Beantwortung der Berichtsaufträge zu den Kapiteln 2902 und 2990 aus der ersten Lesung des Doppelhaushalts 2010/2011

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1 Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 06.November 2009 I B/D/F H / Telefon: Fax: karen.schosstag@senfin.berlin.de An den 1863 Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei G Sen Beantwortung der Berichtsaufträge zu den Kapiteln 2902 und 2990 aus der ersten Lesung des Doppelhaushalts 2010/2011 Rote Nummern: entfällt Vorgang: 65. Sitzung des Hauptausschusses vom 30. September 2009 Der Hauptausschuss hat in seiner oben genannten Sitzung mehrere Berichtsaufträge zur zweiten Lesung des Einzelplans 29 am 25. November 2009 beschlossen. Ich bitte, die einzelnen Berichte der Sammelvorlage zur Kenntnis zu nehmen. Die Antworten sind als Einzelberichte in dieser Sammelvorlage zusammengefasst. Jede Antwort zitiert einleitend den Berichtsauftrag, auf den sie Bezug nimmt. In Vertretung Dr. Christian Sundermann Senatsverwaltung für Finanzen

2 - 2 - Bericht 1 Kapitel 2902 Darlehen und Schuldendienst Titel Inanspruchnahme von Rücklagen (innere Darlehen) Ansätze (tabellarisch): abgelaufenes Haushaltsjahr 2008: 0 laufendes Haushaltsjahr 2009: 0 kommendes Haushaltsjahr 2010: 0 Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres 2008: ,44 Verfügungsbeschränkungen 2009: 0 aktuelles Ist ( ): ,61 Gesamtkosten: entfällt SenFin wird gebeten, dem Hauptausschuss zur 2. Lesung des Einzelplans 29 am 25. November 2009 zu berichten, wann die Rücklage Risikoabschirmung aufgebraucht ist (zu Titel ). Eine genaue Voraussage, wann die Rücklage Risikoabschirmung aufgebraucht sein wird, ist nicht möglich. Dies hängt von einer Reihe von Faktoren ab, die nur bedingt zu planen sind. Ganz wesentlich sind dabei die Vermietungserfolge der BIH- Gruppe und die notwendigen Investitionen, die als schadensmindernde Maßnahmen zumindest teilweise vom Land zu tragen sind. Zum jetzigen Zeitpunkt geht die Senatsverwaltung für Finanzen davon aus, dass die Rücklage noch mindestens zwei weitere Jahre für die laufenden Zahlungen aus der Risikoabschirmung ausreichen wird. Stand Sonderrücklage zum Verbrauch Noch Stand Sonderrücklage Anfang Mio. 65,8 Mio. 268,3 Mio. 320,7 Mio. 117,2 Mio. Eine Finanzierung der Risikoabschirmung aus dem Haushalt wird spätestens ab 2013 unumgänglich sein. Ob nach Beendigung der Risikoabschirmung ein größerer Betrag als die ursprüngliche Sonderrücklage in Höhe von 4,597 Mrd. für die Garantien aufgebracht werden musste, kann derzeit nicht eingeschätzt werden. Dies hängt in erster Linie vom Wert der Grundstücke und Objekte ab, für die die BIH derzeit eine Bewertung durchführt.

3 - 3 - Bericht 2 Kapitel 2902 Darlehen und Schuldendienst Titel Zinsen für sonstige Kreditmarktmittel Ansätze (tabellarisch): abgelaufenes Haushaltsjahr 2008: ,00 laufendes Haushaltsjahr 2009: ,00 kommendes Haushaltsjahr 2010: ,00 Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres 2008: ,20 Verfügungsbeschränkungen 2009: ,00 aktuelles Ist ( ): ,37 Gesamtkosten: entfällt SenFin wird gebeten, dem Hauptausschuss zur 2. Lesung des Einzelplans 29 am 25. November 2009 über die Höhe der Transaktionskosten und der Risiko- /Gewinnabwägung schriftlich zu berichten. Dabei soll auch darauf eingegangen werden, wie der Senat das Zinsänderungsrisiko begrenzen wird. Transaktionskosten Die für den Einsatz von Zinsderivaten entstehenden Kosten sind in den im Haushalt ausgewiesenen Produkten Kreditmanagement, Versorgungsrücklagefonds sowie Schulden-, Derivate- und Wertpapierverwaltung enthalten. Beide Produkte setzen sich aus Personalkosten, Sachkosten und Gemeinkosten zusammen. Das wirtschaftliche Ergebnis des Derivateinsatzes in 2008 belief sich auf rund 20 Mio. an eingesparten Zinsausgaben, wie im vorgelegten Derivatbericht 2008 detailliert erläutert. Dem standen auf die zeitliche Inanspruchnahme bezogene Kosten von rund ,- für Personal und technische Ausstattung gegenüber. Diese Kosten sind Bestandteil des Kreditgeschäfts, die im wesentlichen auch ohne den Einsatz von Derivaten anfallen würden. Ab 2010 werden mit der veranschlagten Beschaffung einer speziellen Bewertungssoftware für Derivate bis maximal ,- zusätzlich entstehen. Im Zusammenhang mit dem Derivateeinsatz fallen keine Kosten für Beratungsleistungen Externer an. Risiko-/Gewinnabwägung Die Ermittlung des wirtschaftlichen Vorteils aus den Derivatgeschäften wird - wie in den Berichten zum Derivateinsatz dargestellt im Vergleich zu einer Benchmark gemessen. Der in den Derivateberichten ausgewiesene wirtschaftliche Erfolg berücksichtigt stets auch Prämienausgaben/-einnahmen für den Kauf oder Verkauf von Optionen. Ein Ausfallrisiko entsteht in erster Linie aus dem Bonitätsrisiko. Das Bonitätsrisiko bezeichnet die Möglichkeit, dass ein Kontrahent seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Land nicht nachkommt. Ein echtes Kreditrisiko liegt jedoch nicht vor, da dem Geschäftspartner kein Kapital zur Verfügung gestellt wurde, sondern im Falle

4 - 4 - von Zinsderivaten lediglich der Tausch von Zinszahlungsströmen vereinbart wurde. Durch die vom Land zu treffenden Nettingvereinbarungen (Verrechnung gegenseitiger Ansprüche) reduziert sich das Bonitätsrisiko auf den möglichen Differenzbetrag zugunsten des Landes. Dabei handelt es sich nur um die Zinszahlungen aus dem Swapgeschäft, nicht um das Volumen des Bezugsdarlehens. Kann ein Kontrahent seine Zinsverpflichtung dem Land gegenüber nicht erfüllen, besteht ein Risiko in Höhe der alternativen Kosten für die Wiedereindeckung der Zinsposition (Zinstausch) am Markt. Das Kreditrisiko aus den Swapgeschäften wird je nach Bonität des jeweiligen Kreditinstituts in Anlehnung an die bankenaufsichtsrechtliche Laufzeitenmethode (KWG-Grundsatz) errechnet. Für die nominalen Vertragsvolumina werden in Abhängigkeit vom Rating des Geschäftspartners und der Laufzeit des Derivates sogenannte Kreditäquivalente errechnet. Die so ermittelten Kreditäquivalente werden zur Festlegung der kontrahentenbezogenen Abschlusslimite herangezogen. Ergänzend werden bei Ausschöpfung des individuellen Risikolimits Collateralvereinbarungen abgeschlossen. Für das vom Bonitätsrisiko betroffene nominale Vertragsvolumen in Höhe von ergibt sich per 31. Dezember 2008 ein Kreditäquivalent von 699,4 Mio.. 1 Damit ist das in der internen Dienstanweisung vorgesehene maximale Kreditäquivalent erst zu 32,05% ausgeschöpft. Bei einer Erhöhung des zulässigen Derivatvolumens auf 50% des Schuldenstandes wäre keine Erhöhung des Kreditäquivalents erforderlich. Wie in den regelmäßigen Derivatberichten dargestellt, sind seit 1996 insgesamt Zinsersparnisse in Höhe von ,97 Mio. entstanden. Diesen Ersparnissen standen bisher keine Kosten aus Bonitätsrisiken gegenüber. Zinsausgabensteuerung bei der Kreditaufnahme Die Steuerung der Zinsausgaben bzw. des Zinsänderungsrisikos erfolgt einerseits bei der Kreditaufnahme, und des weiteren durch den Derivateinsatz auf bestehende Darlehen im Schuldenportfolio oder unmittelbar zusammen mit der Liquiditätsbeschaffung, z.b. durch Arbitragegeschäfte. Der erste Schritt zur Begrenzung des Zinsänderungsrisikos erfolgt über die Streuung der Tilgungsfälligkeiten pro Jahr. Die jeweils in den einzelnen Haushaltsjahren fälligen Tilgungen begrenzen das Zinsänderungsrisiko derzeit auf ein Kreditvolumen von rd. 15 Prozent des Portfolios p.a. In einem zweiten Schritt erfolgt die Begrenzung über die interne Festlegung auf maximal 20% des Schuldenstandes für variabel verzinsliche Kredite. Dies kann vorteilhaft sein, da mit der Festschreibung eines Festzinses für eine längere Laufzeit die Chance auf Partizipation von sinkenden Zinsen aufgegeben wird. Durch die Möglichkeit des Zinstauschs von variabel in fest während der Laufzeit eines Kredits kann das Zinsänderungsrisiko ausgeschlossen werden, ohne dass ein Kapitalfluss erforderlich ist. Damit eröffnet der Derivateinsatz in einem dritten Schritt eine weitere Möglichkeit zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos. 1 Nicht berücksichtigt wurden sog. Hedgegeschäfte mit dem gleichen Swappartner (Stand : 592,5 Mio. ), bei denen sich das Kontrahentenrisiko wegen der Neutralisierung der variablen Zahlungen und der Vereinbarung eines Nettings bei den Festsatzzahlungen nur auf die Ausgleichszahlung der Festsatzseite reduziert. Deshalb wird dem Kontrahentenrisiko mit der Anrechnung des Basisswaps ausreichend Rechnung getragen.

5 - 5 - Im aktuellen Zinsumfeld mit absolut niedrigen Festsatzzinsen können mit dem Einsatz von Derivaten Absicherungen langlaufender Kredite für die zukünftige Kreditaufnahme zu einem niedrigen Festsatz erfolgen (Prehedge). Weiter eröffnet ein höheres Derivatevolumen die Möglichkeit, Fremdwährungsanleihen zu begeben, wenn sich in Verbindung mit dem Währungsswap ein unterhalb des im Euro möglichen Zinssatzes realisieren lässt. Die bestehenden Risikolimite (Kreditäquivalent) werden auch hierbei eingehalten. Eine wirtschaftliche Steuerung des Zinsänderungsrisikos unabhängig von der Liquiditätsbereitstellung im Rahmen der Haushaltsfinanzierung kann nur über den Einsatz von Derivaten erfolgen. Dazu ist eine im Verhältnis zum Schuldenportfolio ausreichende Derivatermächtigung erforderlich. Neben dem wirtschaftlichen Erfolg, der an einer Benchmark gemessen wird, ergibt sich durch den kontinuierlichen Derivateinsatz eine hohe Planungssicherheit für die Zinsausgaben der zukünftigen Haushalte und eine Begrenzung der Zinsänderungsrisiken und der Schwankungen in der Durchschnittsverzinsung.

6 - 6 - Bericht 3 Kapitel 2990 Vermögen Titel Kauf von Grundstücken des Finanzvermögens Ansätze (tabellarisch): abgelaufenes Haushaltsjahr 2008: ,00 laufendes Haushaltsjahr 2009 (einschl. Nachtrag): ,00 kommendes Haushaltsjahr 2010: ,00 Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres 2008: 0 Verfügungsbeschränkungen 2009: 0 aktuelles Ist ( ): ,41 Gesamtkosten: entfällt SenFin wird gebeten, dem Hauptausschuss zur 2. Lesung des Einzelplans 29 am 25. November 2009 zu berichten, welche Grundstücke angekauft werden sollen. Dabei soll auch auf das notwendige Grundstücksgeschäft Jüdisches Museum / Großmarkt Berlin GmbH eingegangen werden. Aus der sog. Adlershof II Vereinbarung (ehem. DFF-Gelände, Berlin-Treptow- Köpenick, Rudower Chaussee 3) hat der Bund noch einen unstrittigen Anspruch in Höhe von ,15. Als Kaufpreis für das DFF-Gelände hat das Land Berlin u. a. seinen vermeintlichen Eigentumsanspruch an dem Grundstück Berlin-Mitte, Schiffbauer Damm 17 an den Bund abgetreten. Da bereits 2006 rechtskräftig festgestellt wurde, dass die Liegenschaft zu restituieren ist, ist der Anspruch des Bundes anderweitig zu erfüllen. In diesem Zusammenhang ist für die Haushaltsjahre 2008 und 2009 ein Betrag von jeweils 3 Mio. in den Haushaltsplan aufgenommen worden. Da seitens des Bundes entgegen der bisherigen Praxis in vergleichbaren Fällen noch keine konkrete Zahlungsaufforderung, sondern die Aufnahme in die Verrechnungsliste erfolgte, kam es bislang zu keiner Zahlung. Im Hinblick auf das Gesamtsaldo zugunsten des Bundes soll für diese unstrittige Forderung haushaltsmäßige Vorsorge für 2010 getroffen werden. Im Zusammenhang mit der sog. Adlershof I Vereinbarung (ehem. Akademie der Wissenschaften-Gelände, Berlin-Treptow-Köpenick, Rudower Chaussee 5) macht der Bund noch eine Forderung von 9,35 Mio. geltend und hat hierzu ein Verkehrswertgutachten zum Bodenwert mit der Bitte um Plausibilitätsprüfung übersandt. Zuletzt fand hierzu am 29. September 2009 ein gemeinsamer Termin mit Vertretern der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), Sen Stadt und dem Liegenschaftsfonds Berlin statt. Aufgrund personeller Engpässe konnte Sen Stadt bislang keine verbindliche Stellungnahme abgeben. Da vor einer Endabrechnung zudem eine Aktualisierung der Werte der weiteren von der Vereinbarung betroffenen Grundstücke (durch den Bund) sowie der auf dem DFF-Gelände befindlichen Baulichkeiten (durch Berlin) erfolgen muss, ist weder die genaue Höhe noch der Zeitpunkt der Fälligkeit der Forderung absehbar. Da die Auffassung des Bundes dem Grunde nach aber be-

7 - 7 - rechtigt ist, soll ein Betrag in Höhe von ,- in den Haushaltsplan 2011 aufgenommen werden. Darüber hinaus besteht zugunsten des Bundes ein unstrittiger Anspruch in Höhe von 5,4 Mio. aus der Vermögenszuordnungsvereinbarung zur Luisenstr. 45 (Berlin- Mitte), der durch die Bereitstellung eines Ersatzgrundstücks beglichen werden soll. Für den Fall, dass kein geeignetes Grundstück zur Verfügung gestellt werden kann, käme ggf. auch ein finanzieller Ausgleich in Betracht. Hinsichtlich der Frage zum Grundstücksgeschäft Jüdisches Museum / Großmarkt Berlin GmbH ist darauf hinzuweisen, dass sich das noch zu bildende Grundstück für die künftige Erweiterung im Eigentum der Berliner Großmarkt Berlin GmbH (BGM) befindet. Der Liegenschaftsfonds ist in diesem Zusammenhang als Geschäftsbesorger der Verkäuferin BGM tätig. Das Jüdische Museum ist eine rechtsfähige bundesunmittelbare Stiftung des öffentlichen Rechts. Eine Finanzierung der Ankaufsmittel aus dem Landeshaushalt ist daher nicht vorgesehen.

8 - 8 - Bericht 4 SenFin wird gebeten, dem Hauptausschuss zur 2. Lesung des Einzelplans 29 am 25. November 2009 über die künftige Ausrichtung der BIH und der sich daraus ergebenden Konsequenzen für das Land Berlin und die entstehenden Kosten zu berichten. Der Unterausschuss Vermögensverwaltung des Hauptausschusses hatte den Senat bereits um entsprechenden Bericht gebeten (s. Beschlussprotokoll der 45. Sitzung des Unterausschusses vom 10. Juni 2009 unter TOP 1). Dieser Bericht ist am an den Unterausschuss übersandt worden (grüne Nr. 268). Auf ihn wird verwiesen.

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