N I E D E R S C H R I F T

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1 N I E D E R S C H R I F T über die Sitzung des Gemeinderates am Dienstag, den 29. Dezember 2015 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes in Sankt Martin an der Raab, Hauptplatz 7. Anwesende Mandatare: SPÖ Fraktion Zukunft St. Martin a.d. Raab ÖVP Fraktion Bgm. Franz Josef KERN Petra EISCHER Roman BEDÖCS Alexandra ADLER Markus GANAHL Werner HARTMANN Mag. Harald DUNKL Ewald LACZKO Vbgm. Josef JOST Vmgl. Ernst MAYER Franz MOHAPP Claudia KRÖPFL KÖGL Vmgl. Ing. Siegfried NIEDERER Gerhard LIPP Vmgl. Manfred SCHREINER Johann MUND Franz PINT Vmgl. Manfred REDL Roland STACHERL Vmgl. Günter ZOTTER Entschuldigt fehlen: Unentschuldigt fehlen: Marlies KROIS -x- -x- Schriftführer: Brückler Gerd Die Mitglieder des Gemeinderates sind ordnungsgemäß durch schriftliche Ladung vom 17. Dezember 2015 zur Sitzung einberufen worden. Die Einladung mit den Beratungsgegenständen war den Bestimmungen der Bgld. Gemeindeordnung entsprechend durch Anschlag an der Amtstafel öffentlich kundgemacht. Jedem Gemeinderat war persönlich eine schriftliche Ausfertigung der Einladungskurrende ausgefolgt worden. Sitzungsbeginn: Uhr Ende der Sitzung: Uhr Seite 285

2 T A G E S O R D N U N G 1.) Schreiben des Amtes der Bgld. Landesregierung vom , Zl. 2/GF.RASTMART , zum Rechnungsabschluss 2014 Kenntnisnahme durch den Gemeinderat 2.) Gebarungsprüfung des Prüfungsausschusses am Bericht des Obmanns 3.) 15. Änderung des digitalen Flächenwidmungsplanes nach 19 Bgld. Raumplanungsgesetz 4.) Regina FRECH, Wien, Hietzinger Hauptstr. 48: Ansuchen vom um den Erwerb einer Teilfläche des Grdst.Nr. 622/2 der KG. Sankt Martin/Raab 5.) Grundsatzbeschluss über die Übertragung (Verkauf) unserer Vereinsanteile am Schloss Tabor 6.) Ankauf einer Tragkraftspritze für die OFW Eisenberg an der Raab: Auftragsvergabe auf Grund der vorliegenden Angebote 7.) Ankauf eines Hilfeleistungsfahrzeugs HLF für die OFW Oberdrosen a.) Auftragsvergabe für die Lieferung auf Grund des vorliegenden Angebots b.) Finanzierung des Ankaufs und Festsetzung des von der OFW Oberdrosen zu leistenden finanziellen Beitrags 8.) Voranschlag für das Haushaltsjahr ) Mittelfristiger Finanzplan für das Haushaltsjahr ) Verordnung des Gemeinderates über die Ausschreibung von Wasser= bezugsgebühren 11.) Allfälliges Bürgermeister Franz Josef Kern begrüßt die anwesenden Gemeinderäte sowie die Zuschauer und eröffnet zur festgesetzten Zeit die Sitzung. Er stellt fest, dass alle Mitglieder des Gemeinderates ordnungsgemäß zur Sitzung geladen wurden und dass die Beschlussfähigkeit gem. 41 Abs. 1 der Bgld. Gemeindeordnung gegeben ist. Mit der Unterfertigung der Verhandlungsschrift über die heutige Gemeinderatssitzung werden betraut: Manfred Schreiner, Petra Eischer, Roland Stacherl. Die Sitzungsniederschrift vom 05. November 2015 wird ohne Einwände genehmigt Seite 286

3 Zu Punkt 1 Schreiben des Amtes der Bgld. Landesregierung vom , Zl. 2/GF.RASTMART , zum Rechnungsabschluss 2014 Kenntnisnahme durch den Gemeinderat Das Schreiben des Amtes der Bgld. Landesregierung vom , Zl. 2-GF.RASTMART , betreffend die Prüfung des Rechnungsabschlusses für das Haushaltsjahr 2014 wurde jedem Gemeinderat zusammen mit der Einladung zur heutigen Sitzung persönlich ausgefolgt. Darin wird festgestellt, dass der gegenständliche Rechnungsabschluss zur Kenntnis genommen wurde. Bemerkt wurde aber auch, dass auf Grund von außerplanmäßigen Ausgaben (1/ ,00 [Zahlung an Naturschutzbund für Gemeindeschutzgebiet] und 1/ ,17 [Hochwasserschäden Nmtk/R.]) ein Nachtrags= voranschlag zu erstellen gewesen wäre. Ein Vergleich unserer Gemeinde mit allen Gemeinden des Bezirks sowie allen burgenländischen Gemeinden in der gleichen Größenklasse zeigt auf, dass die Gemeinde Sankt Martin an der Raab beim Maastricht-Ergebnis, bei der freien Finanzspitze, beim Kassenendbestand, beim vereinheitlichten Jahresergebnis (Jahresergebnis Saldo 4), beim Darlehensendstand und beim Haftungsendstand bessere Werte als die Vergleichsgemeinden aufweist. Der Pro-Kopf-Wert des Saldos der laufenden Gebarung der Gemeinde liegt zwischen den Werten der Vergleichsgemeinden. Für den Bürgermeister ist dieses ausgewiesene äußerst positive Ergebnis des Rechnungsabschlusses ein Ausdruck der guten Zusammenarbeit in unserer Gemeinde. Der Gemeinderat nimmt das gegenständliche Schreiben zur Kenntnis. Zu Punkt 2 Gebarungsprüfung des Prüfungsausschusses am Bericht des Obmanns Werner Hartmann berichtet über die Gebarungsprüfung des Prüfungsausschusses am Die Überprüfung der VA-Stelle 1/ (Druckwerke) ergab, dass eine Fehlbuchung durchgeführt wurde. Bei der Prüfung der Telefonkosten wurde festgestellt, dass die Aufwendungen beim Kindergarten und Bauhof im Verhältnis zum Zentralamt relativ hoch seien. Es sollten technisch preiswerte Möglichkeiten gesucht werden. Bei den Kontobewegungen mit der Oberwarter Siedlungsgenossenschaft wurden keine Missstände festgestellt. Letztlich wurden die Belege des 3. Quartals geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass bei einer Rechnung die Rechnungsanschrift handschriftlich auf Marktgemeinde Sankt Martin/Raab nachgebessert wurde, was nicht zulässig sei. Der Bürgermeister gibt zum Prüfungsergebnis nachstehende Stellungnahme ab: Bei der Rechnung mit der handschriftlich korrigierten Anschrift handelt es sich um den Erwerb eines Geschirrspülers, der von einer Privatperson im Auftrag des Seite 287

4 Bürgermeisters angekauft wurde, da diese Person einen besseren Preis erzielen konnte als die Gemeinde. Zu den Telefonrechnungen: Für den Kindergarten und den Bauhof hat die Gemeinde die Internetgebühren selbst zu zahlen, für die Gemeinde und die Schule kommt die Landesregierung für die Kosten auf. Beim Kindergarten wurden Nebenstellen eíngerichtet, die direkt angewählt werden können dadurch müssen die Kindergärtnerinnen ihre Gruppe bei Telefonaten nicht verlassen und können so ihrer Aufsichtspflicht entsprechen. GR. Hartmann Werner meint, dass die Relation zwischen Kindergarten und Zentralamt nicht stimmt, obwohl im Zentralamt die meisten Anrufe getätigt werden. Abschließend weist der Bürgermeister darauf hin, dass die Sitzung des Prüfungsausschusses nicht beschlussfähig war, da zu wenige Ausschussmitglieder anwesend waren die Sitzung wäre deshalb zu wiederholen. Zu Punkt Änderung des digitalen Flächenwidmungsplanes nach 19 Bgld. Raumplanungsgesetz Dem Gemeinderat liegen aktuell nachstehende Umwidmungswünsche bzw. -not= wendigkeiten vor: KG. GNr. Teilfläche Fläche in m² von in (Befristung) St. Martin/Raab 157, 160, ja Gl BW 161, Kern Robert, St. Martin/Raab: Errichtung Einfamilienhaus St. Martin/Raab 150 Gemeindeweg: Anpassung an die DKM St. Martin/Raab 566 Ja 658 Gl BD 273 Gl GHg Hartmann Werner: Errichtung Lagergebäude St. Martin/Raab 552, 691 Gemeindeweg: Anpassung an die DKM Neumarkt/Raab 3474 ja Gl BD Klamminger Edmund: Errichtung Einfamilienhaus Oberdrosen 341, 347 ja 269 Gl BD 120 Gl G-NGl Vukovits Alexander: Errichtung Heizhaus, Garage u. überdachter Abstellplatz Doiber 43 ja Gf GHg Stacherl Gertraude: Richtigstellung der Widmung Doiber 87,88,89,94,96, Ja Gf Gl 99,102,103, ,37,39,40.41, Nein 42,93,95,110 Berichtigung der bisherigen Widmung Anpassung an tatsächlichen Naturbestand Doiber 1041, Ja 537 Gl BD Pajicic-Binder Sabine: Errichtung Einfamilienhaus Seite 288

5 Welten 2121/2 ja 668 Gl BD Valda Andrea: Errichtung eines Schwimmbeckens Welten 1833, Ja 55 G-Fi Gl, Gf Gl, Gf G-Fi Horvath Christian: Verschiebung der Widmung Anpassung an Bestand Welten 1670 Ja Gl BD Bakanic Ferdinand: Errichtung Wohnhaus Welten 1315, 1316, Je 527 Gl BW Adler Alois: Errichtung Hackschnitzellager und Heizhaus Welten 128/1 Ja 289 GHg BD Pfister Franz: Befestigte Zufahrt, Hackgutlager, Heizhaus, Garage Welten 128/2, 153 Nein Ja V V Pfister Franz: Verkehrsfläche - Berichtigung Welten 197/2 Ja GSp-Fb 197/2 Ja GSp-Fb 2822/1 2822/1 Ja GSp-Fb Lang Dietmar: Errichtung Einfamilienhaus und Umwidmung Sportplatz BD BD GSp-Sp BD Gl Die umzuwidmenden Grundflächen wurden von Architekt Herbert Schmölzer aus Güssing an Ort und Stelle besichtigt. Im Anschluss an den Lokalaugenschein hat er die notwendigen Unterlagen für die Umwidmung, wie planliche Darstellung und Erläuterungsbericht, erstellt. Das Amt der Bgld. Landesregierung wurde per am sowie am (Nachreichung Kundmachung über die Auflage) gemäß 19 Abs. 4 Bgld. RPlG. von der beabsichtigten Änderung des Flächenwidmungsplanes in Kenntnis gesetzt. Mit Kundmachung vom 17. September 2015 wurde verlautbart, dass der Entwurf einer Verordnung, mit welcher der Flächenwidmungsplan geändert werden soll (15. Änderung), durch acht Wochen, das war in der Zeit vom bis zum , im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsichtnahme aufliegt. Innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Kundmachungsfrist wurden k e i n e Erinnerungen eingebracht. Am 07. Oktober 2015 erfolgte ein Lokalaugenschein durch Dr. Kummer von der Raumplanungsabteilung des Landes. Das Ergebnis dieser Besichtigung hat er im Schreiben vom zusammengefasst. Die darin enthaltenen Empfehlungen wurden bei der Erstellung des Beschlussexemplars berücksichtigt und eingearbeitet. Auf Grund seiner Ausführungen und den Stellungnahmen verschiedener Abteilungen der Landesregierung (Naturschutz usw.) mussten die Widmungsfälle 1.1 und 9 gestrichen werden, da diese auf Grund der geltenden Bestimmungen nicht genehmigungsfähig seien. Nach eingehender Beratung aller Widmungsfälle wird festgestellt, dass den geplanten Umwidmungen keine öffentlichen Interessen wirtschaftlicher, sozialer oder kultureller Natur entgegenstehen. Alle Grundstücke sind durch (öffentliche) Wege Seite 289

6 erschlossen. Wo erforderlich, ist die Versorgung mit Trink- und Nutzwasser durch Anschluss an öffentliche Wasserversorgungsanlagen möglich, die Abwässer können durch den Ortskanal entsorgt werden. Eine wesentliche Änderung der Ortsstruktur ist nicht zu erwarten. Eine Verletzung von Nachbarrechten, bzw. eine unzumutbare Beeinträchtigung von Nachbarn ist ebenfalls nicht zu erwarten. Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat deshalb einstimmig die nachstehende Verordnung: V E R O R D N U N G des Gemeinderates der Marktgemeinde Sankt Martin an der Raab vom 29. Dezember 2015, Zahl 031-2/2015, mit welcher der Flächenwidmungsplan geändert wird (15. Änderung) Aufgrund des 19 des Burgenländischen Raumplanungsgesetzes, LGBl.Nr. 18/1969 in der geltenden Fassung, wird verordnet: 1 Der Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde Sankt Martin an der Raab (Verordnung des Gemeinderates vom 03. Juni digitale Neudarstellung - in der Fassung der 14. Änderung vom 09. April 2015) wird gemäß den inhaltlichen Festlegungen des beiliegenden digitalen Datensatzes (Plan GZ von Architekt Mag.arch. Ing. Herber Schmölzer, Güssing, vom ) geändert. 2 Diese Verordnung tritt gemäß 18 Abs. 10 Bgld. RPlG. mit dem ersten Tag ihrer Kundmachung in Kraft. Zu Punkt 4 Regina FRECH, Wien, Hietzinger Hauptstr. 48: Ansuchen vom um den Erwerb einer Teilfläche des Grdst.Nr. 622/2 der KG. Sankt Martin/Raab Frau Regina Frech aus Wien, Hietzinger Hauptstraße 48, hat das Haus Mittereck 20 in Sankt Martin an der Raab(Grdst.Nr. 621) gekauft. Das gegenständliche Objekt liegt fast direkt an der nördlichen Grundgrenze zum Feuerwehrhaus von St. Martin/R.-Berg. Die neue Besitzerin würde deshalb laut ihrem vom gerne einen ca. 3 m breiten Streifen vom gemeindeeigenen Grundstück Nr. 622/2 erwerben. Bürgermeister Kern teilt dem Gemeinderat mit, dass die Feuerwehr St. Martin/R.- Berg keine Einwände gegen die Veräußerung des gewünschten Grundstreifens hat, da immer noch genug Platz rund um das Feuerwehrhaus verbleibt. Seite 290

7 Nach kurzer Beratung beschließt der Gemeinderat auf Antrag des Vorsitzenden einstimmig, Frau Frech die gewünschte Teilfläche des Grdst.Nr. 622/2 der KG. Sankt Martin an der Raab um einen Kaufpreis von 10,00 / m² zu verkaufen. Sämtliche Kosten für Vermessung, Kaufvertrag und Verbücherung sind von der Käuferin zu bezahlen. Zu Punkt 5 Grundsatzbeschluss über die Übertragung (Verkauf) unserer Vereinsanteile am Schloss Tabor Bürgermeister Kern berichtet dem Gemeinderat, dass Intendant Kerschbaum Interesse hat, sämtliche Vereinsanteile am Schloss Tabor zu erwerben. Unsere Gemeinde hat bisher ,64 in das Schloss Tabor investiert, wovon ,34 lfd. Betriebskosten darstellen. Intendant Kerschbaum wäre bereit, die Investitionskosten inkl. Zinsen ( ,30) abzulösen, nicht aber die laufenden Betriebskosten. Nach Abzug der Grunderwerbssteuer würden der Gemeinde ca ,13 verbleiben. Seite 291

8 In der Diskussion stellt der Gemeinderat fest, dass Intendant Kerschbaum in den vergangenen Jahren mit der Aufführung der verschiedenen Opern und anderen Veranstaltungen viel in der Region bewegt hat. Mag. Dunkl, Vorstandsmitglied von J Opera teilt mit, dass in Zukunft auch das Büro von J Opera in das Schloss Tabor verlegt werden soll. Kerschbaum hat zugesichert, dass er den Spielbetrieb über Jahre hinaus aufrechterhalten will. Nach eingehender Beratung beschließt der Gemeinderat auf Antrag von Bürgermeister Kern einstimmig, grundsätzlich an einer Übertragung (Verkauf) der Vereinsanteile am Schloss Tabor interessiert zu sein. Es sollte jedoch gewährleistet sein, dass der Spielbetrieb fortgeführt wird. Bei einem Verkauf des Schlosses durch Intendant Kerschbaum sollte auch vertraglich vereinbart werden, dass die Gemeinde an einem Mehrerlös gegenüber dem Verkauf der Vereinsanteile finanziell beteiligt wird. Weiters sollte auch versucht werden, die laufenden Betriebskosten abgelöst zu bekommen. Zu Punkt 6 Ankauf einer Tragkraftspritze für die OFW Eisenberg an der Raab: Auftragsvergabe auf Grund der vorliegenden Angebote In seiner Sitzung am 07. März 2015 hat der Gemeinderat eine Bedarfsmeldung für den Ankauf einer neuen Tragkraftspritze für die OFW Eisenberg an der Raab beschlossen. In der Zwischenzeit wurden Angebote von 2 verschiedenen Firmen eingeholt: Anbieter Produkt Angebotspreis inkl. MWSt. Anmerkungen Rosenbauer Österr. BMW Fox (TS 12) ,00 2-Zylinder; 1170 ccm Hub= raum; 68 PS; l/min. bei 10 bar; Pumpendruck= regler ( 972,00) Magirus Lohr TS 10/10 New Fire ,00 4-Zylinder; 74 PS; l/min. bei 10 bar Da die BMW Fox von Rosenbauer eine höhere Pumpenleistung als die TS 10/10 von Magirus Lohr aufweist und auch einen Pumpendruckregler inkludiert hat, entscheidet sich der Gemeinderat für den Ankauf dieses Gerätes. Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat deshalb einstimmig, der Firma Rosenbauer Österreich GmbH den Auftrag für die Lieferung der angebotenen Tragkraftspritze BMW Fox (TS 12) zu erteilen. Die Finanzierung erfolgt wie nachstehend angeführt: Förderung des Landes Burgenland 5.000,00 Anteil der Gemeinde 4.220,00 Anteil der OFW Eisenberg an der Raab 4.220,00 Seite 292

9 Zu Punkt 7 Ankauf eines Hilfeleistungsfahrzeugs HLF für die OFW Oberdrosen a.) Auftragsvergabe für die Lieferung auf Grund des vorliegenden Angebots b.) Finanzierung des Ankaufs und Festsetzung des von der OFW Oberdrosen zu leistenden finanziellen Beitrags Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 03. Juni 2012 (Pkt. 8) eine Bedarfsmeldung für den Ankauf eines Einsatzfahrzeuges KLF-A für die Ortsfeuerwehr Oberdrosen beschlossen. Eingehende Gespräche mit dem Landesfeuerwehrkommando und mit dem technischen Referenten des Bezirksfeuerwehrkommandos Jennersdorf, DI. Wischenbarth, haben ergeben, dass die Anschaffung eines HLF anstelle eines KLF auf Grund einsatztaktischer Überlegungen sinnvoller ist. Das Landesfeuerwehrkommando wurde daher mit Schreiben vom informiert, dass nun ein HLF angekauft werden soll. a.) Auftragsvergabe für die Lieferung auf Grund des vorliegenden Angebots Eine Ausschreibung des gewünschten Fahrzeugs nach den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2006 war nicht erforderlich, da die Bundesbeschaffung GmbH. (BBG) dazu einen Rahmenvertrag ausgeschrieben hat. Den Zuschlag als Bestbieter für diesen Rahmenvertrag erhielt die Fa. Iveco Austria GmbH mit dem Fahrgestell Iveco Daily. Für die Feuerwehraufbauten bedient sich Iveco Austria dabei dem zum gemeinsamen Konzern gehörenden Schwesterunternehmen Magirus Lohr. Es sind auch zusätzliche An- bzw. Einbauten (Halterungen für div. Ausrüstungen, div. Auszüge oder Drehfächer usw.) möglich, um so zu einem den Vorstellungen der jeweiligen Feuerwehr entsprechenden Fahrzeug zu kommen. In der Fachzeitschrift der Bgld. Feuerwehr Die Wehr wird dargestellt, dass in Fachkreisen von hohen Einsparungen (zw. 15 und 25 % je Fahrzeug) durch diese Ausschreibung ausgegangen wird. In Kenntnis dieser für die Gemeinden und Feuerwehren vorteilhaften Situation haben sich Gemeinde und OFW Oberdrosen mit der Firma Iveco Austria und ihrem Tochterunternehmen Magirus Lohr in Verbindung gesetzt. Ein unter dankenswerter Mithilfe von DI. Wischenbarth vom BFKdo. Jennersdorf erstelltes Fahrzeugkonzept wurde schließlich von der genannten Firma angeboten. Das Angebot der beiden Firmen (Iveco Austria vom und Magirus Lohr vom ) umfasst ein Hilfeleistungsfahrzeug auf Basis Fahrgestell Iveco Daily 70C17 4x4, 3750 mm sowie die erforderliche Beladung, soweit nicht bereits bei der OFW Oberdrosen vorhanden. Seite 293

10 Der Angebotspreis setzt sich wie folgt zusammen (inkl. MWSt.): Fahrgestell (Allradantrieb) ,80 Feuerwehrtechnischer Aufbau ,40 Beladung (zur vorhandenen Ausrüstung zusätzlich erforderlich) 6.763,54 Stromerzeuger 14 kva 7.484,94 Summe ,68 Dieses Angebot beinhaltet auch Geräte bzw. Ausstattung, welche nicht verpflichtend im Fahrzeug mitzuführen sind (Mindestausstattung lt. Baurichtlinie des Österr. Bundesfeuerwehrverbandes), wie z.b.: Allradantrieb, Funkkartentisch, Lautsprecheranlage mit Verstärker, Ladeerhaltungsgeräte, Lichtmast, größerer Löschwassertank, pneumatische Absenkvorrichtung für TS, Dachkiste, Rückfahrkamera, Wechselpaletten, leistungsstärkerer Stromerzeuger usw. Die Kosten für diese Mehrausstattung betragen ca ,00 brutto. In weiterer Folge ist auch das Feuerwehrhaus Oberdrosen zu adaptieren, da das angebotene Fahrzeug für die Einfahrt zu hoch ist. Der erforderliche Umbau wird ca ,00 kosten. Bei der Entscheidung über den Ankauf fließen die nachstehenden Überlegungen mit ein: Die bisherige Klasseneinteilung der Feuerwehren wird in naher Zukunft durch ein neues Konzept abgelöst werden. Bisher werden den einzelnen Feuerwehren auf Grund dieser Klasseneinteilung Fahrzeuge wie KLF, TLF usw. zugeordnet. Diese werden dann auch vom Land entsprechend gefördert. Das neue Konzept hingegen wird vorsehen, dass in einem bestimmten Gebiet ausreichend wasserführende und technische Fahrzeuge vorhanden sein müssen. Ist dies gegeben, brauchen die restlichen Wehren nur mehr mit kleineren Fahrzeugen und geringerer Ausrüstung ausgestattet werden. Der Gemeinderat ist sich einig, dass unser Feuerwehrabschnitt nach Ankauf dieses HLF mit ausreichend wasserführenden Fahrzeugen ausgestattet sein wird. Die anderen Feuerwehren können dann nicht mehr damit rechnen, ähnliche Einsatzfahrzeuge zu bekommen. Diese wäre für die Gemeinde nicht mehr finanzierbar. Nach zahlreichen Wortmeldungen stellt der Bürgermeister den Antrag, das angebotene Hilfeleistungsfahrzeug (HLF) für die OFW Oberdrosen lt. den oben angeführten Angeboten anzukaufen. Dieser Antrag wird vom Gemeinderat einstimmig angenommen. b.) Finanzierung des Ankaufs und Festsetzung des von der OFW Oberdrosen zu leistenden finanziellen Beitrags Die Gesamtkosten für die Anschaffung des gegenständlichen Hilfeleistungsfahrzeugs betragen, wie oben dargestellt, ,68. Seite 294

11 Die Landesregierung gewährt zum Ankauf nachstehende Subventionen: Förderung für Ankauf HLF ,00 Förderung für Allradantrieb ,00 Förderung für Stromerzeuger ,00 Somit verbleiben ,00, welche von der Gemeinde und der OFW Oberdrosen aufzubringen sind. Bürgermeister Kern beantragt, dass dieser Betrag je zur Hälfte von der Gemeinde und der OFW Oberdrosen bezahlt werden soll. Die OFW Oberdrosen würde im Jahr ,00 bezahlen und den Restbetrag in Höhe von ,50 in den Jahren abstatten. Dieser Antrag des Bürgermeisters wird vom Gemeinderat einstimmig angenommen. Zu Punkt 8 Voranschlag für das Haushaltsjahr 2016 Der Voranschlagsentwurf für das Haushaltsjahr 2016 ist gemäß 68 Abs. 1 der Bgld. Gemeindeordnung durch z w e i Wochen, das war in der Zeit vom 09. Dezember 2015 bis zum 23. Dezember 2015, im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegen. Die Auflage war mit dem Hinweis kundgemacht, dass es jedem wahlberechtigten Gemeindemitglied freisteht, zum Voranschlagsentwurf innerhalb der Auflagefrist beim Gemeindeamt Erinnerungen einzubringen. Der gegenständliche Entwurf wurde nach Anhörung des Gemeindevorstands (Sitzung am ) erarbeitet und anschließend jedem Vorstandsmitglied als Arbeitsunterlage zur Verfügung gestellt. Während der Auflagefrist wurde eine Erinnerung (eingelangt am ) zum Voranschlagsentwurf eingebracht: Mitglieder Arbeitsgruppe Martinifeier Betrifft: Erinnerung zum Voranschlag Das erste Treffen der Arbeitsgruppe fand bereits am statt und diente der ldeenfindung. Die Personen stellen sich alle ehrenamtlich in den Dienst dieser Sache und verfolgen einstimmig das Ziel: Es soll ein Fest mit und für alle St. Martiner werden Auch soll damit ein nachhaltiges Signal, über die Gemeindegrenzen hinaus, gesetzt werden. Wir können uns als lebenswerte und gastfreundliche Markt und Pfarrgemeinde profilieren!...und ein überaus positiver Nebeneffekt: das Fest wirkt identitätsstiftend Wir St. Martiner schaffen etwas Einmaliges Damit dieses Fest das Flair der "Einmaligkeit" bekommt, wurden aus dem gesammelten Ideenpool bereits konkrete Punkte bearbeitet. Alle Programmpunkte sollen Qualität und Einmaligkeit als Ziel anstreben! Seite 295

12 Für das Geschichtenbuch, div. Programmpunkte (Siehe Rohkonzept), Werbung,..., sind finanzielle Mittel erforderlich. Daher sollte, im Interesse aller, seitens der Gemeindevertretung eine entsprechende Summe ( 3.000,--) in das Budget 2016 veranschlagt werden. Letztendlich ist es ein Fest mit und für alle St. Martiner- mit hohem nachhaltigem Gewinn: St. Martin an der Raab die lebenswerte und gastfreundliche Marktgemeinde! Vmgl. Ernst Mayer berichtet dem Gemeinderat, dass bei den Zusammenkünften der Arbeitsgruppe bereits viele Ideen für die Abhaltung der Martinifeier entstanden sind. Im Vordergrund sollen das Teilen und Feiern stehen. Nach vielen Wortmeldungen beschließt der Gemeinderat einstimmig, der Erinnerung stattzugeben und 3.000,00 für die Abhaltung der Martinifeier im Jahr 2016 zu veranschlagen. Der Bürgermeister erläutert im Anschluss die Schwerpunkte des Budgets und die größeren Abweichungen zum Voranschlag für das Haushaltsjahr Diverse Anfragen der Gemeindemandatare werden vom Bürgermeister und dem Schriftführer beantwortet. Bei den Personalkosten ist auch heuer wieder die bereits in den Vorjahren gewährte Belastungsabgeltung für die Gemeindearbeiter in Höhe von je 1.000,00 enthalten. Die Gebühren für den Kindergarten werden so wie bei der Beschlussfassung zum VA gefordert - an den Verbraucherpreisindex (VPI 2005) angepasst (Bezugsmonat ist 9/2006). Im Voranschlagsentwurf ist eine Erhöhung der Wasserbezugsgebühr von 0,90 auf 1,00 / m³ exkl. MWSt., eine Erhöhung des Wasserpreises für die Versorgung der Wassergenossenschaften von 0,50 auf 0,60 exkl. MWSt. sowie eine Erhöhung des privatrechtlichen Entgeltes für die Benützung der Abfallsammelstelle von 15,00 auf 20,00 exkl. MWSt. vorgesehen. GR. Markus Ganahl meint zum vorliegenden Entwurf, dass in Zukunft die Ausgaben für die Feuerwehren eingegrenzt werden sollten. Der gesamte Haushalt ist von Fixausgaben geprägt, weshalb wenig Handlungsspielraum gegeben ist. Der Schriftführer bringt dem Gemeinderat das Maastricht Ergebnis, die Planungsrechnung für den Neubau des Musikheims und das Beiblatt zur Kanalbenützungsgebühr 2016 zur Kenntnis. Einstimmig werden nachstehende Änderungen gegenüber dem vorliegenden Entwurf beschlossen: VA-Stelle Text Einnahmen Ausgaben 1/ Martinifeier ,00 2/ OFW Oberdrosen Anteil am HLF im Jahr ,00 2/ Bedarfszuweisung für Multisportanlage ,00 1/ Ankauf eines gebrauchten LKW ,00 2/ Soll-Überschuss ,00 Seite 296

13 Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, beantragt der Bürgermeister, den Voranschlag für das Haushaltsjahr 2016 wie nachstehend angeführt zu genehmigen. Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen und der Voranschlag für das Haushaltsjahr 2016 damit antragsgemäß genehmigt. Damit ist der Voranschlag für das Haushaltsjahr 2016 wie folgt beschlossen: a.) b.) Ordentlicher Haushalt Einnahmen ,00 Ausgaben ,00 Außerordentlicher Haushalt Einnahmen ,00 Ausgaben ,00 Auf Grund bundes- bzw. landesgesetzlicher Ermächtigungen sind die nachstehenden Abgaben und Gebühren mit folgenden Hebesätzen auszuschreiben und einzuheben: a.) Kommunalabgabe 3 v.h. Der Gesamtbetrag der im Finanzjahr 2016 veranschlagten Darlehen, die nur zur Deckung von Ausgaben der außerordentlichen Gebarung verwendet werden dürfen, wird mit ,00 festgesetzt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2016 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben des ordentlichen Haushaltes in Anspruch genommen werden dürfen, wird mit ,00 festgesetzt und zwar mit einem Kreditrahmen von jeweils ,00 bei der Erste Bank und der Raiffeisenbezirksbank Jennersdorf. Gemäß 67 Abs. 6 der Bgld. Gemeindeordnung werden den Ortsteilen Ausgaben mittels Untervoranschlages wie folgt zugeteilt: Sankt Martin an der Raab ,00 Neumarkt an der Raab ,00 Eisenberg an der Raab ,00 Oberdrosen ,00 Doiber ,00 Gritsch ,00 Welten ,00 Abschließend bestimmt der Gemeinderat auf Antrag des Vorsitzenden einstimmig, dass die Ausgabenansätze in den Gruppen 0 bis 9 gemäß 3 Abs. 1 der Bgld. Gemeindehaushaltsordnung 2015 ohne besondere Beschlussfassung gegenseitig deckungsfähig sind. Seite 297

14 Dienstpostenplan: GR. Werner Hartmann gibt abschließend noch folgende Erklärung ab: Ich stimme dem Haushaltsentwurf 2016 nur mit großen Bedenken zu. Einerseits sind viele Positionen nicht kurzfristig veränderbar. Darüberhinaus müssen Strukturen wofür und wie viel Geld ausgegeben wird mittelfristig geändert werden. Bei der jetzigen angespannten Lage gibt es nahezu keinen Gestaltungsspielraum. Die Personalkosten stellen eine überproportionale Hypothek dar. Ich hoffe, dass in Zukunft mehr Effektivität und Wirtschaftlichkeit praktiziert wird. GR. Petra Eischer entschuldigt sich und verlässt die Sitzung. Zu Punkt 9 Mittelfristiger Finanzplan für das Haushaltsjahr 2016 Der mittelfristige Finanzplan ist nach 68 Abs. 2 Z.5 Bgld. GemO gleichzeitig mit dem Voranschlag zu beschließen. Seite 298

15 Mit Erlass vom 13. November 2015, Zl. 2/Gl-G , wurden die Gemeinden vom Amt der Bgld. Landesregierung angewiesen, diesen über die GHD- Datei vorzulegen. Der mittelfristige Finanzplan hat neben den Daten des Rechnungsabschlusses 2014 sowie der Voranschläge 2015 und 2016 auch die Finanzplanwerte der Jahre zu umfassen. Jedem Mitglied des Gemeindevorstandes wurde ein Exemplar des vorliegenden Entwurfes als Arbeitsunterlage zur Verfügung gestellt. Nach kurzer Beratung beschließt der Gemeinderat auf Antrag des Bürgermeisters bei Stimmenthaltung von Vmgl. Ernst Mayer - den vorliegenden mittelfristigen Finanzplan für das Haushaltsjahr 2016 zu genehmigen. Zu Punkt 10 Verordnung des Gemeinderates über die Ausschreibung von Wasserbezugsgebühren Im Voranschlag für das Haushaltsjahr 2016 wurde die Erhöhung der Wasserbezugsgebühr (Wassertarif) von derzeit 0,90 auf 1,00 festgelegt. Der Gemeinderat beschließt daher auf Antrag des Vorsitzenden einstimmig die nachstehende V E R O R D N U N G des Gemeinderates der Marktgemeinde Sankt Martin an der Raab vom 29. Dezember 2015 über die Ausschreibung von WASSERBEZUGSGEBÜHREN. Auf Grund der Bestimmungen des 15 Abs. 3 Z 4 des Finanzausgleichsgesetzes 2008 (FAG 2008), BGBl.I Nr. 103/2007 i.d.g.f., wird verordnet: 1 Für den Bezug von Wasser aus der öffentlichen Wasserleitung und die Benützung von Wassermessern werden laufende Gebühren ausgeschrieben. Die Wasserbezugsgebühr setzt sich zusammen: a.) Grundgebühr EUR 25,00 pro Wassermesser und Jahr, b.) Wassertarif EUR 1,00 je m3 Wasserverbrauch. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist jeweils gesondert hinzuzurechnen. 2 3 Für Wasserabnehmer, bei denen noch kein Wasserzähler installiert werden kann, da die Baulichkeit nicht fertiggestellt ist (z.b. Baustelle), wird bis zu dessen Einbau jährlich eine Pauschale von 100 m3 Verbrauch in Rechnung gestellt. 4 Zur Entrichtung dieser Wasserbezugsgebühr sind die Eigentümer jener Grundstücke (Baulichkeiten) verpflichtet, die an das öffentliche Wasserleitungsnetz angeschlossen sind. Bei Vermietung oder Verpachtung sind die Gebühren dem Mieter oder Pächter in Rechnung zu stellen, jedoch haftet der Eigentümer persönlich für die Gebührenschuld. Seite 299

16 5 Die Gebührenschuld entsteht mit dem Zeitpunkt des Anschlusses an das öffentliche Wasserleitungsnetz. 6 Die Wasserbezugsgebühren werden nach dem Stand des Wasserzählers wie folgt abgerechnet: a.) Grundgebühr und 1. Teilzahlung bis spätestens 30. Juni, b.) Endabrechnung lt. Wassermesser bis spätestens 30. November. 7 Diese Verordnung tritt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung vom 18. Dezember 2009 des Gemeinderates der Marktgemeinde Sankt Martin an der Raab betreffend die Ausschreibung von Wasserbezugsgebühren außer Kraft. Begründung der Erhöhung der Wasserbezugsgebühr: Die letzte Anpassung des Wassertarifes fand im Jahr 2010 statt. Seither sind die Ausgaben im Bereich Wasserversorgung immer um einiges höher als die Einnahmen. Eine Kostendeckung wird aber auch durch diese moderate Erhöhung nicht erreicht werden. Zu Punkt 11 Allfälliges Bürgermeister Franz Josef Kern informiert: 11.1 Der Maschinenring wird in Welten die Schneeräumung durchführen 11.2 Musikheim: Sanitär- und Wasserinstallationen wurden bereits ausgeführt; Fa. Lang & Sohn montieren die Alutüren Am wird wegen der Akustikdämmung eine Besichtigung stattfinden In Kürze wird mit dem Aufbringen des Innenputzes begonnen werden 11.3 Beim LKW ist der Bremskraftregler defekt und muss erneuert werden, da sonst eine Genehmigung für den weiteren Betrieb nicht mehr erteilt wird 11.4 Die Landesregierung hat für die Errichtung der Photovoltaik-Anlage für das Musikheim in Doiber eine Förderung in Höhe von ,00 bewilligt 11.5 Die Gespräche mit der Geschäftsleitung der Raika Jennersdorf wegen der Weiterführung des Geschäftsbetriebes in St. Martin/Raab haben leider keinen Erfolg gebracht - die Schließung der Filialstelle wird nicht rückgängig gemacht 11.6 Am findet um Uhr die Gratulation der Jubilare im GH. Holzmann statt 11.7 Am wird unser Bischof Zsifkovics eine hl. Messe in Sankt Martin an der Raab feiern; danach wird zum Schnapsen ins GH. Holzmann geladen Seite 300

17 11.8 Der Tag der Feuerwehr findet im Jahr 2016 am Samstag, den 07. Mai, ab Uhr statt 11.9 Die Arbeiten für die Altarmanbindung in Welten sind bereits fortgeschritten Die Fraktionsvorsitzenden danken für die gute Zusammenarbeit im zu Ende gehenden Jahr 2015 und betonen, stets bestrebt zu sein, das Beste für die Bevölkerung zu erreichen. Sie wünschen allen Gesundheit und Erfolg für Da keine weiteren Anträge und Wortmeldungen vorliegen, dankt der Bürgermeister für die Mitarbeit und schließt die Sitzung. Vorgelesen - genehmigt unterfertigt: Der Bürgermeister: Der Schriftführer: (Franz Josef Kern) (Brückler) (Beglaubiger) (Beglaubiger)... (Beglaubiger) Seite 301

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NIEDERSCHRIFT. aufgenommen am 20. Mai 2016 bei der in der Gemeinde Oberschützen stattgefundenen. 18. Gemeinderatssitzung.

NIEDERSCHRIFT. aufgenommen am 20. Mai 2016 bei der in der Gemeinde Oberschützen stattgefundenen. 18. Gemeinderatssitzung. GEMEINDE OBERSCHÜTZEN... 7432 Oberschützen, Hauptplatz 1 Tel. 03353/7524, Fax DW 30 E-Mail: post@oberschuetzen.bgld.gv.at NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 20. Mai 2016 bei der in der Gemeinde Oberschützen

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