Bestens geeignet? Rechtliche Hintergründe zum Thema Eignungsuntersuchungen
|
|
- Adam Schmid
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Bestens geeignet? Rechtliche Hintergründe zum Thema Eignungsuntersuchungen Ass. jur. Michael Behrens Jahrestagung für Betriebsräte Präventionszentrum Köln der BG Rohstoffe und chemische Industrie vom in Königswinter
2 Inhalte I. Grundlagen zum Arbeitnehmerdatenschutz II. Eignungsuntersuchungen III. Rechtsprechung IV. Ausblick
3 I. Grundlagen zum Arbeitnehmerdatenschutz
4 Arbeitnehmerdatenschutz und medizinische Untersuchungen Art. 2 I i.v.m. Art. 1 I GG Allgemeines Persönlichkeitsrecht Recht auf informationelle Selbstbestimmung Schutz vor der Erhebung, Verarbeitung und Übermittlung medizinischer Daten, wie sie durch eine Eignungsuntersuchung gewonnen werden können
5 Historie des Arbeitnehmerdatenschutzes Seit ca. 30 Jahren bis heute ergebnislose Diskussion um Schaffung gesetzlicher Regelungen zum AN-Datenschutz Datenschutzbeauftragte des Bundes und der Länder fordern erstmals spezifische gesetzliche Bestimmungen zum AN-Datenschutz Grundsätze für ein AN-Datenschutzgesetz Infolge diverser Datenschutzskandale bei deutschen Arbeitgebern wird das Thema vom Bundestag wieder aufgegriffen Ergänzung des BDSG um den neuen 32 BDSG - Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses
6 Historie des Arbeitnehmerdatenschutzes : Entwurf eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes (BDatG) scheitert Bundeskabinett beschließt Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des AN-Datenschutzes Neuentwurf des BDSG mit detailliertem Kapitel zum AN-Datenschutz passiert die 1. Lesung im Dt. Bundestag 2. und 3. Lesung im Deutschen Bundestag werden zweimal (!) terminiert und wieder abgesetzt Öffentliche Kritik durch Gewerkschaften, Datenschutzbeauftragte u. a. Februar Gesetz zum AN-Datenschutz wird auf unbestimmte Zeit verschoben
7 Koalitionsvertrag zur 18. Legislaturperiode des Deutschen Bundestags, S. 50: Beschäftigtendatenschutz gesetzlich regeln Die Verhandlungen zur Europäischen Datenschutzgrundverordnung verfolgen wir mit dem Ziel, unser nationales Datenschutzniveau - auch bei der grenzüberschreitenden Datenverarbeitung - zu erhalten und über das Europäische Niveau hinausgehende Standards zu ermöglichen. Sollte mit einem Abschluss der Verhandlungen über die Europäische Datenschutzgrundverordnung nicht in angemessener Zeit gerechnet werden können, wollen wir hiernach eine nationale Regelung zum Beschäftigtendatenschutz schaffen.
8 Unterscheidung von Vorsorge und Eignung Vorsorgeuntersuchung Individualprävention und Sicherung bzw. Verbesserung des Gesundheitsschutzes (Allgemeinprävention) Frühzeitige Erkennung und Verhütung arbeitsbedingter Erkrankungen Aufklärung und Beratung des AN über gesundheitliche Risiken in Zusammenhang mit der Arbeit Eignungsuntersuchung Eignung / Tauglichkeit für arbeitsvertraglich vorgesehene Tätigkeiten wird überprüft. Schutzpflichten ggü. Dritten werden erfüllt Selektion, ggf. Ausscheiden des Bewerbers bzw. Verlust des Arbeitsplatzes Mitteilung über Eignung an AG
9 II. Eignungsuntersuchungen
10 Rechtsgrundlagen für Eignungsuntersuchungen Art. 2 GG kann durch verfassungsmäßige Ordnung eingeschränkt werden Gesetze, Verordnungen (+) UVVen formulieren nur Eignungsvorbehalte (-) Verwaltungsvorschrift (-) Rechtsfolge Untersuchung muss sich hinreichend bestimmt aus der Rechtsgrundlage ergeben ArbMedVV geht davon aus, dass Nachweis der gesundheitlichen Eignung für berufliche Anforderungen aufgrund von individual- oder kollektivrechtlichen Vereinbarungen erfolgen kann ( 2 I Nr.5 ArbMedVV)
11 Rechtsgrundlagen für Eignungsuntersuchungen Gesetze und Verordnungen Normative Rechtsgrundlagen 11 IX,12 VI, 48 IV Nr.3 FeV und Anl. 5: Eignung zum Führen von Fahrzeugen der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E oder der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen (gültig für 2 Jahre) Art. 3 ff. VO (EU) Nr. 1178/2011 der europ. Kommission v (Luftfahrtpersonal) seit (Tauglichkeitszeugnis Klasse 1 gültig für 12 Monate bis und 6 Monate ab dem 60. Lebensjahr) 12 I, V SeeArbG ivm 3 ff. MariMedV: Seediensttauglichkeitsuntersuchung (gültig für zwei Jahre, für jugendliche Besatzungsmitglieder ein Jahr) 5 I Nr.3 TfV und Anl. 11 Nr. 1: Eignung von Triebfahrzeugführern (alle 3 Jahre bis 55. Lebensjahr, danach jährlich)
12 Rechtsgrundlagen für Eignungsuntersuchungen Arbeitsrechtliche Rechtsgrundlagen Direktionsrecht ( 106 GewO)? Arbeitsvertrag i.v.m. 611 BGB Tarifvertrag (z. B. 4 TVöD, 3 V TV-L) Betriebsvereinbarung Dienstvereinbarung Gebot der Rücksichtnahme als Nebenpflicht aus dem Arbeitsvertrag ( Allgemeine Treuepflicht, 611, 242, 241 II BGB)
13 Zeitpunkt der Eignungsuntersuchung Einstellungsuntersuchung Eignungsuntersuchungen während des laufenden Beschäftigungsverhältnisses: Keine willkürliche (anlasslose) Eignungsuntersuchung Eignungsuntersuchung wegen begründeter Zweifel Routinemäßige (turnusmäßige) Eignungsuntersuchung bei möglicher Drittgefährdung Keine routinemäßige Eignungsuntersuchung bei bloßer möglicher Selbstgefährdung, nur Vorsorge nach ArbMedVV
14 Verhältnismäßigkeit Geeignet: Eignung muss mit Untersuchung feststellbar sein Erforderlich: Untersuchung = mildestes Mittel zur Feststellung der Eignung Angemessen: Überwiegen der Arbeitgeberinteressen
15 III. Rechtsprechung
16 BAG, Urteil v , 2 AZR 55/99 Wenn sonst keine Rechtsgrundlage vorhanden ist, kann der Arbeitgeber während des laufenden Beschäftigungsverhältnisses eine Eignungsuntersuchung nur verlangen, wenn begründete Zweifel an der Tauglichkeit bestehen Rechtsgrundlage sind dann 611, 242, 241 II BGB ( Allgemeine Treuepflicht ) Vorbeugende Untersuchung auf Alkohol-/Drogenabhängigkeit unzulässig
17 ArbG Hamburg, Urteil v , 27 Ca 136/06 Betriebsvereinbarung zu Drogen-Screenings (Urintest) bei Containerbrückenfahrern nach Losverfahren im laufenden Beschäftigungsverhältnis ist verhältnismäßig Besondere Gefahrenlage (Schutz von Leben und Gesundheit Dritter sowie bedeutender Sachwerte)
18 IV. Zusammenfassung und Ausblick Wir stehen selbst enttäuscht und sehn betroffen / Den Vorhang zu und alle Fragen offen. ( Der gute Mensch von Sezuan, Bertolt Brecht)
19 Literatur Beckschulze, Die arbeitsmedizinische Untersuchung Vorsorge oder Eignung?, Betriebs-Berater 2014, S und Behrens, Rechtmäßigkeit von Eignungsuntersuchungen während des laufenden Arbeitsverhältnisses, ASU 4/2015, S Behrens, Eignungsuntersuchungen und Datenschutz, Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht 2014, S Behrens/Kluckert, Vorsorge ist nicht Eignung Novelle der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge in Kraft getreten, DGUV Forum 3/2014, S DGUV Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen, 6. Auflage, Kapitel 1 Erläuterungen zur Durchführung arbeitsmedizinischer Untersuchungen, S. 13 ff. Kleinebrink, Bedeutung von Gesundheitsuntersuchungen für Arbeitgeber nach neuem Recht, Der Betrieb 2014, S mit praktischen Formulierungsbeispielen für Vertragsklauseln DGUV-I Eignungsuntersuchungen in der betrieblichen Praxis
250-010 DGUV Information 250-010. Eignungsuntersuchungen in der betrieblichen Praxis
250-010 DGUV Information 250-010 Eignungsuntersuchungen in der betrieblichen Praxis DGUV Information 250-010 Eignungsuntersuchungen in der betrieblichen Praxis Umschlagfoto: Versand: Photographee.eu/fotolia.com
MehrArbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsuntersuchungen Ausgewählte Themen aus diesen Bereichen Sicherheitsfachkräfte-Tagung 22./23. Oktober 2014 BG RCI Was ist arbeitsmedizinische Vorsorge? ie dient im
MehrArbeitsmedizin im Spannungsfeld zwischen Vorsorge und Eignung, Schutz und Selbstbestimmung
Arbeitsmedizin im Spannungsfeld zwischen Vorsorge und Eignung, Schutz und Selbstbestimmung Dienstag, 10. März 2015 Oldenburg, Alter Landtag Podiumsdiskussion mit Dr. Astrid Gebhardt GAA Hannover, Gewerbeärztlicher
Mehr250-010 DGUV Information 250-010. Eignungsuntersuchungen in der betrieblichen Praxis
250-010 DGUV Information 250-010 Eignungsuntersuchungen in der betrieblichen Praxis August 2015 Impressum Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.v. (DGUV) Glinkastraße 40 10117 Berlin Tel.:
MehrArbeitnehmerdatenschutz Arbeitsrechtliche Aspekte
Arbeitnehmerdatenschutz Arbeitsrechtliche Aspekte Rechtsanwalt Dr. Oliver Grimm Fachanwalt für Arbeitsrecht München 26. November 2009 Überblick Was gilt aktuell für den Umgang mit Mitarbeiterdaten? Wann
Mehr9. Fachtagung Arbeits- und Gesundheitsschutz. Ver.di Nord. Rechtliche Änderungen im Arbeitsund Gesundheitsschutz
Seite 1 von 16 9. Fachtagung Arbeits- und Gesundheitsschutz Ver.di Nord Rechtliche Änderungen im Arbeitsund Gesundheitsschutz Arbeitsschutz Neuerungen in Gesetzen und in der Praxis Betriebliche Organisation
MehrArbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsuntersuchungen
VBG-Fachwissen Arbeitsmedizinische Vorsorge und Tipps für die betriebliche Praxis Stand: November 2015 Mit Inkrafttreten der novellierten Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) am 31.
Mehr5. Ortstagung Kiel am 12. März 2014
5. Ortstagung Kiel am 12. März 2014 I. Begrüßung Der Einladung zur 5. Ortstagung des Deutschen Arbeitsgerichtsverbands e. V. in Kiel im Saal des Hauses des Sports folgten 55 Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
MehrArbeitszeit, Arbeitsschutz, Datensicherheit: Braucht unser Arbeitsrecht ein Update? Tagung KAS/Bertelsmann-Stiftung 28.9.2015
Arbeitszeit, Arbeitsschutz, Datensicherheit: Braucht unser Arbeitsrecht ein Update? Tagung KAS/Bertelsmann-Stiftung 28.9.2015 Prof. Dr. Gregor Thüsing, LL.M. (Harvard) Instituts für Arbeitsrecht und Recht
MehrVon der Einstellungsuntersuchung bis zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
Betriebsärztefortbildung 2014 Von der Einstellungsuntersuchung bis zur - Rechtliche Grundlagen und Grenzen - Michael Woltjen Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) Rechtliche
MehrGesundheitsuntersuchungen für Arbeitgeber nach neuem Recht. RA Dr. Martin Kiefer Freiburg, 23. Juni 2015
Gesundheitsuntersuchungen für Arbeitgeber nach neuem Recht RA Dr. Martin Kiefer Freiburg, 23. Juni 2015 Agenda Einführung Vorsorgeuntersuchung Eignungsuntersuchung Untersuchung von Jugendlichen 2 Einführung
MehrDas Ende des Privaten? Rechtliche Probleme im Zusammenhang mit Social Media
Das Ende des Privaten? Rechtliche Probleme im Zusammenhang mit Social Media 20. September 2011 Sascha Kuhn Datenschutz und soziale Netzwerke Ein möglicher Lösungsansatz wäre dabei auch die ausschließlich
MehrDer Entwurf zu einem Beschäftigtendatenschutz
Der Entwurf zu einem Beschäftigtendatenschutz Erweiterung oder Begrenzung der Arbeitnehmerkontrolle per Gesetz? Der Auslöser Nach der Erfindung des photographischen Films durch Georg Eastmann und dank
MehrSalans LLP. Rechtliche Aspekte der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers für Expats. 7. März 2013, Dr. Veit Voßberg. Business Travel Forum 2013
Salans LLP Rechtliche Aspekte der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers für Expats Business Travel Forum 2013 7. März 2013, Dr. Veit Voßberg Inhalt Allgemeines zur Fürsorgepflicht Hauptleistungs- und Nebenpflichten
MehrWettbewerbsverbote. Arbeitskreis Patente Recht Steuern 19. März 2015. Stefan Hartung
Wettbewerbsverbote Arbeitskreis Patente Recht Steuern 19. März 2015 Stefan Hartung Übersicht I. Arbeitsrechtliche Wettbewerbsverbote 1. Während des Arbeitsverhältnisses 2. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
MehrWas BEM nicht ist: Krankenrückkehrgespräche, Fehlzeitenmanagement und Arbeitsrecht. Hamburg, 18.06.2014
Was BEM nicht ist: Krankenrückkehrgespräche, Fehlzeitenmanagement und Arbeitsrecht Hamburg, 18.06.2014 Fachtagung 1: Neue Bestimmungen und Ansätze zur Einbeziehung psychischer Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung
MehrArbeitsrecht und BAT
Berufspraxis Rechtsanwälte Arbeitsrecht und BAT Ansprüche, Verfahren und Mediation im Öffentlichen Dienst von Markus Kuner 1. Auflage Arbeitsrecht und BAT Kuner wird vertrieben von beck-shop.de Thematische
MehrBuß- und Verwarnungsgeldkatalog
Buß- und Verwarnungsgeldkatalog für Zuwiderhandlungen gegen das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) - abgestimmt zwischen den für die Umsetzung des BKrFQG zuständigen obersten Behörden des
MehrIndividualarbeitsrecht
Europa-Universität Viadrina WiSe 2009/2010 1. Grundlagen des Arbeitsrechts a) Rechtsquellen b) Der Anwendungsbereich des Arbeitsrechts 2. Anbahnung und Begründung des Arbeitsverhältnisses 3. Kündigungsschutz
MehrPersönlichkeitsrechte abhängig Beschäftigter sichern Datenschutz am Arbeitsplatz stärken
Deutscher Bundestag Drucksache 16/9311 16. Wahlperiode 28. 05. 2008 Antrag der Abgeordneten Silke Stokar von Neuforn, Kerstin Andreae, Volker Beck (Köln), Birgitt Bender, Dr. Thea Dückert, Britta Haßelmann,
MehrInhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis Abbilclungsverzeichnis Literaturverzeichnis
IX Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Abbilclungsverzeichnis Literaturverzeichnis IX XV XXL XXIII A. Einleitung..1 I. Sachverhalt 1 II. Problemstellung und Zielsetzung 2 15. Das
MehrInhalt. Forum 6: Beteiligung, Mitwirkung oder Mitbestimmung? - Der Werkzeugkoffer des Betriebsrats gem. BetrVG
Forum 6: Beteiligung, Mitwirkung oder Mitbestimmung? - Der Werkzeugkoffer des Betriebsrats gem. BetrVG Thomas Michler, TBS ggmbh Rheinland-Pfalz Inhalt Abschnitt a: Die Beteiligungsrechte im Überblick
MehrZum aktuellen Stand von Social-Media-Guidelines
Hans Böckler-Stiftung: Fachtagung Social Media in der internen Zusammenarbeit Was ist bisher geregelt? Zum aktuellen Stand von Social-Media-Guidelines 29.06.2015 - Frankfurt AfA Arbeitsrecht für Arbeitnehmer
MehrDie krankheitsbedingte Kündigung ein Überblick über die rechtlichen Grundlagen
Die krankheitsbedingte Kündigung ein Überblick über die rechtlichen Grundlagen Vortrag im Rahmen der Werkstatt Personalentwicklung am 25.11.2015 zum Thema Fehlzeiten in den Griff bekommen Rechtsanwältin
Mehr(http://rsw.beck.de/rsw/upload/beck_aktuell/entwurf_bdsg_regierung.pdf)
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in seiner derzeitigen Fassung trägt der gestiegenen und weiter steigenden Bedeutung von Auskunfteien in einer immer anonymer werdenden Geschäftswelt und ihrer Nutzung
MehrBEFRISTETE ARBEITSVERHÄLTNISSE UND KÜNDIGUNGSSCHUTZ VOM PREUßISCHEN ALLGEMEINEN LANDRECHT ZUR WEIMARER REPUBLIK
BEFRISTETE ARBEITSVERHÄLTNISSE UND KÜNDIGUNGSSCHUTZ VOM PREUßISCHEN ALLGEMEINEN LANDRECHT ZUR WEIMARER REPUBLIK - Zur Rechtsgeschichte der Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Dissertation zur Erlangung
MehrInhaltsverzeichnis. 1 Gang und Ziel der Untersuchung 17. 2 Grundbegriffe des Unternehmenskaufrechts 21
Inhaltsverzeichnis Einführung 17 1 Gang und Ziel der Untersuchung 17 2 Grundbegriffe des Unternehmenskaufrechts 21 I. Kaufobjekt Unternehmen 21 II. Arten des Unternehmenskaufs 23 1. Asset Deal 24 2. Share
MehrRegina Steiner Silvia Mittländer Erika Fischer Fachanwältinnen für Arbeitsrecht
steiner mittländer fischer rechtsanwältinnen Regina Steiner Silvia Mittländer Erika Fischer Fachanwältinnen für Arbeitsrecht Berliner Straße 44 60311 Frankfurt am Main Telefon 0 69 / 21 93 99 0 Telefax
MehrBrauchen wir ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz. von Christoph Hupe
Brauchen wir ein? von Christoph Hupe Gliederung: 1. Problematik 2. Positionen/Meinungen 1. Problematik des Thema wurde in Deutschland schon oft diskutiert, aber es gab keine explizite Regelung bis September
MehrNEUES ZUM DATENSCHUTZ IM ARBEITSRECHT. Fachanwalt für Arbeitsrecht Christian Willert Berlin, 30.5.2012
1 NEUES ZUM DATENSCHUTZ IM ARBEITSRECHT Fachanwalt für Arbeitsrecht Christian Willert Berlin, 30.5.2012 2 I. BESCHÄFTIGTENDATENSCHUTZ (HEUTE) 1. Grundgesetz (GG) Allgemeines Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers
MehrDer neue EU-Führerschein und das neue Erlaubnisrecht
Der neue EU-Führerschein und das neue Erlaubnisrecht 1. Grundlagen Im Jahre 1991 hat der Ministerrat der Europäischen Gemeinschaft die 2. Richtlinie über den Führerschein verabschiedet. Die Richtlinie
MehrVortrag Social Media Guidelines - Warum Unternehmen und Mitarbeiter klare Richtlinien brauchen -
Veranstaltung Vortrag Social Media Guidelines - Warum Unternehmen und Mitarbeiter klare Richtlinien brauchen - Referent Markus Schließ Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für IT-Recht Lehrbeauftragter
MehrPosition. Arbeitnehmerdatenschutz rechtssicher gestalten. Stand: März 2014 www.vbw-bayern.de
Position Arbeitnehmerdatenschutz rechtssicher gestalten Stand: März 2014 www.vbw-bayern.de Vorwort X Vorwort Zehn Forderungen für einen praxisgerechten Beschäftigtendatenschutz Die vbw Vereinigung der
MehrDatenschutzrechtliche Aspekte bei der Arbeitssicherheit und beim Arbeitsschutz
Datenschutzrechtliche Aspekte bei der Arbeitssicherheit und beim Arbeitsschutz Thilo Weichert, Leiter des ULD Arbeitskreis des Arbeitgeberverbands für Arbeitssicherheit und Datenschutz 21. August 2013
MehrAlkohol / Illegale Drogen im Betrieb
LIRS Konferenz 12. April 2006 in Ljubljana, Slowenien Alkohol / Illegale Drogen im Betrieb Erfahrungen und rechtliche Aspekte aus Sicht der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung Thomas Köhler, Berufsgenossenschaft
MehrRechtliche Aspekte bei der betrieblichen Suchtprävention. Dr. Reinhard Künzl Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht
Rechtliche Aspekte bei der betrieblichen Suchtprävention Dr. Reinhard Künzl Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Übersicht: 1. Suchtmittelverbote im Betrieb 2. Feststellen der Suchtmitteleinnahme
MehrVorwort 15. 1 Arbeitsrecht und Personalmanagement 17
Vorwort 15 1 Arbeitsrecht und Personalmanagement 17 2 System des Arbeitsrechts 19 Übersicht............................... 19 2.1 Einführung.......................... 19 2.2 Arbeit.............................
MehrMichaela Thiele. Peter Lang Europäischer Verlas der Wissenschaften
Michaela Thiele Die Auflösung von Arbeitsverhältnissen aufgrund Anfechtung und außerordentlicher Kündigung nach der Rechtsprechung des Reichsarbeitsgerichts (1927-1945) Peter Lang Europäischer Verlas der
MehrBauproduktenverordnung was Sachverständige wissen müssen
Bauproduktenverordnung was Sachverständige wissen müssen Vortrag für den Bundesverband der Sachverständigen für Raum und Ausstattung (BSR) Fachgruppe Fußboden Zur Person: Martin Kuschel Rechtsanwalt geboren
MehrAbmahnung, Kündigung & Co.
Abmahnung, Kündigung & Co. Rechte des Arbeitgebers bei Mitarbeiterdelikten Rechtsanwalt u. Fachanwalt für Arbeitsrecht Prof. Dr. Daniel Knickenberg Anwaltssozietät Leinen & Derichs, Köln Cleverstr. 16,
MehrGläserne Belegschaften? Datenschutz für Arbeiter, Angestellte und Beamte
Wolfgang Däubler Gläserne Belegschaften? Datenschutz für Arbeiter, Angestellte und Beamte Zweite, überarbeitete und erweiterte Auflage Bund-Verlag Inhalt Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 17 1: Einleitung
MehrÄrztliche Untersuchungen an Bewerbern und Beschäftigten
Ärztliche Untersuchungen an Bewerbern und Beschäftigten 8. Datenschutz-Kolleg Datenschutz in Recht und Technik DATAKONTEXT-Tagungen Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung (GDD) Dienstag, 3. Juli
MehrLiteratur. Richter/Lenders, PA-Recht 2013, S. 17 ff.
Papierform oder elektronische Personalakte? 2 (Elektronische) Personalakten dienen der Personalverwaltung und -bewirtschaftung. Dienstherrn und Arbeitgeber müssen die Möglichkeit erhalten, gesetzliche
MehrTüchtig und/oder Süchtig? Suchtprobleme am Arbeitsplatz aus juristischer Sicht. Frank Achilles, Heisse Kursawe Eversheds 21.05.
Tüchtig und/oder Süchtig? Suchtprobleme am Arbeitsplatz aus juristischer Sicht Frank Achilles, Heisse Kursawe Eversheds 21.05.2015 Übersicht Suchtprobleme am Arbeitsplatz Stoffgebundene Sucht - Alkohol
MehrVorstand. Mehr Qualität im Arbeitsschutz durch die neue DGUV 2?!
Mehr Qualität im Arbeitsschutz durch die neue DGUV 2?! Ausgangslage Der Anhang 2 der BGV A 2 regelt die Einsatzzeiten von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten. Schon 2005 wurde mit einem
MehrEignungsuntersuchungen und Datenschutz
Behrens: Eignungsuntersuchungen und Datenschutz(NZA 2014, 401) Eignungsuntersuchungen und Datenschutz Leitender Verwaltungsdirektor Ass. jur. Michael Behrens * Die Frage, unter welchen Voraussetzungen
MehrINHALTSVERZEICHNIS. Einleitung... 11
INHALTSVERZEICHNIS Einleitung... 11 ERSTES KAPITEL Allgemeines zum Unternehmenskauf... 13 A. Arten des Unternehmenskaufvertrags... 13 B. Form des Unternehmenskaufvertrags... 13 C. Rolle der Arbeitnehmerschaft
MehrDatenschutz beim Einsatz von Internet, Intranet und E-Mail am Arbeitsplatz
Cristina Baier Datenschutz beim Einsatz von Internet, Intranet und E-Mail am Arbeitsplatz Verlag Dr. Kovac Hamburg 2010 -IX- Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis XVII Einleitung.. > «>..»..». 1 1. Teil:
MehrKommentar beim 10. Hans-Böckler-Forums zum Arbeits- und Sozialrecht am 5./6. März 2015 in Berlin
Prof. Dr. Jürgen Taeger Kommentar beim 10. Hans-Böckler-Forums zum Arbeits- und Sozialrecht am 5./6. März 2015 in Berlin Seit Jahrzehnten steht die Forderung nach einem umfassenden Beschäftigtendatenschutz
MehrEinladung. Neues Beschäftigtendatenschutzgesetz. Praktische Auswirkungen
Einladung Neues Beschäftigtendatenschutzgesetz Praktische Auswirkungen Wir laden Sie herzlich ein zu Neues Beschäftigtendatenschutzgesetz Praktische Auswirkungen Programm Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz
MehrOutsourcing bei Kreditinstituten: Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Bank- und Datenschutzrecht
Melanie Gutmann Outsourcing bei Kreditinstituten: Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Bank- und Datenschutzrecht Wirtschaftliche Interessen der Banken im Spannungsverhältnis zum Geheimhaltungsinteresse
MehrNichtraucherschutz im Spannungsfeld zwischen betrieblicher Eigenverantwortung und staatlicher Schutzpflicht
Nichtraucherschutz im Spannungsfeld zwischen betrieblicher Eigenverantwortung und staatlicher Schutzpflicht Rechtsanwalt, Köln Uli-Faber@t-online.de 1 I. Rauchen als Rechtsproblem - Grundlagen II. III.
MehrInteressenausgleich und Sozialplan bei Outsourcing und Auftragsneuvergabe
Interessenausgleich und Sozialplan bei Outsourcing und Auftragsneuvergabe Von Gregor Römer Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis 1. Kapitel Grundlagen 21 I. Einführung 21 II. Erscheinungsformen des
MehrAnnexbedingungen und Koppelungsgeschäfte im Anwendungsbereich des 87 I BetrVG
Annexbedingungen und Koppelungsgeschäfte im Anwendungsbereich des 87 I BetrVG Bearbeitet von Eckart Gaude 1. Auflage 2011. Buch. 219 S. Hardcover ISBN 978 3 631 61486 0 Format (B x L): 14 x 21 cm Gewicht:
MehrAbfindungsorientierte Kündlgungsschutzmodelle
Matthias Sandmaier Abfindungsorientierte Kündlgungsschutzmodelle Eine Alternative zum Bestandsschutzsystem im Kündigungsschutzrecht PETER LANG Internationaler Verlag der Wissenschaften Einführung: Abfindung
MehrAlkoholkonsum aus arbeitsrechtlicher Sicht
Alkoholkonsum aus arbeitsrechtlicher Sicht Step Smart Sounding Board Marktzugang neuer Arzneimittel Am besonderen Beispiel der Alkoholentwöhnung mit Nalmefene Hamburg, den 3. April 2012 Peter Buschmann,
MehrDie Abmahnung im Arbeitsrecht als Vorstufe zur Kündigung
Die Abmahnung im Arbeitsrecht als Vorstufe zur Kündigung Ein Handbuch von Dr. Annette Pflaum Decker & Müller Heidelberg Inhaltsverzeichnis Vorwort Abkürzungsverzeichnis V XV Einleitung A. Die Abmahnung
MehrProblemfeld: Alkohol im Betrieb Arbeitsrechtliche Möglichkeiten und Haftungsfragen. Vortrag am 20.10.2009 RA Artur Nowak
Problemfeld: Alkohol im Betrieb Arbeitsrechtliche Möglichkeiten und Haftungsfragen Vortrag am 20.10.2009 RA Artur Nowak I. Problemfeld Alkohol im Arbeitsverhältnis 1. Einstellung Fragerecht des Arbeitgebers?
MehrHEUKING KÜHN LÜER WOJTEK. Datenpanne Was passiert, wenn es passiert ist, und wem passiert etwas?
HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK Datenpanne Was passiert, wenn es passiert ist, und wem passiert etwas? Frankfurt, 12. Februar 2014 Dr. Herbert Palmberger, M.C.J. I Szenarien von Datenpannen (Auswahl) Hackerangriff
MehrSTELLUNGNAHME. des Zentralverbandes Gewerblicher Verbundgruppen e.v. (ZGV)
STELLUNGNAHME des Zentralverbandes Gewerblicher Verbundgruppen e.v. (ZGV) zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes (Stand 25.08.2010) 1. Grundsätzliches Der ZGV begrüßt dem
MehrPrivate Arbeitsvermittlung
Private Arbeitsvermittlung 1. Was ist private Arbeitsvermittlung? Private Arbeitsvermittlung ist die Zusammenführung von arbeitsuchenden oder ausbildungssuchenden Personen mit Arbeitgebern, mit dem Ziel
MehrInternet und Arbeitsrecht
Wolfgang Däubler Internet und Arbeitsrecht Dritte, aktualisierte Auflage Bund-Verlag Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 19 Literaturverzeichnis 25 1 Zur Einführung 37 I. Erste Eindrücke 37 II. Was kann das
MehrDie Anderungskündigung
Die Anderungskündigung Eine umfassende Darstellung unter Berücksichtigung des neuen Betriebsverfassungsrechts und des Arbeitsgerichtsverfahrens von Dr. Wilfried Berkowsky Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht
MehrTeil F: Prüfungsschemata
Teil F: Prüfungsschemata I. Prüfungsschema zur ordentlichen Kündigung 1. Ordnungsgemäße Kündigungserklärung 2. Ausschluss der ordentlichen Kündigung - Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Individualvereinbarung
MehrAußerordentliche Kündigung
Außerordentliche Kündigung Gabi Hanreich TK Lexikon Arbeitsrecht 8. September 2015 Außerordentliche Kündigung HI520393 Zusammenfassung LI1097897 Begriff Ein Arbeitsverhältnis kann von jeder Vertragspartei
MehrInhaltsverzeichnis. Literaturverzeichnis... XV. 1 Einführung... 1. 1.1 Zielsetzung des Promotionsvorhabens... 1 1.2 Gang der Untersuchung...
Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis... XV 1 Einführung... 1 1.1 Zielsetzung des Promotionsvorhabens... 1 1.2 Gang der Untersuchung... 4 2 Grundlagen des Rechtsinstituts des Datenschutzbeauftragten...
MehrVorschlag einer europäischen Datenschutzverordnung aus Sicht der Beschäftigten
Vorschlag einer europäischen Datenschutzverordnung aus Sicht der Beschäftigten Interparlamentarisches Ausschuss- Treffen zum Datenschutz im Europäischen Parlament in Brüssel, 9./10.10.2012 1 Wichtigste
MehrArbeitsrecht. Das Arbeitsverhältnis in der betrieblichen Praxis. von. Dr. Petra Senne Professorin an der Fachhochschule Dortmund.
Arbeitsrecht Das Arbeitsverhältnis in der betrieblichen Praxis von Dr. Petra Senne Professorin an der Fachhochschule Dortmund Luchterhand Literatur- und Abkürzungsverzeichnis XIII A. Begriff und Rechtsquellen
MehrIndustriemeister Elektro/Metall Rechtsbewusstes Handeln 19. September 2005 Fachteil : Basisqualifizierung Rechtsprechung H.Böhme
3. Rechtsprechung Judikative = Richter Bundesverfassungsgericht 2 Senate jeweils 8 Richter Hauptaufgabenfelder 1. Verfassungsrechtliche Streitigkeiten Bundesorgane / Bundesländer Konflikt untereinander
MehrArbeit und Lernen Detmold Newsletter im Februar 2013
Arbeit und Lernen Detmold Newsletter im Februar 2013 Arbeit und Lernen 04.02.2013 Arbeit und Lernen Detmold Newsletter im Februar 2013 Inhalt Erforderlichkeit einer Schulungsveranstaltung Protokollführung
MehrArbeitsrechtliche Fragen bei Drogenmissbrauch. Dr. Reinhard Künzl Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht
Arbeitsrechtliche Fragen bei Drogenmissbrauch Dr. Reinhard Künzl Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht 1 Übersicht: 1. Suchtmittelverbote im Betrieb 2. Feststellen der Suchtmitteleinnahme 3. Umgang
MehrArbMedVV Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. 02.07.2014 ArbMedVV Dr. med. Florian Struwe Seite 1
Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge 02.07.2014 ArbMedVV Dr. med. Florian Struwe Seite 1 EV - Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge - Artikel
MehrWas sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM
Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM Peter Gerhardt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Frankfurt am Main Gesetzliche Grundlagen des BEM seit 2004 in 84 Abs. 2 SGB IX geregelt. bei allen
Mehr49 Schmerzensgeld bei Videokontrolle Von Marc-Oliver Schulze und Corinna Schreck
Arbeitsrecht im Betrieb 2014, Ausgabe 4, S. 49 51 Schulze/Schreck, Schmerzensgeld bei Videokontrolle 49 Schmerzensgeld bei Videokontrolle Von Marc-Oliver Schulze und Corinna Schreck BETRIEBSVEREINBARUNG
MehrGliederung. Einleitung 1. 1.Teil: Vorratsdatenspeicherung Eine technische Betrachtung 7
Einleitung 1 1.Teil: Vorratsdatenspeicherung Eine technische Betrachtung 7 I. Die Speicherung und das Abrufen der Verkehrsdaten 7 1. Kommunikation via Telefon oder Internet 7 a) Hierarchisches Schichtensystem
MehrSCC DOKUMENT 023 SCP-CHECKLISTE (SICHERHEITS CERTIFIKAT PERSONALDIENSTLEISTER)
SCC DOKUMENT 023 SCP-CHECKLISTE (SICHERHEITS CERTIFIKAT PERSONALDIENSTLEISTER) CHECKLISTE ZUR BEURTEILUNG DES SGU- MANAGEMENTSYSTEMS VON PERSONALDIENSTLEISTERN KOMMENTARE UND INTERPRETATIONSHILFEN AUF
MehrBehördliches Vorgehen gegen Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit
Europäische Hochschulschriften / European University Studies / Publications Universitaires Européennes 5532 Behördliches Vorgehen gegen Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit Unter besonderer Berücksichtigung
MehrVorlesungsreihe Datenschutzrecht am ITM der WWU Münster. Beschäftigtendatenschutz/Aufsichtsbehörden
Vorlesungsreihe Datenschutzrecht am ITM der WWU Münster Axel Trösken Leiter Recht & Compliance der The Phone House Telecom GmbH Münster, 21. Januar 2011 Seite 1 I. Einleitung Datenschutz profitierte in
Mehr13. September 2013. arbeitsrecht praxisnah Ledfuß Rechtsanwälte
Wrkshp Arbeitsrecht 13. September 2013 1 Inhalt des Arbeitsverhältnisses Pflichten des Arbeitgebers Pflichten des Arbeitnehmers Direktinsrecht des Meisters Grenzen Umgang mit Leistungsstörungen Arbeitsrechtliche
Mehr9 Mitarbeiterscreenings
9 Mitarbeiterscreenings Mitarbeiterscreenings werden in Unternehmen immer häufiger eingesetzt. Screenings sind Rasterfahndungen, bei denen verschiedene personenbezogene Daten der Mitarbeiter nach bestimmten
MehrMein Recht als Schwerbehinderter
Beck-Rechtsberater Mein Recht als Schwerbehinderter Erwerbstätigkeit. Sozialleistungen Steuern' Nachteilsausgleiche Von Dr. Monika Majerski-Pahlen Vorsitzende Richterin am Landessozialgericht und Dr. Ronald
MehrAllgemeine Hamburger Arbeitgebervereinigung e.v.
Allgemeine Hamburger Arbeitgebervereinigung e.v. An alle Mitgliedsfirmen der Allgemeinen Hamburger Arbeitgebervereinigung e. V. Kapstadtring 10, 22297 Hamburg Telefon: 040 639 1883-520 Telefax: 040 639
MehrI. Eingeschränkte Geltung des 77 Abs. 3 BetrVG... 85 1. Gewohnheitsrechtliche Derogation... 85
INHALTSVERZEICHNIS VORWORT... 1 A) EINLEITUNG... 3 B) RECHTSNATUR DER DREISEITIGEN STANDORTSICHERUNGSVEREINBARUNG... 7 I. Grundsätze der rechtlichen Einordnung... 8 1. Bezeichnung der Vereinbarung... 9
Mehre-mail- und Internetnutzung am Arbeitsplatz
Rechtsanwalt Dr. jur. WALTER FELLING Dipl.-Betriebswirt e-mail- und Internetnutzung am Arbeitsplatz Paragrafen und mehr Ein Leitfaden für die Praxis I. Einführung II. Allgemeine rechtliche Rahmenbedingungen
MehrDie Befristung des Urlaubsanspruchs auf das Kalenderjahr
Nikolaus Polzer Die Befristung des Urlaubsanspruchs auf das Kalenderjahr Nomos Inhaltsverzeichnis Einleitung 19 1. Kapitel: Historische Grundlagen 22 1 Die Bindung des Urlaubsanspruchs an das Kalenderjahr
MehrEinstiegsseminare für Betriebsräte 2010
fachanwälte für arbeitsrecht Müller-Knapp Hjort Brinkmeier Einstiegsseminare für Betriebsräte 2010 wir können arbeitsrecht. Stress, Überlastung, Arbeitszeit, Datenschutz, Informationsrechte, Betriebsänderungen
MehrArbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz. Priv.-Doz. Dr. Georg Annuß Universität Regensburg 2. Vorlesung, 26. Mai 2006
Arbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz Priv.-Doz. Dr. Georg Annuß Universität Regensburg 2. Vorlesung, 26. Mai 2006 2 Grundlagen der Änderungskündigung - 2 KSchG (1) Grundstruktur: AG kündigt das Arbeitsverhältnis
MehrCompliance aus BR-Perspektive
Informationen für Betriebsräte Compliance aus BR-Perspektive Isabel Eder, Abt. Mitbestimmung der IG BCE SAP-Fachtagung der TBS 2014 2014 IG BCE, Compliance, 30. September 2014 Fragen für Betriebsräte:
MehrReisekosten, Inland Prof. Dr. jur. Tobias Huep, Rainer Hartmann, Norbert Minn TK Lexikon Arbeitsrecht 3. November 2015
Reisekosten, Inland Prof. Dr. jur. Tobias Huep, Rainer Hartmann, Norbert Minn TK Lexikon Arbeitsrecht 3. November 2015 Arbeitsrecht 1 Arbeitsrechtlicher Begriff der Reisekosten HI727233 HI1728176 Reisekosten
MehrGeändertes Arbeitszeitgesetz: Die Konsequenzen für die AVR
Deutscher Caritasverband Referat Arbeitsrecht Geändertes Arbeitszeitgesetz: Die Konsequenzen für die AVR I. Inhalt der Gesetzesänderung Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist durch Artikel 4 b des Gesetzes
Mehr- III - INHALT. Abkürzungen. Einleitung 2
- III - INHALT Abkürzungen IX Einleitung 2 Erster Teil: Die verfassungsrechtlichen Gewährleistungen des Da- 4 tenschutzes und der Privatfunktätigkeit sowie ihr Verhältnis zueinander A. Die Grundrechte
MehrBayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht in der Regierung von Mittelfranken
in der Regierung von Mittelfranken 2 Wesentliche Elemente des Datenschutzes im Unternehmen 3 Teil A Datenschutz im Unternehmen Teil A Allgemeines zum Datenschutz 4 I. Schutz der personenbezogenen Daten
MehrDatenschutz als Chance begreifen
Datenschutz als Chance begreifen SK-Consulting Group Mittwoch, 24. September 2014 Agenda I. Vorstellung II. Einführung III. Videoüberwachung IV. Meldepflichten V. Arbeitsverhältnis 2 Wer spricht? Name:
Mehr... Revision, 09.11.2006
Abkürzungsverzeichnis... Revision Literaturverzeichnis... XIII XVII 1. Gegenstand, Strukturen und Stellung des Arbeitsrechts... 1 I. Gegenstand und praktische Bedeutung des Arbeitsrechts... 1 II. Strukturen,
MehrUpdate Arbeitsrecht für PDL
Update für PDL AltenpflegeKongress am 25.02.2012 Referent: 1 Themen der Entscheidungen: 1. Zurückweisung der Betriebsratsanhörung mangels Vollmachtnachweises (BAG vom 13.12.2012 6 AZR 348/11) 2. Kündigung
MehrGegenstand und Voraussetzungen
Gegenstand und Voraussetzungen Gegenstand und Voraussetzungen A. Gegenstand. Normalfall Ordentliche, außerordentliche, Änderungs- und Beendigungskündigung durch den Arbeitgeber Keine anderen Beendigungsgründe
MehrDie personenbedingte Kündigung. Dr. Markus Klimsch Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht
Die personenbedingte Kündigung Dr. Markus Klimsch Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Vorbemerkung: Die Kündigung durch den Arbeitgeber ist immer ultima ratio (letztes Mittel), d. h. der Arbeitgeber
MehrInhaltsverzeichnis. Seite. Vorwort
Vorwort V Teil 1 Social Media und Anwälte - ein gutes Team? 1 Kapitell Wir Anwälte im 21. Jahrhundert 3 Kapitel 2 Was soll ein Anwalt mit Social Media? S I. Ein Markt mit Potenzial 5 II. Die technische
MehrBeurteilung von Fahrtauglichkeit
Beurteilung von Fahrtauglichkeit Oliver Höffken 8. April 2014 Rechtliche Grundlagen - Wer regelt was? Fahrerlaubnisverordnung Aktuelle Version: Erlassen aufgrund 6 Abs. 1, 6e Abs. 1, 30c Abs. 1, 63 StVG
Mehr