Jahresbericht 2016/2017
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- Theresa Lehmann
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1 Asset management UBS Funds Jahresbericht 2016/2017 Umbrella-Fonds schweizerischen Rechts Geprüfter Jahresbericht per 30. Juni 2017 UBS ETF (CH) SXI Real Estate UBS ETF (CH) SXI Real Estate Funds UBS ETF (CH) Gold UBS ETF (CH) Gold (EUR) hedged UBS ETF (CH) Gold (CHF) hedged UBS ETF (CH) Platinum UBS ETF (CH) Palladium UBS ETF (CH) Silver UBS ETF (CH) CMCI Oil SF (CHF) A-dis UBS ETF (CH) CMCI Oil SF (USD) A-dis UBS ETF (CH) CMCI Oil SF (EUR) A-dis UBS ETF (CH) SBI Domestic Government 1-3 UBS ETF (CH) SBI Domestic Government 3-7 UBS ETF (CH) SBI Domestic Government 7-15 UBS ETF (CH) SBI Domestic Swiss Pfandbrief 1-5 UBS ETF (CH) SBI Domestic Swiss Pfandbrief 5-10 UBS ETF (CH) SMIM UBS ETF (CH) SPI Mid UBS ETF (CH) SPI UBS ETF (CH) SMI UBS ETF (CH) SLI UBS ETF (CH) MSCI Switzerland UBS ETF (CH) MSCI Switzerland hedged to EUR UBS ETF (CH) MSCI Switzerland hedged to USD
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3 Geprü er Jahresbericht per 30. Juni 2017 Inhaltsverzeichnis Seite ISIN Organisation 3 Mitteilungen an die Anleger 5 Kurzbericht der kollektivanlagengesetzlichen Prüfgesellschaft zu den Jahresrechnungen 9 UBS ETF (CH) SXI Real Estate 12 (CHF) A-dis / CH UBS ETF (CH) SXI Real Estate Funds 18 (CHF) A-dis / CH UBS ETF (CH) Gold 24 (USD) A-dis / CH UBS ETF (CH) Gold (EUR) hedged 29 (EUR) A-dis / CH UBS ETF (CH) Gold (CHF) hedged 34 (CHF) A-dis / CH UBS ETF (CH) Platinum 39 (USD) A-dis / CH UBS ETF (CH) Palladium 44 (USD) A-dis / CH UBS ETF (CH) Silver 49 (USD) A-dis / CH UBS ETF (CH) CMCI Oil SF (CHF) A-dis 54 CH UBS ETF (CH) CMCI Oil SF (USD) A-dis 59 CH UBS ETF (CH) CMCI Oil SF (EUR) A-dis 64 CH UBS ETF (CH) SBI Domestic Government (CHF) A-dis / CH UBS ETF (CH) SBI Domestic Government (CHF) A-dis / CH UBS ETF (CH) SBI Domestic Government (CHF) A-dis / CH UBS ETF (CH) SBI Domestic Swiss Pfandbrief (CHF) A-dis / CH UBS ETF (CH) SBI Domestic Swiss Pfandbrief (CHF) A-dis / CH UBS ETF (CH) SMIM 96 (CHF) A-dis / CH UBS ETF (CH) SPI Mid 101 (CHF) A-dis / CH UBS ETF (CH) SPI 107 (CHF) A-dis / CH UBS ETF (CH) SMI 115 (CHF) A-dis / CH UBS ETF (CH) SLI 121 (CHF) A-dis / CH UBS ETF (CH) MSCI Switzerland 127 (CHF) A-dis / CH UBS ETF (CH) MSCI Switzerland hedged to EUR 133 (EUR) A-dis / CH UBS ETF (CH) MSCI Switzerland hedged to USD 139 (USD) A-dis / CH Anhang zu Ergänzende Angaben 145 Effektenleihe und Sicherheiten 150 1
4 Verkaufsrestriktionen Anteile dieser Teilvermögen dürfen innerhalb der USA weder angeboten, verkauft noch ausgeliefert werden. Anlegern, die US Persons sind, dürfen keine Anteile dieses Anlagefonds angeboten, verkauft oder ausgeliefert werden. Eine US Person ist eine Person, die: (i) eine United States Person im Sinne von Paragraf 7701(a)(30) des US Internal Revenue Code von 1986 in der geltenden Fassung sowie der in dessen Rahmen erlassenen Treasury Regulations ist; (ii) eine US Person im Sinne von Regulation S des US- Wertpapiergesetzes von 1933 (17 CFR (k)) ist; (iii) keine Non-United States Person im Sinne von Rule 4.7 der US Commodity Futures Trading Commission Regulations (17 CFR 4.7(a)(1)(iv)) ist; (iv) sich im Sinne von Rule 202(a)(30)-1 des US Investment Advisers Act von 1940 in der geltenden Fassung in den Vereinigten Staaten aufhält; oder (v) ein Trust, eine Rechtseinheit oder andere Struktur ist, die zu dem Zweck gegründet wurde, dass US Persons in diesen Anlagefonds investieren können. Internetadressen 2
5 Organisation Fondsleitung UBS Fund Management (Switzerland) AG Aeschenplatz 6, 4002 Basel Verwaltungsrat André Müller-Wegner, Präsident (ab 21. November 2016) Managing Director, UBS AG, Basel und Zürich Karin Oertli Küng, Präsidentin (bis 21. November 2016) Group Managing Director, UBS AG, Basel und Zürich Reto Ketterer, Vizepräsident Managing Director, UBS AG, Basel und Zürich André Valente, Delegierter Managing Director, UBS Fund Management (Switzerland) AG, Basel Michael Kehl Managing Director, UBS AG, Basel und Zürich Thomas Rose Managing Director, UBS AG, Basel und Zürich Martin Tschopp (bis 25. Januar 2017) Managing Director, UBS AG, Basel und Zürich Christian Eibel Executive Director, UBS AG, Basel und Zürich Markus Lesmann (bis 21. November 2016) Executive Director, UBS AG, Basel und Zürich Geschäftsleitung André Valente Geschäftsführer Karsten Illy Stellvertretender Geschäftsführer und Leiter Fund Operations Dr. Daniel Brüllmann Leiter Real Estate Funds André Debrunner Leiter Fund Reporting & Information Management Eugène Del Cioppo Leiter Business Development & Client Management Christel Müller Leiterin ManCo Oversight & Risk Management Thomas Reisser Leiter Compliance Beat Schmidlin Leiter Legal Services Depotbank UBS Switzerland AG, Zürich Prüfgesellschaft Ernst & Young AG, Basel Delegation der Anlageentscheide UBS Asset Management, ein Unternehmensbereich von UBS AG, Basel und Zürich Delegation weiterer Aufgaben UBS Fund Management (Switzerland) AG betreibt und nutzt zusammen mit UBS Fund Services (Luxembourg) S.A. eine gemeinsame Fondsadministrationsplattform. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit wird die Teilaufgabe «Stammdaten-Verarbeitung» von UBS Fund Services ( Luxembourg) S.A. wahrgenommen. Die genaue Ausführung dieser Arbeiten ist in einem zwischen den Parteien abgeschlossenen Vertrag geregelt. Des Weiteren werden verschiedene IT-Dienstleistungen, die mit der Wartung und dem Unterhalt der Hard- und Softwarekomponenten der Fondsadministrationsplattform in Zusammenhang stehen (wie z.b. technische Installationen, Konfigurationen, Systemtests, Archivierung der Daten) ebenfalls von UBS Fund Services (Luxembourg) S.A. in Luxemburg erbracht. Den genauen Umfang dieser Dienstleistungen regelt ein zwischen den Parteien abgeschlossener Vertrag. Alle anderen Aufgaben der Fondsleitung wie auch die Kontrolle der delegierten weiteren Aufgaben werden in der Schweiz ausgeführt. Jahresbericht per 30. Juni
6 Zahlstellen UBS Switzerland AG, Zürich und ihre Geschäftsstellen in der Schweiz Kontaktstellen in Liechtenstein Vertreter und Zahlstelle Liechtensteinische Landesbank Aktiengesellschaft, Städtle 44, FL-9490 Vaduz Vertrieb in Singapur* Anteile des UBS ETF (CH) SXI Real Estate Funds UBS ETF (CH) Gold UBS ETF (CH) Gold (EUR) hedged UBS ETF (CH) Gold (CHF) hedged UBS ETF (CH) Platinum UBS ETF (CH) Palladium UBS ETF (CH) Silver UBS ETF (CH) CMCI Oil SF (EUR) A-dis UBS ETF (CH) SMIM UBS ETF (CH) SMI UBS ETF (CH) SLI UBS ETF (CH) MSCI Switzerland hedged to USD können in diesem Land vertrieben werden. * Eingeschränkter Anlegerkreis (restricted scheme) 4 Jahresbericht per 30. Juni 2017
7 Mitteilungen an die Anleger Fondsvertragsänderungen UBS ETF (CH) SXI Real Estate SXI Real Estate Funds Gold Gold (EUR) hedged Gold (CHF) hedged Platinum Palladium Silver CMCI Oil SF (CHF) A-dis CMCI Oil SF (USD) A-dis CMCI Oil SF (EUR) A-dis SBI Domestic Government 1-3 SBI Domestic Government 3-7 SBI Domestic Government 7-15 SBI Domestic Swiss Pfandbrief 1-5 SBI Domestic Swiss Pfandbrief 5-10 SMIM SPI Mid SPI SMI SLI MSCI Switzerland MSCI Switzerland hedged to EUR MSCI Switzerland hedged to USD Zusammenfassung und Begründung der Änderungen A) KKV-FINMA Anpassungen Der Fondsvertrag von UBS ETF (CH) wurde in Übereinstimmung mit dem Musterfondsvertrag der SFAMA an die per 1. Januar 2015 in Kraft getretene Kollektivanlageverordnung-FINMA (KKV-FINMA) angepasst. Die folgenden Paragraphen haben dadurch eine Änderung erfahren: 1. Effektenleihe ( 10) 10 Ziff. 3: Die Bestimmung wurde dahingehend angepasst, dass die Fondsleitung Effektenleihe nur mit beaufsichtigten Borgern und Vermittlern sowie mit bewilligten und anerkannten zentralen Gegenparteien und Zentralverwahrern tätigen darf. 10 Ziff. 4 wurde wie folgt abgeändert: Sofern die Fondsleitung eine Kündigungsfrist, deren Dauer 7 Bankwerktage nicht überschreiten darf, einhalten muss, bevor sie wieder über die ausgeliehenen Effekten rechtlich verfügen kann, darf sie vom ausleihfähigen Bestand einer Art nicht mehr als 50% ausleihen. Sichert hingegen der Borger oder der Vermittler der Fondsleitung vertraglich zu, dass diese noch am gleichen oder am nächsten Bankwerktag wieder rechtlich über die ausgeliehenen Effekten verfügen kann, so darf der gesamte ausleihfähige Bestand einer Art ausgeliehen werden. 10 Ziff. 5 wurde wie folgt abgeändert: Die Fondsleitung vereinbart mit dem Borger oder Vermittler, dass dieser zwecks Sicherstellung des Rückerstattungsanspruches zugunsten der Fondsleitung Sicherheiten nach Massgabe von Art. 51 KKV-FINMA verpfändet oder zu Eigentum überträgt. Der Wert der Sicherheiten muss angemessen sein und jederzeit mindestens 105% des Verkehrswertes der ausgeliehenen Effekten betragen. Der Emittent der Sicherheiten muss eine hohe Bonität aufweisen und die Sicherheiten dürfen nicht von der Gegenpartei oder von einer dem Konzern der Gegenpartei angehörigen oder davon abhängigen Gesellschaft begeben sein. Die Sicherheiten müssen hoch liquide sein, zu einem transparenten Preis an einer Börse oder einem anderen geregelten, dem Publikum offenstehenden Markt gehandelt werden und mindestens börsentäglich bewertet werden. Die Fondsleitung bzw. deren Beauftragte müssen bei der Verwaltung der Sicherheiten die Pflichten und Anforderungen gemäss Art. 52 KKV-FINMA erfüllen. Insbesondere müssen sie die Sicherheiten in Bezug auf Länder, Märkte und Emittenten angemessen diversifizieren, wobei eine angemessene Diversifikation der Emittenten als erreicht gilt, wenn die von einem einzelnen Emittenten gehaltenen Sicherheiten nicht mehr als 20% des Nettoinventarwerts entsprechen. Vorbehalten bleiben Ausnahmen für öffentlich garantierte oder begebene Anlagen gemäss Art. 83 KKV. Weiter muss die Fondsleitung bzw. deren Beauftragte die Verfügungsmacht und die Verfügungsbefugnis an den erhaltenen Sicherheiten bei Ausfall der Gegenpartei jederzeit und ohne Einbezug der Gegenpartei oder deren Zustimmung erlangen können. Die erhaltenen Sicherheiten sind bei der Depotbank zu verwahren. Die erhaltenen Sicherheiten können im Auftrag der Fondsleitung bei einer beaufsichtigten Drittverwahrstelle verwahrt werden, wenn das Eigentum an den Sicherheiten nicht übertragen wird und die Drittverwahrstelle von der Gegenpartei unabhängig ist. Jahresbericht per 30. Juni
8 In 10 wurde eine neue Ziff. 6 eingeführt: Der Borger oder Vermittler haftet für die pünktliche und uneingeschränkte Vergütung der während der Effektenleihe anfallenden Erträge, die Geltendmachung anderer Vermögensrechte sowie die vertragskonforme Rückerstattung von Effekten gleicher Art, Menge und Güte. In 10 wurde eine neue Ziff. 8 eingeführt: Der Prospekt enthält weitere Angaben zur Sicherheitenstrategie. 2. Pensionsgeschäfte ( 11) 11 Ziff. 1 Abs. 2 wurde wie folgt angepasst: Das «Repo» ist ein Rechtsgeschäft, durch das eine Partei (Pensionsgeber) das Eigentum an Effekten gegen Bezahlung vorübergehend auf eine andere Partei (Pensionsnehmer) überträgt und bei dem der Pensionsnehmer sich verpflichtet, dem Pensionsgeber bei Fälligkeit Effekten gleicher Art, Menge und Güte sowie die während der Dauer des Pensionsgeschäftes anfallenden Erträge zurückzuerstatten. 11 Ziff. 3 wurde wie folgt angepasst: Die Fondsleitung tätigt Pensionsgeschäfte nur mit auf diese Geschäftsart spezialisierten, erstklassigen beaufsichtigten Gegenparteien bzw. Vermittlern, wie Banken, Brokern und Versicherungsgesellschaften sowie mit bewilligten und anerkannten zentralen Gegenparteien und Zentralverwahrern, die eine einwandfreie Durchführung des Pensionsgeschäfts gewährleisten. 11 Ziff. 4 wurde wie folgt abgepasst: Die Depotbank sorgt für eine sichere und vertragskonforme Abwicklung des Pensionsgeschäfts. Sie sorgt dafür, dass die Wertveränderungen der im Pensionsgeschäft verwendeten Effekten täglich in Geld oder Effekten ausgeglichen werden (mark-to-market) und besorgt auch während der Dauer des Pensionsgeschäfts die ihr gemäss Depotreglement obliegenden Verwaltungshandlungen und die Geltendmachung sämtlicher Rechte auf den im Pensionsgeschäft verwendeten Effekten, soweit diese nicht gemäss anwendbarem Rahmenvertrag abgetreten wurden. In 11 Ziff. 6 wurde die Kündigungsfrist von bisher 10 Tagen auf 7 Tage gekürzt. 11 Ziff. 8 wurde wie folgt angepasst: Die Fondsleitung darf im Rahmen eines «Reverse Repo» nur Sicherheiten nach Massgabe von Art. 51 KKV-FINMA erwerben, die von Bund, Kantonen und Gemeinden begeben oder garantiert werden oder von Emittenten, die das von der Aufsichtsbehörde vorgeschriebene Mindestrating aufweisen. Der Emittent der Sicherheiten muss eine hohe Bonität aufweisen und die Sicherheiten dürfen nicht von der Gegenpartei oder von einer dem Konzern der Gegenpartei angehörigen oder davon abhängigen Gesellschaft begeben sein. Die Sicherheiten müssen hoch liquide sein, zu einem transparenten Preis an einer Börse oder eine anderen geregelten, dem Publikum offenstehenden Markt gehandelt werden und mindestens börsentäglich bewertet werden. Die Fondsleitung bzw. deren Beauftragte müssen bei der Verwaltung der Sicherheiten die Pflichten und Anforderungen gemäss Art. 52 KKV-FINMA erfüllen. Insbesondere müssen sie die Sicherheiten in Bezug auf Länder, Märkte und Emittenten angemessen diversifizieren, wobei eine angemessene Diversifikation der Emittenten als erreicht gilt, wenn die von einem einzelnen Emittenten gehaltenen Sicherheiten nicht mehr als 20% des Nettoinventarwerts entsprechen. Vorbehalten bleiben Ausnahmen für öffentlich garantierte oder begebene Anlagen gemäss Art. 83 KKV. Weiter muss die Fondsleitung bzw. deren Beauftragte die Verfügungsmacht und die Verfügungsbefugnis an den erhaltenen Sicherheiten bei Ausfall der Gegenpartei jederzeit und ohne Einbezug der Gegenpartei oder deren Zustimmung erlangen können. Die erhaltenen Sicherheiten sind bei der Depotbank zu verwahren. Die erhaltenen Sicherheiten können im Auftrag der Fondsleitung bei einer beaufsichtigten Drittverwahrstelle verwahrt werden, wenn das Eigentum an den Sicherheiten nicht übertragen wird und die Drittverwahrstelle von der Gegenpartei unabhängig ist. In 11 wurde eine neue Ziff. 10 eingeführt: Der Prospekt enthält weitere Angaben zur Sicherheitenstrategie. 3. Derivative Finanzinstrumente ( 12) 12 Ziff. 1 wurde wie folgt abgeändert: Die Fondsleitung darf Derivate einsetzen. Sie sorgt dafür, dass der Einsatz von Derivaten in seiner ökonomischen Wirkung auch unter ausserordentlichen Marktverhältnissen nicht zu einer Abweichung von den in diesem Fondsvertrag, im Prospekt und in den wesentlichen Informationen für die Anleger genannten Anlagezielen oder zu einer Veränderung des Anlagecharakters der Teilvermögen führt. Zudem müssen die den Derivaten zu Grunde liegenden Basiswerte nach diesem Fondsvertrag als Anlagen zulässig sein. Im Zusammenhang mit kollektiven Kapitalanlagen dürfen Derivate nur zum Zwecke der Währungsabsicherung eingesetzt werden. Vorbehalten bleibt die Absicherung von Markt-, Zins- und Kreditrisiken bei kollektiven Kapitalanlagen, sofern die Risiken eindeutig bestimmbar und messbar sind. In 12 Ziff. 3. c) wurde der bisherige Satz: «Basiswerte oder Anlagen können gleichzeitig als Deckung für mehrere engagementreduzierende Derivate herangezogen werden, wenn diese ein Markt-, ein Kredit- oder ein Währungsrisiko beinhalten und sich auf die gleichen Basiswerte beziehen.» gelöscht. 12 Ziff. 4 wurde wie folgt abgeändert: Bei engagementerhöhenden Derivaten muss das Basiswertäquivalent einer Derivatposition dauernd durch geldnahe Mittel gemäss Art. 34 Abs. 5 KKV-FINMA gedeckt sein. Das Basiswertäquivalent berechnet sich bei Futures, Optionen, Swaps und Forwards gemäss Anhang 1 der KKV-FINMA. 6 Jahresbericht per 30. Juni 2017
9 In 12 wurde eine neue Ziff. 5 eingefügt, die wie folgt lautet: Die Fondsleitung hat bei der Verrechnung von Derivatpositionen folgende Regeln zu berücksichtigen: a) Gegenläufige Positionen in Derivaten des gleichen Basiswerts sowie gegenläufige Positionen in Derivaten und in Anlagen des gleichen Basiswerts dürfen miteinander verrechnet werden ungeachtet des Verfalls der Derivate («Netting»), wenn das Derivat-Geschäft einzig zum Zwecke abgeschlossen wurde, um die mit dem erworbenen Derivaten oder Anlagen im Zusammenhang stehenden Risiken zu eliminieren, dabei die wesentlichen Risiken nicht vernachlässigt werden und der Anrechnungsbetrag der Derivate nach Art. 35 KKV-FINMA ermittelt wird. b) Beziehen sich die Derivate bei Absicherungsgeschäften nicht auf den gleichen Basiswert wie der abzusichernde Vermögenswert, so sind für eine Verrechnung, zusätzlich zu den Regeln von Bst. a, die Voraussetzungen zu erfüllen («Hedging»), dass die Derivat-Geschäfte nicht auf einer Anlagestrategie beruhen dürfen, die der Gewinnerzielung dient. Zudem muss das Derivat zu einer nachweisbaren Reduktion des Risikos führen, die Risiken des Derivats müssen ausgeglichen werden, die zu verrechnenden Derivate, Basiswerte oder Vermögensgegenstände müssen sich auf die gleiche Klasse von Finanzinstrumenten beziehen und die Absicherungsstrategie muss auch unter aussergewöhnlichen Marktbedingungen effektiv sein. c) Derivate, die zur reinen Absicherung von Fremdwährungsrisiken eingesetzt werden und nicht zu einer Hebelwirkung führen oder zusätzliche Marktrisiken beinhalten, können ohne die Anforderungen gemäss Bst. b bei der Berechnung des Gesamtengagements aus Derivaten verrechnet werden. d) Gedeckte Absicherungsgeschäfte durch Zinsderivate sind zulässig. Wandelanleihen dürfe bei der Berechnung des Engagements aus Derivaten unberücksichtigt bleiben. 12 Ziff. 7 (bisher Ziff. 6) wurde wie folgt abgeändert: a) Die Fondsleitung darf OTC-Geschäfte nur mit beaufsichtigten Finanzintermediären abschliessen, welche auf diese Geschäftsarten spezialisiert sind und eine einwandfreie Durchführung des Geschäftes gewährleisten. Handelt es sich bei der Gegenpartei nicht um die Depotbank, hat erstere oder deren Garant eine hohe Bonität das von der Kollektivanlagengesetzgebung vorgeschriebene Mindestrating gemäss Art. 33 KKV-FINMA aufzuweisen. b) Ein OTC-Derivat muss täglich zuverlässig und nachvollziehbar bewertet und jederzeit zum Verkehrswert veräussert, liquidiert oder durch ein Gegengeschäft glattgestellt werden können. c) Ist für ein OTC abgeschlossenes Derivat kein Marktpreis erhältlich, so muss der Preis jederzeit anhand von Bewertungsmodellen, die eines angemessenen und in der Praxis anerkannten Bewertungsmodells gestützt auf den Verkehrswert sind, auf Grund des Verkehrswerts der Basiswerte, von denen das Derivat abgeleitet ist, jederzeit nachvollziehbar sein. Darüber hinaus müssen vor einem Abschluss konkrete Offerten von mindestens zwei möglichen Gegenparteien eingeholt und muss unter Berücksichtigung des Preises, der Bonität, der Risikoverteilung und des Dienstleistungsangebots der Gegenparteien das vorteilhafteste Angebot akzeptiert werden. Vor dem Abschluss eines Vertrags über ein solches Derivat sind grundsätzlich konkrete Offerten von mindestens zwei Gegenparteien einzuholen, wobei der Vertrag mit derjenigen Gegenpartei abzuschliessen ist, welche die preislich beste Offerte unterbreitet. Abweichungen von diesem Grundsatz sind zulässig aus Gründen der Risikoverteilung oder wenn weitere Vertragsbestandteile wie Bonität oder Dienstleistungsangebot der Gegenpartei eine andere Offerte als insgesamt vorteilhafter für die Anleger erscheinen lassen. Ausserdem kann ausnahmsweise auf die Einholung von Offerten von mindestens zwei möglichen Gegenparteien verzichtet werden, wenn dies im besten Interesse der Anleger ist. Die Gründe hierfür sowie Der der Abschluss Vertragsabschluss und die Preisbestimmung sind nachvollziehbar zu dokumentieren. d) Die Fondsleitung bzw. deren Beauftragten dürfen im Rahmen eines OTC-Geschäfts nur Sicherheiten entgegennehmen, welche die Anforderungen gemäss Art. 51 KKV-FINMA erfüllen. Der Emittent der Sicherheiten muss eine hohe Bonität aufweisen und die Sicherheiten dürfen nicht von der Gegenpartei oder von einer dem Konzern der Gegenpartei angehörigen oder davon abhängigen Gesellschaft begeben sein. Die Sicherheiten müssen hoch liquide sein, zu einem transparenten Preis an einer Börse oder einem anderen geregelten, dem Publikum offenstehenden Markt gehandelt werden und mindestens börsentäglich bewertet werden. Die Fondsleitung bzw. deren Beauftragte müssen bei der Verwaltung der Sicherheiten die Pflichten und Anforderungen gemäss Art. 52 KKV- FINMA erfüllen. Insbesondere müssen sie die Sicherheiten in Bezug auf Länder, Märkte und Emittenten angemessen diversifizieren, wobei eine angemessene Diversifikation der Emittenten als erreicht gilt, wenn die von einem einzelnen Emittenten gehaltenen Sicherheiten nicht mehr als 20% des Nettoinventarwerts entsprechen. Vorbehalten bleiben Ausnahmen für öffentlich garantierte oder begebene Anlagen gemäss Art. 83 KKV. Weiter muss die Fondsleitung bzw. deren Beauftragte die Verfügungsmacht und die Verfügungsbefugnis an den erhaltenen Sicherheiten bei Ausfall der Gegenpartei jederzeit und ohne Einbezug der Gegenpartei oder deren Zustimmung erlangen können. Die erhaltenen Sicherheiten sind bei der Depotbank zu verwahren. Die erhaltenen Sicherheiten können im Auftrag der Fondsleitung bei einer beaufsichtigten Drittverwahrstelle verwahrt werden, wenn das Eigentum an den Sicherheiten nicht übertragen wird und die Drittverwahrstelle von der Gegenpartei unabhängig ist. Im Produktanhang der betroffenen Teilvermögen wird Ziff. 7 jeweils an den aktuellen Wortlaut des Musterfondsvertrages der SFAMA angepasst. Jahresbericht per 30. Juni
10 In 12 Ziff. 9 (bisher Ziff. 8) wurde ein Hinweis eingefügt, wonach sich Angaben zur Sicherheitenstrategie und zu Kreditderivaten im Prospekt befinden. 4. Risikoverteilung ( 15) In 15 Ziff. 5 wurde ein Verweis auf Art. 50 bis 55 KKV- FINMA eingefügt. B) Weitere Fondsvertragsänderungen 1. Aufhebung der Möglichkeit der Sachauslage im Liquidationsfall ( 26 Laufzeit der Teilvermögen und Auflösung) 26 Ziff. 6 sowie die Produktanhänge von «Gold»: US Dollar (USD), «Gold (EUR) hedged»: Euro (EUR), «Gold (CHF) hedged», «Platinum», «Palladium», «Silver» wurden dahingehend angepasst, dass die Sachauslage im Liquidationsfalle nicht mehr möglich ist. 2. Risikoverteilungsvorschriften a) Im Produktanhang wurde für die Teilvermögen «SBI Domestic Government 1-3», «SBI Domestic Government 3-7», «SBI Domestic Government 7-15» der Hinweis auf 15 Bst. B Ziff. 6 gestrichen. b) Für das Teilvermögen «SMI» wurde die Risikoverteilung im Produktanhang wie folgt angepasst: Die Gewichtung der Aktiven je Emittent bzw. Schuldner pro Teilvermögen erfolgt unter Anwendung der Grenze in 15 Bst B Ziff. 6. Diese liegt entgegen den Ausführungen im Allgemeinen Teil für «SMI» in Bezug auf jeweils einen einzigen Emittenten bei 40%. Die Fondsleitung darf höchstens 40% des Vermögens des Teilvermögens in Effekten und Geldmarktinstrumenten desselben Emittenten anlegen. Der Gesamtwert der Effekten und Geldmarktinstrumente der Emittenten, bei welchen mehr als 10% des Vermögens des Teilvermögens angelegt sind, darf 75% des Vermögens des Teilvermögens nicht übersteigen. Die Erhöhung der Grenze für Effekten und Geldmarktinstrumente der Emittenten, bei welchen mehr als 10% des Vermögens des Teilvermögens angelegt sind von bisher 60% auf neu 75% ist aufgrund der derzeitigen Gewichtung der grossen Titel in dem vom Teilvermögens replizierten Index «SMI» (Nestlé: 24%, Novartis: 20%, Roche: 17%, UBS: 5%) notwendig. erfolgt unter Anwendung der Grenze in 15 Bst B Ziff. 6. Diese liegt entgegen den Ausführungen im Allgemeinen Teil für die erwähnten Teilvermögen in Bezug auf jeweils einen einzigen Emittenten bei 40%. Die Fondsleitung darf höchstens 40% (vorher 30%) des Vermögens des Teilvermögens in Effekten und Geldmarktinstrumenten desselben Emittenten anlegen. Der Gesamtwert der Effekten und Geldmarktinstrumente der Emittenten, bei welchen mehr als 10% des Vermögens des Teilvermögens angelegt sind, darf 75% des Vermögens des Teilvermögens nicht übersteigen. Die Erhöhung der Grenze für Effekten und Geldmarktinstrumente der Emittenten, bei welchen mehr als 10% des Vermögens des Teilvermögens angelegt sind von bisher 60% auf neu 75% ist aufgrund der derzeitigen Gewichtung der grossen Titel in dem vom Teilvermögen replizierten Index notwendig. 3. Maximale pauschale Verwaltungskommission In Ziff. 12 des Produktanhanges der einzelnen Teilvermögen wurde neu explizit ein Hinweis eingefügt, dass es sich um die maximale pauschale Verwaltungskommission handelt. 4. Referenzierung ( 8) In 8 wurde aufgrund der Zugehörigkeit an Anteilen an anderen offenen kollektiven Kapitalanlagen, die Unterteilung von schweizerischen Effektenfonds oder ausländische kollektive Kapitalanlagen, die den einschlägigen Richtlinien der Europäischen Union entsprechen (OGAW), als separate Referenzierung (bisher f) aufgehoben. Entsprechend wurde auch die Referenzierung in 15 Bst. C. angepasst. 5. Sonstige Anpassungen an den Wortlaut des Musterfondsvertrages der SFAMA ( 8) In den 3, 4, 5 und 22 wurden weitere Anpassungen an den Musterfondsvertrag der SFAMA vorgenommen. Die Fondsvertragsänderungen wurden am 14. und 21. November 2016 auf der Homepage der Swiss Fund Data AG veröffentlicht und am 13. Januar 2017 von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA genehmigt. Die Änderungen traten am 20. Januar 2017 in Kraft. Für die Teilvermögen «MSCI Switzerland», «MSCI Switzerland hedged to EUR» und «MSCI Switzerland hedged to USD» wurde die Risikoverteilung unter der Ziff. 4 im Produktanhang ebenfalls angepasst: Die Gewichtung der Aktiven je Emittent bzw. Schuldner pro Teilvermögen 8 Jahresbericht per 30. Juni 2017
11 Kurzbericht der kollektivanlagengesetzlichen Prüfgesellscha zu den Jahresrechnungen Als kollektivanlagengesetzliche Prüfgesellschaft haben wir die beiliegenden Jahresrechnungen des Anlagefonds UBS ETF (CH) mit den Teilvermögen SXI Real Estate SXI Real Estate Funds Gold Gold (EUR) hedged Gold (CHF) hedged Platinum Palladium Silver CMCI Oil SF (CHF) A-dis CMCI Oil SF (USD) A-dis CMCI Oil SF (EUR) A-dis SBI Domestic Government 1-3 SBI Domestic Government 3-7 SBI Domestic Government 7-15 SBI Domestic Swiss Pfandbrief 1-5 SBI Domestic Swiss Pfandbrief 5-10 SMIM SPI Mid SPI SMI SLI MSCI Switzerland MSCI Switzerland hedged to EUR MSCI Switzerland hedged to USD bestehend aus den Vermögensrechnungen und den Erfolgsrechnungen, den Angaben über die Verwendung des Erfolges und die Offenlegung der Kosten sowie weiteren Angaben gemäss Art. 89 Abs. 1 Bst. b h des schweizerischen Kollektivanlagengesetzes (KAG) für das am 30. Juni 2017 abgeschlossene Geschäftsjahr geprüft. Verantwortung des Verwaltungsrates der Fondsleitung Der Verwaltungsrat der Fondsleitung ist für die Aufstellung der Jahresrechnungen in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Kollektivanlagengesetz, den dazugehörenden Verordnungen sowie dem Fondsvertrag und dem Prospekt verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet die Ausgestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, mit Bezug auf die Aufstellung der Jahresrechnungen, die frei von wesentlichen falschen Angaben als Folge von Verstössen oder Irrtümern sind. Darüber hinaus ist der Verwaltungsrat der Fondsleitung für die Auswahl und die Anwendung sachgemässer Rechnungslegungsmethoden sowie die Vornahme angemessener Schätzungen verantwortlich. Verantwortung der kollektivanlagengesetzlichen Prüfgesellschaft Unsere Verantwortung ist es, aufgrund unserer Prüfung ein Prüfungsurteil über die Jahresrechnungen abzugeben. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den Schweizer Prüfungsstandards vorgenommen. Nach diesen Standards haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir hinreichende Sicherheit gewinnen, ob die Jahresrechnungen frei von wesentlichen falschen Angaben sind. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die in den Jahresrechnungen enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemässen Ermessen des Prüfers. Dies schliesst eine Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Angaben in den Jahresrechnungen als Folge von Verstössen oder Irrtümern ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung der Jahresrechnungen von Bedeutung ist, um die den Umständen entsprechenden Prüfungshandlungen festzulegen, nicht aber um ein Prüfungsurteil über die Existenz und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Die Prüfung umfasst zudem die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Plausibilität der vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtdarstellung der Jahresrechnungen. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise eine ausreichende und angemessene Grundlage für unser Prüfungsurteil bilden. Prüfungsurteil Nach unserer Beurteilung entsprechen die Jahresrechnungen für das am 30. Juni 2017 abgeschlossene Geschäftsjahr dem schweizerischen Kollektivanlagengesetz, den dazugehörigen Verordnungen sowie dem jeweiligen Fondsvertrag und dem Prospekt. Jahresbericht per 30. Juni
12 Berichterstattung aufgrund weiterer gesetzlicher Vorschriften Wir bestätigen, dass wir die gesetzlichen Anforderungen an die Zulassung sowie an die Unabhängigkeit gemäss Revisionsaufsichtsgesetz erfüllen und keine mit unserer Unabhängigkeit nicht vereinbare Sachverhalte vorliegen. Basel, 30. Oktober 2017 Ernst & Young AG Sandor Frei Zugelassener Revisionsexperte (Leitender Revisor) Michael Gurdan Zugelassener Revisionsexperte 10 Jahresbericht per 30. Juni 2017
13 Wertentwicklung Wertentwicklung vom 1. Juli 2016 bis zum 30. Juni 2017 Teilvermögen Wertentwicklung des Teilvermögens (in %) (1) Wertentwicklung Nachbildungsabweichung des nachgebildeten (in %) (3) Index (in %) (2) Tracking Error (in %) (4) Total Expense Ratio (TER) (in %) (5) UBS ETF (CH) SXI Real Estate (CHF) A-dis UBS ETF (CH) SXI Real Estate Funds (CHF) A-dis UBS ETF (CH) Gold (USD) A-dis UBS ETF (CH) Gold (EUR) hedged (EUR) A-dis UBS ETF (CH) Gold (CHF) hedged (CHF) A-dis UBS ETF (CH) Platinum (USD) A-dis UBS ETF (CH) Palladium (USD) A-dis UBS ETF (CH) Silver (USD) A-dis UBS ETF (CH) CMCI Oil SF (CHF) A-dis UBS ETF (CH) CMCI Oil SF (USD) A-dis UBS ETF (CH) CMCI Oil SF (EUR) A-dis UBS ETF (CH) SBI Domestic Government 1-3 (CHF) A-dis UBS ETF (CH) SBI Domestic Government 3-7 (CHF) A-dis UBS ETF (CH) SBI Domestic Government 7-15 (CHF) A-dis UBS ETF (CH) SBI Domestic Swiss Pfandbrief 1-5 (CHF) A-dis UBS ETF (CH) SBI Domestic Swiss Pfandbrief 5-10 (CHF) A-dis UBS ETF (CH) SMIM (CHF) A-dis UBS ETF (CH) SPI Mid (CHF) A-dis UBS ETF (CH) SPI (CHF) A-dis UBS ETF (CH) SMI (CHF) A-dis UBS ETF (CH) SLI (CHF) A-dis UBS ETF (CH) MSCI Switzerland (CHF) A-dis UBS ETF (CH) MSCI Switzerland hedged to EUR (EUR) A-dis UBS ETF (CH) MSCI Switzerland hedged to USD (USD) A-dis ) Die Daten zur Wertentwicklung der Teilvermögens reflektieren die prozentuale Veränderung der Nettoinventarwerte je Anteile (inklusive Dividende) im Verlauf des Berichtsjahrs. 2) Die Daten zur Wertentwicklung des nachgebildeten Index reflektieren die prozentuale Veränderung der Indizes für die Nettoerträge über das Geschäftsjahr. 3) Die Nachbildungsabweichung ist auf die Fondskosten (siehe Total Expense Ratio) und auf nicht rückforderbare Quellensteuern sowie auf Erträge aus Effektenleihe zurückzuführen. Der Portfoliomanager des Teilvermögens strebt an, den Index so genau nachzubilden, dass die erwartete jährliche Renditedifferenz (nach Abzug der Kosten) zwischen der Wertentwicklung der Anteile eines Teilvermögens und dem Index dieses Teilvermögens unter normalen Marktbedingungen höchstens 1% beträgt. In Ausnahmesituationen kann die Renditedifferenz eines Teilvermögens in Bezug auf seinen Index jedoch 1% übersteigen. Die Underperformance des Gold CHF und Gold EUR ETFs gegenüber den entsprechenden Benchmarks ist das Resultat von Transaktionskosten resultierend aus der täglichen FX-Absicherungspolitik, welche bei der Benchmark-Methodologie nicht einkalkuliert werden. 4) Tracking Error: annualisierte Standardabweichung. Der Portfoliomanager des Teilvermögens strebt an, dass der Tracking Error, definiert als die Volatilität der Renditedifferenz zwischen der Wertentwicklung der Anteile eines Teilvermögens und dem Index dieses Teilvermögens unter normalen Marktbedingungen stets bei höchstens 1% liegt. In Ausnahmesituationen kann der Tracking Error eines Teilvermögens jedoch 1% übersteigen. Keines der Teilvermögen wies über einen Zeitraum von zwölf Monaten einen Tracking Error von über 1% aus. Berechnung des Tracking Error: Der Tracking Error für die letzten zwölf Monate wurde nach folgender Formel berechnet: = STANDARDABWEICHUNG (über einen Zwölfmonatszeitraum berechnete monatliche Renditedifferenz) * QUADRATWURZEL(12) 5) Total Expense Ratio (TER): Diese Kennziffer wird gemäss der «Richtlinie zur Berechnung und Offenlegung der Total Expense Ratio (TER) von kollektiven Kapitalanlagen» der SFAMA in der aktuell gültigen Fassung berechnet und drückt die Gesamtheit derjenigen Kommissionen und Kosten, die laufend dem Fondsvermögen belastet werden (Betriebsaufwand), retrospektiv in einem %-Satz des Fondsvermögens aus. Die Wertentwicklung des Teilvermögens wird gemäss den SFAMA-Richtlinien berechnet. Die Wertentwicklung in der Vergangenheit ist kein Hinweis auf die gegenwärtige oder künftige Wertentwicklung. Die dargestellte Wertentwicklung lässt bei der Zeichnung und Rücknahme von Aktien erhobene Kommissionen und Kosten unberücksichtigt. Jahresbericht per 30. Juni
14 UBS ETF (CH) SXI Real Estate Art übrige Fonds für traditionelle Anlagen Dreijahresvergleich ISIN Nettofondsvermögen in CHF Klasse (CHF) A-dis CH Nettoinventarwert pro Anteil in CHF Anzahl Anteile im Umlauf , , ,0000 Performance Währung 2016/ / /2015 Klasse (CHF) A-dis CHF 7.7% 11.3% 10.1% Benchmark: SXI Real Estate Total Return Index CHF 7.8% 11.6% 10.2% Die historische Performance stellt keinen Indikator für die laufende oder zukünftige Performance dar. Die Performancedaten lassen die bei der Ausgabe und Rücknahme der Anteile erhobenen Kommissionen und Kosten unberücksichtigt. Bericht des Portfoliomanagers Der Markt entwickelte sich im Berichtsjahr vom 1. Juli 2016 bis zum 30. Juni 2017 positiv. Börsennotierte Schweizer Immobilienaktien und -fonds bleiben eine attraktive Ergänzung für ein gemischtes Portfolio, denn die durchschnittliche Dividendenrendite liegt nach wie vor bei 2,8% (auf Einzeltitelebene gelegentlich sogar deutlich höher). Derzeit repräsentiert der Index eine Marktkapitalisierung von rund CHF 58 Milliarden und umfasst 43 Immobilienaktien und -fonds. Am Ende des Quartals entsprach der Aufschlag etwa 30,1%. Struktur des Wertpapierportfolios Die 10 grössten Positionen in % des Gesamtfondsvermögens UBS (CH) Property Fund Swiss Mixed Sima 13,15 Swiss Prime Site AG 10,71 PSP Swiss Property AG 6,21 Credit Suisse Real Estate Fund Siat 5,50 Credit Suisse Real Estate Fund LivingPlus 5,17 Allreal Holding AG 4,25 UBS (CH) Property Fund Swiss Residential Anfos 4,07 Credit Suisse Real Estate Fund Green Proprety 3,91 Credit Suisse Real Estate Fund Interswiss 2,90 Mobimo Holding AG 2,87 Übrige 40,87 Total 99,61 Obige Prozentsätze können Rundungsdifferenzen enthalten. Das Teilvermögen erzielte im Berichtsjahr eine positive Performance. Er ist passiv investiert und folgt dem SXI Real Estate Total Return Index. Wir wenden, soweit möglich, einen Ansatz zur vollständigen Replikation an und berücksichtigen auch Marktbedingungen wie die Liquidität börsennotierter Schweizer Immobilienfonds. 12
15 Vermögensrechnung Verkehrswerte CHF CHF Effekten Aktien und andere Beteiligungspapiere Anteile anderer kollektiver Kapitalanlagen Sonstige Vermögenswerte Gesamtfondsvermögen Aufgenommene Kredite Andere Verbindlichkeiten Nettofondsvermögen Erfolgsrechnung Ertrag CHF CHF Negativzinsen Rabatte und Retrozessionen Erträge der Effekten aus Aktien und anderen Beteiligungspapieren aus Anteilen anderer kollektiver Kapitalanlagen Ausgleichszahlungen aus Securities Lending Erträge der Effektenleihe Einkauf in laufende Nettoerträge bei der Ausgabe von Anteilen Total Ertrag Aufwand Passivzinsen Fondsvertragliche Kommissionsvergütung an die Fondsleitung Klasse (CHF) A-dis Ausrichtung laufender Nettoerträge bei der Rücknahme von Anteilen Total Aufwand Nettoertrag Realisierte Kapitalgewinne und -verluste Realisierter Erfolg Nicht realisierte Kapitalgewinne und -verluste Gesamterfolg Verwendung des Erfolges CHF CHF Nettoertrag des Rechnungsjahres Vortrag des Vorjahres Zur Ausschüttung bestimmte Kapitalgewinne des Rechnungsjahres Zur Verteilung verfügbarer Erfolg Zur Ausschüttung an die Anlegerinnen und Anleger vorgesehener Erfolg Vortrag auf neue Rechnung Dieser Betrag enthält auch Kapitalgewinne aus KEP-Zahlungen UBS ETF (CH) SXI Real Estate Jahresbericht per 30. Juni
16 Veränderung des Nettofondsvermögens CHF CHF Nettofondsvermögen zu Beginn des Rechnungsjahres Ordentliche Jahresausschüttung Saldo aus dem Anteilverkehr Gesamterfolg Nettofondsvermögen am Ende der Berichtsperiode Entwicklung der Anteile im Umlauf Klasse (CHF) A-dis Anzahl Anzahl Bestand Anfang Rechnungsjahr , ,0000 Ausgegebene Anteile , ,0000 Zurückgenommene Anteile 0, ,0000 Bestand Ende Berichtsperiode , ,0000 Differenz zwischen den ausgegebenen und zurückgenommenen Anteilen , ,0000 Ausschüttung für 2016/2017 Klasse (CHF) A-dis (Gegen Coupon Nr Ex-Datum ) Aufgelaufener Ertrag pro Anteil CHF Brutto CHF Abzüglich eidg. Verrechnungssteuer CHF Netto pro Anteil (zahlbar ab ) CHF Ausschüttung Ertrag ohne Verrechnungssteuerabzug für 2016/ Klasse (CHF) A-dis (Gegen Coupon Nr Ex-Datum ) Netto pro Anteil (zahlbar ab ) CHF Ausschüttung Kapitalgewinne ohne Verrechnungssteuerabzug für 2016/2017 Klasse (CHF) A-dis (Gegen Coupon Nr Ex-Datum ) Netto pro Anteil (zahlbar ab ) CHF Dividenden aus Fonds mit direktem Grundbesitz 14 UBS ETF (CH) SXI Real Estate Jahresbericht per 30. Juni 2017
17 Inventar des Fondsvermögens Titel Käufe 1 Verkäufe Verkehrswert 3 in % 3 Davon Anzahl/ Anzahl/ in CHF ausgeliehen Nominal Nominal Anzahl/Nominal Effekten, die an einer Börse gehandelt werden Namensaktien Schweiz ALLREAL HOLDING AG CHF50* CHF , BFW LIEGENSCHAFTEN CHF7.5* CHF ,38 HIAG IMMOBILIEN HL CHF1* CHF ,61 INTERSHOP HLDG AG CHF10(REG)* CHF ,11 INVESTIS HOLDING S CHF0.10* CHF ,28 MOBIMO HLDG AG CHF29(REGD)* CHF , PAX-ANLAGE AG CHF100(REGD)* CHF PLAZZA AG CHF0.50 (REGD) A * CHF ,51 PSP SWISS PROPERTY CHF0.10 (REGD)* CHF , SWISS FINANCE&PROP CHF34.65 (REGD)* CHF ,42 SWISS PRIME SITE CHF15.3 (REGD)* CHF ,71 VARIA US PROPERTIE CHF1* CHF ,19 WARTECK INVEST AG CHF10(REGD)* CHF ,46 ZUEBLIN IMMO HLDG CHF22.5 (REGD)* CHF ,10 ZUG ESTATES HLDGS CHF25.00 B * CHF , Total Schweiz ,90 Total Namensaktien ,90 Offene/Geschlossene Kollektivanlagen Schweiz BONHOTE - IMMOBILIER* CHF ,60 CREDIT SUISSE REAL ESTATE FUND INTERSWISS* CHF ,90 CREDIT SUISSE REAL ESTATE FUND SIAT* CHF ,50 CREDIT SUISSE REAL ESTATE FUND LIVINGPLUS* CHF ,17 CREDIT SUISSE REAL ESTATE FUND GREEN PROPRETY* CHF ,91 CREDIT SUISSE REAL ESTATE FUND HOSPITALITY* CHF ,46 FIDFUND RESIDENTIA - CHF* CHF ,28 FIR FONDS IMMOBILIER ROMAND* CHF ,14 IMMO HELVETIC* CHF ,65 IMMOFONDS SCHWEIZ.IMMOBILIEN-ANLAGEFONDS* CHF ,51 LA FONCIERE FONDS SUISSE DE PLACEMENTS IMMOBILIERS* CHF ,42 PATRIMONIUM REAL ESTATE FDS - PATRIMONIUM SWISS REAL ESTATE* CHF ,14 POLYMEN FONDS IMMOBILIER* CHF ,70 PROCIMMO SWISS COMMERCIAL FUND* CHF ,41 REALSTONE SWISS PROPERTY* CHF ,46 ROTH RE SWISS-A* CHF ,64 SCHRODER IMMOPLUS* CHF ,26 SF SUSTAINABLE PROPERTY FUND* CHF ,19 SOLVALOR 61 FONDS DE PLACEMENT IMMOBILIER* CHF ,17 STREETBOX REAL ESTATE FUND-DISTRIBUTIVE* CHF ,31 SWISSCANTO (CH) REAL ESTATE FUND IFCA* CHF ,69 SWISSCANTO (CH) REAL ESTATE FD SWISS COMM-FA CHF-ANTEILE* CHF ,81 SWISSINVEST REAL ESTATE INVESTMENT FUND* CHF , UBS (CH) PROP FUND - SWISS RESIDENTIAL ANFOS * CHF ,07 UBS (CH) PROP FUND - LEMAN RESIDENTIAL FONCIPARS * CHF ,13 UBS (CH) PROP FUND - SWISS MIXED SIMA * CHF ,15 UBS (CH) PROP FUND - SWISS COMMERCIAL SWISSREAL * CHF ,72 UBS (CH) PROP FUND - DIRECT RESIDENTIAL* CHF ,09 UBS (CH) PROP FUND - DIRECT URBAN* CHF ,68 Total Schweiz ,69 Total Offene/Geschlossene Kollektivanlagen ,69 Anrechte Schweiz BERNINVEST IMMO HELVETIC RIGHTS * CHF CREDIT SUISSE REAL ESTATE FUND SIAT RIGHTS * CHF CREDIT SUISSE REAL ESTATE FND GREEN PROPERTY RIGHTS * CHF POLYMEN FONDS IMMOBILIER RIGHTS * CHF REALSTONE SWISS PROPERTY RIGHTS * CHF SF SUSTAINABLE PROPERTY FUND RIGHTS * CHF SWISS FINANCE & PROPERTY RIGHTS * CHF UBS PRPRTY FUND-SWISS COMMERCIAL SWISSREAL RIGHTS * CHF Total Schweiz 0,00 Total Anrechte 0,00 Total Effekten, die an einer Börse gehandelt werden ,61 UBS ETF (CH) SXI Real Estate Jahresbericht per 30. Juni
18 Titel Käufe 1 Verkäufe Verkehrswert 3 in % 3 Davon Anzahl/ Anzahl/ in CHF ausgeliehen Nominal Nominal Anzahl/Nominal Effekten, die nicht an einer Börse oder einem andern geregelten Markt gehandelt werden Investmentzertifikate, open end Schweiz CREDIT SUISSE REAL ESTATE FUND PROPERTY PLUS** CHF Total Schweiz 0,00 Total Investmentzertifikate, open end 0,00 Anrechte Schweiz SF SUSTAINABLE PROPERTY FUND RIGHTS ** CHF ,00 Total Schweiz 595 0,00 Total Anrechte 595 0,00 Total Effekten, die nicht an einer Börse oder einem andern geregelten Markt gehandelt werden 595 0,00 Total Wertschriften ,61 (davon ausgeliehen ,21) Sonstige Vermögenswerte ,39 Gesamtfondsvermögen ,00 Kurzfristige Bankverbindlichkeiten Andere Verbindlichkeiten Nettofondsvermögen Bewertungskategorie Verkehrswert per in % Verkehrswert in % des Gesamt- Vorjahr fondsvermögens 3 Anlagen bewertet zu den Kursen, die am Hauptmarkt bezahlt werden ,61 Anlagen bewertet aufgrund von am Markt beobachtbaren Parametern 595 0,00 Anlagen bewertet mit geeigneten Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten Total ,61 1 «Käufe» umfassen die Transaktionen: Gratistitel / Käufe / Konversionen / Namensänderungen / «Splits» / Stock-/Wahldividenden / Titelaufteilungen / Überträge / Umbuchungen infolge Redenominierung in Euro / Umtausch zwischen Gesellschaften / Zuteilung aus Bezugs-/Optionsrechten / Zuteilung von Bezugsrechten ab Basistiteln / Sacheinlagen 2 «Verkäufe» umfassen die Transaktionen: Auslosungen / Ausbuchung infolge Verfall / Ausübung von Bezugs-/Optionsrechten / «Reverse splits» / Rückzahlungen / Überträge / Umbuchungen infolge Redenominierung in Euro / Umtausch zwischen Gesellschaften / Verkäufe / Sachauslagen 3 Allfällige Abweichungen in den Totalisierungen sind auf Rundungsdifferenzen zurückzuführen * bewertet zu den Kursen, die am Hauptmarkt bezahlt werden (Art. 88 Abs. 1 KAG) ** bewertet aufgrund von am Markt beobachtbaren Parametern Derivative Finanzinstrumente Gemäss KKV-FINMA Art. 23 Während der Berichtsperiode getätigte engagementreduzierende Derivate Instrument Währung Käufe/ Verkäufe/ Kontrakte Kontrakte Optionen/Warrants auf Aktien/Aktienbaskets BFW LIEGENSCHAFTEN AG PUT WARRANT CHF UBS ETF (CH) SXI Real Estate Jahresbericht per 30. Juni 2017
19 Ergänzende Angaben Derivative Finanzinstrumente Die Fondsleitung setzt keine Derivate ein. Pensionsgeschäfte Per Bilanzstichtag waren keine Effekten in Pension gegeben. Vergütung an die Fondsleitung Siehe separate Aufstellung am Ende des Berichtes. Die Verwaltungskommission der Zielfonds, in die das Vermögen der Teilvermögen investiert wird, darf unter Berücksichtigung von allfälligen Rückvergütungen höchstens 3% p.a. betragen. Total Expense Ratio (TER) Diese Kennziffer wurde gemäss der «Richtlinie zur Bere chnung und Offenlegung der Total Expense Ratio (TER) von kollektiven Kapitalanlagen» der SFAMA in der aktuell gültigen Fassung berechnet und drückt die Gesamtheit derjenigen Kommissionen und Kosten, die laufend dem Fondsvermögen belastet werden (Betriebsaufwand), retrospektiv in einem %-Satz des Fondsvermögens aus. Zusammengesetzte TER für die letzten 12 Monate: Klasse (CHF) A-dis 0,78% Grundsätze der Bewertung und der Nettoinventarwertberechnung Siehe Anhang zu Ergänzende Angaben. Soft Commission Arrangements Die Fondsleitung hat keine Vereinbarungen bezüglich «soft commission arrangements» geschlossen. UBS ETF (CH) SXI Real Estate Jahresbericht per 30. Juni
20 UBS ETF (CH) SXI Real Estate Funds Art übrige Fonds für traditionelle Anlagen Dreijahresvergleich ISIN Nettofondsvermögen in CHF Klasse (CHF) A-dis CH Nettoinventarwert pro Anteil in CHF Anzahl Anteile im Umlauf , , ,0000 Performance Währung 2016/ / /2015 Klasse (CHF) A-dis CHF 7.6% 7.6% 12.8% Benchmark: SXI Real Estate Funds Total Return Index CHF 7.6% 7.8% 12.9% Die historische Performance stellt keinen Indikator für die laufende oder zukünftige Performance dar. Die Performancedaten lassen die bei der Ausgabe und Rücknahme der Anteile erhobenen Kommissionen und Kosten unberücksichtigt. Bericht des Portfoliomanagers Der Markt entwickelte sich im Berichtsjahr vom 1. Juli 2016 bis zum 30. Juni 2017 positiv. Börsennotierte Schweizer Immobilienfonds bleiben eine attraktive Ergänzung für ein gemischtes Portfolio, denn die durchschnittliche Dividendenrendite liegt nach wie vor bei 2,7% (auf Fondsebene gelegentlich sogar deutlich höher). Derzeit repräsentiert der Index eine Marktkapitalisierung von rund CHF 41,2 Milliarden und umfasst 29 Immobilienfonds. Am Ende des Quartals entsprach der Aufschlag etwa 32,3%. Struktur des Wertpapierportfolios Die 10 grössten Positionen in % des Gesamtfondsvermögens UBS (CH) Property Fund Swiss Mixed Sima 18,39 Credit Suisse Real Estate Fund Siat 7,71 Credit Suisse Real Estate Fund LivingPlus 7,24 UBS (CH) Property Fund Swiss Residential Anfos 5,70 Credit Suisse Real Estate Fund Green Proprety 5,47 Credit Suisse Real Estate Fund Interswiss 4,06 UBS (CH) Property Fund Swiss Commercial Swissreal 3,81 Swisscanto (CH) Real Estate Fund IFCA 3,78 Immofonds 3,53 La Fonciere Fonds Suisse De Placements Immobiliers 3,38 Übrige 35,93 Total 99,00 Obige Prozentsätze können Rundungsdifferenzen enthalten. Das Teilvermögen erzielte im Berichtsjahr eine positive Performance. Er ist passiv investiert und folgt dem SXI Real Estate Funds Total Return Index. Wir wenden, soweit möglich, einen Ansatz zur vollständigen Replikation an und berücksichtigen auch Marktbedingungen wie die Liquidität börsennotierter Schweizer Immobilienfonds. 18
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