Die Umstellung auf den SEPA-Zahlungsverkehr
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- Horst Linden
- vor 8 Jahren
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1 Die Umstellung auf den SEPA-Zahlungsverkehr Ihre Sparkasse im Landkreis Schwandorf begleitet Sie als zuverlässiger Partner Stand
2 Gerne beantworten wir Ihre Fragen zu SEPA Heribert Lautenschlager Kommunalkunden-Berater Manfred Haller Electronic-Banking-Berater Seite 2 von 44
3 Die Umstellung auf den SEPA-Zahlungsverkehr Inhaltsverzeichnis Allgemeine Infos Die SEPA-Überweisung Die SEPA-Lastschrift SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschrift Abbuchungsauftrag Die SEPA-Migration vorbereiten Fazit Seite 3 von 44
4 Allgemeine Infos: Der EU-Gesetzgeber schreibt vor, dass zum 01. Februar 2014 die bisher verwendeten nationalen Zahlverfahren (Überweisung, Einzugsermächtigungs- und Abbuchungslastschrift) eingestellt und wie folgt ersetzt werden: aus Überweisung Einzugsermächtigungslastschrift Abbuchungslastschrift wird SEPA-Überweisung SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschrift Seite 4 von 44
5 SEPA Single Euro Payments Area: Einheitlicher Zahlungsverkehrsraum in Europa Definition SEPA ist der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum, in dem inländische und grenzüberschreitende Zahlungen in Euro in den Teilnehmerstaaten nach gleichen Regeln behandelt werden. Ziel SEPA ermöglicht grenzenloses, sicheres und effizientes Bezahlen in 33 europäischen Staaten durch die Nutzung einheitlicher Zahlungsverkehrsinstrumente und Standards. Seite 5 von 44
6 Der neue europäische Zahlungsverkehrsraum umfasst mit Deutschland 33 Teilnehmerstaaten Teilnehmende Länder Land Belgien Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Großbritannien Irland Island* Italien Kroatien Liechtenstein* Litauen Luxemburg Lettland Land Malta Monaco** Niederlande Norwegen* Österreich Polen Portugal Rumänien Schweiz** Schweden Spanien Slowenien Slowakei Tschechische Republik Ungarn Zypern *Europäischer Wirtschaftsraum (EWR) ** sonstige Länder Seite 6 von 44
7 IBAN und BIC Die neue Kundenkennung IBAN International Bank Account Number/ Internationale Bankkontonummer Besteht in Deutschland aus dem Länderkennzeichen, der Prüfziffer, der Bankleitzahl sowie der Kontonummer und hat 22 Stellen - von 15 Stellen (Norwegen) bis 31 Stellen (Malta). BIC Business Identifier Code/Internationale Bankleitzahl Besteht aus 8 oder 11 Stellen Enthält in Kurzform den Institutsnamen, das Land, den Ort und ggf. die Filiale/ das angeschlossene Institut (z. B. BYLADEM1SAD) Beispiel: Länderkennzeichen Prüfziffer 2-stellig Bankleitzahl 8-stellig Kontonummer des Kunden 10-stellig (ggf. mit Vornullen) DE ! IBAN und BIC sind auf den Kontoauszügen und zukünftig auch auf neuen SparkassenCards zu finden Seite 7 von 44
8 IBAN und BIC Die neue Kundenkennung Für die Massenumrechnung von Kontonummer / Bankleitzahl in IBAN und BIC der Zahlungsempfänger bzw. pflichtigen stellt die Sparkasse im Landkreis Schwandorf ihren Kunden den SEPA-Account-Converter* für Konten in Deutschland zur Verfügung. Download und Beschreibung unter *nur für Kreditinstitute, die zugestimmt haben Seite 8 von 44
9 Das neue SEPA-Datenformat ist der Datensatz für die SEPA-Lastschrift und die SEPA-Überweisung für den Austausch von Zahlungen zwischen Kunde und Kreditinstitut. ist XML-basiert ISO Standard und ersetzt das bekannte DTAUS-Format. Ab dürfen Zahlungen ausschließlich in diesem Datenformat eingereicht und verarbeitet werden. Standardkonform und damit zukunftssicher durch Spezifikationen des European Payments Council bzw. der Deutschen Kreditwirtschaft. Marktgängige Electronic Banking-Produkte unterstützen bereits die SEPA-Zahlungen (z. B. SFirm 2.5) bzw. werden derzeit fit gemacht. Nähere Auskünfte erhalten Sie hierzu von Ihrem Softwarelieferanten. Die Schemata sind zu finden unter Seite 9 von 44
10 Die SEPA-Überweisung Inhaltsverzeichnis Allgemeine Infos Die SEPA-Überweisung Die SEPA-Lastschrift SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschrift Abbuchungsauftrag Die SEPA-Migration vorbereiten Fazit Seite 10 von 44
11 Hinweise zur SEPA-Überweisung 1. Auftragswährung ist immer Euro. 2. Für inländische und grenzüberschreitende Zahlungen in die Teilnehmerstaaten. 3. Beleghafte SEPA-Sammelüberweisungen sind nicht mehr möglich SEPA-Überweisungen mittels Datenträger (bspw. Disketten) sind ab nicht mehr möglich, da nicht mehr gesichert. Eigene IBAN und BIC auf Geschäftsunterlagen/Rechnungen angeben. 6. Sie können schon jetzt Ihre Überweisungen auf SEPA umstellen. Seite 11 von 44
12 Das SEPA-Überweisungsformular für beleghafte Einzelüberweisungen! Auch als Zahlschein für Ihre Rechnungen erhältlich Seite 12 von 44
13 Die SEPA-Lastschrift Inhaltsverzeichnis Allgemeine Infos Die SEPA-Überweisung Die SEPA-Lastschrift SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschrift Abbuchungsauftrag Die SEPA-Migration vorbereiten Fazit Seite 13 von 44
14 Das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (ersetzt Einzugsermächtigungslastschrift) Der Lastschrift-Einreicher (Zahlungsempfänger) benötigt eine Gläubiger-Identifikationsnummer. Die Gläubiger-Identifikationsnummer (kurz Gläubiger-ID) dient der Identifikation eines Lastschrifteinreichers unabhängig von seiner Bankverbindung. Sie setzt sich wie folgt zusammen: ISO-Ländercode Prüfziffer Geschäftsbereichskennung Nationales Identifikationsmerkmal DE 02 ZZZ Quelle: Deutsche Bundesbank Die Länge beträgt in Deutschland immer 18 Stellen Die Geschäftsbereichskennung ist vom Zahlungsempfänger frei belegbar (Vorbelegung ZZZ) Seite 14 von 44
15 Das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (ersetzt Einzugsermächtigungslastschrift) Der Zahlungsempfänger muss die Vereinbarung über den Einzug von Forderungen durch SEPA-Basis- Lastschriften mit seinem Kreditinstitut abschließen. Abbildung: Vereinbarung über den Einzug von Forderungen durch SEPA-Basis-Lastschriften Seite 15 von 44
16 Die SEPA-Lastschrift: Zahlungsempfänger benötigt Lastschrift-Mandat Das SEPA-Lastschrift-Mandat ermächtigt den Zahlungsempfänger, den fälligen Betrag vom Konto des Zahlungspflichtigen einzuziehen weist die Bank des Zahlungspflichtigen zur Einlösung der Lastschrift an ist Voraussetzung für den Einzug von SEPA-Lastschriften und muss vom Zahlungspflichtigen eingeholt werden enthält Informationen zu Rückgaberechten gilt grundsätzlich unbefristet, es sei denn: der Zahlungspflichtige widerruft das Mandat oder das Mandat verfällt 36 Monate nach erstem bzw. letztem Einzug bei Nichtnutzung ist im Original durch den Zahlungsempfänger mindestens 14 Monate nach dem letzten Einzug aufzube-wahren Seite 16 von 44
17 Die Gestaltung der Mandatsreferenz setzt eine Grundsatzentscheidung beim Lastschrifteinreicher voraus Der Aufbau der Mandatsreferenz hat weitreichende organisatorische und technische Auswirkungen für den Zahlungsempfänger und hängt zum Beispiel davon ab, - ob bestehende Kundenstammdaten genutzt werden sollen (z. B. Kunden-, Mitglieds-, Vertrags-, Abo-, Versicherungsnummer), - ob bei der Erweiterung einer Kundenbeziehung bzw. neuen Vertragsabschlüssen neue SEPA-Lastschrift-Mandate erforderlich sind, - wie mit Mandatsänderungen und widerrufen umgegangen werden soll. In der Mandatsverwaltung muss auch festgelegt werden, ob - ein SEPA-Lastschrift-Mandat pro Geschäftsbeziehung (Rahmenmandat) oder - mehrere SEPA-Lastschrift-Mandate pro Geschäftsbeziehung (Einzelmandate) vergeben werden sollen. Hinweis: Bei der Entscheidung für eine Variante sind die jeweiligen Vor- und Nachteile zu bewerten. Seite 17 von 44
18 Das SEPA-Lastschriftverfahren Die Mandatsreferenz dient in Verbindung mit der Gläubiger-ID der eindeutigen Identifizierung eines SEPA-Mandats. Sie wird vom Lastschrifteinreicher individuell für jedes SEPA-Mandat vergeben Die Länge beträgt maximal 35 alphanumerische Zeichen Als (Sonder-)Zeichen können verwendet werden: 0 9 A-Z a-z :?. - ( +. ) / andere Zeichen sind nicht zulässig, z. B. ä, ö, ü oder Leerzeichen Der Aufbau kann vom Lastschrifteinreicher festgelegt werden (z. B. Vertrags-/Kundennummer) Seite 18 von 44
19 Das SEPA-Lastschrift-Mandat: Einheitlicher Aufbau ist vorgeschrieben Das SEPA-Lastschrift-Mandat besteht aus einem einheitlichen Autorisierungstext und bestimmten Angaben vom Zahlungsempfänger: Name und Adresse Gläubiger-Identifikationsnummer Mandatsreferenz (individuell vom Zahlungsempfänger für jedes SEPA-Mandat festzulegen) Kennzeichnung für wiederkehrende/ einmalige Zahlungen vom Zahlungspflichtigen: Name und Anschrift des Kontoinhabers IBAN und ggf. BIC Unterschrift und Unterschriftsdatum Abbildung: SEPA-Basis-Lastschrift-Mandat Seite 19 von 44
20 Bereits bestehende Einzugsermächtigungen können als SEPA-Basis-Lastschrift-Mandate weitergenutzt werden = Umwidmung Mit der Änderung der Bedingungen für die Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren zum ist der Grundstein für die Weiternutzung von bereits schriftlich erteilten deutschen Einzugsermächtigungen als SEPA-Lastschrift-Mandat gelegt. Bei bestehenden Einzugsermächtigungen muss ein Lastschrifteinreicher nur noch folgende ergänzende Aktivitäten durchführen: Anforderung einer Gläubiger-ID bei der Deutschen Bundesbank. Die Vereinbarung über den Einzug von Forderungen über SEPA-Basis-Lastschrift für die Nutzung von SEPA-Basis-Lastschriften mit seinem Kreditinstitut abschließen. Eine Mandatsreferenz für jedes Lastschrift-Mandat vergeben und in die Kundenstammdaten einpflegen. Den Zahlungspflichtigen vor dem ersten SEPA-Basis-Lastschrifteinzug über die Gläubiger-ID, die Mandatsreferenz und den SEPA-Umstellungszeitpunkt in Textform zu unterrichten. Die Unterrichtung kann mittels Rechnung, Vertragsänderung bzw. separat erfolgen. Seite 20 von 44
21 Weiternutzung der Einzugsermächtigung aus technischer Sicht Beim Wechsel von Einzugsermächtigungs- auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren muss der erste Einzug einer SEPA-Basis-Lastschrift im Datensatz als Erstlastschrift gekennzeichnet werden. Der Verwendungszweck für die SEPA-Zahlverfahren ist auf 140 Zeichen (4 Zeilen x 35 Zeichen) begrenzt. Bisher waren bis zu 378 Zeichen möglich (14 Zeilen x 27 Zeichen). Als Ausstellungsdatum des SEPA-Lastschrift-Mandats ist das Datum der Unterrichtung bzw. bei Mitteilung über den Verwendungszweck das Einreichungsdatum der Lastschriftdatei zu verwenden. Seite 21 von 44
22 Das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren Vor einem geplanten Einzug ist eine schriftliche Vorabinformation (Pre-Notification) spätestens 14 Kalendertage vor Fälligkeit durch den Zahlungsempfänger an den Zahlungspflichtigen erforderlich. Eine kürzere Frist kann zwischen Zahlungsempfänger und pflichtigen vereinbart werden (z. B. AGB). Die Vorabinformation enthält den Fälligkeitstag und den Betrag des nächsten Lastschrifteinzuges unter Angabe der Gläubiger-ID und der Mandatsreferenz. Bei wiederkehrenden Lastschriften mit gleichen bzw. feststehenden Lastschriftbeträgen genügen eine einmalige Unterrichtung des Zahlungspflichtigen vor dem ersten Lastschrifteinzug und die Angabe der entsprechenden Fälligkeitstermine. Seite 22 von 44
23 Empfehlung für Zahlungsempfänger bis zur SEPA-Migration: Das Kombi-Mandat nutzen Bei Abschluss oder Änderung von Verträgen mit Bezahlung mittels Lastschrift sollte das Kombi-Mandat genutzt werden. Vorteile: Das Kombi-Mandat verbindet die deutsche Einzugsermächtigung und das SEPA-Lastschrift-Mandat für die SEPA-Basis-Lastschrift. Damit erhält der Zahlungsempfänger optimale Rechtssicherheit, da er für beide Verfahren entsprechende Mandate besitzt. Es erlaubt einen unbürokratischen Wechsel auf die SEPA-Basis-Lastschrift. Abbildung: Kombi-Mandat! Nachdem der Kunde seinen Zahlungsverkehr auf SEPA umgestellt hat, benötigt er nur noch SEPA-Lastschrift-Mandate. Seite 23 von 44
24 Erforderliche Angaben einer SEPA-Lastschrifteinreichung Folgende Angaben sind bei der SEPA-Lastschrifteinreichung zusätzlich erforderlich: - Gläubiger-Identifikations-Nummer - Mandatsdatum - Mandats-Referenznummer - Fälligkeitstag - Lastschrift-Sequenz (Erst- / Einmal- oder Folge-Lastschrift) Seite 24 von 44
25 Europaweit Geldeinzüge tätigen: Das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren Die Einreichung erfolgt ausschließlich beleglos (online). Datenträger bspw. Disketten sind ab dem nicht mehr möglich, da nicht mehr gesichert. Festgelegte Vorlagefristen vor Fälligkeit müssen bei der Einreichung der Lastschrift beachtet werden (6 Geschäftstage bei Erst-/Einmal- und 3 Geschäftstage bei Folgelastschriften jeweils bis Uhr). Bei Nichteinhaltung der Vorlagefristen wird das Fälligkeitsdatum hochgesetzt. Ein Erstattungsrecht des Zahlungspflichtigen ohne Angabe von Gründen besteht innerhalb von 8 Wochen nach Belastung. Erfolgt eine Belastung ohne gültiges SEPA- Lastschrift-Mandat, beträgt der Erstattungsanspruch des Zahlungspflichtigen bis zu 13 Monate nach der Belastungsbuchung. Seite 25 von 44
26 Der Ablauf einer SEPA-Basis-Lastschrift Zahlungsempfänger (ZE) 1 2 Zahlungspflichtiger (ZP) Inkassostelle (Kreditinstitut des ZE) 0. Inkassovereinbarung (ZE) 1. Unterschriebenes Mandat 2. Vorabinformation (z. B. D-14 Kalendertage) 3. Initiierung Lastschrift (D-14 Kalendertage bis D-6 Geschäftstage bzw. D-3 Geschäftstage) jeweils bis Uhr 4 5 Zahlstelle (Kreditinstitut des ZP) 4. Initiierung Vorlage bei Zahlstelle (D-5 Target-Tage* bzw. D-2 Target-Tage*) 5. Zahlungsverrechnung (D) 6. Kontobelastung Zahlungspflichtiger (D) 7. Gutschrift Prozessschritt Transport Mandatsinformation im Lastschriftdatensatz D = Vereinbartes Fälligkeitsdatum der SEPA-Lastschrift *Target-Feiertage sind: / Karfreitag / Ostermontag / 1. Mai / 25. und 26. Dezember Seite 26 von 44
27 Bei der SEPA-Basis-Lastschrift müssen alle relevanten Fristen eingehalten werden Vorlagefristen bei der Sparkasse im Landkreis Schwandorf als 1. Inkassostelle Zu beachten vom Einreicher (ZE) und seiner Bank D Rückgabefristen Zu beachten vom Zahlungspflichtigen (ZP) und seiner Bank D-14 Kalendertage Absendung Vorabinformation (Pre-Notification) über Betrag und Datum des Lastschrifteinzugs durch den ZE an den ZP (zwischen ZP und ZE vertraglich, Vereinbarung anderer Frist möglich) D-6 Geschäftstage bis Uhr Spätester Vorlagezeitpunkt von Erst- und Einmallastschriften bei 1. Inkassostelle D-3 Geschäftstage bis Uhr Spätester Vorlagetermin von Folgelastschriften bei 1. Inkassostelle D = Fälligkeitsdatum = Belastungsdatum = Interbanken Verrechnungsdatum D+8 Wochen Erstattungsanspruch des ZP D+13 Monate Erstattungsanspruch des ZP für unautorisierte Transaktion (SONDER- FALL), bei der kein gültiges Mandat besteht Seite 27 von 44
28 Das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren: (ersetzt Abbuchungslastschrift) Die SEPA-Firmen-Lastschrift hat folgende Besonderheiten gegenüber SEPA-Basis-Lastschrift: Verbraucher* sind als Zahlungspflichtige nicht zugelassen. Der Zahlungspflichtige verzichtet auf seinen Erstattungsanspruch. Rückgabe wegen Widerspruch nicht möglich. Die Vereinbarung über den Einzug von Forderungen durch SEPA-Firmen-Lastschriften für die Nutzung von SEPA-Firmen-Lastschriften mit seinem Kreditinstitut ist gesondert abzuschließen. Die Vorlagefrist bei der Sparkasse im Landkreis Schwandorf als 1. Inkassostelle beträgt 2 Geschäftstage vor Fälligkeit bis Uhr. Der Zahlungspflichtige muss vor der ersten Einlösung das Mandat bei seinem Kreditinstitut bestätigen. *Ein Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Seite 28 von 44
29 Das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat: Einheitlicher Aufbau ist vorgeschrieben Das SEPA-Lastschrift-Mandat besteht aus einem einheitlichen Autorisierungstext und bestimmten Angaben vom Zahlungsempfänger: Name und Adresse Gläubiger-Identifikationsnummer Mandatsreferenz (individuell vom Zahlungsempfänger für jedes SEPA-Mandat festzulegen) Kennzeichnung für wiederkehrende/ einmalige Zahlungen vom Zahlungspflichtigen: Name und Anschrift des Kontoinhabers IBAN und ggf. BIC Unterschrift und Unterschriftsdatum Besonderheit SEPA-Firmenlastschrift-Mandat: Der Autorisierungstext enthält eine Verzichtserklärung des Zahlungspflichtigen auf den Erstattungsanspruch. Daher ist die SEPA-Firmenlastschrift für Verbraucher als Zahlungspflichtige nicht zugelassen. Abbildung: SEPA-Firmenlastschrift-Mandat Seite 29 von 44
30 Bestätigung SEPA-Firmenlastschrift-Mandat: Diese Bestätigung muss der Zahlungspflichtige bei seinem Kreditinstitut einreichen. Abbildung: Bestätigung SEPA-Firmenlastschrift-Mandat Seite 30 von 44
31 Das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren Die Mandatsbestätigung ist zusätzlicher Bestandteil Zahlungsempfänger (ZE) 1 2 Zahlungspflichtiger (ZP) Inkassostelle (Kreditinstitut des ZE) 0. Inkassovereinbarung (ZE) 1. Unterschriebenes Mandat 2. Vorabinformation (z. B. D-14 Kalendertage) 3. Bestätigung Mandat 5 6 Zahlstelle (Kreditinstitut des ZP) 4. Initiierung Lastschrift (D-14 Kalendertage bis D-2 Geschäftstage bis Uhr) 5. Initiierung Vorlage bei Zahlstelle (D-1 Target-Tag*) 6. Zahlungsverrechnung (D) 7. Kontobelastung Zahlungspflichtiger (D) 8. Gutschrift am Fälligkeitstag Prozessschritt Transport Mandatsinformation im Lastschriftdatensatz D = Vereinbartes Fälligkeitsdatum der SEPA-Lastschrift *Target-Feiertage sind: / Karfreitag / Ostermontag / 1. Mai / 25. und 26. Dezember Seite 31 von 44
32 Abbuchungsauftrag Inhaltsverzeichnis Allgemeine Infos Die SEPA-Überweisung Die SEPA-Lastschrift SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschrift Abbuchungsauftrag Die SEPA-Migration vorbereiten Fazit Seite 32 von 44
33 Für bereits bestehende Abbuchungsaufträge werden neue Mandate benötigt Bisherige Abbuchungsaufträge können nicht für den Einzug von SEPA-Lastschriften weitergenutzt werden. Wenn der Zahlungsempfänger weiterhin Lastschriften ohne Erstattungsrecht des Zahlungspflichtigen einziehen will, muss der Zahlungsempfänger ein neues SEPA-Firmenlastschrift-Mandat vom Zahlungspflichtigen einholen der Zahlungspflichtige die Erteilung dieses SEPA-Firmenlastschrift-Mandats vor dem ersten Einzug bei seinem Institut bestätigen! SEPA-Firmen-Lastschriften sind für Verbraucher als Zahlungspflichtige nicht zugelassen, da sie kein Erstattungsrecht beinhalten. Mit Verbrauchern können nur SEPA-Basis-Lastschriften vereinbart werden. Seite 33 von 44
34 Die SEPA-Migration vorbereiten Inhaltsverzeichnis Allgemeine Infos Die SEPA-Überweisung Die SEPA-Lastschrift SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschrift Abbuchungsauftrag Die SEPA-Migration vorbereiten Fazit Seite 34 von 44
35 Wichtige Handlungsfelder Eigene IBAN und BIC auf Geschäftsunterlagen/Rechnungen/Webseite angeben. Software (Finanzbuchhaltung, Electronic Banking ) an SEPA-Datenformat ISO XML-Standard anpassen. Zahlungen möglichst beleglos einreichen. Personalabteilung informieren (Umstellung Gehaltszahlungen usw.). Datenträgereinreichung (z. B. Disketten) ab nicht mehr möglich. Beleghafte Sammelüberweisungen sind nicht mehr möglich. Beleghafte Lastschrifteinreichungen sind nicht mehr möglich. Seite 35 von 44
36 Wichtige Handlungsfelder Eventuell mit Service-Rechenzentrum in Verbindung setzen. Entscheidung, ob SEPA-Basis- und/oder Firmen-Lastschrift genutzt werden soll. Gläubiger-ID bei der Bundesbank beantragen. Vereinbarung über den Einzug von Forderungen durch SEPA-Lastschriften mit eigenem Kreditinstitut abschließen. Mandatsverwaltung organisieren (Mandatsgestaltung, Einholung der Mandate, Archivierung, Verträge, Abläufe im Unternehmen). Vorabinformation organisieren. Seite 36 von 44
37 Zahlreiche Informationen sind jetzt schon erhältlich Zum Beispiel auf oder auf Seite 37 von 44
38 Electronic Banking Software SFirm 2.5 ist bereits SEPA-ready (SEPA-Überweisung, SEPA-Basis- und Firmen-Lastschriften) und enthält u. a. folgende Funktionen: SEPA-Konvertierung alter Datenbestände (Konto/BLZ auf IBAN/BIC) Im-/Export-Schnittstellen für SEPA-Aufträge oder -Mandate SEPA-Mandatsverwaltung SFirm 2.5 kann dauerhaft DTA-Dateien importieren und im SEPA-Format weitergeben StarMoney 9.0! Nähere Informationen erhalten Sie beim Electronic Banking-Experten Seite 38 von 44
39 Fazit SEPA-Migration Inhaltsverzeichnis Allgemeine Infos Die SEPA-Überweisung Die SEPA-Lastschrift SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschrift Abbuchungsauftrag Die SEPA-Migration vorbereiten Fazit Seite 39 von 44
40 Fazit Der gesetzlich vorgeschriebene Migrations-Endtermin ist der ! Es gilt: Nur die frühzeitige Ermittlung des erforderlichen Anpassungsbedarfs und die Umsetzung erforderlicher Maßnahmen sichert eine reibungslose SEPA-Migration. Seite 40 von 44
41 Unterstützung Ihrer Sparkasse Für Rückfragen steht Ihnen Ihr Berater gerne zur Verfügung. Zusätzlich können Sie sich auch mit Ihren Fragen per an uns wenden. Seite 41 von 44
42 Sparkasse Partner der Kommunen im Landkreis Schwandorf Seite 42 von 44
43 Sparkasse im Landkreis Schwandorf Gut für die Region.
44 Haftungsausschluss Irrtümer und Fehler können jedoch trotz sorgfältigster Erarbeitung nicht völlig ausgeschlossen werden. Daher kann die Sparkasse im Landkreis Schwandorf hierfür keine Haftung übernehmen. Für entsprechende Hinweise sind wir dankbar. Seite 44 von 44
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