fehlendenhauptsächlichausmenschlichemblutgewonnenengerinnungsfaktorenmöglich.dieseblutproduktewerdendurchblutpools,alsodurch
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- Wilhelmine Grosse
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/10708 Hepatitis-C-Infektionen durch verseuchte Blutprodukte Vorbemerkung der Fragesteller HämophilieisteinevererbteKrankheit,beidereinMangelanBlutgerinnungsfaktorenbesteht.85ProzentallerBluterhabeneinenMangelamBlutgerinnungsfaktorVIII.SeitAnfangder70er-JahreisteineTherapiemitden fehlendenhauptsächlichausmenschlichemblutgewonnenengerinnungsfaktorenmöglich.dieseblutproduktewerdendurchblutpools,alsodurch Einbeziehungmehrerer,oftsogarsehrvielerBlutspendenhergestellt.DieHerstellungausPoolsmitsehrvielenSpendernerhöhtdieGefahr,dassdasBlutprodukt mit Krankheitserregern infiziert ist. FürBlutprodukte,dieinDeutschlandinUmlaufgebrachtwerdensollten, mussteab1976einalanin-aminotransferase-test (ALT-Test)durchgeführt werden.diesertestkanneinigerisiken,z.b.diekontaminationdesblutproduktsmithepatitisviren,aufzeigenunddamitdiegefahreinerinfektion verringern.lauteinerus-studiehätten mindestens61prozent derinfektionsfälle vermieden werden können (FOCUS, 21. Februar 2000). Etwa90ProzentdesfürdieGewinnungvonGerinnungsfaktorenverwendeten BlutplasmaswurdeausdenUSAimportiert.DortgaltenandereSicherheitsbestimmungen;bis1985wurdenauchSpenderinnenundSpenderausRisikogruppen,wieDrogenabhängige,ProstituierteundStrafgefangeneundpromiskuitivlebendenMenschenalsBlutspenderzugelassen.Einerisikomindernde AuswahlderBlutspendergabesinvielenFällennicht.DerinDeutschlandseit 1976vorgeschriebeneALT-TestwurdeindenUSAerstab1986Pflicht.Diese ProblemewarendemBundesgesundheitsamt (BGA)damalsbekannt.Das BGAhättegegenüberdendieArzneimittelinVerkehrbringendenPharmaunternehmeninvielfältigerWeiseeingreifenkönnen (LandesgerichtBerlin, Urteilvom3.März2004,Az.23O156/03)unddamitdieSicherheitderBlutprodukte erhöhen können. ImJahr1978wurdevonderFirmaBehringeinPasteurisierungsverfahrenentwickelt,dasimstandeist,Virenunschädlichzumachen.DiesesVerfahren wurdeimfebruar1981indeutschlandzugelassenundwirktunspezifischauf vieleverschiedenevirenarten,z.b.hiv (HumanImmunodeficiencyVirus) undhcv (Hepatitis-C-Virus).DerSchlussberichtdeseinschlägigenUntersuchungsausschussesdes12.DeutschenBundestagesmitdemTitel HIV- DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürGesundheitvom1.Oktober 2012 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode InfektionendurchBlutundBlutprodukte (Bundestagsdrucksache12/8591) gehtdavonaus,dassbereitsende1982diefachlichenbedenkenbezüglich NebenwirkungendiesesvirusinaktiviertenPräparatshättenausgeräumtsein müssen.diefolgehättedersofortigeflächendeckendeeinsatzdiesermethodeseinmüssen.dieseristjedocherst1984/1985erfolgt;invielenkrankenhäusern auch erst NachEnde1982hätteesdurchdiemöglichgewordeneBehandlungmit virusinaktiviertenpräparatenzunahezukeinerinfektionmehrkommenmüssen.dasbgahatjedochübermehrerejahreversäumt,dasruhenderzulassungfürnichtinaktiviertepräparateanzuordnen,sodassbeidenebeneinander erhältlich waren und parallel genutzt wurden. DurchdieBehandlungmitdendringendbenötigtenMedikamentenkameszu InfektionenmitHIVundHepatitisC (HCV).Dr.GerhardScheu,damaliger VorsitzenderdesHIV-UntersuchungsausschussesdesDeutschenBundestages, äußertsichinseinembuch DeliktischeProduktverantwortungfürHepatitis C-InfektionenhämophilerPatienten zurtätigkeitdesbundesgesundheitsamtes (BGA) wie folgt: ObwohldieReduktionderInfektiösität,wiesieseitder,Alt-Zulassung von,biotestppsbhs (1976)undseitZulassungvom5.Februar1981von BehringHS alskonkretmöglicherscheinenmusste,signifikantundimzusammenhangmitderspätestensabherbst1980offenkundiggewordenenfrequenz undschwerederhepatitis-gefahrenvongroßemtherapeutischennutzenwar, konntederuntersuchungsausschusskeineaktivitätendesbga welcheauch immer auffinden,dieeineüberprüfungoderrevisionderhepatitis-nutzen/ Risiko-Abschätzung dieser Plasmaderivate zum Ziel gehabt hätten. DieserUntätigkeitsbefunderschiendemUntersuchungsausschusszunächst nichtglaublich.mitbeweisbeschlussnr.12-19/134wurdedeshalbeinespezifischaufhepatitisb-bzw.nona/nonb-infektabwehrbezogenebga-auskunftverlangt.auchdiesesbeweismittelunddienachfolgendenzeugeneinvernahmenerbrachtenkeineanderenanhaltspunktealssolchefürschlichte administrative Untätigkeit ( ). (S. 45). FürdieHIV-Infizierten/AIDS-Erkranktenwurde1995einEntschädigungsgesetzdurchdenDeutschenBundestagbeschlossen.FürdiedurchBlutproduktemitHCV-InfiziertenjedochgibtesinDeutschlandbisheutekeine gesetzlicheentschädigungsregelung.beideinfektionengeltenmittlerweileals Haupttodesursache bei der Gruppe der Bluter. InvielenLändern,z.B.inGroßbritannien,Italien,Irland,Österreich,Spanien, Schweden,Ungarn,zuletztinNeuseelandundKanadaistesgelungen,Entschädigungsregelungen für die HCV-Infizierten zu implementieren. DieBundesregierungführtalsBegründungfürdieEinführungeinerEntschädigungsregelungfürHIV/AIDSbeigleichzeitigerAblehnungeineranalogen EntschädigungbeiHCVan,dasseineHCV-Infektionwenigerfolgenreichfür die Betroffenen sei. InderehemaligenDDRistesseinerzeitebenfallszuHCV-InfektionenaufgrundverseuchterBlutproduktebeiHämophilengekommen.DasArzneimittelgesetzderehemaligenDDRverpflichtetedieHersteller,beiArzneimitteln die Wirksamkeit und die Unschädlichkeit nachzuweisen. Vorbemerkung der Bundesregierung DurchdieInfektionenmitdemHepatitis-C-Virus (HCV),diedurchdieAnwendungvonBlutproduktenausgelöstwurden,warvorallemdieGruppeder Hämophilenbetroffen,dieaufgrundihrerErkrankungregelmäßigaufdieGabe vonblutplasmaproduktenangewiesensind.auchanderepatientensinddurch BlutproduktemitdemHCVinfiziertworden.DieBundesregierungbedauert sehr,dasseszudieseninfektionengekommenist.sieistjedochnachwievor derauffassung,dassdieinfektionsgescheheneinunvermeidbaresereignis
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/10910 waren.einestaatlicheverantwortungfürdiehcv-infektionen,diehaftungsrechtlichrelevantwäreodereineverpflichtungzueinerentschädigungauslösenwürde,trifftdiebundesrepublikdeutschlandnicht.diediesbezügliche AuffassungderBundesregierungwirdauchdurchdieRechtsprechungbestätigt, wiedieurteiledeslandgerichtsbonnvom15.juni1998 (Az.1O416/97)und deslandgerichtsberlinvom3.märz2004 (Az23O156/03)zeigen.DieVorfälle unterliegen inzwischen auch der Verjährung. ImÜbrigenwirddiesbezüglichaufdieAntwortderBundesregierungaufdie KleineAnfragederFraktionDIELINKE. (Bundestagsdrucksache16/6934)verwiesen. DasThemawardarüberhinausimJahre2009GegenstandeinesAntragsder FraktionDIELINKE. (Bundestagsdrucksache16/11685)sowievonzweiPetitionen (Pet. Nr.: und Pet. Nr.: ). 1.WievieleHämophilesindderzeitinDeutschlandnachErkenntnissender Bundesregierung HCV-infiziert (HCV-Antikörper positiv)? EsgibtkeinRegister,indemdieInfektionskrankheitenderHämophilenerfasst werden.diemeldedatennachinfektionsschutzgesetz (IfSG)erfassenlediglich dieneudiagnostiziertenhcv-infektionen (Inzidenz).DajedochalleHämophilen,diesichpotenziellvorderTestungundausreichendenPathogenreduktionvonPlasmaderivateninfizierthaben,inderRegelbereitsvorlangerZeit diagnostiziertwurden,könnendiemeldedatennachifsg (Inzidenzen)nichtzur AbschätzungderbestehendenInfektionszahlenunterHämophilen (Prävalenzen) herangezogen werden. 2.WievieleHämophilesindinDeutschlandnachErkenntnissenderBundesregierung chronisch mit dem HCV infiziert (PCR positiv)? EineabsoluteZahllässtsichwegenderinderAntwortzuFrage1genannten Gründenichtnennen.DerAnteilanchronischenInfektionenunterallenHCV- Infiziertenschwanktzwischen50und85Prozent.IneineraktuellenStudiebei PatientenderNotaufnahmeindeutschenKrankenhäusernbetrugderAnteil 68Prozent (Vermehrenetal.Highprevalenceofanti-HCVantibodiesintwo metropolitanemergencydepartmentsingermany:aprospectivescreeninganalysis of 28,809 patients. PLoSONE 2012; 7(7):1206 ff). 3.WievieleHämophilesindinDeutschlandnachErkenntnissenderBundesregierung bisher an den Folgen einer HCV-Infektion verstorben? DiezurBeantwortungderFrageerforderlichenInformationenliegenderBundesregierungnichtvor.InderTodesursachenstatistikbeimStatistischenBundesamtwerdenbeidensogenanntenNatürlichenTodesursachen,zudenenauch die SonstigeakuteVirushepatitis unddie ChronischeVirushepatitis zählen, keineursachenfürdasentsteheneinerhepatitis-infektionerfasst.einemultikausaleerhebungvonerkrankungenvoreintrittdessterbefallsistderzeitinder Todesursachenstatistiknichtmöglich.EswirdinderTodesursachenstatistiklediglichdassogenannteGrundleiden,dieskannzumeineneineHepatitis-C-Infektion, zum anderen aber auch die Bluterkrankheit (Hämophilie) sein, erfasst. NachdenDatendesStatistischenBundesamtessindseit1998inDeutschland 9409MenschenaneinerVirushepatitisCverstorben,davon1208Menschen aneinerakutenvirushepatitiscund8201aneinerchronischenvirushepatitis C.ImgleichenZeitraumverstarbenanhereditäremFaktor-VIII-Mangel (Hä-
4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode mophiliea),hereditäremfaktor-ix-mangel (HämophilieB),hereditäremFaktor-XI-Mangel (HämophilieC)undWillebrand-Jürgens-Syndrom (Angiohämophilie)nachdenDatendesStatistischenBundesamtesinDeutschlandinsgesamt 216Menschen. 4.WieistnachErkenntnissenderBundesregierungdiegesundheitlicheLage der chronisch infizierten Hämophilen in Deutschland? HierzuliegenderBundesregierungwederfüreinzelneInfektionskrankheiten noch kumulative Daten vor. 5.WieistnachErkenntnissenderBundesregierungdiesozialeSituationder chronisch infizierten Hämophilen in Deutschland? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Zahlen vor. 6.WievieleHämophileinDeutschlandmusstennachErkenntnissenderBundesregierungaufgrundihrerInfektionihrenBerufaufgebenundsichverrenten lassen? DerBundesregierungliegenhierzukeineZahlenvor.InderStatistikderDeutschenRentenversicherungzumRentenzugangwegenverminderterErwerbsfähigkeitwirddieDiagnosegruppeHämophiliemitHIV-oderHCV-Erkrankung nicht getrennt ausgewiesen. 7.Istesrichtig,dassdasBundesministeriumfürGesundheitinmehreren SchreibenandieDeutscheHämophiliegesellschaftbetonthat,dassmanan einerentschädigungslösungfürhcv-infiziertehämophileinteressiertsei, unddassbeigesprächenmitvertreternderindustrieundderländerjedoch keineübereinkunftfüreinebeteiligunganeinemfondserreichtwordensei? DieBundesregierunghat,ohneÜbernahmeeinerhaftungsrechtlichenVerantwortung,aufBittederHämophilieverbändeauchnachMöglichkeitenfüreinefinanzielleUnterstützungvondurchBlutprodukteHCV-infiziertePersonengesucht. SiehatzunächstGesprächemitVertreterndereinschlägigenpharmazeutischen UnternehmenunddemDeutschenRotenKreuzgeführt,jedochAbsagenerhalten.AußerdemhabenMinisterSeehoferundspäterMinisterinFischerderartigeHilfeleistungenimRahmenderKonferenzderGesundheitsministerinnen und-minister,gesundheitssenatorinnenund-senatoren (GMK)erörtert.DieLänderhabendiesbezüglichabereineablehnendeHaltungeingenommen.EinealleinigehumanitäreHilfeleistungdesBundeshatdieBundesregierungabgelehnt. Wann und mit wem wurden diese Gespräche geführt? AusvorliegendenundkurzfristigverfügbarenAktenistnichtersichtlich,wann undmitwemdiesegesprächegeführtwurden.akten,dieälteralszehnjahre sind,liegeninderregelimbundesarchivundsindinderkürzederfürdiebeantwortungzurverfügungstehendenfristnichtzubeschaffenundauszuwerten. IstvoneinerderbeteiligtenSeiteneventuellunterbestimmtenBedingungen eine Zustimmung zu einer Entschädigungslösung signalisiert worden? AusvorliegendenAktenistnichtersichtlich,dassesderartigeSignalegegeben hätte.
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ HättedasBGAdamalsdaraufachtenmüssen,dassdieBlutprodukteaus denusasorisikoarmwiemöglichgewonnenwurden (diesbeinhalteteunteranderem,sicherzustellen,dassplasmaaltgetestetwurdeundhochrisikogruppen von der Spende ausgeschlossen wurden)? Eswirdnichterläutert,aufwelchenZeitpunktoderZeitraumdasWort damals verweisensoll.diezuständigkeitfürblutproduktewurdezum1.juli1994vom Paul-Ehrlich-Institut (PEI)übernommen,dasBGAwurdeaufgelöst.RechtsnachfolgerdesBGAsindPaul-Ehrlich-Institut,RobertKoch-Institut (RKI)und dasbundesinstitutfürarzneimittelundmedizinprodukte (BfArM).InallenFällenliegendieangefragtenVorgängedeutlichmehrals15Jahrezurück,sodass dierechercheausoriginalaktenausgenanntengründeninderkürzederfürdie BeantwortungeinerKleinenAnfragezurVerfügungstehendenZeit (14Tage) nichtmöglichist (sieheantwortzufrage7).folgendeskannmitgeteiltwerden: VoraussetzungfürdieEinfuhrvonFaktorenkonzentratenausdenUSAwareine Einfuhrerlaubnis,fürderenErteilungdieVorschriftenüberdieHerstellungserlaubnisentsprechendgalten.DieseErlaubniswurdevonderzuständigenLandesbehördeerteilt.InspektionenderSpendezentrenindenUSAdurchdeutsche ÜberwachungsbehördenindenUSAhabenseinerzeitnichtstattgefunden.Die entsprechendenvorschriftendes 72desArzneimittelgesetzes (AMG),dieunteranderemFremdinspektionenzurSicherstellungderQualitätvonimportiertenArzneimittelnvorsehen,sinderst1986inKraftgetreten.Esistaberbekannt,dassdiedeutschenÜberwachungsbehördenderLänderbeiImportenaus denusaeinzertifikatderfdaerhaltenhaben,indemeinegmp-gerechte Herstellung des Plasmas bescheinigt worden ist. DieBundesregierungkannallerdingsnichtausschließen,dassausdemAusland importierteblutprodukteohnealt-testungeingesetztwurden.eslagendem BGAseinerzeitAussagenderImmuno-GmbHundeinesVertreterseinerUSamerikanischenFirmadahingehendvor,dassnachDeutschlandexportiertes Plasma ALT-getestet werde. EsistindiesemZusammenhangaberdaraufhinzuweisen,dassdieALT-Testung ohnenennenswerteneinflussaufdashcv-infektionsgeschehenbeihämophilenwar (s.antwortenzudenfragen12bis15).diesepatientengruppewurde undwirdmitplasmapräparatenbehandelt,beiderenherstellungtausendevon Einzelspendengepooltwerden.DervorderAnti-HCV-Testungunvermeidliche HCV-EintraginPlasmapoolsbasiertehauptsächlichaufchronischHCV-infiziertenPersonen,diemeistnursporadischALT-Erhöhungenaufweisen (s.antwortenzudenfragen12und14).ohnespezifischenanti-hcv-test,dererst Anfangder1990er-Jahreentwickeltundangeordnetwerdenkonnte,wardie große Mehrzahl der HCV-positiven Spenden nicht identifizierbar. DeutscheGerichtekonntenkeineAmtspflichtverletzungimZusammenhang mit den Tätigkeiten des BGA feststellen. 9.WelcheMaßnahmenhättendemBGAdafürzurVerfügunggestanden,und welche Maßnahmen wurden durchgeführt? AusvorliegendenundkurzfristigverfügbarenAktenistderSachverhaltnicht mehrzurecherchieren.akten,dieälteralszehnjahresind,liegeninderregel imbundesarchivundsindinderkürzederfürdiebeantwortungzurverfügung stehendenfristnichtzubeschaffenundauszuwerten.folgendeangabenwaren in der Kürze der Zeit dennoch recherchierbar: DieGerinnungsfaktorenkonzentratewarennachAMGzugelasseneArzneimittel.AlswesentlichesInstrumentstandseitdem1.Oktober1980dasStufenplanverfahrennach 63AMGzurVerfügung.LautBerichtdes3.Unter-
6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode suchungsausschusses (Bundestagsdrucksache12/8591)wurde1983einStufenplanverfahren,betreffendAIDS-ÜbertragungdurchFaktor-VIII-Produkte,eingeleitet.IndemBescheidvom8.Juni1984wurdeu.a.angeordnet,dassdie Spenderuntersuchung eine ALT-Testung einschließen muss. DasBfArMberichteteimJahr2002zudieserFragestellungandasBMG: 1984ordnetedasBGArechtsverbindlichimRahmeneines1983zumRisiko- Nutzen-VerhältnisvonGerinnungsfaktor-VIII-haltigenHumanarzneimitteln eingeleitetenstufenplanverfahrensgemäß 63AMGMindestanforderungen fürdieauswahlderblut-bzw.plasmaspenderunddiekontrolledereinzelspendenan.ungeachtetderauchimzeitraum1978bis1984bestehendenformalenzuständigkeitdesarzneimittelinstitutsdesbgawurdenseinerzeitinhaltlichefragenzublutproduktenschwerpunktmäßigimrobertkoch-institut desbgabearbeitet,woeinfachgebiet BlutgruppenforschungundBlutspendewesen etabliertwar.diefürdenzeitraum1978bis1983,demzeitpunktdereinleitungdeso.g.stufenplanverfahrens,relevantenaktenliegen daherimbfarmnichtvor;seinerzeitmaßgeblichbeteiligtemitarbeitersind hiernichtbeschäftigt.dembfarm alsrechtsnachfolgerdesbga-arzneimittelinstituts istesdahernichtmöglich,umfassenddendamalsimbgavorhandenen Kenntnisstand und Hintergründe für Entscheidungen darzustellen. ImÜbrigenwirdaufdieDarstellungdesSachverhaltesimBerichtdesUntersuchungsausschusses (Bundestagsdrucksache 12/8591) verwiesen. DeutscheGerichtehabenkeineAmtspflichtverletzungimZusammenhangmit dentätigkeitendesbgafeststellenkönnen (sieheantwortzufrage8).die Bundesregierung weicht von der Auffassung der Gerichte nicht ab. WürdedieBundesregierungineinemgleichgelagertenFallheutewieder so handeln? WarendieseMaßnahmennachAnsichtderBundesregierungausreichend? DieBundesregierunggehtdavonaus,dassdiezuständigenBehördenentsprechendderheutigenGesetzeslageunddemaktuellenStandvonWissenschaft undtechnikhandeln.erforderlichenfallswürdesiediebehördenentsprechend anweisen. Wenn nein, warum nicht? DieobengenanntenBedingungenunterscheidensichheutzutageerheblichvom damaligen Stand. 10.ReichennachAnsichtderBundesregierungAussagenderImmuno GmbHundeinesVertreterseinerUS-amerikanischenFirmaaus,dass nachdeutschlandimportiertesplasmaalt-getestetwurden (vgl.antwortderbundesregierungaufdiekleineanfragederfraktiondie LINKE. vom 7. November 2007, Bundestagsdrucksache 16/6934)? DeutscheGerichtehabenkeineAmtspflichtverletzungimZusammenhangmit dentätigkeitendesbgafeststellenkönnen (sieheantwortzufrage8).die Bundesregierung weicht von der Auffassung der Gerichte nicht ab. WürdedieBundesregierunginähnlichenFällenaufsolcheAussagenvertrauen? Nein, die heutige Gesetzeslage sieht eine andere Vorgehensweise vor.
7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/10910 Wenn nein, warum nicht? DieRechtslagezurÜberwachungderHerstellungvonunddesVerkehrsmit Arzneimitteln hat sich erheblich geändert. 11.Istesrichtig,dassdemBGAlediglich ErklärungenzweierFirmenvorlagen,vondeneneinebeinhaltete,,diemeistenSammelstelleninden USAwürdenvordemPlasmaversandTransaminasenbestimmen (Urteil des Landgerichts Berlin vom 3. März 2004 Az. 23 O 156/03)? Die Bundesregierung widerspricht dieser gerichtlichen Feststellung nicht. HältdieBundesregierungdieseErklärungenfürausreichend,umdieSicherheit von Medizinprodukten oder Arzneien zu gewährleisten? DieGesetzeslagezurÜberwachungderHerstellungvonunddesVerkehrsmit Arzneimitteln und Medizinprodukten hat sich erheblich geändert. 12.KanndieBundesregierungdasWort nennenswert inderantwortder BundesregierungaufdieKleineAnfrageaufBundestagsdrucksache16/ 6934zuFrage7nachderRisikominderungfürHCVdurchdenALT-Test präzisieren? InderAntwortderBundesregierungzuFrage7derKleinenAnfrageaufBundestagsdrucksache16/6934,diesichaufdieRisikominderungfürHCVdurch denalt-testbezog,wirderwähnt,dass diealt-testungohnenennenswerten Einfluss auf das HCV-Infektionsgeschehen bei Hämophilen war. DieseAussageerklärtsichwiefolgt:DasHCV-InfektionsgeschehenbeiHämophilenwäreauchmitflächendeckenderALT-Testungnichtandersverlaufen,da diesertesthinsichtlichdervermeidunginfektiöserhcv-positiverplasmaspendensehrwenigempfindlichist.dieseerkenntniskonnteerstgewonnenwerden,alsmanmitdemanti-hcv-testanfangder90er-jahreeinenwesentlich empfindlicherenundspezifischerentestfürdieerkennungvonhcv-positiven Proben hatte. DerVerlaufderHCV-Infektionistdadurchgeprägt,dassinderfrühenPhaseder InfektionextremhoheViruskonzentrationenimPlasmanachweisbarsind (akutephase).diesenehmendannzusammenmitderantikörperantwortundin derchronischeninfektionsphasezwarab,dasvirusistaberbeiunbehandelten PersonenlebenslanginsehrhoherKonzentrationvorhanden.InbeidenPhasen merktderbetroffenenichtsvonseinerinfektionundfühltsichdaherausreichendgesund,blutoderplasmazuspenden.inbeidenphasenistderalt-test nursehrsporadischpositiv (aufgrunddempeivorliegendendatenvonverschiedeneninfektionsverläufenergibtsicheinehäufigkeitvonunter3prozent derblutabnahmen) wahrscheinlichdann,wenneszuvermehrungsschüben desviruskommtunddabeiverstärktleberzellenzerstörtwerden.erstnach JahrenbisJahrzehntenderunbehandeltenInfektionkommteszurausgeprägten SchädigungderLeberunddannauchhäufigerzumNachweiserhöhterALT- Werte.DerdavonbetroffenePersonenkreiswirdsichjedochnichtmehrausreichendgesundfüreineBlut-oderPlasmaspendefühlen,auchwenndieDiagnose noch nicht gestellt wurde. WenninderZeitvorVerfügbarkeitvonAnti-HCV-TestsbeiderHerstellung vonfaktorenkonzentratenfürhämophiletausendevoneinzelspendengepoolt wurden,wärendurcheinenzuvorbeidenspenderndurchgeführteralt-test nureinteilderhcv-positivenspendenimplasmapoolverhindertworden.vor EinführungderAnti-HCV-TestswardieHCV-PrävalenzbeiBlut-undPlas-
8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode KanndieBundesregierungeineRisikominderungeinerHCV-Infektion durch Anwendung des ALT-Tests ausschließen oder nicht? maspendernimeinstelligenprozentbereich,sodassinjedenpooleinegrößere ZahlanHCV-positivenSpendengelangte.DadienichtdurcheineALT-Testung erkennbarenhcv-infiziertenspenderhoheviruskonzentrationeneingebracht hätten,wärediebelastungderplasmapoolsnichtausreichendreduziertworden. InVerbindungmiteinerfehlendenoderineffizientenVirusinaktivierung,der hohenphysikalischenstabilitätdeshcv-partikelsundderhäufigregelmäßigen BehandlungvonHämophilenmitunterschiedlichenProduktchargenführtedies zueinernahezu100-prozentigenhcv-übertragungsrateindieserpatientenpopulation. DasRisikoeinerInfektionwirddurchdieAnwendungeinesTestsnichtminimiertodererhöht.EinTestkannz.B.zurDetektioneinerInfektionbeitragen. RisikominimierendeMaßnahmenkönnenaufgrundderKenntniseinesTestergebnissesveranlasstwerden.Wieobenausgeführt,gibtderALT-TestHinweise aufeinelebererkrankung,beiderleberzellengeschädigtwurden.dieursache der Lebererkrankung ist damit nicht bekannt (siehe Antwort zu Frage 13). 13.WelcheStudiensindderBundesregierungbekannt,diedenNutzendes ALT-Tests untersucht haben? Zu welchem Ergebnis kamen die Untersuchungen jeweils? DieBundesregierungverweistaufdieeinschlägigeFachliteraturzurLabordiagnostikbeiVerdachtaufLeberschäden.ErhöhteALT-Wertedeutenpraktisch immeraufeinelebererkrankunghin,beiderleberzellengeschädigtwurden. Die Ursache der Lebererkrankung ist damit nicht bekannt. EinALT-Test (sowieeinigeandere)wirddurchgeführt,umdiesituationeines PatientenmitSymptomeneinesLeberschadenseinzuschätzen.DieseSymptomeumfassenIkterus,dunklenUrin,Übelkeit,Erbrechen,Schwellungdes Bauchraumes,unbeabsichtigterGewichtsverlustundDruckschmerzimOberbauch.EineBestimmungderALT-Konzentrationkannauch,fürsichodermit anderentests,angeordnetwerdenbeipatientenmitbekannterodervermuteter Virushepatitis,zustarkemAlkoholkonsum,PatienteninderenFamilieeineLeberschädigunggehäuftauftritt,oderPatienten,diemitMedikamentenbehandelt werden,welchedieleberschädigenkönnten.beipatientenmitmildausgeprägtersymptomatik,wiemüdigkeitundantriebslosigkeit,kanndiealt bestimmtwerden,umeinechronischeleberkrankheitauszuschließen.der ALT-TestwirdhäufigbenutztumdieBehandlungvonPatientenmitLebererkrankungenzuüberwachen,umsicherzugehen,dassdieBehandlungwirkt undkannauchhieralleineoderzusammenmitanderentestsangeordnetwerden. 14.WelcheErkenntnisseführtendieBundesregierunginderAntwortaufdie KleineAnfrageaufBundestagsdrucksache16/6934zuderAussage,dass diealt-wertebeichronischhcv-infiziertennur sporadisch erhöht wären (bitte quantifizieren)? DiequantitativgenauesteDarstellungstammtausderneuestenwissenschaft- lichenfachliteratur.ineinerjapanischenarbeitwurdeangegeben,dassalt- Wertebei30ProzentderHCV-TrägerstetsimNormbereichundbei40Prozent unterhalbdeseindeutigerhöhtenzweifachennormbereichesliegen (Utoetal. HepatMon.2012;12(2):77 84).IneineranderenArbeit (Friedetal.,ClinGas-
9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/10910 troenterolhepatol.2008may;6(5): )wirdangegeben,dasetwa25ProzentmitchronischerHepatitisCanhaltendnormaleALT-Werteaufweisen.Aber auchbeidenübrigenchronischenhcv-trägerntretenalt-erhöhungennur phasenweise und unterschiedlich ausgeprägt auf. 15.WasbedeutetindiesemZusammenhangderSatz: NachEinführungvon spezifischenundsensitiventestverfahrenzumnachweisvontransfusionsrelevantenhepatitis-infektionenleistetsomitdiealt-bestimmung keinennennenswertenbeitragzurblutsicherheit (ausdemvotumzum VerzichtaufdenALT-TestvomdamaligenArbeitskreisBlutvomdamaligenBundesministeriumfürGesundheitundSozialeSicherungvom 1.Oktober2003)fürdieZeit,bevorspezifischeundsensitiveTestverfahren zur Verfügung standen? Dasbedeutet,dassderALT-TestvorderEinführungvonspezifischenundsensitivenTestverfahrenzumNachweisvontransfusionsrelevantenHepatitis-InfektioneneinenBeitragzurBlutsicherheitgeleistethabenkann.Jedochkonnten undkönnenalt-testsmitwertenunterhalbdesreferenzwertesdasvorliegen einerhepatitiscnichtdetektierenundsokonntetrotzdurchgeführtemalt- TesteinEintragvonHepatitisCVireninBlutprodukteoderPlasmapoolszur HerstellungvonBlutproduktenerfolgen.ImÜbrigenwirdaufdieAntwortenzu den Fragen 12 und 13 verwiesen. 16.HättefürdasBGAdieMöglichkeitbestanden,nachderZulassungdes pasteurisierten,virusinaktiviertenpräparatszurbehandlungeinesfaktor- VIII-MangelsoderspätestensnachdemVorliegenvonInformationen überdieunbedenklichkeitdiesespräparates,diepatientinnenundpatientensowiedieärztinnenundärztevordenfolgenderweiterenverwendung nicht virusinaktivierter Präparate zu warnen? Wann ist dies geschehen, und warum erst zu diesem Zeitpunkt? AusvorliegendenundkurzfristigverfügbarenAktenistderSachverhaltnicht mehrzurecherchieren.akten,dieälteralszehnjahresind,liegeninderregel imbundesarchivundsindinderkürzederfürdiebeantwortungzurverfügung stehendenfristnichtzubeschaffenundauszuwerten.imübrigenwirdaufdie DarstellungdesSachverhaltesimBerichtdesUntersuchungsausschussesauf Bundestagsdrucksache 12/8591 verwiesen. 17.ReichtnachAnsichtderBundesregierungalsWarnungvoreinemPräparateinHinweisinderPackungsbeilageaus,derbesagt: DurchdieAnwendungvonFaktor-VIII-PräparatenkönnenInfektionserkrankungen durchdieübertragungvonerregern auchbislangunbekannternatur ausgelöstwerden.diesgiltz.b.fürnona-nonbhepatitisundseltener für das erworbene Immundefektsyndrom (AIDS)? Keine. Ja,gekoppeltmiteinerAufklärungdurchArzt/ÄrztinoderApothekerin/Apotheker. WelcheErkenntnisseliegenderBundesregierungvorbezüglichderBeachtungderPackungsbeilagedurchPatientinnenundPatientenundeventuellNichteinnahmeeinesPräparates,weillautPackungsbeilageunerwünschte Wirkungen eintreten können?
10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode WurdennachAnsichtderBundesregierungdieBetroffenenausreichend informiert,umdiegefährdungenbeurteilenzukönnenunddieforderung nach einem anderen, virusinaktivierten Präparat stellen zu können? ÜberdiePraxisderindividuellenRisikoaufklärungvonPatientinnenundPatientenbeiderAnwendungvonArzneimittelnsowieüberdieReaktionderPatientinnenundPatientenaufdieAufklärungliegenderBundesregierungkeine belastbaren Daten vor. WürdederBundesregierungheutzutageineinemähnlichgelagertenFall ein Warnhinweis in einer Packungsbeilage ausreichen? Ja,gekoppeltmiteinerAufklärungdurchArzt/ÄrztinoderApothekerin/Apotheker. 18.WelcheAuswirkungaufdieArbeitdesBGAsowieaufdieHerstellung vonblutproduktenundihrerindikationhattendiebereitsimjahr1979im Bundesgesundheitsblatt22Nr.6/7vonDr.WilhelmWeiseveröffentlichten Maßnahmen zur Reduzierung des Hepatitis-Übertragungsrisikos? DarüberkönnenwegenderKürzederzurBeantwortungderKleinenAnfrage zurverfügungstehendenfristkeineinformationenrecherchiertundbereitgestellt werden. 19.WieerklärtdieBundesregierung,dassinderAntwortderBundesregierungaufdieKleineAnfragederFraktionDIELINKE.aufBundestagsdrucksache16/6934zuderFragezurspätenEinführungvonvirusinaktiviertenFaktorXIPräparaten (Frage9)aufdieKanzerogenitätvonPropiolactoneingegangenwird,obwohlimUntersuchungsbericht (Bundestagsdrucksache12/8591)aufgeführtwird,dasssolcheBefürchtungen bereits im Jahr 1980 gegenstandslos waren (S. 47)? Frage9derKleinenAnfragederFraktionDIELINKE. (Bundestagsdrucksache 16/6934)beziehtsichnichtaufvirusinaktivierteFaktor-XI-Präparate,sondern auffaktorix.dieantwortderbundesregierungzufrage9derkleinenanfragederfraktiondielinke. (Bundestagsdrucksache16/6934)beziehtsich ebenfallsnichtaufvirusinaktiviertefaktor-xi-präparate,sondernaufein PPSB-PräparatderFa.Biotest,welchesauseinemKomplexvonvierGerinnungsfaktoren besteht. 20.HateineVerpflichtungbestanden,eineEntschädigungsregelungodereine humanitärehilfefürdiedurchblutproduktemithiv-infiziertenpersonen herbeizuführen, die bei HCV-infizierten Personen nicht bestand? Nein.EinVerschuldenderBundesrepublikDeutschlandbzw.ihrerOrgane, welcheseineallgemeineentschädigungsverpflichtunghättebegründenkönnen, ist bisher nicht festgestellt worden.
11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/ TrägtdasdamaligeArgumentfürdieunterschiedlicheBehandlungder Betroffenengruppen,dassdieSituationderHIV-infiziertenPersonen deutlichschwerwiegendereingeschätztwurdealsdiederhcv-infizierten Personen, noch immer? Gibt es Gründe oder Belege für diese Annahme? Ja,HIV-Infektionenwarenanfangsüberhauptnichttherapierbarundsindnach wievorunheilbar,sieführenunbehandeltinallerregelzumtod.einelebenslangetherapieisterforderlich.miteinermedikamentösenbehandlungkann dasfortschreitenderhiv-infektionzwargebremstwerdenunddamitbeieiner optimalentherapieeineannäherndnormalelebenserwartungerreichtwerden, allerdingsistdietherapiemitzahlreichennebenwirkungenundauchlangzeitschädigungen (beispielsweisedernierenundnervensowieinsbesonderebei HämophilieerhöhterGefahrderGelenkblutung)behaftet.AufgrundvonResistenzbildungen ist sie überwachungsbedürftig und nicht immer erfolgreich. FürHepatitis-C-InfektionenstandenbereitsfrühzeitigTherapiemöglichkeiten zurverfügung,heutebestehteinechanceaufheilunginüberderhälfteder Fälle.BeiHCV-InfektionentreteninAbhängigkeitvomvorliegendenSubtyp Spontanheilungenvonbiszu20Prozentauf.BeifrühzeitigemBehandlungsbeginneinerHepatitsCkanninAbhängigkeitvomvorliegendenSubtyp (Genotyp2und3)biszu50bis80Prozenterfolgreichtherapiertwerden.Bereitsim Jahr1991 (z.b.reichardetal,lancet1991may4;337(8749): )wurde eineerfolgversprechendetherapiemöglichkeitausderkombinationvomvirostatikumribavirinundinterferondiskutiert.heutzutagewerdenribavirinzusammenmitpegylierteminterferonleitliniengerechtstandardmäßigzurtherapiederhepatitis-c-infektioneingesetzt.weiteretherapeutischefortschritte wurdenindenletztenjahrendurchdieverwendungvonproteinaseinhibitoren (BoceprevirundTelaprevir)erzielt,durchwelchederGenotyp1sichbiszu 60 Prozent erfolgreich therapieren lässt. 22.WelcheUnterschiedebeiMortalität,MorbiditätundLebensqualitäterkenntdieBundesregierungbeiHIV-undHCV-InfiziertenunterBerücksichtigung der aktuellen Behandlungsmöglichkeiten? ImVergleichzurAllgemeinbevölkerunghabenPersonenmitchronischerHepatitis-C-Virus-Infektioneinetwa17-facherhöhtesleberbezogenesMortalitätsrisiko.Bei2bis35ProzentderPatientenführtderKrankheitsprozessnach20 bis25jahrenzueinerleberzirrhose.indiesemstadiumliegtdas5-jahres- Überlebenbeica.80bis90Prozent,wobeidasLeberzellkarzinommiteiner jährlicheninzidenzvonca.4prozentdiehauptkomplikationundauchhaupttodesursache darstellt. EinbiszweiDrittelderHCV-InfiziertenleidenunterMüdigkeit,Abgeschlagenheit,EinschränkungderLeistungsfähigkeit,subklinischenStörungenderGedächtnisfunktionsowiepsychomotorischerVerlangsamung.DepressiveSymptomeunabhängigvoneinerInterferon-basiertenTherapielassensichbei2bis 30ProzentderchronischInfiziertennachweisen.Alsgesichertgiltmittlerweile derzusammenhangzwischenhepatitiscundderentwicklungeinesdiabetes mellitussowieeinerreihevonrheumatologischen,nephrologischenundhämatologischenerkrankungen (DollingerM.:HepatitisC dieneueleitlinie.gastroenterologie update DOI /s ). ImRahmeneinerepidemiologischenStudiewurdenindenJahren2003bis 2006in352TherapieeinrichtungenDeutschlandsDatenvoninsgesamt10326 unbehandeltenpatientenmiteinerchronischenhepatitis-c-infektiongesammelt.nebenklinischen,labordiagnostischenundsoziodemographischendaten wurdeaucheineselbsteinschätzungderlebensqualitätausgewertet:keine
12 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode (36,5Prozent)bzw.geringeEinschränkungen (45,1Prozent)derLebensqualität gabeninsgesamt81,6prozentderbefragtenan.von16,1prozentderuntersuchtenchronischinfiziertenwurdenmäßigeeinschränkungenundvon 2,3ProzentstarkeEinschränkungenderLebensqualitätaufgrundderchronischenHCV-Infektionangegeben (HüppeDetal.EpidemiologiederchronischenHepatitisCinDeutschland EineAnalysevon10326Hepatitis-C-Virus- InfiziertenausSchwerpunktpraxenund-ambulanzen.ZGastroenterol2008; 46:34 44). DiePrognosefürHIV-infiziertePatientenhatsichindenletztenJahrendeutlich verbessert.durchdieeinführunghochwirksamerantiretroviralertherapien konntedieüberlebenszeithiv-positivermenschenerheblichverlängertwerden.zusätzlichermöglichtdie2004vomgemeinsamenbundesausschuss (GBA)erlasseneIndikationzurgenotypischenResistenztestung,dieEntwicklungvonResistenzengegenbestimmteMedikamenteaufeinerbreitenBasiszu erkennenunddiesbeiderwahldertherapiezuberücksichtigen.auchwurde dasmedikamentösespektrumdurchdieentwicklungneuersubstanzklassenin denletztenjahrenerweitert.alldieseentwicklungenverstärkendiegüteder HIV-Therapie,wassichpositivaufdieÜberlebensdauerHIV-infizierterMenschenauswirkt.IndenkommendenJahrenistnichtmitderZulassungvonweiterenneuenMedikamentenklassenimUmfangwieindenletztenJahrenzu rechnen.eineimpfunggegendiehiv-infektionoderdieheilungeinerbestehenden HIV-Infektion wird in absehbarer Zukunft nicht möglich sein. 23.WirddieSchwerederSituationfürdurchBlutprodukteHCV-infizierte HämophileanderseingeschätztalsdiederFrauen,dieeinstinderehemaligen DDR durch die Anti-D-Prophylaxe infiziert wurden? DieFragestellungistunklar.DiegesundheitlicheSchwerederSituation zwischendenbeideninfiziertenpatientengruppenistbeiausschließlicherhcv- Infektionnichtgrundsätzlichunterschiedlich.AllerdingsleidenHämophile häufigerunterko-infektionen (Hepatitis-B-Virus-Infektionenund/oderHIV- Infektionen)undsindlebenslangaufBlutprodukteangewiesen.BeidenInfektionendurcheininfektiösesAnti-D-ImmunglobulinzwischenAugust1978und März 1979 in der DDR wurde ausschließlich Hepatitis C übertragen. DiesozialeSituationunterscheidetsichu.a.dadurch,dassdieBetroffenenin denjahren1978/1979inderehemaligenddrbeieinergesetzlichvorgeschriebenenanti-d-immunprophylaxezumschutznachgeborenerkinderschuldhaft mitdemhepatitis-c-virus (HCV)infiziertwordenwarenunddaherschonzu DDR-Zeitenfeststand,dassdieverseuchtenChargenwissentlicheingesetzt wurden.dieinfiziertenfrauenwurdenteilweisevondenbehördenderddr imzeitraumderschädigung1978/1979biszurwiedervereinigung1990als BetroffeneeinesImpfschadensnachdemGesetzzurVerhütungundBekämpfungübertragbarerKrankheiten (GüK-DDR)geführtunderhielteneineEntschädigung.NachdemEinigungsvertragwurdendiebisherigenLeistungendes GüK-DDRzunächstweitergewährtunddannanalogderBehandlungvonImpfschädenaufeineVersorgungnachdemBundesseuchengesetz (BSeuchG)in VerbindungmitdemBundesversorgungsgesetz (BVG)umgestellt.DemWortlautnachumfasstedieRegelungnurdieinderehemaligenDDRbereitsanerkanntenFälle.ImEinvernehmenvonBundundLändernerhieltenaberauch diejenigen,dereninfektionerstspäteranerkannt,bemerktwordenodererfolgt ist (Neufälle),diebezeichnetenLeistungennachdemBundesseuchengesetz. DieRegelungwurdedurchdaszum1.Januar2000inKraftgetreteneGesetz überdiehilfefürdurchanti-d-immunprophylaxemitdemhepatitis-c-virus infizierte Personen (Anti-D-Hilfegesetz AntiDHG) ersetzt.
13 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13 Drucksache 17/ BestehteinAnspruchvongleichartigBetroffenenaufGleichbehandlung? DerGleichheitsgrundsatzgemäßArtikel3Absatz1desGrundgesetzesbesagt, dasswesentlichgleichesnichtwillkürlichungleich,wesentlichungleiches nicht willkürlich gleich behandelt werden darf. 25.StelltedieHCV-InfizierungvonHämophileninderehemaligenDDR einenverstoßgegendasarzneimittelgesetzderehemaligenddrdar, welchesdiebereitstellungeinwandfreierarzneimittelfestschriebund den Nachweis der Unschädlichkeit erforderte? WelcheKonsequenzenhättediesfüreineEntschädigungderHCV-infiziertenHämophilenausderehemaligenDDRdurchdieBundesrepublik Deutschland? DasArzneimittelgesetzderDDRwirdvonderBundesregierungnichtfiktiv rückwirkendinterpretiert.nachkenntnisderbundesregierunghabenhcv-infiziertehämophileausderddrdurchdiebundesrepublikdeutschlandkeine Entschädigung erhalten. 26.WelcheKonsequenzenwurdenausdenErfahrungenmitdeninfizierten Blutprodukten gezogen, um ähnliche Vorfälle heutzutage zu verhindern? AufgrundderErfahrungenmitdurchVirenkontaminiertenBlutproduktenwurdenseitderÜbernahmederZuständigkeitdurchdasPEIu.a.folgendeMaßnahmen ergriffen: 1994AnordnungvonexperimentellvalidiertenViruseliminationsschrittenin derherstellungvonallenausplasmapoolshergestelltenarzneimitteln.anmerkung:inderphasedereinführungderviruseliminationsschrittefanden VirusübertragungendurchPlasmaderivatenurnochinwenigenEinzelfällen statt, deren Ursache jeweils identifiziert und beseitigt werden konnte. 1995CPMP-LeitfadenfürdieValidierungvonViruseliminationsschritten CPMP/BWP/268/95,durchdensichergestelltwird,dassbeiallenProdukten die Herstellungsschritte experimentell geprüft und effektiv sind. AbApril1999EinführungdesHCV-ScreeningsfürSpendervonErythrozyten-undThrombozytenkonzentratenmiteinerNAT-Pool-Testung (NachweisgrenzederHCV-RNA-Konzentrationvon5000IU/ml,bezogenaufdie Einzelspende). Seitdem nur noch ein einziger Übertragungsfall. AbOktober1999EinführungdesHCV-ScreeningsvonSpendernvontherapeutischemgefrorenemFrischplasmamiteinerNAT-Pool-Testung (Nachweisgrenze der HCV-RNA-Konzentration von IU/ml). AbAugust2000EinführungderLeukozytendepletionbeiderHerstellung vonerythrozyten-undthrombozytenkonzentraten (Restleukozytengehalt von < proeinheit).damiteinhergehteineerhöhtesicherheitgegen ÜbertragungintrazellulärerErreger (z.b.cytomegalievirus)undvermutlich aucheinegewissereduktiondesrisikosderübertragungderneuenvariante der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit (vcjk). 2001VerankerungderNAT-TestungaufHCVGenomalsobligatorische PrüfungvonPlasmapoolszurHerstellungvonProdukten (u.a.gerinnungsfaktoren)imeuropäischenarzneibuch (MonographiePlasmaforFractionation, 2001:0853).
14 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode AbFebruar2001AusschlussvonBlutspendern,dieinLänderngelebthaben, indeneneinanstiegderneuenvariantedercreutzfeldt-jakob-krankheit (vcjk) registriert wurde. AbJuni2003Einführungeines Pre-donationsampling beiderherstellung vonthrombozytenkonzentratenzurreduktiondermikrobiellenkontamination (freiwilligemaßnahmederblutspendeeinrichtungenentsprechenddem Votum 27 des AK Blut). Ab2003vierwöchigeRückstellungvonSpendernnachAufenthaltenin NordamerikajeweilsinderZeitvom1.Junibis30.NovemberzurVerminderung des Risikos der Übertragung von West Nil-Virus. 2004VerankerungderNAT-TestungaufParvovirusB19-Genomalsobliga- torischeprüfungvonplasmapoolszurherstellungvonhumanemanti-d- Immunglobulin (Monographie2004:0557)undSD-Plasma (Monographie Human Plasma (Pooled and treated for Virus Inactivation, 2004:1646). AbMai2004EinführungdesHIV-Spender-ScreeningsfürzelluläreBlutkomponentenundgefrorenesFrischplasmamiteinerNAT-Pool-Testung (NachweisgrenzederHIV-RNA-Konzentrationvon10000IU/ml).Dadurch weiterereduktiondesschondurchdieobligateserologischetestungsehr niedrigen Risikos. AbOktober2006EinführungdesSpender-ScreeningsfürzelluläreBlutkom- ponentenundgefrorenesfrischplasmamitderhepatitis-b-core-antikörper- Einzeluntersuchung (Anti-HBc-Test). SeitJuni2008FestlegungderHaltbarkeitsfristvonThrombozytenkonzentratenauf4 24StundenplusdemHerstellungstagmitdemZiel,lebensbedrohlicheseptischeTransfusionsreaktionendurchbakterielleKontamination zu reduzieren (Votum 38 des AK Blut). 2009VerankerungderNAT-TestungaufHAV-Genomalsobligatorische PrüfungvonPlasmapoolszurHerstellungvonSD-Plasma (Monographie Human Plasma (Pooled and treated for Virus Inactivation, 2009:1646). AbSeptember2009EinführungdesSpender-ScreeningszurReduktiondes RisikosderTransfusions-assoziiertenLungeninsuffizienz (TRALI),weiblicheSpenderkönnennurdannfürdieHerstellungvontherapeutischem Plasmazugelassenwerden,wenndieseeinenegativeSchwangerschaftsanamneseaufweisenbzw.wenndasTestergebnisaufleukozytäreAntikörper negativ ist. 2011VorschlagbeimEuropäischenArzneibuchzurVerankerungderNAT- TestungaufHEV-GenomalsobligatorischePrüfungvonPlasmapoolszur HerstellungvonSD-Plasma;wirdderzeitvonderExpertengruppe6Bdiskutiert. Zum1.Januar2015müssenbeiderHerstellungvonzellulärenBlutkomponenten,therapeutischenEinzelplasmenundStammzellzubereitungenzur hämatopoetischenrekonstitutionbeidemspender-screeninghiv-1nat (Nukleinsäure-Amplifikationstechnik)Testsystemeeingesetztwerden,die geeignetsind,diemöglicheunterbestimmungbzw.dienichterkennung einerzielregionauszugleichenoderauszuschließen.einmöglicheransatz istdieverwendungeinessogenanntendual-targetnat-tests,beidemzwei (odermehrere)verschiedeneabschnittedeshiv-genomsamplifiziertund nachgewiesen werden.
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16 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN
lebendenmenschenalsblutspenderzugelassen.einerisikominderndeauswahlderblutspendergabesinvielenfällennicht.derindeutschlandseit
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/9897 17. Wahlperiode 11. 06. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Matthias W. Birkwald, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/10226 17. Wahlperiode 03. 07. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Krellmann, Sabine Zimmermann, Diana Golze, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/6673 17. Wahlperiode 26. 07. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hans-Joachim Hacker, Kirsten Lühmann, Sören Bartol, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/5382 17. Wahlperiode 06. 04. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann, Markus Tressel, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/13449 17. Wahlperiode 13. 05. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/11858 17. Wahlperiode 12. 12. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Matthias W. Birkwald, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/4650 17. Wahlperiode 07. 02. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Katrin Kunert, Ralph Lenkert, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/1721 17. Wahlperiode 17. 05. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Dagmar Enkelmann, weiterer Abgeordneter und
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/4795 17. Wahlperiode 15. 02. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lisa Paus, Oliver Krischer, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/6183 17. Wahlperiode 14. 06. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrike Gottschalck, Uwe Beckmeyer, Sören Bartol, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/2292 17. Wahlperiode 25. 06. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Karl Lauterbach, Bärbel Bas, Petra Ernstberger, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/2510 17. Wahlperiode 08. 07. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Kerstin Andreae, Birgitt Bender, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/11924 17. Wahlperiode 17. 12. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Groß, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/3331 17. Wahlperiode 19. 10. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Herbert Behrens, Eva Bulling-Schröter, Sabine Leidig, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/8840 16. Wahlperiode 17. 04. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/6772 17. Wahlperiode 05. 08. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/3327 17. Wahlperiode 19. 10. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Ingrid Nestle, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/2036 17. Wahlperiode 10. 06. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Maria Klein-Schmeink, Lisa Paus, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/3029 17. Wahlperiode 28. 09. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Hans-Josef Fell, Dorothea Steiner, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jens Petermann, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/5975
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6203 17. Wahlperiode 15. 06. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jens Petermann, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/5530 16. Wahlperiode 31. 05. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Klaus Ernst, Volker Schneider (Saarbrücken), Dr. Lothar Bisky, weiterer
Mehrabgeschlossenwurde.demnachliegtderlohnbeispielsweisefüreinekrankenschwesterbei9,27europrostunde.dassindrund30prozentwenigerlohnals
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2785 17. Wahlperiode 23. 08. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Krellmann, Sabine Zimmermann, Diana Golze, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/13355 17. Wahlperiode 30. 04. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Matthias W. Birkwald, Heidrun Dittrich, weiterer Abgeordneter
Mehrfinanziellenkollapsstehen,mussunverzüglicheineaufgabengerechtefinanzausstattungderstädteundgemeindensichergestelltwerden.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2683 17. Wahlperiode 27. 07. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Birgitt Bender, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/3721
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3974 17. Wahlperiode 29. 11. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der
Mehrwurdengedeckeltundeinelangfristigwirksamedeutlicheabsenkungdesleistungsniveauswurdebeschlossen.dieentstehendelückeinderalterssicherung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/677 17. Wahlperiode 09. 02. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Caren Lay, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/11502 17. Wahlperiode 19. 11. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Johanna Voß, Werner Dreibus, Harald Koch, Dorothee Menzner und der
MehrAuswirkungen der Regelungen zur Gewährung von Arbeitslosengeld für Arbeitslose mit kurzen Anwartschaftszeiten ( 123 Absatz 2 SGB III)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8716 17. Wahlperiode 23. 02. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Dr. Lukrezia Jochimsen, Diana Golze, weiterer
Mehrbis2006fördertedasbundesministeriumfürbildungundforschungdieentwicklungeinesprototypsfürdasleichteundlärmarmedrehgestell
Deutscher Bundestag Drucksache 17/876 17. Wahlperiode 02. 03. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann, Bettina Herlitzius, weiterer
Mehreinenkollektivenausgleichzudenken,derdieanerkennungdesunrechts verdeutlichtundderförderunghomosexuellerbürger-undmenschenrechtsarbeitgewidmetist
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7692 17. Wahlperiode 10. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Monika Lazar, Ingrid Hönlinger, weiterer Abgeordneter
MehrWährenddieEuropäischeUnioninanderenBereichendieNutzungvonverschiedenenPhthalatenverbotenhat,stehteinsolcherSchrittfürSexspielzeuge
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6398 17. Wahlperiode 01. 07. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Cornelia Behm, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/7766 17. Wahlperiode 21. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Memet Kilic, Ekin Deligöz, Claudia Roth (Augsburg), weiterer Abgeordneter
MehrVerkauf der URENCO und Verbreitung von Atomwaffentechnik
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12142 17. Wahlperiode 22. 01. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dorothee Menzner, Kathrin Vogler, Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/4989 17. Wahlperiode 07. 03. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Alexander Süßmair, Eva Bulling- Schröter, Sabine Stüber, Dr. Kirsten
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/2625 17. Wahlperiode 22. 07. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Manfred Nink, Garrelt Duin, Oliver Kaczmarek, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/8847 17. Wahlperiode 05. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
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