diemöglichkeitderwahltarifefürdiegesetzlichekrankenversicherungeinzuschränken (Rheinische Post, 19. August 2010).

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Harald Weinberg, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/2929 Reformpläne der Bundesregierung im Gesundheitssystem Vorbemerkung der Fragesteller Am6.Juli2010hatderBundesministerfürGesundheit,Dr.PhilippRösler, dieeckpunktefüreinereformdesgesundheitssystemsbekanntgegeben.in dempapierwirdnebendereinführungunbegrenzterpauschalerzusatzbeiträgeundderfestschreibungderarbeitgeberbeiträgebei7,3prozentauchauf dieausweitungderkostenerstattung,dieentwicklungeinerpräventionsstrategieundeinereformderselbstverwaltungsorganeverwiesen.anfangaugust2010sinddurchdiepresseeinigeinformationenauseinemsogenannten DiskussionspapierdesBundesgesundheitsministeriumsbekanntgeworden undwerdenseitherohnebeteiligungdesparlamentsdiskutiert.gleichesgilt fürdeninder34.kalenderwochelanciertenreferentenentwurf.darüberhinausexistierennachpressemeldungeninnerhalbderkoalitionüberlegungen, diemöglichkeitderwahltarifefürdiegesetzlichekrankenversicherungeinzuschränken (Rheinische Post, 19. August 2010). Vorbemerkung der Bundesregierung DasBundeskabinetthatam22.September2010denEntwurfeinesGesetzes zurnachhaltigenundsozialausgewogenenfinanzierungdergesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzierungsgesetz GKV-FinG)beschlossen. DieseReformistnotwendig,weilzumeinenunmittelbarerHandlungsbedarfim HinblickaufdiefinanzielleKonsolidierungdergesetzlichenKrankenversicherungbesteht.DieReformzieltzumanderendarauf,diestrukturellenProbleme desheutigenfinanzierungssystemsimhinblickaufdiezukünftigeentwicklungzulösen.zielderbundesregierungistes,mitderreformleistungsfähigkeitundqualitätdermedizinischenversorgungtrotzdessteigendenanteils älterermenschenunddermöglichkeitendesmedizinischenfortschrittsauch weiterhinzuerhalten.dieindervorbemerkungderfragestellerangesprochene BefassungdesParlamentsmitderReformbeginnt wiebeigesetzgebungsvorhabenüblich nacheinbringungdesentwurfsindendeutschenbundestag. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürGesundheitvom28.September 2010 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 1.IstdieKommissionzurReformderKrankenkassenfinanzierungweitertätig (BezugnehmendaufdieAntwortderBundesregierungaufdieKleine AnfragezurZukunftderlandwirtschaftlichenKrankenversicherungauf Bundestagsdrucksache17/2231,VorbemerkungundAntworten),und wannhatdiekommissionmitwelchenteilnehmerinnenundteilnehmern getagt? Welche weiteren Sitzungstermine sind bisher geplant? DieRegierungskommissionzurnachhaltigenundsozialausgewogenenFinanzierungdesGesundheitswesenshatam17.März2010und12.Mai2010auf Ministerebenesowieam20.April2010aufderEbenederStaatssekretäregetagt.NebendenaufgeführtenSitzungsterminenderRegierungskommission habenweiteretreffenaufarbeitsebenederbeteiligtenressortsstattgefunden. DieBeratungenderRegierungskommissionhabenwertvolleHinweisegegeben,diesowohlindieam7.Juli2010vorgestelltenEckpunktederKoalition Füreingerechtes,soziales,stabiles,wettbewerblichesundtransparentesGesundheitssystem alsauchindenentwurfeinesgesetzeszurnachhaltigenund sozialausgewogenenfinanzierungdergesetzlichenkrankenversicherungeingeflossensind.weiteresitzungsterminederregierungskommissionsindderzeit nicht geplant. 2.WievieleArbeitsplätzewürdengefährdet,wenndieKaufkraftderArbeitnehmerinnenundArbeitnehmerundRentnerinnenundRentnerum1Prozentpunkt sinkt (bitte Studien benennen)? DerBundesregierungsindkeineStudienbekannt,dieisoliertbetrachtetden EinflussderverfügbarenEinkommenderArbeitnehmerinnenundArbeitnehmersowiederRentnerinnenundRentner (Kaufkraft)aufdiegesamtwirtschaftlicheArbeitsnachfrageuntersuchen.GrundsätzlichmussdergesamtwirtschaftlicheZusammenhangberücksichtigtwerden,insbesonderedieEntwicklungder übrigeneinkommen,derlöhneundpreise,diejeweiligekonjunkturellelage, dasfinanzierungssaldoderöffentlichenhaushaltesowiedieerwartungender Marktteilnehmer.DiejeweiligenModellannahmenbestimmenstarkdasErgebnis. 3.WelcheStudien,dienichtvonarbeitgeber-oderindustrienahenEinrichtungeninAuftraggegebenwurden,liegenderBundesregierungvor,diedarlegen,dassmehrArbeitsplätzedurcheineparitätischeFinanzierungder KrankenversicherungskostenverlorengehenalsdurchdieeinseitigeVerschiebungderKostenzudenArbeitnehmerinnenundArbeitnehmernund RentnerinnenundRentnernbedingtdurchdeneinhergehendenKaufkraftverlust (bitte Studien benennen)? BezüglichderBeschäftigungswirkungenunterschiedlicherFinanzierungsweisendergesetzlichenKrankenversicherungverweistdieBundesregierunginsbesondereaufdieAusführungendesSachverständigenrateszurBegutachtungder gesamtwirtschaftlichenentwicklungindenjahresgutachtenseitdemjahr2003 sowiedasgutachtendeswissenschaftlichenbeiratsbeimbundeswirtschaftsministeriumzurreformderfinanzierungdergesetzlichenkrankenversicherungausdemjahr2010.demnachsindmodelle,dieeineentkopplungder GesundheitsausgabenvondenArbeitseinkommendurchEinführungeinkommensunabhängigerBeiträgevorsehen,bezüglichihrerBeschäftigungswirkungen anderen Finanzierungsformen überlegen. ImÜbrigenweistdieBundesregierungausdrücklichdaraufhin,dassimRahmenderaktuellengesundheitspolitischenReformenkeine einseitigeverschiebungderkostenzudenarbeitnehmerinnenundarbeitnehmernundrentnerin-

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/3128 nenundrentnern erfolgt.diereformenverbindenvielmehrdringendnotwendigeveränderungenaufdereinnahmenseitemitmaßnahmenaufder Ausgabenseite.AuchdieLeistungserbringertragendaherihrenTeilzurKonsolidierungderGKV-Finanzenbei.DarüberhinauswirdeinSozialausgleich sicherstellen,dassallegkv-versichertenauchkünftigunabhängigvonihrem EinkommenübereinengutenKrankenversicherungsschutzverfügenundnicht finanziell überfordert werden. 4.WiebewertetdieBundesregierungindiesemZusammenhangdieStudie desinstitutsfürmakroökonomieundkonjunkturforschung,wonachdie LohnzurückhaltungdurchdieVerminderungderBinnennachfragemehr Arbeitsplätzegefährdethat,alsderWettbewerbsvorteilimExport dadurcherbrachthat (Joebges,Heike/Schmalzbauer,Andreas/Zwiener, Rudolf,DerPreisfürdenExportweltmeisterDeutschland:Reallohnrückgang und geringes Wirtschaftswachstum, 4/2009)? DieAutorendergenanntenStudiestellennichtdieBedeutungdesZugewinns anpreislicherwettbewerbsfähigkeit nebenanderenfaktorenwiederdeutschenproduktpalette fürdiedeutschenexporterfolgeinfrage.siezitieren hierzubeispielsweiseeinenanderenaminstitutfürmakroökonomieundkonjunkturforschungerstelltenaufsatz (Horn,G.-A.;Stephan,S.:Deutschland einwelthandelsgewinner.imkreportnr.4/2005).derersteteilderstudie basiertaufeinerinput-output-analysezumzusammenhangzwischenbeschäftigungundaußenhandel (Ludwig,U./Brautzsch,H.-U.:Globalisierung undbeschäftigung eineuntersuchungmitderinput-output-methode.imk StudiesNr.1/2008).Ergebnisist,dassDeutschlandhinsichtlichderArbeitsmarktentwicklung eindeutiggewinnerdeszunehmendenhandels ist (Joebges et al., 2009, S. 11). Joebgesetal. (2009)simulierenimzweitenTeilderStudiemittelsdesmakroökonometrischenModellsdesIMK,obeineStrategiehöhererLöhneunddamit niedrigererpreislicherwettbewerbsfähigkeitzunochmehrbeschäftigung geführthätte.kritischisthierbeizubewerten,dasseinemsolchenmakroökonometrischenmodelleinevielzahlvonannahmenüberdieübrigengesamtwirtschaftlichengrößenzugrundeliegen,dieinhohemmaßdiesimulationsergebnissebeeinflussen.diesimulationsergebnissezeigen,dassalsfolgeder höherenlöhnezunächstderpreisbereinigteprivateverbrauch unddamitisoliertbetrachtetdaswirtschaftswachstum höherausgefallenwäre.gleichzeitig konzedierensie,dassindensimulationenteilweise diehöherenlohnstückkostennichtindenexportpreisenweitergegeben werden,ohnehierfüreine plausiblebegründungzunennen (Joebgesetal.,2009,S.20).DasFazitder Studie,höhereLöhnehättenzumehrBeschäftigunggeführt,istdamitsehr kritisch zu sehen. 5.AufwelchePrognosenstütztdieBundesregierungihreBehauptung,dass einsteigenderanteilälterermenschenunddiemöglichkeitendesmedizinischenfortschrittszukostensteigerungenführenwird (bittestudienoder Gutachten benennen)? EsgibtzahlreicheStudien,diediekünftigeEntwicklungderGesundheitsausgabenzuprognostizierenversuchen.SämtlicheStudienerwartenangesichtsdes demografischenwandelssowiedesmedizinisch-technischenfortschrittsfür diezukunftsteigendegesundheitskosten.derumfangdiesesanstiegsdifferiertinabhängigkeitvondenjeweilsunterstelltenannahmenundvomendzeitpunktderprojektionen.zueinerübersichtübersolchestudienundgutachtenwirdaufdieantwortderbundesregierungzufrage6derkleinenanfrage

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode derabgeordnetenbirgittbender,dr.haraldterpe,elisabethscharfenberg, weitererabgeordneterundderfraktionbündnis90/diegrünen AusgabenentwicklungundWettbewerbinderprivatenKrankenversicherung (Bundestagsdrucksache 17/1249 vom 26. März 2010) verwiesen. 6.WelcheMaßnahmenergreiftdieBundesregierung,damiteinsteigender AnteilältererMenschenanderGesamtbevölkerungnichtzusteigenden Gesundheitsausgaben führt? WieträgtdieBundesregierungzurdazunotwendigenVerlängerungdergesunden Lebensjahre der Bevölkerung bei? SindsolcheMaßnahmenbereitsindiePrognosensteigenderKosteneingeflossen? Wenn nein, warum nicht? DieBundesregierungsiehtsteigendeGesundheitsausgabennichtalsFehlentwicklungan,wenndieseResultateinerinFolgederBevölkerungsalterung ansteigendenmultimorbidität,einesdielebenserwartungdermenschenverlängerndenbzw.dielebensqualitätderpatientenverbesserndenmedizinischtechnischenfortschrittsoderabervonverändertenpräferenzeninderbevölkerungsind.zielderbundesregierungistesvielmehr,dortausgabensteigerungenzuverhindernoderzumindestspürbarzubremsen,wosieaufineffiziente Organisations-undAnreizstrukturenbzw.fehlendenWettbewerbzurückzuführen sind. DieFörderungderGesundheitältererMenschenistGegenstandzahlreicher MaßnahmenderBundesregierung.Sowerdenz.B.imRahmendesNationalen Aktionsplans INFORM DeutschlandsInitiativefürgesundeErnährungund mehrbewegung,überdiebundeszentralefürgesundheitlicheaufklärung (BZgA)unddurchdievomBundesministeriumfürGesundheitunterstützte BundesvereinigungPräventionundGesundheitsförderunge.V. (BVPG)und den ebenfallsvonderbundesregierungunterstützten GesundheitszieleprozessdesKooperationsverbundes gesundheitsziele.de zahlreichemaßnahmen und Projekte mit entsprechender Zielsetzung gefördert. DieBundesregierungsetztsichzudemfürdenAusbauderbetrieblichenGesundheitsförderungein,vonderältereBeschäftigteinbesonderemMaßeprofitierenkönnen.DazugehörenzumeinensteuerlicheVergünstigungen.Sostellt diemitdemjahressteuergesetz2009neueingeführtesteuerbefreiungsvorschriftdes 3Nummer34desEinkommensteuergesetzes (EStG)Leistungen desarbeitgebersanseinearbeitnehmerunterdendortgenanntenvoraussetzungensteuerfrei.fürdiegesetzlichekrankenversicherungbestehtzumanderen seitdemwettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG)einegesetzlicheVerpflichtunginden 20aund20bdesFünftenBuchesSozialgesetzbuch (SGBV), MaßnahmenderbetrieblichenGesundheitsförderungdurchzuführen.DieKrankenkassenkönnendarüberhinausalsSatzungsleistungenbeiMaßnahmender betrieblichengesundheitsförderungdurchdenarbeitgebersowohldiesemals auch den teilnehmenden Versicherten einen Bonus gewähren ( 65a SGB V). 7.WelcheGutachtenoderStudienliegenderBundesregierungvor,diebelegen,dassdievorgenommenenAusgabenkürzungennichtzuLeistungskürzungen führen werden (bitte Gutachten oder Studien benennen)? DerBundesregierungliegenkeineentsprechendenGutachtenoderStudienvor. Sieweistjedochdaraufhin,dassdervomBundeskabinettam22.September 2010beschlosseneEntwurfeinesGesetzeszurnachhaltigenundsozialausgewogenenFinanzierungderGesetzlichenKrankenversicherungkeineLeistungs-

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/3128 kürzungenbeinhaltet.auchsinddurchdiemitdiesemgesetzvorgesehene BegrenzungdesAusgabenanstiegsinderGKVkeineLeistungskürzungenzu erwarten. 8.AufwelchewissenschaftlichenStudienstütztdieBundesregierungihren Ansatz,dasseinenachhaltigeFinanzierungnurineinemSystemmit einemfunktionierendenwettbewerbgelingenkann (bittestudienoder Gutachten benennen)? EsgibtzahlreichewissenschaftlicheStudienundGutachten,diezuentsprechendenErgebnissenundEmpfehlungenkommen.DieBundesregierungverweisthierexemplarischaufdieEmpfehlungendesSachverständigenrateszur BegutachtungdergesamtwirtschaftlichenEntwicklunginfrüherenJahresgutachten,aufdasbereitserwähnteGutachtendeswissenschaftlichenBeiratsdes BundeswirtschaftsministeriumssowieaufdasGutachtenvonProf.Dr.Bert Rürup,IGESInstitut,DIWBerlinundProf.Dr.EberhardWillefürdasBundesministeriumderFinanzen ( EffizientereundleistungsfähigereGesundheitsversorgungalsBeitragfüreinetragfähigeFinanzpolitikinDeutschland,Berlin 2009). 9.IstderBundesregierungbekannt,dassvorallemGesundeundMobile ihrekassewegenkostenwechselnundkrankevermehrtbeiihrerkasse bleiben (sowohlnachaussagendesgesundheitsökonomengünter Neubauer,SüddeutscheZeitungvom30.März2010,alsauchnach AussagenderDAKüberihreAbwanderungennachErhebungderZusatzbeiträge, 7. September 2010, persönliche Auskunft)? WiebewertetdieBundesregierungdiesenUmstand (vorallem,wenner wissenschaftlich gesichert wird)? DerBundesregierungliegenkeinekonkretenDatenüberdenMorbiditätsstatus vonkassenwechslernimzusammenhangmitdererhebungvonzusatzbeiträgenvor.ausdenmonatlichenversichertenstatistikenderkrankenkassenlassen sichsolcheschlussfolgerungennichtableiten.imübrigenwerdenmögliche wettbewerbsverzerrendewirkungenderbishergeltendenregelungenzumzusatzbeitragdurchdievorgeseheneeinführungdessozialausgleichsimrahmen des GKV-Finanzierungsgesetzes beseitigt. 10.InwiefernkanneinWettbewerbunterdenKrankenkassenumdieVersichertenzueinerVerbesserungderLeistungenführen,wennderGroßteil derversichertennichtkrankistundvoralleminteresseanniedrigenkostenhatbzw.zudemvorwiegendgesundeversicherteihreversicherung aus Kostengründen wechseln? ZielderBundesregierungistnichtderKassenwechselalssolcher,sondernder ausdermöglichkeitdeskassenwechselsentstehende,wettbewerblicheimpuls fürdiekrankenkassen,sichfürdieerbringungvonqualitativhochwertigen,effizienterbrachtenleistungenfürihreversicherteneinzusetzen.dergesetzentwurfzurnachhaltigenundsozialausgewogenenfinanzierungdergesetzlichen KrankenversicherungstelltmitdenneuenRegelungenzumZusatzbeitragund Sozialausgleichzudemsicher,dassKrankenkassenmitniedrigerenGrundlohnsummen im Wettbewerb nicht benachteiligt werden. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 9 und 11 verwiesen.

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11.BestehtnachAnsichtderBundesregierungdieGefahr,dassgerade,weil diezusatzbeiträgekeinenmorbiditätsorientiertenausgleicherfahren,ein verstärkterwettbewerbunterdenkassenumdiegesundenversicherten entsteht,undwelcheauswirkungenhateinsolcherwettbewerbumdie Gesunden für die Qualität der Leistungen? DieAnnahme,dassdieWirkungdesmorbiditätsorientiertenRisikostrukturausgleichs (Morbi-RSA)durchdieErhebungvonZusatzbeiträgeneingeschränkt wird, ist unzutreffend. DieKrankenkassenerhaltenvomGesundheitsfondsZuweisungenzurDeckung ihrerstandardisiertenleistungsausgaben ( 266Absatz2SGBV)bzw.des VersorgungsbedarfsihrerVersicherten.DieserVersorgungsbedarfwirdaufder GrundlagederberücksichtigungsfähigenLeistungsausgabenallerKrankenkassen und der für den Morbi-RSA maßgeblichen Kriterien ermittelt. WenndieEinnahmendesGesundheitsfondsnichtausreichen,umdieSummeder berücksichtigungsfähigenausgabenallerkrankenkassenzudecken,wirddiese DifferenzwettbewerbsneutralaufalleKrankenkassenverteilt ( 40und41der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung RSAV).DieZuweisungendesGesundheitsfondsandieKrankenkassenwerdendazuumeineneinheitlichenBetragje Mitgliedgekürzt.DieKrankenkassemussdaraufhinihrerseitsdiesenBetragvon ihrenmitgliedernalszusatzbeitragerheben,esseidenn,siekannihnübereine VerbesserungderWirtschaftlichkeitoderausihrenRücklagendecken.DerAusgleichderMorbiditätsunterschiedezwischendenKrankenkassenwirddamit nichteingeschränkt,erwirddavonunberührtaufdergrundlagedergesamten berücksichtigungsfähigenleistungsausgabenallergesetzlichenkrankenkassen durchgeführt.dieseregelungwurdemitdemgesetzzurweiterentwicklung derorganisationsstrukturenindergesetzlichenkrankenversicherung (GKV- OrgWG)zum1.Januar2009eingeführtundwirdbereitsbeiderErmittlungder monatlichenzuweisungendesgesundheitsfondsandiekrankenkassenimjahr 2010 angewandt. 12.WelchenSinnerfülltnachAnsichtderBundesregierungeineBelastungsgrenze bei Zuzahlungen bzw. den Zusatzbeiträgen? TrägtdieEinführungeinerweiterenBelastungsgrenze,diezueinerbestehendenBelastungsgrenzeaddiertwird,demSinnundZweckeinerBelastungsgrenze Rechnung? Istesalsomöglich,immerweitereBelastungsgrenzeneinzuführen,die sich addieren? Istesrichtig,dasssichdieÜberforderungsgrenzenbeidenZuzahlungen bzw. bei der Praxisgebühr und bei den Zusatzbeiträgen addieren? 13.HältdieBundesregierungeineBelastungsgrenzevon4Prozent (bzw. 3ProzentfürchronischKranke)desEinkommensfürvertretbar,diesich ausderadditionderbelastungsgrenzebeidenzusatzbeiträgenundbei denzuzahlungenergibt,undworanmachtdiebundesregierungdiese 3 bzw. 4 Prozent fest? 14.BeiwievielProzentdesEinkommensfürGesundheitskostenistnachAnsichtderBundesregierungeineÜberlastungdergesetzlichVersicherten gegeben,undwarumbeantwortetdiebundesregierungdiesefrageandersalsdiebundesregierung,welchediebelastungsgrenzein 62des FünftenBuchesSozialgesetzbuch (SGBV)aufmaximal1bzw.2Prozent des Einkommens festlegte? WegendesSachzusammenhangswerdendieFragen12bis14gemeinsam beantwortet.

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/3128 DervomBundeskabinettam22.September2010beschlosseneEntwurfeines GesetzeszurnachhaltigenundsozialausgewogenenFinanzierungderGesetzlichenKrankenversicherungsiehtvor,dasskünftigunvermeidbare,überdie EinnahmeentwicklunghinausgehendeAusgabensteigerungendurcheinkommensunabhängigeZusatzbeiträgederMitgliederfinanziertwerden.Damitdie BeitragszahlervoreinerunverhältnismäßigenBelastunggeschütztsind,wird einunbürokratischerundgerechtersozialausgleicheingeführt.dieswirddurch einegesetzlichfestgelegteüberforderungsgrenzegewährleistet.übersteigtder durchschnittlichezusatzbeitragdiebelastungsgrenzefürdensozialausgleich von2prozentderindividuellenbeitragspflichtigeneinnahmen,greiftder Sozialausgleich. DavonzuunterscheidenistdieschonnachdemgeltendenRechtbestehende BelastungsgrenzefürZuzahlungennach 62SGBV.MitdenZuzahlungenbeteiligensichdieVersichertendergesetzlichenKrankenversicherunganden KostenbestimmterLeistungen.DieZuzahlungensollenbewirken,dassdie VersichertenimRahmenihrerMöglichkeitenaufeinekostenbewussteundverantwortungsvolleInanspruchnahmevonLeistungenWertlegen.DieBelastungsgrenzefürZuzahlungengiltfürsämtlicheZuzahlungenimBereichder gesetzlichenkrankenversicherungundbeträgt2prozent fürchronisch Kranke1Prozent derjährlichenbruttoeinnahmenzumlebensunterhalt.das Gesetz geht dabei von einem Bruttofamilieneinkommen aus. DieBelastungsgrenzefürdenSozialausgleichunddieBelastungsgrenzefür ZuzahlungendienenfolglichbeidedemSchutzvorÜberforderungen,sindaber im Übrigen deutlich voneinander zu unterscheiden. 15.MüssendieZusatzbeiträge,dienichtübereinenSozialausgleichausgeglichenwerdensollen,weilderdurchschnittlichevomBundesversicherungsamt (BVA)berechneteZusatzbeitrag2ProzentdesEinkommens nichtübersteigt,ausdemexistenzminimumerbrachtwerdenoderberechtigteinabsinkendeseinkommensdurchdierealaufzubringenden ZusatzbeiträgezurBeantragungvonHilfenzumLebensunterhaltnach ALG II oder Grundsicherung? Wieverhältessich,wenndierealenZusatzbeiträgedieberechneten durchschnittlichen Zusatzbeiträge überschreiten? WerdendieBetroffenenzumWechselineinegünstigereKasseangehalten? DerdurchschnittlicheZusatzbeitragwirdentgegenderinderFrageenthaltenen AnnahmenichtvomBVAberechnet,sondernvomBundesministeriumfürGesundheitimEinvernehmenmitdemBundesministeriumderFinanzennach AuswertungderErgebnissedesSchätzerkreisesfestgelegt.DesWeiterensieht dervombundeskabinettam22.september2010beschlosseneentwurfeines GesetzeszurnachhaltigenundsozialausgewogenenFinanzierungderGesetzlichenKrankenversicherungvor,dassfürPersonen,dieArbeitslosengeldII beziehen,eindurchschnittlicherzusatzbeitragerhobenwird,diesedenzusatzbeitragabernichtselbstzahlenmüssen.fürsozialhilfebezieherbleibtesbei derderzeitbestehendenregelung,dassfürdieseeinindividuellerzusatzbeitragderkrankenkassenzuranwendungkommt,dieserjedoch wiebisher grundsätzlich von den Trägern der Sozialhilfe übernommen wird.

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 16.WievieleMenschenkönntenderzeitzusätzlichHilfezumLebensunterhaltnachALGIIoderGrundsicherungerhalten,wennsie2Prozentihres EinkommensalsZusatzbeiträgezuentrichtenhätten,undwelcheSumme ergäben die daraus resultierenden Transferleistungen? WiehochistderVerwaltungsaufwandfürdieBeantragungundBereitstellung dieser Transferleistungen? DerBundesregierungliegenhierzukeineErkenntnissevor.EskannzumgegenwärtigenZeitpunktnichtabgeschätztwerden,wievielePersonendurchdie ZahlungvonZusatzbeiträgenhilfebedürftigwerdenwürden.Daherkönnen auchkeineangabendazugemachtwerden,obbzw.wiehocheinmöglicher Verwaltungsaufwand ausfallen würde. 17.WiesollderSozialausgleichgenauvonstattengehen,wenndieArbeitnehmerinnenoderArbeitnehmerzweiodermehrArbeitsstellennachgehenoderwennRentnerinnenoderRentnerzweiodermehrAltersbezüge von verschiedenen Trägern erhalten? VerfügteineArbeitnehmerinodereinArbeitnehmerbzw.eineRentnerinoder einrentnerübermehrerebeitragspflichtigeeinnahmen,führtdiezuständige KrankenkassediebeitragsrechtlichrelevantenInformationenzudiesemMitgliedzusammenundprüftaufdieserGrundlagedenAnspruchdesMitglieds aufsozialausgleich.wennanspruchaufsozialausgleichbesteht,teiltdie KrankenkasseinderRegelderbeitragsabführendenStelle,diedenhöchsten BruttobetragderEinnahmengewährt,mit,dassvondieserderSozialausgleich durchzuführenundeinverringerterbeitragssatzanteildesmitgliedsabzuführen ist.handeltessichbeieinerderbeitragspflichtigeneinnahmenumeinegesetzlicherenteundübersteigtdiehöhederrentenzahlung260euro,soführtstets derrentenversicherungsträgerdensozialausgleichdurchundverringertden Beitragssatzanteil des Mitglieds. DenweiterenbeitragsabführendenStellen d.h.jenen,dienichtdenverringertenbeitragssatzanteildesmitgliedsabführen hatdiekrankenkassemitzuteilen,dasssieimrahmendesgewährtensozialausgleichseinenbeitragabzuführenhaben,dersichausdersummedesbeitragssatzanteilsdesmitglieds undder2-prozent-belastungsgrenzemultipliziertmitdenbeitragspflichtigen Einnahmenergibt.DiesesVerfahrengarantiert,dassfürjedesMitglied,dasAnspruchaufSozialausgleichhat,dieBelastungsgrenzebezogenaufdieSumme seinerbeitragspflichtigeneinnahmenzumtragenkommtundeszukeinerungleichbehandlungzwischenmitgliedernmitnureinerbeitragspflichtigeneinnahme und Mitgliedern mit mehreren beitragspflichtigen Einnahmen kommt. 18.WiewirdderSozialausgleichvonSelbstständigen,diefreiwilliggesetzlich versichert sind, berechnet und durchgeführt? FreiwilligversicherteMitgliederzählenzudensogenanntenSelbstzahlern,die ihrenkrankenversicherungsbeitragbereitsheutedirektandiekrankenkasse zahlen.grundlagefürdiebeitragsbemessungvonselbständigensindallein denbeitragsverfahrensgrundsätzenfürselbstzahlerdesgkv-spitzenverbandesaufgeführten,beitragspflichtigeneinnahmen,diedasmitgliedgegenüber seinerkrankenkassenachweisenmuss,sowiediegesetzlichgeltendenmindestbemessungsgrenzen.diezuständigekrankenkasseverfügtdamitbereits heuteüberalleerforderlicheninformationen,umaufdiesergrundlagedenanspruchaufsozialausgleichfürdasmitgliedzuprüfenundgegebenenfallszu berechnen.bestehtanspruchaufsozialausgleich,teiltdiekrankenkassedem

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/3128 Mitgliedmit,dassesnebendemkassenindividuellenZusatzbeitragkünftig einen verringerten Mitgliedsbeitrag abzuführen hat. 19.WieverhältessichmitderBerechnungdesSozialausgleichs,wennArbeitnehmerinnenundArbeitnehmerunterjährigschwankendeEinkommen erzielen? VerfügteineArbeitnehmerinodereinArbeitnehmerübereinebeitragspflichtigeEinnahme,passtsichdieDurchführungdesSozialausgleichsdermonatlichen,gegebenenfallsschwankendenbeitragspflichtigenEinnahmedesMitgliedsautomatischan.Gleichesgilt,wenneineArbeitnehmerinbzw.einArbeitnehmerübermehrerebeitragspflichtigeEinnahmenverfügtunddiebeitragsabführendenStellenvonderzuständigenKrankenkassedieInformation erhaltenhaben,welchesbeitragsbemessungsverfahrenanzuwendenist.insoweit wird ergänzend auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen. 20.WiehochveranschlagtdieBundesregierungdieVerwaltungskostenfür diegesetzlichekrankenversicherung,wenndieorganisationdessozialausgleichsinobigenfällenvondengesetzlichenkrankenkassengeleistet bzw. gelenkt werden muss? DadieDurchführungdesSozialausgleichsnicht andersalsbisherimhinblickaufdie1-prozent-grenze perantragsverfahrenüberdiekrankenkassen laufenmuss,sondernindenmeistenfällenautomatisiertüberdiebeitragsabführendenstellenlaufenkann,wirdderaufwandzurdurchführungdes SozialausgleichsfürdieKrankenkassenalsgeringeingeschätzt.Dort,woder SozialausgleichdurchdieKrankenkassendurchgeführtwird (Selbstzahler), kanndersozialausgleichimrahmenderauchbisherbereitserfolgendenbeitragsberechnung durchgeführt werden. 21.WannsindwelcheMittelindieLiquiditätsreservedesGesundheitsfonds geflossen,undwieistdiegeplanteentwicklungbis2014 (bittequartalsweise, ersatzweise jährlich angeben)? DerkonkreteStandderLiquiditätsreserveergibtsichjeweilsnachAblaufeines Geschäftsjahres.Ende2009konntewegenderKonjunkturkriseundderdaraus sichergebendenbeitragsmindereinnahmenkeineliquiditätsreserveaufgebaut werden.derkonkretestandderliquiditätsreserveende2010kannerstnach AblaufdiesesJahresfestgestelltwerden.AbdemJahr2012mussdieLiquiditätsreservenachAblaufeinesGeschäftsjahresmindestens20Prozentder durchschnittlichaufdenmonatentfallendenausgabendesgesundheitsfonds betragen. 22.Istesrichtig,dassdieBundesregierungvorsieht,dassderSozialausgleich bis 2014 aus der Liquiditätsreserve gedeckt werden soll? Ja.Esbleibtaberdabei,dassdieLiquiditätsreservedesGesundheitsfondsnach AblaufdesJahres2012unddernachfolgendenGeschäftsjahremindestens 20ProzentderdurchschnittlichaufdenMonatentfallendenAusgabendesGesundheitsfonds betragen muss.

10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 23.Isteszudemrichtig,dassdieBundesregierungvorsieht,beiderBerechnungdesdurchschnittlichenZusatzbeitragsdieindieLiquiditätsreserve fließendenmittelnichtausdenfürgesundheitsausgabenzurverfügung stehenden Einnahmen des Gesundheitsfonds heraus zu rechnen? WirddurcheinesolcheRechnung möglicherweiseunbeabsichtigt der durchschnittlichezusatzbeitragnach 242aSGBVniedrigerausfallen alsdertatsächlichedurchschnittderzusatzbeiträge,waseinenniedrigeren Sozialausgleich zur Folge hätte? Nein,fürdieErmittlungdesdurchschnittlichenZusatzbeitragssindnurdievoraussichtlichenEinnahmenzugrundezulegen,diefürZuweisungenzurVerfügungstehen.InsoweitwirdaufdenvomBundeskabinettam22.September 2010beschlossenenEntwurfeinesGesetzeszurnachhaltigenundsozialausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung verwiesen. 24.SinddieKrankenkassenkünftigvollkommenfrei,dieHöhederZusatzbeiträge festzulegen? BestehtdieGefahr,dassdervomBVAerrechnetedurchschnittlicheZusatzbeitragvomtatsächlichendurchschnittlichenZusatzbeitragabweicht, weilz.b.diekrankenkassenimdurchschnittdeutlichhöherezusatzbeiträge erheben, als das BVA errechnet hat? BerechnetsichderSozialausgleichdannaufgrunddestatsächlichen durchschnittlichenzusatzbeitragsoderaufgrunddesvombvaberechneten durchschnittlichen Zusatzbeitrags? KanndieBundesregierunggarantieren,dassdergeringsteZusatzbeitrag einerkrankenkasse,dereinbeliebigerversicherterbeitretenkann (berücksichtigend,dassnichtjederversichertejederkrankenkassebeitreten kann,z.b.einberlinerinderregelnichtderaokbayern),unterdem vom BVA errechneten durchschnittlichen Zusatzbeitrag liegt? BezüglichderFestlegungdesdurchschnittlichenZusatzbeitrageswirdaufdie AntwortzuFrage15verwiesen.DervomBundeskabinettam22.September 2010beschlosseneEntwurfeinesGesetzeszurnachhaltigenundsozialausgewogenenFinanzierungderGesetzlichenKrankenversicherungsiehtdesWeiterenvor,dassdieKrankenkassenkassenindividuelleZusatzbeiträgegrundsätzlichnacheigenenErfordernissenerhebenkönnen.HingegenliegtdemSozialausgleichimmerdervomBundesministeriumfürGesundheitimEinvernehmen mitdembundesministeriumderfinanzenfestgelegtedurchschnittlichezusatzbeitragzugrunde,unterjährigeanpassungenfindendabeinichtstatt.daeinkommensunabhängigekassenindividuellezusatzbeiträgeeinklaresundtransparentespreissignaldarstellen,istzuerwarten,dasssichimwettbewerbüberdurchschnittlichezusatzbeiträgenurinverbindungmiteinembesseren Leistungs-oderServiceangebotdurchsetzenlassen.Ebensoistzuerwarten,dass sicheinzelnekrankenkassenimwettbewerbalsbesondersgünstigeanbieter positionierenwollenunddazuihrenzusatzbeitragunterhalbdesdurchschnittlichen Zusatzbeitrags halten wollen. 25.WirdderSozialausgleichbis2014letztlichauchdurchZusatzbeiträge finanziertundnicht wiezuerstvonderbundesregierungbeabsichtigt durch einen Steuerausgleich? DerSozialausgleichwirdindenJahren2011bis2014ausMittelnderLiquiditätsreservefinanziert.ZusatzbeiträgefließendeneinzelnenKassen,nichtder Liquiditätsreserve zu.

11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/ WeshalbistdieBundesregierungvonihremursprünglichenZieleines steuerfinanziertensozialausgleichsabgerücktundlässtdiesennundurch dieeinnahmendesgesundheitsfonds,alsoimwesentlichendurchbeitragsmittel, finanzieren? DervomBundeskabinettam22.September2010beschlosseneEntwurfeines GesetzeszurnachhaltigenundsozialausgewogenenFinanzierungderGesetzlichenKrankenversicherungsiehtvor,dassderBundzurFinanzierungdes Sozialausgleichsab2015weiterejährlicheZuschüsseandenGesundheitsfonds leistet,derenhöheimjahr2014gesetzlichfestgelegtwird.damitwirdder Sozialausgleich nicht aus Beitragsmitteln finanziert. 27.WerdenkünftigZusatzbeiträgevonselbstversichertenKindern (z.b. Halbwaisen) erhoben? WerdendieseinirgendeinerWeisesozialausgeglichen,undwiebemisst sich dann der Sozialausgleich genau? DerGesetzgeberhatbereitsindervergangenenWahlperiodemitdemGesetz zurstärkungdeswettbewerbsindergesetzlichenkrankenversicherungvom 26.März2007 (BGBl.IS.378)geregelt,dassZusatzbeiträgegrundsätzlichvon allenmitgliedernerhobenwerden.diesschließtnachbestehenderrechtslage auchselbstversichertekindermitein.dervombundeskabinettam22.september2010beschlosseneentwurfeinesgesetzeszurnachhaltigenundsozialausgewogenenfinanzierungdergesetzlichenkrankenversicherungändertdiebestehende Rechtslage insoweit nicht. DieinderFragealsBeispielgenanntenHalbwaisensindnachgeltendemRecht versicherungspflichtig,wennsieselbstoderdieperson,vonderdierenteabgeleitetwird,dievorversicherungszeitfürdiemitgliedschaftinderkrankenversicherungderrentnererfüllen.diebeitragsfreiefamilienversicherungwird indiesenfällendurchdievorrangigeversicherungspflichtalsrentnerverdrängt.diesgiltebensofürbeziehereinernurgeringen,gesetzlichenrente, wenndieserentezurversicherungspflichtindergesetzlichenkrankenversicherung führt. FürdenSozialausgleichwürdenachdemEntwurfeinesGesetzeszurnachhaltigenundsozialausgewogenenFinanzierungderGesetzlichenKrankenversicherungdiefürgrundsätzlichalleMitgliedervorgeseheneRegelunggelten,nach deranspruchaufsozialausgleichbesteht,wennderdurchschnittlichezusatzbeitragdiebelastungsgrenzevon2prozentderbeitragspflichtigeneinnahmen des Mitglieds übersteigt. 28.WelchenAnteilandenVerwaltungskostenderKrankenkassenmachen Personalkosten aus? Wie haben sich diese in den letzten zehn Jahren entwickelt? DiePersonalkostenmachenrund70ProzentderVerwaltungskostendergesetzlichenKrankenkassenaus.WiediefolgendeTabellezeigt,istderAnteilder PersonalkostenandenVerwaltungskostenindenletzten10Jahrenannähernd gleich geblieben.

12 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Tabelle: Anteil der Personalkosten an den Bruttoverwaltungskosten Personalkosten DieBundesregierungistderAuffassung,dassvordemHintergrundderinden Jahren2009und2010erkennbarenZuwächsebeidenVerwaltungskostenauf BasisdesAusgabenvolumensdesaktuellenJahresSteigerungenderVerwal- tungskostenderkrankenkassen,dienichtaufeinerveränderungderversicher- BruttoverwaltungskostenAnteil ,56 % ,56 % ,13 % ,89 % ,80 % ,34 % ,54 % ,88 % ,24 % ,90 % ,45 % Anmerkung:DerAnteilderPersonalkostenbeziehtsichhieraufdieBruttoverwaltungskosten,weildieKrankenkassendieVerwaltungskostenfürdenEinzug desgesamtsozialversicherungsbeitragserstattetbekommenunddieseerstattung auch Personalkosten beinhaltet. 29.WieverhaltensichdieVerwaltungskostendergesetzlichenKrankenkassen im Verhältnis zu denen der privaten Krankenversicherungen? InderGKVbeliefensichdieNettoverwaltungskosten nachabzugdererstattungderverwaltungskostenfürdeneinzugdesgesamtsozialversicherungsbeitrags imjahr2009auf8,908mrd.euro.inderpkvbeliefensichimjahr 2008dieAufwendungenfürdenVersicherungsbetriebaufrd.790Mio.Euro sowiedieabschluss-undumstellungskostenaufrd.2,229mrd.euro.einvergleichdieserwerteistallerdingsnursehreingeschränktmöglich,weilbeiden DatenzurPKVunberücksichtigtbleibt,dassbeirundderHälfteallerprivat VersichertendieBeihilfeeinenbeträchtlichenTeilderAusgabenträgt.Auchist zuberücksichtigen,dassesindergkvkeinäquivalentfürdieabschluss-und UmstellungskosteninderPKVgibt.ZudemhatderGesetzgebernurimBereichderGKVdieMöglichkeit wiebereitsindervergangenheitgeschehen undmitdemgesetzentwurfzurnachhaltigenundsozialausgewogenenfinanzierungdergesetzlichenkrankenversicherungerneutbeabsichtigt Begrenzungen bei der Entwicklung der Verwaltungsausgaben vorzugeben. 30.InwelchenBereichen (Personal,Sachkostenetc.)undAufgabengebieten (Kundenbetreuung,Finanzabwicklungetc.)siehtdieBundesregierungin welchengrößenordnungenbeidenkrankenkasseneinsparmöglichkeiten angesichtsdessen,dassaufdiekassenzusätzlicheaufgabenbeimsozialausgleichunddererhebungvonzusatzbeiträgenebensozukommen wievermutlichsteigendelöhne,unddiebundesregierungleistungseinschränkungen und Qualitätsverluste ausschließt?

13 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13 Drucksache 17/3128 ten- odermorbiditätsstrukturberuhen,grundsätzlichindenjahren2011und 2012nichterforderlichsind.InwelchenBereichenhierfürerforderlicheEinsparpotenzialerealisiertwerden,istureigensteAufgabedereinzelnenKrankenkassen. 31.WiehochsindnachSchätzungenderBundesregierungdieAufwendungenfürdiekünftigenzusätzlichenAufgabendergesetzlichenKrankenkassen durch dieumsetzungdesgesetzeszurneuordnungdesarzneimittelmarktes AMNOG (u. a. Vereinbarungen nach 130b SGB V), AufgabendesRisikomanagementsinfolgederÄnderungendurchdas GesetzzurWeiterentwicklungderOrganisationsstrukturenindergesetzlichenKrankenversicherung GKV-OrgWG (Einrichtungvon Frühwarnsystemen nach den 265a und b SGB V), AusgabenwegenderErhebungvonZusatzbeiträgen (Inkasso,Mahnungen etc.), notwendigesächlicheit-investitionendurchfortschreitendetechnisierung, denaufbauvonrückstellungenfürbiszum31.dezember2009entstandenewertguthabenausaltersteilzeitsukzessivebis1.januar 2015, freiwilligerückstellungenfüraltersversorgungsverpflichtungengemäß 171e SGB V, die Einrichtung von Weiterleitungsstellen und die im Jahr 2011 stattfindenden Sozialversicherungswahlen (bitte in Euro angeben)? DerdurchdieUmsetzungdesAMNOGvoraussichtlichentstehendeadministrativeMehraufwandderKrankenkassenlässtsichnochnichtquantifizieren. DieKostenwerdendurchdiezuerwartendenEinsparungenderKrankenkassen beidenarzneimittelausgabenaberweitüberkompensiertwerden.konkrete EinschätzungenüberdiemitdenweiterenangesprochenenAufgabenverbundenenAufwendungenkönnennichtgetroffenwerden,dasieinerheblichem Umfang von kassenindividuellen Besonderheiten abhängen. 32.KannesnachAnsichtderBundesregierunginfolgederSparbemühungen dergesetzlichenkrankenkassendazukommen,dasskrankenkassenim BereichdesServiceEinsparungenvornehmen,z.B.Filialenschließen, weniger persönliche Kundenberatung anbieten etc.? 33.SiehtdieBundesregierungServiceleistungen,wiez.B.persönlicheBeratung,Filialenetc.alsfreiwilligeLeistungendergesetzlichenKrankenkassenan,diegegebenenfallsentsprechendvondenVersichertenüberihre BeiträgefinanziertwerdenmüssenunddamitalsLeistungselementinden Wettbewerb der Krankenkassen einfließen sollen? 34.LiegenderBundesregierungStudienundDatendarübervor,welcherPersonenkreisinsbesondereaufpersönlicheBeratungangewiesenist (bitte Studien vorlegen)? WiebewertetdieBundesregierungEinschätzungen,nachdenenvorallem sozialbenachteiligte,altemenschenundmigrantenundmigrantinnen auf persönliche Beratung angewiesen sind? WiebewertetdieBundesregierungdiefürdiesenPersonenkreiszuerwartenden,höherenkünftigenVersicherungskostengegenüberVersicherten,

14 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode diesogenanntedirektversicherungenoderservicearmekrankenversicherungenwählenkönnen (vgl.studiedesrwi,einsparpotenzialebeiden VerwaltungskostengesetzlicherKrankenversicherungen,Forschungsprojekt für die BIG direkt gesund, 2010)? 35.SiehtdieBundesregierungdieMöglichkeit,dassdiegesetzlichenKrankenkassenaufgrunddesSparzwangswenigerAusbildungsplätzeanbieten? DieFragen32bis35werdenwegendesSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. DieBundesregierunggehtdavonaus,dassesaufgrundderBegrenzungder VerwaltungskostenderKrankenkassenindenJahren2011und2012aufBasis derausgabendesjahres2010nichtzueinschränkungenbeimserviceder Krankenkassenkommenwird.AuchwirdkeineGefahreinerReduzierungvon Ausbildungsplätzengesehen.Dabeimuss wiebereitsinderantwortzufrage30dargestellt diebegrenzungaufbasisderverwaltungskostendesjahres 2010vordemHintergrundhoherZuwächseindiesemundimvergangenenJahr gesehen werden. 36.WelcheKostensteigerungenbeidenPersonalkostenerwartetdieBundesregierungimstationärenBereichjeweilsfür2011und2012,wennder Beschäftigungsumfang konstant bleibt (bitte in Euro angeben)? DieKostenentwicklungbeidenPersonalkostenimKrankenhausbereichliegt aufdergrundlagedeskostennachweisesdesstatistischenbundesamtesnur fürvergangenejahrevor.dieaktuellstenkostendatenbeziehensichaufdas Jahr2008.DieabsoluteHöheeinzelnerKostenbestandteilevonKrankenhausleistungenkannfürzukünftigeJahredemgegenübernichtverlässlichbenannt werden.füreinevielzahlvoneinflussgrößenwärenhierbeiannahmenzutreffen,diesichfürdiejahre2011und2012aberganzandersalserwartetentwickelnkönnen.soistfürdiewirtschaftlichesituationderkrankenhäuser nebendenkosteninsbesondereauchdieerlösentwicklungrelevant,diewiederum ebenfalls durch vielfältige Faktoren beeinflusst wird. 37.WelchezusätzlichenPersonalkostenkommenaufdiepsychiatrischen Fachkrankenhäuserzu,wennsiedieQualitätsstandardsderPsychiatrie- PersonalverordnungbisEnde2012uneingeschränktumsetzen (bittein Euro angeben)? WelcheAuswirkungenhabendieangekündigtenKürzungenaufdieEinführung eines neuen Entgeltsystems ab 2013? AktuelleInformationenzumUmsetzungsgradderPsychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV)indeneinzelnenpsychiatrischenEinrichtungenliegendem BundesministeriumfürGesundheitnichtvor.Auchistnichtbekannt,inwelchemUmfangdieKrankenhäuserundKrankenkassenbereitsindenJahren 2009und2010inihrenkrankenhausindividuellenVerhandlungendenUmsetzungsgradverbesserthaben.FüreineQuantifizierungderzusätzlichenPersonalkostenmüsstenzudemInformationenüberdieArtundSchwerederKrankheitenderPatientinnenundPatientensowiediejeweiligenBehandlungsziele und-verfahrenvorliegen,diedieermittlungdesmaßgeblichenpersonalbedarfs beeinflussen. DieBundesregierungkürztmitdemEntwurfeinesGKV-Finanzierungsgesetzes nichtdiebestehendenkrankenhausausgaben,eswerdenlediglichzusätzliche Ausgabensteigerungenbegrenzt.DieEinführungdeszuentwickelndenneuen

15 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 15 Drucksache 17/3128 Psych-Entgeltsystemsnach 17ddesKrankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) wirddamitnichtunzumutbarbelastet.auchindenjahren2011und2012kann beivorliegenderausnahmetatbeständenach 6Absatz1Satz4derBundespflegesatzverordnung (BPflV)dieObergrenzefürdenAnstiegdesGesamtbetragskrankenhausindividuellüberschrittenwerden.MöglicheAusnahmetatbeständesindz.B.VeränderungendermedizinischenLeistungsstrukturoder derfallzahlen,zusätzlichekapazitätenaufgrundderkrankenhausplanungoder dievorgabenderpsych-pvzurzahlderpersonalstellen.auchdienachverhandlungsmöglichkeitzufehlendenstellennachderpsych-pvwirddadurch nicht eingeschränkt. 38.WiehochsinddiezuerwartendenBudgetzuwächsederKrankenhäuser nachdemreferentenentwurfjeweilsfür2011und2012 (bitteineuro angeben)? DaderEntwurfdesGKV-FinanzierungsgesetzesnurdenZuwachsdesPreisanstiegsderFallpauschalenfürakutstationäreLeistungenaufdieHöheder halbiertengrundlohnrate,nichtaberdenzuwachsvonartundanzahlstationärerleistungenbegrenzt,kanneineaussagezurgenauenhöheder BudgetzuwächsederKrankenhäusernichtgetroffenwerden.Zwarwirdbei psychiatrischenundpsychosomatischeneinrichtungenderanstiegderkrankenhausbudgetsaufdiehalbegrundlohnratebegrenzt.aufgrundderbeipsychiatrischenundpsychosomatischeneinrichtungengeltendenausnahmennach 6Absatz1Satz4BPflVz.B.fürdieVeränderungdermedizinischenLeistungsstrukturoderderFallzahlen,dieimKonfliktfalldurchdieAnrufungder Schiedsstelleverfolgtwerdenkönnen,istderjeweiligeBudgetzuwachsaber auch hier das Ergebnis krankenhausindividueller Verhandlungen. 39.InwelchenKostenstellen,BereichenoderAbteilungenundaufgrundwelcherStudienoderGutachtensiehtdieBundesregierungEinsparmöglichkeitenbeiderstationärenVersorgung,ohnedieQualitätderVersorgung einzuschränken (bitte Studien oder Gutachten angeben)? VieleKrankenhäuserhabenindenletztenJahrenihreWirtschaftlichkeitverbessert.NachwievorgiltdiesabernichtfürdengesamtenKrankenhausbereich.DurchdieindenletztenJahrenvorangetriebeneOptimierungderAblaufundAufbauorganisationhabenvieleKrankenhäuserGewinnegemacht,die vielfachzurkompensationdernichthinreichendeninvestitionsmittelderländergenutztwerden.beispielefüroftmalsweiterhinbestehendewirtschaftlichkeitsreservensinddiekonsequenteetablierungklinischerbehandlungspfade, diedelegationvonleistungen,dieop-reorganisation,dieprozessoptimierung indernotfallaufnahmeoderdienutzungvongrößen-undstandardisierungsvorteilenimeinkauf.verschiedeneautorenwerbenzudemfüreinestärkung wettbewerblicheransätze,umdieeffizienzderkrankenhausversorgungweiter zu verbessern. 40.WarumgiltbeiderKrankenhausfinanzierungderMehrleistungsabschlag nichtfürzusätzlichvereinbarteentgeltemiteinemsachkostenanteilvon mehralszweidritteln (Artikel5imReferentenentwurfvom25.August 2010)? BringtdieBundesregierungdamitzumAusdruck,dassPersonalkosten leichter einzusparen sind als Sachkosten? DerMehrleistungsabschlagbasiertaufderErkenntnis,dassnichtmitderErbringungjederzusätzlichenstationärenLeistungauchKosteninvollerHöhe

16 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode derabrechenbarendrg-fallpauschalenundzusatzentgelteverbundensind. VielmehrprofitierendieKrankenhäuserbeiVereinbarungundErbringungzusätzlicherLeistungenvonsinkendenGrenzkosten,sodassfürsieindiesemFall zusätzlichedeckungsbeiträgeentstehen.zusätzlichvereinbarteentgeltemit einemsachkostenanteilvonmehralszweidrittelnsollenvommehrleistungsabschlagausgenommenwerden,umzuverhindern,dassdurchleistungsabhängigeundexogenfürdiekrankenhäuservorgegebenefaktorkostennichtbei bestimmtenleistungendiefinanzierungderkrankenhausleistungengefährdet wird.möglicheneinsparungenbeidenpersonalkostenwirddadurchgerade entgegengewirkt. 41.WelchenNutzenfürdieGesamtgesellschafthatdieBeschleunigungder WechselmöglichkeitindieprivateKrankenversicherungbeiÜberschreiten der Jahresentgeltgrenze? WerprofitiertvonderBeschleunigungderWechselmöglichkeitbeiÜberschreiten der Jahresentgeltgrenze? DerEntwurfeinesGesetzeszurnachhaltigenundsozialausgewogenenFinanzierungderGesetzlichenKrankenversicherungsiehtvor,dasseinWechselaus dergkvindiepkvfürabhängigbeschäftigtezukünftigwiedernacheinmaligemüberschreitenderjahresarbeitsentgeltgrenzemöglichseinsoll.mitdieser RegelungwirddieRechtslagevorInkrafttretendesGKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzeswiederhergestellt.ArbeitnehmerinnenundArbeitnehmermit einemüberdero.g.grenzeliegendenarbeitsentgeltkönnendamitkünftig wieder früher eigenverantwortlich über ihren Versicherungsschutz entscheiden. 42.WievielezusätzlicheVersichertewerdennachEinschätzungderBundesregierung dadurch in die Privatversicherung gehen? DieBundesregierungrechnetdamit,dassimJahr2011inFolgederAufhebung derdrei-jahres-regelca.40000personenzusätzlichvondergkvindiepkv wechseln werden. 43.WievieleBeiträgegehendergesetzlichenKrankenkassedurchdieseerleichterteWechselmöglichkeitbzw.sofortigeEintrittsmöglichkeitgut verdienenderversicherter (nach 9SGBV)verloren (bittebelegen, jeweils für 2011 bis 2015)? WelcheAuswirkungenaufdieGrundlohnsummeunddamitmittelbarauf diegkv-einnahmenderleistungserbringer (Krankenhäuser,Zahnärzte etc.) hat dies? FürdasJahr2011rechnetdieBundesregierungmitBeitragsmindereinnahmen vonca.300mio.euro (ohneberücksichtigungderdurchdieabwanderunginduziertenminderausgabeninhöhevonca.100mio.euro).aufgrunddervielzahlderparameter,diefürdiewechselbewegungenzwischengkvundpkv verantwortlichsind (LohnentwicklungundLohnverteilung,Entwicklungder PrämieninderPKV,Arbeitsmarktentwicklung,Ausgabenentwicklunginder GKVetc.)undaufgrunddererheblichenPrognoseunsicherheitdieserParameterkönnenfürdieMittelfristkeineverlässlichenPrognosenerstelltwerden.Die beitragspflichtigeneinnahmenwerdenimjahr2011umca.0,2prozentpunkte gemindert.

17 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 17 Drucksache 17/ WievielNettoverlustmachendiegesetzlichenKrankenkassendurchdie erleichtertewechselmöglichkeitindieprivatversicherung,wennman von260euroausgabenproversichertenimmonatausgeht (jeweilsfür 2011 bis 2015)? BeiunterstelltenAusgabenvon260Euro/MonatergäbensichimJahr2011saldierteMindereinnahmeninderGKVvonca.170Mio.Euro.DieinderFrage unterstelltenausgabendeckensichnichtmitdenannahmenderbundesregierung.diebundesregierungrechnetmitsaldiertenmindereinnahmenimjahr 2011 von ca. 200 Mio. Euro. 45.WiehochmüssennachAnsichtderBundesregierungSicherstellungszuschlägesein,umtatsächlichinsogenanntenunterversorgtenGebietenzu eineransiedlungvonvertragsärztinnenund-ärztenzuführen (angesichts dersogenanntenleipzigerstudie,theroleofmonetaryandnonmonetaryincentivesonthechoiceofpracticeestablishment:astated Preference Study of Young Physicians in Germany, 2009)? HältdieBundesregierungangesichtsderinderStudieermitteltenZahlen SicherstellungszuschlägefüreinegeeigneteMaßnahme,Vertragsärztinnenund-ärzteinsogenannteunterversorgteGebietezueinerAnsiedlung zu bewegen? 105Absatz1desFünftenBuchesSozialgesetzbuch (SGBV)bestimmt,dass diekassenärztlichenvereinigungenmitunterstützungderkassenärztlichen BundesvereinigungallegeeignetenfinanziellenundsonstigenMaßnahmenzu ergreifenhaben,umdiesicherstellungdervertragsärztlichenversorgungzu gewährleisten,zuverbessernoderzufördern.zudenmöglichenmaßnahmen gehörtauchdiezahlungvonsicherstellungszuschlägen.diebundesregierung siehtineinersolchenzahlungvonsicherstellungszuschlägeneingeeignetes InstrumentzurFörderungeinerflächendeckendenVersorgung.Diekonkrete AusgestaltungundHöhederSicherstellungszuschlägeistvondenGegebenheitenvorOrtabhängig.DerBundesregierungistimÜbrigenbewusst,dassallein finanzielleanreizehäufignichtausreichendsind.vielmehrbedarfesweiterer Maßnahmenbzw.Anreize.Hierzugehöreninsbesondereauchinfrastrukturelle Maßnahmen. 46.IstnachAnsichtderBundesregierungdieMorbiditätsentwicklungin allenbundesländernbzw.bereichendereinzelnenkassenärztlichenvereinigungen gleich? AuswelchenGründensoll,wieausderPressebekanntgewordenist,der AnstiegdesBehandlungsbedarfsvon0,75ProzentproVersichertenohne Berücksichtigung der Morbidität ausgezahlt werden? NacheinerimEntwurfdesGKV-FinanzierungsgesetzesvorgesehenenRegelungwirdderBehandlungsbedarfjeweilsindenJahren2011und2012gegenüberdemJahr2010inallenKassenärztlichenVereinigungenzumeinenaufgrundderVeränderungderZahlderVersichertenangepasstundzumanderen bundesweitumeinenzuwachsaufgrundvonveränderungendermorbiditätsstrukturderversicherteninhöhevon0,75prozenterhöht.fürdasjahr2010 hattedererweitertebewertungsausschuss (EBA)inseinemBeschlusszurAnpassungdesmorbiditätsbedingtenBehandlungsbedarfseinediagnosebezogene KomponentesowieeinedemografischeKomponentederVeränderungsrate festgelegt.diesedurchdenebafestgelegtenveränderungsratensollennunmehrmitetwasabweichendergewichtung (50:50)undinderBegrenzungder finanzrelevantenwirksamkeitaufdiehälftefürdiejahre2011und2012fortgeschriebenwerden.damitwirdindenjahren2011und2012gleichwohlwie

18 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode in2010diemorbiditätanhandderdiagnosekomponentealsaucheinesdemografiefaktors berücksichtigt. 47.ZieltdieReformderBundesregierungdaraufab,einzunehmendsteuerfinanziertesGesundheitssystemzuerrichtenangesichtsdessen,dassmit demansteigenderzusatzbeiträgezunehmenddasgesundheitssystem aussteuermittelnfinanziertwirdundbeiüberschreitendesdurchschnittlichenzusatzbeitragsüber2prozentderbeitragsbemessungsgrenzejede weiterekostensteigerungimgesundheitswesendurchdenstaatshaushalt finanziert wird? Wennnein,wiewilldieBundesregierungeinezunehmendeStaatsfinanzierung verhindern? DieBundesregierungzieltnichtdaraufab,einzunehmendsteuerfinanziertes Gesundheitssystemzuerrichten.NichtdurchdieEinnahmenentwicklunggedeckteAusgabensteigerungenderGKVsollenübereinkommensunabhängige ZusatzbeiträgederGKV-MitgliederfinanziertwerdenundnichtausSteuermitteln.ImÜbrigenwirdaufdenvomBundeskabinettam22.September2010beschlossenenEntwurfeinesGesetzeszurnachhaltigenundsozialausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung verwiesen. 48.WelchegenauenPläneverfolgtdieBundesregierungbeiderangekündigten Ausweitung der Kostenerstattung? 49.WelcheVorteilefürdieVersichertenbietetdieKostenerstattungüber mögliche Kostenersparnis hinaus? 50.WelcheGefahrenundAufwendungenkönnenmitderKostenerstattung für die Versicherten einhergehen? 53.SollendieLeistungserbringerdieLiquidierungihrerRechnungenkünftig selbst durchführen oder veranlassen? 51.WelcheordnungspolitischenundversicherungsrechtlichenFolgenhat eineausweitungderkostenerstattungindergesetzlichenkrankenversicherung? 52.WelcherAufwandentstehtdurchdieKostenerstattungbeidenLeistungserbringern? 54.WelcheVorteilebietenKostenerstattungstarifefürdieLeistungserbringer? DieFragen48bis54werdenwegendesSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. DerzeitwählennurwenigeGKV-VersichertedieKostenerstattungalsAlternativezurSachleistung.EineUrsachedieserZurückhaltungdürfteindentendenziellabschreckendwirkendenRegelungenzusuchensein,diein 13Absatz2 SGBVfürdiebereitsexistierendeWahlderKostenerstattungvorgegebensind. DerKoalitionsvertragvonCDU,CSUundFDPsiehtvor,dieMöglichkeiten derkostenerstattungauszuweiten,umdietransparenzfürärztinnenundärzte sowieversicherteundpatientinnenundpatientenzuerhöhenundeinekostenbewussteinanspruchnahmederleistungendergkvzuermöglichen.diekoalitionspartnerwollen,dassdenversichertendurchdiewahlderkostenerstattung keine zusätzlichen Kosten entstehen.

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