BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Ekin Deligöz, Katja Dörner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/12499 Kosten von BAföG-Reformvorschlägen Vorbemerkung der Fragesteller IndenvergangenenMonatenhabenStudierendenvertreterinnenund-vertreter, GewerkschaftenundVerbändewiederholtdringendnotwendigeVerbesserungenundeineErhöhungdesBundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) eingefordert,darunterauchderdachverbandderdeutschenstudentenwerke (DSW). BeidenverschiedenenForderungenundReformvorschlägengehtesimKern umhöherefördersätzeundfreibeträge,einebessereberücksichtigungbesondererlebensumständevonstudierenden,anpassungandieauswirkungen derbologna-studienreformsowieeineentbürokratisierungdesbafög.so stehtu.a.die UmsetzungderEntbürokratisierungsvorschlägedesNationalen Normenkontrollrates (NKR)aus,dersichmehrfachinAppellenandieBundesregierunggewandthat,seineEmpfehlungennochindieserWahlperiode umzusetzen. DieamtierendeBundesregierungplantausweislichdesHaushalts2013und dermittelfristigenfinanzplanungfürdienächstenjahrekeinebafög-erhöhungund-verbesserung.fürdenhaushaltsgesetzgeber,diefraktionendes DeutschenBundestages,istesgleichwohlgeboten,schonjetztdieKosteneinzelnerReformschrittezuermittelnunddamitfinanzielleundhochschulpolitischeSpielräumefüreinemöglicheErhöhung,VerbesserungundVereinfachung des BAföG auszuloten. Vorbemerkung der Bundesregierung DieHaushaltsaufstellungentsprechenddenGrundsätzendesHaushaltsrechts desbundesgebietetes,sichbeiderveranschlagungaufetatreifeentwicklungenzubeschränken.einesolchebeschränkunghindertdiebundesregierung selbstverständlichnichtdaran,inkünftigenhaushaltsjahrenaufgrundneugefassterbeschlüsseneuegesetzgebungsverfahrenmithaushaltswirksamenänderungsvorschlägen,etwazumbundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) einzuleiten.diebundesregierunghatinihremdemdeutschenbundestagund DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürBildungundForschung vom13.märz 2013 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode dembundesratmitschreibenvom19.januar2012zugeleiteten19.bericht nach 35BAföGangekündigt,mitdenLändernGesprächeaufzunehmen,um gemeinsameinenvorschlagfürausbildungspolitischangemesseneundhaushaltspolitischverantwortbareweitereanpassungenundinhaltlichefortentwicklungdesbafögzuerarbeiten.diehierzuinderfolgebegonnenenabstimmungsgesprächemitdemzieleinerkonsensfindunginkernpunkteneiner WeiterentwicklungdesBAföGunddessengemeinsamerFinanzierungvon BundundLänderndauernan.EineabschließendePositionsbestimmungzueinzelnenkonkreteninhaltlichenPunkten,wiesiedieFragestellerinihreneinzelnenFragenteilweiseeinfordern,stehtauchinnerhalbderBundesregierung nochausundkannerstnachlängerdauerndenvorbereitendendiskussionenmit allenfürdasausbildungsförderungsrechtrelevantenakteurenundexpertenin einergesamtschaueinervielzahlvoneinzelüberlegungenundforderungen Drittererfolgen.Dieseistdannzugleichvorgreiflichdafür,eineAntwortauf darananknüpfendefragennachdenausgabenwirkungenentsprechenderänderungenimbaföggebenzukönnen.diebundesregierungwirdihrevorschlägeeinschließlicheinermehrausgabenschätzunghierzuzugegebenerzeit miteinleitungeinesgesetzgebungsverfahrensvorlegen.eineisoliertekostenfolgenabschätzungeinzelneränderungsvorschlägedritterkanndiebundesregierungnichtvornehmen,dasieinsoweitnichtüberdaserforderlichedatenmaterialverfügt.sobalddiebundesregierungkonkreteänderungendes BAföGerwägt,wirdsiediedannerforderlicheDatenbasisbeschaffenundauswerten. 1.WelchejährlichenMehrkostenentstehennachSchätzungderBundesregierungdurcheineErhöhungderFördersätzeum3,5oder10Prozentundbei gleichzeitigersteigerungderfreibeträgeum3,5oder10prozent (dieszenarienbitteineinertabellesowohlnachkostendererhöhungderfördersätzeundfreibeträgealsauchbezogenaufdieunterschiedlichhohenprozentualen Erhöhungen aufschlüsseln)? Zur erbetenen Darstellung vgl. die nachfolgende tabellarische Übersicht: Mehrausgaben bei Anhebung der Bedarfssätze und Freibeträge um 3, 5 oder 10 Prozent in Millionen Euro Mehrausgabeninsgesamt (Bund,Länder,KfW-finanzierter Bundesanteil) Bedarfssatzanhebung Ist-Wert (ohne Anhebung)3 %5 %10 % Freibetragsanhebung Ist-Wert (ohne Anhebung) % % % Davon Mehrausgaben Bundeshaushalt (Epl. 30)Bedarfssatzanhebung Freibetragsanhebung Ist-Wert (ohne Anhebung) 3 %5 %10 % Ist-Wert (ohne Anhebung) % % %

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/ WelchejährlichenMehrkostenwärenseitInkrafttretender23.BAföG-Novelleentstanden,wenndieHöhederBAföG-FördersätzeandieSteigerung derlebenshaltungskostennachdemverbraucherpreisindex (VPI)desStatistischen Bundesamts gekoppelt worden wäre? DieseFragestellungisthypothetischundkannnichtmitdenvorhandenenPrognoserechenprogrammenbeantwortetwerden.ImÜbrigenwirdaufdieVorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 3.WelchejährlichenMehrkostenentstündennachSchätzungenderBundesregierungdurchdieAbsenkungderVerschuldensobergrenzevonderzeit auf a)8000 Euro, b)auf 5000 Euro bzw. c)auf null (bitte beispielhaft für die Jahre 2014 bis 2017 aufschlüsseln)? DerBundesregierungliegenhinsichtlichderangefragtenDatenkeinefüreine auchnurnäherungsweisevalideschätzungverwertbarendatenvor.derbei demfürdieeinziehungderbafög-staatsdarlehenzentralzuständigenbundesverwaltungsamtverfügbaredatenbestandumfasstkeinenabfragemechanismus,derdieindividuellenverläufederdarlehensrestschuld (diedarlehensrückzahlungistgrundsätzlichaufmehrerejahreangelegt)allerbetroffenen DarlehensnehmerfürdieJahre2014bis2017prognostizierbarmachte.Dem BundesverwaltungsamtistesmitdenAuswertungsmöglichkeitenderjetzigen Programmverwaltungwedermöglich,dievondenDarlehensnehmernschonin AnspruchgenommenenRückzahlungserleichterungendesBAföGdiedem ErreichenderDeckelungsgrenzejeweilszwingendvorausgehen (wiefreistellung,vorzeitigerückzahlung,leistungs-odergeschwindigkeitsbezogeneteilerlasse),zuberücksichtigennocherstrechtdiepotenziellinnerhalbdesabfragezeitraumserstkünftiganfallenden.imübrigenwirdaufdievorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 4.WelchejährlichenMehrkostenentstehennachSchätzungenderBundesregierungdurchdieAbsenkungdesDarlehensanteilsvonderzeit50Prozent auf 40, 30 bzw. 25 Prozent? WelcheMehrkostenentstehenjährlichbeiersatzlosemWegfalldesDarlehensanteils (bitte beispielhaft für die Jahre 2014 bis 2017 aufschlüsseln)? UnmittelbareMehrausgabenmitHaushaltsrelevanzkönnennurfürdenBundesanteilangegebenwerden.DaderBunddieDarlehensanteileandenStudierendendarlehenunmittelbarüberdieKfW-Bankengruppevorfinanzierenlässt, würdeeineprozentualesenkungderdarlehensanteileentsprechendhöhere AusgabenimBundeshaushaltnachsichziehen.DieentsprechendeWirkungim BereichderLänderhängtvonderenjeweiligerRefinanzierungab.Dort,wodie DarlehensanteileebensowiedieZuschussanteileunmittelbarausdenLänderhaushaltenfinanziertwerden,würdesichauchbeiprozentualerVeränderung desdarlehensanteilsimverhältniszumzuschussanteilkeinunmittelbarerausgabeneffektfürdieländerergeben.diewirkungbezögesich wiefürden Bund aufdieinspäterenhaushaltsjahrenentstehendemindereinnahmenseitensderrückzahlendendarlehensempfängerbzw.ausfallhaftungszahlungenan eine den Darlehensanteil unmittelbar vorfinanzierende Bank.

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode ZudenAuswirkungenimEPl30desBundeshaushaltsvergleichedienachfolgende tabellarische Übersicht: Übersicht Mehrausgabenwirkung bei Absenkung des Darlehensanteils Mehrausgaben Bund 1) (Epl. 30 in Millionen Euro) Absenkung Darlehensanteil auf40 % Absenkung Darlehensanteil auf30 % Absenkung Darlehensanteil auf25 % Absenkung Darlehensanteil auf 0 % )NurunmittelbarhaushaltswirksameAuswirkungenohneBerücksichtigungvonAusfallhaftungundRefinanzierungszinsenfürDarlehensanteil bei Studierenden. 5.UmwelchenBetragmüsstederFreibetragvomEinkommenderAuszubildendensteigen,dernach 23Absatz1Satz1BAföGderzeitbei255Euro liegt,damitfürbezieherinnenundbeziehervonleistungennachdem BAföGNebeneinkünftebis450Euroanrechnungsfreibleiben,wasseitAnfangdesJahres2013derGeringfügigkeitsgrenzefürMinijobberentspricht? Welche jährlichen Mehrkosten bedeutet diese Anhebung der Freibeträge? DerFreibetragnach 23Absatz1Satz1BAföGmüsstezudiesemZweckum 34Euroauf289Euroangehobenwerden.Dieswürdeabdemerstenvollen Wirkungsjahrinsgesamt14Mio.EuroanjährlichenMehrkostenverursachen (Bund und Länder). 6.WiestehtdieBundesregierungzueinerBerücksichtigungvonPflegezeiten von Angehörigen im BAföG? DiePflegebedürftigkeitvonAngehörigenisthinsichtlichdesAusmaßesund dersichdarausergebendenkonsequenzenfürdiebeeinträchtigungderlaufendenausbildungdespflegendeninsehrerheblichemausmaßvondenindividuellenumständendeseinzelfallesabhängig.einetypisierendesonderregelungfürdiepflegeangehörigerließesichdaherimmassenleistungsverfahren desbafögmitdemerfordernisbundesweiteinheitlicheranwendungsgrundsätzekaumrealisieren.derbegriffdes Angehörigen istalssolchernichtgeeignet,denkreisdernacheinersolchenzielsetzungkünftigberechtigtenim BAföGselbsthinreichendabzugrenzen,wieesfüreineimGesetzesvollzug praktikableregelungunverzichtbarwäre.wegendervölliganderengesetzlichenzielsetzungwürdeaucheineanlehnungandielegaldefinitiondes nahenangehörigen in 7Absatz3desPflegezeitgesetzes (PflegeZG),aufdie auchin 2Absatz2desGesetzesüberdieFamilienpflegezeit (Familienpflegezeitgesetz FPfZG)verwiesenwird,nichtgenügen.Problematischfüreinen administrierbarengesetzesvollzugbliebeinjedemfalldieerforderlicheermittlung,obundinwelchemzeitlichenumfangderauszubildendediepflege tatsächlichselbsterbringtundwelcheverlängerungszeitdaherimeinzelfall angemessenist.diedefinitionderberücksichtigungsfähigennahenangehörigenimpflegezgistfürzweckedesbafögzuweitgezogen.impflegezg gehtesnichtumdiegewährungexistenzsicherndersozialleistungenwiebeim BAföG,sondernausschließlichumdenAnspruchauf teilweiseodervollständige FreistellungdesPflegendenvonseinerArbeitsleistungalsArbeitnehmer gegenseinenarbeitgeber;deranspruchistzudemauflängstenssechsmonate

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/12794 (jepflegebedürftigemangehörigen)begrenzt.beiderfamilienpflegezeithandeltessichumeineförderfähigeverringerungderarbeitszeitvonbeschäftigtenfürdiedauervonlängstens24monatenbeigleichzeitigeraufstockungdes ArbeitsentgeltsdurchdenArbeitgeberinderPflegephaseundeinenAusgleich des Wert- oder Arbeitszeitguthabens in der Nachpflegephase. 7.WiegroßistdiePersonengruppe,diewährendihresStudiumsAngehörige pflegt? DieBundesregierungverfügtinsoweitnichtüberaussagekräftigeDaten.IhrbekanntgewordeneUmfrageergebnisseeinzelnerHochschulen (mitunterschiedlicherabgrenzungdesdabeidefiniertenbegriffsnaherangehöriger)erscheinennichtausreichendbelastbarundstatistischnichthinreichendrelevantfür einebundesweitehochrechnung.nacheinerfrüherenschätzungdesdeutschenstudentenwerkssindetwa1prozentdergefördertenbetroffen,waseiner Größenordnung von etwa 500 Fällen bundesweit entspräche. 8.InwiefernreichtausSichtderBundesregierungeineÄnderungbeider BestimmungderFörderungshöchstdauer,umeineBerücksichtigungvon Pflegezeiten von Angehörigen im BAföG zu gewährleisten? VergleichedieAntwortzuFrage6.UnabhängigdavonbleibtbetroffenenStudierendendieMöglichkeit,sichbeierheblicherzeitlicherInanspruchnahme vorübergehendvomstudiumbeurlaubenzulassen.daswährendderdauerder PflegeihresAngehörigenvondemPflegebedürftigenfürdengleichenZeitraumbezogeneundandenStudierendenweitergeleitetePflegegeldkannzur DeckungdeseigenenLebensunterhaltsverwendetwerden,ohnedassdieDauer derbeurlaubungsbedingtenstudienunterbrechungbeispätererwiederaufnahmedesstudiumsaufdieförderungshöchstdauernachdembafögangerechnetwürde.mitdeminstrumentderbeurlaubunglassensichetwaigepflegebedingteverzögerungenderausbildungabfangen.imeinzelfallkann,wenn einebeurlaubungnichtmöglichist,unterumständeneineverlängerungder FörderungüberdieFörderhöchstdauerhinauserreichtwerden,auchüber 15 Absatz 3 Nummer 1 BAföG aus schwerwiegenden Gründen. 9.BietetsichausSichtderBundesregierungdieLegaldefinitiondesBegriffs Angehörige nachdempflegezeitgesetzan,nachdessen 7nahe AngehörigeimSinnedesGesetzesGroßeltern,Eltern,Schwiegereltern, Ehegatten,Lebenspartner,PartnereinereheähnlichenGemeinschaft, Geschwister,Kinder,Adoptiv-oderPflegekinderdesEhegattenoder Lebenspartners, Schwiegerkinder und Enkelkinder sind? Nein. Vergleiche insoweit die Antwort zu Frage WelcheanderenDefinitionendesBegriffs Angehörige kommenaus Sicht der Bundesregierung in Betracht? Keine. Vergleiche ergänzend die Antwort zu Frage 6.

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11.InwiefernhältesdieBundesregierungfürsinnvoll,fürdieDefinitiondes Begriffs Angehörige zurberücksichtigungvonpflegezeitenimbafög einevölligneuedefinitionzuwählen,diezumbeispielformennichtformalisierter Partnerschaften berücksichtigt? DieBundesregierungsiehthierkeinesinnvollenLösungsmöglichkeiten.Vergleiche ergänzend die Antwort zu Frage WelchejährlichenMehrkostenentstehennachSchätzungderBundesregierung,diePflegevonAngehörigenwährenddesStudiumsimBAföG zuberücksichtigen (bittenacheinzelnendefinitionendesbegriffs Angehörige aufschlüsseln)? EineSchätzungistmangelsderzeitverfügbareraussagekräftigerDatenundwegendernichtsinnvollmöglichenAbgrenzungdeszuberücksichtigendenPersonenkreisesüberdenAngehörigenbegriffnichtmöglich.Ergänzendwirdauf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 13.WelchejährlichenMehrkostenbedeutetesnachSchätzungderBundesregierung,denKinderzuschlag,deraktuell113Eurofürdasersteund 85EurofürjedesweitereKindbeträgt,auf113EurofürjedesKindanzuheben (bitteinszenarienfürdieheutegeltendenfreibeträgeundfüreine Steigerung der Freibeträge um 3, 5 oder 10 Prozent angeben)? DieMehrausgabenwürdensichaufinsgesamtrund2Mio.Eurojährlichbelaufen (BundundLänder).EineweitergehendeDifferenzierungnachgleichzeitigerSteigerungderFreibeträgeumjeunterschiedlicheProzentsätzewürdenur zuminimalenabweichungenführen,diekeineweiterenveränderungenimgerundeten Millionenbereich ergäben. 14.WiebewertetdieBundesregierungdieÖffnungdesBAföGfürformale TeilzeitstudiengängesowiedualeStudiengänge,undwelchejährlichen MehrkostenwürdedieÖffnungmitsichbringen (bitteinszenarienfür dieheutegeltendenfreibeträgeundfüreinesteigerungderfreibeträge um 3, 5 oder 10 Prozent angeben)? DieBundesregierungprüftzurzeitMöglichkeiteneinerFörderungvonTeilzeitstudiengängenfürbestimmteFallkonstellationenundPersonenkreise,auch wennzwischenzeitlichdiekreditanstaltfürwiederaufbau (KfW)denallgemeinenStudienkreditseitdem1.März2013auchfürTeilzeitstudierendeeinschließlichberufsbegleitendStudierenderanbietet.DiePrüfungzusätzlicher sinnvollerergänzungsmöglichkeitenimbafög,auchingesprächenmitländervertretern,istnochnichtabgeschlossen.zurfragedermiteineröffnung desbafögfürformaleteilzeitstudiengängeverbundenenmehrkostenwirdinsoweit auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. BeidualenStudiengängenmussdifferenziertwerden:SogenanntepraxisintegrierteoderausbildungsintegriertedualeStudiengängesindbereitsnachgeltendemBAföGgrundsätzlichförderungsfähigsolangedieAuszubildendenan einerhochschuleeingeschriebensind.dieausbildungsvergütungenausdem betrieblichenteilderausbildungwerdeninvollemumfangalseinkommen auf einen etwaigen BAföG-Anspruch angerechnet. BerufsbegleitendedualeStudiengänge (Weiterbildungnachabgeschlossener Berufsausbildung)sinddagegenüblicherweisesoangelegt,dassderenFörderungnachdemBAföGnichtmöglichist.AuchhierwirdjedochinallerRegel aus der Berufstätigkeit ein ausreichendes Einkommen erzielt.

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/12794 Insoweit fallen daher naturgemäß keine bezifferbaren Mehrkosten an. 15.UnterwelchenBedingungenwirddasBAföGzwischenErreichendes BachelorabschlussesundderAufnahmeeinesMasterstudiumsweitergezahlt? NachErreichendesBachelorabschlussesistdieAusbildungzunächstbeendet, einförderungsanspruchkanndeshalbauchnichtlängerbestehen.einmasterstudiumkannfrühestensabdessenbeginngefördertwerden.dauertderausbildungslosezeitraumzwischenbachelor-undmasterstudiumnureinenmonat,so erhältderauszubildendedurchgehendförderung (sieheauchantwortzu Frage 29). 16.WelchejährlichenMehrkostenentstehen,wenndasBAföGauchdanngezahltwird,wennzwarderBachelorabschlussnichtvorliegt,abereine vorläufigezulassungzummasterstudiumbereitserteiltwurde,undwelcheentlastungswirkungentstehtfürdieeinzelnenstaatlichenebenen, wenndiesegruppekeineleistungenmehrüberdasdrittebuchsozialgesetzbuch (SGB III) erhalten würde? IsteinAuszubildender (nur)vorläufigzummasterstudiumzugelassen,weildas Bachelorstudiumnochnichtformellbeendetist,erhälter vonausnahmefällen (sieheantwortzufrage29)abgesehen biszurabschließendenbescheinigungüberdenerfolgreichenabschlussdesbachelorstudiumsunddamitendgültigenzulassungzummasterstudiumkeineförderungfürdasma-studium, ggfs.jedochnochförderungfürdasbeierfolglosigkeitdesabschlussversuchs nochnichtabgeschlossenebachelorstudium.hatderauszubildenderechtzeitig einenentsprechendenantraggestellt,wirdbeimwegfalldeszulassungsvorbehaltsimmasterstudiumrückwirkendaufdenbeginndesmasterstudiumsförderunggeleistet.dieeinführungeinerförderungabbeginneinesbereitsaufgrundvorläufigerzulassungaufgenommenenmasterstudiumswäresomitzwar theoretischkostenneutral,wennsiezugleichmiteinemrückforderungsvorbehaltversehenwürde.allerdingswürdendieländermiteinemerheblich höherenverwaltungsaufwandfürdiefällebelastet,indenendievorläufigeimmatrikulationnachdanndochnichtnachfolgenderendgültigerzulassungverwaltungsaufwändigerückforderungsverfahrennachsichziehenmüsste,indenenzudemauchausfallrisikenentstehen.eineweitergehendeförderung bereitsaufgrundvorläufigerzulassungzummasterstudiumsetztinsoweiteine VielzahlvonkonkretisierendenEinzelfestlegungenundAbwägungenvoraus, ohnedieaucheinesinnvolleschätzungvonmehrkostennichtmöglichist.insoweit wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Wer in einem Masterstudiengang immatrikuliert ist, und sei es nur unter Vorbehalt,kannwegenderunterschiedlichenZielrichtungdesDrittenBuchesSozialgesetzbuch (SGBIII) (Arbeitsförderung)keineLeistungennachdiesemGesetz erhalten ( 180Absatz3Nummer1SGBIII).AuchLeistungennachdem ZweitenBuchSozialgesetzbuch (SGBII)scheidenwegendesgesetzlichen Ausschlussesin 7Absatz5SGBIIaus.DieFrageeinerEntlastungswirkung für einzelne staatliche Ebenen stellt sich insoweit somit nicht. 17.WiehabensichdieKostenfürBAföG-ZahlungenanBürgerinnenund BürgerderEuropäischenUnionandeutschenHochschulenseitInkrafttreten der 23. BAföG-Novelle entwickelt? DieBAföG-StatistikdesStatistischenBundesamtsfür2012wirderstEndeJuli verfügbarsein.eslassensichdaherderzeitlediglichdiedatenfür2011mitde-

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode nenfürdasjahr2010vergleichen,indemdas23.bafögändgzum1.oktober inkraftgetretenist.einisoliertesherausrechnenderdreimonate,diedas 23.BAföGÄndGauchbereitsin2010gegoltenhat,istmangelsentsprechend signierterdatenlagenichtmöglich.diefallzahlvonandeutschenhochschulen mitbaföggefördertennichtdeutschenunionsbürgernbeliefsichin2010auf 7194undin2011auf7734.DerfinanzielleAufwandfürdiesenPersonenkreis beliefsichdabeiin2010aufinsg.27,3mio.euro (BundundLänder)undin 2011 auf 30,6 Mio. Euro. 18.WiehabensichdieKostenfürBAföG-ZahlungenandeutscheStudierendeanHochschuleninderSchweizundanHochschuleninMitgliedstaaten der Europäischen Union entwickelt? DieBAföG-StatistikdesStatistischenBundesamtsfür2012wirderstEndeJuli verfügbarsein.eslassensichdaherderzeitlediglichdiedatenfür2011mitdenenfürdasjahr2010vergleichen,indemdas23.bafögändgzum1.oktober inkraftgetretenist.einisoliertesherausrechnenderdreimonate,diedas 23.BAföGÄndGauchbereitsin2010gegoltenhat,istmangelsentsprechend signierterdatenlagenichtmöglich.dieausgabenfürdieförderungdeutscher StudierenderwährendeinesAuslandsaufenthaltsinnerhalbderEuropäischen Union (EU)sowiederSchweizsindvonknapp86Mio.Euroin2010aufgut 102 Mio. Euro in 2011 gestiegen. 19.WelchejährlichenMehrkostenentstehennachSchätzungenderBundesregierung,dengesamtenBologna-Raum (aktuell47staaten)fürdas BAföGzuöffnen (bitteinszenarienfürdieheutegeltendenfreibeträge undfüreinesteigerungderfreibeträgeum3,5oder10prozentangeben)? SchonnachgeltendemRechtsindAusbildungsaufenthalteinnichtzurEUgehörigenZielstaatenbiszueinerDauervonregelmäßigeinemJahrbzw.inbegründetenFällenundbeikooperativenbi-undmultinationalenStudiengängen mitinderstudienordnungzwingendvorgesehenenauslandsaufenthaltenauch entsprechendlängerförderungsfähig.eine Öffnung kannsichalsonurauf diefrageeinervoraussetzungslosenförderungauchvonvollständiginzielstaateninnerhalbdesbologna-raumsverbrachtenausbildungenbeziehen. EineSchätzunginsoweitistmangelsderzeitverfügbarerhinreichendaussagekräftigerDatenundwegendernichtplausibilisierbarenAbschätzungmöglicher VerhaltensänderungenStudierendersinnvollnichtmöglich.Ergänzendwirdauf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 20.WiebewertetesdieBundesregierung,anstattderderzeitigenWohngeldpauschalevon224EurofürauswärtswohnendeStudierendedieWohnkostenfürStudierendeimBAföGentsprechendderimWohngeldgesetz festgelegtenmietenstufenzuerstatten,umdenregionalsehrunterschiedlichen Mietkosten zu entsprechen? WelchejährlichenMehrkostenbzw.MinderkostenwürdedasnachSchätzung der Bundesregierung bedeuten? DieBundesregierungstehtdiesemVorschlagskeptischgegenüber.MitderUmsetzungwäreeinerheblichhöhererBearbeitungs-undBürokratiekostenaufwandzuerwarten.DasderzeitpraktizierteVerfahreneinerbundeseinheitlichen WohnkostenpauschalefürdieBerechnungdesBedarfserfordertminimalen Verwaltungsaufwand.DieBemessungdergesetzlichbeziffertenbundeseinheitlichenPauschaleerfolgtunterBerücksichtigungderTatsache,dassdiespezifi-

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/12794 schenunterkunftsbedürfnissejungermenschenimerststudiumnichtnotwendigerweisedenimwohngeldrechtmaßgeblichengenerellenwohnbedürfnissen fürwohngeldberechtigteentsprechen.fürbafög-berechtigtestudierende,die typischerweisezuvornochnieauseigeneneinkünftenzurdeckungihrerlebenshaltungskosteninderlagegewesensind,kommenauchwohnformenwie StudentenwohnheimplätzeinBetracht,dieindenwohngeldrechtlichenMietstufenkeinespezifischeEntsprechungfinden.EinpauschalesAbstellenaufdie imwohngeldgesetzfestgelegtenhöchstbeträgedermietstufenwürdedaherin vielenfällenzuerheblichenüberdeckungenundnichtzurechtfertigenden Mehrkosten führen. WürdederWohnkostenbedarfdesBAföGkünftigdagegennichtausschließlich entsprechendderimwohngeldgesetzfestgelegtenhöchstbeträgealspauschale bemessen,sondernzurvermeidungvonüberdeckungenindividuellaufdietatsächlichenmietkostenbegrenzt,müsstendiebafög-ämternichtnurdieeinschlägigemietenstufefürdenwohnortdesauszubildendenermitteln,sondern künftigwiederdieerstmitdem23.bafög-änderungsgesetzvermiedenenverwaltungsaufwändigeermittlungenderjeweiligenbruttokaltmieteinabgrenzung zuberücksichtigungsfähigennebenkostendurchführen.entstehendemehrkostensindanhanddesvorhandenenstatistischendatenmaterialsinbeidendenkbarenvariantennichtbezifferbar,dawederausderbafög-statistiknochaus densozialerhebungendesdeutschenstudentenwerksdiedafürerforderliche wohnortgenaueregionaleverteilungderauszubildendenerhobenwerden.auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird ergänzend Bezug genommen. 21.WelcheMaßnahmenplantdieBundesregierung,umdieLückeninder DeckungderMehrbedarfesowiederUnterkunftskostenvonMenschen mitbehinderung,diediederzeitigenregelungendessgbiiundbafög bewirken,zubeseitigen,undwelchemehrkostenwürdediesernotwendigelückenschlussnachansichtderbundesregierungjährlichbedeuten? FürdieBundesregierungistdieUmsetzungdesÜbereinkommensderVereintenNationenüberdieRechtevonMenschenmitBehinderungenimBildungsbereicheinwichtigesAnliegensowohlinBezugaufdieSicherungdesangemessenenLebensunterhaltsderMenschenmitBehinderungenwährendihrer AusbildungalsauchinBezugaufdieBereitstellungnotwendigerbildungsbegleitenderAssistenz-undsonstigerUnterstützungsleistungen.ImRahmendes zurzeitnochandauerndenmeinungsbildungsprozesseszubestehendenhandlungs-undoptimierungsbedarfenwirdsieauchdendialogmitdenverbänden dermenschenmitbehinderungenundweiterenbeteiligtensuchen.imübrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 22.WiebewertetesdieBundesregierung,dassdasBAföGfürMastertudierendezwarbiszum35.Lebensjahrgezahltwird,aberderStudierendentarifinderKrankenversicherungnurdannüberdas30.Lebensjahrhinaus erhältlichist,wenndas14.fachsemesternochnichtüberschrittenwurde, währendfüreinnichtkonsekutivesmasterstudiumunabhängigvonalter undfachsemesterzahldergünstigetarifdergesetzlichenkrankenkassen nicht angeboten wird? DieVersicherungspflichtinderKrankenversicherungderStudierenden (KVdS) bestehtunterdenin 5Absatz1Nummer9desFünftenBuchesSozialgesetzbuchgenanntenVoraussetzungen,biseinederimGesetzgenanntenGrenzen erreichtwird.entgegenderaussageinderfragestellungendetsiedaherauch, wennzwardas14.fachsemesternochnichtabgeschlossen,aberdas30.lebensjahrvollendetist.soweitdiesegrenzennochnichterreichtsind,besteht

10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode dieversicherungspflichtfürstudierendesowohlimbachelorstudiumalsauch immasterstudium.beimasterstudiengängenistesdabei andersalsdiefragestellerunterstellen unerheblich,zuwelchemzeitpunktdasstudiumaufgenommen wird und ob es an ein Bachelorstudium anschließt. DasgeltendeRechtdergesetzlichenKrankenversicherunggehtvondemRegelfallaus,dasseinStudiuminunmittelbaremAnschlussandenErwerbder Hochschulzugangsberechtigung (Abitur)aufgenommenwirdundbiszurVollendungdes30.Lebensjahresabgeschlossenwerdenkann.DieVersicherungspflichtfürStudierendenachÜberschreitungderobengenanntenGrenzenist möglich,wenndieartderausbildungoderfamiliäresowiepersönliche GründedieseÜberschreitungrechtfertigen,z.B.derErwerbderZugangsvoraussetzungenineinerAusbildungsstättedesZweitenBildungswegs.Aber auchhierhatdierechtsprechungdesbundessozialgerichts (BSG)engeGrenzengesetzt.DieBelastungenderSolidargemeinschaftdurchdieniedrigenBeiträgederStudierendensolleninvertretbarenGrenzengehaltenwerden.Dieses gesetzgeberischezielkannnurbeiengerauslegungderausnahmeregelung zurmöglichenüberschreitungderaltersgrenzeerreichtwerden.dieindividuelleentscheidung,erstzueinemspäterenzeitpunkteinstudiumaufzunehmen,zähltnichtdazu.ergänzendwirdaufdieantwortderparlamentarischen StaatssekretärinbeimBundesministerfürGesundheit,UlrikeFlach,vom 27.September2012aufdieSchriftlicheFrage67derAbgeordnetenNicole Gohlke auf Bundestagsdrucksache 17/10875 verwiesen. AuchdasBAföGgehtalsMassenleistungsgesetzvomtypischenStudierenden aus,deralsbaldnacherwerbderhochschulreifedasstudiumaufnimmtundes dannvorerreichendes30.lebensjahresauchbeendet.dasgiltgrundsätzlich auchfürdiegestuftenstudiengängebachelor/master.durchdas23.bafög- ÄnderungsgesetzwurdedieAltersgrenzefürStudierendeinMasterstudiengängenzwarauf35JahrebeiStudienbeginnangehoben.TragenderGrunddafür warjedoch,dassdiebachelorabsolventennachdiesemerstenhochschulabschlusszunächstindasberufslebeneinsteigenkönnensollen,umzumeinen Praxiserfahrungzusammeln.ZumanderenkönnenBachelorabsolventenwährendeinerzunächsteingeschobenenErwerbstätigkeitsphasesowohlzusätzliche Entscheidungshilfefinden,obihneneinvertiefendesStudiumüberhauptgebotenerscheint,alsauchfinanzielleRücklagenfüreineventuellesspäteresMasterstudiumbilden,mitdenensiegegebenenfallsauchhöherenAnsprüchenan denlebensstandardgerechtwerdenundmitsteigendemlebensalteranfallende Mehrausgaben wie höhere Krankenversicherungskosten auffangen können. 23.WelchejährlichenMehrkostenentstehennachSchätzungderBundesregierung,wennallenMasterstudierendenzwischen30und35Jahren vondenkrankenversichererndergünstigerestudierendentarifangeboten würde (bitte nach Krankenversicherern aufschlüsseln)? AufBasisvonAuswertungenderaktuellenEinkommens-undVerbrauchsstichprobe (EVS)desStatistischenBundesamtesistfürdasJahr2008eineGesamtzahlvoncirca20000bis30000freiwilligversicherterStudierenderimAlter zwischen30und35jahrenohnebzw.mitnurgeringfügigemeinkommenermittelbar,diegegebenenfallsvoneinerausweitungderstudentischenkrankenversicherungprofitierenkönnten.eineabgrenzungzwischenmaster-und Bachelorstudierendenisthierbeinichtmöglich.AufgrunddergeringenFallzahl istlediglicheinemiteinergroßenungenauigkeitbehaftetegrobschätzung möglich,aufderengrundlagesichjährlichemindereinnahmenfürdiegesetzlichekrankenversicherungvonrund20mio.euroergebenwürden.eineaufschlüsselung nach Krankenkassen ist nicht möglich.

11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/ InwieferngibtesausSichtderBundesregierungLückenbeiderFörderungdesLebensunterhaltesinStudienzeiten,dieerstzumStudiumhinführen (wiez.b.vorbereitungs-undbrückenkurse),undwelcheschlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Studierende,dienachderStudienordnungeinesMasterstudiengangsentweder vordessenbeginnpropädeutischevorsemesterzusätzlichzuihrembachelorabschlussoderbrückenkursewährenddesmasterstudiumsbzw.zusätzliche ECTS-PunktefürdieZulassungzumMasterstudiumselbstoderzudessenAbschlussprüfungabsolvierenmüssen,könnenaufgrundeinesentsprechendenErlassesdesBundesministeriumsfürBildungundForschung (BMBF)zumGesetzesvollzugindiesenZeitengrundsätzlichFörderungerhalten.Derdabei längerenausbildungsdauerliegtregelmäßigeinegesondertefestlegungder RegelstudienzeitdesMasterstudiumszugrunde,dieinsoweitauchdieFörderungshöchstdauer nach dem BAföG bestimmt. Andere Vorsemester,diekeinerbestimmtenAusbildungzuzuordnensindund auchnichtselbstzueinemabschlussführen,sinddagegenkeine Ausbildungen im Sinne des BAföG und daher auch nicht förderungsfähig. Die Bundesregierung sieht insoweit keine förderungsrechtlichen Lücken. 25.WelchejährlichenMehrkostenentstündennachSchätzungenderBundesregierung,wennStudienzeiten,dieerstzumStudiumhinführen (wiez.b. Vorbereitungs-undBrückenkurse),indieFörderungnachdemBAföG aufgenommen werden? Es entstehen keine Mehrkosten, vergleiche Antwort zu Frage FürwelcheGruppenbefürwortetdieBundesregierungeineAnpassung derförderhöchstdauer,z.b.aufgrundvontätigkeiteninhochschulgremienoderderstudentischenselbstverwaltung,undwelchejährlichen Mehrkosten würden dadurch entstehen? DieBundesregierungsiehtfüreineweitereAusdehnungoderPauschalierung derbereitsnachgeltendem 15Absatz3Nummer3BAföGfüreineangemesseneZeitverlängerbarenFörderungüberdieFörderungshöchstdauerindengenanntenFallkonstellationenhinauskeineVeranlassung.AuchfüreineEinbeziehungweiterer Gruppen vermagsieangesichtsderin 15Absatz3 Nummer1BAföGbereitsberücksichtigten schwerwiegendengründe keinen Bedarfzuerkennen.EineMehrkostenschätzungentfälltdaher.ImÜbrigenwird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 27.WelchejährlichenMehrkostenentstehendurchdenVorschlagdesNKR, Krankenkassenbeiträgepauschalanzurechnen,damitErbringungund PrüfungdesKrankenversicherungsnachweisesentfallen,wasdieBundesregierunginihrerAntwortaufdieKleineAnfragederFraktion BÜNDNIS90/DIEGRÜNEN EntbürokratisierungdesBundesausbildungsförderungsgesetzes (Bundestagsdrucksache17/11099)ineinem künftigen BAföG-Änderungsgesetz für erörterungswürdig hält? InwelchemVerhältnisstehendieseMehrkostenimVergleichzudenvom NKR abgeschätzten Effizienzgewinnen? Bei wem fallen die Mehrkosten, und bei wem die Minderausgaben an? DievomNKRkritisierte,zwischengesetzlichundprivatversichertenStudierendendifferenzierendegesetzlicheRegelungzudenKrankenversicherungszu-

12 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode schlägengehtaufeineforderungdesbundesrechnungshofs (BRH)inseiner BemerkungNummer72desJahres1998zurHaushalts-undWirtschaftsführungdesBundeszurück (Bundesratsdrucksache880/98,S.29,192ff.).Der BRHhattedamalsbeanstandet,dassdieKrankenversicherungszuschlägenach BAföGohneAbzugauchanprivatteilversicherteStudierendegezahltwurden, obwohlgarkeinebeiträgeindieserhöhezuzahlenwaren.derdeutschebundestaghattediebemerkungzustimmendzurkenntnisgenommenundeiner entsprechendenempfehlungdeshaushaltsausschusses (Bundestagsdrucksache 14/1257,S.38)folgendinseiner52.Sitzungam8.September1999gefordert, diekrankenversicherungszuschlägefürstudierende,fürdieimkrankheitsfall AnspruchaufbeamtenrechtlicheBeihilfebesteht,soabzusenken,dasssiedem Subsidiaritäts-undBedarfsprinzipderAusbildungsförderunggerechtwerden. EssolltensomitnurtatsächlichentstandeneBeitragskostenbeiderBemessung deskrankenversicherungszuschlagsberücksichtigtwerdenkönnen.eineentsprechenderegelungwurdeausdiesemgrundseinerzeitindasausbildungsförderungsreformgesetz vom 19. März 2001 (BGBl. I S. 390) aufgenommen. AndieserRegelungsolltenachAuffassungderBundesregierungfestgehalten werden.esbedeutetkeinengrößerenverwaltungsaufwand,denzuschlagauf diedemohnehinerforderlichennachweisderbeitragspflichtigenversicherung alssolchereinfachzuentnehmendebeitragshöhezubegrenzen.esbestehtkein Anlass,privatversichertenAuszubildendenmehranZuschlagzuleisten,alssie tatsächlich für ihre Krankenversicherung aufbringen müssen. DieBundesregierunghältesjedochinÜbereinstimmungmiteinerForderung derländerfürerörterungswürdig,aufeinenochweitergehendedifferenzierungin 13aAbsatz1Satz3BAföG (pauschalekürzungdesnachgewiesenen Beitragsum10Prozent,wennnachdemVersicherungsvertragbestimmteprivatärztlicheWahlleistungenetc.enthaltensind)zuverzichten.DieseRegelung führtzuerheblichemverwaltungsaufwandwegendererforderlichenprüfung jedesprivatenkrankenversicherungsvertragsbeioffensichtlichnurgeringem Einsparpotential.BeiEinführungderRegelungdurchdasAusbildungsförderungsreformgesetzwarenseinerzeitdiegesamtenMinderausgabenbeisowohl derbegrenzungauftatsächlichentstandenekrankenversicherungskostenals auchderkürzungumpauschal10prozentbeiwahlleistungenaufzusammen ca.3mio.dmprojahrgeschätztworden.überdiekorrespondierendeneinsparungendurchdiedadurcherzielbareverwaltungsvereinfachungbeiden Ländern,wenndiepauschaleKürzungsregelungwiederabgeschafftwürde,liegenderBundesregierungkeineZahlenvor.DasEinsparpotenzialinsoweitwird von den Ländern aber übereinstimmend als erheblich eingeschätzt. 28.WelchejährlichenMehrkostenentstehenbeieinemkomplettenWegfall dervorlagedesleistungsnachweisesineinemsechssemestrigenbachelorstudium, der bisher nach vier Semestern erbracht werden muss? InwelchemVerhältnisstehendieseMehrkostenimVergleichzudenvom NKR abgeschätzten Effizienzgewinnen? Bei wem fallen die Mehrkosten, und bei wem die Minderausgaben an? DieBundesregierungverfügtnichtüberDatenzurZahlderBAföG-Empfänger, diezurzeitwegenversäumterrechtzeitigervorlagevonleistungsnachweisen nach 48BAföGwährendeinesBachelorstudiumsvomweiterenBezugvon BAföG-Leistungenzunächstausgeschlossensind.DieAbschätzungderAuswirkungeinesvölligenVerzichtsaufsolcheLeistungsnachweisefürBachelorstudierendeineinemnursechssemestrigenStudiengangistinsoweitkurzfristig nichtmöglich.esbedürfteohnehineinerfestlegungaufweiterekriterienzur BestimmungdesausGleichbehandlungsgründeneinzubeziehendenBetroffenenkreises (beispielsweiseauchinvergleichbarkurzeneinstufigenstudiengän-

13 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13 Drucksache 17/12794 genanfachhochschulen)undderintensivenprüfungvonalternativenzueinem völligenverzichtaufleistungsnachweise.diesekomplexenfragestellungen sindgegenstandlaufendergesprächemitdenländernaufarbeitsebene.insoweit wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 29.WelcheErkenntnisseliegenderBundesregierungdarübervor,welche FolgenFörderunterbrechungenbeimBAföGzwischendemEndeder letztenbachelorprüfungundderaufnahmeeinesmasterstudiumshaben, weilzwargesondertebescheinigungenderhochschulevorliegen,dass dasbachelorstudiumerfolgreichabgeschlossenwurde,aberdieabschlussnote noch nicht feststeht? LegtderAuszubildendeeineBescheinigungderHochschulevor,dassdas Bachelorstudiumerfolgreichabgeschlossenwurde,aberdieAbschlussnote nochnichtfeststehtundwirderaufgrunddessenohnevorbehaltzummasterstudium zugelassen, so erhält er Förderung von Beginn des Masterstudiums an. LiegtzwischenderletztenPrüfungimBA-StudiengangundderAufnahmedes MasterstudiumsnureinMonat,soerhältderAuszubildendedurchgehendFörderung.DauertdieZeitzwischendenAusbildungenlänger,sowirdvom Bachelorabsolventenerwartet,dassersichbiszueinerFortsetzungseinerAusbildungdurcheigeneErwerbstätigkeitselbstunterhältodernotfallsLeistungen nachsgbiiinanspruchnimmt.derleistungsausschlussnach 7Absatz5 SGB II (siehe Antwort zu Frage 16) gilt nicht für ausbildungslose Zeiten. 30.WelchejährlichenMehrkostenentstehenbeieinerdurchgehendenFörderungzwischendemAbsolvierenderletztenBachelorprüfungundder AufnahmeeinesMasterstudiumsbeiVorlageeinerBescheinigungder Hochschule,dassdasBachelorstudiumerfolgreichabgeschlossenwurde, auch wenn die Abschlussnote noch nicht feststeht? EsentstehenkeineMehrkosten,weilbereitsnachgeltendemRechtaufgrund entsprechenderkonkretisierenderauslegungsvorgabenimgesetzesvollzugdie erwünschte Lösung praktiziert wird, vergleiche Antwort zu Frage WelcheVorschlägehatdieBundesregierungdenLändernzurweiteren EntbürokratisierungdereinzelfallbezogenenBerechnungderimBAföG zuberücksichtigendenaltersvorsorgebeiträgeunterbreitet (sieheankündigungderbundesregierunginderantwortzufrage11aufdie KleineAnfragederFraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNEN EntbürokratisierungdesBundesausbildungsförderungsgesetzes,Bundestagsdrucksache17/11099),undwieistdazuderDiskussionsstandzwischenBund und Ländern? AufwiederholtvonLänderseitegeäußertenWunschnachVerwaltungsvereinfachungbeiderBerücksichtigungvonstaatlichgefördertenAltersvorsorgeverträgennach 10a,79ff.desEinkommensteuergesetzes (EStG) ( Riester- Rente )hatdasbmbfimeinvernehmenmitdenländerndurchvollzugserlass vom23.januar2013dietatsächlichgeleistetenaltersvorsorgebeiträgeentsprechendderbescheinigungnach 92EStG,maximalbiszurHöhedesumdie GrundzulagegemindertenHöchstbetragsnach 10aEStG (1946Euro)beider Einkommensermittlungfürabzugsfähigerklärt.Dieverwaltungsaufwendige konkreteberechnungdesindividuellenmindesteigenbetragsgemäß 86EStG entfälltdamit.aufdieseweisewurdeaucheinerentsprechendenforderung des NKR Rechnung getragen.

14 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 32.WelchejährlichenMehrkostenentstehenbeiErsatzdereinzelfallbezogenenBerechnungdernach 82desEinkommensteuergesetzesgeförderten Altersvorsorgebeiträge (z.b.fürriester-renten)durcheinepauschalierung? InwelchemVerhältnisstehendieseMehrkostenimVergleichzudenvom NKR abgeschätzten Effizienzgewinnen? Bei wem fallen die Mehrkosten, und bei wem die Minderausgaben an? DasBMBFrechnetnichtmitdurchdiegeänderteVollzugsregelungverursachtenmarkantenMehrkosten.VorErlassderinFrage31dargestelltenVollzugsregelungwarenvoneinigenLändernstichprobenartigeVergleichsrechnungen angefordertundgeprüftworden.darausergabsich,dassinderganzüberwiegendenzahldergeprüftenfälledermindesteigenbetragnach 86EStGund diesummedergemäßderbescheinigungnach 92EStGtatsächlichgeleistetenAltersvorsorgebeiträgenurinvernachlässigbaremUmfangvoneinanderabwichen.BeiderErmittlungdesfürdieGewährungvonBAföGrelevantenanzurechnendenEinkommensnachBerücksichtigungallerAbzügeimSinnevon 21BAföGwurdendabeizudemimGesamtergebniskeineerheblichenDifferenzen zwischen den beiden Berechnungsarten erkennbar waren. Umdiedaher wennüberhaupt nurminimalenmehrkostenkonkretzuermitteln,diedurchdienunmehrohnehinbereitszugelassenepauschalisierungeventuellentstehen,müsstendieämterfürausbildungsförderungdenmindesteigenbetragnach 86EStGdanntrotzdeminallenFällenexaktberechnenund dannmitdentatsächlichgeleistetenabzugsfähigenbeiträgenvergleichen.dies würdediemitderneuenvollzugsregelungbezweckteentbürokratisierungvollständig konterkarieren.

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16 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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