BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
|
|
- Roland Kopp
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Ekin Deligöz, Katja Dörner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/12499 Kosten von BAföG-Reformvorschlägen Vorbemerkung der Fragesteller IndenvergangenenMonatenhabenStudierendenvertreterinnenund-vertreter, GewerkschaftenundVerbändewiederholtdringendnotwendigeVerbesserungenundeineErhöhungdesBundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) eingefordert,darunterauchderdachverbandderdeutschenstudentenwerke (DSW). BeidenverschiedenenForderungenundReformvorschlägengehtesimKern umhöherefördersätzeundfreibeträge,einebessereberücksichtigungbesondererlebensumständevonstudierenden,anpassungandieauswirkungen derbologna-studienreformsowieeineentbürokratisierungdesbafög.so stehtu.a.die UmsetzungderEntbürokratisierungsvorschlägedesNationalen Normenkontrollrates (NKR)aus,dersichmehrfachinAppellenandieBundesregierunggewandthat,seineEmpfehlungennochindieserWahlperiode umzusetzen. DieamtierendeBundesregierungplantausweislichdesHaushalts2013und dermittelfristigenfinanzplanungfürdienächstenjahrekeinebafög-erhöhungund-verbesserung.fürdenhaushaltsgesetzgeber,diefraktionendes DeutschenBundestages,istesgleichwohlgeboten,schonjetztdieKosteneinzelnerReformschrittezuermittelnunddamitfinanzielleundhochschulpolitischeSpielräumefüreinemöglicheErhöhung,VerbesserungundVereinfachung des BAföG auszuloten. Vorbemerkung der Bundesregierung DieHaushaltsaufstellungentsprechenddenGrundsätzendesHaushaltsrechts desbundesgebietetes,sichbeiderveranschlagungaufetatreifeentwicklungenzubeschränken.einesolchebeschränkunghindertdiebundesregierung selbstverständlichnichtdaran,inkünftigenhaushaltsjahrenaufgrundneugefassterbeschlüsseneuegesetzgebungsverfahrenmithaushaltswirksamenänderungsvorschlägen,etwazumbundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) einzuleiten.diebundesregierunghatinihremdemdeutschenbundestagund DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürBildungundForschung vom13.märz 2013 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode dembundesratmitschreibenvom19.januar2012zugeleiteten19.bericht nach 35BAföGangekündigt,mitdenLändernGesprächeaufzunehmen,um gemeinsameinenvorschlagfürausbildungspolitischangemesseneundhaushaltspolitischverantwortbareweitereanpassungenundinhaltlichefortentwicklungdesbafögzuerarbeiten.diehierzuinderfolgebegonnenenabstimmungsgesprächemitdemzieleinerkonsensfindunginkernpunkteneiner WeiterentwicklungdesBAföGunddessengemeinsamerFinanzierungvon BundundLänderndauernan.EineabschließendePositionsbestimmungzueinzelnenkonkreteninhaltlichenPunkten,wiesiedieFragestellerinihreneinzelnenFragenteilweiseeinfordern,stehtauchinnerhalbderBundesregierung nochausundkannerstnachlängerdauerndenvorbereitendendiskussionenmit allenfürdasausbildungsförderungsrechtrelevantenakteurenundexpertenin einergesamtschaueinervielzahlvoneinzelüberlegungenundforderungen Drittererfolgen.Dieseistdannzugleichvorgreiflichdafür,eineAntwortauf darananknüpfendefragennachdenausgabenwirkungenentsprechenderänderungenimbaföggebenzukönnen.diebundesregierungwirdihrevorschlägeeinschließlicheinermehrausgabenschätzunghierzuzugegebenerzeit miteinleitungeinesgesetzgebungsverfahrensvorlegen.eineisoliertekostenfolgenabschätzungeinzelneränderungsvorschlägedritterkanndiebundesregierungnichtvornehmen,dasieinsoweitnichtüberdaserforderlichedatenmaterialverfügt.sobalddiebundesregierungkonkreteänderungendes BAföGerwägt,wirdsiediedannerforderlicheDatenbasisbeschaffenundauswerten. 1.WelchejährlichenMehrkostenentstehennachSchätzungderBundesregierungdurcheineErhöhungderFördersätzeum3,5oder10Prozentundbei gleichzeitigersteigerungderfreibeträgeum3,5oder10prozent (dieszenarienbitteineinertabellesowohlnachkostendererhöhungderfördersätzeundfreibeträgealsauchbezogenaufdieunterschiedlichhohenprozentualen Erhöhungen aufschlüsseln)? Zur erbetenen Darstellung vgl. die nachfolgende tabellarische Übersicht: Mehrausgaben bei Anhebung der Bedarfssätze und Freibeträge um 3, 5 oder 10 Prozent in Millionen Euro Mehrausgabeninsgesamt (Bund,Länder,KfW-finanzierter Bundesanteil) Bedarfssatzanhebung Ist-Wert (ohne Anhebung)3 %5 %10 % Freibetragsanhebung Ist-Wert (ohne Anhebung) % % % Davon Mehrausgaben Bundeshaushalt (Epl. 30)Bedarfssatzanhebung Freibetragsanhebung Ist-Wert (ohne Anhebung) 3 %5 %10 % Ist-Wert (ohne Anhebung) % % %
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/ WelchejährlichenMehrkostenwärenseitInkrafttretender23.BAföG-Novelleentstanden,wenndieHöhederBAföG-FördersätzeandieSteigerung derlebenshaltungskostennachdemverbraucherpreisindex (VPI)desStatistischen Bundesamts gekoppelt worden wäre? DieseFragestellungisthypothetischundkannnichtmitdenvorhandenenPrognoserechenprogrammenbeantwortetwerden.ImÜbrigenwirdaufdieVorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 3.WelchejährlichenMehrkostenentstündennachSchätzungenderBundesregierungdurchdieAbsenkungderVerschuldensobergrenzevonderzeit auf a)8000 Euro, b)auf 5000 Euro bzw. c)auf null (bitte beispielhaft für die Jahre 2014 bis 2017 aufschlüsseln)? DerBundesregierungliegenhinsichtlichderangefragtenDatenkeinefüreine auchnurnäherungsweisevalideschätzungverwertbarendatenvor.derbei demfürdieeinziehungderbafög-staatsdarlehenzentralzuständigenbundesverwaltungsamtverfügbaredatenbestandumfasstkeinenabfragemechanismus,derdieindividuellenverläufederdarlehensrestschuld (diedarlehensrückzahlungistgrundsätzlichaufmehrerejahreangelegt)allerbetroffenen DarlehensnehmerfürdieJahre2014bis2017prognostizierbarmachte.Dem BundesverwaltungsamtistesmitdenAuswertungsmöglichkeitenderjetzigen Programmverwaltungwedermöglich,dievondenDarlehensnehmernschonin AnspruchgenommenenRückzahlungserleichterungendesBAföGdiedem ErreichenderDeckelungsgrenzejeweilszwingendvorausgehen (wiefreistellung,vorzeitigerückzahlung,leistungs-odergeschwindigkeitsbezogeneteilerlasse),zuberücksichtigennocherstrechtdiepotenziellinnerhalbdesabfragezeitraumserstkünftiganfallenden.imübrigenwirdaufdievorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 4.WelchejährlichenMehrkostenentstehennachSchätzungenderBundesregierungdurchdieAbsenkungdesDarlehensanteilsvonderzeit50Prozent auf 40, 30 bzw. 25 Prozent? WelcheMehrkostenentstehenjährlichbeiersatzlosemWegfalldesDarlehensanteils (bitte beispielhaft für die Jahre 2014 bis 2017 aufschlüsseln)? UnmittelbareMehrausgabenmitHaushaltsrelevanzkönnennurfürdenBundesanteilangegebenwerden.DaderBunddieDarlehensanteileandenStudierendendarlehenunmittelbarüberdieKfW-Bankengruppevorfinanzierenlässt, würdeeineprozentualesenkungderdarlehensanteileentsprechendhöhere AusgabenimBundeshaushaltnachsichziehen.DieentsprechendeWirkungim BereichderLänderhängtvonderenjeweiligerRefinanzierungab.Dort,wodie DarlehensanteileebensowiedieZuschussanteileunmittelbarausdenLänderhaushaltenfinanziertwerden,würdesichauchbeiprozentualerVeränderung desdarlehensanteilsimverhältniszumzuschussanteilkeinunmittelbarerausgabeneffektfürdieländerergeben.diewirkungbezögesich wiefürden Bund aufdieinspäterenhaushaltsjahrenentstehendemindereinnahmenseitensderrückzahlendendarlehensempfängerbzw.ausfallhaftungszahlungenan eine den Darlehensanteil unmittelbar vorfinanzierende Bank.
4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode ZudenAuswirkungenimEPl30desBundeshaushaltsvergleichedienachfolgende tabellarische Übersicht: Übersicht Mehrausgabenwirkung bei Absenkung des Darlehensanteils Mehrausgaben Bund 1) (Epl. 30 in Millionen Euro) Absenkung Darlehensanteil auf40 % Absenkung Darlehensanteil auf30 % Absenkung Darlehensanteil auf25 % Absenkung Darlehensanteil auf 0 % )NurunmittelbarhaushaltswirksameAuswirkungenohneBerücksichtigungvonAusfallhaftungundRefinanzierungszinsenfürDarlehensanteil bei Studierenden. 5.UmwelchenBetragmüsstederFreibetragvomEinkommenderAuszubildendensteigen,dernach 23Absatz1Satz1BAföGderzeitbei255Euro liegt,damitfürbezieherinnenundbeziehervonleistungennachdem BAföGNebeneinkünftebis450Euroanrechnungsfreibleiben,wasseitAnfangdesJahres2013derGeringfügigkeitsgrenzefürMinijobberentspricht? Welche jährlichen Mehrkosten bedeutet diese Anhebung der Freibeträge? DerFreibetragnach 23Absatz1Satz1BAföGmüsstezudiesemZweckum 34Euroauf289Euroangehobenwerden.Dieswürdeabdemerstenvollen Wirkungsjahrinsgesamt14Mio.EuroanjährlichenMehrkostenverursachen (Bund und Länder). 6.WiestehtdieBundesregierungzueinerBerücksichtigungvonPflegezeiten von Angehörigen im BAföG? DiePflegebedürftigkeitvonAngehörigenisthinsichtlichdesAusmaßesund dersichdarausergebendenkonsequenzenfürdiebeeinträchtigungderlaufendenausbildungdespflegendeninsehrerheblichemausmaßvondenindividuellenumständendeseinzelfallesabhängig.einetypisierendesonderregelungfürdiepflegeangehörigerließesichdaherimmassenleistungsverfahren desbafögmitdemerfordernisbundesweiteinheitlicheranwendungsgrundsätzekaumrealisieren.derbegriffdes Angehörigen istalssolchernichtgeeignet,denkreisdernacheinersolchenzielsetzungkünftigberechtigtenim BAföGselbsthinreichendabzugrenzen,wieesfüreineimGesetzesvollzug praktikableregelungunverzichtbarwäre.wegendervölliganderengesetzlichenzielsetzungwürdeaucheineanlehnungandielegaldefinitiondes nahenangehörigen in 7Absatz3desPflegezeitgesetzes (PflegeZG),aufdie auchin 2Absatz2desGesetzesüberdieFamilienpflegezeit (Familienpflegezeitgesetz FPfZG)verwiesenwird,nichtgenügen.Problematischfüreinen administrierbarengesetzesvollzugbliebeinjedemfalldieerforderlicheermittlung,obundinwelchemzeitlichenumfangderauszubildendediepflege tatsächlichselbsterbringtundwelcheverlängerungszeitdaherimeinzelfall angemessenist.diedefinitionderberücksichtigungsfähigennahenangehörigenimpflegezgistfürzweckedesbafögzuweitgezogen.impflegezg gehtesnichtumdiegewährungexistenzsicherndersozialleistungenwiebeim BAföG,sondernausschließlichumdenAnspruchauf teilweiseodervollständige FreistellungdesPflegendenvonseinerArbeitsleistungalsArbeitnehmer gegenseinenarbeitgeber;deranspruchistzudemauflängstenssechsmonate
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/12794 (jepflegebedürftigemangehörigen)begrenzt.beiderfamilienpflegezeithandeltessichumeineförderfähigeverringerungderarbeitszeitvonbeschäftigtenfürdiedauervonlängstens24monatenbeigleichzeitigeraufstockungdes ArbeitsentgeltsdurchdenArbeitgeberinderPflegephaseundeinenAusgleich des Wert- oder Arbeitszeitguthabens in der Nachpflegephase. 7.WiegroßistdiePersonengruppe,diewährendihresStudiumsAngehörige pflegt? DieBundesregierungverfügtinsoweitnichtüberaussagekräftigeDaten.IhrbekanntgewordeneUmfrageergebnisseeinzelnerHochschulen (mitunterschiedlicherabgrenzungdesdabeidefiniertenbegriffsnaherangehöriger)erscheinennichtausreichendbelastbarundstatistischnichthinreichendrelevantfür einebundesweitehochrechnung.nacheinerfrüherenschätzungdesdeutschenstudentenwerkssindetwa1prozentdergefördertenbetroffen,waseiner Größenordnung von etwa 500 Fällen bundesweit entspräche. 8.InwiefernreichtausSichtderBundesregierungeineÄnderungbeider BestimmungderFörderungshöchstdauer,umeineBerücksichtigungvon Pflegezeiten von Angehörigen im BAföG zu gewährleisten? VergleichedieAntwortzuFrage6.UnabhängigdavonbleibtbetroffenenStudierendendieMöglichkeit,sichbeierheblicherzeitlicherInanspruchnahme vorübergehendvomstudiumbeurlaubenzulassen.daswährendderdauerder PflegeihresAngehörigenvondemPflegebedürftigenfürdengleichenZeitraumbezogeneundandenStudierendenweitergeleitetePflegegeldkannzur DeckungdeseigenenLebensunterhaltsverwendetwerden,ohnedassdieDauer derbeurlaubungsbedingtenstudienunterbrechungbeispätererwiederaufnahmedesstudiumsaufdieförderungshöchstdauernachdembafögangerechnetwürde.mitdeminstrumentderbeurlaubunglassensichetwaigepflegebedingteverzögerungenderausbildungabfangen.imeinzelfallkann,wenn einebeurlaubungnichtmöglichist,unterumständeneineverlängerungder FörderungüberdieFörderhöchstdauerhinauserreichtwerden,auchüber 15 Absatz 3 Nummer 1 BAföG aus schwerwiegenden Gründen. 9.BietetsichausSichtderBundesregierungdieLegaldefinitiondesBegriffs Angehörige nachdempflegezeitgesetzan,nachdessen 7nahe AngehörigeimSinnedesGesetzesGroßeltern,Eltern,Schwiegereltern, Ehegatten,Lebenspartner,PartnereinereheähnlichenGemeinschaft, Geschwister,Kinder,Adoptiv-oderPflegekinderdesEhegattenoder Lebenspartners, Schwiegerkinder und Enkelkinder sind? Nein. Vergleiche insoweit die Antwort zu Frage WelcheanderenDefinitionendesBegriffs Angehörige kommenaus Sicht der Bundesregierung in Betracht? Keine. Vergleiche ergänzend die Antwort zu Frage 6.
6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11.InwiefernhältesdieBundesregierungfürsinnvoll,fürdieDefinitiondes Begriffs Angehörige zurberücksichtigungvonpflegezeitenimbafög einevölligneuedefinitionzuwählen,diezumbeispielformennichtformalisierter Partnerschaften berücksichtigt? DieBundesregierungsiehthierkeinesinnvollenLösungsmöglichkeiten.Vergleiche ergänzend die Antwort zu Frage WelchejährlichenMehrkostenentstehennachSchätzungderBundesregierung,diePflegevonAngehörigenwährenddesStudiumsimBAföG zuberücksichtigen (bittenacheinzelnendefinitionendesbegriffs Angehörige aufschlüsseln)? EineSchätzungistmangelsderzeitverfügbareraussagekräftigerDatenundwegendernichtsinnvollmöglichenAbgrenzungdeszuberücksichtigendenPersonenkreisesüberdenAngehörigenbegriffnichtmöglich.Ergänzendwirdauf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 13.WelchejährlichenMehrkostenbedeutetesnachSchätzungderBundesregierung,denKinderzuschlag,deraktuell113Eurofürdasersteund 85EurofürjedesweitereKindbeträgt,auf113EurofürjedesKindanzuheben (bitteinszenarienfürdieheutegeltendenfreibeträgeundfüreine Steigerung der Freibeträge um 3, 5 oder 10 Prozent angeben)? DieMehrausgabenwürdensichaufinsgesamtrund2Mio.Eurojährlichbelaufen (BundundLänder).EineweitergehendeDifferenzierungnachgleichzeitigerSteigerungderFreibeträgeumjeunterschiedlicheProzentsätzewürdenur zuminimalenabweichungenführen,diekeineweiterenveränderungenimgerundeten Millionenbereich ergäben. 14.WiebewertetdieBundesregierungdieÖffnungdesBAföGfürformale TeilzeitstudiengängesowiedualeStudiengänge,undwelchejährlichen MehrkostenwürdedieÖffnungmitsichbringen (bitteinszenarienfür dieheutegeltendenfreibeträgeundfüreinesteigerungderfreibeträge um 3, 5 oder 10 Prozent angeben)? DieBundesregierungprüftzurzeitMöglichkeiteneinerFörderungvonTeilzeitstudiengängenfürbestimmteFallkonstellationenundPersonenkreise,auch wennzwischenzeitlichdiekreditanstaltfürwiederaufbau (KfW)denallgemeinenStudienkreditseitdem1.März2013auchfürTeilzeitstudierendeeinschließlichberufsbegleitendStudierenderanbietet.DiePrüfungzusätzlicher sinnvollerergänzungsmöglichkeitenimbafög,auchingesprächenmitländervertretern,istnochnichtabgeschlossen.zurfragedermiteineröffnung desbafögfürformaleteilzeitstudiengängeverbundenenmehrkostenwirdinsoweit auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. BeidualenStudiengängenmussdifferenziertwerden:SogenanntepraxisintegrierteoderausbildungsintegriertedualeStudiengängesindbereitsnachgeltendemBAföGgrundsätzlichförderungsfähigsolangedieAuszubildendenan einerhochschuleeingeschriebensind.dieausbildungsvergütungenausdem betrieblichenteilderausbildungwerdeninvollemumfangalseinkommen auf einen etwaigen BAföG-Anspruch angerechnet. BerufsbegleitendedualeStudiengänge (Weiterbildungnachabgeschlossener Berufsausbildung)sinddagegenüblicherweisesoangelegt,dassderenFörderungnachdemBAföGnichtmöglichist.AuchhierwirdjedochinallerRegel aus der Berufstätigkeit ein ausreichendes Einkommen erzielt.
7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/12794 Insoweit fallen daher naturgemäß keine bezifferbaren Mehrkosten an. 15.UnterwelchenBedingungenwirddasBAföGzwischenErreichendes BachelorabschlussesundderAufnahmeeinesMasterstudiumsweitergezahlt? NachErreichendesBachelorabschlussesistdieAusbildungzunächstbeendet, einförderungsanspruchkanndeshalbauchnichtlängerbestehen.einmasterstudiumkannfrühestensabdessenbeginngefördertwerden.dauertderausbildungslosezeitraumzwischenbachelor-undmasterstudiumnureinenmonat,so erhältderauszubildendedurchgehendförderung (sieheauchantwortzu Frage 29). 16.WelchejährlichenMehrkostenentstehen,wenndasBAföGauchdanngezahltwird,wennzwarderBachelorabschlussnichtvorliegt,abereine vorläufigezulassungzummasterstudiumbereitserteiltwurde,undwelcheentlastungswirkungentstehtfürdieeinzelnenstaatlichenebenen, wenndiesegruppekeineleistungenmehrüberdasdrittebuchsozialgesetzbuch (SGB III) erhalten würde? IsteinAuszubildender (nur)vorläufigzummasterstudiumzugelassen,weildas Bachelorstudiumnochnichtformellbeendetist,erhälter vonausnahmefällen (sieheantwortzufrage29)abgesehen biszurabschließendenbescheinigungüberdenerfolgreichenabschlussdesbachelorstudiumsunddamitendgültigenzulassungzummasterstudiumkeineförderungfürdasma-studium, ggfs.jedochnochförderungfürdasbeierfolglosigkeitdesabschlussversuchs nochnichtabgeschlossenebachelorstudium.hatderauszubildenderechtzeitig einenentsprechendenantraggestellt,wirdbeimwegfalldeszulassungsvorbehaltsimmasterstudiumrückwirkendaufdenbeginndesmasterstudiumsförderunggeleistet.dieeinführungeinerförderungabbeginneinesbereitsaufgrundvorläufigerzulassungaufgenommenenmasterstudiumswäresomitzwar theoretischkostenneutral,wennsiezugleichmiteinemrückforderungsvorbehaltversehenwürde.allerdingswürdendieländermiteinemerheblich höherenverwaltungsaufwandfürdiefällebelastet,indenendievorläufigeimmatrikulationnachdanndochnichtnachfolgenderendgültigerzulassungverwaltungsaufwändigerückforderungsverfahrennachsichziehenmüsste,indenenzudemauchausfallrisikenentstehen.eineweitergehendeförderung bereitsaufgrundvorläufigerzulassungzummasterstudiumsetztinsoweiteine VielzahlvonkonkretisierendenEinzelfestlegungenundAbwägungenvoraus, ohnedieaucheinesinnvolleschätzungvonmehrkostennichtmöglichist.insoweit wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Wer in einem Masterstudiengang immatrikuliert ist, und sei es nur unter Vorbehalt,kannwegenderunterschiedlichenZielrichtungdesDrittenBuchesSozialgesetzbuch (SGBIII) (Arbeitsförderung)keineLeistungennachdiesemGesetz erhalten ( 180Absatz3Nummer1SGBIII).AuchLeistungennachdem ZweitenBuchSozialgesetzbuch (SGBII)scheidenwegendesgesetzlichen Ausschlussesin 7Absatz5SGBIIaus.DieFrageeinerEntlastungswirkung für einzelne staatliche Ebenen stellt sich insoweit somit nicht. 17.WiehabensichdieKostenfürBAföG-ZahlungenanBürgerinnenund BürgerderEuropäischenUnionandeutschenHochschulenseitInkrafttreten der 23. BAföG-Novelle entwickelt? DieBAföG-StatistikdesStatistischenBundesamtsfür2012wirderstEndeJuli verfügbarsein.eslassensichdaherderzeitlediglichdiedatenfür2011mitde-
8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode nenfürdasjahr2010vergleichen,indemdas23.bafögändgzum1.oktober inkraftgetretenist.einisoliertesherausrechnenderdreimonate,diedas 23.BAföGÄndGauchbereitsin2010gegoltenhat,istmangelsentsprechend signierterdatenlagenichtmöglich.diefallzahlvonandeutschenhochschulen mitbaföggefördertennichtdeutschenunionsbürgernbeliefsichin2010auf 7194undin2011auf7734.DerfinanzielleAufwandfürdiesenPersonenkreis beliefsichdabeiin2010aufinsg.27,3mio.euro (BundundLänder)undin 2011 auf 30,6 Mio. Euro. 18.WiehabensichdieKostenfürBAföG-ZahlungenandeutscheStudierendeanHochschuleninderSchweizundanHochschuleninMitgliedstaaten der Europäischen Union entwickelt? DieBAföG-StatistikdesStatistischenBundesamtsfür2012wirderstEndeJuli verfügbarsein.eslassensichdaherderzeitlediglichdiedatenfür2011mitdenenfürdasjahr2010vergleichen,indemdas23.bafögändgzum1.oktober inkraftgetretenist.einisoliertesherausrechnenderdreimonate,diedas 23.BAföGÄndGauchbereitsin2010gegoltenhat,istmangelsentsprechend signierterdatenlagenichtmöglich.dieausgabenfürdieförderungdeutscher StudierenderwährendeinesAuslandsaufenthaltsinnerhalbderEuropäischen Union (EU)sowiederSchweizsindvonknapp86Mio.Euroin2010aufgut 102 Mio. Euro in 2011 gestiegen. 19.WelchejährlichenMehrkostenentstehennachSchätzungenderBundesregierung,dengesamtenBologna-Raum (aktuell47staaten)fürdas BAföGzuöffnen (bitteinszenarienfürdieheutegeltendenfreibeträge undfüreinesteigerungderfreibeträgeum3,5oder10prozentangeben)? SchonnachgeltendemRechtsindAusbildungsaufenthalteinnichtzurEUgehörigenZielstaatenbiszueinerDauervonregelmäßigeinemJahrbzw.inbegründetenFällenundbeikooperativenbi-undmultinationalenStudiengängen mitinderstudienordnungzwingendvorgesehenenauslandsaufenthaltenauch entsprechendlängerförderungsfähig.eine Öffnung kannsichalsonurauf diefrageeinervoraussetzungslosenförderungauchvonvollständiginzielstaateninnerhalbdesbologna-raumsverbrachtenausbildungenbeziehen. EineSchätzunginsoweitistmangelsderzeitverfügbarerhinreichendaussagekräftigerDatenundwegendernichtplausibilisierbarenAbschätzungmöglicher VerhaltensänderungenStudierendersinnvollnichtmöglich.Ergänzendwirdauf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 20.WiebewertetesdieBundesregierung,anstattderderzeitigenWohngeldpauschalevon224EurofürauswärtswohnendeStudierendedieWohnkostenfürStudierendeimBAföGentsprechendderimWohngeldgesetz festgelegtenmietenstufenzuerstatten,umdenregionalsehrunterschiedlichen Mietkosten zu entsprechen? WelchejährlichenMehrkostenbzw.MinderkostenwürdedasnachSchätzung der Bundesregierung bedeuten? DieBundesregierungstehtdiesemVorschlagskeptischgegenüber.MitderUmsetzungwäreeinerheblichhöhererBearbeitungs-undBürokratiekostenaufwandzuerwarten.DasderzeitpraktizierteVerfahreneinerbundeseinheitlichen WohnkostenpauschalefürdieBerechnungdesBedarfserfordertminimalen Verwaltungsaufwand.DieBemessungdergesetzlichbeziffertenbundeseinheitlichenPauschaleerfolgtunterBerücksichtigungderTatsache,dassdiespezifi-
9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/12794 schenunterkunftsbedürfnissejungermenschenimerststudiumnichtnotwendigerweisedenimwohngeldrechtmaßgeblichengenerellenwohnbedürfnissen fürwohngeldberechtigteentsprechen.fürbafög-berechtigtestudierende,die typischerweisezuvornochnieauseigeneneinkünftenzurdeckungihrerlebenshaltungskosteninderlagegewesensind,kommenauchwohnformenwie StudentenwohnheimplätzeinBetracht,dieindenwohngeldrechtlichenMietstufenkeinespezifischeEntsprechungfinden.EinpauschalesAbstellenaufdie imwohngeldgesetzfestgelegtenhöchstbeträgedermietstufenwürdedaherin vielenfällenzuerheblichenüberdeckungenundnichtzurechtfertigenden Mehrkosten führen. WürdederWohnkostenbedarfdesBAföGkünftigdagegennichtausschließlich entsprechendderimwohngeldgesetzfestgelegtenhöchstbeträgealspauschale bemessen,sondernzurvermeidungvonüberdeckungenindividuellaufdietatsächlichenmietkostenbegrenzt,müsstendiebafög-ämternichtnurdieeinschlägigemietenstufefürdenwohnortdesauszubildendenermitteln,sondern künftigwiederdieerstmitdem23.bafög-änderungsgesetzvermiedenenverwaltungsaufwändigeermittlungenderjeweiligenbruttokaltmieteinabgrenzung zuberücksichtigungsfähigennebenkostendurchführen.entstehendemehrkostensindanhanddesvorhandenenstatistischendatenmaterialsinbeidendenkbarenvariantennichtbezifferbar,dawederausderbafög-statistiknochaus densozialerhebungendesdeutschenstudentenwerksdiedafürerforderliche wohnortgenaueregionaleverteilungderauszubildendenerhobenwerden.auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird ergänzend Bezug genommen. 21.WelcheMaßnahmenplantdieBundesregierung,umdieLückeninder DeckungderMehrbedarfesowiederUnterkunftskostenvonMenschen mitbehinderung,diediederzeitigenregelungendessgbiiundbafög bewirken,zubeseitigen,undwelchemehrkostenwürdediesernotwendigelückenschlussnachansichtderbundesregierungjährlichbedeuten? FürdieBundesregierungistdieUmsetzungdesÜbereinkommensderVereintenNationenüberdieRechtevonMenschenmitBehinderungenimBildungsbereicheinwichtigesAnliegensowohlinBezugaufdieSicherungdesangemessenenLebensunterhaltsderMenschenmitBehinderungenwährendihrer AusbildungalsauchinBezugaufdieBereitstellungnotwendigerbildungsbegleitenderAssistenz-undsonstigerUnterstützungsleistungen.ImRahmendes zurzeitnochandauerndenmeinungsbildungsprozesseszubestehendenhandlungs-undoptimierungsbedarfenwirdsieauchdendialogmitdenverbänden dermenschenmitbehinderungenundweiterenbeteiligtensuchen.imübrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 22.WiebewertetesdieBundesregierung,dassdasBAföGfürMastertudierendezwarbiszum35.Lebensjahrgezahltwird,aberderStudierendentarifinderKrankenversicherungnurdannüberdas30.Lebensjahrhinaus erhältlichist,wenndas14.fachsemesternochnichtüberschrittenwurde, währendfüreinnichtkonsekutivesmasterstudiumunabhängigvonalter undfachsemesterzahldergünstigetarifdergesetzlichenkrankenkassen nicht angeboten wird? DieVersicherungspflichtinderKrankenversicherungderStudierenden (KVdS) bestehtunterdenin 5Absatz1Nummer9desFünftenBuchesSozialgesetzbuchgenanntenVoraussetzungen,biseinederimGesetzgenanntenGrenzen erreichtwird.entgegenderaussageinderfragestellungendetsiedaherauch, wennzwardas14.fachsemesternochnichtabgeschlossen,aberdas30.lebensjahrvollendetist.soweitdiesegrenzennochnichterreichtsind,besteht
10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode dieversicherungspflichtfürstudierendesowohlimbachelorstudiumalsauch immasterstudium.beimasterstudiengängenistesdabei andersalsdiefragestellerunterstellen unerheblich,zuwelchemzeitpunktdasstudiumaufgenommen wird und ob es an ein Bachelorstudium anschließt. DasgeltendeRechtdergesetzlichenKrankenversicherunggehtvondemRegelfallaus,dasseinStudiuminunmittelbaremAnschlussandenErwerbder Hochschulzugangsberechtigung (Abitur)aufgenommenwirdundbiszurVollendungdes30.Lebensjahresabgeschlossenwerdenkann.DieVersicherungspflichtfürStudierendenachÜberschreitungderobengenanntenGrenzenist möglich,wenndieartderausbildungoderfamiliäresowiepersönliche GründedieseÜberschreitungrechtfertigen,z.B.derErwerbderZugangsvoraussetzungenineinerAusbildungsstättedesZweitenBildungswegs.Aber auchhierhatdierechtsprechungdesbundessozialgerichts (BSG)engeGrenzengesetzt.DieBelastungenderSolidargemeinschaftdurchdieniedrigenBeiträgederStudierendensolleninvertretbarenGrenzengehaltenwerden.Dieses gesetzgeberischezielkannnurbeiengerauslegungderausnahmeregelung zurmöglichenüberschreitungderaltersgrenzeerreichtwerden.dieindividuelleentscheidung,erstzueinemspäterenzeitpunkteinstudiumaufzunehmen,zähltnichtdazu.ergänzendwirdaufdieantwortderparlamentarischen StaatssekretärinbeimBundesministerfürGesundheit,UlrikeFlach,vom 27.September2012aufdieSchriftlicheFrage67derAbgeordnetenNicole Gohlke auf Bundestagsdrucksache 17/10875 verwiesen. AuchdasBAföGgehtalsMassenleistungsgesetzvomtypischenStudierenden aus,deralsbaldnacherwerbderhochschulreifedasstudiumaufnimmtundes dannvorerreichendes30.lebensjahresauchbeendet.dasgiltgrundsätzlich auchfürdiegestuftenstudiengängebachelor/master.durchdas23.bafög- ÄnderungsgesetzwurdedieAltersgrenzefürStudierendeinMasterstudiengängenzwarauf35JahrebeiStudienbeginnangehoben.TragenderGrunddafür warjedoch,dassdiebachelorabsolventennachdiesemerstenhochschulabschlusszunächstindasberufslebeneinsteigenkönnensollen,umzumeinen Praxiserfahrungzusammeln.ZumanderenkönnenBachelorabsolventenwährendeinerzunächsteingeschobenenErwerbstätigkeitsphasesowohlzusätzliche Entscheidungshilfefinden,obihneneinvertiefendesStudiumüberhauptgebotenerscheint,alsauchfinanzielleRücklagenfüreineventuellesspäteresMasterstudiumbilden,mitdenensiegegebenenfallsauchhöherenAnsprüchenan denlebensstandardgerechtwerdenundmitsteigendemlebensalteranfallende Mehrausgaben wie höhere Krankenversicherungskosten auffangen können. 23.WelchejährlichenMehrkostenentstehennachSchätzungderBundesregierung,wennallenMasterstudierendenzwischen30und35Jahren vondenkrankenversichererndergünstigerestudierendentarifangeboten würde (bitte nach Krankenversicherern aufschlüsseln)? AufBasisvonAuswertungenderaktuellenEinkommens-undVerbrauchsstichprobe (EVS)desStatistischenBundesamtesistfürdasJahr2008eineGesamtzahlvoncirca20000bis30000freiwilligversicherterStudierenderimAlter zwischen30und35jahrenohnebzw.mitnurgeringfügigemeinkommenermittelbar,diegegebenenfallsvoneinerausweitungderstudentischenkrankenversicherungprofitierenkönnten.eineabgrenzungzwischenmaster-und Bachelorstudierendenisthierbeinichtmöglich.AufgrunddergeringenFallzahl istlediglicheinemiteinergroßenungenauigkeitbehaftetegrobschätzung möglich,aufderengrundlagesichjährlichemindereinnahmenfürdiegesetzlichekrankenversicherungvonrund20mio.euroergebenwürden.eineaufschlüsselung nach Krankenkassen ist nicht möglich.
11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/ InwieferngibtesausSichtderBundesregierungLückenbeiderFörderungdesLebensunterhaltesinStudienzeiten,dieerstzumStudiumhinführen (wiez.b.vorbereitungs-undbrückenkurse),undwelcheschlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Studierende,dienachderStudienordnungeinesMasterstudiengangsentweder vordessenbeginnpropädeutischevorsemesterzusätzlichzuihrembachelorabschlussoderbrückenkursewährenddesmasterstudiumsbzw.zusätzliche ECTS-PunktefürdieZulassungzumMasterstudiumselbstoderzudessenAbschlussprüfungabsolvierenmüssen,könnenaufgrundeinesentsprechendenErlassesdesBundesministeriumsfürBildungundForschung (BMBF)zumGesetzesvollzugindiesenZeitengrundsätzlichFörderungerhalten.Derdabei längerenausbildungsdauerliegtregelmäßigeinegesondertefestlegungder RegelstudienzeitdesMasterstudiumszugrunde,dieinsoweitauchdieFörderungshöchstdauer nach dem BAföG bestimmt. Andere Vorsemester,diekeinerbestimmtenAusbildungzuzuordnensindund auchnichtselbstzueinemabschlussführen,sinddagegenkeine Ausbildungen im Sinne des BAföG und daher auch nicht förderungsfähig. Die Bundesregierung sieht insoweit keine förderungsrechtlichen Lücken. 25.WelchejährlichenMehrkostenentstündennachSchätzungenderBundesregierung,wennStudienzeiten,dieerstzumStudiumhinführen (wiez.b. Vorbereitungs-undBrückenkurse),indieFörderungnachdemBAföG aufgenommen werden? Es entstehen keine Mehrkosten, vergleiche Antwort zu Frage FürwelcheGruppenbefürwortetdieBundesregierungeineAnpassung derförderhöchstdauer,z.b.aufgrundvontätigkeiteninhochschulgremienoderderstudentischenselbstverwaltung,undwelchejährlichen Mehrkosten würden dadurch entstehen? DieBundesregierungsiehtfüreineweitereAusdehnungoderPauschalierung derbereitsnachgeltendem 15Absatz3Nummer3BAföGfüreineangemesseneZeitverlängerbarenFörderungüberdieFörderungshöchstdauerindengenanntenFallkonstellationenhinauskeineVeranlassung.AuchfüreineEinbeziehungweiterer Gruppen vermagsieangesichtsderin 15Absatz3 Nummer1BAföGbereitsberücksichtigten schwerwiegendengründe keinen Bedarfzuerkennen.EineMehrkostenschätzungentfälltdaher.ImÜbrigenwird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 27.WelchejährlichenMehrkostenentstehendurchdenVorschlagdesNKR, Krankenkassenbeiträgepauschalanzurechnen,damitErbringungund PrüfungdesKrankenversicherungsnachweisesentfallen,wasdieBundesregierunginihrerAntwortaufdieKleineAnfragederFraktion BÜNDNIS90/DIEGRÜNEN EntbürokratisierungdesBundesausbildungsförderungsgesetzes (Bundestagsdrucksache17/11099)ineinem künftigen BAföG-Änderungsgesetz für erörterungswürdig hält? InwelchemVerhältnisstehendieseMehrkostenimVergleichzudenvom NKR abgeschätzten Effizienzgewinnen? Bei wem fallen die Mehrkosten, und bei wem die Minderausgaben an? DievomNKRkritisierte,zwischengesetzlichundprivatversichertenStudierendendifferenzierendegesetzlicheRegelungzudenKrankenversicherungszu-
12 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode schlägengehtaufeineforderungdesbundesrechnungshofs (BRH)inseiner BemerkungNummer72desJahres1998zurHaushalts-undWirtschaftsführungdesBundeszurück (Bundesratsdrucksache880/98,S.29,192ff.).Der BRHhattedamalsbeanstandet,dassdieKrankenversicherungszuschlägenach BAföGohneAbzugauchanprivatteilversicherteStudierendegezahltwurden, obwohlgarkeinebeiträgeindieserhöhezuzahlenwaren.derdeutschebundestaghattediebemerkungzustimmendzurkenntnisgenommenundeiner entsprechendenempfehlungdeshaushaltsausschusses (Bundestagsdrucksache 14/1257,S.38)folgendinseiner52.Sitzungam8.September1999gefordert, diekrankenversicherungszuschlägefürstudierende,fürdieimkrankheitsfall AnspruchaufbeamtenrechtlicheBeihilfebesteht,soabzusenken,dasssiedem Subsidiaritäts-undBedarfsprinzipderAusbildungsförderunggerechtwerden. EssolltensomitnurtatsächlichentstandeneBeitragskostenbeiderBemessung deskrankenversicherungszuschlagsberücksichtigtwerdenkönnen.eineentsprechenderegelungwurdeausdiesemgrundseinerzeitindasausbildungsförderungsreformgesetz vom 19. März 2001 (BGBl. I S. 390) aufgenommen. AndieserRegelungsolltenachAuffassungderBundesregierungfestgehalten werden.esbedeutetkeinengrößerenverwaltungsaufwand,denzuschlagauf diedemohnehinerforderlichennachweisderbeitragspflichtigenversicherung alssolchereinfachzuentnehmendebeitragshöhezubegrenzen.esbestehtkein Anlass,privatversichertenAuszubildendenmehranZuschlagzuleisten,alssie tatsächlich für ihre Krankenversicherung aufbringen müssen. DieBundesregierunghältesjedochinÜbereinstimmungmiteinerForderung derländerfürerörterungswürdig,aufeinenochweitergehendedifferenzierungin 13aAbsatz1Satz3BAföG (pauschalekürzungdesnachgewiesenen Beitragsum10Prozent,wennnachdemVersicherungsvertragbestimmteprivatärztlicheWahlleistungenetc.enthaltensind)zuverzichten.DieseRegelung führtzuerheblichemverwaltungsaufwandwegendererforderlichenprüfung jedesprivatenkrankenversicherungsvertragsbeioffensichtlichnurgeringem Einsparpotential.BeiEinführungderRegelungdurchdasAusbildungsförderungsreformgesetzwarenseinerzeitdiegesamtenMinderausgabenbeisowohl derbegrenzungauftatsächlichentstandenekrankenversicherungskostenals auchderkürzungumpauschal10prozentbeiwahlleistungenaufzusammen ca.3mio.dmprojahrgeschätztworden.überdiekorrespondierendeneinsparungendurchdiedadurcherzielbareverwaltungsvereinfachungbeiden Ländern,wenndiepauschaleKürzungsregelungwiederabgeschafftwürde,liegenderBundesregierungkeineZahlenvor.DasEinsparpotenzialinsoweitwird von den Ländern aber übereinstimmend als erheblich eingeschätzt. 28.WelchejährlichenMehrkostenentstehenbeieinemkomplettenWegfall dervorlagedesleistungsnachweisesineinemsechssemestrigenbachelorstudium, der bisher nach vier Semestern erbracht werden muss? InwelchemVerhältnisstehendieseMehrkostenimVergleichzudenvom NKR abgeschätzten Effizienzgewinnen? Bei wem fallen die Mehrkosten, und bei wem die Minderausgaben an? DieBundesregierungverfügtnichtüberDatenzurZahlderBAföG-Empfänger, diezurzeitwegenversäumterrechtzeitigervorlagevonleistungsnachweisen nach 48BAföGwährendeinesBachelorstudiumsvomweiterenBezugvon BAföG-Leistungenzunächstausgeschlossensind.DieAbschätzungderAuswirkungeinesvölligenVerzichtsaufsolcheLeistungsnachweisefürBachelorstudierendeineinemnursechssemestrigenStudiengangistinsoweitkurzfristig nichtmöglich.esbedürfteohnehineinerfestlegungaufweiterekriterienzur BestimmungdesausGleichbehandlungsgründeneinzubeziehendenBetroffenenkreises (beispielsweiseauchinvergleichbarkurzeneinstufigenstudiengän-
13 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13 Drucksache 17/12794 genanfachhochschulen)undderintensivenprüfungvonalternativenzueinem völligenverzichtaufleistungsnachweise.diesekomplexenfragestellungen sindgegenstandlaufendergesprächemitdenländernaufarbeitsebene.insoweit wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 29.WelcheErkenntnisseliegenderBundesregierungdarübervor,welche FolgenFörderunterbrechungenbeimBAföGzwischendemEndeder letztenbachelorprüfungundderaufnahmeeinesmasterstudiumshaben, weilzwargesondertebescheinigungenderhochschulevorliegen,dass dasbachelorstudiumerfolgreichabgeschlossenwurde,aberdieabschlussnote noch nicht feststeht? LegtderAuszubildendeeineBescheinigungderHochschulevor,dassdas Bachelorstudiumerfolgreichabgeschlossenwurde,aberdieAbschlussnote nochnichtfeststehtundwirderaufgrunddessenohnevorbehaltzummasterstudium zugelassen, so erhält er Förderung von Beginn des Masterstudiums an. LiegtzwischenderletztenPrüfungimBA-StudiengangundderAufnahmedes MasterstudiumsnureinMonat,soerhältderAuszubildendedurchgehendFörderung.DauertdieZeitzwischendenAusbildungenlänger,sowirdvom Bachelorabsolventenerwartet,dassersichbiszueinerFortsetzungseinerAusbildungdurcheigeneErwerbstätigkeitselbstunterhältodernotfallsLeistungen nachsgbiiinanspruchnimmt.derleistungsausschlussnach 7Absatz5 SGB II (siehe Antwort zu Frage 16) gilt nicht für ausbildungslose Zeiten. 30.WelchejährlichenMehrkostenentstehenbeieinerdurchgehendenFörderungzwischendemAbsolvierenderletztenBachelorprüfungundder AufnahmeeinesMasterstudiumsbeiVorlageeinerBescheinigungder Hochschule,dassdasBachelorstudiumerfolgreichabgeschlossenwurde, auch wenn die Abschlussnote noch nicht feststeht? EsentstehenkeineMehrkosten,weilbereitsnachgeltendemRechtaufgrund entsprechenderkonkretisierenderauslegungsvorgabenimgesetzesvollzugdie erwünschte Lösung praktiziert wird, vergleiche Antwort zu Frage WelcheVorschlägehatdieBundesregierungdenLändernzurweiteren EntbürokratisierungdereinzelfallbezogenenBerechnungderimBAföG zuberücksichtigendenaltersvorsorgebeiträgeunterbreitet (sieheankündigungderbundesregierunginderantwortzufrage11aufdie KleineAnfragederFraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNEN EntbürokratisierungdesBundesausbildungsförderungsgesetzes,Bundestagsdrucksache17/11099),undwieistdazuderDiskussionsstandzwischenBund und Ländern? AufwiederholtvonLänderseitegeäußertenWunschnachVerwaltungsvereinfachungbeiderBerücksichtigungvonstaatlichgefördertenAltersvorsorgeverträgennach 10a,79ff.desEinkommensteuergesetzes (EStG) ( Riester- Rente )hatdasbmbfimeinvernehmenmitdenländerndurchvollzugserlass vom23.januar2013dietatsächlichgeleistetenaltersvorsorgebeiträgeentsprechendderbescheinigungnach 92EStG,maximalbiszurHöhedesumdie GrundzulagegemindertenHöchstbetragsnach 10aEStG (1946Euro)beider Einkommensermittlungfürabzugsfähigerklärt.Dieverwaltungsaufwendige konkreteberechnungdesindividuellenmindesteigenbetragsgemäß 86EStG entfälltdamit.aufdieseweisewurdeaucheinerentsprechendenforderung des NKR Rechnung getragen.
14 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 32.WelchejährlichenMehrkostenentstehenbeiErsatzdereinzelfallbezogenenBerechnungdernach 82desEinkommensteuergesetzesgeförderten Altersvorsorgebeiträge (z.b.fürriester-renten)durcheinepauschalierung? InwelchemVerhältnisstehendieseMehrkostenimVergleichzudenvom NKR abgeschätzten Effizienzgewinnen? Bei wem fallen die Mehrkosten, und bei wem die Minderausgaben an? DasBMBFrechnetnichtmitdurchdiegeänderteVollzugsregelungverursachtenmarkantenMehrkosten.VorErlassderinFrage31dargestelltenVollzugsregelungwarenvoneinigenLändernstichprobenartigeVergleichsrechnungen angefordertundgeprüftworden.darausergabsich,dassinderganzüberwiegendenzahldergeprüftenfälledermindesteigenbetragnach 86EStGund diesummedergemäßderbescheinigungnach 92EStGtatsächlichgeleistetenAltersvorsorgebeiträgenurinvernachlässigbaremUmfangvoneinanderabwichen.BeiderErmittlungdesfürdieGewährungvonBAföGrelevantenanzurechnendenEinkommensnachBerücksichtigungallerAbzügeimSinnevon 21BAföGwurdendabeizudemimGesamtergebniskeineerheblichenDifferenzen zwischen den beiden Berechnungsarten erkennbar waren. Umdiedaher wennüberhaupt nurminimalenmehrkostenkonkretzuermitteln,diedurchdienunmehrohnehinbereitszugelassenepauschalisierungeventuellentstehen,müsstendieämterfürausbildungsförderungdenmindesteigenbetragnach 86EStGdanntrotzdeminallenFällenexaktberechnenund dannmitdentatsächlichgeleistetenabzugsfähigenbeiträgenvergleichen.dies würdediemitderneuenvollzugsregelungbezweckteentbürokratisierungvollständig konterkarieren.
15
16 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN
Drittmittelzuwendungen des Bundesministeriums der Verteidigung an Hochschulen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6200 17. Wahlperiode 15. 06. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Gohlke, Dr. Petra Sitte, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter
MehrGeheimverträge zwischen Wissenschaftseinrichtungen und Unternehmen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6694 17. Wahlperiode 25. 07. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Gohlke, Dr. Petra Sitte, Agnes Alpers, Dr. Rosemarie Hein
Mehr1.TeiltdieBundesregierungdieAnsicht,dassdieStreichungderRentenbeiträgezueinerErhöhungderAnzahlderEmpfängerinnenundEmpfänger
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2597 17. Wahlperiode 16 07. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Katrin Göring-Eckardt, Kerstin Andreae,
MehrStellung der Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen im Fünften Buch Sozialgesetzbuch
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9328 17. Wahlperiode 17. 04. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Maria Klein-Schmeink, weiterer
MehrAltstandortenmbHundaufderenTochtergesellschaftACOSAltlasten-ControllingundServicegesellschaftmbHundaufdieVerhandlungenmitdenLändern
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14520 17. Wahlperiode 08. 08. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Behm, Stephan Kühn, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
MehrZustand und Sanierungsbedarf der Brücken im Bundesfernstraßennetz
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11924 17. Wahlperiode 17. 12. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Groß, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, weiterer Abgeordneter
MehrWohnungsunternehmen und die Erzeugung erneuerbarer Energien
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13005 17. Wahlperiode 08. 04. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniela Wagner, Oliver Krischer, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
MehrKleine Solidargemeinschaften als anderweitige Absicherung im Krankheitsfall
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4386 17. Wahlperiode 10. 01. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Harald Terpe, weiterer
MehrEntwicklung der deutschen Förderung der Vietnamese German University
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5881 17. Wahlperiode 23. 05. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Priska Hinz (Herborn), Ekin Deligöz, Katja Dörner, weiterer Abgeordneter
MehrVorbemerkung der Fragesteller ImRahmenderBeratungenüberdasUmweltgesetzbuchhatdasBundesministeriumfürUmwelt,NaturschutzundReaktorsicherheit
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1864 17. Wahlperiode 25. 05. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Cornelia Behm, Ulrike Höfken, weiterer
MehrÜber- und unterversorgte ärztliche Planungsbereiche in Verbindung mit der Relation Ärzte/Ärztinnen zur Bevölkerung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6632 17. Wahlperiode 20. 07. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Harald Terpe, weiterer
Mehrseit November 2011 ergriffen oder in die Wege geleitet?
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9754 17. Wahlperiode 23. 05. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter
MehrAufenthalt von verurteilten Attentätern des Sivas-Massakers in Deutschland
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7766 17. Wahlperiode 21. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Memet Kilic, Ekin Deligöz, Claudia Roth (Augsburg), weiterer Abgeordneter
Mehreineranalysederauswirkungenöffentlicherausgabenaufdiegeschlechterverhältnissekönnenprioritätenverändertundmittelneuverteiltwerden.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11410 17. Wahlperiode 07. 11. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sven-Christian Kindler, Monika Lazar, Katja Dörner, weiterer Abgeordneter
MehrErstmaliger automatischer Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit Auswirkungen der Optionspflicht im Jahr 2013
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12321 17. Wahlperiode 12. 02. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Memet Kilic, Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln), weiterer
Mehr1.WannhabennachKenntnisderBundesregierungwelcheTreffenmitwelchenBeteiligtenzumVerkaufdesAnteilsvonRWEundE.ONander
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12364 17. Wahlperiode 19. 02. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Hans- Josef Fell, weiterer
MehrDie Förderung des betrieblichen Gesundheitsmanagements durch steuerrechtliche sowie darüber hinausgehende Regelungen und deren Nutzung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12262 17. Wahlperiode 05. 02. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Martina Bunge, Karin Binder, weiterer Abgeordneter
MehrBergwerkseigentum an Braunkohlelagerstätten in Ostdeutschland
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12229 17. Wahlperiode 31. 01. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Cornelia Behm, Stephan Kühn, weiterer Abgeordneter
MehrNutzung von Blockheizkraftwerken und Kraft-Wärme-Kopplung durch Wohnungseigentümergemeinschaften
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14034 17. Wahlperiode 18. 06. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniela Wagner, Kerstin Andreae, Oliver Krischer, weiterer Abgeordneter
MehrVorbemerkung der Fragesteller ImSommer2011hatdieEuropäischeKommissiondenEntwurfeinerRichtliniezurEnergieeffizienz
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10359 17. Wahlperiode 20. 07. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer Daniela Wagner, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
MehrAbarbeitungsstand der Konjunkturprogramme und des Mautmehreinnahmenprogramms
Deutscher Bundestag Drucksache 17/699 17. Wahlperiode 11. 02. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel, Stephan Kühn, Dr. Anton Hofreiter, weiterer
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 17/9897. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9897 17. Wahlperiode 11. 06. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Matthias W. Birkwald, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter
Mehroffiziellenberufsverbotsverfahren,2200disziplinarverfahren,1250ablehnungenvonbewerbernund265entlassungenausdemöffentlichendienst.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8667 17. Wahlperiode 10. 02. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Herbert Behrens, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter
Mehrprognostiziertenkwk-ausbau,welcherfürdiebundesregierungdiegrundlagedergesetzesnovelledarstellte.daringingendieautorenfürdasjahr
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11775 17. Wahlperiode 30. 11. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
MehrBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5382 17. Wahlperiode 06. 04. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann, Markus Tressel, weiterer Abgeordneter
MehrUmsatzsteuerrechtliche Behandlung von Forschungseinrichtungen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10466 17. Wahlperiode 13. 08. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Krista Sager, Dr. Tobias Lindner, Ekin Deligöz, weiterer Abgeordneter
MehrGesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 2013
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14567 17. Wahlperiode 15. 08. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Harald Koch, Richard Pitterle, Dr. Axel Troost
Mehrfinanziellenkollapsstehen,mussunverzüglicheineaufgabengerechtefinanzausstattungderstädteundgemeindensichergestelltwerden.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2683 17. Wahlperiode 27. 07. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Birgitt Bender, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter
MehrFörderung von sogenanntem unkonventionellem Erdgas in Deutschland transparent gestalten
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3029 17. Wahlperiode 28. 09. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Hans-Josef Fell, Dorothea Steiner, weiterer Abgeordneter
MehrPositionen der Bundesregierung zur EU-Energieeffizienzrichtlinie
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9090 17. Wahlperiode 23. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ingrid Nestle, Oliver Krischer, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
MehrBeraterverträge und externe Expertisen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6032 17. Wahlperiode 01. 06. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Dörner, Ekin Deligöz, Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und
MehrRechte und Hilfe für transsexuelle, transgender und intersexuelle minderjährige Menschen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8964 17. Wahlperiode 09. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
MehrVerschiebung des Beginns der Zulassungspflicht für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13042 17. Wahlperiode 09. 04. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Keul, Dr. Valerie Wilms, Omid Nouripour, weiterer Abgeordneter
MehrBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11951 17. Wahlperiode 19. 12. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Ekin Deligöz, Agnes Krumwiede, weiterer Abgeordneter
MehrDurchführung von Erörterungsterminen bei Planfeststellungsverfahren von Bundesverkehrswegen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3331 17. Wahlperiode 19. 10. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Herbert Behrens, Eva Bulling-Schröter, Sabine Leidig, weiterer Abgeordneter
MehrFörderung lebendiger Zivilgesellschaft Koordinierung der Engagementpolitik von Bund, Ländern und Kommunen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7314 17. Wahlperiode 14. 10. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Britta Haßelmann, Kai Gehring, Monika Lazar, weiterer Abgeordneter
MehrStrategie EU 2020 Verfolgung des Ziels, die Zahl der Europäer, die unter der Armutsgrenze leben, um 25 Prozent zu senken
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2064 17. Wahlperiode 11. 06. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Kurth, Manuel Sarrazin, Fritz Kuhn, weiterer Abgeordneter
Mehrermöglichtwerden,soferngewährleisteterscheint,dassdiepersonsichaufgrundihrerbisherigenausbildungundlebensverhältnissewiederindie
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11018 17. Wahlperiode 17. 10. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Memet Kilic, Josef Philip Winkler, Monika Lazar, weiterer Abgeordneter
MehrUnterstützung in Deutschland anerkannter Asylberechtigter in Auslieferungsverfahren im Ausland
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10400 17. Wahlperiode 26. 07. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan van Aken, Annette Groth, weiterer Abgeordneter
MehrFinanzierung des Gesamtverbandes Steinkohle e. V. aus Steinkohlebeihilfen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3327 17. Wahlperiode 19. 10. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Ingrid Nestle, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
MehrUmsetzung und Verbreitung der Leistungsform Persönliches Budget
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7052 17. Wahlperiode 21. 09. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Dr. Martina Bunge, Matthias W. Birkwald, weiterer
MehrAuswirkungen der Aufhebung des Hochschulrahmengesetzes auf die Mobilität von Studienberechtigten und Studierenden
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5822 16. Wahlperiode 25. 06. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Grietje Bettin, Ekin Deligöz, weiterer Abgeordneter
MehrLeiharbeit in Bundesministerien, nachgelagerten Ämtern und Behörden im Jahr 2010
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4626 17. Wahlperiode 02. 02. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Jutta Krellmann, Diana Golze, weiterer Abgeordneter
MehrAusgaben des Bundes für Straßenverkehr, Schifffahrt, Luftverkehr sowie Rad- und Fußverkehr
Deutscher Bundestag Drucksache 18/1034 18. Wahlperiode 03.04.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Leidig, Herbert Behrens, Annette Groth, weiterer Abgeordneter
MehrRegelenergie (Nachfragen zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/10704)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11500 17. Wahlperiode 19. 11. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bärbel Höhn, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
Mehr1.ZuwelchemkonkretenDatumläuftderaktuelleVertragmitderToll Collect GmbH aus?
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4790 17. Wahlperiode 16. 02. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann, Dr. Valerie Wilms, weiterer
MehrRückbau von Atomkraftwerken Sachstand und Marktsituation
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11944 17. Wahlperiode 19. 12. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Britta Haßelmann, weiterer
MehrVeröffentlichungen,heißtesinderVerfügungdesOrdnungsamtesvom10.Februar2012.VerbotenwirdMuzafferAyataauchjedesEngagementfürlegale,
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9076 17. Wahlperiode 22. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Christine Buchholz, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter
Mehrund 17/7927. DieVorbemerkungenderFragestellerundderBundesregierungaufBundestagsdrucksache17/7685enthalteneineumfassendeDarstellungderbisherigen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8847 17. Wahlperiode 05. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
Mehr1.TeiltdieBundesregierungdieAuffassung,dassdersehrniedrigeWasserpegeldesEderseesindiesemSommerauchaufdieBewirtschaftungder
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7535 17. Wahlperiode 27. 10. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms, weiterer Abgeordneter
MehrVorbemerkung der Fragesteller InderRegionKaliningradwerdenvonRosatomzweiAtomreaktorenmitzusammenca.2400MegawattLeistung,dieindenJahren2016und2018in
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11502 17. Wahlperiode 19. 11. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Johanna Voß, Werner Dreibus, Harald Koch, Dorothee Menzner und der
MehrVorbemerkung der Fragesteller LeiharbeitundaufstockendeHartz-IV-Leistungenstehenmomentanverstärkt
Deutscher Bundestag Drucksache 17/985 17. Wahlperiode 11. 03. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Krellmann, Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
MehrEnergiebilanzene.V.erstelltwurde (AnwendungsbilanzenfürdieEndenergiesektoreninDeutschlandindenJahren2010und2011,Fraunhofer-Institutfür
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14473 17. Wahlperiode 29. 07. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Ralph Lenkert, Dorothee Menzner, Sabine Stüber
Mehrgenanntenrechtsbereich vorwiegendimwegederrechts-undfachaufsicht desbmas [BundesministeriumfürArbeitundSoziales]überdieBA
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14327 17. Wahlperiode 04. 07. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
MehrBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8677 16. Wahlperiode 31. 03. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Grietje Bettin, Ekin Deligöz, weiterer Abgeordneter
MehrBologna-Tauglichkeit des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10087 16. Wahlperiode 05. 08. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Petra Sitte, Volker Schneider (Saarbrücken)
MehrUmsetzung des Entgeltsystems in der Psychiatrie nach 17d des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5310 17. Wahlperiode 30. 03. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Birgitt Bender, Elisabeth Scharfenberg, Dr.
Mehrallgemeinenbundeshaushaltein.gleichzeitigsiehtdasfinanzausgleichsgesetzvor,dassausdemallgemeinenbundeshaushaltanfinanzschwache
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10933 17. Wahlperiode 08. 10. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Axel Troost, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer
MehrGrenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung beim Bau atomrechtlicher Anlagen in Nachbarstaaten
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9832 17. Wahlperiode 30. 05. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
MehrZur Situation der durch Saatgut-Verunreinigungen mit NK 603 geschädigten Landwirte
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3722 17. Wahlperiode 11. 11. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Elvira Drobinski-Weiß, Dr. Wilhelm Priesmeier, Ulrich Kelber, weiterer
Mehr(S.18)voneinergeplantenÄnderungdesReisekostenrechtsseitensder Bundesregierung.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7303 17. Wahlperiode 11. 10. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Tressel, Dr. Thomas Gambke, Christine Scheel, weiterer Abgeordneter
MehrDGB).DaherstelltsichdieFrage,wiedieEinhaltungbestehenderJugendarbeitsschutzregelnbesserüberprüftwerdenkann,undwelche
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3392 17. Wahlperiode 26. 10. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Beate Müller-Gemmeke, Priska Hinz (Herborn), weiterer
MehrMedienberichte über mögliche Zusammenarbeit der Bundeswehr- Reservistengruppe Marschgruppe Hürtgenwald mit Rechtsextremisten
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11146 17. Wahlperiode 23. 10. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Christine Buchholz, Annette Groth, weiterer Abgeordneter
MehrVorbemerkung der Fragesteller WasseristkeineüblicheHandelsware,sonderneinererbtesGut,dasgeschützt,
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2625 17. Wahlperiode 22. 07. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Manfred Nink, Garrelt Duin, Oliver Kaczmarek, weiterer Abgeordneter
MehrBÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3566 17. Wahlperiode 28. 10. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter, Bettina Herlitzius, weiterer
Mehr30Prozent. DieMitteilungderEU-Kommissionmachtdeutlich,dasssichdieDatengegenüberdenzweiJahrezuvorzugrundegelegtenSchätzwertenwegender
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4970 17. Wahlperiode 28. 02. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Ralph Lenkert, Dorothee Menzner, Sabine Stüber
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Silke Stokar von Neuforn, Irmingard Schewe-Gerigk und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/11149
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11381 16. Wahlperiode 17. 12. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Silke Stokar von Neuforn, Irmingard Schewe-Gerigk und der Fraktion
MehrSicherung des Verbraucherschutzniveaus im Zuge der Novellierung der EU-Fluggastrechte-Verordnung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14542 17. Wahlperiode 13. 08. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Tressel, Cornelia Behm, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 16/5530. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5530 16. Wahlperiode 31. 05. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Klaus Ernst, Volker Schneider (Saarbrücken), Dr. Lothar Bisky, weiterer
MehrUmsetzung der Empfehlung der Global Commission on Drug Policy
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6635 17. Wahlperiode 20. 07. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Tempel, Jan Korte, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter
MehrFestlegung von An- und Abflugrouten für den Ausbau des Frankfurter Flughafens
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4781 17. Wahlperiode 15. 02. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrike Gottschalck, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jens Petermann, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/5975
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6203 17. Wahlperiode 15. 06. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jens Petermann, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der
MehrMängel bei der Umsetzung des Tabakrahmenübereinkommens (FCTC) der WHO in Deutschland
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2036 17. Wahlperiode 10. 06. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Maria Klein-Schmeink, Lisa Paus, weiterer Abgeordneter
MehrAusgestaltung eines nationalen Stipendienprogramms des Bundes und der Länder unter Beteiligung der Wirtschaft
Deutscher Bundestag Drucksache 17/249 17. Wahlperiode 15. 12. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Priska Hinz (Herborn), Krista Sager, weiterer Abgeordneter
Mehrdenstaatsstreich.zudemorganisiertesichimlandeinbreiteswiderstandsbündnis,daszuprotestkundgebungenaufrief.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/729 17. Wahlperiode 12. 02. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Thilo Hoppe, Volker Beck (Köln), Dr. Gerhard Schick, weiterer Abgeordneter
Mehr1.Triffteszu,dassdemBundesministeriumfürVerkehr,BauundStadtentwicklungSzenarienzurEinführungeiner
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7753 17. Wahlperiode 17. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Dr. Valerie Wilms, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter
MehrBÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1304 17. Wahlperiode 01. 04. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Cornelia Behm, Elisabeth Scharfenberg, weiterer
MehrBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6235 17. Wahlperiode 20. 06. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Ekin Deligöz, Katja Dörner, weiterer Abgeordneter und
Mehrmitknapp9000mitgliedernnichtmehrausgeschlossenwird (
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10294 17. Wahlperiode 12. 07. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Heidrun Dittrich, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter
Mehrder Abgeordneten Dr. Rosemarie Hein, Agnes Alpers, Nicole Gohlke, Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/455 17. Wahlperiode 19. 01. 2010 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Rosemarie Hein, Agnes Alpers, Nicole Gohlke, Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE. Einschätzungen
MehrGeplante Laufzeitverlängerungen für die Atomkraftwerke Tihange 1 (Belgien) und Borssele (Niederlande)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11760 17. Wahlperiode 03. 12. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Bettina Herlitzius, Oliver Krischer, weiterer
MehrBewertung von hoch- und niederfrequenten elektromagnetischen Feldern durch die Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6709 17. Wahlperiode 29. 07. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
MehrStand des Ausbaus der U3-Kinderbetreuung und Kosten für das Betreuungsgeld
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9784 17. Wahlperiode 22. 05. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Diana Golze, Matthias W. Birkwald, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter
Mehrzeigen,dassmanaufderrheintalbahnstreckenweisemitzügenim3-minuten-taktrechnenmuss.dadasrheintaldichtbesiedeltistunddiestrecke
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7751 17. Wahlperiode 17. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Andreae, Harald Ebner, Dr. Anton Hofreiter, weiterer Abgeordneter
MehrDie Hermes Logistik Gruppe und deren Auswirkungen auf den deutschen Arbeitsmarkt
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7212 17. Wahlperiode 28. 09. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter
MehrAtomstromimporte durch die Ostsee (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/11502)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13979 17. Wahlperiode 12. 06. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Johanna Voß, Dr. Barbara Höll, Eva Bulling-Schröter, weiterer Abgeordneter
MehrÜbergang vom Bachelorabschluss in den Berufseinstieg und in das Masterstudium
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3978 17. Wahlperiode 29. 11. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Swen Schulz (Spandau), Dr. Ernst Dieter Rossmann, Dr. Hans-Peter
MehrKooperation deutscher Forschungsinstitute mit der Universität Alberta zum klimaschädlichen Abbau fossiler Rohstoffe
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8621 17. Wahlperiode 08. 02. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
Mehrbis2006fördertedasbundesministeriumfürbildungundforschungdieentwicklungeinesprototypsfürdasleichteundlärmarmedrehgestell
Deutscher Bundestag Drucksache 17/876 17. Wahlperiode 02. 03. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann, Bettina Herlitzius, weiterer
MehrDie Haltung der Bundesregierung zu den verkürzten Öffnungszeiten der Nationalbibliothek Leipzig
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13307 17. Wahlperiode 25. 04. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Lukrezia Jochimsen, Harald Koch, weiterer
MehrInformationenhierzuzurVerfügunggestellt.LediglicheinekurzeStellungnahmedesBMBVSundeinePräsentationvonSUSAT
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4008 17. Wahlperiode 30. 11. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter, Dr. Valerie Wilms, weiterer
Mehrdenbauvonatomkraftwerkennichtgeeignetsei (vgl.deister-undweserzeitungvom6.februar1981;neuepressehannovervom6.februar1981;taz
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8436 17. Wahlperiode 23. 01. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dorothee Menzner, Eva Bulling- Schröter, Ralph Lenkert, weiterer
Mehr20/839desSenatsderFreienundHansestadtHamburg)erläutert,dasstürkischePolizeibeamteinZivilmehrfachinHamburgeingesetztwaren,undzwar
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6771 17. Wahlperiode 05. 08. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan van Aken, Andrej Hunko, weiterer Abgeordneter und
MehrZur Akzeptanz der sexuellen Vielfalt an Schulen und Berufsschulen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2063 17. Wahlperiode 11. 06. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Cornelia Möhring, Agnes Alpers, weiterer Abgeordneter
MehrAnsparungen für Rücklagen und Kontovollmachten beim Bezug von Leistungen nach dem SGB XII
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12919 16. Wahlperiode 07. 05. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping, Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter
MehrUmsetzung des deutsch-amerikanischen Abkommens zur Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6965 17. Wahlperiode 09. 09. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Sevim Dag delen, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter
Mehr1.WelcheKonsequenzenziehtdieBundesregierungausderEvaluationder Luftverkehrssteuer?
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10724 17. Wahlperiode 19. 09. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lisa Paus, Sven-Christian Kindler, Stephan Kühn, weiterer Abgeordneter
Mehr