zumbeispieleinerästhetischenoperation,tätowierungenoderpiercings,beteiligt
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- Anke Hoch
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Weinberg, Diana Golze, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/8832 Verfassungswidrigkeit der Regelung zum Selbstverschulden in 52 Absatz 2 und zur Datenübermittlung in 294a Absatz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch Vorbemerkung der Fragesteller ImJahr2007wurde 52Absatz2desFünftenBuchesSozialgesetzbuch (SGBV)geschaffen.DieseRegelungsahvor,dassgesetzlichKrankenversicherteanFolgekostenvonmedizinischnichtindiziertenMaßnahmen,wie zumbeispieleinerästhetischenoperation,tätowierungenoderpiercings,beteiligt werden müssen. SeitdemPflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG)2008istdieseRegelung nurnochaufdiedreigenanntenmaßnahmenanzuwenden,nichtmehraufvergleichbareeingriffe.diesebegrenzungwurdelautbegründungdesgesetzes auch beabsichtigt, es liegt also keine planwidrige Regelungslücke vor. NachAuffassungderFragestellerinnenundFragestellerwidersprichtdiese RegelungdemGleichheitsgrundsatznachArtikel3desGrundgesetzes (GG). DieBundesregierungsiehtdiesnichtso.SiehatdemAbgeordnetenHarald WeinbergaufdieSchriftlicheFrage60am24.Januar2012geantwortet: Der AusschlussvonLeistungendergesetzlichenKrankenversicherung,diedurch ( )demversichertenzuzurechnendenverhaltensweisenverursachtsind, würdediegesetzlichenkrankenkassenvorkaumhandhabbareabgrenzungsproblemestellen. ( )HierinistauchderGrundzusehen,dereineetwaige UngleichbehandlungnachArtikel3GGrechtfertigt (Bundestagsdrucksache 17/8509). DieseBegründunggehtinsLeere.DennumdenGleichheitsgrundsatzzuwahren,darfVergleichbaresnichtungleichbehandeltwerden.Dasistaberder Fall:Branding (daseinbrennenvonsymbolenoderschriftzeichenindie Haut),Subdermals (Metalle,dieunterdieHauteingebrachtwerden),Cutting (bewusstherbeigeführteschnittmuster),tonguecutting (dasaufspaltender Zunge,damitsieamphibischanmutet)oderauchandere,wenigerverbreitete BodyModificationssindmitPiercingsdurchauszuvergleichen.Hiersind Folgeerkrankungenähnlichgutabgrenzbar,daszitierteKriteriumderBundesregierungalsoaucherfüllt.AuchdieseEingriffesindmedizinischnichtnotwendigunddienenreinästhetischenZwecken.TrotzdemzahltdieKassevoll- DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürGesundheitvom26.März2012 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode ständigfürfolgeerkrankungen.dasgleichegiltfürdasdurchstechendes OhrläppchenszumTrageneinesOhrrings.TrotzoffensichtlicherAnalogie zumpiercingwerdendiebetroffenennichtandenbehandlungskostenfür Folgeerkrankungen beteiligt. 294aAbsatz2SGBVzwingtdieÄrzteschaftdazu,diePatientinnenundPatientenderKrankenkassezumelden,aufdieder 52Absatz2SGBVanzuwendenist.Auchdasistgrundgesetzwidrig.Zumeinenverstößtbereitsder 52Absatz2SGBV,aufdender 294aAbsatz2SGBVBezugnimmt,wie obendargestelltgegenartikel3gg.aberauchder 294aAbsatz2SGBV istinbezugaufdasrechtaufinformationelleselbstbestimmungkritischzu sehen.denndenkrankenkassenwirdvondenleistungserbringerneinverdachtübereinendiagnoseschlüsselgemeldet.diekrankenkassenmüssen aufgrunddiesesverdachtsdeneinzelfallprüfen.zwischenkrankenkasseund Versicherter/VersichertemfindeterneuteinAustauschmitsensiblenDaten statt. DieFraktionDIELINKE.fordertindemAntrag OpferdesBrustimplantate- Skandalsunterstützen KeineKostenbeteiligungbeimedizinischerNotwendigkeit aufbundestagsdrucksache17/8581vom7.februar2012,den 52 Absatz 2 SGB V zu streichen. Vorbemerkung der Bundesregierung DurchdasGesetzzurStärkungdesWettbewerbsindergesetzlichenKrankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz GKV-WSG)wurde 52 Absatz2FünftesBuchSozialgesetzbuch (SGBV)eingeführt.DieVorschrift dientderstärkungdereigenverantwortungderversicherten.verursachenversichertenichtausmedizinischen,sondernausreinästhetischengründeneine GesundheitsbeeinträchtigungodernehmensiedieseinKauf (sogenannte wunscherfüllendemedizin),hatdiekrankenkassesieandenentstandenenkostenzubeteiligen.andersalsteilweisebehauptet,führtdiesemaßnahmenicht zurentsolidarisierung,sondernstärktvielmehrdassolidarprinzipindergkv. Personen,dieausdengenanntenMotivenGesundheitsrisikeneingehen,verhaltensichunsolidarischundkönneninsofernauchnichtmitumfassendemSchutz durch die Solidargemeinschaft rechnen. DieUrsprungsfassungderVorschriftnannteimRahmeneinerbeispielhaften Aufzählung ( insbesondere )dietatbestände ästhetischeoperation,piercing undtätowierungen alseingriffe,diedierechtsfolgendereigenbeteiligung auslösenkönnen.dietatsache,dassessichumeinebeispielhafteundkeineabschließendeaufzählunghandelte,wurdekritisiert.diekritikerbefürchteten, dassauchnichtmitästhetischeneingriffenzusammenhängendegesundheitsbeeinträchtigungen,etwadiefolgenvonverkehrs-undsportunfällenodervon ÜbergewichtunterdenAnwendungsbereichderVorschriftfallenkönnten.Dies warjedochzukeinemzeitpunktbeabsichtigt.umeventuellemissverständnissezuvermeiden,hatdergesetzgebermitdem Gesetzzurstrukturellen WeiterentwicklungderPflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) daherdaswort insbesondere unddamitdiebeispielhafteaufzählunggestrichenunddenanwendungsbereichdervorschriftausschließlichaufdiegenanntentatbestände ästhetischeoperationen,piercingundtätowierung beschränkt. DieBeschränkungaufdiegenanntenästhetischenEingriffeistausmehreren Gründengerechtfertigt.ZumeinenlassensichderenFolgen wiebereitsinder AntwortderBundesregierungaufdieSchriftlicheFrage60 (Bundestagsdrucksache17/8509)desAbgeordnetenHaraldWeinbergvom24.Januar2012erläutert leichterabgrenzenalsdiesbeianderengesundheitsgefährdendem Verhalten,wiederTeilnahmeamStraßenverkehr,demBetreibenvonunter UmständenauchrisikoreichenSportartenoderauchdenmittelbarenFolgen vonungesunderlebensführung (Rauchen,Alkoholkonsum)derFallwäre.In
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/9213 diesenfällenmüssteregelmäßiggeklärtwerden,obeinekonkreteerkrankung tatsächlichaufdasgesundheitsgefährdendeverhaltenzurückzuführenist,was diekrankenkassenhäufigvorkaumhandhabbareabgrenzungsproblemestellenwürde.zumanderenbestehtdurchausaucheinqualitativerunterschied zwischenrisikoreicheneingriffenindieeigenekörperlicheunversehrtheitaus reinästhetischenmotivenunddenanderen,eherderallgemeinenlebensführung zuzurechnenden Verhaltensweisen. InBezugaufdiedatenschutzrechtlicheBegleitregelungdes 294aAbsatz2 SGBVweistdieBundesregierungdaraufhin,dassdadurchkeinunzulässiger EingriffindasRechtaufinformationelleSelbstbestimmungerfolgt.DieseVorschriftistgeeignet,erforderlichundangemessen,umdieKrankkassenindie Lagezuversetzen,diein 52Absatz2SGBVvorgeseheneBeteiligungder VersichertenandenKostenzuprüfenunddientsomitauchderStärkungdes Solidarprinzips und der Eigenverantwortung der Versicherten in der GKV. 1.IstdasKriteriumderAbgrenzbarkeitvonFolgeerkrankungenhinreichend fürdiegrundgesetzkonformeaufnahmeodernichtaufnahmevoneinzeltatbeständen in 52 Absatz 2 SGB V? 2.WelcheDatenrechtfertigendievonderBundesregierungherangezogene BegründungderUngleichbehandlungbeiästhetischenEingriffenaufgrund unterschiedlich gut abgrenzbarer Folgeerkrankungen? SindErkrankungenetwanachOhrlochstechenoderBrandingwenigergut aufdenästhetischeneingriffzurückzuführenalserkrankungennachtätowierungen oder Piercings? 3.IstdiefehlendeAbgrenzbarkeitvonFolgeerkrankungenanderer,möglicherweiseindenBereichderSelbstverantwortungfallenderVerhaltensweisenprinzipiellgegeben (z.b.beidurchzuschnellesfahrenselbstverschuldeten Verkehrsunfällen)? SiehtdieBundesregierungdiesbezüglicheinenVerstoßdes 52Absatz2 SGBVgegendasGleichheitsgebot,dadieBetroffenennichtandenBehandlungskosten beteiligt werden müssen? 4.IstdieAbgrenzbarkeitderFolgeerkrankungennachTätowierungenin jedemfallgegebenoderkanneinevergleichbarehauterkrankungauch unabhängig von einer Tätowierung auftreten? WirddieseAbgrenzbarkeitderUrsachenumsoschwieriger,jegrößerdie tätowierte Hautfläche bis hin zur Ganzkörpertätowierung ist? 5.KönnenSchönheitsoperationenauchErkrankungenverursachen,dienicht eindeutig auf den Eingriff zurückzuführen sind? Fallsja,siehtdieBundesregierunghiermangelndeAbgrenzbarkeitunddamiteinenVerstoßdes 52Absatz2SGBVgegendasGleichheitsgebot, daindiesenfällendiebetroffenennichtandenbehandlungskostenbeteiligt werden müssen? 6.BeruhtdieUngleichbehandlungnach 52Absatz2SGBVauchaufunterschiedlich hohen Risiken für Folgeerkrankungen? Fallsja,welcheDatenliegenderBundesregierungbezüglichderRisiken nachschönheitsoperationenaufdereinenseitebzw.nacheingriffenwie Branding oder Cutting bzw. Ohrlochstechen auf der anderen Seite vor? 7.IstdasStechenvonOhrlöchernzumTrageneinesOhrringsalsPiercinganzusehen? Falls ja, ist der 52 Absatz 2 SGB V anzuwenden?
4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Fallsnein,worinbestehtdergrundlegendeundeineUngleichbehandlung rechtfertigendeunterschiedeinespiercingsimohrundbeispielsweisein der Augenbraue? 8.GiltgegebenenfallsdieNichtanwendbarkeitdes 52Absatz2SGBV nurfürdasdurchstechendesohrläppchensoderauchbeianderenbereichen des Ohrs? SiehtdieBundesregierunghiereinenVerstoßdes 52Absatz2SGBV gegendasgleichheitsgebot,wenndiebetroffenenunterschiedlichanden Behandlungskosten beteiligt werden müssen? 9.GiltgegebenenfallsdieNichtanwendbarkeitdes 52Absatz2SGBV nurfürdasdurchstechendesohrläppchensoderauchbeieinerweitung des Ohrlochs (z. B. Flesh-Tunnel), und wenn ja, bis zu welcher Größe? SiehtdieBundesregierunghiereinenVerstoßdes 52Absatz2SGBV gegendasgleichheitsgebot,wenndiebetroffenenunterschiedlichanden Behandlungskosten beteiligt werden müssen? 10.KönnenauchandereästhetischmotivierteEingriffewieHaarentfernung durchwaxingoderhaartransplantationenklarabgrenzbarefolgeerkrankungen verursachen? Fallsja,siehtdieBundesregierunghiereinenVerstoßgegendasGleichheitsgebot,dadieBetroffenennichtandenBehandlungskostenbeteiligt werden müssen? 11.WiebegründetdieBundesregierung,dassdieBehandlungvonFolgeerkrankungenaufgrundvonreligiösmotiviertenBeschneidungenbeim Mann keine Eigenbeteiligung des Patienten erfordert? SiehtdieBundesregierunghiereinenVerstoßdes 52Absatz2SGBV gegen das Gleichheitsgebot? 12.Wird 52Absatz2SGBVauchaufinanderenKulturenundReligionen üblichebodymodifications,wiez.b.lippentelleroderextremgedehnte Ohrläppchen, angewendet? Fallsnein,istdamitArtikel3GGbezüglichderGleichbehandlungmit Piercings verletzt? Fallsja,wirddamitdieReligionsfreiheit (Artikel4GG)bzw.dasAllgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verletzt? 13. Ist der 52 Absatz 2 SGB V für Permanent Make-Up anzuwenden? Fallsnein,wasunterscheidetPermanentMake-UpvonTätowierungen undsiehtdiebundesregierunghiereinenverstoßdes 52Absatz2 SGB V gegen das Gleichheitsgebot? 14.InwiefernisteinegeschlechtsangleichendeOperation,dieprimäraufeine VeränderungdesäußerenErscheinungsbildesabzielt,zuderim 52Absatz2SGBVgenannten medizinischnichtindizierte(n)ästhetische(n) Operation zu zählen? 15.BeruhtdieAuswahlderin 52Absatz2SGBVgenanntenEingriffe auch auf unterschiedlich hohe gesellschaftliche Akzeptanz des Eingriffs? Fallsnein,wiebegründetdieBundesregierung,dassPiercingszueiner Kostenbeteiligungführen,gesellschaftlichakzeptiertereMaßnahmenwie Ohrlochstechen aber nicht?
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ SollunddarfdieGesetzgebungimBereichdesSGBVgesellschaftlich normiertes und konformes Handeln bevorzugen und fördern? DieFragen1bis16sowie18,20bis23werdenwegendesSachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der 52Absatz2SGBVenthälteineReiheauslegungsfähigerRechtsbegriffe, dieesdenkrankenkassenermöglicht,angemessenaufdievondenfragestellern beschriebenenumständedeseinzelfallszureagieren.sokönnendiekrankenkassennachauffassungderbundesregierunginsbesonderediebegriffe Piercing und ästhetischeoperation weitauslegenundhierunterallgemeinjeden Eingrifffassen,derohnemedizinischeIndikationaufWunschdesPatientendessenErscheinungsbildverändert ( wunscherfüllendemedizin ).Grundsätzlich könntendaherauchdievondenfragestellernerwähntenbrandings (daseinbrennenvonschriftzeichenodersymbolenindiehaut),subdermals (Metalle, dieunterdiehauteingebrachtwerden)oderauchanderewenigerverbreitete KörpermodifikationenunterdenAnwendungsbereichdes 52Absatz2SGBV fallen.inwieferndieletztgenanntenkörpermodifikationenvondenkrankenkassenindenanwendungsbereichdes 52Absatz2SGBVeinbezogenwerden,ist nichtbekannt.wiebereitsinderantwortderbundesregierungaufdieschriftlichefrage61 (Bundestagsdrucksache17/8509)desAbgeordnetenHarald Weinbergvom24.Januar2012erläutert,weisendieKrankenkassendieEinnahmenaus 52SGBVnichtgetrenntnachdeninAbsatz2genanntenTatbeständen aus,sodasshierauskeinschlussaufdiejeweiligeursachedereinbehaltunggezogenwerdenkann. DesWeiterenmussdieKrankenkassedenVersichertenin angemessener Höhe beteiligen.beiderbeurteilungderfragederangemessenheithatdie KrankenkassenebendenfinanziellenVerhältnissendesVersichertenauchdie Gründezuberücksichtigen,diezudemEingriffgeführthaben.Sokanneine ausreligiösenoderkulturellengründendurchgeführtekörpermodifikation (Lippenteller,extremgedehnteOhrläppchenoderreligiösmotivierteBeschneidung) anders beurteilt werden als eine rein modisch motivierte Maßnahme. Insgesamtist 52Absatz2SGBVsowohlimHinblickaufdievonderVorschrifterfasstenSachverhaltealsauchaufdieRechtsfolgenhinreichendflexibel.DiegesetzlichenKrankenkassenkönnensomitden 52Absatz2SGBV inverfassungskonformerweiseanwenden (zurverfassungsmäßigkeitvgl.auch dievorbemerkung).dieanwendungdervorschriftimeinzelfallistjedoch ausschließlichaufgabedergesetzlichenkrankenkassen.hierzunimmtdie Bundesregierung keine Stellung. 17.MüssenMinderjährigeinjedemFalldieEinverständniserklärungeines Vormundsvorlegen,wennsieeineTätowierung,einPiercing (inkl.ohrlochstechen)odereinenanderenästhetischeneingriffvornehmenlassen wollen? Nein. DieBestellungeinesVormundesnurfürdieEinwilligungineinendergenanntenEingriffesiehtdasgeltendeRechtnichtvor.GanzallgemeinerhaltenMinderjährigeeinenVormund,wennsienichtunterelterlicherSorgestehenoder wenndieelternnichtzurvertretungderminderjährigenbefugtsind ( 1773 Absatz1desBürgerlichenGesetzbuchs).SofernfüreinKindeinVormundbestelltist (z.b.weilessichumeinwaisenkindhandelt),hatdieserdiegleichen Rechte und Pflichten wie die Eltern.
6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 18.MüssendieKrankenkassenauchMinderjährigebzw.derenErziehungsberechtigteandenFolgekostenbeteiligen,zumalnachUntersuchungen etwadiehälftederpiercingsaufdiesenpersonenkreisentfälltundauch andere Body Modifications Teil der Jugendkultur sind? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 16 verwiesen. 19.InwieweitsindMenschen,diesichfüreineSchönheitsoperation,eineTätowierungodereinPiercingentschiedenhaben,vorabdarüberaufzuklären,dasssieimFalleeinerFolgeerkrankung,mitmöglicherweiseerheblichen zusätzlichen Kosten zu rechnen haben? IstdieAufklärungschriftlichfestzuhaltenundunterscheidetsichdieAufklärungspflichtzwischenärztlichenundnichtärztlichenBehandlerinnen und Behandlern? EsberuhtgrundsätzlichaufderfreienEntscheidungjedesEinzelnen,sicheiner medizinischnichtangezeigtenschönheitsoperationzuunterziehenodereine TätowierungodereinPiercingvornehmenzulassen.EineausdrücklicheVerpflichtungzurAufklärungübermöglicheKostenfolgensiehtdasKrankenversicherungsrechtnichtvor.InjedemFallistderBetroffenevordemEingriff überdiegesundheitlichenfolgenundrisikendeseingriffsausführlichaufzuklären. 20.Giltder 52Absatz2SGBVauch,wenndieFolgeerkrankungfürdie Betroffenennichtabsehbarwar,beispielsweiseaufgrundbedenklicherInhaltsstoffe in Tätowierfarben oder Verschulden der Behandelnden? IstdieKrankenkasseverpflichtet,dieEigenbeteiligungzurückzuerstatten,fallsimHaftungsfalldenKassendieBehandlungskostenvonDritten erstattet werden? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 16 verwiesen. 21.WiewirddieMaßgabedermedizinischenNotwendigkeitin 52Absatz 2 SGB V definiert? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 16 verwiesen. 22.IstbeispielsweisedieturnusmäßigeExplantationeinesBrustimplantats am Ende der Verwendungsdauer medizinisch notwendig? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 16 verwiesen. 23.WiebewertetdieBundesregierungunterdemGesichtspunktderGleichbehandlungdieRechtspraxis,dassderEinsatzvonBrustimplantatennach einerkrebsbedingtenentfernungderbrustalsmedizinischnotwendigangesehenwird,abereinpermanentmake-upaufgrundkrankheitsbedingtenfehlensvonaugenbrauenoderwimpernnicht (vgl.bundessozialgericht, 19. Oktober 2004, B 1 KR 28/02 R)? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 16 verwiesen.
7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/ Wo ist die Einzelfallprüfung durch die Krankenkassen geregelt? Welche Daten dürfen hierbei von wem erhoben werden? 25.HatdiePatientin/derPatienteineMitwirkungspflichtbeiderÜberprüfung des ärztlichen Verdachts? Wo ist gegebenenfalls diese Mitwirkungspflicht geregelt? WelcheKonsequenzenhatdiePatientin/derPatientzuerwarten,wenn sie/er die Mitwirkung verweigert? 26.WerträgtbeiderEinzelfallprüfungdieBeweislast eshandeltsichjanur um einen Verdacht der Ärztin bzw. des Arztes? Woraus ergibt sich dies? IstderPatient/diePatientinverpflichtet,allefürdieKausalitätsfeststellungerforderlichenDatenweiterzugebenodergibteshiereineAngemessenheitsgrenze? Wie wird dabei der Grundsatz der Datensparsamkeit überprüft? DieFragen24bis26werdenwegendesSachzusammenhangsgemeinsambeantwortet. Zur Einzelfallprüfung: JedeLeistungsentscheidungeinerKrankenkassesetztdieÜberprüfungdesEinzelfallsvoraus.ImFalledes 52Absatz2SGBVmussdieKrankenkasse überprüfen,obdievoraussetzungenvorliegen,diesieberechtigen,vomversicherten eine Beteiligung an den Kosten zu verlangen. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 16 verwiesen. Zur Mitwirkungspflicht: DasSozialleistungsverhältniszwischenVersichertemunddergesetzlichen KrankenkasseverlangtaucheineumfassendeMitwirkungdesVersicherten. DerUmfangdieserMitwirkungspflichtunddessenGrenzensindinden 60ff. deserstenbuchessozialgesetzbuchfestgelegt.auchhierergebensichdieeinzelheitenausdenumständendeseinzelfalls,dervondenkrankenkassenzu beurteilen ist. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 16 verwiesen. Zum Datenschutz: FürdiePrüfungderKrankenkasse,obundinwieweitderVersicherteinangemessenerHöheandenKostenzubeteiligenist,istsienach 284Absatz1 Satz1Nummer4SGBVbefugt,diefürdiesePrüfungerforderlichenDatenzu erhebenundzuspeichern.diedatensindzulöschen,wennihrekenntnisfür dieverantwortlichestellezurrechtmäßigenaufgabenerfüllungnichtmehrerforderlichistundkeingrundzuderannahmebesteht,dassdurchdielöschung schutzwürdigeinteressendesbetroffenenbeeinträchtigtwerden.dieüberwachung,obundinwieweitkrankenkassendengrundsatzderdatensparsamkeitbeachten,erfolgtdurchdiezuständigenaufsichtsbehördenderkrankenkassen und die zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden.
8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 27.MussdieÄrztin/derArztbereitsbeidervagenMöglichkeitderErfüllung eineskausalenzusammenhangszwischeneinemtatbestandnach 52 Absatz2SGBVundeinerKrankheiteineMeldungnach 294aAbsatz2 SGBVabgeben,beieinerWahrscheinlichkeitvonetwaderHälfteoder erst bei hoher Wahrscheinlichkeit? Wo ist das geregelt? DieVorschriftdes 294aAbsatz2SGBVsetztvoraus,dassderÄrztinoder demarztkonkreteanhaltspunktefürdasvorliegenderin 52Absatz2 SGBVgenanntenVoraussetzungenbekanntsind.DerÄrztinoderdemArzt steht dabei ein Ermessensspielraum zu. 28.Wasbedeutetes,sicheineKrankheitnach 52Absatz2 zugezogen zu haben? ReichtfüreineKostenbeteiligunghierdievageMöglichkeit,eineWahrscheinlichkeitvonetwaderHälfteodereinehoheWahrscheinlichkeiteineskausalenZusammenhangszwischendemTatbestandundderKrankheit? ZwischenKrankheitundmedizinischnichtindizierterMaßnahmemussein Kausalzusammenhangbestehen.WelcheUrsachekausalist,mussentsprechend dereinschlägigenrechtsprechungdesbundessozialgerichtsausderauffassungdespraktischenlebensüberdiebesonderenbeziehungenderursache zumeintrittdeserfolgesbzw.desgesundheitsschadensabgeleitetwerden (vgl. BSG, NZS 2007, 212, 214 ff). Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 16 verwiesen. 29.Fordertder 52Absatz2SGBVeineEigenbeteiligungnurfürdieKosten der ärztlichen Behandlung? Fallsnein,wiewirdgeregelt,dassdieKostenfürArzneimittel,Hilfsmittel, Heilmittel, Rehabilitation etc. gleichbehandelt werden? SiehtdieBundesregierungjeweilsAbgrenzungsprobleme,insbesondere bezüglich der Indikation der verordneten Leistung? ErhaltenauchandereLeistungserbringerinnenundLeistungserbringer Kenntnis von der Ursache der Erkrankung? 52Absatz2SGBVermöglichteineBeteiligungdesVersichertenbeiallen anfallenden Kosten. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 16 verwiesen. 30.InwieweitsindpersönlicheDaten,wieetwaobjemandsicheinerTätowierung,einemPiercingodereinerSchönheitsoperationunterzogenhat, gesetzlichgeschütztunddürfendrittennurmitgenehmigungmitgeteilt werden? WirddurchdieaufdiedreigenanntenSachverhaltebeschränkteSelbstverschuldensregelungdasRechtaufinformationelleSelbstbestimmung verletzt? PersonenbezogeneAngabenüberdurchgeführtemedizinischeLeistungenunterliegengrundsätzlichdemDatenschutz,derärztlichenSchweigepflichtund imbereichdergesetzlichenkrankenversicherungdemsozialdatenschutz.die Vorschriftdes 294aAbsatz2SGBVschaffteineBefugnisnormfürdieander vertragsärztlichenversorgungteilnehmendenärztinnen,ärzte,einrichtungen
9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/9213 undkrankenhäuser,damitdiesedenkrankenkassendieerforderlichendaten mitteilen,wennihnenanhaltspunktefürdasvorliegendervoraussetzungen des 52Absatz2SGBVbekanntsind.DieÜbermittlungdieserDatendient demzweck,denkrankenkassenzuermöglichen,diein 52Absatz2SGBV vorgesehenekostenbeteiligungderversichertenzuprüfen,undsomitauchder StärkungdesSolidarprinzipsundderEigenverantwortungderVersichertenin dergkv.dieregelungistgeeignet,erforderlichundangemessenumdiesen ZweckzuerreichenundstelltdamitkeinenunzulässigenEingriffindasRecht auf informationelle Selbstbestimmung dar. 31.IstdieZustimmungzurÜbermittlungderzusätzlichenDatenVoraussetzung für die medizinisch notwendige Behandlung? DarfderPatient/diePatientinderDatenübermittlungwidersprechenund hättedieszurfolge,dasser/siealsprivatpatient/privatpatientinbehandelt werden müsste? FüreineDatenübermittlungnach 294aAbsatz2Satz1SGBVistkeineEinwilligungderPatientinoderdesPatientenerforderlich.Derenbzw.dessen WiderspruchhatkeineAuswirkungenaufdieDatenübermittlungoderdieBehandlung. 32.ReichendievonderÄrzteschaftweitergegebenenDaten,alsodes ICD-10-Diagnoseschlüssels (Verdacht)aus,damitdieKrankenkassendie KostenbeteiligungineinerdemEinzelfallentsprechend angemessener Höhe erheben können? GehtderBegriff, dieerforderlichendaten in 294aAbsatz2SGBV überdendiagnoseschlüsselhinausoderdürfenärztinnenundärzteweitergehendedateninjedemfallnurmiteinverständnisderpatientinnen und Patienten weitergeben? DieVorschriftdes 294aermächtigtdieLeistungserbringerzurÜbermittlung dererforderlichendaten.diesekönnenauchüberdiemitteilungderdiagnosenschlüsselhinausgehen.eshandeltsichdabeiumeineerstinformation,die die wichtigsten Angaben in knapper Form enthalten sollte. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 24 bis 26 verwiesen. 33.Reichtesaus,fürderartsensibleDaten,diebeimArztbesucherhoben werden,dieselbstverwaltungmiteinerkonkretenregelungzubeauftragen oder müsste es eine bestimmtere gesetzliche Grundlage geben? DiegesetzlicheRegelungdes 294aAbsatz2SGBVistausreichend.Eine konkreteregesetzlicheregelungderimeinzelfallandiekrankenkassezu übermittelndenerforderlichendatenistnichtzielführend.diedenkrankenkassenübermitteltendatenunterliegenimübrigeninvollemumfangdemsozialdatenschutzeinschließlichderorganisatorischenundtechnischenvorkehrungenzumschutzdersozialdaten.siedürfennurfürdieprüfungnach 52Absatz 2 SGB V verwendet werden und sind nach den Vorgaben des 304 Absatz 1 SGB V zu löschen.
10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 34.WannmussdiePatientin/derPatientüberdieWeitergabederDateninformiertwerden,beidererstenKenntnisnahmederÄrztin/desArztesvon dermöglichkeiteinestatbestandesnach 52Absatz2SGBV,voroder nach der Diagnose, vor oder nach der Therapie? Wo ist das geregelt? Dienach 294aAbsatz2Satz2SGBVvorgegebeneInformationdesVersichertenhatnachdemWortlautderVorschriftnachdererfolgtenMeldungzu erfolgen.
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MehrÜber- und unterversorgte ärztliche Planungsbereiche in Verbindung mit der Relation Ärzte/Ärztinnen zur Bevölkerung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6632 17. Wahlperiode 20. 07. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Harald Terpe, weiterer
MehrUmsetzung des Entgeltsystems in der Psychiatrie nach 17d des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5310 17. Wahlperiode 30. 03. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Birgitt Bender, Elisabeth Scharfenberg, Dr.
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 17/1894. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1894 17. Wahlperiode 01. 06. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Vogler, Dr. Martina Bunge, Inge Höger, weiterer Abgeordneter
MehrAltstandortenmbHundaufderenTochtergesellschaftACOSAltlasten-ControllingundServicegesellschaftmbHundaufdieVerhandlungenmitdenLändern
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14520 17. Wahlperiode 08. 08. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Behm, Stephan Kühn, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
Mehrdesbundesgesundheitsministersgebeesaußerdemzuviel unfairekonkurrenz
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2292 17. Wahlperiode 25. 06. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Karl Lauterbach, Bärbel Bas, Petra Ernstberger, weiterer Abgeordneter
MehrRegelenergie (Nachfragen zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/10704)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11500 17. Wahlperiode 19. 11. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bärbel Höhn, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
MehrVorbemerkung der Fragesteller ImRahmenderBeratungenüberdasUmweltgesetzbuchhatdasBundesministeriumfürUmwelt,NaturschutzundReaktorsicherheit
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1864 17. Wahlperiode 25. 05. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Cornelia Behm, Ulrike Höfken, weiterer
MehrLeiharbeit in Bundesministerien, nachgelagerten Ämtern und Behörden im Jahr 2010
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4626 17. Wahlperiode 02. 02. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Jutta Krellmann, Diana Golze, weiterer Abgeordneter
MehrRechte und Hilfe für transsexuelle, transgender und intersexuelle minderjährige Menschen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8964 17. Wahlperiode 09. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
MehrBegründung,soeineHandhabegegenRechtsextremezuschaffen,wurdeerst
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10291 17. Wahlperiode 12. 07. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. Barbara Höll, Harald Koch, weiterer Abgeordneter
Mehrseit November 2011 ergriffen oder in die Wege geleitet?
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9754 17. Wahlperiode 23. 05. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter
Mehr2011). Alsbesonderskritischangesehenwirdes,wenndieärztlichenLeistungenaufgrundwirtschaftlicherInteressenderLeistungserbringerauchdannangeboten
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10381 17. Wahlperiode 24. 07. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten, Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, Dr. Harald Terpe, weiterer
MehrWohnungsunternehmen und die Erzeugung erneuerbarer Energien
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13005 17. Wahlperiode 08. 04. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniela Wagner, Oliver Krischer, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
MehrUmsetzung der Empfehlung der Global Commission on Drug Policy
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6635 17. Wahlperiode 20. 07. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Tempel, Jan Korte, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/14042
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14348 17. Wahlperiode 09. 07. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der
Mehrfinanziellenkollapsstehen,mussunverzüglicheineaufgabengerechtefinanzausstattungderstädteundgemeindensichergestelltwerden.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2683 17. Wahlperiode 27. 07. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Birgitt Bender, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter
MehrGrenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung beim Bau atomrechtlicher Anlagen in Nachbarstaaten
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9832 17. Wahlperiode 30. 05. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
Mehroffiziellenberufsverbotsverfahren,2200disziplinarverfahren,1250ablehnungenvonbewerbernund265entlassungenausdemöffentlichendienst.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8667 17. Wahlperiode 10. 02. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Herbert Behrens, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter
MehrGesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 2013
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14567 17. Wahlperiode 15. 08. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Harald Koch, Richard Pitterle, Dr. Axel Troost
MehrUmsetzung und Verbreitung der Leistungsform Persönliches Budget
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7052 17. Wahlperiode 21. 09. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Dr. Martina Bunge, Matthias W. Birkwald, weiterer
MehrZustand und Sanierungsbedarf der Brücken im Bundesfernstraßennetz
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11924 17. Wahlperiode 17. 12. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Groß, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, weiterer Abgeordneter
MehrAnsparungen für Rücklagen und Kontovollmachten beim Bezug von Leistungen nach dem SGB XII
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12919 16. Wahlperiode 07. 05. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping, Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter
MehrUnterstützung in Deutschland anerkannter Asylberechtigter in Auslieferungsverfahren im Ausland
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10400 17. Wahlperiode 26. 07. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan van Aken, Annette Groth, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping, Diana Golze, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/13234
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13597 17. Wahlperiode 21. 05. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping, Diana Golze, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und
MehrKenntnisse der Bundesregierung über die Situation am privatisierten Universitätsklinikum Gießen-Marburg
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12346 17. Wahlperiode 18. 02. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Gehrcke, Harald Weinberg, Diana Golze, weiterer Abgeordneter
MehrVorbemerkung der Fragesteller ImSommer2011hatdieEuropäischeKommissiondenEntwurfeinerRichtliniezurEnergieeffizienz
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10359 17. Wahlperiode 20. 07. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer Daniela Wagner, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
MehrZur Situation der durch Saatgut-Verunreinigungen mit NK 603 geschädigten Landwirte
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3722 17. Wahlperiode 11. 11. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Elvira Drobinski-Weiß, Dr. Wilhelm Priesmeier, Ulrich Kelber, weiterer
Mehr30Prozent. DieMitteilungderEU-Kommissionmachtdeutlich,dasssichdieDatengegenüberdenzweiJahrezuvorzugrundegelegtenSchätzwertenwegender
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4970 17. Wahlperiode 28. 02. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Ralph Lenkert, Dorothee Menzner, Sabine Stüber
MehrHaltung der Bundesregierung zum medizinisch begründeten Eigenanbau von Cannabis
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4789 17. Wahlperiode 16. 02. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, weiterer
MehrBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5382 17. Wahlperiode 06. 04. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann, Markus Tressel, weiterer Abgeordneter
MehrFestlegung von An- und Abflugrouten für den Ausbau des Frankfurter Flughafens
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4781 17. Wahlperiode 15. 02. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrike Gottschalck, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, weiterer Abgeordneter
MehrAusbau der Pflegeinfrastruktur durch Pflegestützpunkte und Pflegeberatung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9313 17. Wahlperiode 16. 04. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hilde Mattheis, Dr. Karl Lauterbach, Bärbel Bas, weiterer Abgeordneter
MehrGeheimverträge zwischen Wissenschaftseinrichtungen und Unternehmen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6694 17. Wahlperiode 25. 07. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Gohlke, Dr. Petra Sitte, Agnes Alpers, Dr. Rosemarie Hein
MehrNutzung von Blockheizkraftwerken und Kraft-Wärme-Kopplung durch Wohnungseigentümergemeinschaften
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14034 17. Wahlperiode 18. 06. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniela Wagner, Kerstin Andreae, Oliver Krischer, weiterer Abgeordneter
Mehr1.WannhabennachKenntnisderBundesregierungwelcheTreffenmitwelchenBeteiligtenzumVerkaufdesAnteilsvonRWEundE.ONander
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12364 17. Wahlperiode 19. 02. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Hans- Josef Fell, weiterer
MehrWährenddieEuropäischeUnioninanderenBereichendieNutzungvonverschiedenenPhthalatenverbotenhat,stehteinsolcherSchrittfürSexspielzeuge
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6398 17. Wahlperiode 01. 07. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Cornelia Behm, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jens Petermann, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/5975
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6203 17. Wahlperiode 15. 06. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jens Petermann, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der
MehrPositionen der Bundesregierung zur EU-Energieeffizienzrichtlinie
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9090 17. Wahlperiode 23. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ingrid Nestle, Oliver Krischer, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
MehrVorbemerkung der Fragesteller InderRegionKaliningradwerdenvonRosatomzweiAtomreaktorenmitzusammenca.2400MegawattLeistung,dieindenJahren2016und2018in
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11502 17. Wahlperiode 19. 11. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Johanna Voß, Werner Dreibus, Harald Koch, Dorothee Menzner und der
MehrDurchführung von Erörterungsterminen bei Planfeststellungsverfahren von Bundesverkehrswegen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3331 17. Wahlperiode 19. 10. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Herbert Behrens, Eva Bulling-Schröter, Sabine Leidig, weiterer Abgeordneter
MehrAufklärungsbedarf zur Arbeit der Conterganstiftung in der öffentlichen Anhörung des Familienausschusses des Deutschen Bundestages am 1.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13201 17. Wahlperiode 23. 04. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Diana Golze, Katja Kipping, weiterer Abgeordneter
MehrArzneimittelwirkungen,vondenenFrauenhäufigerbetroffensindalsMänner, verhindert werden.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6634 17. Wahlperiode 20. 07. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, weiterer
Mehrdasauchdenwiedereinbau (z.b.vonasbestwellplatten)oderdasverschenkenvonasbesthaltigengegenständeneinschließt.aktuellejournalistischerecherchen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1885 17. Wahlperiode 26. 05. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dorothea Steiner, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 17/ der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14554 17. Wahlperiode 14. 08. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Weinberg, Kathrin Senger-Schäfer, Diana Golze, weiterer Abgeordneter
MehrAuswirkungen des Genehmigungsvorbehalts für Wohnungsauszüge bei jungen Volljährigen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6018 17. Wahlperiode 31. 05. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Yvonne Ploetz, Diana Golze, Agnes Alpers, weiterer Abgeordneter und
MehrDerBundesregierungliegenkeineDatenhinsichtlichdertatsächlichenNeubescheidungendurchdieindenLändernzuständigenStellenvor.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5017 17. Wahlperiode 11. 03. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jörn Wunderlich, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
Mehrverantwortungsvollenundnachhaltigenpflanzenschutzdereuropäischen Landwirtschaft.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14727 17. Wahlperiode 10. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Wilhelm Priesmeier, Willi Brase, Petra Crone, weiterer Abgeordneter
MehrZur sozialen und gesellschaftlichen Integration von HIV-positiven Menschen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7283 17. Wahlperiode 07. 10. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
MehrVorbemerkung der Fragesteller DieFraktionDIELINKE.stellteam10.November2010andieBundesregierungdieKleineAnfragezumCCS-ForschungsprojektinderAltmark
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4650 17. Wahlperiode 07. 02. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Katrin Kunert, Ralph Lenkert, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Tempel, Jan Korte, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/13406
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13641 17. Wahlperiode 24. 05. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Tempel, Jan Korte, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und
MehrUmsetzung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8042 16. Wahlperiode 13. 02. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Harald Terpe, weiterer
MehrGeplante Härtefallregelung für das Zweite Buch Sozialgesetzbuch
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1070 17. Wahlperiode 17. 03. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping, Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
MehrGedenkort für Jugendkonzentrationslager für Mädchen und junge Frauen Uckermark
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1721 17. Wahlperiode 17. 05. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Dagmar Enkelmann, weiterer Abgeordneter und
Mehr(S.18)voneinergeplantenÄnderungdesReisekostenrechtsseitensder Bundesregierung.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7303 17. Wahlperiode 11. 10. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Tressel, Dr. Thomas Gambke, Christine Scheel, weiterer Abgeordneter
MehrAuswirkungen der Regelungen zur Gewährung von Arbeitslosengeld für Arbeitslose mit kurzen Anwartschaftszeiten ( 123 Absatz 2 SGB III)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8716 17. Wahlperiode 23. 02. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Dr. Lukrezia Jochimsen, Diana Golze, weiterer
MehrMaßnahmen der Bundesregierung zur Aufdeckung der Tätigkeiten von Gladio
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14815 17. Wahlperiode 04. 10. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dag delen, Heidrun Dittrich, weiterer Abgeordneter
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 17/1137. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1137 17. Wahlperiode 23. 03. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Angelika Krüger-Leißner, Anette Kramme, Bettina Hagedorn, weiterer
MehrBeeinträchtigung des Streikrechts durch den Einsatz von Leiharbeit zum Streikbruch
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3091 17. Wahlperiode 30. 09. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Krellmann, Sabine Zimmermann, Diana Golze, weiterer Abgeordneter
MehrMängel bei der Umsetzung des Tabakrahmenübereinkommens (FCTC) der WHO in Deutschland
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2036 17. Wahlperiode 10. 06. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Maria Klein-Schmeink, Lisa Paus, weiterer Abgeordneter
Mehrabgeschlossenwurde.demnachliegtderlohnbeispielsweisefüreinekrankenschwesterbei9,27europrostunde.dassindrund30prozentwenigerlohnals
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2785 17. Wahlperiode 23. 08. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Krellmann, Sabine Zimmermann, Diana Golze, weiterer Abgeordneter
MehrTreuhandHannoverGmbH-Steuerberatungsgesellschaft-fordertedieABDA die Erhöhung des Fixhonorars auf 9,14 Euro pro abgegebener Packung.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10628 17. Wahlperiode 10. 09. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
Mehrbis4).zwischendersanktions-bzw.sperrzeitandrohungundderfreiwilligkeitderteilnahmeanderuntersuchungsiehtdiebundesregierungkeinen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8291 17. Wahlperiode 02. 01. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping, Dr. Ilja Seifert, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
MehrStrategie EU 2020 Verfolgung des Ziels, die Zahl der Europäer, die unter der Armutsgrenze leben, um 25 Prozent zu senken
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2064 17. Wahlperiode 11. 06. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Kurth, Manuel Sarrazin, Fritz Kuhn, weiterer Abgeordneter
Mehrbis2006fördertedasbundesministeriumfürbildungundforschungdieentwicklungeinesprototypsfürdasleichteundlärmarmedrehgestell
Deutscher Bundestag Drucksache 17/876 17. Wahlperiode 02. 03. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann, Bettina Herlitzius, weiterer
Mehrallgemeinenbundeshaushaltein.gleichzeitigsiehtdasfinanzausgleichsgesetzvor,dassausdemallgemeinenbundeshaushaltanfinanzschwache
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10933 17. Wahlperiode 08. 10. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Axel Troost, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer
Mehrdenbauvonatomkraftwerkennichtgeeignetsei (vgl.deister-undweserzeitungvom6.februar1981;neuepressehannovervom6.februar1981;taz
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8436 17. Wahlperiode 23. 01. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dorothee Menzner, Eva Bulling- Schröter, Ralph Lenkert, weiterer
Mehr0.html).DerFallRossmannzeigtzumeinen,dassdasArbeitnehmerüberlassungsgesetzdurchdieAusschreibungvonWerkverträgenumgangenwerden
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10226 17. Wahlperiode 03. 07. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Krellmann, Sabine Zimmermann, Diana Golze, weiterer Abgeordneter
Mehrdesphysischenexistenzminimumsunddesmindestmaßesanteilhabeamgesellschaftlichen,kulturellenundpolitischenleben.siesindsomitverfassungswidrig
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13449 17. Wahlperiode 13. 05. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
Mehr(LeistungsschutzrechtfürPresseverlage)hatmehrFragenaufgeworfenalsbeantwortet. Das macht erneut Nachfragen erforderlich.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12471 17. Wahlperiode 26. 02. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Halina Wawzyniak, Kathrin Senger-Schäfer, weiterer
MehrDurchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen bei der Förderung von unkonventionellem Erdgas
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7650 17. Wahlperiode 09. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
MehrPläne der Bundesregierung zur Neuregelung des Beschäftigtendatenschutzes unter besonderer Berücksichtigung des Bereiches der Call-Center
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10666 17. Wahlperiode 12. 09. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Jutta Krellmann, Jan Korte, weiterer Abgeordneter
MehrAbarbeitungsstand der Konjunkturprogramme und des Mautmehreinnahmenprogramms
Deutscher Bundestag Drucksache 17/699 17. Wahlperiode 11. 02. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel, Stephan Kühn, Dr. Anton Hofreiter, weiterer
MehrRatsarbeitsgruppe,ohnedassdemDeutschenBundestagdievertretenenPositionenimDetailvorgelegtwurden.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3016 17. Wahlperiode 24. 09. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Ingrid Hönlinger, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter
MehrBrieftaubenzüchtere.V.mitSitzinEssen.DerVerbandhatsichdasZielgesetzt,dieBrieftaubealsKulturgutzuerhaltenunddenBrieftaubensportzu
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4989 17. Wahlperiode 07. 03. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Alexander Süßmair, Eva Bulling- Schröter, Sabine Stüber, Dr. Kirsten
Mehrnochdanngewährtwerden,wenndieerzeugtewärmenachweislichdurchein
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4795 17. Wahlperiode 15. 02. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lisa Paus, Oliver Krischer, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und
MehrVorbemerkung der Fragesteller WasseristkeineüblicheHandelsware,sonderneinererbtesGut,dasgeschützt,
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2625 17. Wahlperiode 22. 07. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Manfred Nink, Garrelt Duin, Oliver Kaczmarek, weiterer Abgeordneter
MehrFinanzierung des Gesamtverbandes Steinkohle e. V. aus Steinkohlebeihilfen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3327 17. Wahlperiode 19. 10. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Ingrid Nestle, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
Mehramrussischenbestimmungsort,deratomanlagemajak,herrschendenbedingungenstehenseitlängeremindermedialenkritik
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4138 17. Wahlperiode 08. 12. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Dorothea Steiner, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
MehrFörderung von sogenanntem unkonventionellem Erdgas in Deutschland transparent gestalten
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3029 17. Wahlperiode 28. 09. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Hans-Josef Fell, Dorothea Steiner, weiterer Abgeordneter
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 17/9897. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9897 17. Wahlperiode 11. 06. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Matthias W. Birkwald, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter
MehrVerschiebung des Beginns der Zulassungspflicht für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13042 17. Wahlperiode 09. 04. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Keul, Dr. Valerie Wilms, Omid Nouripour, weiterer Abgeordneter
MehrKennzeichenerfassung und Funkzellenabfrage im sogenannten Autotransporter-Fall
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14794 17. Wahlperiode 25. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Herbert Behrens, Jens Petermann, weiterer Abgeordneter
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