MitdemGesetzentwurfwirdeinebereichsspezifischeGrundlagefürdenUmgang der nationalen Suchdienste mit personenbezogenen Daten geschaffen.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "MitdemGesetzentwurfwirdeinebereichsspezifischeGrundlagefürdenUmgang der nationalen Suchdienste mit personenbezogenen Daten geschaffen."

Transkript

1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Suchdienstedatenschutzgesetzes (SDDSG) A. Problem und Ziel DernationaleSuchdienstdesDeutschenRotenKreuzesundderKirchliche SuchdienstführenaufGrundvonSuchdienstvereinbarungenAufgabenimAuftragderBundesregierungdurch.Sieerhebenundspeichernseit1945personenbezogene Daten. DerBundesbeauftragtefürdenDatenschutzunddieInformationsfreiheit (BfDI) hatinseinem16.tätigkeitsberichtaufdasfehleneinerbereichsspezifischen Grundlage für die Arbeit der Suchdienste hingewiesen. B. Lösung MitdemGesetzentwurfwirdeinebereichsspezifischeGrundlagefürdenUmgang der nationalen Suchdienste mit personenbezogenen Daten geschaffen. C. Alternativen Keine D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte Nicht ersichtlich. E. Sonstige Kosten SonstigeKosten,insbesonderefürdieWirtschaft,sindnichtzuerwarten.AuswirkungenaufdieEinzelpreise,dasallgemeinePreisniveauunddasVerbraucherpreisniveau sind ebenfalls nicht zu erwarten. F. Bürokratiekosten IndemvorliegendenGesetzentwurfwerdenwederfürdieWirtschaft,dieBürgerinnenundBürgernochfürdieVerwaltungInformationspflichtenneueingeführt, geändert oder aufgehoben.

2

3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/10813

4

5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/10813 Entwurf eines Suchdienstedatenschutzgesetzes (SDDSG) Vom Anlage1 Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: 1 Anwendungsbereich des Gesetzes DiesesGesetzregeltdenUmgangdesSuchdienstesdes DeutschenRotenKreuzes (DRK-Suchdienst)unddesKirchlichenSuchdienstesdesDeutschenCaritasverbandesund desdiakonischenwerkesdeutschland (KirchlicherSuchdienst)mitpersonenbezogenenDaten,soweitdieseSuchdienste im Auftrag der Bundesregierung tätig sind. 2 Aufgaben der Suchdienste (1)DerDRK-SuchdienstnimmtimAuftragderBundesregierung folgende Aufgaben wahr: 1.Erschließen,Sammeln,OrdnenundVerarbeitenvonInformationenzumZweckderFamilienzusammenführung und zur Klärung des Schicksals von a)kriegs-undzivilgefangenensowiewehrmachtsvermisstenundzivilverschlepptendeszweitenweltkriegessowievonkindern,dieimzusammenhangmit demzweitenweltkriegvonihrenfamiliengetrennt worden sind, b)personen,diealsfolgevonbewaffnetenkonflikten, vergleichbarschwerwiegendenereignissen,katastrophen,unglücksfällengrößerenausmaßesoderinanderensituationen,indenendiesuchdiensttätigkeitals humanitäremaßnahmeerforderlichist,voneinander getrenntwordensindoderdenkontaktzueinander verloren haben, c)insassenderehemaligensowjetischenspeziallagerin derehemaligensowjetischenbesatzungszoneund derehemaligendeutschendemokratischenrepublik sowievonpolitischenhäftlingeninderehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, d)deutschenstaatsangehörigen,deutschenvolkszugehörigenundderenangehörigen,dieentwedernochin denaussiedlungsgebietennach 1Abs.2Nr.3des BundesvertriebenengesetzeslebenoderimZusammenhangmitdenEreignissendesZweitenWeltkriegesimGebietderBundesrepublikDeutschland Wohnsitzgenommenhaben,insbesonderesoweitdieseInformationenimZusammenhangmitderPrüfung dermöglichkeitenzueinemzuzugindiebundesrepublikdeutschlandstehenodersoweitsieimrahmendergewährungvonmateriellenhilfenodervon Gesundheitshilfen stehen, 2.BeratungderinNummer1genanntenPersonenundihrer Angehörigen,insbesondereimAufnahmeverfahrennach dembundesvertriebenengesetzundinstaatsangehörigkeits-undausländerrechtlichenangelegenheitensowie GewährungvonmateriellenHilfenodervonGesundheitshilfenanbedürftigePersonenmitWohnsitzimAusland, 3.Planung,VorbereitungundWahrnehmungderAufgabendesamtlichenAuskunftsbürosderBundesrepublik DeutschlandnachArtikel122Abs.1desIII.GenferAbkommensüberdieBehandlungderKriegsgefangenen undnachartikel136abs.1desiv.genferabkommens vom12.august1949zumschutzevonzivilpersonenin Kriegszeiten, 4.AuskunftserteilungzumZweckderVermisstensuche, SchicksalsklärungundFamilienzusammenführungsowie zurerfüllungderaufgabennachdennummern2und3 an a)dieinnummer1genanntenpersonenundihreangehörigen (VerwandteundVerschwägertegeraderLinie, Ehegatten,Lebenspartner,Verlobte,auchimSinne deslebenspartnerschaftsgesetzes,geschwister;ehegattenoderlebenspartnerdergeschwister,geschwisterderehegattenoderlebenspartner,undzwar auchdann,wenndieeheoderdielebenspartnerschaft,diediebeziehungbegründethat,nichtmehr bestehtoderwenndieverwandtschaftoderschwägerschafterloschenist;außerdemgeschwisterder ElternundderenKinder,KinderderGeschwistersowie Pflegeeltern und Pflegekinder), b)öffentliche Stellen, c)anderesuchdiensteinrichtungenundhilfsorganisationen im In- und Ausland. (2)DerKirchlicheSuchdienstnimmtimAuftragderBundesregierung folgende Aufgaben wahr: 1.Erschließen,Sammeln,Ordnen,AufbewahrenundVerarbeitenvonInformationenzurKlärungundDokumentationdesSchicksalsderdeutschenBevölkerunginden Gebietennach 1Abs.2Nr.3desBundesvertriebenengesetzesimZusammenhangmitdenEreignissenoder infolgedeszweitenweltkriegesüberdeutschestaatsangehörige,deutschevolkszugehörigeundderenangehörige, 2.AuskunftserteilungzumZweckderSuchenachVermisstenundderenAngehörigen,derSchicksalsklärung,der KlärungvonFamilienstrukturenvonVertriebenenund Spätaussiedlern,derDokumentationundfürbehördliche ZweckeinPersonenstands-,Versorgungs-,Renten-und Lastenausgleichsangelegenheiten,Wohnsitzbestätigungen,FeststellungeninAufnahmeverfahrenfürSpätaussiedler,Staatsangehörigkeitsfeststellungsverfahren,EntschädigungsverfahrenundinNachlassangelegenheiten an die in Absatz 1 Nr. 4 Genannten,

6 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3.BeratungundUnterstützungbeiderBeschaffungvon Unterlagenausdenin 1Abs.2Nr.3desBundesvertriebenengesetzes genannten Gebieten, 4.ErmittlungenzurKlärungdesSchicksalsodereinzelner SachverhalteinBezugaufdeninNummer1genannten Personenkreis. 3 Erhebung (1)DieSuchdienstedürfenauchohneMitwirkungdes BetroffenenpersonenbezogeneDatenzudenin 2genanntenPersonenerheben,sofernderenKenntnisfürdieErfüllung ihrer Aufgaben nach 2 erforderlich ist. Dies sind: 1.Familienname,Vatersname,Vornamen,TagundOrtder Geburt,Geburtsbezirk,Geschlecht,Staatsangehörigkeit, Volkszugehörigkeit,WohnanschriftundfrühereWohnanschriften,gegenwärtigerAufenthaltsort,Telefon-/Telefaxnummern, -/Internetadressen,Schulbesuche, ausgeübteberufe,erworbeneberufsbezeichnungenund akademischegradesowienamenvonfamilienangehörigen,derverwandtschaftsgradzudiesen,derenstaatsangehörigkeit,derenvolkszugehörigkeitundderen Wohnanschriften, 3.bildliche Darstellungen, 4. körperliche Merkmale zur Identifizierung von Kindern, 2.abweichendeNamensschreibweisen,frühereNamen, Aliaspersonalien,Künstlernamen,regionaleSpitznamen, Ordensnamen,Familienstand,frühereEhen,Religionszugehörigkeit, 5.ZugehörigkeitzumilitärischenEinrichtungenundVerbänden,paramilitärischenEinrichtungenundVerbänden, AngabenüberKriegsgefangenschaft,Inhaftierung,Internierung,Zwangsarbeit,VerwundungensowiederenSpätfolgen, 6.AngabenausdemAufnahmeverfahrennachdemBundesvertriebenengesetzwieDatumderAntragstellung,der Aus-undEinreise,sonstigeEinreisedaten (Angabenüber Wohnorte,Grundbesitz,BerufsausübungoderTätigkeitenindenin 1Abs.2Nr.3desBundesvertriebenengesetzes genannten Gebieten), 7.HinweisezuFlucht,Vertreibung,Umsiedlungundzum weiteren Schicksal, 8.AngabenzurPrüfungvonmateriellenHilfenodervon Gesundheitshilfen für Hilfeleistungsempfänger. (2)DieSuchdiensteerhaltenvomBundesverwaltungsamt durchregelmäßigedatenübermittlungeninautomatisierter FormdiezuihrerAufgabenerfüllungerforderlichenpersonenbezogenenDatenausdemAufnahmeverfahrennachdem Bundesvertriebenengesetz,wenndieAntragstellerausden in 1Abs.2Nr.3desBundesvertriebenengesetzesgenannten Gebieten stammen. 4 Verwendung (1)DievorgenanntenSuchdienstedürfendienach 3erhobenenunddienachdemBundesvertriebenengesetzübermitteltenpersonenbezogenenDatenspeichern,verändern undnutzen,wenneszurerfüllungihreraufgabenerforderlich ist. (2)PersonenbezogeneDatenzudenin 2Abs.1Nr.1 undabs.2genanntenpersonendürfen,wenneszurerfüllungderaufgabendersuchdiensteerforderlichist,übermittelt werden an 1.diein 2Abs.1Nr.1genanntenPersonenundderenAngehörige, 2.öffentlicheStellenunterdenVoraussetzungendes 15 des Bundesdatenschutzgesetzes, 3.SuchdiensteinrichtungenundHilfsorganisationenimInund Ausland. EineDatenübermittlungnachSatz1istnurzulässig,soweit derbetroffenekeinschutzwürdigesinteresseamausschluss derübermittlunghat.besondereartenpersonenbezogener Daten ( 3Abs.9desBundesdatenschutzgesetzes)dürfen nurübermitteltwerden,soweitdiesedatenmitpersonenbezogenendatennach 3Abs.1Satz2soverbundensind, dasseinetrennungnichtodernurmitunvertretbaremaufwandmöglichistoderdieerfüllungderaufgabennach 2 ohne diese Angaben wesentlich erschwert wird. 5 Löschung PersonenbezogeneDatensindzulöschen,wennihre KenntnisfürdieErfüllungihrerAufgabennach 2nicht mehrerforderlichistundnichtanzunehmenist,dassdurch dielöschungschutzwürdigebelangedesbetroffenenbeeinträchtigt werden. 6 Schadenersatz WirdeinemBetroffenendurcheinenachdiesemGesetz odernachanderenvorschriftenüberdendatenschutzunzulässigeoderunrichtigeverarbeitungseinerpersonenbezogenendateneinschadenzugefügt,istdieverantwortlichestelledembetroffenenzumschadenersatzverpflichtet.die Ersatzpflichtentfällt,soweitdieverantwortlicheStelledie nachdenumständendesfallesgebotenesorgfaltbeachtet hat. Dies gilt auch bei automatisierter Verarbeitung. 7 Anwendung des Bundesdatenschutzgesetzes SoweitindiesemGesetzkeineabweichendenRegelungen getroffensind,sindderersteundderzweiteabschnittdes BundesdatenschutzgesetzesmitAusnahmeder 3a,4 Abs. 2 und 3 anzuwenden. 8 Inkrafttreten DiesesGesetztrittamTagenachderVerkündunginKraft.

7 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7 Drucksache 16/10813 Begründung 1.Allgemeines A.Allgemeiner Teil DerDRK-SuchdienstundderKirchlicheSuchdienstführen aufgrundvonsuchdienstvereinbarungenaufgabenimauftragderbundesregierungdurch.sieerhebenundverarbeiten personenbezogenedaten,ohnedasshierfüreinebereichsspezifische Grundlage vorhanden ist. AußerdemerfülltdasDeutscheRoteKreuzdieAufgabedes amtlichenauskunftsbürosnachdemiii.genferabkommen vom12.august1949überdiebehandlungderkriegsgefangenenunddemiv.genferabkommenvom12.august1949 zum Schutze von Zivilpersonen in Kriegszeiten. AnderErfüllungderSuchdienstaufgabenbestehteinbesonderesöffentlichesInteresse.NachEndedesZweitenWeltkriegeswurdendieSuchdienstaufgabenvoneinigenLändern schonkurznachderengründungalsöffentlicheaufgabedeklariertundteilweiseauchstaatlichenstellenübertragen.im ZugederweiterenEntwicklungundwachsendenBedeutung dersuchdienstarbeitenhatderländerratfürdiebritische, französischeundamerikanischebesatzungszoneimnovember1948diesuchdienstarbeitalsaufgabedesstaatesanerkannt.nachdergründungderbundesrepublikdeutschland wurdedersuchdienstfürkriegsgefangeneundheimatvertriebenedenkriegsfolgelastenzugerechnetunddiefinanzierungszuständigkeitdurchdaserstegesetzzurüberleitungvonlastenunddeckungsmittelnaufdenbund (ErstesÜberleitungsgesetz)vom28.November1950 (BGBl.I S.773)demBundübertragen.DieserbeauftragtedasDeutscheRoteKreuzunddiebeidenkirchlichenWohlfahrtsverbändemitderDurchführungdesSuchdienstes.Insbesondere dieaufveranlassungderbundesregierungdurchgeführte RegistrierungderKriegsgefangenenundVermisstenvom 1.bis11.März1950unddieaufGrundeinerEntschließung desdeutschenbundestagesvom23.märz1953durchgeführte GesamterhebungzurKlärungdesSchicksalsderehemaligendeutschenBevölkerungindenVertreibungsgebieten unterstreichendasbesondereöffentlicheinteressedes StaatesandenSuchdienstaufgaben,mitdeneninersterLinie dasdurchdiekriegsereignisseerlitteneschicksalderbetroffenenaufgeklärtodergemindertunddiefamilienwiederzusammengeführt werden sollten. DieSuchdiensteverfügenüberDatenaufKarteikarten,in Akten,aufMikrofilmundinelektronischenDatenbanken. DieBeständewurdeninwesentlichenTeilenindenersten Nachkriegsjahren,insbesondereauchaufGrundderobenerwähntenRegistrierungenundErhebungen,angelegt.Dieser Datenpoolaus vorkonstitutioneller Zeit,alsesnochkeine Datenschutzgesetzgebunggab,wirdergänztdurchDaten vonausländischenarchiven,ausländischenrot-kreuz- Gesellschaften,demInternationalenKomiteevomRoten Kreuz,vomInternationalenSuchdienstBadArolsen (ISD), vonderdeutschendienststellefürdiebenachrichtigungder nächstenangehörigenvongefallenenderehemaligendeutschenwehrmacht (WASt),vonMeldebehördenundvonanderenöffentlichenundnichtöffentlichenStellen,diesichmit AuskunftsersuchenandieSuchdiensteinrichtungenwenden, sowiedurchfreiwilligeangabenderantragstellerundauf GrundeigenerErhebungen.AlledieseDatenbildendie GrundlagefürdieAufgabenwahrnehmungderSuchdiensteinrichtungen. DurchArtikel2desGesetzeszudenZusatzprotokollenI undiizudengenferrotkreuz-abkommenvon1949vom 11.Dezember1990wurdederBundesministerdesInnern ermächtigt,diederbundesrepublikdeutschlandnachartikel122abs.1desiii.genferabkommensvom12.august 1949überdieBehandlungderKriegsgefangenenundnach Artikel136Abs.1desIV.GenferAbkommensvom12.August1949zumSchutzevonZivilpersoneninKriegszeiten obliegendenaufgabeneinerhilfsgesellschaftimsinnedes Artikels26desI.GenferAbkommenszuübertragen.Die AnerkennungalsHilfsgesellschaftimSinnedesArtikels26 desi.genferabkommenszurverbesserungdeslosesder VerwundetenundKrankenderStreitkräfteimFeldevom 12.August1949hattedieBundesregierunggegenüberdem DeutschenRotenKreuzmitihrenSchreibenvom26.Februar1951und27.September1956ausgesprochen.DieBeauftragungmitderPlanungundVorbereitungeinesamtlichen AuskunftsbüroswarmitSchreibendesBundesministersdes Innernvom8.September1966erfolgt.DiePlanung,VorbereitungundWahrnehmungderAufgabeneinesamtlichen AuskunftsbürosdurchdasDeutscheRoteKreuzwurdein dersuchdienstvereinbarungvom8.juni2001zwischen dembundesministeriumdesinnernunddemdeutschenrotenkreuzmithinweisaufdasgesetzvom11.dezember 1990 nochmals bestätigt. DerBundesbeauftragtefürdenDatenschutzunddieInformationsfreiheithatinseinem16.Tätigkeitsbericht (Bundestagsdrucksache13/7500,S.32)aufdasFehleneinerbereichsspezifischenRechtsgrundlagefürdieDatenverarbeitungderSuchdienstehingewiesen.MitdiesemGesetzwird eine solche spezialgesetzliche Rechtsgrundlage geschaffen. DieGesetzgebungskompetenzdesBundesergibtsichaus Artikel73Abs.1Nr.13undArtikel74Abs.1Nr.6des GrundgesetzessowieausArtikel74Abs.1Nr.7inVerbindung mit Artikel 72 Abs. 2 des Grundgesetzes. DiebundesgesetzlicheRegelungderMaterieist soweitsie auchaufartikel74abs.1nr.7desgrundgesetzesgestützt wird zurwahrungderrechtseinheiterforderlich.sie knüpftandietatsachean,dassderbunddenauftragandie SuchdienstedesDeutschenRotenKreuzesundderkirchlichenWohlfahrtsverbändeerteilthatunddieSuchdienste bundesweiteaufgabenwahrnehmen,diekeinenkonkreten BezugzueinzelnenLändernhaben.EineeinheitlicheRegelungdurchdenBundistzurErzielungeineseinheitlichen DatenschutzstandardsbeidenSuchdienstenerforderlich. GegenstanddiesesGesetzessinddiedatenschutzrechtlichen AnforderungenandieSuchdienste.EswürdezuproblematischenFolgenführen,wennaufLänderebeneunterschiedlicheAnforderungenaneinunddieselbeEinrichtunggestellt werdenwürden.auchwürdedieszueinerrechtsunsicherheitbeidenbetroffenenführen.dakeineaufdieländerbezogenenanknüpfungspunktebeidieserregelungsmaterie erkennbarsind,würdeeineregelungaufländerebeneeine

8 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Rechtszersplitterungbewirken,dieimInteressesowohldes BundesalsauchderLändernichthingenommenwerden kann.eineeinheitlicheregelungdurchdenbundistdaher zurwahrungderrechtseinheitimgesamtstaatlicheninteresse zwingend erforderlich. 2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte und sonstige Kosten DieSuchdienstewerdenaufderGrundlagedesErstenGesetzeszurÜberleitungvonLastenundDeckungsmittelnauf denbund (ErstesÜberleitungsgesetz)vom28.November 1950 (BGBl.IS.773)i.d.F.vom28.April1955 (BGBl.I S.193),zuletztgeändertdurchGesetzvom8.Juni1977 (BGBl.IS.2317)undaufGrundderSuchdienstvereinbarungenvom8.Juni2001,dieandieStellederSuchdienstvereinbarungenvom28.Mai1958bzw.vom7.November 1961getretensind,nach 44derBundeshaushaltsordnung institutionellgefördert.durchdasgesetzentstehenkeine zusätzlichen Kosten. 3.Gleichstellungspolitische Bedeutung Keine 4.Bürokratiekosten MitdemGesetzwerdenkeineInformationspflichtenneu eingeführt,geändertoderaufgehoben.esentstehenkeine Bürokratiekosten für Wirtschaft, Bürger und Verwaltung. DaherhatderNationaleNormenkontrollratimRahmenseinesgesetzlichenPrüfauftrageskeineBedenkengegendas Regelungsvorhaben. B.Besonderer Teil Zu 1 DerDRK-SuchdienstbestehtderzeitausverschiedenenEinrichtungenwiederSuchdienstleitstelle,derSuchdienstverbindungsstelle,demSuchdienstHamburg (Kernaufgaben: FamilienzusammenführungderSpätaussiedler,Gewährung vonmateriellenhilfenundgesundheitshilfenfürdeutsche inosteuropa)unddemsuchdienstmünchen (Kernaufgaben: NachforschungennachvermisstenMilitär-undZivilpersonen),dieunterderRechtsträgerschaftdesDRK-Generalsekretariatsarbeiten,sowiedenSuchdienststellenindeneigenständigenLandes-undKreisverbändendesDeutschenRoten Kreuzes. FürdieAufgabennach 2Abs.1Nr.3hatdasDeutsche RoteKreuzinBerlineinamtlichesAuskunftsbüroeingerichtet. DerKirchlicheSuchdienstarbeitetunterderRechtsträgerschaftderkirchlichenWohlfahrtsverbändeDeutscherCaritasverbande.V.undDiakonischesWerkderEvangelischen KircheinDeutschlande.V.SeineKernaufgabenstellen NachforschungenunddieErteilungvonAuskünftenüberdie WohnbevölkerungmitWohnsitzzuBeginndesZweiten WeltkriegesindenVertreibungsgebietendar.ErarbeitetderzeitmiteinerLeitstelleinMünchenundjeeinemZentrum fürheimatortskarteien (HOK-Zentrum)inPassau zuständigfürdiegebieteniederschlesien,oberschlesienund Sudetendeutsche undstuttgart zuständigfürdieübrigen Vertreibungsgebiete. 1stelltfest,dassdieSuchdiensteAufgabenimAuftragder Bundesregierungwahrnehmen.DiesstärktdiePositionder SuchdiensteimVerkehrmitBehörden (Meldebehörden, Vertriebenen-oderAusgleichsämter,Rentenversicherungsträgeru.a.).DieAufgabensindimEinzelneninzweiSuchdienstvereinbarungenvom8.Juni2001festgelegt,einer zwischendembundesministeriumdesinnernunddem DeutschenRotenKreuzundeinerzweitenbetreffendden KirchlichenSuchdienstzwischendemBundesministerium desinnerneinerseitsunddemdeutschencaritasverband e.v.unddemdiakonischenwerkderevangelischenkirche in Deutschland e. V. andererseits. DasGesetzgiltnurfürdenUmgangmitdenzurErfüllung deraufgabennach 2notwendigenpersonenbezogenen Daten,nichtaberz.B.fürdenUmgangderSuchdienstemit personenbezogenen Daten zu ihren Beschäftigten. Zu 2 2beschreibtinAnlehnungandieSuchdienstvereinbarungenvom8.Juni2001dievondenSuchdienstenwahrgenommenen Aufgaben. Absatz 1 beschreibt die Aufgaben des DRK-Suchdienstes. Absatz1Nr.1BuchstabeabisdbenenntdieAufgabenErschließen,Sammeln,Ordnen,AufbewahrenundVerarbeiten voninformationen,diezumzweckederfamilienzusammenführungundschicksalsklärungdurchgeführtwerden; hierwirdnachdemanlass,derzufamilientrennungengeführt hat, unterschieden. ZurSammlungnachNummer1gehörtauchdieEvidenzhaltung (AktualisierungundErgänzung).AusdemZweiten Weltkriegsindbisheute,rund60JahrenachseinemEnde, übereinemillionvermisstenschicksalenichtgeklärt.anden DRK-SuchdienstwerdenauchheuteJahrfürJahrnochTausendeneueSuchanfragenzuVermisstenausdemZweiten Weltkrieggerichtet.ErkannaufgrunddervorhandenenBeständeundderständigaktualisiertenundergänztenInformationennochheutejährlichTausendeSchicksaleklären;vor allemdurchdieöffnungvonarchiveninderehemaligen UdSSR seit Anfang der 90er Jahre. Absatz1Nr.1BuchstabeaumfasstKriegs-undZivilgefangene,WehrmachtsvermissteundZivilverschlepptedes ZweitenWeltkriegessowieFamilien,diewährendoderals FolgedesZweitenWeltkriegesdurchFluchtoderVertreibungdenKontaktzueinanderverlorenhaben.DieSchicksalsklärungundFamilienzusammenführungdiesesPersonenkreisesbetrifftüberwiegenddeutscheStaatsangehörige undvolkszugehörige.zudiesempersonenkreiszählenaber auchnichtdeutschestaatsangehörige,insbesondereweilin der Wehrmacht nicht nur Deutsche eingesetzt waren. NachAbsatz1Nr.1BuchstabeberstreckensichdieAufgabendesDRK-SuchdienstesaufPersonen,dievoneinandergetrenntwurdenbzw.denKontaktzueinanderverloren habenalsfolgevonbewaffnetenkonflikten,vergleichbar schwerwiegendenereignissen,katastrophen,unglücksfällengrößerenausmaßesundinanderensituationen,soweit diesalshumanitäremaßnahmeerforderlichist.abgesehen vondereinbeziehungdersituationen,indenensuchdienst-

9 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 9 Drucksache 16/10813 tätigkeitalshumanitäremaßnahmeerforderlichist,werden damitaufgabennachdersuchdienstvereinbarungmitdem DeutschenRotenKreuzumschrieben.AndereSituationen, indenendiesuchdiensttätigkeitalshumanitäremaßnahme erforderlichist,sindeinbezogen,weilderdrk-suchdienst ineinzelfällenmenschenausgründendermenschlichkeit hilft,dienichtvonbewaffnetenkonflikten,vergleichbar schwerwiegendenereignissen,katastrophenoderunglücksfällengrößerenausmaßesbetroffensind.eine (andere)situation,inderhumanitäremaßnahmenzumzweck derfamilienzusammenführungundschicksalsklärungerforderlichsind,liegtetwabeisuchanfragenvonopfernvon Menschenhandel,unbegleitetenminderjährigenFlüchtlingen,OpfernvonSchlepperbandensowieinKrankheitsfällenvor.DieSuchenacheinerPersonausKrankheitsgründenkannzumBeispielbeiBedarfeinerRückenmarksspendeerforderlichseinoderinFällen,indenendie KontaktherstellungzueinemschwererkranktenAngehörigenmittraditionellenKommunikationsmittelnnichtmehr möglich ist. DasDeutscheRoteKreuzbearbeitetüberdasweltweite NetzwerkderinternationalenRotkreuzbewegungSuchanfragenzuvermisstenAngehörigen.DieSuchanfragenbetreffen EreignisseimIn-undAusland.DabeiwerdennichtnurEreignisseerfasst,beidenendeutscheStaatsangehörigebetroffensind.DieswäreauchmitdenRotkreuzgrundsätzennicht zuvereinbaren.dienachforschungstätigkeitdesdrk- SuchdienstesberuhtallerdingsinallerRegelaufAnfragen vondeutschenoderanderenpersonen,diesichindeutschlandaufhaltenbzw.eswerdendeutscheoderpersonen,die sichindeutschlandaufhalten,gesucht.zudenaufgabendes DRK-SuchdienstesfürdieinNummer1BuchstabebgenanntenPersonenzähltfernerderAustauschvonRotkreuznachrichten,wenndiesesichinSituationenbefinden,in denendietraditionellenkommunikationsmittelnichtmehr funktionieren.rotkreuznachrichtensindreinprivatemitteilungenannahestehendepersonen,dienichtverschlossen werdenundvonbehördengelesenwerdenkönnen.deraustauscherfolgtüberdasweltweitenetzwerkderinternationalenrotkreuzbewegung.dieseartdernachrichtenübermittlungistzumbeispielfürkriegsgefangeneoftmalsdie einzige Möglichkeit, mit ihren Familien Kontakt zu halten. IndeninAbsatz1Nr.1Buchstabecgenanntenehemaligen sowjetischenspeziallagerninderfrüherensowjetischenbesatzungszoneundderspäterenddrwurdennachdemeinmarschderrotenarmeeinostdeutschlandimfrühjahr 1945über100000MenschenvomsowjetischenGeheimdienstoftlangeJahreohneVerfahrenundohneeineMöglichkeit,ihreAngehörigenzuinformieren,festgehalten. ZehntausendeMenschenstarbenindenSpeziallagern.Viele derinhaftiertenwurdenindieudssrdeportiertundmusstendortteilweisebis1956instraflagernarbeiten.die SchicksalsklärungundFamilienzusammenführungvon InsassendersowjetischenSpeziallagerwirdnochJahrzehnte in Anspruch nehmen. InAbsatz1Nr.1BuchstabedwerdenAufgabendesDRK- SuchdienstesfürdenPersonenkreisderdeutschenStaatsangehörigenundVolkszugehörigenindenAussiedlungsgebietensowiederAus-undSpätaussiedlereinschließlichderen Angehörigen,dieinDeutschlandAufnahmegefundenhaben,beschrieben.Dabeihandeltessichzumeinenumdie AufgabederSuchenachAngehörigenundzumanderenum diefamilienzusammenführungvondeutschenundderen Angehörigen aus den Aussiedlungsgebieten. Absatz1Nr.2benenntdieAufgabenderindividuellenHilfenundBeratungenfürprivatePersonen.Dazugehörenzum BeispieldieBeratungundHilfevonSpätaussiedlernundderenFamilien,insbesondereimAufnahmeverfahrennach dembundesvertriebenengesetzundinstaatsangehörigkeitsundausländerrechtlichenverfahren.desweiterengehören dazudieberatungübernachzugsmöglichkeitenvongetrenntenfamilienangehörigenzubleibeberechtigtenflüchtlingen.derdrk-suchdienstleistetauchhilfenzumlebensunterhalt,gesundheitsfürsorgerischehilfen (Gesundheitshilfen)undberätinEntschädigungsfragensowieüber anderehilfsmöglichkeiten.fernergehörtzuseinenaufgabendieberatungüberhaftbescheinigungensowieüber EvakuierungenausdenangestammtenGebietenimZusammenhangmitdenEreignissendesZweitenWeltkrieges,etwa für jüdische Emigranten. Absatz1Nr.3nimmtBezugaufdiedemDeutschenRoten KreuzübertragenenAufgabendesamtlichenAuskunftsbüros nach dem III. und dem IV. Genfer Abkommen. Absatz1Nr.4beschreibtalseigenständigeAufgabedes DRK-SuchdienstesdieAuskunftserteilung;dieBefugniszur ÜbermittlungpersonenbezogenerDatenergibtsichaus 4 Abs.2. DieErteilungvonAuskünftenisteinerderwesentlichen GründefürihreDatenverarbeitung.BuchstabeabenenntzugleichdieAdressaten,andiederDRK-Suchdienstdievon ihmgewonnenenerkenntnisseundinformationenweitergibt. DerBegriffdesAngehörigeninAbsatz1Nr.4Buchstabea beruhtaufderlegaldefinitionin 11Abs.1Nr.1desStrafgesetzbuches,ergänztumGeschwisterderElternundderen Kinder, Kinder der Geschwister. DieAuskunftserteilungzumZweckderVermisstensuche, SchicksalsklärungundFamilienzusammenführungsowie zurerfüllungderaufgabennachdennummern2und3an öffentlichestellen (Buchstabeb)beinhaltetbeispielsweise AuskünfteanMeldebehörden,Standesämter,Staatsangehörigkeitsbehörden,dasBundesverwaltungsamt,dasBundesamtfürMigrationundFlüchtlinge (Ausländerzentralregister),Sozialversicherungsträger,diefürAngelegenheitender VertriebenensowieAussiedler/Spätaussiedlerzuständigen StelleneinschließlichderfürdenLastenausgleichzuständigen Behörden, Versorgungsämter, Sozialämter, Gerichte. BeideninAbsatz1Nr.4Buchstabecerwähntenanderen SuchdienstenundHilfsorganisationenimIn-undAusland handeltessichimregelfallumorganisationen,deren ZwecknichtaufeinenwirtschaftlichenGeschäftsbetriebgerichtet ist, sondern die gemeinnützige Ziele verfolgen. Absatz2beschreibtdieAufgabendesKirchlichenSuchdienstes. ZurSammlungnachNummer1gehörtauchhierdieEvidenzhaltung (AktualisierungundErgänzung).Geradehieran bestehteinbesonderesöffentlichesinteresse.dennder KirchlicheSuchdienstistdieeinzigeEinrichtung,dieüber nahezulückenloseunterlagenüberdieeinwohnerderehemalsdeutschenoderzumindestauchdeutschbesiedelten

10 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode GebietejenseitsvonOderundNeißeverfügt.Erähneltdamit einemeinwohnermeldeamtfürdiesegebiete.erkannauf GrunddessenAuskunftüberdasSchicksal,alsodenVerbleibundgegebenenfallsheutigenAufenthaltsortderehedemindenGebietennach 1Abs.2Nr.3desBundesvertriebenengesetzeslebendendeutschenBevölkerung,geben, dasdieseimzusammenhangmitdenereignissendeszweitenweltkriegeserlittenhat.erkannnamentlichauskunft gebenüberumsiedlung,inhaftierung,kriegshandlung, Flucht,Vertreibung,Verschleppung,Auswanderungund AussiedlungoderSpätaussiedlungderdeutschenStaatsangehörigen,deutschenVolkszugehörigenundderen deutschen oder auch nichtdeutschen Angehörigen. EinenwesentlichenTeilderAuskunftserteilungnachNummer2stelltdiefürbehördlicheZweckedar (Absatz2Nr.2 inverbindungmitabsatz1nr.4buchstabeb).auskünfte werdennamentlicherteiltinpersonenstands-,versorgungs-, Renten-undLastenausgleichsangelegenheiten,beiStatusfeststellungen (Staatsangehörigkeit,Volkszugehörigkeit), Wohnsitzbestätigungen (Wohnsitzam1.September1939), beifeststellungenzuvertreibungsdruck,benachteiligungen undzursprachsituationimaufnahmeverfahrenfürspätaussiedler. DieinNummer3geregelteBeratungundUnterstützungbei derbeschaffungvonunterlagenausdenin 1Abs.2Nr.3 desbundesvertriebenengesetzesgenanntengebietenumfasstdasherstellenvonkontaktenzunichtöffentlichen Stellen,insbesondereauchPrivatpersonen,wieauchzu öffentlichenstellenwiestandesämtern, (staatlichen)archiven und zu Grundbuchämtern. ErmittlungenzurSchicksals-oderSachverhaltsklärungnach Nummer4erfolgeninsbesonderedurchtelefonischeund schriftlichebefragungvonpersonenundinstitutionen.ermittlungenzurschicksalsklärunghabenzumziel,hinweise überdenverbleibeinerpersonundgegebenenfallsheutigen Aufenthaltsortzuerlangen.ErmittlungenzurSachverhaltsklärungdienendazu,HinweisezuangefragtenTatbeständen zu erlangen. Zu 3 3 regelt die Datenerhebung durch die Suchdienste. DieSuchdiensteverfügenüberumfangreicheDatenbestände aufgrunddersuchdiensttätigkeitenindenerstenjahren nachdemzweitenweltkriegundaufgrundvonerhebungen,dieimauftragderbundesregierungdurchgeführt wurden,insbesondereauchderaufveranlassungder BundesregierungdurchgeführtenRegistrierungderKriegsgefangenenundVermisstenvom1.bis11.März1950und dieaufgrundeinesbeschlussesdesdeutschenbundestages von1953durchgeführte GesamterhebungzurKlärungdes SchicksalsderehemaligendeutschenBevölkerunginden Vertreibungsgebieten.Siebeschaffenaberauchaktuelle Daten. Absatz1Satz1ermächtigtdieSuchdienste,beiderErmittlungvonSachverhaltenAuskünftebeianderenöffentlichen undnichtöffentlichenstelleneinzuholen,ohnedasshierfür jeweilseineeinwilligungvombetroffenenerforderlichist. BeiöffentlichenStellenkannessichz.B.umMeldebehörden,Standesämter,Staatsangehörigkeitsbehörden,dasBundesverwaltungsamt,dasBundesamtfürMigrationund Flüchtlinge (Ausländerzentralregister),diefürAngelegenheitenderVertriebenensowieAussiedler/SpätaussiedlerzuständigenStelleneinschließlichderfürdenLastenausgleich zuständigenbehörden,diewast,gerichteundkirchen handeln. NichtöffentlicheStellenkönnenz.B.ehemaligeArbeitgeber sein. DieErhebungpersonenbezogenerDatenauchohneMitwirkungdesBetroffenenistzurWahrnehmungderAufgaben dersuchdienste,vorallembeidersuchenachvermissten undverschollenenundbeiderfamilienzusammenführung unverzichtbar.denndieerhebungbeimbetroffenenistin diesenfällennaturgemäßoftmalsnichtmöglichoderwürde einenunverhältnismäßigenaufwanderfordern.imübrigen istinallerregeldavonauszugehen,dassdienachforschung nachundzusammenführungvonpersonen,diegetrennt wurden, auch im Interesse des Betroffenen liegt. Satz 2 regelt den Umfang der Datenerhebung. ErumfasstalleDaten,diegeeignetsind,zurSchicksalsklärung,zuStatusfeststellungenoderzusonstigendenSuchdienstenobliegendenAufgabenbeizutragen.JenachAufgabengebietbenötigendieSuchdiensteunterschiedliche Informationen.ZurIdentitätsfeststellungbeiderSuchenach VermisstensindDatenerforderlich,dieüberFamilienname, Vorname,Geburtsname,GeburtsortundGeburtsdatumhinausgehen;beiVielfachnamen (z.b.hansmülleroderheinrichschulz)sindimeinzelfallmehrals100000personen erfasst.beim Vatersnamen handeltessichnichtumden FamiliennamendesVaters.InRusslandsindPatronyme alsbeiname (Oтчество,nachdeutscherTransskription Otschestwo,wasVaternamebedeutet)offiziellerBestandteil desnamens.siestehenzwischendemvornamenunddem FamiliennamenundwerdenamtlichinallenDokumenten geführt.dazusindsieeinteilderüblichenhöflichenanredeform,dieausdemvornamenundpatronymbesteht. ÄhnlicheRegelungenbestehenauchinWeißrussland,der Ukraine und Bulgarien. AlsbesondersgeeignethabensichauchbildlicheDarstellungen, insbesondere Fotografien von Betroffenen erwiesen. BeiderErmittlungvonAngehörigenwerdenoftmalsDaten ausdensammelaktenderstandesämterbenötigt.beider HilfeundBeratungimAufnahmeverfahrensindbeispielsweiseAngabenzurÜberprüfungdermateriellrechtlichen Voraussetzungen (insbesondereabstammung,prägungund Volkszugehörigkeit) erforderlich. NachAbsatz1Satz2Nr.5werdenauchSpätfolgenzu Kriegsgefangenschaft,Inhaftierung,Internierung,ZwangsarbeitundVerwundungenerhoben.AuchnachvielenJahren könnenbeidenbetroffeneninsoweitnochfolgenauftreten. AufdieinAbsatz1Satz2Nr.7genanntenHinweisezu Flucht,Vertreibung,UmsiedlungundzumweiterenSchicksalsinddieSuchdiensteimmerwiederangewiesen,weileine IdentitätsklärungnurmöglichistmitDatenvonPersonen, beidenenvertriebeneaufderfluchtuntergekommenwaren, odermitzeitlichenundräumlichenhinweisenzumfluchtverlaufoderangabenzubesonderenereignissenwieunfällenoderkriegseinwirkungen,diezurtrennungvonfamilien führten.

11 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 11 Drucksache 16/10813 ZudeninAbsatz1Satz2Nr.8aufgeführtenAngabenzur PrüfungvonmateriellenHilfenundGesundheitshilfenfür HilfeleistungsempfängergehörenAngabenüberderenEinkünfte,ErkrankungenundbesondereNotlagen.Sowerden unterandereminformationenvonversorgungsämternüber diezahlungvonkriegsopferversorgungeneingeholt,um Mehrfachbetreuungen zu vermeiden. Absatz2behandeltalsbesonderenFallderDatenerhebung dievombundesverwaltungsamtdensuchdienstenregelmäßigzurverfügunggestelltendatenimrahmendesaufnahmeverfahrensnachdembundesvertriebenengesetz.zur VerfügunggestelltwerdendiefürdieAufgabenerfüllungdes DeutschenRotenKreuzesunddesKirchlichenSuchdienstes wichtigendatendesaufnahmebescheids (wiename,vorname,geburtsdatum,geburtsort,letzteanschriftimherkunftsgebietundstatusfeststellung)undüberdieeinreise vonspätaussiedlernundderenfamilienangehörigensowie AngabenübererfolgteEinbürgerungenderin 1Abs.2 Nr. 3 des Bundesvertriebenengesetzes genannten Personen. Zu 4 Absatz1regeltdieDatenspeicherung,-veränderungund -nutzung durch die Suchdienste. DieSuchdiensteverfügenüberDatenaufKarteikarten,in Akten,aufMikrofilmundinelektronischenDatenbanken. DieBeständewurdeninwesentlichenTeilenindenersten Nachkriegsjahren,insbesondereauchaufGrundderobenerwähntenRegistrierungenundErhebungen,angelegt.Dieser Datenpoolaus vorkonstitutioneller Zeit,alsesnochkeine Datenschutzgesetzgebunggab,wirdergänztdurchDaten vonausländischenarchiven,vonausländischenrotkreuzgesellschaften,vominternationalensuchdienstinbad Arolsen,vonderWASt,vonMeldebehörden,vonanderen öffentlichenundnichtöffentlichenstellen,diesichmitauskunftsersuchenandiesuchdiensteinrichtungenwenden,sowiedurchfreiwilligeangabenderantragstellerundauf GrundeigenerErhebungen.AlldieseDatenbildendie GrundlagefürdieAuskunftserteilungderSuchdienste,so dasssienachabsatz1vondensuchdienstengespeichert, verändertundgenutztwerdendürfen,wenneszurerfüllung deraufgabendersuchdiensteerforderlichist.imhinblick aufdendatenbestandausdenerstennachkriegsjahrenist heutederkonkreteerhebungszweckvielfachnichtmehr eindeutigerkennbar.daheristdieabweichungderformulierunginabsatz1imvergleichzu 14desBundesdatenschutzgesetzesgerechtfertigt,wonachdasSpeichern, VerändernundNutzenpersonenbezogenerDatennicht davonabhängigsind,dassdiespeicherungfürdiezwecke erfolgt,fürdiediedatenerhobenwordensind.dennin BezugaufdiesealtenDatenbeständekannmannurgenerell, nichtaberinjedemeinzelfalldavonausgehen,dassdiese DatenzumZweckderFamilienzusammenführungund Schicksalsklärung erhoben worden sind. Absatz2legtdieVoraussetzungenfest,unterdenenDaten übermitteltwerdendürfen.anderegesetzlichevorschriften bleiben unberührt. AuskunftsberechtigtsindnachSatz1Nr.1zunächstdieBetroffenen und ihre Angehörigen. Satz1Nr.3regeltdieÜbermittlunganandereSuchdienste und Hilfsorganisationen im In- und Ausland. AndereSuchdiensteinDeutschlandsindnamentlichdie WASt sowie der Internationale Suchdienst Bad Arolsen. InSatz1Nr.2istdieÜbermittlunganöffentlicheStellengeregelt. DieDatenübermittlunganin-,ausländischeoderinternationaleOrganisationenoderprivateEinrichtungenistunabhängigdavonzulässig,obdorteinangemessenesDatenschutzniveaugewährleistetist.DieSuchdiensttätigkeiterfolgtzur WahrungeineswichtigenöffentlichenInteresses.EineDatenübermittlungimRahmenderSuchdiensttätigkeitstellt mithineineausnahmevomerfordernisdergewährleistung einesangemessenenschutzniveausnach 4cAbs.1Satz1 Nr.4desBundesdatenschutzgesetzesdar.DerSchutzdes Betroffenen ist insoweit durch Satz 2 gewährleistet. NachSatz2istVoraussetzungderDatenübermittlung,soweitsienichtanöffentlicheStellennachSatz1Nr.2erfolgt, dassderbetroffenekeinschutzwürdigesinteresseanderen Ausschlusshat.EinsolchesInteressekanninsbesondere auchinfällenbestehen,indenendieübermittlungpersonenbezogenerdaten,z.b.wohnanschriften,ansuchdienste undhilfsorganisationeninsolchestaateninfragesteht,in diederbetroffenenach 60desAufenthaltsgesetzesnicht abgeschobenwerdenoderindenenerrechtsstaatswidrige Verfolgung zu befürchten haben könnte. Satz3dienteinemerhöhtenSchutzbesondererArtenpersonenbezogenerDatennach 3Abs.9desBundesdatenschutzgesetzes. Zu 5 5regeltdieLöschungvonpersonenbezogenenDaten durchdiesuchdienste.nachdieservorschriftsindsiedann zulöschen,wennihrekenntnisfürdieerfüllungderaufgabennach 2nichtmehrerforderlichistundnichtanzunehmenist,dassdurchdieLöschungschutzwürdigeBelange des Betroffenen beeinträchtigt werden. DieBestimmung,wanndieKenntnisderDatenzurAufgabenerfüllungnichtmehrerforderlichist,hängtvomEinzelfallunddemzugrundeliegendenGesamtzusammenhangab. WiedasBeispielFamilientrennunginfolgedesZweiten Weltkriegeszeigt,kanndasSpeichernvonDatenbeiEreignissendieserDimensionjahrzehntelangerforderlichsein,da diesuchdienstebeiderschicksalsklärungnochheuteauf ihresuchkarteien,dieseit1945angelegtwurden,angewiesen sind. Zu 6 6regeltdieFragedesSchadenersatzesbeiunrichtiger VerarbeitungpersonenbezogenerDaten.DieSuchdienste arbeitenzwarinstaatlichemauftrag,siesindjedocheinrichtungenprivaterrechtsträgerundunterliegendamitnicht ingleicherweisederamtshaftungwiestaatlicheträger. EineHaftungsolldahernureintreten,wenndienachden UmständendesFallesgeboteneSorgfaltnichtbeachtetwurde.Diesgiltauch,abweichendvonderRegelungdes 8des Bundesdatenschutzgesetzes,beiautomatisierterVerarbeitung.

12 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Zu 7 In 7wirdfestgelegt,dassdiefüröffentlicheStellendes BundesgeltendenVorschriftendesBundesdatenschutzgesetzesanzuwendensind,soweitindiesemGesetzkeineeigene Regelunggetroffenist.DamitsolleinebesondereRegelung solchersachverhalteimsuchdienstedatenschutzgesetzvermiedenwerden,diebereitsimbundesdatenschutzgesetz eine Regelung gefunden haben. WegenderBesonderheitderAufgabenderSuchdienstesoll jedochdieanwendungbestimmtereinzelvorschriftendes Bundesdatenschutzgesetzesausgeschlossenwerden.Dies sind die 3a, 4 Abs. 2 und 3. 3adesBundesdatenschutzgesetzesregeltdieDatenvermeidungundDatensparsamkeit.GeradedieSuchdienstesind jedochwegenderhäufigennamensgleichheitenzuridentitätsfindung auf eine Vielzahl von Angaben angewiesen. DieAnwendungderVorschriftendes 4Abs.2und3des BundesdatenschutzgesetzesüberdieZulässigkeitderDatenerhebung,-verarbeitungund-nutzungwirdausgeschlossen, weildiesuchdienstedatenauchohnemitwirkungdesbetroffenenerheben (vgl. 3)oderinderVergangenheiterhobenundgespeicherthaben.WegenderArt,desUmfangsund desaltersderdatensindsievielfachauchnichtinderlage, diegenaueherkunft (Quelle)zubezeichnen.AucheineUnterrichtungderBetroffenenüberdiegespeichertenDaten undihreherkunftistwegenderfülledergespeichertenangabennichtmöglich.beidensuchdienstensindaufkarteikarten,elektronischendatenträgernundinaktendatenüber schätzungsweise60millionenpersonenerfasst,dievon Krieg,Gefangenschaft,Internierung,Inhaftierung,Flucht, Vertreibung,AussiedlungundderTeilungDeutschlandsbetroffensindbeziehungsweisewaren.EinTeildieserMenschenistinzwischenverstorben.DievorhandenenDaten werdenjedochfürauskunftserteilungenandienachkommen benötigt.

13 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 13 Drucksache 16/10813 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates Anlage2 DerNationaleNormenkontrollrathatdenGesetzentwurfauf Bürokratiekosten,diedurchInformationspflichtenbegründet werden, geprüft. MitdemGesetzwerdenkeineInformationspflichtenneu eingeführt,geändertoderaufgehoben.esentstehenkeine Bürokratiekosten für Wirtschaft, Bürger und Verwaltung. DaherhatderNationaleNormenkontrollratimRahmenseinesgesetzlichenPrüfauftrageskeineBedenkengegendas Regelungsvorhaben.

14 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Anlage3 Stellungnahme des Bundesrates DerBundesrathatinseiner850.Sitzungam7.November 2008beschlossen,zudemGesetzentwurfgemäßArtikel76 Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen: 1.Zu 7 In 7istdieAngabe der 3a,4Abs.2und3 durch die Angabe des 4 Abs. 2 und 3 zu ersetzen. Begründung DervorgeseheneAusschlussdesdatenschutzrechtlichen GrundsatzesderDatenvermeidungundDatensparsamkeitistnichtgeboten.EinezwingendeNotwendigkeit dafürlässtsichauchder (knappen)begründungdesgesetzentwurfsnichtentnehmen.auchwenndiesuchdienstefüreineerfolgversprechendeaufgabenwahrnehmungausdernaturdersacheherausauchaufdie ErhebungundVerarbeitungvonDatenangewiesensind, dieaufdenerstenblickeinesunbefangenenbetrachters nichtfürdenzweckderfamilienzusammenführungoder derklärungvonpersonenschicksalengeeigneterscheinenmögen,bedarfeskeinesausschlussesdesgrundsatzesderdatenvermeidungunddatensparsamkeit.diesergrundsatzstellteinezielvorgabedar,dieesder verantwortlichenstelleüberlässt,aufwelcheweisesie daszielderdatenvermeidungund-sparsamkeiterreichenwill.erkannu.a.auchimhinblickaufdielöschungpersonenbezogenerdatenbedeutungerlangen. DieSuchdienstegehenbeiihrerAufgabenwahrnehmung nicht wahllos sondernstrukturiertvor.dieszeigendie detailliertenregelungender 3und4desEntwurfs,die dieerhebungundverarbeitungauchvonbesondersweitgehenden personenbezogenen Daten legitimieren. 2. Zum Gesetzentwurf allgemein DerBundesratbittet,imweiterenGesetzgebungsverfahrenzuprüfen,wiedieRegelungendesGesetzentwurfsmit denregelungenzurdeutschendienststellefürdiebenachrichtigungdernächstenangehörigenvongefallenen derehemaligendeutschenwehrmacht (WASt)inEinklanggebrachtwerdenkönnen.Harmonisierungsbedarf sieht der Bundesrat insbesondere in folgender Hinsicht: Diein 2Abs.1Nr.1Buchstabeabeschriebene AufgabederKlärungdesSchicksalsvonKriegsgefangenenundWehrmachtsvermisstendesZweiten WeltkriegsisteineoriginäreAufgabeausschließlich derwast,anderderdrk-suchdienstabermitwirkenkann.diederzeitigeformulierungdesgesetzentwurfsführtzumissverständnissenundsollteentsprechend klargestellt werden. Derin 2Abs.1Nr.4Buchstabeaaufgezählte Personenkreis,andennach 4Abs.2Satz1Nr.1 zweitealternativeauskunftzumzweckdervermisstensucheerteiltwerdenkann,istsehrweitgefasstund kanneventuellaufunzulässigeweiseindierechte entferntverwandteroderverschwägerterpersonen eingreifen.zudemsollteeinekonkurrenzdernorm zudenlandesrechtlichenregelungenzurwastvermiedenwerden.wenndieauskunftsrechtedes SDDSGundderalsBerlinerLandesrechterlassenen WASt-Verordnungnichtaufeinanderabgestimmt werden,kanneszuunnötigenkonfliktenkommen. Diesgiltinsbesonderefür 3Abs.1desGesetzentwurfs,derdenSuchdienstendasRechteinräumt, umfassenddaten,auchsensibelstewiebeispielsweise diealsbesondersschutzwürdigeinzustufendenangabenüberrassischeoderethnischeherkunftundüber diegesundheit,ohnediemitwirkungderbetroffenen zuerheben.inderbegründungdesgesetzentwurfsist alsmöglichequellefürdieerhebungdieserdaten ausdrücklichauchdiewastaufgeführt.einevonder WAStaufgrundderbestehenden,aufBerlinerLandesrechtberuhendenRechtslageabgelehnteAuskunft kanndamitüberdenumwegeineranfragebeieinem dersuchdienstezurweitergabederbeiderwastvorliegendendatenführen.dieskannvomgesetzgeber nicht beabsichtigt sein. Begründung DieDeutscheDienststellefürdieBenachrichtigungder nächstenangehörigenvongefallenenderehemaligen deutschenwehrmacht (WASt)isteineBehördedesLandesBerlin,dieseit1939alsdeutscheBehördeu.a.die Schicksalsklärungundalledamitzusammenhängenden AufgabenfürdieKriegsgefangenenundWehrmachtsvermisstendesZweitenWeltkriegswar.Siewirdaufder GrundlagevonVerwaltungsvereinbarungenmitdem BundvomBundfinanziertundderBunddefiniertauch ihre Aufgaben. DasBerlinerGesetzüberdieVerarbeitungpersonenbezogenerDatenbeiderDeutschenDienststelle (WASt) vom26.januar1993 (GVBl.BerlinS.40,49)unddie dazuerlasseneverordnungüberdieverarbeitungpersonenbezogenerdatenbeiderdeutschendienststellefür diebenachrichtigungdernächstenangehörigenvon GefallenenderehemaligenDeutschenWehrmacht (WASt-Verordnung),vom29.März1994 (GVBl.Berlin S.107)regelndiedatenschutzrechtlicheBehandlungder beiderwastvorliegendenunterlagen.diewastarbeitetaufdengebietenderschicksalsklärung (Vermisstenforschung)undFamilienzusammenführungsowohlmit demsuchdienstdesdrkwieauchmitdemkirchlichen Suchdienstengzusammen.DiesegemeinsameArbeit begründetnaturgemäßeinendirektendatenaustausch. Deshalbistesdringendnotwendig,denGesetzentwurf zumsddsgunddasberlinerwast-gesetzunddie WASt-Verordnung aufeinander abzustimmen.

15

16 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN

Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Betreuungsbehördengesetzes (BtBG)

Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Betreuungsbehördengesetzes (BtBG) Deutscher Bundestag Drucksache 16/1339 16. Wahlperiode 26. 04. 2006 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Betreuungsbehördengesetzes (BtBG) A. Problem und Ziel ImBetreuungsbehördengesetz

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 16/10528 16. Wahlperiode 10. 10. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes A. Problem und Ziel DasBundesverfassungsgerichthatinseinemUrteilvom24.Mai2006

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Modellklausel in die Berufsgesetze der Hebammen, Logopäden, Physiotherapeuten und Ergotherapeuten

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Modellklausel in die Berufsgesetze der Hebammen, Logopäden, Physiotherapeuten und Ergotherapeuten Deutscher Bundestag Drucksache 16/9898 16. Wahlperiode 02. 07. 2008 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Modellklausel in die Berufsgesetze der Hebammen, Logopäden,

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung

Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung Deutscher Bundestag Drucksache 16/6539 16. Wahlperiode 28. 09. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung A. Problem und Ziel SeitderRentenreform2001habenBeschäftigtedasRecht,TeileihresGehalts

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Betreuungsgeldgesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Betreuungsgeldgesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 17/13112 17. Wahlperiode 17. 04. 2013 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Betreuungsgeldgesetzes A. Problem und Ziel InDeutschlandwandelnsichdieBedingungenfürdieGründungvonFamilien

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 16/9560 16. Wahlperiode 16. 06. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes A. Problem und Ziel MitdemvorliegendenGesetzentwurfverfolgtdieBundesregierungdasZiel,

Mehr

Einhundertachtundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz

Einhundertachtundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz Deutscher Bundestag Drucksache 16/12196 16. Wahlperiode 09. 03. 2009 Verordnung der Bundesregierung Einhundertachtundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz

Mehr

Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 17/4981 17. Wahlperiode 02. 03. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes A. Problem und Ziel DenFreiwilligenFeuerwehren,dennachLandesrechtanerkanntenRettungsdienstenunddemTechnischenHilfswerksowiedemKatastrophenschutzstehen

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb

Entwurf eines Gesetzes zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb Deutscher Bundestag Drucksache 16/8306 16. Wahlperiode 28. 02. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb A. Problem und Ziel

Mehr

Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes

Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 16/12593 16. Wahlperiode 08. 04. 2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes A. Problem und Ziel DasBundesvertriebenengesetzbedarfverschiedenerÄnderungen,dieder

Mehr

DasLegehennenbetriebsregistergesetzsetztdieRichtlinie2002/4/EGderKommissionvom30.Januar2002überdieRegistrierungvonLegehennenbetrieben

DasLegehennenbetriebsregistergesetzsetztdieRichtlinie2002/4/EGderKommissionvom30.Januar2002überdieRegistrierungvonLegehennenbetrieben Deutscher Bundestag Drucksache 16/6559 16. Wahlperiode 04. 10. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Legehennenbetriebsregistergesetzes A. Problem und Ziel

Mehr

Grundgesetzes (GG)istallerdingsmitnichtunerheblichenSchwierigkeitenbehaftet.

Grundgesetzes (GG)istallerdingsmitnichtunerheblichenSchwierigkeitenbehaftet. Deutscher Bundestag Drucksache 16/5724 16. Wahlperiode 20. 06. 2007 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 98a) A. Problem und Ziel DasGerichtsvollzieherwesenbedarfstrukturellerReformen.UmdieEffizienz

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Richterwahlgesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Richterwahlgesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 16/1038 16. Wahlperiode 23. 03. 2006 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Richterwahlgesetzes A. Problem und Ziel DieAuswahlderdeutschenRichterundGeneralanwälteandenGerichtender

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 16/4199 16. Wahlperiode 31. 01. 2007 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes A. Problem und Ziel InderjüngerenVergangenheithatsichdieÖffentlichkeitwiederholtmittragischenSchicksalenvonKindernkonfrontiertgesehen,dieunterlangandauernder,massiverVernachlässigungselbstindenelementarstenGrundbedürfnissen

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Sicherung der Bauforderungen

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Sicherung der Bauforderungen Deutscher Bundestag Drucksache 16/13345 16. Wahlperiode 15. 06. 2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Sicherung der Bauforderungen A. Problem

Mehr

Anpassung der Ausfuhrliste an ÄnderungendesWassenaarArrangementsfürkonventionelleRüstungsgüter,

Anpassung der Ausfuhrliste an ÄnderungendesWassenaarArrangementsfürkonventionelleRüstungsgüter, Deutscher Bundestag Drucksache 17/1624 17. Wahlperiode 06. 05. 2010 Verordnung der Bundesregierung Einhundertneunte Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung A.

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Wiedereinführung der Entfernungspauschale

Entwurf eines Gesetzes zur Wiedereinführung der Entfernungspauschale Deutscher Bundestag Drucksache 16/12678 16. Wahlperiode 22. 04. 2009 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Wiedereinführung der Entfernungspauschale A. Problem und Ziel B. Lösung ZieldiesesGesetzesist,dasUrteildesBundesverfassungsgerichtsvom9.Dezember2008zurEntfernungspauschalezeitnahumzusetzenunddenBürgerinnenundBürgernfürdieVeranlagungszeiträumeab2007RechtssicherheithinsichtlichderdauerhaftenWiedereinführungderEntfernungspauschalezugeben.

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 17/11369 17. Wahlperiode 07. 11. 2012 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes A. Problem und Ziel BundundLänderhabenambitionierteZielebeimAusbaudererneuerbaren

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas Deutscher Bundestag Drucksache 16/12230 16. Wahlperiode 12. 03. 2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung Denkmal für die ermordeten

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung von Sperrregelungen bei der Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen

Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung von Sperrregelungen bei der Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen Deutscher Bundestag Drucksache 17/6644 17. Wahlperiode 20. 07. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung von Sperrregelungen bei der Bekämpfung von Kinderpornographie

Mehr

InjüngererZeithateswegendesLärmsvonKindertageseinrichtungen,KinderspielplätzenundähnlichenEinrichtungenverschiedeneKlagengegeben,die

InjüngererZeithateswegendesLärmsvonKindertageseinrichtungen,KinderspielplätzenundähnlichenEinrichtungenverschiedeneKlagengegeben,die Deutscher Bundestag Drucksache 17/5709 17. Wahlperiode 04. 05. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Privilegierung des

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung bei Verurteilungen nach Jugendstrafrecht

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung bei Verurteilungen nach Jugendstrafrecht Deutscher Bundestag Drucksache 16/6562 16. Wahlperiode 04. 10. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung bei Verurteilungen nach

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes und der Integrationskursverordnung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes und der Integrationskursverordnung Deutscher Bundestag Drucksache 16/11386 16. Wahlperiode 17. 12. 2008 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes und der Integrationskursverordnung A. Problem

Mehr

Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Gesetzentwurf. der Bundesregierung

Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Gesetzentwurf. der Bundesregierung Deutscher Bundestag Drucksache 16/12236 16. Wahlperiode 12. 03. 2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 6. November 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften über das Schulobstprogramm (Schulobstgesetz SchulObG)

Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften über das Schulobstprogramm (Schulobstgesetz SchulObG) Deutscher Bundestag Drucksache 16/13111 16. Wahlperiode 22. 05. 2009 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften über das Schulobstprogramm

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Sicherung der Bauforderungen

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Sicherung der Bauforderungen Deutscher Bundestag Drucksache 16/13159 16. Wahlperiode 26. 05. 2009 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Sicherung der Bauforderungen

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen ( StrÄndG)

Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen ( StrÄndG) Deutscher Bundestag Drucksache 16/575 16. Wahlperiode 08. 02. 2006 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen ( StrÄndG) A. Problem und Ziel BeharrlicheNachstellungen,dieeinschneidendindasLebendesOpferseingreifen,sindindergesellschaftlichenRealitätvermehrtzubeobachten.Dieunter

Mehr

Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundespolizeigesetzes

Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundespolizeigesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 16/6292 16. Wahlperiode 04. 09. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundespolizeigesetzes A. Problem und Ziel DieRichtlinie2004/82/EGdesRatesvom29.April2004bedarfderUmsetzungindasinnerstaatlicheRecht.DieRichtliniesiehtvor,dassBeförderungsunternehmenaufAnforderungderGrenzschutzbehördenbeiFlügenaus

Mehr

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes. DieLänderBrandenburg,Mecklenburg-Vorpommern,Sachsen,Sachsen-Anhalt

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes. DieLänderBrandenburg,Mecklenburg-Vorpommern,Sachsen,Sachsen-Anhalt Deutscher Bundestag Drucksache 17/13427 17. Wahlperiode 08. 05. 2013 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes A. Problem und Ziel DieLänderBrandenburg,Mecklenburg-Vorpommern,Sachsen,Sachsen-Anhalt

Mehr

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 16/8546 16. Wahlperiode 12. 03. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes A. Problem und Ziel SchutzvonKindernundJugendlichenvormedialenGewaltdarstellungen,insbesondere

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des notariellen Disziplinarrechts

Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des notariellen Disziplinarrechts Deutscher Bundestag Drucksache 16/12062 16. Wahlperiode 26. 02. 2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des notariellen Disziplinarrechts A. Problem und Ziel DieBundesnotarordnung

Mehr

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 16/1109. der Bundesregierung

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 16/1109. der Bundesregierung Deutscher Bundestag Drucksache 16/1109 16. Wahlperiode 31. 03. 2006 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Vertrags vom 27. Mai 2005 zwischen dem Königreich Belgien,

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Klarstellung der Auskunftserteilung zur Altersvorsorge durch die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung

Entwurf eines Gesetzes zur Klarstellung der Auskunftserteilung zur Altersvorsorge durch die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung Deutscher Bundestag Drucksache 17/10147 17. Wahlperiode 27. 06. 2012 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Klarstellung der Auskunftserteilung zur Altersvorsorge durch die Träger der

Mehr

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 16/7958. des Bundesrates

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 16/7958. des Bundesrates Deutscher Bundestag Drucksache 16/7958 16. Wahlperiode 30. 01. 2008 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Aufenthalts in terroristischen Ausbildungslagern ( StrÄndG) A.

Mehr

der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Deutscher Bundestag Drucksache 16/13923 16. Wahlperiode 21. 08. 2009 Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Gesetzes über die Ausweitung und Stärkung der

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Finanzplanungsrates

Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Finanzplanungsrates Deutscher Bundestag Drucksache 17/983 17. Wahlperiode 10. 03. 2010 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Finanzplanungsrates A. Problem und Ziel ImRahmenderFöderalismusreformIIistzurVermeidungvonHaushaltsnotlagenderStabilitätsrateingerichtetworden,derdieHaushaltedesBundesund

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Absatzfondsgesetzes und des Holzabsatzfondsgesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Absatzfondsgesetzes und des Holzabsatzfondsgesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 16/4692 16. Wahlperiode 15. 03. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Absatzfondsgesetzes und des Holzabsatzfondsgesetzes A. Problem

Mehr

Deram23.Juni2008vomRatderEuropäischenUnionangenommeneBeschluss (Ratsbeschluss Prüm) soll in das deutsche Recht umgesetzt werden.

Deram23.Juni2008vomRatderEuropäischenUnionangenommeneBeschluss (Ratsbeschluss Prüm) soll in das deutsche Recht umgesetzt werden. Deutscher Bundestag Drucksache 16/12585 16. Wahlperiode 08. 04. 2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Beschlusses des Rates 2008/615/JI vom 23. Juni 2008 zur Vertiefung

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung des Einbringens von Rauschgift in Vollzugsanstalten

Entwurf eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung des Einbringens von Rauschgift in Vollzugsanstalten Deutscher Bundestag Drucksache 17/429 17. Wahlperiode 13. 01. 2010 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung des Einbringens von Rauschgift in Vollzugsanstalten A. Problem

Mehr

ZieldesGesetzentwurfsistdieVerbesserungdesSchutzesderOpfervonStraftaten,dieregelmäßiginbesondersschwerwiegenderundnachhaltigerWeisedie

ZieldesGesetzentwurfsistdieVerbesserungdesSchutzesderOpfervonStraftaten,dieregelmäßiginbesondersschwerwiegenderundnachhaltigerWeisedie Deutscher Bundestag Drucksache 16/9448 16. Wahlperiode 04. 06. 2008 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes der Opfer von Zwangsheirat und schwerem Stalking A.

Mehr

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 17/8234. der Bundesregierung

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 17/8234. der Bundesregierung Deutscher Bundestag Drucksache 17/8234 17. Wahlperiode 21. 12. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln,

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 16/6233 16. Wahlperiode 17. 08. 2007 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes A. Problem und Ziel Gemäß 4adesTierschutzgesetzes

Mehr

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Betriebsrentengesetzes

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Betriebsrentengesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 16/1936 16. Wahlperiode 23. 06. 2006 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Betriebsrentengesetzes A. Problem und Ziel AlsTrägerdergesetzlichenInsolvenzsicherungderbetrieblichenAltersversorgungzahltderPensions-Sicherungs-VereinaG

Mehr

unddesratesvom16.november2011überdengewerbsmäßigenstraßentransportvoneuro-bargeldzwischenmitgliedstaatendeseuroraums

unddesratesvom16.november2011überdengewerbsmäßigenstraßentransportvoneuro-bargeldzwischenmitgliedstaatendeseuroraums Deutscher Bundestag Drucksache 17/10759 17. Wahlperiode 24. 09. 2012 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Erweiterung des Geltungsbereichs

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Handelsgesetzbuchs

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Handelsgesetzbuchs Deutscher Bundestag Drucksache 17/13617 17. Wahlperiode 21. 05. 2013 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Handelsgesetzbuchs A. Problem und Ziel MitdemGesetzüberelektronischeHandelsregisterundGenossenschaftsregister

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes Grunderwerbsteuerbefreiung bei Zusammenschlüssen kommunaler Gebietskörperschaften

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes Grunderwerbsteuerbefreiung bei Zusammenschlüssen kommunaler Gebietskörperschaften Deutscher Bundestag Drucksache 17/9668 17. Wahlperiode 16. 05. 2012 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes Grunderwerbsteuerbefreiung bei Zusammenschlüssen

Mehr

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 17/6208. der Bundesregierung

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 17/6208. der Bundesregierung Deutscher Bundestag Drucksache 17/6208 17. Wahlperiode 15. 06. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie im Gesetz zum Schutz

Mehr

Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes

Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 16/10569 16. Wahlperiode 14. 10. 2008 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes A. Problem und

Mehr

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 16/1940 16. Wahlperiode 23. 06. 2006 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes A. Problem und Ziel DieRichtlinie2003/33/EGdesEuropäischenParlamentsunddesRatesvom

Mehr

diewaffenbehördenderzeitnicht.einzigdieverfassungsschutzbehördenverfügenjedochüberinformationen,diediewaffenbehördenbeideranwendungdes

diewaffenbehördenderzeitnicht.einzigdieverfassungsschutzbehördenverfügenjedochüberinformationen,diediewaffenbehördenbeideranwendungdes Deutscher Bundestag Drucksache 17/12854 17. Wahlperiode 20. 03. 2013 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes A. Problem und Ziel AufgrundderErmittlungsergebnisseimZusammenhangmitdersogenannten

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 17/2766 17. Wahlperiode 18. 08. 2010 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes A. Problem und Ziel DenFreiwilligenFeuerwehren,dennachLandesrechtanerkanntenRettungsdiensten,demTechnischenHilfswerksowiesonstigenEinheitendesKatastrophenschutzesstehenimmerwenigerFahrerfürEinsatzfahrzeugezurVerfügung,

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 16/238 16. Wahlperiode 14. 12. 2005 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes A. Problem und Ziel Dasam2.September2002beschlosseneundam1.Oktober2002inKraftgetreteneBuchpreisbindungsgesetz

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 16/8867 16. Wahlperiode 22. 04. 2008 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes A. Problem und Ziel

Mehr

(Holzabsatzfonds). DasBundesverfassungsgerichthatmitUrteilvom3.Februar2009diegesetzlicheAufgabenstellungdesAbsatzfonds,dieDurchführungseinerAufgaben

(Holzabsatzfonds). DasBundesverfassungsgerichthatmitUrteilvom3.Februar2009diegesetzlicheAufgabenstellungdesAbsatzfonds,dieDurchführungseinerAufgaben Deutscher Bundestag Drucksache 17/4558 17. Wahlperiode 26. 01. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Auflösung und Abwicklung der Anstalt Absatzförderungsfonds der deutschen

Mehr

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 16/10299. der Bundesregierung

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 16/10299. der Bundesregierung Deutscher Bundestag Drucksache 16/10299 16. Wahlperiode 22. 09. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Veröffentlichung von Informationen über die Zahlung von Mitteln aus den

Mehr

Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Opferentschädigungsgesetzes

Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Opferentschädigungsgesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 16/12273 16. Wahlperiode 17. 03. 2009 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Opferentschädigungsgesetzes A. Problem

Mehr

vom11.november2005um,wonacheinesachgerechtebeschreibungdeskreisesderbegünstigtenvorzunehmenistunddieverpflichtungenderbeteiligten

vom11.november2005um,wonacheinesachgerechtebeschreibungdeskreisesderbegünstigtenvorzunehmenistunddieverpflichtungenderbeteiligten Deutscher Bundestag Drucksache 16/4373 16. Wahlperiode 23. 02. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes und anderer Gesetze

Mehr

Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 16/12427 16. Wahlperiode 25. 03. 2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes A. Problem und Ziel

Mehr

Entwurf eines Gesetzes über die Aufhebung des Freihafens Bremen

Entwurf eines Gesetzes über die Aufhebung des Freihafens Bremen Deutscher Bundestag Drucksache 16/5580 16. Wahlperiode 11. 06. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes über die Aufhebung des Freihafens Bremen A. Problem und Ziel EinwirtschaftlichesBedürfnisfürdieAufrechterhaltungdesFreihafensBremen

Mehr

Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 16/11340 16. Wahlperiode 10. 12. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes A. Problem und Ziel B. Lösung

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Eichgesetz sowie im Geräte- und Produktsicherheitsgesetz und zur Änderung

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Eichgesetz sowie im Geräte- und Produktsicherheitsgesetz und zur Änderung Deutscher Bundestag Drucksache 17/3983 17. Wahlperiode 30. 11. 2010 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Eichgesetz sowie im Geräte- und

Mehr

GeodatenzugrundeliegendengeodätischenReferenzsysteme,-netzeundgeotopographischenReferenzdatenzumZiel.ZurErfüllungderimGrundgesetz

GeodatenzugrundeliegendengeodätischenReferenzsysteme,-netzeundgeotopographischenReferenzdatenzumZiel.ZurErfüllungderimGrundgesetz Deutscher Bundestag Drucksache 17/7375 17. Wahlperiode 19. 10. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes über die geodätischen Referenzsysteme, -netze und geotopographischen Referenzdaten

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Altersteilzeitgesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Altersteilzeitgesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 17/20 17. Wahlperiode 10. 11. 2009 Gesetzentwurf der Fraktion der SPD Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Altersteilzeitgesetzes A. Problem TrotzdertiefenWirtschaftskrisehatsichderArbeitsmarktbislangnochalsvergleichsweiserobusterwiesen.MitHilfedermassivenVerbesserungenbeider

Mehr

FamilieundBerufdurcheineWeiterentwicklungdergesetzlichenRegelungen gegeben.

FamilieundBerufdurcheineWeiterentwicklungdergesetzlichenRegelungen gegeben. Deutscher Bundestag Drucksache 16/10118 16. Wahlperiode 13. 08. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes A. Problem

Mehr

MittelempfängerneingehenunddieEinhaltungderProjektkriterienundTreuhandstandardssicherstellenundggf.durchsetzenkönnen.

MittelempfängerneingehenunddieEinhaltungderProjektkriterienundTreuhandstandardssicherstellenundggf.durchsetzenkönnen. Deutscher Bundestag Drucksache 17/3027 17. Wahlperiode 27. 09. 2010 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Verleihung der Rechtsfähigkeit an den Rat des Anpassungsfonds A. Problem

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 16/4444 16. Wahlperiode 28. 02. 2007 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 16/4017 Entwurf

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht Deutscher Bundestag Drucksache 17/2637 17. Wahlperiode 22. 07. 2010 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht

Mehr

MedienangehörigesindwiederholtderErmittlungstätigkeitderStrafverfolgungsbehördenausgesetztgewesen,wennsiedasihnenzugeleiteteMaterial

MedienangehörigesindwiederholtderErmittlungstätigkeitderStrafverfolgungsbehördenausgesetztgewesen,wennsiedasihnenzugeleiteteMaterial Deutscher Bundestag Drucksache 17/3355 17. Wahlperiode 21. 10. 2010 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht (PrStG) A. Problem

Mehr

(Beleihungssystem).DerEinsatzvonBeliehenenverbessertdieEffizienzderZwangsvollstreckung,indemerneueLeistungsanreizeschafft,dieimgegenwärtigen

(Beleihungssystem).DerEinsatzvonBeliehenenverbessertdieEffizienzderZwangsvollstreckung,indemerneueLeistungsanreizeschafft,dieimgegenwärtigen Deutscher Bundestag Drucksache 17/1210 17. Wahlperiode 24. 03. 2010 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 98a) A. Problem und Ziel DasGerichtsvollzieherwesenbedarfstrukturellerReformen.UmdieEffizienz

Mehr

DassbeidenbetroffenenUnternehmendurchdieNeuregelungeinzelpreiswirksameKostenschwellenüberschrittenwerden,diezuerhöhtenAngebotspreisen

DassbeidenbetroffenenUnternehmendurchdieNeuregelungeinzelpreiswirksameKostenschwellenüberschrittenwerden,diezuerhöhtenAngebotspreisen Deutscher Bundestag Drucksache 16/2459 16. Wahlperiode 25. 08. 2006 Verordnung der Bundesregierung Einhundertfünfte Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung A.

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) Gesetzliche Krankenversicherung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) Gesetzliche Krankenversicherung Deutscher Bundestag Drucksache 17/13969 17. Wahlperiode 12. 06. 2013 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) Gesetzliche Krankenversicherung

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Überstellungsausführungsgesetzes und des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Überstellungsausführungsgesetzes und des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen Deutscher Bundestag Drucksache 16/2452 16. Wahlperiode 25. 08. 2006 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Überstellungsausführungsgesetzes und des Gesetzes über die

Mehr

Die vom Europäischen Gerichtshof als mit dem Europarecht nicht vereinbar bezeichneten Vorschriften werden ersatzlos aufgehoben.

Die vom Europäischen Gerichtshof als mit dem Europarecht nicht vereinbar bezeichneten Vorschriften werden ersatzlos aufgehoben. Bundesrat Drucksache 552/08 08.08.08 Gesetzentwurf der Bundesregierung R - Wi Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk Gesellschaft

Mehr

Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes

Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 17/11470 17. Wahlperiode 14. 11. 2012 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes A. Problem und Ziel DurchdenGesetzentwurfsollsichergestelltwerden,dassPresseverlegerim

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung Neuordnung der Anordnungskompetenz für die Entnahme von Blutproben

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung Neuordnung der Anordnungskompetenz für die Entnahme von Blutproben Deutscher Bundestag Drucksache 17/4232 17. Wahlperiode 15. 12. 2010 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung Neuordnung der Anordnungskompetenz für die

Mehr

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 16/10485, 16/11669

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 16/10485, 16/11669 Deutscher Bundestag Drucksache 16/11675 16. Wahlperiode 21. 01. 2009 Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 16/10485,

Mehr

DasBundeskabinetthatam13.März2013dieEckwertefürdenRegierungsentwurfdesBundeshaushalts2014sowiefürdenFinanzplanbiszumJahr2017

DasBundeskabinetthatam13.März2013dieEckwertefürdenRegierungsentwurfdesBundeshaushalts2014sowiefürdenFinanzplanbiszumJahr2017 Deutscher Bundestag Drucksache 17/14664 17. Wahlperiode 02. 09. 2013 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Sondervermögens Energie- und Klimafonds und zur Änderung des

Mehr

MesswesenbeidemBundesministeriumfürWirtschaftundTechnologie (BMWi)undfürdasZeitgesetzbeimBundesministeriumdesInnern (BMI),

MesswesenbeidemBundesministeriumfürWirtschaftundTechnologie (BMWi)undfürdasZeitgesetzbeimBundesministeriumdesInnern (BMI), Deutscher Bundestag Drucksache 16/8308 16. Wahlperiode 28. 02. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Einheiten im Messwesen und des Eichgesetzes,

Mehr

Bedrohungsspirale zubeenden.diegefahrenabwehr-undstrafverfolgungsbehördenmüssenimextremfallwarten,biseszureskalationkommt.

Bedrohungsspirale zubeenden.diegefahrenabwehr-undstrafverfolgungsbehördenmüssenimextremfallwarten,biseszureskalationkommt. Deutscher Bundestag Drucksache 16/1030 16. Wahlperiode 23. 03. 2006 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Stalking-Bekämpfungsgesetzes A. Problem und Ziel DasPhänomendessogenanntenStalking,alsoderfortgesetztenVerfolgung,

Mehr

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 16/9996. der Bundesregierung

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 16/9996. der Bundesregierung Deutscher Bundestag Drucksache 16/9996 16. Wahlperiode 15. 07. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des

Mehr

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 17/9344. des Bundesrates

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 17/9344. des Bundesrates Deutscher Bundestag Drucksache 17/9344 17. Wahlperiode 18. 04. 2012 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zur Kostenübernahme des Bundes

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss

Entwurf eines Gesetzes zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss Deutscher Bundestag Drucksache 16/1368 16. Wahlperiode 03. 05. 2006 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und

Mehr

der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Petra Sitte, Volker Schneider (Saarbrücken), Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und der Fraktion DIE LINKE.

der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Petra Sitte, Volker Schneider (Saarbrücken), Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und der Fraktion DIE LINKE. Deutscher Bundestag Drucksache 16/2540 16. Wahlperiode 07. 09. 2006 Gesetzentwurf der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Petra Sitte, Volker Schneider (Saarbrücken), Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und

Mehr

Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes

Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 16/9275 16. Wahlperiode 26. 05. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes A. Problem und Ziel DasGemeindefinanzreformgesetzverpflichtetdenGesetzgeber,denderzeitgeltendenvorläufigenVerteilungsschlüsselfürdenGemeindeanteilamAufkommenderUmsatzsteuermitWirkungabdemJahr2009aufeinenendgültigen,

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung

Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung Deutscher Bundestag Drucksache 16/13297 16. Wahlperiode 04. 06. 2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung A. Problem und Ziel DasimOktober2008verabschiedeteFinanzmarktstabilisierungsgesetz

Mehr

Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Filmförderungsgesetzes

Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Filmförderungsgesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 17/1292 17. Wahlperiode 31. 03. 2010 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Filmförderungsgesetzes A. Problem und Ziel InKlageverfahrenmehrererKinobetreiberhatdasBundesverwaltungsgericht

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Wirtschaftsstrafgesetz 1954)

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Wirtschaftsstrafgesetz 1954) Deutscher Bundestag Drucksache 17/14360 17. Wahlperiode 10. 07. 2013 Gesetzentwurf der Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch Deutscher Bundestag Drucksache 17/13662 17. Wahlperiode 29. 05. 2013 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch A. Problem und Ziel MitdemGesetzzurÄnderungdesZwölftenBuchesSozialgesetzbuchvom

Mehr

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang Neskovic, Sevim Dag delen, Kersten Naumann, Jan Korte, Petra Pau und der Fraktion DIE LINKE.

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang Neskovic, Sevim Dag delen, Kersten Naumann, Jan Korte, Petra Pau und der Fraktion DIE LINKE. Deutscher Bundestag Drucksache 16/12415 16. Wahlperiode 24. 03. 2009 Gesetzentwurf der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang Neskovic, Sevim Dag delen, Kersten Naumann, Jan Korte, Petra Pau und der Fraktion

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Verbraucherinformation

Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Verbraucherinformation Deutscher Bundestag Drucksache 16/5723 16. Wahlperiode 20. 06. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Verbraucherinformation A. Problem und Ziel DieAnzahlderinderÖffentlichkeitbekanntgewordenenUnregelmäßigkeiten

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Zeugnisverweigerungsrechts für Verlobte und weiterer Privilegien von Verlobten im Strafrecht

Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Zeugnisverweigerungsrechts für Verlobte und weiterer Privilegien von Verlobten im Strafrecht Deutscher Bundestag Drucksache 16/516 16. Wahlperiode 02. 02. 2006 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Zeugnisverweigerungsrechts für Verlobte und weiterer Privilegien

Mehr

PraxisinderAmtsvormundschaftAnlasszuKritik,wiedievomBundesministeriumderJustizeinberufeneArbeitsgruppe

PraxisinderAmtsvormundschaftAnlasszuKritik,wiedievomBundesministeriumderJustizeinberufeneArbeitsgruppe Deutscher Bundestag Drucksache 17/3617 17. Wahlperiode 04. 11. 2010 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vormundschaftsund Betreuungsrechts A. Problem und Ziel FällevonKindesmisshandlungenundKindesvernachlässigungenmitderFolge

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 16/8082 16. Wahlperiode 13. 02. 2008 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 16/7616 Entwurf

Mehr

Entwurf eines Gesetzes über die Festsetzung des Mindestlohns (Mindestlohngesetz MinLohnG)

Entwurf eines Gesetzes über die Festsetzung des Mindestlohns (Mindestlohngesetz MinLohnG) Deutscher Bundestag Drucksache 17/12857 17. Wahlperiode 20. 03. 2013 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes über die Festsetzung des Mindestlohns (Mindestlohngesetz MinLohnG) A. Problem und

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen

Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen Deutscher Bundestag Drucksache 16/10120 16. Wahlperiode 13. 08. 2008 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen A. Problem

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Steuerstraftaten

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Steuerstraftaten Deutscher Bundestag Drucksache 17/13664 17. Wahlperiode 29. 05. 2013 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Steuerstraftaten A. Problem und Ziel AngleichungderVerjährungsfristfürdiestrafrechtlicheVerfolgungvonSteuerhinterziehung

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau und weiterer Gesetze

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau und weiterer Gesetze Deutscher Bundestag Drucksache 17/13061 17. Wahlperiode 15. 04. 2013 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau und weiterer

Mehr

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (1. WissZeitVG-ÄndG)

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (1. WissZeitVG-ÄndG) Deutscher Bundestag Drucksache 17/12531 17. Wahlperiode 27. 02. 2013 Gesetzentwurf der Fraktion der SPD Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch Deutscher Bundestag Drucksache 15/4534 15. Wahlperiode 15. 12. 2004 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch A. Problem und Ziel 72 Abs. 2 Satz

Mehr

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 16/521. des Bundesrates. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 16/521. des Bundesrates. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 16/521 16. Wahlperiode 02. 02. 2006 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und des Telekommunikationsgesetzes

Mehr