Strahlenbelastung am Zwischenlager Gorleben und Konsequenzen für den geplanten CASTOR-Transport nach Gorleben

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/6947 Strahlenbelastung am Zwischenlager Gorleben und Konsequenzen für den geplanten CASTOR-Transport nach Gorleben Vorbemerkung der Fragesteller LautMedienberichtenzwischenEndeAugustundAnfangSeptember2011 wurdeandemvondergesellschaftfürnuklearservice (GNS)betriebenen ZwischenlagerGorlebendieMöglichkeiteinererhöhtenStrahlenbelastung zumjahresendefestgestellt (vgl.insbesondereartikelderhannoverschen AllgemeinenZeitung HAZ unddapd-meldungenausdemgenanntenzeitraum). AufBasisderMesswertedesniedersächsischenLandesbetriebsfürWasserwirtschaft,Küsten-undNaturschutz (NLWKN)wurdefürdasersteHalbjahr 2011eineNeutronenstrahlenbelastungvon0,141Millisievert (msv)ermittelt. DasheißtaufdasJahrhochgerechnetwürdebereitsalleindamitderEingreifwertausderGenehmigungvon0,27mSvüberschritten.DieGammastrahlenbelastungfürdasersteHalbjahr2011istbislangnochnichtermittelt.DerzulässigeJahreshöchstwert/JahresgrenzwertfürdieStrahlenbelastung (Summe vongamma-undneutronenstrahlung)andergrenzedeszwischenlagergeländes beträgt 0,3 msv. Mithinstehtzubefürchten,dassdieserGrenzwertauchohnediebislangfür EndedesJahresgeplanteEinlagerungvonelfBehälternmithochradioaktivem AtommüllausderWiederaufarbeitungdeutscherBrennelementeinderfranzösischenAnlageLaHagueüberschrittenwird.DiesergeplanteTransport wurdelautmedienberichtenbislangfürendenovembererwartet (vgl.ndr- Meldung Streit um Castor-Termin spitzt sich zu vom 11. Juli 2011). Nungiltesunteranderemzuklären,welcheUrsachendieerhöhteStrahlenbelastunghat,wieeinesachgerechteundmöglichstrascheReduzierungder StrahlenbelastungerreichtwerdenkannundwelcheKonsequenzensichfür den o. g. geplanten Transport aus La Hague nach Gorleben ergeben. SoweitdiefolgendenFragenSachverhaltebetreffen,diedasBundesministeriumfürUmwelt,NaturschutzundReaktorsicherheit (BMU)aufgrundder GegebenheitenderBundesauftragsverwaltungnichtvonsichausbeantworten kann,seidaraufverwiesen,dassdasbmuinseinerfunktionalsoberste DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürUmwelt,NaturschutzundReaktorsicherheit vom 22. September 2011 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode AtomaufsichtsiegleichwohlüberRückkoppelungbeiderzuständigenniedersächsischenLandesatomaufsichtsbehördeinErfahrungbringenkönnte.Hierzu seiweiterangemerkt,dassdiebundesregierunginfrüherenantwortenauf KleineAnfragenoderSchriftlicheFragenwiederholtdiezuständigenLandesatomaufsichtsbehördenindenBeantwortungsprozesseinbezogenhat, wenndasbeimbmuvorhandenewissenaufgrunddergegebenheitender BundesauftragsverwaltungzurBeantwortungbestimmterFragennichtausreichte.BeispielhaftseiendiesbezüglichBundestagsdrucksache17/6707,AntwortenzudenFragen10und11,Bundestagsdrucksache17/496,Antwortenzu denfragen10,11und14,bundestagsdrucksache17/4587,antwortzufrage 76 sowie Bundestagsdrucksache 17/5016, Antwort zu Frage 165 genannt. Strahlenbelastung und -überwachung am Zwischenlagerstandort Gorleben 1. Welche Halbjahres- und Jahreswerte für a)die Neutronenstrahlung und b)die Gammastrahlung wurdenjeweilsindenletztenzehnjahreneinerseitsvonderbetreiberin GNSundandererseitsvonderimAuftragdesLandestätigenunabhängigenMessstellefürdenungünstigstenPunktamZaundesGeländesermittelt (bitte tabellarische Übersicht)? DatenfürdieJahre2001bis2004konnteninderKürzederzurVerfügungstehendenZeitfürdieBeantwortungvonKleinenAnfragennurfürdenBetreiber zur Verfügung gestellt werden. Jahr NLWKN Betreiber0 msv0 msv0,08 msv0,11 msv Jahr NLWKN0,11 msv0,21 msv0,24 msv0,14 msv0,21 msv0,23 msv Betreiber0,14 msv0,17 msv0,20 msv0,22 msv0,19 msv0,17 msv DiebewertetenAnteileanderGamma-undNeutronendosisdurchdenNiedersächsischenLandesbetriebfürWasserwirtschaft,Küsten-undNaturschutz (NLWKN)unddenBetreiberzeigenfürdieletztenJahreeineimRahmender Messunsicherheit gute Übereinstimmung auf. 2.Wanngenau (Datum)fanddasgemeinsameGesprächvonGNS,NLWKN, TÜVNordEnSysalsSachverständigerundNiedersächsischemMinisteriumfürUmweltundKlimaschutz (NMUK)zurOptimierungderUmgebungsüberwachungamStandortGorlebenstatt,dasderVersetzungder Messsonde,mitdernundieerhöhteStrahlenbelastungfestgestelltwurde, vorausging, und wer schlug die Versetzung der Messsonde vor? DieVersetzungderSondewardasErgebniseinesfachaufsichtlichenGesprächesam15.Dezember2010.WeitergehendeInformationenliegenderBundesregierung hierzu nicht vor.

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/ HandelteessichumeinturnusmäßiganstehendesGesprächodergabes einen konkreten Anlass dafür (ggf. bitte angeben, welchen)? WurdedieVersetzungderbetreffendenMesssondeerstmalsbeidiesem Gesprächangeregt,oderwannwurdedieVersetzungbereitszuvorvon wem vorgeschlagen? FallsdieVersetzungderMesssondebereitsfrühervorgeschlagenwurde, wann erstmals und warum wurde dem Vorschlag nicht früher gefolgt? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 4.WievielederartigeGesprächezurOptimierungderUmgebungsüberwachungamStandortGorlebenhatesindenletztenJahrengegeben,jeweils wann, und welche Stellen nahmen daran jeweils teil? DasletztefachaufsichtlicheGesprächzurUmgebungsüberwachungfandnach AngabenderatomrechtlichenAufsichtsbehördefürdasTransportbehälterlager Gorleben,dasNiedersächsischeMinisteriumfürUmweltundKlimaschutz (NMU),am15.Dezember2010statt.DarüberhinauswerdenimRahmender ÜberwachungvorOrtundanlassbezogenimmerwiederGesprächevonMitarbeitern des NLWKN mit Mitarbeitern des Betreibers geführt. 5.WannhatesletztmaligeineÜberprüfungderFestlegungdesungünstigsten Aufpunkts gegeben, und wie wurde diese Prüfung von wem durchgeführt? Am20.März1996wurdevonderFirmaBrennelementelagerGorleben (BLG) eineänderungsanzeigezudenmesshäusernfürdieumgebungsüberwachung destransportbehälterlagersgorlebenmitderbitteumzustimmunggestellt.zu dieseränderungsanzeigewurdeam5.november1996derbehördlichebeauftragtetüvhannover/sachsen-anhalte.v.gebeten,einestellungnahmeabzugeben.unterzugrundelegungdieserstellungnahmewurdederänderungder MesshäuserfürdieUmgebungsüberwachungsowiederVorgehensweisezurInbetriebnahmeam5.Dezember1996behördlicherseitszugestimmt.Weiterwurde am19.september1997vomtüvhannover/sachsen-anhalte.v.einestellungnahmezurfunktions-undabnahmeprüfungandenmesshäusernfürdie UmgebungsüberwachungdesZwischenlagersGorlebenabgegeben. 6.Isteskorrekt,dassdasBMUimJulidiesesJahresüberdasBundesamtfür Strahlenschutz (BfS)ausTerrorschutzgründenMaßnahmenamZwischenlager Gorleben angeordnet hat (vgl. HAZ vom 1. September 2011)? Fallsja,betrafdieseAnordnungnurdasZwischenlagerGorlebenoder auch andere deutsche Zwischenlager und Atomkraftwerksstandorte? WederdasBundesministeriumfürUmwelt,NaturschutzundReaktorsicherheit (BMU)nochdasBundesamtfürStrahlenschutz (BfS)habenfürdasTransportbehälterlagerGorleben (TBLG)eineAnordnungerteilt.AlsErgebniseinerregelmäßigenÜberprüfungderSicherungsanforderungenwerdenzurVerbesserungdesSchutzesgegenStörmaßnahmenundsonstigeEinwirkungenDritter diesicherungsmaßnahmenderzwischenlagerderzeitoptimiert.dasbfshat aufveranlassungdesbmumitschreibenvom15.april2011diebetreiber allerzwischenlagerdarumgebeten,diedazunotwendigenmaßnahmeneinzuleiten.dasumstellenvonbehälternisteinemöglichemaßnahmeindiesem Zusammenhang,dievomBetreiberdesTBLGbeantragtunddervonderzuständigenAufsichtsbehördezugestimmtwurde.DieoptimiertenAnforderungenandieSicherungvonZwischenlagernwurdenmitdenatomrechtlichen Aufsichtsbehörden der betroffenen Länder abgestimmt.

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7.WarendieBMU-AnordnungundihreUmsetzungmitderniedersächsischen Landesatomaufsichtsbehörde NMUK abgestimmt? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. 8. Welche Informationen von wann gingen dieser BMU-Anordnung a)von Landesebene oder b)von Bundesebene voraus? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. 9.WelcheBehälterwurdeninfolgederBMU-Anordnungwannvonwelchen Stellplätzen auf welche Stellplätze versetzt? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. 10.IstdieBundesregierungbereit,denMitgliederndesDeutschenBundestagesaufWunschnähereInformationenzudieserBMU-Anordnungund ihrenhintergründenuntergeheimschutzbedingungenzurverfügungzu stellen,fallseineöffentlichezurverfügungstellungaussicherheitsgründen nicht möglich ist? EineInformationvonMitgliederndesDeutschenBundestagesüberdiezur OptimierungderSicherungdurchgeführtenMaßnahmenistunterBerücksichtigung der einschlägigen Geheimschutzbestimmungen grundsätzlich möglich. 11.WelcheTransportbehälter (bittegenauentypangeben)lagernseitwann genau (Datum)aufwelchemStellplatzimTransportbehälterlager (TBL) Gorleben zwischen? ÜberwelcheGrafiken,Kartenetc.mitdenaktuellenPositionenverfügt das BMU? IstdasBMUbereit,diesedemDeutschenBundestagzurVerfügungzu stellen (ggf. bitte der Antwort als Anlage beifügen)? InderfolgendenTabellesinddieBehältertypenund-nummernsowiedasDatum der Übernahme in den Lagerbetrieb zusammengestellt: lfd. Nr.BehältertypInstallierung 1.CASTOR IIa TS 28V CASTOR Ic CASTOR V/ CASTOR V/ CASTOR V/ CASTOR HAW 20/28 CG CASTOR HAW 20/28 CG CASTOR HAW 20/28 CG CASTOR HAW 20/28 CG CASTOR HAW 20/28 CG CASTOR HAW 20/28 CG

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ CASTOR HAW 20/28 CG CASTOR HAW 20/28 CG CASTOR HAW 20/28 CG CASTOR HAW 20/28 CG CASTOR HAW 20/28 CG CASTOR HAW 20/28 CG CASTOR HAW 20/28 CG CASTOR HAW 20/28 CG CASTOR HAW 20/28 CG CASTOR HAW 20/28 CG CASTOR HAW 20/28 CG CASTOR HAW 20/28 CG CASTOR HAW 20/28 CG CASTOR HAW 20/28 CG CASTOR HAW 20/28 CG CASTOR HAW 20/28 CG CASTOR HAW 20/28 CG CASTOR HAW 20/28 CG CASTOR HAW 20/28 CG CASTOR HAW 20/28 CG CASTOR HAW 20/28 CG CASTOR HAW 20/28 CG CASTOR HAW 20/28 CG CASTOR HAW 20/28 CG CASTOR HAW 20/28 CG CASTOR HAW 20/28 CG CASTOR HAW 20/28 CG CASTOR HAW 20/28 CG CASTOR HAW 20/28 CG CASTOR HAW 20/28 CG CASTOR HAW 20/28 CG CASTOR HAW 20/28 CG CASTOR HAW 20/28 CG CASTOR HAW 20/28 CG CASTOR HAW 20/28 CG CASTOR HAW 20/28 CG CASTOR HAW 20/28 CG CASTOR HAW 20/28 CG CASTOR HAW 20/28 CG CASTOR HAW 20/28 CG CASTOR HAW 20/28 CG CASTOR HAW 20/28 CG CASTOR HAW 20/28 CG CASTOR HAW 20/28 CG CASTOR HAW 20/28 CG CASTOR HAW 20/28 CG CASTOR HAW 20/28 CG CASTOR HAW 20/28 CG CASTOR HAW 20/28 CG CASTOR HAW 20/28 CG CASTOR HAW 20/28 CG CASTOR HAW 20/28 CG CASTOR HAW 20/28 CG

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 66.CASTOR HAW 20/28 CG CASTOR HAW 20/28 CG CASTOR HAW 20/28 CG CASTOR HAW 20/28 CG CASTOR HAW 20/28 CG CASTOR HAW 20/28 CG CASTOR HAW 20/28 CG CASTOR HAW 20/28 CG CASTOR HAW 20/28 CG CASTOR HAW 20/28 CG CASTOR HAW 20/28 CG CASTOR HAW 20/28 CG CASTOR HAW 20/28 CG CASTOR HAW 20/28 CG CASTOR HAW 20/28 CG TN TN TN TN TN TN TN TN TN TN TN TN CASTOR HAW28M CASTOR HAW28M CASTOR HAW28M CASTOR HAW28M CASTOR HAW28M CASTOR HAW28M CASTOR HAW28M CASTOR HAW28M CASTOR HAW28M CASTOR HAW28M DieZuordnungdereinzelnenBehälterzudeneinzelnenStellplätzen (Aufstellungspläne)liegtderBundesregierungnichtvor.SiesindnachAngabender atomrechtlichenaufsichtsbehörde,demniedersächsischenministeriumfür Umwelt und Klimaschutz, als Verschlusssache eingestuft. 12.LiegendemBMUoderanderenStellenderBundesregierung (ggf.bitte angeben)diesicherheitsberichtefürdiebehälterzulassungallerimtbl GorlebenbefindlichenBehältertypensowiederinderPräambelerwähnten Behälter aus La Hague vor? JeweilswelcheTeilederBerichtesindgemäßGeheimschutzverordnung eingestuftundmitwelchemgrad ( NurfürdenDienstgebrauch / vertraulich / geheim ), und welche Teile sind es nicht? DemBfSundderBundesanstaltfürMaterialforschungund-prüfung (BAM) liegendiesicherheitsberichteallerimtransportbehälterlagergorlebenbefind- lichenbehältervor.diesicherheitsberichtesindnichtgemäßgeheimschutz-

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/7136 verordnungeingestuft,beinhaltenjedochbetriebs-undgeschäftsgeheimnisse, diegemäß 30VerwaltungsverfahrensgesetzvonderBehördenichtunbefugt offenbart werden dürfen. 13.LiegendemBMUoderanderenStellenderBundesregierung (ggf.bitte angeben)diesicherheitsnachweisezurabschirmfähigkeitallerimtbl GorlebenbefindlichenBehältertypensowiederinderPräambelerwähnten Behälter aus La Hague vor? JeweilswelcheTeilederNachweisesindgemäßGeheimschutzverordnungeingestuftundmitwelchemGrad ( NurfürdenDienstgebrauch / vertraulich / geheim ), und welche Teile sind es nicht? DemBfS sowohlimatomrechtlichengenehmigungsverfahrenfürdastblg alsauchimverkehrsrechtlichenzulassungsverfahrenderjeweiligenbehälterbauart undderatomrechtlichenaufsichtsbehörde (NMU)liegenentsprechendeSicherheitsnachweisezurAbschirmfähigkeitallerimTBLGbefindlichenBehälterbauartenimRahmenderGenehmigungsdokumentationvor. EineEinstufungderSicherheitsnachweisenachGeheimschutzverordnungliegt nichtvor.diesicherheitsnachweiseenthaltenbetriebs-undgeschäftsgeheimnissedergesellschaftfürnuklear-servicembh (GNS).Diesbezüglichwirdauf dieantwortzufrage12verwiesen.ergebnisberichtelaufenderaufsichtlicher Überprüfungen liegen dem BfS nicht vor. 14.SoweitdieindenvorangegangenenFragenadressiertenTeilederBehältersicherheitsberichteund-nachweisederGeheimhaltungunterliegen,ist diebundesregierungbereit,siemitgliederndesdeutschenbundestages auf Wunsch unter Geheimschutzbedingungen zugänglich zu machen? SowohlderSicherheitsberichtfürdieverkehrsrechtlicheBehälterzulassungals auchdieimatomrechtlichengenehmigungsverfahrenvorgelegtensicherheitsnachweiseenthaltenbetriebs-undgeschäftsgeheimnisse.imübrigenistdie Herausgabe von Unterlagen vom parlamentarischen Fragerecht nicht erfasst. 15.IstdieBerichterstattungder SüddeutschenZeitung vom29.april 2008, BundstopptCastor-Transport,korrekt,wonachdieBundesanstaltfürMaterialprüfung (BAM)imRahmenderZulassungfürden CASTOR-BehältervomTypHAW28MineinemSchreibenandieGNS dieserimhinblickaufsicherheitsaspekte Defizite [ ]beigrundlegenden Fragestellungen attestierte? UmwelcheFragestellungenhandelteessichdabeikonkret (bittealleangeben), und was waren die wesentlichen Kritikpunkte der BAM? DerArtikelinder SüddeutschenZeitung vom29.april2008erschien,alsdie BauartprüfungderBAMfürdenBehältertypCASTORHAW28Mnochnicht abgeschlossenwar.diebamreagiertehieraufmiteinerpressemitteilungam 30.April2008.DieDarlegungeninder SüddeutschenZeitung bezogensich aufvorgängewährenddeslaufendenverfahrens.dieinderstellungnahmeder BAMaufgeworfenenFragenundklärungsbedürftigenPunktewurdenvomAntragstellerbiszumAbschlussdesVerfahrensbeantwortetundvonderBAM positivbewertet.diebauartprüfungwurdemitdemprüfungszeugnisimseptember2009abgeschlossenundbestätigt,dassdercastorhaw28m,bzgl. desbegutachtungsumfangsderbam,allenanforderungendesgefahrgutrechts genügt.

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Aktuelles Geschehen und weiteres Vorgehen 16.WaswarendiewesentlicheninhaltlichenErgebnissedesFachgesprächs zudererhöhtenstrahlungamzwischenlagergorleben,dasamdienstag, den30.august2011unterteilnahmedergesellschaftfüranlagen-und Reaktorsicherheit (GRS) in Hannover stattfand? ImErgebnisderDiskussionam30.August2011wurdefolgendesVorgehen festgelegt:dieatomrechtlicheaufsichtsbehörde (NMU)hatdenBetreiberaufgefordertMaßnahmenvorzuschlagen,diedieEinhaltungdesgenehmigten Wertesvon0,3MillisievertproJahrgewährleisten.DerBetreiberhatmitgeteilt,dassseineMessungenkeineÜberschreitungdesSchwellenwerteserkennenlassenwürden,jedochgrundsätzlicheineOptimierungderLagerbelegung infragekommt diesauchunterberücksichtigungderfürdiesesjahrgeplanteneinlagerungvonweiterenelfbehältern.ergänzendhatderbetreiberdarauf hingewiesen,dasserimjuni2011bereitseineumlagerungvonbehälternaus Sicherungsgründenvorgenommenhabe (siehehierzuantwortzufrage6). DieswerdenachEinschätzungdesBetreiberstendenziellzueinerReduktion derextrapoliertenjahresdosisführen.alleplanungenundmaßnahmendesbetreiberswürdendurchdieatomrechtlicheaufsichtsbehördegeprüft.danach wäreüberdiezustimmungzueinerweitereneinlagerungzubefinden.parallel hatdasnmuzusätzlichweitereunabhängigemessungendurchdiephysikalisch-technischebundesanstaltamzaunveranlasst,umdieprognosesicherheit zu erhöhen. 17.WardasBMUebenfallseingeladen,andemFachgesprächteilzunehmen, undfallsja,warumhatesdiesalsoberstestrahlenschutzbehörde Deutschlands nicht getan? DemBMUwarderTerminfürdasFachgesprächbekannt.EshateinenVertreterderGesellschaftfürAnlagen-undReaktorsicherheitmbH (GRS)entsandt, umdenteilnehmerngegebenenfallsaucheinenrückgriffaufdieexpertiseder GRS zu ermöglichen. 18.WelchemöglichenHandlungsoptionenwurdenbeidemFachgespräch diskutiert,undwelchebeschlüssehinsichtlichdesweiterenvorgehens und eines damit verbundenen Zeitplans wurden gefasst? Auf die Antwort zu Frage 16 wird verwiesen. 19.WelcheschriftlichenUnterlagenwie (Ergebnis-)Protokolle,Sachverständigenstellungnahmen,Gutachten,Vermerkeetc.welchenDatumsund vonwemliegenderbundesregierungimzusammenhangmitdemfachgespräch vor? DerBundesregierungliegenzudemGesprächam30.August2011einVermerk desnmu,diediesbezüglichepressemitteilungdesnmusowieeinvermerk des Mitarbeiters der GRS vor. 20.WieunterscheidensichwelchederimTBLGorlebenzwischengelagerten BehälterhinsichtlichdersogenanntenNeutronenfenster-Problematik unabhängig davon, dass sie den Zulassungsbedingungen genügen? JeweilswievieleAbsorberstäbezurAbschirmungvonNeutronenstrahlungwelchenUmfangs,welcherLängeundauswelchemMaterialsindin welchen der im TBL Gorleben zwischengelagerten Behälter verbaut?

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/7136 WelcherAbstandzwischendenEndenderAbsorberstäbeunddemBehälterdeckelund-boden (bittemillimetergenauangebenundggf.nachumfangssektoren differenziert) existiert jeweils bei welchen Behältern? ImTBLGsindangepasstandieunterschiedlichenInventarspezifikationen (Druck-undSiedewasserreaktor-Brennelemente,verglastehochradioaktive Abfälle)unterschiedlicheBehälterbauartengemäßderGenehmigungdesBfS eingelagert.angabenzurabschirmungundzumbehälteraufbauliegendem BfS vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. 21.WelcheverschiedenenMaßnahmenzurAbschirmungimundamTBL GorlebenwerdenderzeitvonderBetreiberinGNSverfolgtbzw.insAuge gefasst? InsbesonderewelcheAbschirmmaßnahmendirektandenBehälternwerden ins Auge gefasst? DerBetreiberwurdeaufgefordert,vorsorglicheMaßnahmenzuprüfen.Ergebnisse liegen noch nicht vor. 22.WelcheSicherheitsnachweisebezüglichderWärmeabfuhrwurdennach derumstellungderbehälter,dielauto.g. HAZ -ArtikelaufeineBMU- AnordnungvomJulidiesesJahreszurückging,wannvonderGNSvorgelegt? DergültigeLagerbelegungsplanfürdasTBLG,derdurchdievierteÄnderungsgenehmigungvom29.Januar2010verbindlichfestgeschriebenist,enthältRandbedingungenzurAufstellungderBehälteru.a.austhermischenGesichtspunkten.DerLagerbelegungsplanunddieimZusammenhangdamit durchdiegnseingereichtenthermischenauslegungsberechnungensindim RahmendesGenehmigungsverfahrensnach 6desAtomgesetzesmitpositivemErgebnisgeprüftworden.DieFestlegungendesLagerbelegungsplans sindbeiallenmaßnahmen,diediebehälteraufstellungbetreffen,einzuhalten. DieUmstellungderBehälter mitzustimmungderatomrechtlichenaufsichtsbehörde (NMU) wurdebisendejuni2011abgeschlossen.sieerfolgteausschließlichaufhierfürzugelassenepositionen.allesicherheitstechnischen AspektesindschonindenGenehmigungsverfahrenbetrachtetwordenbzw. durchdienachnebenbestimmung20deraufbewahrungsgenehmigunggeforderte halbjährliche Fortschreibung des Belegungsplanes nachgewiesen. 23.WelcheSicherheitsnachweisebezüglichderWärmeabfuhrsollennach aktuellemzeitplanbiswannfürwelchederzeitvondergnsgeplante MaßnahmezurVerbesserungderAbschirmungimundamTBLGorleben vorgelegt werden? EventuelleMaßnahmenzurVerbesserungderAbschirmungimundamTransportbehälterlagerGorlebensindmitderzuständigenatomrechtlichenAufsichtsbehörde (NMU)abzustimmen.ImÜbrigenwirdaufdieAntwortzuFrage22verwiesen. 24.HältdieBundesregierungesnachgegenwärtigemStandfürmachbar, dassallenotwendigensicherheitsnachweisefürmaßnahmenzurverbesserungderabschirmungimundamtblgorlebengutachterlichundbehördlichnochsorechtzeitigüberprüftwerdenkönnen,dassdergeplante

10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode TransportderelfBehälterausLaHagueinsTBLGorlebenvorAblauf der Genehmigungsfrist Ende Januar 2012 stattfinden kann? AllePlanungenundMaßnahmendesBetreiberswerdendurchdieatomrechtlicheAufsichtsbehörde (NMU)geprüft.NachAbschlussderPrüfungenist durchdasnmuüberdiezustimmungzueinerweitereneinlagerungzubefinden. 25.DurchwelcheMaßnahmenstelltdieGNSdenStrahlenschutzdesPersonalsbeidengeplantenMaßnahmenzurVerbesserungderAbschirmung im und am TBL Gorleben sicher? InwiefernistvonbehördlicherSeiteangesichtsdesaktuellmöglicherweiseaufderGNSlastendenZeitdrucksgeplant,demStrahlenschutzdes Personals besondere Aufmerksamkeit zu widmen? DasNMUalsatomrechtlicheAufsichtsbehördestelltsicher,dassdieVorgaben der Strahlenschutzverordnung eingehalten werden. KonsequenzenfürdengeplantenTransportausLaHagueundAlternativen zum Bestimmungsort Gorleben 26.Wäreesgrundsätzlichmöglich beispielsweisereinplatztechnisch,die inderpräambelerwähntenelfbehälterauslahaguestattimzwischenlagergorlebenaneinemanderenzwischenlagerstandortzwischenzulagern, sofern dies beantragt und genehmigt wird? Falls ja, bei welchen anderen Standorten? DasTBLGverfügtalseinzigesZwischenlagerinDeutschlandüberdiefürdie AufbewahrungvonverfestigtenhochradioaktivenSpaltproduktlösungenaus derwiederaufarbeitungvonkernbrennstoffenimeuropäischenauslanderforderlichegenehmigungnach 6desAtomgesetzes.AnjedemanderenStandort indeutschlandmüssteeinneuesatomrechtlichesgenehmigungsverfahren durchgeführt werden, das mehrere Jahre dauern würde. 27.WäredieskurzfristigmöglichodermitwelchenZeiträumenfürentsprechendeGenehmigungsverfahrenwärenachEinschätzungderBundesregierung mindestens zu rechnen? Auf die Antwort zu Frage 26 wird verwiesen. 28.InwiefernunterscheidensichdieZwischenlagerstandorteAhausunddie standortnahenzwischenlagerhinsichtlichihrergesamtsicherheitundihrer Abschirmfähigkeit? WelchegrundsätzlichenUnterschiedebezüglichderAbschirmfähigkeit bestehenzwischendenstandortnahenzwischenlagernnachdemwti- Konzept und nach dem STEAG-Konzept? AlleZwischenlagerstandorteerfüllendieGenehmigungsvoraussetzungennach 6desAtomgesetzes.DieunterschiedlichenWandstärkenbeidengenannten KonzeptenwirkensichaufderenAbschirmfähigkeitfürNeutronenstrahlung nichtwesentlichaus.diegrenzwertederstrahlenschutzverordnungwerden nicht überschritten.

11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/ InwieferneruiertdieBundesregierungintern,obandereBestimmungsortealsdasTBLGorlebenfürdieZwischenlagerungderelfBehälteraus La Hague möglich sein könnten? Entsprechend 9Absatz1BuchstabebdesAtomgesetzessinddieEnergieversorgungsunternehmen für eine solche Prüfung zuständig. 30.WurdedieBundesregierungindiesemJahrinirgendeinerFormvonder niedersächsischelandesregierunggebeten,alternativenzumbisherigen Bestimmungsort TBL Gorleben zu eruieren? Fallsja,wann,vonwem,wiegenaulautetedieBitte/dasErsuchen,an welchesbundesressortrichtetesie/essich,undwiehatdiebundesregierung wann darauf reagiert? Auf die Antwort zu Frage 29 wird verwiesen. Situation in La Hague 31.UnterwelchenBedingungenlagerndiefürdengeplantenTransportbereits beladenen Behälter in La Hague zwischen? DieabgefertigtenBehälterlagerninTransportkonfigurationinzweiLagerhallen.DiesichereAbfuhrderZerfallswärmesowiedieErhaltungderKontaminationsfreiheitsindgewährleistet.DieBehältersindgegenWitterungseinflüsse geschützt.imübrigenobliegtdiegenehmigungundaufsichtdertransportbereitstellungderzuständigenfranzösischenatomrechtlichengenehmigungsund Aufsichtsbehörde. Auf die Antwort zu Frage 31 wird verwiesen. 32.LagernsieineinerHalle,undfallsja,ineinerHallewelcherArt (bittemit AngabedesBaujahrs),welchenSicherheitszustandsundwelcherAbschirmfähigkeit? WelcheschriftlichenDokumentationenwelchenDatumshierzuliegen der Bundesregierung vor? LagernsieunterfreiemHimmeloderinUmhausungenähnlichdenen, wiesievonderwakgmbhfürdiemitdenkokillenderverglasten Atomsuppe beladenenbehälterzurtransportbereitstellungverwendet wurden? 33.FallsdieBehälterderzeitnichtineinerHalleinLaHaguezwischenlagern,wäreesmöglich,sieinLaHagueineinerHallezwischenzulagern, fallssichdertransportnachdeutschlandverzögernsollte,undfallsja,in welcherhalle (ggf.bittemitnähererbeschreibungderhalleentlangder Eckpunkte Baujahr, Art, Sicherheitszustand und Abschirmfähigkeit)? Auf die Antwort zu Frage 31 wird verwiesen. 34.ÜberwelcheErkenntnisseundUnterlagenverfügtdieGRS beispielsweisedurchihrekooperationmitihrerfranzösischenpartnerorganisation InstitutdeRadioprotectionetdeSûretéNucléaire (IRSN) überdiezwi-

12 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode schenlagerhalleninlahagueundihreart,ihrensicherheitszustandund ihre Abschirmfähigkeit? DieGRSverfügtüberfreizugänglicheInformationenundDatenzudenLagereinrichtungenfürbestrahlteBrennelementeundverglastehochradioaktiveAbfälleinderWiederaufarbeitungsanlageinLaHague.AktuellverfügtdieGRS jedochnichtüberspezielleunterlagenoderkenntnisseimzusammenhangmit einertransportbereitstellungvonbeladenentransportbehälternmitverglasten hochradioaktiven Abfällen am Standort La Hague. 35.HältdieBundesregierungesunterdengegebenenUmständeninGorlebenfürsinnvoll,dieweitereBeladungvonBehälternfortzuführen,obwohlzumgegenwärtigenZeitpunktnichtsicherist,dassderTransport tatsächlich stattfinden kann? Mit der Beladung des elften Behälters wurde bereits begonnen. 36.Inwiefern,wann,undinwelcherFormhatdieBundesregierungimRahmenihrerbilateralenZusammenarbeitaufdemGebietderNuklearsicherheitunddesStrahlenschutzesmitFrankreichgegenüberFrankreichbereitssignalisiert,dasseszueinemverzögertenAbtransportderBehälter aus La Hague kommen könnte? Wie hat Frankreich reagiert? VorderKlärungdesSachverhaltsbisvoraussichtlichEndeSeptemberisteine Unterrichtung der französischen Seite nicht erforderlich. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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