Verhalten der Bundesregierung in dem Rechtsstreit Kiobel versus Shell
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- Inge Schuster
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Agnes Brugger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/9687 Verhalten der Bundesregierung in dem Rechtsstreit Kiobel versus Shell Vorbemerkung der Fragesteller GegenstanddesRechtsstreitsEstherKiobeletal.v.RoyalDutchPetroleumCo. etal.vordemsupremecourtdervereinigtenstaatenvonamerikaisteine KlagegegendieKöniglichNiederländischePetroleumCo.,ShellTransport & TradingCo.undihrehundertprozentigeTochtergesellschaftShellPetroleum DevelopmentCompanyofNigeriaLtd (SPDC).EingelegtwurdedieKlagevon derehefraudesverstorbenendr.barinemkiobel,einemehemaligensprecher desimnigerdeltaansässigenogonivolkessowievonelfweiterennigerianischenogoni.dieklägerinnenundklägerwerfenderbeklagtenvor,zwischen 1992und1995anVerbrechengegendieMenschlichkeit,darunterFolterund außergerichtlichehinrichtungensowieananderenverstößengegendasvölkerrechtgegendieogonibeteiligtgewesenzusein.ineinergemeinsamen Sammelklage (classaction)machensieentschädigungsansprüchegeltend (vgl. hierzucenterforconstitutionalrightsunterhttp://ccrjustice.org/ourcases/ current-cases/kiobel). ImJahr1994wurdenDr.BarinemKiobelsowieweitereführendeMitglieder derorganisation MovementfortheSurvivaloftheOgoniPeople (MOSOP) unterihnenkensaro-wiwa vonnigerianischensicherheitskräftenfestgenommenundinhaftiert.ohnekontaktzuraußenweltwurdensieinmilitärischemgewahrsamgefoltertundimrahmeneinesinszeniertenschauprozessesvoreinemmilitärischensondertribunalzumtodeverurteiltundim November1995hingerichtet.DieKlägerinnenundKlägerwerfenderBeklagtenunteranderemvor,belastendeundbewusstunwahreZeugenaussagen erkauft zu haben, auf die sich das Urteil des Tribunals im Wesentlichen stützt. DasVolkderOgonilittdamalsundleidetbisheuteunterderÖlförderungvon ShellimNigerdelta (vgl.bspw.amnestyinternational: Thetrue tragedy delaysandfailuresintacklingoilspillsinthenigerdelta ).RoyalDutchShell begann1958imnigerdeltaölzufördern.infolgederdurchdieölförderung hervorgerufenenmassivenumweltverschmutzungenstarbentausendemenschen,insbesondereausdemvolkderogonioderwurdenihrerlebensgrundlagenberaubt.erstmaligaufkommendeprotestewurdenzwischen1990und DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsderJustizvom1.Juni2012übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 1995durchnigerianischeSoldatenmitmassiverundtödlicherGewaltauf Wunsch und mit der finanziellen Unterstützung von Shell unterdrückt. DieKlagegegenShellwurde2002voreinemNewYorkerGerichtinden USAeingereicht,wurdezwischenzeitlichvordemSecondCircuitCourtof Appealsundseit2011vordemU.S.SupremeCourtverhandelt.VordemSupremeCourtbestehtnunmehrdieMöglichkeit,StellungnahmenzudemFall (amicuscuriaebrief)abzugeben,wasdiebundesregierungam2.februar 2012getanhat.Darinbekräftigtsieinsbesondere,dasssieesfürfalschhalte, wennverfahrenmiteinemgeringenbezugzudenusavoreinemdortigen Gericht verhandelt werden. MöglichisteinderartigesVerfahren,insbesondereaufgrunddesAlienTort ClaimsAct (ATCA)oderauchAlienTortStatute (ATS),28U.S.C.1350, einemindenusageltendengesetzausdemjahr1789,nachdemstaatliche Akteure,PrivatpersonenundUnternehmenwegenderVerletzungvonMenschenrechtenzuSchadensersatzzahlungenverurteiltwerdenkönnen,selbst wennnureinsehrgeringerterritorialerzusammenhangzudenusabesteht. DerATCAstehtinderKritik,dieinternationalenZuständigkeitsregelungenzu verletzen.eindemweltrechtsprinzipiminternationalenstrafrechtvergleichbaresanknüpfungsprinzipiminternationalenprivatrechtgibtesdarüberhinausnicht.diedeutscherechtsordnunglässtsolcheklagemöglichkeitennicht oder nur sehr eingeschränkt zu. DerSonderberichterstatterfürWirtschaftundMenschenrechtederUN,John Ruggie,hatinseinemBericht (A/HRC/17/31)unterstrichen,dassdasVölkerrechtesStaatenerlaubt,auchTatbeständebezüglichUnternehmenzuregeln odergerichtsbarkeitzubegründen,wennkeinbezugzumeigenenterritorium besteht. Vorbemerkung der Bundesregierung DieBundesregierungmisstdeminternationalenMenschenrechtsschutzhohe Bedeutungzu.Dieshatsieindem amicuscuriaebrief indemrechtsstreit EstherKiobel,etal.versusRoyalDutchPetroleumCo.,etal.gegenüberdem U.S.SupremeCourtdeutlichzumAusdruckgebracht.DieBundesregierung missbilligtdasverhaltenvoninternationaltätigenunternehmen,wenndiesein zurechenbaremzusammenwirkenmitausländischenregierungenmenschenrechtevonbürgerinnenundbürgerndieserausländischenstaatenverletzen. IhreStellungnahmevordemhöchstenUS-amerikanischenGerichtzieltnicht daraufab,dieimverfahrengegendasbeklagteunternehmenerhobenenvorwürfe zu kommentieren oder zu bewerten. DieBundesregierungistaberunabhängigvonderSchwerederhiererhobenen Vorwürfebesorgt,dassUS-amerikanischeGerichteüberdenATSihreGerichtsgewaltauchaufVorgängeerstrecken,diekeineoderallenfallsnurgeringe VerbindungmitdenVereinigtenStaatenvonAmerikaaufweisen,undhatdeshalbeineaufdiesenPunktbeschränkteStellungnahmeandenU.S.Supreme Courtabgefasst.IndemVerfahrenEstherKiobel,etal.versusRoyalDutch PetroleumCo.,etal.hatdashöchsteUS-amerikanischeGerichtmitPräzedenzwirkungfüralleanderenUS-Gerichtezuentscheiden,wieweitesdieGerichtszuständigkeitderVereinigtenStaatenvonAmerikafürMenschenrechtsverletzungeninsolchenFällenausdehnenwill.Esistnichtauszuschließen,dassdas GerichtbishereingegangenenParteivorträgenundStellungnahmenzugunsten einerweitenauslegungdesatsfolgt.diesewürdedannauchverfahrenzugrunde gelegt werden, in denen deutsche Unternehmen verklagt sind. EinederartigweiteAuslegungdesATSwürdedeutscheSouveränitätsinteressenverletzen.DeutschlandhatdurchgeeigneteGesetzgebungdafürSorgegetragen,dassMenschenrechtsverletzungendeutscherUnternehmen,dieimAuslandbegangenwerden,auchinDeutschlandrechtlichverfolgtwerdenkönnen, wenneineausreichendeverbindungdesrechtsstreitsmitdeutschlandbesteht.
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/ WashatdieBundesregierungveranlasst,indemFallEstherKiobeletal.v. Royal Dutch Petroleum Co. et al. einen amicus curiae brief zu verfassen? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Nein. a) Wurde sie von dem zuständigen Gericht dazu aufgefordert? DerBundesverbandderDeutschenIndustrie (BDI)hatdieBundesregierung aufdenfallhingewiesenundmitverweisaufdessengrundsätzlichebedeutung einestellungnahmederbundesregierungandenu.s.supremecourtangeregt. Das Verfahren war der Bundesregierung zu diesem Zeitpunkt bereits bekannt. c) Welche inhaltliche Motivation verfolgt die Bundesregierung? b)wurdesievonirgendeineranderenstelledazuaufgefordertodergebeten? DieBundesregierungistbesorgtdarüber,dassdiedeutschenSouveränitätsinteressenvoneinerweitenAuslegungdesATSdurchdashöchsteUS-amerikanischeGerichtbeeinträchtigtwerdenkönnten.DaEntscheidungendesU.S. SupremeCourtPräzedenzwirkunghabenundnichtzuerwartenist,dassdieser inabsehbarerzeiterneutüberdieauslegungdesatsurteilenwird,hatdie EntscheidungimFallKiobelhoheBedeutungfürdiezukünftigeAnwendung desgesetzes.dasurteilwirdsomitweitüberdenkonkretenfallhinausreichendewirkungenentfaltenundkannauchfürpotentielledeutschestreitparteienbedeutungerlangen.ausdiesengründenhatdiebundesregierungihre BesorgnisdurchdieprozessualzulässigeIntervention ( amicuscuriaebrief ) zum Ausdruck gebracht. d)welcheninhaltlichenbezughatdiebundesregierungzudemverfahren oder seinen Beteiligten? DieBundesrepublikDeutschlandwirdinihrerGesetzgebungshoheitbetroffen, wenneinus-amerikanischesgesetzsoweitausgreifenkann,dassesdie ReichweitederdeutschenJustizgewährleistungunangemesseneinschränkt.Die SouveränitätderBundesrepublikDeutschlandwirdverletzt,wenndeutsche UnternehmenundPrivatpersonendurchUS-amerikanischeGerichtederUSamerikanischenRechtsprechungauchdannunterworfenwerden,wennsie keine Berührungspunkte mit den Vereinigten Staaten von Amerika haben. e)handeltessichbeidemvorliegendenverfahrenumeinen Ausnahmefall,beidemein besonderesöffentlichesinteressevorliegt (vgl.bundestagsdrucksache17/992,antwortderbundesregierungzufrage6), derdiebundesregierungdazubewogenhat,einenamicuscuriaebrief zu verfassen? Falls ja, worin ist dieses besondere öffentliche Interesse begründet? Fallsnein,warumistdieBundesregierungvonihremGrundsatzabgewichen und hat dennoch einen amicus curiae brief verfasst? DasbesondereöffentlicheInteressefürdieBundesrepublikDeutschlanderklärt sichausdenerwägungen,dieindervorbemerkungderbundesregierungund in der Antwort zu Frage 1c genannt werden.
4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 2.WelchesBundesministeriumhattedieFederführungbeidemVerfassen undversendendesamicuscuriaebriefes,undwelchestelledortkonkret war für das Verfassen verantwortlich? 3.MitwelchenBundesministerienoderanderenStellenderBundesregierung wurdediepositionderbundesregierungausdemamicuscuriaebriefabgestimmt? GabeszwischendenbeteiligtenBundesministerieneineübereinstimmende politische Einschätzung? Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet. DeramicuscuriaebriefistverfasstwordenvondemUS-amerikanischen RechtsanwaltsbüroJeffreyHarrisu.a.inWashingtonD.C.,dasvomBundesministeriumfürWirtschaftundTechnologieinAbsprachemitdemBundesministeriumderJustizunddemAuswärtigenAmtbeauftragtwordenist.Den InhaltderStellungnahmegegenüberdemU.S.SupremeCourthabendiegenanntenMinisterienebenfallsabgestimmt.InnerhalbderMinisterienwarendie jeweils sachlich zuständigen Referate verantwortlich. Nein. 4.HatsichdieBundesregierungdarüberhinausmitVertreterinnenoderVertreternandererInstitutionenoderVerbändenbeimVerfassendesamicus curiaebriefberatenodersichinhaltlicheanregungenbzw.tippsdiesbezüglich geholt? a) Wenn ja, von welchen Institutionen? b)hatsichdiebundesregierungzuminhaltdesamicuscuriaebriefesmit dem Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI) abgestimmt? c)hatsichdiebundesregierungzuminhaltdesamicuscuriaebriefesmit VertreterinnenoderVertreternderIndustrie-undHandelskammernabgestimmt? 5.BeabsichtigtdieBundesregierung,indiesemVerfahreneinenweiteren amicus curiae brief zu verfassen? Fallsja,mitwelchenzusätzlichenoderabgeändertenInhaltenimVergleich zu dem vom 2. Februar 2012? DerU.S.SupremeCourthatam5.März2012angekündigt,dasVerfahrenfortzusetzen,unddenParteienund amicicuriae Gelegenheitgegeben,zurfolgendenkonkretenFrageergänzendStellungzunehmen: Whetherandunder whatcircumstancesthealientortstatute,28u.s.c. 1350allowscourtsto recognizeacauseofactionforviolationsofthelawofnationsoccurringwithin theterritoryofasovereignotherthantheunitedstates. DadiesdieRechtsfrageist,andereinbesonderesdeutschesInteressebestehtundzudersichdie BundesregierunginderVergangenheitgeäußerthat,prüftdieBundesregierung gemeinsammitihreneupartnern,obsieeineergänzendestellungnahmeabgeben soll. 6.SiehtdieBundesregierung wieindemfallderklagevonopferndes südafrikanischenapartheidregimesgegendaimlerag,rheinmetallag undandere (vgl.bundestagsdrucksache17/992),indemsieebenfallseinen amicuscuriaebriefverfasste durchdasverfahrenestherkiobeletal.v. Royal Dutch Petroleum Co. et al. deutsche Interessen beeinträchtigt? Auf die Antwort zu den Fragen 1d und 1e wird verwiesen.
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ WarumhatdieBundesregierungineinemanderenKlageverfahren (Baumanetal.v.Daimler-Chrysler)aufGrundlagedesATCAwegendesVerschwindenlassensundderFolterungvonGewerkschafternausMercedes- BenzWerkeninArgentinienexpliziterklärt,dasssiekeineEinwände gegeneinesolcheklageerhobenhabe (vgl.dazu: dwnld/ _aa.pdf)? DieunterderangegebenenInternetadresseabrufbareKopieeinerMailder PressestelledesAuswärtigenAmtsenthältkeineBewertungdesgenannten Verfahrensundsagtinsbesonderenicht,dassdieBundesregierungkeineEinwändegegendiesesVerfahrenhabe,sondernlediglich,dasskeineEinwändein dem Verfahren geltend gemacht wurden. 8.WelcheArgumenteführenbeiderBundesregierungzuderindemamicus curiaebriefgenerellgeäußertenüberzeugung: TheFederalRepublicof Germanybelievesthatoverbroadexercisesofjurisdictionarecontraryto internationallawandcreateasubstantialriskofjurisdictionalconflicts with other countries.? GrundsätzlichkannjederStaataufgrundseinerPersonal-undTerritorialhoheit aufseinemgebietjurisdiktionausüben.esstehtihmfrei,diereichweiteder internationalenzuständigkeitseinergerichtezubestimmen.soferndieanknüpfungeinegewissesachnäheaufweist,kanndengerichtenauchextraterritorialwirkendeentscheidungsmachtverliehenwerden.wennbeider GrenzziehungimVerhältniszurJurisdiktionsgewaltandererStaatenjedoch nichtmaßgehaltenundrücksichtgenommenwird,entstehenjurisdiktionskonflikte,diezuvölkerrechtlichenauseinandersetzungenzwischenstaaten überdiewirksamkeitdiesergrenzziehungführenkönnen.dasistaufjeden Fall zu vermeiden. a) Welche Risiken erkennt die Bundesregierung im konkreten Fall? Auf die Antwort zu Frage zu 1c wird verwiesen. b)hatdiebundesregierungkenntnisüberalternativerechtswege,diedie KlägerinnenundKlägerindemkonkretenFallhättenwählenkönnen, ummitdenrechtsauffassungenderbundesregierungnichtzukollidieren? Wenn ja, welche sind das? DieBundesregierunghatinihrerStellungnahme,wieeseinem amicuscuriae zukommt,vorallemdasbesondere,imverfahrennochnichtberücksichtigte deutscheinteresseaneinerimhinblickaufdiedeutscherechtslageausgewogenenauslegungdesatszumausdruckgebracht.mangelsbeteiligungan demkonkretenstreitfallmaßtsichdiebundesregierungnichtan,alternative Rechtswegekonkreteinzuschätzen.DieBundesregierunggehtaberdavonaus, dassmenschenrechtsverletzungensowohlindenniederlandenalsauchindem VereinigtenKönigreich,denSitzstaatendesbeklagtenUnternehmens,ineinem justizförmlichenverfahrenverfolgtwerdenkönnen,wennderstreitfallausreichenden Inlandsbezug aufweist.
6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9.Welche(r)konkrete(n)Anlass/AnlässeführendieBundesregierungzuderin demamicuscuriaebriefgeäußertenbesorgnis: TheFederalRepublicof GermanyisconcernedthatthefailurebysomeUnitedStatescourtstotake intoaccountlimitationsontheexerciseoftheirjurisdictionwhenconstruing thealientortstatute,28u.s.c ( ATS ),hasresultedintheassertionofsubjectmatterjurisdictionoversuitsbyforeignplaintiffsagainst foreigncorporatedefendantsforconductthattookplaceentirelywithinthe territoryofaforeignsovereignandlacksufficientnexustotheunitedstates. Suchassertionsofjurisdictionarelikelytointerferewithforeignsovereign interestsingoverningtheirownterritoriesandsubjectsandinapplyingtheir own laws in cases which have a closer nexus to those countries.? DerU.S.SupremeCourtistmitdemVerfahrenvorallemdeshalbbefasstworden,weilverschiedeneUS-BerufungsgerichtedieReichweitedesATSunterschiedlichweitgezogenhaben (ÜbersichtüberdieRechtsprechunginAmerican JournalofInternationalLaw2011S.799ff.).EineAnalysedieserEntscheidungenverstärktedenEindruck,dassdiebishereherzurückhaltendeRechtsauslegungdesU.S.SupremeCourtinSachenSosagegenAlvarez-Machain (542U.S.6932 (2004))zurReichweitederinternationalenZuständigkeitUSamerikanischerGerichtewegenMenschenrechtsverletzungennachdemATSbei derbeteiligungvoninternationaltätigenunternehmenaufgegebenwerden könnte.diebundesregierunghatdieerneutebefassungdesu.s.supremecourt mitdematsdeshalbzumanlassgenommen,demhöchstenus-gerichtihre Rechtsauffassung zur Vermeidung von Jurisdiktionskonflikten darzulegen. a)inwelchenfällenhatdiebundesregierungdiestaatlichesouveränität DeutschlandsdurcheineweitgehendeInanspruchnahmevonGerichtsbarkeit in den USA durch den ATCA bislang verletzt gesehen? DieBundesregierunghataufAnforderungdesUS-Gerichts,wieinFrage6 erwähnt,indenverfahrenbalintulo/ntsebesagegenu.a.rheinmetallagund DaimlerAGeineStellungnahmeabgegeben,diedasbesonderedeutsche InteresseaneinerangemessenenAbgrenzungderJurisdiktionsbereichebeider Staaten zum Ausdruck bringt. b)welchegrundsätzedesinternationalenzivilverfahrensrechtssprechen aus Sicht der Bundesregierung dagegen? Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen. c)welchestaatenteilendieo.g.befürchtungderbundesregierungund habendieseauchbereitsinverfahrenaufbasisdesatcadurchdas Verfassen eines amicus curiae briefes zum Ausdruck gebracht? SoweitbekanntteilensowohldieNiederlandealsauchdasVereinigteKönigreichunteranderemdieBefürchtungeinerunangemessenweitenInanspruchnahme internationaler Zuständigkeit durch US-Gerichte. d)wievereinbartdiebundesregierungdiesesorgevorweitgehenderextraterritorialerrechtsanwendungdurchdieusamitdemumstand, dassauchimdeutschenzivilrechtsogenannteanknüpfungsarmegerichtsständevorgesehensind,wiez.b.in 23derZivilprozessordnung (ZPO),insbesondereangesichtsderRechtsprechungdesBundesgerichtshofs,dassselbsteineweiteAuslegungdes 23ZPOnichtgegen internationalesrechtoderverfassungsrechtverstoße (vgl.bundesgerichtshof,urteilvom2.juli1991,xizr206/90,s.92f.: Indernur amwortlautorientiertenauslegungist 23ZPO [ ]wederverfassungs- noch völkerrechtswidrig, [ ]. )? SogenannteanknüpfungsarmeGerichtsständewerdenvondendeutschenGerichten,unddaraufkommtesan,zurückhaltendausgelegtundinAnspruchge-
7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/9867 nommen.diestrifftauchaufdengerichtsstandnach 23derZivilprozessordnung (ZPO)zuundwirddurcheineausführlichereWiedergabederinderFrage zitiertentextstelleausdemurteildesbundesgerichtshofsverdeutlicht: Inder nuramwortlautorientiertenauslegungist 23ZPOzwar [Hervorhebung durchverfasser]wederverfassungs-nochvölkerrechtswidrig ( ),jedochhinsichtlichseinerinnerenberechtigungumstritten. ( )Esbedarfeinerauchvom Bundesverfassungsgerichtfürgebotenerachteten,,völkerrechtkonformen AuslegungdurchdieGerichte ( ). EinederartvölkerrechtskonformeAuslegungnimmtderBundesgerichtshofindemzitiertenUrteildanndergestalt vor,dasserfürdieannahmederinternationalenzuständigkeitgemäß 23 ZPOnebenderBelegenheitdesVermögensinDeutschlandeinenhinreichenden Inlandsbezug des Rechtsstreits für erforderlich erachtet. 10.WelcheErkenntnisseoderErfahrungenführendieBundesregierungzu ihrerauffassungausdemamicuscuriaebrief,dassausländischeopfer etwaigermenschenrechtsverletzungendeutscherunternehmenimauslandgemäß 823desBürgerlichenGesetzbuchs (BGB)i.V.m.den 13,17und32ZPOvordeutschenGerichtenaufSchadensersatzklagen könnten? a)hateseinensolchenfallnachdenerkenntnissenderbundesregierung bereits einmal gegeben? DieBundesregierungverfügtüberkeineÜbersichtzuKlagenund/oderGerichtsentscheidungen,dieSchadensersatzwegenMenschenrechtsverletzungen zum Ziel oder zum Inhalt haben. b)fallseseinensolchenfallnochnichtgegebenhabenbzw.einsolcher FallderBundesregierungnichtbekanntseinsollte,wasistnachAnsicht der Bundesregierung die Ursache hierfür? AufdieAntwortzuFrage10awirdverwiesen.ImÜbrigenistdieMotivation der Kläger für die Wahl eines Gerichtsorts der Bundesregierung nicht bekannt. c)fallsdiebundesregierungkeineerkenntnisseübereinverfahrenhaben sollte,indemausländischeopferetwaigermenschenrechtsverletzungendeutscherunternehmenimauslandgemäß 823BGBi.V.m.den 13,17und32ZPOvordeutschenGerichtenaufSchadensersatzklagenbzw.geklagthaben,wiesostelltsiediesenWegdanntrotzdesFehlens jeglicher Gerichtspraxis als mögliche Alternative dar? DiedeutscheRechtslagelässtinangemessenerWeiseSchadensersatzklagen wegenmenschenrechtsverletzungenzu,dieausreichendeninlandsbezughaben. EinemöglicherweisefehlendeRechtspraxisändertdarannichts.ObeinefehlendeRechtspraxisauchdaraufzurückzuführenist,dassdasUS-amerikanische RechthiermithöherenundbesonderenSchadensersatzsummenundmiteinem besondersklägerfreundlichenverfahrensrechteinattraktiveresforumdarstellt, ist der Bundesregierung nicht bekannt. 11.GibtesnachAuffassungderBundesregierungnebenderindemamicus curiaebriefbeschriebenenformderklageeinreichungüberdie 13,17 und32zpoweitereverfahrensrechtlichemöglichkeiten,umimfalle einerklagevonopfernetwaigermenschenrechtsverletzungendeutscher UnternehmenimAuslandeinendeutschenGerichtsstandherbeizuführen? BeiderVielzahlvonmöglichenSachverhalten,dieunterdieVerletzungvon Menschenrechtensubsumiertwerdenkönnten,isteinebefriedigendeBeantwor-
8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode tungdieserfragenichtmöglich.möglicherweisekannaberdieallgemeineoder speziellehaftungfürdieschädigungabsoluterrechtsgüterdermenschenrechtsträgeraufgrundbesondererfallgestaltungundspezialgesetzlicherzuständigkeitsvorschriftauchineinemandereninternationalengerichtsstanddes deutschen Rechts geltend gemacht werden. a)wenn ja, welche? Siehe Antwort zu Frage 6. Siehe Antwort zu Frage 6. b) Wenn ja, wieso führt sie diese in dem amicus curiae brief nicht an? c)wiesolässtsieinsbesondereunerwähnt,dassartikel2derbrüssel-i- Verordnung für einen solchen Fall einschlägig wäre? DieVerordnung (EG)Nr.44/2001 ( BrüsselI-VO )regeltprimärdiezuständigkeitzwischendenzivilgerichtendermitgliedstaatendereuropäischen Union.Artikel2derVerordnungbestimmt,dassderallgemeineGerichtsstand einerpersonanderenwohnsitzliegt.insoweitentsprichtartikel2derverordnungdengerichtsstandsregelungenin 13und17ZPO,sodasseingesonderterHinweisaufdieseVorschriftausSichtderBundesregierungnichterforderlich war. 12.IstderBundesregierungbekannt,dassimFalleeinerKlagevonOpfern etwaigermenschenrechtsverletzungendeutscherunternehmenimauslandvoreinemdeutschengerichtinmateriellerhinsichtnicht 823BGB zuranwendungkäme,sonderndasüberartikel4rom-ii-verordnungzu ermittelndedeliktsstatut,wonachdielexlocidelicticommissi alsoim RegelfalldasRechtdesjenigenStaates,indemdiebehaupteteMenschenrechtsverletzung begangen wurde Anwendung fände? Wennja,wiesolässtdieBundesregierungindemamicuscuriaebriefdies unerwähnt? DieRom-II-VerordnungfindetnachihremArtikel31nuraufschadensbegründendeEreignisseAnwendung,dienachihremInkrafttretenam11.Januar2009 eintreten. Sie wäre auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar. InsoweitgeltenArtikel40,41EinführungsgesetzzumBürgerlichenGesetzbuche (EGBGB),dieaufdenHandlungs-undErfolgsortbzw.aufsachnähere Anknüpfungenabstellen.Danachistesregelmäßigvorstellbar,dassinternationale zuständige deutsche Gerichte deutsches Schadensersatzrecht anwenden. 13.WelcheSchlussfolgerungenziehtdieBundesregierungausderAnnahme dessupremecourt,dassderatcagrundsätzlichaufunternehmenanwendung finden kann? a)folgtsiediesbezüglichderauffassungderregierungderusa,die dieseannahmedessupremecourtineinemeigenenamicuscuriae brief zu dem Fall ausdrücklich begrüßt? b) Wenn nein, warum nicht? VoreinerabschließendenEntscheidungdesU.S.SupremeCourtwirddieBundesregierung von einer Einschätzung dieser Bewertung absehen.
9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/ SiehtdieBundesregierungindemVerfahrenEstherKiobeletal.v.Royal DutchPetroleumCo.etal.ebensoeinen Schadenfürdeninternationalen Handel (vgl.bundestagsdrucksache17/992,antwortderbundesregierungzufrage7),wieindemverfahrenklagevonopferndessüdafrikanischenapartheidregimesgegendiedaimlerag,dierheinmetallag und andere? Wennnein,wasunterscheidetdiebeidenVerfahrennachAnsichtder Bundesregierung voneinander? DieBundesregierungistgrundsätzlichdarüberbesorgt,dassdieZulassung extensivergerichtsständeundübermäßigextraterritorialwirkendergesetzezur Rechtsunsicherheitführt.FürinternationalagierendeAkteurinnenundAkteure wirddadurchwenigervorhersehbar,welchemrechtsieunterworfensindund welchegerichtewelcherstaatenüberstreitfälleurteilenkönnen.daraufgründetdiesorge,internationaltätigeunternehmenkönntensichentschließen,die WirtschaftstätigkeitmitoderInvestitioneninbestimmtenStaatenoderRegionenaufzugeben.Siehatdaraufauchindem amicuscuriaebrief hingewiesen. DerinternationaleHandelhatallerdingsausSichtderBundesregierungkeinen VorrangvordergerichtlichenAufklärungetwaigerMenschenrechtsverletzungensowiederEntschädigungderOpfer.DaswirdinderStellungnahmeder BundesregierungmitdemklarenBekenntniszumMenschenrechtsschutzzum Ausdruck gebracht. 15.HatdieBundesregierungzurWahrung deutscherinteressen,zurabwendungvonverletzungenderdeutschengerichtsbarkeit (vgl.bundestagsdrucksache17/992,antwortzufrage1)sowiezurabwendungeines SchadensfürdeninternationalenHandel (vgl.bundestagsdrucksache 17/992,AntwortderBundesregierungzuFrage7)dieKlägerinnenund KlägerindemFallvonOpferndessüdafrikanischenApartheidregimes gegendiedaimlerag,dierheinmetallagundanderedaraufhingewiesenodersiedarinunterstützt,ihreetwaigenansprüchevoreinemgericht in der Bundesrepublik Deutschland geltend zu machen? a) Wenn ja, in welcher Weise, und mit welchem Ergebnis? b) Wenn nein, warum nicht? c)wennnein,schadetdiebundesregierungdurchdieseuntätigkeitnicht ihren eigenen, selbst formulierten Interessen? EsistnichtAufgabederBundesregierung,RechtsberatungimEinzelfallzu leisten.diesistindeutschlanddenrechtsberatendenberufenvorbehalten.die Klägerinnen und Kläger waren und sind anwaltlich vertreten. 16.ErachtetesdieBunderegierunggrundsätzlichalsnichtwünschenswert, wennopfervonmenschenrechtsverletzungenaufdergrundlagedes ATCAvoreinemGerichtindenUSAaufEntschädigungszahlungenklagenkönnen,wennihneninihremHeimatstaat,demStaatdesTatortsoder demheimatstaatderschädigerin/desschädigerseineklageaustatsächlichen,rechtlichenoderfinanziellenmittelnnichtmöglichistbzw.aussichtslos erscheint? Fallsja,wieistdiesvereinbarmitderForderungdesUN-SonderbeauftragtenJohnRuggie,OpfernvonMenschenrechtsverletzungeneinenbesserenZugangzuRechtsmittelnzuermöglichen (A/HRC/17/31: Accessto remedy )? DieBundesregierunghatkeineBedenkengegenKlagenvonOpfernvonMenschenrechtsverletzungenindenVereinigtenStaatenaufGrundlagedesATS, selbstwennderstreitfallnurgeringesachnähezudenvereinigtenstaatenauf-
10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode weist,sofernanderegerichtsständenichtinfragekommen.daraufhatdie BundesregierunginihrerStellungnahmeandenUS-SupremeCourtexplizit hingewiesen: ( )aforeignplaintiffwhosuesaforeigncorporationinthe UnitedStatesforactscommittedoutsidetheUnitedStateswithoutasignificant UnitedStatesnexusshouldberequiredtoshowthattheavailablelegalremediesinthecountryofincorporationorcentreofmanagementarenotavailable tohim. DieBundesregierunghatfürdiesenFallaberzugleichangemahnt,das FehlenaussichtsreichenRechtsschutzesimHeimatstaateinesbeklagtenUnternehmensvorabzuprüfen.Siehatzudemausdrücklichdaraufhingewiesen,dass siekeinebedenkendagegenhat,einezuständigkeitvonus-gerichtenunter dematszubegründen,wenndieklägeraneinemsachnäherengerichtsstand keineaussichtsreichenrechtsschutzmöglichkeitenzuerwartenhätten,zugleich aberdeutlichgemacht,dasssiediesimfalleinesdeutschenunternehmens hierzulandealsgegebenansähe: Whileitcertainlywouldbeinappropriateto requireplaintiffstoexhausttheirlegalremediesincountrieswhichhavea provenrecordofhumanrightsviolationsandnodueprocess,itiscertainly reasonableandappropriatetorequireavictimofatortcommittedinathird countrybyagermantortfeasortogotogermanyandutilizethelegalsystemof the Federal Republic of Germany to seek legal satisfaction.
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Verhalten der Bundesregierung in dem Rechtsstreit Kiobel versus Shell
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Mehr1.TeiltdieBundesregierungdieAnsicht,dassdieStreichungderRentenbeiträgezueinerErhöhungderAnzahlderEmpfängerinnenundEmpfänger
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2597 17. Wahlperiode 16 07. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Katrin Göring-Eckardt, Kerstin Andreae,
MehrFörderung von sogenanntem unkonventionellem Erdgas in Deutschland transparent gestalten
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3029 17. Wahlperiode 28. 09. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Hans-Josef Fell, Dorothea Steiner, weiterer Abgeordneter
Mehrdenstaatsstreich.zudemorganisiertesichimlandeinbreiteswiderstandsbündnis,daszuprotestkundgebungenaufrief.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/729 17. Wahlperiode 12. 02. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Thilo Hoppe, Volker Beck (Köln), Dr. Gerhard Schick, weiterer Abgeordneter
MehrPositionen der Bundesregierung zur EU-Energieeffizienzrichtlinie
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9090 17. Wahlperiode 23. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ingrid Nestle, Oliver Krischer, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
Mehrbis2006fördertedasbundesministeriumfürbildungundforschungdieentwicklungeinesprototypsfürdasleichteundlärmarmedrehgestell
Deutscher Bundestag Drucksache 17/876 17. Wahlperiode 02. 03. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann, Bettina Herlitzius, weiterer
MehrWährenddieEuropäischeUnioninanderenBereichendieNutzungvonverschiedenenPhthalatenverbotenhat,stehteinsolcherSchrittfürSexspielzeuge
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6398 17. Wahlperiode 01. 07. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Cornelia Behm, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter
MehrSicherung des Verbraucherschutzniveaus im Zuge der Novellierung der EU-Fluggastrechte-Verordnung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14542 17. Wahlperiode 13. 08. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Tressel, Cornelia Behm, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter
Mehr1.WannhabennachKenntnisderBundesregierungwelcheTreffenmitwelchenBeteiligtenzumVerkaufdesAnteilsvonRWEundE.ONander
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12364 17. Wahlperiode 19. 02. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Hans- Josef Fell, weiterer
MehrStrategie EU 2020 Verfolgung des Ziels, die Zahl der Europäer, die unter der Armutsgrenze leben, um 25 Prozent zu senken
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2064 17. Wahlperiode 11. 06. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Kurth, Manuel Sarrazin, Fritz Kuhn, weiterer Abgeordneter
MehrBewertung von hoch- und niederfrequenten elektromagnetischen Feldern durch die Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6709 17. Wahlperiode 29. 07. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
MehrRatsarbeitsgruppe,ohnedassdemDeutschenBundestagdievertretenenPositionenimDetailvorgelegtwurden.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3016 17. Wahlperiode 24. 09. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Ingrid Hönlinger, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter
Mehr1.WelcheaktuellenKenntnisseundZahlenhatdieBundesregierungzuder Gewalt gegen Christen im indischen Bundesstaat Orissa?
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11308 16. Wahlperiode 04. 12. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Josef Philip Winkler, Marieluise Beck (Bremen),
MehrUnterstützung in Deutschland anerkannter Asylberechtigter in Auslieferungsverfahren im Ausland
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10400 17. Wahlperiode 26. 07. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan van Aken, Annette Groth, weiterer Abgeordneter
MehrNutzung von Blockheizkraftwerken und Kraft-Wärme-Kopplung durch Wohnungseigentümergemeinschaften
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14034 17. Wahlperiode 18. 06. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniela Wagner, Kerstin Andreae, Oliver Krischer, weiterer Abgeordneter
MehrBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5382 17. Wahlperiode 06. 04. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann, Markus Tressel, weiterer Abgeordneter
MehrFinanzierung des Gesamtverbandes Steinkohle e. V. aus Steinkohlebeihilfen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3327 17. Wahlperiode 19. 10. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Ingrid Nestle, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
MehrUmsetzung der Empfehlung der Global Commission on Drug Policy
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6635 17. Wahlperiode 20. 07. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Tempel, Jan Korte, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter
MehrVorbemerkung der Fragesteller WasseristkeineüblicheHandelsware,sonderneinererbtesGut,dasgeschützt,
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2625 17. Wahlperiode 22. 07. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Manfred Nink, Garrelt Duin, Oliver Kaczmarek, weiterer Abgeordneter
Mehrfinanziellenkollapsstehen,mussunverzüglicheineaufgabengerechtefinanzausstattungderstädteundgemeindensichergestelltwerden.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2683 17. Wahlperiode 27. 07. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Birgitt Bender, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter
Mehrunklarenrechtslagezukünftignochgelderausschüttendarf.dasdpmahat die Anfrage jedoch unbeantwortet gelassen.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10686 17. Wahlperiode 13. 09. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Halina Wawzyniak, Dr. Lukrezia Jochimsen, Raju Sharma, weiterer
MehrKleine Solidargemeinschaften als anderweitige Absicherung im Krankheitsfall
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4386 17. Wahlperiode 10. 01. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Harald Terpe, weiterer
MehrStand des Ausbaus der U3-Kinderbetreuung und Kosten für das Betreuungsgeld
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9784 17. Wahlperiode 22. 05. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Diana Golze, Matthias W. Birkwald, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter
MehrDurchführung von Erörterungsterminen bei Planfeststellungsverfahren von Bundesverkehrswegen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3331 17. Wahlperiode 19. 10. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Herbert Behrens, Eva Bulling-Schröter, Sabine Leidig, weiterer Abgeordneter
MehrZustand und Sanierungsbedarf der Brücken im Bundesfernstraßennetz
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11924 17. Wahlperiode 17. 12. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Groß, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, weiterer Abgeordneter
MehrNach dem Verkauf der TLG Wohnen GmbH an die TAG Immobilien AG
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13043 17. Wahlperiode 11. 04. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniela Wagner, Bettina Herlitzius, Sven-Christian Kindler weiterer
MehrÜber- und unterversorgte ärztliche Planungsbereiche in Verbindung mit der Relation Ärzte/Ärztinnen zur Bevölkerung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6632 17. Wahlperiode 20. 07. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Harald Terpe, weiterer
MehrEvaluierung der Spielverordnung im Hinblick auf Suchtgefahren
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2037 17. Wahlperiode 10. 06. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Kerstin Andreae, Elisabeth Scharfenberg, weiterer
MehrVorbemerkung der Fragesteller InderRegionKaliningradwerdenvonRosatomzweiAtomreaktorenmitzusammenca.2400MegawattLeistung,dieindenJahren2016und2018in
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11502 17. Wahlperiode 19. 11. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Johanna Voß, Werner Dreibus, Harald Koch, Dorothee Menzner und der
MehrKooperation deutscher Forschungsinstitute mit der Universität Alberta zum klimaschädlichen Abbau fossiler Rohstoffe
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8621 17. Wahlperiode 08. 02. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
Mehr30Prozent. DieMitteilungderEU-Kommissionmachtdeutlich,dasssichdieDatengegenüberdenzweiJahrezuvorzugrundegelegtenSchätzwertenwegender
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4970 17. Wahlperiode 28. 02. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Ralph Lenkert, Dorothee Menzner, Sabine Stüber
MehrBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2498 17. Wahlperiode 07. 07. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lisa Paus, Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, weiterer Abgeordneter
MehrSchieflagesowiePerspektivenderCommerzbankAGbestehendennochUnklarheiten.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2556 17. Wahlperiode 09. 07. 2010 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, Lisa Paus, Fritz Kuhn, Sven-Christian Kindler,
MehrFestlegung von An- und Abflugrouten für den Ausbau des Frankfurter Flughafens
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4781 17. Wahlperiode 15. 02. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrike Gottschalck, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, weiterer Abgeordneter
Mehrdesbundesgesundheitsministersgebeesaußerdemzuviel unfairekonkurrenz
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2292 17. Wahlperiode 25. 06. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Karl Lauterbach, Bärbel Bas, Petra Ernstberger, weiterer Abgeordneter
MehrRechte und Hilfe für transsexuelle, transgender und intersexuelle minderjährige Menschen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8964 17. Wahlperiode 09. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
Mehrwerdendiefragendervereinbarkeitvonfamilieundberuf,derstressbewältigungundderflexiblengestaltungdesarbeitslebens.dieherausforderungen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14802 17. Wahlperiode 26. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Birgitt Bender, weiterer
MehrBegründung,soeineHandhabegegenRechtsextremezuschaffen,wurdeerst
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10291 17. Wahlperiode 12. 07. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. Barbara Höll, Harald Koch, weiterer Abgeordneter
MehrGedenkort für Jugendkonzentrationslager für Mädchen und junge Frauen Uckermark
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1721 17. Wahlperiode 17. 05. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Dagmar Enkelmann, weiterer Abgeordneter und
Mehrseit November 2011 ergriffen oder in die Wege geleitet?
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9754 17. Wahlperiode 23. 05. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter
MehrAbarbeitungsstand der Konjunkturprogramme und des Mautmehreinnahmenprogramms
Deutscher Bundestag Drucksache 17/699 17. Wahlperiode 11. 02. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel, Stephan Kühn, Dr. Anton Hofreiter, weiterer
MehrEthnic Profiling durch Angehörige der Bundespolizei im Zusammenhang mit verdachtsunabhängigen Kontrollen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10007 17. Wahlperiode 14. 06. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Memet Kilic, Josef Philip Winkler, Wolfgang Wieland, weiterer Abgeordneter
MehrDiskussion über Änderungen an der Hofabgabeklausel und über externe Beratungsleistungen für die Träger der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5691 17. Wahlperiode 02. 05. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Behm, Friedrich Ostendorff, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn,
MehrVorbemerkung der Fragesteller DieFraktionDIELINKE.stellteam10.November2010andieBundesregierungdieKleineAnfragezumCCS-ForschungsprojektinderAltmark
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4650 17. Wahlperiode 07. 02. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Katrin Kunert, Ralph Lenkert, weiterer Abgeordneter
MehrKlimakonferenz der Umweltminister im Rahmen der UNFCCC-Klimaverhandlungen in Bonn Mitte 2010
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1073 17. Wahlperiode 16. 03. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Hermann Ott, Bärbel Höhn, Hans- Josef Fell, weiterer Abgeordneter
MehrVerkehrssicherheit bei elektrisch unterstützten Fahrrädern (Pedelecs)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6673 17. Wahlperiode 26. 07. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hans-Joachim Hacker, Kirsten Lühmann, Sören Bartol, weiterer Abgeordneter
MehrGeplante Laufzeitverlängerungen für die Atomkraftwerke Tihange 1 (Belgien) und Borssele (Niederlande)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11760 17. Wahlperiode 03. 12. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Bettina Herlitzius, Oliver Krischer, weiterer
Mehrzeigen,dassmanaufderrheintalbahnstreckenweisemitzügenim3-minuten-taktrechnenmuss.dadasrheintaldichtbesiedeltistunddiestrecke
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7751 17. Wahlperiode 17. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Andreae, Harald Ebner, Dr. Anton Hofreiter, weiterer Abgeordneter
Mehrund 17/7927. DieVorbemerkungenderFragestellerundderBundesregierungaufBundestagsdrucksache17/7685enthalteneineumfassendeDarstellungderbisherigen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8847 17. Wahlperiode 05. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Groß, Uwe Beckmeyer, Sören Bartol, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Drucksache 17/5546
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5817 17. Wahlperiode 13. 05. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Groß, Uwe Beckmeyer, Sören Bartol, weiterer Abgeordneter
MehrBÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12178 17. Wahlperiode 24. 01. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Marieluise Beck (Bremen), Hans-Josef Fell, weiterer
Mehrprognostiziertenkwk-ausbau,welcherfürdiebundesregierungdiegrundlagedergesetzesnovelledarstellte.daringingendieautorenfürdasjahr
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11775 17. Wahlperiode 30. 11. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
MehrGrenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung beim Bau atomrechtlicher Anlagen in Nachbarstaaten
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9832 17. Wahlperiode 30. 05. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
MehrBergwerkseigentum an Braunkohlelagerstätten in Ostdeutschland
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12229 17. Wahlperiode 31. 01. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Cornelia Behm, Stephan Kühn, weiterer Abgeordneter
MehrDurchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen bei der Förderung von unkonventionellem Erdgas
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7650 17. Wahlperiode 09. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jens Petermann, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/5975
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6203 17. Wahlperiode 15. 06. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jens Petermann, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der
MehrBeamtinnen und Beamte des Bundes mit Migrationshintergrund
Deutscher Bundestag Drucksache 16/4703 16. Wahlperiode 16. 03. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Max Stadler, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter
Mehr20/839desSenatsderFreienundHansestadtHamburg)erläutert,dasstürkischePolizeibeamteinZivilmehrfachinHamburgeingesetztwaren,undzwar
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6771 17. Wahlperiode 05. 08. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan van Aken, Andrej Hunko, weiterer Abgeordneter und
Mehroffiziellenberufsverbotsverfahren,2200disziplinarverfahren,1250ablehnungenvonbewerbernund265entlassungenausdemöffentlichendienst.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8667 17. Wahlperiode 10. 02. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Herbert Behrens, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter
MehrMedienberichte über mögliche Zusammenarbeit der Bundeswehr- Reservistengruppe Marschgruppe Hürtgenwald mit Rechtsextremisten
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11146 17. Wahlperiode 23. 10. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Christine Buchholz, Annette Groth, weiterer Abgeordneter
MehrArzneimittelwirkungen,vondenenFrauenhäufigerbetroffensindalsMänner, verhindert werden.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6634 17. Wahlperiode 20. 07. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, weiterer
Mehr(S.18)voneinergeplantenÄnderungdesReisekostenrechtsseitensder Bundesregierung.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7303 17. Wahlperiode 11. 10. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Tressel, Dr. Thomas Gambke, Christine Scheel, weiterer Abgeordneter
Mehrverantwortungsvollenundnachhaltigenpflanzenschutzdereuropäischen Landwirtschaft.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14727 17. Wahlperiode 10. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Wilhelm Priesmeier, Willi Brase, Petra Crone, weiterer Abgeordneter
MehrArgumentefürdieWeidehaltungvonKühen:DauergrünlandstellteineentscheidendelandwirtschaftlicheCO
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7003 17. Wahlperiode 19. 09. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Bärbel Höhn, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter
Mehramrussischenbestimmungsort,deratomanlagemajak,herrschendenbedingungenstehenseitlängeremindermedialenkritik
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4138 17. Wahlperiode 08. 12. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Dorothea Steiner, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
Mehrdenbauvonatomkraftwerkennichtgeeignetsei (vgl.deister-undweserzeitungvom6.februar1981;neuepressehannovervom6.februar1981;taz
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8436 17. Wahlperiode 23. 01. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dorothee Menzner, Eva Bulling- Schröter, Ralph Lenkert, weiterer
MehrBÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3566 17. Wahlperiode 28. 10. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter, Bettina Herlitzius, weiterer
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, Jens Petermann und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/1314
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1482 17. Wahlperiode 23. 04. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, Jens Petermann und der Fraktion
MehrKonsequenzen aus dem Gutachten des Bundesbeauftragten für die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung zur Lebensmittelüberwachung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9326 17. Wahlperiode 17. 04. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Cornelia Behm, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter
MehrErstmaliger automatischer Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit Auswirkungen der Optionspflicht im Jahr 2013
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12321 17. Wahlperiode 12. 02. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Memet Kilic, Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln), weiterer
MehrKennzeichnung von Waren aus Siedlungen in den von Israel 1967 besetzten Gebieten
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10353 17. Wahlperiode 18. 07. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Annette Groth, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter
MehrKartellamthatdieBeschwerdealsunbegründetzurückgewiesen.DieBeschwerdeführersehenhiereineBefangenheitdesKartellamtes,dadasLandselber
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1174 17. Wahlperiode 24. 03. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Tressel, Undine Kurth (Quedlinburg), Dr. Gerhard Schick, weiterer
MehrVerabschiedung einer nationalen Strategie zur Integration der Roma
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6698 17. Wahlperiode 28. 07. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Tom Koenigs, Marieluise Beck (Bremen), weiterer
MehrUmweltverträglichkeitsprüfung für den geplanten Bau der AKW-Reaktoren Temelín 3 und 4
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7230 17. Wahlperiode 29. 09. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Elisabeth Scharfenberg, weiterer
MehrMängel bei der Umsetzung des Tabakrahmenübereinkommens (FCTC) der WHO in Deutschland
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2036 17. Wahlperiode 10. 06. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Maria Klein-Schmeink, Lisa Paus, weiterer Abgeordneter
MehrBÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1304 17. Wahlperiode 01. 04. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Cornelia Behm, Elisabeth Scharfenberg, weiterer
MehrVeröffentlichungen,heißtesinderVerfügungdesOrdnungsamtesvom10.Februar2012.VerbotenwirdMuzafferAyataauchjedesEngagementfürlegale,
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9076 17. Wahlperiode 22. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Christine Buchholz, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter
MehrDie Förderung des betrieblichen Gesundheitsmanagements durch steuerrechtliche sowie darüber hinausgehende Regelungen und deren Nutzung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12262 17. Wahlperiode 05. 02. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Martina Bunge, Karin Binder, weiterer Abgeordneter
MehrPosition der Bundesregierung zur Wirksamkeit des Hilfspakets für Griechenland
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2302 17. Wahlperiode 25. 06. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Herbert Schui, Michael Schlecht, Alexander Ulrich, Dr. Diether
Mehrden 11Absatz4Satz2AÜG (dasbetriebsrisikomussvondenleiharbeitsunternehmenundnichtvondenleiharbeitskräftengetragenwerden)undsomit
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2510 17. Wahlperiode 08. 07. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Kerstin Andreae, Birgitt Bender, weiterer Abgeordneter
Mehrnochdanngewährtwerden,wenndieerzeugtewärmenachweislichdurchein
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4795 17. Wahlperiode 15. 02. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lisa Paus, Oliver Krischer, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und
MehrUmsetzung des deutsch-amerikanischen Abkommens zur Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6965 17. Wahlperiode 09. 09. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Sevim Dag delen, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter
MehrVorbemerkung der Fragesteller AmSamstag,dem4.Mai2013,starbbeieinemSpezialeinsatzderBundeswehrgegendieTalibaninBaghlaneindeutscherKSK-Elite-Kämpfer
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13980 17. Wahlperiode 12. 06. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Hänsel, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter
MehrBrieftaubenzüchtere.V.mitSitzinEssen.DerVerbandhatsichdasZielgesetzt,dieBrieftaubealsKulturgutzuerhaltenunddenBrieftaubensportzu
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4989 17. Wahlperiode 07. 03. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Alexander Süßmair, Eva Bulling- Schröter, Sabine Stüber, Dr. Kirsten
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/14042
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14348 17. Wahlperiode 09. 07. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der
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