Globale Steuergestaltung verhindern Regulierungsschlupflöcher stopfen

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antrag der Fraktion der SPD Globale Steuergestaltung verhindern Regulierungsschlupflöcher stopfen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: KapitalverkehrsfreiheitundmoderneFinanzmärktehabenzueinerzunehmendenIntegrationderWeltwirtschaftgeführt.DochwährendFinanzkapitalzum hochmobilengutgewordenist,bleibenstaatlichebefugnisseaufdiejeweiligen nationalenhoheitsgebietebegrenzt.diesediskrepanzhabeneinigeländerund Rechtsgebietezumvolkswirtschaftlichen Geschäftsmodell entwickelt:sie offerierenfremdenstaatsangehörigeneinefinanziellvorteilhaftemöglichkeit, sich der Rechtslage ihrer Heimatländer zu entziehen. DieErscheinungsformensolcherSteuer-undRegulierungsoasenbzw.Offshore- Finanzzentrensindvielfältig.KennzeichensindetwaeinstriktesBankgeheimnis,Niedrig-oderNullsteuersätzeundeinunregulierterSchattenbanksektor. ÜberdieFinanzwirtschaftwirdsoWachstumundWohlstandgeneriert auf KostenandererStaaten.DieseFehlentwicklungmussmitNachdruckbekämpft werden.wogegenmaßnahmeneinzelnerländervonglobalagierendenunternehmenundbankenunterlaufenwerden,isteininternationalabgestimmtesvorgehenbetroffenerstaatenerforderlich.flankierendmüssendienationalengesetzgeber ihre Eingriffsmöglichkeiten nutzen. EinZielmusssein,dassweltweitleistungsgerechteSteuernerhobenwerden. DiesgiltauchfürdienotleidendenLänder,denenzurSicherungderFinanzstabilitätderEurozoneFinanzhilfengewährtwerden.WersichaufdieSolidarität anderer Staaten stützt, darf deren Steuerbasis nicht schwächen. DieAuswirkungenderPolitikderSteueroasensindauchinDeutschlandgravierend.InternationaltätigeKonzernedrückenihreSteuerquotedurchgrenzüberschreitendeGewinnverlagerungweitunterdiedurchschnittlicheSteuerbelastunginländischerBetriebeundsichernsichobendreinsoWettbewerbsvorteile. BankdatenausLiechtenstein,derSchweizundzuletztdasRechercheprojekt Offshore-Leaks desinternationalconsortiumofinvestigativejournalists (ICIJ)deckeneinbishernichtvorstellbaresAusmaßanlangjährigerSteuerhinterziehung deutscher Leistungsträger auf. DerKampfgegenSteuervermeidungundSteuerhinterziehungistkeinSelbstzweck.ErstSteuergerechtigkeitundeinesolidarischeFinanzierungdesGemeinwesensschaffendieGrundlagefüreinenhandlungsfähigenStaatunddieVerwirklichungwichtigersozial-undwirtschaftspolitischerZiele.Dochesreicht nichtaus,dassdergesetzgebereinleistungsgerechtesundhinreichendergiebigessteuersystemkonzipiert.diesteueransprüchemüssengleichmäßigdurchgesetztundrechtsverstößeangemessenbestraftwerden.andernfallsistnicht nurdietragfähigkeitderöffentlichenhaushaltegefährdet,sondernauchdie

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode notwendigebreitegesellschaftlicheakzeptanzdessteuerlichenzugriffs.deshalbiststeuerhinterziehungkeineentschuldbarepflichtvergessenheit,sondern in Deutschland eine Straftat. Weltweite Durchsetzung uneingeschränkter Kooperation bei der Besteuerung JahrzehntelangkonntenSteuerpflichtigeunversteuertesVermögenvordem deutschenfiskusinsteueroasenverstecken,weildieseamts-undrechtshilfe verweigerten.imherbst2008initiiertederdamaligebundesministerderfinanzenpeersteinbrückmitseinerfranzösischenamtskollegindengemeinsamen WiderstandgeschädigterLändergegendiesePolitik.KonfrontiertmitderAnkündigungderG20-Staaten,künftigangemesseneinternationaleundnationale Abwehrmaßnahmenzuergreifen,erklärtenimFrühjahr2009SteueroasenweltweitihreBereitschaftzueinemMindestmaßanKooperation.Inhunderten VereinbarungenverpflichtetensiesichseitherzumInformationsaustauschfür Besteuerungszwecke.AllerdingssiehtderMinimalstandardderOrganisation fürwirtschaftlichezusammenarbeitundentwicklung (OECD)nureineAuskunftserteilung auf begründete Anfrage im Einzelfall vor. AlleindieVereinigtenStaatenvonAmerika (USA)verfügenübergenügend WirtschaftskraftundpolitischenEinfluss,bilateralberechtigteForderungen gegenübersteueroasendurchzusetzen.dassdieamtierendebundesregierung beimgescheitertensteuerabkommenmitderschweizzumüberholtenmodell vertraulicherverhandlungenzurückkehrte,trafdeshalbkeineswegsnurin Deutschland auf Unverständnis. DieandauerndeFinanz-undWirtschaftskriseschwächtweltweitdieöffentlichenHaushalteundbedrohtineinigenStaatenbereitsdensozialenZusammenhalt.DadurchwächstdiepolitischeBereitschaft,gemeinsameineweitergehende KooperationderSteueroaseneinzufordernunddurchzusetzen.SelbstLänder wieluxemburg,österreichunddieschweizkönnensichdiesemöffentlichen Druck letztlich nicht entziehen. ZielmusseinumfassenderautomatischerInformationsaustauschsein,dereine AufdeckungunbekannterSteuerfälleermöglicht.HierzuhabenStaatenwieetwa LiechtensteinaufdieZulassungrechtlicherZusammenschlüssezuverzichten, derenbegünstigtefürdiefinanzbehördenanonymbleiben.jedeslanddarf seinenbürgerinnenundbürgerneinstriktesbankgeheimnisgarantieren.ausländischenstaatendiezurbesteuerungnotwendigendatenzuverweigern,ist dagegeninakzeptabel.andersalsvomschweizerischenfinanzsektorbehauptet, gibteskeinealternativezumautomatischeninformationsaustausch,dertrotz AnonymitätderBankkundendieBesteuerungsinteressenandererLänderwahrt. DieChancefürweiteresubstantielleSchrittezurDurchsetzunguneingeschränkterKooperationingrenzüberschreitendenSteuerangelegenheitendarfnicht vertanwerden.diebundesregierungmuss wie2008/2009 denpolitischen Prozessforcieren.Erfolgreichwirderabernursein,wenndieForderungenerneutvoneinerglaubhaftenSanktionsandrohungflankiertwerden.HierzumüssensichdieStaatenüberdenkünftigzuerfüllendenStandardverständigenund damitsteueroasengemeinsamdefinieren.abwehrmaßnahmensindzuergreifen,wenneinlanddiegefordertezusammenarbeitbeharrlichverweigertoder nachzusagefaktischnichtleistet.überdasbewährteinstrumentschwarzerlistensinddienationalenundinternationalenreaktionenzukoordinieren wie beispielsweisedieanwendungdesdeutschensteuerhinterziehungsbekämpfungsgesetzesodereineinternationalabgestimmteaussetzungvondoppelbesteuerungsabkommen. ZeitnahmüssenderAnwendungsbereichdereuropäischenZinsrichtlinieaufalle KapitaleinkünftesowieallenatürlichenundjuristischenPersonenausgedehnt unddiezinsbesteuerungsabkommendereuropäischenunionmitderschweiz,

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/13716 Andorra,Lichtenstein,MonacoundSanMarinoentsprechenderweitertwerden. NachdemScheiterndesdeutsch-schweizerischenSteuerabkommensistdie BlockadehaltungvonLuxemburgundÖsterreich,dieaufsolcheEinkünftenoch immereineanonymequellensteuererhebenunddamitderschweizeinenablehnungsvorwand bieten, politisch endlich aufzulösen. DieseAnstrengungenzurVerbesserungderTransparenzinSteuerangelegenheitensinddurchnationaleMaßnahmenzurBekämpfungderSteuerkriminalität zu begleiten. ImZugederAufdeckungvonSteuerstraftatenindenletztenJahrenwurdeerkennbar,dasssichdieinDeutschlandtätigenFinanzinstitutenichtdurchgängig rechtskonformverhalten.siewareninumsatzsteuerbetrugsfälleverwickelt oderleistetenmitspeziellenserviceangebotenfürbesondersvermögendekundenoffenbarsteuerstraftatenvorschub.möglicherweisesystematischeverfehlungen,dievondenbankengeduldetoderwegenmangelnderinternerkontrolle nichtunterbundenwurden,müssenvondenzuständigenaufsichtsbehörden untersuchtwerden.imöffentlicheninteressesindhierbeiwirksamesanktionsmöglichkeiten zu gewährleisten. ObeinSteuerpflichtigervorsätzlichseineSteuernverkürztoderdieseHinterziehungspäterselbstdenFinanzbehördenmitteilt,hängtvonderpersönlichenEinschätzungdesEntdeckungsrisikosab.DiestrafbefreiendeSelbstanzeigeistkein wirksameranreizzurrückkehrausdersteuerkriminalitätundverliertmitder VerbesserungderErmittlungsmöglichkeitenderFinanzbehördendieFunktion alsinstrumentzuraufdeckungunbekanntersteuersachverhalte.diestraffreiheitistdahernacheinerübergangsfristaufbagatellfällezubegrenzen,der2011 eingeführteverzichtaufstrafverfolgungbeizahlungeinesaufschlagsaufdie Steuerschuldmussentfallen.BeiSelbstanzeigeeinerleichtfertigbegangenen SteuerverkürzungsolldagegenauchkünftigkeineGeldbußefestgesetztwerden. BankdatenübermutmaßlicheSteuerstraftäterhabensichalswirksamesInstrumentzurVerfolgungundDurchsetzungdeutscherSteueransprücheerwiesen. AngesichtsunterschiedlicherVerwaltungspraxisindenLändernmussderGesetzgeberdieZulässigkeitdesErwerbsderartigerBeweismitteldurchdieöffentlicheHandklarstellen.DiesdientnichtzuletztderRechtssicherheitfürdiebetroffenenMitarbeiterinnenundMitarbeiterderFinanz-undJustizverwaltungen. Bekämpfung des schädlichen Steuerwettbewerbs SteueroasenleistenauchderaggressivenSteuerplanunginternationalerUnternehmenVorschub,indemsieUnternehmensgewinnenursehrgeringoderüberhauptnichtbesteuern.SteuervorteilewerdenvornehmlichGebietsfremden angeboten.diesteuerlichenbegünstigungenwerdendabeiinsbesondereunternehmengewährt,dieindemlandwirtschaftlichüberhauptnichttätigsind. AußerdemwendenSteueroaseninderRegeldieinternationalanerkannten Grundsätze für die Gewinnermittlung bei konzerninternen Aktivitäten nicht an. InternationaleKonzernenutzendieseschädlichenSteuerregelungenausund verlagernihregewinnevorallemdurchkünstlichegestaltungeninsteueroasen. DieGewinnverlagerungerfolgtdabeiinsbesonderedurchZins-undLizenzzahlungen,manipuliertekonzerninterneVerrechnungspreiseunddieAusnutzung von Unstimmigkeiten zwischen verschiedenen Steuersystemen. GegendieaggressiveSteuerplanungmitHilfevonSteueroasenisteininternationalabgestimmtesVorgehenerforderlich.DieBundesregierungmusssich aktivindiearbeitenderoecd,desglobalenforumsübertransparenzund InformationsaustauschfürSteuerzweckeundderEuropäischenKommissionzur BekämpfungvonaggressiverSteuerplanungundSteueroaseneinbringen.LangfristigmussderschädlicheSteuerwettbewerbdurchdieVereinbarungvonMindeststeuersätzen,einevergleichbareGewinnermittlungunddieBeseitigungvon

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode steuerlichenvorzugsregelungenfürbestimmteeinkunftsarten,z.b.sogenannte Zins-undLizenzboxen,bekämpftwerden.Gegenwärtiggehtesvorrangigum dieschaffungvontransparenz,dieverbesserungderzusammenarbeitzwischendensteuerbehördenund diebeseitigungschädlicher Steuerregelungen. UmGewinnverlagerungeninSteueroasenzubekämpfen,müssendieVerrechnungspreisrichtlinienderOECDweiterentwickeltwerden.FürgrenzüberschreitendtätigeUnternehmenmusseineländerbezogeneBerichterstattung übererzieltegewinne,entstandeneverlusteundgezahltesteuernvorgeschriebenwerden.steuervergünstigungen,dieaufkünstlichenvereinbarungenberuhenundjeglicherwirtschaftlichersubstanzentbehren,dürfennichtmehr gewährtwerden.dienationalensteuersystememüssenstärkeraufeinanderabgestimmtwerden,ummöglichkeitenderdoppeltennichtbesteuerungdurch hybride Rechtsformen und Finanzinstrumente zu beseitigen. Verschärfung des deutschen Steuerrechts NebendeminternationalabgestimmtenVorgehenkönnenundmüssenaberauch möglichenationalemaßnahmengegenaggressivesteuerplanungundsteueroasen ergriffen werden. DasklassischeeinzelstaatlicheInstrumentzurAbwehrgrenzüberschreitender SteuerumgehungistdasAußensteuergesetz.DiesessiehtzurBekämpfungder aggressivensteuerplanungnebenderberichtigungkonzerninternerverrechnungspreiseinsbesonderediehinzurechnungsbesteuerungvor,dieaufpassive undniedrigbesteuertegewinneausländischerkapitalgesellschaftenzugreift unddiesedendeutschengesellschafternzurechnet.diewirksamkeitdergeltendenhinzurechnungsbesteuerungistaberbeschränkt.sieisteinerseitsinnerhalb dereuropäischenunionaufreinemissbrauchsfällebegrenztundsetztandererseitsvoraus,dasssichdieausländischegesellschaftmehrheitlichimbesitzinländischer Gesellschafter befindet. ÜbereineVerschärfungderHinzurechnungsbesteuerunghinausistdeshalbein neueransatzzursteuerlichenerfassungausdeutschlandabfließenderzahlungennotwendig.umgewinnverlagerungenannichtvoninländernbeherrschte Gesellschaftenzuverhindern,isteineErweiterungderbeschränktenSteuerpflichterforderlich.DieausDeutschlandanGesellschafteninSteueroasengeleistetenZahlungenwerdendazualsinländischeEinkünftederausländischen Gesellschaftangesehen.Davonkannabgesehenwerden,wennderZahlungsempfängereineausreichendeBesteuerungderimAuslandentstehendenGewinne nachweist. EsmüssenaußerdemLückenbeiderHinzurechnungsbesteuerungvoninSteueroasenerrichtetenausländischenFamilienstiftungenundvergleichbarenRechtskonstruktionengeschlossenwerden.DiedenausländischenStiftungenzugeflossenenDividendeneinnahmenmüssendendeutschenBegünstigtenunmittelbar zugerechnetwerden.diebesteuerungdarfauchnichtdurchdiezwischenschaltung weiterer Stiftungen verhindert werden können. Regulierung der Schattenbanken SpätestensseitdemAusbruchderFinanzkriseistdeutlich,dasseineGefahrfür diefinanzstabilitätauchzueinergefahrfürmarktwirtschaftunddemokratie werdenkann.diekontrollederfinanzmärkte,ihrerakteureundderglobalen KapitalströmedarfdahernichtderSelbstregulierungdurchdieunsichtbare HanddesMarktesüberlassenwerden.DurchdieAbwanderunginOffshore- FinanzzentrenunddieVerlagerungvonGeschäftenindenweitgehendunreguliertenSchattenbankensektorentziehensichFinanzmarktakteuredieserstaatlichen Kontrolle.

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/13716 ErstesprominentesBeispielistdiePleitevonLongTermCapitalManagement imjahr1998.derhedge-fondsmitoffiziellemsitzineinemkaumregulierten Offshore-ZentrummachtemitaggressivenSpekulationsgeschäftenVerlustein Höhevon4,6Mrd.US-Dollar.EsdrohteeineGefahrfürdasFinanzsystem,die Notenbank der USA musste eingreifen. ZweitesBeispiel:DieDEPFABank,ehemalsDeutschePfandbriefbankAG,zog Endeder90er-JahrenachIrland,umSteuernzusparenundsichderlästigen deutschenfinanzaufsichtzuentziehen.ende2007wurdediedepfadannvon derdeutschenhyporealestate (HRE)gekauft.KnappeinJahrspäterwurdesie zumsystemrisikofürdasdeutschefinanzsystemundmusstevomstaatmit Milliarden gerettet werden. DiesebeidenBeispielezeigennurdieSpitzedesEisbergs.NachSchätzungen desfinancialstabilityboardverwaltetenschattenbankenwiezweckgesellschaften,geldmarktfonds,hedge-fondsoderfinanzierungsgesellschaftenin 20großenVolkswirtschaftenundderEurozoneimJahr2012Vermögenswerte imumfangvon51bio.euro.diebestehendelaxeregulierungvonschattenbankendecktdierisiken,diediesefürdasfinanzsystemdarstellen,aberin keinster Weise ab. KeinAkteur,keinProduktundkeinMarktdarfmehrunreguliertundohneAufsichtbleiben,wardieDevisederStaats-undRegierungschefsderG20-Staaten imjahr2008.dasanfänglichambitioniertereformtempohatnachgelassen.die PolitikdrohtinsbesonderebeiderRegulierungderSchattenbankenimDickicht dernationalenstandortinteressensteckenzubleiben.dieumfassenderegulierungderfinanzmärkteundeinestärkeretransparenzingrenzüberschreitenden Finanzbeziehungen,wieinInitiativendesFinancialStabilityBoardundder EuropäischeKommissiongefordert,musswiederindenMittelpunktinternationalerVerhandlungengestelltwerden.WeltweitmussauchfürSchattenbanken der Grundsatz gelten: Gleiche Regulierung bei gleichem Geschäft. AuchinOffshore-FinanzzentrensindSchattenbankenabhängigvomZugangzu denweltweitenfinanzmärkten.undessindvorallembanken,diedenschat- tenbankendiesenzuganggewähren.bankenausdeutschlandoderandereneu- LändernlegensoInfektionskanäleausOffshore-FinanzzentrenindaseuropäischeBankensystem.BankenversorgendenSchattenbankensektorvorallem überwertpapierpensionsgeschäftemitkapital.durchdiewiederverwendung derdabeieingesetztenwertpapiereentstehen Verwertungsketten,diesich überregulierteundunreguliertefinanzakteurehinwegerstreckenunddadurch ausdemradarderaufsichtsbehördenverschwinden.fällteingliedderkette aus,kannschnelleinedominowirkungentstehen,dievomschattenbankensektorindenbankensektorübergreift.esgiltdaher,alleverbindungzwischen BankenundSchattenbankenvollständigoffenzulegenunddieInfektionskanäle zu schließen. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1.nachdrücklichaufeuropäischerundinternationalerEbenedafüreinzutreten, dassallestaateneineleistungsgerechtebesteuerungiminlandsicherstellen undgrenzüberschreitendesteuerhinterziehungoderdieaggressivesteuerplanunginternationalerkonzernenichtlängerzumnationalen Geschäftsmodell machen; 2.einedurchgreifendeVerbesserungderinternationalgeltendenStandardsfür diezwischenstaatlichezusammenarbeitinsteuerangelegenheitenvoranzutreiben.hinsichtlichgrenzüberschreitendervermögensanlagenisteinumfassenderautomatischerinformationsaustauscherforderlich.auszuschließen sindrechtlichezusammenschlüsse,derenwirtschaftlichberechtigtenicht feststellbar sind;

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3.sichfüreineumgehendeAusdehnungdesAnwendungsbereichsdereuropäischenZinsrichtlinieaufalleKapitaleinkünftesowieallenatürlichenund juristischenpersonenunteranpassungderbilateralenzinsbesteuerungsabkommen der Europäischen Union einzusetzen; 4.internationaleSanktionsmechanismenzurDurchsetzungvonTransparenz undkooperationingrenzüberschreitendensteuerangelegenheitenzuinitiieren.zurabstimmungdesländerübergreifendenvorgehenssinddieunkooperativen Steueroasen auf schwarzen Listen zu führen; 5.zurBekämpfungderSteuerkriminalitäteinenGesetzentwurfvorzulegen,mit dem daskreditwesengesetzverschärftwird,umdernutzungdesdienstleistungsangebotsdesfinanzsektorszurbegehungvonstraftatenundzur Verschleierung des daraus erlangten Vermögens entgegenzuwirken; diemöglichkeitderstrafbefreiendenselbstanzeigebeisteuerhinterziehung nach einer Übergangsfrist auf Bagatellfälle beschränkt wird; diefristenfürdiefestsetzunghinterzogenersteuernunddiestrafverfolgungvonsteuerhinterziehungenaufeinheitlichzehnjahreangeglichen werden; dieberechtigungderfinanzbehördenklargestelltwird,zuraufklärung vonsteuerstraftatendatenübermutmaßlichesteuerhinterzieherzu kaufen; 6. zur Bekämpfung der aggressiven Steuerplanung a)auf internationaler Ebene dasvonderoecddurchgeführteprojektzurbekämpfungderaushöhlungderbesteuerungsgrundlageunddergewinnverlagerung (BEPS) aktiv zu unterstützen; sichdafüreinzusetzen,dasslangfristigeinemindestbesteuerungvon Gewinnenvereinbart,GewinnenachvergleichbarenRegelnermittelt undsteuerlichesonderregelungenfürbestimmteeinkünfte,insbesondere Zinsen und Lizenzeinnahmen, beseitigt werden; sichfürdiebeseitigungschädlichersteuerbegünstigungeneinzusetzen,dienurgebietsfremdengewährtwerden,dieaufreinkünstlichen GestaltungenberuhenunddiejeglicherwirtschaftlicherSubstanzentbehren; sichfüreineweiterentwicklungderverrechnungspreisrichtliniender OECDinsbesonderemitdemZieleinzusetzen,dieVerlagerungimmaterieller Wirtschaftsgüter angemessen bewerten zu können; sichfüreinestärkereabstimmungdernationalensteuersystemeeinzusetzen,ummöglichkeitenderdoppeltennichtbesteuerungvon GewinnendurchhybrideRechtsformenundFinanzinstrumentezuverhindern; sichdafüreinzusetzen,dassfürdeutschegrenzüberschreitendtätige UnternehmeneineländerbezogeneBerichterstattungübererzielte Gewinne, Verluste und gezahlte Steuern vorgeschrieben wird; b)sichaufeuropäischerebenedafüreinzusetzen,dassdiehinzurechnungsbesteuerung über reine Missbrauchsfälle hinaus wieder anwendbar wird;

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/13716 c) einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem diebeschränktesteuerpflichtfürgeleistetezahlungenangesellschafteninsteueroasenerweitertwird,umesinsbesondereausländischen Konzernen überdiehinzurechnungsbesteuerunghinaus zuerschweren,gewinnemiteinemunmittelbarenbezugzudeutschlandin Steueroasen zu verlagern; dielückenbeiderhinzurechnungsbesteuerungausländischerfamilienstiftungen geschlossen werden; 7.demPrinzip GleicheRegulierungbeigleichemGeschäft auchimschattenbankensektorweltweitgeltungzuverschaffenundinfektionskanäleimdeutschenundimeuropäischenbankensektorzuschließen.siesollsichfüreine umfänglicheundschnellstmöglichekonkretisierungundumsetzungder InitiativendesFinancialStabilityBoardundderEuropäischenKommission einsetzenundhierbeieinevorreiterrolleeinnehmen.hierzuzähltinsbesondere, a)dietransparenzaufdenfinanzmärktenzuerhöhen.diegeplanteverwendungeinereindeutigenidentifikationskennungfürfinanzmarktakteure unddieverpflichtungzurregistrierungvontransaktioneninregistern mussüberderivatehinausauchfüralleweiterenfinanztransaktionen gelten,ausdenenrisikenfürdiefinanzstabilitäterwachsenkönnen,insbesondere für Wertpapierpensionsgeschäfte; b)dieansteckungsgefahrenfürdasbankensystemzuverringern.risikoreichefinanzbeziehungenzwischenkredit-undeinlagebankenund Schattenbankenmüssenstärkerbegrenztwerden.Dasderzeitvonder BundesregierunggeplanteVerbotumfasstnurKredit-undGarantiegeschäftemitHedge-FondsodergehebeltenInvestmentfondsundist daher unzureichend. Berlin, den 4. Juni 2013 Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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