Deutscher Bundestag Drucksache 16/10813 16. Wahlperiode 07. 11. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Suchdienstedatenschutzgesetzes (SDDSG) A. Problem und Ziel DernationaleSuchdienstdesDeutschenRotenKreuzesundderKirchliche SuchdienstführenaufGrundvonSuchdienstvereinbarungenAufgabenimAuftragderBundesregierungdurch.Sieerhebenundspeichernseit1945personenbezogene Daten. DerBundesbeauftragtefürdenDatenschutzunddieInformationsfreiheit (BfDI) hatinseinem16.tätigkeitsberichtaufdasfehleneinerbereichsspezifischen Grundlage für die Arbeit der Suchdienste hingewiesen. B. Lösung MitdemGesetzentwurfwirdeinebereichsspezifischeGrundlagefürdenUmgang der nationalen Suchdienste mit personenbezogenen Daten geschaffen. C. Alternativen Keine D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte Nicht ersichtlich. E. Sonstige Kosten SonstigeKosten,insbesonderefürdieWirtschaft,sindnichtzuerwarten.AuswirkungenaufdieEinzelpreise,dasallgemeinePreisniveauunddasVerbraucherpreisniveau sind ebenfalls nicht zu erwarten. F. Bürokratiekosten IndemvorliegendenGesetzentwurfwerdenwederfürdieWirtschaft,dieBürgerinnenundBürgernochfürdieVerwaltungInformationspflichtenneueingeführt, geändert oder aufgehoben.
Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/10813
Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/10813 Entwurf eines Suchdienstedatenschutzgesetzes (SDDSG) Vom Anlage1 Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: 1 Anwendungsbereich des Gesetzes DiesesGesetzregeltdenUmgangdesSuchdienstesdes DeutschenRotenKreuzes (DRK-Suchdienst)unddesKirchlichenSuchdienstesdesDeutschenCaritasverbandesund desdiakonischenwerkesdeutschland (KirchlicherSuchdienst)mitpersonenbezogenenDaten,soweitdieseSuchdienste im Auftrag der Bundesregierung tätig sind. 2 Aufgaben der Suchdienste (1)DerDRK-SuchdienstnimmtimAuftragderBundesregierung folgende Aufgaben wahr: 1.Erschließen,Sammeln,OrdnenundVerarbeitenvonInformationenzumZweckderFamilienzusammenführung und zur Klärung des Schicksals von a)kriegs-undzivilgefangenensowiewehrmachtsvermisstenundzivilverschlepptendeszweitenweltkriegessowievonkindern,dieimzusammenhangmit demzweitenweltkriegvonihrenfamiliengetrennt worden sind, b)personen,diealsfolgevonbewaffnetenkonflikten, vergleichbarschwerwiegendenereignissen,katastrophen,unglücksfällengrößerenausmaßesoderinanderensituationen,indenendiesuchdiensttätigkeitals humanitäremaßnahmeerforderlichist,voneinander getrenntwordensindoderdenkontaktzueinander verloren haben, c)insassenderehemaligensowjetischenspeziallagerin derehemaligensowjetischenbesatzungszoneund derehemaligendeutschendemokratischenrepublik sowievonpolitischenhäftlingeninderehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, d)deutschenstaatsangehörigen,deutschenvolkszugehörigenundderenangehörigen,dieentwedernochin denaussiedlungsgebietennach 1Abs.2Nr.3des BundesvertriebenengesetzeslebenoderimZusammenhangmitdenEreignissendesZweitenWeltkriegesimGebietderBundesrepublikDeutschland Wohnsitzgenommenhaben,insbesonderesoweitdieseInformationenimZusammenhangmitderPrüfung dermöglichkeitenzueinemzuzugindiebundesrepublikdeutschlandstehenodersoweitsieimrahmendergewährungvonmateriellenhilfenodervon Gesundheitshilfen stehen, 2.BeratungderinNummer1genanntenPersonenundihrer Angehörigen,insbesondereimAufnahmeverfahrennach dembundesvertriebenengesetzundinstaatsangehörigkeits-undausländerrechtlichenangelegenheitensowie GewährungvonmateriellenHilfenodervonGesundheitshilfenanbedürftigePersonenmitWohnsitzimAusland, 3.Planung,VorbereitungundWahrnehmungderAufgabendesamtlichenAuskunftsbürosderBundesrepublik DeutschlandnachArtikel122Abs.1desIII.GenferAbkommensüberdieBehandlungderKriegsgefangenen undnachartikel136abs.1desiv.genferabkommens vom12.august1949zumschutzevonzivilpersonenin Kriegszeiten, 4.AuskunftserteilungzumZweckderVermisstensuche, SchicksalsklärungundFamilienzusammenführungsowie zurerfüllungderaufgabennachdennummern2und3 an a)dieinnummer1genanntenpersonenundihreangehörigen (VerwandteundVerschwägertegeraderLinie, Ehegatten,Lebenspartner,Verlobte,auchimSinne deslebenspartnerschaftsgesetzes,geschwister;ehegattenoderlebenspartnerdergeschwister,geschwisterderehegattenoderlebenspartner,undzwar auchdann,wenndieeheoderdielebenspartnerschaft,diediebeziehungbegründethat,nichtmehr bestehtoderwenndieverwandtschaftoderschwägerschafterloschenist;außerdemgeschwisterder ElternundderenKinder,KinderderGeschwistersowie Pflegeeltern und Pflegekinder), b)öffentliche Stellen, c)anderesuchdiensteinrichtungenundhilfsorganisationen im In- und Ausland. (2)DerKirchlicheSuchdienstnimmtimAuftragderBundesregierung folgende Aufgaben wahr: 1.Erschließen,Sammeln,Ordnen,AufbewahrenundVerarbeitenvonInformationenzurKlärungundDokumentationdesSchicksalsderdeutschenBevölkerunginden Gebietennach 1Abs.2Nr.3desBundesvertriebenengesetzesimZusammenhangmitdenEreignissenoder infolgedeszweitenweltkriegesüberdeutschestaatsangehörige,deutschevolkszugehörigeundderenangehörige, 2.AuskunftserteilungzumZweckderSuchenachVermisstenundderenAngehörigen,derSchicksalsklärung,der KlärungvonFamilienstrukturenvonVertriebenenund Spätaussiedlern,derDokumentationundfürbehördliche ZweckeinPersonenstands-,Versorgungs-,Renten-und Lastenausgleichsangelegenheiten,Wohnsitzbestätigungen,FeststellungeninAufnahmeverfahrenfürSpätaussiedler,Staatsangehörigkeitsfeststellungsverfahren,EntschädigungsverfahrenundinNachlassangelegenheiten an die in Absatz 1 Nr. 4 Genannten,
Drucksache 16/10813 6 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3.BeratungundUnterstützungbeiderBeschaffungvon Unterlagenausdenin 1Abs.2Nr.3desBundesvertriebenengesetzes genannten Gebieten, 4.ErmittlungenzurKlärungdesSchicksalsodereinzelner SachverhalteinBezugaufdeninNummer1genannten Personenkreis. 3 Erhebung (1)DieSuchdienstedürfenauchohneMitwirkungdes BetroffenenpersonenbezogeneDatenzudenin 2genanntenPersonenerheben,sofernderenKenntnisfürdieErfüllung ihrer Aufgaben nach 2 erforderlich ist. Dies sind: 1.Familienname,Vatersname,Vornamen,TagundOrtder Geburt,Geburtsbezirk,Geschlecht,Staatsangehörigkeit, Volkszugehörigkeit,WohnanschriftundfrühereWohnanschriften,gegenwärtigerAufenthaltsort,Telefon-/Telefaxnummern,E-Mail-/Internetadressen,Schulbesuche, ausgeübteberufe,erworbeneberufsbezeichnungenund akademischegradesowienamenvonfamilienangehörigen,derverwandtschaftsgradzudiesen,derenstaatsangehörigkeit,derenvolkszugehörigkeitundderen Wohnanschriften, 3.bildliche Darstellungen, 4. körperliche Merkmale zur Identifizierung von Kindern, 2.abweichendeNamensschreibweisen,frühereNamen, Aliaspersonalien,Künstlernamen,regionaleSpitznamen, Ordensnamen,Familienstand,frühereEhen,Religionszugehörigkeit, 5.ZugehörigkeitzumilitärischenEinrichtungenundVerbänden,paramilitärischenEinrichtungenundVerbänden, AngabenüberKriegsgefangenschaft,Inhaftierung,Internierung,Zwangsarbeit,VerwundungensowiederenSpätfolgen, 6.AngabenausdemAufnahmeverfahrennachdemBundesvertriebenengesetzwieDatumderAntragstellung,der Aus-undEinreise,sonstigeEinreisedaten (Angabenüber Wohnorte,Grundbesitz,BerufsausübungoderTätigkeitenindenin 1Abs.2Nr.3desBundesvertriebenengesetzes genannten Gebieten), 7.HinweisezuFlucht,Vertreibung,Umsiedlungundzum weiteren Schicksal, 8.AngabenzurPrüfungvonmateriellenHilfenodervon Gesundheitshilfen für Hilfeleistungsempfänger. (2)DieSuchdiensteerhaltenvomBundesverwaltungsamt durchregelmäßigedatenübermittlungeninautomatisierter FormdiezuihrerAufgabenerfüllungerforderlichenpersonenbezogenenDatenausdemAufnahmeverfahrennachdem Bundesvertriebenengesetz,wenndieAntragstellerausden in 1Abs.2Nr.3desBundesvertriebenengesetzesgenannten Gebieten stammen. 4 Verwendung (1)DievorgenanntenSuchdienstedürfendienach 3erhobenenunddienachdemBundesvertriebenengesetzübermitteltenpersonenbezogenenDatenspeichern,verändern undnutzen,wenneszurerfüllungihreraufgabenerforderlich ist. (2)PersonenbezogeneDatenzudenin 2Abs.1Nr.1 undabs.2genanntenpersonendürfen,wenneszurerfüllungderaufgabendersuchdiensteerforderlichist,übermittelt werden an 1.diein 2Abs.1Nr.1genanntenPersonenundderenAngehörige, 2.öffentlicheStellenunterdenVoraussetzungendes 15 des Bundesdatenschutzgesetzes, 3.SuchdiensteinrichtungenundHilfsorganisationenimInund Ausland. EineDatenübermittlungnachSatz1istnurzulässig,soweit derbetroffenekeinschutzwürdigesinteresseamausschluss derübermittlunghat.besondereartenpersonenbezogener Daten ( 3Abs.9desBundesdatenschutzgesetzes)dürfen nurübermitteltwerden,soweitdiesedatenmitpersonenbezogenendatennach 3Abs.1Satz2soverbundensind, dasseinetrennungnichtodernurmitunvertretbaremaufwandmöglichistoderdieerfüllungderaufgabennach 2 ohne diese Angaben wesentlich erschwert wird. 5 Löschung PersonenbezogeneDatensindzulöschen,wennihre KenntnisfürdieErfüllungihrerAufgabennach 2nicht mehrerforderlichistundnichtanzunehmenist,dassdurch dielöschungschutzwürdigebelangedesbetroffenenbeeinträchtigt werden. 6 Schadenersatz WirdeinemBetroffenendurcheinenachdiesemGesetz odernachanderenvorschriftenüberdendatenschutzunzulässigeoderunrichtigeverarbeitungseinerpersonenbezogenendateneinschadenzugefügt,istdieverantwortlichestelledembetroffenenzumschadenersatzverpflichtet.die Ersatzpflichtentfällt,soweitdieverantwortlicheStelledie nachdenumständendesfallesgebotenesorgfaltbeachtet hat. Dies gilt auch bei automatisierter Verarbeitung. 7 Anwendung des Bundesdatenschutzgesetzes SoweitindiesemGesetzkeineabweichendenRegelungen getroffensind,sindderersteundderzweiteabschnittdes BundesdatenschutzgesetzesmitAusnahmeder 3a,4 Abs. 2 und 3 anzuwenden. 8 Inkrafttreten DiesesGesetztrittamTagenachderVerkündunginKraft.
Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7 Drucksache 16/10813 Begründung 1.Allgemeines A.Allgemeiner Teil DerDRK-SuchdienstundderKirchlicheSuchdienstführen aufgrundvonsuchdienstvereinbarungenaufgabenimauftragderbundesregierungdurch.sieerhebenundverarbeiten personenbezogenedaten,ohnedasshierfüreinebereichsspezifische Grundlage vorhanden ist. AußerdemerfülltdasDeutscheRoteKreuzdieAufgabedes amtlichenauskunftsbürosnachdemiii.genferabkommen vom12.august1949überdiebehandlungderkriegsgefangenenunddemiv.genferabkommenvom12.august1949 zum Schutze von Zivilpersonen in Kriegszeiten. AnderErfüllungderSuchdienstaufgabenbestehteinbesonderesöffentlichesInteresse.NachEndedesZweitenWeltkriegeswurdendieSuchdienstaufgabenvoneinigenLändern schonkurznachderengründungalsöffentlicheaufgabedeklariertundteilweiseauchstaatlichenstellenübertragen.im ZugederweiterenEntwicklungundwachsendenBedeutung dersuchdienstarbeitenhatderländerratfürdiebritische, französischeundamerikanischebesatzungszoneimnovember1948diesuchdienstarbeitalsaufgabedesstaatesanerkannt.nachdergründungderbundesrepublikdeutschland wurdedersuchdienstfürkriegsgefangeneundheimatvertriebenedenkriegsfolgelastenzugerechnetunddiefinanzierungszuständigkeitdurchdaserstegesetzzurüberleitungvonlastenunddeckungsmittelnaufdenbund (ErstesÜberleitungsgesetz)vom28.November1950 (BGBl.I S.773)demBundübertragen.DieserbeauftragtedasDeutscheRoteKreuzunddiebeidenkirchlichenWohlfahrtsverbändemitderDurchführungdesSuchdienstes.Insbesondere dieaufveranlassungderbundesregierungdurchgeführte RegistrierungderKriegsgefangenenundVermisstenvom 1.bis11.März1950unddieaufGrundeinerEntschließung desdeutschenbundestagesvom23.märz1953durchgeführte GesamterhebungzurKlärungdesSchicksalsderehemaligendeutschenBevölkerungindenVertreibungsgebieten unterstreichendasbesondereöffentlicheinteressedes StaatesandenSuchdienstaufgaben,mitdeneninersterLinie dasdurchdiekriegsereignisseerlitteneschicksalderbetroffenenaufgeklärtodergemindertunddiefamilienwiederzusammengeführt werden sollten. DieSuchdiensteverfügenüberDatenaufKarteikarten,in Akten,aufMikrofilmundinelektronischenDatenbanken. DieBeständewurdeninwesentlichenTeilenindenersten Nachkriegsjahren,insbesondereauchaufGrundderobenerwähntenRegistrierungenundErhebungen,angelegt.Dieser Datenpoolaus vorkonstitutioneller Zeit,alsesnochkeine Datenschutzgesetzgebunggab,wirdergänztdurchDaten vonausländischenarchiven,ausländischenrot-kreuz- Gesellschaften,demInternationalenKomiteevomRoten Kreuz,vomInternationalenSuchdienstBadArolsen (ISD), vonderdeutschendienststellefürdiebenachrichtigungder nächstenangehörigenvongefallenenderehemaligendeutschenwehrmacht (WASt),vonMeldebehördenundvonanderenöffentlichenundnichtöffentlichenStellen,diesichmit AuskunftsersuchenandieSuchdiensteinrichtungenwenden, sowiedurchfreiwilligeangabenderantragstellerundauf GrundeigenerErhebungen.AlledieseDatenbildendie GrundlagefürdieAufgabenwahrnehmungderSuchdiensteinrichtungen. DurchArtikel2desGesetzeszudenZusatzprotokollenI undiizudengenferrotkreuz-abkommenvon1949vom 11.Dezember1990wurdederBundesministerdesInnern ermächtigt,diederbundesrepublikdeutschlandnachartikel122abs.1desiii.genferabkommensvom12.august 1949überdieBehandlungderKriegsgefangenenundnach Artikel136Abs.1desIV.GenferAbkommensvom12.August1949zumSchutzevonZivilpersoneninKriegszeiten obliegendenaufgabeneinerhilfsgesellschaftimsinnedes Artikels26desI.GenferAbkommenszuübertragen.Die AnerkennungalsHilfsgesellschaftimSinnedesArtikels26 desi.genferabkommenszurverbesserungdeslosesder VerwundetenundKrankenderStreitkräfteimFeldevom 12.August1949hattedieBundesregierunggegenüberdem DeutschenRotenKreuzmitihrenSchreibenvom26.Februar1951und27.September1956ausgesprochen.DieBeauftragungmitderPlanungundVorbereitungeinesamtlichen AuskunftsbüroswarmitSchreibendesBundesministersdes Innernvom8.September1966erfolgt.DiePlanung,VorbereitungundWahrnehmungderAufgabeneinesamtlichen AuskunftsbürosdurchdasDeutscheRoteKreuzwurdein dersuchdienstvereinbarungvom8.juni2001zwischen dembundesministeriumdesinnernunddemdeutschenrotenkreuzmithinweisaufdasgesetzvom11.dezember 1990 nochmals bestätigt. DerBundesbeauftragtefürdenDatenschutzunddieInformationsfreiheithatinseinem16.Tätigkeitsbericht (Bundestagsdrucksache13/7500,S.32)aufdasFehleneinerbereichsspezifischenRechtsgrundlagefürdieDatenverarbeitungderSuchdienstehingewiesen.MitdiesemGesetzwird eine solche spezialgesetzliche Rechtsgrundlage geschaffen. DieGesetzgebungskompetenzdesBundesergibtsichaus Artikel73Abs.1Nr.13undArtikel74Abs.1Nr.6des GrundgesetzessowieausArtikel74Abs.1Nr.7inVerbindung mit Artikel 72 Abs. 2 des Grundgesetzes. DiebundesgesetzlicheRegelungderMaterieist soweitsie auchaufartikel74abs.1nr.7desgrundgesetzesgestützt wird zurwahrungderrechtseinheiterforderlich.sie knüpftandietatsachean,dassderbunddenauftragandie SuchdienstedesDeutschenRotenKreuzesundderkirchlichenWohlfahrtsverbändeerteilthatunddieSuchdienste bundesweiteaufgabenwahrnehmen,diekeinenkonkreten BezugzueinzelnenLändernhaben.EineeinheitlicheRegelungdurchdenBundistzurErzielungeineseinheitlichen DatenschutzstandardsbeidenSuchdienstenerforderlich. GegenstanddiesesGesetzessinddiedatenschutzrechtlichen AnforderungenandieSuchdienste.EswürdezuproblematischenFolgenführen,wennaufLänderebeneunterschiedlicheAnforderungenaneinunddieselbeEinrichtunggestellt werdenwürden.auchwürdedieszueinerrechtsunsicherheitbeidenbetroffenenführen.dakeineaufdieländerbezogenenanknüpfungspunktebeidieserregelungsmaterie erkennbarsind,würdeeineregelungaufländerebeneeine
Drucksache 16/10813 8 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Rechtszersplitterungbewirken,dieimInteressesowohldes BundesalsauchderLändernichthingenommenwerden kann.eineeinheitlicheregelungdurchdenbundistdaher zurwahrungderrechtseinheitimgesamtstaatlicheninteresse zwingend erforderlich. 2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte und sonstige Kosten DieSuchdienstewerdenaufderGrundlagedesErstenGesetzeszurÜberleitungvonLastenundDeckungsmittelnauf denbund (ErstesÜberleitungsgesetz)vom28.November 1950 (BGBl.IS.773)i.d.F.vom28.April1955 (BGBl.I S.193),zuletztgeändertdurchGesetzvom8.Juni1977 (BGBl.IS.2317)undaufGrundderSuchdienstvereinbarungenvom8.Juni2001,dieandieStellederSuchdienstvereinbarungenvom28.Mai1958bzw.vom7.November 1961getretensind,nach 44derBundeshaushaltsordnung institutionellgefördert.durchdasgesetzentstehenkeine zusätzlichen Kosten. 3.Gleichstellungspolitische Bedeutung Keine 4.Bürokratiekosten MitdemGesetzwerdenkeineInformationspflichtenneu eingeführt,geändertoderaufgehoben.esentstehenkeine Bürokratiekosten für Wirtschaft, Bürger und Verwaltung. DaherhatderNationaleNormenkontrollratimRahmenseinesgesetzlichenPrüfauftrageskeineBedenkengegendas Regelungsvorhaben. B.Besonderer Teil Zu 1 DerDRK-SuchdienstbestehtderzeitausverschiedenenEinrichtungenwiederSuchdienstleitstelle,derSuchdienstverbindungsstelle,demSuchdienstHamburg (Kernaufgaben: FamilienzusammenführungderSpätaussiedler,Gewährung vonmateriellenhilfenundgesundheitshilfenfürdeutsche inosteuropa)unddemsuchdienstmünchen (Kernaufgaben: NachforschungennachvermisstenMilitär-undZivilpersonen),dieunterderRechtsträgerschaftdesDRK-Generalsekretariatsarbeiten,sowiedenSuchdienststellenindeneigenständigenLandes-undKreisverbändendesDeutschenRoten Kreuzes. FürdieAufgabennach 2Abs.1Nr.3hatdasDeutsche RoteKreuzinBerlineinamtlichesAuskunftsbüroeingerichtet. DerKirchlicheSuchdienstarbeitetunterderRechtsträgerschaftderkirchlichenWohlfahrtsverbändeDeutscherCaritasverbande.V.undDiakonischesWerkderEvangelischen KircheinDeutschlande.V.SeineKernaufgabenstellen NachforschungenunddieErteilungvonAuskünftenüberdie WohnbevölkerungmitWohnsitzzuBeginndesZweiten WeltkriegesindenVertreibungsgebietendar.ErarbeitetderzeitmiteinerLeitstelleinMünchenundjeeinemZentrum fürheimatortskarteien (HOK-Zentrum)inPassau zuständigfürdiegebieteniederschlesien,oberschlesienund Sudetendeutsche undstuttgart zuständigfürdieübrigen Vertreibungsgebiete. 1stelltfest,dassdieSuchdiensteAufgabenimAuftragder Bundesregierungwahrnehmen.DiesstärktdiePositionder SuchdiensteimVerkehrmitBehörden (Meldebehörden, Vertriebenen-oderAusgleichsämter,Rentenversicherungsträgeru.a.).DieAufgabensindimEinzelneninzweiSuchdienstvereinbarungenvom8.Juni2001festgelegt,einer zwischendembundesministeriumdesinnernunddem DeutschenRotenKreuzundeinerzweitenbetreffendden KirchlichenSuchdienstzwischendemBundesministerium desinnerneinerseitsunddemdeutschencaritasverband e.v.unddemdiakonischenwerkderevangelischenkirche in Deutschland e. V. andererseits. DasGesetzgiltnurfürdenUmgangmitdenzurErfüllung deraufgabennach 2notwendigenpersonenbezogenen Daten,nichtaberz.B.fürdenUmgangderSuchdienstemit personenbezogenen Daten zu ihren Beschäftigten. Zu 2 2beschreibtinAnlehnungandieSuchdienstvereinbarungenvom8.Juni2001dievondenSuchdienstenwahrgenommenen Aufgaben. Absatz 1 beschreibt die Aufgaben des DRK-Suchdienstes. Absatz1Nr.1BuchstabeabisdbenenntdieAufgabenErschließen,Sammeln,Ordnen,AufbewahrenundVerarbeiten voninformationen,diezumzweckederfamilienzusammenführungundschicksalsklärungdurchgeführtwerden; hierwirdnachdemanlass,derzufamilientrennungengeführt hat, unterschieden. ZurSammlungnachNummer1gehörtauchdieEvidenzhaltung (AktualisierungundErgänzung).AusdemZweiten Weltkriegsindbisheute,rund60JahrenachseinemEnde, übereinemillionvermisstenschicksalenichtgeklärt.anden DRK-SuchdienstwerdenauchheuteJahrfürJahrnochTausendeneueSuchanfragenzuVermisstenausdemZweiten Weltkrieggerichtet.ErkannaufgrunddervorhandenenBeständeundderständigaktualisiertenundergänztenInformationennochheutejährlichTausendeSchicksaleklären;vor allemdurchdieöffnungvonarchiveninderehemaligen UdSSR seit Anfang der 90er Jahre. Absatz1Nr.1BuchstabeaumfasstKriegs-undZivilgefangene,WehrmachtsvermissteundZivilverschlepptedes ZweitenWeltkriegessowieFamilien,diewährendoderals FolgedesZweitenWeltkriegesdurchFluchtoderVertreibungdenKontaktzueinanderverlorenhaben.DieSchicksalsklärungundFamilienzusammenführungdiesesPersonenkreisesbetrifftüberwiegenddeutscheStaatsangehörige undvolkszugehörige.zudiesempersonenkreiszählenaber auchnichtdeutschestaatsangehörige,insbesondereweilin der Wehrmacht nicht nur Deutsche eingesetzt waren. NachAbsatz1Nr.1BuchstabeberstreckensichdieAufgabendesDRK-SuchdienstesaufPersonen,dievoneinandergetrenntwurdenbzw.denKontaktzueinanderverloren habenalsfolgevonbewaffnetenkonflikten,vergleichbar schwerwiegendenereignissen,katastrophen,unglücksfällengrößerenausmaßesundinanderensituationen,soweit diesalshumanitäremaßnahmeerforderlichist.abgesehen vondereinbeziehungdersituationen,indenensuchdienst-
Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 9 Drucksache 16/10813 tätigkeitalshumanitäremaßnahmeerforderlichist,werden damitaufgabennachdersuchdienstvereinbarungmitdem DeutschenRotenKreuzumschrieben.AndereSituationen, indenendiesuchdiensttätigkeitalshumanitäremaßnahme erforderlichist,sindeinbezogen,weilderdrk-suchdienst ineinzelfällenmenschenausgründendermenschlichkeit hilft,dienichtvonbewaffnetenkonflikten,vergleichbar schwerwiegendenereignissen,katastrophenoderunglücksfällengrößerenausmaßesbetroffensind.eine (andere)situation,inderhumanitäremaßnahmenzumzweck derfamilienzusammenführungundschicksalsklärungerforderlichsind,liegtetwabeisuchanfragenvonopfernvon Menschenhandel,unbegleitetenminderjährigenFlüchtlingen,OpfernvonSchlepperbandensowieinKrankheitsfällenvor.DieSuchenacheinerPersonausKrankheitsgründenkannzumBeispielbeiBedarfeinerRückenmarksspendeerforderlichseinoderinFällen,indenendie KontaktherstellungzueinemschwererkranktenAngehörigenmittraditionellenKommunikationsmittelnnichtmehr möglich ist. DasDeutscheRoteKreuzbearbeitetüberdasweltweite NetzwerkderinternationalenRotkreuzbewegungSuchanfragenzuvermisstenAngehörigen.DieSuchanfragenbetreffen EreignisseimIn-undAusland.DabeiwerdennichtnurEreignisseerfasst,beidenendeutscheStaatsangehörigebetroffensind.DieswäreauchmitdenRotkreuzgrundsätzennicht zuvereinbaren.dienachforschungstätigkeitdesdrk- SuchdienstesberuhtallerdingsinallerRegelaufAnfragen vondeutschenoderanderenpersonen,diesichindeutschlandaufhaltenbzw.eswerdendeutscheoderpersonen,die sichindeutschlandaufhalten,gesucht.zudenaufgabendes DRK-SuchdienstesfürdieinNummer1BuchstabebgenanntenPersonenzähltfernerderAustauschvonRotkreuznachrichten,wenndiesesichinSituationenbefinden,in denendietraditionellenkommunikationsmittelnichtmehr funktionieren.rotkreuznachrichtensindreinprivatemitteilungenannahestehendepersonen,dienichtverschlossen werdenundvonbehördengelesenwerdenkönnen.deraustauscherfolgtüberdasweltweitenetzwerkderinternationalenrotkreuzbewegung.dieseartdernachrichtenübermittlungistzumbeispielfürkriegsgefangeneoftmalsdie einzige Möglichkeit, mit ihren Familien Kontakt zu halten. IndeninAbsatz1Nr.1Buchstabecgenanntenehemaligen sowjetischenspeziallagerninderfrüherensowjetischenbesatzungszoneundderspäterenddrwurdennachdemeinmarschderrotenarmeeinostdeutschlandimfrühjahr 1945über100000MenschenvomsowjetischenGeheimdienstoftlangeJahreohneVerfahrenundohneeineMöglichkeit,ihreAngehörigenzuinformieren,festgehalten. ZehntausendeMenschenstarbenindenSpeziallagern.Viele derinhaftiertenwurdenindieudssrdeportiertundmusstendortteilweisebis1956instraflagernarbeiten.die SchicksalsklärungundFamilienzusammenführungvon InsassendersowjetischenSpeziallagerwirdnochJahrzehnte in Anspruch nehmen. InAbsatz1Nr.1BuchstabedwerdenAufgabendesDRK- SuchdienstesfürdenPersonenkreisderdeutschenStaatsangehörigenundVolkszugehörigenindenAussiedlungsgebietensowiederAus-undSpätaussiedlereinschließlichderen Angehörigen,dieinDeutschlandAufnahmegefundenhaben,beschrieben.Dabeihandeltessichzumeinenumdie AufgabederSuchenachAngehörigenundzumanderenum diefamilienzusammenführungvondeutschenundderen Angehörigen aus den Aussiedlungsgebieten. Absatz1Nr.2benenntdieAufgabenderindividuellenHilfenundBeratungenfürprivatePersonen.Dazugehörenzum BeispieldieBeratungundHilfevonSpätaussiedlernundderenFamilien,insbesondereimAufnahmeverfahrennach dembundesvertriebenengesetzundinstaatsangehörigkeitsundausländerrechtlichenverfahren.desweiterengehören dazudieberatungübernachzugsmöglichkeitenvongetrenntenfamilienangehörigenzubleibeberechtigtenflüchtlingen.derdrk-suchdienstleistetauchhilfenzumlebensunterhalt,gesundheitsfürsorgerischehilfen (Gesundheitshilfen)undberätinEntschädigungsfragensowieüber anderehilfsmöglichkeiten.fernergehörtzuseinenaufgabendieberatungüberhaftbescheinigungensowieüber EvakuierungenausdenangestammtenGebietenimZusammenhangmitdenEreignissendesZweitenWeltkrieges,etwa für jüdische Emigranten. Absatz1Nr.3nimmtBezugaufdiedemDeutschenRoten KreuzübertragenenAufgabendesamtlichenAuskunftsbüros nach dem III. und dem IV. Genfer Abkommen. Absatz1Nr.4beschreibtalseigenständigeAufgabedes DRK-SuchdienstesdieAuskunftserteilung;dieBefugniszur ÜbermittlungpersonenbezogenerDatenergibtsichaus 4 Abs.2. DieErteilungvonAuskünftenisteinerderwesentlichen GründefürihreDatenverarbeitung.BuchstabeabenenntzugleichdieAdressaten,andiederDRK-Suchdienstdievon ihmgewonnenenerkenntnisseundinformationenweitergibt. DerBegriffdesAngehörigeninAbsatz1Nr.4Buchstabea beruhtaufderlegaldefinitionin 11Abs.1Nr.1desStrafgesetzbuches,ergänztumGeschwisterderElternundderen Kinder, Kinder der Geschwister. DieAuskunftserteilungzumZweckderVermisstensuche, SchicksalsklärungundFamilienzusammenführungsowie zurerfüllungderaufgabennachdennummern2und3an öffentlichestellen (Buchstabeb)beinhaltetbeispielsweise AuskünfteanMeldebehörden,Standesämter,Staatsangehörigkeitsbehörden,dasBundesverwaltungsamt,dasBundesamtfürMigrationundFlüchtlinge (Ausländerzentralregister),Sozialversicherungsträger,diefürAngelegenheitender VertriebenensowieAussiedler/Spätaussiedlerzuständigen StelleneinschließlichderfürdenLastenausgleichzuständigen Behörden, Versorgungsämter, Sozialämter, Gerichte. BeideninAbsatz1Nr.4Buchstabecerwähntenanderen SuchdienstenundHilfsorganisationenimIn-undAusland handeltessichimregelfallumorganisationen,deren ZwecknichtaufeinenwirtschaftlichenGeschäftsbetriebgerichtet ist, sondern die gemeinnützige Ziele verfolgen. Absatz2beschreibtdieAufgabendesKirchlichenSuchdienstes. ZurSammlungnachNummer1gehörtauchhierdieEvidenzhaltung (AktualisierungundErgänzung).Geradehieran bestehteinbesonderesöffentlichesinteresse.dennder KirchlicheSuchdienstistdieeinzigeEinrichtung,dieüber nahezulückenloseunterlagenüberdieeinwohnerderehemalsdeutschenoderzumindestauchdeutschbesiedelten
Drucksache 16/10813 10 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode GebietejenseitsvonOderundNeißeverfügt.Erähneltdamit einemeinwohnermeldeamtfürdiesegebiete.erkannauf GrunddessenAuskunftüberdasSchicksal,alsodenVerbleibundgegebenenfallsheutigenAufenthaltsortderehedemindenGebietennach 1Abs.2Nr.3desBundesvertriebenengesetzeslebendendeutschenBevölkerung,geben, dasdieseimzusammenhangmitdenereignissendeszweitenweltkriegeserlittenhat.erkannnamentlichauskunft gebenüberumsiedlung,inhaftierung,kriegshandlung, Flucht,Vertreibung,Verschleppung,Auswanderungund AussiedlungoderSpätaussiedlungderdeutschenStaatsangehörigen,deutschenVolkszugehörigenundderen deutschen oder auch nichtdeutschen Angehörigen. EinenwesentlichenTeilderAuskunftserteilungnachNummer2stelltdiefürbehördlicheZweckedar (Absatz2Nr.2 inverbindungmitabsatz1nr.4buchstabeb).auskünfte werdennamentlicherteiltinpersonenstands-,versorgungs-, Renten-undLastenausgleichsangelegenheiten,beiStatusfeststellungen (Staatsangehörigkeit,Volkszugehörigkeit), Wohnsitzbestätigungen (Wohnsitzam1.September1939), beifeststellungenzuvertreibungsdruck,benachteiligungen undzursprachsituationimaufnahmeverfahrenfürspätaussiedler. DieinNummer3geregelteBeratungundUnterstützungbei derbeschaffungvonunterlagenausdenin 1Abs.2Nr.3 desbundesvertriebenengesetzesgenanntengebietenumfasstdasherstellenvonkontaktenzunichtöffentlichen Stellen,insbesondereauchPrivatpersonen,wieauchzu öffentlichenstellenwiestandesämtern, (staatlichen)archiven und zu Grundbuchämtern. ErmittlungenzurSchicksals-oderSachverhaltsklärungnach Nummer4erfolgeninsbesonderedurchtelefonischeund schriftlichebefragungvonpersonenundinstitutionen.ermittlungenzurschicksalsklärunghabenzumziel,hinweise überdenverbleibeinerpersonundgegebenenfallsheutigen Aufenthaltsortzuerlangen.ErmittlungenzurSachverhaltsklärungdienendazu,HinweisezuangefragtenTatbeständen zu erlangen. Zu 3 3 regelt die Datenerhebung durch die Suchdienste. DieSuchdiensteverfügenüberumfangreicheDatenbestände aufgrunddersuchdiensttätigkeitenindenerstenjahren nachdemzweitenweltkriegundaufgrundvonerhebungen,dieimauftragderbundesregierungdurchgeführt wurden,insbesondereauchderaufveranlassungder BundesregierungdurchgeführtenRegistrierungderKriegsgefangenenundVermisstenvom1.bis11.März1950und dieaufgrundeinesbeschlussesdesdeutschenbundestages von1953durchgeführte GesamterhebungzurKlärungdes SchicksalsderehemaligendeutschenBevölkerunginden Vertreibungsgebieten.Siebeschaffenaberauchaktuelle Daten. Absatz1Satz1ermächtigtdieSuchdienste,beiderErmittlungvonSachverhaltenAuskünftebeianderenöffentlichen undnichtöffentlichenstelleneinzuholen,ohnedasshierfür jeweilseineeinwilligungvombetroffenenerforderlichist. BeiöffentlichenStellenkannessichz.B.umMeldebehörden,Standesämter,Staatsangehörigkeitsbehörden,dasBundesverwaltungsamt,dasBundesamtfürMigrationund Flüchtlinge (Ausländerzentralregister),diefürAngelegenheitenderVertriebenensowieAussiedler/SpätaussiedlerzuständigenStelleneinschließlichderfürdenLastenausgleich zuständigenbehörden,diewast,gerichteundkirchen handeln. NichtöffentlicheStellenkönnenz.B.ehemaligeArbeitgeber sein. DieErhebungpersonenbezogenerDatenauchohneMitwirkungdesBetroffenenistzurWahrnehmungderAufgaben dersuchdienste,vorallembeidersuchenachvermissten undverschollenenundbeiderfamilienzusammenführung unverzichtbar.denndieerhebungbeimbetroffenenistin diesenfällennaturgemäßoftmalsnichtmöglichoderwürde einenunverhältnismäßigenaufwanderfordern.imübrigen istinallerregeldavonauszugehen,dassdienachforschung nachundzusammenführungvonpersonen,diegetrennt wurden, auch im Interesse des Betroffenen liegt. Satz 2 regelt den Umfang der Datenerhebung. ErumfasstalleDaten,diegeeignetsind,zurSchicksalsklärung,zuStatusfeststellungenoderzusonstigendenSuchdienstenobliegendenAufgabenbeizutragen.JenachAufgabengebietbenötigendieSuchdiensteunterschiedliche Informationen.ZurIdentitätsfeststellungbeiderSuchenach VermisstensindDatenerforderlich,dieüberFamilienname, Vorname,Geburtsname,GeburtsortundGeburtsdatumhinausgehen;beiVielfachnamen (z.b.hansmülleroderheinrichschulz)sindimeinzelfallmehrals100000personen erfasst.beim Vatersnamen handeltessichnichtumden FamiliennamendesVaters.InRusslandsindPatronyme alsbeiname (Oтчество,nachdeutscherTransskription Otschestwo,wasVaternamebedeutet)offiziellerBestandteil desnamens.siestehenzwischendemvornamenunddem FamiliennamenundwerdenamtlichinallenDokumenten geführt.dazusindsieeinteilderüblichenhöflichenanredeform,dieausdemvornamenundpatronymbesteht. ÄhnlicheRegelungenbestehenauchinWeißrussland,der Ukraine und Bulgarien. AlsbesondersgeeignethabensichauchbildlicheDarstellungen, insbesondere Fotografien von Betroffenen erwiesen. BeiderErmittlungvonAngehörigenwerdenoftmalsDaten ausdensammelaktenderstandesämterbenötigt.beider HilfeundBeratungimAufnahmeverfahrensindbeispielsweiseAngabenzurÜberprüfungdermateriellrechtlichen Voraussetzungen (insbesondereabstammung,prägungund Volkszugehörigkeit) erforderlich. NachAbsatz1Satz2Nr.5werdenauchSpätfolgenzu Kriegsgefangenschaft,Inhaftierung,Internierung,ZwangsarbeitundVerwundungenerhoben.AuchnachvielenJahren könnenbeidenbetroffeneninsoweitnochfolgenauftreten. AufdieinAbsatz1Satz2Nr.7genanntenHinweisezu Flucht,Vertreibung,UmsiedlungundzumweiterenSchicksalsinddieSuchdiensteimmerwiederangewiesen,weileine IdentitätsklärungnurmöglichistmitDatenvonPersonen, beidenenvertriebeneaufderfluchtuntergekommenwaren, odermitzeitlichenundräumlichenhinweisenzumfluchtverlaufoderangabenzubesonderenereignissenwieunfällenoderkriegseinwirkungen,diezurtrennungvonfamilien führten.
Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 11 Drucksache 16/10813 ZudeninAbsatz1Satz2Nr.8aufgeführtenAngabenzur PrüfungvonmateriellenHilfenundGesundheitshilfenfür HilfeleistungsempfängergehörenAngabenüberderenEinkünfte,ErkrankungenundbesondereNotlagen.Sowerden unterandereminformationenvonversorgungsämternüber diezahlungvonkriegsopferversorgungeneingeholt,um Mehrfachbetreuungen zu vermeiden. Absatz2behandeltalsbesonderenFallderDatenerhebung dievombundesverwaltungsamtdensuchdienstenregelmäßigzurverfügunggestelltendatenimrahmendesaufnahmeverfahrensnachdembundesvertriebenengesetz.zur VerfügunggestelltwerdendiefürdieAufgabenerfüllungdes DeutschenRotenKreuzesunddesKirchlichenSuchdienstes wichtigendatendesaufnahmebescheids (wiename,vorname,geburtsdatum,geburtsort,letzteanschriftimherkunftsgebietundstatusfeststellung)undüberdieeinreise vonspätaussiedlernundderenfamilienangehörigensowie AngabenübererfolgteEinbürgerungenderin 1Abs.2 Nr. 3 des Bundesvertriebenengesetzes genannten Personen. Zu 4 Absatz1regeltdieDatenspeicherung,-veränderungund -nutzung durch die Suchdienste. DieSuchdiensteverfügenüberDatenaufKarteikarten,in Akten,aufMikrofilmundinelektronischenDatenbanken. DieBeständewurdeninwesentlichenTeilenindenersten Nachkriegsjahren,insbesondereauchaufGrundderobenerwähntenRegistrierungenundErhebungen,angelegt.Dieser Datenpoolaus vorkonstitutioneller Zeit,alsesnochkeine Datenschutzgesetzgebunggab,wirdergänztdurchDaten vonausländischenarchiven,vonausländischenrotkreuzgesellschaften,vominternationalensuchdienstinbad Arolsen,vonderWASt,vonMeldebehörden,vonanderen öffentlichenundnichtöffentlichenstellen,diesichmitauskunftsersuchenandiesuchdiensteinrichtungenwenden,sowiedurchfreiwilligeangabenderantragstellerundauf GrundeigenerErhebungen.AlldieseDatenbildendie GrundlagefürdieAuskunftserteilungderSuchdienste,so dasssienachabsatz1vondensuchdienstengespeichert, verändertundgenutztwerdendürfen,wenneszurerfüllung deraufgabendersuchdiensteerforderlichist.imhinblick aufdendatenbestandausdenerstennachkriegsjahrenist heutederkonkreteerhebungszweckvielfachnichtmehr eindeutigerkennbar.daheristdieabweichungderformulierunginabsatz1imvergleichzu 14desBundesdatenschutzgesetzesgerechtfertigt,wonachdasSpeichern, VerändernundNutzenpersonenbezogenerDatennicht davonabhängigsind,dassdiespeicherungfürdiezwecke erfolgt,fürdiediedatenerhobenwordensind.dennin BezugaufdiesealtenDatenbeständekannmannurgenerell, nichtaberinjedemeinzelfalldavonausgehen,dassdiese DatenzumZweckderFamilienzusammenführungund Schicksalsklärung erhoben worden sind. Absatz2legtdieVoraussetzungenfest,unterdenenDaten übermitteltwerdendürfen.anderegesetzlichevorschriften bleiben unberührt. AuskunftsberechtigtsindnachSatz1Nr.1zunächstdieBetroffenen und ihre Angehörigen. Satz1Nr.3regeltdieÜbermittlunganandereSuchdienste und Hilfsorganisationen im In- und Ausland. AndereSuchdiensteinDeutschlandsindnamentlichdie WASt sowie der Internationale Suchdienst Bad Arolsen. InSatz1Nr.2istdieÜbermittlunganöffentlicheStellengeregelt. DieDatenübermittlunganin-,ausländischeoderinternationaleOrganisationenoderprivateEinrichtungenistunabhängigdavonzulässig,obdorteinangemessenesDatenschutzniveaugewährleistetist.DieSuchdiensttätigkeiterfolgtzur WahrungeineswichtigenöffentlichenInteresses.EineDatenübermittlungimRahmenderSuchdiensttätigkeitstellt mithineineausnahmevomerfordernisdergewährleistung einesangemessenenschutzniveausnach 4cAbs.1Satz1 Nr.4desBundesdatenschutzgesetzesdar.DerSchutzdes Betroffenen ist insoweit durch Satz 2 gewährleistet. NachSatz2istVoraussetzungderDatenübermittlung,soweitsienichtanöffentlicheStellennachSatz1Nr.2erfolgt, dassderbetroffenekeinschutzwürdigesinteresseanderen Ausschlusshat.EinsolchesInteressekanninsbesondere auchinfällenbestehen,indenendieübermittlungpersonenbezogenerdaten,z.b.wohnanschriften,ansuchdienste undhilfsorganisationeninsolchestaateninfragesteht,in diederbetroffenenach 60desAufenthaltsgesetzesnicht abgeschobenwerdenoderindenenerrechtsstaatswidrige Verfolgung zu befürchten haben könnte. Satz3dienteinemerhöhtenSchutzbesondererArtenpersonenbezogenerDatennach 3Abs.9desBundesdatenschutzgesetzes. Zu 5 5regeltdieLöschungvonpersonenbezogenenDaten durchdiesuchdienste.nachdieservorschriftsindsiedann zulöschen,wennihrekenntnisfürdieerfüllungderaufgabennach 2nichtmehrerforderlichistundnichtanzunehmenist,dassdurchdieLöschungschutzwürdigeBelange des Betroffenen beeinträchtigt werden. DieBestimmung,wanndieKenntnisderDatenzurAufgabenerfüllungnichtmehrerforderlichist,hängtvomEinzelfallunddemzugrundeliegendenGesamtzusammenhangab. WiedasBeispielFamilientrennunginfolgedesZweiten Weltkriegeszeigt,kanndasSpeichernvonDatenbeiEreignissendieserDimensionjahrzehntelangerforderlichsein,da diesuchdienstebeiderschicksalsklärungnochheuteauf ihresuchkarteien,dieseit1945angelegtwurden,angewiesen sind. Zu 6 6regeltdieFragedesSchadenersatzesbeiunrichtiger VerarbeitungpersonenbezogenerDaten.DieSuchdienste arbeitenzwarinstaatlichemauftrag,siesindjedocheinrichtungenprivaterrechtsträgerundunterliegendamitnicht ingleicherweisederamtshaftungwiestaatlicheträger. EineHaftungsolldahernureintreten,wenndienachden UmständendesFallesgeboteneSorgfaltnichtbeachtetwurde.Diesgiltauch,abweichendvonderRegelungdes 8des Bundesdatenschutzgesetzes,beiautomatisierterVerarbeitung.
Drucksache 16/10813 12 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Zu 7 In 7wirdfestgelegt,dassdiefüröffentlicheStellendes BundesgeltendenVorschriftendesBundesdatenschutzgesetzesanzuwendensind,soweitindiesemGesetzkeineeigene Regelunggetroffenist.DamitsolleinebesondereRegelung solchersachverhalteimsuchdienstedatenschutzgesetzvermiedenwerden,diebereitsimbundesdatenschutzgesetz eine Regelung gefunden haben. WegenderBesonderheitderAufgabenderSuchdienstesoll jedochdieanwendungbestimmtereinzelvorschriftendes Bundesdatenschutzgesetzesausgeschlossenwerden.Dies sind die 3a, 4 Abs. 2 und 3. 3adesBundesdatenschutzgesetzesregeltdieDatenvermeidungundDatensparsamkeit.GeradedieSuchdienstesind jedochwegenderhäufigennamensgleichheitenzuridentitätsfindung auf eine Vielzahl von Angaben angewiesen. DieAnwendungderVorschriftendes 4Abs.2und3des BundesdatenschutzgesetzesüberdieZulässigkeitderDatenerhebung,-verarbeitungund-nutzungwirdausgeschlossen, weildiesuchdienstedatenauchohnemitwirkungdesbetroffenenerheben (vgl. 3)oderinderVergangenheiterhobenundgespeicherthaben.WegenderArt,desUmfangsund desaltersderdatensindsievielfachauchnichtinderlage, diegenaueherkunft (Quelle)zubezeichnen.AucheineUnterrichtungderBetroffenenüberdiegespeichertenDaten undihreherkunftistwegenderfülledergespeichertenangabennichtmöglich.beidensuchdienstensindaufkarteikarten,elektronischendatenträgernundinaktendatenüber schätzungsweise60millionenpersonenerfasst,dievon Krieg,Gefangenschaft,Internierung,Inhaftierung,Flucht, Vertreibung,AussiedlungundderTeilungDeutschlandsbetroffensindbeziehungsweisewaren.EinTeildieserMenschenistinzwischenverstorben.DievorhandenenDaten werdenjedochfürauskunftserteilungenandienachkommen benötigt.
Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 13 Drucksache 16/10813 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates Anlage2 DerNationaleNormenkontrollrathatdenGesetzentwurfauf Bürokratiekosten,diedurchInformationspflichtenbegründet werden, geprüft. MitdemGesetzwerdenkeineInformationspflichtenneu eingeführt,geändertoderaufgehoben.esentstehenkeine Bürokratiekosten für Wirtschaft, Bürger und Verwaltung. DaherhatderNationaleNormenkontrollratimRahmenseinesgesetzlichenPrüfauftrageskeineBedenkengegendas Regelungsvorhaben.
Drucksache 16/10813 14 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Anlage3 Stellungnahme des Bundesrates DerBundesrathatinseiner850.Sitzungam7.November 2008beschlossen,zudemGesetzentwurfgemäßArtikel76 Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen: 1.Zu 7 In 7istdieAngabe der 3a,4Abs.2und3 durch die Angabe des 4 Abs. 2 und 3 zu ersetzen. Begründung DervorgeseheneAusschlussdesdatenschutzrechtlichen GrundsatzesderDatenvermeidungundDatensparsamkeitistnichtgeboten.EinezwingendeNotwendigkeit dafürlässtsichauchder (knappen)begründungdesgesetzentwurfsnichtentnehmen.auchwenndiesuchdienstefüreineerfolgversprechendeaufgabenwahrnehmungausdernaturdersacheherausauchaufdie ErhebungundVerarbeitungvonDatenangewiesensind, dieaufdenerstenblickeinesunbefangenenbetrachters nichtfürdenzweckderfamilienzusammenführungoder derklärungvonpersonenschicksalengeeigneterscheinenmögen,bedarfeskeinesausschlussesdesgrundsatzesderdatenvermeidungunddatensparsamkeit.diesergrundsatzstellteinezielvorgabedar,dieesder verantwortlichenstelleüberlässt,aufwelcheweisesie daszielderdatenvermeidungund-sparsamkeiterreichenwill.erkannu.a.auchimhinblickaufdielöschungpersonenbezogenerdatenbedeutungerlangen. DieSuchdienstegehenbeiihrerAufgabenwahrnehmung nicht wahllos sondernstrukturiertvor.dieszeigendie detailliertenregelungender 3und4desEntwurfs,die dieerhebungundverarbeitungauchvonbesondersweitgehenden personenbezogenen Daten legitimieren. 2. Zum Gesetzentwurf allgemein DerBundesratbittet,imweiterenGesetzgebungsverfahrenzuprüfen,wiedieRegelungendesGesetzentwurfsmit denregelungenzurdeutschendienststellefürdiebenachrichtigungdernächstenangehörigenvongefallenen derehemaligendeutschenwehrmacht (WASt)inEinklanggebrachtwerdenkönnen.Harmonisierungsbedarf sieht der Bundesrat insbesondere in folgender Hinsicht: Diein 2Abs.1Nr.1Buchstabeabeschriebene AufgabederKlärungdesSchicksalsvonKriegsgefangenenundWehrmachtsvermisstendesZweiten WeltkriegsisteineoriginäreAufgabeausschließlich derwast,anderderdrk-suchdienstabermitwirkenkann.diederzeitigeformulierungdesgesetzentwurfsführtzumissverständnissenundsollteentsprechend klargestellt werden. Derin 2Abs.1Nr.4Buchstabeaaufgezählte Personenkreis,andennach 4Abs.2Satz1Nr.1 zweitealternativeauskunftzumzweckdervermisstensucheerteiltwerdenkann,istsehrweitgefasstund kanneventuellaufunzulässigeweiseindierechte entferntverwandteroderverschwägerterpersonen eingreifen.zudemsollteeinekonkurrenzdernorm zudenlandesrechtlichenregelungenzurwastvermiedenwerden.wenndieauskunftsrechtedes SDDSGundderalsBerlinerLandesrechterlassenen WASt-Verordnungnichtaufeinanderabgestimmt werden,kanneszuunnötigenkonfliktenkommen. Diesgiltinsbesonderefür 3Abs.1desGesetzentwurfs,derdenSuchdienstendasRechteinräumt, umfassenddaten,auchsensibelstewiebeispielsweise diealsbesondersschutzwürdigeinzustufendenangabenüberrassischeoderethnischeherkunftundüber diegesundheit,ohnediemitwirkungderbetroffenen zuerheben.inderbegründungdesgesetzentwurfsist alsmöglichequellefürdieerhebungdieserdaten ausdrücklichauchdiewastaufgeführt.einevonder WAStaufgrundderbestehenden,aufBerlinerLandesrechtberuhendenRechtslageabgelehnteAuskunft kanndamitüberdenumwegeineranfragebeieinem dersuchdienstezurweitergabederbeiderwastvorliegendendatenführen.dieskannvomgesetzgeber nicht beabsichtigt sein. Begründung DieDeutscheDienststellefürdieBenachrichtigungder nächstenangehörigenvongefallenenderehemaligen deutschenwehrmacht (WASt)isteineBehördedesLandesBerlin,dieseit1939alsdeutscheBehördeu.a.die Schicksalsklärungundalledamitzusammenhängenden AufgabenfürdieKriegsgefangenenundWehrmachtsvermisstendesZweitenWeltkriegswar.Siewirdaufder GrundlagevonVerwaltungsvereinbarungenmitdem BundvomBundfinanziertundderBunddefiniertauch ihre Aufgaben. DasBerlinerGesetzüberdieVerarbeitungpersonenbezogenerDatenbeiderDeutschenDienststelle (WASt) vom26.januar1993 (GVBl.BerlinS.40,49)unddie dazuerlasseneverordnungüberdieverarbeitungpersonenbezogenerdatenbeiderdeutschendienststellefür diebenachrichtigungdernächstenangehörigenvon GefallenenderehemaligenDeutschenWehrmacht (WASt-Verordnung),vom29.März1994 (GVBl.Berlin S.107)regelndiedatenschutzrechtlicheBehandlungder beiderwastvorliegendenunterlagen.diewastarbeitetaufdengebietenderschicksalsklärung (Vermisstenforschung)undFamilienzusammenführungsowohlmit demsuchdienstdesdrkwieauchmitdemkirchlichen Suchdienstengzusammen.DiesegemeinsameArbeit begründetnaturgemäßeinendirektendatenaustausch. Deshalbistesdringendnotwendig,denGesetzentwurf zumsddsgunddasberlinerwast-gesetzunddie WASt-Verordnung aufeinander abzustimmen.
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