Deutscher Bundestag Drucksache 17/14546 17. Wahlperiode 09. 08. 2013 Kleine Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Wieland, Volker Beck (Köln), Ingrid Hönlinger, Memet Kilic, Jerzy Montag, Dr. Konstantin von Notz, Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Die polizeiliche Erfassung von Hasskriminalität als Politisch motivierte Straftaten IndemBerichtdesBundesministeriumsdesInnernvom29.April2013überdas AufkommenPolitischmotivierterKriminalität (PMK)inDeutschlandimJahr 2012wirdu.a.auchAuskunftüberdieEntwicklungdersogenanntenHasskriminalitätinunseremLanderteilt.Demnachhabensich2012dieFallzahlen imbereichderfremdenfeindlichenstraftatengegenüberdemvorjahrum 16ProzentundimBereichderantisemitischenStraftatenum11Prozenterhöht. DieseStraftatenwürdenzu97ProzentdemPhänomenbereichPMK-rechtszugeordnet. EsfehlenabererneutAngabenzuanderenFormenderHasskriminalitätin Deutschland,alsoinsbesonderedieZahlvonpolitischmotiviertenStraftaten aufgrunddersexuellenorientierungbzw.aufgrunddesgesellschaftlichen Statusbzw.StraftatengegenBehinderte,gegenMuslimeodergegenSintiund Roma in Deutschland. DabeihattedieFraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNENineinerKleinenAnfrageschonvorvierJahrenaufdiesenMissstandaufmerksamgemacht (Bundestagsdrucksache16/12529).EsstelltsichdieFrage,warumdieBundesregierung diese Fälle immer noch nicht gesondert ausweist. JüngstwurdedurchdieempirischeUntersuchungdesMax-Planck-Institutsfür ausländischesundinternationalesstrafrechtfestgestellt,dasseindoppelter (in sichaberunterschiedlicher)selektionsprozessinnerhalbvonpolizeiundjustiz dazuführenwürde,dasshassdeliktemituntervonderpolizeinichterkanntbzw. vondengerichtennichtalssolcheabgeurteiltwürden ( Sozialkonstruktionund strafrechtlicheverfolgungvonhasskriminalitätindeutschland,berlin2011). Zudem,sodasMax-Planck-Institut,seidie 2001indasDefinitionssystem PMKeingeführte KategoriederHasskriminalitätauchnachzehnJahrenden zuständigenpolizeibeamtinnenund-beamten fremd bzw.wird imnormalen Dienstgebrauchnichtverwendet bzw. vermieden (S.261).AmSchluss kommtdiestudiezudemfazit,dasssichdasdefinitionssystempmkals ungeeignet erweise,insbesondereimumgangmitsolchenhassdelikten,die jenseitsdesunterthemasfremdenfeindlichkeitliegen,alsoebenbeiangriffen aufgrunddersexuellenorientierung,gegenbehinderteoderobdachlose (S.273). AuchHeikeKleffnerundFrankJansen (denmaßgeblichenautorenderzivilgesellschaftlichenstatistikübertodesfällerechtergewalt)warschon2010aufgefallen,dassdieabweichungzwischenderpolizeilichenundderzivilgesellschaftlichenstatistikgeradebeidereinordnunggetöteterobdachloseroder
Drucksache 17/14546 2 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Behindertermit70ProzentdeutlichgrößerausfälltalsbeirassistischenTodesfällen (50-Prozent-Abweichung vgl.diezeitvom16.september2010). AusgehendvonderaktuellenÜbersichtvonHeikeKleffnerundFrankJansen ergibtsicheinanalogesbild:währendkleffner/jansenseit1990insgesamt 34TötungsdelikteanObdachlosenund Asozialen zählen,räumtdiebundesregierungnurinneunfällen (27Prozent)einenrechtsmotiviertenTathintergrund ein (DIE ZEIT vom 21. März 2013). DaeinpolizeilichesLagebildfehlt,lohntsicheinBlickindiezivilgesellschaftliche Erfassung von Hassdelikten. Danach ergibt sich folgendes Bild: 1. Straftaten aufgrund der sexuellen Orientierung AusHomophobiebegangeneStraftatenwerdeninnerhalbdesDefinitionssystemsPMKimThemenfeldHasskriminalitätunterdemUnterthemasexuelle Orientierungerfasst.DasBundeskriminalamt (BKA)hatteindenJahren2001 bis2008insgesamt42politischrechtsmotiviertehomophobegewaltdelikte registriert (Bundestagsdrucksache16/12634,S.6).EinehomophobeMotivation vermochtediebundesregierung entgegenentsprechendenhinweisen aber auchindentötungsfällenklaus-peterbeer (1995),JosefAntonGera (1997) bzw. Andreas Oertel (2003) nicht zu erkennen. ZivilgesellschaftlichgibteskeinaufdasBundesgebietbezogenesLagebild. ImmerhinregistriertdasÜberfalltelefonMANEOseiteinigenJahrenÜbergriffegegenHomosexuellezumindestfürBerlin.ImJahr2012zähltemandort erneutrund200fällemiteinemerkennbarhomophobenhintergrund.in 136FällenlagenMANEO deutlichehinweise aufeinehomophobegewalttat vor. HaraldKröger,AnsprechpartnerderBerlinerPolizeifürgleichgeschlechtliche Lebensweisen,bestätigteaufdervonMANEOdurchgeführtenPressekonferenz,manhabeimvergangenenJahr 90Tatenfestgestellt,diesichgegendie sexuelle Orientierung richteten. ImÜbrigengeht sokröger dieberlinerpolizeidavonaus,dassbeiihr homophobe Gewalttaten in rund 90 Prozent der Fälle nicht angezeigt werden. 2. Politisch motivierte Straftaten gegenüber Behinderten DiesesPhänomenistinDeutschland auchzivilgesellschaftlich nurunzureichenddokumentiert:durchdiepolizeiwerdenbehindertenfeindlichestraftatenimthemenfeldhasskriminalitätunterdemunterthemabehinderung registriert.bezogenaufdiejahre2001bis2008hattedasbkainsgesamt 45politischrechtsmotiviertebehindertenfeindlicheGewaltdeliktegezählt (Bundestagsdrucksache16/12634,S.7).EinebehindertenfeindlicheMotivationvermochtedieBundesregierungjedoch entgegenentsprechendenhinweisen in keinemderfolgendentötungsfälleerkennen:hans-wernergärtner (1999), Andreas Oertel (2003) bzw. Hans-Joachim Sbrzesny (2008). Zivilgesellschaftlichexistiert soweiterkennbar lediglichein (zweiseitiger) Beitrag,indemfürdieJahre1992bis2003siebenKörperverletzungs-unddrei TötungsdeliktegegenBehinderteaufgrundrechterGesinnunggeschildert werden (Schmidt,M.: GewaltgegenBehinderte,in:BerlinerForumGewaltprävention (2004), S. 85 bis 86). 3. Straftaten aufgrund des gesellschaftlichen Status Straftaten,dieaufgrunddergesellschaftlichenStellungdesTatopfersbegangen wurden,werdenimthemenfeldhasskriminalitätunterdemunterthemagesellschaftlicherstatuserfasst.indenjahren2001bis2008wurdenindiesemkontext13politischrechtsmotiviertegewaltdeliktegegenobdachloseregistriert (Bundestagsdrucksache 16/12634, S. 7).
Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/14546 AuchhiergabeserneutangeblichkeineinzigesTötungsdelikt.Zwarerkannte diebundesregierungnachträglichdiefällederbeidenermordetenobdachlosendietermanzke (2001)undBerndKöhler (2008)offiziellalsrechte Tötungsdeliktean (Bundestagsdrucksache16/14122,S.8).Nichtanerkannt sindaberimmernochdietodesfällegerhardfischröder (2003),Andreas Pietrzak (2006),Karl-HeinzTeichmann (2008),AndréKleinau (2011)und Klaus Peter Kühn (2012). ZivilgesellschaftlichwerdenStraftatengegenObdachlosedurchdieBundesarbeitsgemeinschaftWohnungslosenhilfe (BAGW)erfasst.Gegenüberdem MindenerTageblatt (20.März2013)wurdenseitensderBAGWfürdieJahre 1989bis2012insgesamt673Fällebestätigt,indenenObdachlosevonPersonen,dieselbernichtderObdachlosenszeneangehören,entwedergetötet (195 Fälle) oder verletzt wurden (478 Fälle). ImHinblickaufdiesachgerechteEinordnungdieserZahlengibtdieBAGW Folgendes zu bedenken: Zumeinenistauchhier geradebeieinersozialderartausgegrenzten GruppewiedenObdachlosen voneinersehrhohendunkelzifferauszugehen.sowürdenureinteildesgesamtaufkommensdieserstraftatenüberhauptbeiderpolizeiangezeigtbzw.durchdiepolizeispäterauchveröffentlicht. ZumanderensindnichtalledieseGewaltverbrechenrechtsmotiviert.Zwar lautetdastäterprofilganzüberwiegendjungundmännlichunddiegewalttatenweisenhäufigextrembrutaletatumständeauf.dasalleinersetztfür sichgenommenabernochkeinrechtestatmotiv,wenngleich (sowerena RosenkevonderBAGW) einrechtsradikalerhintergrundoftgenugverschwiegen wird selbst, wenn ein Täter ein Hakenkreuz-Tattoo trägt. 4. Islamfeindliche Straftaten SeitJahrenbereitsfordernz.B.derVorsitzendederTürkischenGemeinde KenanKolatbzw.derSprecherdesZentralratsderMuslimeAymanMazyek, dassinnerhalbdesthemenfeldkatalogspmk (analogzumbestehendenunterthemaantisemitisch)auchdasunterthemaislamfeindlichbzw.muslimfeindlich eingerichtet werden sollte. DerBundesregierungzufolgelehnendiePolizeibehördeninBundundLändern diesenschrittab.islam-bzw.muslimfeindlichestraf-undgewalttatenwürden ja sodiebundesregierung bereitsimthemenfeldhasskriminalitäterfasst. Diesgescheheaber ( jenachdenumständendeskonkreteneinzelfallesundder EinstellungdesTäters/Tatverdächtigen )beidenunterthemenfremdenfeindlichund/oderreligion.2011wurdedieservorschlaginnerhalbderinnenministerkonferenz vorläufig ad acta gelegt (Bundestagsdrucksache 17/10293). DabeigabesnachAngabenderBundesregierungzwischen2001und2011in Deutschlandmindestens219politischmotivierte,islamfeindlicheStraftaten gegenreligionsstättenundmoscheen,vondenen156aussichtdespolizeilichen Staatsschutzes rechtsmotiviert waren (Bundestagsdrucksache 17/ 9523). 5. Straftaten gegen Sinti und Roma Diesisteinevöllige nichthinnehmbare Leerstelle.Angeblichhatdie Bundesregierung keineerkenntnisseübergegensintiundromagerichtete Fremdenfeindlichkeit (vgl.bundestagsdrucksache17/7131 Antwortzu Frage102).DabeisindvielederinDeutschlandlebendenSintiundRomajagar keine Fremden, sondern deutsche Staatsangehörige. ZudengegenSintiundRomagerichtetenStraftatenexistiertkeinLagebild; keines der Polizei, aber auch keines der Zivilgesellschaft.
Drucksache 17/14546 4 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode DabeiweistderZentralratDeutscherSintiundRomaseitvielenJahrenimmer wiedernichtnuraufvielfältigeformenderdiskriminierungdiesernationalen MinderheitinDeutschlandhin.ErbeobachtetaucheinezunehmendeBedrohungvonSintiundRomadurchrechteHasspropaganda (vonhetzmusikbis hinzurandrohungvongewaltundsogarmordaufrufen),dieinsbesondere überdasinternetverbreitetwürde.vonseitendeseuroparatesunddereuropäischenunionwerdenseitjahreneuropaweitverbreitetehasspropagandaund GewalttatengegenRomaundSintiregistriert (vgl.nuragenturdereuropäischenunionfürgrundrechte,eu-midis-berichtderreihe Datenkurzgefasst zumthemaminderheitenalsopfervonstraftaten/eu-midisdatain Focus 6: Minorities as Victims of Crime, November 2012) UndtatsächlichbleibtesnichtbeiDrohungen.Dieseschlagenimmerwiederum inoffeneverbaleundphysischegewalt.überdasausmaßentsprechenderpropagandadelikte (wievolksverhetzungoderdieleugnungdesvölkermordsan SintiundRomaimNationalsozialismus)odervonBeleidigungenherrschtweitgehendUnklarheit.UndauchGewaltdeliktegegenSintiundRomasindvöllig unzureichenddokumentiert.immerwiederwerdenmahnmalefürdiewährend derns-zeitermordetensintiundromageschändet,wiez.b.1998und2011in MagdeburgoderzuletztimMai2013inMerseburg (beidessachsen-anhalt). ZudemgabesBrandanschlägeaufWohnungenoderWohnwagen,indenenSinti undromawohnen (wiez.b.1999imhessischenlimeshain,2001imbrandenburgischenwildau,2009imsächsischenklingenhainoder2011inleverkusen). DieForderungderFraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNEN,künftigauch ErkenntnisseübergegenSintiundRomagerichteteStraftatenzugewinnenund zuerforschen (Bundestagsdrucksache17/8868),lehntedieschwarz-gelbeMehrheit im Deutschen Bundestag ab (Bundestagsdrucksache 17/9915). Wir fragen die Bundesregierung: Straftaten aufgrund der sexuellen Orientierung 1.WievieleStraftaten,diesichgegendiesexuelleOrientierungdesTatopfers richteten,hatdiepolizeiseit2001imdefinitionssystempmkerfasst (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 2.WievieledieserStraftatenwurdendenvierDeliktbereichen (Terrorismus, 3.WievielederhierbeierfasstenGewaltdelikterichtetensichgegen (tatsächlicheodervermeintliche)schwule,lesbischebzw.transgender-opfer (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 4.InwiefernmagdieBundesregierunginzwischenindenTötungsfällenKlaus- PeterBeer (1995),JosefAntonGera (1997)bzw.AndreasOertel (2003)eine homophobe bzw. rechte Tatmotivation erkennen? Straftaten gegen Behinderte 5.WievielebehindertenfeindlicheStraftatenhatdiePolizeiseit2001imDefinitionssystem PMK erfasst (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 6.WievieledieserStraftatenwurdendenvierDeliktbereichen (Terrorismus,
Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/14546 7.InwiefernmagdieBundesregierunginzwischenindenTötungsfällen Hans-WernerGärtner (1999),AndreasOertel (2003)bzw.Hans-Joachim Sbrzesny (2008)einebehindertenfeindlichebzw.rechteTatmotivationerkennen? Straftaten aufgrund des gesellschaftlichen Status 8.WievieleStraftaten,diesichgegendengesellschaftlichenStatuseinesTatopfersrichteten,hatdiePolizeiseit2001imDefinitionssystemPMKerfasst (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 9.WievieledieserStraftatenwurdendenvierDeliktbereichen (Terrorismus, 10.InwiefernkanndieBundesregierunginzwischenbestätigen,dassGerhard Fischröder (2003),AndreasPietrzak (2006),Karl-HeinzTeichmann (2008),AndréKleinau (2011)bzw.KlausPeterKühn (2012)aufgrund ihresgesellschaftlichenstatusbzw.aufgrundeinerrechtentatmotivation getötet wurden? Antisemitische Straftaten 11.WievieleantisemitischeStraftatenhatdiePolizeiseit2001imDefinitionssystem PMK erfasst (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 12.WievieledieserStraftatenwurdendenvierDeliktbereichen (Terrorismus, 13.WelcheKriterienlegtdiePolizeinachKenntnisderBundesregierungan, umeinetatbzw.diemotivationzurtatalsantisemitischzuklassifizieren? 14.GibtesnachKenntnisderBundesregierungeinederArbeitzuGrundeliegende Definition von Antisemitismus? 15.GibtesnachKenntnisderBundesregierungeinheitlicheStandardsinallen Bundesländern zum Erkennen von Antisemitismus? 16.WelcheBeamtenklassifizierennachKenntnisderBundesregierungeine Tatalsantisemitischodernicht,dieermittelndenBeamtenoderdieVorgesetzten? Islamfeindliche Straftaten 17.WievielepolitischmotivierteStraftatengegeneinzelneMuslimebzw. gegenislamischereligionsstättenundmoscheenhatdiepolizeiseit2001 im Definitionssystem PMK erfasst (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 18.WievieledieserStraftatenwurdendenvierDeliktbereichen (Terrorismus, zugeordnet (bittenachjahrenaufgeschlüsseltalstabelle darstellen)? 19.Welcheeigenständige,inhaltlichePositionvertrittdieBundesregierungin derfragedereinrichtungeinesunterthemasislamfeindlichbzw.muslimfeindlich innerhalb des Themenfeldkatalogs PMK?
Drucksache 17/14546 6 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 20.WelchestrukturellenUnterschiedegibteszwischendenbeidenThemen AntisemitismusundIslamfeindlichkeit,diegegendieEinrichtungeines Unterthemasislamfeindlichbzw.muslimfeindlichimThemenfeldkatalog PMK sprechen? Straftaten gegen Sinti und Roma 21.WievieleStraftaten,diesichgegenSintiundRomarichteten,hatdiePolizei seit2001imdefinitionssystempmkerfasst (bittenachjahrenaufschlüsseln)? 22.WievieledieserStraftatenwurdendenvierDeliktbereichen (Terrorismus, 23.SindStraftatengegenSintiundRomaimderzeitigenThemenfeldkatalog PMK (analogzumbestehendenunterthemaantisemtisch)eineigenständigesunterthemainnerhalbdesthemenfeldeshasskriminalität,undwenn nein, warum nicht? WelchemThemenfeldbzw.UnterthemawerdendieseDeliktedannzugeordnet? a)erfasstdiebundesregierungz.b.dieschändungvonmahnmalen,die andenvölkermordansintiundromainderns-zeiterinnern,und wennja,anwelcherstelledesthemenfeldkatalogs,undwieviele Schändungen wurden seit 2001 registriert? b)erfasstdiebundesregierungz.b.propagandadelikte,diesichgegen SintiundRomarichten,undwennja,anwelcherStelledesThemenfeldkatalogs, und wie viele dieser Delikte wurden seit 2001 registriert? c)erfasstdiebundesregierungz.b.beleidigungen, (Gewalt-)Drohungen bzw.mordaufrufegegensintiundroma,undwennja,anwelcher StelledesThemenfeldkatalogs,undwievieledieserDeliktewurdenseit 2001 registriert? d)erfasstdiebundesregierungz.b.brandanschlägegegenhäuser, Geschäfte,Wohnungenbzw.Wohnwagen,indenenSintiundRoma wohnenbzw.arbeiten,undwennja,anwelcherstelledesthemenfeldkatalogs, und wie viele Anschläge wurden seit 2001 registriert? e)erfasstdiebundesregierungz.b.körperverletzungs-undtötungsdelikteansintiundroma,undwennja,anwelcherstelledesthemenfeldkatalogs, und wie viele dieser Delikte wurden seit 2001 registriert? 24.HatdieBundesregierungvor,dieErfassungvonStraftatengegenSintiund Roma künftig zu verbessern, und wenn nein, warum nicht? 25.WelchestrukturellenUnterschiedegibteszwischendenbeidenThemenAntisemitismusundAntiziganismus,diegegendieEinrichtungeinesUnterthemas wie z. B. antiziganistisch im Themenfeldkatalog PMK sprechen? Sonstiges 26.WelcheBundesländerhabennachKenntnisderBundesregierungfürden BereichihrerLänderpolizeibzw.innerhalbderJustizihresLandeseigenständige Ansprechpartner für Hasskriminalität berufen? 27.HältdieBundesregierungdieBerufungvonAnsprechpartnernfürHasskriminalitätz.B.fürdiePolizei-bzw.dieJustizbehördendesBundesfür sinnvoll, und wenn nein, warum nicht?
Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/14546 28.WerdenPolizistinnenundPolizistendesBundesdahingehendaus-bzw. fortgebildet,umdiephänomenologischenbesonderheitenderhasskriminalität zu erkennen bzw. sachgerecht einordnen zu können? Wenn ja, inwiefern? Wenn nein, warum nicht? WelcheKenntnishatdieBundesregierungüberausihrerSichtvorbildliche Aus-undFortbildungsangebotezumThemaHasskriminalitätindeneinzelnen Bundesländern? 29.HatdieBundesregierungdievomMax-Planck-Institutfürausländisches undinternationalesstrafrechtpubliziertestudie Sozialkonstruktionund strafrechtlicheverfolgungvonhasskriminalitätindeutschland zur Kenntnis genommen? 30.KanndieBundesregierungdenBefundbestätigen,dassdiepolizeilichen EinschätzungenüberdiepolitischeTatmotivationvorGericht nurinden seltenstenfällenaufgegriffen wurdenbzw. kaumfolgenfürdiestrafzumessung gehabthätten (a.a.o.,s.265)bzw.dass (infolgedessen)regelmäßignurbeieinembruchteilderdelikte,dievonderpolizeibehauptete politischetatmotivationvonhassdelikten,vonderjustizalssolchebestätigt wurde? Wenn ja, wie erklärt die Bundesregierung diese Beobachtung? 31.KanndieBundesregierungdeninderStudiedesMax-Planck-Institutskonstatiertendoppelten (insichaberunterschiedlichen)selektionsprozessbei Polizei und Justiz bestätigen? Wenn ja, wie würde die Bundesregierung diese Prozesse beschreiben? Wenn nein, warum nicht? 32.IstderBundesregierungebenfallsaufgefallen,dassdenzuständigenPolizeibeamtinnenundPolizeibeamtendasThemenfeldHasskriminalität (und hierbeiinsbesonderedieunterthemenstraftatengegenhomosexuelle,behinderte,obdachlosebzw.muslime)imnormalendienstgebrauchkaum verwendet bzw. vermieden würden? Wennja,wieerklärtsichdieBundesregierungdas,undwastutsiedafür, ihreigeneserfassungssystemdenzuständigenpolizeibeamtinnenundpolizeibeamten gegenüber besser zu vermitteln? 33.InwiefernhatsichdieBundesregierungmitdemFazitderStudiedesMax- Plack-Institutsauseinandergesetzt,wonachdasDefinitionssystemPMK ungeeignet sei,insbesondereimumgangmitsolchenhassdelikten,die jenseitsdesunterthemasfremdenfeindlichkeitliegen (alsoebenbeiangriffen gegen Homosexuelle, Behinderte oder Obdachlose)? Berlin, den 9. August 2013 Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion
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