BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antrag der Abgeordneten Memet Kilic, Viola von Cramon-Taubadel, Josef Philip Winkler, Uwe Kekeritz, Ute Koczy, Thilo Hoppe, Volker Beck (Köln), Ingrid Hönlinger, Jerzy Montag, Dr. Konstantin von Notz, Claudia Roth (Augsburg), Wolfgang Wieland und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Arbeitskräfteeinwanderung nachhaltig gestalten Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: GlobalisierungbestehtnichtnurauseinemzunehmendenAustauschvonGütern unddienstleistungen.sieführtauchzueinerzunahmevonwanderungsprozessenvonarbeitsmigrantinnenund-migranten.zielmussessein,dieseentwicklung zum Wohle aller gerecht und nachhaltig zu gestalten. IneinerWelt,dieimmermehrzusammenrückt,verändernsichmenschliche Wanderungsprozesse.Dieseverlaufenheutehäufigeralsfrühertemporärund zirkulär.vielearbeitsmigrantinnenund-migrantenwandernmehrfachundfür unterschiedlichezeiträumezwischenihrenherkunfts-undaufnahmeländern hin und her. InsgesamtwerdendieWanderungsformenvielfältiger.Diesmusseine menschenrechts-undentwicklungsbezogenemigrationspolitikberücksichtigen:nebendeninteressendermigrantinnenundmigrantenundderpotentiellen ZielländermüssenauchdieInteressenderHerkunftsländeraufWahrungihrer Entwicklungspotentialegebührendbeachtetwerden.NurdannisteineSteuerungderMigrationmöglich,dieLohn-undSozialdumpingsowieunerwünschte WirkungenfürdieHerkunftsländerverhindertundfüralleBeteiligtenpositive Wirkungen entfaltet. ZirkuläreMigrationsollteübrigensnichtalsRotationsmigrationimkonservativenSinneverstandenwerden,beiderArbeitsmigrantinnenund-migrantennach einervonvornhereinfestgesetztenfristdasaufnahmelandwiederverlassen müssen,umneuentemporäreneinwanderinnenundeinwanderernplatzzu machen.damitwürdemannämlichdiefehlerderalten Gastarbeiterpolitik wiederholen. Sinnvollistesdemgegenüber,allenArbeitsmigrantinnenund-migrantengrundsätzlichdieMöglichkeiteinerAufenthaltsverfestigunganzubieten.Zudem solltemansievonbeginnanintensivintegrationspolitischunterstützen.der entscheidendeunterschiedzudemo.g.konservativenansatzbestehtdarin, dassdiesemenschenhiervonbeginnaneinesicherebleibeperspektivehaben. ErstaufdieserGrundlagemachtesSinn,seitensdesAufnahmelandesgezielte Anreizezusetzen,umFormenfreiwilligerMobilitätzuunterstützen.Dieskann zurförderungdesselbstbestimmtenengagementsvonmigrantinnenund Migrantenfüreinedemokratische,ökologische,wirtschaftlicheundsoziale Zukunft ihrer Herkunftsländer beitragen.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode DieNeuausrichtungderdeutschenEinwanderungspolitikhinzueinersystematischenAnwerbungvonArbeitskräftenmussmenschenrechtlicheundentwicklungspolitischeAnforderungenberücksichtigen.Deutschlandkommtals ZiellanddanngroßeVerantwortungzu:DiedirektenAuswirkungenvonAnwerbemaßnahmenindenHerkunftsstaaten,aberauchvonsogenanntenWanderungsketten,müsseninjedemEinzelfallvorab aberauchprozessbegleitend mithilfetransparenterkriterienabgeschätztundevaluiertwerden.hierzumuss FachwissenausPolitikundZivilgesellschaftausDeutschlandundausden jeweiligenherkunftsstaateneinbezogenwerden.einmaßgeblicheszielhierbei musssein,indenherkunftsländernfolgewirkungeneineranwerbepolitikzu vermeiden,diedenentwicklungschancendieserstaatennachhaltigschaden.in letzterkonsequenzmussesmöglichsein,dieanwerbungvonpersonenbestimmterberufsgruppenauseinzelnenherkunftsländernauszusetzen.denn elementarebereichedergrundversorgungindenherkunftsländern,insbesonderederbildungs-undgesundheitssektor,dürfendurcheineaktiveeinwanderungspolitikdeutschlandskeinesfallsuntergrabenwerden.diesbezüglichexistiertzumindestfürdengesundheitsbereicheinumfangreichesinstrumentarium internationaler (Selbst-)Verpflichtungen.AllerdingshatdieBundesregierung dieses internationale Reglement bislang nur unzureichend umgesetzt. FünfInstrumentesindbesondersgeeignet,freiwilligeundselbstbestimmte Mobilität zu fördern: 1.EinmehrdimensionalesPunktesystemerscheintbesonderssinnvoll,dennes garantierteintransparentes,fairesunddiskriminierungsfreiesverfahren. DiesesModellschafftdieMöglichkeit,dieArbeitskräfteeinwanderung anhandeinesbestimmten,gesellschaftlichabgestimmtenkriterienkatalogs zusteuern.danachvergibtderstaatfürbestimmtevariablen (wiebildungsabschluss,beruflichequalifikation,berufserfahrungundsprach-/deutschkenntnissederantragstellerinnenundantragsteller)punkte,wobeisichdiejenigenmitdenhöchstenpunktzahlenfüreineeinwanderungqualifizieren (Bundestagsdrucksache 17/3862). DieFraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNENhatte2010vorgeschlagen,zusätzlichauchdasKriterium Herkunftsland ineinsolchespunktesystemeinzuführen.damitkönnteneinzelneherkunftsstaaten (wiez.b.schwellenländer oderländersog.mittlereneinkommens)beiderpunktevergabe (imhinblick aufbestimmteberufsgruppen)bessergestelltwerden,beidenennegative AuswirkungeneinerFachkräfteanwerbungvonvornhereinnichtzuerwarten sind.gleichzeitigbietetdasmehrdimensionalepunktesystemdiegewährdafür,dass diskriminierungsrechtlicheinwandfrei keineantragstellerin bzw.keinantragstelleralleinwegenihres/seinesherkunftslandesvoneiner ZuwanderungnachDeutschlandausgeschlossenwürde.Zudembietendie fortwährendeevaluierungundnachsteuerungsmöglichkeitbeimpunktesystemdiemöglichkeit,negativeauswirkungenderfachkräfteanwerbungfür bestimmteherkunftsländerzuvermeidenbzw.imlaufedesanwerbeprozesses zu reduzieren. 2.EineengeKooperationzwischenAufnahme-undHerkunftslandinden Bereichenschulischer,beruflicherunduniversitärerBildung,umBildungsinteressenvonMenschennachzukommenundentwicklungspolitischeBelangezufördern:DazukönnenAustausch-undStipendienprogramme, gegenseitigertransfervonwissenzumbeispieldurchhochschulkooperationen sowie Kapazitätsaufbau in den Herkunftsländern dienen. 3.MigrantinnenundMigrantenunterstützenhäufigundingroßemUmfang MenschenundProjekteinihrenHerkunftsländernundleistensoeineneigenständigenBeitragfürihreHerkunftsländer.Ineinemfraktionsübergreifenden AntraghatderDeutscheBundestagdieBundesregierungimJahr2007aufgefordert,einKonzeptzuentwickeln,umdiesesEngagementdersog. DiasporafürdieEntwicklungihrerHerkunftsländerzielgerichteterzuunter-

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/13555 stützen (Bundestagsdrucksache16/4164).VondenumfänglichenVorschlägendesBundestageshatdieBundesregierung,auchsechsJahrespäter,vieles nicht umgesetzt. 4.AuchanderweitigließensichdiePotentialeunddasEngagementvon MigrantinnenundMigrantenfürihrjeweiligesHerkunftslandbessernutzen: BislangexistiertinDeutschlandlediglichein Rückkehrmanagement.DieseszielteinseitigaufdiefinanzielleFörderungbzw.Vorwegnahmeeiner zwangsweisenausreise.diesaberwidersprichtdemansatzfreiwilliger Mobilität.ZukunftsweisendwäreeineumfassendeFörderungvonMobilität mitdemziel,überdashin-undherpendelndermigrantinnenundmigranten einenintensivenundnachhaltigenaustauschnichtnurmateriellergüter, sondernauchvonerfahrungswissenundneuenkontaktenzwischendenherkunfts- und Aufnahmeländern zu fördern. 5.DieEuropäischeUnionbemühtsichseitJahrenumeineNeuordnungder sog.externendimensionihrermigrationspolitik.dieeubemühtsichum einekoordinierenderollebeiderabstimmungdernationaleneinwanderungspolitikenundderverhandlungenmiteinzelnenpartnerstaaten.nicht zuletztaufgrundderpassivitätderbundesregierunghatdieeuaberbislang kaumfortschrittebeiderexternendimensionihrergemeinsamenmigrationspolitik gemacht. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, füreineneuausrichtungderdeutschenarbeitskräfteeinwanderunganhand menschenrechtlicher und entwicklungsbezogener Kriterien einzutreten und 1.dasgeltendeAufenthaltsrechtumeinModellzurkriteriengesteuertenArbeitskräfteeinwanderungzuergänzen,welcheseinerseitsdenBedürfnissender MigrantinnenundMigrantengerechtwird,andererseitsaberauchdieEntwicklungspotentialederHerkunftsländerwahrt.Diesessollteu.a.eineSteuerung anhand bestimmter Herkunftsländer und Berufsgruppen ermöglichen; 2.sichimRatderEuropäischenUnionfürgrundlegendeKorrekturenandem Konzeptdersog.EU-MobilitätspartnerschaftenimSinnederhierbeschriebenenmenschenrechtlichenundentwicklungspolitischenKriterieneinzusetzenundsichanschließendaktivanderentsprechendenAusgestaltungund Durchführung dieser reformierten Mobilitätspartnerschaften zu beteiligen; 3.dieAnsätzeeuropäischerMigrationspolitikzustärken,indemderEU-Kommission eine stärkere koordinierende Rolle ermöglicht wird; 4.denVerhaltenskodexderWeltgesundheitsorganisation (WHO)fürdiegrenzüberschreitendeAnwerbungvonGesundheitsfachkräftenzuimplementieren, dieentwicklungundumsetzungeinerstrategie,wiedemgesundheitsfachkräftemangelindeutschlandbegegnetwerdenkann,einenaktionsplanzur UmsetzungdesEU-AktionsprogrammszurBekämpfungdesakutenGesundheitspersonalmangelsindenEntwicklungsländernzuentwickelnunddarüberhinausdieAspektedesVerhaltenskodexesfürdiegrenzüberschreitende AnwerbungwieauchdiederBekämpfungdesakutenGesundheitspersonalmangelsinEntwicklungsländernindieglobaleGesundheitsstrategieder Bundesregierung mit aufzunehmen; 5.sicherzustellen,dassPersonen,dieimRahmeneinerPolitikderkriteriengesteuertenArbeitskräfteeinwanderungnachDeutschlandeinwandern,zunächsteineAufenthaltserlaubniserhalten,dieihnendenZugangzudenIntegrationskursenunddenFamiliennachzugermöglicht.DieseMenschensollen nacheinemjahreinenanspruchauferteilungeinerniederlassungserlaubnis erhalten,wennsieeinenihrerqualifikationentsprechendenarbeitsplatz gefundenhaben.hierfüristihnenaucheinwechseldesarbeitsplatzesbzw. des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin zu gestatten;

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 6.durchÄnderungdes 51desAufenthaltsgesetzes (AufenthG)festzulegen, dassdiegültigkeitvonaufenthalts-undniederlassungserlaubnissenbei Auslandsaufenthalten mindestens zwei Jahre lang nicht erlischt; 7.einKonzeptzumsystematischen,dauerhaftenundumfassendenTransfer vonknow-howundinvestitionsmittelnzwischenherkunfts-undaufnahmelandvorzulegen.eineneuausrichtungderimrahmendesbisherigen Rückkehrmanagements durchdenbundfinanzierteninformations-, Beratungs-undUnterstützungstätigkeitistnötig,umzirkuläreArbeitsmigrationsprozesse zu ermöglichen; 8.diesog.DiasporapolitikderBundesregierungebenfallsindieseNeuausrichtungdesüberkommenen Rückkehrmanagements zuintegrieren, damithierlebendemigrantinnenundmigrantendieentwicklungihrer Herkunftsländer künftig besser und zielgerichteter unterstützen können; 9.MigrantinnenundMigrantenbesservorLohndumpingundschlechten Arbeitsbedingungenzuschützen,indemdemPrinzip GleicherLohnfür gleiche Arbeit am gleichen Ort Geltung verschafft wird; 10.MöglichkeiteneinereffektiverenundumfassenderenPortabilitätvon SozialleistungenundRentenansprüchenvonMigrantinnenundMigranten in ihr Herkunftsland zu prüfen; 11.bestehendeundkünftigeKooperationenindenBereichenschulischer Bildung,beruflicherAusbildungundzwischenHochschulenmitdenHerkunftsländernfinanziellbzw.materiellauszuweitenundsowohlimAufnahmelandalsauchindenHerkunftsländerndasWissenumdieBedingungenundEffektezirkulärerArbeitsmigrationsprozessesowohlausder PerspektivederIndividuenalsauchderGesellschaftenundStaatenzu fördern,umfreiwilligeundselbstbestimmtemobilitätzustärken.außerdemmussdiegegenseitigeanerkennungvonimauslanderworbenen schulischen,beruflichenundakademischenqualifikationensichergestellt werden. Berlin, den 14. Mai 2013 Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion Begründung Vorbemerkung DiePolitikderArbeitskräfteeinwanderungderBundesregierungisteinFlickenteppich.AnstatteinabgestimmtesKonzeptderzuständigenBundesministerien vorzulegen,sindwirkonfrontiertmiteinermischungaushalbgaren,nichtaufeinander abgestimmten Maßnahmen einzelner Ressorts: ZunächstwolltemannurFachkräftefürwenigeBranchenzulassen.Dann wurdeeinekampagnezuranwerbungvonfachkräftenfürgeradeeinmaldrei Herkunftsländerinitiiert.MitderUmsetzungdersog.Blue-Card-Richtlinieder EUwollteSchwarz-GelbzunächstnurFachkräftezulassen,dieeinenHochschulabschlussbesitzen.UndjetzthatdieBundesregierungbeschlossen,Fachkräftenundochbranchen-undherkunftslandunabhängigeinwandernzulassen, dieüberberuflichequalifikationenverfügen,dieeinemakademischenabschluss gleichzusetzen sind.

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/13555 DieBundesregierungbewegtsichdamitindierichtigeRichtung wennauch nurintrippelschritten.letztlichistdiepolitikderbundesregierungabergeprägtvonmutlosigkeit.sietrautsicheinfachnicht,derbevölkerungreinen Weineinzuschenken.DabeihabendieMenscheneinenAnspruchdarauf,zu wissen,dassunserlandüberkurzoderlangdaraufangewiesenseinwird,in größeremstileineaktiveeinwanderungspolitikzubetreiben,undwelche komplexenherausforderungendamitverbundensind.stattdessenversteckt Schwarz-Gelbdiegeplante,breiteÖffnungdesdeutschenArbeitsmarktesfür ausländischefachkräftelieberverschämtindieänderungderbeschäftigungsverordnung,dieohnedebatteoderbeschlussdesdeutschenbundestagesin Kraft treten kann. DasVorgehenderBundesregierungist auchausentwicklungspoltischersicht kurzsichtigundinkohärent:migrationspolitikinsgesamt aberauchderenverknüpfungmitmenschenrechts-undentwicklungspolitik bedarfdervermittlungindiegesellschaftundeinerzusammenarbeitmitzivilgesellschaftlichenkräften.ohnenotwilldiebundesregierungnundembundestagdasheft deshandelnsausderhandnehmen.dieevaluationvonwanderungsprozessen, derabschlussbilateralermigrationsabkommen,sog.vermittlungsabsprachen zwischenderbundesagenturfürarbeitundderarbeitsverwaltungeinesdrittstaatsüberdiezulassungvonarbeitskräftenbishinzuprivatwirtschaftlichen Anwerbeinstrumenten (wiediegezieltedirektanwerbungimauslandbzw. Durchführungsog.PublicPrivatePartnerships)alldiesbedarfeinerengenpolitischenundzivilgesellschaftlichenBegleitung,umArbeitskräfteeinwanderung anhandtransparentermenschenrechtlicherundentwicklungsbezogenerkriterienflexibelzusteuern respektivedieseggf.auchverändernzukönnen.das Punktesystem böte hierfür eine praktikable Grundlage. EinsolcherSteuerungsmechanismusausPolitik,WissenschaftundZivilgesellschaftwäreaberumsowichtiger,dadieAuswirkungenderAbwanderungvon ArbeitskräftenfüreinHerkunftslandäußerstkomplexsind.Dieselassensich nämlichoftnurmittel-undlangfristigbestimmen,undsiehängenimmervon einervielzahleinzelfallbezogenerrahmenbedingungenab.natürlichkönnen einemherkunftslandmaterielleundimmaterielleverlusteentstehen,wennz.b. Fachkräfteabwandern,inderenBildungoderAus-undHochschulbildung investiertwurde (BrainDrain).GleichzeitigaberunterstützenMigrantinnenund MigrantenihreHerkunftsländerauchinerheblichemUmfangdurchGeldtransfersanihreFamilien,undgeradezurückkehrendeMigrantinnenund MigrantenbietenihremHerkunftslanddurchdasimAuslanderworbenezusätzlicheFachwissen,ihreKontakteoderdurchInvestitionenEntwicklungsimpulse. DieserAntragwilldiemenschenrechtlichenundentwicklungspoltischenAnforderungenunddamitdiepolitischeVerantwortungderjenigenZielländeraufzeigen, die eine aktive Anwerbung von Fachkräften aus Drittstaaten betreiben. ZielgruppediesesAntragssindausschließlichsolcheArbeitsmigrantinnenund -migranten,derenarbeitsaufenthaltindeutschlandseinerzweckbestimmung nachnichtnurbefristeternaturist (vgl.artikel8absatz2aufenthg).gemeint sindhieralsowedersaisonarbeiterinnenund-arbeiter (vgl.hierzubundestagsdrucksache17/5234)nochflüchtlingeoderirreguläremigrantinnenundmigranten (vgl. hierzu Bundestagsdrucksache 17/6167). DieserAntraggreiftEmpfehlungenderEU-Kommission ( ZirkuläreMigration undmobilitätspartnerschaftenzwischendereuropäischenunionunddrittstaaten ;KOM(2007)248)unddesBundesamtesfürMigrationundFlüchtlinge (BAMF)ausdemJahr2011 ( ZirkuläreundtemporäreMigration )auf,insbesonderediedarinenthaltenenvorschlägefürentsprechendeaufenthaltsrechtliche Erleichterungen für bereits hier lebende Migrantinnen und Migranten.

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Zu Nummer 1 DieserAntragschlägtvor,diebeidenmigrationspolitischenAnsätze,dassog. Punktesystemsowiedie zirkuläremigration,miteinanderzuverknüpfen. DasPunktesystemerscheintbesondersgeeignet,eineaufFreiwilligkeitund SelbstbestimmungsetzendeArbeitskräfteeinwanderungzugestalten,ohnedie menschenrechtlichebzw.entwicklungspoltischeverantwortungdeutschlands aus dem Blick zu verlieren. EinPunktesystemzurSteuerungderArbeitskräfteeinwanderunganhandgesellschaftlichvereinbarterParameterwirdseitvielenJahrenz.B.indenUSAund Kanadapraktiziert.InDeutschlandwurdees2001erstmalsvonderdamaligen sog.süßmuth-kommissionvorgeschlagen.indaszuwanderungsgesetzwurde diesessteuerungsinstrumentzunächstaufgenommen,aufwunschderunionim Vermittlungsverfahrenaberwiederfallengelassen.AllerdingswirdimRahmen dereinwanderungvonjüdinnenundjudenausdennachfolgestaatenderehemaligensowjetunioneinsolcherpunktekatalog (wennauchinsehrkleinem Maßstab)soerfolgreichangewandt,dassselbstdieschwarz-gelbeBundesregierungnichtumhinkam,zukonstatieren,dassdiesesPunktesystem ein möglichesinstrumentarium [ist],umeinequalifiziertezuwanderungzu steuern (vgl. Bundestagsdrucksache 17/2836). DeutschlandkommtimZugederhiervorgeschlagenenNeuausrichtungseiner EinwanderungspolitikhinzueinersystematischenAnwerbungvonArbeitskräfteneinegroßemenschenrechtlicheundentwicklungspoltischeVerantwortungzu.UmdiesemUmstandgerechtzuwerden,wirdhiervorgeschlagen,in einsolchespunktesystem nebendenüblichenkriterien auchdievariable Herkunftsland einzuführen.damitkönntensolcheherkunftsstaaten (wiez.b. SchwellenländeroderLändersog.mittlerenEinkommens)beiderPunktevergabebessergestelltwerden,beidenennegativeAuswirkungeneinerFachkräfteanwerbungvonvornhereinnichtzuerwartensind.Gleichzeitigbietetdas mehrdimensionalepunktesystemdiegewährdafür,dass diskriminierungsrechtlicheinwandfrei keineantragstellerinbzw.keinantragstellerallein wegenihres/seinesherkunftslandesvoneinerzuwanderungnachdeutschland ausgeschlossenwürde.andererseitsbietetesdiemöglichkeit,negativeauswirkungenderfachkräfteanwerbungfürbestimmteherkunftsländerzuvermeiden. DasPunktesystemunddamitdieSteuerungsmöglichkeitimHinblickaufdas HerkunftslandistkeinErsatz,sonderneineErgänzungzubestehendenrechtlichenMöglichkeitenvonArbeitgeberinnenundArbeitgebern,individuellArbeitskräfteausdemAuslandeinzustellen.Diesebleibendavonunberührt.UnabhängigvomHerkunftslandkannjedePersonimRahmendergesetzlichen VoraussetzungeneineAufenthaltserlaubniszumZweckderErwerbstätigkeit nach 18ff. AufenthG erhalten. DasPunktesystembeinhaltetdieMöglichkeiteinerfortwährendenEvaluierung undnachsteuerung.dassolltesystematischundflexibelgenutztwerden.so solltenmöglicheauswirkungenvonanwerbemaßnahmenimhinblickauf bestimmteherkunftsstaatenbereitsvorababgeschätztwerden.auchwährend desanwerbeprozessessolltendaswanderungsgeschehenunddessenauswirkungengenauverfolgtwerden.dieergebnissesolltenfürdieöffentlichkeit transparent ausgewertet und die Punktevergabe ggf. verändert werden. Eswirdvorgeschlagen,dieseEvaluierungnichtnurdurchdiezuständigenBehörden,wiedasBAMFbzw.dieBundesagenturfürArbeit,durchzuführen. VielmehrsolltehierzuauchFachwissenausPolitikundZivilgesellschaft sowohlausdeutschlandalsauchausdenbetroffenenherkunftsstaatenhinzugezogenwerden.einenwichtigenbeitragkönnendabeiauchdieerfahrungen underkenntnissedermigrantencommunitiesunddiasporagemeindenleisten.

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/13555 Insofernistesauchsinnvoll,denBundesratunddenBundestaganderEinführung, Durchführung und Evaluierung des Punktesystems zu beteiligen. Zielmussessein,dieInteressenderMigrantinnenundMigranten,aberauch Deutschlands,ebensozuberücksichtigen,wiedasZiel,indenHerkunftsländern FolgewirkungeneinerAnwerbepolitikzuvermeiden,diedenEntwicklungschancendieserStaatennachhaltigschaden.EineGrenze,diehierbeinichtüberschrittenwerdendarf,lautet,dasselementareBereichederGrundversorgungin denherkunftsländern,insbesonderederbildungs-undgesundheitssektor, durcheineaktiveeinwanderungspolitikdeutschlandskeinesfallsuntergraben werden dürfen. EineNeuausrichtungderdeutschenPolitikzurArbeitskräfteeinwanderunglässt denabschlussentsprechenderpartnerschaftsabkommenmiteinzelnenherkunftsländernsinnvollerscheinen.soetwaswirdseiteinigenjahrenimrahmen der EU versucht. Allerdings besteht hier ein gravierender Reformbedarf. Zu Nummer2 WirbraucheneinengrundlegendenKurswechsel,auchindereuropäischen Einwanderungspolitik.DieEU-KommissionbemühtsichseitJahrenumeine Neuordnungdersog.externenDimensionihrerMigrationspolitik.Aktuellsind hierzweipolitikansätzemaßgeblich:dersog.gesamtansatzfürmigrationund Mobilität (GAMM KOM(2011)743)sowiederAnsatzzurPolitikkohärenzim InteressederEntwicklung (KOM(2005)134).Eszeigtsichaber,dassdieMitgliedstaaten,undhierinsbesonderedieBundesregierung,neueAnsätzesystematischhintertreiben.SoerklärtsichderRatinseinenletztendiesbezüglichen Schlussfolgerungenvom3.Mai2012gerademaldazubereit,Arbeitskräftemigration gegebenenfalls zuorganisieren, nichtbindende Maßnahmen in Betracht [zu]ziehen undmöglichkeitenderzirkulärenmigrationlediglichzu sondieren (Ratsdok.9417/12).Daswollenwirändern.Sosindz.B.beim HerzstückdesGAMM,densog.MobilitätspartnerschaftenderEU,grundlegende Korrekturen notwendig: ErstensbedarfeseinerReformbeiderAuswahlderPartnerländer:Diese muss andersalsbislang anhandtransparenter,nachprüfbarerkriterien erfolgen.außen-undnachbarschaftspolitischeerwägungensindzwarzulässig,solltenabernichtalleinmaßgeblichsein.vielmehrsolltenbeider AuswahlvonPartnerländernvorrangigmigrations-undentwicklungspolitischeParameterangewandtwerden:SokönntenMobilitätspartnerschaften z.b.mitsolchenländernabgeschlossenwerden,beidenenaufgrunddes dortigenbildungs-undausbildungssystemsbzw.desarbeitsmarktesein intensiveszirkuläreswanderungsgeschehenerwartetundnegativeauswirkungeneinerfachkräfteanwerbungausgeschlossenwerdenkönnen.danebenkönntensolcheabkommenaberauchgerademitländernabgeschlossenwerden,umsieimhinblickaufdiebereichebildung,ausbildungund Arbeitsmarktnachhaltigsozufördern,dasssieinZukunfteinepartielleAbwanderungvonFachkräftenverkraftenbzw.zurückkehrendeArbeitskräfte wiederreintegrierenkönnen.voneinemsolchenansatzabersinddie Bundesregierung wieauchdieübrigenmitgliedstaaten derzeitnoch meilenweit entfernt. ZweitenssolltediePraxisderbestehendenMobilitätspartnerschaftenderEU dahingehendreformiertwerden,dassdenstaatsangehörigenderpartnerländerendlicheffektivemöglichkeitenzurlegaleneinwanderungindieeu eröffnetwerden.bislangdienendiesemobilitätspartnerschaftenfastausschließlichalsanreizdafür,maßnahmenüberdiedortigegrenzsicherung zuvereinbarenunddieabschiebungbzw.rückübernahmeirregulärer MigrantinnenundMigrantendorthinzuerleichtern (vgl.angenendt,st.:

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode EU-MobilitätspartnerschaftenalsInstrumentderEntwicklungszusammenarbeit, Studie der Stiftung Wissenschaft und Politik, November 2012). Zu Nummer3 WirwollenesderEU-Kommissionermöglichen,künftigimEinklangmitArtikel79desVertragesüberdieArbeitsweisederEuropäischenUnioneineaktivereRolleinderMigrationspolitikzuspielen.SokönntedieEU-Kommission etwadieherausbildungundumsetzungmitgliedschaftlicherkonzeptefüreine kriteriengesteuertearbeitskräfteeinwanderungkoordinieren.hierbeigingees jedochnichtdarum,dassdieeu-kommissiondiezahlderindasjeweiligemitgliedslandzuzulassendendrittstaatangehörigenfestlegt.vielmehrsolltesie helfen,eineninnereuropäischenwettbewerbum diebestenköpfe undeine möglichebenachteiligungvonmenschenmitfamilienpflichtenodervonmenschenmitbeeinträchtigungenindiesemzuwanderungsmodellzuvermeiden. DieBundesregierungzeigtsichdiesbezüglichbislangabervölligideen-und perspektivlos. Zu Nummer4 DiebesondereRolledesGesundheitswesensinderMigrationspolitikistseit vielenjahrenevident.dementsprechendlangewirdauchanmöglichstverbindlichenleitliniengearbeitetmitdemziel,indemsektordergesundheitsberufe, derfürdieherkunftsländerlebenswichtigist,eineentwicklungspolitischdysfunktionaleabwanderungvonfachkräftenzuvermeiden.derzeitexistieren hierzu international folgende Referenzdokumente: der WHOGlobalCodeofPracticeontheInternationalRecruitmentof Health Personnel, das EuropäischesAktionsprogrammzurBekämpfungdesakutenGesundheitspersonalmangels in den Entwicklungsländern ( ) sowie dervonnichtregierungsorganisationeninitiierte TheNGOCodeofConduct for Health Systems Strengthening. DeutschlandistnichtnurUnterzeichnerdeso.g.Verhaltenskodexes,sondern auchmitgliedder GlobalHealthWorkforceAlliance derwho.bislanghat diebundesregierungdenverhaltenskodexabernursehrbegrenztumgesetzt (vgl. dieantwortderbundesregierungzudenfragen16bis18derkleinenanfrage derfraktionbündnis90/diegrünen,bundestagsdrucksache17/11346). DerEntwurfeinesNationalenAktionsplanszurUmsetzungdesWHO-Leitfadensbzw.desEU-Aktionsprogrammsistdaherunumgänglich.Diesersollte u. a. folgende Punkte umfassen: diegewährleistungeinesangemessenendeutschenbeitragszumweltweiten Ziel,bis2015inLändernmitakutemMangelinsgesamt3,5Millionenzusätzliche Gesundheitsfachkräfte auszubilden und einzusetzen, diegewährleistungeinesangemessenendeutschenbeitrags,diederstärkung dergesundheitssystemeinentwicklungs-undschwellenländernzugute kommt, dieentwicklungeinerstrategiezurmöglichstweitgehendendeckungdes BedarfsanGesundheitsfachkräfteninDeutschlandausdemInlandundder Europäischen Union sowie dieunterstellungauchprivateragenturenfürdieinternationaleanwerbung von Gesundheitspersonal unter den Verhaltenskodex der WHO.

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/13555 Zu Nummer 5 EinesderübergeordnetenZielediesesAntragsistes,imZugederhiervorgeschlagenenNeuausrichtungderEinwanderungspolitikdieFehlerderalten Gastarbeiteranwerbungzuvermeiden.DaskonservativeModellderRotationsmigration,dasArbeitsmigrantinnenund-migrantenIntegrationsangebotevorenthältundsienacheinerbestimmtenFristwiederaußerLandesschafft,widersprichtdemAnliegeneinermenschenrechts-undentwicklungsorientiertenEinwanderungs- und Integrationspolitik. DiehiervorgeschlageneLösung,Arbeitseinwanderinnenund-einwanderern stetseineaufenthaltsverfestigunganzubieten,entsprichtdemvorschlagim AbschlussberichtderHochrangigenKonsensgruppeFachkräftebedarfundZuwanderungausdemJahr2011 (S.79).DurchZugangzudenstaatlichenIntegrationsangebotensowieFamiliennachzug,aberaucheinenggf.notwendigen ArbeitgeberwechselsolleinefreiwilligeundselbstbestimmteMobilitätermöglicht werden. Zu Nummer6 UmimZugezirkulärerArbeitsmigrationsprozesselängereAuslandsaufenthalte zuermöglichen,solltenmigrantinnenundmigrantenlängereabwesenheitszeiteninihrenherkunftsländernohneverlustihresaufenthaltsstatusgestattet werden.diesentsprichtnichtnurderbeschlusslagedesdeutschenbundestages (vgl.bundestagsdrucksache16/4164),sondernauchderdeseu-rates (vgl. Ratsdok.9417/12).Diediesbezüglichvondero.g. HochrangigenKonsensgruppe (S.71)vorgeschlageneZwei-Jahres-FristsolltealsabsolutesMinimum verstanden werden. Zu Nummer7 RückkehrpolitikdientinDeutschland (aberauchinnerhalbdereu)immernoch fastvollständigder (finanziellen)förderungeinerdefinitivenausreise.zudem stelltsichrückkehrpolitikindeutschlandalsheilloserflickenteppichvon ProgrammenundMaßnahmenzwischenBund,LändernundKommunendar (vgl.diebamf-studie RückkehrunterstützunginDeutschland Programme undstrategienzurförderungvonunterstützterrückkehrundzurreintegration in Drittstaaten aus dem Jahr 2010, S. 69 ff.). Hier bedarf es eines grundlegenden Kurswechsels: Zielstellung:ZieleinerBeratungoderFörderungsolltenichtmehrausschließlichaufeine (dauerhafte)rückkehrausgerichtetsein,sondernzumindest gleichberechtigt auch auf zirkuläre Migrationsprozesse. Zielgruppe:SinnvollwäreeineAusrichtungderBeratungs-undFördertätigkeitaufneueZielgruppen,wiez.B.SelbstständigeundInvestorenoder ehrenamtliche Tätigkeiten. ErgänzendeThemenstellung:Wichtigwärees,einezusätzlicheBeratungskompetenzinneuenThemenderNachhaltigkeitherauszubilden (wiez.b. Demokratie-undMenschenrechtsbildung,Ökologie,Geschlechtergerechtigkeit, Gesundheitsförderung). Koordination:Sinnvollwärees,wenndasBAMFunterWahrungföderaler ZuständigkeitendurcheineKoordinierungderBeratungs-undFörderangebote sinnvolle Synergieeffekte erzielen könnte. EinersterinstitutionellerSchrittindierichtigeRichtungwardieEinrichtung einer KoordinierungsstelleRückkehrundReintegration beimbamf.undals einsinnvoller,aberiminteressederförderungfreiwilligerundselbstbestimmtermobilitätausbaufähigerprojektansatzerscheintdasdurchdasbundesminis-

10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode teriumfürwirtschaftlichezusammenarbeitundentwicklungbzw.diebundesagenturfürarbeitkofinanzierteprogramm RückkehrendeFachkräfte des Centrums für Migration und Entwicklung (CIM). Zu Nummer8 MigrantinnenundMigrantentragennichtnurzurwirtschaftlichenProsperität ihreraufnahmeländerbei.indenletztenjahrenwurdediebedeutungderinder sog.diasporalebendeneinwanderinnenundeinwandererfürdieentwicklung ihrerherkunftsländerimmerdeutlicher.derbundestaghattedaherimjahr 2007über20Vorschlägeentwickelt,umdiePotentialevonMigrantinnenund MigrantenfürdieEntwicklungihrerHerkunftsländerkünftigbessernutzenzu können (Bundestagsdrucksache16/4164).Diesog.Diasporapolitik,alsodie EinbeziehungundTeilhabederPotentialeundArbeitsweisenvonMigrantinnen undmigrantenfürihreherkunftsländer,solltekünftigindieumgestaltungder bisherigenrückkehrpolitikindiesystematischeförderungfreiwilligermobilitätintegriertwerden.innerhalbdes SektorvorhabensMigrationundEntwicklung der DeutschenGesellschaftfürInternationaleZusammenarbeit (GIZ) GmbH,aberauchindemobenerwähntenCIM,arbeitetmanbereitsanKonzeptenundkleinenProjektenfüreineentsprechendeWeiterentwicklungder Rückkehr- unddiasporapolitik,wiez.b.demprogramm PARE1+1 inmol- dawienzurunterstützungvonprojektenfürexistenzgründungundbusiness- Start-UpsindenHerkunftsländernausRücküberweisungen.Dieserfolgtderzeit aberunterhalbdes politischenradars.hierkönntewesentlichmehrgetan werden,gäbeeshierfüreinenklarenpolitischenauftrag.demsolldieserantrag dienen. Zu Nummer9 MigrantinnenundMigrantenkönnenleichteraufdemdeutschenArbeitsmarkt benachteiligtwerden,dasieihrerechteunddiegesetzlichenbestimmungenoft nichtausreichendkennen. GleicherLohnfürgleicheArbeitamgleichenOrt schütztdiemigrantinnenundmigranten,aberauchdieinländischenarbeitskräftevoreinemwettbewerbüberdielöhne.dieserhöhtauchdieakzeptanz vonmigrantinnenundmigranteninderarbeitswelt.eingesetzlichermindestlohnalsabsolutelohnuntergrenzeunddarüberhinausgehendebranchenspezifischemindestlöhnebzw.mehrallgemeinverbindlicherklärtetariflöhne würdendiesozialesicherheiterhöhen.zudemkönntendiekontrollbehörden diebenachteiligungvonmigrantinnenundmigrantendamitwirkungsvoller unterbinden.schließlichkanndiestrukturellschwachepositionvoneinwanderinnenundeinwanderernzudemdadurchgestärktwerden,indemdiesenochim HerkunftslandüberihreRechtealsArbeitnehmerin/ArbeitnehmerinDeutschland,aberauchüberdieFunktionsweisez.B.unseresGesundheitswesensund dersozialversicherungssystemeaufgeklärtwerden.unterstützenswerterscheint zudem die Förderung freiwilliger Sprachkurse vor der Ausreise. Zu Nummer10 DiePortabilitätvoninDeutschlanderworbenensozialrechtlichenLeistungsansprüchenbzw.dieErstattunggeleisteterBeiträgesindinDeutschlandnureingeschränktgegeben.DieBundesregierungplantnun,dassMigrantinnenund MigrantenbeieinemspäterengewöhnlichenAufenthaltimAuslandihreRentenansprüchevollständigmitnehmendürfen (Bundestagsdrucksache17/13022) einrichtigerundüberfälligerschritt.jetztsollteindiesemsinnegeprüftwerden, inwiefernmigrantinnenundmigrantenkünftignichtauchandereleistungen ausdeutschensozialversicherungssystemen zurförderungvonzirkulärer Migration umfassenderundeffektiverauchinihremherkunftslandbeziehen könnten (vgl. auch Bundestagsdrucksache 17/5234).

11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/13555 Zu Nummer 11 BildungskooperationenzwischenAufnahme-undHerkunftslandsolltengestärktwerden.DazudienenAustausch-undStipendienprogramme,gegenseitigerTransfervonWissenzumBeispieldurchHochschulkooperationensowie KapazitätsaufbauindenHerkunftsländern.DabeisollauchdasWissenumdie BedingungenundEffektezirkulärerMigrationgestärktwerden.Sowerdendie Voraussetzungengeschaffen,dassdieIndividuenwieauchGesellschaftenbzw. StaatenbewussteEntscheidungentreffenkönnen,umfreiwilligeundselbstbestimmteMobilitätzustärken.DerdurchdasBerufsqualifikationsfeststellungsgesetz2012begonneneProzessderAnerkennungvonimAuslanderworbenen schulischen,beruflichenundakademischenqualifikationenmussintensiviert unddurchflankierendemaßnahmensichergestelltwerden.ansolchenmaßnahmensindeinevielzahlvonakteuren (u.a.wirtschaft,handelskammern, DeutscherAkademischerAustauschdienst,Goethe-Institute,GIZ)sowieunterschiedlicheRessortsbeteiligt,dieinsbesonderegemäßdenPrioritätender PartnerländergeeigneteMaßnahmenentwickelnsollten.Diesekönneninden Bereichenschulischer,beruflicherunduniversitärerAus-undWeiterbildung angesiedelt sein.

12 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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