B-026/7 GEMEINDE BAYERBACH b. Ergoldsbach N I E D E R S C H R I F T (Nr. 5/2011) über die Sitzung des Gemeinderates Bayerbach b. Ergo. am im Sitzungssaal des Rathauses Bayerbach, Marktstr. 4 Anwesend: Erster Bürgermeister Ludwig Bindhammer, Vorsitzender 2. Bürgermeister Ludwig Eisgruber 3. Bürgermeister Klaus Mittermeier die Mitglieder des Gemeinderates GR Stephan Neumeier GR Michael Krieger GR Josef Reif GR Christian Wallner GR Stephan Wollrab GR Ludwig Rieder GR Reinhold Buczek GR in Gerlinde Gahr GR Werner Klanikow GR in Marianne Pritscher Abwesend: niemand Sonstige Anwesende: Schriftführer: VAng. Robert Meindl Beginn: 19.00 Uhr Ende: 21.25 Uhr Zuhörer: 14 Presse: keine Die Beschlussfähigkeit im Sinne des Art. 47 Abs. 1 und 2 der Gemeindeordnung war gegeben.
Tagesordnung A) Öffentlicher Teil: P. 1 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 15. Juni 2011 P. 2 Vollzug der Straßenverkehrsordnung; hier: Antrag der Anwohner von der Pramer Straße und der Keltenstraße auf geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen an der Pramer Straße P. 3 Antrag von Bürgern aus Gerabach auf Erstellung eines Geh- und Radwegs von Gerabach nach Bayerbach b. Ergoldsbach P. 4 Bauantrag von Frau Claudia Eisgruber auf Neubau eines Einfamilienhauses mit PKW-Doppelgarage auf dem Grundstück Greilsberg, Am Schachten 7, 84092 Bayerbach b. Ergoldsbach P. 5 Mitteilungen, Berichte und Anfragen B) Nichtöffentlicher Teil: Sitzungsverlauf: Herr Bürgermeister Bindhammer begrüßte die Zuhörerinnen und Zuhörer sowie die Mitglieder des Gemeinderates zur Sitzung recht herzlich. Er stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest und erkundigte sich nach Einwänden gegen die Tagesordnung. A) Öffentlicher Teil: P. 1 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 15. Juni 2011 Mit 11 : 0 Stimmen wurde die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 15. Juni 2011 genehmigt. Herr GR Wollrab und Herr GR Krieger haben wegen Abwesenheit bei der letzten Sitzung an der Abstimmung nicht teilgenommen. P. 2 Vollzug der Straßenverkehrsordnung; hier: Antrag der Anwohner von der Pramer Straße und der Keltenstraße auf geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen an der Pramer Straße Herr Bürgermeister Bindhammer berichtete, dass die Anwohner der Pramer und Keltenstraße einen Antrag gestellt haben, auf der Pramer Straße eine Verkehrsinsel oder einen - 2 -
Hügel zur Geschwindigkeitsreduzierung zu errichten, da sowohl viele Auto- als auch LKW- Fahrer auf der Pramer Straße fahren und dadurch Gefahr für Leib und Leben besteht. Es wurde bereits eine Verkehrsbesichtigung am 08.06.2011 mit dem zuständigen Sachbearbeiter der Polizeiinspektion Rottenburg durchgeführt. Dieser war der Meinung, dass eine Plateau-Aufpflasterung die beste Möglichkeit ist, da sowohl Auto- als auch LKW- Fahrer zur Geschwindigkeitsreduzierung gezwungen werden. Darüber hinaus soll aber auch das Ortsschild weiter nach außen versetzt werden, damit genügend Bremsweg vom Ortsschild bis zur Plateau-Aufpflasterung eingehalten wird und keine Schäden an Fahrzeugen entstehen können. Der Gemeinderat hat im Vorfeld der Sitzung bereits eine Ortsbesichtigung durchgeführt und man war der Meinung, dass eine Aufpflasterung nicht den gewünschten Effekt bringt. Statt dessen sollte bereits ab dem Gemeindeteil Runding sollte die Geschwindigkeit auf maximal 50 km/h gedrosselt werden und auch das Ortsschild nach vorne versetzt werden. Weiter sollte eine grundsätzliche Beschränkung auf 30 km/h ab dem Ortseingang vom Ortsschild bis nach der Biegung beim Anwesen Pangerl gemacht werden. Mit 13 : 0 Stimmen wurde beschlossen: Vom Antrag der Anwohner der Pramer und Keltenstraße auf Geschwindigkeitsreduzierung in der Pramer Straße wurde Kenntnis genommen. Die bestehende Ortstafel an der Pramer Straße wird ca. 50 m ortsauswärts in Richtung Runding versetzt. Ab dem Gemeindeteil Runding soll die Geschwindigkeit auf 50 km/h reduziert werden. Ab dem Ortsschild soll die Geschwindigkeit auf 30 km/h bis nach der Biegung beim Anwesen Pangerl gedrosselt werden. P. 3 Antrag von Bürgern aus Gerabach auf Erstellung eines Geh- und Radwegs von Gerabach nach Bayerbach b. Ergoldsbach Herr Bürgermeister Bindhammer berichtete, dass mit Schreiben vom 03.06.2011 (Posteingang mit Datum vom 30.06.2011) ein Antrag der Gerabacher Bürger (mit Unterschriftenliste) auf Erstellung eines Geh- und Radweges von Gerabach nach Bayerbach gestellt wurde. Hierzu fand im Vorfeld der Sitzung eine gemeinsame Besichtigung der Örtlichkeiten durch den Gemeinderat statt. - 3 -
Herr Bürgermeister Bindhammer teilte weiter mit, dass das Straßenbauamt in den nächsten Jahren keinen Geh- und Radweg plant bzw. bauen wird. Eine Bezuschussung nach dem Finanzausgleichsgesetz ist erst ab 50.000 gegeben. Wir haben heuer sehr viele Maßnahmen mit der Sanierung der Schule und sonstigen Baumaßnahmen, welche absoluten Vorrang haben. Auch haben wir ein Straßenbauprogramm erstellt und eine Prioritätenliste geschaffen. Außerdem steht in den nächsten Jahren auch die Sanierung der Gerabacher Straße an, bei welcher ein begleitender Geh- und Radweg angedacht ist. Der gesamte Bau des Geh- und Radweges von Gerabach bis zur Schulstraße würde sehr viel Geld kosten. Deshalb schlug er vor, dass der bestehende Bergfeldweg bis zur Einmündung zur Kläranlage weitergeführt werden könnte. Hierbei gibt es die Möglichkeit, den Weg nördlich der Landschaftspflegefläche entlang der Straße zu führen. Leider gestalten sich hier jedoch die Grundstücksverhandlungen als äußerst schwierig. Die zweite Möglichkeit wäre, die Landschaftspflegefläche (Gewässerschutzstreifen mit Bach, Hecke, Gehölzgruppen, Einzelbäumen und extensiver Gras- und Krautflur) zu verwenden. Dies ist nur bei Einverständnis der unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Landshut möglich. Hierzu fand am 13.07.2011 mit Herrn Lehner vom WWA Landshut sowie Herrn Naneder und Frau Blümm vom Landratsamt Landshut, Untere Naturschutzbehörde ein Ortstermin statt. Das Flurstück 482 wurde bis dato entsprechend den Pflegeverpflichtungen gepflegt, der Gehölzbestand wurde in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde im vergangenen Winter in Abschnitten auf den Stock gesetzt und das Grünland wurde als extensives artenreiches Feuchtgrünland erhalten, welches zudem dem besonderen Biotopschutz des 30 BNatSchG unterliegt. Die Gehölze unterliegen zudem dem besonderen Biotopschutz des 39 BNatSchG und Art.16 BayNatSchG. Eine Befreiung von den entsprechenden Verboten ist aber unter folgenden Bedingungen möglich: - 4 -
1. Vom Verursacher des Eingriffs ist zu prüfen, ob am gleichen Ort, d.h. z.b. auf der gegenüberliegenden Straßenseite oder auf den an das Flurstück 482 nördlich angrenzenden Flächen 738 Gemarkung Bayerbach und 1521, Gemarkung Langenhettenbach eine Möglichkeit für den Bau des Radweges bestehen würde, da der Bau auf diesen intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen mit geringeren Beeinträchtigungen für Natur und Landschaft verbunden wäre. Falls dies nicht möglich ist, ist eine entsprechende Begründung erforderlich. 2. Es ist die Minimierung des Eingriffs erforderlich, d.h. der Radweg ist so nahe wie möglich an der Straße entlang zu führen, um die Inanspruchnahme des Flurstücks 482 auf die Mindestfläche zu beschränken; ebenfalls aus diesem Grund ist es erforderlich, den Wegebau in der Mindestbreite und soweit als möglich (z.b. im ebenen Gelände des Feuchtgrünlandes) geländegleich auszuführen. 3. Von den Verboten des 30 BNatSchG, d.h. in Bezug auf das extensive Grünland könnte eine Ausnahme zugelassen werden, wenn die Beeinträchtigungen ausgeglichen werden können; als Ausgleich, der Maßnahmen zur Wiederherstellung eines gleichartigen Zustandes in unmittelbarer räumlicher Nähe enthalten soll, wird die Anlage eines extensiven Grünlandes im Taltiefsten auf der gegenüberliegenden Bachseite (Flurstücke 738 und 1521) empfohlen. Zusammen mit einer Renaturierung des Gerabaches im Rahmen der Gewässerunterhaltung wäre ein Uferstreifen von 3 bis 5 m Breite ausreichend. Für Beeinträchtigungen des Grünlandes wurde in Orientierung an den Grundsätzen für die Ermittlung von Ausgleich und Ersatz bei staatlichen Straßenbauvorhaben der Faktor 1 ermittelt. 4. Von den Verboten des 39 BNatSchG und Art.16 BayNatSchG, d.h. in Bezug auf die Gehölze könnte eine Ausnahme zugelassen werden, wenn eine entsprechende Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahme mit Faktor 1,3 durchgeführt wird. Ggf. wäre eine Abbuchung vom gemeindlichen Ökokonto möglich. Da das Flurstück 482 im Rahmen der Flurbereinigung bereits mit Fördermitteln als Landschaftspflegefläche angelegt wurde, kann einer Förderung der Ausgleichs- und Ersatzflächen mit den zugehörigen Maßnahmen bei einer Inanspruchnahme dieser Fläche nicht mehr zugestimmt werden. Wie sich vor Ort herausstellte, ist die Weiterführung des Radweges westlich des Flurstücks 482 auf Flurstück 482/2 zwischen Straße und Gerabach nicht möglich, da diese Fläche zu schmal ist und einer Verrohrung des Gerabaches aus wasserwirtschaftlichen und naturschutzfachlichen Gründen nicht zugestimmt werden kann. Für die Weiterführung des Weges wäre hier der Erwerb einer Teilfläche von Flurstück 1517, Gemarkung Langenhettenbach, Voraussetzung. Im Gemeinderat einigte man sich darauf, dass zunächst die Kosten für einen verkürzten Geh- und Radweg vom Bergfeldweg zur Schulstraße ermittelt werden soll, um dann weiter im Gemeinderat zu beraten. Mit 13 : 0 Stimmen wurde beschlossen: Vom Antrag der Anwohner der Bürger aus Gerabach auf Erstellung eines Geh- und Radweges nach Bayerbach wurde Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, für das ca. 400 Meter lange Teilstück zwischen dem Bergfeldweg bis zur Schulstraße die Kosten eines geschotterten Geh- und Radwe- - 5 -
ges zu ermitteln und mit der Unteren Naturschutzbehörde über eine geeignete Austauschfläche zu verhandeln. P. 4 Bauantrag von Frau Claudia Eisgruber auf Neubau eines Einfamilienhauses mit PKW-Doppelgarage auf dem Grundstück Greilsberg, Am Schachten 7, 84092 Bayerbach b. Ergoldsbach Herr Bürgermeister Bindhammer berichtete, dass sich das geplante Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 15 Am Schachten befindet und wegen der geplanten Dachdeckung (zulässig: Dachplatten rot, Gründächer; geplant: Dachplatten anthrazit), der Wandhöhe (zulässig: 4,30 m; geplant: 4,935 m), der Überschreitung beim Wohnhaus um max. 0,62 m nicht den Festsetzungen entspricht. Außerdem liegt die PKW- Doppelgarage komplett außerhalb der Baugrenze. Mit 13 : 0 Stimmen wurde beschlossen: Vom Bauantrag von Frau Claudia Eisgruber auf Neubau eines Einfamilienhauses mit PKW-Doppelgarage auf dem Grundstück Am Schachten 7 in Greilsberg wurde Kenntnis genommen und das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Wegen der geplanten abweichenden Dachdeckung, der Überschreitung der Wandhöhe um 0,635 m, der Baugrenzüberschreitung beim Wohnhaus um max. 0,62 m und der Baugrenzüberschreitung mit der kompletten Garage wird einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 15 Am Schachten gemäß 31 Abs. 2 BauGB zugestimmt. - 6 -
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P. 5 Mitteilungen, Berichte und Anfragen Herr Bürgermeister Bindhammer teilte zum Gehweg in Greilsberg mit, dass die Deckenarbeiten bereits beendet sind. Derzeit sind noch die Zaunbauarbeiten zwischen den Grundstücken fertig zu stellen. Die Pflanzarbeiten werden im Herbst ausgeführt. Durch den Bau des Geh- und Radwegs von Paindlkofen nach Feuchten wird die Kreisstraße LA 28 noch ca. 2 Wochen gesperrt sein. Die Straße durch Feuchten wird bis zur Armannsberger Straße neu überzogen. Bei der letzten Gemeinderatssitzung wurde mitgeteilt, dass auf der vorgesehenen Straße ein Granitbord eingebaut wird, damit man später problemlos einen Gehweg anbauen kann. Diese Mehrkosten würde die Gemeinde übernehmen. Da die Mehrkosten nun nach Mitteilung mehr als 20.000 betragen und eine sofortige Entscheidung notwendig gewesen wäre, hat er dies wegen fehlender Haushaltsmittel und noch nicht eindeutiger Lage des künftigen Gehweges abgelehnt. Die Stichstraße zwischen Paindlkofener Straße 1 und 3 soll auf Antrag der Anlieger bei den anstehenden Teerarbeiten noch überzogen werden. Zur Hochwasserrückhaltung teilte Herr Bürgermeister Bindhammer mit, dass die Ausschreibung bereits durchgeführt wurde, aber der Bewilligungsbescheid weiter auf sich warten lässt. Die zusätzlichen Wasserzapfstellen im Friedhof Bayerbach sind betriebsbereit, jedoch muss der Bauausschuss noch über die Zapfstellenausstattung beraten. Zur Generalsanierung der Schule teilte er mit, dass die Ausschreibungen für die Startgewerke durchgeführt wurden. Auch hier warten wir auf den Bewilligungsbescheid. Dieser wird bis Ende Juli, Anfang August erwartet, da mit den Arbeiten Anfang August begonnen werden soll. Herr Innenminister Joachim Herrmann hat sich anlässlich seines Besuches am 16.07.2011 zum 70. Geburtstag von Freiherr Dietrich von Gumppenberg in das Goldene Buch der Gemeinde Bayerbach eingetragen. Herr GR Buczek teilte mit, dass an der Kirche dringend eine Ruhebank aufgestellt werden sollte. Herr Bürgermeister Bindhammer versprach, dass er dies veranlassen wird. Herr GR Wollrab machte den Vorschlag, alle Winterstreukisten einzusammeln und zu überholen. Auch die Standorte sollten mit dieser Maßnahme überprüft werden. Herr Bürgermeister Bindhammer sagte hierzu, dass der Bauhof dies momentan nicht ü- bernehmen kann, aber sobald die Zeit reicht, erledigt wird. Herr GR Wallner gab bekannt, dass er in eine andere Gemeinde umziehen wird und ab September offiziell aus dem Gemeinderat ausscheidet. - 8 -
Herr Bürgermeister Bindhammer stellte einen Kalender vor, den der Elternbeirat der Schule für nächstes Jahr erstellt hat und dieser für 8,00 erworben werden kann. ENDE DER ÖFFENTLICHEN SITZUNG! - 9 -