Oberbürgermeister,BürgermeisterundderLandratdesLandkreisesSchwarzwald-BaarsowiealleOberbürgermeisterundBürgermeisterdesLandkreises

Ähnliche Dokumente
Festlegung von An- und Abflugrouten für den Ausbau des Frankfurter Flughafens

AltstandortenmbHundaufderenTochtergesellschaftACOSAltlasten-ControllingundServicegesellschaftmbHundaufdieVerhandlungenmitdenLändern

Drittmittelzuwendungen des Bundesministeriums der Verteidigung an Hochschulen

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Groß, Uwe Beckmeyer, Sören Bartol, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Drucksache 17/5546

Zustand und Sanierungsbedarf der Brücken im Bundesfernstraßennetz

Vorbemerkung der Fragesteller ImRahmenderBeratungenüberdasUmweltgesetzbuchhatdasBundesministeriumfürUmwelt,NaturschutzundReaktorsicherheit

Geheimverträge zwischen Wissenschaftseinrichtungen und Unternehmen

desbundesgesundheitsministersgebeesaußerdemzuviel unfairekonkurrenz

1.TeiltdieBundesregierungdieAnsicht,dassdieStreichungderRentenbeiträgezueinerErhöhungderAnzahlderEmpfängerinnenundEmpfänger

Stellung der Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen im Fünften Buch Sozialgesetzbuch

Vorbemerkung der Fragesteller ImSommer2011hatdieEuropäischeKommissiondenEntwurfeinerRichtliniezurEnergieeffizienz

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ute Kumpf, Uwe Beckmeyer, Martin Burkert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Drucksache 17/933

Vorbemerkung der Fragesteller WasseristkeineüblicheHandelsware,sonderneinererbtesGut,dasgeschützt,

Wohnungsunternehmen und die Erzeugung erneuerbarer Energien

bis2006fördertedasbundesministeriumfürbildungundforschungdieentwicklungeinesprototypsfürdasleichteundlärmarmedrehgestell

Ausdehnung der Lkw-Maut auf vierspurige Bundesstraßen in Deutschland

Vorbemerkung der Fragesteller InderRegionKaliningradwerdenvonRosatomzweiAtomreaktorenmitzusammenca.2400MegawattLeistung,dieindenJahren2016und2018in

Stand des Ausbaus der U3-Kinderbetreuung und Kosten für das Betreuungsgeld

Antwort. Deutscher Bundestag Drucksache 17/6703. der Bundesregierung

Über- und unterversorgte ärztliche Planungsbereiche in Verbindung mit der Relation Ärzte/Ärztinnen zur Bevölkerung

Zur Situation der durch Saatgut-Verunreinigungen mit NK 603 geschädigten Landwirte

Unterstützung in Deutschland anerkannter Asylberechtigter in Auslieferungsverfahren im Ausland

Aktueller Stand beim europäischen Emissionshandel im Luftverkehr

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Verkehrsprojekt B 50 neu: Kostensteigerung, verkehrlicher Nutzen und Gefährdung des Mittelmoseltals

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/14042

Nach dem Verkauf der TLG Wohnen GmbH an die TAG Immobilien AG

Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 2013

dabeidiedamaligen 21er-Projekte derbahnunddiebahnprivatisierung.

Beamtinnen und Beamte des Bundes mit Migrationshintergrund

1.Triffteszu,dassdemBundesministeriumfürVerkehr,BauundStadtentwicklungSzenarienzurEinführungeiner

derdruckaufdiebeschäftigenbeständiggestiegen.soistu.a.zubeobachten,dasseisenbahnverkehrsunternehmenversuchenfix-undlohnkostenzu

Geplante Laufzeitverlängerungen für die Atomkraftwerke Tihange 1 (Belgien) und Borssele (Niederlande)

werdenkönnen.diesesolltensichimenergiekonzeptderbundesregierung wiederfinden.

offiziellenberufsverbotsverfahren,2200disziplinarverfahren,1250ablehnungenvonbewerbernund265entlassungenausdemöffentlichendienst.

Medienberichte über mögliche Zusammenarbeit der Bundeswehr- Reservistengruppe Marschgruppe Hürtgenwald mit Rechtsextremisten

Mängel bei der Umsetzung des Tabakrahmenübereinkommens (FCTC) der WHO in Deutschland

Förderung von sogenanntem unkonventionellem Erdgas in Deutschland transparent gestalten

Verkehrssicherheit bei elektrisch unterstützten Fahrrädern (Pedelecs)

nochdanngewährtwerden,wenndieerzeugtewärmenachweislichdurchein

FürdiekommendenJahrehatdieEUdahergemeinsammitdenMitgliedstaatenEU-weiteLeistungszielefürdieBemessungskriterienUmwelt,Kapazität

30Prozent. DieMitteilungderEU-Kommissionmachtdeutlich,dasssichdieDatengegenüberdenzweiJahrezuvorzugrundegelegtenSchätzwertenwegender

Nutzung von Blockheizkraftwerken und Kraft-Wärme-Kopplung durch Wohnungseigentümergemeinschaften

unklarenrechtslagezukünftignochgelderausschüttendarf.dasdpmahat die Anfrage jedoch unbeantwortet gelassen.

Standards der Sicherheitsüberprüfung von Luftfahrtunternehmen in Deutschland

seit November 2011 ergriffen oder in die Wege geleitet?

Umsetzung des Entgeltsystems in der Psychiatrie nach 17d des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

(S.18)voneinergeplantenÄnderungdesReisekostenrechtsseitensder Bundesregierung.

Rechte und Hilfe für transsexuelle, transgender und intersexuelle minderjährige Menschen

finanziellenkollapsstehen,mussunverzüglicheineaufgabengerechtefinanzausstattungderstädteundgemeindensichergestelltwerden.

Kleine Solidargemeinschaften als anderweitige Absicherung im Krankheitsfall

1.WannhabennachKenntnisderBundesregierungwelcheTreffenmitwelchenBeteiligtenzumVerkaufdesAnteilsvonRWEundE.ONander

Schienengüterverkehr auf den Neubaustrecken Nürnberg Ingolstadt und Wendlingen Ulm

Durchführung von Erörterungsterminen bei Planfeststellungsverfahren von Bundesverkehrswegen

zeigen,dassmanaufderrheintalbahnstreckenweisemitzügenim3-minuten-taktrechnenmuss.dadasrheintaldichtbesiedeltistunddiestrecke

Die Förderung des betrieblichen Gesundheitsmanagements durch steuerrechtliche sowie darüber hinausgehende Regelungen und deren Nutzung

Auswirkung der Konjunkturpakete I und II auf die Finanz- und Investitionskraft der Kommunen

Veröffentlichungen,heißtesinderVerfügungdesOrdnungsamtesvom10.Februar2012.VerbotenwirdMuzafferAyataauchjedesEngagementfürlegale,

allgemeinenbundeshaushaltein.gleichzeitigsiehtdasfinanzausgleichsgesetzvor,dassausdemallgemeinenbundeshaushaltanfinanzschwache

dasauchdenwiedereinbau (z.b.vonasbestwellplatten)oderdasverschenkenvonasbesthaltigengegenständeneinschließt.aktuellejournalistischerecherchen

Kooperation deutscher Forschungsinstitute mit der Universität Alberta zum klimaschädlichen Abbau fossiler Rohstoffe

Privatisierung von Unternehmen des Bundes die TLG IMMOBILIEN GmbH

manaufdenhaushaltsetatdesbmelvselbst,stelltmanfest,dassfürdenbereichverbraucherpolitiklediglich2,5prozentdesgesamtenhaushaltesdes

Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Forschungseinrichtungen

Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung beim Bau atomrechtlicher Anlagen in Nachbarstaaten

Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen bei der Förderung von unkonventionellem Erdgas

Finanzierung des Gesamtverbandes Steinkohle e. V. aus Steinkohlebeihilfen

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Begründung,soeineHandhabegegenRechtsextremezuschaffen,wurdeerst

frühkindlichebildunginfamilien.hierwerdendievoraussetzungengeschaffen,damitkinderindividuellgestärktamgesellschaftlichenlebengemeinsam

BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

Klimakonferenz der Umweltminister im Rahmen der UNFCCC-Klimaverhandlungen in Bonn Mitte 2010

ArgumentefürdieWeidehaltungvonKühen:DauergrünlandstellteineentscheidendelandwirtschaftlicheCO

Novellierung des Planungsrechts bei Verkehrsinfrastrukturprojekten

Vorbemerkung der Fragesteller DieFraktionDIELINKE.stellteam10.November2010andieBundesregierungdieKleineAnfragezumCCS-ForschungsprojektinderAltmark

Auswirkungen von Mikroplastikpartikeln, Gift- und Kunststoffen in Kosmetikprodukten und Kleidung auf Umwelt und Gesundheit

Fairer Wettbewerb, gute Arbeitsbedingungen und Barrierefreiheit im Fernbuslinienverkehr

Antwort. Deutscher Bundestag Drucksache 17/ der Bundesregierung

Rückbau von Atomkraftwerken Sachstand und Marktsituation

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, Jens Petermann und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/1314

Vorbemerkung der Fragesteller LeiharbeitundaufstockendeHartz-IV-Leistungenstehenmomentanverstärkt

Strategie EU 2020 Verfolgung des Ziels, die Zahl der Europäer, die unter der Armutsgrenze leben, um 25 Prozent zu senken

Die Hermes Logistik Gruppe und deren Auswirkungen auf den deutschen Arbeitsmarkt

Probleme bei der praktischen Umsetzung der EU-Richtlinie 2006/40/EG wegen des Kfz-Kältemittels HFO-1234yf

20/839desSenatsderFreienundHansestadtHamburg)erläutert,dasstürkischePolizeibeamteinZivilmehrfachinHamburgeingesetztwaren,undzwar

Bergwerkseigentum an Braunkohlelagerstätten in Ostdeutschland

und 17/7927. DieVorbemerkungenderFragestellerundderBundesregierungaufBundestagsdrucksache17/7685enthalteneineumfassendeDarstellungderbisherigen

InformationenhierzuzurVerfügunggestellt.LediglicheinekurzeStellungnahmedesBMBVSundeinePräsentationvonSUSAT

verantwortungsvollenundnachhaltigenpflanzenschutzdereuropäischen Landwirtschaft.

Umsetzung der Empfehlung der Global Commission on Drug Policy

Atomstromimporte durch die Ostsee (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/11502)

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Verschiebung des Beginns der Zulassungspflicht für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen

1.WiegestaltetsichderZeitplanderBundesregierungfürdieRatifizierungdes Steuerabkommens mit der Schweiz?

infrechen (ebenfallsrhein-erft-kreis)sindindervergangenheitbereits versuchsweise Klärschlämme,Altholz,Haus-undGewerbemüllverbrannt

Ratsarbeitsgruppe,ohnedassdemDeutschenBundestagdievertretenenPositionenimDetailvorgelegtwurden.

Gedenkort für Jugendkonzentrationslager für Mädchen und junge Frauen Uckermark

Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 17/11643 17. Wahlperiode 27. 11. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rita Schwarzelühr-Sutter, Ute Kumpf, Sören Bartol, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Drucksache 17/11427 Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Auswirkungen des Betriebs des Flughafens Zürich auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland Vorbemerkung der Fragesteller Am4.September2012habenderBundesministerfürVerkehr,BauundStadtentwicklung,Dr.PeterRamsauer,unddieschweizerischeBundesrätin,Doris Leuthard,denStaatsvertragüberdieAuswirkungendesBetriebsdesFlughafensZürichaufdasHoheitsgebietderBundesrepublikDeutschlandunterzeichnet.AlsnächsterSchrittsolldasRatifizierungsverfahreneröffnetwerden.VorausgegangenwareinegemeinsameundüberraschendeAbsichtserklärungamRandedesWorldEconomicForuminDavosam28.Januar2012,die bereitsam2.juli2012alsparaphierteversionalseinigungzwischendenvertragsparteien veröffentlicht worden war. DieangeblicheVerbesserungfürdieMenschendurchdieAusweitungder RuhezeitenamAbend,wirddurchniedrigereFlughöhenbeimAnflugaufden FlughafenZürichunterlaufen.StattdieZahlderNord-Anflügeaufmaximal 80000jährlichzubeschränken,wieinderStuttgarterErklärunggefordert, gibteseinenwegfallderzahlenmäßigenbegrenzungderflugbewegungenam FlughafenZürich.InderKonsequenzheißtdas,dassderLärmansteigenkann oder die Zahl der Flüge entlang der Grenze stark zunimmt. InsbesondereindenbetroffenenRegionenamHochrheinundamBodenseebestehtdieSorge,dasssichdieSituationdurchdenFluglärmfürdieAnwohner weiterverschlechtert.derderzeitigeinhaltdesstaatsvertrageszumbetriebdes FlughafensZürichwirdinweitenTeilenderbetroffenenBevölkerungabgelehnt.SohabenmittlerweilealleBürgermeisterdesLandkreisesWaldshut,alle Oberbürgermeister,BürgermeisterundderLandratdesLandkreisesSchwarzwald-BaarsowiealleOberbürgermeisterundBürgermeisterdesLandkreises KonstanzinverschiedenenEntschließungenihregemeinsameAblehnungzum StaatsvertragbekundetunddieBundesregierungaufgefordert,dasRatifizierungsverfahrenunverzüglichzubeenden.ImLandtagvonBaden-Württemberg istebenfallsvoneinerüberwiegendenablehnungdesstaatsvertragesinder derzeitigen Fassung auszugehen. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürVerkehr,BauundStadtentwicklung vom 23. November 2012 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

Drucksache 17/11643 2 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode WeitereUnklarheitbestehtdadurch,dassinPressemeldungen (unteranderem imsüdkurier,12.oktober2012)übereinmöglichesendedesratifizierungsprozesseszumstaatsvertragberichtetwurde.sosollderbundesverkehrsminister,dr.peterramsauer,diekonsequenzenausdenmassivenprotesten vorortunddeneigenencdu-reihengezogenhaben.dasbundesministeriumfürverkehr,bauundstadtentwicklungdementierteumgehenddiese Meldungen. Vorbemerkung der Bundesregierung DaindenderzeitgeltendenRegelungennachder220.DurchführungsverordnungzurLuftverkehrs-Ordnung (DVO)keinezahlenmäßigeBegrenzungder FlugbewegungenamFlughafenZürichfestgelegtist,bedeutetderausgehandelteStaatsvertragkeinen WegfallderzahlenmäßigenBegrenzungderFlugbewegungen am Flughafen Zürich. 1. Welcher Zeitplan ist für das Ratifizierungsverfahren vorgesehen? 2.WannistmitderFertigstellungdesVertragsgesetzeszurRatifizierungdes Staatsvertrages zu rechnen? DieFragen1und2werdenwegenihresSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. DieArbeitenanderDenkschriftlaufennoch.EinEntwurfwirdam26.November2012mitVertreternausBaden-Württembergerörtert.DieseGesprächebleibenabzuwarten.ErstimAnschlusskönnenAussagenüberdenweiterenZeitplan getroffen werden. 3.WelcheArbeitenaneinemangekündigtenBegleittextimRahmendesRatifizierungsprozesses haben bereits stattgefunden? DerzeitbefindetsichderEntwurfeinerDenkschriftzumStaatsvertraginVorbereitung. 4.WelcheFragenbezüglichdesStaatsvertrageswerdendurchdasBundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung geprüft? DasBundesministeriumfürVerkehr,BauundStadtentwicklungüberprüftim RahmenderinnerstaatlichenUmsetzungdesStaatsvertragesverfassungsrechtliche, rechtstechnische und rechtsförmliche Fragen. 5.WelchenInhaltundwelcheRechtsverbindlichkeitwirddiegeplanteDenkschrift zum Staatsvertrag haben? DiesogenannteDenkschriftzumVertragsgesetzfindetihreGrundlageinder GemeinsamenGeschäftsordnungderBundesministerien (GGO).Danachistin derregierungsvorlagezumvertragsgesetzimanschlussandiebegründung desvertragsgesetzesunddiewiedergabedesvertragstextesderstaatsvertragin einer Denkschrift zuerläutern.inihrsindbedeutungundzweckdesvertragessowiediegründefürdenvertragsschlussdarzulegen.desweiterensinddie einzelnenvertragsbestimmungennachihreminhalt,ihremzusammenhangmit anderenregelungenundinihrenauswirkungendarzustellen.imrahmender innerstaatlichenumsetzungdesvertragskannderdenkschriftbeimöglichen

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/11643 UnklarheitendesVertrags,insbesonderebeiZweifelnüberdenSinnundZweck einzelnerregelungenoderbeiauslegungsschwierigkeiteneinigebedeutung zukommen. 6.WelcheGesprächesindmitwelchenBeteiligtenbisherinBezugaufden Staatsvertrag durchgeführt worden? DiedeutscheDelegationbestandausVertreterndesBundesministeriumsfür Verkehr,BauundStadtentwicklung,desAuswärtigenAmts,desLandesBaden- WürttembergunddenLandrätenderbetroffenenLandkreiseWaldshut,Konstanz undschwarzwald-baar.diedfsdeutscheflugsicherunggmbh (DFS)wurde fallweisehinzugezogen.verhandlungsleiterwarministerialdirektorgerold Reichle,LeiterderAbteilungLuft-undRaumfahrtimBundesministeriumfür Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. DiedeutscheBegleitkommissionbestandzusätzlichausVertreterndesLandkreisesTuttlingen,verschiedenerGemeinden (Gottmadingen,Hohentengen, Klettgau,Blumberg),derDFS,derIndustrie-undHandelskammerKonstanz undverschiedenerbürgerinitiativen (gegenflugverkehrsbelastungimlandkreiskonstanz,schwarzwald-baar-kreis,flugverkehrsbelastunglandkreis Waldshut). Die Auftaktverhandlung fand am 2. März 2012 in Rüschlikon (Schweiz) statt. DiedeutscheBegleitkommissionwurdeam22.März2012durchdenVerhandlungsleiter in Bonn umfassend unterrichtet. Die zweite Verhandlung fand am 27. März 2012 in Frankfurt statt. Eine dritte Verhandlung fand am 14. Juni 2012 in Zürich statt. EineweitereUnterrichtungderdeutschenBegleitkommissionerfolgtedurch den Verhandlungsleiter am 15. Juni 2012. Am28.Juni2012folgteinFrankfurtdievierteundletzteVerhandlungsrunde; am2.juli2012wurdedervertragsentwurfvondenverhandlungsleiterninzürich paraphiert. AlleSitzungenwurdenregelmäßiginnerhalbderdeutschenDelegationundmit fachlicherunterstützungdurchdiedfsvorbesprochen.darüberhinaushatdie DFSdenbeteiligtenLandrätenjeweilsdiefachlichenWeiterentwicklungenaus den Arbeiten mit der Skyguide gesondert präsentiert und erläutert. Am26.Juli2012wurdeeinebreitangelegteInformationsveranstaltungin Waldshut durchgeführt. 7.LiegtderBundesregierungdieVernehmlassungdesSchweizerParlaments zum Staatsvertrag im Detail vor, und welchen Inhalt enthält sie? DerBundesregierungliegtdererläuterndeBerichtzurVernehmlassunginder Formvor,wiesievonderSchweizerBundesregierunginsInternetgestelltwordenist.SieistunterderAdresse:www.bazl.admin.ch/aktuell/medieninformation/ 00024/index.html?lang=de&msg-id=46007 abrufbar. 8.WielautetdiePositionderBundesregierungzudieserVernehmlassungdes Schweizer Parlaments? BeiderVernehmlassunghandeltessichumeininnerschweizerischesVerfahren, das die Bundesregierung grundsätzlich nicht kommentiert.

Drucksache 17/11643 4 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9.WiesolleineVerbesserungfürdieBedingungenderMenschendurchdie AusweitungderRuhezeitenamAbenderreichtwerden,wenngleichzeitig niedrigereflughöhenbeimanflugaufdenundbeimabflugvomflughafenzürichfüreineverschlechterungderlärmbedingungensorgenund die Ruhezeiten durch den gekröpften Nordanflug ausgehebelt werden? DiebisherigeEinschränkungderBewegungszahlenwirddurchZeitfensterin dergeltenden220.dvoerreicht.diesezeitfensterwerdenmitdemstaatsvertraginzweischrittenausgeweitetundbewirkendadurcheineverbesserungfür diebetroffenen.unmittelbarnachinkrafttretendesstaatsvertragswirdderanflugverkehraufdiepisten14und16wochentagsnurnochvon7uhrbis20uhr (bisher21uhr)stattfindenundspätestensabdem1.januar2020nurnoch wochentagsvon6.30uhrbis18uhrundsamstags,sonntags,feiertagsvon 9Uhrbis18Uhr (bisher20uhr).damitwerdenprowoche16,5stundenzusätzlichelärmpausengeschaffen.diegeändertenflughöhenimanflugwerden sichbeideranwendungdesnordanflugkonzeptsnichtauswirken.beideranwendungdesostanflugkonzeptsistzuberücksichtigen,dassdieniedrigere FlughöhenurvondenFlugzeugenzubenutzenist,diedenFlughafenZürich ausnördlichvonzürichgelegenenortenanfliegen,sodassauchdavonkeine Verschlechterung der in Deutschland Betroffenen zu befürchten ist. EinaufSchweizerTerritoriumgeführtersatellitengestütztergekrümmterNordanflugistnochnichtgeplant,bedeutetaberkeinesfallseine Aushebelung der Ruhezeiten. 10.WeshalbwurdeeinezahlenmäßigeBeschränkungderAn-undAbflüge vonundaufdenflughafenzürichüberdeutschesterritorium,wieinder Stuttgarter Erklärung gefordert, nicht umgesetzt? 11.Weshalbwurdeaufeine KündigungauswichtigemGrund,wiesiedie Wiener Konvention vorsieht, verzichtet? EsliegtinderNaturvonVerhandlungen,dassinsbesonderebeistreitigenThemenKompromisslösungendasErgebnisdarstellen.ImStaatsvertragwirddie MethodederEinschränkungderBewegungszahlendurchzeitlicheEinschränkungen/Sperrzeitennachdergeltenden220.DVOfortgesetztunddeutlicherweitert. DerVertragenthältinseinemArtikel7einederVölkerrechtspraxisderBundesrepublikDeutschlandentsprechendeKündigungsregelung.DanachistnachAblaufeinerMindestlaufzeit (hierbis31.dezember2030)diejederzeitigeanlassunabhängige Kündigung des Vertrags möglich. DieinArtikel6geregelteSuspendierungerlaubtdie (vorübergehende)außerkraftsetzungeinesvertragsimfalledergrobenverletzungderinartikel1und3 etabliertenpflichten,wenndieseverletzungineinerweiseerfolgt,dassdadurch eineunmittelbaregefahrfürdieöffentlichesicherheitundordnungbesteht. Danebenbestehen,ohnedasseseinerausdrücklichenVereinbarungimkonkretenVertragbedarf,diesichausdemWienerÜbereinkommenvom23.Mai1969 überdasrechtderverträgeergebendenrechtezurbeendigungundsuspendierungdesvertrags,insbesondereausdenartikeln60und62.sowohldiebundesrepublikdeutschlandalsauchdieschweizerischeeidgenossenschaftsind VertragsparteidesgenanntenWienerÜbereinkommens.EineKündigung aus wichtigemgrund istdemwienerübereinkommenüberdasrechtderverträge unbekannt.

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/11643 12.WelchemaximaleAnzahlanAnflügenausdemNordenwirdesaufder GrundlagedesEntwurfsdesStaatsvertragesundbeidenderzeitigen Pistenerhältnissen in Zukunft geben? NachdenSimulationenderDFSistmiteinerGrößenordnungvon85000AnflügenausdemNordenzurechnen.DieseGrößenordnungdecktsichmitden AussagenindenaktuellenSchweizerUnterlagendesSIL-Prozesses (Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt) für den Flughafen Zürich. 13.WelcheSchlussfolgerungenziehtdieBundesregierungausBerechnungen,dievoneinernatürlichenmaximalenKapazitätsgrenzeaufgrundder aktuellenpistenverhältnisseunddervorgesehenenregelungendesentwurfsdesstaatsvertragsinderhöhevon105000bis110000anflüge ausgehen? Nachderheutegeltenden220.DVOistderAnflugaufdenFlughafenZürich ausnördlicherrichtungzahlenmäßignichtbegrenzt,sonderndurchdieinder DVOfestgelegtenSperrzeiten,indenenAnflügeausRichtungNordennichterlaubtsind,eingeschränkt.ImJahr2011fandenetwa105000Anflügeausdieser Richtungstatt.RealwürdesichdieAnzahlderAnflügeausRichtungNorden durchdieneuenzeitfensterimstaatsvertragaufca.85000anflügereduzieren, einegrößenordnung,dieauchindenaktuellenschweizerunterlagendessil- Prozesses für den Flughafen Zürich nachzulesen ist. DiegenannteAnzahldermöglichenNordanflügevon105000bis110000ist daher nur als theoretischer Wert einzustufen und nicht als reale Zahl. 14.WannwirdnachKenntnisderBundesregierungbekanntsein,woder gekröpfte Nordanflug in Zukunft erfolgen wird? VoraussetzungfürdiegemeinsamePlanungderFlugverfahrenistdasInkrafttretendesStaatsvertrags.SobalddieserinKraftgesetztist,werdendiePlanungen beginnenunderstdannkanneinzeitplanerstelltwerden.imübrigenwirdauf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. 15.WirdnachKenntnisderBundesregierungder gekröpftenordanflug sicherundmitgenügenderkapazitätdurchgeführtwerdenkönnen,und welchebedenkensindderbundesregierunghinsichtlicheinersicheren Abwicklung des gekröpften Nordanfluges bekannt? DerinderVergangenheitdiskutierte gekröpftenordanflug warimwesentlicheneinnachsichtzufliegendesverfahrenundkonntevonderschweizaufgrunderheblichersicherheitsmängelnichteingeführtwerden.imgegensatz dazuwirddernungeplante gekrümmtenordanflug aufbasisneuertechnologischermöglichkeitenaufsatellitendatenabgestütztwerden.obsolcheinanflugeingeführtwerdenkann,wirderstimrahmeneinermachbarkeitsstudiezu ermittelnsein.fragenzukapazitätundsicherheitkönnenerstnachdurchführungentsprechendersimulationenundprüfungenbeantwortetwerden.ohne ErfüllungdergeltendenSicherheitskriterienkanneseinsolchesAnflugverfahren nicht geben.

Drucksache 17/11643 6 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 16.WirddieBundesregierungindervorgesehenenDenkschrift,diedasRatifizierungsgesetzzumStaatsvertragbeinhaltenwird,festschreiben,dass imrahmendes Ostkonzepts aufdiepiste28desflughafenszürich nicht über die Agglomeration Konstanz/Kreuzlingen geführt wird? DieBundesregierungwirddazuinderDenkschriftdasgemeinsameVerständnis der Vertragsparteien deutlich herausstellen. 17.WirddieBundesregierungindervorgesehenenDenkschrift,diedasRatifizierungsgesetzzumStaatsvertragbeinhaltenwird,festschreiben,dass beiabflügenvomflughafenzürichindendeutschenluftraumnichtvon den publizierten Flugrouten abgewichen werden kann? Nein. Es gelten insoweit die in Deutschland bestehenden Rechtsvorschriften. 18.StehtdieBundesregierungweiterhinzuderZusage,dieam26.Juli2012 beieinerinformationsveranstaltungzumgeplantenstaatsvertragin Waldshut gemacht wurde, dass es nur einen Einflugpunkt geben soll? Solch eine Zusage wurde nicht gegeben. 19.WirddieBundesregierungindervorgesehenenDenkschrift,diedasRatifizierungsgesetzzumStaatsvertragbeinhaltenwird,festschreiben,dass daslandbaden-württembergunddieregionsüdbadenindergemeinsamenluftverkehrskommissioneinensitzmitstimmrechterhaltenwerden? DieBundesregierungwirddieseErwartungshaltunginderDenkschriftverankern.GeradeweildiegemeinsameLuftverkehrskommissioneinzentralesOrgan desstaatsvertragszurkünftigenregelungallerimzusammenhangmitdem FlughafenZürichbeideSeitenbetreffendenThemenist,istauchausSichtder BundesregierungeineaktiveBeteiligungvonLandundRegioninderKommission wichtig. 20.SchließtdieBundesregierungaus,dassdasPistensystemdesFlughafens ZürichwährendderLaufzeitdesStaatsvertragsverändertunddamitdie Kapazität des Flughafens vergrößert werden kann? Nein.DerStaatsvertragdientderRegelungvonbeideSeitenbetreffendenThemen,erkannnaturgemäßnichtinFrageneingreifen,diealleinschweizerisches Gebiet betreffen. Siehe im Übrigen die Antwort zu Frage 21. 21.SindÄnderungendesPistensystemsdesFlughafensZürichohneZustimmungderdeutschenSeiteunddamituntervollkommenanderenBedingungen möglich, und wenn ja, warum? Ja,dieVertragsparteienhabenbewusstaufVorgabenhinsichtlichdesAusbaus desflughafenszürichverzichtet.diefrageob,wannundwiederflughafen ausgebautwird,istalleinsachederschweizerischeneidgenossenschaft.wenn derausbauerfolgt,habenallerdingsdiedeutschenbürgergemäßartikel3 Absatz 2 des Vertrags die gleiche Rechtsstellung wie die Schweizer Bürger.

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/11643 22.WarumwerdenkeineBedingungenzum gekröpftennordanflug aufden FlughafenZürichfestgelegt,wenndieRegelungenderInternationalen ZivilluftfahrtorganisationICAOeinenMindestabstandzurGrenzevon 2,5nautischen Meilen vorsehen? EsexistiertkeineRegelungderICAO,die2,5SeemeilenAbstandzurLandesgrenzevorsieht.DieetwaigenAuswirkungeneineskünftigengekrümmten NordanflugesaufDeutschlandwerdenaberselbstverständlicheinwichtiges ThemafürdiegemeinsameLuftverkehrskommissionsein.Esunterstreicht geradedenwertdesvertragsfürdieregion,dassmitdemstaatsvertragdie derzeitfehlendemöglichkeitgeschaffenwird,aufderartigefrageneinflusszu nehmen. 23.WarumwurdedieEinigungzumStaatsvertragseitensderBundesregierungin diesemtempovorangetrieben,obwohldiezweihundertzwanzigste DurchführungsverordnungzurLuftverkehrs-OrdnungalsgültigeRegelung für die betroffene Bevölkerung eine akzeptable Grundlage bildet? ForderungenausSüddeutschlandnachweitergehendenBeschränkungenstandenForderungenderSchweiz,dieeinseitigendeutschenEinschränkungenaufzuheben, gegenüber. AufInitiativederVerkehrsministerbeiderLänderwurdenaufderGrundlage einervonihnenam28.januar2012indavosunterzeichnetenabsichtserklärungerneutstaatsvertragsverhandlungenaufgenommen,mitdemziel,diesen unverzüglich zu schließen. 24.WeshalbwurdedieausstehendeEntscheidungdesEuropäischenGerichtshofeszurKlagederSchweizzudenLärmschutzmaßnahmenauf deutscherseitenichtabgewartet,obwohlsicheinepositiveentscheidung zu Gunsten der deutschen Position in dieser Frage abzeichnet? DieSchweizstelltebeimEuropäischenGerichtshofdenAntrag,dasVerfahren auszusetzen.umzueinerentscheidungindersacheunddamitrechtssicherheitzugelangen,sprachsichdeutschlandgegenüberdemgerichtshofgegen denantragaus.mitentscheidungvom6.märz2012lehntedereuropäische GerichtshofdenAussetzungsantragab.VordemHintergrunddeserstinstanzlichenUrteilsundderSchlussanträgedesGeneralanwaltsistnichtauszuschließen,dassdieSchweizdieKlagezurücknimmtundessomitzukeinerEntscheidungdesEuropäischenGerichtshofsinderSachekommt.ImFallderRücknahmedesRechtsmittelswürdeallerdingsdieerstinstanzlicheEntscheidung desgerichtsrechtskräftig.auswirkungendurcheinepositiveentscheidungdes EuropäischenGerichtshofsaufdenunterzeichnetenVertragmitderSchweiz unddasratifizierungsverfahrensindnichterkennbar.dieimstreitbefindliche 220.DVOwirdnachdemVertrag wennervonbeidenländernratifiziert wird nochbiszumabschlussdernotwendigeninfrastrukturmaßnahmenam FlughafenZürich,längstensbis2020,inKraftbleiben.Andernfallsgiltdie 220.DVOinderderzeitgültigenFassungweiter,bissievondeutscherSeite geändert oder aufgehoben wird.

Drucksache 17/11643 8 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 25.WarumbindetderStaatsvertragdiePlanungundbetrieblicheUmsetzung, vorallemderflugrouten,andaseinvernehmenderschweizerischen FlugsicherungsorganisationskyguideundräumtderSchweizdamitein Vetorecht ein? EinesolcheRegelungbeinhaltetderVertragnicht.DurchdieEinvernehmensregelungdesStaatsvertragesbestehtimGegenteilfürdendeutschenLuftraumein VetorechtzugunstenderdeutschenFlugsicherungsorganisation,weildie schweizerischeflugsicherungsorganisationbeiihrenplanungenimdeutschen LuftraumandasausdrücklicheEinvernehmenderDFSgebundenist.Aufein solchesvetorechtderdfswurdefürdenschweizerischenluftraumverzichtet. InsoweitverpflichtetderVertragdiebeidenFlugsicherungsorganisationenvon Deutschland und der Schweiz jedoch zu einer gemeinsamen Planung. 26.WasbeinhaltetdieimStaatsvertraggenannte gemeinsamebewirtschaftung des Luftraums im deutschen und schweizerischen Hoheitsbereich? DiegemeinsameBewirtschaftungdesLuftraumsimgrenzüberschreitendenAnundAbflugbereichdesFlughafensZürichimdeutschenundschweizerischen HoheitsbereichbeinhaltetdiegemeinsamePlanungundeinvernehmlicheAbstimmung von Flug- und Flugsicherungsverfahren. 27.Inwieweitistdiese gemeinsamebewirtschaftung konformmitden Regelungen des Funktionalen Luftraumblocks Zentraleuropa (FABEC)? DiegemeinsameBewirtschaftungvongrenzüberschreitendenLufträumen durchbenachbarteflugsicherungsorganisationenisteinwesentlicheselement desfabec-staatsvertrages.damitgehtdieseregelungvollundganzkonform mit den Zielen des FABEC-Staatsvertrages. 28.WiewerdenderzeitindiesemZusammenhangdieEinnahmenfürdieüber deutschemhoheitsgebieterbrachtenleistungendurchdieflugsicherung verteilt? DieFlugsicherungs-StreckengebührenfürFlügeüberdeutschemHoheitsgebiet stehen,soweitsieinnerhalbdesfluginformationsgebietes (FIR/UIR)Switzerlandstattfinden,derFlugsicherungsorganisationSkyguide,imÜbrigenderDFS zu.maßgebendfürdieermittlungderstreckengebührensinddie Conditions ofapplicationoftheroutechargessystemandconditionsofpayment,doc No 07.60.02, Oktober 2007 der Organisation EUROCONTROL. 29.WiesiehtdiezukünftigeVerteilungderEinnahmendurchdieMaßgaben des Staatsvertrages aus? DerStaatsvertraghataufdieinAntwortzuFrage28dargelegteVerteilungder Streckengebühren keine Auswirkungen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333