auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Angelika Beer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 13/1952

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Transkript:

Deutscher Bundestag 13. Wahlperiode Drucksache 13/2237 01. 09. 95 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Angelika Beer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 13/1952 Produktion und Export von Kriegsschiffen für die Türkei Mehrere norddeutsche Werftunternehmen, insbesondere Blohm + Voss (Hamburg), HDW (Kiel) und Lürssen (Bremen), sind seit Jahren maßgeblich an der Konstruktion und am Bau von Kriegsschiffen für die türkischen Seestreitkräfte beteiligt. Teilweise erfolgt der Bau der Kriegsschiffe auf den deutschen Werften, teilweise auch auf zwei Werften in der Türkei (Gölcük Taskizak). 1. In welchem Umfang sind die bisher sechs für die Türkei gebauten Fregatten des Typs Meko 200 aus dem Bundeshaushalt mitfinanziert worden? (Bitte Betrag je Haushaltsjahr mit jeweiligem Haushaltstitel angeben.) Der Bau zweier türkischer Fregatten (TRACK II A) wurde im Rahmen der Verteidigungshilfe (VH) mit 50 Mio. DM zu Lasten Kapitel 05 02 Titel 686 22 finanziell unterstützt; davon entfielen 43,3 Mio. DM auf die 17. Tranche der VH (1989 bis 1991) und 6,7 Mio. DM auf die 18. Tranche der VH (1992 bis 1994). 2. In welchem finanziellen Umfang ist der Bau a) der vier 1983 bis 1989 gebauten Fregatten, b) der zwei seit 1990 gebauten Fregatten durch Hermes-Ausfallbürgschaften abgesichert worden? 3. Ist bereits darüber entschieden worden, ob auch der geplante Bau zweier weiterer Fregatten für die Türkei durch Hermes-Bürgschaft abgesichert wird? Wenn ja, wann und in welcher finanziellen Höhe? Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft vom 1. September 1995 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

Drucksache 13/2237 Deutscher Bundestag 13. Wahlperiode Der Bund hat für zwei in der Zeit von 1983 bis 1989 gebaute Fregatten und zwei Bausätze Hermes-Bürgschaften über insgesamt 800 Mio. DM übernommen. Der Bund hat seit 1990 für den Bau von zwei Fregatten und für - zwei Bausätze Hermes-Bürgschaften über insgesamt 1,1 Mrd. DM übernommen. Die Bundesregierung hat über Einzelheiten mündlich den Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages unterrichtet. Für geplante weitere Fregattenkäufe liegt kein Antrag auf Erteilung einer Ausfuhrgewährleistung vor. 4. In welchem Umfang sind die seit 1972 für die Türkei gebauten U-Boote des Typs 209 aus dem Bundeshaushalt mitfinanziert worden? (Bitte Betrag je Haushaltsjahr mit jeweiligem Haushaltstitel angeben.) Die seit 1972 für die Türkei gebauten U-Boote einschließlich der dazugehörenden Ersatzteile des Typs 209 sind im Rahmen der Verteidigungshilfe zu Lasten Kapitel 05 02 Titel 686 22 im Gesamtwert von 203,7 Mio. DM mitfinanziert worden. Dieser Betrag verteilt sich wie folgt auf die Haushaltsjahre 1978/79 = 2,5 Mio. DM 1980/81 = 34,9 Mio. DM 1981/82 = 30,8 Mio. DM 1983/84 = 23,6 Mio. DM 1984/85 = 32,0 Mio. DM 1986/87 = 42,1 Mio. DM 1987/88 = 25,0 Mio. DM 1989/91 = 12,8 Mio. DM 5. In welchem finanziellen Umfang ist der Bau a) der sechs 1972 bis 1989 gebauten U-Boote der Atilay-Klasse, b) der seit 1989 gebauten U-Boote der Preveze-Klasse durch Hermes-Ausfallbürgschaften abgesichert worden? Hermes-Bürgschaften wurden nur für Materialpakete für den Bau von vier U-Booten über insgesamt 874 Mio. DM übernommen. Die Bundesregierung hat über Einzelheiten mündlich den Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages unterrichtet. 6. Wie viele U-Boote der neuen Preveze-Klasse sind bereits fertigge stellt und wie viele sind derzeit in Bau bzw. in Auftrag gegeben? Von den U-Booten der Preveze-Klasse sind nach Kenntnis der Bundesregierung zwei in der Türkei fertiggestellt, weitere zwei U-Boote befinden sich in der Türkei im Bau.

Deutscher Bundestag 13. Wahlperiode Drucksache 13/2237 7. In welchem Umfang sind die seit 1975 für die Türkei gebauten Flugkörper-Schnellboote FPB 57 aus dem Bundeshaushalt mitfinanziert worden? (Bitte Betrag je Haushaltsjahr mit jeweiligem Haushaltstitel angeben.) Im Haushaltsjahr 1993 wurden zu Lasten Kapitel 05 02 Titel 686 22 im Rahmen der Verteidigungshilfe Ersatzteile für die türkischen Schnellboote FPB-57 im Wert von 904 000 DM beschafft. 8. In welchem finanziellen Umfang ist der Bau dieser Flugkörper/ Schnellboote durch Hermes-Ausfallbürgschaften abgesichert worden? Der Bund hat für den Bau eines Patrouillenbootes und zwei Materialpakete eine Hermes-Bürgschaft über gesamt 318 Mio. DM übernommen. Über Einzelheiten wurde der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages unterrichtet. 9. Wie viele Flugkörper-Schnellboote des Typs FPB 75 sind bereits an die türkische Marine abgeliefert, wie viele sind derzeit im Bau bzw. in Auftrag gegeben? Ein schnelles Patrouillenboot ist 1976 an die türkische Ma rine abgeliefert worden, ein weiteres Boot befindet sich derzeit im Bau. 10. In welcher finanziellen Höhe ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau bisher an der Kreditfinanzierung des Baus von Kriegsschiffen für die Türkei beteiligt gewesen, und zwar in bezug auf die a) Fregatten (seit 1983), b) U-Boote (seit 1972), c) Flugkörper-Schnellboote (seit 1975)? Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat sich in der Vergangenheit an der Finanzierung von sechs Fregatten und Baugruppen für weitere sechs Fregatten (i. e. Materialpakete, die auf türkischen Werften zu Fregatten zusammengebaut werden) sowie eines Patrouillenbootes und Baugruppen für zwei weitere Patrouillenboote für die Republik Türkei beteiligt. In diesem Zusammenhang wurden Kreditzusagen der KfW in Höhe von insgesamt 1091,48 Mio. DM erteilt. Bei sämtlichen Geschäften wurde die Finanzierung der auf Deutschland entfallenden Auftragswerte zu jeweils gleichen Teilen von der KfW und einem Bankenkonsortium dargestellt. 11. Trifft es zu, daß der Türkei im Zusammenhang mit den Kriegsschiffprogrammen besonders günstige Kreditkonditionen eingeräumt worden sind? In welcher Zeitspanne soll die Rückzahlung der Kredite erfolgen?

Drucksache 13/2237 Deutscher Bundestag 13. Wahlperiode Die KfW-Werte wurden zu marktüblichen Konditionen vergeben, d. h. besonders günstige Konditionen wurden nicht eingeräumt. Die Kreditabwicklung erfolgte bislang planmäßig. Per 12. Juli 1995 waren die Kredite bis auf 426,74 Mio. DM zurückgeführt. Die Kreditlaufzeiten enden im Jahr 2000 bzw. 2003. 12. Sind die erwähnten Kriegsschiffsprogramme Gegenstand einer oder mehrerer Vereinbarungen zwischen der deutschen und der türkischen Regierung? Wenn ja, wann ist (sind) diese Vereinbarung(en) geschlossen worden, und worin besteht ihr wesentlicher Inhalt? Die von der Bundesrepublik Deutschland gewährten Unterstützungsprogramme für den Bau von türkischen Schiffen/Booten erfolgte, wie bereits oben erwähnt, jeweils im Rahmen der deutschen NATO-Verteidigungshilfe (VH). Seit 1964 wurden 18 Tranchen gewährt. Die Tranchenlaufzeiten der 1. bis 16. Tranche beliefen sich jeweils auf ca. 18 Monate, die der 17. und 18. Tranche jeweils auf ca. drei Jahre. Die Federführung für die Abkommen zwischen der Türkei und der Bundesrepublik Deutschland, die nach Einwilligung des Auswärtigen Ausschusses und des Haushaltsausschusses abgeschlossen wurden, lag beim Auswärtigen Amt, die Durchführung im Bundesministerium der Verteidigung. In den Abkommen sind die Modalitäten der Bereitstellung der Verteidigungshilfe geregelt sowie Bestimmungen hinsichtlich des Endverbleibs sowie des Einsatzes der im Rahmen der Abkommen gelieferten Waffen und Geräte festgelegt. Die Verteidigungshilfe wurde 1994 eingestellt. 13. Kein anderes europäisches Land hat in den vergangenen Jahren so zur Stärkung der türkischen Kriegsflotte beigetragen wie die Bundesrepublik Deutschland. Von welchen Interessen läßt sich die Bundesregierung hierbei lenken? Die Bundesregierung hat ein Interesse an einer sicherheits- und verteidigungspolitischen Stützung der Türkei in einer von Instabilitäten gekennzeichneten Region. Die Bundesregierung mißt, ebenso wie unsere Partner in der Westeuropäischen Union und der NATO, die Rolle der Türkei als Brücke zwischen Europa und Asien sowie als regionalpolitischer Stabilitätsfaktor hohe Bedeutung bei. 14. Hat sich die türkische Regierung im Gegenzug zu der umfangreichen deutschen Unterstützung im Marinebereich zu irgendwelchen Gegenleistungen auf wirtschaftlichem oder militärischem Gebiet verpflichtet bzw. bereit erklärt? Wenn ja, zu welchen? Nein.

Deutscher Bundestag 13. Wahlperiode Drucksache 13/2237 15. Bestehen bereits Planungen oder Perspektiven für die Fortsetzung der deutsch-türkischen Kooperation im Kriegsschiffbau über das Jahr 1996 hinaus? Im September 1993 ist der Türkei eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 150 Mio. DM für den Bau von zwei Fregatten zugesagt worden. Dieser Auftrag ist Bestandteil eines langfristigen und umfangreichen Programms des Fregattenbaus, das ein Firmenkonsortium mit der türkischen Regierung durchführt. Er ist von großer Bedeutung für die deutsche Werftindustrie und kommt insbesondere auch deutschen Zulieferbetrieben zugute, die z. T. in strukturschwachen Gebieten ansässig sind. Die Finanzierungshilfe soll in drei Raten von 1996 bis 1998 erfolgen. Im Bundeshaushalt 1995 sind in Kapitel 05 02 Titel 686 21 entsprechende Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 1996 bis 1998 eingestellt. Der Titel ist derzeit qualifiziert gesperrt. 16. Welche Kriegsschiffe hat die Bundesrepublik Deutschland der Türkei seit 1988 aus Beständen der Bundesmarine oder der NVA überlassen (bitte mit Angabe des Schiffstyps und Schiffsnamens), und in welchem Umfang hat die Bundesregierung daraus Einnahmen erzielt? Seit 1988 wurden aus Beständen der Bundesmarine folgende Schiffe/Boote, die dem KWKG unterliegen, mit einem Wert von insgesamt 16 150 000 DM an die Türkei überlassen: Tender ELBE" Tender DONAU" Flottendienstboot (Klasse 422) ALSTER" Fregatte (Klasse 120) LÜBECK" Fregatte (Klasse 120) BRAUNSCHWEIG".