Positionierung der Bundesregierung zu den Legislativvorschlägen der Europäischen Kommission zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Bärbel Höhn, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Drucksache 17/8217 Positionierung der Bundesregierung zu den Legislativvorschlägen der Europäischen Kommission zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik Vorbemerkung der Fragesteller DieEuropäischeKommissionhatam12.Oktober2011Legislativvorschläge fürdiereformdergemeinsamenagrarpolitik (GAP)derEuropäischen Union vorgelegt. ImEU-AgrarratlaufenbereitsdieBeratungenüberdieseVerordnungsentwürfe.DabeivertrittdasBundesministeriumfürErnährung,Landwirtschaft undverbraucherschutz (BMELV)dieBundesregierung.ZudenLegislativvorschlägenderEuropäischenKommissiongibtesjedochkeineoffiziellabgestimmtePositionderBundesregierung.DieletzteabgestimmtePositionder BundesregierungzurGAP-Reformstammtvom31.März2010,aufdieam 31.Januar2011eineStellungnahmederBundesregierungzurMitteilungder EuropäischenKommission DieGAPbis2020:Nahrungsmittel,natürliche RessourcenundländlicheGebiete diekünftigenherausforderungen vom 18.November2010folgte.EineabgestimmtePositionderBundesregierung zudennunmehrvorliegendenkonkretengesetzesvorschlägendereuropäischenkommissionliegtdagegennichtvor;gleichwohlverhandeltdas BMELV im Rat intensiv über die Gesetzesvorschläge. DieanstehendeGAP-ReformistfürdieBäuerinnenundBauernsowiefüralle inderland-undernährungswirtschafttätigenmenschen,fürdieumwelt,für dentierschutz,fürdieentwicklungderländlichenregionensowiefürdieinternationale Ernährungssouveränität von entscheidender Bedeutung. Finanzierung 1.IstdieBundesregierungderÜberzeugung,dassderHaushaltsansatzder EuropäischenKommissionimmehrjährigenFinanzrahmen (MFR)fürdie Jahre2014bis2020fürdieGemeinsameAgrarpolitikzuhochausgefallen ist? DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürErnährung,Landwirtschaftund Verbraucherschutz vom 16. Januar 2012 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 2.InwelcherHöhebetrifftdieForderungderBundesregierungzurKürzung dervondereuropäischenkommissionimmfr2014bis2020geplanten Ausgaben auch die Ausgaben für die GAP? Die Fragen 1 und Frage 2 werden zusammen beantwortet. DietatsächlichefinanzielleAusstattungderGemeinsamenAgrarpolitikwirdim RahmendesMehrjährigenFinanzrahmens2014bis2020verhandeltundmuss sichdaherauchanderpolitischenforderungderbundesregierung,deneu-gesamtrahmenaufhöchstens1prozentdeseu-bnezubegrenzen,ausrichten. JederPolitikbereichmusszudenerforderlichenEinsparungenvoninsgesamt 128Mrd.EurogegenüberdemKommissionsvorschlagbeitragen.Deutschland wirdendgültigefestlegungenzueinzelnenpolitikbereichennurimgesamtzusammenhangmitdenverhandlungenzummehrjährigenfinanzrahmentreffen. EineFinanzierungvonAusgabenaußerhalbdesMehrjährigenFinanzrahmens lehnt die Bundesregierung aus Gründen der Haushaltstransparenz ab. 3.WiewilldieBundesregierungsicherstellen,dassdievonihrgeforderte KürzungdervonderEuropäischenKommissionimMFR2014bis2020 geplantenausgabennichtdiemittelfürdieentwicklungderländlichen Räume (2.SäulederGemeinsamenAgrarpolitik)undinsbesonderenicht die Agrarumwelt- und Tierschutzmaßnahmen betrifft? DieBundesregierungsprichtsichfüreinestarke1.Säule (EuropäischerGarantiefondsfürdieLandwirtschaft,EGFL)undeinefinanziellgutausgestattete 2.Säule (EuropäischerLandwirtschaftsfondsfürdieEntwicklungdesländlichenRaums,ELER)derGemeinsamenAgrarpolitikimMehrjährigenFinanzrahmen 2014 bis 2020 aus. Greening 4.UnterstütztdieBundesregierungdenVorschlagderEuropäischenKommission,mindestens30ProzentderDirektzahlungeninder1.Säuleder GAPunmittelbarandieEinhaltungkonkreterökologischerStandardszu binden? DieBundesregierungunterstütztdenVorschlagderEuropäischenKommission, einenteilderdirektzahlungender1.säuledergapunmittelbarandieeinhaltungeinerbestimmtenfürdenklima-undumweltschutzförderlichenlandbewirtschaftung zu binden. 5.UnterstütztdieBundesregierungdenVorschlagderEuropäischenKommission,dasseindabeieinzuhaltenderökologischerStandarddieFruchtfolgebzw.dieAbwehrvonMonokulturenseinsoll,undwennnein,warum nicht? DieBundesregierungunterstütztgrundsätzlichdenVorschlagderEuropäischen KommissionzurAnbaudiversifizierung.Geprüftwerdenmussjedoch,obdieserVorschlaginausreichendemMaßedieBesonderheitenbestimmterBetriebe, wiez.b.kleinererbetriebeundvonbetriebenmithohemdauergrünlandanteil berücksichtigt; hier können noch Anpassungen erforderlich werden.

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/ IstdieBundesregierungdabeiunsererAuffassung,dasszurAbwehrvon Monokulturen,zumBeispielMaismonokulturen,alsStandardgelten muss,dasseinefruchtaufnichtmehrals50prozentderbetrieblichen Ackerflächeangebautwerdendarf,esseidenn,derBetriebkanneinen jährlichen Fruchtwechsel nachweisen, und wenn nein, warum nicht? DieBundesregierunghält inergänzungzuspezifischenfördermaßnahmen hinsichtlichanbaudiversifizierunginder2.säule denvorschlagdereuropäischenkommissionfürdenbereichderdirektzahlungengrundsätzlichfüreine gutediskussionsgrundlage,umdenunterschiedlichenbedingungenineuropa ausreichend Rechnung zu tragen. 7.UnterstütztdieBundesregierungdenVorschlagderEuropäischenKommission,alszweitenökologischenStandarddenErhaltvonDauergrünland zur Vermeidung weiteren Grünlandumbruchs einzuführen? DieBundesregierungunterstütztdenVorschlagderEuropäischenKommission zum Erhalt von Dauergrünland. 8.IstdieBundesregierungdabeiderAuffassung,dassderheuteweiterfortschreitendeVerlustvonDauergrünlandsofortundwirksamgestopptwerdenmussunddamitnichtaufdieGAP-Reformgewartetwerdenkann unddeshalbeinindiezukunftgesetztesreferenzjahr2014ungeeignet ist? DiegeltendeVerordnung (EG)Nr.73/2009siehtbereitsheuteeinDauergrünlanderhaltungsgebotvor,dasinDeutschlandaufregionalerEbeneumgesetzt wird.dervorschlagdereuropäischenkommissionsiehteinebeibehaltung dieserregelungfürdiejahre2014und2015vor.damitsollvermiedenwerden,dassdauergrünlandimhinblickaufdasvondereuropäischenkommissionvorgeschlageneundab2014geltendeeinzelbetrieblichedauergrünlanderhaltungsgebot umgebrochen wird. 9.UnterstütztdieBundesregierungdenVorschlagderEuropäischenKommission,alsdrittenökologischenStandardeineFlächennutzungimbesonderenUmweltinteresseaufmindestens7Prozentderbetrieblichen Ackerfläche vorzusehen? DieBundesregierungunterstütztimGrundsatzdenVorschlagderEuropäischen Kommission,einenTeilderbetrieblichenAcker-undDauerkulturflächefüreine FlächennutzungimUmweltinteressevorzusehen.DieStärkungderUmweltbeiträgedurchdieGAPmussjedochmitdenZielenderNahrungsmittelversorgung undderbereitstellungnachwachsenderrohstoffefürdieenergetischeundstofflichenutzunginangemessenerweiseineinklangstehen.vordiesemhintergrunddürftedievorschrift,mindestens7prozentderacker-unddauerkulturflächenineinembetriebfüreineflächennutzungimumweltinteressebereitzustellen,zumindestdannzueinemzielkonfliktführen,wennaufdiesenflächen überhaupt keine landwirtschaftlichen Produkte mehr erzeugt werden können. 10.Welche FlächennutzungimUmweltinteresse schlägtdiebundesregierung vor? DerVorschlagderEuropäischenKommissionenthälteinigeBeispielefürFlächennutzungenimUmweltinteresse.AuchnacherstenDiskussionenderVorschlägeaufEbenedesRatsundderRatsarbeitsgruppensindnochzahlreiche

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode FragenzuderenInhaltundzurUmsetzungdesKommissionsvorschlagsoffen geblieben.sohabenvielemitgliedstaatendiekommissionunteranderemum weiteredetailssowieeineumfassendelistederhierfürinfragekommenden Flächennutzungengebeten,umdieAuswirkungendesKommissionsvorschlagesumfassendbewertenzukönnen.DieBundesregierungprüftderzeitverschiedeneOptionenfüreineFreistellungbzw.AnrechnungbestimmterFlächen aufdieflächennutzungimumweltinteresse.dazugehöreninsbesonderedie AnrechnungbestimmterAgrarumweltmaßnahmensowiederAnbaulandwirtschaftlicher Kulturpflanzen bei vollständigem Verzicht auf Stickstoffdüngung. 11.SiehtdieBundesregierungdenAnbauvonPflanzenzurEnergieerzeugung als eine Flächennutzung im Umweltinteresse an? BeiderPrüfungvonFlächennutzungenimUmweltinteresseimRahmender Greening-VorschlägederEuropäischenKommissionspieltauchdieFrageder WTO-KonformitäteineRolle.NachdemWTO-ÜbereinkommenüberdieLandwirtschaftdürfeninterneStützungsmaßnahmen,fürdieeineAusnahmevonden Abbauverpflichtungenbeanspruchtwird,keineoderhöchstensgeringeHandelsverzerrungenhervorrufen.DieserVorgabewirdbeidenDirektzahlungendurch einenichtproduktionsbezogeneförderungrechnunggetragen.konkretdarf diehöhederzahlungennichtvonderartodermengedererzeugungabhängig oderdaraufbezogensein.eineregelung,dieimrahmenderausgestaltungder DirektzahlungendenAnbauvonPflanzenzurEnergieerzeugungfavorisieren würde,stellteineproduktionsgebundeneförderungdarundwäredeshalbmit den Green-Box -KriterienderWTOnichtvereinbar.BeisolchenMaßnahmen müsstedahersichergestelltwerden,dassaufandereweisediesenwto-vorgabenentsprochenwird,umzuverhindern,dassdiedaraufberuhendeförderung nicht mehr als Green-Box -Maßnahme einzustufen wäre. 12.Fallsja,zähltdieBundesregierungauchdenAnbauvonRaps,z.B.für dieagrardieselerzeugung,denanbauvongetreideoderzuckerrübenfür dieethanolerzeugungoderdenanbauvonmaisoderzuckerrübenfür die Biogaserzeugung dazu? Siehe Antwort zu Frage SiehtdieBundesregierungdieBewirtschaftungsform Mulchsaatverfahren als eine Flächennutzung im Umweltinteresse an? DieBundesregierungprüftderzeit,inwieweitbestimmteAgrarumweltmaßnahmenimHinblickaufihrenBeitragzuUmweltzielenfüreineAnrechnungin Betracht kommen könnten. 14.IstdieBundesregierungderAuffassung,dassessinnvollunderforderlich ist,dassdienachgewiesenenflächenmiteiner FlächennutzungimUmweltinteresse inräumlichernähezumsitzdeslandwirtschaftlichenbetriebesliegenmüssen,damitdieökologischenvorrangflächenauchz.b. in ausgeräumten Bördelandschaften Einzug halten? DieBundesregierungteiltdieZielsetzungderEuropäischenKommission,ein möglichstflächendeckendesnetzvonflächenzuschaffen,diedemklima-und Umweltschutzdienen.DieBetriebemüssenjedochimmereinausreichendes Maß an Flexibilität bei der Auswahl der Flächen haben.

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ IstdieBundesregierungderAuffassung,dassdieBetriebedesökologischenLandbausschondadurch,dasssiedieFlächenökologischbewirtschaften,diemitderÖkologisierungskomponenteangestrebtenökologischenLeistungenerfüllen,undesdahergerechtfertigtist,dassanerkannte BetriebedesökologischenLandbausdengesondertenNachweiszurEinhaltung der ökologischen Standards nicht mehr extra erbringen müssen? DieBundesregierungbegrüßtdenVorschlagderEuropäischenKommission, dassanerkanntebetriebedesökologischenlandbausvondererbringungder Greening-Verpflichtungenbefreitsind,dasieaufgrundihrerWirtschaftsweise imgesamtenbetriebbestimmteökologischeleistungenerbringen.diebundesregierungteiltdieseauffassungundhatdaherbereitsaufderagrarministerkonferenz für die Etablierung eines entsprechenden Ausgleichsmodells geworben. 16.HältdieBundesregierungesfürsinnvoll,den AnsatzderFreistellung desökologischenlandbausvondengreening-verpflichtungenauchauf anderebereichederagrarumweltförderunginder2.säule auszuweiten, wieesvonstaatssekretärimbundesministeriumfürernährung,land- wirtschaftundverbraucherschutz,dr.robertkloos,lautdembmelv- ErgebnisberichtaufdemEU-Agrarratvom14.bis15.November2011 vorgetragen worden ist? DeutschlandhatbeimRat (LandwirtschaftundFischerei)am14.und15.November2011dieEuropäischeKommissionumErläuterunggebeten,welche Nutzungsformensieaufden FlächenfürUmweltzwecke künftigzulassen möchte.ausdeutschersichtsolleindiesemzusammenhanggeprüftwerden, inwieferndervondereuropäischenkommissionvorgeschlageneansatzder FreistellungvonBetriebendesökologischenLandbausvondenGreening-AuflagenauchaufandereBereichederAgrarumweltförderunginder2.Säuleausgeweitetwerdenkönne,ohnedenökologischenNutzen,derdurchdieÖkologisierungangestrebtwerde,zumindern.EineOptionwäredieAnrechnungvon AgrarumweltmaßnahmenaufdieVorrangflächen.DieBundesregierungprüft derzeit Möglichkeiten in diesem Bereich. 17.Wennja,welcheAgrarumweltmaßnahmender2.Säulebeinhaltennach AnsichtderBundesregierungzusammendiedreivonderEuropäischen KommissiongefordertenökologischenStandardsFruchtfolge,Grünlanderhaltundmindestens7ProzentökologischeVorrangflächeaufderbetrieblichen Ackerfläche? Siehe Antwort zu Frage SiehtdieBundesregierungdieGefahr,dassdieFinanzmittelvonderEU, BundundBundesländernfürdieAgrarumweltmaßnahmender2.Säulein ZukunftbeiWeitemnichtausreichenwürden,wenndieAuszahlungvon Direktzahlungeninder1.SäuleandieEinhaltungvonAgrarumweltmaßnahmen der 2. Säule gebunden würde? EineAnrechnungbestimmterAgrarumweltmaßnahmenalsFlächennutzungen imumweltinteressebeidendirektzahlungender1.säuledergapkönntedie NachfragenachsolchenAgrarumweltmaßnahmensicherlicherhöhen.Die potentielleneffekteaufdienachfrageunddiefinanziellenmöglichkeitenzu derenbefriedigungwerdendaherbeiderprüfung,welcheagrarumweltmaßnahmenfüreineanrechnungalsflächennutzungenimumweltinteresseinbetracht kommen, eine Rolle spielen.

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 19.TeiltdieBundesregierungdieAuffassung,dasseineBindungderAuszahlungvonDirektzahlungeninder1.SäuleandieEinhaltungvonAgrarumweltmaßnahmender2.SäuledeutlichmehrbürokratischenAufwand fürdiebetriebe,fürdieantragsverwaltungundfürdiekontrollenmit sichbringenwürdealswenndervorschlagdereuropäischenkommissionzureinführungderökologisierungskomponentebeidendirektzahlungen der 1. Säuleumgesetzt würde? 20. Wenn nein, womit kann die Bundesregierung ihre Auffassung belegen? Die Fragen 19 und 20 werden gemeinsam beantwortet. DieUmsetzungdesGreeningsführtinjedemFallzueinemhöherenVerwaltungsaufwand.SohatauchdieEuropäischeKommissionfürdieUmsetzung ihresvorschlagseinenzusätzlichenbürokratischenaufwandausgewiesen;je nachausgestaltungderkonkretenmaßnahmenkannderaufwandauchdeutlich höher oder etwas niedriger ausfallen. ImVergleichhierzulässtdievonBundesratundBMELVangestrebteAnrechnungvonbestimmtenAgrarumweltmaßnahmen (AUM)aufdieökologischen Vorrangflächen wennüberhaupt voraussichtlichnureinengeringenzusätzlichenaufwanderwarten.dabeiwirdunterstellt,dassdieaumauchbeianrechnungaufdieökologischenvorrangflächeninunveränderterhöhewiebisher im Rahmen der 2. Säule honoriert werden können. 21.StimmtdieBundesregierungmitderEuropäischenKommissiondarin überein,dassflächengroßebetriebebzw.größerebegünstigteaufgrund ihrerbetriebsgrößeskaleneffektenutzenkönnenunddeshalbnichtdenselbeneinheitsbezogenenstützungsumfangausderbasisprämiebenötigen wie kleinere und mittlere Betriebe? DieBundesregierungteiltdiegrundsätzlicheAuffassung,dassauchbeilandwirtschaftlichenProduktionsverfahreninAbhängigkeitvonderBetriebs-bzw. BestandsgrößebestimmteSkaleneffekteauftretenkönnen.Sieistjedochder Ansicht,dasszwischenderHöhederbetrieblichenDirektzahlungenundetwaigenSkaleneffektenkeinunmittelbarerundquantifizierbarerZusammenhang bestehtundlehntauchdeswegendenvorschlagdereuropäischenkommission zurdegressionundkappungderdirektzahlungenab.sieistzudemderauffassung,dassdasvondereuropäischenkommissionvorgeschlagenemodell mit Skaleneffekten nicht begründbar ist. AuswertungenaufderBasisderDatendesTestbetriebsnetzeszeigen,dasszwar imdurchschnittderbetriebedaseinkommen (GewinnplusPersonalaufwand jearbeitskraft)zunächstmitderhöhederbetrieblichendirektzahlungenansteigt,insehrgroßenbetriebendannaberimdurchschnittwiedermerklich niedriger ausfällt. NachAuffassungderBundesregierungsolleninDeutschlandallelandwirtschaftlichenUnternehmen,unabhängigvonihrerBetriebsgröße,ihremProduktionsprofilundihrerRechtsformgleichberechtigtnebeneinanderwirtschaften können.sieistfernerderansicht,dassfürdaszielderschaffungwettbewerbsfähigerbetriebe,dienachhaltigwirtschaften,dienutzungvonskaleneffekteneinewichtigeanreizkomponentefürdiebetrieblicheentwicklungder landwirtschaftlichen Betriebe darstellt.

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/ WelcheSummeanDirektzahlungenwirdimRahmenderheutigenModulationindenJahren2010und2013inDeutschlandbeidenBetriebeneinbehalten,dieüber150000Euro (oderersatzweiseüber100000euro) pro Jahr und Betrieb erhalten? ImAntragsjahr2010unterliegenalleDirektzahlungen,diedenBetragvon 5000Euroübersteigen,einerKürzungvon8Prozent.ImAntragsjahr2013soll gemäßdemvorschlagdereuropäischenkommissionfüreineübergangsregelungdergleichekürzungssatzvon10prozentwieimantragsjahr2012gelten. Direktzahlungenüber300000Eurowerdenjeweilszusätzlichumvierweitere Prozentpunktegekürztbzw.sollennachdemKommissionsvorschlagin2013 um 4 Prozent gekürzt werden. ExakteDatenüberdieHöhedereinbehaltenenBeträgeindeninderFragegenanntenBetriebsgruppenliegenderBundesregierungnichtvor.AufderGrundlageeinerAuswertungderZahlungsansprüchejeBetriebsinhaberinderZentralenInVeKoS-DatenbankergibtsichfürdieBetriebemitZahlungsansprüchen imgesamtwertvonüber150000eurofürdasantragsjahr2010einrechnerischerkürzungsbetragvonca.136mio.euroundfür2013einkürzungsbetrag von voraussichtlich ca. 165 Mio. Euro. Esistaberdaraufhinzuweisen,dassdieseKürzungengemäßdemKommissionsvorschlagauchnach2013imWesentlichenbestehenbleiben,dadeneinzelnenMitgliedstaatenab2014fürdiegesamtenDirektzahlungennurnochdie umdiemodulationskürzungenverringerteobergrenze (=Nettoobergrenze)zur Verfügunggestelltwird.DarüberhinaussindweitereKürzungenaufgrundder vorgeschlagenen Umverteilung zwischen den Mitgliedstaaten vorgesehen. 23.WiehochveranschlagtdieBundesregierungdieSummedererwarteten KürzungeninDeutschlanddurchdievonderEuropäischenKommission vorgeschlagenestaffelungderbasisprämieab150000europrobetrieb undbeiderobergrenzevon300000eurojebetriebunterberücksichtigung der betrieblichen Lohnkosten? 24.WievieledeutscheBetriebeinsgesamtsiehtdieBundesregierungvon demvorschlagdereuropäischenkommissionzureinführungdergenanntenstaffelungderbasisprämieunterberücksichtigungderbetrieblichen Lohnkosten betroffen? Die Fragen 23 und 24 werden gemeinsam beantwortet. DieEuropäischeKommissionbeziffertdieKürzungen,dieinDeutschlandaufgrundderprogressivenKürzungundKappungderDirektzahlungenab2014 nachihrenschätzungeninsgesamterfolgenwürden,auf0,6mio.euroin2014 und0,5mio.euroab2016.zuderanzahlderbetroffenenbetriebemachtsie keine Angaben. AuswertungenderBundesregierung,diewiedieSchätzungenderEuropäischen KommissionaufdenDatendesTestbetriebsnetzesberuhen,kommenzuetwas höherenbeträgenundeinergeringenanzahlbetroffenerbetriebe (deutlich unter100).dadieseauswertungenaufhochrechnungenbasieren,istnichtauszuschließen,dassindeutschlanddaskürzungsvolumenhöherausfallenkönnte undwesentlichmehrbetriebedurchdenkommissionsvorschlagbetroffen wären.dabeiistauchanbetriebesolcherrechtsformenzudenken,indenen eineentlohnungderbetriebsinhaberüberdengewinnerfolgt (z.b.personengesellschaften).

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 25.StimmtdieBundesregierungderFeststellungderAgrarministerkonferenz vonbundundländernvom28.oktober2011zu,dassderwegfallder gestaffeltenmodulation (gestaffelteverlagerungvondirektzahlungen ausder1.säuleindie2.säule)zusammenmitdergeplantenverringerungdernationalendirektzahlungsobergrenzeinder1.säuledazuführt, dass kleinereundmittlerebetriebe [ ]einedeutlichekürzungerfahren? Die Bundesregierung teilt diese Auffassung. 26.LiegenderBundesregierungbereitsBerechnungenvor,wiehochdiein Frage25zitierte deutlichekürzung fürbetriebemitheutigendirektzahlungenvonbiszu5000eurobzw.biszu10000euroausfallenwerden? Berechnungen,dieaufeinemVergleichdervonderEuropäischenKommission fürdiejahre2013 (Statusquo)bzw.2017 (UmverteilungzwischendenMitgliedstaatenabgeschlossen)vorgeschlagenenNettoobergrenzenbasieren,führenzufolgendenErgebnissen:Ein15-Hektar-Betriebmitrund5000Euro DirektzahlungenimJahr2013würde2017rund11ProzentseinerDirektzahlungenverlieren,währendein30-Hektar-Betriebmit10000EuroDirektzahlungen (vor Modulation) 2017 über 6 Prozent seiner Direktzahlungen einbüßen würde. 27.WelchenVorschlaghatdieBundesregierung entsprechendderaufforderungderagrarministerkonferenzvom28.oktober2011 entwickelt, umdiesekürzungenbeikleinerenundmittlerenbetriebenauszugleichen? 28.HältdieBundesregierungeinenAusgleichinFormeinesgestaffelten Zahlungsaufschlagsfürdieersten50HektarjeBetriebfürmachbar,oder hältdiebundesregierungdafüränderungenandenlegislativvorschlägen der Europäischen Kommission für erforderlich? Die Fragen 27 und 28 werden gemeinsam beantwortet. DieBundesregierungprüftderzeitverschiedeneModelle,umdiedurchden WegfallderModulationundderdamitverbundenenFreibetragsregelungentstehendenNachteilefürdiekleinerenundmittlerenBetriebeauszugleichen. DazugehöreninsbesondereauchModellemiteinemgestaffeltenZahlungsaufschlag für die ersten Hektare eines Betriebs. DerVorschlagderEuropäischenKommissionerhältderzeitkeineErmächtigungfüreineRegelung,wiesievonderBundesregierungangestrebtbzw.in derfrageskizziertwird.siehatihranliegenaberbereitsaufbrüsselerebene indiediskussiongebrachtundwirddiesenansatzindenverhandlungenweiter verfolgen. Ländliche Entwicklung 29.WirddieBundesregierungsichdafüreinsetzen,dassderhöhereKofinanzierungssatzfürMaßnahmen,diedieimHealthCheckbenanntensogenanntenneuenHerausforderungenbedienen,auchinderneuenFinanzierungsperiode ab 2014 beibehalten wird, und wenn nein, warum nicht? InVorbereitungderLegislativvorschlägewurdenintensiveBeratungenüberdie Bereitstellung öffentlichergüter sowiemaßnahmenmithohemeuropäischen Mehrwertgeführt.DieBundesregierungwirddarananknüpfenundsichfür eineangemesseneeu-beteiligungbeidenentsprechendenmaßnahmeneinsetzen.

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/ TeiltdieBundesregierungdieAuffassung,dassdiefehlendeErhöhung derhöchstsätzefüragrar-undwaldumweltmaßnahmenangesichtsder steigendenagrarpreisedazuführenwird,dassdiemaßnahmenvorallem in Gunstlagen nicht mehr angemessen honoriert werden können? UnterBerufungaufdasWTO-RechtbeschränkendieEU-Bestimmungenden AusgleichaufzusätzlicheKostenundEinkommensverluste.IndiesemRahmen wurdendiegeltendenprämienobergrenzenbishernurteilweiseausgeschöpft. ImÜbrigenkönnendieindemVerordnungsvorschlagvorgesehenenHöchstbeträgeinAusnahmefällenunterBerücksichtigungbesondererUmständeangehobenwerden.SchließlichbestehenverschiedeneMöglichkeiten,diePrämien standortspezifischzudifferenzieren.sowohldiestaffelungvonprämiennach derbodengütealsauchdieanwendungvonausschreibungs-oderbieterverfahrensindjedochmiteinemerheblichenzusätzlichenverwaltungsaufwand verbunden. 31.TeiltdieBundesregierungdieAuffassung,dassdieErweiterungder HonorierungvonAgrarumweltmaßnahmenumeineAnreizkomponente notwendigist,damitauchbeisteigendenagrarpreisenagrarumweltmaßnahmen umgesetzt werden? InAbhängigkeitvomBezugszeitpunktkönnensichsowohlsteigendealsauch sinkendepreiseergeben.durchschnittsbetrachtungensollendieseeffekteausgleichen.eineanreizkomponenteistkeingeeignetesinstrument,umdieauswirkungen steigender Agrarpreise aufzufangen. 32.WirddieBundesregierungsichindenVerhandlungendafüreinsetzen, dasseinesolcheanreizkomponentefüragrarumweltmaßnahmeneingeführt und in der Welthandelsorganisation (WTO) durchgesetzt wird? EineLockerungdergeltendenGreenBox-RegelnistvordemHintergrundder VerhandlungslageinderWTOnichtrealistisch.Esistdaherdavonauszugehen, dassdieeuropäischekommissionanihrerpositionfesthaltenunddiewiedereinführungeineranreizkomponenteweiterhinvehementablehnenwird.eine entsprechendeforderungwürdesomitinsleerelaufen.vordiesemhintergrundistesdeshalbbesonderswichtig,dassderbestehendespielraumfürdie KalkulationderAgrarumweltprämienbestehenbleibtundauchgenutztwird; vgl. hierzu auch die Antwort zu Frage WannwirdderProzesszurErarbeitungdessogenanntenPartnerschaftsvertragszwischenEUundDeutschlandbeginnen,undwelcheAkteure werden wann in den Prozess einbezogen? DieErarbeitungdesPartnerschaftsvertrageszwischenDeutschlandundder EuropäischenKommissionwirdimerstenHalbjahr2012beginnenundim LaufedesJahresanFahrtgewinnen.EinewichtigeVoraussetzungdafüristdie MitteilungderEuropäischenKommissionzumGemeinsamenStrategischen Rahmen,dieAnfang2012vorgelegtwerdensoll.Dasfederführendzuständige BundesministeriumfürWirtschaftundTechnologiehatersteVorgesprächemit denbeteiligtenbundesressorts dembundesministeriumfürarbeitundsozialesunddembmelv geführt.imfrühjahr2012beginntderinhaltliche AbstimmungsprozessmitdenzuständigenBehördenderBundesländersowie weiterenbundesressorts.eineersteumfassendeeinbindungderwirtschafts-, Sozial-undsonstigenPartnerindenErarbeitungsprozessdesPartnerschaftsvertrages ist noch vor der Sommerpause 2012 beabsichtigt.

10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Exporterstattungen 34.AufwelcheverändertenRahmenbedingungenbeziehtsichdieAussage vonbundesministerinilseaignerin DERSPIEGEL (Nr.49/ ), Exportsubventionen passen nicht mehr in die Zeit? ExporterstattungenwareninderVergangenheitbeibestimmtenProduktenein InstrumentzurRegelungdieserMärkte.DieRahmenbedingungenderlandwirtschaftlichenErzeugunghabensichdurchmehrereReformenderGemeinsamen Agrarpolitikgrundsätzlichgeändert.DieLandwirtschaftproduziertzunehmend marktorientiert. DarüberhinaushabensichbeivielenAgrarproduktenaufgrundveränderter MarktbedingungendiePreiseaufdenWeltmärktenundinderEUangenähert. DeshalbsinddieHaushaltsausgabenfürExporterstattungenseitBeginnder 90er-Jahredrastischgesunken.Wurden1993noch10,2Mrd.EurofürAusfuhrerstattungenausgegeben,warenes2011nichteinmalmehr180Mio.Euro, obwohldiezahldermitgliedstaatenindereuvondamals12aufmittlerweile 27gestiegenist.Für2012sindimHaushaltsansatzderEUAusgabenfürErstattungeninHöhevon148Mio.Eurovorgesehen.Daswären1,5Prozentder Ausgabenvon1993.DiesverdeutlichtdienurnochgeringepraktischeRelevanz der Ausfuhrerstattungen. UmdasInstrumentderAusfuhrerstattungenaufrechtzuerhalten,sindnichtunerheblicheKosteninderVerwaltungundinderWirtschafterforderlich.AusSicht derbundesregierung,dieimbürokratieabbaueinwesentlicheszielihrerpolitik sieht,istesauchausdiesemgrundsinnvoll,dieerstattungenvollständigabzuschaffen.diesstehtauchimeinklangmitdenmehrfachbesprochenenentwicklungspolitischenzielenundmaßnahmenderbundesregierung.diebundesregierunghatsichimübrigenerfolgreichdafüreingesetzt,ausfuhreninbesonderssensible,wenigentwickelteländergrundsätzlichvonexporterstattungen auszunehmen. 35.IstdieBundesministerinIlseAignerderAuffassung,dassderExportder Hühner-undSchweinefleischausdeutscherMassentierhaltunginEntwicklungsländer noch in die Zeit passt? DieProduktionvonHühner-undSchweinefleischbzw.dieFleischproduktion allgemeinunterliegtindeutschlandunddereustrengenregelungenhinsichtlichtierschutz,tiergesundheit,hygiene,lebensmittelsicherheitundlebensmittelqualität.daserfordernisunddiemöglichkeitdereinhaltungdieserbestimmungenistnichtabhängigvonbestimmtenbestandsgrößen.derbegriff Massentierhaltung istwederwissenschaftlichnochrechtlichnäherdefiniert. SeineVerwendungistinderRegelnichthilfreich,weilhierunteroftverschiedenenPhänomeneundAspektesubsumiertwerden,dieeinersachlichenEinzelbetrachtungbedürfen.Grundsätzlichsprichtnichtsdagegen,dieinDeutschlandundderEUproduziertenhochwertigenLebensmittel,wozuauchFleisch gehört, zu exportieren. 36.TeiltdieBundesregierungdieAuffassung,dassdieEU-ExporterstattungeninEntwicklungsländernvielfachnegativeAuswirkungenauflokale Märkte und die Ernährungslage hatten und haben? AuchwegennegativerAuswirkungenwurdendieAusfuhrerstattungeninden letztenjahrendrastischreduziert.esistdavonauszugehen,dassdiederzeitigen AusfuhrerstattungenkeinenennenswertennegativenAuswirkungenauflokale Märkte und die Ernährungslage in Entwicklungsländern haben.

11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/ IstdieBundesregierungderMeinung,dassalleindieEU-ExporterstattungenfürdienegativenEffektedeutscherundeuropäischerFleischexporte auflokalemärkteinafrikaverantwortlichsind,undwennnein,welche weiteren Gründe für diese negativen Effekte sieht die Bundesregierung? Nein. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 34 bis 36 verwiesen. 38.KanndieBundesregierungausschließen,dassdieExportinitiativedes BMELVnegativeAuswirkungenauflokaleMärkteunddieErnährungssicherheit in Entwicklungsländern hat? Ja,das ProgrammdesBMELVzurFörderungderExportaktivitätenderdeutschenAgrar-undErnährungswirtschaft hatkaufkräftigemärkteinindustrieundschwellenländernzumziel.entwicklungsländersindnichtzieldesprogramms. 39.WennFrage36mitneinbeantwortetwurde,welcheanderenGründe habendiebundesministerinilseaignerdazuveranlasst,einendederexportsubventionen zu fordern? Siehe Antwort zu Frage 34. Ja. 40.IstdieBundesregierungderAuffassung,dassdasVorgehenderBundesministerinIlseAigner,öffentlichdeneinseitigenAusstiegausdenExportsubventionenanzukündigen,demZieleinerweltweitenAbschaffung solcher Subventionen dienlich ist? 41.IstdieBundesregierungderAuffassung,dassdieVerhandlungsposition DeutschlandsundderEUinderDoha-RundedurchdenvonderBundesministerinIlseAignerangekündigteneinseitigenVerzichtaufExporterstattungen gestärkt wird, und wenn ja, warum? Ja.InderinternationalenHandelspolitikistgenerelleineBewegungwegvon Exportsubventionenzubeobachten.AuchnachdeninderDOHA-RundezuletztvorgelegtenTextenzumAgrarbereich,dieausSichtderEUweitgehend konsensfähigsind,könnteamendeeineabschaffungallerexportsubventionen stehen. 42.VertrittdieBundesregierungweiterhindiefolgendeaufderHomepage desbmelvveröffentlichteauffassungzurfragedereu-exporterstattungen: SolangewichtigeKonkurrentenaufdemWeltmarktallerdings unverändertagrarexportesubventionieren,würdeeineinseitigerund grundsätzlicherverzichtdaraufbedeuten,dassandereweltmarktexporteuredieselückefüllen.dieswürdedenerzeugernindenentwicklungsländernnichthelfen,fürdieeuabereinenverzichtaufmarktanteileim internationalen Wettbewerb zugunsten dieser Wettbewerber bedeuten.? Der Text wurde mittlerweile aktualisiert.

12 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 43.Wennnein,welcheneuenErkenntnissehabendieBundesregierungdazu veranlasst, ihre bisherige Auffassung zu ändern? Siehe Antwort zu Frage WennFrage42mitjabeantwortetwurde,wieerklärtdanndieBundesregierungdenvonderBundesministerinIlseAignerangekündigteneinseitigen Ausstieg aus den Exporterstattungen? Siehe Antwort zu Frage 34. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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