Kreisverwaltungsreferat

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1 Telefon: Telefax: Kreisverwaltungsreferat Seite 1 von 7 Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Gewerbe Veranstaltungs- und Versammlungsbüro (VVB) KVR-I/331-2 Kulturstrand am Vater-Rhein-Brunnen auch 2014 Antrag Nr / A der FDP-Stradtratsfraktion vom Missbrauch des Vater-Rhein-Brunnens als Strand- und Feierlocation Empfehlung Nr / E der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 01 Altstadt-Lehel am Sitzungsvorlage Nr / V Anlagen: 1. Stadtratsantrag Nr / A der FDP-Stradtratsfraktion vom Empfehlung Nr / E der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 01 Altstadt- Lehel am Beschluss des Kreisverwaltungsausschusses vom (VB) Öffentliche Sitzung Inhaltsverzeichnis Seite I. Vortrag des Referenten 1 1. Anlass 1 2. Kulturstrände in München 2 3. Interessenbekundungsverfahren 2 4. Erfahrungsberichte zum Kulturstrand am Vater-Rhein-Brunnen 5. Bewertung des Kreisverwaltungsreferates 5 II. Antrag des Referenten 6 III. Beschluss 7 I. Vortrag des Referenten 1. Anlass Mit Antrag der Stadtratsfraktion der FDP vom wurde die Verwaltung um einen Erfahrungsbericht zum letztjährigen Kulturstrand gebeten mit der Zielsetzung, den Kulturstrand 2014 wieder am Vater-Rhein-Brunnen durchzuführen. In der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 01 - Altstadt - Lehel vom wurde die Empfehlung beschlossen, dem Kulturstrand zukünftig die Genehmigung für den Vater-Rhein- Brunnen zu verweigern.

2 Seite 2 von 7 In seiner Sitzung vom hat der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 01 - Altstadt Lehel die Verlegung des Kulturstrandes an den Vater-Rhein-Brunnen gegen eine Stimme abgelehnt. 2. Kulturstrände in München Das Thema Kulturstrand war schon mehrfach Gegenstand einer Stadtratsbefassung, und es existiert daher bereits eine umfangreiche Beschlusslage, die im Ergebnis zusammenfassend nochmals kurz dargestellt wird: Im Rahmen der Erstellung eines mittelfristigen Gesamtkonzeptes zum Kulturstrand wurden zahlreiche Standorte im Hinblick auf die Durchführung eines Kulturstrandes vorgeschlagen und intensiv geprüft. Insbesondere waren Kriterien wie das kulturelle Angebot, v.a. auch für Familien und Kinder, angemessene Preise, keine städtischen Zuschüsse sowie ein öffentlicher Zugang zum Veranstaltungsort zu beachten. Der Stadtrat hat mit Beschluss der Vollversammlung vom daraufhin das Kulturreferat beauftragt, ein Interessenbekundungsverfahren mit den letztlich ausgewählten Standorten durchzuführen: 2011: Professor-Huber-Platz 2012: Vater-Rhein-Brunnen 2013: Corneliusbrücke 2014: Sendlinger Tor/Nußbaumpark Darüber hinaus hat der Stadtrat das Kreisverwaltungsreferat beauftragt, bis spätestens 2014 ein mit den Bezirksausschüssen abgestimmtes Konzept für Standorte ab 2015 und Folgejahre vorzulegen. 3. Interessenbekundungsverfahren Die Bewerberauswahl für die Durchführung des Kulturstrandes wurde mit Beschluss der Vollversammlung vom getroffen. Insgesamt nahmen am Interessenbekundungsverfahren 6 Bewerber/Bewerberinitiativen teil, die ihr jeweiliges kulturelles Angebot, eine fundierte Kostenkalkulation (angemessene Preise, ohne städtische Unterstützung, Zuschüsse etc.) sowie den Nachweis über die Zuverlässigkeit und Bewährtheit des Veranstalters/Bewerbers darlegten. Den Zuschlag erhielten die Urbanauten. Ausschlaggebend hierfür war zum einen, dass alleine die Urbanauten sich für alle 4 Standorte beworben hatten. Zum anderen war es aber auch die Tatsache, dass diese sich insbesondere der mit dem Nußbaumpark verbundenen besonderen Schwierigkeiten bewusst waren und zwar sowohl in örtlicher, als auch in finanzieller Hinsicht. Dies wurde bereits deutlich in der

3 Seite 3 von 7 Bewerbung von 2011 vor allem dadurch zum Ausdruck gebracht, dass die Urbanauten ankündigten, zu erwartende Defizite am Nußbaumpark durch die vorhergehenden Veranstaltungen kompensieren zu wollen. Auch sahen die Urbanauten in der Bespielung eher unpopulärer Plätze eine besondere Herausforderung. Der FDP-Antrag fordert nun eine Abweichung von der geltenden Beschlusslage bereits für Erfahrungsberichte zum Kulturstrand 2012 am Vater-Rhein-Brunnen Im Hinblick auf den FDP-Antrag und im Nachgang zur Veranstaltung 2012 bat das Kreisverwaltungsreferat die beteiligten Referate sowie den örtlichen Bezirksausschuss, die Erfahrungen mit dem Kulturstrand am Vater-Rhein-Brunnen vor allem im Hinblick auf Anwohnerbeschwerden sowie Auswirkungen auf das Landschaftsschutzgebiet der Isarauen darzulegen. 4.1 Stellungnahme des Referates für Stadtplanung und Bauordnung, Untere Naturschutzbehörde Die Abfrage bei den maßgeblichen Stellen bei PLAN HA IV (also Denkmalschutzbehörde, Naturschutzbehörde) und HA II (Landschaftsplanung) ergab nur einige wenige Anregungen. Keine Beschwerden o.ä. gingen bei PLAN HA IV-12 Bautechnische Sonderverfahren ein. Ebenfalls keine Beschwerden gingen beim Denkmalschutz ein. Aus denkmalpflegerischer Sicht wurde allerdings entgegen der Stellungnahme vom ein Podest/eine Bühne in den Brunnen eingebaut und Sand im südlichen Teil des Beckens eingebracht. Lediglich PLAN HA II/ Landschaftsplanung und HA IV Naturschutz wurden mit einer Beschwerde konfrontiert. Der Beschwerdeführer monierte Beschädigungen und Verunstaltungen am Vater-Rhein-Brunnen. Er hatte 2012 auch eine Petition in den Bayerischen Landtag eingebracht. Die Petition sollte die angebliche Kommerzialisierung des Landschaftsschutzgebiets Isar und Auen verhindern helfen. Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde sollte das vereinbarte Procedere beibehalten werden und die mit Stadtratsbeschluss bestätigten Standorte des Kulturstrands für die Jahre 2013 und 2014 (Corneliusbastion und Nußbaumpark) bespielt werden. 4.2 Stellungnahme des Baureferates Die Durchführung des Kulturstrandes hatte erhebliche Mehraufwendungen und negative Auswirkungen auf den Brunnen zur Folge. Die massivste Auswirkung auf den Brunnenbetrieb ging von dem großen Sandeintrag in das Brunnenbecken aus. Neben erheblichem Mehraufwand bei den regulären Reinigungsarbeiten wurden 3 zusätzliche Reinigungstermine erforderlich. Insgesamt mussten 54 zusätzliche Arbeitsstunden für die Reinigung beauftragt werden. Um die großen Mengen Sand aus dem Becken und der

4 Seite 4 von 7 Ablaufleitung zur Isar zu entfernen, musste zudem dreimal eine Spezialfirma mit Saugwagen angefordert werden, wobei jeweils zwischen 2 und 5 m³ Sand abgesaugt wurden. Zur Gewährleistung der Funktion der Brunnenpumpe wurde von einer weiteren Spezialfirma zweimal die Pumpe ausgebaut und gewartet. Dennoch musste nach der Veranstaltung ein Schaden an der Pumpe festgestellt und behoben werden. Insgesamt mussten rund Euro außerplanmäßige Kosten aufgewendet werden. Die Kosten wurden auf Grundlage der Auflagen der vom Kreisverwaltungsreferat erteilten Genehmigung dem Veranstalter in Rechnung gestellt. Bedenklich erscheint die Überformung des denkmalgeschützten Brunnenkunstwerkes durch die sog. Sitzschlange und das Einstellen der Bühnenkonstruktion mit Steg in das Brunnenbecken. Der Brunnen ist dadurch als eigenständiges Kunstwerk kaum noch erkennbar. Die Befestigung der Sitzschlange an der bronzenen Brunnenskulptur schadet dem Erhalt der wertvollen historischen Substanz. Das durch die Sitzschlange geförderte Beklettern der Skulptur durch die Besucher des Kulturstrandes erscheint gefährlich. Bei zukünftigen Veranstaltungen am Vater-Rhein-Brunnen müsste unbedingt der Eintrag von Sand in das Brunnenbecken, das Anbringen von Objekten an der Brunnenskulptur oder das Einstellen von Bühnen o.ä. in das Brunnenbecken ausgeschlossen sein. 4.3 Weitere Rückmeldungen städtischer Dienststellen Das Referat für Gesundheit und Umwelt meldete keine negativen Erfahrungen mit der Veranstaltung 2012, das Kulturreferat befürwortet eine Durchführung des Kulturstrandes am Vater-Rhein-Brunnen Anwohnerbeschwerden über den Kulturstrand gab es lediglich zwei (Rauchen, Lärm), weitere Beschwerden sind nicht bekannt. 4.4 Stellungnahmen des Bezirksausschuss des 1.Stadtbezirkes Altstadt-Lehel Im Rahmen des Anhörungsverfahrens zur Veranstaltung der Urbanauten gab der Bezirksausschuss des 1.Stadtbezirkes Altstadt-Lehel folgende Stellungnahme ab: Der BA 1 hat in seiner Sitzung vom im Rahmen des anliegenden Antrags beschlossen, dass der Kulturstrand generell nur zwei Jahre im Innenstadtbereich, alternierend zwischen Altstadt-Lehel, Schwabing-Ost, Maxvorstadt, Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt und in den Jahren dazwischen in anderen Stadtvierteln, stattfinden soll. Bezüglich des Standortes am Vater-Rhein-Brunnen haben wir bereits mehrfach unsere Bedenken angebracht. Es handelt sich bei dem Ort unter natur- und landschaftsschützenden Gesichtspunkten um einen sehr sensiblen Bereich. Auch die Bürgerversammlung vom hat eine Nutzung des Ortes als Kulturstrand abgelehnt. In seiner Sitzung vom erfolgte seitens des BA 1 zusätzlich folgende Stellungnahme zur Beschlussvorlage:

5 Seite 5 von 7 Die Verlegung des Kulturstrandes an den Vater-Rhein-Brunnen wird gegen eine Stimme abgelehnt. Begründung: Es liegt ein gültiger Stadtrats-Beschluss vor, der die Bespielung verschiedener Orte, darunter auch den Nussbaumpark vorsieht. Für eine nachträgliche Änderung der Orte sieht der BA keine Veranlassung. Die Urbanauten haben damals die Ausschreibung zu diesen Orten gewonnen. In ihrem Konzept für den Kulturstrand betonten sie immer wieder, dass sie unbelebte Orte bespielen und damit aufwerten wollen. Bei dem Nussbaumpark handelt es sich noch nicht einmal um einen unbelebten Ort, sondern um einen innenstädtischen zentralen Ort, der ausgezeichnet an die Verkehrsverbindungen angeschlossen ist. Der BA befürchtet auch, dass bei einer nachträglichen Änderung der Ausschreibungsorte aus rechtlichen Gründen eine erneute Ausschreibung erfolgen muss, um Klageverfahren abzuwenden. In der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 1 haben sich die Bürger gegen den Lärm und die Verschmutzung, die durch den Kulturstrand am Vater-Rhein-Brunnen verursacht wurden, gewehrt. Leider musste nach dem Abbau des Kulturstrandes der Brunnen kostenintensiv von der Versandung gereinigt werden. Besonders bedauerlich sind die am Denkmal durch die Rote Sitzschlange entstandenen Schäden, weshalb sich auch das Baureferat gegen einen weiteren Kulturstrand am Vater-Rhein-Brunnen ausspricht. 5. Bewertung des Kreisverwaltungsreferates Nach Würdigung aller fachlichen Stellungnahmen kommt das Kreisverwaltungsreferat zu folgender Bewertung: Der Kulturstrand am Vater-Rhein-Brunnen erwies sich zwar für Kinder und Familien als attraktiv, kann aber 2014 nicht dort durchgeführt werden. Die Bedenken des Bezirksausschusses im Hinblick auf den Natur- und Landschaftsschutz griff das Kreisverwaltungsreferat durch entsprechende Auflagen der Unteren Naturschutzbehörde im Genehmigungsbescheid auf und trägt diesen insofern Rechnung. Die Einwände des Baureferates und des Referates für Stadtplanung und Bauordnung, Untere Naturschutzbehörde, sind allerdings berechtigt und können mit dem jetzigen Veranstaltungskonzept kaum entkräftet werden. Nicht vermieden werden kann insbesondere das Einbringen von Sand in den Brunnen, da der Strand essentieller Bestandteil des Gesamtkonzeptes ist. Insoweit sind weitere finanzielle und substanzielle Schäden bei zukünftigen Veranstaltungen dieser Art zu erwarten. Entscheidend sind nach Auffassung des Kreisverwaltungsreferates jedoch folgende Aspekte: Im Ausschreibungsverfahren wurden die in der Sitzung der Vollversammlung vom beschlossenen Standorte zugrunde gelegt. Die Urbanauten haben sich gegen die Mitbewerber

6 Seite 6 von 7 mit ihrem Konzept zur Bespielung aller vier Plätze durchgesetzt. Die Bespielung des Nußbaumparks ist explizit Teil des Gesamtkonzeptes der Urbanauten. Die damit verbundenen finanziellen und örtlichen Schwierigkeiten waren den Urbanauten bewusst und haben Eingang in ihre Bewerbung aus dem Jahr 2011 gefunden. Insbesondere im Hinblick auf die Kostensituation wurde dargelegt, Mittel aus den drei vorhergehenden Standorten zurückzulegen, um eine Finanzierung ohne öffentliche Zuschüsse sicherzustellen. Zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner sowie der Patientinnen und Patienten der angrenzenden Kliniken wurde angedeutet, konzeptionell sogar ganz auf Livemusik zu verzichten und nur Hintergrundmusik zu spielen. Vor diesem Hintergrund gibt es keine stichhaltigen Argumente, ein nachträgliches Abweichen von der geltenden Beschlusslage zu rechtfertigen. Vielmehr würde dies erhebliche vergaberechtliche Probleme auslösen. Außerdem wurde in der Sitzung des Bauausschusses gemeinsam mit dem Kreisverwaltungsausschuss vom beschlossen, dass bei der Auswahl der Standorte die Belange von Anwohnerschutz, Naturschutz, Stadtgestalt und die Frage der Erreichbarkeit, Attraktivität und Wirtschaftlichkeit abzuwägen sind sowie jeder Standort nur alle drei Jahre bespielt werden soll. Dieser Turnus wurde mit Beschluss des Kreisverwaltungsausschusses vom und Beschluss der Vollversammlung vom auf vier Jahre verlängert. Weiterhin wurde festgelegt, dass das Kulturreferat beauftragt wird, ein Interessenbekundungsverfahren für den Kulturstrand für die Jahre 2011 bis 2014, mithin für 4 Jahre, mit den Standorten 2011: Professor-Huber-Platz, 2012: Vater-Rhein-Brunnen, 2013: Corneliusbrücke, 2014: Sendlinger Tor/Nussbaumpark durchzuführen. Das Kreisverwaltungsreferat wird entsprechend der Beschlussfassung vom bis spätestens Ende 2014 dem Stadtrat ein Konzept für die Standorte in den Jahren 2015 ff. zur Beschlussfassung vorlegen. In diesem Rahmen könnte eine erneute Vergabe des Vater- Rhein-Brunnens erfolgen. Die Beschlussvorlage ist mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung und dem Baureferat abgestimmt. Der Korreferent des Kreisverwaltungsreferates, Herr Stadtrat Brannekämper, sowie die zuständige Verwaltungsbeirätin der Hauptabteilung I, Frau Stadträtin Demirel, haben von der Beschlussvorlage Kenntnis genommen. II. Antrag des Referenten 1. Der Antrag, den Kulturstrand 2014 am Vater-Rhein-Brunnen durchzuführen, wird abgelehnt. 2. Der Antrag Nr / A der Stadtratsfraktion der FDP vom ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 3. Der Empfehlung Nr /E der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 01

7 Seite 7 von 7 Altstadt-Lehel am wird in Bezug auf das Jahr 2014 entsprochen, sie ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. III. Beschluss nach Antrag Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der/Die Vorsitzende Der Referent Ober-/Bürgermeister/in Dr. Blume-Beyerle Berufsmäßiger Stadtrat IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenographischen Sitzungsdienst an das Direktorium Dokumentationsstelle an das Revisionsamt V. Wv. bei KVR GL/12 Zu V.: 1. Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdruckes mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. an das Referat für Stadtplanung und Bauordnung 3. an das Baureferat 4. an den Bezirksausschuss des 1.Stadtbezirkes Altstadt-Lehel 5. an das Referat für Gesundheit und Umwelt mit der Bitte um Kenntnisnahme. 6. Wv. bei KVR HA I/331 Am Kreisverwaltungsreferat GL/12

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