Zuwanderung durch ein Punktesystem steuern Fachkräftemangel wirksam bekämpfen

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antrag der Abgeordneten Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Heinrich L. Kolb, Patrick Meinhardt, Ernst Burgbacher, Gisela Piltz, Christian Ahrendt, Jens Ackermann, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Hans-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Jan Mücke, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Konrad Schily, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP Zuwanderung durch ein Punktesystem steuern Fachkräftemangel wirksam bekämpfen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: 1.FürdendeutschenArbeitsmarktwerdendringendFachkräftebenötigt.BereitsheutefehleninDeutschlandalleine50000Ingenieure.Jedeneubesetzte StellefürFachkräftebewirktdieSchaffungvonArbeitsplätzeninweniger qualifiziertenbereichenundführtsozurreduzierungderarbeitslosigkeit insgesamt,welchesgutebeispiele,z.b.ingroßbritannien,belegen.invielen BranchenstocktderwirtschaftlicheAufschwung,Aufträgewerdennicht mehrangenommen,daschlüsselstellenfreibleiben,dieausdenverschiedenstengründenderzeitnichtmitdeutschenarbeitnehmernbesetztwerden können.alleinimjahr2007entgingderhiesigenvolkswirtschaftnach AngabendesInstitutsderdeutschenWirtschafteineWertschöpfungvonrd. 18,5Mrd.EuroaufgrundfehlenderArbeitskräfte.Dasbedeutet,dassder MangelanFachkräftenDeutschlandnahezueinProzentdesBruttoinlandsproduktes kostet. 2.EsbleibtvordringlichesZiel,denBedarfanArbeitskräftenbevorzugtmit inländischenarbeitnehmernzudecken.dafürmussderarbeitsstandort DeutschlandfürhochqualifiziertedeutscheArbeitskräfteattraktiverundder AbwanderungvonHochqualifiziertenundFachkräftenwirksambegegnet werden.dazuisteineverbesserungdesbildungssystemsundderberuflichen Ausbildungnötig.DieKultusministerkonferenzistaufgefordert,neueVorschlägezumachen,umnichtzuletztdieKooperationvonSchuleundHochschulezustärken.AllerdingsmüssenauchdieinDeutschlandausgebildeten HochschulabsolventenfürdendeutschenArbeitsmarktzurVerfügungste-

2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode hen.esmachtkeinensinn,aufkostendeutschersteuerzahlerausgebildete ausländischehochschulabsolventenausdemdeutschenarbeitsmarktgesetzlich auszugrenzen. 3.EsistAufgabederBerufsberatung,mehrSchulabsolventenvorallemauch fürtechnischeausbildungsberufeundstudiengängezugewinnenunddie diesbezüglichenchancenaufzuzeigen.auchdieunternehmenmüssenihren eigenenbeitragzuaus-undweiterbildungsowiequalifizierungerhöhen. DarüberhinaussinddieMöglichkeitenderVereinbarkeitvonBerufund Kindererziehungwesentlichzuverbessern.FrauenüberholendieMännerauf vielenebenenderqualifizierung.ohnenochstärkereeinbindungvon FrauenindenArbeitsmarktkanndembestehendenFachkräftemangelnicht effektivbegegnetwerden.schließlichsinddiebeschäftigungsperspektiven älterer,erfahrenerarbeitskräftezufördern,umauchaufdieseweisezunächst inländische qualifizierte Fachkräfte in Beschäftigung zu bringen. 4.DiedemographischeEntwicklungDeutschlandsverstärktdenaktuellen FachkräftemangelzusätzlichundmachtdiesesProblemdauerhaft.Alleinmit dengeschildertenbildungs-undgesellschaftspolitischenmaßnahmenistder BedarfanArbeitskräftenaufDauernichtzudecken.Auftragsspitzenunddie SicherstellungdesStandortsDeutschlandfürSpitzentechnologieerfordern einumdenken.wichtigerundunerlässlicherbausteinzurlösungdergeschildertenproblemeistdaherauchdiezielgerichtetesteuerungderzuwanderungvonarbeitnehmernausdemausland.einezuwanderung indie Sozialsysteme,wievonZuwanderungskritikernbefürchtet,darfundwirdes nichtgeben.imgegenteil:diegesteuertezuwanderungbesondersqualifizierterarbeitnehmerlöstwirtschaftlichewachstumsbremsenundschafftdabeineuearbeitsplätzefürweiterearbeitnehmerunterschiedlicherqualifikation.deutschlandmusssichaminternationalenwettbewerbumdieklügsten Köpfeendlichbeteiligen.DerWirtschafts-undForschungsstandortDeutschlandbrauchtdenZuwachsanHochqualifiziertenundgeradedieinternationaleAusrichtung,diequalifizierteZuwanderermitsichbringen.EinegesteuerteZuwanderungvonausländischenArbeitnehmernliegtalsoimwirtschaftlichen,wissenschaftlichenundgesellschaftlichenInteressederBundesrepublikDeutschland.DiebislangindiesemBereichbestehendenrechtlichen Möglichkeiten sind Stückwerk und reichen bei Weitem nicht aus. 5.IndiesemZusammenhangistaucheineÖffnungdesArbeitsmarktesfür ArbeitskräfteausdenneubeigetretenenEU-Ländernnötig.Deutschland kannseinendurchfachkräftemangelhervorgerufenen,internationalenwettbewerbsnachteilnurverringern,wennauchgutausgebildetefacharbeiteraus denosteuropäischeneu-staatenzugangzumdeutschenarbeitsmarkterhalten.diesefacharbeiterkommennichtzudumpinglöhnennachdeutschland. InsoweitstehenwirimWettbewerbmitanderenEU-Staaten.DieGefahr einerüberbordendenzuwanderungaufdendeutschenarbeitsmarktbesteht nicht;dieszeigenaucherfahrungenausandereneu-staaten.auchhatdie Erfahrungderdamaligensog.Green-Card-Initiativegezeigt,dasskleine ÄnderungenundSymbolealleinnichtreichen,umwirklichHochqualifizierte undfachkräftenachdeutschlandzuholen.dererfolgdergreen-card- Regelung war sehr bescheiden. EinUmdenkenmussstattfinden.MitmehrFreizügigkeitimBereichder FachkräfteundmitflexiblerenRegelungenkann,wieinandereneuropäischenLändern,derAufschwungstabilisiertwerden.NachAblaufderBeschränkungenderArbeitnehmerfreizügigkeitausdenneuenEU-Staatenfür DeutschlandimJahr2011wirdderArbeitsmarktfürArbeitnehmeraus dieseneu-ländernohnehingeöffnetwerden.vielefachkräfteundandere ArbeitnehmerausdenbeigetretenenosteuropäischenStaatensindaberbereitsinanderenEU-Staatentätig,diesichimGegensatzzuDeutschlandnicht

3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/8492 abgeschottethaben.diewirtschaftlichenundarbeitsmarktpolitischenauswirkungenwarenbeispielsweiseingroßbritanniensehrpositiv.deutschland solltehierdieentwicklungnichtweiterverschlafen,sonstwirdman2011 feststellen,dassmandenwettbewerbumdiebestenarbeitskräfteendgültig verloren hat. 6.EuropäischeRegelungen,wiedieEinführungeinersog.BlueCard,sindvon ihrerintentionbegrüßenswert.dieeigentlichesteuerungderzuwanderung aufdenarbeitsmarktmussallerdingsaufnationalerebeneerfolgen,dadie BedingungenaufdennationalenArbeitsmärktenunddamitdiearbeitsmarktpolitischenErfordernissezustarkdivergieren,umdieZuwanderungvon FachkräftenausStaatenaußerhalbderEUaufeuropäischerEbenezuregeln. SoferndieBlueCarddiesenationaleArbeitsmarktsteuerungetwabeilängerfristigimEU-RaumtätigenArbeitnehmernbeeinträchtigt,istsieabzulehnen. DerDruckaufdieMitgliedstaaten,selbsteinzukunftsfähigesZuwanderungssteuerungssystemzuentwickeln,uminternationalundinderEUden Wettbewerb um die klügsten Köpfe zu gewinnen, muss bestehen bleiben. 7.Eingeeignetes,daflexibles,maßgeschneidertesInstrumentzurnachhaltigen BekämpfungdesFachkräftemangelsistdieEinführungdergesteuertenZuwanderungvonArbeitskräftenaufdendeutschenArbeitsmarktdurchein AuswahlverfahrenmitPunktesystem.KlassischeEinwanderungsländerwie dieusaoderkanada,aberauchgroßbritannienverfügenübereinemoderne ZuwanderungssteuerungdurcheinPunktesystem.DieZuwanderungsollte auchindeutschlandnacheinemspeziellenauswahlverfahrenmitpunktesystemgesteuertwerden.ausländer,dieindeutschlandarbeitenwollen, müssenineinemsolchenverfahrenihrequalifikationundihreintegrationsfähigkeitnachweisen.dasauswahlverfahrenzieltinersterlinieaufhochqualifiziertearbeitnehmerverschiedensterberufe,vondeneneinbeitragzur wirtschaftlichenfortentwicklungunsereslandeszuerwartenist.aberauch FachkräfteausanderenKategorienhabenunterzusätzlichenVoraussetzungeneineChanceaufeineZuwanderung,wennderArbeitsmarktdiesspeziell erfordert.dassystemgiltfürdiejenigenausländer,dienichtvorrangigen Zugangsregelungen nach europäischem Recht unterliegen. EineZuwanderungvonAusländernaufdendeutschenArbeitsmarktsollte nachfolgendenkategorienaufgebautsein:hochqualifiziertearbeitnehmer (1.Säule),qualifizierteArbeitnehmer (2.Säule),Sonderfälle:Studentenmit deutschemstudienabschluss,saisonarbeitskräfte,arbeitnehmerspezieller BranchenodermitbesonderenFähigkeiten (3.Säule).AlleBewerbermüssen zunächstalsmindesterfordernissediegesundheitlicheeignung,einenguten Leumund,dieSicherungdesLebensunterhaltssowieeine (Berufs-)Ausbildung (Ausnahme: Saisonarbeitskräfte) vorweisen können. KriterienfürdiePunktevergabesolltensein:Qualifikation,Berufserfahrung, Alter,vergleichbaresbisherigesEinkommenimHerkunftsland,Deutschkenntnisse,Integrationsfähigkeit/Herkunftsland.DiePunktzahlfürdasLebensaltersolltemitsteigendemAlterfallen.ÄltereBewerberkönnendafür beigrößererberufserfahrungpunkten.diekriterienbildung,berufliche QualifikationundBerufserfahrung,bisherigesEinkommenhabendiegrößte Auswirkungdarauf,obeinBewerberalshochqualifizierteingestuftwerden kann,daaufgrundderwichtigkeitdieserkriteriendiemeistenpunktezuvergebenseinsollten.eineunterbrechungderberufstätigkeitodereinelängere AusbildungsdauerwegenWahrnehmungfamiliärerPflichtenwieKindererziehungoderhäuslichePflegeeinesAngehörigenmüssenberücksichtigt werden und dürfen sich nicht negativ auf die Bewertung auswirken. SichereDeutschkenntnissesinderforderlich,umsichinDeutschlanddauerhaftniederlassenzukönnen.DieSpracheisteinSchlüsselzurIntegrationund schonausdiesemgrundmüssenentsprechendedeutschkenntnissemiteinem

4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode NiveauvonmindestensB1nachgewiesenwerden (Ausnahme:Saisonarbeitskräfte).DafürsollteeineFristvonzweiJahrengesetztwerden.DieAufenthaltserlaubnisistzunächst,beiNichtvorliegenderKenntnissegemäß NiveauB1,entsprechendzubefristen.VonvornhereinmitgebrachteDeutschkenntnissemüssensichpositivauswirken,dasieeinenentscheidendenVorteil bei der Integrationsfähigkeit des Bewerbers bedeuten. DasEinkommenimHerkunftslandsowiedieAusbildungbzw.Qualifikation sindentsprechendeinesfürjedesherkunftslandzuerarbeitendenschlüssels zubewerten.andasbisherigeeinkommendürfennichtallzuhoheanforderungengestelltwerden.zumeinenwirdimherkunftslanddaseinkommen häufigniedrigerseinalsindeutschland.zumanderendarfjungenunternehmen,existenzgründernsowieklein-undmittelständischenunternehmen nichtdurchzuhohegehaltsanforderungenvonvornhereindiemöglichkeit genommenwerden,hochqualifiziertearbeitnehmerausdemauslandzubeschäftigen. DasHerkunftslandspieltebenfallseineRolleimHinblickaufdieBewertung desbewerbers,insbesondereimhinblickaufdiefragederintegrierbarkeit indeutschland.diebildungsstandardsu.a.imherkunftslandunddiegesellschaftliche Vorprägung sind mithin nicht unwesentliche Kriterien. FürjedesdervorgenanntenKriterienwerdenPunktevergebenundderBewerbermussinderAdditioneinenfürdiejeweiligenKategorien (hochqualifizierteoderqualifiziertearbeitnehmer)festgelegtenmindestpunktestanderreichen.derpunktestandfürhochqualifizierte (1.Säule)istdabei signifikanthöheralsfürqualifiziertearbeitnehmer (2.Säule).DietatsächlicheFestsetzungderjeweiligenPunktefürdieeinzelnenKriterienwiefür dieindeneinzelnenkategorienzuerreichendenmindestpunktesollteunter HinzuziehungvonSachverständigenundunterBeachtungderLänderspezifika erfolgen. UmdensichänderndenErfordernissendesArbeitsmarktesflexibelbegegnen zukönnen,solltendiekriterienunddiepunktefestsetzungnichtstarrsein, sondernregelmäßigsachverständigüberprüftunddurcheinflexiblesinstrument (möglicherweise eine Verordnung) geregelt werden. EinBewerber,dernachdemPunktesystemsowohlinderKategorie hochqualifiziert alsauchinderkategorie qualifiziert nichtzumzugegekommenist,kannsichfrühestensnachdreijahrenwartezeiterneutbewerben,um einerseitsunnötigebürokratiedurchständigeneubewerbungundprüfungzu vermeiden,andererseitsaberauchdembewerberdiemöglichkeitzugeben, zusätzlichequalifikationen,wiez.b.besseresprachkenntnisse,nachzuholen, um ggf. später bei einer erneuten Bewerbung erfolgreich zu sein. DarüberhinausgeltenfürdieeinzelnenKategorienfolgendeVoraussetzungen: a)hochqualifizierte (1. Säule): DerBewerbermussinderAdditiondenfürHochqualifiziertefestgelegten Mindestpunktestanderreichen,umindieKategorie hochqualifiziertearbeitnehmer eingruppiertzuwerden.diesverschafftihmdenanspruch aufeinenzunächstaufzweijahrebefristetenaufenthaltstitelundeinen uneingeschränktenzugangzumdeutschenarbeitsmarkt.esistdarüber hinauskeinkonkretesarbeitsplatzangeboterforderlich.derausländische Arbeitnehmer kann sich auf jeden Arbeitsplatz bewerben. EsgibtfürdieHochqualifiziertenkeineQuotenregelungundsiesindauch nichtgegenüberdeutschenodereu-bewerbernbenachteiligt,dakeine entsprechende Vorrangprüfung stattfindet.

5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/8492 HochqualifizierteerhaltenzunächstfürzweiJahrebefristeteineAufenthaltserlaubnis,uminDeutschlandinBeschäftigungzukommen.Nach AblaufderzweiJahreundnachAufnahmeeinerTätigkeitsowienach NachweisderDeutschkenntnissemindestensgemäßNiveauB1erhalten diehochqualifiziertenzuwanderereineniederlassungserlaubnis.istdie ArbeitsaufnahmeerstwährendderletztensechsMonatevorAblaufder Zweijahresfristerfolgt,soerhältderArbeitnehmerzunächsterneuteine aufzweijahrebefristeteaufenthaltserlaubnisunderstanschließendeine Niederlassungserlaubnis.HatderBewerberbereitseinkonkretesArbeitsplatzangebotundverfügterbereitsbeiderEinreiseübernachgewiesene DeutschkenntnissedesNiveausB1,sokannergleicheineNiederlassungserlaubnis erhalten. BeiHochqualifiziertenkanndavonausgegangenwerden,dasssienach Deutschlandkommen,umihrenLebensunterhaltalleindurchArbeitzu finanzierenunddasssieaufgrundihrerfähigkeiten,nachgewiesendurch daspunktesystem,dazuauchinderlagesind.dievorgeschlageneregelungkanndazubeitragen,dringenderforderlichefachkräfteausdemauslandfüreinetätigkeitindeutschlandzugewinnen.dasöffnungssignal muss für diese Kräfte gegeben werden. b) Qualifizierte Arbeitnehmer (2. Säule): ErreichtderBewerbernichtdieerforderlicheNormfürHochqualifizierte, haterdiechance,indiekategorie qualifiziertearbeitnehmer (hierzu gehörenz.b.dringendnachgefragteberufsgruppenwiepflegekräfte)eingruppiertzuwerden,inderzurerreichtenmindestpunktzahlweitereerfordernissehinzukommenmüssen,umeinenaufenthaltstitelundeinen Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu erhalten. Es gelten in der 2. Säule folgende Rahmenbedingungen: aa)derbewerbererreichtediegefordertenormdespunktesystemsfür qualifizierte Arbeitnehmer. bb) Es ist ein konkretes Arbeitsplatzangebot erforderlich. cc)derarbeitgebermussselbstalsvertrauenswürdigeingestuftsein. Eineentsprechendesog.Arbeitgeber-Zertifizierungkannhierzueingeführtwerden,umbürokratischePrüfungenzureduzieren,jeweilige Einzelfallprüfungenzuvermeidenundsummarische,einfacheVorprüfungenzuermöglichen.DenArbeitgebernobliegtu.a.diePflicht, denarbeitsantrittsowieeventuellekündigungenzumeldensowiebei ErlöschendesArbeitsverhältnissesfüreineetwaigezwangsweise Rückführung finanzielle Verantwortung zu übernehmen. dd)hinsichtlichdertätigkeitgilt,dassinderbranche,inderderarbeitnehmertätigwird,einarbeitskräftemangelvorliegtundessichum einequalifiziertetätigkeitimsinneeinesjährlichdurchdiedann zuständigebehördezuaktualisierendenberufsqualifikationsindexes handelt.bewerberausdemeu-auslandmüssenbesondereberücksichtigung gegenüber Bewerbern aus Drittstaaten finden. ee)wenneinbranchenbezogenerbedarfanfachkräftezuwanderungfestgestelltist,solleinekurze,unbürokratischevorrangprüfunghinsichtlichdeutscherundeu-bewerbermitindividuellergenehmigungsfiktionnachsiebenwerktagenraschklarheitüberdiebeschäftigungserlaubnis schaffen. QualifizierteArbeitnehmererhaltenfürzweiJahrebefristeteineAufenthaltserlaubnis,gebundenaneinengültigenArbeitsvertragunddie eigenständigeerwirtschaftungdeslebensunterhaltes.nachzweijah-

6 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode renmüssensiedeutschkenntnissemindestensgemäßniveaub1 nachweisen,umeineverlängerungderaufenthaltserlaubnissowie ggf. einen unbefristeten Aufenthaltstitel zu erhalten. c)sonderfälle (3. Säule): aa)studenten FürStudentenmitdeutschemStudienabschlussgiltFolgendes:Dievon derbundesregierungvorgegebenehochschulabsolventen-zugangsverordnunggehtindierichtigerichtung,istaberwiederumnurstückwerk.deshalbisteineintegrationderstudenten/hochschulabsolventenineingesamtkonzeptderzuwanderungssteuerungsinnvoll,beider gerade Hochqualifizierte deutlich unterstützt werden müssen. FürdieseKategoriegeltenfolgendeRahmenbedingungen:DerBewerberhatmindestensdasletzteJahrseinesStudiumsinDeutschland verbrachtundhierauchseinenstudienabschlusserworben.sein HauptstudienfachgiltalsqualifiziertimSinneeinesentsprechenden Qualifikationsindexes.DerBewerbererreichtdiegeforderteNormdes PunktesystemsfürStudenten,diederderArbeitnehmerder2.Säule entspricht,dennausländischestudenten,dieindeutschlandihrstudiummiterfolgabgeschlossenhaben,hättenbeianwendungdes PunktesystemsfürHochqualifizierte (1.Säule)aufgrunddermangelndenBerufserfahrungkaumeineChance,imAnschlussanihrStudium in Deutschland einen Arbeitsplatz zu bekommen. UmindieseKategorieeingruppiertzuwerden,musseinBewerber nachdempunktesysteminderadditionalsomindestensdiegleiche PunktzahlwieeinqualifizierterArbeitnehmer (2.Säule)erreichen. StudentenhabendieMöglichkeit,Erschwernisse,diesiedurchmangelndeBerufserfahrungundschwächeresEinkommenhaben,durch gutedeutschkenntnissewiederauszugleichen,dasieihrstudiumzumindest teilweise in Deutschland absolviert haben. EssollteihnendafüraberangesichtsderLageaufdemArbeitsmarkt einefristvonzweijahreneingeräumtundeineentsprechendbefristete Aufenthaltserlaubniserteiltwerden.NachAblaufderzweiJahreund nachaufnahmeeinertätigkeitsowienachnachweisderdeutschkenntnissemindestensgemäßniveaub1solltendiestudenteneine Niederlassungserlaubniserhalten.IstdieArbeitsaufnahmeerstwährendderletztensechsMonatevorAblaufderZweijahresfristerfolgt, soerhältderarbeitnehmerzunächsterneuteineaufzweijahrebefristeteaufenthaltserlaubnisunderstanschließendeineniederlassungserlaubnis.hatderbewerberbereitseinenkonkretesarbeitsplatzangebotundverfügterbereitsübernachgewiesenedeutschkenntnissedesniveausb1,sokannergleicheineniederlassungserlaubnis bekommen. DeutschlandmusseinInteressedaranhaben,Studienabsolventenmit einemgutenstudienabschlussindeutschlandzubehalten,umsoauch vonderausbildungandeutschenuniversitätenprofitierenzukönnen. DieAuflage,dassmindestensdasletzteStudienjahrinDeutschland verbrachtwurde,bringteinigesicherheit,dassderbewerberin Deutschlandbereitshinreichendintegriertist.DieEinschränkungen hinsichtlichdesstudienfachsdienendazu,dasseinverbleibin DeutschlandnurfürBewerberinsog.Mangelberufengiltundvonden Bewerberndiejenigenzugewinnen,diedenHochqualifizierten,hier allerdingsnochweitgehendohneberufserfahrung,entsprechen.von diesenstudentenistzuerwarten,dasssiesichzügigeinenarbeitsplatz suchen werden.

7 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7 Drucksache 16/8492 bb) Künstler, Sportler u. a. DieKategorie ArbeitnehmerspeziellerBranchenodermitbesonderenFähigkeiten inder3.säuleumfasstz.b.sportleroderkünstler, dieineinemspeziellenfallprojekt-bzw.engagementbezogenarbeiten.diebewerbermüsseneinkonkretesarbeitsplatzangebotvorweisenkönnen.diebewerbersolltendahereineaufenthaltserlaubnis erhalten,dieandasjeweiligeengagementgebundenist.diearbeitnehmerdieserkategorienehmennichtampunktesystemteil.sielassensichausverschiedenstengründennichtindieanderenkategorien einordnen, gleichwohl sind diese Berufe besonders zu fördern. cc)saisonarbeitskräfte DieSaisonarbeitskräfteder3.SäulenehmennichtamPunktesystem teil.eshandeltsichumarbeitskräfte,diefürbegrenztezeitz.b.in derlandwirtschaftoderimhotel-undgaststättengewerbeeingesetzt werden.siebenötigeneinkonkretesarbeitsplatzangebotundesmuss einarbeitskräftemangelinderbranchebestehen,inderderarbeitnehmertätigwerdenkann.dieaufenthaltserlaubnisistaufdiedauer vonneunmonatenprojahrbefristetundkanninmehrerezeitabschnitteaufgeteiltwerden.fürdieseaufenthalts-undarbeitserlaubnissindkeinenachweisebesonderersprachkenntnissezuerbringen. Eine Vorrangprüfung findet nicht statt. GeradeinderLandwirtschaftundinderHotellerieundGastronomie sinddiebetriebeaufeinschnellesundunbürokratischesverfahren angewiesen,umihresaisonalearbeitbewältigenzukönnen.die FreizügigkeitderArbeitnehmerinderEUimAgrarbereichwieauch indergastronomieundhotelleriesollteschnellstmöglicheingeführt werden. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1.baldmöglichsteinenGesetzentwurfvorzulegen,derdieZuwanderungausländischerHochqualifizierterundFachkräfteregelt,sichandengenannten Kriterien orientiert und ein Punktesystem für die Zuwanderung einführt; 2.denArbeitsmarktfürFachkräfteausdenneubeigetretenenEU-Ländernunverzüglichweiterzuöffnenundsichauchdafüreinzusetzen,dassdieFreizügigkeitderArbeitnehmerinderEUimAgrarbereichwieauchinder Gastronomie und Hotellerie schnellstmöglich eingeführt wird; 3.denArbeitsstandortDeutschlandfürhochqualifiziertedeutscheArbeitskräfte durcheffizientemaßnahmenwiederattraktiverzumachen,umhochqualifizierte anzuziehen und deren Abwanderung zu stoppen; 4.imRahmenihrerZuständigkeitenundinZusammenarbeitmitdenLändern einesignifikanteundnachhaltigeverbesserungdesbildungssystemsund derberuflichenausbildungzuschaffen,umdenfachkräftemangelzureduzieren; 5.dieMöglichkeitenderVereinbarkeitvonBerufundKindererziehungwesentlichzuverbessern,damitgutausgebildeteFachkräftenichtaufgrundmangelnderKinderbetreuungsmöglichkeitenvomBerufslebenundArbeitsmarkt ferngehalten werden; 6.ihreRegelungsmöglichkeitenauszuschöpfen,umeineVerbesserungderBeschäftigungsperspektiven älterer, erfahrener Fachkräfte zu schaffen;

8 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7.sichbeiderEUdafüreinzusetzen,daßmehrHochqualifizierteundFachkräftenachEuropakommenkönnen,gleichzeitigaberdieZuwanderungssteuerungweiterhinalleininderZuständigkeitderMitgliedstaatenverbleibt und die Blue Card in ihrer jetzigen Form abgelehnt wird. Berlin, den 19. Februar 2008 Dr. Guido Westerwelle und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN

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