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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antrag der Abgeordneten Gisela Piltz, Hans-Michael Goldmann, Sabine Leutheusser- Schnarrenberger, Dr. Max Stadler, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Joachim Günther (Plauen), Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller- Sönksen, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Jörg Rohde, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich verbessern Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: DieaktuellenDatenschutzskandalezeigendringendenHandlungsbedarffüreine Stärkung des Datenschutzes im nicht öffentlichen Bereich. DieNutzungvonmodernenDatenverarbeitungssystemenistausUnternehmen heutenichtmehrwegzudenken.computer,mobiltelefone,smartphones,pin- Cards,RFID-Chips,verschiedeneIdentifizierungssysteme,Videoüberwachung ingeschäftsräumenundunterschiedlichstespeichermedienprägenebensodie ArbeitsorganisationwieauchdiewirtschaftlicheTätigkeit.Zugleichführtder EinsatzmodernerTechnologienzueinerverstärktenNutzungvonpersonenbezogenenDaten.DamitwächstdieGefahr,persönlichesVerhaltenvonKunden undmitarbeiternzuregistrierenundzubewertenunddiesedatenzweckzuentfremden. 1. Eigenverantwortung ist der beste Datenschutz DatenschutzisteinegesamtgesellschaftlicheAufgabe.Unternehmen,aberauch jedereinzelnebürgersindverpflichtet,diebestehendendatenschutzrechtlichen RegelungenzubeachtenundfürihreEinhaltungSorgezutragen.Grundsätzlich gilt,dassjederselbstfürseinedatenverantwortlichist.konkretbedeutetdies, dassjedersorgsammitseinenpersonenbezogenendatenumgehensollte.wer seinedatenpreisgibt,z.b.indemersieinsnetzstellt,musssichdergefahren bewusstsein.waseinmalimnetzist,bleibtimnetz.derdeutschebundestag appelliertanallebürgerinnenundbürger,beimumgangmitdeneigenendaten achtsamzusein.zurverantwortunggehörtdarüberhinausauchdiemöglich-

2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode keit,verbleibundnutzungdereigenendatenstetsinderhandoderwenigstens im Blick behalten zu können. 2.UnternehmenmüssenihreVerantwortungfürdenDatenschutzernstnehmen DatensicherheitundDatensparsamkeitmüssenvonUnternehmengewährleistet werden.datenschutzimnichtöffentlichenbereichobliegtdendatenverarbeitendenunternehmen.fürdaten,dieinihrersphäreerhoben,gespeichertund genutztwerden,müssensievorkehrungengegendatenverlust,manipulation undmissbrauchtreffen.derdeutschebundestagsetztaufdierechtstreuen UnternehmeninDeutschland,fürdieDatenschutzrechtlicheVerpflichtungund zugleichgrundvoraussetzungfürkundenvertrauenist.derdeutschebundestag setztsichdafürein,diestellungderbetrieblichendatenschutzbeauftragtenzu verbessern.hierzubenötigendiedatenschutzbeauftragteneinevonder GeschäftsleitungunabhängigePrüfungskompetenz.EinezentraleSpeicherung vonunternehmensdaten wieetwadieverbindungsdatensämtlichertelefonkunden durch den Staat lehnt der Deutsche Bundestag ab. 3.DatenschutzimnichtöffentlichenBereichdurchklarenRechtsrahmenstärken,RechtsschutzderVerbraucherinnenundVerbraucherausbauenund Möglichkeiten der Rechtsverfolgung konsequent ausschöpfen DerDeutscheBundestagsiehtdieNotwendigkeit,diegesetzlichenRegelungen zumdatenschutzimnichtöffentlichenbereichmitdemzielzuüberarbeiten, dengrundsatzderdatensparsamkeitzustärkenundseineachtungzugewährleisten,dietransparenzderdatenverarbeitunggrößtmöglichzuerhöhenundsomit mehr eigenverantwortliches Handeln der betroffenen Personen zu fördern. DerDeutscheBundestagsetztsichdafürein,VerstößegegenDatenschutzvorschriftenkonsequentzuverfolgenunddiebestehendenBußgeldrahmen vollständigauszuschöpfen.danebenhältderdeutschebundestagesfürerforderlich,dassanktionssystemimbundesdatenschutzgesetzsowiedieersatzmöglichkeitvonimmateriellenschädenbeiverarbeitungpersonenbezogener DatenzuüberprüfenundzuverbessernunddiedatenschutzrechtlichenAufsichtsbehördenmitausreichendPersonal-undSachmittelnauszustatten,umsie indielagezuversetzen,dieeinhaltungderrechtlichenvorschriftenwirksam zu kontrollieren. 4. Faire und klare Regeln für Transparenz und Verbraucherinformation BeiderVerabschiedungvonweiterendatenschutzrechtlichenRegelungenund MaßnahmenimnichtöffentlichenBereichwirdderDeutscheBundestagdarauf achten,dassdieverschiedeneninteressenderakteureberücksichtigt,die GrundrechteaufinformationelleSelbstbestimmungundGewährleistungder VertraulichkeitundIntegritätinformationstechnischerSystemeumfassendgeachtet und Spielräume für die Entwicklung neuer Techniken belassen werden. DatenschutzrechtlicheRegelungenimnichtöffentlichenBereichsollenvorallemdasFundamentfürTransparenzundÜberprüfbarkeitderVerarbeitungsprozesselegen.NurdannkönnendieBeteiligteneigenverantwortlichüberihre Datenbestimmen.FürdenDeutschenBundestagistesdaherinsbesonderezentral,dassdieVerbraucherdarüberinformiertwerden,welcheDatenzuwelchem Zweckerhoben,gespeichertundverwendetwerden,wiesiedieseeinsehenund gegebenenfallskorrigierenkönnenundwerdieverantwortlichestellefürdie Datenverarbeitung ist. DarüberhinaussetztsichderDeutscheBundestagdafürein,zuprüfen,obin konzentriertenmärktendaskoppelungsverbot,wonachdervertragsschluss nichtvonderzurverfügungstellungpersonenbezogenerdaten,diefürdie Vertragsdurchführungnichterforderlichsind,abhängiggemachtwerdendarf,

3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/9452 ausdrücklichimallgemeinendatenschutzrechtfestgeschriebenwerdenkann. ImBereichderTeledienstemussdasgeltendeRechtkonsequentangewandtund VerstößedurchdiezuständigenBehördengeahndetwerden.DieVerbraucher müssendarüberaufgeklärtwerden,dassihnenkeinenachteiledrohen,wennsie nur die notwendigen Daten preisgeben. 5.Datenschutz-Audit rasch einführen ZurVerbesserungdesDatenschutzesundderDatensicherheitfordertderDeut- schebundestagdieeinführungeinesausführungsgesetzteszumdatenschutz- AuditundGütesiegel,damitAnbietervonDatenschutzsystemenundDatenverarbeitungsprogrammensowieDatenverarbeitendeStellenihrDatenschutzkonzeptzertifizierenlassenunddamiteinerseitswerbenundandererseitsdasKunden-undVerbrauchervertrauenstärkenkönnen.Darüberhinausmussdie FörderungdatenschutzfreundlicherTechnikgeradevordemHintergrundder stetigzunehmendenautomatisiertendatenverarbeitungunteranderemdurch marktwirtschaftlicheanreizewiedemdatenschutz-auditverbessertwerden.es istdiemöglichkeitzuschaffen,nichtnurprodukteunddienstleistungen,sonderndasdatenschutzniveaueinesunternehmensinsgesamtzertifizierenzulassen. Hierzu gehört auch die Beachtung des Arbeitnehmerdatenschutzes. DatenschutzkannundsollauchBestandteilderWirtschaftsprüfungsein.DadurchkönnenWirtschaftsprüfer,dieeinenumfassendenÜberblicküberdaszu prüfendeunternehmengewonnenhaben,auchhinsichtlichdesdatenschutzes ihr Testat abgeben. 6. Biometrische Daten schützen und Missbrauch vorbeugen DieNutzungvonbiometrischenDatenundVerfahrendurchPrivatebietetneben AnwendungskomfortundErhöhungdesUmsatzesauchdieMöglichkeitder ErhöhungvonSicherheit.FürdenDeutschenBundestagistjedochzwingende VoraussetzungfürdieNutzungsolcherVerfahren,dassdieBetroffenenüberdas VerfahrenaufgeklärtsindundindasVerfahrenfreiwilligeingewilligthaben.Die Freiwilligkeitistallerdingsnurdanngegeben,wenndievertraglichenLeistungenoderWarenauchohnebiometrischeDatenundzumselbenPreiserworben werden können und daher eine echte Wahlmöglichkeit besteht. DerDeutscheBundestagfordertzudem,dassbiometrischeDateneinerstrikten ZweckbindungunterworfenundnachfestgelegtenZeiträumengelöschtwerden. ErlehnteineWeitergabebzw.SchaffungvonzentralenStellenfürbiometrische Daten im nicht öffentlichen Bereich ab. 7. Verbraucherschutz und Transparenz bei RFID gewährleisten DieNutzungvonRFID-Chips (RadioFrequencyIdentification)nimmtauchim privatenbereichimmerweiterzu,z.b.fürsystemezurproduktidentifizierung, LogistikoderLagerhaltungbishinzurNutzungfürdieerleichterteAbwicklung vongewährleistungsfällen.gefahrenfürdendatenschutzergebensichunter anderemdurchmöglicheverknüpfungenvoninformationen,dievonrfid- ChipsmittelsFunkausgelesenwerdenkönnen,mitanderenpersonenbezogenen Daten,wiesolchenvonEC-oderKreditkarten.UmdieseGefahrenweitestgehendzuvermeidenundfürdenEinzelnenüberschaubarzumachen,setztsich derdeutschebundestagnachscheiterneinerselbstverpflichtungserklärungder WirtschaftfüreinegesetzlicheRegelungdergestaltein,dassimRegelfallRFID- ChipsbeiderÜbergabeandenVerbraucher,spätestensaberbeimVerlassendes Ladens,automatischdauerhaftundunwiderruflichdeaktiviertwerden.WeiterhinfordertderDeutscheBundestag,dassKommunikationsvorgängemittelsdes ChipsfürdenVerbraucherleichterkennbargekennzeichnetwerden.Ererachtet dieimplementierungvonsicherungsmechanismengegenunbefugtesauslesen für notwendig.

4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 8.VideoüberwachungvonAngestelltenundKundenbeschränken,Anbringung von Warnhinweisen durchsetzen und Löschungsfristen vorschreiben VideoüberwachungvonGeschäftsräumendarfnichtzumAusspähendereigenenAngestelltenmissbrauchtwerden.DerDeutscheBundestaglehntdieheimlicheVideoüberwachungdurchUnternehmenab.Esisteseinunerträglicher EingriffindasPersönlichkeitsrecht,wennAngestelltebeispielsweisebeimUmkleidenheimlichgefilmtwerden.DerDeutscheBundestagappelliertdaheran alleunternehmen,aufderartigemaßnahmenzuverzichten.injedemfallmüssenjedochdievorgabendesbundesarbeitsgerichtseingehaltenwerden,wonach eineheimlichevideoüberwachungvonangestelltendurchunternehmenausschließlichinfragekommt,wenneinkonkreterverdachtaufeinestrafbare HandlungodereineandereschwereVerfehlunggegendenArbeitgebervorliegt. AuchdiezweckentfremdeteVerwendungvonVideoaufzeichnungenüberKundenistnichthinnehmbar.VorfällewieineinerBankinStuttgart,dieeinerKundin,dievonderBankanhandeinerVideoaufzeichnungidentifiziertwordenwar, einerechnungfürreinigungskostenzusandte,weilderenkindinhundekot getretenwarundindengeschäftsräumendaherunangenehmespurenhinterließ,dürfensichnichtwiederholen.derdeutschebundestaghältdiedeutlich sichtbaranzubringendenwarnhinweiseaufjedwedevideoüberwachunginprivatengeschäftsräumenfürunabdingbar,umdaspersönlichkeitsrechtzuachten. ErforderteineLöschungderDatenvonVideoaufzeichnungennachspätestens 48Stunden,sofernsienichtineinemstrafrechtlichenVerfahrenzumZweckeder BeweissicherungodersonstunterderBedingungeinerEinwilligungderBetroffenenimEinzelfallaufbewahrtwerdendürfen.NachWegfalldesZweckssind die Daten umgehend zu löschen. 9.DatenmissbrauchbeiKundenkartenvorbeugenundOpt-In-Verfahrenverpflichtend machen KundenbindungssystemedürfennichtzumAusverkaufpersönlicherDatenund damitzumgläsernenkundenführen.anonymestempelkartenalsrabattvariantensinddatenschutzfreundlicheralspersonenbezogenebonus-,rabatt-oder Kundenkartenunddahervorzugswürdig.DieEinwilligungserklärungindie DatenverarbeitungbeiKundenbindungssystemensolltefürdieVerarbeitung undnutzungüberdasabwicklungsnotwendigemaßhinausgrundsätzlichdasso genannteopt-in-verfahrenenthalten,sodassderverbraucheraktivdie Möglichkeiterhält,durcheinebewussteHandlungdenweiterenGangder Datenverarbeitung und die Zusendung von Werbung zu bestimmen. 10. Transparenz und Datenschutz bei Adresshandel verbessern DerHandelmitAdressenvonVerbrauchernhatindenletztenJahrenwirtschaftlichzunehmendanBedeutunggewonnen.InformationsansprüchederVerbraucherwerdendadurchumgangen,dassdieDatennichtaufeinePersonbezogen gespeichertwerden,sonderndateneinerganzenstraßeineinerstadt,dasalter derbewohner,dieberufeundanderesmehr.beiderabfassungdesbundesdatenschutzgesetzeswarensolchephänomeneindemumfangnochnicht absehbar.derdeutschebundestagsetztsichdafürein,dassderschutzbereich desbundesdatenschutzgesetzesauchaufauspersonenbezogenendatengewonnene Daten aller Art ausgeweitet wird. 11. Arbeitnehmerdatenschutz schnellstmöglich stärken DerArbeitnehmerdatenschutzistlückenhaft,unddiebestehendeRechtsprechungimEinzelfallfürdieBetroffennurschwernachvollziehbar.Dieimmer schnellerfortschreitendentechnischenentwicklungeninderarbeitsweltmachentransparenteundverständlicheregelungenzumschutzvonpersönlichkeitsrechtenderarbeitnehmerunerlässlich,umdengefahrenderinformationsundkommunikationsgesellschaftauchinderarbeitsweltzubegegnen.der

5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/9452 DeutscheBundestagsetztsichkonsequentfürdieStärkungdesArbeitnehmerdatenschutzesein.Dabeiwirderinsbesonderedaraufdringen,dassdieNutzung vonelektronischenkommunikationsdienstleistungen ( undInternet)am Arbeitsplatz geregelt wird. 12. Keine Verwendung von DNA-Tests für Unternehmen DerDeutscheBundestaglehntdievonderBundesregierungvorgelegten EckpunktefüreinGendiagnostikgesetzabundfordertstattdessen,dassDNA- TestsvonVersicherungennichtverlangtwerdendürfen.Verhindertwerden mussallerdingsauch,dassversicherungsnehmerdieversichertengemeinschaft bewusst schädigen. 13. Datenschutz bei Geodaten achten DieVerwendungvonGeodatenbrauchtklareRahmenbedingungen,damitder Datenschutznichtverlorengeht.Kameraaufzeichnungen,dieimmerdetaillierterundhochauflösenderwerden,bergendieGefahrinsich,dassRückschlüsse überpersonen,dieoderderenautos,häuseretc.dabeiunweigerlichmitaufgenommenwerden,möglichwerden.derdeutschebundestagappelliertandie Unternehmen,alletechnischzurVerfügungstehendenMaßnahmenzuergreifen, umgeodatenzuanonymisieren.erfordertzudemeineprüfunggesetzgeberischermaßnahmen,umeinensicherenrahmenzusetzen,wieundinwelcherart undinwelchemumfanggeodatenerhoben,gespeichertundgenutztwerden dürfen. 14. Vorratsdatenspeicherung aussetzen DerDeutscheBundestagsprichtsichimLichtederaktuellenVorfällefüreine AufhebungdergesetzlichenBestimmungenzurVorratsspeicherungvonTelekommunikationsdatenaus.AufGrunddesBeschlussesdesBundesverfassungsgerichtsvom11.März2008istbereitsdieVerwendunggespeicherterDatenzum ZweckederStrafverfolgungnurnochinmodifizierterFormzulässig.MitBlick aufdieaktuellenereignisse,diediegefahreneinersolchendatensammlung aufgezeigthaben,reichtdieeinschränkungnichtlängeraus.esistvielmehrgeboten, die Vorratsdatenspeicherung insgesamt aufzuheben. Hinzukommt,dassderzeitvordemEuropäischenGerichtshofeineNichtigkeitsklageausIrlandgegendieentsprechendeRichtlinieanhängigist.Zweifelhaftist,obdieRichtlinieaufgrundeinertauglichenRechtsgrundlageergangen ist.dieeuropäischekommissionvertrittdieauffassung,diezuständigkeitder GemeinschaftergebesichausArtikel95desVertragszurGründungderEuropäischenGemeinschaft (EGV).DiesistdieErmächtigungsgrundlagefürHarmonisierungsmaßnahmenimZusammenhangmitdemBinnenmarkt.Bereits 2005hatderEuropäischeGerichtshofzurÜbermittlungvonFluggastdatenan dieusaentscheiden,eshandelesichum einedatenverarbeitung,dienichtfür dieerbringungeinerdienstleistungerforderlichist,sondernzumschutzder öffentlichensicherheitundzurstrafverfolgungalserforderlichangesehen wird.fürdenbereichderöffentlichensicherheitundderstrafverfolgungsei die Europäische Gemeinschaft nicht zuständig. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1.dieVoraussetzungenfüreineVerbesserungderStellungderbetrieblichen Datenschutzbeauftragtenzuschaffen,insbesonderedurchEinräumungeiner von der Geschäftsleitung unabhängigen Prüfungskompetenz, 2.VorschlägefürdieÜberarbeitungdergesetzlichenRegelungenmitdemZiel vorzulegen,dengrundsatzderdatensparsamkeitzustärkenundseineachtungzugewährleisten,dietransparenzderdatenverarbeitunggrößtmöglich

6 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode zuerhöhenundsomitmehreigenverantwortlicheshandelnderbetroffenen Personen zu fördern, 3.dasSanktionssystemdesBundesdatenschutzgesetzessowiedieErsatzmöglichkeitenvonimmateriellenSchädenbeiderVerarbeitungpersonenbezogener Daten zu überprüfen und Vorschläge zur Verbesserung vorzulegen, 4.zuprüfen,obinkonzentriertenMärktendasKoppelungsverbot,wonachder VertragsschlussnichtvonderZurverfügungstellungpersonenbezogener Daten,diefürdieVertragsdurchführungnichterforderlichsind,abhängig gemachtwerdendarf,ausdrücklichimallgemeinendatenschutzrechtfestgeschrieben werden kann, 5.unverzüglicheinenGesetzentwurffüreinAusführungsgesetzzumDatenschutz-Audit gemäß 9a des Bundesdatenschutzgesetzes vorzulegen, 6.eineGesamtstrategiezurFörderungdatenschutzfreundlicherTechnikzuerarbeiten, 7.einenGesetzentwurfvorzulegen,derdieNutzungvonRFID-Chipsdergestaltregelt,dassdiesebeiderÜbergabeandenVerbraucher,spätestens aberbeimverlassendesladens,automatischdauerhaftundunwiderruflich deaktiviertwerden.danebensindkommunikationsvorgängemittelsdes ChipsfürdenVerbraucherleichterkennbarzukennzeichnen.Beider NutzungsindSicherungsmechanismengegenunbefugtesAuslesenzuimplementieren, 8.einenGesetzentwurfzurÜberarbeitungdesBundesdatenschutzgesetzesmit demzielvorzulegen,dassderschutzbereichauchaufauspersonenbezogenen Daten gewonnene Daten aller Art ausgeweitet wird, 9. Vorschläge zur Stärkung des Arbeitnehmerdatenschutzes vorzulegen, 10.beidemanstehendenEntwurfeinesGendiagnostikgesetzessicherzustellen, dassunternehmendieerstellungundvorlageeinesgentestsnichtverlangen dürfen, 11.einengesetzlichenRahmenfürdieErhebung,SpeicherungundNutzung von Geodaten vorzulegen, 12.aufdieVorratsdatenspeicherungzuverzichtenundinsoweitunverzüglich einparlamentarischesverfahrenzuraufhebungdergesetzlichengrundlagen für die Vorratsdatenspeicherung einzuleiten. Berlin, den 3. Juni 2008 Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN

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