Mehr Wettbewerb und Kapitaldeckung in der Unfallversicherung

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antrag der Abgeordneten Heinz-Peter Haustein, Dr. Heinrich L. Kolb, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Dr. Wolfgang Gerhardt, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP Mehr Wettbewerb und Kapitaldeckung in der Unfallversicherung Der Bundestag wolle beschließen: Der Deutsche Bundestag stellt fest: UmdemZieleinerqualitativhochwertigen,auchimdemografischenWandel finanzierbarenunfallversicherunggerechtzuwerden,müssenwettbewerbund Kapitaldeckung in der gesetzlichen Unfallversicherung eingeführt werden. AufgrundmangelndenWettbewerbsindergesetzlichenUnfallversicherung kommtestrotzseitjahrenabnehmenderunfallzahlennichtzunachhaltigen Beitragssenkungen.SohatsichdieZahldermeldepflichtigenArbeitsunfälle seitihremhöchststandimjahr1960biszumjahr2005mehralshalbiert (von 2,71Millionenauf1,03Millionen),währendderdurchschnittlicheBeitragssatz imgleichenzeitraumnurum13prozent (von1,51auf1,33prozent)gesunken ist.seit1991sankdiezahlderarbeitsunfälleum49prozent,derdurchschnittlichebeitragssatzinderunfallversicherungindiesemzeitraumimdurchschnitt aber nur um 6 Prozent. GrundfürdieseEntwicklungist,dassdieStrukturderUnfallversicherungseit ihrereinführung1884imwesentlichenunverändertgebliebenistundden BerufsgenossenschafteneineMonopolstellungimVersicherungsmarktfürArbeitsunfälle,BerufskrankheitenundWegeunfällesowieauchfürRehabilitation undpräventionreserviert.diebranchenspezifischegliederungführtdazu,dass einlastenausgleichsverfahrenzwischendenverschiedenenbranchenerforderlich ist. Das gegenwärtige Verfahren ist dabei reformbedürftig. UmdemZieleinerauchimdemografischenWandelfinanzierbarenUnfallversicherunggerechtzuwerden,mussdiegesetzlicheUnfallversicherungeine

2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode stärkerekapitaldeckungaufbauen.dieunfallversicherungistgegenwärtigim Umlageverfahrenorganisiert.DaherwirdauchsievondersichbeschleunigendenAlterungderGesellschaftbetroffenundzusteigendenKostenfürdie Unternehmenführen,wennnichtmöglichstschnellzumindesteinteilweise kapitalgedecktes System eingeführt wird. DiegesetzlicheUnfallversicherungbedarfdahereinergrundlegendenReform im Sinne der nachfolgenden Ausführung. I. Leitgedanken DerUnfallversicherungsmarktsollimBereichVersicherungsleistungenfürArbeitsunfälledurchprivateVersicherungsunternehmenabgedecktundsomit wettbewerbsorientiertergestaltetwerden.inderfolgewerdenfürdenbereich derarbeitsunfällerisikoadäquaterebeitragsbemessungenerreichtundderanreizzupräventionerhöht.berufskrankheitenwerdenweiterhinüberdieberufsgenossenschaftenabgesichert.dievollehaftungsablösungdesunternehmers bleibt erhalten. Rentenlasten,diebiszumStichtagderÖffnungderUnfallversicherungfürprivateVersichererentstandensind,werdenjenachBranchegetragen.EintransparentesneuesLastenausgleichsverfahrensorgtdafür,dassBranchen,dieeinemstarkenStrukturwandelunterlagen,inihrenAltlastenzahlungenunterstützt werden. DerLeistungskatalogsollkünftiggerechterseinundSchwerverletztemitwirklichemVerdienstausfallbesserentschädigenalsgegenwärtig.DafürwirdkünftigbeiArbeitsunfällenzwischenGesundheits-undErwerbsminderungsschaden unterschieden.dengesundheitsschadenerhältjederverletzteersetzt.derausgleichfürerwerbsminderungsschadenrichtetsichkünftiganderrealeneinkommensminderungaus.sokannderschwergeschädigtemehrerhaltenals heute. Schwarzarbeitwirdbekämpft.VorArbeitsantrittistfürjedenBeschäftigtenunbürokratischdessenNameundGeburtsdatumsowiedenZeitpunktdesArbeitsanfangsandieEinzugstellezuübermitteln.AndernfallskannderVersicherer vollen Rückgriff auf den Unternehmer nehmen. II. Die Organisation der Unfallversicherung 1. Mit der freien Wahl des Unfallversicherers zu mehr Wettbewerb DieUnternehmensindverpflichtet,ArbeitsunfällebeieinemprivatenUnfallversichererihrerWahlzuversichern.SowirdderMarktderUnfallversicherung für mehr Wettbewerb und Wahlrechte geöffnet. DasBerufskrankheitsrisikowirdweiterbeidenBerufsgenossenschaftenversichert.Grunddafürist,dassinsbesondereBerufskrankheitenmitoftmalslangen LatenzzeiteninihrerEntstehungnichteinerbestimmtenArbeitsphasezugeordnetwerdenkönnenundsoeineprivateAbsicherungschwererfälltalsbeiArbeitsunfällen. DieUnternehmenzahlennebendernormalenUnfallversicherungsprämiefür diebestehendenaltlastenineinenaltlastenfondsein,wieernachdemvorschlag unter II.5 einzurichten ist. 2. Stärkere Anreize in der Präventionsarbeit setzen DiePräventionsarbeitfürArbeitsunfällewirddurchdieprivatenAnbieterund für Berufskrankheiten durch die Berufsgenossenschaften wahrgenommen.

3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/6645 DurchdieprivateVersicherungfürArbeitsunfällegewinntdiePräventionim UnternehmenanBedeutung,denndiePrämienfürdieUnfallversicherunghängenineinerprivatenVersicherungunmittelbareralsimgegenwärtigenBeitragsfestlegungsverfahrennachGefahrklassenvomUnfallgeschehenindenBetrieben ab. 3. Hohe Leistungsstandards in Heilbehandlung und in der Rehabilitation DieFinanzierungderHeilbehandlungundRehabilitationerfolgtfürArbeitsunfälledurchdieprivatenVersicherungsunternehmen,fürBerufskrankheiten durchdieberufsgenossenschaften.klinikenfürheilbehandlungundrehabilitation müssen einen hohen Leistungsstandard nachweisen. 4. Reformen innerhalb der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung DieZahlderöffentlichenUnfallkassensollteaufhöchstens16öffentlicheUnfallkassen reduziert werden. DieZahldergewerblichenBerufsgenossenschaftensollteweiterwievonder Selbstverwaltung vorgeschlagen reduziert werden. UnternehmenmitBeteiligungderöffentlichenHand,dieimWettbewerbmit privatenunternehmenstehen,wiebeispielsweisediepostodertelekom,sollen nichtweiterbeidenöffentlichenunfallkassenversichertseinunddadurchgegenüberprivatenkonkurrentenwirtschaftlichevorteileerhalten.siesinddaher künftigbeidenberufsgenossenschaftenfürberufskrankheitenundprivaten AnbieternfürArbeitsunfällezuversichern.Sowirdgewährleistet,dassUnternehmenmitöffentlicherBeteiligung,dieinKonkurrenzmitprivatenUnternehmenstehen,amAltlastenausgleichbeteiligtwerden,waszufairenWettbewerbsbedingungen führt. 5. Die Finanzierung von Altlasten und der neue Lastenausgleich DiebiszumUmstellungszeitpunktentstandenenRentenlastenfürUnfallrenten werden nach bestehendem System nach Branchen getragen. DadieseinigeBranchendeutlichüberlastenwürde,werdendiebestehenden RentenlastenübereinenLastenausgleichzwischendenUnfallversicherungsträgernausgeglichen.DerAltlastenausgleicherfolgtdabeiimGrundsatznach demaktuellenvorschlagdeshauptverbandesdergewerblichenberufsgenossenschaften (BGen). DanachmüssendieBGenLasteninderHöhetragen,diesiezutragenhätten, wenndieaktuellegewerbezweigstruktur (UnfallgefahrunddarausresultierendeRentenzahlungen,Entgelte,Lohnniveau)schonimmersogewesenwäre wieimlaufendengeschäftsjahr.eswirderrechnet,welchelasten (Kostenfür Unfallrenten)dieUnternehmeneinerBrancheindenletzten5Jahrenverursachthaben (Rentenneuwert).DieseLasten,dieaufdengesamtenZeitraum laufenderrentenlastenhochgerechnetwerden,habendiebranchenselbstzu tragen. ErgibtsichimVergleichmitdentatsächlichenGesamtrentenlasten,dasseine BranchemehralsdiesehochgerechnetenLastenzutragenhat,wirdeine Überaltlast festgestellt.eineüberaltlastwirdsichergeben,wenneinebrancheeine starkschrumpfendezahlanarbeitsplätzenaufweistoderihrepräventionsbemühungen sehr erfolgreich sind. ÜberaltlastenwerdenaufalleBGennacheinembestimmtenSchlüssel (50ProzentEntgeltsummederBGenzumUmstellungszeitpunktaufdasneueAusgleichssystem,50ProzentRentenneuwert)verteilt.MiteinemsolchenVerteilungsschlüsselführtdieVerteilungderAltlastennichtzuüberproportionalen Belastungen von Branchen.

4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode DerneueAltlastenausgleichwirdineinemÜbergangszeitraumvon8Jahren eingeführt. III. Der neue Leistungskatalog 1. Konkrete Berechnung von Gesundheits- und Erwerbsschaden Gesundheits-undErwerbsminderungsschadenwerdenkünftiggetrenntberechnet.DiesermöglichteinezielgenauereundgerechtereBemessungdesAusgleichs für Unfallverletzungen. DerErwerbsminderungsschadenwirdübereineErwerbsminderungsrenteausgeglichen,diesichübereinekonkreteErmittlungdesErwerbseinkommens ermittelt.bisherwirddieerwerbsminderungsrenteübereineabstrakteberechnungfestgelegt.soerhaltenversicherte,diekeineeinkommenseinbuße erleiden,zuvielundwirklichschwerverletztemithohereinkommenseinbuße zuwenigausgleich.imzugederkonkretenberechnungsweisesollendierentenfürwirklicheeinkommenseinbußenundschwerverletztesteigen.eineabfindungvonerwerbsminderungsrentensolltebeieinerschädigungvonunter 40 Prozent möglich sein. DerGesundheitsschadensausgleichisteinkommensunabhängig.VoraussetzunghierfüristdieMinderungderErwerbsfähigkeitum30Prozentodermehr. Unterhalbvon50ProzentsollderGesundheitsschadensausgleichinFormeiner Abfindungerfolgen.EineAbfindungundderenUmlegenaufdieBeiträgeist aufderbeitragsseitegenerationengerechter,weildadurchdiekostenzueinem größeren Teil durch die gegenwärtigen Kostenverursacher getragen werden. 2. Vorrang der Alters- vor der Unfallrente bei Beitragszahlungen AbErreichendesregulärenRenteneintrittsaltershatdieAltersrenteVorrangvor derunfallversicherungsrente.dieunfallversicherungzahltfürdiealtersrente BeiträgebiszumErreichendesregulärenRenteneintrittsalters.DieRentenbeiträgebemessensichnachdemEinkommen,dasfürdieBerechnungderErwerbsminderungsrente zugrunde gelegt wird. SowirdeineklarereTrennungvonKosten,diedurchBetriebsrisikenunddurch allgemeinegesellschaftlicheentwicklungen wiederalterungdergesellschaft entstehen,erreicht.nichtdieunfallversicherung,sonderndiezuständige Rentenversicherung trägt die Kosten der alternden Gesellschaft. 3. Wegeunfälle neu regeln WegeunfällesindkeinTeildesspezifischenArbeitsplatzrisikos,sondernTeil desallgemeinenlebensrisikosunddaherkünftignichtmehrverpflichtendvom ArbeitgeberimRahmenderUnfallversicherungzuversichern.Arbeitgebern undarbeitnehmernstehtesoffen,wegeunfälleüberdieprivatenunfallversicherungsanbieter zu versichern. 4. Schwarzarbeit vermeiden ZurEindämmungderSchwarzarbeitmussspätestensunmittelbarvorBeschäftigungsbeginneineformloseKurzmitteilungandenzuständigenTrägerder Unfallversicherungergehen,diedenNamen,Geburtsdatum,BeschäftigungsbeginnundTätigkeitdesBeschäftigtenbeinhaltet.VerstößteinUnternehmen gegendiesevorschrift,kannderunfallversicherungsträgerbeidembetreffendenunternehmenfürallekostenregressnehmen,dieihmdurchdiemedizinischebehandlungdernichtgemeldeten,beschäftigtenarbeitnehmerentstanden sind.

5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/6645 IV. Die landwirtschaftliche Unfallversicherung EinezukunftsfesteundgenerationengerechteReformderlandwirtschaftlichen UnfallversicherungistangesichtsdesdramatischenStrukturwandelsinder LandwirtschaftnurmöglichbeiderUmstellungvomUmlage-aufdasKapitaldeckungsverfahren.DainderLandwirtschaftdieAltlastenproblematikals gesamtgesellschaftlichesvermächtnisgesehenwerdenmuss,istindiesem BereichandersalsinderallgemeinenUnfallversicherungdiefinanzielleBeteiligung des Bundes gefordert. GrundsätzlichistaufgrundderbesonderenSituationinderLandwirtschaftdie EigenständigkeitderlandwirtschaftlichenUnfallversicherungzuwahren.AllerdingsisteineOrganisationsreformnötig.SosolltenBundes-undQuerschnittsaufgabenkomplettaufeinezentraleSpitzenorganisationverlagertwerden, gleichzeitig aber regionale Stellen vor Ort die dezentrale Arbeit leisten. SowohlderLeistungskatalogalsauchdieBeitragserhebungsindzureformieren.AuchinderlandwirtschaftlichenUnfallversicherungsinddieTrennung vongesundheits-underwerbsminderungsschadensowiedervorrangder Alters-vorderUnfallrentenachErreichendesregulärenRentenzugangsalters sinnvoll. Berlin, den 10. Oktober 2007 Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN

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