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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dag delen, Ulla Jelpke, Jan Korte, Wolfgang Neskovic und der Fraktion DIE LINKE. Deutschspracherwerb und Deutschprüfungen im Ausland im Zusammenhang der Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug NachInkrafttretendesEU-Richtlinienumsetzungsgesetzesistentsprechend der 28Abs.1Satz5und30Abs.1Satz1Nr.2desAufenthaltsgesetzes (AufenthG)derNachzugvonEhegattenundLebenspartnern/-partnerinnenaus demauslandgrundsätzlichvomnachweiseinfacherdeutschersprachkenntnissedesniveausa1desgemeinsameneuropäischenreferenzrahmens (GER)abhängig.VondieserBestimmungausgenommensindunteranderem StaatsangehörigebestimmterLänder (USA,Australien,Kanada,Japanusw.) sowiepersonenmiteinem erkennbargeringenintegrationsbedarf,wovon nach 4Abs.2derIntegrationsverordnunginsbesonderebeimVorliegeneiner (Fach-)Hochschulqualifikation ausgegangen wird. DieNeuregelungdesSpracherwerbsimAuslandzieltvorallemauftürkische Staatsangehörigeausbildungs-undsozialschwachenSchichtenab,wiedieRedevonBundesministerdesInnernDr.WolfgangSchäublezurVorstellungdes Kabinettsentwurfsverdeutlichte (vgl.plenarprotokoll16/90,28.märz2007, S.9065).VonmehrerentürkischenVerbändenwurdesiealsdiskriminierend empfunden und als verfassungswidrige Ungleichbehandlung bezeichnet. NachAuffassungvonBundeskanzlerinDr.AngelaMerkelundStaatsministerin Dr.MariaBöhmer (beidecdu)seizurerreichungdessprachniveausa1ger lediglichdererwerbvon200bis300wörternindeutscherspracheerforderlich unddieseneuregelungdeshalbzumutbar (PressekonferenzzumIntegrationsgipfel vom 12. Juli 2007). NachdemErfahrungsberichtderBundesregierungzurDurchführungundFinanzierungderIntegrationskurse (Bundestagsdrucksache16/6043,S.27)istbei einemdurchschnittlichenbzw.langsamenlerntempodasziela1gerineinem deutschen Integrationskurs in 300 Unterrichtsstunden zu erreichen. BeiAnalphabetinnenundAnalphabetenistnachdemvorläufigenKonzeptfür einenbundesweitenalphabetisierungskursdesbundesamtesfürmigrationund Flüchtlinge (S.23)zurErreichungdiesesZiels wennauchnichtinallenfällen ein 600-stündiger Kursbesuch erforderlich. NachEinschätzungendeutscherSprachlehrerinnenundSprachlehrerkönnendie geforderteneinfachensprachkenntnissevontürkinnenundtürkenimgünstigstenfall (vorhandenefremdsprachenkenntnisse)ineinenzweimonatigen Kurs,vonTürkinnenundTürkenohneFremdsprachenkenntnisseineinenvierbissechsmonatigenoderimungünstigstenFall (AnalphabetinnenundAnalpha-

2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode beten)ineinemeinbiszweijahredauerndenunterrichterworbenwerden (vgl. Frankfurter Rundschau vom 12. Juli 2007). DieSprachberaterinderDuisburgerAusländerbehörde,MarionOverhoff, wiederumschätzt,dasstürkinnenundtürkenmiteinfacherschulbildung 400Kursstundenbenötigenwerden,umdengefordertenSprachtestbestehenzu können (vgl. Frankfurter Rundschau vom 9. Oktober 2007). AlldieseAngabenbasierenoffenkundigaufderAnnahme,dassdieBetroffenen einen Vollzeitkurs mitcirca25wochenstundenbesuchen wasaberz.b.nur inetwaderhälfteallerintegrationskurseinderbundesrepublikdeutschlandder Fallist (vgl.sachstandsberichtdesbundesministeriumsdesinnernzurdurchführungvonintegrationskursennachderintegrationskursverordnungvom 1. Oktober 2007, S. 19). Wir fragen die Bundesregierung: 1.WelcheerstenkonkretenErfahrungenhatdieBundesregierunghinsichtlich derpraktischenumsetzungundanwendungderneuregelungennach 28 und30aufenthg,undwelcheproblemebzw.welcheränderungsbedarfist in welchen Ländern bzw. allgemein bereits ersichtlich geworden? 2.WievieleVisazumEhegattennachzugwurdenim3.QuartaldesJahres2007 insgesamterteilt (bitteauchdifferenzierennachden15ländern,indenendie meistenvisazumehegattennachzugerteiltwurden,undjeweilsdievergleichszahlen des 2. Quartals benennen)? 3.WievieleNeueinreisendewurden2005,2006,im1.Halbjahr2007zurIntegrationskursteilnahmeverpflichtet (inabsolutenzahlen,inrelativengrößen zurgesamtzahl,differenziertauchnachden10herkunftsstärkstenländern)? a)inwievielenfällenkamendieverpflichtetendieseraufforderungnicht nach,undwelcheswarendiegründehierfür (inabsolutenzahlen,inrelativengrößenzurgesamtzahl,differenziertauchnachden10herkunftsstärksten Ländern)? b)wievieleundwelchesanktionsmaßnahmenwurdendaraufhinergriffen (inabsolutenzahlen,inrelativengrößenzurgesamtzahl,differenziert auch nach den 10 herkunftsstärksten Ländern)? 4.WiesowurdenkeineÜbergangsbestimmungenfürFällegeschaffen,indenen einevisumsantragstellungvoreinführungdersprachnachweispflichterfolgte? a)wieistdiederzeitigerechtslageundpraxisinsolchenfallkonstellationen? b)werdenauchvisaanträgeentgegengenommenundbearbeitet,wennkein Sprachzertifikatoder-nachweiserbrachtwurde,jedochzugleichunter HinweisaufeinemöglicheVerfassungswidrigkeitderneuenGesetzeslage ausdrücklicheinebearbeitungundbescheidungerwünschtwird (wenn nein, bitte begründen)? c)wiewirdinsolchenkonstellationenverfahren,indeneneineeinreise nochunterdenaltenbestimmungenerfolgte,indenenaberinderbundesrepublikdeutschlandnachdenhinweisendesbundesministeriumsdes Innernvom2.Oktober2007 (Randnummer232)dasVisumnichtineine Aufenthaltserlaubnisumgewandeltwerdensoll,wennnichtdiegeforderten Sprachkenntnisse nachgewiesen werden können? WirdbeispielsweiseeineFiktionsbescheinigungerteiltwerden,oderdrohen Abschiebungsmaßnahmen?

3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/ PlantdieBundesregierung,inHinblickaufdieneuensprachlichenAnforderungender 28und30AufenthGSprachkurseimAusland (insbesonderein dertürkei,aberz.b.auchinländernmiteinerbesondersschlechtendiesbezüglichenangebotsstruktur)zufördern,einzurichtenund/oderzufinanzieren, wenn ja, wie, wenn nein, warum nicht? 6.WieistdiediesbezüglicheRegelung,PraxisundErfahrungderNiederlande, aufdieindiesemzusammenhanghäufigverwiesenwird,undwassiehtdie beabsichtigtefranzösischeregelungvor,ummenschenbeimspracherwerb imauslandzuhelfen (werdenz.b.kurseimauslandangeboten,werträgt die Kosten)? 7.MitwelchenKostenrechnetdieBundesregierungschätzungsweisefüreinen 300-bzw.einen600-stündigenSprachkurszusätzlicheinerZertifizierung durchdasgoethe-institutüberdasniveaua1gerimauslandbzw.inder Türkei (durchschnittlich,bittenachkursundzertifizierunggetrenntaufführen)? a)waswirddiebetroffeneneinesprachzertifizierungdurchlizenznehmer bzw.partnerorganisationendesgoethe-instituts,beidenendieanwesenheitvonmitarbeiterinnenundmitarbeiterndesgoethe-institutserforderlich ist, ungefähr kosten? b)welchekostenwerdenmiteinersprachprüfungdurchdiebotschaftenfür diebetroffenenverbundensein,fallswedergoethe-institutenochpartnerorganisationen in einem Land zur Verfügung stehen? c)inwieweithältdiebundesregierungdiesekosten,diezudenkostenfür dasvisumsverfahren,fürdenumzug/dieeinreiseusw.nochhinzukommen,fürverhältnismäßigundzumutbarinhinblickdarauf,dassdiese KosteninsbesonderebeisozialSchwächerendazuführenkönnten,dass dieführungeinerehebzw.einerlebensgemeinschaftbe-odersogarverhindert wird? 8.WiesohatdieBundesregierunginihrerAntwortaufeineKleineAnfrageder FraktionDIELINKE. (vgl.bundestagsdrucksache16/6263,antwortzuden Fragen13aund13bbehauptet,dieAuswirkungenderÄnderungenderNachzugsregelungendurchEinführungvonSprachnachweisenalsEinreisebedingungseienbeidenHaushaltsberechnungenzudenIntegrationskursen nichtberücksichtigtworden,wennesimgegensatzdazuindersachinformationendesbundesministeriumsdesinnernvom13.september2007zum Kapitel0633andasMitglieddesBundestages,RolandClaus,alsAntwortzu derfrage1dheißt: EinePrognosederZuwanderungszahlennachInkrafttretenderNeuregelungenzumFamiliennachzugistnichtmöglich.Eswird abervoneinemrückgangausgegangen,derfürdieprognosederteilnehmerzahlen bereits berücksichtigt wurde? 9.WiebewertetdieBundesregierungdenUmstand,dassdieLeiterindes Goethe-InstitutsinAnkara,Fr.SabineHagemann-Ünlüsoy,sichvomGesetzgeber ineinediffizilelagegebracht sieht,dadasinstitutjetztschonvon ratsuchendenfamilienumlagertsei,undihreerwartungeines Ansturms vontausendenprüflingenzumendedesjahres,demdasgoethe-institut kaum gewachsen sei (vgl. Frankfurter Rundschau vom 9. Oktober 2007)? WelcheMaßnahmenoderGesetzesänderungenplantsie,umdieseMissstände zu beheben?

4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 10.KanndieBundesregierungdieAuskunftindemBerichtder Frankfurter Rundschau vom9.oktober2007bestätigen,wonachinländlichenregionen der Türkei ein Sprachkursangebot fast gänzlich fehle, und a)wennja,welchekonsequenzenziehtsiehieraus,wennnein,welche anders lautenden Kenntnisse liegen ihr vor; b)istdielageinvielenanderenländernnichtehernochschlechtereinzuschätzen,daindertürkeiaufgrundderhohenbetroffenenzahlenundder langeneinwanderungsgeschichtezwischenderbundesrepublikdeutschlandundderrepubliktürkeideutschesprachkursenochamehestenan mehrerenortenangebotenwerdenkönnten (welcherqualitätauchimmer) undwennja,welchekonsequenzenziehtdiebundesregierung hieraus? 11. In welchen Ländern gibt es keine Goethe-Institute, a)inwelchenländernwerdenkeinesprachkursevongoethe-instituten zumerlernenvondeutschkenntnissendesniveausa1gerangeboten; b)inwelchenländernwerdenkeinezertifizierungendessprachniveaus A1 GER durch Goethe-Institute angeboten; c)inwelchenländerngibteszudemauchkeineanerkanntenlizenznehmer bzw.partnerorganisationendesgoethe-instituts,dieeineentsprechende Sprachzertifizierungvornehmenkönnten,sodassimRegelfalldieBotschaften selbst das erreichte Sprachniveau werden prüfen müssen? 12.WirddieBundesregierunginHinblickaufdieUnverhältnismäßigkeit/Unzumutbarkeit/UnmöglichkeiteinesSpracherwerbs (inangemessenerzeit) ÄnderungenderGesetzeslageoderderUmsetzungshinweisevornehmenin Bezug auf a)menschen,dieeinensprachkursnichtinzumutbarernäheerreichen können,undwelchediesbezüglichenfinanziellenundzeitlichenaufwendungen hält die Bundesregierung für zumutbar; b)menschen,diesicheinensprachkursaufgrundihreseinkommensnicht leistenkönnen,undwieistdiederzeitigepraxisinländern,indenendie ungefährenkostenfürdenerforderlichensprachkursineinemerkennbarenmissverhältniszumdurchschnittsverdienstimjeweiligenland bzw.zumkonkretenverdienstdes/derbetroffenenstehen (etwa:mehr alsein (halbes)monatsgehalt),bzw.ineinerwelchenfallkonstellation würdediebundesregierungeinensolchensprachnachweisaufgrund unverhältnismäßiger Kosten für unzumutbar/verzichtbar halten? 13.WelcheInternetangebotezumErwerbdesdeutschenSprachniveausA1 GERgibtesfürwelcheSprachen,welchetechnischenVorraussetzungen müssenhierfürerfülltsein,undwielangebenötigennicht-deutschedurchschnittlich (wielangebenötigenlernschwache/analphabetinnenundanalphabeten),ummithilfedieserangebotedievoraussetzungender 28 und 30 AufenthG erfüllen zu können? Wiehochistder (eigene)internetzuganginländernwiez.b.türkei, Afghanistan,Russland,inafrikanischenLändern,wiehochisterindiesen LänderninländlichenGebieten,undwiehochisterinHaushaltenmitgeringem Einkommen in diesen Ländern? 14.WelcheKassetten-AngebotezumErwerbdesdeutschenSprachniveausA1 GERgibtesfürwelcheSprachen,waskostensie,wiesindsieverfügbar, undwielangebenötigennicht-deutschedurchschnittlich (wielangebenötigenlernschwache/analphabetinnenundanalphabeten),ummithilfe dieserangebotedievoraussetzungender 28und30AufenthGerfüllen zukönnen?

5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/ BeiwelchenSprachengehtdieBundesregierungaufgrundderUnterschiedlichkeitenzurdeutschenSprachevoneinemerhöhtenLernaufwandzurErreichungdesNiveausA1GERaus,undmitwelcherBegründungsiehtdie BundesregierungdenGleichbehandlungsgrundsatzgewahrt,wennden SprecherinnenundSprecherndieserSpracheneinelängereTrennungvon ihren Ehe- bzw. Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern zugemutet wird? 16.InwieweitistfürdieBundesregierungdieUngleichbehandlunggerechtfertigt,diesichdarausergibt,dassEhe-oderLebenspartnern/-partnerinnenmit Lernschwächenodersolchen,diedesLesensundSchreibensnichtmächtig sind,einewesentlichlängeretrennungszeitzugemutetwirdalssprachbegabtenmenschenodersolchen,diezufälligerweisebereitsübereinfache Deutschkenntnisseverfügen,odersolchen,dievielGeldfürqualitativhochwertigeIntensivkurseaufbringenkönnen (inderantwortbittedifferenzieren)? 17.WelchekonkretenErkrankungenoderBehinderungenkönnenbeispielhaft dazuführen,dassvomnachweiseinfacherdeutschersprachkenntnisse beim Ehegattennachzug abgesehen wird? WiesowirdindenHinweisendesBundesministeriumsdesInnernvom 2.Oktober2007zudenwesentlichenÄnderungendurchdasEU-RichtlinienumsetzungsgesetzinRandnummer209bausgeführt,dassaucheine solchekrankheitoderbehinderungalshärtefallanzuerkennensei,die ein ErlernenanräumlichentferntemGoetheInstitut unzumutbarerscheinen lässt (etwamangelsbehindertengerechterinfrastruktur) undwiesogiltes nichtgleichsamalsanzuerkennenderhärtefall,wennbetroffeneaufgrund ihrerwohnlageinabgelegenengebietenund/odermangelszeit (infolge eigenererwerbstätigkeitodermitarbeitaufdemhofderelternusw.)und/ oder mangels Geld keinen Sprachkurs besuchen können? 18.WarumhältdieBundesregierungeinesichausdemErforderniseines Sprachnachweisesergebendefaktische Wartezeit voneinigenmonaten biszuweitmehralseinemjahr jenachsozialerlebenslage,wohnort, Infrastruktur, persönlicher Sprachbegabung usw. für verfassungsgemäß a)insbesondereauchindenfällen,indeneneinefortgeschritteneschwangerschaftvorliegtundinsoferndasschnellstmöglichezusammenkommen der Eltern aus nahe liegenden Gründen dringend erforderlich ist; b)insbesondereauchindenfällen,indeneneingemeinsameskindgerade geborenwurde,d.h.ineinerlebensphase,indernachderrechtsprechungdesbundesverfassungsgerichtsbereitseinekurzfristige,aufenthaltsrechtlichbedingtetrennungdeskindesvomvaterverfassungswidrigseinkann,undindereinermutterderregelmäßigebesucheines Sprachkurses zudem kaum möglich sein dürfte? 19.WirddieBundesregierunginHinblickaufdieUnverhältnismäßigkeit/Unzumutbarkeit/UnmöglichkeiteinesSpracherwerbs (inangemessenerzeit) ÄnderungenderGesetzeslageoderderUmsetzungshinweisevornehmenin Bezug auf a)analphabeten/analphabetinnen, b)schwangere, c)müttermitbabysbzw.mütterodervätermitmehrerenminderjährigen Kindern, d)vollzeitberufstätigeoderdurchnichtentlohntearbeitenzeitlicherheblich gebundene Personen (bitte jeweils begründen)?

6 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 20.WiesohatdieBundesregierunginihrerAntwortaufeineKleineAnfrageder FraktionDIELINKE. (vgl.bundestagsdrucksache16/6263,antwortzu denfragen10und10a)behauptet,siekönnekeine pauschalenaussagen zumzeitbedarffürdaserlernenvondeutschalsfremdsprache machen ( pauschaleaussagen warenallerdingsnichterfragtworden),wennsolche AussageninderUnterrichtungdurchdieBundesregierungaufBundestagsdrucksache16/6043z.B.aufderSeite27explizit,differenziertnachschnellem,durchschnittlichemundlangsamemLerntempogetroffenwerden,d.h. ganzähnlichwiediesindergenanntenkleinenanfragegefragtworden war? 21.WarumerachtetdieBundesregierungdengefordertenNachweisvon SprachkenntnissenaufdemNiveauA1GERunterMaßgabedesUrteilsdes Bundesverfassungsgerichtsvom12.Mai1987 (2BvR1226/83),nachdem derrahmenzulässigerzuzugsbegrenzungenbeieinerdreijährigenwartefristinanbetrachtdesschutz-undfördergebotsdesartikels6des Grundgesetzes erheblichüberschritten sei,alsverfassungsrechtlichzulässig a)insbesondereinsolchenfällen,indenenaufgrundvonlernschwächen und/oderweildiebetroffenen (etwaaufgrundeigenererwerbstätigkeit) keinenvollzeitkursbesuchenkönnen,dersprachkursbesuchzurerreichung des geforderten Sprachniveaus über ein Jahr dauert; b)insbesondereinbezugaufanalphabeten/analphabetinnen,beidenenim RegelfallmiteinemweitübereinjährigenSprachkursbesuchgerechnet werden muss? 22.WelchewenigerbelastendenMaßnahmenzurErreichungdervorgegebenen ZielederNachzugsbeschränkunghatdieBundesregierunggeprüftbzw.aus welchen Gründen verworfen a)inbezugaufdasvorgegebenezielderbekämpfungvonzwangsheiraten; b) in Bezug auf das vorgegebene Ziel einer Förderung der Integration; c)undinwelcherweisehatsiedieöffentlicheninteressenmitdemschutzundfördergebotdesartikels6desgrundgesetzesunddenpersönlichen InteressenderBetroffenengegeneinanderabgewogen,wiediesvom Bundesverfassungsgerichtindemo.g.GrundsatzurteilausdemJahre 1987 verlangt wurde? 23.StimmtdieBundesregierungderAuffassungzu,dassesimRegelfalldes EhegattennachzugsnichtumZwangsverheiratungengeht (wennnein, warumnicht,undaufwelchekonkretenerkenntnissestütztsiesichdabei)? a)stimmtdiebundesregierungvordiesemhintergrundderauffassungzu, dassdiebewertungderverfassungsgemäßheitdersprachanforderungen alsnachzugsvoraussetzungvorallemandemvorgegebenenzielder FörderungderIntegration gemessenwerdenmuss (wennnein,warum nicht)? b)weshalbistdiebundesregierungderauffassung,dassderspracherwerb imausland (unddamitdieintegrationinderbundesrepublikdeutschland)bessergelingenundfürdiebetroffenenwenigerbelastendsein könntealsderspracherwerbinderbundesrepublikdeutschlandin eigenshierfüreingerichtetensprachkursendesbundesamtesfürmigrationundflüchtlinge undstimmtsiederauffassungzu,dassnur unterdieserbedingungdiebeschränkungdesehegattennachzugsinanbetrachtdesartikels6desgrundgesetzesüberhauptalsverfassungsgemäß bewertet werden könnte (wenn nein, bitte begründen)?

7 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7 Drucksache 16/6914 c)wiebegründetdiebundesregierungdasdurchdieauslagerungdeserstenspracherwerbsinsauslandzumausdruckkommendemisstrauenin diequalitätundmöglichkeitenderintegrationskurseinderbundesrepublik Deutschland? 24.TeiltdieBundesregierungdieBewertung,dassdiemöglichepositive WirkungeinerIntegrationskursteilnahmefürtatsächlichzwangsverheirateteFrauennichtimbloßenSpracherwerbliegt,sondernvorallemdarin,dass diebetroffenenhierdurchinkontaktzur deutschengesellschaft,d.h.zu anderenmigrantinnenundmigranten,sozialarbeiterinnenundsozialarbeitern,informationsmaterialienundberatungsstellenkommenundineinem deutschenintegrationskurszudembereitsimsprachunterrichtrechtevon FrauenundentsprechendeHilfsangebotethematisiertwerden (wennnein, warum nicht)? a)welchevorteilesiehtsievordiesemhintergrunddarin,wennzwangsverheirateteerstesprachkenntnissezunächstinihremherkunftslanderwerbenmüssenunddortmutmaßlichsehrvielmehrinpatriarchaleund gewaltförmigestruktureneingebundenbleibenundwenigerhilfsangeboteerfahren,alsdiesinderbundesrepublikdeutschlandvermutlichder Fall wäre? b)wiewirksamsinddieneueingeführtenzuzugsbeschränkungenalsangeblichesmittelgegenzwangsverheiratungen,wenndiegeforderten Sprachkenntnissesoschnellangeeignetwerdenkönnen,wieVertreterinnenundVertreterderBundesregierunginderÖffentlichkeitdenEindruck zu erwecken versuchen? 25.InwieweitsiehtdieBundesregierungeinenWiderspruchdarin,dassinden IntegrationskursenMigrantinnenüberpatriarchaleundgewaltförmige Strukturenaufgeklärtwerden,umsichvondiesenVerhältnissenemanzipierenzukönnen,dannaberunterUmständenwegendesBezugsvonstaatlichenHilfeleistungenaufgrundderRechtslageingenaudiesenVerhältnissenverbleiben (müssen),umnichtabgeschobenzuwerden (vgl.tazvom 16.Oktober 2007)? Berlin, den 30. Oktober 2007 Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN

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