Abhörprogramme der USA und Umfang der Kooperation der deutschen Nachrichtendienste mit den US-Nachrichtendiensten
|
|
- Bärbel Beyer
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD Drucksache 17/14456 Abhörprogramme der USA und Umfang der Kooperation der deutschen Nachrichtendienste mit den US-Nachrichtendiensten Vorbemerkung der Bundesregierung DieBundesregierunghatunmittelbarnachdenerstenMedienveröffentlichungenzuangeblichenÜberwachungsprogrammenderUSAmitderAufklärung dessachverhaltsbegonnen.vonanfanganwurdehierzueinevielzahlvonkanälen genutzt. DieBundeskanzlerinDr.AngelaMerkelhatdasThemaausführlichundintensiv mitus-präsidentbarackobamaerörtert,dabeiihrebesorgniszumausdruck gebrachtundumweitereaufklärunggebeten,derbundesministerdesauswärtigen,dr.guidowesterwelle,hatsichindiesemsinnegegenüberseinemamtskollegenjohnkerrygeäußertundderbundesministerdesinnern,dr.hans- PeterFriedrich,hatsichimRahmenmehrererGespräche,daruntermitUS-VizepräsidentJoeBiden,füreineschnelleAufklärungeingesetzt.Außerdemhat sichdiebundesministerinderjustiz,sabineleutheusser-schnarrenberger,unmittelbarnachdenerstenmedienveröffentlichungenandenus-justizminister EricHoldergewandtundumErläuterungderRechtsgrundlagefürPRISMund seine Anwendung gebeten. DanebenfandenGesprächeaufExpertenebenestatt.ZuvorwarderUS-Botschaft in Berlin am 11. Juni 2013 ein Fragebogen übersandt worden. DerBundesregierungistbekannt,dassdieUSAebensowieeineReiheanderer StaatenzurWahrungihrerInteressenMaßnahmenderstrategischenFernmeldeaufklärungdurchführen.VonderkonkretenAusgestaltungderdabeizurAnwendungkommendenProgrammeodervondereninternenBezeichnungen,wie sieindenmedienaufgrundderinformationenvonedwardsnowdendargestellt worden sind, hatte die Bundesregierung allerdings keine Kenntnis. DieGesprächekonnteneinenwesentlichenBeitragzurAufklärungdesSachverhalts leisten. SolegtedieUS-Seitezwischenzeitlichdar,dassentgegenderMediendarstellungzuPRISMundweiterenProgrammennichtmassenhaftundanlasslos DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsdesInnernvom13.August2013 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode KommunikationüberdasInternetaufgezeichnetwird,sonderneinegezielte SammlungderKommunikationVerdächtigerindenBereichenTerrorismus, organisiertekriminalität,weiterverbreitungvonmassenvernichtungswaffen undzurgewährleistungdernationalensicherheitderusaerfolgt.prismdient zurumsetzungderbefugnissenachsection702des ForeignIntelligence Surveillance Act (FISA). BeiderDurchführungvonMaßnahmennachSection702FISAbedarfeseiner richterlichenanordnung.diezuständigkeitfürderenerlassliegtbeieinemauf dergrundlagedesfisaeingerichtetenfachgericht (FISA-Court).EineAnordnungnachSection702FISAmussjährlicherneuertwerden.ÜberFISA-MaßnahmensindderJustizministerundderDirectorofNationalIntelligencegegenüber dem Kongress und dem Abgeordnetenhaus berichtspflichtig. DanebenerfolgteineErhebungnurvonMetadatengemäßSection215Patriot Act,dieebenfallsaufeinemrichterlichenBeschlussberuht.DieseErfassungbetrifftalleinTelefonateinnerhalbderUSAsowiesolche,derenAusgangs-oder Endpunkt in den USA liegen. DerBundesregierungliegenkeineAnhaltspunktedafürvor,dasseineflächendeckendeÜberwachungdeutscherodereuropäischerBürgerdurchdieUSAerfolgt. ZwischenzeitlichhatdieNationalSecurityAgency (NSA)gegenüberDeutschlanddargelegt,dasssieinÜbereinstimmungmitdeutschemundamerikanischemRechthandle.DieBundesregierungundauchdieBetreibergroßer deutscherinternetknotenpunktehabenkeinehinweise,dassdurchdieusain Deutschland Daten ausgespäht werden. AufVorschlagderNSAistesgeplant,eineVereinbarungzuschließen,derenZusicherungen mündlich bereits mit der US-Seite verabredet worden sind: keine Verletzung der jeweiligen nationalen Interessen keine gegenseitige Spionage keine wirtschaftsbezogene Ausspähung keine Verletzung des jeweiligen nationalen Rechts. DieBundesregierunggehtdavonaus,dassdieindenMedienbehaupteteErfassungvonca.500MillionenTelekommunikationsdatenproMonatdurchdieUSA indeutschlandsichdurcheinekooperationzwischendembundesnachrichtendienst (BND)undderNSAerklärenlässt.DieseDatenbetreffenAufklärungszieleundKommunikationsvorgängeinKrisengebietenaußerhalbDeutschlands undwerdendurchdenbndimrahmenseinergesetzlichenaufgabenerhoben. DurcheineReihevonMaßnahmenwirdsichergestellt,dassdabeieventuellenthaltenepersonenbezogeneDatendeutscherStaatsangehörigernichtandieNSA übermittelt werden. DemgegenübererfolgtdieErhebungundÜbermittlungpersonenbezogenerDatendeutscherGrundrechtsträgernachdenrestriktivenVorgabendesGesetzes zurbeschränkungdesbrief,post-undfernmeldegeheimnisses (Artikel10-Gesetz).EineÜbermittlungistbisherdurchdenBNDnachsorgfältigerrechtlicher WürdigungundunterdenVoraussetzungendesArtikel10-GesetzesinzweiFällenandieNSAundineinemweiterenFallaneineneuropäischenPartnerdienst erfolgt. DieUS-BehördenhabenderBundesregierungzugesichert,dieDeklassifizierungeingestufterDokumentezuprüfenundsukzessiveweitereInformationen bereitzustellen. IndiesemZusammenhanghatderDirectorofNationalIntelligenceimWeißen Haus,GeneralJamesClapper,angeboten,denDeklassifizierungsprozessdurch
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/14560 fortlaufendeninformationsaustauschzubegleiten.mitarbeiterdesbundeskanzleramts (BKAmt)unddesBundesministeriumsdesInnern (BMI)bildendiedafürnotwendigeKontaktgruppe,umsoaufdierascheFreigabederrelevanten Dokumente hinwirken zu können. SoweitparlamentarischeAnfragenUmständebetreffen,dieausGründendes Staatswohlsgeheimhaltungsbedürftigsind,hatdieBundesregierungzuprüfen, obundaufwelcheweisediegeheimhaltungsbedürftigkeitmitdemparlamentarischeninformationsanspruchineinklanggebrachtwerdenkann (BVerfGE124, 161 [189]).DieBundesregierungistnachsorgfältigerAbwägungzuderAuffassunggelangt,dassdieFragen3,10,16,26bis30,31,34bis36,38,42bis44, 46,47,49,55,61,63,65,76,79,85und96ausGeheimhaltungsgründenganz oderteilweisenichtindemfürdieöffentlichkeiteinsehbarenteilbeantwortet werden können. ZwaristderparlamentarischeInformationsanspruchgrundsätzlichaufdieBeantwortunggestellterFrageninderÖffentlichkeitangelegt.DieEinstufungder AntwortenaufdieFragen3,26bis30und96alsVerschlusssache (VS)mitdem Geheimhaltungsgrad VS NurfürdenDienstgebrauch istaberimvorliegendenfallimhinblickaufdasstaatswohlerforderlich.nach 3Nummer4der AllgemeinenVerwaltungsvorschriftzummateriellenundorganisatorischen SchutzvonVerschlusssachen (Verschlusssachenanweisung,VSA)sindInformationen,derenKenntnisnahmedurchUnbefugtefürdieInteressenderBundesrepublikDeutschlandodereinesihrerLändernachteiligseinkönnen,entsprechendeinzustufen.EinezurVeröffentlichungbestimmteAntwortder BundesregierungaufdieseFragenwürdeInformationenzurKooperationmit ausländischennachrichtendiensteneinemnichteingrenzbarenpersonenkreis nichtnuriminland,sondernauchimauslandzugänglichmachen.dieskannfür diewirksameerfüllungdergesetzlichenaufgabendernachrichtendiensteund damitfürdieinteressenderbundesrepublikdeutschlandnachteiligsein.zudem könnensichindiesemfallnachteilefürdiezukünftigezusammenarbeitmit ausländischennachrichtendienstenergeben.dieseinformationenwerdendaher gemäß 3Nummer4VSAals VS NurfürdenDienstgebrauch eingestuft und dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt. AuchdieBeantwortungderFragen38,44und63kannganzoderteilweisenicht offenerfolgen.zunächstsindarbeitsmethodenundvorgehensweisendernachrichtendienstedesbundesimhinblickaufdiekünftigeauftragserfüllungbesondersschutzbedürftig.ebensoschutzbedürftigsindeinzelheitenzudernachrichtendienstlichenerkenntnislage.ihreveröffentlichungließerückschlüsse auf die Aufklärungsschwerpunkte zu. Überdiesgilt,dassimRahmenderZusammenarbeitderNachrichtendiensteEinzelheitenüberdieAusgestaltungderKooperationvertraulichbehandeltwerden. DievorausgesetzteVertraulichkeitderZusammenarbeitistdieGeschäftsgrundlagefürjedeKooperationunterNachrichtendiensten.Diesumfasstnebender ZusammenarbeitalssolcheauchInformationenzurkonkretenAusgestaltung sowieinformationenzufähigkeitenanderernachrichtendienste.eineöffentlichebekanntgabederzusammenarbeitanderernachrichtendienstemitnachrichtendienstendesbundesentgegenderzugesichertenvertraulichkeitwürde nichtnurdienachrichtendienstedesbundesingroberweisediskreditieren,infolgedesseneinrückgangvoninformationenausdiesembereichzueinerverschlechterungderabbildungdersicherheitslagedurchdienachrichtendienste desbundesführenkönnte.darüberhinauskönnenangabenzuartundumfang deserkenntnisaustauschsmitausländischennachrichtendienstenauchrückschlüsseaufaufklärungsaktivitätenund-schwerpunktedernachrichtendienste desbundeszulassen.esbestündeweiterhindiegefahr,dassunmittelbarerückschlüsseaufdiearbeitsweise,diemethodenunddenerkenntnisstandderanderennachrichtendienstegezogenwerdenkönnen.ausdengenanntengründen
4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode würdeeinebeantwortunginoffenerformfürdieinteressenderbundesrepublik Deutschlandschädlichsein.DahersinddieAntwortenzudengenanntenFragen ganzoderteilweisealsverschlusssachegemäßdervsamitdemgeheimhaltungsgrad VS Vertraulich eingestuft. SchließlichsinddieAntwortenaufdieFragen10,16,31,34bis36,42,43,46, 47,49,55,61,65,76,79und85ausGründendesStaatswohlsganzoderteilweisegeheimhaltungsbedürftig.Diesgilt,weilsieInformationenenthalten,die imzusammenhangmitaufklärungsaktivitätenundanalysemethodender NachrichtendienstedesBundesstehen.DerSchutzvonDetailsinsbesondereihrertechnischenFähigkeitenstelltfürderenAufgabenerfüllungeinenüberragend wichtigengrundsatzdar.erdientderaufrechterhaltungdereffektivitätnachrichtendienstlicherinformationsbeschaffungdurchdeneinsatzspezifischerfähigkeitenunddamitdemstaatswohl.eineveröffentlichungvoneinzelheiten betreffendsolchefähigkeitenwürdezueinerwesentlichenschwächungderden NachrichtendienstenzurVerfügungstehendenMöglichkeitenzurInformationsgewinnungführen.DieswürdefürihreAuftragserfüllungerheblicheNachteile zurfolgehabenundfürdieinteressenderbundesrepublikdeutschlandschädlich sein. DarüberhinaussindindenAntwortenzudengenanntenFragenAuskünfteenthalten,dieunterdemAspektdesSchutzesdernachrichtendienstlichenZusammenarbeitmitausländischenPartnernbesondersschutzbedürftigsind.Eine öffentlichebekanntgabevoninformationenzutechnischenfähigkeitenvon ausländischenpartnerdienstenunddamiteinhergehenddiekenntnisnahme durchunbefugtewürdeerheblichenachteiligeauswirkungenaufdievertrauensvollezusammenarbeithaben.würdeninderkonsequenzeinesvertrauensverlustesinformationenvonausländischenstellenentfallenoderwesentlich zurückgehen,entstündensignifikanteinformationslückenmitnegativenfolgewirkungenfürdiegenauigkeitderabbildungdersicherheitslageinderbundesrepublikdeutschlandsowieimhinblickaufdenschutzdeutscherinteressen imausland.diekünftigeaufgabenerfüllungdernachrichtendienstedesbundeswürdestarkbeeinträchtigt.insofernkönntedieoffenlegungderentsprechendeninformationendiesicherheitderbundesrepublikdeutschlandgefährdenoderihreninteressenschwerenschadenzufügen.deshalbsinddie AntwortenzudengenanntenFragenganzoderteilweisealsVerschlusssachegemäß der VSA mit dem Geheimhaltungsgrad VS Geheim eingestuft. AufdieentsprechendeingestuftenAntwortteilewirdimFolgendenjeweilsausdrücklichverwiesen.DiemitdenGeheimhaltungsgraden VS Vertraulich sowie VS Geheim eingestuftendokumentewerdenbeidergeheimschutzstelle des Deutschen Bundestages zur Einsichtnahme hinterlegt. I.SachstandAufklärung:KenntnisstandderBundesregierungundErgebnisse der Kommunikation mit den US-Behörden 1. Seit wann kennt die Bundesregierung die Existenz von PRISM? StrategischeFernmeldeaufklärungisteinweltweitverbreitetesnachrichtendienstlichesMittel.InsoweitwarderBundesregierungbereitsvordenjüngsten Presseberichterstattungenbekannt,dassauchandereStaaten (insbesonderedie USA)diesesMittelnutzen.NähereInformationenüberBezeichnungen,Umfang oderausmaßkonkreterprogrammederusalagenihrvorderpresseberichterstattung ab Juni 2013 hingegen nicht vor.
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ WieistderaktuelleKenntnisstandderBunderegierunghinsichtlichder Aktivitäten der NSA (National Security Agency)? DasBundesamtfürVerfassungsschutz (BfV)hateineSonderauswertungeingerichtet,überderenErgebnisseinformiertwird,sobaldsievorliegen.ImÜbrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 3.WelcheKenntnissehatdieBundesregierungzwischenzeitlichzuPRISM, TEMPORA und vergleichbaren Programmen? EswirdaufdieVorbemerkungderBundesregierungverwiesen.Jedochistdie KlärungdesSachverhaltesnochnichtabschließenderfolgtunddauertan.Sie wurdeu.a.imrahmeneinerdelegationsreisederbundesregierungindieusa eingeleitet.dieverschiedenenansprechpartnerhabenderdeutschendelegation größtmöglichetransparenzundunterstützungzugesagt.diebislangmitgeteilteninformationenwerdennochimdetailgeprüftundbewertet.siesindimanschlussmitdenweiteren z.b.durchdieseitensderus-behördenzugesagte DeklassifizierungvonInformationenundDokumenten (vgl.antwortenzuden Fragen4bis6) übermittelteninformationenimzusammenhangauszuwerten. DiebritischeZeitung theguardian hatam21.juni2013berichtet,dassdas britischegovernmentcommunicationsheadquarters (GCHQ)dieInternetkommunikationüberdietransatlantischenSeekabelüberwachtunddiegewonnenen Daten zum Zweck der Auswertung für 30 Tage speichert. DasProgrammsolldenNamen Tempora tragen.danebenberichtetdiepresse vonprogrammenmitdenbezeichungen MasteringtheInternet und Global TelecomExploitation.DieBundesregierunghatsichmitSchreibenvon 24.Juni2013andieBritischeBotschaftinBerlingewandtundanhandeines Katalogsvon13FragenumAuskunftgebeten.DiebritischeBotschafthatam gleichentaggeantwortetunddaraufhingewiesen,dassbritischeregierungen zunachrichtendienstlichenangelegenheitennichtöffentlichstellungnehmen. DergeeigneteKanalfürdieErörterungdieserFragenseiendieNachrichtendienste. Aufden VS NurfürdenDienstgebrauch eingestuftenantwortteilgemäß Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. * 4.UmwelcheDokumentebzw.welcheInformationenhandeltessichbeiden eingestuftendokumenten,beidenennachaussagenderbundesregierung einedeklassifizierungvereinbartwurde,umentsprechendeauskünfteerteilen zu können, und durch wen sollen diese deklassifiziert werden? DieVertreterderUS-Regierungund-Behördenhabenzugesichert,dassgeprüft wird,welcheeingestufteninformationenindemvorgesehenenverfahrenfür Deutschlandfreigegebenwerdenkönnen,umeinetiefergehendeBewertungdes SachverhaltsunddervonDeutschlandaufgeworfenenFragenzuermöglichen. DiesesVerfahrenistnochnichtabgeschlossen.DieBundesregierunghatdeswegenbislangwederErkenntnissedarüber,umwelcheDokumenteessichhier konkrethandelt,nochvonwemdieserdeklassifizierungsprozessdurchgeführt wird. * Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als VS Nur für den Dienstgebrauch eingestuft. MaßgabederGeheimschutzordnungeingesehenwerden (dieseregelunggiltnochbefristetbiszum Ende der 17. Wahlperiode).
6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5. Bis wann soll diese Deklassifizierung erfolgen? DieDeklassifizierunggeschiehtnachdemindenUSAvorgeschriebenenVerfahren.EinkonkreterZeitrahmenistseitensderUSAnichtgenanntworden.Die BundesregierungstehtdazumitderUS-RegierunginKontaktundwirktaufeine zügige Deklassifizierung hin. 6.GibteseineverbindlicheZusagederRegierungderVereinigtenStaatenvon Amerika,biswanndiediversenFragenkatalogedeutscherRegierungsmitglieder beantwortet werden sollen? AufdieAntwortzudenFragen1,4und5sowieaufdieVorbemerkungderBundesregierung wird verwiesen. 7.WelcheGesprächehabenseitAnfangdesJahreszwischenMitgliedernder BundesregierungmitMitgliedernderUS-Regierungundmitführenden Mitarbeitern der US-Geheimdienste stattgefunden? Welche Gespräche sind für die Zukunft geplant? Wann, und durch wen? DieBundeskanzlerinDr.AngelaMerkelhatam19.Juni2013einenGedankenaustauschmitUS-PräsidentBarackObamaimRahmenseinesStaatsbesuchsgeführt und ihn am 3. Juli 2013 telefonisch gesprochen. DieBundesministerinfürArbeitundSoziales,Dr.UrsulavonderLeyen,hat währendihrerus-reiseimrahmenvonfachbezogenenarbeitsgesprächenam 13. Februar 2013 Seth D. Harris, Acting Secretary of Labor, getroffen. DerBundesministersdesAuswärtigen,Dr.GuidoWesterwelle,hatdenUS-AußenministerJohnKerrywährenddessenBesuchsinBerlin (25./26.Februar 2013)sowiebeiseinerReisenachWashington (31.Mai2013)zuKonsultationengetroffen.DarüberhinausgabesBegegnungenderbeidenMinisterbeimultilateralenTagungenundeineVielzahlvonTelefongesprächen.Weiterhingabes am19.juni2013eingesprächzwischendembundesministerdesauswärtigen unddemus-präsidentenbarackobamasowiewährenddermünchnersicherheitskonferenz (2./3.Februar2013)einGesprächzwischendemBundesminister des Auswärtigen und dem amerikanischen Vizepräsidenten Joe Biden. DerBundesministerderVerteidigung,Dr.ThomasdeMaizière,führteseitAnfang des Jahres folgende Gespräche: RandgesprächmitUS-VerteidigungsministerLeonPanettaam21.Februar 2013 beim NATO-Verteidigungsminister-Treffen in Brüssel. GesprächemitUS-VerteidigungsministerChuckHagelam30.April2013in Washington. RandgesprächmitUS-VerteidigungsministerChuckHagelam4.Juni2013 beim NATO-Verteidigungsminister-Treffen in Brüssel. DerBundesministerdesInnernDr.Hans-PeterFriedrichistimApril2013mit demleiterdernsa,keithalexander,demus-justizministerericholder,der US-HeimatschutzministerinJanetNapolitanoundderSicherheitsberaterinvon US-PräsidentBarackObama,LisaMonaco,zusammengetroffen.Am12.Juli 2013trafBundesinnenministerDr.Hans-PeterFriedrichUS-VizepräsidentJoe Biden sowie erneut Lisa Monaco und Eric Holder.
7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/14560 DerBundesministerfürWirtschaftundTechnologie,Dr.PhilippRösler,führte am23.mai2013inwashingtoneingesprächmitdemdesigniertenus-handelsbeauftragten Michael Froman. DerBundesministerderFinanzen,Dr.WolfgangSchäuble,hatmitdemamerikanischenFinanzministerJacobLewGesprächegeführtbeieinemTreffenin Berlinam9.April2013sowiewährenddesG7-TreffensbeiLondonam11.Mai 2013unddesG20-TreffensinMoskauam19.Juli2013.WeitereGespräche wurdentelefonischam1.märz2013,am20.märz2013,am6.mai2013und am 30. Mai 2013 geführt. AuchkünftigwerdenRegierungsmitgliederimRahmendesständigenDialogs mitamtskollegenderus-administrationzusammentreffen.konkretetermine werden nach Bedarf anlässlich jeweils anstehender Sachfragen vereinbart. 8.GabesseitAnfangdesJahresGesprächezwischendemGeheimdienstkoordinatorJamesClapperunddemBundesministerfürbesondereAufgaben und Chef des Bundeskanzleramtes? Wenn nicht, warum nicht? Sind solche geplant? 9.GabesindenvergangenenWochenGesprächemitderNSA/mitNSA ChefGeneralKeithAlexanderunddemBundesministerfürbesondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramtes? Wenn nicht, warum nicht? Sind solche geplant? DieFragen8und9werdenaufgrundihresSachzusammenhangsgemeinsambeantwortet. DerDirectorofNationalIntelligence,JamesClapper,undderLeiterderNSA, GeneralKeithB.Alexander,führenGesprächeinDeutschlandaufderzuständigenhochrangigenBeamtenebene.GesprächemitdemChefdesBundeskanzleramtes haben bislang nicht stattgefunden und sind derzeit auch nicht geplant. 10.WelcheGesprächegabesseitAnfangdesJahreszwischendenSpitzender Bundesministerien,BND (Bundesnachrichtendienst),BfV (Bundesamt fürverfassungsschutz)oderbsi (BundesamtfürSicherheitinder Informationstechnik)einerseitsundNSAandererseits,undwennja,was waren die Ergebnisse? War PRISM Gegenstand der Gespräche? WarendieMitgliederderBundesregierungüberdieseGesprächeinformiert? Und wenn ja, inwieweit? Am6.Juni2013führtederStaatssekretärimBundesinnenministeriumKlaus- DieterFritscheGesprächemitGeneralKeithB.Alexander.GesprächsgegenstandwareinallgemeinerAustauschüberdieEinschätzungenderGefahren imcyberspace.prismwarnichtgegenstanddergespräche.derterminwar dembundesinnenministerdr.hans-peterfriedrichbekannt.darüberhinaushat eseineallgemeineunterrichtungvonbundesinnenministerdr.hans-peter Friedrich gegeben.
8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Am22.April2013fandeinbilateralesTreffenzwischendemVizepräsidenten desbundesamtsfürsicherheitinderinformationstechnik (BSI),Andreas Könen,mitderDirektorindesInformationAssuranceDepartmentsderNSA, Deborah Plunkett, statt. ImÜbrigenwirdaufdieVorbemerkungderBundesregierungsowieaufdasbei dergeheimschutzstelledesdeutschenbundestageshinterlegte VS Geheim eingestufte Dokument verwiesen. * 11.GibteseineZusagederRegierungderVereinigtenStaatenvonAmerika, dassdieflächendeckendeüberwachungdeutscherundeuropäischer Staatsbürger ausgesetzt wird? Hat die Bundesregierung dies gefordert? AufdieAntwortzudenFragen2und3sowieaufdieVorbemerkungderBundesregierungwirdverwiesen.DerBundesregierungliegenimÜbrigenkeine Anhaltspunktedafürvor,dasseine flächendeckendeüberwachung deutscher odereuropäischerbürgerdurchdieusaerfolgt.insoferngabeskeinenanlass für eine der Fragestellung entsprechende Forderung. II.UmfangderÜberwachungundTätigkeitderUS-Nachrichtendiensteauf deutschem Hoheitsgebiet 12.HältdieBundesregierungeineÜberwachungvon500MillionenDatenin Deutschland pro Monat für unverhältnismäßig? EswirdaufdieVorbemerkungderBundesregierungverwiesen.DerBNDgeht davonaus,dassdieindenmediengenanntensigadus987-laund-lbbad AiblingundderFernmeldeaufklärunginAfghanistanzuzuordnensind.Dieshat diensazwischenzeitlichbestätigt.esgibtkeineanhaltspunktedafür,dassdie NSAinDeutschlandpersonenbezogeneDatendeutscherStaatsangehörigererfasst. DerBNDarbeitetseitüber50JahrenerfolgreichmitderNSAzusammen,insbesonderebeiderAufklärungderLageinKrisengebieten,zumSchutzderdort stationiertendeutschensoldatinnenundsoldatenundzumschutzundzurrettung entführter deutscher Staatsangehöriger. DieKooperationmitanderenNachrichtendienstenfindetaufgesetzlicher Grundlagestatt.MetadatenausAuslandsverkehrenwerdenaufderGrundlage desgesetzesüberdenbundesnachrichtendienst (BND-Gesetz)anausländische Stellenweitergeleitet.VorderWeiterleitungwerdendieseDatenineinemgestuftenVerfahrenumeventuelldarinenthaltenepersonenbezogeneDatendeutscher Staatsbürger bereinigt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 2 und 3 verwiesen. * Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als VS Geheim eingestuft. Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/ HatdieBundesregierunggegenüberdenUSAerklärt,dasseinesolche Überwachung unverhältnismäßig ist? Wie haben die Vertreter der USA reagiert? DieBundesregierunghatinzahlreichenGesprächenmitdenVertreternderUSA diedeutscherechtslageerörtert.dabeihatsieauchdaraufhingewiesen,dass eineflächendeckende,anlassloseüberwachungnachdeutschemrechtin Deutschland nicht zulässig ist. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 11 und 12 verwiesen. 14.WaresGegenstandderGesprächederBundesregierung,zuklären,wo undaufwelcheweisedieamerikanischendienstediesedatenerheben bzw. abgreifen? Ja. Auf die Antwort zu den Fragen 1, 4 und 12 wird verwiesen. 15.HabendieErgebnissederGesprächezweifelsfreiergeben,dassdieseDaten nicht auf deutschem Hoheitsgebiet abgegriffen werden? Wennnein,kanndieBundesregierungausschließen,dassdieNSAoderandereDienstehierZugangzurKommunikationsinfrastruktur,beispielsweise an den zentralen Internetknoten, haben? Wennja,aufwelcheArtundWeisekönnendieDienstenachKenntnisder BundesregierungaußerhalbvonDeutschlandaufKommunikationsdatenin einem solchen Umfang zugreifen? DerzeitliegenderBundesregierungkeineHinweisevor,dassfremdeDienste Zugang zur Kommunikationsinfrastruktur in Deutschland haben. BeiInternetkommunikationwirdzurÜbertragungderDatennichtzwangsläufig derkürzesteweggewählt;eingeografischdeutlichlängererwegkanndurchaus füreineninternetanbieteraufgrundgeringererfinanziellerkostenattraktiver sein.soistselbstbeiinnerdeutscherkommunikationeinübertragungswegauch außerhalbderbundesrepublikdeutschlandnichtauszuschließen.inderfolge bedeutetdies,dassselbstbeiinnerdeutscherkommunikationeinzugriffauf Netzebzw.ServerimAusland,überdiedieÜbertragungerfolgt,nichtausgeschlossen werden kann. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 16.WelcheHinweisehatdieBundesregierungdarauf,obundinwieweitdeutscheodereuropäischestaatlicheInstitutionenoderdiplomatischeVertretungen Ziel von US-Spähmaßnahmen oder Ähnlichem waren? InwieweitwurdediedeutscheundeuropäischeRegierungskommunikation sowie die Parlamentskommunikation überwacht? KonntendieErgebnissederGesprächederBundesregierungdiesesausschließen? DerBundesregierungliegenkeineErkenntnissezuangeblichenAusspähungsversuchenUS-amerikanischerDienstegegendeutschebzw.EU-Institutionen oderdiplomatischevertretungenvor.dieeu-institutionenverfügenübereigene Sicherheitsbüros, die auch die Aufgabe der Spionageabwehr wahrnehmen.
10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode ImÜbrigenwirdaufdasbeiderGeheimschutzstelledesDeutschenBundestages hinterlegte VS Geheim eingestufte Dokument verwiesen. * III. Abkommen mit den USA 17.WelcheGültigkeithabendieRechtsgrundlagenfürdienachrichtendienstlicheTätigkeitderUSAinDeutschland,insbesonderedasZusatzabkommen zum Truppenstatut und die Verwaltungsvereinbarung von 1968? 1.DasZusatzabkommenvom3.August1959 (BGBl.1961IlS.1183,1218)zu demabkommenzwischendenparteiendesnordatlantikvertragesüberdie RechtsstellungihrerTruppenhinsichtlichderinderBundesrepublik DeutschlandstationiertenausländischenTruppenergänztdasNATO-Truppenstatut.NachArtikelIIdesNATO-TruppenstatutssindUS-Streitkräftein Deutschlandverpflichtet,dasdeutscheRechtzuachten.NachArtikel53 Absatz1desZusatzabkommenszumNATO-TruppenstatutdürfendieUS- StreitkräfteaufihnenzurausschließlichenBenutzungüberlassenenLiegenschaftendiezurbefriedigendenErfüllungihrerVerteidigungspflichten erforderlichenmaßnahmentreffen.fürdiebenutzungderliegenschaften giltaberstetsdeutschesrecht,soweitauswirkungenaufrechtedrittervorhersehbarsind.dieus-streitkräftekönnenfernmeldeanlagenund-dienste errichten,betreibenundunterhalten,soweitdiesfürmilitärischezweckeerforderlich ist (Artikel 60 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut). NachArtikel3desZusatzabkommenszumNATO-Truppenstatutarbeiten deutschebehördenundtruppenbehördenbeiderdurchführungdesnato- TruppenstatutsnebstZusatzabkommenengzusammen.DieZusammenarbeit dientinsbesonderederförderungundwahrungdersicherheitdeutschlands, derentsendestaatenunddertruppen.sieerstrecktsichauchaufsammlung, AustauschundSchutzallerNachrichten,diefürdieseZweckevonBedeutungsind.ZurErfüllungdieserPflichtkanndasBfVnach 19Absatz2des GesetzesüberdieZusammenarbeitdesBundesundderLänderinAngelegenheitendesVerfassungsschutzesundüberdasBundesamtfürVerfassungsschutz (Bundesverfassungsschutzgesetz)personenbezogeneDatenanDienststellenderStationierungsstreitkräfteübermitteln.AuchArtikel3desZusatzabkommenszumNATO-TruppenstatutermächtigtdieUSAaberentgegen Pressemeldungennicht,indasPost-undFernmeldegeheimniseinzugreifen. Nach Artikel II des NATO-Truppenstatuts ist deutsches Recht zu achten. 2.DieVerwaltungsvereinbarungmitdenVereinigtenStaatenvonAmerikazum Artikel10-GesetzausdemJahr1968wurdeam2.August2013imgegenseitigenEinvernehmenaufgehoben.SeitderWiedervereinigung1990warvon ihr kein Gebrauch mehr gemacht worden. 3.Diedeutsch-amerikanischeRahmenvereinbarungvom29.Juni2001 (geändert2003und2005)regeltdiegewährungvonbefreiungenundvergünstigungenanunternehmen,diemitdienstleistungenaufdemgebietanalytischertätigkeitenfürdieinderbundesrepublikdeutschlandstationierten TruppenderVereinigtenStaatenbeauftragtsind.DieunterBezugnahmeauf dierahmenvereinbarungergangenennotenwechselbefreiendiebetroffenen UnternehmennachArtikel72Absatz4i.V.m.Artikel72Absatz1BuchstabebdesZusatzabkommenszumNATO-Truppenstatutvondendeutschen VorschriftenüberdieAusübungvonHandelundGewerbe.AndereVorschrif- tendesdeutschenrechtsbleibenhiervonunberührtundsindvondenunter- * Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als VS Geheim eingestuft. Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/14560 nehmeneinzuhalten.insoweitbleibtesbeideminartikeliidesnato-truppenstatutsverankertengrundsatz,dassdasrechtdesaufnahmestaates,in DeutschlandmithindeutschesRecht,zuachtenist.WederdasZusatzabkommenzumNATO-TruppenstaatnochdieNotenwechselbildeneineGrundlage für nach deutschem Recht verbotene Tätigkeiten. 4.SoweitesalliierteVorbehaltsrechtegegebenhat,sinddiesemitderVereinigungDeutschlandsam3.Oktober1990ausgesetztundmitInkrafttretendes Zwei-plus-Vier-Vertragesam15.März1991ausnahmslosbeendetworden. Artikel7Absatz1diesesVertragesbestimmt,dassdievierMächte hiermit ihrerechteundverantwortlichkeiteninbezugaufberlinunddeutschland alsganzes beendenund: AlsErgebniswerdendieentsprechenden,damit zusammenhängendenvierseitigenvereinbarungen,beschlüsseundpraktiken beendet. 18.TreffendieAussagenderBundesregierungzu,dassdasZusatzabkommen zumtruppenstatut welchesdemmilitärkommandeurdasrechtzusichert, imfalleinerunmittelbarenbedrohung seinerstreitkräfte angemesseneschutzmaßnahmen zuergreifen,dasdassammelnvonnachrichteneinschließt seitderwiedervereinigungnichtmehrangewendet wird? Das1959abgeschlosseneZusatzabkommenzumNATO-Truppenstatutistweiterhingültigundwirdauchangewendet.EsenthältjedochnichtdieinderFrage zitierte Zusicherung. DiezitierteZusicherung,dassjederMilitärbefehlshaberberechtigtist,imFalle einerunmittelbarenbedrohungseinerstreitkräftedieangemessenenschutzmaßnahmen (einschließlichdesgebrauchsvonwaffengewalt)unmittelbarzu ergreifen,dieerforderlichsind,umdiegefahrzubeseitigen,findetsichineinem SchreibenvonBundeskanzlerAdenauerandiedreiWestalliiertenvom23.Oktober1954.DarinversichertderBundeskanzlerdenWestalliiertendasRecht,im FalleeinerunmittelbarenBedrohungdieangemessenenSchutzmaßnahmenzu ergreifen.erunterstreichtindemschreiben,eshandelesichumeinnachvölkerrechtunddamitauchnachdeutschemrechtjedemmilitärbefehlshaberzustehendes Recht. ImZugedesErlöschensderalliiertenVorbehaltsrechtewiederholteundbekräftigtedieBundesregierungdiesenGrundsatzdesSchreibensvonBundeskanzler KonradAdenauer1954ineinerVerbalnote,dieam27.Mai1968vomAuswärtigenAmt (AA)aufWunschder DreiMächte (USA,Frankreich,Großbritannien)gegenüberdiesenabgebenwurde.DasimSchreibenvonBundeskanzler KonradAdenauervon1954genannteundinderFragezitierteSelbstverteidigungsrechtalsGrundsatzdesallgemeinenVölkerrechtsknüpftandasVorliegen einerunmittelbarenbedrohungderus-streitkräfteindeutschlandan.esbietet keinerechtsgrundlagefüretwaigekontinuierlichedatenerhebungenimdeutschenhoheitsgebiet,diemiteingriffenindasfernmeldegeheimnisverbunden sind. Es gibt daher auch keinen Anwendungsfall. 19.Triffteszu,dassdieVerwaltungsvereinbarungvon1968,diedenAlliiertendasRechtgibt,deutscheDiensteumAufklärungsmaßnahmenzubitten, nur bis 1990 genutzt wurde? SeitderWiedervereinigungwurdenkeineErsuchenseitensderVereinigten StaatenvonAmerika,GroßbritanniensoderFrankreichsaufderGrundlageder Verwaltungsvereinbarungenvon1968/1969zumArtikel10-Gesetzmehrgestellt.
12 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 20. Kann die USA auf dieser Grundlage in Deutschland legal tätig werden? Auf die Antwort zu den Fragen 17 und 19 wird verwiesen. 21. Sieht Bundesregierung noch andere Rechtsgrundlagen? FürMaßnahmenderTelekommunikationsüberwachungausländischerStellenin DeutschlandgibtesimdeutschenRechtkeineGrundlage.ImÜbrigenwirdauf die Antwort zu Frage 17 verwiesen. 22.AufwelcherGrundlageinternationalenoderdeutschenRechtserheben nachkenntnisderbundesregierungamerikanischediensteausus-sicht Kommunikationsdaten in Deutschland? AufdieAntwortzuFrage17wirdverwiesen.ImÜbrigenistderBundesregierungnichtbekannt,dassamerikanischeNachrichtendiensteinDeutschland Kommunikationsdaten erheben. Ergänzend wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 23.WashatdieBundesregierungunternommen,umdieAbkommenzukündigen? DieBundesregierungsiehtkeinenAnlasszurKündigungdesZusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut. FürdieAufhebungderVerwaltungsvereinbarungenausdenJahren1968/1969 hatdiebundesregierungnochimjuni2013gesprächemitderamerikanischen, britischenundfranzösischenregierungaufgenommen.dieverwaltungsvereinbarungenmitdenusaundgroßbritannienwurdenam2.august2013,die VerwaltungsvereinbarungmitFrankreichwurdeam6.August2013imgegenseitigen Einvernehmen aufgehoben. 24. Bis wann sollen welche Abkommen gekündigt werden? Auf die Antwort zu Frage 23 wird verwiesen. 25.GibtesweitereVereinbarungenderUSAmitderBundesrepublik DeutschlandoderdemBND,nachdeneninDeutschlandDatenerhoben oder ausgeleitet werden können? Welche sind das, und was legen sie im Detail fest? EsgibtkeinevölkerrechtlichenVereinbarungenmitdenUSA,nachdenenUS- Stellen Daten in Deutschland erheben oder ausleiten können.
13 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13 Drucksache 17/14560 IV. Zusicherung der NSA im Jahr WiewurdedieEinhaltungderZusicherungderamerikanischenRegierung bzw.dernsaausdemjahr1999,derzufolgebadaibling wedergegen deutscheinteressennochgegendeutschesrechtgerichtet undeine WeitergabevonInformationenanUS-Konzerne ausgeschlossenist, durch die Bundesregierung überwacht? 27. Gab es Konsultationen mit der NSA bezüglich der Zusicherung? 28.HatdieBundesregierungdenJustizministerEricHolderbzw.denVizepräsidenten Joe Biden auf die Zusicherung hingewiesen? 29.Wennja,wiestehennachAuffassungderBundesregierungdieAmerikaner zu der Vereinbarung? 30. War dem Bundeskanzleramt die Zusicherung überhaupt bekannt? DieFragen26bis30werdenaufgrundihresSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. Aufden VS NurfürdenDienstgebrauch eingestuftenantwortteilgemäß Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 1 V.GegenwärtigeÜberwachungsstationenvonUS-Nachrichtendienstenin Deutschland 31.WelcheÜberwachungsstationeninDeutschlandwerdennachEinschätzung der Bundesregierung von der NSA bis heute genutzt/mit genutzt? DurchdieNSAgenutzteÜberwachungsstationeninDeutschlandsindderBundesregierungnichtbekannt.AufdieAntwortzuFrage15sowiedieVorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. ImÜbrigenwirdaufdasbeiderGeheimschutzstelledesDeutschenBundestages hinterlegte VS Geheim eingestufte Dokument verwiesen WelcheFunktionhatnachEinschätzungderBundesregierungdergeplante Neubau in Wiesbaden (Consolidated Intelligence Center)? InwieweitwirddieNSAdiesenNeubaunachEinschätzungderBundesregierung auch zur Überwachungstätigkeit nutzen? AufwelcherdeutschenoderinternationalenRechtsgrundlagewirddasgeschehen? Das ConsolidatedIntelligenceCenter wurdeimzugederkonsolidierungder US-amerikanischenmilitärischenEinrichtungeninEuropageschaffen.Essoll dieunterstützungdes UnitedStatesEuropeanCommand,des UnitedStates Africa Command und der United States Army Europe ermöglichen. 1 Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als VS Nur für den Dienstgebrauch eingestuft. MaßgabederGeheimschutzordnungeingesehenwerden (dieseregelunggiltnochbefristetbiszum Ende der 17. Wahlperiode). 2 Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als VS Geheim eingestuft. Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
14 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode DieUS-StreitkräftehabendiezuständigendeutschenBehördenimRahmender ZusammenarbeitbeiBauvorhabenüberdenbeabsichtigtenNeubaufürdas ConsolidatedIntelligenceCenter"benachrichtigt.NachdemVerwaltungsabkommenAuftragsbautengrundsätze (ABG)1975vom29.September1982zwischendemheutigenBundesministeriumfürVerkehr,BauwesenundStadtentwicklungunddenStreitkräftenderVereinigtenStaatenvonAmerikaüberdie DurchführungderBaumaßnahmenfürunddurchdieinderBundesrepublik DeutschlandstationiertenUS-Streitkräfte (BGBI.1982IIS.893ff.)sinddiese berechtigt, das Bauvorhaben selbst durchzuführen. BeiallenAktivitätenimAufnahmestaathabenStreitkräfteausNATO-Staaten gemäßartikeliidesnato-truppenstatutsdiepflicht,dasrechtdesaufnahmestaatszuachtenundsichjedermitdemgeistedesnato-truppenstatuts nicht zu vereinbarenden Tätigkeit zu enthalten. DerUS-amerikanischenSeitewirdauchbeidieserwiebeianderenBaumaßnahmenimRahmendesNATO-TruppenstatutsingeeigneterWeiseseitensderBundesregierungdeutlichgemacht,dassdeutschesRechtauchhinsichtlichderNutzungstrikteinzuhaltenist.DabeiwirdderErwartungAusdruckverliehen,dass dies substantiiert sichergestellt und dargelegt wird. Ergänzendwirdaufden VS Geheim eingestuftenantwortteilzufrage10 verwiesen,derbeidergeheimschutzstelledesdeutschenbundestageshinterlegt ist. * 33.WashatdieBundesregierungdafürgetan,dassdieUS-Regierungunddie US-NachrichtendienstedieZusicherunggeben,sichandieGesetzein Deutschland zu halten? AufNachfragehatdieUS-SeiteimZugederlaufendenSachverhaltsaufklärung versichert, dass sie nicht gegen deutsches Recht verstoße. VI.Vereitelte Anschläge 34.WievieleAnschlägesinddurchPRISMinDeutschlandverhindertworden? 35. Um welche Vorgänge hat es sich hierbei jeweils gehandelt? 36. Welche deutschen Behörden waren beteiligt? DieFragen34bis36werdenaufgrundihresSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. ZurWahrnehmungihrergesetzlichenAufgabenstehendieSicherheitsbehörden desbundesimaustauschmitinternationalenpartnernwiebeispielsweisemit US-amerikanischenStellen.DerAustauschvonDatenundHinweisenerfolgtim RahmenderAufgabenerfüllungnachdenhierfürvorgesehenengesetzlichen Übermittlungsbestimmungen.DabeiwirdinGefahrenabwehrvorgängenanlassbezogenmitausländischenBehördenzusammengearbeitet.NachrichtendienstlichenHinweisenausländischerPartneristgrundsätzlichnichtzuentnehmen, auswelcherkonkretenquellesiestammen.dementsprechendfehltaucheine BezugnahmeaufPRISMalsmöglicheUrsprungsquelle.Fernerwirdaufdie Antwort zu Frage 1 verwiesen. * Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als VS Geheim eingestuft. Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
15 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 15 Drucksache 17/14560 ImÜbrigenwirdaufdasbeiderGeheimschutzstelledesDeutschenBundestages hinterlegte VS Geheim eingestufte Dokument verwiesen Sind die Informationen in deutsche Ermittlungsverfahren eingeflossen? WasdieimVerantwortungsbereichdesBundesgeführtenErmittlungsverfahren desgeneralbundesanwaltsbetrifft,soliegenderbundesregierungkeineerkenntnissevor,obinformationenausprisminsolcheermittlungsverfahren eingeflossensind.etwaigeinformationenausländischernachrichtendienste werdendemgeneralbundesanwaltbeimbundesgerichtshof (GBA)vondiesen nichtunmittelbarzugänglichgemacht.auchkopienvondokumentenausländischernachrichtendienstewerdendemgbanichtunmittelbar,sondernnur vondeutschenstellenzugeleitet.einzelheitenzuartundweiseihrergewinnung etwamittelsdesprogrammsprism wurdendeutschenstellennicht mitgeteilt. VII. PRISM und Einsatz von PRISM in Afghanistan 38.WieerklärtdieBundesregierungdenWiderspruch,dassderRegierungssprecherSteffenSeibertinderRegierungspressekonferenzam17.Julierläuterthat,dassdasinAfghanistangenutzteProgramm PRISM nicht mitdembekanntenprogramm PRISM desnsaidentischseiundes sichstattdessenumeinnato/isaf-programmhandele,unddertatsache,dassdasbundesministeriumderverteidigungdanacheingeräumt hat, die Programme seien doch identisch? Diebehauptete,angeblicheVerlautbarungdurchdasBundesministeriumder Verteidigung (BMVg)nacho.g.Pressekonferenz, dieprogrammeseiendoch identisch, ist inhaltlich weder zutreffend noch hier bekannt. ImÜbrigenwirdaufdasbeiderGeheimschutzstelledesDeutschenBundestages hinterlegte VS Vertraulich eingestufte Dokument verwiesen Welche Darstellung stimmt? DasBMVghatam17.Juli2013ineinemBerichtandasParlamentarischeKontrollgremiumundandenVerteidigungsausschussdesDeutschenBundestages festgestellt,dass keinenähezudenvorgängenimrahmendernationalen DiskussionumdieTätigkeitderNSAinDeutschlandund/oderEuropagesehen wird.darüberhinauswirddurcheineerklärungdernsaklargestellt,dasses sich um zwei völlig verschiedene PRISM-Programme handelt. 40.KanndieBundesregierungnachderErklärungdesBundesministeriums derverteidigung (BMVg),sienutzePRISMinAfghanistan,ihreAuffassung aufrechthalten, sie habe von PRISM der NSA nichts gewusst? Ja.DasinAfghanistanvonderUS-SeitegenutzteKommunikationssystem,das PlanningToolforResource,Integration,SynchronisationandManagement, 1 Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als VS Geheim eingestuft. Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. 2 Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als VS Vertraulich eingestuft. Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
16 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode isteinaufklärungssteuerungsprogramm,umdernato/isafinafghanistan US-AufklärungsergebnissezurVerfügungzustellen.DeutscheKräftehaben hierauf keinen direkten Zugriff. 41.AufwelcheDatenbankengreiftdasinAfghanistaneingesetzteProgramm PRISM zu? DerBundesregierungliegenkeineInformationenüberdievominAfghanistan eingesetzten US-System PRISM genutzten Datenbanken vor. VIII.DatenaustauschzwischenDeutschlandunddenUSAundZusammenarbeit der Behörden 42.InwelchemUmfangstellendieUSA (bittenachdienstenaufschlüsseln) welchen deutschen Diensten Daten zur Verfügung? ImRahmenihrergesetzlichenAufgabenerfüllungpflegendiedeutschenNachrichtendiensteeineengeundvertrauensvolleZusammenarbeitmitverschiedenenUS-amerikanischenDiensten.ImRahmendieserZusammenarbeitübermittelnUS-amerikanischeDienstedenzuständigenFachbereichenregelmäßigauch Informationen. ImÜbrigenwirdaufdasbeiderGeheimschutzstelledesDeutschenBundestages hinterlegte VS Geheim eingestufte Dokument verwiesen. * 43.InwelchemUmfangstelltDeutschland (bittenachdienstenaufschlüsseln)welchenamerikanischenundbritischensicherheitsbehörden (bitte aufschlüsseln) Daten in welchem Umfang zur Verfügung? ImRahmendergesetzlichenAufgabenerfüllungarbeitendasBfVunddasAmt fürdenmilitärischenabschirmdienst (MAD)auchmitbritischenundUS-amerikanischenDienstenzusammen.HierzugehörtimEinzelfallauchdieWeitergabe von Informationen entsprechend der gesetzlichen Vorschriften. ImÜbrigenwirdaufdieVorbemerkungderBundesregierungsowieaufdasbei dergeheimschutzstelledesdeutschenbundestageshinterlegte VS Geheim eingestufte Dokument verwiesen. * 44.WelcheKenntnissehatdieBundesregierung,dassdieUSAüberKommunikationsdatenverfügt,dieinKrisensituationen,beispielsweisebeiEntführungen, abgefragt werden könnten? BeiEntführungsfällendeutscherStaatsangehörigerimAuslandergreiftder BNDeinBündelvonMaßnahmen.EinedieserMaßnahmenisteineroutinemäßigeErkenntnisanfrage,z.B.zuderbekanntenMobilfunknummerdesentführtendeutschenStaatsangehörigen,beianderenNachrichtendiensten.EntführungenfindenganzüberwiegendindenKrisenregionendieserWeltstatt.Diese KrisenregionenstehengenerellimAufklärungsfokusderNachrichtendienste weltweit.imrahmenderallgemeinenaufklärungsbemühungeninsolchenkrisengebietendurchnachrichtendienstefallenauchsogenanntemetadaten,insbesonderekommunikationsdaten,an.darüberhinauswerdenentführungenoft * Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als VS Geheim eingestuft. Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
17 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 17 Drucksache 17/14560 vonpersonenbzw.vonpersonengruppendurchgeführt,diedembndundanderennachrichtendienstenzumzeitpunktderentführungbereitsbekanntsind. AuchdeshalbhabensichErkenntnisanfragenbeianderenNachrichtendiensten zum Schutz von Leib und Leben deutscher Entführungsopfer bewährt. ErgänzendwirdaufdasbeiderGeheimschutzstelledesDeutschenBundestages hinterlegten VS Vertraulich eingestufte Dokument verwiesen WerdenauchanderePartnerdiensteinvergleichbarenSituationenangefragt, oder nur gezielt die US-Behörden? Auf die Antwort zu Frage 44 wird verwiesen. 46.KannesnachEinschätzungderBundesregierungsein,dassdieUSAdeutschenDienstennebenEinzelmeldungenauchvorgefilterteMetadatenzur Analyse übermitteln? 47.ZuwelchemanderenZweckwerdensonstdievondenUSAzurVerfügunggestelltenAnalysetoolsnachEinschätzungderBundesregierungbenötigt? DieFragen46und47werdenaufgrundihresSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. AufdieVorbemerkungderBundesregierungsowieaufdasbeiderGeheimschutzstelledesDeutschenBundestageshinterlegte VS Geheim eingestufte Dokument wird verwiesen NachwelchenKriterienwerdengegebenenfallsdieseMetadatennach Einschätzung der Bundesregierung vorgefiltert? DieKriterien,nachdenendieNSAdieDatenvorfiltert,sindderBundesregierung nicht bekannt. 49.UmwelcheDatenvoluminahandeltessichnachKenntnisderBundesregierung gegebenenfalls? AufdasbeiderGeheimschutzstelledesDeutschenBundestageshinterlegte VS Geheim eingestuftedokumentsowieaufdiedortigeantwortzufrage42 wird verwiesen InwelcherFormhatderBNDgegebenenfallsZugangzudiesenDaten (SchnittstelleoderregelmäßigeÜbermittlungvonDatenpaketendurchdie USA)? DerBNDhatkeinenZugriffaufdieseDaten.AufdasbeiderGeheimschutzstelledesDeutschenBundestageshinterlegte VS Geheim eingestuftedokument bei der Antwort zu Frage 42 wird verwiesen. 2 1 Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als VS Vertraulich eingestuft. Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. 2 Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als VS Geheim eingestuft. Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
18 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 51.InwelcherFormhabendieNSAoderandereamerikanischeDienstenach KenntnisderBundesregierungZugangzurKommunikationsinfrastruktur in Deutschland? HabensieZugang (Schnittstellen)inDeutschland,beispielsweiseam DECIX? WelcheKenntnissehatdieBundesregierung,wiedieDiensteKommunikationsdaten in diesem Umfang ausleiten können? AufdieAntwortzuFrage15sowieaufdieVorbemerkungderBundesregierung wird verwiesen. 52.HältdieBundesregierunganihrerAussagefest,dasskeineausländischen DiensteZugangzumDECIXoderanderenzentralenKnotenpunkten haben,undwiebelegtsiedieseaussageangesichtsdervielzahlderzur Verfügung stehenden Kommunikationsdatensätze? AufdieAntwortzuFrage2wirdverwiesen.DerfürdenDE-CIXverantwortlicheeco VerbandderdeutschenInternetwirtschafte.V.hatausgeschlossen, dassdiensaoderangelsächsischedienstezugriffaufdeninternetknoten DE-CIXhattenoderhaben.DasKabelmanagementandenSwitcheswerde dokumentiert.diegesamtüberwachungperportspiegelungwürdefürjedenabgehörten10-gbit/s-portzweiweitere10-gbit/s-portserforderlichmachen dasseinichtunbemerktmöglich.sammlungendesgesamtenstreamsetwa durchdassplittenderglasfaserseienaufwändigundkaumgeheimzuhalten, weil parallel mächtige Glasfaserstrecken zur Ableitung notwendig seien. Auf die Antwort zu den Fragen 15 und 52 wird verwiesen. 54.WiebewertetdieBundesregierunggegebenenfallseinesolcheAusleitung aus rechtlicher Sicht? HandeltessichnachAuffassungderBundesregierungdabeiumeinen Rechtsbruch deutscher Gesetze? 53.KanndieBundesregierungausschließen,dass,beispielsweiseaufBasis despatriotacts,amerikanischeunternehmenwiegoogle,facebookoder Akamai,verpflichtetwerden,ihreamDECIXansetzendeSchnittstellefür amerikanischedienstezuöffnenbzw.diekommunikationsinhalteauszuleiten? AufdieAntwortzuFrage53wirdverwiesen.Insofernerübrigtsichnachderzeitigem Kenntnisstand eine rechtliche Bewertung. 55.WerdendieErgebnissederdeutschenAnalysen (egalobausus-analysetools oder anderweitig) an die USA rückübermittelt? DieDatenübermittlunganUS-amerikanischeDiensteerfolgtimRahmender ZusammenarbeitgemäßdengesetzlichenVorschriften (vgl.auchantwortzu Frage43).ErgebnissesolcherAnalysenwerdeneinzelfallbezogenunterBeachtungderÜbermittlungsvorschriftenauchandieUS-Nachrichtendiensteübermittelt.
19 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 19 Drucksache 17/14560 ImÜbrigenwirdaufdasbeiderGeheimschutzstelledesDeutschenBundestages hinterlegte VS Geheim eingestufte Dokument verwiesen. * 56.WerdenvomBNDoderBfVDatenfürdieNSAoderandereDiensteerhobenoderausgeleitet,undwennja,wo,inwelchemUmfang,undauf welcher Rechtsgrundlage? EineÜbermittlungerfolgtgemäßdengesetzlichenVorschriften.ImÜbrigen wirdaufdieantwortzudenfragen43und85sowieaufdievorbemerkungder Bundesregierung verwiesen. 58.WelcheKenntnissehatdieBundesregierung,inwelchemUmfangdie amerikanischeninternetunternehmenwieapple,google,facebookund Microsoft amerikanischen Diensten Zugriff auf ihre Systeme gewähren? DasBfVerhebtDatennurineigenerZuständigkeitimRahmendesgesetzlichen AuftragsundführtkeineAuftragsarbeitenfürausländischeDiensteaus.ÜbermittlungenvonInformationenerfolgenregulärimRahmenderFallbearbeitung aufgrundlagedes 19Absatz3desBundesverfassungsschutzgesetzes.Diefür G10-MaßnahmenzuständigeFachabteilungerhebtkeineDatenfürandere Dienste.DieseMöglichkeitistimArtikel10-Gesetzauchnichtvorgesehen.Das BfVbeantragtBeschränkungsmaßnahmennurineigenerZuständigkeitundVerantwortung. BezüglichdesBNDwirdaufdieAusführungenzuFragen31und43verwiesen. DiedorterwähnteBeteiligungderNSAimRahmenderAufgabenerfüllungnach dembnd-gesetzwurdeineinem MemorandumofAgreement ausdemjahr 2002 geregelt. Die gesetzlichen Vorgaben gelten. 57.WievielefürdenBNDoderdasBfVausgeleiteteDatensätzewerdengegebenenfallsanschließendauchderNSAoderanderenDienstenübermittelt? DasBMIhatdieachtdeutschenNiederlassungenderneuninRedestehendenInternetunternehmenumAuskunftgebeten,obsie amerikanischendienstenzugriffaufihresystemegewähren.vonsiebenunternehmenliegenantworten vor.dieunternehmenhabeneinenzugriffaufihresystemeverneint.mansei jedochverpflichtet,denamerikanischensicherheitsbehördenaufbeschlussdes FISA-CourtsDatenzurVerfügungzustellen.Dabeihandleessichjedochum gezielteauskünfte,dieimbeschlussdesfisa-courtsspezifiziertwerden,z.b. zu einzelnen/konkreten Benutzern oder Benutzergruppen. 59.WelcheKenntnissehatdieBundesregierungdarüber,welcheVereinbarungendeutscheUnternehmen,dieauchindenUSAtätigsind,mitden amerikanischennachrichtendienstentreffen,undinwieweitdieseindie Überwachungspraxis einbezogen sind? DieBundesregierunghathierzukeineKenntnisse;allerdingsunterliegenTätigkeitendeutscherUnternehmen,diesieaufUS-amerikanischemBodendurchführen, in der Regel US-amerikanischem Recht. * Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als VS Geheim eingestuft. Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
20 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 60.UnterstützendasBfVundderBNDdieNSAoderandereamerikanische Dienste bei dieser Überwachungspraxis, und wenn ja, in welcher Form? AufdieAntwortzuFrage59sowiedieVorbemerkungderBundesregierung wird verwiesen. 61.WelchemZieldientendieTreffenundSchulungenzwischenderNSAund dem BND bzw. dem BfV? TreffenundSchulungenzwischendemBNDundderNSAdientenderKooperation und der Vermittlung von Fachwissen. ImÜbrigenwirdaufdasbeiderGeheimschutzstelledesDeutschenBundestages hinterlegte VS Geheim eingestufte Dokument verwiesen WelchenInhalthattendieGesprächemitderNSAimBundeskanzleramt, und welche konkreten Vereinbarungen wurden durch wen getroffen? DiebeidenGespräche,dieam11.Januarundam6.Juni2013imBKAmtauf BeamtenebenemitderNSAgeführtwurden,hatteneinenMeinungsaustausch zuregionalenkrisenlagenundzurcybersicherheitimallgemeinenzuminhalt. Konkrete Vereinbarungen wurden nicht getroffen. 63.WasistnachEinschätzungderBundesregierungdarunterzuverstehen, dassdiensadenbndunddasbsials Schlüsselpartner bezeichnet hat? Wie trägt das BSI zur Zusammenarbeit mit der NSA bei? ImRahmenderFernmeldeaufklärungbestehtzwischendemBNDundderNSA seit mehr als 50 Jahren eine enge Kooperation. GemäßdemGesetzüberdasBundesamtfürSicherheitinderInformationstechnik (BSI-Gesetz)kommendemBSIAufgabenzurUnterstützungderGewährleistungvonCybersicherheitinDeutschlandzu.ImRahmendieserreinpräventiven Aufgaben arbeitet das BSI auch mit der NSA zusammen. ErgänzendwirdaufdasbeiderGeheimschutzstelledesDeutschenBundestages hinterlegte VS Vertraulich eingestufte Dokument verwiesen. 2 IX. Nutzung des Programms XKeyscore Vorbemerkung der Bundesregierung zu XKeyscore GemäßdengeltendenRegelungendesArtikel10-GesetzesführtdasBfVim RahmenderKommunikationsüberwachungnurIndividualüberwachungsmaßnahmendurch.Diesbedeutet,dassgrundsätzlichnurdieTelekommunikation einzelnerbestimmterkennungen (wiebspw.rufnummern)überwachtwerden darf.voraussetzunghierfürist,dasstatsächlicheanhaltspunktedafürvorliegen, dassdieperson,derdiesekennungenzugeordnetwerdenkann,inverdacht 1 Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als VS Geheim eingestuft. Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. 2 Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als VS Vertraulich eingestuft. Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Fragen an die Bundesregierung. I. Sachstand Aufklärung: Kenntnisstand der Bundesregierung und Ergebnisse der Kommunikation mit US Behörden
Fragen an die Bundesregierung Inhaltsverzeichnis I. Sachstand Aufklärung: Kenntnisstand der Bundesregierung und Ergebnisse der Kommunikation mit US Behörden II. III. Umfang der Überwachung und Tätigkeit
MehrAbhörprogramme der USA und Umfang der Kooperation der deutschen Nachrichtendienste mit den US-Nachrichtendiensten
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14456 17. Wahlperiode 26. 07. 2013 Kleine Anfrage der Fraktion der SPD Abhörprogramme der USA und Umfang der Kooperation der deutschen Nachrichtendienste mit den US-Nachrichtendiensten
MehrInterventionsfälle im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf Anregung von Bundes- und Landessicherheitsbehörden
Deutscher Bundestag Drucksache 8/7929 8. Wahlperiode 8.03.206 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Frank Tempel, Dr. André Hahn, weiterer Abgeordneter und
Mehreidesstattlichererklärungeinesehemaligenmitarbeitersderdatenauswertungsgesellschaft
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14786 17. Wahlperiode 24. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Konstantin von Notz, Beate Walter-Rosenheimer,
MehrDatenverlust im Zentrum für Nachrichtenwesen der Bundeswehr
Deutscher Bundestag Drucksache 16/6116 16. Wahlperiode 23. 07. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Homburger, Elke Hoff, Dr. Rainer Stinner, weiterer Abgeordneter
Mehrmöglich, wenndieszumausgleichaufdemausbildungsmarktundzurförderungderberufsausbildungerforderlichist.dieträgeroderdrittemüssensich
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13512 17. Wahlperiode 15. 05. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Yvonne Ploetz, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
Mehreinembußgeldvon40euroundeinempunktinderflensburgerverkehrssünderkarteigeahndetwerden.dieregelungenzudenumweltzonensollen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8166 16. Wahlperiode 19. 02. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Patrick Döring, Michael Kauch, Horst Friedrich (Bayreuth), weiterer
Mehrwerden. DerEuropäischeRathatam13.September2010einemmodifiziertenRichtlinienentwurfzugestimmt,auchmitUnterstützungderBundesregierung.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4113 17. Wahlperiode 03. 12. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, weiterer
Mehr1.WievielelandwirtschaftlicheBetriebeinDeutschlandhabennachEinschätzung der Bundesregierung ein Hofnachfolge-Problem?
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11464 17. Wahlperiode 14. 11. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Cornelia Behm, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter
Mehrgespeichertendatenzuentschlüsseln.dazusollendenerwerbernderzertifikatelizenziertecomputerprogrammeausgegebenwerden.diezertifikatesollen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1880 16. Wahlperiode 20. 06. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gisela Piltz, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Christian Ahrendt, weiterer
MehrStand der Umsetzung des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf
Deutscher Bundestag Drucksache 18/7322 18. Wahlperiode 21.01.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg, Kordula Schulz-Asche, Maria Klein-Schmeink,
MehrDas Bundesministerium der Verteidigung als Drittmittelgeber für Hochschulen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2431 16. Wahlperiode 22. 08. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Hänsel, Paul Schäfer (Köln), Cornelia Hirsch, weiterer Abgeordneter
MehrBerufshaftpflichtversicherung für ärztliche und nichtärztliche Gesundheitsberufe
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4747 17. Wahlperiode 11. 02. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Schwartze, Mechthild Rawert, Bärbel Bas, weiterer Abgeordneter
Mehraneinerpersonalauswahlgemäßartikel33absatz2desgrundgesetzesnach der Eignung,BefähigungundfachlichenLeistung derbewerberinnenund Bewerber begründen.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13781 17. Wahlperiode 06. 06. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD Drucksache 17/13593 Juristenauswahlverfahren im Bundesministerium
MehrDelegationsreise der Drogenbeauftragten der Bundesregierung nach Südamerika
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14737 17. Wahlperiode 11. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Tom Koenigs, Hans-Christian Ströbele, weiterer
MehrStädtebauliche Qualität und energetischer Zustand der Bundesbauten in Berlin
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14250 17. Wahlperiode 27. 06. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bettina Herlitzius, Daniela Wagner, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter
MehrDie Privatisierung der Gesetzgebung durch die Erstellung von Gesetzentwürfen durch Rechtsanwaltskanzleien
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9266 17. Wahlperiode 05. 04. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Wieland, Volker Beck (Köln), Jerzy Montag, weiterer Abgeordneter
MehrSichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der
Sichere E-Mail der Nutzung von Zertifikaten / Schlüsseln zur sicheren Kommunikation per E-Mail mit der Sparkasse Germersheim-Kandel Inhalt: 1. Voraussetzungen... 2 2. Registrierungsprozess... 2 3. Empfang
MehrDeutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe
Allensbacher Kurzbericht 6. Oktober 2014 Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe Zwei Drittel sind für die Erlaubnis aktiver Sterbehilfe, 60 Prozent für die Zulassung privater Sterbehilfe-Organsationen.
Mehr1.WielautetdiederzeitigedurchschnittlicheLeverageRatio (LR)derdeutschen Kreditwirtschaft nach Basel III?
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8524 17. Wahlperiode 01. 02. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, weiterer
MehrVorgängeundErkenntnissebezüglichderStiftungundderBGRsowiedieunterschiedlichenSichtweisenderFragestellerundderBundesregierungaufdie
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9292 17. Wahlperiode 11. 04. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
MehrFlughafenverfahren und Unterbringung am Flughafen Berlin Brandenburg International Willy Brandt
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8218 17. Wahlperiode 16. 12. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln), Cornelia Behm, weiterer
MehrBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9113 17. Wahlperiode 26. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, Birgitt Bender, weiterer
MehrI N N E N M I N I S T E R I U M B A D E N - W Ü R T T E M B E R G. Postfach 10 34 65 70029 Stuttgart E-Mail: poststelle@im.bwl.de FAX: 0711/231-5000
I N N E N M I N I S T E R I U M B A D E N - W Ü R T T E M B E R G Postfach 10 34 65 70029 Stuttgart E-Mail: poststelle@im.bwl.de FAX: 0711/231-5000 An den Präsidenten des Landtags von Baden-Württemberg
MehrGlaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln
Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass
MehrWirkungszeitpunkt von Beitragssatzveränderungen einer Krankenkasse auf die Beitragsbemessung von freiwillig versicherten Rentnern und Rentnerinnen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8694 16. Wahlperiode 02. 04. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, weiterer
MehrBeitragserhöhungen, sinkender Zins und andere Herausforderungen der privaten Krankenversicherung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12233 17. Wahlperiode 31. 01. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Weinberg, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
MehrStand im Aufhebungsverfahren des Hochschulrahmengesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11550 16. Wahlperiode 05. 01. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Krista Sager, Priska Hinz (Herborn), weiterer Abgeordneter
MehrWeitergabe von Patientendaten durch eine Krankenkasse an eine private Firma
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10314 16. Wahlperiode 24. 09. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, weiterer
MehrZur Situation der Hebammen und Entbindungspfleger in Deutschland
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1680 17. Wahlperiode 10. 05. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Inge Höger, Cornelia Möhring, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Lötzer, Hans-Kurt Hill, Dr. Barbara Höll und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/7713
Deutscher Bundestag Drucksache 16/7914 16. Wahlperiode 28. 01. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Lötzer, Hans-Kurt Hill, Dr. Barbara Höll und der Fraktion DIE
Mehrlösen,indemdefactoeineversorgungdritterklassestattfindet (vgl.bundestagsdrucksachen17/4782und17/5524),scheintsichdiebundesregierungnun
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9012 17. Wahlperiode 19. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Weinberg, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
MehrZerlegung der Gewerbesteuer bei Windenergie- und Photovoltaikanlagen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10099 16. Wahlperiode 07. 08. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christine Scheel, Kerstin Andreae, Birgitt Bender, weiterer Abgeordneter
Mehr1.WiebeurteiltdieBundesregierungdieEinhaltungdergesetzlichenAnforderungenandieErstellungvonBeratungsprotokollen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14757 17. Wahlperiode 16. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Nicole Maisch, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter
MehrMissstände bei im deutschen Auftrag tätigen Sicherheitsunternehmen in Afghanistan
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10228 17. Wahlperiode 03. 07. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Katja Keul, Volker Beck (Köln), weiterer
MehrTransaktionsempfehlungen im ebase Online nutzen
Transaktionsempfehlungen im ebase Online nutzen Anleitung ebase Inhalt 1. Einführung und Voraussetzungen 2. Transaktionsempfehlung für einen Kunden erstellen 3. Möglichkeiten des Kunden 4. Verwaltung von
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 17/14804. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14804 17. Wahlperiode 27. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Elke Ferner, Angelika Graf (Rosenheim), Bärbel Bas, weiterer Abgeordneter
MehrAbwerbung von Fachkräften aus den Ländern des Südens im Pflege- und Gesundheitsbereich
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14716 17. Wahlperiode 06. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Niema Movassat, Annette Groth, Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter
Mehrderbundgroßaktionärist keineneinflussaufdiedtag (Antwortzu Frage13).AußerdembeantwortetsiedieFrage14nicht,dielautete: Wird
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5308 16. Wahlperiode 10. 05. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Herbert Schui, Dr. Barbara Höll, Sabine Zimmermann, weiterer
MehrVerbraucher- und Datenschutz bei der Einführung von digitalen Zählern sicherstellen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12244 16. Wahlperiode 12. 03. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Silke Stokar von Neuforn, Hans-Josef Fell, Nicole Maisch, weiterer
MehrErwerb und Verwertung von Darlehenspaketen durch US-amerikanische Finanzinvestoren
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2927 16. Wahlperiode 12. 10. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Mechthild Dyckmans, Carl-Ludwig Thiele, Hans-Michael Goldmann, weiterer
MehrErgebnis und Auswertung der BSV-Online-Umfrage zur dienstlichen Beurteilung
Ergebnis und Auswertung der BSV-Online-Umfrage zur dienstlichen Beurteilung Es waren exakt 237 Rückmeldungen, die wir erhalten, gesammelt und ausgewertet haben und damit ein Vielfaches von dem, was wir
MehrRechtswidrige Abschiebepraxis in Bremen? Umgehung amtsärztlicher Krankschreibungen mit Hilfe externer Mediziner
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 17/1315 Landtag (zu Drs. 17/1277) 17. Wahlperiode 1. Juni 2010 Antwort des Senats auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE Rechtswidrige Abschiebepraxis in Bremen?
Mehr15 Social-Media-Richtlinien für Unternehmen!
15 Social-Media-Richtlinien für Unternehmen! Quelle: www.rohinie.eu Diese 15 Social Media Richtlinien sollte Ihr Unternehmen anwenden Glauben Sie, dass Ihr Unternehmen keine Social-Media-Richtlinien braucht?
MehrEnergieeffizienzfonds und Zuschüsse für stromintensive Unternehmen im Energie- und Klimafonds
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6729 17. Wahlperiode 03. 08. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ingrid Nestle, Daniela Wagner, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Agnes Alpers, Jan Korte, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/8707
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8845 17. Wahlperiode 05. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Agnes Alpers, Jan Korte, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und
Mehr1.WievieleeingetrageneVereine,StiftungenodergemeinnützigeKapitalgesellschaften
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1712 17. Wahlperiode 11. 05. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Lisa Paus, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter
Mehr1.BeabsichtigtdieBundesregierung,demDeutschenBundestageineEvaluation zur Riester-Rente vorzulegen?
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10889 17. Wahlperiode 28. 09. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Gerhard Schick,
Mehrsiehabenkeinesicherheitüberihrestundenzahlunddamitüberihreeinkommenshöhe,
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7004 17. Wahlperiode 19. 09. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Memet Kilic, Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln),weiterer Abgeordneter
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 16/8835. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8835 16. Wahlperiode 16. 04. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Carl-Ludwig Thiele, Jan Mücke, Gisela Piltz, weiterer Abgeordneter
MehrImporte von Produkten aus israelischen Siedlungen in der Westbank in die Europäische Union und nach Deutschland
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13511 17. Wahlperiode 15. 05. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Müller (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Agnes Brugger,
MehrDatenschutz und Datensicherheit bei sogenannten intelligenten Stromzählern
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10969 17. Wahlperiode 12. 10. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Raju Sharma, Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter und
MehrSäumniszuschläge, Beitragsschulden und Unversicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12317 17. Wahlperiode 08. 02. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Weinberg, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
MehrSpeak Up-Line Einführung für Hinweisgeber
Speak Up-Line Einführung für Hinweisgeber 1 Inhalt Hinterlassen einer neuen Nachricht... 3 Schritt 1: Hinterlassen einer neuen Nachricht über die Speak Up-Line... 3 Was passiert in der Zwischenzeit...?...
MehrNewsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012
Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge
MehrUmsetzung und Fortschreibung des Nationalen Aktionsplans Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/251 17. Wahlperiode 16. 12. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ekin Deligöz, Katja Dörner, Tabea Rößner, weiterer Abgeordneter und
MehrTätigkeit der Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen bei Krankenkassen- und (Zahn-)Ärzteorganisationen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13588 17. Wahlperiode 17. 05. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Vogler, Diana Golze, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter
MehrFragebogen zur Erhebung der Zufriedenheit und Kooperation der Ausbildungsbetriebe mit unserer Schule
Fragebogen zur Erhebung der Zufriedenheit und Kooperation der Ausbildungsbetriebe mit unserer Schule Sehr geehrte Ausbilderinnen und Ausbilder, die bbs1celle betreiben nun bereits seit einigen Jahren ein
MehrUmkehr der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG - Umsetzung in die Praxis im Land Bremen
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/1495 Landtag 18. Wahlperiode 15.07.14 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG - Umsetzung in die
MehrInformation zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Logistikmeister(in) Handlungsspezifische Qualifikationen
Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Logistikmeister(in) Handlungsspezifische Qualifikationen Grundlage für die Durchführung der Prüfung Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter
MehrInterviewsdieNotwendigkeiteinesNATO-RaketenabwehrsystemshervorgehobenundeinedeutscheBeteiligunganderFinanzierungangekündigthat,
Deutscher Bundestag Drucksache 16/9201 16. Wahlperiode 14. 05. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Alexander Bonde, Anja Hajduk, Anna Lührmann, weiterer Abgeordneter
MehrTeilunterfreiemHimmellebenmüssen.SiegehöreneinemgrößerenKreis vonafrikanischenmigrantenan,die2011vordembürgerkriegunddemkrieg
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14432 17. Wahlperiode 24. 07. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan van Aken, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2452 6. Wahlperiode 23.12.2013
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2452 6. Wahlperiode 23.12.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Hennig Foerster, Fraktion DIE LINKE Portfolio und Förderung der Agentur MV4you und ANTWORT der
MehrUmgang mit durch eine private Krankenversicherung entstandener Verschuldung von Arbeitslosengeld-II-Bezieherinnen und -Beziehern
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7452 17. Wahlperiode 25. 10. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Brigitte Pothmer, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter
MehrFRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können
Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Pau, Jan Korte, Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/5674
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5835 17. Wahlperiode 16. 05. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Pau, Jan Korte, Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter und
MehrMietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb
Mandantenveranstaltung 2015 am 04.06.2015 Malte Monjé Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Mietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb
MehrNutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinie der Website
Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinie der Website Besucher unserer Website müssen die folgenden Bestimmungen akzeptieren, um Informationen über uns, unser Unternehmen und die von uns mittels unserer
MehrUmsetzung der Richtlinie Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13101 17. Wahlperiode 17. 04. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Angelika Graf (Rosenheim), Mechthild Rawert, Dr. Marlies Volkmer,
MehrDaneben fanden Gespräche auf Expertenebene statt. Zuvor war der US-Botschaft in Berlin am 11. Juni 2013 ein Fragebogen übersandt worden.
Vorbemerkung der Bundesregierung: Die Bundesregierung hat unmittelbar nach den ersten Medienveröffentlichungen zu angeblichen Überwachungsprogrammen der USA mit der Aufklärung des Sachverhalts begonnen.
MehrBÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 18/2270 18. Wahlperiode 04.08.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lisa Paus, Christian Kühn (Tübingen), Dr. Tobias Lindner, weiterer
MehrDokumentenverwaltung im Internet
Dokumentenverwaltung im Internet WS 09/10 mit: Thema: Workflow und Rollenverteilung im Backend Gruppe: DVI 10 Patrick Plaum und Kay Hofmann Inhalt 1. Benutzer und Benutzergruppen erstellen...2 1.1. Benutzergruppen...2
MehrSozialhilfenachdemZwölftenBuchSozialgesetzbuch (SGBXII)dieKreise undkreisfreienstädte (vgl. 6Absatz1Satz1Nummer2SGBII, 3Absatz1
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5633 17. Wahlperiode 20. 04. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Rosemarie Hein, Diana Golze, Katja Kipping, weiterer Abgeordneter
MehrGPA-Mitteilung Bau 5/2002
GPA-Mitteilung Bau 5/2002 Az. 600.513 01.07.2002 Verjährung der Vergütungs-/Honoraransprüche bei Bau-, Architektenund Ingenieurverträgen (Werkverträgen) Durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des
MehrSMS/ MMS Multimedia Center
SMS/ MMS Multimedia Center der BEYOND THE NET GmbH BEYOND THE NET GmbH Seite 1 Unser Multimedia Center ist eine WEB basierende Anwendung, die es ermöglicht von einer Zentrale aus, viele Mitarbeiter zu
MehrMobile Intranet in Unternehmen
Mobile Intranet in Unternehmen Ergebnisse einer Umfrage unter Intranet Verantwortlichen aexea GmbH - communication. content. consulting Augustenstraße 15 70178 Stuttgart Tel: 0711 87035490 Mobile Intranet
Mehrwash. [J.H.-D.,AnmerkungderFragesteller]einmalaufgebauthat. [ ]Es
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5725 17. Wahlperiode 05. 05. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Claudia Roth (Augsburg), Monika Lazar, weiterer
MehrAuswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008 durch das Statistische Bundesamt und Planungen zur Bemessung der Regelsätze
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2752 17. Wahlperiode 17. 08. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gabriele Hiller-Ohm, Anette Kramme, Petra Ernstberger, weiterer Abgeordneter
MehrDE 1 DE EUROPÄISCHER VERHALTENSKODEX FÜR MEDIATOREN
DE DE DE EUROPÄISCHER VERHALTENSKODEX FÜR MEDIATOREN Der vorliegende Verhaltenskodex stellt Grundsätze auf, zu deren Einhaltung einzelne Mediatoren sich freiwillig und eigenverantwortlich verpflichten
MehrInternet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen
Publiziert in SWITCHjournal 1/2004 Internet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen Dr. Ursula Widmer, Rechtsanwältin, Bern ursula.widmer@widmerpartners-lawyers.ch Die Nutzung von Internet
MehrEinführung von De-Mail im Land Bremen
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/513 Landtag 18. Wahlperiode 10.07.2012 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU Einführung von De-Mail im Land Bremen Antwort des Senats auf die
MehrFRAGEBOGEN ANWENDUNG DES ECOPROWINE SELBSTBEWERTUNG-TOOLS
Dieser Fragebogen bildet eine wichtige Rückmeldung der Pilotweingüter über Verständnis, Akzeptanz und Effektivität des ECOPROWINE Selbstbewertung-tools für alle daran Beteiligten. Dieser Fragebogen besteht
MehrErfahrungen mit Hartz IV- Empfängern
Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November
MehrAuswertung JAM! Fragebogen: Deine Meinung ist uns wichtig!
Auswertung JAM! Fragebogen: Deine Meinung ist uns wichtig! Im Rahmen des Projekts JAM! Jugendliche als Medienforscher wurden medienbezogene Lernmodule für den Einsatz an Hauptschulen entwickelt und bereits
MehrNr 449 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (4. Session der 14. Gesetzgebungsperiode) Anfrage
Nr 449 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (4. Session der 14. Gesetzgebungsperiode) Anfrage der Abg. Ing. Mag. Meisl und J. Ebner an Landeshauptmann-Stellvertreter Dr.
MehrBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14275 17. Wahlperiode 28. 06. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten Markus Tressel, Cornelia Behm, Stephan Kühn, weiterer Abgeordneter
MehrDAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)
DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.
MehrWie ist das Wissen von Jugendlichen über Verhütungsmethoden?
Forschungsfragen zu Verhütung 1 Forschungsfragen zu Verhütung Wie ist das Wissen von Jugendlichen über Verhütungsmethoden? Wie viel Information über Verhütung ist enthalten? Wie wird das Thema erklärt?
MehrTarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA)
Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA) vom 13. September 2005* Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände,
MehrAufklärung der haftungsrechtlichen Konsequenzen aus dem Datenskandal bei der Deutschen Bahn AG
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5883 17. Wahlperiode 23. 05. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann, Dr. Valerie Wilms, weiterer
MehrMitdieserRegelungsollderMissbrauchinderLeiharbeitverhindertwerden. ZurDurchsetzungneuergesetzlicherRegelungensindaberaucheffektiveKontrollen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12165 17. Wahlperiode 28. 01. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter
MehrMindestlohn und Tarifverträge in der Callcenter-Branche und die Rolle der Politik
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12606 17. Wahlperiode 04. 03. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Jutta Krellmann, Diana Golze, weiterer Abgeordneter
MehrInternetauftritt des Bundesministeriums der Finanzen The RAP-P R der Nation says: I love cash
Deutscher Bundestag Drucksache 16/9669 16. Wahlperiode 18. 06. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Volker Wissing, Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms, weiterer
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrBayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr 80524 München Vorab per E-Mail (anfragen@bayern.landtag.de) Präsidentin des Bayer.
MehrProfessionelle Seminare im Bereich MS-Office
Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion
MehrWebalizer HOWTO. Stand: 18.06.2012
Webalizer HOWTO Stand: 18.06.2012 Copyright 2003 by manitu. Alle Rechte vorbehalten. Alle verwendeten Bezeichnungen dienen lediglich der Kennzeichnung und können z.t. eingetragene Warenzeichen sein, ohne
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
MehrPressemitteilung. Sichere Dokumente in der Cloud - Neue Open Source Dokumenten-Verschlüsselung
Sichere Dokumente in der Cloud - Neue Open Source Dokumenten-Verschlüsselung CORISECIO präsentiert auf der it-sa 2013 eine Antwort auf PRISM und Co. Dateien werden mit starken Algorithmen hybrid verschlüsselt
MehrUnisextarife, kollektive Rechnungszinssenkung und Mindestleistungen in der privaten Krankenversicherung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11997 17. Wahlperiode 02. 01. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Weinberg, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
Mehr