Inhaltsverzeichnis. Kapitel I Einführung in das Thema 1. Kapitel II Funktionen der Gläubigerinformation und ihre verfassungsrechtlichen Vorgaben 10

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1 Vorwort Inhaltsübersicht Abkürzungsverzeichnis V VII XXIX Kapitel I Einführung in das Thema 1 A. Anlass und Gegenstand der Untersuchung 1 B. U.S. Bankruptcy Code als Grundlage vergleichender Analyse 4 I. Die Bedeutung des U.S. Bankruptcy Code und des UNCITRAL Legislative Guide on Insolvency Law für die deutsche Rechtsentwicklung 4 II. Das U.S.-amerikanische Insolvenzrecht als funktional geeignete Vergleichsordnung für Fragen des Gläubigerschutzes durch Information 6 C. Gang der Darstellung 8 Kapitel II Funktionen der Gläubigerinformation und ihre verfassungsrechtlichen Vorgaben 10 A. Funktionen der Gläubigerinformation in der Insolvenz 10 I. Informationsordnung und individuelle Rechtsstellung Informationsrechte zur Durchsetzung der materiellen Rechtsstellung Informationsrechte zur Durchsetzung der verfahrensrechtlichen Beteiligungsrechte 11 II. Informationsordnung und Verfahrenstransparenz Verfahrenstransparenz durch die public policy des U.S.- amerikanischen Insolvenzrechts 13 a. Die Öffentlichkeit der gerichtlichen Verfahrensakten und der Zugang zu den Akten des Insolvenzgerichts unter dem U.S. Bankruptcy Code 14

2 XII Inhaltsverzeichnis aa. Die Herleitung der Öffentlichkeit gerichtlicher Verfahrensakten und das historische Selbstverständnis 14 bb. Inhalt und Grenzen des Rechts auf Akteneinsicht nach 11 U.S.C cc. Die Pflicht zu elektronischer Aktenführung, der weltweit jedermann mögliche Zugriff und deren Auswirkungen auf die Informationszugangspraxis 17 b. Die Öffentlichkeit der Gläubigerversammlung im U.S.- amerikanischen Insolvenzverfahren Der Grundsatz der Nichtöffentlichkeit und das Bekenntnis gegen öffentliche Kontrolle im deutschen Insolvenzrecht 19 a. Der Zugang zu den Akten des Insolvenzgerichts in Europa am Beispiel der Rechtslage in Deutschland und Italien 22 aa. Der Zugang zu den Akten des Insolvenzgerichts in Deutschland 23 bb. Der restriktive Zugang der Beteiligten zu den Akten des Insolvenzgerichts unter dem reformierten italienischen Insolvenzrecht 25 b. Der Zugang zur Gläubigerversammlung in Europa am Beispiel der Rechtslage in Deutschland und Polen 26 aa. Die Beteiligtenöffentlichkeit der Gläubigerversammlung unter der Insolvenzordnung und die Durchbrechung zu Gunsten der Pressefreiheit 26 bb. Die Beteiligtenöffentlichkeit der Gläubigerversammlung unter dem reformierten polnischen Insolvenzrecht 27 c. Der Grundsatz und die Ziele punktueller Öffentlichkeit im deutschen Insolvenzrecht 27 d. Keine Begrenzung der Informationsrechte zur Vermeidung von Verfahrensöffentlichkeit Verfahrenstransparenz durch die informatorische Einbindung der Gläubiger im deutschen Insolvenzrecht 30 a. Verfahrenstransparenz durch Gläubigeraufsicht als Zielvorgabe des UNCITRAL Legislative Guide on Insolvency Law 30 b. Verfahrenstransparenz durch Gläubigeraufsicht als Zielvorgabe der großen Insolvenzrechtsreform 31 c. Verfahrenstransparenz durch Gläubigeraufsicht als Zielvorgabe künftiger Reformen am Beispiel des GAVI 32 III. Zusammenfassung 33 B. Verfassungsrechtliche Grundlagen und Grenzen 34 I. Die Bindung von Gesetzgeber, Insolvenzgericht und Insolvenzverwalter an die grundrechtlichen Gewährleistungen Die privatrechtliche Rechtsnatur der Insolvenzverwaltung Die Bindung des Insolvenzverwalters an die Grundrechte der Verfahrensbeteiligten 36 II. Die Sachaufklärung im Insolvenzfall als Kernbestandteil von Justizgewährleistung und Eigentumsfreiheit Der Justizgewährleistungsanspruch zur Durchsetzung privater Rechte - Herleitung und Inhalt 37

3 XIII 2. Sachaufklärung als Kernbestandteil wirksamer Justizgewährleistung 38 a. Effektive Sachaufklärung als Verfassungsgebot im Rahmen gerichtlicher Rechtserkenntnis 38 b. Effektive Sachaufklärung als Verfassungsgebot im Rahmen hoheitlich organisierter Vollstreckung Justizgewährleistung bei gläubigerautonomer Insolvenzverfahrensgestaltung staatliche Restkontrolle und verfahrensrechtlicher Minderheitenschutz 41 a. Das justizgewährleistungskonforme Maß an Gläubigerautonomie im Rahmen von Rechtserkenntnis und Vollstreckung 42 b. Minderheitenschutz durch Sachaufklärung im Rahmen gläubigerautonomer Rechtsdurchsetzung 43 aa. Das individuelle Auskunftsrecht des Gläubigers in der Gläubigerversammlung als Verfassungsgebot 44 bb. Verfassungsrechtlich geforderter Umfang und praktische Wirksamkeit des individuellen Auskunftsanspruchs Zusammenfassung 46 III. Mitteilungs- und Informationspflichten als Ausprägung des Anspruchs auf rechtliches Gehör Die Mitteilungs- und Informationspflicht im Eröffnungsverfahren 48 a. Die unmittelbare rechtliche Betroffenheit als Grundlage für die Gehörsgewährung gegenüber Dritten 50 b. Besteht ein Erfordernis zur Gewährung rechtlichen Gehörs gegenüber nicht förmlich am Eröffnungsverfahren beteiligten Gläubigern? Die Mitteilungs- und Informationspflicht des Insolvenzgerichts im eröffneten Verfahren Zusammenfassung 54 IV. Die Art und Weise der Gläubigerinformation als Ausprägung von rechtlichem Gehör und Rechtsweggarantie Die Art und Weise gerichtlicher Kenntnisverschaffung und die Ausgestaltung von Rechtsbehelfsfristen im geltenden Insolvenzrecht Die verfassungsrechtlichen Grenzen der Mitteilung durch öffentliche Bekanntgabe 58 a. Das Meinungsbild in Rechtsprechung und Literatur 59 b. Die öffentliche Bekanntgabe im Insolvenzverfahren - ein grundsätzlich defizitäres Informationsmittel de lege lata 59 aa. Rechtfertigt die Verfahrenswirtschaftlichkeit die Einschränkung rechtlichen Gehörs und effektiven Rechtsschutzes? 60 bb. Ist das Insolvenzverfahren ein Massenverfahren mit einem unüberschaubaren Kreis an Beteiligten? Zusammenfassung 65 V. Informationsrechte als Ausprägung der von Art. 3 Abs. 1 GG geforderten Gleichbehandlung im Verfahrensrecht Die Vorgaben des allgemeinen Gleichheitssatzes Die defizitäre informatorische Rechtsstellung der Massegläubiger im eröffneten Verfahren 67 a. Die Beteiligung der Massegläubiger im geltenden Insolvenzrecht 67

4 XIV Inhaltsverzeichnis b. Die sachwidrige Ungleichbehandlung von Massegläubigern und stimmrechtslosen Insolvenzgläubigern Das Erfordernis informatorischer Gleichbehandlung aller (potenziellen) Insolvenzgläubiger nach Abweisung mangels Masse 70 a. Rechtsschutzgleichheit und Verfahrensrecht im Lichte der Institutsgarantie des Insolvenzverfahrens 71 b. Die informatorische Gleichbehandlung nach Abweisung des Eröffnungsantrags und Einstellung des Verfahrens mangels Masse Zusammenfassung 75 VI. Die Begrenzung der Informationsrechte durch Kredit- und Unternehmensgeheimnisschutz sowie informationeile Selbstbestimmung Die Begrenzung der Informationsrechte zum Schutz des schuldnerischen Kredits 76 a. Der Schutz des schuldnerischen Kredits als eigenständige Fallgruppe des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und Ausfluss der Privatautonomie 77 aa. Kreditgefährdung durch unwahre Aussagen über wirtschaftliche Verhältnisse 79 bb. Kreditgefährdung durch wirkungsgleiche wahre Aussagen über wirtschaftliche Verhältnisse - Solvenzvermutung im Eröffnungsverfahren 80 b. Die Informationssperre im Eröffnungsverfahren 81 aa. Die Informationssperre bei Gläubigeranträgen 81 (1) Die Durchbrechung der Informationssperre nach 23 InsO - Grenzen der öffentlichen Erstbekanntgabe von Sicherungsanordnungen 82 (2) Die Folgebekanntgabe im Eröffnungsverfahren - ein Konflikt mit dem schuldnerischen Kreditschutz? 83 (3) Der Wegfall der Informationssperre bei Gläubigeranträgen 85 bb. Keine Informationssperre bei Eigenanträgen 86 c. Zusammenfassung Die Begrenzung der Informationsrechte zum Schutz von Unternehmensgeheimnissen 88 a. Der Begriff des Unternehmensgeheimnisses und die Vorgaben der Verfassung außerhalb des Insolvenzverfahrens 89 b. Der verfassungsrechtlich vorgezeichnete Schutz von Unternehmensgeheimnissen im Insolvenzfall 91 aa. Der Unternehmensgeheimnisschutz im Insolvenzfall als Ausprägung der Justizgewährungsansprüche der Gläubiger 91 bb. Der Unternehmensgeheimnisschutz im Insolvenzfall als Ausprägung der schuldnerischen Eigentums- und Berufsfreiheit 91 (1) Der Geheimnisschutz zu Gunsten des Schuldners 92 (2) Die subsidiäre Zuordnung der Unternehmensgeheimnisse zum Schuldner 93

5 XV c. Unternehmensgeheimnisschutz im Spannungsfeld zwischen Justizgewährleistung, Eigentumsschutz und rechtlichem Gehör 94 d. Die verfassungskonforme Gewährleistung des Unternehmensgeheimnisschutzes im Insolvenzverfahren 96 e. Zusammenfassung Die Begrenzung der Informationsrechte zum Schutz des Rechts auf informationeile Selbstbestimmung 98 a. Keine Überhöhung der informationeilen Selbstbestimmung wider eine mit Allgemeinplätzen geführte ideologische Diskussion 100 b. Das Erfordernis und die konkrete Ausgestaltung der gesetzlichen Eingriffsermächtigung bei öffentlicher Bekanntgabe 103 aa. Der Begriff der personenbezogenen Daten und seine Folgen für die Regelung öffentlicher Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren 105 bb. Die Verfassungskonformität eines Ausbaus der öffentlichen Bekanntmachungen de lege ferenda 106 c. Die Auskunfts- und Akteneinsichtsrechte im Insolvenzverfahren - ein Konflikt mit dem Gebot der Normenklarheit? 107 d. Die Begrenzung der Informationsrechte zum Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts 110 e. Zusammenfassung 111 C. Die informationsfreundliche Kernthese 112 Kapitel III Gläubigerinformation im Eröffnungsverfahren 113 A. Überblick über das U.S.-amerikanische Insolvenzverfahren 113 I. Die Verfahrenseinleitung unter dem U.S. Bankruptcy Code Das Verfahren auf Schuldnerantrag - voluntary case Das Verfahren auf Gläubigerantrag - involuntary case 117 a. Der Verfahrensbeginn - commencement of an involuntary case 117 b. Die Rechtsfolgen des Gläubigerantrags und das involuntary gap 118 II. Die Informationsordnung unter dem U.S. Bankruptcy Code zwischen filing the bankruptcy petition und order for relief Keine amtswegige Information des Rechtsverkehrs über die Stellung eines Insolvenzantrags und die order for relief Die Mitteilungspflichten im Zeitraum zwischen filing the bankruptcy petition und order for relief 120 a. Die Information über den Beginn eines voluntary case 121 aa. Die Mitteilung der order for relief an bekannte Gläubiger 121 bb. Die Mitteilung über die order for relief an nicht (hinreichend) bekannte Gläubiger 122 cc. Keine besondere Mitteilung über die Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters 123 b. Die Gläubigerinformation über den Beginn eines involuntary case

6 XVI Inhaltsverzeichnis aa. Das lack of knowledge trotz Mitteilung über die order for relief und die Einsetzung eines interim trustee 124 bb. Rechtfertigung, Nachteile und Kompensation des lack of knowledge während des involuntary gap 124 (1) Die Rechtfertigung des lack of knowledge durch den Schutz des schuldnerischen Kredits 124 (2) Nachteile und Kompensation der Unkenntnis von der Stellung des Insolvenzantrags - Verteilungspriorität und Anfechtungsprivileg 125 (3) Die Verletzung des automatic stay - keine Haftung bei Unkenntnis 126 c. Die Durchführung der Mitteilungen durch Dienstleistungsanbieter und die Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel 127 aa. Die Rechtsgrundlagen für wirksame Informationsverschaffung in elektronischer Form 127 bb. National Creditor Registration Service (NCRS) und Electronic Bankruptcy Noticing (EBN) 128 cc. Die Risikotragung im elektronischen Informationsverkehr Die Informationsrechte im Zeitraum zwischen filing the bankruptcy Petition und order for relief 130 a. Der Anspruch auf Auskunft über die Stellung eines Insolvenzantrags 130 b. Der Anspruch auf Auskunft gegen den interim trustee - auch während des involuntary gap? 131 c. Problemfall Gläubigerantrag: Die Informationsnot bei der Ermittlung weiterer potenzieller Antragsteller 133 B. Gläubigerinformation im deutschen Eröffnungsverfahren 135 I. Die Mitteilungspflichten des Insolvenzgerichts im Eröffnungsverfahren Die gesetzlichen Grundlagen der Zustellung und Mitteilung 135 a. Die Rechtsgrundlagen für Zustellungen und formlose Mitteilungen 136 b. Das ausführende Organ Das zustellungs- und mitteilungsbedürftige Schriftgut 138 a. Die Mitteilungen an den antragstellenden Gläubiger 139 aa. Die formlose Mitteilung von Protokollabschriften und schuldnerischen Einlassungen 139 bb. Die Mitteilung von Sicherungsmaßnahmen 139 cc. Die Mitteilungen im Zuge der Abweisung des Eröffnungsantrags mangels Masse 141 dd. Die Mitteilung der Verfahrenseröffnung 142 ee. Die besonderen Mitteilungen in Verbraucherinsolvenzsachen b. Die Mitteilungen an die nicht förmlich am Eröffnungsverfahren beteiligten Gläubiger 145 aa. Die Mitteilung des Insolvenzantrags 145 (1) Keine individuelle Mitteilung des Insolvenzantrags an bekannte Gläubiger de lege lata 146 (2) Die Mitteilung des Insolvenzantrags an bekannte Gläubiger de lege ferenda 146

7 XVII (3) Die frühzeitige Individualisierung nicht förmlich am Eröffnungsverfahren beteiligter Gläubiger 147 bb. Keine Mitteilung von der beabsichtigten Abweisung mangels Masse und der Möglichkeit ihrer Abwendung durch Kostenvorschuss 149 (1) Kein Rechtsanspruch auf Eröffnung eines bevorschussten Insolvenzverfahrens 150 (2) Keine rechtspolitische Notwendigkeit zur Stärkung der Rechtsstellung nicht förmlich beteiligter Gläubiger mit Blick auf Vorschussleistung 154 (3) Zusammenfassung 158 cc. Die Mitteilung der Entscheidung über die Abweisung mangels Masse Zusammenfassung und Schlussfolgerungen 160 II. Die Informationsrechte der Gläubiger im Eröffnungsverfahren Die kollektive Gläubigerinformation im fakultativen vorläufigen Gläubigerausschuss 161 a. Die Einsetzung eines vorläufigen Gläubigerausschusses im Eröffnungsverfahren 162 aa. Das Meinungsbild in Rechtsprechung und Literatur 162 bb. Vorläufiger unförmlicher Gläubigerbeirat" statt vorläufiger Gläubigerausschuss? 163 cc. Die im Lichte des schuldnerischen Kreditschutzes beschränkte Zulässigkeit des vorläufigen Gläubigerausschusses 164 b. Die allgemeine Rechtsstellung des vorläufigen Gläubigerausschusses 167 c. Die informatorische Rechtsstellung der Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses Die individuellen Informationsrechte der Gläubiger im Eröffnungsverfahren 168 a. Die Einsichtnahme in die öffentlichen Bekanntmachungen 168 aa. Die Ausgestaltung der öffentlichen Bekanntmachung durch zentrale und länderübergreifende Veröffentlichung im Internet 169 bb. Die Einsicht in die öffentlich bekannt gemachten Verfahrensereignisse nach 4 InsoBekV 171 (1) Der Anspruch auf Einsicht aus 4 InsoBekV 171 (2) Die erforderlichen Mindestangaben und die zeitlichen Grenzen des Zugangs 172 cc. Die Anwendungsfälle öffentlicher Bekanntmachung im Eröffnungsverfahren 175 (1) Die öffentliche Bekanntmachung des Schuldnerantrags de lege ferenda 175 (2) Die öffentliche Bekanntmachung von Sicherungsmaßnahmen und deren Aufhebung 179 (3) Die öffentliche Bekanntmachung des Eröffnungsbeschlusses und des Antrags auf Restschuldbefreiung 180

8 XVIII Inhaltsverzeichnis (4) Die öffentliche Bekanntmachung der Abweisung mangels Masse - eine späte Einsicht des Gesetzgebers 182 dd. Praktische Beispiele öffentlicher Bekanntmachungen 184 ee. Zusammenfassung 186 b. Die Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis und die Einsichtnahme in das Handels- und Unternehmensregister 186 aa. Die insolvenzbezogenen Verfahrensereignisse im Schuldnerverzeichnis 186 bb. Die insolvenzbezogenen Verfahrensereignisse im Handelsund Unternehmensregister 187 c. Die Auskunftspflicht des Insolvenzgerichts 188 aa. Das Meinungsbild in Rechtsprechung und Literatur 189 bb. Die Auskunftsinteressen im Eröffnungsverfahren 192 (1) Die Kenntnis von der Anhängigkeit eines Eröffnungsverfahrens 192 (2) Die Kenntnis von Sicherungsmaßnahmen 195 cc. Die Handlungsverantwortung des Gesetzgebers 195 d. Das Recht auf Einsicht in die gerichtlichen Verfahrensakten 198 aa. Rechtsgrundlage, Voraussetzungen und Grenzen im Allgemeinen 198 bb. Die Zugangsvoraussetzung rechtliches Interesse" 200 (1) Das rechtliche Interesse" in Rechtsprechung und Literatur 200 (2) Das begrenzte rechtliche Interesse an Akteneinsicht nicht förmlich beteiligter Gläubiger im Eröffnungsverfahren 202 cc. Die Grenzen der Akteneinsicht 209 e. Kein allgemeiner individueller Auskunftsanspruch gegenüber dem vorläufigen Insolvenzverwalter 210 C. Zusammenfassende Würdigung 212 Kapitel IV Gläubigerinformation im eröffneten Verfahren 215 A. Überblick über das U.S.-amerikanische Insolvenzrecht 215 I. Der Verfahrensgang nach der order for relief Liquidation oder Insolvenzplanverfahren? 216 a. Das Liquidationsverfahren - order for relief unter chapter b. Das Reorganisationsverfahren - order for relief unter chapter c. Der Wechsel in eine andere Verfahrensart - conversion of acase Die Durchsetzung der materiellen Rechtsstellung 220 a. Die Durchsetzung von ungesicherten Forderungen 220 b. Die Durchsetzung von Sicherheiten Die vorzeitige Abweisung und die reguläre Beendigung eines Insolvenzverfahrens 223 a. Die vorzeitige Abweisung des Verfahrens 223 b. Sonderfall means test: Die Abweisung wegen (vermuteten) Verfahrensmissbrauchs 224

9 XIX c. Die reguläre Beendigung eines Insolvenzverfahrens - closing of a case 225 II. Die Informationsordnung des eröffneten Verfahrens Die Informationsordnung des chapter 7 Liquidationsverfahren 226 a. Die Mitteilungspflichten des Gerichts nach der order for relief 226 aa. Die Mitteilungen zur laufenden Insolvenzverwaltung 227 (1) Die Gläubigerversammlung 227 (2) Die Frist zur Forderungsanmeldung 227 (3) Die mündliche Verhandlung über die Auszahlung von Verwaltungskosten 229 (4) Die beabsichtigte Veräußerung eines Massegegenstandes bb. Die Mitteilungen im Zusammenhang mit der beantragten Restschuldbefreiung 230 cc. Die Mitteilungen im Zuge von Abweisung und regulärer Beendigung des Insolvenzverfahrens 230 (1) Die Mitteilungspflichten im Vorfeld der beabsichtigten Abweisung 230 (2) Die Mitteilungspflichten im Vorfeld der Aufhebung des Insolvenzverfahrens 231 b. Die kollektiven Informationsrechte nach der order for relief 232 aa. Die Informationsverschaffung in der Gläubigerversammlung meeting of creditors 232 (1) Die Anlässe für die Abhaltung von Gläubigerversammlungen im Verfahren nach chapter (2) Die Informationsrechte in der obligatorischen Gläubigerversammlung 233 (3) Der fakultative Schlusstermin 238 bb. Die Informationsverschaffung im Gläubigerausschuss creditors' committee 238 (1) Die Zusammensetzung und die Funktion des Gläubigerausschusses 238 (2) Die geringe praktische Bedeutung des Liquidationsausschusses 238 c. Die individuellen Informationsrechte nach der order for relief 239 aa. Die individuellen Informationsrechte gegenüber dem Insolvenzgericht und gegenüber dem U.S. trustee 239 (1) Das Akteneinsichtsrecht und der Schutz von geheimhaltungsbedürftigen Informationen 239 (2) Der Anspruch auf Anordnung der Vernehmung des Schuldners und anderer Personen examination under Rule (3) Das right to be heard 244 (4) Das Recht auf Zugang zu den Aufzeichnungen eidlicher Vernehmungen aus FRBP 2003(c) 244 bb. Der allgemeine Auskunftsanspruch gegenüber dem trustee 245 (1) Der Nachweis des Gläubigerstatus und die Anforderungen an das Informationsinteresse 245 (2) Umfang und Grenzen des Auskunftsanspruchs sowie seine Gewährleistung durch elektronische Medien 245

10 XX Inhaltsverzeichnis (3) Keine fortwirkende Informationspflicht nach Verfahrensbeendigung 247 cc. Besteht ein Auskunftsanspruch des einzelnen Gläubigers gegenüber dem Gläubigerausschuss? 247 dd. Disclosure im Rahmen der Feststellung des bestrittenen Forderungsrechts und massebezogener Aktiv- und Passivprozesse 248 (1) Die Sachaufklärung im adversary proceeding 248 (2) Die Sachaufklärung im Rahmen einer contested matter am Beispiel des Streits um das angemeldete Forderungsrecht Die Informationsordnung des chapter 11 - Reorganisationsverfahren 252 a. Die besonderen Mitteilungspflichten im Verfahren nach chapter b. Die kollektiven Informationsrechte im Verfahren nach chapter aa. Die Informationsverschaffung durch Einsetzung eines Gläubigerausschusses - creditors' committee 253 (1) Die Zusammensetzung und die Funktion des Gläubigerausschusses 253 (2) Die Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte des Gläubigerausschusses 254 (3) Geheimnisträgerschaft und Verschwiegenheitspflicht 254 bb. Die Aufklärung im Insolvenzplanverfahren - disclosure Statement 255 (1) Historischer Rückblick: Informationsdefizite unter dem früheren Bankruptcy Act 255 (2) Die Einführung des disclosure Statement durch den Bankruptcy Act (3) Der Inhalt des disclosure Statement 257 (4) Das Verfahren und die begleitenden Informationsrechte 258 c. Die individuellen Informationsrechte im Verfahren nach chapter aa. Die individuellen Informationsrechte gegenüber dem debtor inpossession 260 (1) Der allgemeine Auskunftsanspruch gegen den debtor in possession 261 (2) Die allgemeine Aufklärungspflicht des debtor in possession 261 bb. Die individuellen Informationsrechte gegenüber dem Gläubigerausschuss - creditor Information protocol 262 (1) Der allgemeine Auskunftsanspruch gegenüber dem Gläubigerausschuss 262 (2) Die fortlaufende Informationsverschaffungspflicht des Gläubigerausschusses - Committee Website 263 B. Gläubigerinformation im deutschen eröffneten Verfahren 265 I. Die bestehenden Mitteilungs- und Informationspflichten und die Einführung eines elektronischen Gläubigerinformationssystems 265

11 XXI 1. Die Mitteilungs- und Informationspflichten des Insolvenzgerichts de lege lata 266 a. Die Mitteilungen und Hinweise im Eröffnungsbeschluss: Terminbestimmungen, Forderungsanmeldung und Restschuldbefreiung 266 aa. Die Mitteilung von der Eröffnung eines deutschen Insolvenzverfahrens an einen in Deutschland registrierten Gläubiger 267 bb. Die Mitteilung von der Verfahrenseröffnung im Ausland am Beispiel der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der USA 268 (1) Die Information über die Verfahrenseröffnung unter der EulnsVO 268 (2) Die Information über die Verfahrenseröffnung unter chapter 15 des U.S. Bankruptcy Code 269 b. Die individuelle Ladung zu weiteren Gläubigerversammlungen 270 c. Die Mitteilungs- und Informationspflichten des Insolvenzgerichts zur Gewährleistung rechtlichen Gehörs und effektiven Rechtsschutzes Die Einrichtung eines elektronischen Informationsdienstes de lege ferenda 274 II. Die Informationsrechte zur Durchsetzung der verfahrensrechtlichen Beteiligtenstellung und zur Gewährleistung von Verfahrenstransparenz Die kollektive informatorische Rechtsstellung der Gläubiger im eröffneten Verfahren 277 a. Die Gläubigerversammlungen 277 aa. Die Funktion und die Aufgaben der Gläubigerversammlung 278 bb. Die obligatorischen und fakultativen Versammlungstermine 278 cc. Die Teilnahmeberechtigung und die verfahrensrechtliche Legitimationsschwelle 280 (1) Die materielle Verfahrensbeteiligung als hinreichende Teilnahmevoraussetzung 280 (2) Der verfahrensrechtliche Nachweis der Teilnahmeberechtigung 282 dd. Die informatorische Rechtsstellung der Gläubigerversammlung 283 (1) Die Anwesenheitspflicht des Insolvenzverwalters in den obligatorischen Versammlungsterminen 284 (2) Die Berichtspflichten des Insolvenzverwalters 285 (3) Die Auskunftspflicht des Insolvenzverwalters 289 (4) Die Auskunftspflicht des Schuldners, seiner organschaftlichen Vertreter und Angestellten sowie Dritter 290 (5) Die informatorische Rückkopplung zwischen Gläubigerausschuss und Gläubigerversammlung 295 (6) Die Grenzen des Informationsrechte in der Gläubigerversammlung 301 b. Der Gläubigerausschuss 303

12 XXII Inhaltsverzeichnis aa. Die Einsetzung, die Besetzung und die Funktion des Gläubigerausschusses 304 bb. Die informatorische Rechtsstellung des Gläubigerausschusses und seiner Mitglieder 306 (1) Die Anhörungs- und Stellungnahmerechte des Gläubigerausschusses 306 (2) Die Einsichtnahme- und Auskunftsrechte gegenüber dem Insolvenzverwalter 307 (3) Die Auskunftspflicht des Schuldners 308 cc. Geheimnisträgerschaft und Verschwiegenheitspflicht 308 c. Die kollektive Information der Gläubiger im Insolvenzplanverfahren 309 aa. Der darstellende Teil des Insolvenzplans 310 (1) Der fakultative Charakter der Angaben zu den Grundlagen und Auswirkungen des Insolvenzplans als rechtspolitischer Missgriff 311 (2) Der zweckentsprechende Inhalt des darstellenden Teils 313 bb. Das Informationsverfahrendes Insolvenzplanverfahrens 315 cc. Transparenzerfordernis vs. Geheimnisschutz im Insolvenzplanverfahren - ein unlösbarer Konflikt? Die individuelle informatorische Rechtsstellung der Gläubiger im eröffneten Verfahren 318 a. Die Einsichtnahme in die öffentlichen Bekanntmachungen des Insolvenzgerichts 319 aa. Die öffentlichen Bekanntmachungen zum Verfahrensbeginn 319 bb. Die öffentlichen Bekanntmachungen im Rahmen der laufenden Verwaltung 319 (1) Die Freigabe" der selbständigen schuldnerischen Tätigkeit 319 (2) Die Gläubigerversammlungen, ihre Tagesordnungen und die Beschlussfassung 320 (3) Die Verteilung 321 (4) Die Festsetzung der Vergütung von Insolvenzverwalter und Gläubigerausschussmitgliedern 322 cc. Die öffentlichen Bekanntmachungen zum Verfahrensende und im Restschuldbefreiungsverfahren 323 dd. Zusammenfassung 323 b. Die freiwillige Auskunft und Berichterstattung des Insolvenzverwalters unter Nutzung elektronischer Informationssysteme 323 aa. Der typische Informationsbestand der elektronischen Verwalterinformationssysteme 325 bb. Die rechtlichen Grundlagen, die Ausübungsvorgaben und die Grenzen freiwilliger Informationsverschaffung 325 (1) Die Rechtsgrundlage eines freiwilligen Gläubigerinformationssystems 326 (2) Die Legitimation für den Zugang zu den freiwilligen Informationssystemen 326 (3) Die Gläubigergleichbehandlung beim Zugang zu freiwilligen Informationssystemen 327

13 XXIII (4) Der gegenständliche Bereich zulässiger freiwilliger Informationsverschaffung 328 cc. Die Rechtsfolgen verweigerter, rechtswidriger oder fehlerhafter Auskunft 329 dd. Die freiwillige Informationsverschaffung im System der Informationsrechte 329 ee. Die Zukunft (freiwilliger) internetbasierter Verwalterinformationssysteme 330 c. Die Einsicht in die gerichtlichen Verfahrensakten 332 aa. Das allgemeine Akteneinsichtsrecht aus 4 InsO i.v.m. 299 ZPO 333 (1) Das Meinungsbild in Rechtsprechung und Literatur 333 (2) Die Maßgeblichkeit des materiellen Beteiligtenbegriffs für die entsprechende Anwendung von 299 ZPO 335 (3) Das Akteneinsichtsrecht der Insolvenzgläubiger aus 299 Abs. 1 ZPO 337 (4) Das Akteneinsichtsrecht der Massegläubiger und der Aus- und Absonderungsberechtigten aus 299 Abs. 1 ZPO 340 (5) Der Umfang und die Grenzen des Akteneinsichtsrechts aus 299 Abs. 1 ZPO 341 (6) Das Verhältnis der gerichtlichen Akteneinsicht zu den Informationsrechten gegenüber dem Insolvenzverwalter 351 bb. Die besonderen Einsichtsrechte in das auf der Geschäftsstelle niedergelegte Schriftgut des Insolvenzverwalters 351 (1) Die Anwendungsfälle der besonderen Einsichtsrechte 351 (2) Der Beteiligtenbegriff der besonderen Einsichtsrechte 352 (3) Das Verhältnis der besonderen Einsichtsrechte zur allgemeinen Akteneinsicht 354 d. Kein Anspruch der Insolvenzgläubiger auf Einsichtnahme in die Verwalterakten und die Geschäftsbücher des Schuldners 355 aa. Die Pflichten des Insolvenzverwalters zu Dokumentation und Rechnungslegung 356 (1) Überblick über die handeis- und steuerrechtliche Rechnungslegungspflicht des Insolvenzverwalters 357 (2) Überblick über die insolvenzverfahrensrechtlichen Dokumentations- und Rechnungslegungspflichten des Insolvenzverwalters 358 bb. Kein Anspruch der Insolvenzgläubiger auf Einsichtnahme in die Verwalterakten 359 cc. Kein Anspruch der Insolvenzgläubiger auf Einsichtnahme in die schuldnerischen Geschäftsbücher 361 e. Der individuelle Auskunftsanspruch des (stimmberechtigten) Gläubigers gegen den Insolvenzverwalter in der Gläubigerversammlung 362 aa. Die individuelle informatorische Rechtsstellung der Gläubiger im deutschen Insolvenzverfahrensrecht 362 bb. Der ungelöste Konflikt zwischen Mehrheit und Minderheit in der Gläubigerversammlung Verfahrensfortgang 364 (1) Die Folgenlosigkeit üblicher Verständnisdefizite 365

14 XXIV Inhaltsverzeichnis (2) Die Folgenlosigkeit der Verletzung vorbereitender Berichtspflichten 365 cc. Das individuelle Auskunftsrecht des Gläubigers in der Gläubigerversammlung als verfassungsrechtlich geforderter und system- sowie sachgerechter Minderheitenschutz im Verfahren 367 (1) Das individuelle Auskunftsrecht als Grundlage einer jeden mehrheitsgebundenen (Selbst-)verwaltung 368 (2) Der individuelle Auskunftsanspruch in der Gläubigerversammlung im Lichte der Ziele der informatorischen Rechtsstellung der Gläubiger im eröffneten Insolvenzverfahren 368 dd. Der Auskunftsanspruch des Gläubigers in der Gläubigerversammlung de lege lata 369 ee. Der Auskunftsanspruch des Gläubigers in der Gläubigerversammlung de lege ferenda 369 f. Kein individueller Auskunftsanspruch gegenüber dem Gläubigerausschuss 370 III. Die Informationsrechte zur Aufklärung der materiellen Rechtsstellung Kein von einem besonderen Informationsinteresse unabhängiger Auskunftsanspruch gegen den Insolvenzverwalter 372 a. Kein dem U.S.-amerikanischen Recht vergleichbarer Auskuftsanspruch gegen den Insolvenzverwalter de lege lata 372 b. Empfiehlt sich die Einführung eines Auskunftsanspruchs nach U.S.-amerikanischem Vorbild? 374 aa. Der Anfall erhöhten Arbeitsaufwandes und erhöhter Kosten als Argumente gegen die Schaffung weitergehender Auskunftsansprüche? 374 bb. Keine Sachaufklärung durch insolvenzverfahrensrechtliche Informationsrechte Die dogmatischen Grundlagen der informationellen materiellrechtlichen Rechtsstellung im insolvenzrechtlichen Einzelverfahren 376 a. Das rechtliche Schicksal des Auskunftsanspruchs im Insolvenzverfahren 377 b. Die Durchsetzbarkeit von Auskunftsansprüchen im Insolvenzverfahren Die Sachaufklärung im Rahmen insolvenzrechtlicher Einzelverfahren 381 a. Die Sachaufklärung zur Durchsetzung von Insolvenz- und Masseforderungen 382 aa. Die Aufklärungsdefizite im Rahmen der Anmeldung der Forderung zur Insolvenztabelle 382 bb. Die Sachaufklärung im Rahmen der zivilprozessualen Durchsetzung bestrittener Insolvenz- und Masseforderungen 386 (1) Sachaufklärung als im deutschen Recht primäres Anliegen des materiellen Rechts 388 (2) Sachaufklärung mit den Mitteln des Zivilverfahrensrechts 389

15 XXV (3) Besonderheiten zivilprozessualer Sachaufklärung im insolvenzrechtlichen Einzel verfahren? 392 (4) Die Sachaufklärung durch materiell-rechtliche präparatorische Auskunftsansprüche 393 (5) Das Verhältnis des allgemeinen präparatorischen Auskunftsanspruchs zu den verfahrensrechtlichen Aufklärungsmitteln 399 cc. Zusammenfassung 402 b. Die Sachaufklärung zur Durchsetzung von Aus- und Absonderungsrechten 403 aa. Fallgruppe 1: Rechtsstellung bekannt und vom Insolvenzverwalter anerkannt 405 (1) Die Obliegenheit zur Mitteilung von Aus- und Absonderungsrechten an beweglichen Sachen und Rechten 405 (2) Die Gläubigerinformation durch Inventarisierung: Masseverzeichnis und Verwalterberichterstattung 406 (3) Die informatorische Rechtsstellung des Absonderungsberechtigten ohne eigenes Verwertungsrecht 409 bb. Fallgruppe 2: Rechtsstellung unklar, aber tatsächlich aufklärbar 413 (1) Die Obliegenheit zur Mitteilung von Aus- und Absonderungsrechten an beweglichen Sachen und Rechten 417 (2) Die Aufklärung der Rechtsstellung des Vorzugsgläubigers durch Auskunftsrechte gegenüber dem Insolvenzverwalter 418 (3) Die Erstattung von Rechtsermittlungskosten zu Gunsten der Insolvenzmasse 424 cc. Fallgruppe 3: Rechtsstellung unklar und tatsächlich nicht aufklärbar - Sicherheitenpools von Warenlieferanten und Banken 427 (1) Die Bestimmung des Anteils an einer Sicherheit als unüberwindbares Informationsdefizit 428 (2) Die Oberwindung fehlender Bestimmtheit durch Sicherheitenpools von Lieferanten und Banken? 428 (3) Der Sicherheitenpool als sinnvolle Ergänzung einer großzügigen Handhabung von Informationsrechten? 430 dd. Zusammenfassung und Schlussfolgerungen 431 C. Zusammenfassende Würdigung 433 Kapitel V Gläubigerinformation nach Abweisung mangels Masse 436 A. Überblick über ausländische Insolvenzrechtsordnungen 436

16 XXVI Inhaltsverzeichnis I. Der Umgang mit massearmen Verfahren in den USA und in anderen ausländischen Rechtsordnungen Die Verfahrenskosten deckende Masse - eine alles andere als selbstverständliche Eröffnungsvoraussetzung Die Finanzierung des masselosen Verfahrens als Folgeproblem seiner Durchführung 438 a. Das moderate Ausfallrisiko des Antragstellers 439 b. Keine kostendeckende Vergütung des trustee in masselosen Verfahren 440 c. Die subsidiäre Zuständigkeit des U.S. trustee und der United States Trustee System Fund Die Abwicklung eines masselosen Liquidationsverfahrens unter chapter7 441 II. Die informatorische Rechtsstellung der Gläubiger im massearmen Liquidationsverfahren Die obligatorische Gläubigerversammlung trotz Massearmut Die Mitteilung der Masselosigkeit - notice of no dividend Der Zugang zu den Insolvenzverfahrensakten nach Aufhebung des Verfahrens wegen Masselosigkeit 443 B. Gläubigerinformation bei Masseinsuffizienz in Deutschland 444 I. Der Umgang mit massearmen Verfahren im deutschen Recht 444 II. Das Recht auf Einsicht in die gerichtlichen Verfahrensakten Der Zugang zu den Verfahrensakten nach Abweisung mangels Masse in Rechtsprechung und Literatur Die Informationsinteressen der potenziellen Insolvenzgläubiger nach Abweisung mangels Masse 450 a. Die Aufklärung verbleibender Rechtsdurchsetzungschancen 450 b. Die Transparenz des Eröffnungsverfahrens durch nachträgliche Akteneinsicht 451 c. Die Aufklärung von Umständen zur Bewertung der gegen den Schuldner gerichteten Forderung 452 d. Die verfahrensökonomische Dimension der Akteneinsicht Der Anspruch auf Akteneinsicht kraft potenzieller Insolvenzgläubigerstellung 453 a. Das autonom qualifizierte rechtliche Einsichtsinteresse 454 b. Kein Ermessen des Gerichtsvorstandes Der Umfang, die Grenzen und die Verfahrensfragen der Akteneinsicht III. Überlegungen zu einer Reform der Reform zum Konkurs des Konkurses" und der informatorischen Rechtslage de lege ferenda Die Durchführung massearmer Verfahren und ihre Finanzierung de lege ferenda Die Informationsordnung des massearmen Verfahrens de lege ferenda C. Zusammenfassende Würdigung 462

17 XXVII Kapitel VI Ergebnisse und Reformvorschläge in Thesen 464 Literaturverzeichnis 473 Sachregister 487

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