Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 GR 106/2016

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1 GR 106/2016 Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017

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3 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S Seite Haushaltssatzung 1 Allgemeine Erläuterungen zur Haushaltsstruktur im NKHR 3 Vorbericht I. Allgemeine Vorbemerkungen 13 II. Haushaltswirtschaft III. Haushaltswirtschaft IV. Haushaltswirtschaft Allgemeine wirtschaftliche Entwicklung Finanzsituation der Stadt Bietigheim-Bissingen Erläuterung zu einzelnen Ansätzen Schaubilder 20 Gesamtplan für das Haushaltsjahr Gesamtergebnishaushalt 28 Gesamtfinanzhaushalt 29 Haushaltsquerschnitt Ergebnishaushalt 30 Haushaltsquerschnitt Finanzhaushalt 31 Allgemeine Regelungen von Budgets und Deckungsfähigkeiten 33 Dezernat I Teilhaushalt Steuerung Kommunale Willensbildung 42 AMT 01 Presseamt Zentrale Funktionen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Tourismus 47 AMT 10 Haupt- und Personalamt Zentrale Funktionen Organisation und EDV Personalwesen Zentrale Dienstleistungen Krankenhäuser 56 AMT 14 Rechnungsprüfungsamt Rechnungsprüfung 58

4 AMT 23 Liegenschafts- und Rechtsamt Justiziariat Gebäudemanagement Grundstücksmanagement Kommunales Grundbuchwesen Stadtentwicklung/-planung Flächen- und grundstücksbezogene Daten Wohnungsbauförderung/Wohnungsversorgung Parkierungseinrichtungen Forstwirtschaft Landwirtschaft Wirtschaftsförderung 80 AMT 41 Kultur- und Sportamt Kommunale Museen Archiv Theater Musikpflege Musikschulen Volkshochschulen Bibliotheken Kulturpädagogische Einrichtungen Sonstige Kulturpflege Förderung des Sports Sportstätten 101 AMT 60 Baurechtsamt Stadtentwicklung/-planung Bauordnung Umweltschutzmaßnahmen 109 AMT 61 Stadtentwicklungsamt Gebäudemanagement Grünanlagen, Werkstätten und Fahrzeuge Zentrale Dienstleistungen Stadtentwicklung/-planung Flächen- und grundstücksbezogene Daten Flurneuordnung 119

5 Dezernat II Teilhaushalt AMT 20 Kämmerei Steuerungsunterstützung/Controlling Finanzverwaltung, Kasse Abgabenwesen Bereitstellung/Betrieb allgemeinb. Schulen Bereitstellung und Betrieb von Förderschulen Schülerbezogene Leistungen Sonstige schulische Aufgaben Allgemeine Förderung junger Menschen Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen Abwasserbeseitigung Friedhofs- und Bestattungswesen Allgemeine Einrichtungen und Unternehmen 164 AMT 32 Ordnungs- und Sozialamt Statistik und Wahlen Ordnungswesen Verkehrswesen Einwohnerwesen Personenstandswesen Sozialversicherung Brandschutz Soziale Einrichtungen Förderung v. Trägern d. Wohlfahrtspflege Betreuungsleistungen Sonst. Sozialen Hilfen u. Leistungen Hilf. f. j. Menschen u. ihren Fam ÖPNV Friedhofs- und Bestattungswesen Allgemeine Einrichtungen und Unternehmen 193 AMT 65 Hoch- und Tiefbauamt Gebäudemanagement Grünanlagen, Werkstätten und Fahrzeuge Stadtentwicklung/-planung Flächen- und grundstücksbezogene Daten Gemeindestraßen Kreisstraßen Landesstraßen Bundesstraßen Öffentliches Grün, Landschaftsbau Gewässerschutz/wasserbauliche Anlagen 232 AMT 70 Bauhof und Stadtgärtnerei Grünanlagen, Werkstätten und Fahrzeuge Abfallwirtschaft Öffentliches Grün, Landschaftsbau Gewässerschutz/wasserbauliche Anlagen Naturschutz und Landschaftspflege 243 Allgemeine Finanzwirtschaft - Teilhaushalt Steuern, allgemeine Zuweisungen / Umlagen Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft 250

6 Mittelfristige Finanzplanung Finanzplan Ergebnishaushalt 256 Finanzplan Finanzhaushalt 259 Anlagen 263 Nr. 1 Übersicht: Zuordnung Produktbereiche und Produktgruppen zu den Teilhaushalten 265 Nr. 2 Übersicht: Zuordnung der Erträge und Aufwendungen zu den Produktbereichen/-gruppen 269 Nr. 3 Stellenplan / Personalaufwendungen 273 Nr. 4 Übersicht: Verpflichtungsermächtigungen 290 Nr. 5 Übersicht: voraussichtlicher Stand der Rücklagen 291 Nr. 6 Übersicht: voraussichtlicher Stand der Rückstellungen 292 Nr. 7 Übersicht: voraussichtlicher Stand der Schulden 293 Nr. 8 Übersicht: voraussichtlicher Entwicklung der Liquidität 294 Nr. 9 Berechnungen zum Finanzausgleich 295 Nr. 10 Mitgliedsbeiträge 297 Nr. 11 Nachweis der übernommenen Bürgschaften 298 Nr. 12 Übersicht Schulbauprogramm 300 Nr. 13 Wirtschaftspläne der Beteiligungsunternehmen 301 (siehe extra Ausfertigung)

7 HAUSHALTSSATZUNG der Stadt Bietigheim-Bissingen für das Haushaltsjahr 2017 Auf Grund von 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der derzeitigen Fassung hat der Gemeinderat am folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 beschlossen: 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt 1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von

8 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von EUR 2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf EUR 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf EUR 5 Steuersätze Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt 1. für die Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 255 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 255 v. H. der Steuermessbeträge; 2. für die Gewerbesteuer auf 335 v. H. der Steuermessbeträge. Bietigheim-Bissingen, den Vorsitzender des Gemeinderats Kessing Oberbürgermeister 2

9 Allgemeine Erläuterungen zur Haushaltsstruktur im NKHR Der Haushaltsplan 2017 der Stadt Bietigheim-Bissingen ist mittlerweile schon der dritte doppische Produkthaushalt im Sinne des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts. Es kann als Vergleich nun wieder der Ansatz des Vorjahres und das Ergebnis des Vorvorjahres herangezogen werden. 1. Allgemeines Mit dem Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts vom 4. Mai 2009 sind in Baden- Württemberg rückwirkend zum 1. Januar 2009 die Regelungen zum Neuen Kommunalen Haushaltsund Rechnungswesen (NKHR) in Kraft getreten. Damit wird die Umstellung des kommunalen Rechnungswesens vom Geldverbrauchskonzept (Kameralistik) auf das Ressourcenverbrauchskonzept (Doppik) geregelt. Die neuen Regelungen sollten in Baden-Württemberg ursprünglich spätestens ab dem Haushaltsjahr 2016 flächendeckend angewandt werden. Inzwischen wurde der Zeitpunkt, bis zu dem alle Kommunen ihre Haushalte auf das NKHR umgestellt haben müssen, um vier Jahre auf den 1. Januar 2020 verschoben. Im Zuge der Einführung des NKHR und den verbindlichen Vorgaben der VwVProdukt- und Kontenrahmen wird der Kommunale Produktplan Baden-Württemberg in der 3. Auflage auf den Ebenen der finanzstatistikrelevanten Produktbereiche und Produktgruppen sowie der Kontenrahmen Baden-Württemberg auf der Ebene der Finanzstatistik bzw. haushaltsrechtlich relevanten Kontenebenen verbindlich. Produktplan und Kontenrahmen ersetzen die bisherige Gliederung und Gruppierung. Mit dem neuen Haushalts- und Rechnungswesen soll u.a. anhand der Erfassung des vollständigen Ressourcenverbrauchs einer Rechnungsperiode also des gesamten Verbrauchs an Personal- und Sachmitteln einschließlich Abschreibungen und Rückstellungen die Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns verbessert und transparenter dargestellt werden. Auch im NKHR bleibt die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan das Kernstück der kommunalen Finanzwirtschaft. Die Sicherstellung der stetigen Aufgabenerfüllung nach wirtschaftlichen Grundsätzen bleibt primärer Grundsatz. Jedoch verändern sich die Grundlagen der kommunalen Steuerung: - Outputorientierung (Leistungsziele) anstatt Inputsteuerung (Ausgabenermächtigung) - Vollständige Erfassung des Vermögens - Ressourcenverbrauch (periodengerechte Zuordnung von Erträgen und Aufwendungen) anstatt Geldverbrauch( Bereitstellung liquider Mittel) - Generationengerechtigkeit als Grundlage für den Haushaltsausgleich (jede Periode muss das erwirtschaften, was sie verbraucht) - Mittelfristig einheitliche Steuerung des gemeindlichen Handelns bei Kernverwaltung und Gesellschaften über das Haushalts- und Rechnungswesen sowie Erstellung eines Konzernabschlusses. 3

10 2. Konzeptionelle Grundlagen des NKHR Das neue doppische Rechnungssystem basiert auf der kaufmännischen doppelten Buchführung, angepasst an die Anforderungen der öffentlichen Verwaltung. Sie ist als Drei-Komponenten-Rechnung konzipiert: Ergebnishaushalt/-rechnung Darstellung des Ressourcenverbrauchs Finanzhaushalt/-rechnung Darstellung des Geldverbrauchs bzw. der liquiden Mittel Vermögensrechnung (Bilanz) Darstellung des Vermögens und der Schulden Der Haushaltsplan umfasst die Komponenten Ergebnisplanung und Finanzplanung. Die erste Bilanz für die Stadt Bietigheim-Bissingen (Eröffnungsbilanz) soll bis Ende des Jahres 2015 erstellt werden. Die einzelnen Bestandteile der Drei-Komponenten-Rechnung sind systematisch miteinander verbunden. Finanzrechnung Vermögensrechnung (Bilanz) Ergebnisrechnung Einzahlungen - Auszahlungen =Veränderung des Liquiditätsbestandes/ Finanzsaldo Aktiva Sachvermögen Finanzvermögen Passiva Kapitalposition (Eigenkapital) Rückstellungen Erträge - Aufwendungen =Ressourcenzuwachs oder -verzehr/ Ergebnissaldo Zahlungsströme Verbindlichkeiten Ressourcen 2.1 Ergebnishaushalt Der Ergebnishaushalt bildet sämtliche ergebniswirksame Vorgänge der laufenden Verwaltungstätigkeit ab. Der Ergebnishaushalt unterscheidet sich zum früheren Verwaltungshaushalt in der periodengerechten Zuordnung von Zahlungen und der Abbildung aller nicht zahlungswirksamen Ressourcenverbräuche (z.b. Bildung von Rückstellungen, Abschreibungen) und Ressourcenzuwächse (z.b. Auflösung von Rückstellungen, Auflösung von Ertragszuschüssen). Gegenüber den bisherigen zahlungswirksamen Rechnungsgrößen Einnahme und Ausgabe arbeitet das neue Rechnungswesen analog der kaufmännischen Buchführung mit den Rechnungsgrößen Ertrag und Aufwand (siehe auch Nr. 3). 4

11 2.1.1 Aufbau des Ergebnishaushalts 2.2 Finanzhaushalt Im Finanzhaushalt werden die Einzahlungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres ohne periodengerechte Rechnungsabgrenzung - dargestellt. Dies umfasst sowohl die Ein- und Auszahlungen des laufenden Verwaltungsbetriebs, als auch die Ein- und Auszahlungen im Zusammenhang mit Investitionen und aus Finanzierungstätigkeit (z.b. Kreditaufnahmen und -tilgungen). Der Finanzhaushalt dient dem Nachweis der Herkunft und der Verwendung der liquiden Mittel und als Liquiditätsnachweis. Er ermöglicht die Beurteilung der Liquidität neben der Ertrags- und Vermögenslage. Der Finanzhaushalt entspricht insofern auch einer Kapitalflussrechnung (Cashflow-Rechnung) Aufbau des Finanzhaushalts 5

12 2.3 Vermögensrechnung (Bilanz) In der Vermögensrechnung werden zum des Jahres Vermögen und Kapital gegenübergestellt. Das Erstellen einer Planbilanz stellt keinen Pflichtbestandteil der Haushaltsplanung im NHKR dar, somit enthält der Haushaltsplan keine Vermögensrechnung. 3. Begriffe Während in der Kameralistik die Begriffe Einnahmen und Ausgaben dominiert haben, erlangen im NKHR betriebswirtschaftliche Begriffspaare an Bedeutung. Die folgende Darstellung stellt die Grundbegriffe der Betriebswirtschaftslehre und ihre Zuordnung zu den einzelnen Teilen des Rechnungswerks des NKHR dar: Einnahmen/ Ausgaben Alle zugegangenen/veräußerten Güter und Dienstleistungen pro Rechnungsperiode (Einzahlungen/Auszahlungen und Forderungen/Verbindlichkeiten) Bisherige Rechnungsgröße der Kameralistik Einzahlungen/ Auszahlungen Zufluss bzw. Abfluss liquider Mittel in einer bestimmten Rechnungsperiode Abbildung in der Finanzrechnung Erträge/ Aufwendungen Alle verbrauchten/erbrachten Güter und Dienstleistungen pro Rechnungsperiode Abbildung in der Ergebnisrechnung Erlöse/ Kosten Alle verbrauchten/erbrachten Güter und Dienstleistungen im Leistungserstellungsprozess pro Rechnungsperiode Abbildung in der Kosten- und Leistungsrechnung 4. Aufbau und Struktur des Haushaltsplans Der Haushaltsplan enthält folgende Bestandteile Gesamtergebnishaushalt Gesamtfinanzhaushalt Haushaltsquerschnitt Teilhaushalte 4.1 Gesamtergebnishaushalt Der Gesamtergebnishaushalt entspricht der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung. Dort werden der gesamte Ressourcenverbrauch und damit das Gesamtergebnis des Haushaltsjahres ermittelt. Der Gesamtergebnishaushalt schließt mit einem Überschuss oder einem Fehlbetrag ab. 6

13 4.2 Gesamtfinanzhaushalt Der Gesamtfinanzhaushalt enthält alle zahlungswirksamen Vorgänge, die im Haushaltsjahr anfallen und den Bestand der liquiden Mittel ändern. Dies sind alle Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit Das Ergebnis des Gesamtfinanzhaushalts zeigt den voraussichtlichen Verbrauch oder Zugang an liquiden Mitteln zum Ende des Jahres. 4.3 Haushaltsquerschnitt Im Haushaltsquerschnitt werden die Erträge und Aufwendungen (Ergebnishaushalt), sowie Ein- und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen (Finanzhaushalt) nach Teilhaushalten und Ämtern dargestellt. 4.4 Teilhaushalte Der Gesamthaushalt ist in mehrere Teilhaushalte zu gliedern. Bei der Stadt Bietigheim-Bissingen entspricht die Gliederung den Dezernaten, also der örtlichen Organisation (vgl. 4 Abs. 1 GemHVO) Übersicht der einzelnen Teilhaushalte Teilhaushalt_I = Dezernat I: AMT 01 Presseamt AMT 10 Haupt- und Personalamt AMT 14 Rechnungsprüfungsamt AMT 23 Liegenschafts- und Rechtsamt AMT 41 Kultur- und Sportamt AMT 60 Baurechtsamt AMT 61 Stadtentwicklungsamt Teilhaushalt II = Dezernat II: AMT 20 Kämmerei AMT 32 Ordnungs- und Sozialamt AMT 65 Hoch- und Tiefbauamt AMT 70 Bauhof und Stadtgärtnerei Teilhaushalt III = Allgemeine Finanzwirtschaft Inhalt der Ämter-Teilhaushalte Die Ämter- Teilhaushalte sind grundsätzlich wie folgt aufgebaut: Gesamtübersicht je Ämter- Teilhaushalt bestehend aus dem a) Teilergebnishaushalt - Übersicht über die Erträge und Aufwendungen des Amtes b) Investitionsübersicht für zentrale Beschaffungen c) Produktgruppen des jeweiligen Teilhaushalts mit - Übersicht über die Erträge und Aufwendungen der Produktgruppe - Übersicht über die Investitionseinzahlungen und -auszahlungen der Produktgruppe 7

14 4.4.3 Inhalt der Produktgruppen Im Vordergrund des NKHR stehen sämtliche Leistungen (Produkte) der Stadt. Im Haushaltsplan wird jedoch grundsätzlich eine Zusammenfassung der Leistungen bzw. Produkte auf der Ebene der Produktgruppen dargestellt. Produktgruppen sind die zentralen Steuerungsobjekte im NKHR. Innerhalb der Produktgruppen erfolgen die Haushaltsplanung und die Überwachung der Budgets auf der Ebene der Kostenstellen/Aufträge und Kostenarten. Darstellung im Haushaltsplan Planungs- und Buchungsebene / Haushaltsüberwachung 5. Zahlenwerk der Produktgruppen 5.1. Ordentliches Ergebnis Im ordentlichen Ergebnis werden sämtliche direkte Erträge und Aufwendungen einer Produktgruppe abgebildet. Zudem gibt es in jedem Teilhaushalt Sammler für die nicht direkt zuordenbaren Gemeinkosten (z.b. Amtsleitung und Sekretariat). Diese Gemeinkosten werden nach Schlüsseln periodengerecht auf die einzelnen Produktgruppen des Amtes verrechnet und sind in den jeweiligen Ertrags- und Aufwandsarten der einzelnen Produktgruppen enthalten Kalkulatorisches Ergebnis Nach den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen folgt in den Produktgruppen separat der Ausweis von internen Verrechnungen und kalkulatorischen Zinsen. 8

15 5.2.1 Interne Leistungen Gegenstand der internen Leistungsverrechnungen ist die Ermittlung und Verteilung sämtlicher Steuerungs- und Serviceleistungen innerhalb einer Kommune. Die interne Leistungsverrechnung ermöglicht die vollständige Ermittlung aller Kosten sämtlicher Bereiche durch die Darstellung aller Leistungsbeziehungen zwischen der Verwaltungssteuerung, den Servicebereichen und den Produktbereichen. Es findet eine Abrechnung der Kosten für Steuerung und Service zwischen den Ämtern als Grundlage für die Kostenrechnungen innerhalb der Ämter bzw. Einrichtungen statt. Die internen Leistungsverrechnungen sind im doppischen System nicht ausschließlich im kalkulatorischen Bereich enthalten. Sobald die Verrechnung insgesamt innerhalb eines Teilhaushalts verbleibt, erfolgt der Ausweis im ordentlichen Ergebnis. Bei teilhaushaltsübergreifenden Verrechnungen werden diese im kalkulatorischen Ergebnis dargestellt. Zu den Serviceleistungen zählen beispielsweise EDV, Personalstelle, Buchhaltung, Bauhof und Gärtnerei. Diese werden nach der tatsächlichen Inanspruchnahme oder über Schlüssel verteilt. Die Steuerungsleistungen dienen in ihrer Gesamtheit der Steuerung der Stadt. Hierzu zählen die Kosten des Gemeinderats und der Ausschüsse, des Oberbürgermeisters und des Beigeordneten sowie die Kosten der Steuerungsunterstützung. Verteilt werden diese zu je 50 % über einen Schlüssel für das bereinigte Haushaltsvolumen und der Anzahl der Mitarbeiter. Verrechnungsmodell der Stadt Bietigheim-Bissingen: Steuerungsleistungen Sammler Geschäftsaufwendungen Objekt-/Gebäudekosten Gemeinkosten Ämter mit Serviceleistungen Serviceleistungen Amtsgemeinkosten allgemein Endkostenstellen (Produktgruppen) Produkte 9

16 5.2.2 Kalkulatorische Kosten Die kalkulatorische Zinsen (Zeile Nr. 28) werden nur in den Teilergebnishaushalten ausgewiesen, jedoch nicht im Gesamtergebnishaushalt, da sie nicht ergebnisrelevant sind. Der Zinssatz beträgt bei der Stadt Bietigheim-Bissingen 4,0 %. 6. Nummernsystematik Die Ämter-Teilhaushalte sind mit Amt XX wobei XX für die jeweilige Ämterkennung steht. Beispiel: Amt 20: Teilhaushalt der Kämmerei Produktgruppen: Produktgruppen (PG) bestehen aus einer 4-stelligen Nummer entsprechend der Vorgaben des Produktplans Baden-Württemberg. Beispiel: 5530: Friedhofs- und Bestattungswesen Gesplittete Produktgruppen: Sind die Produkte einer Produktgruppe (PG) unterschiedlichen Teilhaushalten zugeordnet, werden die Produktgruppen in allen beteiligten Teilhaushalten aufgeführt und durch einen dreistelligen Zusatz (getrennt durch einen Bindestrich) dem Teilhaushalt zugeordnet. Beispiel: Friedhofs- und Bestattungswesen (Amt 20) Von der Finanzstatistik vorgeschrieben wird in einigen Bereichen (z.b. Schulen, Kinderbetreuung) auf die sechste bzw. achte Stelle tiefer gegliedert. Beispiel: Gymnasien Kindertageseinrichtungen 0 6 Jährige Auszug aus der Haushaltsstruktur: 10

17 Investitionen: Die Investitionen werden wie folgt dargestellt: Hochbau: 7. XXX XXX. XXX Objekt Nr. Lfd. Nr. Investitionsart 700 Investitionen 705 Zuwendungen 715 Beiträge 770 Vermögensveräußerung Beispiel: Modernisierung Bahnhof Tiefbau: 8. XXXX XXXX. XXX PG Lfd. Nr. Investitionsart 700 Investitionen 705 Zuwendungen 715 Beiträge 770 Vermögensveräußerung Beispiel: Radweg entl. Carl- Benz- Straße Investitionsaufträge für bewegliche oder immaterielle Vermögensgegenstände: 7 XX XXXX XXX XX Amt PG Lfd. Nr. Auftragsart 10= Beschaffung AV 30= Erwerb Finanzanlagen 35= Aktivdarlehen 40= gewährt. Zuwendungen 60= Zuschüsse. + Beiträge 70= Veräußerung + Rückzahlungen Beispiel: Fahrzeuge/Maschinen Brandschutz

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19 VORBERICHT Der Vorbericht gibt einen Überblick und damit eine Einführung in die Haushaltswirtschaft der Stadt. Er gibt zudem eine Vorschau auf die künftigen Investitionen, ihre Finanzierungsmöglichkeiten samt Auswirkungen auf die künftige Haushaltswirtschaft. I. Vorbemerkungen Einwohnerzahl (Volkszählung) Einwohner (Volkszählung) Einwohner (Volkszählung) Einwohner Einwohner Einwohner Einwohner Einwohner Einwohner Einwohner Einwohner Einwohner Einwohner Einwohner Einwohner Einwohner Einwohner Einwohner Markungsfläche Markung Bietigheim/Metterzimmern Markung Bissingen/Untermberg ha 01 Ar 980 ha 83 Ar ha 84 Ar Steuerkraftsumme a) insgesamt ,00 EUR ,00 EUR b) je Einwohner 1.479,88 EUR 1.654,68 EUR 13

20 II. Haushaltswirtschaft 2015 Der Gemeinderat hat die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 am 09. Dezember 2014 beschlossen. Der Haushaltsplan 2015 umfasst a) im Ergebnishaushalt: Ordentliche Erträge Ordentliche Aufwendungen Ordentliches Ergebnis b) im Finanzhaushalt: Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit Zahlungsmittelüberschuss aus lfd. Verwaltungstätigkeit Einzahlungen aus Investitionstätigkeit Auszahlungen aus Investitionstätigkeit Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit Änderung des Finanzmittelbedarfs Die erforderliche Nachtragshaushaltssatzung wurde vom Gemeinderat am 23. Juni 2015 beschlossen. Der Haushaltsplan 2015 hat sich durch den Nachtragshaushaltsplan 2015 wie folgt verändert: Haushaltsplan 2015 Nachtragsplan 2015 Veränderung Ordentliches Ergebnis Zahlungsmittelüberschuss aus lfd. Verwaltungstätigkeit Änderung des Finanzmittelbedarfs Durch die Umstellung auf das neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) und die damit verbundene Aufstellung einer Eröffnungsbilanz zum ist der Abschluss des Jahres 2015 noch nicht vollständig abgeschlossen, daher ist es leider noch nicht möglich, zum jetzigen Zeitpunkt einen aussagekräftigen Rechnungsabschluss vorzulegen. Die Eröffnungsbilanz ist zur Prüfung beim städtischen Rechnungsprüfungsamt. Die Abschlussarbeiten für das Jahr 2015 werden derzeit fortgeführt, es müssen noch verschiedene Korrekturbuchungen, Abschreibungen und Abschlussbuchungen erfolgen. Sobald die Eröffnungsbilanz und der Rechnungsabschluss 2015 geprüft sind, werden diese den Gemeinderat vorgelegt. Es zeigt sich, dass das Jahr 2015 durch die hohen Steuereinnahmen - welche jedoch auch durch einmal-effekte entstanden sind sehr positiv darstellt. Im neuen Haushaltsrecht ist es 14

21 möglich und sinnvoll, in solchen Situationen Rückstellungen für die Belastungen der Folgejahre zu bilden. Daher werden wir vorschlagen sowohl für die Auswirkungen des Finanzausgleichs, bedingt durch eine hohe Steuerkraft im Jahr 2015 für das Planjahr 2017 und auch für mögliche Steuerrückzahlungen entsprechende Rückstellungen zu bilden. Diese Mittel sind somit in der Übersicht der Liquidität zwar vorhanden, jedoch bleiben Sie vorerst für einen bestimmten Zweck reserviert. Die tatsächlich frei verfügbaren Mittel sind also um diesen Betrag geringer. Im Fall der Rückstellungen für die FAG-Auswirkungen werden die Rückstellungen dann in 2017 wieder aufgelöst und verbessern das Ergebnis im Ergebnishaushalt. Auch mit diesen Rückstellungen wird der Saldo des Ergebnishaushalts positiv ausfallen, daher können die Mittel in eine Ergebnisrücklage zugeführt werden und u.a. für den negativen Saldo des Ergebnishaushalts in 2017 zur Deckung herangezogen werden. III. Haushaltswirtschaft 2016 Der Gemeinderat hat die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 am 08. Dezember 2015 beschlossen. Der Haushaltsplan 2016 umfasst a) im Ergebnishaushalt: Ordentliche Erträge Ordentliche Aufwendungen Ordentliches Ergebnis b) im Finanzhaushalt: Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit Zahlungsmittelüberschuss aus lfd. Verwaltungstätigkeit Einzahlungen aus Investitionstätigkeit Auszahlungen aus Investitionstätigkeit Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit Änderung des Finanzmittelbedarfs Die erforderliche Nachtragshaushaltssatzung wurde vom Gemeinderat am 28. Juni 2016 beschlossen. Der Haushaltsplan 2016 hat sich durch den Nachtragshaushaltsplan 2016 wie folgt verändert: Haushaltsplan 2016 Nachtragsplan 2016 Veränderung Ordentliches Ergebnis Zahlungsmittelüberschuss aus lfd. Verwaltungstätigkeit Änderung des Finanzmittelbedarfs

22 In der Betrachtung der Liquidität des Ergebnishaushalts wird ein Zahlungsmittelüberschuss von erwirtschaftet. Dieser Überschuss soll zur Finanzierung der Investitionen dienen. Das vorgegebene Ziel soll sein, dass die Abschreibungen also die Darstellung des Werteverzehrs des Anlagevermögens abzüglich der aufgelösten Ertragszuschüsse und Beiträge in voller Höhe erwirtschaftet wird. Dieses Ziel wird im Nachtragsplan 2016 nicht erreicht. Bei der Gegenüberstellung von Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ist für das Jahr 2016 ein Finanzierungsmittelbedarf von rund 31,4 Mio. zu verzeichnen, um diesen Betrag werden sich die liquiden Mittel bis Jahresende bei planmäßigem Verlauf reduzieren. Die Liquiden Mittel werden sich somit von 42,5 Mio. auf ca. 11,1 Mio. verringern. IV. Haushaltswirtschaft Allgemeine wirtschaftliche Entwicklung Aufgrund des unerwartet kräftigen Jahresauftakts wird die Wirtschaftsleistung in Deutschland in diesem Jahr zwar noch um 1,9 Prozent steigen, zumindest für das nächste Jahr sieht es aber mau aus. So das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung in Berlin. "Der Brexit belastet zukünftig vor allem den Außenhandel, außerdem drücken nicht mehr so stark steigende Konsumausgaben aber auch die geringere Zahl an Arbeitstagen die Wachstumsrate. Für 2017 erwarten die Experten gerade mal ein Wirtschaftswachstum von 1%, 2018 wird eine Steigerung von 1,6% erwartet. Die Beschäftigung steigt zwar weiter, verliert aber an Dynamik. Mittelfristig etwas optimistischer ist das Ifo-Institut in München. Danach dürfte insgesamt das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2016 um 1,8 Prozent zulegen und damit mit einer etwas höheren Rate als im vergangenen Jahr (1,7 Prozent). Im Jahr 2017 dürfte sich der reale Anstieg auf 1,6 Prozent belaufen. Kalenderbereinigt, d.h. unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Zahl von Arbeitstagen, nimmt die gesamtwirtschaftliche Produktion in diesem Jahr um 1,7 Prozent und im nächsten Jahr um 1,8 Prozent zu. Wie die Wirtschaft sich in der Zukunft tatsächlich entwickeln wird, lässt sich,wie die oben aufgeführten Beispiele zeigen, nur schwer schätzen. Die Prognosen für das Wirtschaftswachstum sind starken Schwankungen unterworfen und werden im Laufe eines Jahres mehrfach angepasst. So rechnen die Forscher des Instituts für Weltwirtschaft (IWF) in Kiel mit einem Zuwachs des Bruttoinlandsproduktes (BIP) in Deutschland um 1,9 Prozent für 2016, um 1,7 Prozent für 2017 und um 2,1 Prozent für Damit nehmen sie ihre Prognose für 2017 um 0,4 Prozentpunkte zurück. 2. Finanzsituation der Stadt Bietigheim-Bissingen Mit dem Haushaltsplan 2015 erfolgte bei der Stadt Bietigheim-Bissingen der Umstieg auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht (NKHR). Diese Umstellung fordert eine gänzlich neue Sichtweise auf den städtischen Haushalt. Unter Allgemeine Erläuterungen zur Haushaltsstruktur im NKHR sind die wesentlichen Veränderungen des NKHR nochmals beschrieben. Mit dem nun vorgelegten Haushaltsplan für das Jahr 2017 kann man mit den Jahren 2015 und 2016 nun wieder zwei Jahre zum Vergleich heranziehen, wobei die Abschlusszahlen 2015 noch Änderungen unterworfen sein werden, aber dennoch eine, - wenn auch eingeschränkte - Vergleichbarkeit zulassen. Die Beurteilung der Leistungsfähigkeit der Stadt Bietigheim-Bissingen lässt sich im Wesentlichen an drei Parameter feststellen: 16

23 Ordentliches Ergebnis: Das ordentliche Ergebnis ist der Saldo aus ordentlichen Aufwendungen und ordentlichen Erträgen in einem Haushalts-/Rechnungsjahr. Der Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses gilt als bedeutendste Kenngröße zur Beurteilung der Generationsgerechtigkeit. Ist das ordentliche Ergebnis im Hinblick auf einen Mehrjahreshorizont positiv, so kann man daraus den Schluss ziehen, dass eine generationengerechte Haushaltspolitik betrieben wird/wurde. Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit: In der Betrachtung der Liquidität des Ergebnishaushalts soll ein Zahlungsmittelüberschuss erwirtschaftet werden, damit ein Beitrag zur Finanzierung der Investitionen geleistet werden kann. Ziel sollte es sein, die Abschreibungen als Darstellung des Werteverzehrs des Anlagevermögens abzüglich der aufgelösten Ertragszuschüsse und Beiträge in voller Höhe zu erwirtschaften. Somit könnte die Vermögenssubstanz erhalten und neue Investitionen finanziert werden. Änderung des Zahlungsmittelbestandes Die Veränderung des Zahlungsmittelbestandes auf Jahresende sagt aus, in welchem Umfang sich der Kassenbestand innerhalb eines Jahres verändert. Das Ergebnis des Finanzhaushalts entspricht der Darstellung einer Kapitalflussrechnung (Cashflow-Rechnung). Im Ergebnis des Haushaltsplans 2017 und der mittelfristigen Finanzplanung bis 2020 stellen sich die genannten Parameter wie folgt dar: EUR EUR EUR EUR Ordentliches Ergebnis Zahlungsmittelüberschuss aus lfd. Verwaltungstätigkeit Änderung des Finanzmittelbestands Zielsetzung des Ressourcenverbrauchskonzepts im NKHR ist es, dass die ordentlichen Erträge und die ordentliche Aufwendungen im Gesamtergebnishaushalt unter Berücksichtigung von Fehlbeträgen aus Vorjahren ausgeglichen sein sollen ( 24 GemHVO). Hier gilt das Gesamtdeckungsprinzip, dass alle Erträge der Teilhaushalte zur Deckung aller Aufwendungen der Teilhaushalte zur Verfügung stehen. Die Teilergebnishaushalte selbst müssen nicht ausgeglichen sein. Die Abschreibungen und Rückstellungen sind im NKHR komplett in den Haushaltsausgleich einzubeziehen und der dadurch entstehende Ressourcenverbrauch ist zu decken. Diese Ausgleichsregel ist u. a. Ausfluss des Prinzips der intergenerativen Gerechtigkeit, wonach jede Generation die von ihr verbrauchten Ressourcen durch Entgelte und Abgaben wieder ersetzen soll, so dass damit nachfolgende Generationen nicht belastet werden. Sofern die Abschreibungen durch Erträge erwirtschaftet werden, stehen diese Mittel wiederum für Investitionen zur Verfügung. Da der Haushaltsausgleich durch die Erwirtschaftung der Abschreibungen schwieriger geworden ist, wurde eine mehrstufige Haushaltsausgleichsregelung vorgesehen und der Deckungsgrundsatz auf einen mehrjährigen Zeitraum ausgedehnt. Die einzelnen Stufen des Haushaltsausgleichs stellen sich wie folgt dar: 17

24 1. Ausnutzung aller Sparmöglichkeiten und Ertragsmöglichkeiten 2. Verwendung der Ergebnisrücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses und/oder pauschale Kürzung von Aufwendungen (globaler Minderaufwand) 3. Verwendung von Überschüssen des Sonderergebnisses aus außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen oder Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses 4. Vortrag des Fehlbetrags in den Ergebnishaushalt der drei folgenden Haushaltsjahre 5. Verrechnung eines verbleibenden Fehlbetrags auf das Basiskapital (Das Basiskapital darf nicht negativ werden) Damit Kommunen, die vor dem auf das NKHR umsteigen, nicht benachteiligt werden, wurde im Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts eine Sonderregelung getroffen. Danach richtet sich bis zum Jahr 2020 der Haushaltsausgleich noch nach den kameralen Bestimmungen, sodass nicht zahlungswirksame Aufwendungen wie z.b. Abschreibungen nicht erwirtschaftet werden müssen. Der Haushaltsplan 2017 weist trotz der Auflösung der FAG-Rückstellungen beim ordentlichen Ergebnis einen negativen Saldo von rund EUR aus, hier sind jedoch die Abschreibungen in Höhe von EUR enthalten. Der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit stellt nur die zahlungswirksamen Geldflüsse dar. Bei der mehrjährigen Betrachtung zeigt sich, dass zum einen das ordentliche Ergebnis für die Jahre 2017 bis 2019 positiv abschließt, also die Abschreibungen erwirtschaftet werden. Zum anderen in den Folgejahren auch ein deutlich höherer Zahlungsmittelüberschuss entstehen wird. Die Auszahlungen für Baumaßnahmen 2017 belaufen sich auf 17,1 Mio. EUR. Trotz Einzahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von 6,6 Mio. EUR verbleibt bei Gesamtauszahlungen aus Investitionstätigkeit von 24,6 Mio. EUR ein negativer Gesamtsaldo (Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit) von 18,0 Mio. EUR. Die liquiden Mittel werden sich bei planmäßigem Vollzug des Haushalts bis Jahresende 2017 um einen Betrag von 21,1 Mio. EUR verringern. 3. Erläuterung zu einzelnen Ansätzen 3.1 Ergebnishaushalt: Das Grundsteueraufkommen beträgt 2017 voraussichtlich EUR. Die Gewerbesteuer ist wie im Vorjahr mit 38 Mio. EUR veranschlagt. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ist für das Jahr 2017 mit EUR veranschlagt. Der Berechnung des Einkommensteueranteils im Haushaltsplan liegt ein Gesamtanteil von 6,0 Mrd. EUR multipliziert mit der Schlüsselzahl 0, zugrunde. Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer der Stadt Bietigheim-Bissingen wird 2017 voraussichtlich EUR betragen und berechnet sich aus dem Gesamtanteil mit 828 Mio. EUR multipliziert mit der Schlüsselzahl 0, Beim Aufkommen aus der Vergnügungssteuer wird 2017 mit EUR gerechnet wird die Stadt Bietigheim-Bissingen aufgrund des steuerlich sehr erfreulichen Jahres 2015 keine Schlüsselzuweisungen nach der mangelnden Steuerkraft bekommen. Allerdings erhält die Stadt 2017 die Kommunale Investitionspauschale mit EUR. Dafür wurde die für die Investitionspauschale maßgebliche Einwohnerzahl mit 72 EUR multipliziert. Die sonstigen Zuweisungen belaufen sich auf EUR. An Erträgen nach dem Familienleistungsausgleich wird mit EUR gerechnet. 18

25 Die Zuweisungen und Zuwendungen für laufende Zwecke belaufen sich 2017 auf EUR. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um Sachkostenbeiträge für Schulen mit rd. 2,7 Mio. EUR, Zuweisungen für die Musikschule mit rd EUR, Zuweisungen für Kindertagesstätten mit rd. 4,25 Mio. EUR sowie Zuweisungen für Straßen mit rd EUR. Die Zinserträge werden sich 2017 voraussichtlich auf EUR belaufen. Aufgrund der derzeitigen Zinsniveaus werden sie 2017 um rd EUR geringer als 2016 ausfallen. Die Personalaufwendungen steigen 2017 gegenüber dem Vorjahr mit EUR um EUR an. Die geplanten Zinsaufwendungen betragen 500 EUR. Hierbei handelt es sich um Zinsen für eventuelle Kassenkredite. Bei den weiteren Zinsaufwendungen sind Erstattungszinsen zur Gewerbesteuervollverzinsung mit EUR eingeplant. Die Aufwendungen für Umlagen (Finanzausgleichs-, Kreis- und Gewerbesteuerumlage) erhöhen sich gegenüber 2016 um knapp 3,3 Mio. EUR. Der Umlagesatz für die Finanzausgleichsumlage beträgt für ,26 v. H. Bei der Kreisumlage ist ein Hebesatz von 29,5 v. H. eingeplant. Die Verwaltungsumlage an die Region ist mit EUR veranschlagt. Der Vervielfältiger für die Gewerbesteuerumlage 2017 beträgt 68 v. H. 3.2 Finanzhaushalt: Die Rückflüsse von Darlehen sind mit EUR veranschlagt. Hierbei handelt es sich um Aufwendungsdarlehen für die Förderung des Baus und Erwerbs von Familienheimen und Eigentumswohnungen für kinderreiche und junge Familien und Alleinerziehende. Die Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen sind mit EUR veranschlagt. Davon entfallen 4,8 Mio. EUR auf Erlöse für Grundstücks- und Bauplatzflächen. Die Stadt ist seit schuldenfrei. Auch 2017 ist keine Kreditaufnahme vorgesehen. Die einzelnen investiven Maßnahmen sind im Planwerk mit Erläuterungen versehen, somit wird hier auf eine detaillierte Auflistung verzichtet. 4. Schaubilder Auf den folgenden Seiten werden in einzelnen Schaubildern die wichtigsten Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen nochmals zusammengefasst dargestellt. Bietigheim-Bissingen, im Oktober 2016 Kölz Bürgermeister 19

26 Ergebnishaushalt: Erträge Plansatz 2016 Plansatz 2017 EUR % EUR % 1 Steuern und ähnliche Abgaben , ,16 davon Grundsteuer , ,33 Gewerbesteuer , ,04 Gemeindeanteil an Einkommensteuer/Umsatzsteuer , ,75 Andere Steuern u. steuerähnliche Einnahmen , ,03 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen und , ,94 aufgelöste Invest.zuwendungen/-beiträge davon Schlüsselzuweisungen u. sonstige allg.zuweisungen , ,51 Zuweisungen und Zuschüsse (von Bund, Land, , ,37 Gemeinden, -verbänden und sonst. Bereichen) Auflösung Sonderposten , ,06 3 Öffentlich-rechtliche Entgelte , ,71 4 Privatrechtliche Leistungsentgelte , ,51 5 Kostenerstattungen und Kostenumlagen , ,93 6 Zinsen und ähnliche Erträge , ,89 7 Sonstige ordentliche Erträge , ,85 SUMME DER ORDENTLICHEN ERTRÄGE , ,00 Steuern und ähnliche Abgaben 9,71% 2,93% 1,51% 2,89% 3,85% Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen und aufgelöste Invest.zuwendungen/- beiträge Öffentlich-rechtliche Entgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und Kostenumlagen 12,94% Zinsen und ähnliche Erträge 66,16% Sonstige ordentliche Erträge 20

27 Ergebnishaushalt: Aufwendungen Plansatz 2016 Plansatz 2017 EUR % EUR % 11 Personalaufwendungen , ,60 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen , ,98 14 Planmäßige Abschreibungen , ,18 15 Schuldzinsen , ,11 16 Transferaufwendungen , ,56 davon Zuweisungen, Zuschüsse , ,16 Umlagen , ,72 davon Finanzausgleichsumlage , ,39 Kreisumlage, Umlage Regionalverband , ,87 Gewerbesteuerumlage , ,45 17 Sonstige ordentliche Aufwendungen , ,57 SUMME DER ORDENTLICHEN AUFWENDUNGEN , , ,57% #BEZUG! ######## ######## Personalaufwendungen 37,56% 27,60% Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Zuweisungen, Zuschüsse Umlagen Schuldzinsen 0,11% 6,18% 24,98% Sonstige ordentliche Aufwendungen 21

28 Steuereinnahmen Millionen Gewerbesteuer andere Steuern steuerähnl. Erträge Gewerbesteuer abzgl. Gew.steuerumlage Grundsteuer Öffentl. rechtliche Entgelte Im Ansatz der anderen Steuern und steuerähnlichen Erträge sind die Hundesteuer, Vergnügungssteuer und die Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich beinhaltet. Unter den öffentl. rechtlichen Entgelte sind die Gebühren und Entgelte zu verstehen. Allgemeine Zuweisungen vom Land Mio. EUR Anteil Einkommenssteuer Anteil Umsatzsteuer Finanzzuweisungen Auflösung Rückstellungen FAG Summe Bei den Gemeindeanteilen an der Einkommen- und Umsatzsteuer wird mit einem Zuwachs von rd. 2,28 Mio. EUR gerechnet. Die Stadt erhält im Haushaltsjahr 2017 an Finanzzuweisungen > nach der mangelnden Steuerkraft ( 5 Abs. 2 FAG) 0 EUR > Investitionspauschale ( 4 FAG) EUR Zwischensumme EUR > Auflösung Rückstellungen FAG EUR EUR 22

29 Entwicklung der Umlagen 25 Mio. EUR Finanzausgleichsumlage Gewerbesteuerumlage Kreisumlage Bemessungsgrundlage für die Kreis- und Finanzausgleichsumlage ist die Steuerkraftsumme 2017 der Stadt, die auf den Ergebnissen des (sehr guten) Haushaltsjahres 2015 basiert. Bei den Umlagen entsteht im Vergleich von 2017 gegenüber 2016 tatsächlich ein Zuwachs von rd EUR. Dieser wird aber durch die Auflösung der Rückstellungen aus dem FAG reduziert (siehe farbliche Absetzungen der Balken). Die Veranschlagung der Kreisumlage 2017 erfolgt mit dem Umlagesatz in Höhe von 29,5 v.h. (Vorjahr 30 v.h.). Gegenüberstellung Steuern/Zuweisungen und Umlagen 90 Mio. EUR Steuern, Zuweisungen Umlagen Netto-Steuereinnahmen Die rote Linie zeigt die Erträge aus Steuern und Zuweisungen bereinigt um die Umlagen auf. Dies sind die in der Netto-Betrachtung frei verfügbaren Einnahmen. Auch hier zeigt die Auflösung der FAG-Rückstellungen ihre positive Wirkung. 23

30 Finanzhaushalt:Einzahlungen Plansatz 2016 Plansatz 2017 EUR % EUR % 4 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen , ,97 davon 1.vom Bund , ,89 2.vom Land , ,15 3.von unternehm. und übrigen Bereichen , ,93 5 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen , ,30 6 Veräußerung von Sachvermögen , ,35 8 Einzahlungen für sonstige Invest.tätigkeiten , ,38 GESAMTEINZAHLUNGEN FINANZHAUSHALT , ,00 0,30% Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 73,35% Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen 25,97% Veräußerung von Sachvermögen 0,38% Einzahlungen für sonstige Invest.tätigkeiten Die Mittel aus Zuweisungen des Bundes und Landes sind von den entsprechenden Bauauszahlungen abhängig; sie wurden soweit wie möglich festgestellt und zu Finanzierungszwecken eingeplant reduzieren sich die Investitonszuwendungen um rd. 0,75 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr. Im Jahr 2017 sind für Grundstückserlöse 4,8 Mio. EUR veranschlagt. 24

31 Finanzhaushalt: Auszahlungen Plansatz 2016 Plansatz 2017 EUR % EUR % 10 Erwerb von Grundstücken und Gebäuden , ,19 11 Baumaßnahmen , ,54 12 Erwerb von bewegl. Sachvermögen , ,62 13 Erwerb von Finanzvermögen , ,45 14 Investitionsförderungsmaßnahmen , ,20 GESAMTAUSZAHLUNGEN FINANZHAUSHALT , ,00 69,54% Erwerb von Grundstücken und Gebäuden Baumaßnahmen 8,19% Erwerb von bewegl. Sachvermögen 6,20% #BEZUG! ######## Erwerb von Finanzvermögen 9,45% Investitionsförderungsmaßnahmen 6,62% Die Stadt plant Bauinvestitionen in Höhe von rd. 17,11 Mio. EUR. Im Vergleich zu 2016 ist dies eine Reduzierung um rund 6,45 Mio EUR. Weitere EUR sind für die Förderung von Investitionen Dritter geplant. Beim Erwerb von Grundstücken ist ein Ansatz in Höhe von 2,015 Mio. EUR vorgesehen. Der Saldo im Grundstücksverkehr beläuft sich auf rd. 2,785 Mio. EUR im Plus (Veräußerungserlöse 4,8 Mio. EUR abzgl. Grunderwerbe 2,015 Mio. EUR). 25

32 Investitionen und Nettoinvestitionsrate 30 Millionen 28, , ,24 14,64 14,09 20,23 10, ,28 5,01-0,95-3, Baumaßnahmen Erwerb von bewegl. Vermögen Invest.förder.maßnahmen Nettoinvestitionsrate Die Nettoinvestitionsrate ist der Zahlungsmittelüberschuss aus lfd. Verwaltungstätigkeit. Sie stellt damit ein wichtiges Merkmal für die kommunale Eigenfinanzierungskraft von Investitionen dar. 26

33 Gesamtplan für das Haushaltsjahr 2017 Gesamtergebnishaushalt Gesamtfinanzhaushalt Haushaltsquerschnitt Ergebnishaushalt Haushaltsquerschnitt Finanzhaushalt 27

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39 Allgemeine Regelungen von Budgets und Deckungsfähigkeiten 1. Budgets und Deckungsfähigkeiten 1.1 Rechtsgrundlagen 4 GemHVO - Teilhaushalte, Budgets 18 GemHVO - Grundsatz der Gesamtdeckung 19 GemHVO - Zweckbindung 20 GemHVO - Deckungsfähigkeit 1.2 Regelungen bei der Stadt Bietigheim-Bissingen Der Haushaltsplan der Stadt Bietigheim-Bissingen ist nach der örtlichen Organisation gegliedert und in 3 Teilhaushalte und darunter in Ämter-Teilhaushalte aufgeteilt. Sämtliche ergebniswirksam beplanten bzw. zu bebuchenden Sachkonten in den Ämter-Teilhaushalten bilden die grundlegenden Budgeteinheiten gemäß 4 GemHVO. Teilhaushalte und Ämter-Budgets: Teilhaushalt_I = Dezernat I: AMT 01 Presseamt AMT 10 Haupt- und Personalamt AMT 14 Rechnungsprüfungsamt AMT 23 Liegenschafts- und Rechtsamt AMT 41 Kultur- und Sportamt AMT 60 Baurechtsamt AMT 61 Stadtentwicklungsamt Teilhaushalt II = Dezernat II: AMT 20 Kämmerei AMT 32 Ordnungs- und Sozialamt AMT 65 Hoch- und Tiefbauamt AMT 70 Bauhof und Stadtgärtnerei Teilhaushalt III = Allgemeine Finanzwirtschaft 33

40 Zur Ausgestaltung der Mittelüberwachung sowie der Verteilung von Verantwortlichkeiten können Unterbudgets gebildet werden. Unterbudgets bestehen aus sämtlichen Sachkonten in Kombination mit folgenden Kontierungsobjekten: Profitcenter (Produktgruppen) Kostenstellen Kostenstellengruppen Sämtliche Unterbudgets eines Teilhaushaltes bilden zusammen das Gesamtbudget des jeweiligen Teilhaushaltes. Sind zur Wahrung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung unterjährig neue Kontierungsobjekte oder Sachkonten/Kostenarten anzulegen, ist die Kämmerei ermächtigt, diese in bestehende Budgeteinheiten oder gegebenenfalls in neue Budgeteinheiten zu integrieren, soweit dies der Systematik in diesen Grundsätzen zum Haushaltsvollzug entspricht. Je Budget/Unterbudget werden für den Sachaufwand Budgeteinheiten gebildet, in der alle Kontierungsobjekte enthalten sind. Die Budgets umfassen grundsätzlich die Kontengruppen der ordentlichen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Kontenklasse 42), Transferaufwendungen (Kontenklasse 43) sowie sonstige ordentliche Aufwendungen (Kontenklasse 44) Deckungsfähigkeiten innerhalb von Budgets Innerhalb eines Budgets gilt der Grundsatz der gegenseitigen Deckungsfähigkeit Deckungsfähigkeit über mehrere Budgets hinweg Nach 20 Abs. 2 GemHVO können Aufwendungen, die nicht nach 20 Abs. 1 GemHVO deckungsfähig sind, für gegenseitig oder einseitig deckungsfähig erklärt werden, wenn sie sachlich eng zusammenhängen. Personal- und Versorgungsaufwand (Konten 40* und 41*) sowie das Sachkonto (Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten) werden budgetübergreifend für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Aufwendungen für die Unterhaltung von Bürogeräten und Büromöbel (Konten und ) Die Aufwendungen für Reinigung, Reinigungsmittel, Auftragsarbeiten, Müllbeseitigung (Konten ), sowie die Unterhaltung der Reinigungsgeräte ( ) Aufwendungen für gebäudebezogene Steuern und Versicherungen (Konto ) Aufwendungen für Gebäudeunterhaltung und die Unterhaltung der Außenanlagen (Konten und ) 34

41 Aufwendungen für die Unterhaltung von Fernsprecheinrichtungen und Unterhaltung von Schulmöbeln (Konten , , ) Aufwendungen für Heizung und Versorgungsabgaben (Konten , und ) Erträge und Aufwendungen für Leistungsverrechnungen des Bauhofs/der Stadtgärtnerei (Konten 3811 und 4811) Aufwendungen für die Unterhaltung der Grünanlagen (Konto ) Erträge und Aufwendungen für interne Leistungen (Konten 92* und 96*) werden über die Teilhaushalte hinweg für einseitig und gegenseitig deckungsfähig erklärt. Aktivierte Eigenleistungen (Konten 3711*)führen zu einer Ergebnisverbesserung in der jeweils leistenden Produktgruppe. Diese Verbesserung ist jedoch nicht zahlungswirksam und ermächtigt damit auch nicht zu zahlungswirksamem Mehraufwand. Aus diesem Grund sind Erträge aus aktivierten Eigenleistungen nicht in den Budgeteinheiten enthalten. Die planmäßigen Abschreibungen (Konten 47*) werden über die Teilhaushalte hinweg als gegenseitig deckungsfähig erklärt. Die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten (Konten 357*)sind über alle Teilhaushalte hinweg unecht deckungsfähig mit den Aufwendungen aus planmäßigen Abschreibungen. Die kalkulatorischen Zinsen (Konten 9711* und 9811*) werden über die Teilhaushalte hinweg als gegenseitig deckungsfähig erklärt. Bildung und Auflösung von Rückstellungen (Konten 3582*) Bildung und Auflösung von Rücklagen (Konto ) 1.3 Unechte Deckungsfähigkeiten / Zweckbindung von Mitteln Zweckgebundene Mehrerträge/Mehreinzahlungen wachsen jeweils den nach ihrer Zweckbestimmung zuständigen Aufwendungsansätzen/Auszahlungsansätzen zu. Nur zahlungswirksame Mehrerträge ermächtigen zu zahlungswirksamem Mehraufwand/Mehrauszahlungen. Im THH 3 Allgemeine Finanzwirtschaft sind sämtliche Erträge und Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen unecht deckungsfähig. 35

42 2. Mindererträge und Mindereinzahlungen Mindererträge beeinträchtigen das Ergebnis der Produktgruppe bzw. des Teilhaushalts, in dem sie entstehen und damit auch das Ergebnis des Gesamthaushalts. Mindereinzahlungen aus zahlungswirksamen Mindererträgen sowie aus Investitionsmaßnahmen im Finanzhaushalt beeinflussen den geplanten Liquiditätssaldo. Die Produkt- bzw. Teilhaushaltsverantwortlichen haben veranschlagte Erträge und Einzahlungen aus Investitionstätigkeit, mit deren Realisierung bzw. Eingang nicht mehr gerechnet werden kann, der Kämmerei zu melden. 3. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen Planabweichungen in Form von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sind nur zulässig, wenn das Gesamtergebnis und die damit verbundene Zielerreichung nicht gefährdet sind. Die Zuständigkeit für die Bewilligung von Planabweichungen richtet sich nach der Hauptsatzung. 4. Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren dürfen im Rahmen der im Haushaltsplan veranschlagten und ggf. von der Rechtsaufsicht genehmigten Verpflichtungsermächtigungen eingegangen werden. Nach 86 Abs. 5 GemO dürfen Verpflichtungen überplanmäßig oder außerplanmäßig eingegangen werden, wenn ein dringendes Bedürfnis besteht und der in der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen nicht überschritten wird. Die Zuständigkeit für die Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen richtet sich nach der Hauptsatzung, analog der Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen. 5. Weitere Grundsätze Für Mehraufwendungen bei kalkulatorischen Kosten, der Durchführung des inneren Verrechnungsverkehrs und im Zuge des Rechnungsabschlusses ist die Kämmerei ermächtigt, in eigener Zuständigkeit Korrekturen und Anpassungen vorzunehmen. Erfahrungen anderer Städte im Vollzug des ersten doppischen Haushaltsplans haben gezeigt, dass es zur Wahrung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung notwendig werden kann, bestimmte Sachverhalte abweichend zur Planung zu behandeln. Auch hierfür wird die Kämmerei ermächtigt, gegebenenfalls notwendige Berichtigungen vorzunehmen. 36

43 THH I Allgemeine Verwaltung, Baurecht, Stadtplanung Teilergebnishaushalte der Ämter AMT 01 AMT 10 AMT 14 AMT 23 AMT 41 AMT 60 AMT 61 Presseamt Haupt- und Personalamt Rechnungsprüfungsamt Liegenschafts- und Rechtsamt Kultur- und Sportamt Baurechtsamt Stadtentwicklungsamt 37

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127 THH II Finanz-, Ordnungs- und Sozialverwaltung, Bauamt Teilergebnishaushalt der Ämter AMT 20 AMT 32 AMT 65 AMT 70 Kämmerei Ordnungs- und Sozialamt Hoch- und Tiefbauamt Bauhof und Stadtgärtnerei 121

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140 ist zum get Die neue Turnhalle wird als zweiteilbare Halle errichtet. D 134

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151 Haushaltsplan 2017 Nr. Investitionsmaßnahmen Einzahlungs- und Auszahlungsarten Vorl. Ergebnis : Schule im Sand Erweiterungsbau 6 = Summe Einzahlungen aus Investitionstätigkeit EUR Ansatz 2016 EUR Ansatz 2017 EUR VE 2017 EUR Planung 2018 EUR Planung 2019 EUR Planung EUR Auszahlungen für Baumaßnahmen = Summe Auszahlungen aus Investitionstätigkeit = Saldo aus Investitionstätigkeit = Gesamtkosten der Maßnahme Erläuterungen: Maßnahme entsprechend dem beschlossenen Schulentwicklungsplan Weitere Ansätze: 2021: : Gesamtkosten: ca. 6,05 Mio. Vergabeart: VOF-Verfahren erford. für Leistungen nach 35 HOAI (Gebäude und Innenräume) Baubeginn: 2019 Baufertigstellung: 2021 Die Schule im Sand wird seit dem Schuljahr 2015/16 als Gemeinschaftsschule geführt. Die Grundschule ist bereits Ganztagsgrundschule. Da ab dem neuen Schuljahr nun in allen Klassenstufen 1 bis 10 Ganztagsbetreuung angeboten wird, ist mittelfristig eine Umorganisation im Gebäudebestand und ein Neubau eines Fachraumtrakts erforderlich. Durch Abbruch des eingeschossigen, nicht unterkellerten und maroden Toiletten- und Werkraumflügels am östlichen Ende des Gebäudeteils B und Anbau eines neuen, mehrgeschossigen Trakts an gleicher Stelle können die erforderlichen Flächen zentral auf dem Schulgelände untergebracht werden. Durch Umbauten im Bestand können große Teile des bestehenden Gebäudeteils B über den im Neubautrakt geplanten Erschließungskern mit Aufzug erschlossen werden. 145

152 Haushaltsplan 2017 Nr. Investitionsmaßnahmen Einzahlungs- und Auszahlungsarten Vorl. Ergebnis 2015 EUR : Campus Bissingen: Waldschule Erweiterung 6 = Summe Einzahlungen aus Investitionstätigkeit Ansatz 2016 EUR Ansatz 2017 EUR VE 2017 EUR Planung 2018 EUR Planung 2019 EUR Planung EUR Auszahlungen für Baumaßnahmen = Summe Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 2018: : : = Saldo aus Investitionstätigkeit = Gesamtkosten der Maßnahme Erläuterungen: Maßnahme entsprechend dem beschlossenen Schulentwicklungsplan Die Waldschule ist seit dem Schuljahr 2015/16 zweizügige Gemeinschaftsschule. Auf dem Campus Bissingen werden auch weiterhin insgesamt 5 Züge der Sekundarstufe in den beiden Schulen Waldschule und Realschule Bissingen angeboten. Deshalb werden beide Schulen baulich als Einheit betrachtet. Die vielen einzelnen Gebäudeteile sollen verbunden werden. Der geplante Neubautrakt soll deshalb nicht nur der Unterbringung der durch die Schulentwicklung erforderlichen Nutzflächen dienen, sondern auch zu einer baulichen Verbindung von Waldschule und Mensa führen. Gleichzeitig soll er als neuer Kopfbau den Campus prägen und eine Eingangssituation im Nordwesten des Schulgeländes markieren. Dabei kann ein Anschluss der Hauptgeschosse in den bestehenden Gebäuden an den geplanten Aufzug erreicht werden. Durch die Umbauten wird auch gleichzeitig die Barrierefreiheit für das Gebäude erreicht. Durch einen kleineren östlichen Anbau an den Fachraumtrakt der Realschule werden weitere Flächen bereitgestellt. Gesamtkosten: ca. 6,8 Mio. (Anteil Waldschule ) Vergabeart: VOF-Verfahren erford. für Leistungen nach 35 HOAI (Gebäude und Innenräume) Baubeginn: 2017 Baufertigstellung: : Schulbauförd. Gemeinschafts-/Realschulen 1 + Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 6 = Summe Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 13 = Summe Auszahlungen aus Investitionstätigkeit = Saldo aus Investitionstätigkeit = Gesamtkosten der Maßnahme

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185 Funktionszulagen Arbeitsmedizinische Untersuchungen/ Erholungsfürsorge Verbrauchsmaterial EUR EUR EUR 179

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202 196

203 197

204 Haushaltsplan 2017 Gebäudeunterhaltung 2017 Verwaltungsgebäude Rathaus Bietigheim allgemeine Unterhaltung technische Betriebseinrichtung Einbau T-30-Türelemente im Treppenhaus Neugestaltung Flure + Treppenhaus Dachdämmung Traufbereich Fensteraustausch Marktplatz Arkaden allgemeine Unterhaltung technische Betriebseinrichtung Rathaus Bissingen allgemeine Unterhaltung technische Betriebseinrichtung Toil./Sani Bücherei barrierefreie Toil Marktplatz allgemeine Unterhaltung technische Betriebseinrichtung Fensteranstrich Lateinschule allgemeine Unterhaltung technische Betriebseinrichtung Luftüberwachungsgeräte Hauptstr allgemeine Unterhaltung technische Betriebseinrichtung Malerarbeiten in Büros Hauptstraße allgemeine Unterhaltung technische Betriebseinrichtung Karl-Mai-Allee allgemeine Unterhaltung technische Betriebseinrichtung Wohn- und Geschäftsgebäude Lateinschule (Whg.) Marktplatz Arkaden allgemeine Unterhaltung technische Betriebseinrichtung technische Hausmeisterdienste

205 Haushaltsplan 2017 Marktplatz Kronenzentrum allgemeine Unterhaltung technische Betriebseinrichtung Planung Beleuchtung Gr. Saal Kronenstuben allgemeine Unterhaltung technische Betriebseinrichtung Ersatz Spülmaschine Erneuerung Regelung Lüftung Hauptstraße 62 (Wohnung) Wohnung Schloss Turmstraße 7/1 500 Geisingerstr Schieringer Str. 20/ Mühlwiesenstr Karlstr Schwarzwaldstr allgemeine Unterhaltung Beleuchtung Golfbahnen Am Bürgergarten allgemeine Unterhaltung technische Betriebseinrichtung Brandschutz Leitungen UG Parkettsanierung OG 2.BA Abbruchgebäude (Farbstraße) Hornmoldhaus (Whg) Hauptstr Bauplätze 500 RS im Aurain (Whg) Obere Brühlstraße GH Untermberg Metterzimmerer Str Gerhart-Hauptmann Forsthausstraße Schieringerstr. 18/ Sudetenstraße Hauffstraße Bahnhofstraße Schleifmühlenweg Flößerstraße Hintere Schloßstr RH Untermberg Freiberger Straße Fliederweg 10/

206 Haushaltsplan 2017 Kultureinrichtungen Hornmoldhaus allgemeine Unterhaltung technische Betriebseinrichtung Geländer Hauptgebäude Luftüberwachungsgeräte Planungsrate Modernisierung Heizung Hornmoldhaus - Sommerhaus Otto-Rombach-Bücherei allgemeine Unterhaltung technische Betriebseinrichtung Hausgeld Galerie allgemeine Unterhaltung technische Betriebseinrichtung Sanierung Beleuchtung Foyer Planung Infoterminal Hauptstr Bietigheimer Schloss allgemeine Unterhaltung technische Betriebseinrichtung JKS Parkett Villa Visconti Kühlung Technik Austausch Brandmeldezentrale Haus der Vereine allgemeine Unterhaltung technische Betriebseinrichtung Kesseltausch Sportplätze Bruchwald Ellental Parkäcker allgemeine Unterhaltung technische Betriebseinrichtung Fenster 2. BA Sporthallen Sporthalle am Viadukt allgemeine Unterhaltung technische Betriebseinrichtung

207 Haushaltsplan 2017 TH Metterzimmern allgemeine Unterhaltung technische Betriebseinrichtung Übergangslösung RLT/Heizung SH II Am Bruchwald allgemeine Unterhaltung technische Betriebseinrichtung Liederkranzhaus allgemeine Unterhaltung technische Betriebseinrichtung Wohnung Jahnsporthalle allgemeine Unterhaltung technische Betriebseinrichtung SH der Gymnasien allgemeine Unterhaltung technische Betriebseinrichtung SH Schillerschule allgemeine Unterhaltung technische Betriebseinrichtung GH Untermberg allgemeine Unterhaltung technische Betriebseinrichtung SH I Am Bruchwald allgemeine Unterhaltung technische Betriebseinrichtung SH im Aurain allgemeine Unterhaltung technische Betriebseinrichtung Austausch Hallenbeleuchtung SH Schule im Buch allgemeine Unterhaltung technische Betriebseinrichtung SH GS Weimarer Weg allgemeine Unterhaltung technische Betriebseinrichtung Sanierung Flure und Umkleiden

208 Haushaltsplan 2017 Städtische Kindertageseinrichtungen Allensteiner Str allgemeine Unterhaltung technische Betriebseinrichtung Müllplatz Breslauer Str allgemeine Unterhaltung technische Betriebseinrichtung Personalzimmer Farbstr allgemeine Unterhaltung technische Betriebseinrichtung Akustikdecke 2. BA Dachsanierung 1. BA Schiebetüren Toilettenkabinen Trennwände Fliederweg allgemeine Unterhaltung technische Betriebseinrichtung Decken und Beleuchtung Belüftung Putzraum Innenräume streichen Kammgarnspinnerei allgemeine Unterhaltung technische Betriebseinrichtung Anstrich Fassade/Innenwände Lug allgemeine Unterhaltung technische Betriebseinrichtung Sanierung Personaltoilette OG Bodenbeläge OG Schmutzfänger Wifa Fenster und Vollwärmeschutz Metterzimmern Paul-Bühler-Str allgemeine Unterhaltung technische Betriebseinrichtung Müllplatz Sand allgemeine Unterhaltung technische Betriebseinrichtung Schmutzfänger Wifa Schallschutz GR3 OG Malerarbeiten

209 Haushaltsplan 2017 Streifelbach allgemeine Unterhaltung Zaunerneuerung und Instandsetzung Parkplätze Kellergerüst und Rutsche Brunnenstr allgemeine Unterhaltung technische Betriebseinrichtung Planung Anbau Werkraum Lampen Foyer Kelterstr allgemeine Unterhaltung technische Betriebseinrichtung Anstrich innen 1. BA Akustikdecken/Beleuchtung 1. BA Bodenbelag Eingang/Garderobe Leintal allgemeine Unterhaltung technische Betriebseinrichtung Containermiete Schillerstr allgemeine Unterhaltung technische Betriebseinrichtung Entenäcker allgemeine Unterhaltung technische Betriebseinrichtung Dachsanierung wegen Marderschaden Vorderer Weingartweg allgemeine Unterhaltung technische Betriebseinrichtung Erweiterung Schallschutz Südstr allgemeine Unterhaltung technische Betriebseinrichtung Hausgeld Fenstersanierung Schreinerarbeiten (Einbauschrank) Akustikdecke Kreuzäcker I allgemeine Unterhaltung technische Betriebseinrichtung Hausgeld Jalousien

210 Haushaltsplan 2017 Kreuzäcker II allgemeine Unterhaltung technische Betriebseinrichtung Hausgeld Städtische Kinderhäuser Mikado allgemeine Unterhaltung technische Betriebseinrichtung Hausgeld Malefiz allgemeine Unterhaltung technische Betriebseinrichtung Hausgeld Untermberg allgemeine Unterhaltung technische Betriebseinrichtung Buch allgemeine Unterhaltung technische Betriebseinrichtung Hausgeld Schulen Schule im Buch allgemeine Unterhaltung technische Betriebseinrichtung Schiebetür ersetzen Wand +Tür Zi Sanierung WC-Anlage UG Hauptgebäude Hillerschule allgemeine Unterhaltung technische Betriebseinrichtung Demontage Kesselanlage Villa Visconti Renovierung von zwei Klassenräumen Schillerschule allgemeine Unterhaltung technische Betriebseinrichtung Medienverkabelung Beamer Sanierung Flure Brandschutz Anbau Sicherheitsbeleuchtung Erneuerung Windfang Planung Maßnahmen Bestand

211 Haushaltsplan 2017 Schule im Sand allgemeine Unterhaltung technische Betriebseinrichtung Sanierung WC-Lehrer OG Sanierung Klassenzimmer Schule im Sand (DW) Waldschule allgemeine Unterhaltung technische Betriebseinrichtung Installation Beamer / interaktive Tafeln Realschule Bissingen allgemeine Unterhaltung technische Betriebseinrichtung Anschlüsse interaktive Tafeln Malerarbeiten Flure / Aula Instandsetzung Parkett (Musikraum) Installation Wlan Realschule im Aurain allgemeine Unterhaltung technische Betriebseinrichtung Modernisierung Eingangbereich Terrasse Saalflügel Anbau Hauswirtschaft - Erneuerung Zugang + Fenster Anbau Hauswirtschaft - Malerarbeiten Beamerinstallation für Klassenzimmer Gebäude Wilhelmstr. Bau A - Malerarbeiten Türen EG Realschule im Aurain (DW) Gymnasien allgemeine Unterhaltung technische Betriebseinrichtung Decken Anbau BAI Bodenbeläge Anbau BAI WC-Sanierung Anbau Nawi-Räume Anbau Ersatzmaßnahmen Cafeteria Sonderpäd. Bild.- u. Berat.zentrum allgemeine Unterhaltung technische Betriebseinrichtung Renovierung Klassenzimmer Ludwig-Heyd-Schule allgemeine Unterhaltung technische Betriebseinrichtung Akustik Klassenzimmer Medienverkabelung Beamer Ausbau Multimedia Referenzschule Medienerziehung

212 Haushaltsplan 2017 Schule in Metterzimmern allgemeine Unterhaltung Schieringerstr allgemeine Unterhaltung technische Betriebseinrichtung Notariat Bissingen allgemeine Unterhaltung technische Betriebseinrichtung Bootshaus allgemeine Unterhaltung Obere Brühlstr allgemeine Unterhaltung Fassade streichen See Bürgergarten Backhäuser allgemeine Unterhalt Fräuleinstr. Austausch Backofen Entwäserungsführung Fräuleinstraße Bedürfnisanstalten allgemeine Unterhaltung technische Betriebseinrichtung Bauhof allgemeine Unterhaltung technische Betriebseinrichtung Witterungsschutz Bedienstand Soleerzeugung Kelter Metterzimmern Veranstaltungsraum Kelter Hauptstr allgemeine Unterhaltung technische Betriebseinrichtung FWGH Mühlwiesenstr allgemeine Unterhaltung technische Betriebseinrichtung Modernisierung Toiletten / Duschen / Umkleide Damen Werkstatt + Waschhalle - Malerarbeiten FWGH Mühlwiesenstr. (Whg.)

213 Haushaltsplan 2017 FWGH Forchenweg allgemeine Unterhaltung technische Betriebseinrichtung Eigenleistung Feuerwehr Fahrzeughalle - Malerarbeiten Fahrzeughalle - neue Beleuchtung FWM Jahnstr MS-Heim Soziale Einrichtungen Grünwiesenstr allgemeine Unterhaltung technische Betriebseinrichtung Flattichstr Carl-Benz-Str allgemeine Unterhaltung technische Betriebseinrichtung Dachgesims + Fassade Geisingerstr allgemeine Unterhaltung technische Betriebseinrichtung Jugendhaus im Buch allgemeine Unterhaltung technische Betriebseinrichtung Jugendhaus Bissingen allgemeine Unterhaltung technische Betriebseinrichtung Jugendhaus Ellental allgemeine Unterhaltung technische Betriebseinrichtung Türreparatur Verschattung Spielbereich Landfahrerplatz MZ Eberhardstraße allgemeine Unterhaltung technische Betriebseinrichtung Container Farbstraße allgemeine Unterhaltung technische Betriebseinrichtung

214 Haushaltsplan 2017 Parkierungsanlagen Parkhaus Farbstraße Parkhaus Turmstraße Parkplatz Bahnhofsvorplatz P&R Bahnhofsplatz Parkhaus Bahnhof/Flößerstr Parkhaus Kreuzstr Parkhaus Flößerstr. 55/ Parkdeck Kreuzäcker Bestattungswesen Friedhof St. Peter allgemeine Unterhaltung technische Betriebseinrichtung Friedhof Metterzimmern allgemeine Unterhalt technische Betriebseinrichtung Friedhof Bissingen alt Friedhof Bissingen neu allgemeine Unterhaltung technische Betriebseinrichtung Malerarbeiten Elektroarbeiten Friedhof Untermberg allgemeine Unterhaltung technische Betriebseinrichtung Flachdacharbeiten Sanierung Wasserschaden Gebäudemanagement allgemeiner Aufwand Summe

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