Sitzung des Grossen Gemeinderates von Worb

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1 Seite 12 Protokoll Nr. 277 Sitzung des Grossen Gemeinderates von Worb Montag, 14. März 2005, Uhr, im Gemeindesaal Bärenplatz 2 Worb VORSITZ: Born Hans Ulrich (SVP), Präsident 1. VIZEPRÄSIDENT: Stoll Hanspeter (FDP) 2. VIZEPRÄSIDENTIN: Bichsel-Keller Ruth (SP; bis Uhr, Geschäft Nr. 22) 1. STIMMENZÄHLER: STIMMENZÄHLER: Suter Harry (EVP) MITGLIEDER: EDU: EVP: FDP: GFL: Gfeller-Schilt Marianna Gfeller-Ramseier Brigitte Zimmermann Alfred Zimmermann Lukas Dinichert Olivier Emch Ulrich Jörg Peter (parteilos) Lanfranconi Guy Nussbaumer Annemarie Sigel Roger Tanner Michèle Widmer-Trimaglio Maja Flentje Burkhard Sibylle Gerber Urs von Arx Roland SVP: SP: Bernhard Hans-Jakob Gambon Albert Gerber Paul Gfeller Paul Stahel-Kron Ingeborg Stauffer Heinz Wälti Martin Wermuth Bruno Bauer René Gadient-Neyer Marianne Gfeller Annette Helbling-Baumgartner Christina Herrmann-Lüthi Esther Joss Hans Ulrich Kaufmann Jürg Kölliker Isabel (parteilos) Moser Christoph Stalder Maja Unteregger Santschi Erika Wirth Alfred ABWESEND: Brechbühl Ulrich (SVP)

2 Seite 13 MITGLIEDER DES GEMEINDERATES: Bernasconi Peter, Gemeindepräsident Fritschy-Gerber Franziska Gfeller Niklaus Gimmel Jonathan Haldi Bruno Hauser Ernst Hubacher Peter DELEGATION DES JUGENDRATES: Bardill Nathalie, Co-Jugendratspräsidentin Fröhlich Benjamin, Mitglied des Büros des Jugendrats Jorio Nicola, Kassier des Jugendrats Kobel Lena, Co-Jugendratspräsidentin ABTEILUNGSLEITER: Fehlmann Paul, Leiter der Bauabteilung Frey Roland, Leiter der Polizeiabteilung Jenzer Fritz, Leiter der Finanzabteilung Zaugg Werner, Leiter der Sozialdienste SACHVERSTÄNDIGE: Kappeler Samuel, Ing. Agr. HTL/UI (Geschäft Nr. 20) Nydegger Hans Rudolf, Abteilungsleiter Heizung Strahm AG (Geschäft Nr. 19) Strahm Peter, Geschäftsführer Strahm AG (Geschäft Nr. 19) SEKRETÄR: Reusser Christian, Gemeindeschreiber PROTOKOLLFÜHRERIN: Ackermann Esther, Sekretärin der Präsidialabteilung

3 Seite Mitteilungen Geschäfte 2. Protokoll der Sitzung vom 31. Januar 2005: Genehmigung 3. Aufsichtskommission: Ersatzwahl 4. Fürsorge- und Vormundschaftskommission der Amtsdauer vom 1. April 2005 bis 31. März 2009: Wahl 5. Ersatzbeschaffung Tanklöschfahrzeug; Kreditabrechnung: Kenntnisnahme 6. Schulanlage Worbboden Worb; Sanierung der Haustechnik: Genehmigung, Kreditbewilligung 7. Landwirtschaftliche Flächenbeiträge; Reglement über die Ausrichtung von Beiträgen an ökologische Ausgleichsmassnahmen: Genehmigung 8. Parlamentarische Vorstösse 8.1 Motion der SP-Fraktion betreffend verkehrspolitisches Konzept zur umfassenden Verbesserung der Verkehrssituation in der Gemeinde Worb 8.2 Postulat der SP-Fraktion betreffend Worber Verkehrssanierung frühestens in 10 Jahren?! 8.3 Postulat Gambon Albert und Mitunterzeichner/innen betreffend Skating-Anlage in der Gemeinde Worb 8.4 Interpellation der SP-Fraktion betreffend Platzgestaltung Bahnhof Worb RBS 8.5 Interpellation Kaufmann Jürg betreffend Erweiterung der Schulanlage Sonnhalde Worb 8.6 Interpellation der SVP-Fraktion betreffend Aufstellen von Wahlwerbung an den Dorfeingängen durch Gemeindepersonal 8.7 Interpellation der SVP-Fraktion betreffend Bilderkauf aus dem Nachlass des Spitals Grosshöchstetten 8.8 Interpellation der SVP-Frakton betreffend Headhunter für einen neuen Bauverwalter 8.9 Interpellation der SP-Fraktion betreffend Streichung des Gemeindebeitrags an die Spielgruppe Zwärgestübli in Worb 8.10 Neueingänge

4 Seite 15 Ersatzwahl des 1. Stimmenzählers / der 1. Stimmenzählerin Präsident Born gibt die Abwesenheit von Brechbühl Ulrich (SVP), 1. Stimmenzähler, bekannt. Als Ersatz wird von Seiten der Schweizerischen Volkspartei Worb vorgeschlagen: Bernhard Hans-Jakob (SVP). Feststellung: Stillschweigend wird Hans-Jakob Bernhard (SVP) für die heutige Sitzung als 1. Stimmenzähler gewählt. Traktandenliste Feststellung: Die Traktandenliste bleibt unbestritten /0/0 Parlament Mitteilungen Verhandlungen Präsident Born teilt mit, dass das Büro GGR am 26. Mai 2005 einen Einführungskurs für Parlamentsmitglieder durchführen wird. Die mit den Sitzungsunterlagen verschickte Einladung enthält einen Anmeldetalon. Bichsel-Keller Ruth, SP, erläutert, weshalb bereits eine Ersatzwahl in die Aufsichtskommission nötig ist. Ich konnte aus gesundheitlichen Gründen an der letzten GGR-Sitzung nicht teilnehmen. Mit der SP-Fraktion hatte ich vereinbart, dass ich, sofern die SP zwei Kommissionssitze belegen würde, noch ein oder zwei weitere Jahre in der ASK tätig wäre, um ein neues SP-Mitglied in die Arbeit einzuführen. An der letzten GGR- Sitzung hätte ich meine Kandidatur sofort zurückgezogen, als nur noch von einem Kommissionssitz die Rede war. Meine Absicht, ein neues SP-Mitglied in die Kommissionsarbeit einzuführen, wurde hinfällig, als die SP-Kandidatin Annette Gfeller im zweiten Wahlgang um den siebten Kommissionssitz unterlag. Ich nehme die Wahl deshalb nicht an und empfehle für die Ersatzwahl sehr überzeugt Annette Gfeller. Sie wird die Arbeit auch ohne meine Unterstützung gut machen und kann mich ansonsten jederzeit kontaktieren /0/0 Parlament Protokoll der Sitzung vom 31. Januar 2005: Genehmigung Feststellung: Da keine Wortbegehren gestellt werden, erklärt der Vorsitzende das Protokoll als genehmigt /1/1 Aufsichtskommission Aufsichtskommission: Ersatzwahl Präsident Born gibt den von Seiten der Sozialdemokratischen Partei Worb eingereichten Wahlvorschlag lautend auf Annette Gfeller (SP) als Nachfolgerin von Ruth Bichsel-Keller (SP) bekannt und erklärt in Anwendung von Art. 68 der Geschäftsordnung des Grossen Gemeinderates als in stiller Wahl in die Aufsichtskommission gewählt bis Ende 2008: Gfeller Annette (SP).

5 Seite /1/1 Fürsorge- und Vormundschaftskommission Fürsorge- und Vormundschaftskommission der Amtsdauer vom 1. April 2005 bis 31. März 2009: Wahl Detailberatung: Keine Wortbegehren. Beschluss: Der Antrag des Gemeinderates bleibt unbestritten. Somit ist in Anwendung von Art. 46 Bst. f der Gemeindeverfassung vom 13. Juni 1999 der folgende entstanden: Beschluss 1. Auf Vorschlag der im Grossen Gemeinderat vertretenen Parteien werden neben dem von Amtes wegen als Präsidenten eingesetzten Niklaus Gfeller (EVP) als Mitglieder in die Fürsorge- und Vormundschaftskommission gewählt: EDU Gfeller-Schilt Marianna, Bollstrasse 63, 3076 Worb FDP Reusser-Ruff Margrit, Alte Bernstrasse 64, 3075 Rüfenacht FDP Siegenthaler Heinz, Niesenstrasse 19, 3076 Worb GFL Andrist-Bütikofer Silvia, Chutzenweg 27, 3076 Worb SP Hofer Urs, Farbstrasse 29 A, 3076 Worb SP Lind-Keel Grada, Enggisteinstrasse 22, 3076 Worb SVP Bernhard Niklaus, Wattenwilstrasse 21, 3076 Worb SVP Wermuth-Nyffenegger Katrin, Beitenwilstrasse 78, Vielbringen, 3075 Rüfenacht. 2. Die Wahl gilt für die Amtsdauer vom 1. April 2005 bis 31. März /22/2 Wehrdienstfahrzeuge Ersatzbeschaffung Tanklöschfahrzeug; Kreditabrechnung: Kenntnisnahme Detailberatung: Dinichert Olivier, ASK, sieht durch die Kreditunterschreitung von 38'534 Franken den Eindruck bestätigt, den letztes Jahr die Verwaltungs-Teilkontrolle hinterliess: Bei der Beschaffung des Tanklöschfahrzeugs wirkte ein positiver Kostendruck und jegliche Zusatzgelüste der Feuerwehr wurden unterbunden. Die Aufsichtskommission erwartet selbstverständlich, dass die Restmittel nicht dazu verwendet werden, zusätzliche Bedürfnisse der Feuerwehr zu befriedigen. Beschluss: Der Antrag des Gemeinderates bleibt unbestritten. Somit ist in Anwendung von Art. 49 Abs. 2 Bst. c der Gemeindeverfassung vom 13. Juni 1999 der folgende Beschluss

6 Seite 17 entstanden: 1. Der Grosse Gemeinderat nimmt von der Abrechnung über den Kredit für die Ersatzbeschaffung des Tanklöschfahrzeugs Kenntnis: Kreditabrechnung: Bewilligter Kredit CHF 600' Beanspruchte Mittel CHF 561' Kreditunterschreitung CHF 38' Die Eröffnung dieses Beschlusses ist Sache des Gemeinderates /2/8 Schulanlage Worbboden Worb (Parzelle 2241) Schulanlage Worbboden Worb; Sanierung der Haustechnik: Genehmigung, Kreditbewilligung Eintreten: Wermuth Bruno, GPK, beantragt, die Vorlage zur Überarbeitung an den Gemeinderat zurückzuweisen. Die Sanierung der Haustechnik der Schulanlage Worbboden als grundsätzlich unbestritten. Das Alter der Anlage ist beträchtlich. Die Vorlage wirft aber Fragen auf und enthält Unklarheiten, etwa betreffend Installation der Solaranlage und die später vorgesehene Flachdachsanierung. Die Geschäftsprüfungskommission vermisst zudem eine Gesamtübersicht über die geplanten Sanierungsmassnahmen, das heisst die einzelnen Sanierungsprojekte. Beim vorliegenden Projekt ist folgender Bedarf festzustellen: Ersatz des Heizungsverteilers, Sanierung aller Lüftungsanlagen und Ausstattung mit neuer Reglierung und Wärmerückgewinnung, Warmwasserbereitung mit Solaranlage, sanitäre Anlagen. Die GPK hält die Vorlage für unglücklich formuliert und irreführend. Gegen die gründlichen Vorarbeiten der Bauabteilung ist nichts einzuwenden, wohl aber gegen die Botschaft, etwa beim Aufzeigen von Wärmeerzeugungsvarianten; hier wurde ja bereits renoviert. Oder was die Renovationsstrategie oder die ökologischen Auskünfte im Hinblick auf das Label Energiestadt Worb betrifft. Gemeinderat Hauser, Departementsvorsteher Bau, ist der Meinung, dass eine unglückliche Formulierung für eine Rückweisung nicht ausreicht. Was wäre denn eine glückliche Formulierung? Sie sind immer Interpretationssache. Die Begründung des Rückweisungsantrags ist nicht nachvollziehbar. Irreführend heisst: Wir lügen. Das bestreite ich vehement. Es gibt nichts, womit wir irgend jemanden täuschen möchten. Wir dürfen nicht von einer baldigen, sondern einer sofortigen Sanierung sprechen. Die 30-jährige Lebensdauer der Anlage ist erricht. Die Betriebssicherheit der Heizungsverteiler und die Regulierung ist nicht mehr gewährleistet. Der Aufwand zum Betreiben der Lüftungsanlagen ist viel zu hoch. Verschiedene wichtige Ersatzteile sind nicht mehr erhältlich. Die sanitären Anlgen sind stark abgenutzt und müssen regelmässig ausgebessert werden. Der Wärmeaustausch wurde bereits mehrmals geschweisst. Wenn er das nächste Mal leckt, gibt es kein warmes Wasser mehr in den Duschen. Die Sanierung der Lüftungsanlage und der Ersatz der Heizungsverteiler inklusive Einzelraumsteuerung, Wärmerückgewinnung, sanitäre Anlagen, Warmwasseraufbereitung mit Solartechnik das sind die Hauptaspekte der Vorlage. Dafür brauchen wir 1,2 Mio. Franken. Wärmeerzeuger werden keine ersetzt. Gerade indem wir auf das Geschäft eintreten, können wir die offenen Fragen beantworten. Dazu stehen uns heute Sachverständige zur Verfügung. Zwei Fragen möchte ich gleich beantworten: Die Gesamtübersicht der geplanten Sanierungen im Worbboden ist leicht dem Investitionsprogramm der Finanzplanung, Seite 7, zu entnehmen. Der Finanzplan ist schliesslich ein Arbeitsinstrument des Grossen Gemeinderates. Es wäre falsch und unübersichtlich, bei jedem Projekt Auszüge aus dem Investitionsprogramm vorzulegen. Die gelegentliche Einsicht in die Akten dürfen wir erwarten. Wenn wir sämtliche Informationen in die Botschaft übernehmen müssen, entstehen Bücher, die keiner liest. Zur Frage der Solaranlage und späteren Flachdachsanierung kann ich Bedenken ausräumen. Die gleiche Sanie-

7 Seite 18 rung führten wir bereits in Rüfenacht durch. Es gab keinerlei Probleme mit der vorgängigen Installation der Solaranlage und späteren Flachdachsanierung. Stoll Hanspeter, FDP, formuliert ebenfalls einen Rückweisungsantrag. Heizen in Schulhäusern ein Thema, das bewegt und Endlosdiskussionen provoziert. Mit Beginn der kalten Jahreszeit beknien die Lehrer den Hauswart, die Schulleitung vermittelt und bemüht die Schulkommission, diese wird bei der Bauabteilung vorstellig und über diesen Diskussionen vergeht der Winter. Wir wissen alle, dass im Worbboden die Sanierung der Haustechnik und der Heizung unumgänglich ist, die Duschen im nächsten Sommer nur noch kaltes Wasser führen werden. Das Geschäft wird seit langem erwartet, von der Sanierung spricht man schon fast vier Jahre. Dennoch kommt nun eine gewisse Verunsicherung auf. Lesen wir doch auf Seite 2 von diversen Heizsystemen, von Öl und Holz, von kostenintensiven Gasanschlüssen, von nicht optimalen Wärmepumpen, die Diesel bräuchten, von Erdsonden und wirtschaftlicher Wasseraufbereitung mit Sonnenkollektoren. Die Botschaft ist zwar mit Sanierung der Haustechnik betitelt, spricht aber weitgehend von der Heizung. Worum geht es wirklich? Es dreht sich zwar vieles um die Heizung, aber nur um Komponenten drumherum; die Heizung selbst ist saniert und kerngesund. Es geht um Verteil- und Regulierungssysteme, Lüftungsanlagen, Sanitärleitungen und Warmwasseraufbereitung sowie etwas Kosmetik wie das Entfernung von überdimensionierten Öltanks. Soweit sind wir erleichtert. Der Knackpunkt ist die Warmwasseraufbereitung. In der Botschaft steht klar, dass die bestehende durch eine Solaranlage ersetzt wird, die wirtschaftlich betrieben werden kann. Diese Wirtschaftlichkeit wird damit begründet, dass im Sommer ein höherer Warmwasserbedarf besteht und der Kanton gewisse Subventionen beisteuert. Doch auch hier erlauben wir uns zu fragen: Warum müssen wir eine kostspielige neue Lösung akzeptierten, wenn die Ölheizung noch so gut funktioniert und man damit auch Wasser heizen kann? Warum soll das Öl fürs Heizen ausreichen, aber nicht für das warme Wasser? Für Entscheide von solcher Tragweite genügen der FDP-Fraktion die vorliegenden Unterlagen nicht. Es fehlen wichtige Entscheidgrundlagen wie eine betriebswirtschaftliche Betrachtung der Solaranlage und eine Ökobilanz. Warum fehlen solche für eine Investition von über 1,2 Mio. Franken unerlässlichen Informationen? Der Betrag ist mehr als halb so hoch wie jener für den im Grundsatz ebenso unumstrittenen Ausbau der Schulanlage Rüfenacht. Ungern erinnere ich mich dieser Zangengeburt und der von der FDP- Fraktion unterstützten, heute aber klar unnötigen ersten Rückweisung des Geschäfts. Aus Sicht der FDP- Fraktion ist es nahezu unverantwortlich, aufgrund der vorliegenden Botschaft so viel Geld zu bewilligen. Wir stellen daher den Antrag, das Geschäft zurückzuweisen mit dem Auftrag, eine transparentere und der Höhe des Betrags adäquate Vorlage mit folgenden Punkten auszuarbeiten: Wir wollen eine Betriebskostenrechnung mit Nachweis der Wirtschaftlichkeit einer Warmwasseraufbereitung mit Solarenergie. Wir wollen eine Ökobilanz der geplanten Warmwasseraufbereitungsanlage lesen. Wir wollen eine detaillierte Begründung, weshalb der nicht mehr gebrauchte Heizöltank ausgebaut werden muss, inklusive Kosten-/Nutzen- Betrachtung. Und wir wollen wie die GPK eine Gesamtschau, eine Darstellung, wie die Installation der Solaranlage und die bevorstehende Sanierung der Flachdächer zeitlich und kostenmässig ablaufen. Die von Gemeinderat Hauser ergänzten Ausführungen genügen nicht. Ich bitte darum, die Rückweisungsanträge der FDP-Fraktion und der GPK zu unterstützen. Es geht nicht um eine Verhinderung des Geschäfts, aber um ein klares Signal, dass das neue Parlament in Zukunft nur transparente Vorlagen akzeptieren wird, die eine klare Meinungsbildung ermöglichen. Präsident Born erinnert daran, dass über Rückweisungsanträge am Ende der Detailberatung abgestimmt wird. Wirth Alfred, SP, empfiehlt im Namen der SP-Fraktion, auf das Geschäft einzutreten und es gutzuheissen. Die Sanierung der Haustechnik der Schulanlage ist dringend notwendig, löste allerdings auch bei uns breite Diskussionen aus. Wir vermissen eine Übersicht über die bevorstehenden Umbauten und Renovationsarbeiten der nächsten Jahre. Dazu gehört selbstverständlich eine Kostenübersicht. Wir möchten wissen, was an der Gebäudehülle bereits gemacht wurde, an den Flachdächern noch gemacht wird, und wie man Energie einsparen kann. Es fehlen die Betriebskosten und die Ökobilanz der geplanten wie auch der übrigen aufgeführten Varianten. Uns interessiert ferner, ob eine vertiefte energiepolitische Diskussion über den Einsatz erneuerbaren Energieträger bei der Gebäudeheizung geführt wurde. Das vorliegende Projekt wurde sachlich

8 Seite 19 korrekt vorbereitet, aber die Botschaft ist dürftig. Wir erbitten uns in Zukunft ausführliche Botschaften. Mit unserer heutigen Motion möchten wir den Gemeinderat verpflichten, zukünftige Geschäfte mit energiepolitischem Inhalt auf der Grundlage einer ausformulierten energiepolitischen Haltung zu erarbeiten. Zimmermann Alfred, EVP, stellt ebenfalls einen Rückweisungsantrag, dankt aber trotzdem für die Botschaft. Sie liefert immerhin Ansätze für die Beantwortung der Frage, ob etwas mehr investiert werden soll für künftig niedrige Betriebskosten, oder ob man einmal mehr Öl wählen soll. Vor 20 Jahren war ich beim Bau einer Mehrzweckhalle einer grossen Emmentaler Gemeinde als Sekretär tätig. Wir haben uns bei dieser Frage für die Rindenschitzel-, später Holzschnitzelheizung entschieden. Das ist auch heute unbedingt zu prüfen. Die EVP-Fraktion stellt dem Gemeinderat zwei Fragen: Wurde die OLWO AG angefragt, ob sie Holz liefern könnte? Wir fragten seinerzeit das einheimische Sägewerk an; es belieferte uns sehr gerne. Wurden ferner die Holzbewirtschafter der Gemeinde angefragt, ob sie an der Lieferung einheimischer Energieträger interessiert wären? Sie beliefern ja auch unseren Sitzungssaal. Falls wir auf das Geschäft eintreten, müssten wir uns möglicherweise entscheiden für die Variante 1,2 Mio. oder 1,7 Mio. Franken. Das wäre eine sehr undifferenzierte Entscheidung. Unseren Rückweisungsantrag verbinden wir mit dem Auftrag, 1. zu prüfen, ob sich eine Mehrinvestition von gut 500'000 Franken auf 20 Jahre hinaus nicht doch lohnen würde. Die Ökobilanz wurde bereits gefordert. 2. Es hat eine Berechnung der künftigen erhöhten Ölsteuer zu erfolgen, wobei der Ölpreis natürlich geschätzt werden muss. 3. Die einheimischen Holzbewirtschafer sollen in den Variantenentscheid einbezogen werden. Diese Abklärungen müssen vor dem Eintretensentscheid stattfinden. Wälti Martin, SVP, hat sich mit der SVP-Fraktion von den Sachverständigen überzeugen lassen, dass die Sanierung dringend ist. Die Dringlichkeit rechtfertigt das Eintreten auf die gemeinderätliche Vorlage, selbst wenn man nicht alle Details gutheisst. Die Reparaturen der 30-jährigen Haustechnik häufen sich und werden immer kostspieliger. Die Luftverschmutzung ist relativ hoch und steigert sich im Sommer bei der Warmwasseraufbereitung weiter. Emch Ulrich, FDP, beantragt einen Sitzungsunterbruch. Präsident Born ordnet für die Bereinigung der Rückweisungsanträge einen Sitzungsunterbruch an. (Dieser dauert von bis Uhr. Die Protokollführerin.) Zimmermann Alfred, EVP, zieht seinen Rückweisungsantrag zugunsten des zu ergänzenden FDP-Antrags zurück. Wermuth Bruno, GPK, zieht den Rückweisungsantrag der Geschäftsprüfungskommission ebenfalls zurück. Der FDP-Antrag ist jedoch zu ergänzen um:... mit der Auskunft aus ökologischer Sicht im Hinblick auf das Label Energiestadt.. Über eine glückliche Vorlage lässt sich zumindest sagen, dass sie allseits für freudige Gesichter sorgt, über eine unglückliche, dass sie für heisse Köpfe sorgt wie heute. Die Reaktionen meiner Ratskolleginnen und -kollegen zeigen mir, dass die GPK nicht so falsch liegt mit ihren Einwänden. Obwohl die gewünschten Zahlen im Investitionsprogramm enthalten sind, wäre es bei einem so grossen Geschäft ein kleiner Aufwand, die Seite zu kopieren und der Botschaft beizulegen. Eintreten wird nicht bestritten und gilt damit als beschlossen. Detailberatung: Gemeinderat Hauser, Departementsvorsteher Bau, fasst zusammen, dass das Sanierungsprojekt hinsichtlich Ökologie einen wesentlichen Fortschritt bedeutet und angesichts der Gegebenheiten ein Optimum darstellt. Die Haustechnik muss wegen Alterschwäche, Reparaturanfälligkeit, hohem Energieverbrauch und übermässigem Betriebsaufwand saniert werden begann des Erneuerungskonzept mit einer Grobanalyse, die Sanierungskosten von 1,7 Mio. Franken schätzte. Das Büro von Andreas Wyss, einem der profiliertesten E- nergieberater der Schweiz und während 8 Jahren Mitglied der Grünen Freien Liste Bern, wurde beauftragt,

9 Seite 20 das Grobkonzept zu überprüfen und dabei das Wünschbare vom Erforderlichen zu trennen. Ziel sollte die Betriebssicherheit aller Geräte für die nächsten 20 Jahre bei normalem Unterhalt sein. Alle Elemente, die ohne Sanierung diese Forderung würden erfüllen können, sollten weiterverwendet werden. Der Betriebsaufwand sollte durch eine zentrale Steuerung auf ein Minimum beschränkt werden. Soweit möglich und ökonomisch vertretbar sollten die Energieeinsparungen durch den Einsatz erneuerbarer Energieträger erreicht werden. Kurz: Heizungstechnik und Lüftung sollten auf den heutigen technischen Stand gebracht werden und für zukünftige Technik offen bleiben. Auf diese Weise konnten die Investitionskosten von 1,7 auf 1,2 Mio. Franken gesenkt werden. Vor 10 Jahren verbrauchte die Schulanlage jährlich 90'000 Liter Heizöl. Verschiedene Betriebsoptimierungen erlaubten eine Reduktion des Verbrauchs auf 60'000 Liter. Mit den nun geplanten Massnahmen ist eine Einsparung von weiteren 25%, also 15'000 Litern möglich: rund 3% durch die Heizungsverteiler und die Regulierung, 15% durch die Solaranlage, 5% durch die Einzelraumregulierung und 2% durch die Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung. Von den empfohlenen Massnamen sei die Wärmeerzeugung näher erläutert. Die Kombination von Öl und Sonnenkollektoren gab heute am meisten zu diskutieren. Diese und andere Varianten wurden fachmännisch beurteilt. Den Ergebnissen dürfte die Botschaft tatsächlich einige Worte mehr widmen. Einige Details: Die Gas-Hauptleitung Bern Thun führt durch das Gebiet Worbboden. Die Hochdruckleitung umfasst jedoch 64 bar und muss auf Niederdruck von 5 bar reduziert werden. Wollen wir also Gas einsetzen, müssen wir eine Reduzierstation von rund einer Million Franken erstellen undenkbar für einen einzelnen Anwender. Für Wärmepumpen bringt das Gebäude nicht die geeigneten Voraussetzungen mit. Das Temperaturniveau des grössten Gebäudes ist relativ hoch. Die Heizungsverteiler müssten wesentlich aufwändiger konstruiert sein. Für eine Holzschnitzelheizung wäre ein Schnitzelsilo vor Ort notwendig. Der Standort müsste unmittelbar bei der Heizzentrale liegen. Das ist unvereinbar mit dem Aspekt eines möglichst kurzen Anfahrtswegs zum Silo und würde zudem den Garten des Hauswarts tangieren. Öl ist angesichts der Gegebenheiten am empfehlenswertesten. Die Anlge wurde seinerzeit mit zwei Heizkesseln und zwei Öltanks zu gross konzipiert. Die Heizkessel einer davon seit 10 Jahren als Reserve stillgelegt sind in sehr gutem Zustand. Ende 2003 musste der Brenner ersetzt werden. Er entspricht nun heutigen Grenzwerten und verfügt über einen sehr guten Wirkungsgrad. Beides funktioniert wirtschaftlich und bietet 15 bis 20 Jahre Betriebssicherheit. Der zweite Öltank ebenfalls seit 10 Jahren stillgelegt soll einem Technikraum weichen. So entstehen keine baulichen Veränderungen. Der durch den Sportbetrieb hohe Warmwasserbedarf legt eine Solaranlage nahe. Der als Speicher dienende Warmwasserkessel kann im Technikraum platziert werden. So verbauen wir uns für die Zukunft nichts. Strahm Peter, Geschäftsführer Strahm AG, klärt als Sachverständiger einige strittige Fragen und erläutert das auf den Analysen von Andreas Wyss basierende Sanierungskonzept. Dass der Einbau einer Schnitzelheizung problematisch sein würde, zeigte sich gleich zu Beginn. Zwar ist Holzheizung ökologisch besser sie erzeugt mehr Stickoxyd, aber weniger Schwefeloxyd aber nur bei entsprechenden Voraussetzungen. Bei einer Schulanlage von der Grösse des Worbboden wäre kein monovalentes, sondern nur ein bivalentes System möglich, das heisst: ein Holz- und ein Ölkessel. Im Sommer ist nicht allein mit Holz zu heizen. Die Gegebenheiten sind nicht vergleichbar mit der vom EVP-Sprecher angeführten Gemeinde Grünenmatt, die über einen anderen Wärmeverbund verfügt. Im Worbboden können erstaunlicherweise nach 30 Jahren die Ölkessel weiter verwendet werden. Die übliche Lebenserwartung beträgt 15 Jahre. Zur Forderung eines Gesamtkonzepts möchte ich bemerken, dass der geplante Eingriff in die Eingeweide des Hauses vollkommen unabhängig ist von jetzten oder späteren Vorhaben mit der Hülle. Die Kosten bleiben mit oder ohne Gesamtkonzept die gleichen. Bei einer Holzfeuerung müsste das Silo ausserhalb des Gebäudes erstellt werden. Ich könnte es nicht verantworten, den Holzaustrag unter die Wohnung des Hauswarts zu platzieren. Das wäre der Fall, falls man den Tankraum nutzen würde. Der Hauswart hätte keine Ruhe mehr. In Neuenegg führte das dazu, dass der Hauswart auszog. Bei einem Silo ausserhalb müsste aber durch den Hauswartsgarten angeliefert werden. Pumpen ist auf diese Distanz aus Kostengründen nicht möglich. Die Sonnenkollektoren werden auf Platten gelegt, die bei einer späteren Dachsanierung angehoben werden können, um die Dachfolie und die Isolation darunter durchzuführen. Allerdings braucht es in der Übergangszeit und in Spitzenzeiten im Sommer zusätzlich einen zweiten Energieträger. Wollte man das Öl stillegen, käme nur Strom in Frage, was bereits aus Kostengründen fragwürdig wäre. Indem man die alten Kessel beibehält und nur beim Brenner investiert, kann man später eine Holzfeuerung immer noch prüfen, falls sich das Problem der Zulieferung der-

10 Seite 21 einst lösen lässt. Ich kann eine rasche Realisierung nur empfehlen, denn die Wärmeaufbereitungsanlage wurde nur notdürftig geschweisst. Die Folgeschäden könnten sonst erheblich sein. Bauer René, SP, bedauert, dass nun zwar die technischen Fragen, aber nicht die viel interessantere Frage nach den längerfristigen Betriebskosten beantwortet ist. Eine gewisse Öleinsparung nützt uns wenig, falls der Ölpreis noch weiter steigt. Genannt sind Gesamtkosten für die Variante Holz, für die Variante Wärmepunpe oder den Gasanschluss. Die Frage aber ist, wie sich während der Lebensdauer der Anlage die Betriebskosten entwickeln. Übrigens haben wir Widersprüchliches gehört zum Brenner: Wird nun ein neuer installiert oder wurde er bereits 2003 ersetzt? Besteht eine Betriebskostenrechnung für 15 oder 20 Jahre, ausgehend vom heutigen Ölpreis? Das nehme ich doch wohl an. Gemeinderat Hauser, Departementsvorsteher Bau, verweist wiederum auf die Geschäftsakten, die die Zahlen in der Tat enthalten. Die 4 Seiten aus dem Jahr 2002 wurden von den Experten überarbeitet. Vielleicht hätten sie der Botschaft beigelegt werden sollten. Joss Hans Ulrich, SP, erbittet sich anstelle des Hinweises auf die 4 Seiten eine effektive Beantwortung der Frage des SP-Sprechers. Präsident Born verliest den zur Abstimmung kommenden Rückweisungsantrag, wie er in Absprache mit der EVP-Fraktion und der GPK nunmehr lautet: Die FDP-Fraktion stellt den Antrag auf Rückweisung des Geschäfts mit dem Auftrag, eine transparentere und der Höhe des Betrages adäquate Vorlage auszuarbeiten, welche insbesondere folgende Punkte diskutiert bzw. aufzeigt: 1. Betriebskostenrechnung mit Nachweis der Wirtschaftlichkeit einer Warmwasseraufbereitung mit Solarenergie; 2. Erstellung einer Ökobilanz für die geplante Warmwasseraufbereitungsanlage; 3. detaillierte Begründung, weshalb der nicht mehr gebrauchte Heizöltank ausgebaut werden soll, inklusive Kosten-/Nutzen-Betrachtung; 4. Erstellung einer Gesamtschau: Koordination Bauablauf Installation Solaranlage mit anstehender Sanierung der Flachdächer im Worbboden (u.a. zeitlicher Ablauf und Kosten); 5. Auskunft aus ökologischer Sicht im Hinblick auf das Label Energiestadt. Beschluss zum ergänzten Rückweisungsantrag Stoll: Der Antrag wird mit 16 zu 17 Stimmen abgelehnt. Beschluss: Der Antrag des Gemeinderates wird mit 22 zu 4 Stimmen gutgeheissen. Somit ist in Anwendung von Art. 48 Bst. b der Gemeindeverfassung vom 13. Juni 1999 der folgende entstanden: Beschluss 1. Die Sanierung der Haustechnik in der Schulanlage Worbboden Worb wird nach Massgabe der Botschaft des Gemeinderates an den Grossen Gemeinderat vom 21. Februar 2005 genehmigt. 2. Für die Realisierung wird zu Lasten der Investitionsrechnung, Konto , ein Verpflichtungskredit von CHF 1'211' bewilligt. 3. Vorbehalten bleiben eine fakultative Volksabstimmung gemäss Art. 48 Bst. b ein Volksvorschlag gemäss Art. 35 der Verfassung der Einwohnergemeinde Worb vom 13. Juni 1999.

11 Seite Die Ausführung dieses Beschlusses ist Sache des Gemeinderates /22/3 Flächenbeiträge Landwirtschaftliche Flächenbeiträge; Reglement über die Ausrichtung von Beiträgen an ökologische Ausgleichsmassnahmen: Genehmigung Eintreten: von Arx Roland, GPK, beantragt, dem Reglement, das sich aufgrund der übergeordneten Bestimmungen knapp halten kann, zuzustimmen. Ursprung des Geschäfts sind die Legislaturziele des Gemeinderats für 2001 bis 2004, die vorsahen, neue ökologische Vernetzungsräume zu fördern. Ferner legen die Bestimmungen des Bundes und des Kantons ein kommunales Reglement nahe. Die Verordnungen von Bund und Kanton legen die Qualität ökologischer Ausgleichsflächen sowie deren Vernetzungs- und Unterstützungsmöglichkeiten fest. Für qualitativ hochstehende, vernetzte Flächen zahlen Bund und Kanton je 500 Franken pro Hektare. Damit die Beträge ausbezahlt werden können, bedarf es eines Richtplans über die ökologisch vernetzten Flächen. Zu diesem Zweck musste die Gemeinde Worb einen Teilrichtplan erstellen, der Bestandteil eines übergeordneten Richtplans ist. Diesen Teilrichtplan hat der Gemeinderat im Juni 2004 gutgeheissen und der Kanton hat ihn genehmigt. Das Reglement ermöglicht es, gezielt ergänzende Gemeindebeiträge auszurichten, etwa bei der geplanten Renaturierung der Worble. Vermisst hat die Geschäftsprüfungskommission in der Botschaft allerdings einen Vergleich der Beiträge und Ansätze anderer Gemeinden. Gemeindepräsident Bernasconi, Departementsvorsteher Planung/Volkswirtschaft, ergänzt, dass das Reglement nicht nur dafür sorgt, dass die Bewirtschafter von der Gemeinde Mittel erhalten, sondern auch von Bund und Kanton. Beide setzen voraus, dass die Gemeinde subsidiär ebenfalls Unterstützungsbeiträge spricht. Das Leitbild formulierte die Vernetzung und Erhaltung zusammenhängender Lebensräume von Fauna und Flora als Ziel. Art. 56 des Baureglements hat den Schutz von Naturobjekten wie Feld- und Ufergehölzen, Hecken oder Magerstandorten zum Ziel. Es fehlten jedoch aktive Unterstützungsmassnahmen der Gemeinde in Form finanzieller Entschädigung. Das Reglement über die Ausrichtung von Beiträgen an ökologische Ausgleichsmassnahmen wird dies ermöglichen. Sachlich stützt es sich auf den Teilrichtplan ökologische Vernetzung Worb ab. Dieser regelt, was wo unterstützungsberechtigt ist. Das Reglement bestimmt die Art und Weise und die Höhe der Ausrichtung. Übergeordnetes Recht bilden die eidgenössische Öko- Qualitätsverordnung (ÖQV) und die kantonale Verordnung über die Erhaltung der Lebensgrundlagen und der Kulturlandschaft (LKV). Zwei wichtige Aspekte, die allenfalls Fragen aufwerfen könnten: Mit dem Reglement entsteht kein Rechtsanspruch auf Beiträge; es gilt die Kann -Formulierung. Falls aber Beiträge ausgerichtet werden, muss die Gleichbehandlung gewährleistet sein. Der von der GPK vermisste Vergleich mit anderen Gemeinden war den Geschäftsakten zu entnehmen. Persönlich lehne ich es ab, Botschaften vom interkommunalen Vergleich her aufzubauen und zu beurteilen. Ich bitte darum, auch in die Aktendossiers Einsicht zu nehmen. Bauer René, SP, begrüsst das Vorgehen des Gemeinderats. Ein nachhaltiger Umgang mit der Landschaft liegt in unser aller Interesse. Der Vergleich mit anderen Gemeinden zeigt, dass keine finanziellen Abenteuer aus dem Geschäft resultieren. Zudem ist die Finanzierung im Rahmen des Voranschlags und eines allfälligen Nachkredits möglich. Es werden nun Erfahrungen gesammelt und entsprechend umgesetzt. Emch Ulrich, FDP, beantragt, für die Beitragsausrichtung ein Kostendach von 15'000 Franken festzulegen. Man bedenke: Eine eidgenössische ÖQV, eine kantonale LKV, unser Leitbild, ein Richtplan und ein Teilrichtplan, ein Beitragsreglement und schliesslich eine Beitragsverordnung soviel Staat für 3'000 Franken Beiträge im Jahr 2005! Später werden jährliche Kosten von bis zu 15'000 Franken erwartet. Wer etwas tut

12 Seite 23 für die Vernetzung, soll auch etwas dafür erhalten. Dennoch beantragen wir, den Maximalbetrag zu begrenzen und, falls er nicht ausreicht, die Mittel dort zu beschaffen, wo sie derzeit unnötigerweise eingesetzt sind. Wermuth Bruno, SVP, dankt der Bauabteilung und dem Büro Kappeler für die grosse Vorarbeit zu einer vorläufig kleinen Beitragssumme. Die SVP unterstützt die Umsetzung der gemeinderätlichen Legislaturziele. Zwischen dem Plan Wahlen und dem Plan Couchepin oder Deiss liegen Welten hinsichtlich Auftrag und Ausrichtung der Landwirtschaft. Die ganze Welt, das heisst die WTO, wird künftig mitreden bei der Entwicklung der Schweizer Landwirtschaft. Deshalb müssen die Bauern global denken und lokal handeln. Ein Beispiel dafür ist die Erhaltung der Kulturlandschaft unserer Betriebe. Damit ein Betrieb Direktzahlungen beanspruchen kann, muss er den ökologischen Nachweis erbringen. 7% seiner landwirtschaftlichen Nutzfläche müssen ökologisch genutzt werden gemäss den Auflagen wie Zeitpunkt des Schneidens oder Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Man kann die ökologischen Ausgleichsflächen unterschiedlich fördern: extensiv genutze Wiesen und Weiden, Streuflächen, Ackerschonstreifen oder Buntbrachen. 15 Typen haben ihre je eigenen Nutzungsauflagen. Diese einzuhalten ist umfassend und bedarf gründlicher Information. Die Geschäftsvorlage spricht von 5 Öko-Flächen-Typen, die gefördert werden sollen. Sie haben zusätzliche Auflagen. So dürfen 10% einer Ökofläche nicht gemäht werden. Das Stehenlassen bedeutet für den Landwirt zusätzlichen Aufwand. Die Beiträge, die Worb leisten will, liegen im Mittelwert anderer Gemeinden. Die Gemeinde Muri allerdings stellt 20'000 Franken für 8 Bauernbetriebe zur Verfügung. In Worb sind es derzeit 3'000 Franken für über 100 Betriebe. Das Interesse ist also im Augenblick noch gering. Es wird aber steigen und die 15'000 Franken werden wohl ausgeschöpft, sobald die Gebiete entlang der Worble vernetzt sind. Die SVP-Fraktion stellt den Antrag, Art. 3 Abs. 2 zu streichen. Ist die beitragsberechtigte Person nicht gleichzeitig Grundeigentümerin, so hat sie diese über die Beitragszahlungen zu orientieren. Dieser Absatz ist unnötig, da die beitragsberechtigten Betriebe schon aufgrund des übergeordneten Rechts erfasst sind. Gemeindepräsident Bernasconi, Departementsvorsteher Planung/Volkswirtschaft, zeigt Verständnis für die Feststellung des FDP-Sprechers. Die Gemeinde kann aber als Vollzieherin übergeordneten Rechts daran nicht viel ändern. Es schmälert nicht die Qualität der Vorlage. Bedenklich scheint mir hingegen das beantragte Kostendach von 15'000 Franken. Der Voranschlag, in dem die derzeit 3'000 Franken enthalten sind, ist der richtige Ort, die Beitragssumme festzulegen, nicht das Reglement. Kein Artikel sieht eine Beschränkung vor und es wurde auch kein Änderungsantrag zu einem Artikel gestellt. Die 15'000 Franken liegen zudem im Kompetenzbereich des Gemeinderats. Will der Grosse Gemeinderat hier Einfluss nehmen, hat er dies anlässlich der Beratung des Voranschlags zu tun. Eintreten wird nicht bestritten und gilt damit als beschlossen. Detailberatung: Allgemeine Bemerkungen Keine Wortbegehren. Artikelweise Beratung Art. 3 Abs. 2 Präsident Born stellt die vom SVP-Sprecher beantragte Streichung von Art. 3 Abs. 2 zur Diskussion. Gemeindepräsident Bernasconi, Departementsvorsteher Planung/Volkswirtschaft, hält die Begründung des Antrags für inadäquat. Es geht darum, dass der Pächter den Verpächter darüber orientiert, dass er einen Beitrag erhält. Diese Transparenz ist gerechtigfertigt und auch in anderen Gemeinden in der Verordnung oder in der jeweiligen Verfügung enthalten. Ich bitte darum, den Antrag abzulehnen.

13 Seite 24 Wermuth Bruno, SVP, hält fest, dass ein Verpächter, der nicht selbst bewirtschaftet, rechtlich keinen Anspruch auf Direktzahlungen oder Beiträge hat. Ist man nicht Empfänger von Direktzahlungen, kann man auch bei der Gemeinde keine Beiträge abholen. Deshalb ist der Absatz zu streichen. Gemeindepräsident Bernasconi, Departementsvorsteher Planung/Volkswirtschaft, versucht das Missverständnis seitens von Ratsmitglied Wermuth zu klären. Es geht lediglich um einen Informationsauftrag. Niemand behauptet, der Verpächter habe Anrecht auf Beiträge. Wermuth Bruno, SVP, zieht den Streichungsantrag zurück. Art. 5 Emch Ulrich, FDP, ist zwar einverstanden damit, dass gemäss Art. 5 der Gemeinderat in einer Verordnung das Verfahren der Beitragszahlungen festlegen soll. Wir möchten aber verhindern, dass man jeglichen Forderungen Tür und Tor öffnet, indem beliebig Nachtragskredite gesprochen werden können. Uns liegt daran, dass die prognostizierten 15'000 Franken als Richtwert erhalten bleiben. Unter dieser Bedingung ziehe ich meinen Antrag zurück. Beschluss: Der Antrag des Gemeinderates wird mit 38 zu 0 Stimmen gutgeheissen. Somit ist in Anwendung von Art. 47 Abs. 1 Bst. a der Gemeindeverfassung vom 13. Juni 1999 der folgende entstanden: Beschluss 1. Das Reglement über die Ausrichtung von Beiträgen an ökologische Ausgleichsmassnahmen wird genehmigt. 2. Vorbehalten bleiben eine fakultative Volksabstimmung gemäss Art. 47 Abs. 1 Bst. a ein Volksvorschlag gemäss Art. 35 der Verfassung der Einwohnergemeinde Worb vom 13. Juni Die Ausführung dieses Beschlusses ist Sache des Gemeinderates. Präsident Born ordnet einen Sitzungsunterbruch an. (Dieser dauert von bis Uhr. Die Protokollführerin.) 21 31/6/0 Verkehrsplanungen Motion der SP-Fraktion betreffend verkehrspolitisches Konzept zur umfassenden Verbesserung der Verkehrssituation in der Gemeinde Worb Kaufmann Jürg, SP, legt als Verfasser eines Teilprojekts der Verkehrssanierung seine Interessenbindung offen (im Sinne von Art. 12 der Gemeindeverfassung) und nimmt zu diesem und zum nächsten Geschäft Stellung. Das Postulat war der Auslöser der Motion. Seit der Einreichung ist viel Zeit vergangen. Die im November gesammelten Unterschriften und der Einatz der Worber Mitglieder des Grossen Rats des Kantons Bern führten zu Teilerfolgen. Die Verkehrssanierung präsentiert sich aus meiner Sicht folgendermassen: Sie wurde dank der Vorstösse im Grossen Rat nicht aus dem Strassenbauprogramm des Kantons gekippt. Es

14 Seite 25 wurden hingegen keine zusätzlichen Mittel bewilligt, so dass die Realisierung noch nicht gesichert ist. Von der Planung bis zur Genehmigung sind die Finanzen gesichert. Das Projekt wurde aber von anderen Grossprojekten überholt, vor allem von der Umfahrung Emdtal im Kandertal und dem Umbau der Kreuzung Schermenweg im Wankdorf Bern. Selbst wenn alle Einsprachen bereinigt werden können, so dass der Worber Verkehrssanierung von unserer Seite nichts mehr im Weg steht, wird das Geld dannzumal wohl nicht vorhanden sein. Die Konflikte zwischen Einsprechern und Projektleitung, Kanton und Gemeinde haben sich beruhigt. Künftig werden sich eher die Fronten zwischen Kanton und Gemeinde verhärten, und zwar voraussichtlich in den Jahren 2010 bis Das Postulat muss deshalb ein Dauerauftrag an den Gemeinderat und die Grossrätinnen und Grossräte bleiben, bis die Sanierung in Angriff genommen wird. Die Motion war daneben notwendig, weil wir uns auf eine lange Durststrecke einrichten müssen. Die Behörden haben die Pflicht, dafür zu sorgen, dass in dieser Zeit die Einwohnerschaft und das Gewerbe nicht allzu sehr unter dem Verkehr zu leiden haben. Die Motion fordert deshalb ein Konzept, wie die Lebensbedingungen in Worb bis zur Realisierung der Verkehrssanierung verbessert werden können. Sofort- und Begleitmassnahmen sind aufzuzeigen. Unsere Ideenliste ist nicht abschliessend, enthält aber wichtige Anregungen von der Verhinderung des Schleichverkehrs, der vor allem Vielbringen und Richigen belastet, bis zur leichteren Zufahrt zum Park + Ride. Es braucht kein elaboriertes Konzept, aber ein Ideenpapier für die Jahre des Wartens. Gemeindepräsident Bernasconi, Departementsvorsteher Planung/Volkswirtschaft, äussert sich vorerst zur Motion. Der Gemeinderat lehnt sie ab. Die sechs Anregungen der SP-Fraktion werden auf die eine oder andere Weise bereits vollzogen: 1. Mit dem Schutz der Dörfer und Quartiere vor Schleichverkehr befassen sich wohl die Sicherheits- als auch die Planungskommission. Der Verkehrsrichtplan setzt dabei gewisse Prioritäten. Allerdings sind es nicht nur Auswärtige, die Schleichwege benutzen, sondern auch Einheimische und Gewerbler. Wir haben in den Quartieren kontinuierlich Tempo-30-Zonen eingeführt. Die Disziplin der Lenkerinnen und Lenker hat allerdings abgenommen. Fahrverbote werden übertreten. Nur massive zusätzliche Kontrollen, die die Gemeinde nicht ausführen kann, könnten dieses Vollzugsproblem lösen. Für den rollenden Verkehr ist die Kantonspolizei zuständig, die wir nur zeitweise aufbieten können. 2. Für die Sicherung der Schulwege haben wir mit dem Fuss- und Radweg-Richtplan eine gute Grundlage. Seine Realisierung ist natürlich mit Kosten verbunden und oft besinnen sich Einsprecher dann doch auf ihre Eigeninteressen. 3. Die Sicherung von Fussgängerstreifen und Strassenquerungen ist ohnehin ein Dauerauftrag. 4. In der Verlagerung des hausgemachten Pendlerverkehrs auf den öv ist Worb im Vergleich sehr fortschrittlich. Den harten Kern der öv-unwilligen zur Umkehr zu bewegen, ist schwierig. 5. Zur Verbesserung der Verkehrsführung für Einheimische und Gewerbe ist zu sagen, dass über Parkkarten hinaus niemand grundsätzlich privilegiert werden kann. 6. Die Priorisierung des Ziel- und Quellenverkehrs zu Lasten des Transitverkehrs ist in der Stadt Bern zwar ein Thema. Es besteht aber noch nicht einmal auf Bundesebene eine Rechtsgrundlage. Der Gemeinderat lehnt die Motion aber vor allem deshalb ab, weil ein Konzept das raschestmögliche Zusteuern auf das Ziel Verkehrssanierung bremsen könnte. Falls der Kanton plötzlich meint: Worb erstellt ein Konzept, warten wir also ab, dann wäre das Konzept eine Warteschlaufe und könnte das Erreichte in Frage stellen. Lanfranconi Guy, FDP, ist überzeugt, dass die Motion mit dem Feuer spielt, indem sie ein falsches Signal setzt. Die Planungserklärung und die Petition erzeugen beim Kanton den nötigen Druck. Da auch die Gespräche mit den Einsprechern auf gutem Wege sind, soll nun keinesfalls die Illusion genährt werden, dass das Verkehrsproblem anders als mit der Umfahrung zu lösen sei. Die FDP-Fraktion will einzig und allein die Umfahrung und wird keinem gefährlichen Bumerang zustimmen. Die Motion muss abgelehnt werden. Kaufmann Jürg, SP, hält sich an die Tatsache, dass trotz der Erfolge bei den Einsprachen die Bagger ihre Arbeit noch zehn Jahre lang nicht aufnehmen werden. Ich bezweifle, dass es das taktisch clevere Verhalten ist, zehn Jahre lang die Hände in den Schoss zu legen. Selbstverständlich wollen wir die Umfahrung nicht konkurrenzieren. Wir wollen eine Ergänzung und Überbrückung. Beschluss: Die Motion wird mit 19 zu 16 Stimmen als nicht erheblich erklärt.

15 Seite /6/1 Verkehrssanierung Worb Postulat der SP-Fraktion betreffend Worber Verkehrssanierung frühestens in 10 Jahren?! Gemeindepräsident Bernasconi, Departementsvorsteher Planung/Volkswirtschaft, empfiehlt, das Postulat als erheblich zu erklären. Der Gemeinderat setzt alles daran, dass die Bauarbeiten baldmöglichst aufgenommen werden. Ich verweise auf den Inhalt der Planungserklärung von mir und Franziska Fritschy zum Strassenbauprogramm des Kantons (Projekt 2018 VSW), die wir im Grossen Rat einreichten. Lanfranconi Guy, FDP, kann dem Postulat ebenfalls mehr abgewinnen als der Motion. Dass alle zur Verfügung stehenden Mittel für die Verkehrssanierung mobilisiert werden, ist eine wichtige Botschaft. Kein Mittel darf uns zu schade sein, wenn es die Umfahrung befördert. Kleine, aber wichtige Schritte wurden gemacht, teils gemäss unserem 2003 eingereichten Postulat betreffend Deblockierung der Realisierung der Verkehrssanierung Worb. Die SP-Fraktion hatte damals für unser Anliegen nur die Bezeichnung Schlaumeierei übrig. Mit Genugtuung nehmen wir ihre Kehrtwende zur Kenntnis. Da die SP prophezeit, dass die Auseinandersetzung künftig zwischen Kanton und Gemeinde stattfinden wird, empfehlen wir ihr, in den eigenen Reihen, das heisst bei Regierungsrätin Barbara Egger und bei den SP-Mitgliedern im Grossen Rat zu wirken. Stauffer Heinz, SVP, unterstützt das Postulat. Die SVP verabschiedete im Jahr 2002 eine Resolution, die die Etappierung der Umfahrung beschrieb und die sofortige Inangriffnahme der Spange Nord forderte, mit der der Verkehr um täglich 5'000 Autos reduziert werden kann. Die Spange Süd wurde bisher weniger gründlich abgeklärt. Die SVP ist nach wie vor dagegen, die Umfahrung in den Migros-Kreisel münden zu lassen. Sie ist bis zum Eiger-Kreisel zu führen. Das würde an der Rubigen- und der Bernstrasse die Lärmschutzwände und anderes erübrigen. Diese Planung ist sofort in Angriff zu nehmen. Die SVP hofft auf die Unterstützung des Kantons für ihre Verkehrslösungen. Beschluss: Das Postulat wird mit grossem Mehr als erheblich erklärt /4/0 Sportanlagen Postulat Gambon Albert und Mitunterzeichner/innen betreffend Skating- Anlage in der Gemeinde Worb Gambon Albert, SVP, stellt fest, dass der Gemeinderat, wie diese Woche der Presse zu entnehmen war, eine Skating-Anlage nicht nur geprüft hat, sondern bereits bewilligt hat. Da wir dazu gar nichts mehr zu sagen haben, brauche ich zu dem, was im Postulat geschrieben steht, auch nicht mehr zu sagen. Bestimmt wird der GGR befolgen, was der Gemeinderat empfiehlt. Leider nehme ich vom Jugendrat noch keinen rechten Einsatz für die Skating-Anlage wahr. Auch hier wurde mir gesagt, die Angelegenheit sei Sache der Gemeinde und der Jugendrat könne deshalb unsere Vorschläge einer Mitarbeit nicht annehmen. Aufgrund des vorliegenden Postulats erhielt ich Anrufe von Anwohnern, die sich beklagten, dass mit ihnen nicht gesprochen wurde. Sie befürchten Lärm und kündigten gegen das Baugesuch Einsprache an. Übrigens scheinen sich die Zeiten zu ändern: Bis vor kurzem wäre es undenkbar gewesen, einen bestehenden grünen Spielplatz zu planieren und zu asphaltieren. Gemeinderat Hauser, Departementsvorsteher Bau, beantragt, das Postulat als erheblich zu erklären und zugleich als erfült abzuschreiben. Der Vorstoss ist mittlerweile überholt. Der Gemeinderat hat nicht nur geprüft, ob eine Skating-Anlage unter den vorgeschlagenen Voraussetzungen realisiert werden kann, er hat auch gehandelt. Am 7. März genehmigte er das Projekt einer Skating-Anlage im Sportzentrum Hofmatt und

16 Seite 27 bewilligte für die Ausführung einen Kredit von Franken. Das Baugesuch wird demnächst aufgelegt. Sofern Einsprachen ausbleiben, hoffen wir, die Anlage noch dieses Jahr realisieren zu können. Zu den im Postulat genannten Voraussetzungen: 1. Der Jugendrat kann bei der Realisierung nicht mithelfen, da es sich vorwiegend um Tiefbauarbeiten, vor allem aber Facharbeiten handeln wird. Da die Anlage eine öffentliche ist wie ein Kinderspielplatz, ist es nicht Aufgabe des Jugendrats, Sponsorengelder zu sammeln oder Fronarbeit zu leisten. 2. Betreuung und Pflege der Anlage ist Sache der Bauabteilung und wird von der Weggruppe ausgeführt. Die Kontrolle der Einhaltung der Lärmgesetzgebung und andere Kontrollen sind nicht Sache von Privaten. Hingegen brauchen wir die Mithilfe des Jugendrats bei der Ausarbeitung eines Benützungsreglements. Sie wurde uns bereits zugesichert. 3. Die Projektkosten haben wir auf ein absolutes Minimum beschränkt. Wie jeder öffentliche Spiel- oder Turnplatz wird er durch Steuergelder finanziert. 4. Die Werkhaftung liegt bei der Gemeinde. Schadenansprüche können nur geltend gemacht werden, wenn ein eindeutiger Werkmangel nachgewiesen wird. Wer die Anlage mit dem Velo benützt und den Arm bricht, ist selber Schuld. 5. Der Standort ist gut einsehbar. Durch die benachbarte Tennisanlage besteht einiger Publikumsverkehr. Die Benützung nach Uhr soll nicht gestattet sein. Zur Anwohnerschaft hin sind bauliche Massnahmen wie die Aufschüttung eines Dammes vorgesehen. Der Gemeinderat ist überzeugt, dass die Hofmatt mit der Tennisanlage, dem Schwimmbad, dem Minigolf und der Eisbahn der richtige Standort für die Skating-Anlage ist und durch diese zusätzliche Attraktivität gewinnt. Kölliker Isabel, parteilos, Sitz SP, lehnt das Postulat im Namen der SP-Fraktion ab. Die Skating-Anlage ist Eigentum der Gemeinde. Nun sollen Aufgaben im Zusammenhang mit dieser Anlage abgeschoben werden. Das kann zwei Gründe haben. Vielleicht will man Gemeindeaufgaben möglichst an Dritte abschieben. Ich glaube allerdings nicht, dass das hier der Fall ist. Vielmehr soll es ein Schlag gegen den Jugendrat sein. Der Jugendrat wurde in letzter Zeit von verschiedener Seite kritisiert, vor allem wegen den nicht erfolgten Wahlen. Die Frage sei aber erlaubt: War schon einmal jemand an einer Jugendratssitzung? Weiss jemand wirklich, wie es da zu und her geht? Ich sah mir die Sache an und war sehr beeindruckt. Der Jugendrat kann planen und organisieren und scheut sich nicht, Arbeit und Verantwortung zu übernehmen. Überall kann mal etwas schief laufen. Der Jugendrat ist doch dazu da, Erfahrungen zu sammeln auch beim Fehlermachen. Unsere Aufgabe ist es, den Nachwuchs zu motivieren und zu unterstützen und in unsere Geschäfte einzubinden. Das schlimmste, was wir tun können, ist, dem Jugendrat Steine in den Weg zu legen wie es hier die SVP tut. Was das Postulat fordert, liegt nicht in der Kompetenz des Jugendrats. Er hat weder die Kapazität noch die Mittel, die Forderungen zu erfüllen. Indem er vor eine unlösbare Aufgabe gestellt wird, stösst man ihm einen Stock in die Speichen. Hat es die SVP wirklich nötig, sich am Jugendrat zu profilieren? Selbstverständlich werden in der Politik mehr oder weniger saubere Spiele gespielt. Aber sucht euch doch wenigsten einen e- benbürtigen Gegner und verheizt nicht die, die morgen und übermorgen euer Erbe antreten! Dinichert Olivier, FDP, teilt die Haltung des Gemeinderats. Was vorgeschlagen ist an den Jugendrat zu delegieren, kann nicht delegiert werden. Der Jugendrat ist ein Sprachrohr der Jugend und keine Pipeline, in die man Projektaufträge einspeisen kann. Wäre das so, müssten wir Mitglieder des Grossen Gemeinderates diesen Sommer die Heizungstechnik im Worbboden reparieren und in einigen Jahren die Bagger steuern, die die Umfahrung bauen. Wir haben durchaus Grund, der Bauabteilung für die intensive Suche nach einem Standort zu danken und ihr zur Wahl des Standorts zu gratulieren. Wir hoffen auf einen erfolgreichen, attraktiven und wettertauglichen Betrieb. Wir hoffen nach wie vor, dass in die Anlage nicht nur die beiden Geräte, die im Besitz der Gemeinde sind, sondern auch die zwei ebenfalls eingelagerten Geräte des seinerzeitigen Inline- Skating-Clubs Worb integriert werden können. Für das Votum der SP-Sprecherin habe ich insofern Verständnis, als mir am 6. Dezember 2004, als das Postulat verlesen wurde, ein Plakat einfiel: ein alter Mann in zerlöcherten Jeans und einem Rollbrett unterm Arm, dazu der Titel Ich bin auch ein Inliner. Aber ich merkte im Gespräch mit Kollege Gambon, dass die SVP-Fraktion versuchte, ihre Ablehnung der Sakting- Anlage in etwas Konstruktives zu verwandeln. Die Vorschläge sind ehrlich gemeint. Der Jugendrat sollte keineswegs Teil eines Machtpokers sein. Gambon Albert, SVP, fordert den Jugendrat auf, die SVP-Fraktion als Partner zu betrachten, auch wenn der nicht immer gleicher Meinung ist. Es ist nicht nur falsch, dass wir gegen den Jugendrat sind, sondern auch,

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