SEPA-Check für Firmenkunden/Gewerbekunden
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- Jasper Auttenberg
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1 SEPA-Check für Firmenkunden/Gewerbekunden
2 Ihr Unternehmen Bemerkung/Notiz Ja Ich generiere mit meiner Finanzbuchhaltungssoftware Zahlungsverkehrsdateien Ich nutze weitere Anwendungen, die DTAUS-Dateien erstellen Ich plane Investitionen in eine neue Buchhaltungssoftware Ich nutze elektronische Kontoinformationen zur automatisierten Weiterverarbeitung Ich reiche Zahlungen über ein Service- Rechenzentrum (z. B. DATEV) ein Hinweis: Kontoinformationen im neuen SEPA-camt-Format sind nicht verpflichtend, aber enthalten alle Informationen aus einer SEPA-Zahlung Hinweis: seit 2012 auch Online-Freigabe möglich Ich reiche beleghafte Zahlungen ein Ich arbeite mit Disketten Ich plane, weitere Absatzmärkte mit einzubeziehen Meine BIC und IBAN finden meine Geschäftspartner bereits: auf meinen Rechnungen auf meinem Briefpapier auf meiner Homepage 2
3 SEPA-Check Wir unterstützen und begleiten Sie. SEPA-Überweisung Bemerkung/Notiz Ja Ich tätige Auslandsüberweisungen im SEPA-Zahlungsverkehrsraum Ich führe Konten in anderen europäischen Ländern Ich habe Zahlungsempfänger in ganz Europa Ich erhalte Anfragen meiner Geschäftspartner bzgl. IBAN und BIC Ich nutze eine Zahlungsverkehrssoftware Ich erstelle mit einer Software (z. B. Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, Excel) Zahlungsverkehrsdateien (DTAUS) Ich möchte einzelne Überweisungen zukünftig im SEPA-Format ausführen Ich benötige ein Programm zur Massenänderung meiner Empfängerdaten in das neue SEPA-Format Hinweis: verpflichtende Nutzung des SEPA-XML-Formates ab 02/2014 Nutzen Sie unseren IBAN-Rechner, kostenlos unter Nutzen Sie unseren SEPA-Account- Converter, kostenlos unter Kostenlos im Internet unter der SEPA-Account-Converter: ein Programm zur Massenumrechnung aller deutschen Bankverbindungen der IBAN-Rechner: zur Umrechnung einzelner deutscher Bankverbindungen 3
4 SEPA-Überweisung Seit Verarbeitung von SEPA- Überweisungen EU-Verordnung: Enddatum für die nationalen Zahlverfahren: 1. Februar 2014 Vorbereitung auf die Umstellung des Zahlungsverkehrs Abschaltung des deutschen DTAUS- Verfahrens laut EU- Verordnung vom Februar 2012 Bis 02/2014: Parallelbetrieb des bestehenden deutschen DTAUS-Verfahrens Ihre Vorteile durch die SEPA-Überweisung im Überblick: Standardisierung der Euro-Zahlungen innerhalb der 32 Teilnehmerstaaten IBAN und BIC statt Bankleitzahl und Kontonummer einheitliche Daten für alle europäischen Geschäftspartner maximale Laufzeit ab Auftragserteilung bis zur Gutschrift: 1 Bankarbeitstag Weitergabe aller Verwendungszweckdaten (max. 4x 35 Zeichen) Einstellung einer Kunden-Referenz möglich für verbesserten Offenen- Posten-Abgleich in der Debitoren- Buchhaltung SEPA-Dauerauftrag möglich (damit erstmals ein Dauerauftrag ins Ausland) IBAN Internationale Bankkontonummer Länderkennzeichen 2-stellige Prüfziffer Bankleitzahl Kontonummer 10-stellig Beispiel DE
5 SEPA-Check Wir unterstützen und begleiten Sie. SEPA-Lastschrift Bemerkung/Notiz Ja Ich nutze bereits das Lastschriftverfahren, um meinen inländischen Kunden fällige Rechnungsbeträge zu belasten Ich nutze Lastschriften per Abbuchungsauftrag Ich nutze Lastschriften per Einzugsermächtigung Hinweis: Festlegung der Logik für die Vergabe von Mandaten und Mandatsreferenz Hinweis: Das Gegenstück zum heutigen Abbuchungsauftrag, die SEPA-Firmenlastschrift, ist nur bei Nichtverbrauchern zulässig Hinweis: Ein Abbuchungsauftrag kann nicht in ein SEPA-Firmenlastschriftmandat umgewidmet werden Hinweis: Ihre Sparkasse unterstützt Sie bei Fragen zur Umwidmung Ihrer Einzugsermächtigungen Ich habe Kunden in ganz Europa Ich führe Konten in anderen europäischen Ländern Ich möchte künftig Lastschriften für das Ausland nutzen Ich nutze eine Zahlungsverkehrssoftware Ich erstelle mit einer Software (z. B. Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, Excel) Zahlungsverkehrsdateien (DTAUS) Ich möchte einzelne Lastschriften zukünftig im SEPA-Format ausführen Ich benötige ein Programm zur Massenänderung meiner Empfängerdaten in das neue SEPA-Format Hinweis: verpflichtende Nutzung des SEPA-XML-Formates ab 02/2014 Nutzen Sie unseren IBAN-Rechner, kostenlos unter Nutzen Sie unseren SEPA-Account- Converter, kostenlos unter Schalten Sie auf Zukunft: SFirm 2.5 und SEPA Alles für die SEPA-Umstellung mit unserer Finanzsoftware: 5
6 SEPA-Lastschrift 11/ /2010 ab 10/ /2014 Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens in Europa durch die Gesetzgeber und Start der SEPA- Lastschrift Verpflichtende Erreichbarkeit für SEPA-Basislastschriften im Euro-Raum SEPA-Lastschrift über Online- Banking (PIN/ TAN und Chipkarte) Vorbereitung auf die Umstellung des Zahlungsverkehrs Abschaltung des deutschen DTAUS-Verfahrens laut EU-Verordnung vom Februar 2012 Bis 02/2014: Parallelbetrieb des bestehenden deutschen DTAUS-Verfahrens Die Änderungen gegenüber dem bisherigen Lastschriftverfahren: Teilnahme nur mit eindeutiger Identifizierungsnummer des Einreichers: Gläubiger ID einmalige Beantragung bei der Deutschen Bundesbank Das SEPA-Lastschriftmandat: ermächtigt den Zahlungsempfänger, den fälligen Betrag vom Zahlungspflichtigen einzuziehen beauftragt die Bank des Zahlungspflichtigen mit der Einlösung der Lastschrift Durch eine Änderung der Lastschriftbedingungen aller deutschen Kreditinstitute können heutige Lastschrift-Einzugsermächtigungen in SEPA-Basislastschriftmandate umgewandelt (migriert) werden. Die SEPA-Firmenlastschrift (B2B), das Gegenstück zum heutigen Abbuchungsauftrag, ist nur noch mit Nichtverbrauchern zulässig. Information des Zahlungspflichtigen bei Erstlastschriften mindestens 14 Tage vorher: Pre-Notification; diese kann vertraglich vereinbart und verkürzt werden (z. B. im Mandat oder in den AGB). Einführung eines exakten Fälligkeitsdatums zur Einlösung der Lastschrift (bisher Einlösung bei Sicht). Bei Basislastschriften ist eine Vorlagefrist von 6 Bankarbeitstagen bei der Erstlastschrift, bei Folgelastschriften von 3 Bankarbeitstagen vor Fälligkeit bei der Zahlstelle einzuhalten. Bei Firmenlastschriften beträgt die Vorlagefrist 2 Bankarbeitstage vor der Fälligkeit. (Bitte beachten Sie eventuelle individuelle Vorlauffristen Ihres Instituts). Die Widerspruchsfrist des Zahlungspflichtigen beträgt bei der autorisierten Lastschrift 8 Wochen nach Kontobelastung. Das SEPA-Lastschriftverfahren wird ausschließlich beleglos (online) angeboten. Ihre Vorteile durch die SEPA- Lastschrift im Überblick: europaweite Geldeinzüge auf ein Konto möglich IBAN und BIC statt Bankleitzahl und Kontonummer verbesserte Steuerung der Zahlungsströme einheitliche Daten für alle europäischen Geschäftspartner Liquiditätsplanung bei SEPA-Lastschriften für Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtigen durch exaktes Fälligkeitsdatum (Due Date) einheitliches Verfahren für inländische und grenzüberschreitende Lastschriften 6
7 SEPA-Check Wir unterstützen und begleiten Sie. Vergleich: SEPA-Basislastschriftverfahren und deutsches Einzugsermächtigungsverfahren SEPA-Basislastschrift Einzugsermächtigungsverfahren Nutzungsmöglichkeit Festes Fälligkeitsdatum National und grenzüberschreitend (in Euro) Ja National (in Euro) (bei Sicht) Erstattungsanspruch des Zahlungspflichtigen 8 Wochen ab Belastung 8 Wochen ab Belastung* Eindeutige Identifikation des Mandats Kundenkennung Geltungsdauer des Mandats Aufbewahrung des Originalmandats Ja (Gläubiger-ID und Mandatsreferenz) IBAN und ggf. BIC (BIC ab 2014 bzw optional) Unbefristet, aber Mandatsverfall nach 36 Monaten bei Nichtnutzung Beim Zahlungsempfänger Kontonummer und BLZ Unbefristet, bis auf Widerruf Beim Zahlungsempfänger Vergleich: SEPA-Firmenlastschriftverfahren und deutsches Abbuchungsauftragsverfahren SEPA-Firmenlastschrift Abbuchungsauftragsverfahren Nutzungsmöglichkeit Festes Fälligkeitsdatum Erstattungsanspruch des Zahlungspflichtigen Eindeutige Identifikation des Mandats Kundenkennung Bestätigung Mandatserteilung gegenüber Zahlstelle und Aufbewahrung des Originalmandats National und grenzüberschreitend (in Euro), nicht für Verbraucher Ja Ja (Gläubiger-ID und Mandatsreferenz) IBAN und ggf. BIC (BIC ab 2014 bzw optional) Bestätigung vor Einlösung erforderlich, Originalmandat verbleibt beim Zahlungsempfänger National (in Euro) (bei Sicht) Kontonummer und BLZ Abbuchungsauftrag wird unmittelbar an Zahlstelle erteilt und dort verwahrt * Seit mit Änderung der Lastschriftbedingungen. 7
8 SEPA-Lastschrift. Ab Februar 2014 verpflichtend!!! Checkliste haben Sie an alles gedacht? Gläubiger-Identifikationsnummer bei der Deutschen Bundesbank online angefordert und in Ihrem Zahlungsverkehrsprogramm hinterlegt? html#doc25900bodytext7 Vereinbarung über den Einzug von Forderungen durch SEPA-Lastschriften mit Ihrer Sparkasse Miltenberg-Obernburg SEPA-Firmenlastschrift: keine Verpflichtung für Banken, die Firmenlastschrift anbieten, teilnehmende Banken immer aktuell im Verzeichnis des European Payments Council: Mandat vom Zahlungspflichtigen eingeholt? Vergabe einer eindeutigen Mandatsnummer Firmen- oder Basismandat? Einmaliges oder wiederkehrendes Mandat? Mandat noch gültig? Ein Mandat verfällt bei Nichtnutzung nach 36 Monaten Firmenmandat muss vom Zahlungspflichtigen seiner Bank vorgelegt werden ODER: Umwidmung der Einzugsermächtigung des Zahlungspflichtigen in ein SEPA-Basislastschriftmandat? Achtung: Die Umwidmung einer Einzugsermächtigung oder eines Abbuchungsauftrages in ein SEPA-Firmenlastschriftmandat ist nicht zulässig. Ein SEPA-Firmenlastschriftmandat muss also immer neu eingeholt werden. SEPA-Lastschrift: ab Februar 2014 verpflichtend!!! 8
9 SEPA-Check Wir unterstützen und begleiten Sie. Vorabinformation des Zahlungspflichtigen vor Erstlastschrift: spätestens 14 Tage vorher (kann z. B. in Form einer Rechnung/eines Zahlplans/ eines Kaufvertrags erfolgen; eine Verkürzung dieser Frist z. B. im Mandat ist möglich) Mitteilung: des Betrages des Belastungstermins der Erstlastschrift der Gläubiger-ID der Mandatsreferenz Weiterleitung der Daten im XML-Format unter Beachtung folgender Vorlauffristen: Vorteil der SEPA-Lastschrift ist die Vereinbarung eines konkreten Fälligkeitsdatums, an dem die Belastung auf dem Konto des Zahlungspflichtigen erfolgt. Der Zahlungsempfänger muss die SEPA-Lastschrift zum Einzug so einreichen, dass sie dem Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen rechtzeitig vorliegt. Basislastschrift: Erst-/Einzellastschrift: spätestens 6 Bankarbeitstage vorher (14:30 Uhr) Folgelastschrift: spätestens 3 Bankarbeitstage vorher (14:30 Uhr) Firmenlastschrift: spätestens 2 Bankarbeitstage vorher (14:30 Uhr) Buchung und Gutschrift am Fälligkeitstag Evtl. Widerspruch bei Basislastschrift 8 Wochen ab Fälligkeitstag bei Einzug autorisierter Zahlungen 13 Monate ab Fälligkeitstag bei Einzug nicht autorisierter Zahlungen Archivierung des Mandats im Original für mindestens 14 Monate 9
10 SEPA-Kartenzahlung Bemerkung/Notiz Ja Ich setze ein Kartenzahlungsterminal ein Ich nutze das elektronische Lastschriftverfahren (ELV) Hinweis: Das ELV ist kein SEPA-konformes Verfahren für Kartenzahlungen. Der deutsche Gesetzgeber strebt eine Übergangsregelung für das ELV bis 02/2016 an (deutsches Begleitgesetz erforderlich) Mein Terminal ist SEPA-fähig Mein Terminal ist EMV-fähig Voraussichtl Startschuss für die schrittweise Einführung der SEPA-Kartenzahlung Any Card at any Terminal Die SEPA-Kartenzahlung (SEPA Cards Framework) Banken, die Karten herausgeben, müssen nach SEPA-Standard künftig ihre nationale Marke (z. B. electronic cash) international einsetzbar machen. An einer Lösung arbeitet die Deutsche Kreditwirtschaft mit den anderen Ländern und der EU. Auswirkungen auf die Terminals SEPA-Transaktionen müssen auf dem EMV-Chip der Karte basieren. Die Autorisierungen erfolgen dann entweder online oder offline via Chip. Für Sie bedeutet dies bei der Beschaffung neuer Terminals: Achten Sie darauf, dass diese Geräte EMV- und SEPA-fähig sind. Das elektronische Lastschriftverfahren zahlen ohne Garantie Das elektronische Lastschriftverfahren ist kein SEPA-konformes Bezahlverfahren. Die Sparkassen-Finanzgruppe wird dieses Verfahren so lange anbieten, wie es die SEPA-Anforderungen zulassen (voraussichtlich bis Februar 2016) Hinweis Wenn Sie kein SEPA-konformes Debitkarten-Zahlverfahren akzeptieren, verzichten Sie auf die optimale Sicherheit bei Kartenzahlungen und schränken Ihre Möglichkeiten ein, in Ihrem Geschäft Karten aus anderen Ländern zu akzeptieren. Ihre Vorteile durch die SEPA- Kartenzahlung im Überblick: Das girocard-system erfüllt schon heute die Standards, die die Rahmenbedingungen für SEPA-Kartenzahlungen im europäischen Binnenmarkt erfordern Vergrößerung des Kundenkreises Alle Kunden aus dem europäischen Ausland können bargeldlos bei Ihnen bezahlen: Any Card at any Terminal Kartenzahlungen werden sicherer durch einheitliche Sicherheitstechnologien Das alte und das neue (oder zusätzliche) Akzeptanz- Logo des Handels für girocard 10
11 SEPA-Check Wir unterstützen und begleiten Sie. SEPA-Zeitplanung im Überblick 12/2001 Verabschiedung der EU-Preisverordnung 07/2003 Einführung der EU-Standardüberweisung Ihr Unternehmen SEPA-Überweisung / / Einführung der SEPA-Überweisung Startschuss für die schrittweise Einführung der SEPA-Kartenzahlung Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens für die SEPA-Lastschrift durch die Gesetzgeber (Zahlungsdiensterichtlinie ZDR) verpflichtende Erreichbarkeit für SEPA-Basislastschriften Start der SEPA-Lastschrift bei den deutschen Sparkassen (aktiv und passiv) für Online-Banking mit EBICS Möglichkeit zur Bereitstellung von camt-nachrichten im SEPA-Format (camt052: Vormerkposten/camt053: Kontoumsätze) SEPA-Lastschrift SEPA-Kartenzahlung Ihre Vorbereitungen auf den SEPA-Zahlungsverkehr Februar: Beschluss des EU-Parlaments: Abschaltung der nationalen Zahlungsverkehrsverfahren zum Quartal 2012: Inkrafttreten der EU-Verordnung 1 Tag nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt Verabschiedung eines nationalen Begleitgesetzes : Änderung der Lastschriftbedingungen bei allen deutschen Kreditinstituten: Grundlage zur Umwidmung von nationalen Einzugsermächtigungen in SEPA-Lastschriftmandate Ab Oktober: SEPA-Lastschrift im Online-Banking per HBCI (PIN/TAN und Chipkarte) : neues Belegabkommen mit Österreich: Wegfall der nationalen Überweisungsvordrucke Abschaltung der nationalen Überweisungsverfahren im Euro-Raum Abschaltung der nationalen Lastschriftverfahren im Euro-Raum SEPA-Single Euro Payments Area: SEPA-Überweisungen und -lastschriften für alle Zahlungen innerhalb des SEPA-Raumes. Das gilt auch für den Zahlungsverkehr innerhalb Deutschlands : IBAN-only-Regelung für nationale Zahlungen (dieser Zeitpunkt kann durch den deutschen Gesetzgeber auf den verschoben werden). Übergangsregelung für nationale Zahlungen von Verbrauchern zur Nutzung von Kontonummer und BLZ mit kostenloser Konvertierung in IBAN und BIC durch die Bank bis möglich (deutsches Begleitgesetz erforderlich) : Abschaltung eventueller nationaler Übergangsregelungen : Einstellung des deutschen ELV bei Kartenzahlungen : IBAN-only-Regelung für nichtnationale Zahlungen : Einstellung nationales Clearing für Nicht-Euroländer Diese Liste dient als Orientierungshilfe und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. 11
12 Sparkasse Miltenberg-Obernburg Mainstraße Miltenberg Römerstraße Obernburg Telefon Die SEPA ist der Einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum, in dem grenzüberschreitende und inländische Zahlungen nach gleichen Regeln behandelt werden. Es wird nicht mehr, wie derzeit, zwischen nationalen und grenzüberschreitenden europäischen Zahlungen unterschieden. Land Belgien Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Großbritannien Irland Island* Italien Liechtenstein* Litauen Luxemburg Lettland Land Malta Monaco** Niederlande Norwegen* Österreich Polen Portugal Rumänien Schweiz** Schweden Spanien Slowenien Slowakei Tschechien Ungarn Zypern * Kein EU-Mitglied, nur EWR-Mitglied ** Kein EWR-Mitglied Die Sparkasse Miltenberg-Obernburg unterstützt und begleitet Sie als Kunden bei der Umsetzung der SEPA und bietet Ihnen neue, zukunftsorientierte SEPA-Produkte an.
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