Seminarprogramm 2009 Betriebsräte

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1 DRK-Landesschule Baden-Württemberg Seminarprogramm 2009 Schulung von Wahlvorständen Fortbildungen

2 Fortbildungen für im DRK 2 Die Mitbestimmung des Betriebsrates in personellen und sozialen Angelegenheiten 3 Auskunfts- und Informationsansprüche des Betriebsrates Rechtsdurchsetzung betriebsrätlicher Rechte nach dem BetrVG 4 Das Recht der schwerbehinderten Menschen nach dem SGX IX Eine Einführung für und neu gewählte Schwerbehindertenvertreter 5 Abmahnungen, Vertragsstrafen und Betriebsbußen - Wie geht der Betriebsrat damit um? 6 Das Arbeitszeugnis 7 Der Umgang des Betriebsrates mit arbeitgeberseitigen Kündigungen Schulung von Wahlvorständen 8 Schulung für Wahlvorstände der Betriebsratswahlen im Kreisverband Die Bonuskarte Mit der neugeschaffenen Bonuskarte erhalten die Teilnehmer für jeden besuchten Seminartag im Rahmen der Veranstaltungsangebote für der DRK-Landesschule einen Punkt. Mit dem Nachweis von 5 Punkten ist der Besuch des 6. Seminartages kostenfrei (Seminargebühr). Die Karte ist nicht übertragbar. Externer Ansprechpartner und Referent Peter Schweizer Rechtsanwalt und Mediator 1

3 Fortbildungen für im DRK BR im DRK. Seminar 585,00 Pension 68,00 (VP/EZ) Die Mitbestimmung des Betriebsrates in personellen und sozialen Angelegenheiten Die Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten Überblick über die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften des BetrVG System der Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten Anhörung des Betriebsrates bei beabsichtigten Kündigungen Wirkungen verschiedener Handlungsalternativen des Betriebsrates für den betroffenen Arbeitnehmer und den Arbeitnehmer Mitbestimmung bei Einstellung, Einsatz von Personal- Leasingkräften, bei Versetzungen, Veränderungen der vertraglichen Arbeitszeit Das gerichtliche Zustimmungsersetzungsverfahren 100 BetrVG Vorgehensweise des Betriebsrates bei Anträgen des Arbeitgebers nach 100 BetrVG Wirkungen der Zustimmungsersetzungsverfahren und Rechtsweg Die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten 87 BetrVG Der Herz der Mitbestimmung und der Gestaltungsmöglichkeiten des Betriebrates Initiativrecht des Betriebsrates Aktuelle Rechtssprechung zu Fragen der Ordnung des Betriebes, der Einführung von technischen Einrichtungen, die zur Überwachung der Arbeitnehmer geeignet sind, der Arbeitszeitgestaltung (Dienstpläne/Schichtpläne) Der Unterlassungsanspruch des Betriebsrates gegen den Arbeitgeber Einstweilige Verfügung in mitbestimmungsrechtlichen Angelegenheiten Überblick Einigungsstelle als Durchsetzungsmechanismus - Überblick 2

4 BR im DRK. Seminar 300,00 Pension 10,00 Rechtsdurchsetzung betriebsrätlicher Rechte nach dem BetrVG Das Betriebsverfassungsrecht geht von dem ernsthaften Willen und dem Versuch der beiden Betriebsparteien aus, im Interesse des Betriebes, wie auch im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Wege des Konsenses zu tragfähigen, beiderseitig akzeptablen Lösungen zu kommen. Dies schließt jedoch nicht aus, dass dies aus welchen Gründen auch immer- im Einzelfall einmal nicht möglich ist. Für diese Situation, in der es um die Rechtsdurchsetzung für beide Betriebsparteien geht, sieht das Betriebsverfassungsgesetz als Konfl iktlösungsmechanismus das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren und das Verfahren vor der Einigungsstelle vor. Deshalb ist es für den Betriebsrat und seine Mitglieder im Interesse einer effektiven Interessenvertretung unverzichtbar, über das nötige Wissen hinsichtlich dieser beiden Verfahren zu verfügen. Die Erfahrungen und das Fallwissen der Teilnehmer/innen wird entsprechend einbezogen um größtmögliche Praxisnähe zu gewährleisten. Das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren Das Verfahren vor der Einigungsstelle Das gerichtliche einstweilige Verfügungsverfahren in besonderen Fällen Hinweis Dieses Seminar erfüllt die Voraussetzungen nach 37 Abs. VI BetrVG BR im DRK. Seminar 300,00 Pension 10,00 Auskunfts- und Informationsansprüche des Betriebsrates Umfang und Art der jeweiligen Unterrichtungspfl ichten des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat 80 BetrVG die allgemeine Unterrichtung (Reichweite, Durchsetzung) Information und Auskunft bei personellen Einzelmaßnahmen, über Vorstellungsgespräche, Abmahnungen Teilnahme des Betriebsrates an Vorstellungsgesprächen? Unterrichtung des Betriebsrates in Fragen der sozialen Mitbestimmung Informationsanspruch bei beabsichtigten Betriebsänderungen Rechtsdurchsetzung bei Informationsansprüchen Beispielsfälle anhand aktueller Rechtsprechung 3

5 BR im DRK. Schwerbehindertenvertreter. Seminar 300,00 Pension 10,00 Das Recht der schwerbehinderten Menschen nach dem SGX IX Eine Einführung für und neu gewählte Schwerbehindertenvertreter Kenntnisse des besonderen Rechts schwerbehinderter Menschen sind für den Betriebsrat unerlässlich, nicht nur in den vielen Betrieben, in den keine Schwerbehindertenvertretung besteht. Dort, wo eine besteht, sollte eine enge und abgestimmte Zusammenarbeit das Bild des gemeinsamen Arbeitsalltags bestimmen. Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und Gleichstellung Verfahren der Feststellung (wo?, wie?) Unterstützung der Mitarbeiter durch den Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung Welche Vor- und Nachteile bieten die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft für den Arbeitnehmer und den Betrieb? Besondere Rechte der schwerbehinderten Menschen Benachteiligungsverbot und Entschädigungsanspruch Anspruch auf besondere Förderung nach 81 Abs, IV SGB IX Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung Befreiung von Mehrarbeit Zusatzurlaub Förderung einer behinderungsgerechten Arbeitsplatzausstattung durch das Integrationsamt, DRV Besonderer Kündigungsschutz Besondere Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei personellen Maßnahmen Einstellung Versetzung Aufhebungsvertrag Abmahnung und Kündigung Besonderer Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen Zusammenarbeit Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung Rechtliche Grundlagen der Zusammenarbeit Eigenständigkeit der SBV Pfl icht zur engen Zusammenarbeit Teilnahmerecht der SBV an Sitzungen des Betriebsrates Betriebsvereinbarungen Integrationsvereinbarung, Betriebliche Eingliederungsmanagement Zusammenarbeit bei der Prävention Zustimmungsverweigerung bei personellen Einzelmaßnahmen 4

6 BR im DRK. Seminar 585,00 Pension 68,00 (VP/EZ) Abmahnungen, Vertragsstrafen und Betriebsbußen - Wie geht der Betriebsrat damit um? Im Arbeitsalltag kommt es gelegentlich seitens der Arbeitnehmer zu Verstößen gegen arbeitsvertragliche Pfl ichten. Manchmal werden durch den Arbeitgeber dann Abmahnungen ausgesprochen. Wie ist eine solche Abmahnung rechtlich einzuordnen? Welche Bedeutung hat sie für die Zukunft des Arbeitnehmers im Betrieb? Was tun bei einer ungerechtfertigten Abmahnung? Hier ist der Betriebsrat der erste Ansprechpartner des Arbeitnehmers und erwartet kompetente Aussagen, Rat und Hilfe. Entsprechendes gilt auch bei vereinbarten Vertragsstrafen oder wenn der Arbeitgeber Betriebsbußen einführen und durchsetzen will. Die Abmahnung - Der rechtliche Gehalt - Die Formalien - Die Abgrenzung zur Ermahnung - Die Abmahnung als Kündigungsvoraussetzung Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitnehmers bei einer Abmahnung - Beschwerde nach 84 BetrVG - Gegendarstellung zur Personalakte - Klage auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte - Strategische Überlegungen Der Betriebrat bei der Abmahnung - Der Betriebsrat in der Anhörung des Arbeitnehmers - Abschluss einer freiwilligen Betriebsvereinbarung - Sonstige Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats Die Betriebsbuße - Formen der Betriebsbußen - Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates - Rechtliche Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers Vertragsstrafen - Situationen, in denen Vertragsstrafenvereinbarungen getroffen werden - Die Vertragsstrafe als Mittel zur Durchsetzung der Einhaltung des Vertrages - Grenzen der Vertragsstrafenvereinbarung - Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bei formularmäßiger Verwendung von Vertragsstrafenklauseln in Standardarbeitsverträgen des Unternehmens - Praktische Bedeutung und Durchsetzbarkeit Hinweis Dieses Seminar ist nach 37 Abs. VI BetrVG für Betriebsratsmitglieder erforderlich, die noch nicht über die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse verfügen. 5

7 BR im DRK. Seminar 300,00 Pension 10,00 Das Arbeitszeugnis Die Zeugniswahrheit wird häufi g als der wichtigste Grundsatz des Zeugnisrechts herausgestellt, denn es soll sowohl dem Arbeitnehmer, wie auch einem künftigen Arbeitgeber eine objektiv richtige, auf Tatsachen gestützte Auskunft über das Verhalten und die Leistungen eines Mitarbeiters geben. Gleichzeitig soll das Zeugnis nach der ständigen Rspr. des Bundesarbeitsgerichts vom Wohlwollen des Arbeitgebers getragen sein und soll dem Arbeitnehmer sein weiteres berufl iches Fortkommen nicht ungerechtfertigt erschweren. Hieraus ergibt sich ein erhebliches Spannungsfeld. Dieses Seminar ermöglicht es den Teilnehmer/innen die Verwendung von Zeugnis-Codes festzustellen und deren Aussagen zu verstehen. Gleichermaßen erforderlich ist es, die arbeitsrechtlichen Aspekte des Zeugnisanspruchs und die prozessuale Situation in der Durchsetzung zu kennen. Die Pfl icht zur Erteilung eines Arbeitszeugnisses als gesetzliche Nebenpfl icht des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis (Unabdingbarkeit des Anspruchs, Ausschlussfristen, Verjährung, Verwirkung) Arten von Zeugnissen (einfaches Arbeitszeugnis, qualifi ziertes Zeugnis, Zwischenzeugnis) Wann sind Zeugnisse zu erteilen? Formalien: Schriftform, äußeres Erscheinungsbild, Unterschriftsberechtigung, Geheimzeichen Der Konfl ikt zwischen Wahrheit und Wohlwollen Holschuld, Zurückbehaltungsrecht Vorgehen des Arbeitnehmers, seine Einfl ussmöglichkeiten Rechte und Möglichkeiten des Betriebsrates bei Zeugnisangelegenheiten im Rahmen von Beschwerden nach 85 BetrVG und bei der Aufstellung von Beurteilungsgrundsätzen nach 94 II BetrVG. Rechtsfolgen der Nicht- oder Schlechterfüllung des Zeugnisanspruchs, Haftungsrisiken, Anspruch auf Berichtigung des Zeugnisses, gerichtliche Durchsetzung, Prozessuales, Darlegungsund Beweislast Das kritische Lesen von qualifi zierten Arbeitszeugnissen die gängige Zeugnissprache, erläutert an praktischen Analysebeispielen (die Teilnehmer/Innen können gerne anonymisierte (!) Zeugnisse auf Overhead-Folien kopiert mitbringen) Was steckt hinter bestimmten Formulierungen? Mit welchen Techniken arbeiten Zeugniscodes? Einsatz von Software bei der Zeugniserstellung 6

8 BR im DRK. Seminar 585,00 Pension 68,00 (VP/EZ) Der Umgang des Betriebsrates mit arbeitgeberseitigen Kündigungen Die fundierte Kenntnis des Betriebsrates über die verschiedenen Mechanismen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen und die Reaktionsmöglichkeiten des Betriebsrates bei einem beabsichtigten Ausspruch einer arbeitgeberseitigen Kündigung gegenüber einem/r Mitarbeiter/in sind gleichermaßen unverzichtbar für eine wirksame Interessenvertretung wie Grundkenntnisse über die sozialrechtlichen Aspekte der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, gerade in der für den/die Kollegen/in u.u. existentiell wesentlichen Situation. Es wird wesentlich mit der Technik der praktischen Fallsimulation gearbeitet. Dabei sollen die Teilnehmer Fälle aus ihrer jeweiligen betrieblichen Praxis im Seminar bearbeiten. Die verschiedenen Formen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Kündigung; Befristungsablauf; Aufhebungsvereinbarung; Anfechtung) Die Kündigung (Formfragen; Fragen des Zugangs; ordentliche Kündigung; außerordentliche Kündigung; die Änderungskündigung) Befristungsablauf Aufhebungsvereinbarung Anfechtung des Arbeitsvertrages Das Kündigungsschutzgesetz (betriebsbedingte, personenbedingte und verhaltensbedingte Kündigung; die Abmahnung als Kündigungsvoraussetzung bei der verhaltensbedingten ordentlichen Kündigung; Sonderkündigungsschutztatbestände für besondere Gruppen Die Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Anhörungspfl icht des Arbeitgebers, mögliche Reaktionen des Betriebsrates und Konsequenzen des Widerspruchs) Der Kündigungsschutzprozess vor dem Arbeitsgericht (Verfahren, Formen der Prozessbeendigung, taktische Überlegungen aus Sicht des Arbeitnehmers) Sozialrechtliche Aspekte der Beendigung von Arbeitsverhältnissen nach dem Sozialgesetzbuch III für den Arbeitnehmer (Sperrzeit, Verkürzung der Anspruchsdauer, Mitwirken an der Beendigung von Arbeitsverhältnissen) Es ist ein Besuch der Sitzung eines Arbeitsgerichts vorgesehen, um das theoretisch erlernte durch praktisches Erleben zu vertiefen und zu festigen. Hinweis Der Schulungsanspruch für Betriebsratsmitglieder und häufi g zum Einsatz kommende Ersatzmitglieder folgt aus 37 Abs. VI BetrVG, da dieses Seminar für die Arbeit des Betriebsratsmitgliedes erforderliche Grundkenntnisse vermittelt. 7

9 BR Mitarbeiter im DRK, die als Wahlvorstand tätig werden sollen. Seminar 585,00 Pension 68,00 (VP/EZ) Schulung für Wahlvorstände der Betriebsratswahlen im Kreisverband Die Veranstaltung vermittelt die notwendigen Kenntnisse, um eine Betriebsratswahl rechtssicher zu gestalten und abzuwickeln und typische Fehler, die zu einer Wahlanfechtung führen können, zu vermeiden. Hinweis Der Teilnehmer erhält neben einer Gesetzessammlung auch einen Praxisratgeber in Buchform inkl. CD-Rom mit einer Vielzahl an Arbeitshilfen, Formularen und Vorlagen. 8

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