Umsetzung des neuen Pflegebegriffs (gemäß dem Bericht des Beirats zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs)
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- Hennie Ritter
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Große Anfrage der Abgeordneten Kathrin Senger-Schäfer, Dr. Martina Bunge, Inge Höger, Dr. Ilja Seifert, Kathrin Vogler, Harald Weinberg und der Fraktion DIE LINKE. Umsetzung des neuen Pflegebegriffs (gemäß dem Bericht des Beirats zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs) EinegrundlegendeReformderPflegeversicherung (ElftesBuchSozialgesetzbuch SGBXI)istseitLangemüberfällig.SeitderEinführungderPflegeversicherung1995istderihrzugrundeliegendeverrichtungsbezogenePflegebegriff zueng.erbenachteiligttrotzderleistungsverbesserungenfürpersonenmiteingeschränkteralltagskompetenznachden 45bund87bSGBXIdurchdas Pflege-WeiterentwicklungsgesetzinsbesondereMenschenmitdemenziellen ErkrankungenundsogenanntengeistigenBehinderungen.Unbeachtetbleibt bisherauchdie eingeschränktealltagskompetenz geradevonälterenmenschen. DervonderdamaligenBundesregierungimOktober2006eingesetzteBeiratzur ÜberprüfungdesPflegebedürftigkeitsbegriffslegteimJanuar2009EmpfehlungenfüreinenerweitertenPflegebegriffundfüreinneuesBegutachtungsverfahrenvor.ImMai2009folgtenVorschlägefürdiekonkreteUmsetzung.Diese EmpfehlungendesBeiratsweisengrundsätzlichindierichtigeRichtungund sindgeeignet,einenparadigmenwechselfüreinedieteilhabeermöglichende Pflegeund/oderAssistenzeinzuleiten.GleichzeitigverweistderBeiratdarauf, dassdiepolitikbeiderneudefinitiondespflegebegriffsübereinenerheblichen Gestaltungsspielraumverfügt.LetztlichwirdesaufdiefinanzielleAusgestaltung der Leistungen ankommen. DieNeudefinitiondesPflegebegriffs,derdasErmöglichenvonTeilhabezum ZielpflegerischenundassistierendenHandelnserklärt,isteineentscheidende VoraussetzungfüreineganzheitlichePflegeundselbstbestimmteTeilhabe.Im KerngehtesumdieFrage,wiedieSituationderBetroffenenzuverbessernund einethischrelevanterperspektivwechselvoranzutreibensind.diefraktion DIELINKE.imDeutschenBundestagfordertedaherbereitsinihremAntrag FüreinehumaneundsolidarischePflegeabsicherung (Bundestagsdrucksache 16/7472)dieBundesregierungauf,nochinder16.Legislaturperiodeeine schrittweisereformderpflegeabsicherungvorzunehmen.derbeiratschuf hierfür die Grundlagen, passiert ist in der Sache bis zum heutigen Tage nichts. Jetzt,inderbereits17.Legislaturperiode,kommtesdaheraufdenpolitischen Willenan,dengrundlegendenParadigmenwechselzurAbsicherungderBedarfe imzusammenhangmitpflege/betreuungundassistenzzuvollziehen.verbundenistderunbedingtnotwendigeparadigmenwechselmitderklärungder Grundsätze,worinderindividuellangemesseneBedarf (anassistierender Pflege)einesMenschenbesteht,wiedieTeilhabevonMenschen,dieaufPflege und/oderassistenzangewiesensind,ermöglichtwerdenkannundwelchepraktikablen,nichtdiskriminierendenerhebungs-,verwaltungs-undumsetzungs-
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode modalitätendafürgeeignetsind.daranwirdsichunseregesellschaftmessen lassen müssen. Wir fragen die Bundesregierung: 1.WievieleMenschenleideninDeutschlandderzeitanDemenzerkrankungen? WievieleMenschendavonleidenaneinerleichten,mittelschwerenund schwer ausgeprägten Demenzerkrankung? WievieleNeuerkrankungengibtesproJahr (bittezitiertestudienangeben)? 2.WievieleMenschenmiteinerdemenziellenErkrankungwerden2010in ihrer häuslichen Umgebung versorgt? Wie viele Menschen werden in einer stationären Einrichtung versorgt? WievieleMenschenmiteinerdemenziellenErkrankungerhaltenLeistungen derpflegeversicherung (bittenachdenunterschiedlichenleistungsartenund Pflegestufen aufschlüsseln)? 3.WievieleansichunterstützungsbedürftigeMenscheninDeutschlanderhaltenkeineLeistungenderPflegeversicherung,daderengePflegebegriffdiese von vornherein von der Leistungsgewährung ausschließt? WievielederMenscheninDeutschland,dienachdemVorschlagdesBeiratszurÜberprüfungdesPflegebedürftigkeitsbegriffsanspruchsberechtigt wären,habenheutekeinenanspruchaufleistungennachdemsgbxi,da derengepflegebegriffdiesevonvornhereinvonderleistungsgewährung ausschließt? 4.WievieleMenscheninsgesamtundindeneinzelnenMonatenhabenseit InkrafttretendesPflege-WeiterentwicklungsgesetzesdenGrundbetragvon 100Euromonatlichbzw.denerhöhtenBetragvon200Euromonatlichgemäß 45b SGB XI bewilligt bekommen? WievielePersonenderPflegestufe0erhieltenindeneinzelnenMonatenseit dem1.juli2008denzusätzlichenbetreuungsbetrag,undwievieleanträge wurden abgelehnt? Neudefinition des Pflegebegriffs 5.Inwieweitverfolgtbzw.übernimmtdieBundesregierungdiePlänevonCDU, CSUundSPDinder16.Wahlperiode,nachdenenmittelfristigderdem SGBXIzugrundeliegendePflegebegriffüberarbeitwerdensoll (vgl.koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, vom 11. November 2005)? 6.WiebewertetdieBundesregierungdieUmsetzbarkeitderVorschlägeinsgesamtunddieeinzelnenVorschlägedesBerichtsdesBeiratszurÜberprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs? 7.WelcheAnforderungenstelltdieBundesregierungandieÜberarbeitungdes sozialrechtlichenpflegebegriffsunddiedamitverbundeneüberarbeitungdes Begutachtungsverfahrens? 8.TeiltdieBundesregierungdieEinschätzung,dassselbstbestimmteTeilhabe undeineganzheitlichepflegedieprioritärenzielederneudefinitiondes Pflegebegriffs sein müssen? Falls ja, wie will sie diese Ziele erreichen? Falls nein, warum nicht? 9.WelcheAuswirkungenhättenachAuffassungderBundesregierungdieEinführungdesneuenPflegebegriffsaufdieAufteilungderPflegearbeitzwischen Angehörigen und professionellen Pflegekräften?
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/ WirddieinterministerielleArbeitsgruppe,welchesichlautAuskunftdes BundesministeriumsfürGesundheitmiteinerNeuausrichtungbzw.Reform dersozialenpflegeversicherung (SGBXI)befasst,auchmitderUmsetzung desneuenpflegebegriffsgemäßdenausführungendesberichtsdesbeirats zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs beauftragt sein? 11.Wennja,wannistmitdiesbezüglichenErgebnissenderinterministeriellen Arbeitsgruppe zu rechnen? 12. Wie wird die interministerielle Arbeitsgruppe zusammengesetzt sein? WiewirddieTransparenzderBeratungengewährleistet,damitdenBürgerinnen und Bürgern der Diskussionsprozess nachvollziehbar wird? WerdendieBeratungsergebnissederinterministeriellenArbeitsgruppeder Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt? 13.Welcher (pflege-)wissenschaftlichenexpertise (personell,institutionellund formell)bedientsichdieinterministeriellearbeitsgruppe,diesichmitdem angekündigtenreformvorhabenindersozialenpflegeversicherungunddamit ggf. auch mit der Umsetzung des neuen Pflegebegriffs befasst? 14.SiehtdieBundesregierungggf.eineschrittweiseUmsetzungdesneuen Pflegebegriffsvor,undwennja,inwelchenTeilschrittensolldieUmsetzung des neuen Pflegebegriffs erfolgen? 15.MüssennachMeinungderBundesregierungzusätzlicheadministrative VoraussetzungenfüreineUmsetzungdesneuenPflegebegriffsgeschaffen werden, und wenn ja, welche? 16.WiewirddieBundesregierungdieUmsetzungdesneuenPflegebegriffs öffentlichkeitswirksambegleiten,damitderpersonenkreis,welcherbisher keineaussichtaufleistungendersozialenpflegeversicherunghatteund deshalbdieseauchnichtbeantragte,künftigvonseinergrundsätzlichen Leistungsberechtigung Kenntnis erhält? Leistungen der Pflegeversicherung 17.InwieweitundmitwelchenKonsequenzenwirddieBundesregierungdie Auswirkungenbzw.dieSituationnachInkrafttretendesPflege-Weiterentwicklungsgesetzes,hierinsbesonderedieLeistungsverbesserungenfür PersonenmiteingeschränkterAlltagskompetenznachden 45bund87b SGBXI,beieinerUmsetzungdesneuenPflegebegriffsundeinementsprechenden Begutachtungsassessment berücksichtigen? 18.InwiefernwirddieBundesregierungbeieinerUmsetzungdesneuenPflegebegriffsbeidenLeistungenderhäuslichenPflegedieDifferenzierungzwischendemniedrigenLeistungsniveaubeiderehrenamtlichenPflege (Pflegegeldnach 37SGBXI)unddemhöherenLeistungsniveaubeider professionellenpflege (Pflegesachleistungnach 36SGBXI)beibehalten (bitte begründen)? 19.TeiltdieBundesregierungdieEinschätzung,dasssichdieNachfragenach professionellerpflegeimvergleichzurpflegedurchangehörigeinzukunft weiter verstärken wird (bitte begründen)? 20.TeiltdieBundesregierungdieEinschätzung,dassdieFähigkeitundBereitschaftderAngehörigen,diePflegearbeitzuübernehmen,ausunterschiedlichstenGründennichtvorausgesetztwerdenkann,undwelcheKonsequenzen zieht sie daraus (bitte begründen)?
4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 21.WirdseitensderBundesregierungbeiderUmsetzungeinesneuenPflegebegriffsmiteinerAuswirkungaufdieVerteilungvonambulantenundstationärenLeistungengegenüberdemStatusquogerechnet,undwelcheAuswirkungenhätteeinemöglicheVeränderungaufdasPrinzip ambulantvor stationär der sozialen Pflegeversicherung? 22.WirddieBundesregierungangesichtsdesderzeitzukonstatierendenTrends zurprofessionellenpflegediesachleistungsbeträgederpflegeversicherung ( 36SGBXI)stärkeranhebenalsdasPflegegeld ( 37SGBXI) (bitte begründen)? 23.WiehochistderRealwertverlustderPflegeleistungen (gemessenamallgemeinenharmonisiertenverbraucherpreisindex HVPI undgemessenan derkostenentwicklungimleistungsrelevantenbereich)seitihrerfestlegung im Jahr 1993? InwelchemUmfangwurdedieserdurchdieAnhebungenderLeistungen derpflegeversicherungzum1.juli2008undzum1.januar2010ausgeglichen (bittedifferenziertnachambulanten,teilstationärenundstationären Leistungsbeträgen und jeweiliger Pflegestufe angeben)? 24.WelchefinanziellenMittelwäreninsgesamterforderlich,wennderRealwertverlustderambulanten,teilstationärenundstationärenLeistungsbeträgeausgeglichenwerdenwürde (Grundlage:LeistungsniveauderPflegeleistungen mit Stand 1. Januar 2010)? InwelcherHöhewürdenMehrausgabendersozialenPflegeversicherung anfallen,wennnebendemvollständigenausgleichdesrealwertverlustsdie Sachleistungsbeträgejeweilsumweitere25Prozentangehobenwerden würden? 25.KanndieBundesregierungbestätigen,dassinstationärenEinrichtungendie LeistungenderPflegeversicherungaktuellnichtausreichen,umdiedurchschnittlichen Pflegekosten zu finanzieren? Wiehochistderdurchschnittliche (MedianundarithmetischesMittel) Eigenanteil,umdiePflegekostenabzudecken (bittegetrenntnachpflegestufen angeben)? Seit wann lassen sich Deckungslücken in den Pflegestufen feststellen? 26.IsteineBestandsschutzregelungangedacht,umMenschen,diePflegeversicherungsleistungennachdemgeltendenPflegebedürftigkeitsbegrifferhalten, zukünftig nicht schlechter zu stellen? Fallsja,wiesolldieseausgestaltetsein,undüberwelchenZeitraumsollsich die Bestandsschutzregelung erstrecken? 27.StrebtdieBundesregierungeinekostenneutraleUmsetzungdesPflegebegriffsan,inderenFolgedasderzeitigeLeistungsniveaufürneueLeistungsempfängerinnen und -empfänger gekürzt werden müsste? 28.WiewirddieBundesregierungdenimUmsetzungsberichtdesBeiratszur ÜberprüfungdesPflegebedürftigkeitsbegriffsvom20.Mai2009festgestelltenHerausforderungenhinsichtlichdesWohnensundderPflegeim Alterbegegnen,umälterenMenschenundMenschenmitBeeinträchtigungen auchinländlichenregionen bedarfsgerechte,wohnortnaheund qualitativ gute Pflegeleistungen zu sichern?
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/2219 Begutachtungsverfahren/Begutachtungsassessment 29.WirddieBundesregierungdasneueBegutachtungsverfahren,sowohlfür ErwachsenealsauchinangepassterFormfürKinder,welcheseinemneuen PflegebegriffzugrundeliegtundvomBeiratzurÜberprüfungdesPflegebedürftigkeitsbegriffsvorgeschlagenwurdeundderErmittlungvonfünf neuen Bedarfsgraden dient, unverändert übernehmen? 30.InwieweitistfüreineKonvergenzphasedasNebeneinandervon altem und neuem Begutachtungsverfahren notwendig bzw. möglich? NachwelchenKriterienwirdeinemöglicheKonvergenzphaseausgestaltet? 31.WiewirdsichderzeitlicheRahmeneinermöglichenKonvergenzphasefür dieetablierungeinesneuenbegutachtungsassessmentsdarstellen,bzw.ist einkorrelierendeszeitlichesauslaufendesaltenbegutachtungsassessments geplant? 32.WirdineinerdenkbarenKonvergenzphasedieMöglichkeitzurWahlfreiheit derleistungennach altem bzw. neuem Begutachtungsassessmentbestehen, und wenn ja, welcher zeitliche Rahmen ist dafür vorgesehen? 33.SindregionalunterschiedlicheEinführungs-oderErprobungsphasenfürdie EinführungeinesneuenBegutachtungsassessments,welcheseinemneuen Pflegebegriff zugrunde liegt, geplant? 34.WirddasdemneuenPflegebegriffzugrundeliegendeBegutachtungsassessmentauchfürdieEinschätzungweitererBedarfsaspektewiePräventionsundRehabilitationsbedarfesowiezurErfassungderHilfsmittelversorgung undzurerstellungeineshilfe-oderpflegeplansnutzbarseinundentsprechend gesetzlich verankert werden? 35.WirddasneueBegutachtungsassessmentgeeignetsein,umauchEingliederungshilfebedarfenachdemSGBXIIfestzustellen,undkannesggf.auch alsgemeinsamesbegutachtungsverfahrenfürdiebemessungderleistungen derpflegenachdemsgbxiundfürhilfezurpflegeunddereingliederungshilfe nach dem SGB XII genutzt werden? Wennja,plantdieBundesregierung,dasneueBegutachtungsassessmentals einheitliches Instrument für das SGB XI und das SGB XII zu nutzen? 36.WelcherAufwandanBegutachtungsdauerundwelcherSchulungsbedarf desentsprechendenfachpersonalssindbeiderumsetzungeinesneuenbegutachtungsassessments zu erwarten? 37.WirdesVeränderungenandenVoraussetzungenfürdieGutachtertätigkeit geben (Zugehörigkeit zu einer Profession, Kompetenzen usw.)? 38.WirdesauchnachderUmsetzungdesneuenPflegebegriffsbzw.derImplementierungeinesneuenAssesmentverfahrenszurBegutachtungHilfebedarfeimZusammenhangmitPflegebedürftigkeitgeben,welchekeine Berücksichtigung finden konnten? Finanzierung 39.WiewirdimZusammenhangmitderUmsetzungdesneuenPflegebegriffs einegrundsätzlichnachhaltigefinanzierungderpflegeversicherunggewährleistetwerden,welchesowohldiegeplantedynamisierungderleistungenab2015sicherstelltalsauchdiemitdemneuenpflegebegriffverbundene Leistungsausweitung solidarisch absichert?
6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 40.WirdsichdieBundesregierungbeiderUmsetzungdesneuenPflegebegriffs aneinemdervierszenarien,welchederumsetzungsberichtdesbeiratszur ÜberprüfungdesPflegebedürftigkeitsbegriffsvom20.Mai2009vorgibt, orientieren, und wenn ja, an welchem? 41.Wennnein,wiestelltsichdasvonderBundesregierungangestrebteKonzeptzurUmsetzungdesneuenPflegebegriffsdar,undinwieweitnimmtdiesesggf.BezugaufdiebereitsvorgegebenenSzenarienbzw.nimmtinTeilen eines der Szenarien auf? 42.WelcheAuswirkungensindvoneinerUmsetzungdesneuenPflegebegriffs aufdieprivatepflegeversicherungzuerwarten,undwelchekonsequenzen ziehtdiebundesregierunghinsichtlichdesnebeneinandersvonsozialer und privater Pflegeversicherung? 43.GehtdieBundesregierungdavonaus,dassbeiderUmsetzungdesneuen PflegebegriffsfürdieprivatePflegeversicherungÜbergangszeitenerforderlichsind,undwennja,wiemüsstendieseausgestaltetsein (bittebegründen)? 44.FürdenFall,dasskeinekostenneutraleUmsetzungdesneuenPflegebegriffs vonderbundesregierunggeplantist,mitwelchemfinanziellenmehraufwandistbeiderumsetzungzurechnen,undwiekönnendiesezusätzlichenfinanziellenmittelggf.ausdersozialenpflegeversicherunggeneriert werden? 45.WelcheAlternativenerwägtdieBundesregierung,wennggf.keinekostenneutraleUmsetzungdesneuenPflegebegriffsangestrebtwerdenkann,aber zurfinanzierungderumsetzungdesneuenpflegebegriffs,überdiemöglichkeitendersozialenpflegeversicherunghinaus,zusätzlichefinanzielle Mittel generiert werden müssen? 46.SiehtdieBundesregierungdieNotwendigkeit,dieEinnahmeseitedersozialenPflegeversicherungzuverbreitern,umeineumfassendeFinanzierung derumsetzungdesneuenpflegebegriffsggf.gewährleistenzukönnen,und wennja,wiekanndiesedenprinzipiendersolidaritätundderparitätgenügen? 47.WirddieBundesregierung,umggf.einekostenneutraleUmsetzungdes neuenpflegebegriffszugewährleisten,das Teilkaskoprinzip alscharakterdersozialenpflegeversicherungbeibehaltenbzw.ausbauenundzugunstenderangestrebtenverbreiterungderleistungsempfängerbasisleistungseinschränkungen in Kauf nehmen? 48.WirdperspektivischdieEntwicklungdes Teilkaskocharakters dersozialenpflegeversicherunghinzurabsicherungdesindividuellenbedarfsfür vonpflegebetroffeneangestrebt,fallskeinekostenneutraleumsetzungdes Pflegebegriffs angestrebt werden sollte? 49.WiewilldieBundesregierunggewährleisten,dassbeieinemerweiterten, teilhabeorientiertenpflegebedürftigkeitsbegriffdiefinanziellenauswirkungen nicht zu einseitig auf die Sozialhilfeträger übertragen werden? 50.WiewirddieBundesregierungindiesemZusammenhangdasProblemder LeistungsbegrenzungderPflegeversicherungaufdereinenSeiteundder Bedarfsdeckung der Sozialhilfe auf der anderen Seite lösen?
7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/ WelchefinanziellenAuswirkungensiehtdieBundesregierungbeiderUmsetzungdesneuenPflegebegriffssowohlfürdieSozialhilfeträgeralsauch fürdiepflegekassendurchdiezuerwartendeveränderungderzahlder Leistungsberechtigten (Mengeneffekt)unddieKonsequenz,dassdieneuen BedarfsgradeentsprechenddemneuenAssessmentverfahrendurchschnittlichhöherliegenwerdenalsdieleistungsrechtlichgleichgesetztenalten Pflegestufen (Struktureffekt),undwelcheKonsequenzenziehtdieBundesregierung ggf. daraus? Schnittstellen 52.WiebewertetdieBundesregierungdenAnspruchdesneuenPflegebegriffs, alleleistungsträgerzuumfassenunddamitaufverschiedenesozialleistungsbereiche übergreifend zu sein? Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesem Umstand? 53.WelcheAuswirkungenwirddieUmsetzungdesneuenPflegebegriffsauf die Hilfe zur Pflege (SGB XII) haben? Welcher Pflegebegriff soll künftig dem SGB XII zugrunde liegen? 54.WelcheAuswirkungenwirddieUmsetzungdesneuenPflegebegriffsauf diehäuslichekrankenpflege (SGBV),aufdieRehabilitationundTeilhabe behindertermenschen (SGBIX)haben,undwelcheKonsequenzenzieht die Bundesregierung daraus? 55.WelchenotwendigenAspektesindausSichtderBundesregierungbeieiner GesamtbetrachtungdesPflege-unddesEingliederungssystemszubeachten? WelcheAuswirkungenwirddieUmsetzungdesneuenPflegebegriffsauf die Eingliederungshilfe (SGB XII) haben? WelchenAnforderungensolltedieinhaltlicheWeiterentwicklungvon Pflege und Eingliederungshilfe genügen? InwelcherFormwirddieBundesregierungdiebeidengenanntenSysteme voneinander abgrenzen oder aufeinander zu entwickeln? 56.TeiltdieBundesregierungdieAuffassung,einenBeiratzurTeilhabeeinzusetzen,umdieDefinitionderSchnittstellenproblemeunddieAbgrenzung zwischenpflegeundeingliederungshilfeunterbeteiligungvonwissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zu diskutieren und zu klären? Wenn ja, wann wird dieser Beirat seine Arbeit aufnehmen? Wenn nein, wie wird die Bundesregierung konkret das Verhältnis zwischen LeistungenderPflegenachdemSGBXIundLeistungenderEingliederungshilfefürbehinderteMenschennachdemSGBXIIunddieAbgrenzung dieser Leistungen ausgestalten? 57.WirdkünftigdemSGBXIunddemSGBXIIeineinheitlicherPflegebegriff zugrundeliegen,wennnein,warumnicht,undinwieweitwirdderpflegebegriff des SGB XII neu definiert werden? 58.InwieweitwirddasSubsidiaritätsprinzipinsbesonderedurchdieNachrangigkeitderLeistungendesSGBXIIgegenüberdenLeistungendesSGBXI durchdieumsetzungdesneuenpflegebegriffstangiert,undwelchegesetzgeberischen Maßnahmen leitet die Bundesregierung davon ab? 59.WiestehtdieBundesregierungzudemVorschlag,Pflegeleistungennach demsgbxiperspektivischalsteilhabeleistungsowiedieleistungsträger der Pflege als Rehabilitationsträger ins SGB IX aufzunehmen?
8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 60.WiewirddieBundesregierungdaraufhinwirken,dassbeieinerErweiterung despflegebedürftigkeitsbegriffsderzugangzuleistungenzurteilhabe nachdemsgbixundzureingliederungshilfenachdemsgbxiinicht eingeschränkt wird? 61.WashättedieErweiterungdesKreisesderMenschenmitBehinderungen, diegemäßeinemweitergefasstenpflegebegriffanspruchaufpflegeleistungen hätten, für Folgen auf Leistungen der Eingliederungshilfe? 62.AufwelcheWeisekönnenimRahmenderUmsetzungdesneuenPflegebegriffsdieLeistungendesSGBIX,desSGBXIunddesSGBXIIbesser verzahntwerden,bzw.wirdeinesolcheverbesserungdeszusammenspiels derbenanntensozialgesetzbüchervonderbundesregierungerwogen,um Angebote der Betreuung und Assistenz zu stärken? 63.ZuwelchenErgebnissensinddievonder85.Arbeits-undSozialministerkonferenz (ASMK)eingesetztenBund-Länder-Arbeitsgruppen Umsetzungdes (neuen)pflegebedürftigkeitsbegriffs und Weiterentwicklungder Eingliederungshilfe bezüglichdermitderumsetzungdesneuenpflegebegriffsinzusammenhangstehendenfragenzuauswirkungenaufdiehilfe zur Pflege und zur Eingliederungshilfe (SGB XII) gekommen? 64.Wirdggf.einumfassender (neuer)begriffvonpflegebedürftigkeitindas SGBIaufgenommen,umfürandereSozialleistungsbereiche,indenendie DefinitionvonPflegebedürftigkeitleistungsauslösendesKriteriumist,eine Orientierungsbasis zu schaffen? 65.StrebtdieBundesregierungmitderUmsetzungdesneuenPflegebegriffsein GesamtkonzeptderBetreuungundVersorgungpflegebedürftiger,behinderterundalterMenschen,insbesondereunterdemGesichtspunktdervielen BerührungspunktevonLeistungendesSGBIX,desSGBXIunddes SGBXII, an? Begleitevaluation 66.WirddieBundesregierungeineregelmäßige,kennzahlenorientierteundsystematischeErhebungz.B.inFormeinesregelmäßigen,nationalenPflegeberichtszurUmsetzungdesneuenPflegebegriffsinitiieren,welcherauch zurabbildungdersituationdergesundheits-undpflegeberufeundderbedarfseinschätzung in diesem Bereich dient? 67.Inwieweittangierenggf.diePlänezueinemregelmäßigennationalenPflegeberichtdenPflegeberichtderBundesregierungnach 10SGBXI,und inwieweit können hier Doppelstrukturen vermieden werden? Beschäftigte der Pflegebranchen 68.MitwelchenMaßnahmenwilldieBundesregierungdieBeschäftigtender PflegebranchenineinendurchdenneuenPflegebegriffbedingtenVeränderungsprozess aktiv und teilhabeorientiert einbinden? 69.WelcheAuswirkungenwirddieUmsetzungdesneuenPflegebegriffsauf diephysischenundpsychischenbelastungenderbeschäftigteninderpflegebranchehaben,undwiewerdendiesebeiderarbeitsklassifizierungund Bewertung der Tätigkeiten hinsichtlich der Vergütung berücksichtigt? 70.WelcheAuswirkungenwirddieUmsetzungdesneuenPflegebegriffsauf den Personalbedarf in den Pflege- und Assistenzberufen haben? 71.WiehochwerdendiegegebenenfallszuerwartendenMehraufwendungen sein, und wie sollen sie finanziell sichergestellt werden?
9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/ WelchenzusätzlichenBedarfanPflegekräftenerwartetdieBundesregierungdurchdieUmsetzungdergeplantenVerkürzungdesZivildienstesauf sechsmonate (wenn0,25,50,75prozentderzivildienstleistendenihren Dienst/Einsatz freiwillig über die sechs Monate hinaus verlängern)? 73.WelcherStundenlohnergibtsichrechnerisch,wenndieZivildienstleistendenfreiwilligüberihreDienstzeithinauszudengleichenfinanziellenBedingungen weiterarbeiten würden? WievielProzentliegtdieserLohnunterdemmarktüblichenLohnfürexaminiertePflegekräftebzw.fürPflegekräfteohneentsprechendeBerufsausbildung? 74.WiewürdensichdiePersonal-undNebenkostenimambulantenundimstationärenPflegebereichbeiderEinführungeinesallgemeinengesetzlichen Mindestlohnes von 10 Euro entwickeln? 75.WirddasmitderUmsetzungdesneuenPflegebegriffseinhergehendeneue BegutachtungsverfahrenalsGrundlagefüreinVerfahrenzurErmittlungdes PersonalbedarfsinvollstationärenPflegeeinrichtungengenutztwerdenkönnen? Falls ja, in welcher Weise? 76.StrebtdieBundesregierungan,eingesetzlichverbindliches,bundeseinheitlichesPersonalbemessungsinstrumenteinzuführen,undwennnein,warum nicht? 77.VerfolgtdieBundesregierungPlänezueinem NationalenAktionsplan Pflege,welchermittelsSchaffungvonRahmenbedingungenundStrukturensowieEntwicklungundUmsetzungvonunterstützendenMaßnahmen aufallendiepflegebetreffendenebenenaußereinemstrukturwandelauch einenkulturwandelderpflegebrancheunterstützt (vgl.berufsgenossenschaftfürgesundheitsdienstundwohlfahrtspflege,nationaleraktionsplan Pflege, Entwicklung und Umsetzung Positionspapier, Stand, 04/2010)? 78.PlantdieBundesregierungdieErrichtungeinesBeiratsalsModerationsundPartizipationsebenezurVorbereitung,EvaluationundBegleitungder UmsetzungdesneuenPflegebegriffs,ggf.unterNutzungvorhandener Strukturen? 79.GehtmitderUmsetzungdesneuenPflegebegriffsaucheinequalitative WeiterentwicklungdesVersorgungsangebotsvonPflegeundAssistenzeinher,welchestärkeraufdieindividuellenBedürfnissederBetroffenenund ihrer Angehörigen ausgerichtet sein wird? Falls ja, welche Konzepte wird die Bundesregierung prüfen? Berlin, den 16. Juni 2010 Dr. Gregor Gysi und Fraktion
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Umsetzung des neuen Pflegebegriffs (gemäß dem Bericht des Beirats zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs)
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