Deutscher Bundestag Drucksache 17/12367 17. Wahlperiode 19. 02. 2013 Antrag der Bundesregierung Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Beteiligung an der EU- geführten militärischen Ausbildungsmission EUTM Mali auf Grundlage des Ersuchens der Regierung von Mali sowie der Beschlüsse 2013/34/GASP des Rates der Europäischen Union (EU) vom 17. Januar 2013 und vom 18. Februar 2013 in Verbindung mit den Resolutionen 2071 (2012) und 2085 (2012) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen Der Bundestag wolle beschließen: 1.DerDeutscheBundestagstimmtdervonderBundesregierungam19.Februar2013beschlossenenEntsendungbewaffneterdeutscherStreitkräftezur BeteiligunganderEU-geführtenmilitärischenAusbildungsmissionEUTM MaliaufGrundlagedesErsuchensderRegierungvonMalisowieder Beschlüsse2013/34/GASPdesRatesderEuropäischenUnion (EU)vom 17.Januar2013undvom18.Februar2013inVerbindungmitdenResolutionen2071 (2012)und2085 (2012)desSicherheitsratesderVereintenNationenzu.DiehierfürvorgesehenenKräftekönneneingesetztwerden,solange einentsprechenderbeschlussdesratesdereuunddiekonstitutivezustimmungdesdeutschenbundestagesvorliegen,längstensjedochbiszum 28.Februar 2014. 2. Völker- und verfassungsrechtliche Grundlagen DerEinsatzdeutscherStreitkräfteerfolgtimRahmenderEU-geführtenmilitärischenAusbildungs-undBeratungsmissionaufGrundlagedesErsuchensderRegierungvonMalisowiederBeschlüsse2013/34/GASPdesRatesderEuropäischenUnion (EU)vom17.Januar2013undvom18.Februar 2013inVerbindungmitdenResolutionen2071 (2012)und2085 (2012)des SicherheitsratesderVereintenNationenimRahmenundnachdenRegelneinesSystemsgegenseitigerkollektiverSicherheitimSinnedesArtikels24 Absatz 2 des Grundgesetzes. 3.Auftrag DiedeutschenStreitkräftehabendenAuftrag,nachMaßgabedesVölkerrechtsundderdurchdieEUfestgelegtenEinsatzregelneinenBeitragzuder EU-geführtenmilitärischenAusbildungsmissionEUTMMalizuleisten.Die beteiligtenkräftederbundeswehrwerdenfolgendeaufgabenwahrnehmen: a) Planung und fachliche Aufsicht auf Ebene der Missionsführung, b) sanitätsdienstliche Unterstützung der Mission, c)durchführungderpionier-undsanitätsausbildungfürmalischesoldaten. DieEUTMMaliunddieinihremRahmeneingesetztendeutschenStreitkräftebeteiligensichnichtanAusbildungsmaßnahmenzugunstendermilitärischenKräftederafrikanischgeführtenInternationalenUnterstützungs-
Drucksache 17/12367 2 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode missionafisma.einebegleitungdermalischenstreitkräfteinkampfeinsätzen ( Mentoring )odereinedirekteunterstützungdermilitärischenoperationen von AFISMA oder der malischen Streitkräfte ist nicht vorgesehen. 4.Einzusetzende Fähigkeiten FürdiedeutscheBeteiligungimRahmenEUTMMaliwerdenfolgendemilitärische Fähigkeiten bereitgestellt: Führung und Führungsunterstützung, Beratung und Ausbildung, logistische und sonstige Unterstützung, Aufklärung, sanitätsdienstliche Versorgung, Sicherung und Schutz. WeiterhinwerdenKräftezurVerwendungindenzurFührungderMission EUTMMaligebildetenStäbenundHauptquartiereneinschließlichder KräftezurUnterstützungderFührungsfähigkeitundLagebilderstellungeingesetzt. 5. Ermächtigung zu Einsatz und Dauer DerBundesministerderVerteidigungwirdermächtigt,imEinvernehmen mitdembundesministerdesauswärtigenfürdiedeutschebeteiligungan dereu-geführtenmissioneutmmalidiehierfürgenanntenfähigkeiten längstensbiszum28.februar2014einzusetzen,unterdervoraussetzung, dasseinentsprechenderbeschlussdesratesdereu,eineentsprechenderesolutiondessicherheitsratesdervereintennationensowiediezustimmung des Deutschen Bundestages vorliegen. 6.Status und Rechte StatusundRechtederimRahmenderEU-geführtenMissionEUTMMali eingesetztenkräfterichtensichnachdemallgemeinenvölkerrechtsowie nach denbestimmungenderinnummer2alsrechtlichegrundlagengenannten ResolutionendesSicherheitsratesderVereintenNationenundderGemeinsamen Aktion sowie den Beschlüssen des Rates der EU, denzwischendereuundderregierungvonmalisowiemitanderen Staaten,derenGebietinsbesonderezuZweckenderVorausstationierung, deszuganges,derversorgungsowiedereinsatzdurchführunggenutzt wird, getroffenen bzw. zu treffenden Vereinbarungen. DieeingesetztenKräftesindimRahmendergeltendenBefehlslagezurAnwendungmilitärischerGewaltzumSchutzvonPersonalundMaterialvon EUTMMaliberechtigtsowiezumSchutzvonPersonen,soferndieseinihrerunmittelbarenNäheAngriffenausgesetztsind,dielebensgefährdendsind oderschwerekörperlichebeeinträchtigungenhervorrufenkönnen.dieanwendungmilitärischergewaltfürdeutscheeinsatzkräfteerfolgtaufder GrundlagedesVölkerrechtesundwirddurchdiegeltendenEinsatzregeln spezifiziert.diewahrnehmungdesrechteszurindividuellenundkollektiven Selbstverteidigung bleibt unberührt.
Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/12367 7.Einsatzgebiet DasEinsatzgebietderEU-geführtenMissionEUTMMaliliegtimSüden MalisinnerhalbdermalischenStaatsgrenzensüdlichderLinieKogoni, Gadari und Koro. AngrenzendeRäumeunddasHoheitsgebietandererStaateninderRegion könnenzudenzwecken Vorausstationierung,Zugang,Versorgungsowie Einsatzdurchführung mitzustimmungdesjeweiligenstaatesundnach MaßgabedermitihmzutreffendenVereinbarungengenutztwerden.ImÜbrigenrichtensichTransitundÜberflugrechtenachdenbestehendeninternationalen Bestimmungen. 8.Personaleinsatz FürdiedeutscheBeteiligunganderEU-geführtenMissionEUTMMaliund ihreaufgabenkönneninsgesamtbiszu180soldatinnenundsoldatenmit entsprechender Ausrüstung eingesetzt werden. ImRahmenderOperationkannderEinsatzdeutschenPersonalsinKontingentenandererNationensowiederEinsatzvonPersonalandererNationen imdeutschenkontingentaufdergrundlagebilateralervereinbarungenund indengrenzenderfürsoldatinnenundsoldatendesdeutschenkontingentes bestehenden rechtlichen Bindungen genehmigt werden. Es können eingesetzt werden: Berufssoldatinnen und Berufssoldaten, Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit, freiwillig Wehrdienst Leistende, Reservedienst Leistende, die ihre Bereitschaft erklärt haben, an besonderen Auslandsverwendungen teilzunehmen. FürPhasenderVerlegungundRückverlegungsowieimRahmenvonKontingentwechselndarfdiePersonalobergrenzevorübergehendüberschritten werden. BeidemEinsatzhandeltessichumeinebesondereAuslandsverwendungim Sinnedes 56desBundesbesoldungsgesetzesunddes 63cdesSoldatenversorgungsgesetzes. 9.Finanzierung DieeinsatzbedingtenZusatzausgabenfürdieEntsendungdeutscherStreitkräftezurBeteiligunganderEU-geführtenAusbildungsmissionEUTM MaliwerdenfürdenZeitraum1.März2013bis28.Februar2014insgesamt rund 13,5 Mio. Euro betragen. Hiervon entfallen auf das Haushaltsjahr 2013 rund11,3mio.eurosowieaufdashaushaltsjahr2014rund2,2mio.euro. DieeinsatzbedingtenZusatzausgabenimHaushaltsjahr2013werdenaus denansätzendeseinzelplans14kapitel1403titelgruppe08bestritten. FürdieeinsatzbedingtenZusatzausgabenimHaushaltsjahr2014wirdim RegierungsentwurfdesBundeshaushalts2014imEinzelplan14Vorsorge getroffen. Begründung DerwestafrikanischeStaatMalibefindetsichseit2012ineinerkrisenhaften Entwicklung,diedieErosionderstaatlichenStrukturenverschärfthat:ImNor-
Drucksache 17/12367 4 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode dendeslandesbrachenimjanuar2012kämpfezwischenregierungstruppen undtuareg-rebellenaus.weiterverschärftwurdedielagedurcheinenputsch vonteilendermalischenstreitkräftegegendendamaligenpräsidenten AmadouToumaniTouréimMärz2012.ImZugediesesPutschesgelanges radikalislamistischengruppen,weiteteiledesnordensmalisunterihrekontrollezubringen.seitherbedrohenterroristischegruppendieterritorialeunversehrtheitdeslandesunddiesicherheitdermalischenbevölkerung.bei einerweiterenschwächungstaatlicherstabilitätdrohtmalizueinemrückzugsortfürterroristischegruppierungenundzueinemumschlagplatzfürillegalenhandelmitmenschen,waffenunddrogenzuwerden.damitkanndie SituationinMalidieStabilitätindergesamtenRegionwestlichesAfrikagefährden. DiehumanitäreLageinMalihatsichzudemseitdemVormarschderislamistischenRebellenimNordenzunehmendverschlechtert.Eswurdenschwere MenschenrechtsverletzungenmitGewalthandlungengegenZivilpersonen,insbesonderegegenFrauenundKinder,begangen.DazuzählenTötungen,Geiselnahmen,Plünderungen,Diebstahl,ZerstörungkulturellerundreligiöserStätten unddieeinziehungvonkindersoldaten.derzeitsindrund350000menschen ausdenbetroffenengebietengeflohen,davon150000indienachbarländer Malis.NurdurchinternationalabgestimmteMaßnahmenindenBereichen Sicherheit,EntwicklungundhumanitäreHilfeunduntermalischerFührung kann eine tragfähige Lösung der Krise in Mali gelingen. IneinemSchreibenvom24.Dezember2012hatdermalischeStaatspräsident DioncoundaTraorédieHoheRepräsentantinderEuropäischenUnionfür Außen-undSicherheitspolitikumUnterstützungdurchdieEU-AusbildungsmissionEUTMMaligebeten.MitResolution2071 (2012)vom12.Oktober 2012undmitResolution2085 (2012)vom20.Dezember2012hatteder SicherheitsratUnterstützungfürdiePlanungeinesinternationalenTruppeneinsatzeszugesagtundzudemregionaleundinternationalePartneraufgefordert, AusbildungsunterstützungfürdiemalischenStreit-undSicherheitskräftebei der Verbesserung der Fähigkeiten der malischen Armee zu leisten. ImRahmenderGemeinsamenAußen-undSicherheitspolitik (GASP)haben diemitgliedstaatendereudenstartdergemeinsamenausbildungsmission EUTM Mali am 18. Februar 2013 beschlossen. DieEuropäischeUnionhatmitderEUTMMalidieZielsetzung,diemalische RegierungbeiderStabilisierungderLageimLandeffektivzuunterstützen. EUTMMalisollhierbeialswichtigerTeileinesweitergefasstenBeistandsin derphasedesdemokratischenübergangsdiemilitärischenfähigkeitender ArmeeverbessernunddadurchdieWiederherstellungderterritorialenEinheit des Landes unterstützen. Zielistes,dieRechtsstaatlichkeitwiederherzustellen,einevollständigeRückkehrzurverfassungsmäßigenOrdnungdurchWahlenzuunterstützenunddie RegierungzureffektivenKontrolleüberdasgesamteLandzubefähigen.Das malischemilitärsolldazubefähigtwerden,diestabilisierungdeslandesin eigenerverantwortungwiedervoranzubringen.vordiesemhintergrundwird auchdeutschlandseinerinternationalenverantwortungfürfriedenundsicherheitgerechtundbeteiligtsichandereuropäischenausbildungsmissioninmali. DerAuftragvonEUTMMaliistes,denmalischenVerteidigungs-undSicherheitskräftenkoordinierte,deninnerstaatlichenErfordernissenentsprechende Hilfezuleisten.DazuwirdeineExpertiseaufdenGebietenderMenschenrechte unddeshumanitärenvölkerrechtszurverfügunggestellt.insbesonderewirdder AufbaupolitischkontrolliertermalischerStreitkräftedurchAusbildungund weitereunterstützunggefördert.damitsolldieeutmmalieinenbeitragzur BefähigungdermalischenInstitutionenleisten,dieeffektiveKontrolledes
Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/12367 StaatesMaliüberseingesamtesHoheitsgebietwiederherzustellen,dieEinheit undterritorialeunversehrtheitmaliszuwahrenunddiebedrohungfürdiein MalilebendeBevölkerungzuverringern.DieEUTMMalibeteiligtsichnichtan AusbildungsmaßnahmenzugunstendermilitärischenKräftederafrikanischgeführtenInternationalenUnterstützungsmissionAFISMA,anKampfeinsätzen oderaneinerdirektenunterstützungderentsprechendenmilitärischenoperationen von AFISMA oder der malischen Streitkräfte. IndemmultinationalenRahmenderEUTMMaliübernimmtderdeutscheAnteil dieaufgabederpionierausbildung.dabeikannaufderindervergangenheit bereitsabsolviertenmilitärischenausbildungs-undausrüstungsunterstützung fürmaliaufgebautwerden.daszielderausbildungsunterstützungistes,malischenpionierenwiederhinreichendegrundfähigkeitenzuvermitteln,sodass sietaktischeaufgabenimeinsatzverbunddermalischenstreitkräfteerfüllen können.danebenstelltdeutschlandauchdiesanitätsdienstlicheversorgungder EUTM Mali sicher und unterstützt im Bereich der Sanitätsausbildung. EntscheidendfürdieLösungdesKonfliktsinMaliistderpolitischeProzess. EinereinmilitärischeLösungkannesnichtgeben.PolitischerFortschrittbei einemnationalendialog,vorbereitungunddurchführungvonwahlen,aussöhnungundentwicklungallerlandesteileinmalisinddiegrundlage,um langfristigestabilitätzuerreichen.einglaubwürdigerrahmenfürdennationalendialogistvonhoherbedeutung,umallevolksgruppenimnordenineinen Aussöhnungs-undFriedensprozesseinzubinden.DieterritorialeUnversehrtheitdesLandesundRechtsstaatlichkeitsindhierfürVoraussetzungen.Derseit 30.Januar2013vorliegende,vonderNationalversammlungverabschiedete Stufenplan (Roadmap)dermalischenRegierungisteinwichtigesSignalfürdie Rückkehr zur verfassungsmäßigen Ordnung. DerdeutscheBeitragzuEUTMMaliordnetsicheinineinebreitangelegteUnterstützungdespolitischenProzesses:durchhumanitäreHilfe,schrittweise WiederaufnahmederEntwicklungszusammenarbeitunddurcheinProjekt,das seitdezember2012diemalischeregierungbeideraufnahmeeinesdialogs insbesonderemitdenbevölkerungsgruppendesnordensunterstützenundberatensoll.fürdiebeidenvondenvereintennationenaufgelegtentreuhandfondszurunterstützungvonmalischenstreitkräftensowieafismastehen insgesamt 15 Mio. Euro zur Verfügung. DeutschlandhatsichfernerimmultilateralenRahmen (VN,EU)fürdiePriorisierungdesmenschenrechtlichenAspektssowiepolitischerLösungswegeund DialogbemühungenvordemEinsatzmilitärischerGewalteingesetztundist aktivesmitgliedinderauflangfristigelösungenausgerichteten FollowUpand SupportGroup,dievonderAfrikanischenUnion,ECOWAS (EconomicCommunity Of West African States) und den Vereinten Nationen initiiert wurde. EbensoleistetDeutschlandüberdenregionalenAnsatzderEU-Strategiefür SicherheitundEntwicklunginderSahel-RegioneinensubstantiellenBeitragin diesen Bereichen. IndemmultinationalenRahmenderEUTMMaliübernimmtderdeutscheAnteilimSchwerpunktdieAufgabederPionierausbildung.Dabeikannaufderin dervergangenheitbereitsabsolviertenmilitärischenausbildungs-undausrüstungsunterstützungfürmaliaufgebautwerden.daszielunsererausbildungsunterstützungistes,malischenpionierenwiederhinreichendegrundfähigkeiten zuvermitteln,sodasssietaktischeaufgabenimeinsatzverbunddermalischen Streitkräfteerfüllenkönnen.DanebenstelltDeutschlandauchdiesanitätsdienstlicheVersorgungderEUTMMalisicherundunterstütztimBereichder Sanitätsausbildung. PolitischerFortschrittinMaliistdieGrundlagedafür,langfristigeStabilitätzu gewährleisten,denneinereinmilitärischelösungkannesnichtgeben.ein
Drucksache 17/12367 6 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode glaubwürdigerrahmenfürdennationalendialogisthiervonhoherbedeutung,umauchdiegemeinschaftenimnordenundbewaffnetegruppierungen ohneterroristischenhintergrundineinenaussöhnungs-undfriedensprozess einzubinden,beidemdieterritorialeunversehrtheitdeslandesunddierechtsstaatlichkeit gewahrt bleiben. Derseit30.Januar2013vorliegende,vonderNationalversammlungverabschiedeteStufenplandermalischenRegierungisteinwichtigesSignalfürdieRückkehrzurverfassungsmäßigenOrdnungundeinSchrittaufdemWegzuWahlen inmali.dieengeabstimmungmitdenmalischenanstrengungenunddenanderenregionalenundinternationalenpartnern,insbesondereimrahmendervon derafrikanischenunioneingesetztenunterstützungs-undüberwachungsgruppe, hat hierbei hohe Bedeutung.
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