Deutscher Bundestag Drucksache 16/12423 16. Wahlperiode 25. 03. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Gudrun Kopp, Christoph Waitz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 16/12211 Wettbewerb, Innovationen und Investitionen im Telekommunikationssektor Vorbemerkung der Fragesteller Mitdem GesetzzurÄnderungtelekommunikationsrechtlicherVorschriften, welchesam24.februar2007inkraftgetretenist,wurdendiversevorschriftendestelekommunikationsgesetzes (TKG)überarbeitet.Einwesentlicher BestandteildieserAnpassungenwardieEinführungdes 9aTKG,nachdem sogenannteneuemärkte,diemit 3Nummer12bTKGnäherdefiniertwurden,grundsätzlichkeinerRegulierungunterliegensollten.ZieldieserRegelungwarlautBegründungdesGesetzentwurfsderBundesregierung (Bundestagsdrucksache16/2581),dass unterberücksichtigungdeseuropäischenund nationalenrechtsrahmensanreizezuinvestitionengeschaffenundinnovationen gefördert werden. DerEinführungdes 9aTKGgingentiefgreifendeDiskussionenüberdie WirkungderRegulierungsfreistellungaufdenWettbewerbimTelekommunikationssektorvoraus.VoneinigenMarktteilnehmern insbesonderewettbewerbernderdeutschetelekomag (DTAG) wurdedieregelungalswettbewerbsfeindlichkritisiert.demgegenüberwiesdiedtag,anderdiebundesrepublikdeutschlandnachwievorunmittelbarwieauchmittelbarbeteiligt ist,daraufhin,dassderschutzneuermärktevorregulierungnotwendigsei, umerheblicheinvestitionenintelekommunikationsinfrastrukturenunddaran anknüpfend auch -dienste zu ermöglichen. AuchimZugeaktuellerDiskussionenumzukünftigeRegulierungsstrategien werdenforderungenhinsichtlichdermutmaßlicheffektivstenregulierungsintensitätmithinweisenaufpotentiellebzw.angestrebteinvestitionenseitens einschlägigerunternehmenbegründet.darüberhinausistzukonstatieren, dassunterschiedlicheinfrastrukturen,diezumindestauchfürdieversorgung mitinternetzugängengeeignetsindoderbereitsgenutztwerden,unterschiedlichen Regulierungsregimen unterworfen sind. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürWirtschaftundTechnologievom 23.März 2009 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
Drucksache 16/12423 2 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Vorbemerkung der Bundesregierung VorrangigesZielderBundesregierungisteinhochleistungsfähigerTelekommunikationsmarkt,dereinoptimalesAngebotvonTelekommunikationsdienstenfürUnternehmenundVerbrauchererbringtunddamiteinenbestmöglichen BeitragzuWachstum,InnovationundBeschäftigungderGesamtwirtschaft leistet. DiesesZiellässtsichnurdurcheinenfunktionsfähigenWettbewerberreichen, dergleichermaßenstatischenunddynamischenwettbewerbsaspektenrechnungträgt,dasheißteinerseitspreis-undkosteneffizienzsichertundandererseits genügend Anreize für Innovationen, Investitionen und Wachstum bietet. FürdieTelekommunikationspolitikwiefürdieRegulierunggehtesvordem HintergrundderobengenanntenZielsetzungimmerwiederumdieFragenach derbalancederunterschiedlichenwettbewerbsaspekteundeinerberücksichtigungsowohldesintramodalenwettbewerbs (aufdemnetzderdeutschen TelekomAG)aufdereinenwieauchdesintermodalenWettbewerbs (Entwicklung alternativer Infrastrukturen) auf der anderen Seite. DieseFragestellungwirdauchimHinblickaufdenAufbauneuerKommunikationsinfrastrukturenvonzentralerBedeutungsein.DieBundesregierungwird wieindervergangenheitihrhandelndabeiaminteressedergesamtentelekommunikationsbranche und der Gesamtwirtschaft ausrichten. DieDiskussionumden 9adesTelekommunikationsgesetzes (TKG)hatauch dieeuropäischedebatteumdieregulierungdynamischerwettbewerbsmärkte undvonsogenanntennextgenerationnetworksvorangetriebenundistinsoweit positiv zu bewerten. 1.WiehatsichnachAuffassungderBundesregierungdieÄnderungdesTKG durchdas GesetzzurÄnderungtelekommunikationsrechtlicherVorschriften insgesamtundimhinblickaufdieeinführungdes 9aTKGaufden TelekommunikationsmarktinderBundesrepublikDeutschlandausgewirkt? 2.WiegenauwurdennachAuffassungderBundesregierungdurchdieEinführungdes 9aTKGindenletztenzweiJahrenAnreizefürInvestitionen geschaffen? NachAuffassungderBundesregierunghatsichdieGesetzesänderunginsgesamtpositivausgewirkt.Dieswirdnichtzuletztdarandeutlich,dassin DeutschlandderzeitsehraktivamAufbauneuerBreitbandnetzegearbeitet wird,diewettbewerbsintensitätnachwievorsehrhochistunddieleistungsfähigkeitderdeutschentelekommunikationkeineninternationalenvergleich scheuen muss. 3.WelchekonkretenInnovationenderletztenzweiJahreführtdieBundesregierungimHinblickaufdieBegründungihresGesetzentwurfsaufdie Einführung des 9a TKG zurück? 4.WiehochwarendieInvestitionen,welchedieDTAGseitderEinführung des 9aTKGimTelekommunikationssektorinsgesamtsowiein neue Märkte getätigt hat? 5.WelchekonkretenInvestitionenwurdenvonderDTAGseitderEinführungdes 9aTKGimTelekommunikationssektorinsgesamtsowiein neue Märkte getätigt?
Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/12423 6.WiehochwarennachKenntnisstandderBundesregierungdieInvestitionen,welchevonWettbewerbernderDTAGseitderEinführungdes 9a TKGimTelekommunikationssektorinsgesamtsowiein neuemärkte getätigt wurden? 7.WelchekonkretenInvestitionenwurdennachKenntnisstandderBundesregierungvonWettbewerbernderDTAGseitderEinführungdes 9a TKGimTelekommunikationssektorinsgesamtsowiein neuemärkte getätigt? 8.Welche neuenmärkte sindnachauffassungderbundesregierungseit Einführung des 9a TKG entstanden? MitderAufnahmedes 9aindasTelekommunikationsgesetzhatderGesetzgeberdieBegründungsbedürftigkeitvonRegulierungaufneuenMärktennoch einmalklargestelltunddeutlichgemacht,dasswettbewerbsförderungnichtnur darinzusehenist,dassderzugangzubestehendeninfrastrukturengeöffnet wird,sonderndassesletztlichauchdarumgeht,imzugedynamischerwettbewerbsprozessedaspotenzialdermärktedurchdiesetzungadäquaterinvestitions- und Innovationsanreize zu vergrößern. BeiderVorschrifthandeltessichumeinegenerellabstrakteNorm,diedie Regulierungbzw.NichtregulierungneuerMärktezumGegenstandhat.Die RegulierungneuerMärktewirdanbestimmteKonditionengeknüpftundfür denfallderregulierungneuermärktemüsseninvestitions-undinnovationsanreize Berücksichtigung finden. DieBundesregierunghatverschiedentlichdaraufhingewiesen,dassdieVorschriftdes 9aTKGkonkreteEntscheidungenderBundesnetzagenturnicht vorwegnimmt,denndienormdefiniertnur Leitplanken imhinblickaufdie RegulierungneuerMärkte.VordiesemHintergrundundmitBlickaufeine VielzahlweitererinvestitionsbeeinflussenderFaktorenwäreesunseriös, zwischenderregelungunddemauftretenkonkreterinnovationenundinvestitionen einen unmittelbaren Zusammenhang herstellen zu wollen. DasInvestitionsvolumendesgesamtenTelekommunikationsmarkteslagzuletzt (2007und2008)beica.6,5Mrd.Euro,wovoninbeidenJahrenjeweils 2,8Mrd.EuroaufdieDeutscheTelekomentfielen.DieDeutscheTelekomhat zwischenzeitlichfürrund10millionenhaushaltediemöglichkeitdernutzung von VDSL-Anschlüssen geschaffen. AuchsinddieInvestitionenderKabelnetzbetreiberoderetwadievonRegionalcarrierninHochleistungsnetzeseitEinführungdes 9aTKGdeutlichangestiegenundimBereichdesIP-TVwurdenneueMärktebzw.Marktsegmente erschlossen. 9.IstdieBundesregierungderAuffassung,dassdasTKGinseinergültigen FassungausreichendeffektiveRahmenbedingungenvorsieht,umweiterhin Investitionen in den Telekommunikationssektor zu ermöglichen? 10.IstdieBundesregierungderAuffassung,dassdasTKGverändertwerden muss, um weitere Innovationen zu ermöglichen? DieBundesregierungistnachintensivenDiskussionenmitderBrancheder Auffassung,dassdasTelekommunikationsgesetzimWesentlichenausreicht, umweiterhininvestitionenindentelekommunikationssektorzuermöglichen. NachderzeitigemStanderscheinenallenfallsgeringfügigeVeränderungenangezeigt (z.b.verlängerungderüberprüfungszeiträumeimrahmendermarktanalyse).
Drucksache 16/12423 4 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 11.WiebeurteiltdieBundesregierungdieLagedesWettbewerbsimTelekommunikationssektor insgesamt? AusSichtderBundesregierungverläuftdieWettbewerbsentwicklungimTelekommunikationsbereichsehrpositiv.NachJahreneinesintensivenintramodalenWettbewerbskommennunimmerstärkerauchintermodaleWettbewerbsentwicklungenhinzu.DerMobilfunkwirdpartiellzunehmendzueinemSubstitutfürdasFestnetz,unddieKabelnetzebeginnen,ihrPotenzialalsalternative Infrastrukturauszuschöpfen.Diesistsehrpositiv.EinigeGeschäfts-undWettbewerbsmodelle nehmen dabei in ihrer Bedeutung zu, andere dagegen ab. 12.WiehatsichdieLagedesWettbewerbsseitEinführungdes 9aTKGin allenrelevantenmärktendestelekommunikationssektorsverändert,und wie beurteilt die Bundesregierung diese Veränderungen? DieEntwicklungdesWettbewerbsistvielschichtigundvoneinerReihevon VariablenundParameternabhängig.DieRegelungdes 9aTKGistdabei einer unter vielen Faktoren. EinengutenÜberblicküberdieWettbewerbsentwicklungimTelekommunikationsmarktgebennebendenBerichtenderBundesnetzagenturunddenSondergutachtenderMonopolkommissionz.B.dieregelmäßigenVeröffentlichungen des VATM und der Dialog Consult. DanachhatsichderWettbewerbinderTelekommunikationweiterpositiventwickelt.DasInvestitionsvolumenderWettbewerberbliebindenletztenbeiden Jahrenkonstantbei3,7Mrd.Euro,dieMitarbeiterzahlstiegleichtan,dieWertschöpfungsquotederWettbewerbererhöhtesichvon2006bis2008von 23,5auf26,3ProzentundihrAnteilbeiFestnetz-undBreitbandanschlüssen istweiterspürbarangewachsen.währenddergesamtetelekommunikationsmarktbeisteigendenmengenaufgrundstarkerpreissenkungenweiteran Umsatzeinbüßte,konntendieWettbewerberimreguliertenFestnetzbereichihrenUmsatzgegenüber2006steigern (2006:13,3Mrd.Euro,2007und2008: 13,9 Mrd. Euro). 13.WiebeurteiltdieBundesregierungdieWettbewerbssituationzwischen allenzumindestauchfürdenzugangzuminternetgeeignetenbzw.genutztenfestnetz-undfunkgestützteninfrastruktureninsgesamtsowieim Hinblick auf die bestehenden Regulierungsregime? DieBundesregierungbeurteiltdieaktuelleWettbewerbsentwicklungsehrpositiv.DerdeutscheMarktprofitiertdavon,dassnebendemtraditionellenTelefonnetznunauchdieTV-KabelnetzeingroßemUmfangfürdenBreitbandinternetzuganggenutztwerdenkönnen.HinzukommendieAnstrengungenvonRegionalcarriernundeinzelnenKommunen,inneuehochleistungsfähigeFttH-und FttB-Lösungenzuinvestieren.IneinzelnenKommunenkönnenbereitsheute Übertragungsleistungen von 100 MBit/s genutzt werden. DieverschiedenenTechnologiensindpotenziellinweitenTeilenSubstitute, teilweisekönnensiesichaberauchergänzen,ähnlichwiedasbeimverhältnis von Festnetz und Mobilfunk heute schon der Fall ist. DieZielederBreitbandstrategiederBundesregierungwerdensichnurdann realisierenlassen,wenndiepotenzialeallertechnologiengenutztwerden.dies giltfürdieverschiedenenleitungsgebundenennetze (Festnetz,Kabel,Fttx) ebensowiefürterrestrischefunklösungen (WiMAX,UMTS,WLAN,Richtfunk,zukünftigauchLTE)undSatellitendienste.EinewichtigeRollewirdzukünftigHybridlösungenzukommen,dieüberdieNutzungunterschiedlicher
Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/12423 TechnologienBreitbanddiensteermöglichen (z.b.richtfunk +lokaleverteilung über Kupferkabel oder WLAN). 14.WiebeurteiltdieBundesregierungdieRollesowiedieMöglichkeitenvon AnbieternvonfunkgestütztensowiebereitsauffürTelekommunikationsdiensteverfügbareFrequenzspektrenaufbauendenInternetzugängenbei der Versorgung insbesondere ländlicher Regionen? 15.WiebeurteiltdieBundesregierungdieRollesowiedieMöglichkeitenvon AnbieternvonfunkgestütztenInternetzugängenbeiderVersorgunginsbesondereländlicherRegionen,soferndieseAnbieteraufbisherausschließlichfürRundfunkanstaltenverfügbareFrequenzspektrenzugreifen können? 16.WieistderStandderVerhandlungenzwischenderBundesregierungund denbundesländernimhinblickaufdiemöglichevergabevonbisherausschließlichfürrundfunkanstaltenverfügbarenfrequenzspektrenananbieter von Telekommunikationsdiensten? 17.WieistnachErkenntnissenderBundesregierungindiesemZusammenhangdiePositionderLandesregierungvonRheinland-Pfalz,undwelche Anstrengungenunternimmtdiese,umeinebessereVersorgungländlicher Regionen mit breitbandigen Internetzugängen zu ermöglichen? DieBundesregierungsiehtdieVergabevonFrequenzenausderDigitalenDividendealseinenwichtigenBausteinderBreitbandstrategiean.Geradeeinen Technologiemix denaufbauvonvielfältigenmodernennetzen,dieauch funkgestütztetechnologieneinbeziehen hältdiebundesregierungfüreinen wesentlichenanreizfürinvestitionen.ausdiesemgrundistdiebundesregierungbestrebt,hierraschzueinervergabederfrequenzenzukommen,um diesefürdieverbesserungdermobilenbreitbandigeninternetversorgung vorrangig in ländlichen Bereichen einsetzen zu können. DieseFrequenzensindnichtgeringzuschätzen.FunkgestützteLösungen habenzwardennachteil,dassverlusteanbreitbandigkeithinzunehmensind, jemehrnutzeraufdieseressourcezugreifen.siehabenaberdenentscheidendenvorteil,dasssiewirtschaftlichundraschversorgungsproblemeentschärfen können. BundundLänderhabeneingemeinsamesInteresseamflächendeckenden BreitbandausbauinDeutschland.InsoweitgehtdieBundesregierungdavon aus,dassdievorgelegtenänderungsvorschlägezurfrequenzbereichszuweisungsplanverordnung vom Bundesrat unterstützt werden. Rheinland-PfalzunterstütztdieBreitbandstrategiederBundesregierungund versuchtebensowieandereländerdurcheinereihegeeignetermaßnahmen (u.a.durcheinleerrohrprogramm)vorhandenelückenzuschließensowieden AusbauvonHochleistungsnetzenvoranzutreiben.Hierzugehörtzukünftigauch dereinsatzdersogenanntendigitalendividende (einentsprechendespilotprojektimnordenvonrheinland-pfalzistbereitsfürdasfrühjahr2009invorbereitung).
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