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Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 17/10226 17. Wahlperiode 03. 07. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Krellmann, Sabine Zimmermann, Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/9879 Werkverträge, Leiharbeit und Lohndumping im Einzelhandel Vorbemerkung der Fragesteller ImDrogerieunternehmenRossmannwerdensystematischWerkverträgeund Leiharbeiteingesetzt.Esistzuvermuten,dassaufdiesemWegezuLastender BeschäftigtenKostengesenktwerdensollen.Laut Handelsblatt vom15.mai 2012werdenWerkverträgeundLeiharbeitbeiRossmanngenutzt,umKassentätigkeit,RegaleinräumungundInventurzuerledigen.InmanchenFilialen bleibtsomitnurnocheineinziger,direktbeirossmannbeschäftigterübrig:der Filialleiterbzw.dieFilialleiterin (www.handelsblatt.com/unternehmen/handeldienstleister/lohnwucher-die-verborgene-seite-des-rossmann-reiches/662864 0.html).DerFallRossmannzeigtzumeinen,dassdasArbeitnehmerüberlassungsgesetzdurchdieAusschreibungvonWerkverträgenumgangenwerden kannundzumanderen,dassdereinsatzvonleiharbeittrotzderregulierung imvergangenenjahrweiterhineinprofitablesgeschäftbleibt,umkostenzu reduzieren. Das SystemRossmann erinnertandiemethoden,dieauchdiefirmaschlecker genutzthat,umdielohnkostenzureduzieren.ebensoscheinenpraktikenangewandtzuwerden,dieandasvorgehenvon Netto und Kaufland erinnern unddortzubreitangelegtenermittlungenderfinanzkontrolleschwarzarbeit (FKS)geführthaben (24.Januar2012:www.zeit.de/wirtschaft/unternehmen/ 2012-01/ermittlung-netto-kaufland).IndiesenbeidenFällenwurdenErmittlungeneingeleitet,umzuprüfen,inwieferndortsogenannteScheinwerkverträgezumEinsatzkommen.HinsichtlichdesUnternehmensRossmannsind bisher keine ähnlichen Ermittlungen bekannt. DiebeiRossmannaufderBasisvonWerkverträgenoderLeiharbeiteingesetztenBeschäftigtenerhaltendeutlichwenigerLohnalsdieregulärBeschäftigten.BeimRegaleinräumensinktderVerdienstvon9,86Euro (ver.di-tarifvertragdeseinzelhandelsinniedersachsen)auf6,63euro (DHV-Tarifvertrag, West).DasisteinMinusvon33Prozent.AuchanderKassewirdnichtdastariflicheEntgeltnachdemgeltendenTarifvertragfürdenEinzelhandelgezahlt, sondernderleiharbeitstarif.beiderinventurwerdendiebeschäftigtenauf dergrundlageeinespolnischentarifvertragsentlohnt.wiederspartrossmann:6,60eurostatt7,73euro (Inventurhelfer,nachver.di-Tarifvertragdes Einzelhandels, Niedersachsen). DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürArbeitundSozialesvom29.Juni 2012 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

Drucksache 17/10226 2 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode BeidenbeschriebenenPraktikenistauchdiewirtschaftlicheVerflechtungdes UnternehmensRossmannzuberücksichtigen.DieaufderBasiseinesWerkvertragesmitderRegaleinräumungbeauftragteFirma instoresolutionsservicesgmbh (ISS) isteine49-prozentigetochterdesrossmannkonzerns.an derleiharbeitsfirma instoresolutionspersonellgmbh (ISP),welchefürdas ErledigenderKassentätigkeitzuständigist,istRossmannzu22,5Prozentbeteiligt.DiepolnischeFirma Invent erledigtperwerkvertragdieinventuren beirossmann sieisteintochterunternehmenvonisspolska,diewiederum mitder49-prozentigenrossmanntochterissverbundenist.dieissarbeitet auchfüranderenamhaftedeutscheeinzelhandelsunternehmenunderzielte alleinimjahr2010einenumsatzvon32mio.euroundeinengewinnvon 1,27Mio. Euro. BereitsimJanuardiesesJahreshabendieFKSunddieStaatsanwaltschaften Bamberg,RegensburgundStuttgartGroßrazzienbeidenUnternehmenNetto undkauflanddurchgeführt,beidenenesumdenverdachtvonscheinwerkverträgenging (www.zeit.de/wirtschaft/unternehmen/2012-01/ermittlungnetto-kaufland).aktuellerregtedasunternehmenkauflandimmaidieses JahresAufmerksamkeit,daesosteuropäischeWerkvertragsunternehmenbeauftragt,dieandenSozialversicherungsbeiträgenihrerBeschäftigtensparen, indemsiedenüberwiegendenteilihreslohnesalsnichtsozialversicherungspflichtigespesenauszahlen (vgl.reportmainz,www.swr.de/report/ presse/-/id=1197424/nid=1197424/did=9802796/13j7yzy/index.html). 1.SiehtdieBundesregierunginAnbetrachtderinderVorbemerkunggenanntenBeispielefürdenEinsatzvonWerkverträgennachwievor keinen Handlungsbedarf (AntwortderBundesregierungaufdieKleineAnfrage derfraktiondielinke.aufbundestagsdrucksache17/6714),oderhat sichdiemeinungderbundesregierunghinsichtlichderbewertungdesregulierungsbedarfs bei Werkverträgen geändert (bitte begründen)? DieBundesregierungsiehtzumjetzigenZeitpunktkeinenBedarf,denAbschlussvonWerkverträgenstärkerzuregulieren.UnternehmenstehtesimRahmendergeltendenGesetzegrundsätzlichfreizuentscheiden,obsieTätigkeiten durcheigenearbeitnehmerausführenlassenoderdritteimrahmenvonwerkverträgenbeauftragen.diebundesregierungverweistimübrigenaufihreantwortenaufdiekleineanfragederfraktiondielinke. WerkverträgealsInstrument zum Lohndumping auf Bundestagsdrucksache 17/6714. 2.SindderBundesregierungdieErgebnissederBetriebsrätebefragungder GewerkschaftNGG (Nahrung-Genuss-Gaststätten)vomApril2012bekannt (www.ngg.net/werkvertraege/),inder400betriebsräteinderernährungswirtschaftangeben,dassinzwischen7,8prozentderbeschäftigtenin derernährungswirtschaftwerkvertragsbeschäftigteund5,3prozentleiharbeitsbeschäftigtesind,werkvertragsarbeitnehmerinderernährungsindustriedurchschnittlich6eurowenigerdiestundealsdiestammbelegschaftverdienenundimdurchschnitt1eurowenigeralsleiharbeitsbeschäftigte? Leitet die Bundesregierung hieraus einen Handlungsbedarf ab? Wenn ja, welchen? Wenn nein, bitte begründen? DerBundesregierungistdieimInternetveröffentlichtekurzeZusammenfassungderErgebnissederUmfragederGewerkschaftNahrung-Genuss-GaststättenzurVerbreitungvonZeitarbeitundWerkverträgenbekannt.Nichtbekannt sindjedochdiekonkretenfragestellungenunddierahmenbedingungen,unter denendieumfrageerstelltwordenist.deshalbkanndiebundesregierunghieraus keinen Handlungsbedarf ableiten.

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/10226 3.TeiltdieBundesregierungdieAnsicht,dassangesichtsderzunehmenden AufdeckungeinesMissbrauchsvonWerkverträgeninzahlreichenUnternehmenundBrancheneinestatistischeErhebungvonWerkverträgennotwendigist,umdengesetzgeberischenHandlungsbedarfbezüglichderRegulierung von Werkverträgen abzuschätzen (bitte begründen)? Welchen Handlungsbedarf leitet die Bundesregierung daraus ab? DieBundesregierungsiehtkeinenAnlassfüreinestatistischeErhebungvon WerkverträgenzurAufdeckungihrermissbräuchlichenNutzung.Einem RechtsmissbrauchbeiWerkverträgenmussdurchdiebestehendenKontrollinstanzenbegegnetwerden.DieAuslagerungvonbislangimBetriebausgeführtenTätigkeitenistwederverbotennochperserechtsmissbräuchlich.Eine statistischeerhebungzuraufdeckungvonmissbräuchlichernutzungvon Werkverträgen ist deshalb nicht zielführend. 4.WiebewertetdieBundesregierungdieimArtikeldes Handelsblatts vom 15.Mai2012beschriebeneGeschäftspraxisbeiRossmann,mittelsWerkverträgen tarifliche Leistungen zu unterwandern? LeitetdieBundesregierungausdiesemGeschäftsmodelleinengesetzlichen Handlungsbedarf ab? Wenn ja, warum? DieBundesregierungnimmtkeineStellungzudenGeschäftsmodelleneinzelner Unternehmen. 5.SiehtdieBundesregierungeineVeranlassung,dieimArtikeldes Handelsblatts vom15.mai2012beschriebenegeschäftspraxisderfirmarossmanndurchdiefks,diebundesagenturfürarbeitoderanderebundesbehörden überprüfen zu lassen? DieBundesregierungsiehtderzeitkeineVeranlassung,dieimArtikeldes Handelsblatt vom15.mai2012behauptetegeschäftspraxisdesunternehmens Rossmann überprüfen zu lassen. DieDarstellungenimHandelsblattenthaltenkeineHinweisedarauf,dassgegen gesetzliche Vorschriften verstoßen wurde. 6.WelchenHandlungsbedarfsiehtdieBundesregierungvordemHintergrund,dassdiezunehmendeZergliederungeinesBetriebesdurchWerkverträge,wieimBeispieldes SystemsRossmann guterkennbar,auchals AushebelungderimBetriebsverfassungsgesetzgeregeltenMitbestimmungsrechte der Beschäftigten eines Betriebes dienen kann? DieBundesregierungverweistaufihreAntwortzurgleichlautendenFrage22 derkleinenanfragederfraktiondielinke. WerkverträgealsInstrument zum Lohndumping auf Bundestagsdrucksache 17/6714. 7.HabendieFirmenInvent, instoresolutionservicesgmbh InstoreLogisticServices und instoresolutionservicespolska eineerlaubniszurarbeitnehmerüberlassung,undwurdendieseimbereichderarbeitnehmerüberlassung geschäftlich tätig? NachAuskunftderBundesagenturfürArbeitistdasUnternehmen InstoreSolutionServicesGmbH imbesitzdererlaubniszurarbeitnehmerüberlassung.

Drucksache 17/10226 4 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode DieübrigengenanntenUnternehmenhabenbisEndeMai2012beiderBundesagenturfürArbeitkeineErlaubniszurArbeitnehmerüberlassungbeantragt. DieBundesregierungkannausGründendesSchutzesvonBetriebs-undGeschäftsgeheimnissenkeineAngabenübergeschäftlicheTätigkeitenderinder Frage genannten Unternehmen erteilen. 8.WievieleUnternehmenmitErlaubniszurArbeitnehmerüberlassungwaren zumstichtag30.juni2004mischbetriebe,undwievielevondiesenhatten zumselbigenzeitpunktkeineleiharbeiterundleiharbeiterinnenbeschäftigt? AusdemZehntenBerichtderBundesregierungüberErfahrungenbeiderAnwendungdesArbeitnehmerüberlassungsgesetzes (Bundestagsdrucksache15/6008, S.14)ergibtsich,dassam30.Juni20047917Mischbetriebeexistierten.Bei einergesamtzahlvon15070verleihbetriebenam30.juni2004entsprichtdies einemanteilvon53prozent.52prozentdermischbetriebehattenamstichtag 30.Juni2004keineZeitarbeitnehmerinbzw.keinenZeitarbeitnehmerunter Vertrag. a)wiehatsichdiezahldermischbetriebeinderarbeitnehmerüberlassungmitundohnetatsächlicheverleihpraxisindenjahren1994bis 2004 entwickelt? ImJahr1995betrugderAnteilderMischbetriebeandenVerleihbetrieben 56Prozent.ZumStichtag30.Juni1995gabenüberdieHälftederMischbetriebeindergesetzlichvorgeschriebenenMeldungan,keineZeitarbeitnehmerinnenundZeitarbeitnehmerzubeschäftigen.Weitere39Prozentmeldeten,bis zu20zeitarbeitnehmerinnenundzeitarbeitnehmerzubeschäftigen (vgl.8.berichtderbundesregierungübererfahrungenbeideranwendungdesarbeitnehmerüberlassungsgesetzes, Bundestagsdrucksache 13/5498, S. 8). ImerstenHalbjahr1999waren54,8ProzentderVerleihbetriebeMischbetriebe. ImVergleichzumJuni1995istinsoweitkeinewesentlicheÄnderungfeststellbar.ImJuni1999warenetwa21,6ProzentderZeitarbeitnehmerinnenundZeitarbeitnehmerbeiMischbetriebenbeschäftigt.MehralsdieHälftederMischbetriebegabzum30.Juni1999an,keineZeitarbeitnehmerinnenundZeitarbeitnehmerzubeschäftigen.Weitere42Prozenthattenbiszu20ZeitarbeitnehmerinnenundZeitarbeitnehmerunterVertrag (vgl.9.berichtderbundesregierung übererfahrungenbeideranwendungdesarbeitnehmerüberlassungsgesetzes, Bundestagsdrucksache 14/4220, S. 8). Am30.Juni2004lagderAnteilderMischbetriebeandenVerleihbetriebenbei 53Prozent.ZumStichtag30.Juni2004gaben52ProzentderMischbetriebean, dasssiekeinezeitarbeitnehmerinnenundzeitarbeitnehmeruntervertrag haben;weitere39prozentbeschäftigtenbiszu20zeitarbeitnehmerinnenund Zeitarbeitnehmer (vgl.10.berichtderbundesregierungübererfahrungenbei deranwendungdesarbeitnehmerüberlassungsgesetzes,bundestagsdrucksache 15/6008, S. 14). b)warumwurdediestatistikderbundesanstaltfürarbeitab2004insoweitverändert,dassdiezahldermischbetriebeinderarbeitnehmerüberlassungohnetatsächlicheverleihpraxisnichtmehrnachvollziehbar ist? DieStatistikderBundesagenturfürArbeitberichtetinihrerPublikation ZeitarbeitnehmerundVerleihbetriebe überzeitarbeitnehmerinnenundzeitarbeitnehmer sowie die Verleihbetriebe, in denen diese beschäftigt sind.

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/10226 InderVergangenheitwardieAnzahlderVerleihbetriebefürdenZeitraumeines KalenderhalbjahresnachBetriebsgrößenklassenausgewiesen.Diesführtezu Doppelzählungen,daeinVerleihbetriebinnerhalbdesBetrachtungszeitraums diegrößenklassewechselnkann.daherwurdedasmesskonzeptbeginnendmit derveröffentlichungfürdaserstehalbjahr2010undrückwirkendabdemjahr 2006aufeinStichtagskonzeptumgestellt.SeitdemwerdenalleVerleihbetriebe ausgewiesen,dieambetreffendenstichtagmindestenseinezeitarbeitnehmerin oder einen Zeitarbeitnehmer beschäftigen. ImRahmenderAnpassungdesKonzeptswurdeauchentschieden,zukünftig nurdiebetriebeinderstatistikauszuweisen,dieauchtatsächlichzeitarbeitnehmerinnenundzeitarbeitnehmerbeschäftigen.mitderstatistiknach 8des ArbeitnehmerüberlassungsgesetzeswirdderArbeitsmarktimBereichder ArbeitnehmerüberlassungunddamitdieEntwicklungderBeschäftigungbeobachtet.EsbestehtdaherkeinBedarf,Verleihbetriebe,dietatsächlichnichtverleihen, in dieser Statistik auszuweisen. c)wieschätztdiebundesregierungdieentwicklungdermischbetriebe ohne Verleihpraxis nach 2004 ein (bitte begründen)? SeitdemzweitenHalbjahr2006wirddieZahlderVerleihbetriebe,diekeine ZeitarbeitnehmerinnenundZeitarbeitnehmerbeschäftigen,statistischinder Publikation ZeitarbeitnehmerundVerleihbetriebe nichtmehrausgewiesen, sodasseinequalifizierteschätzungzurentwicklungderanzahldermischbetriebe ohne Verleihpraxis nach 2004 bis heute nicht möglich ist. 9.TeiltdieBundesregierungdieAuffassung,dassessichumeineRegulierungslückehandelt,wennWerkvertragsfirmenmitErlaubniszurArbeitnehmerüberlassung,aberohnetatsächlicheVerleihpraxis,sichundden AuftragnehmermittelsderErlaubnisvordenFolgeneinesnachgewiesenen Scheinwerkvertrags schützen? Wennja,leitetdieBundesregierungausdiesemUmgehungsverhaltengesetzlicherBestimmungeneinenHandlungsbedarfzumSchutzederBeschäftigten ab (bitte begründen)? Arbeitgeber,dieeinenAntragaufeineErlaubniszurArbeitnehmerüberlassung nachdemarbeitnehmerüberlassungsgesetzstellen,habeneinenanspruchauf dieerteilungdererlaubnis,soferndievoraussetzungenhierfürvorliegen. AlleinderUmstand,dassnachErlaubniserteilungkeineÜberlassungvon ArbeitnehmerinnenoderArbeitnehmernerfolgt,rechtfertigtnichtdieAnnahme rechtswidriger Umgehungsgeschäfte. 10.TeiltdieBundesregierungdieAnsicht,dassessichbeiderPraxismittels GründungeigenerWerkvertragsunternehmen,Aufträge inhouse,aber unterverschlechtertentarifbedingungen,auszuschreiben,wiedersachverständigefrankschmidt-hullmanninderanhörungdesausschusses fürarbeitundsozialesdesdeutschenbundestagesambeispielder DeutschenLufthansaAGberichtete (Protokoll17(11)99),umeineUmgehungbestehenderTarifverträge,vergleichbarmitderGründungvon betriebseigenen Leiharbeitsfirmen durch die Firma Schlecker, handelt? Leitet die Bundesregierung hieraus einen Handlungsbedarf ab? Wenn ja, welchen? Wenn nein, bitte begründen?

Drucksache 17/10226 6 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode a)teiltdiebundesregierungdieansicht,dassfürkonzerninternewerkverträgegenausowiefürkonzerninterneleiharbeitdasprinzipequal Pay gelten sollte (bitte begründen)? b)leitetdiebundesregierungausdembeteiligungssystemdesunternehmensrossmannandenleiharbeits-undwerkvertragsfirmen, derenbeschäftigteimeigenenunternehmenzuschlechterenlohnbedingungenalsdiestammbeschäftigtentätigsind,einengesetzlichen Handlungsbedarf ab? Wenn ja welchen? EsistzunächstAufgabederTarifvertragsparteien,imRahmenderihnendurch Artikel9Absatz3desGrundgesetzesgarantiertenTarifautonomieinTarifverträgendieArbeitsbedingungenumfassendzuordnenundsiefortlaufenddenjeweiligenwirtschaftlichenundsozialenEntwicklungenanzupassen.DerGesetzgeberkannnurdieentsprechendengesetzlichenRahmenbedingungenzurVerfügungstellen.FüreineÄnderungdergegenwärtigengesetzlichenRahmenbedingungen sieht die Bundesregierung keinen Anlass. 11.Sieht die Bundesregierung a)imfallevonunternehmensbeteiligungenandenwerkvertragsfirmen, wie beim Beispiel Rossmann, und b)imfallevontochterunternehmenalswerkvertragsfirmen,wiebeim Beispiel Lufthansa, dietrennungderweisungsbefugnisalseinesderwesentlichenabgrenzungskriterienzwischen (konzerninterner)arbeitnehmerüberlassungund (konzerninterner)werkvertragsvergabedadurchverletzt,dassdiesein der Unternehmensverpflechtung nicht mehr zu trennen ist? Wennja,welchenHandlungsbedarfleitetdieBundesregierungdarausab? DieBundesregierungnimmtkeineStellungzudenGeschäftsmodelleneinzelner Unternehmen. DieFrage,wiedieWeisungsbefugnisbeiUnternehmungsverflechtungenzuzuordnenist,isteineFragedesEinzelfalls,dieinunseremRechtsstaatvonden zuständigengerichtenundkontrollbehördengeprüftundentschiedenwerden muss.einengesetzgeberischenhandlungsbedarfleitetdiebundesregierung daraus nicht ab. 12.LiegenderBundesregierungbereitsErgebnissederErmittlungender FKS bei den Unternehmen Kaufland und Netto vor? Wenn ja, welche? Wenn nein, bis wann ist damit zu rechnen? GegenwievieleunterschiedlicheUnternehmenwurdedabeiermittelt, umwelcheunternehmenhandeltessichimeinzelnen,undwegenwelcher Vergehen wird gegen sie ermittelt? AnlässlichderPrüfungenderFinanzkontrolleSchwarzarbeitbeidenUnternehmenKauflandundNettowurdenbislanggegenachtUnternehmenstrafrechtlicheErmittlungsverfahrenwegendesVerdachtsvonVerstößengegen 266a desstrafgesetzbuchs (VorenthaltenvonSozialversicherungsbeiträgen), 15des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (VerleihausländischerArbeitnehmerohne

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/10226 Erlaubnis)und 10und11desSchwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (BeschäftigungvonAusländernohneErlaubnisundzuungünstigenArbeitsbedingungen bzw. in größerem Umfang) eingeleitet. DiestrafrechtlichenErmittlungsverfahrenwerdenbeidenStaatsanwaltschaften StuttgartundRegensburggeführt.DieErmittlungensindnochnichtabgeschlossen.EineEinschätzungderDauerderErmittlungsverfahrenistnicht möglich. EineBenennungdereinzelnenUnternehmen,gegendieErmittlungsverfahren geführtwerden,istnichtmöglich,dadadurchbetriebs-undgeschäftsgeheimnissederbetroffenenunternehmen,diegrundrechtlichgeschütztsind,offenbart würden. 13.WiebeurteiltdieBundesregierungFällevonMissbrauchvonWerkverträgen,wiesiefürdasEinzelhandelsunternehmenKauflandim REPORT MAINZ bekannt geworden sind? WelchengesetzlichenHandlungsbedarfleitetdieBundesregierungdaraus ab? Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 14.SiehtdieBundesregierungeineunzulässigeUngleichbehandlunggegeben,wennentsandteBeschäftigte,wieimBeispielderWerkvertragsfirmenvonKaufland,nureinenTeilihresLohnessozialversicherungspflichtig ausgezahlt bekommen? Wennja,welcheSchritteleitetdieBundesregierungein,umeineGleichbehandlung innerhalb der EU zu erreichen? NachInformationenderBundesregierungwirdbeiEntsendungenvonArbeitnehmernimRahmenvonWerkverträgenmitosteuropäischenFirmenmitunter folgendesverfahrenangewandt:ausländischedienstleisterteilendasentgelt aufineinengrundlohn/mindestlohn,derimjeweiligenheimatlandzuzahlen wäre,undineineartvon Zusatzlohn fürdeneinsatzindeutschland.die SozialversicherungsbeiträgewerdenimHeimatlandnurfürdenGrundlohn bezahlt.diebundesregierunghälteinedifferenzierungineinengrund-und ZusatzlohnbeiderBemessungdesSozialversicherungsbeitragsfürunvereinbar mitdenprinzipiendeskoordinierendeneuropäischensozialrechts.eineentsprechendenotewurdeandieverwaltungskommissionfürdiekoordinierung dersozialensicherheitineuropagerichtet.dassekretariatderverwaltungskommission (Kommissionsdienststelle)istderAuffassung,dassdieseFrageim BereichdesWettbewerbsrechtsund/oderBeihilferechtszuklärensei.DerVerband,derdieBundesregierungaufdieseProblematikaufmerksamgemachthat, hatnundenfürdiesefragenzuständigenkommissarangeschrieben.esobliegt nundereuropäischenkommission,dieerforderlichenmaßnahmeneinzuleiten, wozu auch Vertragsverletzungsverfahren gehören können.

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