Chancen und Benachteiligungen von Familien mit Kindern auf dem Arbeitsmarkt

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Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 17/1838 17. Wahlperiode 26. 05. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/1658 Chancen und Benachteiligungen von Familien mit Kindern auf dem Arbeitsmarkt Vorbemerkung der Fragesteller Am1.Juni2010jährtsichderInternationaleKindertag.DieLebenschancen derkinderwerdenmaßgeblichdurchdaselternhausbeeinflusst.diebeschäftigungssituationderelternisthiereinschlüsselfaktor.denndieerwerbsbeteiligungderelternentscheidetmaßgeblichdarüber,welchemateriellenundsozialenressourcendasfamiliäreumfeldfürdiekinderaufbringenkannund prägtderenlebensperspektive.inderheutigenarbeitsgesellschaftgelten KinderalsGrundfürBenachteiligungenamArbeitsmarktundinfolgedessen alsarmutsrisiko.besondersproblematischstelltsichdiesituationfüralleinerziehendefrauendar.dabeigibteseinefüllearbeitsmarktpolitischerprobleme:esfehlenausreichendebetreuungsmöglichkeitenfürdiekinder,arbeitgeberlegenoftmalsbeidereinstellungeindiskriminierendesverhaltenan dentag,diefragederberufsrückkehrnachderelternzeitistunzureichend geregelt. BisheristdiePolitikeineüberzeugendeAntwortschuldiggeblieben,wiesie gegen diese Benachteiligungen am Arbeitsmarkt vorgehen will. 1.WieunterscheidetsichdieArbeitsmarktlagevonFamilienmitKindern (bittepaarhaushalteundalleinerziehendegetrenntangeben)imverhältnis zu den sonstigen Haushalten a) bezüglich des Verdienstes (arithmetisches Mittel und Median), DatenzumVerdienstnachHaushaltsstrukturstehenderBundesregierungnicht zurverfügung.anhandderdatendesmikrozensus2008kannjedochdas NettoeinkommenfürPersoneninverschiedenenHaushaltstypendargestellt werden.demnachlagdasindividuellemonatlichenettoeinkommenvon Elternteilenbzw.BezugspersonenundPartnerninPaarfamilienmitminderjährigenKindernbeidurchschnittlich1669EuroimMonat (Median1383Euro), vonalleinerziehendenbei1370euro (Median1217Euro)undvonPersonen in sonstigen Haushalten bei 1 359 Euro (Median 1 161 Euro). DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürArbeitundSoziales vom25.mai2010 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

Drucksache 17/1838 2 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode b)bezüglichdesumfangsdererwerbstätigkeit (bittegetrenntangebenfür unter15,15bisunter25,25bisunter35,35bis40undüber40wochenstunden), ImDurchschnittarbeitetenErwerbstätigeausPaarfamilienimJahr2008nach denangabenimmikrozensus34,5stundeninderwoche,erwerbstätige Alleinerziehende30,2StundenundErwerbstätigeaussonstigenHaushalten 36,3Stunden.DieAufteilungaufdieeinzelnenKategorienergibtsichausder folgenden Tabelle: Tabelle: Anteil der Erwerbstätigen mit jeweiliger Arbeitszeit nach Haushaltsstruktur sonstige Paarfamilien Alleinerziehende Haushalte erwerbstätig: mit normalerweise geleisteten Wochenarbeitsstunden von bis unter Stunden unter 15 10,9% 11,2% 7,6% 15-25 13,9% 21,6% 8,7% 25-35 8,8% 22,2% 8,3% 35-40 17,8% 16,1% 23,5% 40 oder mehr 48,5% 29,0% 52,0% Quelle: Destatis, Mikrozensus 2008. c)bezüglichderbeschäftigungsform (getrenntnachminijob,midijob, regulärsozialversicherungspflichtig,befristetemarbeitsvertrag,leiharbeit,ausbildungundselbstständigkeit)sowienachanzahlderausgeübten Beschäftigungen (keine, eine, zwei oder mehr), AnhanddesMikrozensusisteineUnterscheidungderErwerbstätigenzwischen Selbständigen,sozialversicherungspflichtigBeschäftigtenundBeamtenin Voll-undTeilzeit,geringfügigBeschäftigten,befristetBeschäftigtenundsonstigenBeschäftigungsverhältnissen,darunterAusbildungen,möglich.DieAufteilung auf die einzelnen Kategorien ergibt sich aus der folgenden Tabelle: Tabelle: Anteile der Erwerbsformen nach Haushaltsstruktur sonstige Paarfamilien Alleinerziehende Haushalte Selbständig 12,0% 9,3% 11,0% sv-pflichtig beschäftigt oder Beamte: Vollzeit 51,5% 34,2% 58,2% sv-pflichtig beschäftigt oder Beamte: Teilzeit 17,9% 30,6% 10,7% geringfügig beschäftigt 9,3% 10,4% 6,7% befristet beschäftigt 6,1% 13,8% 10,1% sonstiges Beschäftigungsverhältnis 3,2% 1,8% 3,2% Quelle: Destatis, Mikrozensus 2008. DerAnteilderPersonenmitzweiodermehrBeschäftigungsverhältnissenbetrugnachAngabendesMikrozensusimJahr2008beiPaarfamilien3,3Prozent, bei Alleinerziehenden 4,6 Prozent und bei sonstigen Haushalten 1,8 Prozent.

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/1838 Tabelle: Anteil der Beschäftigungsverhältnisse nach Haushaltsstruktur sonstige Paarfamilien Alleinerziehende Haushalte nicht erwerbstätig 21,9% 32,1% 51,2% ein Beschäftigungsverhältnis 74,8% 63,3% 47,0% zwei oder mehr Beschäftigungsverhältnisse 3,3% 4,6% 1,8% Quelle: Destatis, Mikrozensus 2008. d)bezüglichderarbeitslosigkeitimsinnedeszweitenbuchessozialgesetzbuch (SGBII)bzw.desDrittenBuchesSozialgesetzbuch (SGBIII) unddererwerbslosigkeit,alsoalle,dieimleistungsbezugdessgbii oderdessgbiiisind (bitteangebenfürwelchedauerdiearbeitslosigkeitbzw.dieerwerbslosigkeitimarithmetischenmittelundimmedian andauert), InderArbeitslosenstatistikderBundesagenturfürArbeitwirddasMerkmal Alleinerziehend fürbeiderechtskreisedurcheinebefragungderarbeitslosenermittelt.einedifferenzierungderarbeitslosendanach,obsieineinem PaarhaushaltmitKindernleben,istinderArbeitslosenstatistiknichtmöglich. ImJahresdurchschnitt2009warenimRechtskreisdesDrittenBuchesSozialgesetzbuch (SGBIII)37500arbeitsloseAlleinerziehendeundimRechtskreisdes ZweitenBuchesSozialgesetzbuch (SGBII)276600arbeitsloseAlleinerziehenderegistriert.DiedurchschnittlicheabgeschlosseneDauerderArbeitslosigkeitbeliefsichfürAlleinerziehendeimRechtskreisSGBIIIauf33,4Wochen undfüralleinerziehendeimrechtskreissgbiiauf47,4wochen.angaben zum Median liegen nicht vor. InderGrundsicherungsstatistikkönnendiearbeitslosenerwerbsfähigenHilfebedürftigendanachunterschiedenwerden,welcherBedarfsgemeinschaftsie angehören.dabeiweichendieergebnissefüralleinerziehendeausdergrundsicherungsstatistiketwasvondenergebnissenausderarbeitslosenstatistikab, weildasmerkmal Alleinerziehend dortnichtdurchbefragung,sondernauf BasisderPersonenkonstellationinderBedarfsgemeinschaftermitteltwird.Im Jahresdurchschnitt2009erhielten635600AlleinerziehendeLeistungenausder GrundsicherungfürArbeitsuchende,davonwaren271800oder43Prozent arbeitslosgemeldet.fürpartnerinpaarhaushaltenmitkindernwurdefür Dezember2009eineSonderauswertungdurchgeführt.Danachwarenindiesem Monat1063600PartnerinPaarhaushaltenmitmindestenseinemKindals erwerbsfähigehilfebedürftigeregistriert,vondenen430700oder40prozent arbeitslosgemeldetwaren.beiderinterpretationdesanteilsvonarbeitslosen zuallenpartnerninpaarhaushaltenistzuberücksichtigten,dassespaarhaushalte geben kann mit keinem, einem oder zwei arbeitslosen Partnern. Vergleichbare Angaben für Leistungsbezieher im SGB III liegen nicht vor. e)bezüglichdesgrundesfürdienichtaufnahmeeinererwerbstätigkeit bzw.warumdiepersondemarbeitsmarktnichtzurverfügungsteht (insbesonderegetrenntangebenfürkinderunterdreijahren,fehlende KinderbetreuungsmöglichkeitenundweitereGründe)undwelcher UmfanganErwerbstätigkeitangestrebtwird (Teilzeit,Vollzeit,Mini-/ Midijob), DieGründe,warumAlleinerziehendeoderPartnerinPaarhaushaltenmitKinderninderGrundsicherungfürArbeitsuchendenichtarbeitslosgemeldetsind, könnenstatistischnichtausgewiesenwerden.inwelchemumfangdiebetreu-

Drucksache 17/1838 4 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode ungvonkleinenkinderneinerollespielt,kannnurnäherungsweisebestimmt werden.solebtenimdezember2009in24prozentderalleinerziehendenbedarfsgemeinschaftenundin40prozentderpaarhaushaltemitkindernkinder im Alter von unter drei Jahren. Angabendazu,obKinderbetreuungsmöglichkeitenfehlen,könnennichtgemacht werden. WelcherUmfanganErwerbstätigkeitangestrebtwird,wirdinderArbeitslosenstatistikerfasst.Danachgaben57ProzentderarbeitslosenAlleinerziehenden imrechtskreissgbiialsarbeitszeitwunschvollzeitund38prozentteilzeit an.eineaussagezumwunschnachmini-odermidijobistindiesemzusammenhangnichtmöglich.angabenzuarbeitslosen,diealspartnerineinem Paarhaushalt mit Kindern leben, liegen nicht vor. f)bezüglichdesqualifikationsniveausinsgesamt,derarbeitsloseneltern und der erwerbslosen Eltern? DiefolgendeTabellestelltaufBasisdesMikrozensus2008denAnteilderPersonenmitihremjeweiligenberuflichenAbschlussnachderHaushaltsstruktur nachdenangabendesmikrozensus2008dar.einevergleichbaredifferenzierungfürdiegruppedererwerbslosennachdemilo-konzeptistaufgrundzu geringer Fallzahlen nicht sinnvoll. Tabelle: Anteil der Personen mit jeweiligem beruflichen Abschluss nach Haushaltsstruktur sonstige Paarfamilien Alleinerziehende Haushalte ohne berufl. Abschluss 16,4% 24,0% 23,4% Anlernausbildung, berufl. Praktikum 1,1% 1,3% 1,8% Lehrausbildung, gleichw. Berufsschulabschluss 56,0% 56,4% 53,2% Meister-/Technikerausbildung oder gleichw. Fachschulabschluss 9,3% 6,4% 8,4% Abschluss an einer Fachhochschule, Universität; Promotion 17,2% 11,3% 13,1% Quelle: Destatis, Mikrozensus 2008. 2.WassindbeiPaarhaushaltenmitKinderndiedreiwichtigstenGründe (und wiegroßistdiejeweiligegrupperelativzuallenleistungsbeziehenden) fürdenbezugvonleistungennachdemsgbii/sgbiiioderdembezug vonkinderzuschlagundwohngeld (insbesonderegründewiestundenlohn,erwerbsumfang,fehlendebetreuungsmöglichkeit,erwerbsumfang aufgrundfehlenderbetreuungsmöglichkeit,fehlenderäumlichemobilität, fehlende Qualifikation u. Ä. anführen)? 3.WassindbeiAlleinerziehendendiedreiwichtigstenGründe (undwiegroß istdiejeweiligegrupperelativzuallenleistungsbeziehenden)fürdenbezugvonleistungennachdemsgbii/sgbiiioderdembezugvonkinderzuschlagundwohngeld (insbesonderegründewiestundenlohn,erwerbsumfang,fehlendebetreuungsmöglichkeit,erwerbsumfangaufgrund fehlenderbetreuungsmöglichkeit,fehlenderäumlichemobilität,fehlende Qualifikation u.ä. anführen)? Antwort zu den Fragen 2 und 3: GrundsätzlichrichtetsichderLeistungsbezugbeiPaarhaushaltenmitKindern sowiebeialleinerziehendennachdenjeweiligenanspruchsvoraussetzungen

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/1838 fürdiegenanntensozialleistungen.beispielsweisebeziehtleistungennach demsgbii,werseinenlebensunterhalt,seineeingliederunginarbeitund denlebensunterhaltdermitinderbedarfsgemeinschaftlebendenpersonen nichtodernichtausreichendauseigenenkräftenundmitteln,vorallemnicht durchaufnahmeeinerzumutbarenarbeitundausdemzuberücksichtigenden EinkommenoderVermögensichernkannunddieerforderlicheHilfenichtvon Anderenerhält ( 9SGBII).EinAnspruchaufArbeitslosengeldbestehtbei ArbeitslosigkeitoderbeiberuflicherWeiterbildung,wenndiePersonsichbei deragenturfürarbeitarbeitslosgemeldetunddieanwartschaftszeiterfüllthat ( 117,118SGBIII).Kinderzuschlagerhaltengemäß 6adesBundeskindergeldgesetzesPersonenfürihreunverheirateten,inihremHaushaltlebenden Kinderunter25Jahren,wennsiekindergeldberechtigtsind,übereinMindesteinkommeninHöhevon900Euro (PaarhaushaltemitKindern)oder600Euro (Alleinerziehende)monatlichverfügen,zugleichaberdasjeweiligeHöchsteinkommennichtüberschreitenunddiedurchdenKinderzuschlagHilfebedürftigkeitnach 9SGBIIvermeidenkönnen (unterbeachtungdermöglichkeit, hierbeidenmehrbedarfz.b.füralleinerziehendeunberücksichtigtzulassen). WohngelddientderwirtschaftlichenSicherungfürjedeFamilie (undjede alleinstehendeperson),umeinangemessenesundfamiliengerechteswohnen zu ermöglichen ( 1 des Wohngeldgesetzes). DieindividuellenGründefürdentatsächlichenBezugdergenanntenLeistungensindvielfältig.DieinderFragestellungangeführtenAspekte,dieteilweise nichtunabhängigvoneinanderauftreten,spielenohnezweifeleinerolle.der BundesregierungliegenaberkeinegesichertenErkenntnissedarübervor, welchediesergenanntengründevonbesondererrelevanzsind,undistdaher auchnichtinderlage,gleichsameinerangreihederrelevanteneinflüsseauf denjeweiligenleistungsbezugaufzustellen.ebensoistdieangabederrelativenquantitativenbetroffenheitinnerhalbderjeweiligengruppederleistungsbezieher nicht möglich. DievorliegendenDatenausdenGeschäftsstatistikenderBundesagenturfürArbeitausdemBereichdesSGBIIbietenzwardifferenzierteAngabenüberdie heterogenenlebenslagenvonbedarfsgemeinschaftenmitkindern,jedochlässt sichhierausnichtdierelevanzeinzelnereinflussfaktorenaufdiehilfebedürftigkeitableiten.ebensowenigenthaltendiegeschäftsstatistikenüberdenkinderzuschlagoderdaswohngeldentsprechendeanalysemöglichkeiten,mittels dererdiespezifischengründefürdenbezugdieservorrangigensozialleistungen nach ihrer Bedeutung bestimmt werden könnten. FürdieFragestellungkönnenallenfallsForschungsergebnisseherangezogen werden,dievereinzeltehinweiseaufdierelevanzeinzelnergenannterbestimmungsgründebieten.fürdenbereichdergrundsicherungfürarbeitsuchende sindderbundesregierungkeinestudienüberbestimmungsfaktorendesleistungsbezugsvonerwerbsfähigenhilfebedürftigenmitkindernbekannt,hingegenaberuntersuchungen,diedeneinflussverschiedenermerkmalevonhilfebedürftigenalleinerziehendenundmütterninpaarbeziehungenmitkindern unter15jahrenaufdiedauerbzw.denabgangaushilfebedürftigkeitanalysieren (IAB-DiscussionPaper8/2010;IAB-Kurzbericht12/2009).Identifiziert werdenalsgründefürdiebezugsdauerbzw.denausstiegaushilfebedürftigkeitzumeinenmöglichkeiten,demarbeitsmarktzurverfügungzustehen (BetreuungsaufwandfürKinder,AngebotanexternerKinderbetreuung),zum anderenindividuellearbeitsmarktchancenderleistungsbeziehenden (Alter, Qualifikation,Staatsangehörigkeit)sowiedieBereitschaftvonMüttern,eine Berufstätigkeitauszuüben.SchließlichhabenauchdieregionaleArbeitsmarktsituationunddieGrößedesWohnortseinenstatistischsignifikantenEinfluss auf den Verbleib im Leistungsbezug.

Drucksache 17/1838 6 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode EntsprechendeUntersuchungenexistierenfürdenKinderzuschlagunddas Wohngeldnicht.AllerdingsenthältdieEvaluationdesKinderzuschlags (Forsa- StudieimAuftragderPrognosAG,Juli2009)denHinweis,dassBeschäftigte sowienichterwerbstätigemitdemwunschnachaufnahmeoderverstärkung einererwerbstätigkeit,diezumbefragungszeitpunktdenkinderzuschlagbezogenhaben,alseinenhauptsächlichenhinderungsgrundfüreine (verstärkte)erwerbstätigkeitangeben,dasseskeineausreichendenkinderbetreuungsmöglichkeiten gibt. 4.InwelchemUmfangnehmenAlleinerziehendeanMaßnahmenzurFortundWeiterbildung (getrenntnachmaßnahmendauer1tag,mehrals1tag bis1woche,mehrals1wochebis4wochen,mehrals4wochenbis 6Monate,mehrals6Monate)teil (getrenntnachmaßnahmenimrahmen dessgbii/sgbiii,nachvomarbeitgeberfinanziertenfort-undweiterbildungenimrahmeneinesbeschäftigungsverhältnissessowienachprivaterteilnahmeanfort-undweiterbildungen),undwieunterscheidetsich dieteilnahmederalleinerziehendenvonderdersonstigenpersonengruppen? AuswelchenGründenweichtdieTeilnahmeandenFort-undWeiterbildungen von Alleinerziehenden vom allgemeinen Durchschnitt jeweils ab? 5.InwelchemUmfangnehmenPaarhaushaltemitKindernanMaßnahmen zurfort-undweiterbildung (getrenntnachmaßnahmendauer1tag,mehr als1tagbis1woche,mehrals1wochebis4wochen,mehrals 4Wochenbis6Monate,mehrals6Monate)teil (getrenntnachmaßnahmenimrahmendessgbii/sgbiii,nachvomarbeitgeberfinanzierten Fort-undWeiterbildungenimRahmeneinesBeschäftigungsverhältnisses sowienachprivaterteilnahmeanfort-undweiterbildungen),undwieunterscheidetsichdieteilnahmederpaarhaushaltemitkindernvonderder sonstigen Personengruppen? AuswelchenGründenweichtdieTeilnahmeandenFort-undWeiterbildungenvonPaarhaushaltenmitKindernvomallgemeinenDurchschnittjeweils ab? 6.WelchesonstigenauffälligenAbweichungenvomDurchschnittsindfestzustellenbeiderTeilnahmeanMaßnahmenderArbeitsmarktpolitikvon AlleinerziehendenundPaarhaushaltenmitKindern,undwasisthierfürjeweils der Hauptgrund? Antwort zu den Fragen 4, 5 und 6: ImJahr2009begannen44200AlleinerziehendeeineMaßnahmederberuflichenWeiterbildung,diein14700FällenvoneinerAgenturfürArbeit (RechtskreisSGBIII)undin29600FällenvoneinemTrägerderGrundsicherungfür Arbeitsuchende (RechtskreisSGBII)gefördertwurde.KnappeinFünftelder MaßnahmendauertevierWochenbissechsMonateundknappvierFünftel mehralssechsmonate.kurzemaßnahmenvonwenigeralsvierwochendauer spielenkaumeinerolle (etwa1prozent).diebeteiligungderalleinerziehendenanberuflicherweiterbildungentsprichtetwaihremanteilandenarbeitslosen.sobeträgtderanteilderalleinerziehendenanallenzugängeninberuflicheweiterbildungknapp8prozent,imvergleichzueinemanteilvon9prozentamjahresdurchschnittlichenarbeitslosenbestandin2009.auchdieverteilung hinsichtlich der Maßnahmedauer ist durchschnittlich.

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/1838 Tabelle: Zugang von Teilnehmern in berufliche Weiterbildung im Jahr 2009 nach Maßnahmedauer Ohne Förderinformationen zugelassener kommunaler Träger (zkt), da die Daten in dieser Form nicht vorliegen. Deutschland Datenstand: April 2010 Teilnehmeranzahl_alle FST Maßnahmendauer Insgesamt SGB III SGB II Insgesamt nicht alleinerziehend alleinerziehend Insgesamt nicht alleinerziehend alleinerziehend Insgesamt nicht alleinerziehend alleinerziehend 1 2 3 4 5 6 7 8 9 absolut Insgesamt 587.553 543.333 44.220 387.094 372.441 14.653 200.459 170.892 29.567 darunter bis 1 Woche 4.361 4.259 102 3.999 3.931 68 362 328 34 1 Woche bis 4 Wochen 9.837 9.429 408 7.674 7.513 161 2.163 1.916 247 4 Wochen bis 6 Monate 107.120 98.665 8.455 71.215 68.408 2.807 35.905 30.257 5.648 mehr als 6 Monate 466.235 430.980 35.255 304.206 292.589 11.617 162.029 138.391 23.638 Anteile in % Insgesamt 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 darunter bis 1 Woche 0,7 0,8 0,2 1,0 1,1 0,5 0,2 0,2 0,1 1 Woche bis 4 Wochen 1,7 1,7 0,9 2,0 2,0 1,1 1,1 1,1 0,8 4 Wochen bis 6 Monate 18,2 18,2 19,1 18,4 18,4 19,2 17,9 17,7 19,1 mehr als 6 Monate 79,4 79,3 79,7 78,6 78,6 79,3 80,8 81,0 79,9 Erstellungsdatum: 17.05.2010, Statistik Datenzentrum, Auftragsnummer 85732 Statistik der Bundesagentur für Arbeit Vergleichbare Angaben zu Paarhaushalten liegen nicht vor. ImRechtskreisdesSGBIIIerhaltenAlleinerziehenderelativofteineFörderungdurchdenGründungszuschuss.WährendimSGBIIIinsgesamtrund 15ProzentderFörderungen (bezogenaufdiebestandsfälle)aufeinengründungszuschussentfallen,liegtderanteilbeidergruppederalleinerziehenden imjahr2009bei28prozent.diegründehierfürsindnichtbekannt.esliegtjedochdievermutungnahe,dasseineexistenzgründungfürberufsrückkehrer eineattraktivemöglichkeitdeswiedereinstiegesindasberufslebennachder Familienphasebietet,dasichdieVereinbarkeitvonBerufundFamiliemitder freienarbeitszeiteinteilungimrahmeneinerselbständigentätigkeitflexibel gestalten lässt. 7.WelcheAbweichungenvomDurchschnittsindfestzustellenbeiderVermittlungvonAlleinerziehendenundPaarhaushaltenmitKindern,undwas ist hierfür jeweils der Hauptgrund? AngabenzuArbeitsaufnahmenundVermittlungenliegennurinderArbeitslosenstatistikundnurfürAlleinerziehendevor.DieAbgängeinErwerbstätigkeit informierenumfassenderalsdievermittlungendarüber,inwieweitesgelingt, ArbeitslosigkeitdurchAufnahmeeinerErwerbstätigkeitzubeenden.VermittlungennachAuswahlundVorschlagsindnureinTeilaspektderLeistungender ArbeitsagenturenundderTrägerderGrundsicherungfürArbeitsuchende,denn außerdenvermittlungennachauswahlundvorschlagtragenauchdieselbstinformationseinrichtungen,dieberatungsdienstleistungen,dieinformationsplattform Jobbörse,Potenzialanalysen,dieEinschaltungvonDritten,vielfältige finanziellehilfenbeiderbeschäftigungssuche,auchdervermittlungsgutschein,sowiedieförderungdurchdasinstrumentariumderaktivenarbeitsmarktpolitik zu Beschäftigungsaufnahmen bei. ImJahr2009gelanges608300AlleinerziehendendurchAufnahmeeinerErwerbstätigkeit,ihreArbeitslosigkeitzubeenden.In65600Fällenerfolgtedie BeschäftigungsaufnahmedurcheineVermittlungnachAuswahlundVorschlag. StatistischeDatenindieserDifferenzierungliegenbislangnurohneAngaben von zugelassenen kommunalen Trägern vor.

Drucksache 17/1838 8 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode DerVergleichmitallenArbeitslosenkannüberAbgangsratendurchgeführt werden.dieabgangsrateinerwerbstätigkeitkanninterpretiertwerdenalsdie Wahrscheinlichkeit,imkommendenMonatdieArbeitslosigkeitdurchAufnahmeeinerBeschäftigungzubeenden.ImJahr2009wardieseAbgangsrate füralleinerziehendemit5,6prozentum2,6prozentpunktegeringeralsfüralle Arbeitslosenmit8,2Prozent.DifferenziertmannachRechtskreisen,istdieAbgangsratevonAlleinerziehendenimRechtskreisSGBIIIum0,4Prozentpunkte größerundimrechtskreissgbiium0,9prozentpunktekleineralsimdurchschnittdesjeweiligenrechtskreises.statistischeanalysenzudengründen, warumalleinerziehendeimrechtskreissgbiieineniedrigereabgangsrate aufweisen als der Durchschnitt, liegen nicht vor. Tabelle: Abgang aus Arbeitslosigkeit von Alleinerziehenden Deutschland (ohne Daten von zugelassenen kommunalen Trägern) 2009 Arbeitslosigkeit Bestand Abgang aus Arbeitslosigkeit insg. Abgang in Erwerbstätigkeit darunter Abgang durch Arbeitsvermittlung Abgang aus Arbeitslosigkeit insg. Abgang in Erwerbstätigkeit darunter Abgang durch Arbeitsvermittlung JD JS JS JS Rate* Rate* Rate* insgesamt absolut absolut absolut absolut in % in % in % insgesamt 3.139.846 8.493.657 3.075.391 785.890 22,5 8,2 2,1 RK SGB III 1.193.785 4.309.946 1.866.832 203.371 30,1 13,0 1,4 RK SGB II 1.946.061 4.183.711 1.208.559 582.519 17,9 5,2 2,5 Alleinerziehende absolut absolut absolut absolut in % in % in % insgesamt 279.373 608.265 186.787 65.606 18,1 5,6 2,0 RK SGB III 37.539 143.915 60.564 6.851 31,9 13,4 1,5 RK SGB II 241.834 464.350 126.223 58.755 16,0 4,3 2,0 Anteil der Alleinerziehenden an insgesamt in% in% in% in% in% in% in% insgesamt 8,9 7,2 6,1 8,3 x x x RK SGB III 3,1 3,3 3,2 3,4 x x x RK SGB II 12,4 11,1 10,4 10,1 x x x Statistik der Bundesagentur für Arbeit JD = Jahresdurchschnitt; JS = Jahressumme. * Jahresdurchschnittliche Abgangsrate für den Monat jeweils gerechnet: Abgang/12/Bestand. 8.MangeltesnachAuffassungderBundesregierungderüberwiegendenAnzahlderleistungsbeziehendenAlleinerziehendenanderBereitschafteine Arbeit aufzunehmen? Wennnein,wiesodenktdieBundesregierung,dasseine gezielteaktivierung vonalleinerziehendenerforderlichist,wiediebundesregierunges inihremeckpunktepapier BessereArbeitsmarktchancenfürjungeMenschen, Alleinerziehende und ältere Arbeitssuchende formuliert hat? 9.SiehtdieBundesregierungbeiderüberwiegendenZahlderleistungsbeziehendenAlleinerziehendeninderPersonbegründetemangelndeFähigkeiten zur Aufnahme einer Beschäftigung? Wennnein,wiesoistausSichtderBundesregierungeinespezielle FörderungAlleinerziehender notwendig,undwassolldieseförderungumfassen? Vonwelchen vereinzeltenaktivitäten und Pilotprojekten zurgezieltenaktivierung,vermittlungundbeschäftigung,diesieausweiten möchte,sprichtdiebundesregierunginihremeckpunktepapier,undwelche wesentlichen Maßnahmen wurden im Rahmen dieser eingesetzt? Antwort zu den Fragen 8 und 9: DieBundesregierungistderAuffassung,dassesbeiderüberwiegendenAnzahl deralleinerziehenden,diesozialleistungenbeziehen,nichtanderbereitschaft zurarbeitsaufnahmemangelt.diebundesregierungsiehtdarüberhinausbei dermehrzahlderalleinerziehendenimsozialleistungsbezugkeineinderper-

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/1838 sonbegründetenhindernissezuraufnahmeeinererwerbsarbeit.beispielsweisezeigendieamtlichenstatistikenimbereichdergrundsicherungfür Arbeitsuchende,dassdiehilfebedürftigenAlleinerziehendenimDurchschnitt einebessereberuflichequalifikationaufweisenalsandereerwerbsfähigehilfebedürftige. DievorliegendenErkenntnisseüberdieKonzessionsbereitschaftunddiequalifikatorischenVoraussetzungenvonhilfebedürftigenAlleinerziehenden,eine Erwerbsarbeitaufzunehmenoderaufrechtzuerhalten,sindkeineBelegedafür, dasseinegezielteaktivierung,vermittlungundbeschäftigungvonalleinerziehendenunnötigwären.dieszeigtderrelativhoheundimzeitverlauffastunverändertebestandvonhilfebedürftigenalleinerziehendenimsgbii,unbesehenvonzugängenundabgängenbeimleistungsbezug.zudemliegeninnerhalbdergruppederhilfebedürftigenalleinerziehendenheterogeneproblemlagenvor,dieeinegezielteaktivierung,vermittlungoderunterstützungvon Beschäftigungnahelegen (z.b.frühzeitigereinbezuginarbeitsmarktpolitische MaßnahmenetwavonAlleinerziehendenmitKindernunterdreiJahren,um einen Langzeitbezug zu vermeiden). DieGrundsicherungsstellennehmensichdaherzuRechtverstärktderAktivierungundEingliederungvonhilfebedürftigenAlleinerziehendenan.Dieserlaufende Prozess wird von der Bundesregierung unterstützt. DarüberhinausführtdasBundesministeriumfürArbeitundSozialesseit2009 dasprogramm GuteArbeitfürAlleinerziehende mitdemsozial-undarbeitsmarktpolitischenzieldurch,dieerwerbs-undverdienstchancenvonhilfebedürftigenalleinerziehenden hinzumehrteilzeitarbeitmithöherem StundenumfangundhinzumehrVollzeitarbeit zuerhöhen,damitsielangfristigunabhängigvonstaatlichenleistungenlebenkönnen.imrahmeneines Ideenwettbewerbswurden79Projektideenausgewählt,diemitinnovativen AktivitätenimBereichderAktivierung,ArbeitsmarktintegrationundbeschäftigungsbezogenensowiesozialenStabilisierungzurArbeitsmarktintegrationvon erwerbsfähigenhilfebedürftigenalleinerziehendenbeitragenundlokalenetzwerkebeideraufgabenumsetzungstärken.dieprojektewerdenmitinsgesamt 60Mio.EuroausESF-undBundesmittelngefördert.LängstenslaufendieProjekte bis Dezember 2012. ImHinblickaufdiegenannten Pilotprojekte wirdaufdieantwortzu Frage10 verwiesen. 10.WieerfolgreichwarendiePilotprojekte,welchedieBedingungenzur Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern sollten? WievieleAlleinerziehendewarenimRahmendieserPilotprojektebeteiligt,wievielenvondiesenwurdeeineBeschäftigungvermittelt,wieviele dieserineinebeschäftigungvermitteltenalleinerziehendenkonntendadurchdiehilfebedürftigkeitimsinnedessgbiiverlassen,undwieviele vondenjenigenalleinerziehenden,dieaufgrunddervermittlungimrahmenderpilotprojektemitderaufgenommenbeschäftigungdenhilfebezugimsinnedessgbiiüberwindenkonnten,hatteneinenanspruch auf Wohngeld und/oder Kinderzuschlag? WelchewarendiedreiwesentlichenGründe,weshalbdieSituationvon VereinbarkeitvonFamilienundBerufimRahmenderPilotprojektefür diebetroffenenalleinerziehendennichthinreichendverbessertwerden konnte,sodassderleistungsbezugdessgbiinichtverlassenwerden konnte? ImRahmeneinerKooperationzwischendemBundesministeriumfürFamilie, Senioren,FrauenundJugend (BMFSFJ),derBundesagenturfürArbeitund

Drucksache 17/1838 10 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode dembundesministeriumfürarbeitundsozialeswerdenzwischensgb-ii-einrichtungenundlokalenfamilienpolitischenakteurenkooperativestrukturen zur Unterstützung Alleinerziehender im SGB II entwickelt. DasBMFSFJhatimLaufeeinesJahres (Mai2009bisApril2010)anzwölf ausgesuchtenstandortendenaufbauvonunterstützungsnetzwerkenzur VerbesserungderVereinbarkeitvonFamilieundBeruffürAlleinerziehende gefördert.dabeiwurdenkeine (hilfebedürftigen)alleinerziehendeninihrer AktivierungoderArbeitsmarktintegrationdirektgefördert.Vielmehrwares ZielderProjektförderung,dielokalenAkteurebeimAufbaueinerdazudienlichenundnachhaltigenSteuerungsstrukturzwischenGrundsicherungsstellen unddeneherfamilienunterstützendeninfrastrukturenundangebotenzuunterstützen. DiegewonnenenErkenntnissesollendazubeitragen,langfristigeineflächendeckende,funktionstüchtigeIntegrationskulturzuschaffen,umdieVereinbarkeit füralleinerziehendezuverbessernunddamitauchdiepotenzialevonalleinerziehendendurchintegrationindenerstenarbeitsmarktbessernutzenzukönnen.zudiesemzweckwirddasbmfsfjdieentwicklungsolchernetzwerke mithilfevonmaterialien (u.a.einonline-handbuch)befördern.diewirksamkeitdiesernetzwerkehinsichtlichderreduzierungderzahlderalleinerziehenden im SGB-II-Bezug muss über einen längeren Zeitraum betrachtet werden.

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