Strukturelle und kommunikative Konsequenzen aus der EHEC-Krise

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff, Birgitt Bender, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/6806 Strukturelle und kommunikative Konsequenzen aus der EHEC-Krise Vorbemerkung der Fragesteller SeitAnfangMai2011gabesaußergewöhnlichvieleFällemitgefährlichen EHEC-Darmbakterien.In733dermehrals4300EHEC-Fällewurdedie DurchfallerkrankungdurchKomplikationenmitdemhämolytisch-urämisches Syndrom (HUS)erschwert,in50Fällenverliefsietödlich.AufgrunddesderzeitigenMeldeverfahrenswurdedieKrankheitshäufungerstca.dreiWochen nachdemausbruchbeidengesundheitsbehördenauffällig.alsursachewurdennachsechswochen,allerdingserstnachmehrerenfehlinformationender Öffentlichkeit,Sprossenidentifiziert.NachweiterenvierWochenwurdeein europaweitesverzehr-undeinfuhrverbotfürägyptischenbockshornkleesamenverhängt,welchealsträgerderbakterienidentifiziertwurden.seit Ende Juli 2011 gilt die EHEC-Krise in Deutschland offiziell als beendet. DervielstimmigeChorderExperten,aberauchdasKrisenmanagementder BundesregierungsindinderÖffentlichkeitstarkkritisiertworden.Lauteiner Umfragederforsa (GesellschaftfürSozialforschungundstatistischeAnalysen mbh)imauftragdesmagazins stern sindmehralsdiehälftederdeutschenunzufriedenmitdemkrisenmanagementderbundesregierung.zurverunsicherungbeigetragenhabenoffenbaru.a.dievielzahlderbeteiligtenzuständigenstellenundderenuntereinandernichtimmerabgestimmtenöffentlichen Bewertungen. NachAbklingenderNeuerkrankungenundeinerStabilisierungderVersorgungssituationhabenderzuständigeBundesministerfürGesundheitunddie zuständigebundesministerinfürlandwirtschaft,ernährungundverbraucherschutzangekündigt,lehrenfürdaskrisenmanagementzuziehen.dieshatte diefraktionbündnis90/diegrüneninihremantragaufbundestagsdrucksache17/6107gefordert.umdasvertrauenderbevölkerungwiederzugewinnen,isteineaufarbeitungvoninformationswegenundressortübergreifenden Krisenstrukturen geboten. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürGesundheitvom1.September 2011 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Vorbemerkung der Bundesregierung Am19.Mai2011wurdedasRobertKoch-Institut (RKI)vonderHamburger BehördefürGesundheitundVerbraucherschutzgebeten,diezuständigen BehördenbeiderUntersuchungvondreiFällenanhämolytisch-urämischen Syndrom (HUS)beiKindernzuunterstützen.NacherstenErmittlungenwurde schnellklar,dassinungewöhnlicherweiseaucherwachseneundhierbesondersfrauenbetroffenwarenunddiefallzahlenschnellweiterstiegen.derzeitlicheverlauf,diegeografischeunddemografischeverteilungsowieerste BefragungenvonPatientinnenundPatientendeutetenaufeinmitenterohämorrhagischenEscherichiacoli (EHEC)kontaminiertesLebensmittelalsInfektionsquellehin.ErsteAnalysenergaben,dassbetroffenePatientinnenundPatientenhäufigerroheTomaten,SalatgurkenundBlattsalatinNorddeutschland verzehrthatten.dawederdurchdiesestudiennochdurchhinweiseausdem BereichderLebensmittelsicherheiteineEingrenzungderInfektionsquellemöglichwar,wurdenweitereStudiendurchgeführt.DieSuchekonnteschnellauf Sprosseneingegrenztwerden.Bereitsam10.Juni2011konntedieseitEnde MaifürDeutschlandgeltendeundbisdahindurchdiebisherigenUntersuchungsergebnissegerechtfertigteVerzehrempfehlungfürGurken,Tomaten undblattsalateaufgehobenundaufdenverzehrvonsprosseneingeschränkt werden.einebestätigungdesverdachteserbrachteletztlichderehec-ausbruch,deram24.juniausfrankreichgemeldetwurde.alsgemeinsamequelle konnteausägyptenimportierterbockshornkleesamenfürsprossenidentifiziertwerden.bereitsam5.juli2011konntendiezuständigenbundesbehördenbundesinstitutfürrisikobewertung (BfR),BundesamtfürVerbraucherschutzundLebensmittelsicherheit (BVL)undRKIerklären,dassdas EHECO104:H4-AusbruchsgescheheninDeutschlandaufgeklärtist.Am 27.Juli dreiwochennachdemletztenerkrankungsfall,derdemausbruch zugeordnet wurde, wurde der Ausbruch durch das RKI als beendet erklärt. BisdahinwurdendemRKIinsgesamt4321Fällegemeldet (3469EHECi,852 HUS-und50Todesfälle).EshandeltesichdamitumdengrößtenEHEC-AusbruchinDeutschland,einegroßeHerausforderung,diedurchdiegemeinsame AnstrengungallerBeteiligtenbewältigtwerdenkonnte.DerGesundheitsschutz hattedabeiimmerdiehöchstepriorität.solangedieinfektionsquellenichteindeutigfestgestelltwar,standindenabwägungenzwischendemschutzder BürgerinnenundBürgereinerseitsundwirtschaftlichenBelastungenanderseits immerdiegesundheitdermenschenanersterstelle.derrisikokommunikationmitnachvollziehbarenhygiene-undverzehrsempfehlungenkamdabei eine Schlüsselbedeutung zu. TrotzeinerteilweiseangespanntenSituationinderintensivmedizinischen KrankenhausbehandlunginNorddeutschlandistesgelungen,dieVersorgung allerpatientinnenundpatientenaufhöchstemmedizinischemniveausicherzustellen.demmedizinischenpersonal,besondersindenhauptbetroffenengebieten,istfürihreleistungenunddenhoheneinsatzanerkennungundhochachtung auszusprechen. Aufeuropäischerbzw.internationalerEbenestandendasBundesministerium fürgesundheit (BMG)unddasBundesministeriumfürErnährung,LandwirtschaftundVerbraucherschutz (BMELV)sowiedasRKI,dasBVLunddasBfR inständigemkontaktsowohlmitdereuropäischenkommission,demeuropäischenzentrumfürdiepräventionundkontrollevonkrankheiten (ECDC), dereuropäischenbehördefürlebensmittelsicherheit (EFSA)undderWeltgesundheitsorganisation (WHO).AktuelleInformationenwurdenabdem 22.Mai2011überdiedafürvorgesehenenEU-Systeme (EarlyWarningand ResponseSystemEWRSundRapidAlertSystemforFoodandFeedRASFF) ausgetauscht.dieerstemeldungandiewhogemäßdeninternationalengesundheitsvorschriftenwurdeam24.mai2011abgegeben.aufinitiativedes

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/6911 BMGfandam8.Juni2011einegemeinsameSitzungderGesundheits-und Verbraucherschutzministerinnenund-minister,-senatorinnenund-senatoren (GMKundVSMK)vonBundundLänderninBerlinstatt,anderauchderEU- Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz teilnahm. AlsersteKonsequenzausdemGeschehenistimRahmendeslaufenden GesetzgebungsvorhabenszurDurchführungderInternationalenGesundheitsvorschrifteneinesubstanzielleBeschleunigungdesMelde-undÜbermittlungswegesfürInfektionskrankheitenvorgesehen.NamentlicheMeldungendurch ÄrztinnenundÄrztesollendanachkünftigspätestensinnerhalbvon24Stunden andaszuständigegesundheitsamtundvondortspätestensinnerhalbvondrei TagenandasRKIübermitteltwerden.Angestrebtwirdzudemeineinformationstechnologische (IT)-Lösung,dieeinebruchloseelektronischeÜbermittlungderMeldungenvonArztpraxen,KrankenhäusernundLaborenermöglicht. DasBMGwirdmitdemRKIeineStudieveranlassen,umtechnischeMöglichkeiten für den Erhalt tagesaktueller Daten zu eruieren. ZurPriorisierungwichtigerinfektiologischerForschungsfragenimZusammenhangmitdemEHEC-AusbruchwirddasRKIimHerbsteinewissenschaftliche Arbeitstagungausrichten.DieVeranstaltungwirdinengerKooperationmit demeuropäischenpartnerecdcvorbereitet.diebundesressortswerdensich andemvongmkundvsmkgeplantenevaluierungsprozesszurbehördlichen ZusammenarbeitwährenddesEHEC-Geschehensbeteiligen.UnterFederführungderVorsitzländerderGMKundderVSMKsollbiszumJahresende 2011gemeinsammitdemBundeineabschließendeBilanzdesbehördlichen Handelns erarbeitet werden. Themenkomplex Strukturen 1.WiebewertetdieBundesregierungdieressortübergreifendeArbeitsweise derbundesbehörden,undwelchekonsequenzenziehtsieausderehec- Krise? DieZusammenarbeitinnerhalbderBundesregierungundzwischenBundund LändernhatvonBeginndesAusbruchgeschehensangutfunktioniert.Das BMELVhatalszuständigesRessortfürdieLebensmittelsicherheiteinenKrisenstabeinberufen,indendasBMGunddasRKIeingebundenwaren.Beim RKIwurdeunverzüglichdasLagezentrumzurKoordinierungderUntersuchungsaktivitätenimhumanmedizinischenBereichundzumschnellenInformationsaustauschaktiviert.DiefachlicheZusammenarbeitzwischendemRKI, dem BfR und dem BVL war zielorientiert und hat gut funktioniert. Am29./30.Juni2011wurdeninderGesundheitsministerkonferenzderLänder ersteschlussfolgerungenausdemehec-ausbrucherörtert.einvernehmliches Ergebniswar,dassdieÜbermittlungsfristenund-verfahrenüberprüftundan dieheutigenerfordernisseangepasstwerdensollten.einegemeinsameevaluation soll bis zum Jahresende erfolgen. Im Übrigen wird auch auf die Antwort zu Frage 5 und 20 verwiesen. 2.WelcheVoraussetzungenmüssenfüreinenressortübergreifendenKrisenstabvorliegen,undwiesorgtdieBundesregierungfüreineklareZuständigkeitundEntscheidungskompetenzbeiressortübergreifendenFragestellungen mit krisenhaftem Verlauf? InnationalenKrisenlagen,vondenenmehrereRessortsinihrenjeweiligen Zuständigkeitenbetroffensind,könnenressortgemeinsameKrisenstäbeeinberufenwerden.Darüberhinauskanngemäß 16Absatz2desGesetzesüber

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode denzivilschutzunddiekatastrophenhilfedesbundes (ZSKG)einressortgemeinsamerKrisenstabzurKoordinierungvonHilfsmaßnahmendurchden Bundeinberufenwerden,wenndasbetroffeneLandbzw.diebetroffenenLänderdarumersuchen.DieFestlegung,welcheMaßnahmenindiesemFallvom Bundkoordiniertwerden,trifftderBundimEinvernehmenmitdembetroffenen Land bzw. den betroffenen Ländern. AuchinKrisensituationengiltderRegierungsgrundsatzdesRessortprinzipsgemäßArtikel65Satz2desGrundgesetzes (GG).DemnachleitetderBundesministerseinenGeschäftsbereichinnerhalbderdurchdenBundeskanzler/dieBundeskanzlerinvorgegebenenRichtlinienderPolitikselbständigunduntereigener Verantwortung. GrundsätzlichsetztdasvonderKrisenlageüberwiegendbetroffeneRessort seinenkrisenstabodereinenressortgemeinsamenkrisenstabein.durchdie EntsendungvonVerbindungsbeamtenundFachberaternandererRessortsund BehördenindiesenKrisenstabistsichergestellt,dassallevonderKrisenlage betroffenenressortsundbehördenmitihrerjeweiligenfachexpertiseden Krisenstab/Leitung des Krisenstabes beraten und unterstützen. 3.WerhatdieErmittlungs-undEntscheidungszuständigkeitinKrisen,diein denschnittstellenverschiedenerressortsstattfinden,insbesonderezwischen a)lebensmitteln und Gesundheit, b)umwelt und Gesundheit, c)umwelt und Lebensmitteln, d)umwelt und Katastrophenschutz? AufdieAntwortzuFrage2wirdverwiesen.DieErmittlungs-undEntscheidungszuständigkeitergibtsichimkonkretenEinzelfallausderjeweiligenRessortzuständigkeit und den Aufgaben der betroffenen Bundesoberbehörden. 4.MitwelchenBundes-undLänderbehördenmusseineRisikobewertung, mit welchen eine Verzehrwarnung abgestimmt werden? EinederdemBundesinstitutfürRisikobewertungalsbundesunmittelbare rechtsfähigeanstaltdesöffentlichenrechtsdurchdasbfr-gesetzübertragenenaufgabenistdiein 2Absatz1diesesGesetzeserfassteDurchführung vonrisikobewertungenimbereichdesgesundheitlichenverbraucherschutzes undderlebensmittelsicherheitmitdemzieldererstellungvonrisikobewertungsberichten,stellungnahmenunddossiers.gibtdiebewertunganlasszu Besorgnis,müssenZieleundStrategienfüreineVerminderungoderBeseitigungdesRisikosformuliertwerden.DieskannaucheineVerzehrsempfehlung als potentielle Handlungsoption grundsätzlich einschließen. DasInstitutistnachMaßgabedesGründungsgesetzesbeiseinenBewertungen unabhängig,damitdiebewertungenunbeeinflusstvonpolitischen,wirtschaftlichenundgesellschaftlicheninteressenerfolgen.diebewertungsarbeiterfolgt anhandfestgelegterarbeitsschritte.soweitmöglichundzweckmäßig,bezieht dasbfrexternensachverstand,z.b.durchberatungenindenkommissionen, ein.

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ a)WelcheSchrittesindnötig,umdiewährendderEHEC-Kriseeingesetzte Bund-Länder-TaskforcezueinerdauerhaftenEinrichtungzumachen, wie es die Bundesregierung laut Medienberichten plant? b)beiwelchembundesministeriumwirddiesedauerhaftetaskforceangesiedelt? c)inwelchenfällensolldiesetaskforcezumeinsatzkommen,undwelche Kompetenzen wird die Taskforce haben? d) Wer leitet die Taskforce, und wer ist Mitglied der Taskforce? e)welchesfinanziellebudgetistfürdieeinrichtungdertaskforceund denlaufendenbetriebvonnöten,undauswelchenhaushaltstitelnsoll sie finanziert werden? f) Wie werden die Bundesländer an dieser Taskforce beteiligt? WegendesSachzusammenhangswerdendieverschiedeneninFrage5zusammengefassten Fragestellungen gemeinsam beantwortet: DieBundesregierunghältesfürsachgerecht,diemitderimRahmendes EHEC-GeschehensimerstenHalbjahr2011vomBMELVunterderLeitung desbvladhoceingerichtetentask-forcegesammeltenpositivenerfahrungen fürvergleichbarekünftigefällenutzbarzumachen.dieserfordertimhinblick aufdienachdemgrundgesetzgegebeneverteilungderzuständigkeiten zwischenbundundländerneinesorgfältigeprüfung,wiediesverfassungskonformerreichtwerdenkann.ausdersichtderbundesregierungkommen hierinersterliniespezifischebund/länder-vereinbarungen,indenenaufgabe,funktion,zusammensetzung,leitungunddieweiterenanforderungen aneinesolcheeinrichtung,auchunterheranziehungdermitderehec-task- ForcegesammeltenErfahrungen,ihrenNiederschlagfindenkönnen,inBetracht. 6.WiebewertetdieBundesregierungdiebehördlichenStrukturenfürLebensmittelinfektioneninanderenLändern,insbesondereindenUSAund Dänemark,undhältsieeine (teilweise)übernahmederstrukturenin Deutschland für geeignet? DieBundesregierungteiltdieAuffassungderWeltgesundheitsorganisation (WHO),dassdieerfolgreicheAufklärungundPräventionvonlebensmittelbedingtenKrankheitsausbrüchengrundsätzlicheinemultidisziplinäreVorgehensweiseerfordert,d.h.dieEinbeziehungvonBehördenundFachleutenaus denbereichenderhuman-undtiermedizin,epidemiologie,lebensmittelmikrobiologie, Lebensmittelchemie und weiterer Bereiche notwendig macht. VordiesemHintergrundvertrittdieBundesregierungdieAuffassung,dassbehördlicheStrukturen,diedervonderWHObefürwortetenmultidisziplinären VorgehensweisebeiderAusbruchsaufklärunggerechtwerden,unddieeine zeitnaheundeffizientekommunikationallerbeteiligtenstellenermöglichen, positiv zu bewerten sind. ImÜbrigenwirdaufdieVorbemerkungderBundesregierungsowiedieAntwort zu Frage 5 verwiesen.

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Themenkomplex Ermittlung 7.WiewilldieBundesregierungdenMeldewegbeimeldepflichtigenInfektionserkrankungen beschleunigen? DerGesetzentwurfderBundesregierungzurDurchführungderInternationalen Gesundheitsvorschriften (2005)undzurÄnderungweitererGesetzesiehtzur BeschleunigungdesMeldewegsbeimeldepflichtigenInfektionskrankheiten folgende Änderungen im Infektionsschutzgesetz vor: DieMeldepflichtfürdieÄrztinnenundÄrztewirdsogefasst,dasssichergestelltwerdenmuss,dassdieMeldungdemGesundheitsamtinnerhalbvon 24Stunden,nachdemderArztoderdieÄrztindieDiagnosegestellthat,zugeht. DieÜbermittlungsfristenvomGesundheitsamtüberdieLandesstellenan dasrkiwerdensogefasst,dassdieübermittlungnichtmehrbiszumaximal16tageinanspruchnehmendarf,sondernnurnochhöchstensdrei Tage. 8.LiegenderBundesregierungAngabendarübervor,wiehochdieMeldequotebeiniedergelassenenÄrztenbeimeldepflichtigenInfektionskrankheiten ist, und wenn nein, warum nicht? ZurHöhederMeldequotekönnenausfolgendenGründenkeineallgemeinen Aussagengetroffenwerden:MeldequotenschwankennichtnurvonKrankheit zukrankheit,sondernauchregionalundimzeitverlauf.sielassensichauf BundesebenenurschätzenoderausanderenDatenquellenableiten.Die BerechnungeinerMeldequotemeldepflichtigerErkrankungenbeiniedergelassenen Ärztinnen und Ärzten setzt die Kenntnis folgender Zahlen voraus: DieAnzahlderArztmeldungen,diebeidenGesundheitsämterneingehen, abzüglich Doppel- und Fehlmeldungen. DieZahldertatsächlichbeiniedergelassenenÄrztendiagnostizierten Erkrankungen.AngabenhierzulassensichteilsausanderenDatenquellen extrahierenoderbeizugangzumehrerendatenquellenschätzen.derartige StudienunterBeteiligungdesRKIwurdenfüreinzelneKrankheitendurchgeführt bzw. sind im Gange. DieZahldertatsächlichvorkommendenErkrankungen.Angabenhierzu sindgenerellnurschwerzuerhebenbzw.beruhenaufschätzungenaufgrund vonliteraturrecherchen,denenimallgemeinenuntersuchungenvonteilpopulationenodernichtindeutschlanddurchgeführteuntersuchungenzugrunde liegen. 9.KanndieBundesregierungbestätigen,dassdieMeldequotebeiniedergelassenenÄrztenbeimeldepflichtigenInfektionskrankheitennurbei 20 Prozent liegt, und welche Konsequenzen will sie daraus ziehen? AusdeninderAntwortzuFrage8ausgeführtenGründenkanndiesnichtbestätigt werden, insbesondere nicht als pauschale Aussage. MitMaßnahmen,dieeinbesseresVerständnisderÄrzteschaftfürdasMeldewesen,seineVerfahrenundseineSinnhaftigkeitvermitteln,kanndasärztliche Meldeverhaltenverbessertwerden.WichtigistinsbesonderediezeitnaheRückmeldungderMeldestatistiken,wieesvomRKIz.B.durchSurvStat,dasEpidemiologischeBulletinunddasInfektionsepidemiologischeJahrbuchmeldepflichtigerKrankheitengewährleistetwird.Ferneristdavonauszugehen,dass

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/6911 diemeldebereitschaftindemmaßesteigt,wiedermeldeaufwandfürdeneinzelnenmeldendenverringertwird.auchdiesistzielderindervorbemerkung der Bundesregierung angesprochenen IT-Lösung. BereitsjetztistdieMeldepflichtsanktionsbewehrt.DieSanktionierungkannzu einererhöhungdermeldequoteführen,paralleljedochmitnegativenauswirkungen auf die ebenso wichtige Meldequalität verbunden sein. 10.BeabsichtigtdieBundesregierungMedienbrücheinderMeldekettezu beseitigen, und wenn ja, was wird sie unternehmen? ZurOptimierungdesMeldewesenstrebtdieBundesregierungeineIT-Lösung an,diezukünftigeinebruchloseelektronischeübermittlungdermeldungen nachdeminfektionsschutzgesetzermöglicht.dazuwirddasbundesministeriumfürgesundheitzunächsteinetechnischestudieveranlassen,welchedie ErarbeitungundtechnischeErprobungeinerIT-gestütztenSystemlösungbeinhaltenwird.DasBundesministeriumfürGesundheitwirddemDeutschenBundestagunddemBundesratzum31.Dezember2012einenBerichtzudiesem Vorhaben vorlegen. 11.WiebewertetdieBundesregierungdieverschiedenenErmittlungsmethodenbeiLebensmittelinfektionen,unteranderemPatientenbefragungen, Lieferweganalysen und deren Verzahnung? AufdiebereitsinderAntwortzuFrage6erwähnteNotwendigkeiteinesmultidisziplinärenVorgehenswirdnochmalsverwiesen.ImFallderAufklärung lebensmittelbedingterausbruchsgeschehenerweistessichinderregelals notwendig,verschiedeneermittlungsmethodengleichzeitiganzuwenden,um gesicherteerkenntnisseüberdieursachedesgeschehenserhaltenzukönnen. ImFalledeskomplexenEHEC-GeschehensinDeutschlandimMai2011hat sichdiekombinationbekannterepidemiologischermethoden (insbesondere diepatientenbefragung),neuerbefragungsmethoden (sog.rezeptbasierte Restaurant-Kohortenstudie)undMethodenderRückverfolgbarkeitvonLebensmittelnalsInstrumentzurzielgerichtetenUrsachenerforschungbesonders bewährt. 12.WelcheEmpfehlungsprichtdieBundesregierungfürdiebetriebliche Qualitätskontrolle von Keimsprossen aus? NachdenGrundsätzendeseuropäischenLebensmittelrechtsundLebensmittelhygienerechtsliegtdieVerantwortungfürdieLebensmittelsicherheitinerster LiniebeimLebensmittelunternehmer.Diesemobliegtes,imRahmenseiner betrieblichensorgfaltspflicht,angemesseneeigenkontrollendurchzuführen, umdielebensmittelsicherheitdervonihmindenverkehrgebrachtenlebensmittelsicherzustellen.sohabenlebensmittelunternehmerimrahmenihrer betrieblicheneigenkontrollenu.a.zugewährleisten,dassbestimmtemikrobiologischekriterieneingehaltenwerden.fürsprossenistinderverordnung (EG) Nr.2073/2005übermikrobiologischeKriterienfürLebensmittelz.B.einSalmonellen-Kriteriumgeregelt.DasBundesministeriumfürErnährung,LandwirtschaftundVerbraucherschutz (BMELV)prüftderzeit,obeineInitiativezur AufnahmeeinesweiterenmikrobiologischenKriteriumsfürEHEC/E.colifür SprossenindieVerordnung (EG)Nr.2073/2005mitmikrobiologischenKriterienfürLebensmittelangezeigterscheint.BiszuretwaigenAufnahmeeines entsprechendenneuenmikrobiologischenkriteriumsindieregelunghaben

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode LebensmittelunternehmerdieMöglichkeit,sichanÜberlegungenderDeutschenGesellschaftfürHygieneundMikrobiologie (DGHM)inBezugauf mikrobiologischericht-undwarnwertefüre-coli (Entwurf)fürSprossen,die zur Abgabe an Verbraucher bestimmt sind, zu orientieren. 13.WoliefeninderEHEC-KrisealleErmittlungsergebnissezusammen,und wer führte die abschließende Gewichtung und Bewertung durch? DieErmittlungsergebnissederRückverfolgbarkeitderWarenströmevonden AusbruchsortenzurpotentiellenQuellesowiederepidemiologischenErkenntnissedesRKIliefeninderTaskForceamBundesamtfürVerbraucherschutz undlebensmittelsicherheitzusammen.bewertungenundgewichtungenim HinblickauferforderlicheManagementmaßnahmenineinzelnenLändernwurdendurchdieTaskForceundinZusammenarbeitmitdenbetroffenenLändern vorgenommen.bewertungenundgewichtungenimhinblickaufggf.erforderlichwerdendeanpassungenvonrisikobewertungenundverzehrempfehlungenwurdenvondemdafürzuständigenbfr,dasebenfallsindertaskforce vertreten war, vorgenommen. 14.WelcheErkenntnissehatdieBundesregierungüberLandwirtealsTräger hochresistentererregerunddenzusammenhangzumantibiotikaeinsatz in der Landwirtschaft? EsistzwischenderBesiedlung,dieinderRegelohneklinischeErscheinungen einhergeht,undeinerinfektionzuunterscheiden.hinweiseaufeineerhöhte Infektionsratemitsogenanntenlivestockassociated(la)-MRSAbeiBeschäftigteninderTierhaltungliegenbishernichtvor.Auchwerdenla-MRSAbisher nurineinzelfällenimzusammenhangmitinfektionenbeimmenschenbeschrieben. InDeutschlandwurdeneineReihevonUntersuchungenzumVorkommenvon Methicillin-resistentenStaphylococcusaureus (MRSA)beiTierenundbeiMitarbeiterninlandwirtschaftlichenBetriebendurchgeführt.IneinerStudiedes RKIwurdeninschweinehaltendenBetriebenmitla-MRSApositivenSchweinen86ProzentderMitarbeiterpositivaufMRSAgetestet.Ineineranderen Studiewurdenachtvon18 (45Prozent)TierärztenausdemMünsterland,die BetriebemitSchweinenbetreuten,positivaufMRSAgetestet.FamilienmitgliedervonLandwirtenundTierärztenwarenhingegendeutlichseltener MRSApositivalsdieberuflichExponiertenselbst.SolagihrAnteilbeiFamilienangehörigenausderLandwirtschaftbei4,3Prozent.BeidenTierärzten,die Schweinebetriebebetreuten,wurden9ProzentderAngehörigenpositivgetestet. AuchbeianderenTierartengibtesBerichteüberdenMRSA-Nachweisbei MitarbeiterninlandwirtschaftlichenBetrieben.Sowarenineinerregionalen StudieinSüdwestdeutschlandinPutenmastbetrieben18von39Mitarbeitern mitintensivemtierkontaktmrsapositiv (46,2Prozent),währendesbeiselteneremKontaktnurviervon20Personenwaren (20,0Prozent).AusMilchviehbetrieben wird vereinzelt über MRSA-besiedelte Mitarbeiter berichtet. FüreinenZusammenhangzwischenderTrägerschaftvonresistentenBakterien (bislangambestenuntersuchtambeispiella-mrsa)beilandwirtenundder AntibiotikaanwendungindenBetriebengibteszurzeitkeinewissenschaftlichenBelege.DernachgewieseneZusammenhangbestehtinderBesiedelung der betreuten Tiere und dem direkten Kontakt zu diesen Tieren.

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/6911 Themenkomplex Kommunikation 15.WelchesRessortwarinderEHEC-KrisefürPublikationenunddasInformationsmanagement zuständig a) für die allgemeine Öffentlichkeit, b) für die Fach- und Verbraucherverbände, c)für die Länder? VeröffentlichungenunddasInformationsmanagementwurdenzwischendenfür dengesundheitsbereichunddenlebensmittelbereichzuständigenressortsund denbeteiligtenbundesbehördenkoordiniertundüberdiejeweilsgeeigneten Kommunikationswege an die oben genannten Adressaten verteilt. 16.WiebewertetdieBundesregierungdiegewähltenPublikationswegevon Risikobewertungen und Lebensmittelwarnungen? NachÜberzeugungderBundesregierungwurdenwährenddesEHEC-AusbruchgeschehensalleRisikobewertungenundVerzehrshinweisederBevölkerungzeitnahundumfassenddurchgeeigneteMediensowieüberdasBürgertelefonderbeteiligtenMinisterienunddieInternetseitenderzuständigenFachbehördendesBundeskommuniziert.NachdenbisherigenErfahrungenwerden überregionaleausbruchsgeschehengenerellvondenmedienzeitnahthematisiert,sodassdavonauszugehenist,dassentsprechendeinformationendie Verbraucher in der Regel schnell und zuverlässig erreichen. LebensmittelwarnungenwurdenvonderBundesregierungnichtausgesprochen.HierfürsinddieLänderzuständig;siehabenhierzueineeigeneInternetplattformentwickelt ( Ende Oktober 2011 freigeschaltet wird. 17.WelcheBehördewarinderEHEC-Kriseautorisiert,dieÖffentlichkeitzu informieren? DieRessortsundBundesoberbehördeninformierenimRahmenihrerZuständigkeitenundAufgaben (sieheauchantwortzufrage2).dieinformationder ÖffentlichkeiterfolgteabgestimmtzwischendenzuständigenRessortsundden Bundesoberbehörden. 18.WelcheSchlussfolgerungziehtdieBundesministerinfürErnährung, LandwirtschaftundVerbraucherschutz,IlseAigner,ausihrerKritikan deraußendarstellungderbundesregierunginderehec-krise (DIE WELT, 20. Juni 2011, EHEC-Krise: Was Ilse Aigner wütend macht )? IndemgenanntenInterviewinderAusgabederTageszeitung DIEWELT vom20.juni2011 (Titel EHEC-Krise:WasIlseAignerwütendmacht ),auf dasdiefragebezugnimmt,erklärtebundesministerinilseaignerwörtlich: Wasmichwütendmacht,sinddievielenselbsternanntenExpertenundPropheten,diesichindenMedienzuWortgemeldethaben.Einerhatgesagt, EHECseidieFolgevonBioterrorismus,einZweiterwarntevorSchnittblumen, eindrittervorbiogasanlagen.solchepanikmacheistunverantwortlich. Die KritikderBundesministerinbeziehtsichsomiterkennbarnichtaufstaatliche StellenundAkteureodergardieBundesregierung.ImselbenInterviewwürdigtedieMinisterinausdrücklichdieZusammenarbeitderBehörden: Das Krisenmanagementfunktioniert.DieBehördenarbeitenaufallenEbenenrei-

10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode bungsloszusammen dasgehthandinhand.dieeuropäischekommission hatdeutschlandfürdaskrisenmanagementübrigensausdrücklichgelobt. Zur Frageder Außendarstellung sagtediebundesministerinindeminterview: AuchwennalleBehördenbeiEHECimmermiteinerSprachegesprochen habenundunserebotschaftenglasklarwaren dieanzahlderunterschiedlichen Akteure macht die Kommunikation nicht einfacher. 19.WelchesKonzeptfürHotlines (unteranderemfallbezogenereinsatz,kostenstruktur, Erreichbarkeit, Bewerbung) verfolgt die Bundesregierung? DasBMGunterhälteinKommunikationszentrum,welchesAnfragenderBürgerinnenundBürgerperTelefonund beantwortet.Lageabhängigwird dasaufschalteneinesbürgertelefons,eineausweitungderservicezeitensowie einetechnischeundpersonelleaufstockungumgesetzt.diemitarbeiterdes BürgertelefonswerdenimFalleeinerKriseoderLageumgehendthemenbezogengeschult.DasKommunikationszentrumwirdaufderInternetseitedes BMGsowieinPublikationenbeworben.ThemenbezogeneBürgertelefonewerdenebenfallsaufderInternetseiteundzusätzlichindenMedienbekanntgegeben.ZukünftigwirdeineInformationsbereitstellungauchüberdieeinheitliche Behördenrufnummer 115 erfolgen. Themenfeld Prävention 20.WelcheMaßnahmenwilldieBundesregierungergreifen,umdiePrävention vor lebensmittelbedingten Gesundheitskrisen zu verbessern? DasBMELVprüftderzeiteineReihevonMaßnahmenzurVerbesserungder PräventionvonAusbruchsgeschehen.HierzugehörensowohlMaßnahmenim BereichderRechtsetzungimBereichdesnationalenZoonosen-/Lebensmittelhygienerechts (z.b.eineerweiterungderregelungzurfertigungvonrückstellprobenimbereichdergemeinschaftsverpflegung)unddesdüngemittelrechtsalsauchüberlegungenzurverbesserungderdatengrundlageinsbesonderezueheco104:h4,z.b.durchbeobachtungs-bzw.überwachungs-oder Forschungsprogramme.ImRahmendesbundesweitenamtlichenZoonosen- Monitorings2012isteinStichprobenplanfüreinEHEC-MonitoringbeiSalatenvorgesehen,überdendieLänderimHerbstdiesenJahresabstimmenwerden. FernerhatdieBundesregierungeineArbeitsgruppeeingerichtet,dieeineBewertungvonrelevantenHygienerisikenfürimDüngemittelrechtgeregelte Stoffevornehmenwird.Sofernerforderlich,wirdaufderGrundlagederArbeitendieserArbeitsgruppeaufwissenschaftlicherBasismittelfristigeineAnpassung der Hygienevorschriften im Düngemittelrecht vorgenommen. DarüberhinaussiehtdieBundesregierungmitdemGesetzentwurfzurDurchführungderInternationalenGesundheitsvorschriften (2005)undzurÄnderung weiterergesetzevor,dasssprossenundkeimlingezumrohverzehrund SamenzurHerstellungvonSprossenundKeimlingenzumRohverzehrindie ListederLebensmittelgruppenin 42Absatz2desInfektionsschutzgesetzes aufgenommenwerden.damitwerdenzukünftigalsfolgeu.a.personen,die gewerbsmäßigsprossenundkeimlingeherstellen,behandelnoderindenverkehrbringen,erstmaligvomgesundheitsamtbelehrt.imweiterenerfolgtdies allezweijahredurchdenjeweiligenlebensmittelunternehmer.dieseverpflichtungstelltaussichtderbundesregierungeineverhältnismäßigemaßnahmedar,umangemessenzumschutzdergesundheitvonverbraucherinnen undverbrauchernvorlebensmittelbedingteninfektionen,insbesonderedurch EHEC, beizutragen.

11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/ a)WerdenmöglicheKrisenszenarienanderSchnittstelleLebensmittel undgesundheitregelmäßigdurchgespielt,umdefiziteimkrisenmanagement aufzudecken und Präventionsansätze zu erarbeiten? b)wennja,welchebehördenaufbundes-undlandesebenesindansolchensimulationenbeteiligt,undinwelchemzeitlichenrahmenfinden solche Simulationen statt? c)wennnein,plantdiebundesregierung,solchesimulationeneinzuführen,undwassprichtgegebenenfallsaussichtderbundesregierung gegen eine solche Maßnahme? DiegemeinsameKrisenbewältigungwirdunterFederführungdesBundesministeriumsdesInnernregelmäßiginzweijährigemAbstandimRahmender länderübergreifendenkrisenmanagementübungen (LÜKEX)unterEinbindung derressorts,derländerundderwirtschaftgeübt.insbesonderewirdauchdas sektorübergreifendekrisenmanagementgeübt.fürdieübungimjahr2007 wurdeeinpandemie-szenariozugrundegelegt.fürdieübunglükex2013 wurdezwischenbmi,bmgundbmelvvereinbart,diekooperationim BereichGesundheit,LebensmittelundInnereSicherheitzuüben.Diefachlich betroffenenbundesressorts (u.a.bmi,bmelvundbmg)undderenfachbehördenhabenbereitsmitdervorbereitungdieserübungbegonnenund werdensichaktivanderübungsowiederanschließendenübungsauswertung beteiligen. Themenfeld Evaluation 22.WeristanderEvaluationdesKrisenmanagementsimBundesministerium fürernährung,landwirtschaftundverbraucherschutz (BMELV)beteiligt,wieistderEvaluationsprozessgeplant,undwannwerdendieErgebnisse vorgelegt? DieEvaluationdesKrisenmanagementsinnerhalbdesBMELVhatbereitsbegonnen.IndiesemZusammenhangwirdaufdieAntwortzuFrage5verwiesen. Esisterforderlich,einenbreiterenEvaluationsansatzzuwählen,derinsbesondereauchdieLändereinschließt.InsoweitwirdaufdieVorbemerkungderBundesregierung verwiesen. Themenfeld Bevölkerungsschutz 23.WardasBundesministeriumdesInnern (BMI)alszuständigeBehördefür denkatastrophen-bzw.bevölkerungsschutzmitindaskrisenmanagement eingebunden? Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt auf welche Weise? ZuständigfürdenKatastrophenschutzbzw.BevölkerungsschutzsinddieLänder.DerBundbietetdenLänderndieimRahmenseinerZuständigkeitfürden ZivilschutzvorgehaltenenInstrumenteundRessourcenzurUnterstützungbei Großschadenslagen an. DasBundesamtfürBevölkerungsschutzundKatastrophenhilfewarseitdem 23.Mai2011alsdieimGeschäftsbereichdesBundesministeriumsdesInnern zuständigebundesoberbehördedurchdasgemeinsamemelde-undlagezentrumdesbundesundderländerindaskrisenmanagementeingebunden. DiesbetrafdieUmsetzungderMeldeverpflichtungennachdeninternationalen GesundheitsvorschriftenunddieErstellungundVerteilungderLageberichtean die Innenministerien der Länder.

12 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 24. Welche Schlüsse zieht das BMI aus der EHEC-Krise? DiezwischenBMIundweiterenBundesressorts,insbesonderedemBundesministeriumfürGesundheitunddemBundesministeriumfürUmwelt,NaturschutzundReaktorsicherheitgeschaffenenKrisenmanagementstrukturenund getroffeneneinzelabsprachensindzurbewältigungvonkrisenlagengeeignet undhabensichimrahmenderressortgemeinsamenkrisenbewältigungbewährt. 25.WiebewertetdieBundesregierungdieEHEC-Kriseinsbesonderevor demhintergrundderempfehlungenzurverbesserungdesmedizinischen BevölkerungsschutzesderSchutzkommissionvon2010unddendort vorgetragenen Handlungsempfehlungen? DiegenerellenEmpfehlungenderSchutzkommissionbeimBundesministerium desinnernsindimrahmeneinerbund-länder-arbeitsgruppezumgesundheitlichenbevölkerungsschutzunterleitungdesbundesministeriumdesinnern ressortübergreifendaufgenommenwordenundwerdenweiterentwickelt.sie bietenjedochkeinegeeignetegrundlagefüreinebewertungdesehec-aufbruchs. 26.DieEHEC-KrisebliebnichtzuletztaufgrundderbegrenztenAnzahlder AbnehmerderauslösendenLebensmittelaufwenigeBundesländerbegrenzt.TeiltdieBundesregierungdieEinschätzung,dassbeieinerumfassenderenländerübergreifendenBetroffenheiteineweitausaufwändiger zukoordinierendeschadenslageeingetretenwäre,undhältsievordiesemhintergrundihreankündigungeinerdauerhaftenbund-länder Taskforce zurbekämpfungvonlebensmittelkrisen gleichwohlfürausreichend? EHEC-Fällewurdenausallen16LändernandasRKIgemeldet.DasInstrumenteinerBund-Länder-Task-ForcewarbeiderAufklärungderHandelswege überausnutzbringend.diesgiltauchbeiaufwändigerzukoordinierenderschadenslage. 27.WiebewertetdieBundesregierungMeldungen,wonachimVerlaufder EHEC-KriseteilweiseEngpässebeiderKrankenhausbettenbelegung bzw. intensivmedizinischen Betreuung drohten? Vonden372KrankenhäusernindenvorrangigbetroffenenLändernHamburg, Mecklenburg-Vorpommern,Bremen,NiedersachsenundSchleswig-Holstein dürftennachderbundesregierungvorliegendeninformationenmaximal 15KrankenhäuserinrelevantemUmfangmitderstationärenVersorgungvon EHEC-/HUS-Patientenbefasstgewesensein.EineBeeinträchtigungbeider stationärenversorgungandererpatientenkonntedurchinnerbetrieblichemaßnahmensowieingewissemumfangauchdurchverlagerungvonpatientenströmen vermieden werden.

13 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13 Drucksache 17/ WiebewertetdieBundesregierungMeldungen,wonachteilweiseEngpässebeiderVersorgungmitBlutplasmadrohten,dieaufgrundderspeziellenundzeitaufwändigenHerstellungsweiseauchdurchrascheBlutspenden gegebenenfalls nicht hätten kompensiert werden können? DieVersorgungderca.1200amschwerstenerkranktenEHEC-undHUS-PatientenmitBlutplasma (GefrorenesFrischplasma,GFP)warzukeinemZeitpunktgefährdet.DasPaul-Ehrlich-InstituthattejederzeiteinenaktuellenÜberblicküberdieVerfügbarkeitvonGFP.ÜbersichtenüberdieVerfügbarkeitwurdenvondenBlutspendedienstenaufAnforderungbereitgestellt.Am30.Mai 2011beispielsweisewarenbundesweitmehrals120000Transfusionseinheiten GFP verschiedener Blutgruppen für die sofortige Anwendung verfügbar. DiePlasmenzurTransfusionwerdenmindestensvierMonateinQuarantäne gelagert.siewerdenfreigegeben,wennderspenderoderdiespenderindanach erneutnegativaufverschiedenedurchblutübertragbarekrankheitserreger getestetwordenist.sollteakuteinengpassauftreten,sokönntenausspenden sofortverwendbaresd-plasmen (durchsolvensdetergens-behandlungvirusinaktivierte Plasmen) hergestellt werden. DieBlutspendeeinrichtungenhabennach 3desTransfusionsgesetzeseinen Versorgungsauftrag.SiehabeninsbesonderedieVerpflichtung,sichbeiVersorgungsengpässengegenseitigzuunterstützen.DazuwurdeAnfang2010eine schriftlichevereinbarunggetroffenundveröffentlicht (TransfusMedHemother 2010;37(4): ).WennlokaleinetemporäreUnterversorgungmit Plasmabesteht,sokanndiesedurchLieferungenausdenübrigenBundesländernundBlutspendediensteninnerhalbvonStunden (Transportweg)kompensiert werden.

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16 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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