Reglement für den Zertifikatskurs Genderkompetenz in Migration und Globalisierung

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1 Reglement für den Zertifiktskurs Genderkompetenz in Migrtion und Glolisierung 7. Mi 018 Die Philosophish-historishe Fkultät, die Philosophish-humnwissenshftlihe Fkultät und ds Interdisziplinäre Zentrum für Geshlehterforshung der Universität Bern, die gemeinsm die Grdute Shool Gender Studies trgen, gestützt uf Artikel Astz 1 Buhste d und Artikel 9 des Gesetzes üer die Universität vom 5. Septemer 1996 (Universitätsgesetz, UniG), uf die Artikel, und 77 is 80 des Sttuts der Universität Bern vom 7. Juni 011 (Universitätssttut, UniSt) sowie gestützt uf ds Reglement für die Weiterildung n der Universität Bern vom 10. Dezemer 01 (Weiterildungsreglement, WBR), nh Anhörung der Weiterildungskommission der Universität Bern, eshliessen: 1. Allgemeines Gegenstnd Trägershft Zusmmenreit Art. 1 Dieses Reglement regelt den Zertifiktskurs Genderkompetenz in Migrtion und Glolisierung (im Folgenden Studiengng ). Der Studiengng wird vom Interdisziplinären Zentrum für Geshlehterforshung der Universität Bern (IZFG) im Rhmen der Grdute Shool Gender Studies der Universität Bern ngeoten und führt zur Erteilung des Certifite of Advned Studies Genderkompetenz in Migrtion und Glolisierung, Universität Bern (CAS GkMG Unie). Art. Der Studiengng wird vom Interdisziplinären Zentrum für Geshlehterforshung der Universität Bern (im Folgenden "Zentrum") getrgen. Ds Zentrum setzt die Progrmmleitung ein, welhe für lle Aufgen zuständig ist, die ds vorliegende Reglement niht usdrüklih der Trägershft vorehält. Die Progrmmleitung ist verntwortlih für die Durhführung des Studiengnges. Art. Eine Zusmmenreit mit nderen Bildungsinstitutionen und weiteren Koopertionsprtnern im In- und Auslnd ist möglih. Vorehlten leien von der Universitätsleitung zushliessende Koopertionsvereinrungen.. Studiengng Adresstinnen und Adressten Art. Der Studiengng rihtet sih n Personen, die sih im öffentlihen oder privten Bereih mit Themen und Frgen der interkulturellen Zusmmenreit, Gleihstellung, Diversität, Menshenrehte, Studienreglement Zertifiktskurs Genderkompetenz in Migrtion und Glolisierung 1/8

2 Glolisierung, Migrtion, Integrtion und Fluht eshäftigen und / o- der sih in diesen Themenereihen weiterilden möhten. Sie sind insesondere n einer Genderperspektive in diesen Kontexten interessiert. Ziele Umfng, Struktur und Inhlt Art. 5 1 Die Teilnehmenden werden in ktuelle Detten der Gender Studies, in die Zusmmenhänge zwishen Gender, Intersektionlität, Gerehtigkeit, Glolisierung und Migrtion eingeführt. Im Studiengng werden Anlysen von sozilen, politishen, ökonomishen und kulturellen Verhältnissen und ihren Veränderungen us einer Genderperspektive vorgenommen. Dei ilden rehtlihe Dimensionen und die Einordnung im Menshenrehtsdiskurs einen wihtigen Bestndteil. Im Zentrum des Interesses steht die kritishe Reflexion der Genderdimension in einer Vielzhl von Areits- und Forshungsereihen. Ziel ist, dss die Teilnehmenden die erworenen Kenntnisse in ihren jeweiligen eruflihen Feldern zur Anwendung ringen können. Die Teilnehmenden d e f g entwikeln Genderkompetenzen insesondere in Bezug uf Frgen der Glolisierung, Menshenrehte und Migrtion, setzen sih mit Genderkonzepten us untershiedlihen Denktrditionen useinnder, erweren Genderkompetenzen im eigenen Tätigkeitsfeld, können selständig Gendernlysen durhführen, erlernen Methoden der Gleihstellungspolitik und ihre Anwendung in vershiedenen Themenfeldern, verwenden gendersensile Instrumente in Projektplnung, Implementierung und Evlution, eignen sih Kenntnisse üer interntionle Normen und ds Regelwerk der Vereinten Ntionen zur Durhsetzung von geshlehtergerehter Politik n. Art. 6 1 Der Studiengng umfsst insgesmt mindestens 18 ECTS- Punkte und ist modulr ufgeut. Er setzt sih us einem Rhmenprogrmm (Einführung, Ashluss und Evlution) sowie sieen Modulen im Umfng von jeweils - ECTS-Punkten (1 Kurstge) zusmmen. Inhltlih werden die folgenden Themen gedekt: d e f g Modul A: Gender, Migrtion und Glolisierung, Modul B: Gender, Menshenrehte und Migrtion, Modul C: Gender, Ökonomie und Glolisierung, Modul D: Gender, Rssismus und Postkolonilismus, Modul E: Gender, Gewlt und humnitäre Krisensitutionen, Modul F: Gender, nhhltige Entwiklung und Ungleihheit, Modul G: Gender, Prekrität und glole Areitsstellung. Die Progrmmleitung knn weitere Module nieten. Studienreglement Zertifiktskurs Genderkompetenz in Migrtion und Glolisierung /8

3 5 Die Kurssprhe ist Deutsh mit einigen englishen Beiträgen. Studienpln Lehrkörper Didktishe Prinzipien Art. 7 Die konkrete Ausgestltung des Studiengngs regelt der Studienpln. Dieser wird von der Progrmmleitung erlssen und von den Trägerfkultäten und dem Zentrum genehmigt. Art. 8 Für die Durhführung des Studiengngs können neen Dozierenden der Universität Bern uh Dozierende nderer Hohshulen des In- und Auslndes sowie usseruniversitäre Fhleute eigezogen Art. 9 1 Der Studiengng edient sih untershiedliher Lehrmethoden, um den Lern- und Wissenstrnsfer optiml zu unterstützen und eine leendige Lernkultur siherzustellen. Neen der Vermittlung von theorie- und prxisorientiertem Wissen und Können ieten die Vernstltungen Rum für Reflexion und Diskussion. Die Vernstltungen erüksihtigen in Inhlt und Form die Bedürfnisse und Wünshe der Teilnehmenden. Ihr fhlihes Wissen und ihre Erfhrung ls Fhleute fliessen in den Lehr- und den Lernprozess ein. Qulitätssiherung und Reporting Art. 10 Der Studiengng wird durh systemtishe Rükmeldeverfhren und Auswertungen egleitet. Die Ergenisse der Evlution werden ei der fortlufenden Plnung und Entwiklung sowie ei der Verpflihtung der Lehrenden erüksihtigt.. Zulssung Zulssungsedingungen Art Vorussetzung für die Zulssung zum Studiengng sind ein Hohshulshluss sowie mehrjährige eruflihe Beshäftigung mit den im Weiterildungsprogrmm fokussierten Themen und Frgen. Die Progrmmleitung konkretisiert diese Anforderungen. Ausnhmen ezüglih der Zulssungsvorussetzungen können von der Progrmmleitung sur Dossier genehmigt Bei Personen ohne Hohshulshluss oder Berufsprxis knn sie weitere Auflgen für die Zulssung mhen, dmit sihergestellt ist, dss diese den Studiengng erfolgreih solvieren können. Interessentinnen und Interessenten, die nur n einzelnen Modulen teilnehmen wollen, können zugelssen werden, sofern freie Kursplätze vorhnden sind. Üer die Zulssung zum Studiengng entsheidet die Progrmmleitung uf Antrg der Studienleitung. Es esteht kein Anspruh uf Zulssung. Sttus Teilnehmendenzhl Art. 1 Die im Studiengng eingeshrieenen Studierenden werden ls CAS-Studierende n der Universität Bern registriert. Art. 1 1 Der Studiengng wird durhgeführt, wenn ufgrund der eingegngenen Anmeldungen die Finnzierung gewährleistet ist. Die Studienleitung knn im Einvernehmen mit der Progrmmleitung die Zhl der Teilnehmenden eshränken. Üersteigt die Zhl der An- Studienreglement Zertifiktskurs Genderkompetenz in Migrtion und Glolisierung /8

4 meldungen die verfügren Plätze, so legt die Progrmmleitung in Zusmmenreit mit der Studienleitung Selektionskriterien fest und entsheidet üer die Aufnhme.. Anforderungen, Leistungskontrollen und Ashluss Oligtorishe Teilnhme Art. 1 1 Die Teilnhme n den Vernstltungen gemäss Studienpln und ds Asolvieren der Leistungskontrollen sind grundsätzlih für lle Teilnehmenden des Studiengngs oligtorish. Üer Ausnhmen entsheidet die Progrmmleitung. Jedes Modul des Studiengngs muss insgesmt mit einer Präsenzzeit von mindestens 80 % solviert worden sein. Drüer hinusgehende Asenzen können in Asprhe mit der Studienleitung uf eigene Kosten kompensiert Vor- und Nhereitungsufträge gelten ls Kursestndteile. Leistungskontrollen Art In den Leistungskontrollen wird nhgewiesen, dss die Kompetenzziele des Studiengnges gemäss Studienpln erreiht worden sind. Die Teilnehmenden werden durh die Studienleitung üer die Bewertung ihrer Leistungskontrollen shriftlih informiert. Die konkrete Ausgestltung der Leistungskontrollen wird im Studienpln sowie in Weisungen geregelt. Wird ds Ergenis einer Leistungskontrolle durh Täushung, nmentlih durh die Verwendung unerluter Hilfsmittel, eeinflusst o- der zu eeinflussen versuht, so gilt die Leistungskontrolle ls niht estnden. Dssele gilt für den Fll, dss eine Areit niht selstständig verfsst und dss ndere ls die ngegeenen Quellen enutzt wurden. Weitergehende Mssnhmen wie der Ausshluss us dem Studiengng oder der Entzug des Ashlusses leien vorehlten. 5 Shriftlihe Ashlussreiten müssen m Shluss die nhstehende, dtierte und untershrieene Erklärung enthlten: Ih erkläre hiermit, dss ih diese Areit selstständig verfsst und keine nderen ls die ngegeenen Quellen enutzt he. Alle Stellen, die wörtlih oder sinngemäss us Quellen entnommen wurden, he ih ls solhe gekennzeihnet. Mir ist eknnt, dss ndernflls die Areit ls niht erfüllt zw. mit Note 1 ewertet wird und dss die Universitätsleitung zum Entzug des ufgrund dieser Areit verliehenen Ashlusses erehtigt ist. Für die Zweke der Beguthtung und der Üerprüfung der Einhltung der Selstständigkeitserklärung zw. der Reglemente etreffend Plgite erteile ih der Universität Bern ds Reht, die dzu erforderlihen Personendten zu ereiten und Nutzungshndlungen vorzunehmen, insesondere die shriftlihe Areit zu vervielfältigen und duerhft in einer Dtennk zu speihern sowie diese zur Üerprüfung von Areiten Dritter zu verwenden oder hierzu zur Verfügung zu stellen. Leistungsewertungen Art Die Leistungskontrollen werden uf der Grundlge eines Beurteilungsrsters mit erfüllt oder mit niht erfüllt ewertet und gelten entsprehend ls estnden oder niht estnden. Studienreglement Zertifiktskurs Genderkompetenz in Migrtion und Glolisierung /8

5 Der Studienpln regelt, welhe Anforderungen für eine genügende Leistung in einem spezifishen Modul erfüllt sein müssen. Die Leistungskontrollen werden durh Mitglieder des Lehrkörpers des Studiengngs oder ndere von der Progrmmleitung ezeihnete Personen ewertet. Die Progrmmleitung üt die Oerufsiht üer die Leistungskontrollen us. Ist die Leistungskontrolle mit niht estnden eurteilt worden, so knn sie einmlig wiederholt Die Wiederholung muss spätestens sehs Monte nh der shriftlihen Benhrihtigung der zw. des Teilnehmenden erfolgen. Regelstudienzeit und Studienzeiteshränkung Anrehnung externer Studienleistungen Ashluss Art. 17 Die Regelstudienzeit eträgt zwei Semester. Die mximle Studienzeit eträgt zwei Jhre. Die Progrmmleitung knn uf egründetes Gesuh hin Ausnhmen ewilligen. Wer ohne Bewilligung die mximle Studienzeit üershreitet, knn vom Studiengng usgeshlossen Art. 18 Extern errhte Studienleistungen können is zum Umfng von 6 ECTS-Punkte des Studiengngs ngerehnet werden, sofern diese n einer Hohshule errht wurden und mit einzelnen Zielen und Inhlten des Studiengngs üereinstimmen. Üer die Anrehnung entsheidet die Progrmmleitung. Diese erlässt dzu Ausführungsestimmungen. Eine Anrehnung ist uf 5 Jhre nh Asolvierung der Studienleistung eshränkt. Mssgeend ist ds Dtum der Ashlussurkunde. Art Den erfolgreihen Asolventinnen und Asolventen wird ds Certifite of Advned Studies Genderkompetenz in Migrtion und Glolisierung, Universität Bern (CAS GkMG Unie) usgestellt, ds von der Leitung Grdute Shool Gender Studies und den Dekninnen/Deknen der Trägerfkultäten unterzeihnet ist. Der Ashluss wird erteilt werden, wenn lle Vernstltungen des Studiengnges esuht wurden, die Leistungskontrollen estnden wurden sowie lle finnziellen Verpflihtungen erfüllt sind. Ein Diplom Supplement git Aufshluss üer Zugngsvorussetzungen, Ziele, Inhlt und Umfng des Studiengnges. Ds Zertifikt llein erehtigt niht zur Zulssung zu den ordentlihen Studien oder zum Doktort n der Universität Bern. 5 Teilnehmende, die den Studiengng niht estnden hen, erhlten eine Teilnhmeestätigung üer die solvierten Module. ECTS- Punkte können nur ei estndenen Leistungskontrollen esheinigt 6 Die Teilnhme n einzelnen Modulen wird durh eine Besheinigung estätigt. Studienreglement Zertifiktskurs Genderkompetenz in Migrtion und Glolisierung 5/8

6 5. Finnzierung und Kursgelder Finnzierung Art. 0 1 Der Studiengng finnziert sih us den Kursgeldern. Hinzu kommen gegeenenflls Beiträge Dritter. Die Einnhmen us den Kursgeldern unterliegen der Weiterildungsoverhedge der Universität Bern. Festsetzung und Fälligkeit der Kursgelder, Rükzug der Anmeldung und Kostenfolge Art. 1 1 Die Progrmmleitung setzt die Kursgelder für den gesmten Studiengng im Rhmen von CHF 8'900- is CHF 1'000- fest. Die Kursgelder sind kostendekend und mrktgereht und enthlten sämtlihe Anmeldungsgeühren und Geühren für die Leistungskontrollen. Muss eine Leistungskontrolle wiederholt werden, fllen die entsprehenden Geühren zusätzlih n. Die Progrmmleitung estimmt üer Ausnhmen. Für einzelne Module etrgen die Kursgelder zwishen CHF 1'00 und CHF 1'900 CHF. Die Kursgelder werden nh Anmeldeshluss in Rehnung gestellt. Die Beiträge der Teilnehmenden sind einmlig vor Studieneginn o- der nh Rüksprhe mit der Studienleitung in Rten zu ezhlen. Sämtlihe finnzielle Verpflihtungen müssen vor Erteilung des Ashlusses eglihen sein. Ein Rükzug der Anmeldung für den Studiengng vor dem Anmeldeshluss ist ohne Kostenfolge möglih. Bei einer Ameldung nh Anmeldeshluss werden die Kursgelder für den gesmten Studiengng in voller Höhe in Rehnung gestellt. Wenn für die gemeldete Person ein Erstz gefunden werden knn, werden einzig Bereitungskosten von CHF 00 in Rehnung gestellt. Werden Teile oder der gnze Studiengng niht esuht, esteht kein Anspruh uf Rükerstttung oder Erlss der Kursgelder. Der Ashluss einer Annulltionskostenversiherung ist den einzelnen Teilnehmenden üerlssen. 6. Orgnistion Progrmmleitung Art. 1 Die Progrmmleitung üt die wissenshftlihe, finnzielle und orgnistorishe Leitung für die Vorereitung, Durhführung, Auswertung und Weiterentwiklung des Studiengnges us. Im Einzelnen sind der Progrmmleitung die folgenden Aufgen üertrgen: d e f g Erlss des Studienplns, Genehmigung des Studienprogrmms und Bestimmung der Dozierenden sowie Entsheid üer die Weiterentwiklung des Progrmms, Erlss der Ausführungsestimmungen zu diesem Reglement, Genehmigung des Budgets und Festsetzung der Kursgelder, Entsheid üer die Zulssung zum Studiengng, Beufsihtigung der Leistungskontrollen, Entsheid üer die Verleihung der Ashlüsse, Beufsihtigung der Qulitätssiherung, insesondere der Evlution des Studiengnges, Studienreglement Zertifiktskurs Genderkompetenz in Migrtion und Glolisierung 6/8

7 Die Progrmmleitung setzt sih zusmmen us mindestens einem Mitglied jeder Trägerfkultät, einer Vertretung der Leitung des Interdisziplinären Zentrums für Geshlehterforshung, drei Mitgliedern us nderen Fkultäten zw. Orgnistionseinheiten der Universität Bern sowie mindestens drei externen Fhpersonen sowie die Studienleiterin zw. der Studienleiter. Diese Mitglieder sind stimmerehtigt. Die Progrmmleitung knn weitere Mitglieder mit ertender Funktion und Antrgsreht ufnehmen. Die Progrmmleitung wählt ihre Vorsitzende zw. ihren Vorsitzenden us den Progrmmleitungsmitgliedern der Trägerfkultäten und konstituiert sih nsonsten seler. Sie ist eshlussfähig, wenn mindestens 50 % ihrer Mitglieder nwesend sind, und fällt ihre Entshlüsse mit einfhem Mehr der gegeenen Stimmen. Bei Stimmengleihheit fällt die oder der Vorsitzende den Stihentsheid. Eine Vertretung von Mitgliedern der Progrmmleitung in Sitzungen ist grundsätzlih möglih, eenso Entsheidfindung uf dem Korrespondenzweg. Studienleitung Art. 1 Die Leitung des Interdisziplinären Zentrums für Geshlehterforshung üernimmt die Studienleitung. Die Studienleitung ist verntwortlih für die opertive Leitung des Progrmms mit folgenden Aufgen: d e f g h i Orgnistion und Durhführung der Vernstltungen und Leistungskontrollen, Verpflihtung der Dozierenden für die einzelnen Kurse und Vernstltungen, Rehnungsführung, Budgeterstellung und -üerwhung, Werung, Öffentlihkeitsreit und Beziehungspflege, Bertung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, Antrgsstellung n die Progrmmleitung für die Zulssung zum Studiengng, Qulitätssiherung und -reporting, Zusmmenstellen und Weiterleiten der Dten zur korrekten Erheung der Weiterildungsoverhedge, weitere Aufgen, die von der Progrmmleitung definiert 7. Rehtspflege Rehtspflege Art. 1 Die Verfügungen der Philosophish-historishen Fkultät resp. ihrer Deknin oder ihres Dekns, die ufgrund dieses Reglements und seiner Ausführungsestimmungen erlssen werden, können innert 0 Tgen Kenntnis ei der Rekurskommission der Universität Bern ngefohten Bei Entsheidungen der Progrmm- oder Studienleitung, welhe die Teilnehmenden nhteilig in ihrer Rehtsstellung etreffen, knn innerhl von 0 Tgen Kenntnis eine nfehtre Verfügung des Dekns oder der Deknin der Philosophish-historishen Fkultät verlngt Gegen Beshwerdeentsheide der universitären Rekurskommission knn Beshwerde eim Verwltungsgeriht des Kntons Bern erhoen Studienreglement Zertifiktskurs Genderkompetenz in Migrtion und Glolisierung 7/8

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