Reglement für die Weiterbildungsstudiengänge

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1 Reglement für die Weiterildungsstudiengänge in Mrketing Die Wirtshfts- und Sozilwissenshftlihe Fkultät, gestützt uf Artikel Astz lit. d und Artikel 9 des Gesetzes üer die Universität vom 5. Septemer 996 (UniG, BSG 6.), uf die Artikel, und 77 is 80 des Sttuts der Universität Bern vom 7. Juni 0 (UniSt, BSG 6..) sowie gestützt uf ds Reglement für die Weiterildung n der Universität Bern vom 0. Dezemer 0 (WBR) nh Anhörung der Weiterildungskommission der Universität Bern, eshliesst: Gegenstnd Art. Verntwortung Art. Koopertion Art. I. Allgemeines Dieses Reglement regelt die Studiengänge und die Leistungskontrollen zur Verleihung folgender kdemisher Titel und Ashlüsse: d e f Exeutive Mster of Business Administrtion in Mrketing Mngement, Universität Bern (EMBA MM Unie) (im Folgenden EMBAMM) Certifite of Advned Studies in Mrketing Mngement und Verkuf, Universität Bern (CAS MMV Unie) Certifite of Advned Studies in Onlinemrketing und Soil Medi, Universität Bern (CAS OSM Unie) Certifite of Advned Studies in Mrkenmngement und Kommuniktion, Universität Bern (CAS MMK Unie) Certifite of Advned Studies in Mrktorientierter BWL, Universität Bern (CAS MBWL Unie) Certifite of Advned Studies in Digitl Trnsformtion, Universität Bern (CAS DT Unie) Die Weiterildungsstudiengänge werden von der Progrmmleitung unter der Verntwortung der Ateilung Mrketing des Instituts für Mrketing und Unternehmensführung der Wirtshfts- und Sozilwissenshftlihen Fkultät (im Folgenden Ateilung) durhgeführt. Die Aufgen der Progrmm- und Studienleitung sind in diesem Reglement festgelegt. Für die Weiterildungsstudiengänge knn mit nderen Bildungsinstitutionen und weiteren Koopertionsprtnern im In- und Auslnd zusmmengereitet werden. Für die Durhführung der ngeotenen Studiengänge können neen Angehörigen der Universität uh Angehörige nderer Hohshulen sowie fhlih fundierte Expertinnen und Experten us der Berufsprxis eigezogen werden. Reglement für die Weiterildungsstudiengänge in Mrketing von 0

2 Üer die Zusmmenreit mit nderen Institutionen, mit Unternehmen und Veränden entsheidet die Progrmmleitung. Vorehlten leit die Unterzeihnung einer entsprehenden Koopertionsvereinrung durh die Universitätsleitung. II. Studiengänge Studienziele Art. Zielgruppen Art. 5 Umfng und Struktur Art. 6 Inhlt Art. 7 Die in Artikel ufgezeigten Studiengänge dienen der erufsegleitenden postgrdulen Weiterildung von Personen, die eine gesmtunternehmerishe, umfssende und mrktorientierte Führungsufge lösen wollen. Durh Asolvierung der Studiengänge werden interdisziplinäre Kenntnisse und Kompetenzen in strtegishem und opertivem Mrketing und der mrktorientierten Betrieswirtshftslehre vermittelt. Dei werden die Prxisrelevnz der Ausildung und der wissenshftlihe Bezug gleihermssen ehtet. Die Zielgruppen dieser Studiengänge sind Personen, die üer Mrketingkenntnisse und llgemeine Führungserfhrung verfügen. Sie wollen diese (Vor-)Kenntnisse durh eine universitäre Weiterildung ktulisieren und runden. Ein Studiengng zur Erlngung eines CAS gemäss Art. umfsst mindestens 8 ECTS-Punkte. Diese setzen sih zusmmen us: Lehrvernstltungen (Präsenzvernstltungen und ngeleitetes Selststudium, Ashlussprüfung) im Umfng von mindestens 5 ECTS- Punkten, einer CAS-Areit im Umfng von ECTS-Punkten. Für die Erlngung des EMBAMM werden Leistungen im Umfng von mindestens 60 ECTS-Punkten enötigt. Diese setzen sih zusmmen us: d der erfolgreihen Asolvierung von zwei CAS-Studiengängen us den CAS-Studiengängen gemäss Art. (Präsenzvernstltungen und ngeleitetes Selststudium, Ashlussprüfung, CAS-Areit) im Umfng von 6 ECTS-Punkten, der erfolgreihen Asolvierung eines dritten CAS-Studiengngs us den CAS-Studiengängen gemäss Art. (Präsenzvernstltungen und ngeleitetes Selststudium, Ashlussprüfung, ohne CAS-Areit) im Umfng von 5 ECTS-Punkten, einer EMBA-Areit im Umfng von 9 ECTS-Punkten im Anshluss n den dritten CAS; oder der erfolgreihen Asolvierung von drei CAS-Studiengängen us den Studiengängen gemäss Art. im Umfng von 5 ECTS-Punkten und einer EMBA-Areit im Umfng von 9 ECTS-Punkten. Inhltlih werden in den Weiterildungsstudiengängen die folgenden Themenereihe gedekt: d Mrketing Mngement und Verkuf Onlinemrketing und Soil Medi Mrkenmngement und Kommuniktion Mrktorientierte BWL Reglement für die Weiterildungsstudiengänge in Mrketing von 0

3 e Digitle Trnsformtion Studienpln Art. 8 Anspruh uf Betreuung Art. 9 Detils zu den Studiengängen werden im Studienpln geregelt. Dieser wird von der Progrmmleitung erlssen und von der Fkultät genehmigt. Für ds Verfssen der wissenshftlihen Areiten wird den Studierenden eine Betreuungsperson ( Mentor oder Mentorin ) zugewiesen. Regelstudienduer und mximle Studienduer Art. 0 Die Weiterildungsstudiengänge sind so gestltet, dss sie in der Regel innen folgender Zeiträume geshlossen werden können: CAS jeweils 0 Monte EMBAMM 6 Monte Die mximle Studienduer für den jeweiligen Studiengng eträgt: Didktishe Prinzipien Art. Lehrkörper Art. Qulitätssiherung Art. CAS 5 Monte EMBAMM 7 Monte Auf egründetes Gesuh hin knn die Progrmmleitung eine Verlängerung der mximlen Studienzeit ewilligen. Wer ohne Bewilligung die mximle Studienzeit üershreitet, knn vom Studiengng usgeshlossen werden. Die Vernstltungen erüksihtigen in Inhlt und Form die Bedürfnisse und Wünshe der Studierenden. Ihr fhlihes Wissen und ihre Erfhrungen ls Fhpersonen fliessen in den Lehr-/Lernprozess ein. Neen der Vermittlung von prxisorientiertem Wissen und Können ieten die Vernstltungen Rum für Reflexion und Diskussion. Der Lehrkörper setzt sih zusmmen us Dozierenden der Universität Bern und nderer ntionler und interntionler Hohshulen sowie us weiteren qulifizierten Expertinnen und Experten us dem In- und Auslnd. Der Studiengng wird durh Rükmeldeverfhren und Auswertungen egleitet. Die entsprehenden Erkenntnisse werden ei der fortlufenden Plnung und Entwiklung sowie ei der Verpflihtung der Lehrpersonen erüksihtigt. III. Zulssung Vorussetzungen Art. Wer für den EMBAMM zugelssen werden will, muss üer eine erfolgreih geshlossene Erstusildung (z.b. Bhelor, Mster, Lizenzit) n einer nerknnten Universität oder Fhhohshule verfügen, eine mindestens fünfjährige Berufserfhrung vorweisen und üer mindestens zwei Jhre Führungserfhrung verfügen. Wer für ein CAS zugelssen werden will, muss üer eine erfolgreih geshlossene Erstusildung (z.b. Bhelor, Mster, Lizenzit) n einer nerknnten Universität oder Fhhohshule verfügen und eine mindestens dreijährige Berufserfhrung vorweisen. Reglement für die Weiterildungsstudiengänge in Mrketing von 0

4 Anrehnung Art. 5 Teilnehmendenzhl Art. 6 Zulssungsentsheid Art. 7 In egründeten Fällen knn die Progrmmleitung Personen zulssen, die einzelne Zulssungsedingungen niht oder nur teilweise erfüllen. Die Studienleitung legt die Aufnhmeedingungen fest. Die Progrmmleitung knn die usserordentlihe Zulssung usserdem von zusätzlihen Studienreiten hängig mhen, die is zum Ende des Studiengngs erfüllt sein müssen. 5 Zu einzelnen Modulen können Interessentinnen und Interessenten, die die oen gennnten Vorussetzungen erfüllen, zugelssen werden, sofern dies vorgesehen ist und freie Plätze vorhnden sind. Auf Antrg können ECTS-Punkte us Präsenzvernstltungen, die in nderen Weiterildungsstudiengängen einer nerknnten Hohshule erworen wurden, ngerehnet werden. Die nrehenren Oergrenzen etrgen: für den EMBAMM mximl 5 ECTS Punkte nderer Institutionen für einen CAS mximl ECTS Punkte nderer Institutionen Die Progrmmleitung legt die nrehenre ECTS-Punktzhl sowie die Studienelemente, die ddurh wegfllen oder noh zu leisten sind, im Einzelfll fest. Dieser Entsheid ist endgültig. Die nrehenren ECTS-Punkte müssen mit Leistungsnhweis estätigte ECTS-Punkte sein und inhltlih ähnlihe Lernziele ufweisen wie der entsprehende Studiengng der Weiterildung der Universität Bern. Vernstltungen us dem Erststudium sowie Einzelvernstltungen können niht ngerehnet werden. Ein Studiengng wird durhgeführt, wenn ufgrund der eingegngenen Anmeldungen dessen Finnzierung gewährleistet ist. Die Progrmmleitung knn die Teilnehmendenzhl eshränken. Vernstltungen mit umfngreihen Üungen, Diskussions- und Reflexionsteilen werden in Gruppen zu mximl 5 Teilnehmenden geführt. Die Progrmmleitung knn eine höhere Teilnehmendenzhl festlegen, wenn esondere Gründe dies rehtfertigen. Üer die Zulssung zum Studiengng entsheidet die Progrmmleitung im Einvernehmen mit der Studienleitung ufgrund der eingereihten Unterlgen. Zulssungsgesprähe sowie gegeenenflls weitere Aklärungen können vorgenommen werden. Ist die Zhl der Bewererinnen und Bewerer grösser ls die Zhl der Studienplätze so trifft die Studienleitung eine Auswhl. Es esteht kein Anspruh uf Aufnhme in die Studiengänge. Sttus Art. 8 Die Studierenden im EMBAMM werden n der Universität Bern ls Weiterildungsstudierende immtrikuliert, diejenigen eines CAS werden registriert. Spätestens ei der Anmeldung zum dritten CAS ist ds Studienziel eknntzugeen (CAS oder EMBAMM). Spätere Wehsel leien möglih. Wer nh drei erfolgreih solvierten CAS (inklusive CAS-Areit) in den EMBAMM einsteigt, wird für die gnze Duer der EMBA-Areit immtrikuliert. Reglement für die Weiterildungsstudiengänge in Mrketing von 0

5 IV. Leistungskontrollen Leistungskontrollen Art. 9 Die Studierenden der CAS werden während des Lehrgngs (Zwishenprüfung) und zum Shluss des Lehrgngs (Ashlussprüfung) shriftlih geprüft. Die Leistungskontrollen werden gemäss Art. enotet. Nur eine wenigstens mit der Note ewertete Leistungskontrolle wird ls Leistungsnhweis ngerehnet. Termine für Leistungskontrollen und Anmeldung Art. 0 Die Anmeldetermine sowie die Prüfungsform gemäss Art. 9 As. werden von der Studienleitung rehtzeitig im Vorus eknnt gegeen. Die Anmeldung ist innert Frist shriftlih ei der Progrmmleitung einzureihen. Sie knn is spätestens drei Wohen vor Beginn der einzelnen Leistungskontrollen ohne Ange von Gründen zurükgezogen werden. Wer sih verspätet nmeldet, wird zur Leistungskontrolle niht zugelssen. Bewertungen der Leistungen Art. Leistungskontrollen werden nh der folgenden Notenskl ewertet: Wiederholung Art. Prüfungssprhe Art. 6 usgezeihnet 5.5 sehr gut 5 gut.5 efriedigend genügend.5; ;.5; ;.5; ungenügend / niht estnden Im Rundungsfll kommt folgende Rundungsregel zur Anwendung: 5.75 is 6.00 Note < 5.75 Note < 5.5 Note 5.5 <.75 Note.5 <.5 Note.5 < Note.5.75 <.5 Note.5 <.75 Note.5.75 <.5 Note.5 <.75 Note.5 <.5 Note Als ungenügend ewertete Leistungskontrollen können einmlig wiederholt oder nhgeessert werden. Als Prüfungssprhe gilt grundsätzlih die deutshe Sprhe. Die Progrmmleitung knn Ausnhmen genehmigen. Reglement für die Weiterildungsstudiengänge in Mrketing 5 von 0

6 Verwendung unerluter Hilfsmittel Art. Wer die Note einer Leistungskontrolle oder der CAS- zw. EMBA-Areit zu eigenem oder fremdem Vorteil durh Täushung, nmentlih durh Verwendung niht zugelssener Hilfsmittel zu eeinflussen versuht, erhält die Note. Dssele gilt für den Fll, dss die Areit niht selständig verfsst und dss ndere ls die ngegeenen Quellen enutzt wurden. Weitergehende Mssnhmen wie der Ausshluss us dem Studiengng oder der Entzug des Ashlusses leien vorehlten. CAS-Areit Art. 5 EMBA-Areit Art. 6 V. CAS- und EMBA-Areit Die CAS-Areit im Umfng von ECTS-Punkten esteht us einer shliessenden Projektreit mit einem engen Bezug zu den Kursinhlten. In dieser wird nhgewiesen, dss die Kompetenzziele gemäss Studienpln erreiht worden sind. Die Whl des Thems erfolgt in Asprhe mit dem etreuenden Dozenten oder der etreuenden Dozentin. Die CAS-Areit knn individuell oder zu zweit durhgeführt werden; im letzteren Fll muss jedoh der Beitrg der einzelnen Teilnehmerinnen und Teilnehmer usgewiesen sein. Die EMBA-Areit im Umfng von 9 ECTS-Punkten esteht us einer wissenshftlihen Areit mit einem engen Bezug zu den Kursinhlten. In dieser wird nhgewiesen, dss die Kompetenzziele gemäss Studienpln erreiht worden sind. Die Whl des Thems erfolgt in Asprhe mit dem etreuenden Dozenten oder der etreuenden Dozentin. Die EMBA-Areit wird im dritten CAS-Studiengng nstelle der CAS-Areit oder nh erfolgreihem Asolvieren von drei CAS-Studiengängen erreitet. EMBA-Areiten sind Einzelreiten und werden durh die Betreuungsperson gemäss Art. 9 etreut und durh diese sowie eine weitere von der Progrmmleitung estimmte Person ewertet. Die EMBA-Areit knn themtish uf den CAS-Areiten ufuen, muss er inhltlih und konzeptionell einen vollständig neuen Beitrg drstellen. Sie ht den Anforderungen n eine wissenshftlihe Puliktion zu genügen. Gemeinsme Bestimmungen Art. 7 Die Areit ist in deutsher, englisher oder frnzösisher Sprhe zu verfssen. Die Areit wird durh eine Person eurteilt, die in der Regel Mitglied des Lehrkörpers des Studiengngs ist. Er oder sie egleitet die Areit und eurteilt und ewertet sie nh deren Fertigstellung. Die Progrmmleitung knn uh Personen usserhl des Lehrkörpers zur Betreuung einer Areit ermähtigen. Die Areit wird gemäss Art. enotet. Sie gilt ls estnden, wenn mindestens die Note erzielt wurde. Niht estndene Areiten können is spätestens drei Monte nh der Benhrihtigung des Teilnehmenden üer den Bewertungsentsheid einml üerreitet werden. 5 Die Teilnehmenden werden durh die Studienleitung üer die Bewertung ihrer Areit informiert. 6 Die Areit muss m Ende des Textes die nhstehende, dtierte und untershrieene Erklärung enthlten: Ih erkläre hiermit, dss ih diese Areit selständig verfsst und keine nderen ls die ngegeenen Quellen enutzt he. Alle Stellen, die wörtlih oder sinngemäss us Quellen entnommen Reglement für die Weiterildungsstudiengänge in Mrketing 6 von 0

7 wurden, he ih ls solhe gekennzeihnet. Mir ist eknnt, dss ndernflls der Sent gemäss Art. 6 As. Bst. r des Gesetzes üer die Universität vom 5. Septemer 996 zum Entzug des ufgrund dieser Areit verliehenen Titels erehtigt ist. 7 Die konkrete Ausgestltung der Areit regelt der Studienpln. VI. Ashluss Vorussetzungen Art. 8 Titel und Ashlüsse Art. 9 Der Studiengng ist erfolgreih geshlossen, flls innerhl der zulässigen Studienduer Die Präsenzvernstltungen gemäss Studienpln solviert worden sind. Dies ist der Fll, wenn sie zu mindestens 80% esuht wurden. Asenzen üer 0% der Kurszeiten müssen uf eigene Kosten kompensiert werden. Üer Kompenstion und Ausnhmen entsheidet die Studienleitung. die Leistungsnhweise sowie die CAS- oder EMBA-Areit vorliegen, sämtlihe finnziellen Verpflihtungen gegolten sind. Die Titel und Ashlüsse gemäss Art. werden von der Fkultät vergeen und von der Ateilung uf Antrg der Progrmmleitung und in Würdigung der Gesmtleistung us den Ergenissen der Leistungskontrollen und der CASzw. EMBA-Areit gemäss Art. ermittelt und eim EMBAMM mit folgenden Prädikten versehen:.0 <.5: rite.5 < 5.0: um lude 5.0 < 5.5 mgn um lude 5.5 < 6.0 summ um lude Die Ashlussnote für einen CAS entspriht dem gerundeten und gewihteten Mittelwert der enoteten Leistungsnhweise und der CAS-Areit. In diese Berehnung fliessen zwei Teilnoten ein: Gesmtnote für die Leistungskontrollen gemäss Art. 9 (Zwishenprüfung wird zu einem Drittel gewihtet, Shlussprüfung wird zu zwei Drittel gewihtet) und Note für die CAS-Areit gemäss Art. 5. Hierei werden die Gesmtnote für die Leistungskontrollen zu 75% und die Note für die CAS-Areit zu 5% gewihtet. Die Ashlussnote für den EMBAMM setzt sih wie folgt zusmmen: zu zwei Dritteln us dem Mittelwert der drei Gesmtnoten der drei CAS (jeweils die Zwishenprüfungen zu einem Drittel und die Shlussprüfungen zu zwei Drittel gewihtet) sowie zu einem Drittel us der Gesmtnote der Ashlussreiten (die Noten der eiden CAS-Areiten zu je einem Viertel und die Note der MAS-Areit zur Hälfte gewihtet). Bei einer Komintion von drei vollständig geshlossenen CAS-Studiengängen (vgl. Art. 6 As. Bst. d) setzt sih die Gesmtnote der Ashlussreiten zur Hälfte einerseits us den Noten der drei CAS-Areiten und ndrerseits der MAS-Areit zusmmen. Die Ashlussurkunde wird vom Dekn oder von der Deknin der Wirtshfts- und Sozilwissenshftlihen Fkultät unterzeihnet. 5 Ein seprtes Diplom Supplement git Aufshluss üer Inhlt und Umfng des Studiengngs, die Bewertung der CAS- oder der EMBA-Areit und die in den Leistungskontrollen erzielten Noten. 6 Die EMBA-Diplomierten hen vor der Ausstellung des Ashlusses die CAS-Zertifikte zurükzugeen, d diese Ashlüsse Bestndteile des MAS- Ashlusses sind. Reglement für die Weiterildungsstudiengänge in Mrketing 7 von 0

8 7 Der Weiterildungsshluss llein erehtigt niht zur Zulssung zu den ordentlihen Studien oder dem Doktort der Universität Bern. VII. Kursgeld Finnzierung und Kursgelder Art. 0 Die Weiterildungsstudiengänge finnzieren sih us den Kursgeldern. Hinzu kommen gegeenenflls Beiträge Dritter. Die Einnhmen us den Weiterildungsstudiengängen unterliegen der Weiterildungsoverhedge der Universität Bern. Die Studienleitung setzt die Kursgelder für die Studiengänge im Rhmen von Fr is pro CAS kostendekend und mrktgereht fest. Die Kosten für den EMBA-Ashluss etrgen zusätzlih zwishen Fr. 000 und Im Kursgeld sind sämtlihe Prüfungs- und Anmeldegeühren enthlten. Erlss Art. Fälligkeit; Rükerstttung Art. Ausnhmsweise knn die Progrmmleitung uf egründetes Gesuh hin ds Kursgeld hersetzen oder erlssen. Die Kursgelder für die Studiengänge sind einmlig im Vorus oder in Rten zu ezhlen. Ein Rükzug der Anmeldung vor dem Anmeldeshluss ist ohne Kostenfolge möglih. Bei einer Ameldung nh Anmeldeshluss wird ds Kursgeld für den gesmten Studiengng in voller Höhe in Rehnung gestellt. Wenn für die gemeldete Person ein Erstz gefunden werden knn, wird ein Verwltungskostennteil von Fr in Rehnung gestellt. Der Ashluss einer Annulltionskostenversiherung ist den einzelnen Teilnehmenden üerlssen. Einezhlte Kursgelder werden in der Regel niht zurükerstttet. Progrmmleitung Art. VIII. Orgnistion Die Progrmmleitung ist ds strtegishe Leitungsorgn der Weiterildungsstudiengänge. Die Progrmmleitung setzt sih us mindestens drei Vertreterinnen oder Vertretern der Universität Bern zusmmen. Die Progrmmleitung knn weitere Angehörige des Lehrkörpers der Universität Bern und is drei weitere Expertinnen und Experten in die Progrmmleitung wählen. Die Progrmmleitung ernennt us den Mitgliedern der Ateilung einen Vorsitzenden oder eine Vorsitzende. Der oder die Vorsitzende trägt die Führungsverntwortung üer die Studiengänge und vertritt diese gegen ussen. 5 Die Progrmmleitung konstituiert sih selst. Sie ist ei Anwesenheit von drei ihrer Mitglieder, wovon mindestens zwei us der Universität Bern, eshlussfähig und entsheidet mit einfher Mehrheit. Bei Stimmgleihheit fällt der oder die Vorsitzende den Stihentsheid. Eine Vertretung von Mitgliedern der Progrmmleitung in Sitzungen ist grundsätzlih möglih. 6 Die Progrmmleitung ht im Wesentlihen folgende Aufgen: Sie ist ds gegenüer der Ateilung verntwortlihe Orgn. Sie estimmt die strtegishe Ausrihtung der Studiengänge. Reglement für die Weiterildungsstudiengänge in Mrketing 8 von 0

9 Studienleitung Art. d e f g h i j k Sie erlässt den Studienpln. Sie sihert ds Angeot n Lehrvernstltungen und estimmt die Dozierenden. Sie eufsihtigt die Leistungskontrollen, CAS- und EMBA-Areiten und entsheidet üer die Erteilung der Titel und Ashlüsse. Sie üerwht die wissenshftlihe Qulität der Weiterildungsstudiengänge und ist verntwortlih für die Evlution. Sie vershiedet ds Budget, die Jhresrehnung und den Tätigkeitseriht. Sie verfügt üer die interne Verwendung der Einnhmen. Sie entsheidet üer die Zulssung und die Anerkennung und Anrehnung externer Studienleistungen. Sie ernennt die Studienleitung. Sie knn Ausführungsestimmungen zu diesem Reglement erlssen. 7 Sie nimmt im Ürigen lle Aufgen whr, für deren Erfüllung ds Reglement kein nderes Orgn vorsieht. Die Studienleitung ist ds opertive Leitungsorgn. Die Studienleitung wird von der Progrmmleitung ernnnt und knn sih us einer oder mehreren Personen zusmmensetzen. Die Studienleitung ht im Wesentlihen folgende Aufgen: d e f Sie ist ds gegenüer der Progrmmleitung verntwortlihe opertive Orgn. Sie ist für den lufenden Betrie der Weiterildungsstudiengänge verntwortlih. Sie ist Anlufstelle der Studierenden für orgnistorishe und disziplinrishe Frgen. Sie erstellt ds Budget, die Jhresrehnung und den Jhreseriht zu Hnden der Progrmmleitung. Sie erät Interessierte und Studierende. Sie führt ds Sekretrit und ist für die Administrtion der Studiengänge verntwortlih. Beirt Art. 5 Berihterstttung Art. 6 Die Progrmmleitung knn einen Beirt einsetzen. Die Progrmmleitung legt der Ateilung einml jährlih einen Tätigkeitseriht vor und erstttet der Weiterildungskommission periodish Beriht. IX. Rehtspflege Verfhren Art. 7 Verfügungen, die ufgrund dieses Reglements und seiner Ausführungsestimmungen erlssen werden, können innert 0 Tgen ei der Rekurskommission der Universität Bern ngefohten werden. Bei Entsheidungen der Progrmm- oder Studienleitung, welhe die Teilnehmenden nhteilig in ihrer Rehtsstellung etreffen, knn innerhl von Reglement für die Weiterildungsstudiengänge in Mrketing 9 von 0

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