Inhalt Mittelfristiger Ergebnis- und Finanzplan

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1 Haushaltsplan der Stadt Landsberg am Lech 2015 Inhalt Mittelfristiger Ergebnis- und Finanzplan Planungsgrundlagen Mittelfristiger Ergebnisplan Mittelfristiger Finanzplan Investitionsprogramm Ansprechpartner: Haushaltswirtschaft Stadtkämmerer Herr Jung Tel: 08191/ Referatsleitung Haushaltswirtschaft Frau Fritzsche Tel: 08191/

2 Planungsgrundlagen Gesetzliche Grundlagen Die Mittelfristige Finanzplanung ist in Art. 70 der Bayerischen Gemeindeordnung geregelt. Das erste Planungsjahr der Finanzplanung ist das laufende Haushaltsjahr. Aufgabe der Mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung Die Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung hat im Gegensatz zum Haushaltsplan ausschließlich Programmcharakter. Sie dient vor allem dazu, frühzeitig drohende Ungleichgewichte zwischen Wünschenswertem und dem gesamt- und finanzwirtschaftlich Darstellbaren zu signalisieren und gegebenenfalls eine gezielte Gegensteuerung und haushaltspolitische Kursanpassung auszulösen. Fehlplanungen und eine Überforderung des kommunalen und gesamtwirtschaftlichen Leistungspotentials sollen mit Hilfe der Mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung vermieden und finanzpolitischer Handlungsspielraum vorausschauend und nachhaltig gesichert werden. Die mittelfristige Planung ist daher ein wichtiges Prognoseinstrument für strategische Entscheidungen des Stadtrates. Nicht die Details, sondern die grundsätzliche haushaltspolitische Orientierung, ausgedrückt in den Eckwerten über Steuern, Kreditaufnahme und Zinslast, Personal, Investitionen und Gesamtausgaben machen den Wert und die Bedeutung des Finanzplans aus. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine Prognose der Ertrags- und Aufwandsentwicklung beziehungsweise der Einzahlungs- und Auszahlungsentwicklung über einen längeren Zeitraum angesichts veränderlicher politischer und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen nur bedingt möglich ist. Schon aus diesem Grund wird die Finanzplanung jährlich fortgeschrieben und der eingetretenen Entwicklung angepasst. Ausgangslage Die Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung wurde auf der Basis der Ansätze des Haushaltsplanes 2014 und des Mittelfristigen Investitionsprogrammes (MIP) für die Jahre entwickelt und grundsätzlich anhand der Orientierungsdaten des Arbeitskreises Steuerschätzung vom November 2014 fortgeführt. Im Haushaltsplan für 2015 wurden alle Möglichkeiten der Einnahmebeschaffung ausgeschöpft und alle Beschlüsse des Stadtrates zur Haushaltskonsolidierung nach Kassenwirksamkeit berücksichtigt. Grundlagen der Annahmen und Orientierungsdaten Die Erträge und Aufwendungen sowie Einzahlungen und Auszahlungen der Jahre 2015 und Folgende wurden auf der Basis des Haushaltsplans 2014, des Mittelfristigen Investitionsplans , vorliegender Beschlüsse und aktueller Erkenntnisse fortgeschrieben Als Inflationsrate wurde für ,0 %, für ,5 %, für ,5 % und für ,0 % zu Grunde gelegt.

3 Mittelfristige Finanzplanung Steuern Die Steuererträge wurden anhand der Orientierungsdaten des Arbeitskreises Steuerschätzung vom November 2014 fortgeschrieben. Lediglich bei der Grundsteuer B wurde eine geringere Steigerung eingeplant. Steuerschätzung November Grundsteuer A 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Grundsteuer B 1,3% 1,3% 1,3% 1,3% Gewerbesteuer 2,3% 3,3% 3,2% 3,2% Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer 4,6% 5,4% 5,4% 5,2% Gemeindeanteil am Aufkommen der Umsatzsteuer 3,9% 3,2% 3,1% 3,1% Zuweisungen und Zuschüsse und Erstattungen Bei den Erträgen aus Zuweisungen und Zuschüssen wird im Einzelnen folgende Entwicklung unterstellt: in T Schlüsselzuweisungen 0,0 0,0 0,0 0,0 Zuweisungen Land/ Grunderwerbssteuer insgesamt Familienlastenausgleich Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen insgesamt Auch in den folgenden Jahren wird bei der Stadt aufgrund der hohen Steuerkraftzahlen nicht mit Schlüsselzuwendungen zu rechnen sein. Die Zuweisungen vom Land aufgrund des Kommunalanteils an der Grunderwerbssteuer nach Art. 8 FAG wurden mit der jährlichen Inflationsrate (siehe Grundlagen der Annahmen und Orientierungsdaten ) fortgeschrieben. Bei der Zuweisung vom Land zum Familienleistungsausgleich kam der Steigerungssatz des Arbeitskreises Steuerschätzung für den Gemeindeanteil am Aufkommen der Umsatzsteuer zur Anwendung, da den Gemeinden als Ausgleich für die Belastung durch die Neuregelung des Familienleistungsausgleichs ein erhöhter Anteil an der Umsatzsteuer zusteht. Bei den Zuweisungen vom Land sind auch die Anteilsfinanzierungen des Freistaats an den Betriebskostenzuschüssen der Kindertageseinrichtungen von freien Trägern enthalten.

4 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Investitionen Die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten wurden analog zur Steigerung der Abschreibungen fortgeschrieben. Personalaufwendungen Die Personalaufwendungen und Lohnnebenkosten für die aktiven Beschäftigten und Beamten der Stadt Landsberg am Lech wurden mit einer Steigerungsrate von 3,0 % fortgeschrieben. Diese Zuwachsrate setzt sich aus folgenden Faktoren zusammen: Anstieg der Bruttolohnsumme und Bruttogehaltssumme je Beschäftigten für das Jahr 2015 um 3,7 % p. a., ab 2016 jeweils 3,0 % p.a. gemäß Annahme des Arbeitskreises Steuerschätzung vom Mai 2014 für die Jahre 2015 bis Die laufenden Zahlungen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger wurden ebenfalls mit einer Steigerungsrate von 3,0 % fortgeschrieben. Pensions- und Beihilfezahlungen an Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger wirken sich nicht im Ergebnisplan aus (siehe Neutralisation der Versorgungszahlungen). Die ergebniswirksamen Planwerte in Bezug auf die Pensionsrückstellungen (Zuführungen und Auflösungen) wurden anhand der voraussichtlichen Werte für 2015 zum Teil aufgelöst und für die Planjahre mit einer Steigerung festgesetzt. Abschreibungen Die Fortschreibung des Werteverzehrs städtischen Vermögens (Abschreibungen) erfolgte im Finanzplanungszeitraum unter Berücksichtigung der im MIP geplanten Investitionen. Transferaufwendungen Die Gewerbesteuerumlage (Grundbetrag) wurde nach der Steuerschätzung vom November 2014 berechnet. Bei der Kreisumlage wird gegenüber der Planung 2014 auf Grund höherer Umlagegrundzahlen mit einer steigenden Belastung für den Stadthaushalt in den Jahren 2015 bis 2018 gerechnet. Die angesetzten Verlustausgleiche für die Stadtwerke Landsberg beinhalten noch zu zahlende Verluste aus den Jahren 2011 und 2012, welche im Jahr 2016 und 2017 geleistet werden, und einen Betrag von Euro für das Jahr Für die Folgejahre ist mit keinen Verlusten mehr zu rechnen. Die Beträge wurden mit den Stadtwerken abgestimmt und stimmen mit dem Wirtschaftsplan überein. Für das Heilig-Geist Spital Alten- und Pflegeheim werden noch bis 2017 Verlustausgleiche zu zahlen sein. Diese wurden zusammen mit dem Heimleiter geplant und stimmen mit den entsprechenden Finanzplanungen des Eigenbetriebs überein.

5 Haushaltskonsolidierung Der Zwang zur Haushaltskonsolidierung besteht weiterhin, um das Ziel einer Begrenzung des weiteren Anstiegs (keine Nettoneuverschuldung; langfristiger Abbau der Verschuldung) der Verschuldung des Kernhaushalts in Zukunft zu erreichen. So ist geplant im Jahr 2015 einen zur Umschuldung anstehenden Kreditvertrag in Höhe von ca zu tilgen. Weiterhin sollen Kredite mit hohen Zinssätzen von rund umgeschuldet werden. Dafür fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung von ca an. Finanzergebnis - Zinsen und ähnliche Aufwendungen Die Zinsaufwendungen für den Planungszeitraum 2015 bis 2018 wurden für die in der Vergangenheit abgeschlossenen Darlehen mit einer Zinsaufwandsvorausberechnung bis Ende 2018 geplant. Mittelfristiger Investitionsplan (MIP) Investitionsprogramm Basis der Mittelfristigen Finanzplanung sind die Zahlen des Mittelfristigen Investitionsplans Dieser basiert auf dem heutigen Preisniveau, jedoch wurde in die Finanzplanung eine Preissteigerung für investive Auszahlungen aufgenommen, deren Höhe sich nach der Zahl der laufenden mehrjährigen Investitionsvorhaben und der zu erwartenden Baukostensteigerungen (2%) bemisst. Der MIP sieht folgendes Investitionsvolumen vor. in T Auszahlungen /. Einzahlungen Städtische Mittel Insgesamt will die Stadt in den drei Finanzplanungsjahren 34,6 Mio. brutto investieren; im Vergleich zum Vorjahr (17,0 Mio. ) sind dies 17,6 Mio. mehr. In den obigen Einzahlungen sind auch die pauschalen Investitionszuweisungen des Landes enthalten.

6 Verschuldung Die langfristige Verschuldung der Stadt aus Kreditverbindlichkeiten (ohne Eigenbetriebe und Stadtwerke) belief sich per auf 37,7 Mio.. Aufgrund der Zahlen aus der Mittelfristigen Finanzplanung wird sich die langfristige Verschuldung (ohne Eigenbetriebe und Stadtwerke) wie folgt entwickeln: Schuldenentwicklung Stadt 2009 bis 2018 inkl. Eigenbetriebe und KU (Kredite und kreditähnl. Rechtsgeschäfte) Kredite der Stadt Kredite der Eigenbetriebe Kredite des KU Stadtwerke kreditähnl. Rechtsgesch. Stand: Trotz des hohen Investitionsvolumens im Finanzplanungszeitraum ist auch in den Jahren 2016 bis 2018 mit einem moderaten Abbau der Verschuldung zu rechnen. Die dafür benötigten städtischen Eigenmittel können laut den Zahlen der mittelfristigen Finanzplanung in den Jahren 2015, 2017 und 2018 über den Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit erwirtschaftet werden. Im Jahr 2016 wird dies nicht möglich sein. Allerdings ist die Erreichung der in den Jahren 2016 bis 2018 jeweils prognostizierten Überschüsse aus der laufenden Verwaltungstätigkeit an folgende Bedingungen geknüpft: Keine über die prozentualen Ansätze hinausgehenden Ausgabensteigerungen bis 2018 (insbesondere auch keine weitere Anhebung der Kreisumlage ausgehend vom Planwert 2015). Eintreffen der prognostizierten Steuereinnahmen aus der Steuerschätzung vom November Weiterhin konstant hohe Erträge aus den Zuweisungen im Rahmen des Finanzausgleichs und der Gewerbesteuer Angesichts dieser Voraussetzungen bzw. Risiken ist die weitere Entwicklung der Verschuldung mit hohen Unsicherheiten belastet.

7 Mittelfristiger Ergebnisplan Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und Umlagen sonstige Transfererträge ör Leistungsentgelte Auflösung von Sonderposten Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und Umlagen Sonstige ordentliche Erträge Aktivierte Eigenleistungen Bestandsveränderungen 0 0 S 1 Summe Erträge Personalaufwendungen Versorgungsaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleist Planmäßige Abschreibungen Transferaufwendungen sonstige Aufwendungen S 2 Summe Aufwendungen S 3 Ergebnis der ordentlichen Tätigkeit Finanzerträge Zinsen S 4 Finanzergebnis S 5 ordentliches Ergebnis außerordentliche Erträge außerordentliche Aufwendungen S 6 außerordentliches Ergebnis S 7 Jahresergebnis

8 Mittelfristiger Finanzplan Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und Umlagen sonstige Transfereinzahlungen ör Leistungsentgelte pr Leistungsentgelte Kostenerstattungen sonstige Einzahlungen Zinsen Summe Einzahlungen Personalauszahlungen Versorgungsauszahlungen Auszahlungen für Sach- und Dienstleist Zinsen Transferauszahlungen sonstige Auszahlungen Summe Auszahlungen Saldo lfd.verwaltung Zuwendungen Investitionen Einzahlungen Verkauf Sachanlagen Einzahlungen Verkauf Finanzanlagen Einzahlungen aus Beiträgen sonstige Einzahlungen Investitionen Summe Einzahlungen Investitionen Auszahlungen Kauf von Grundstücken Auszahlungen Baumaßnahmen Auszahlungen Kauf bewegl. Anlageverm Auszahlungen Kauf Finanzanlagen Auszahlungen aktivierbare Zuwendungen sonstige Auszahlungen Investitionen Summe Auszahlungen Investitionen Saldo Investitionen Finanzmittelüberschuss /-fehlbetrag Kreditaufnahmen Investitionen Tilgung von Krediten Saldo Finanzierungstätigkeit Änderung Bestand eigene Finanzmittel Anfangsbestand eigene Finanzmittel Liquide Mittel

9 Investitionsprogramm Vorbemerkungen Der mittelfristigen Finanzplanung liegt ein Investitionsprogramm zugrunde. Das Investitionsprogramm, auch als Mittelfristiger Investitionsplan (MIP) bezeichnet enthält dabei die Investitionen im engeren Sinne: Alle Maßnahmen, die zu einer Veränderung des Anlagevermögens führen; dies können sowohl Sach- (zum Beispiel Bau- und Einrichtungsinvestitionen) als auch Finanzinvestitionen sein. Konsumtive Teile einer Maßnahme (zum Beispiel Interimsanmietungen und Personalaufwendungen) werden im Ergebnisplan veranschlagt. Investitionsförderungsmaßnahmen: Alle Zuweisungen und Darlehen für Investitionen Dritter und für Investitionen der Sondervermögen mit Sonderrechnung. Sie gelten als Finanzinvestitionen. Die Mittelfristige Investitionsplanung wurde im Haushalt 2015 neu aufgestellt. Es soll dem Stadtrat eine bessere Entscheidungsgrundlage für Investitionen geben. Mit der Mittelfristigen Investitionsplanung werden für den Planungszeitraum (MIP-Zeitraum) die Prioritäten für die Investitionstätigkeit der Stadt gesetzt und die bedürfnisbezogenen Planungen auf die finanziellen Möglichkeiten abgestimmt. Der Mittelfristige Investitionsplan wurde auf der Grundlage des geltenden MIP und unter Berücksichtigung des vorgegebenen Eigenmittelrahmens in Zusammenarbeit mit den Referaten und Geschäftsbereichen erstellt. Das Investitionsprogramm des Mittelfristigen Investitionsplans enthält Einzelmaßnahmen mit Investitionskosten von mehr als , ferner Pauschalansätze für Vorhaben mit weniger als Investitionskosten im Einzelfall und besondere Pauschalansätze, die wegen langfristiger Bedarfslagen und einer Vielzahl notwendiger Maßnahmen zur Ermöglichung der Planungsvorläufe und der Finanzierungsabsicherung in einzelnen Bereichen vorgesehen werden. Pauschalen für rein konsumtive Maßnahmen werden im Ergebnishaushalt ausgewiesen. Die Vorhaben sind jeweils mit Gesamtansatz, Auszahlungen und Finanzierung ausgewiesen. Die Finanzierungsquellen setzen sich aus Beiträgen, Zuweisungen, Spenden und sonstigen zweckgebundenen Einzahlungen sowie aus städtischen Eigenmitteln zusammen; die städtischen Eigenmittel umfassen unter anderem Einzahlungen aus der Veräußerung von Beteiligungen und Gegenständen des Anlagevermögens sowie Kreditaufnahmen. Die zeitliche Einordnung der Einzelvorhaben im Planungszeitraum richtet sich einerseits nach den finanziellen Restriktionen und der Dringlichkeit eines Einzelvorhabens, andererseits

10 nach dem Planungsstand (= die aus der Sicht des Bedarfsträgers bestehende Möglichkeit der zeitlichen Realisierung). Die geschätzten Folgelasten sollen die haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen der Investitionsvorhaben aufzeigen und die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit einer Investition erleichtern. Sie ergeben sich aus dem Saldo von laufenden Aufwendungen (für Personal, Bauunterhalt, Sachaufwendungen, Gebäudebewirtschaftung, Schuldendienst) und laufenden Erträge (Zuweisungen, Gebühren, Ersätzen, Mieten und Pachten) und beziehen sich auf das abgeschlossene Projekt. Da der Schuldendienst in enger Relation zu den Investitionskosten steht, werden in einer gesonderten Zeile die Folgelasten ohne Schuldendienst ausgewiesen. Bei den Erläuterungen der Einzelinvestitionsmaßnahmen werden folgende Kriterien standardmäßig abgefragt: 1. Beschreibung und Begründung der Maßnahme, 2. Änderung gegenüber Vorjahres-MIP, 3. Verbindlichkeit des Kostenansatzes und des Mengengerüstes, 4. Art der zweckgebundenen Einzahlungen und 5. voraussichtliches Aktivierungsdatum. Die Priorisierung der Maßnahmen geschieht in Abstimmung mit den einzelnen Referaten und Geschäftsbereichen während der MIP-Beratungsrunden und durch Beschluss des Stadtrates bei den Haushaltsberatungen. Seite 10 von 11

11 Gesamtübersicht Einzelmaßnahmen und Pauschalen Kontengruppe Bezeichnung Betrag * DV-Software / DV-Lizenzen * immaterielle Vermögensgegenstände aus geleisteten Zuwendungen * Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte * Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte * Infrastrukturvermögen * Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler */072* Maschinen und technische Anlagen * Fahrzeuge * Betriebs- und Geschäftsausstattung * Hochbau Anlagen im Bau Hochbau * Tiefbau Anlagen im Bau Tiefbau Gesamtsumme Liste der Einzelmaßnahmen Die Auflistung der Einzelmaßnahmen erfolgt in der beigefügten Anlage. Landsberg am Lech, den Jung Stadtkämmerer

12 Anlagen Einzelmaßnahmen

13 Investitionsprogramm Planungsjahr: 2015 Anlage 13 Investitionsmaßnahmen Muster zu Art. 70 Abs. 2; 1 Abs. 3 Nr. 2 und 9 Abs. 2 KommHV-Doppik EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Maßnahme (1- n) divers / Konten 012* DV-Software DECKBLATT A. Gesamtinvestition A.1 davon Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden Baumaßnahmen den Erwerb von beweglichem Sachvermögen HH-Jahr + 1 den Erwerb von Finanzvermögen 2016 Investitionsförderungsmaßnahmen sonstige Investitionstätigkeit A.2 Aktivierte Eigenleistungen[I] HH-Jahr + 2 B. Finanzierung B.1 davon Einzahlungen aus Investitionszuwendungen HH-Jahr + 3 Investitionsbeiträgen u.ä. Entgelten für Investitionstätigkeit 2018 sonstigen zweckgebundene Einzahlungen[II] B.2 Durch vorstehende Beträge nicht gedeckter Teil der Gesamtkosten (aus Eigenmitteln[III] zu finanzieren) C. Folgekosten[IV] Personelle Mehrkosten Sonstige Folgekosten Insgesamt Vorjahres Haushaltsjah res Planung Haushaltsjah r +1 Planung Haushaltsjahr +2 Planung Haushaltsjah r +3 Spätere Jahre bereits eingezahlt / ausgezahlt Verpflichtu ngsermächt igungen

14 1. Beschreibung und Begründung der Maßnahme Zusammenfassung der Immaterielle Vermögensgegenstände aus geleisteten Zuwendungen 2. Änderunge gegenüber Vorjahres MIP 3. Verbindlichkeit des Kostenansatzes und des Mengengerüstes 4. Art der zweckgebundenen Einnahmen [I] [II] [III] [IV] zum Herstellungskostenbegriff vgl. 77 Abs. 3 KommHV-Doppik; aktivierte Eigenleistungen sind im Ergebnishaushalt und den Teilergebnishaushalten sowie in der Ergebnisrechnung und den Teilergebnisrechnungen auszuweisen (vgl. z.b. Zeile 9 des Musters zu 2 und 9 KommHV-Doppik - Anlage 3) einschließlich zweckgebundener Kredite ohne zweckgebundene Kredite vgl. 12 Abs. 3 und 3 KommHV-Doppik; hinsichtlich der im Investitionsprogramm auszuweisenden Folgekosten kann auf die Ergebnisse der Berechnungen nach 12 Abs. 2 und 3 KommHV-Doppik abgestellt werden. Für Hochbauten wird ergänzend auf die DIN 276 verwiesen.

15 Investitionsprogramm Planungsjahr: 2015 Anlage 13 Investitionsmaßnahmen Maßnahme (1 - n) Insgesamt Vorjahres Haushaltsjahres Planung Haushaltsjahr +1 Planung Haushaltsjahr +2 Planung Haushaltsjahr Spätere Jahre bereits eingezahlt / ausgezahlt Verpflichtungsermächtigun-gen EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Konto DV-Software / DV-Lizenzen A. Gesamtinvestition A.1 davon Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden Baumaßnahmen den Erwerb von beweglichem Sachvermögen HH-Jahr + 1 den Erwerb von Finanzvermögen 2016 Investitionsförderungsmaßnahmen sonstige Investitionstätigkeit A.2 Aktivierte Eigenleistungen[I] HH-Jahr + 2 B. Finanzierung B.1 davon Einzahlungen aus Investitionszuwendungen HH-Jahr + 3 Investitionsbeiträgen u.ä. Entgelten für Investitionstätigkeit 2018 sonstigen zweckgebundene Einzahlungen[II] B.2 Durch vorstehende Beträge nicht gedeckter Teil der Gesamtkosten (aus Eigenmitteln[III] zu finanzieren) C. Folgekosten[IV] Personelle Mehrkosten Sonstige Folgekosten

16 1. Beschreibung und Begründung der Maßnahme u.a. Lizenzen für Würfelpakete und Cockpits CAP ( ), Hard- und Software für Inventarisierung incl. Einführung und Schulung (15.000) EDV zentral (jährl ), Archiv: Anpassung Software DMS OS/ECM bzw. Umstellung auf Enaio von Optimal Systems (jährl ), Gebäudeservice (45.000) Tiefbau: Update STRATIS auf 64 bit Version (järhl ) 2. Änderunge gegenüber Vorjahres MIP 3. Verbindlichkeit des Kostenansatzes und des Mengengerüstes 4. Art der zweckgebundenen Einnahmen [I] [II] [III] [IV] zum Herstellungskostenbegriff vgl. 77 Abs. 3 KommHV-Doppik; aktivierte Eigenleistungen sind im Ergebnishaushalt und den Teilergebnishaushalten sowie in der Ergebnisrechnung und den Teilergebnisrechnungen auszuweisen (vgl. z.b. Zeile 9 des Musters zu 2 und 9 KommHV-Doppik - Anlage 3) einschließlich zweckgebundener Kredite ohne zweckgebundene Kredite vgl. 12 Abs. 3 und 3 KommHV-Doppik; hinsichtlich der im Investitionsprogramm auszuweisenden Folgekosten kann auf die Ergebnisse der Berechnungen nach 12 Abs. 2 und 3 KommHV-Doppik abgestellt werden. Für Hochbauten wird ergänzend auf die DIN 276 verwiesen.

17 Investitionsprogramm Planungsjahr: 2015 Anlage 13 Konten 017* Investitionsmaßnahmen Maßnahme (1 - n) Immaterielle Vermögensgegenstände aus geleisteten Zuwendungen DECKBLATT EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR A. Gesamtinvestition A.1 davon Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden Baumaßnahmen den Erwerb von beweglichem Sachvermögen HH-Jahr + 1 den Erwerb von Finanzvermögen 2016 Investitionsförderungsmaßnahmen sonstige Investitionstätigkeit A.2 Aktivierte Eigenleistungen[I] HH-Jahr + 2 B. Finanzierung B.1 davon Einzahlungen aus Investitionszuwendungen HH-Jahr + 3 Investitionsbeiträgen u.ä. Entgelten für Investitionstätigkeit 2018 sonstigen zweckgebundene Einzahlungen[II] B.2 Durch vorstehende Beträge nicht gedeckter Teil der Gesamtkosten (aus Eigenmitteln[III] zu finanzieren) C. Folgekosten[IV] Personelle Mehrkosten Insgesamt Vorjahres Haushaltsjah res Planung Haushaltsjah r +1 Planung Haushaltsjahr +2 Planung Haushaltsjah r +3 Spätere Jahre bereits eingezahlt / ausgezahlt Verpflichtu ngsermächt igungen

18 Sonstige Folgekosten 1. Beschreibung und Begründung der Maßnahme Zusammenfassung der Immaterielle Vermögensgegenstände aus geleisteten Zuwendungen 2. Änderunge gegenüber Vorjahres MIP 3. Verbindlichkeit des Kostenansatzes und des Mengengerüstes 4. Art der zweckgebundenen Einnahmen [I] [II] [III] [IV] zum Herstellungskostenbegriff vgl. 77 Abs. 3 KommHV-Doppik; aktivierte Eigenleistungen sind im Ergebnishaushalt und den Teilergebnishaushalten sowie in der Ergebnisrechnung und den Teilergebnisrechnungen auszuweisen (vgl. z.b. Zeile 9 des Musters zu 2 und 9 KommHV-Doppik - Anlage 3) einschließlich zweckgebundener Kredite ohne zweckgebundene Kredite vgl. 12 Abs. 3 und 3 KommHV-Doppik; hinsichtlich der im Investitionsprogramm auszuweisenden Folgekosten kann auf die Ergebnisse der Berechnungen nach 12 Abs. 2 und 3 KommHV-Doppik abgestellt werden. Für Hochbauten wird ergänzend auf die DIN 276 verwiesen.

19 Investitionsprogramm Planungsjahr: 2015 Anlage 13 Investitionsmaßnahmen EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Maßnahme (1- n) Investitionsförderung an verb. Unternehmen A. Gesamtinvestition A.1 davon Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden Baumaßnahmen den Erwerb von beweglichem Sachvermögen HH-Jahr + 1 den Erwerb von Finanzvermögen 2016 Investitionsförderungsmaßnahmen sonstige Investitionstätigkeit A.2 Aktivierte Eigenleistungen[I] HH-Jahr + 2 B. Finanzierung B.1 davon Einzahlungen aus Investitionszuwendungen HH-Jahr + 3 Investitionsbeiträgen u.ä. Entgelten für Investitionstätigkeit 2018 sonstigen zweckgebundene Einzahlungen[II] B.2 Durch vorstehende Beträge nicht gedeckter Teil der Gesamtkosten (aus Eigenmitteln[III] zu finanzieren) C. Folgekosten[IV] Personelle Mehrkosten Sonstige Folgekosten Insgesamt Vorjahres Haushaltsjahres Planung Haushaltsjahr +1 Planung Haushaltsjahr +2 Planung Haushaltsjahr +3 Spätere Jahre bereits eingezahlt / ausgezahlt Verpflichtungsermächtigungen

20 1. Beschreibung und Begründung der Maßnahme Baukostenbeteiligungen an Stadtwerke 2. Änderunge gegenüber Vorjahres MIP 3. Verbindlichkeit des Kostenansatzes und des Mengengerüstes 4. Art der zweckgebundenen Einnahmen [I] [II] [III] [IV] zum Herstellungskostenbegriff vgl. 77 Abs. 3 KommHV-Doppik; aktivierte Eigenleistungen sind im Ergebnishaushalt und den Teilergebnishaushalten sowie in der Ergebnisrechnung und den Teilergebnisrechnungen auszuweisen (vgl. z.b. Zeile 9 des Musters zu 2 und 9 KommHV-Doppik - Anlage 3) einschließlich zweckgebundener Kredite ohne zweckgebundene Kredite vgl. 12 Abs. 3 und 3 KommHV-Doppik; hinsichtlich der im Investitionsprogramm auszuweisenden Folgekosten kann auf die Ergebnisse der Berechnungen nach 12 Abs. 2 und 3 KommHV-Doppik abgestellt werden. Für Hochbauten wird ergänzend auf die DIN 276 verwiesen.

21 Investitionsprogramm Planungsjahr: 2015 Anlage 13 Investitionsmaßnahmen Muster zu Art. 70 Abs. 2; 1 Abs. 3 Nr. 2 und 9 Abs. 2 KommHV Doppik EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Maßnahme (1 n) Breitband Förderung A. Gesamtinvestition A.1 davon Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden Baumaßnahmen Insgesamt Vorjahres Haushaltsjahres Planung Haushaltsjahr +1 den Erwerb von beweglichem Sachvermögen HH Jahr + 1 den Erwerb von Finanzvermögen 2016 Investitionsförderungsmaßnahmen sonstige Investitionstätigkeit A.2 Aktivierte Eigenleistungen[I] HH Jahr + 2 B. Finanzierung B.1 davon Einzahlungen aus Investitionszuwendungen HH Jahr + 3 Investitionsbeiträgen u.ä. Entgelten für Investitionstätigkeit 2018 sonstigen zweckgebundene Einzahlungen[II] B.2 Durch vorstehende Beträge nicht gedeckter Teil der Gesamtkosten (aus Eigenmitteln[III] zu finanzieren) C. Folgekosten[IV] Personelle Mehrkosten Sonstige Folgekosten Planung Haushaltsjahr +2 Planung Haushaltsjahr +3 Spätere Jahre bereits eingezahlt / ausgezahlt Verpflichtungsermächtigungen

22 1. Beschreibung und Begründung der Maßnahme Ausgaben an Betreiber von TK Netzen zur Schließung sog. Wirtschaftlichkeitslücken (Breitband Förderung) 2. Änderunge gegenüber Vorjahres MIP 3. Verbindlichkeit des Kostenansatzes und des Mengengerüstes 4. Art der zweckgebundenen Einnahmen [I] [II] [III] [IV] zum Herstellungskostenbegriff vgl. 77 Abs. 3 KommHV Doppik; aktivierte Eigenleistungen sind im Ergebnishaushalt und den Teilergebnishaushalten sowie in der Ergebnisrechnung und den Teilergebnisrechnungen auszuweisen (vgl. z.b. Zeile 9 des Musters zu 2 und 9 KommHV Doppik Anlage 3) einschließlich zweckgebundener Kredite ohne zweckgebundene Kredite vgl. 12 Abs. 3 und 3 KommHV Doppik; hinsichtlich der im Investitionsprogramm auszuweisenden Folgekosten kann auf die Ergebnisse der Berechnungen nach 12 Abs. 2 und 3 KommHV Doppik abgestellt werden. Für Hochbauten wird ergänzend auf die DIN 276 verwiesen.

23 Investitionsprogramm Planungsjahr: 2015 Anlage 13 den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden Baumaßnahmen Muster zu Art. 70 Abs. 2; 1 Abs. 3 Nr. 2 und 9 Abs. 2 KommHV Doppik Insgesamt Planung Planung Planung Spätere bereits Verpflich Vorjahres Haushaltsjahrejahr Jahre eingezahlt / tungser Investitionsmaßnahmen +1 jahr +2 jahr +3 ausgezahlt mächtigun gen EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Maßnahme (1 n) Investitionsförderung an übrige Bereiche A. Gesamtinvestition A.1 davon Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen HH Jahr + 1 den Erwerb von Finanzvermögen 2016 Investitionsförderungsmaßnahmen sonstige Investitionstätigkeit A.2 Aktivierte Eigenleistungen[I] HH Jahr + 2 B. Finanzierung B.1 davon Einzahlungen aus Investitionszuwendungen HH Jahr + 3 Investitionsbeiträgen u.ä. Entgelten für Investitionstätigkeit 2018 sonstigen zweckgebundene Einzahlungen[II] B.2 Durch vorstehende Beträge nicht gedeckter Teil der Gesamtkosten (aus Eigenmitteln[III] zu finanzieren) C. Folgekosten[IV] Personelle Mehrkosten Sonstige Folgekosten

24 1. Beschreibung und Begründung der Maßnahme Zuschuss für Käufer von Wohnungen BA 7 und 8 Obere Wiesen 2. Änderunge gegenüber Vorjahres MIP 3. Verbindlichkeit des Kostenansatzes und des Mengengerüstes 4. Art der zweckgebundenen Einnahmen [I] [II] [III] [IV] zum Herstellungskostenbegriff vgl. 77 Abs. 3 KommHV Doppik; aktivierte Eigenleistungen sind im Ergebnishaushalt und den Teilergebnishaushalten sowie in der Ergebnisrechnung und den Teilergebnisrechnungen auszuweisen (vgl. z.b. Zeile 9 des Musters zu 2 und 9 KommHV Doppik Anlage 3) einschließlich zweckgebundener Kredite ohne zweckgebundene Kredite vgl. 12 Abs. 3 und 3 KommHV Doppik; hinsichtlich der im Investitionsprogramm auszuweisenden Folgekosten kann auf die Ergebnisse der Berechnungen nach 12 Abs. 2 und 3 KommHV Doppik abgestellt werden. Für Hochbauten wird ergänzend auf die DIN 276 verwiesen.

25 Investitionsprogramm Planungsjahr: 2015 Anlage 13 Investitionsmaßnahmen Muster zu Art. 70 Abs. 2; 1 Abs. 3 Nr. 2 und 9 Abs. 2 KommHV-Doppik EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Maßnahme (1- n) divers / Konten Unbebaute Grundstücke und 02* grundstücksgleiche Rechte DECKBLATT A. Gesamtinvestition A.1 davon Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden Baumaßnahmen den Erwerb von beweglichem Sachvermögen HH-Jahr + 1 den Erwerb von Finanzvermögen 2016 Investitionsförderungsmaßnahmen sonstige Investitionstätigkeit A.2 Aktivierte Eigenleistungen[I] HH-Jahr + 2 B. Finanzierung B.1 davon Einzahlungen aus Investitionszuwendungen HH-Jahr + 3 Investitionsbeiträgen u.ä. Entgelten für Investitionstätigkeit 2018 sonstigen zweckgebundene Einzahlungen[II] B.2 Durch vorstehende Beträge nicht gedeckter Teil der Gesamtkosten (aus Eigenmitteln[III] zu finanzieren) C. Folgekosten[IV] Personelle Mehrkosten Insgesamt Vorjahres Haushaltsjah res Planung Haushaltsjah r +1 Planung Haushaltsjahr +2 Planung Haushaltsjah r +3 Spätere Jahre bereits eingezahlt / ausgezahlt Verpflichtu ngsermächt igungen

26 Sonstige Folgekosten 1. Beschreibung und Begründung der Maßnahme Zusammenfassung Konten 02* Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2. Änderunge gegenüber Vorjahres MIP 3. Verbindlichkeit des Kostenansatzes und des Mengengerüstes 4. Art der zweckgebundenen Einnahmen [I] [II] [III] [IV] zum Herstellungskostenbegriff vgl. 77 Abs. 3 KommHV-Doppik; aktivierte Eigenleistungen sind im Ergebnishaushalt und den Teilergebnishaushalten sowie in der Ergebnisrechnung und den Teilergebnisrechnungen auszuweisen (vgl. z.b. Zeile 9 des Musters zu 2 und 9 KommHV-Doppik - Anlage 3) einschließlich zweckgebundener Kredite ohne zweckgebundene Kredite vgl. 12 Abs. 3 und 3 KommHV-Doppik; hinsichtlich der im Investitionsprogramm auszuweisenden Folgekosten kann auf die Ergebnisse der Berechnungen nach 12 Abs. 2 und 3 KommHV-Doppik abgestellt werden. Für Hochbauten wird ergänzend auf die DIN 276 verwiesen.

27 Investitionsprogramm Planungsjahr: 2015 Anlage 13 Investitionsmaßnahmen Muster zu Art. 70 Abs. 2; 1 Abs. 3 Nr. 2 und 9 Abs. 2 KommHV Doppik / A. Gesamtinvestition A.1 davon Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden Baumaßnahmen Maßnahme (1 n) Bewirtsch. Von Grundst./Gebäuden Lechrain sonstige Grünflächen Insgesamt Planung Planung Planung Spätere bereits Verpflich Vorjahres Haushaltsjahrejahr Jahre eingezahlt / tungser +1 jahr +2 jahr +3 ausgezahlt mächtigun gen EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR den Erwerb von beweglichem Sachvermögen HH Jahr + 1 den Erwerb von Finanzvermögen 2016 Investitionsförderungsmaßnahmen sonstige Investitionstätigkeit A.2 Aktivierte Eigenleistungen[I] HH Jahr + 2 B. Finanzierung B.1 davon Einzahlungen aus Investitionszuwendungen HH Jahr + 3 Investitionsbeiträgen u.ä. Entgelten für Investitionstätigkeit 2018 sonstigen zweckgebundene Einzahlungen[II] B.2 Durch vorstehende Beträge nicht gedeckter Teil der Gesamtkosten (aus Eigenmitteln[III] zu finanzieren) C. Folgekosten[IV] Personelle Mehrkosten Sonstige Folgekosten

28 1. Beschreibung und Begründung der Maßnahme Arrondierungs und Zusatzflächen GE Park Lechrain 2. Änderunge gegenüber Vorjahres MIP 3. Verbindlichkeit des Kostenansatzes und des Mengengerüstes 4. Art der zweckgebundenen Einnahmen [I] [II] [III] [IV] zum Herstellungskostenbegriff vgl. 77 Abs. 3 KommHV Doppik; aktivierte Eigenleistungen sind im Ergebnishaushalt und den Teilergebnishaushalten sowie in der Ergebnisrechnung und den Teilergebnisrechnungen auszuweisen (vgl. z.b. Zeile 9 des Musters zu 2 und 9 KommHV Doppik Anlage 3) einschließlich zweckgebundener Kredite ohne zweckgebundene Kredite vgl. 12 Abs. 3 und 3 KommHV Doppik; hinsichtlich der im Investitionsprogramm auszuweisenden Folgekosten kann auf die Ergebnisse der Berechnungen nach 12 Abs. 2 und 3 KommHV Doppik abgestellt werden. Für Hochbauten wird ergänzend auf die DIN 276 verwiesen.

29 Investitionsprogramm Planungsjahr: 2015 Anlage 13 Investitionsmaßnahmen Maßnahme (1 n) Friedhofsanlagen Aufbauten und Betriebsvorrichtungen Muster zu Art. 70 Abs. 2; 1 Abs. 3 Nr. 2 und 9 Abs. 2 KommHV Doppik / A. Gesamtinvestition A.1 davon Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden Baumaßnahmen Insgesamt Planung Planung Planung Spätere bereits Verpflich Vorjahres Haushaltsjahrejahr Jahre eingezahlt / tungser +1 jahr +2 jahr +3 ausgezahlt mächtigun gen EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR den Erwerb von beweglichem Sachvermögen HH Jahr + 1 den Erwerb von Finanzvermögen 2016 Investitionsförderungsmaßnahmen sonstige Investitionstätigkeit A.2 Aktivierte Eigenleistungen[I] HH Jahr + 2 B. Finanzierung B.1 davon Einzahlungen aus Investitionszuwendungen HH Jahr + 3 Investitionsbeiträgen u.ä. Entgelten für Investitionstätigkeit 2018 sonstigen zweckgebundene Einzahlungen[II] B.2 Durch vorstehende Beträge nicht gedeckter Teil der Gesamtkosten (aus Eigenmitteln[III] zu finanzieren) C. Folgekosten[IV] Personelle Mehrkosten Sonstige Folgekosten

30 1. Beschreibung und Begründung der Maßnahme u.a. Errichtung Gerätehäuser, Lagerplätze, Abbruch 2. Änderunge gegenüber Vorjahres MIP 3. Verbindlichkeit des Kostenansatzes und des Mengengerüstes 4. Art der zweckgebundenen Einnahmen [I] [II] [III] [IV] zum Herstellungskostenbegriff vgl. 77 Abs. 3 KommHV Doppik; aktivierte Eigenleistungen sind im Ergebnishaushalt und den Teilergebnishaushalten sowie in der Ergebnisrechnung und den Teilergebnisrechnungen auszuweisen (vgl. z.b. Zeile 9 des Musters zu 2 und 9 KommHV Doppik Anlage 3) einschließlich zweckgebundener Kredite ohne zweckgebundene Kredite vgl. 12 Abs. 3 und 3 KommHV Doppik; hinsichtlich der im Investitionsprogramm auszuweisenden Folgekosten kann auf die Ergebnisse der Berechnungen nach 12 Abs. 2 und 3 KommHV Doppik abgestellt werden. Für Hochbauten wird ergänzend auf die DIN 276 verwiesen.

31 Investitionsprogramm Planungsjahr: 2015 Anlage 13 Muster zu Art. 70 Abs. 2; 1 Abs. 3 Nr. 2 und 9 Abs. 2 KommHV Doppik Insgesamt Planung Planung Planung Spätere bereits Verpflich Vorjahres Haushaltsjahrejahr Jahre eingezahlt / tungser Investitionsmaßnahmen +1 jahr +2 jahr +3 ausgezahlt mächtigun gen EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Maßnahme (1 n) divers / Konto Ackerland A. Gesamtinvestition A.1 davon Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden Baumaßnahmen den Erwerb von beweglichem Sachvermögen HH Jahr + 1 den Erwerb von Finanzvermögen 2016 Investitionsförderungsmaßnahmen sonstige Investitionstätigkeit A.2 Aktivierte Eigenleistungen[I] HH Jahr + 2 B. Finanzierung B.1 davon Einzahlungen aus Investitionszuwendungen HH Jahr + 3 Investitionsbeiträgen u.ä. Entgelten für Investitionstätigkeit 2018 sonstigen zweckgebundene Einzahlungen[II] B.2 Durch vorstehende Beträge nicht gedeckter Teil der Gesamtkosten (aus Eigenmitteln[III] zu finanzieren) C. Folgekosten[IV] Personelle Mehrkosten Sonstige Folgekosten

32 1. Beschreibung und Begründung der Maßnahme Erwerb/Tausch Ersatzgrundstücke für Stadt (Produkt mit EUR) und Hlg. Geist Spital Stiftung ( mit EUR) 2. Änderunge gegenüber Vorjahres MIP 3. Verbindlichkeit des Kostenansatzes und des Mengengerüstes 4. Art der zweckgebundenen Einnahmen [I] [II] [III] [IV] zum Herstellungskostenbegriff vgl. 77 Abs. 3 KommHV Doppik; aktivierte Eigenleistungen sind im Ergebnishaushalt und den Teilergebnishaushalten sowie in der Ergebnisrechnung und den Teilergebnisrechnungen auszuweisen (vgl. z.b. Zeile 9 des Musters zu 2 und 9 KommHV Doppik Anlage 3) einschließlich zweckgebundener Kredite ohne zweckgebundene Kredite vgl. 12 Abs. 3 und 3 KommHV Doppik; hinsichtlich der im Investitionsprogramm auszuweisenden Folgekosten kann auf die Ergebnisse der Berechnungen nach 12 Abs. 2 und 3 KommHV Doppik abgestellt werden. Für Hochbauten wird ergänzend auf die DIN 276 verwiesen.

33 Investitionsprogramm Planungsjahr: 2015 Anlage 13 Muster zu Art. 70 Abs. 2; 1 Abs. 3 Nr. 2 und 9 Abs. 2 KommHV Doppik Insgesamt Planung Planung Planung Spätere bereits Verpflich Vorjahres Haushaltsjahrejahr Jahre eingezahlt / tungser Investitionsmaßnahmen +1 jahr +2 jahr +3 ausgezahlt mächtigun gen EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Maßnahme (1 n) divers / Konto Mischwald A. Gesamtinvestition A.1 davon Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden Baumaßnahmen den Erwerb von beweglichem Sachvermögen HH Jahr + 1 den Erwerb von Finanzvermögen 2016 Investitionsförderungsmaßnahmen sonstige Investitionstätigkeit A.2 Aktivierte Eigenleistungen[I] HH Jahr + 2 B. Finanzierung B.1 davon Einzahlungen aus Investitionszuwendungen HH Jahr + 3 Investitionsbeiträgen u.ä. Entgelten für Investitionstätigkeit 2018 sonstigen zweckgebundene Einzahlungen[II] B.2 Durch vorstehende Beträge nicht gedeckter Teil der Gesamtkosten (aus Eigenmitteln[III] zu finanzieren) C. Folgekosten[IV] Personelle Mehrkosten Sonstige Folgekosten

34 1. Beschreibung und Begründung der Maßnahme Ankauf von Waldgrundstücken zur Arrondierung (Stadtwald EUR sowie Stiftungswald EUR) 2. Änderunge gegenüber Vorjahres MIP 3. Verbindlichkeit des Kostenansatzes und des Mengengerüstes 4. Art der zweckgebundenen Einnahmen [I] [II] [III] [IV] zum Herstellungskostenbegriff vgl. 77 Abs. 3 KommHV Doppik; aktivierte Eigenleistungen sind im Ergebnishaushalt und den Teilergebnishaushalten sowie in der Ergebnisrechnung und den Teilergebnisrechnungen auszuweisen (vgl. z.b. Zeile 9 des Musters zu 2 und 9 KommHV Doppik Anlage 3) einschließlich zweckgebundener Kredite ohne zweckgebundene Kredite vgl. 12 Abs. 3 und 3 KommHV Doppik; hinsichtlich der im Investitionsprogramm auszuweisenden Folgekosten kann auf die Ergebnisse der Berechnungen nach 12 Abs. 2 und 3 KommHV Doppik abgestellt werden. Für Hochbauten wird ergänzend auf die DIN 276 verwiesen.

35 Investitionsprogramm Planungsjahr: 2015 Anlage 13 Investitionsmaßnahmen Muster zu Art. 70 Abs. 2; 1 Abs. 3 Nr. 2 und 9 Abs. 2 KommHV-Doppik EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Maßnahme (1 - n) divers / Konto Industrie- und Gewerbegrundstücke A. Gesamtinvestition A.1 davon Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden Baumaßnahmen den Erwerb von beweglichem Sachvermögen HH-Jahr + 1 den Erwerb von Finanzvermögen 2016 Investitionsförderungsmaßnahmen sonstige Investitionstätigkeit A.2 Aktivierte Eigenleistungen[I] HH-Jahr + 2 B. Finanzierung B.1 davon Einzahlungen aus Investitionszuwendungen HH-Jahr + 3 Investitionsbeiträgen u.ä. Entgelten für Investitionstätigkeit 2018 sonstigen zweckgebundene Einzahlungen[II] B.2 Durch vorstehende Beträge nicht gedeckter Teil der Gesamtkosten (aus Eigenmitteln[III] zu finanzieren) C. Folgekosten[IV] Personelle Mehrkosten Sonstige Folgekosten Insgesamt Vorjahres Haushaltsjahres Planung Haushaltsjahr +1 Planung Haushaltsjahr +2 Planung Haushaltsjahr +3 Spätere Jahre bereits eingezahlt / ausgezahlt Verpflichtungsermächtigungen

36 1. Beschreibung und Begründung der Maßnahme Grunderwerb incl. Nebenkosten für Gewerbe- und Industrieanseidlung 2. Änderunge gegenüber Vorjahres MIP 3. Verbindlichkeit des Kostenansatzes und des Mengengerüstes 4. Art der zweckgebundenen Einnahmen [I] [II] [III] [IV] zum Herstellungskostenbegriff vgl. 77 Abs. 3 KommHV-Doppik; aktivierte Eigenleistungen sind im Ergebnishaushalt und den Teilergebnishaushalten sowie in der Ergebnisrechnung und den Teilergebnisrechnungen auszuweisen (vgl. z.b. Zeile 9 des Musters zu 2 und 9 KommHV-Doppik - Anlage 3) einschließlich zweckgebundener Kredite ohne zweckgebundene Kredite vgl. 12 Abs. 3 und 3 KommHV-Doppik; hinsichtlich der im Investitionsprogramm auszuweisenden Folgekosten kann auf die Ergebnisse der Berechnungen nach 12 Abs. 2 und 3 KommHV-Doppik abgestellt werden. Für Hochbauten wird ergänzend auf die DIN 276 verwiesen.

37 Investitionsprogramm Planungsjahr: 2015 Anlage 13 Investitionsmaßnahmen Muster zu Art. 70 Abs. 2; 1 Abs. 3 Nr. 2 und 9 Abs. 2 KommHV-Doppik EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Maßnahme (1- n) divers / Konto sonstige unbebaute Grundstücke A. Gesamtinvestition A.1 davon Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden Baumaßnahmen den Erwerb von beweglichem Sachvermögen HH-Jahr + 1 den Erwerb von Finanzvermögen 2016 Investitionsförderungsmaßnahmen sonstige Investitionstätigkeit A.2 Aktivierte Eigenleistungen[I] HH-Jahr + 2 B. Finanzierung B.1 davon Einzahlungen aus Investitionszuwendungen HH-Jahr + 3 Investitionsbeiträgen u.ä. Entgelten für Investitionstätigkeit 2018 sonstigen zweckgebundene Einzahlungen[II] B.2 Durch vorstehende Beträge nicht gedeckter Teil der Gesamtkosten (aus Eigenmitteln[III] zu finanzieren) C. Folgekosten[IV] Personelle Mehrkosten Sonstige Folgekosten Insgesamt Vorjahres Haushaltsjahres Planung Haushaltsjahr +1 Planung Haushaltsjahr +2 Planung Haushaltsjahr +3 Spätere Jahre bereits eingezahlt / ausgezahlt Verpflichtungsermächtigungen

38 1. Beschreibung und Begründung der Maßnahme aktive Bevorratungspolitik 2. Änderunge gegenüber Vorjahres MIP 3. Verbindlichkeit des Kostenansatzes und des Mengengerüstes 4. Art der zweckgebundenen Einnahmen [I] [II] [III] [IV] zum Herstellungskostenbegriff vgl. 77 Abs. 3 KommHV-Doppik; aktivierte Eigenleistungen sind im Ergebnishaushalt und den Teilergebnishaushalten sowie in der Ergebnisrechnung und den Teilergebnisrechnungen auszuweisen (vgl. z.b. Zeile 9 des Musters zu 2 und 9 KommHV-Doppik - Anlage 3) einschließlich zweckgebundener Kredite ohne zweckgebundene Kredite vgl. 12 Abs. 3 und 3 KommHV-Doppik; hinsichtlich der im Investitionsprogramm auszuweisenden Folgekosten kann auf die Ergebnisse der Berechnungen nach 12 Abs. 2 und 3 KommHV-Doppik abgestellt werden. Für Hochbauten wird ergänzend auf die DIN 276 verwiesen.

39 Investitionsprogramm Planungsjahr: 2015 Anlage 13 Investitionsmaßnahmen Maßnahme (1 n) Märkte Gemeinkosten Aufbauten und Betriebsvorrichtungen Muster zu Art. 70 Abs. 2; 1 Abs. 3 Nr. 2 und 9 Abs. 2 KommHV Doppik / Konto A. Gesamtinvestition A.1 davon Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden Baumaßnahmen Insgesamt Planung Planung Planung Spätere bereits Verpflich Vorjahres Haushaltsjahrejahr Jahre eingezahlt / tungser +1 jahr +2 jahr +3 ausgezahlt mächtigun gen EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR den Erwerb von beweglichem Sachvermögen HH Jahr + 1 den Erwerb von Finanzvermögen 2016 Investitionsförderungsmaßnahmen sonstige Investitionstätigkeit A.2 Aktivierte Eigenleistungen[I] HH Jahr + 2 B. Finanzierung B.1 davon Einzahlungen aus Investitionszuwendungen HH Jahr + 3 Investitionsbeiträgen u.ä. Entgelten für Investitionstätigkeit 2018 sonstigen zweckgebundene Einzahlungen[II] B.2 Durch vorstehende Beträge nicht gedeckter Teil der Gesamtkosten (aus Eigenmitteln[III] zu finanzieren) C. Folgekosten[IV] Personelle Mehrkosten Sonstige Folgekosten

40 1. Beschreibung und Begründung der Maßnahme Beschaffung von Baustromkästen 2. Änderunge gegenüber Vorjahres MIP 3. Verbindlichkeit des Kostenansatzes und des Mengengerüstes 4. Art der zweckgebundenen Einnahmen [I] [II] [III] [IV] zum Herstellungskostenbegriff vgl. 77 Abs. 3 KommHV Doppik; aktivierte Eigenleistungen sind im Ergebnishaushalt und den Teilergebnishaushalten sowie in der Ergebnisrechnung und den Teilergebnisrechnungen auszuweisen (vgl. z.b. Zeile 9 des Musters zu 2 und 9 KommHV Doppik Anlage 3) einschließlich zweckgebundener Kredite ohne zweckgebundene Kredite vgl. 12 Abs. 3 und 3 KommHV Doppik; hinsichtlich der im Investitionsprogramm auszuweisenden Folgekosten kann auf die Ergebnisse der Berechnungen nach 12 Abs. 2 und 3 KommHV Doppik abgestellt werden. Für Hochbauten wird ergänzend auf die DIN 276 verwiesen.

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