Inhaltsverzeichnis. Vorbericht. Teilhaushaltsstruktur. Erläuterungen zu Positionen im Ergebnishaushalt. Sachkontenübersicht Ergebnishaushalt

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1 2015 GEMEINDE VISBEK Haushaltsplan und Haushaltssatzung

2 Inhaltsverzeichnis Haushaltssatzung Vorbericht Teilhaushaltsstruktur Erläuterungen zu Positionen im Ergebnishaushalt Sachkontenübersicht Ergebnishaushalt A-Q I-II III-IV V-VI Ergebnishaushalt 1 Finanzhaushalt 2-3 Teilhaushalt 1 - Amt für zentrale Dienste, Kultur und Öffentlichkeitsarbeit 5-39 Teilhaushalt 2 - Amt für Finanzen, Schulen, soziale Dienste und öffentlicher Ordnung Teilhaushalt 3 - Amt für Bau-, Planungs- und Umweltangelegenheiten Gesamtinvestitionsprogramm Übersicht Ergebnishaushalt 146 Übersicht Finanzhaushalt 147 Übersicht Verpflichtungsermächtigungen 148 Übersicht Schulden 149 Entwicklung des Schuldenstandes 150 Bilanz zum Übersicht Beteiligungen Übersicht Produktgruppen Übersicht Budgets Stellenplan und Stellenübersicht

3 Haushaltssatzung der Gemeinde Visbek für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund des 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom (Nds. GVBl. S. 567) hat der Rat der Gemeinde Visbek in der heutigen Sitzung folgende Haushaltssatzung beschlossen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird 1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag 1.1 der ordentlichen Erträge auf , der ordentlichen auf , der außerordentlichen Erträge auf 0, der außerordentlichen auf 0,00 2. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag 2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf , der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf , der Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf , der Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf , der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf , der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf ,00 festgesetzt. Nachrichtlich: Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushalts ,00 Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushalts ,00 Kredite für Investitionen und für Investitionsförderungsmaßnahmen werden in Höhe von ,00 veranschlagt. 2

4 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf ,00 festgesetzt. 3 4 Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2015 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf ,00 festgesetzt. 5 Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 285 v. H. 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 285 v. H. 2. Gewerbesteuer 315 v. H. 6 Über- und außerplanmäßige und Auszahlungen gelten im Sinne des 117 Abs. 1 NKomVG als unerheblich, wenn sie im Einzelfall den Betrag von 3.000,00 nicht übersteigen. Visbek, den (Meyer) Bürgermeister

5 Vorbericht gem. 1 Abs. 2 Nr. 3 GemHKVO zum Haushaltsplan der Gemeinde Visbek für das Haushaltsjahr 2015 I. Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen (NKR) bei der Gemeinde Visbek Der Haushaltsplan nach den Grundsätzen des Neuen Kommunalen Rechnungswesens (NKR) für das Haushaltsjahr 2015 enthält neben den Haushaltsansätzen der Produkte für das Jahr 2015 und 2014 auch das vorläufige Jahresergebnis Der endgültige Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2013 ist jedoch noch nicht vollzogen. Insbesondere fehlen noch die Buchungen der Abschreibungen und der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten. Daher sind diese Zahlen noch als vorläufige Werte anzusehen. Allerdings dürfte im Finanzhaushalt das Rechnungsergebnis für 2013 in seiner Gesamtheit nicht mehr wesentlichen Änderungen unterliegen. Somit konnten im Vorbericht vorläufige Einschätzungen zum Jahr 2013 gemacht werden. Außerdem konnten die Ende 2014 vorhandenen Finanzmittel als teilweise Deckung für den Zahlungsmittelbedarf des Jahres 2015 in Ansatz gebracht werden. Die Zielrichtung des NKR ist die periodengerechte Darstellung des Ressourcenverbrauchs der öffentlichen Güter und Dienstleistungen, um u.a. eine transparente und generationengerechte Verwendung der öffentlichen Mittel zu unterstützen. Ein Schwerpunkt ist u.a. die Abkehr von der inputorientierten Steuerung der Mittelverwendung in der Kameralistik zu einer outputorientierten Steuerung. Gleichzeitig soll die Verantwortung für die Aufgabenerfüllung und für den Einsatz der dafür notwendigen Ressourcen dezentral zusammengefasst werden. Dementsprechend sind die Leistungen der Verwaltung als Produkte bezeichnet, auf deren Basis geplant und abgerechnet wird. Die Gemeinde Visbek hat 52 Produkte nach den Vorgaben des Produktrahmens des Landesbetriebs für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachen (LSKN) und den dazu ergangenen verbindlichen Zuordnungsvorschriften definiert. Im Rahmen der Neu- A

6 strukturierung der Verwaltung von 4 auf 3 Ämter, wurde die Haushaltsstruktur angepasst. Ab dem Haushaltsjahr 2015 wurde die Anzahl der Teilhaushalte von 9 auf 3 Teilhaushalte reduziert: Zentrale Dienste, Kultur und Öffentlichkeitsarbeit (THH01) Finanzen, Schulen, soziale Dienste und öffentliche Ordnung (THH02) Bau-, Planungs- und Umweltweltangelegenheiten (THH03) Durch die Zusammenfassung der Teilhaushalte soll eine übersichtliche Haushaltsstruktur und ein abgeschlossener Verantwortungsbereich geschaffen werden. Jedes Produkt enthält eine Produktbeschreibung, Auftragsgrundlagen, allgemeine Ziele der und Erträge. Daran anschließend wird auf Produktebene ein Teilergebnishaushalt und ein Teilfinanzhaushalt dargestellt. Die wesentlichen Bestandteile des NKR sind die Ergebnis- und Finanzrechnung und die Bilanz. Die Investitionen und Investitionsförderungmaßnahmen des Jahres 2015 werden als investive Projekte einzeln im Haushaltsplan abgebildet und den Teilhaushalten zugeordnet. Jede Investition/Investitionsförderungsmaßnahme bildet ein einzelnes investives Projekt (sog. investives PSP-Element). Die investiven Einzahlungen aus Zuweisungen und Zuschüssen sind direkt dem jeweils dazugehörenden investiven Projekt mit einem gesonderten investiven PSP-Element zugeordnet. Da tatsächlich Geld fließt, ist die Investitionstätigkeit bzw. ihre Finanzierung durch Beiträge und Zuweisungen/Zuschüsse in Einzahlung und Auszahlung Bestandteil des Finanzhaushalts. Über die Abschreibungen bzw. die Auflösungserträge aus Sonderposten fließen die investiven Projekte in Abhängigkeit ihrer Nutzungsdauer auch anteilig in den Ergebnishaushalt ein. Aufbau des Haushaltsplans nach dem NKR Das NKR ist als Drei-Komponenten-Rechnungswesen für Planung, Bewirtschaftung und Jahresabschluss ausgestaltet und gliedert sich in die drei Komponenten Ergebnisrechnung (in der Planung: Ergebnishaushalt) Finanzrechnung (in der Planung: Finanzhaushalt) Vermögensrechnung = Bilanz. B

7 Der Ergebnishaushalt enthält die und Erträge. Hier werden das gesamte Ressourcenaufkommen und der gesamte Ressourcenverbrauch aufgezeigt. Statt der bisherigen kameralen Ausrichtung an der Änderung des Geldvermögens sind jetzt Erträge und im kaufmännischen Sinn die zentrale Rechnungsgröße. Neu ins Gewicht fällt insbesondere der zu veranschlagende Aufwand für die auf die Nutzungsdauer bezogenen Abschreibungen, der den Vermögensverzehr des betrachteten Jahres (z.b. der Straßen, Gebäude oder technischen Anlagen) darstellt. Die Ergebnisrechnung bzw. der Ergebnishaushalt sind Maßstab für die Frage, ob ein Haushalt ausgeglichen ist bzw. ein Haushaltssicherungskonzept notwendig wird. Im Finanzhaushalt werden alle Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie für die Finanzierungstätigkeit nachgewiesen. Die Bilanz stellt das gesamte Vermögen und die gesamten Verbindlichkeiten zum Stichtag dar. Dabei zeigt die Passiv-Seite der Bilanz die Mittelherkunft, die Aktiv-Seite die Mittelverwendung auf. Die Differenz zwischen Vermögen und Schulden wird im NKR als Nettoposition bezeichnet und entspricht ungefähr dem handelsrechtlichen Eigenkapital. Die Bilanz soll auch verdeutlichen, wie hoch die tatsächliche (und nicht nur die finanzstatistische) Verschuldung einer Kommune ist, so dass damit auch das volle Ausmaß zukünftiger Belastungen (z.b. durch gebildete Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen) transparenter wird. Zudem kann die Verschuldung in Relation zum Gesamtvermögen gesetzt werden. Die Bilanz wird im Rahmen des Jahresabschlusses erstellt und ist nicht Gegenstand der Haushaltsplanung. Im NKR wird die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2016 bis 2018 unmittelbar in den Haushaltsplan einbezogen. Diese mittelfristige Finanzplanung hat aber weiterhin nur vorläufigen Charakter; über die verbindlichen Ansätze ist jedes Jahr neu durch den Rat zu entscheiden. C

8 II. Rückblick auf das Haushaltsjahr 2013 Bei den Werten des Jahresabschlusses 2013 handelt es sich um vorläufig ermittelte Daten. Demnach weist die Ergebnisrechnung ordentliche Erträge in Höhe von ,72 und ordentliche in Höhe von ,62 auf. Das ordentliche Ergebnis beträgt damit ,10 (Überschuss). Die außerordentlichen Erträge betragen ,73 und die außerordentlichen ,22. Somit beträgt das außerordentliche Ergebnis ,51 (Überschuss). Insgesamt schließt der Ergebnishaushalt in 2013 mit einem Überschuss in Höhe von ,61 ab (Jahresergebnis). In diesem Ergebnis fehlen die Buchungen der Abschreibungen und der Erträge aus Auflösung von Sonderposten. Der Gesamtschuldenstand beträgt Ende des Haushaltsjahres ,11 (23,07 /Einw.). Auf die Übersicht Entwicklung des Schuldenstandes wird Bezug genommen Entwicklung des Schuldenstandes D

9 III. Voraussichtliche Abwicklung des Haushaltsjahres 2014 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wurde am verabschiedet. Die Bücher des Haushaltsjahres 2014 werden Anfang 2015 abgeschlossen. Aufgrund aktueller Mehreinzahlungen und Minderauszahlungen wird davon ausgegangen, dass zum ein Kassenbestand in Höhe von ,00 zur Verfügung steht. Dieser Betrag steht aufgrund des neuen Haushaltsrechts für die Liquiditätsplanung 2015 im Finanzhaushalt zur Verfügung. IV. Entwicklungen im Haushaltsjahr 2015 ( 6 S. 3 Nr. 1 GemHKVO) 1. Allgemeiner Überblick Der Ergebnishaushalt für das Haushaltsjahr 2015 schließt bei den ordentlichen Erträgen mit ,00 und bei den ordentlichen mit ,00 ab. Außerordentliche und Erträge sind im Haushaltsjahr 2015 nicht eingeplant. Im Finanzhaushalt sind Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von ,00 und entsprechende Auszahlungen in Höhe von ,00 vorgesehen. Die erwarteten Einzahlungen für Investitionstätigkeit belaufen sich auf ,00, die Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf ,00. Durch die Inanspruchnahme des sich am Ende des Jahres 2014 voraussichtlich ergebenen Kassenbestandes in Höhe von ,00 und der eingeplante Aufnahme von Krediten in Höhe von ,00 ist die Liquidität der Gemeinde Visbek gesichert. Bei den vorgesehenen Krediten handelt es sich einmal um ein zinsloses Darlehen der Kreisschulbaukasse des Landkreises Vechta in Höhe von ,00 für die Sanierung der Benedikt-Schule und Umbaumaßnahmen in der Turn-u. Schwimmhalle, sowie eine geplante Kreditaufnahme über die KFW-Bank. Die planmäßigen Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit ( = Tilgung von Krediten) betragen ,00. Der voraussichtliche Bestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres beträgt 8.620,00. Insgesamt umfasst der Gesamtfinanzhaushalt einen Gesamtbetrag der Auszahlungen in Höhe von ,00. E

10 Die Steuerhebesätze für die Grundsteuern und die Gewerbesteuer werden festgesetzt auf: Grundsteuer A und B 285 v. H. Gewerbesteuer 315 v. H. F

11 2. Ergebnishaushalt 2015 Eine erläuternde Beschreibung der einzelnen Ertrags- und Aufwandsarten des Ergebnishaushalts ist diesem Haushaltsplan beigefügt (Seite III und IV). 2.1 Entwicklung wichtiger Erträge und Einzahlungen Die Entwicklung der Erträge aus einzelnen Steuerarten, Steuerbeteiligungen und aus Zuwendungen sowie weiterer wichtiger Erträge in den Jahren 2013 bis 2018 ergeben folgende Zahlen: * Grundsteuer A , , , , , ,00 Grundsteuer B , , , , , ,00 Gewerbesteuer , , , , , ,00 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer , , , , , ,00 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer , , , , , ,00 Vergnügungssteuer 6.205, , , , , ,00 Hundesteuer , , , , , ,00 Summe Steuern und ähnliche Abgaben , , , , , ,00 Schlüsselzuweisungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Zuweisungen für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises , , , , , ,00 Zuwendungen für Wohngeld , , , , , ,00 Zuwendungen aus der Feuerschutzsteuer , , , , , ,00 Summe Zuwendungen und allgemeine Umlagen , , , , , ,00 Öffentlich-rechtliche Entgelte , , , , , ,00 Kostenerstattungen und Kostenumlagen , , , , , ,00 Konzessionsabgaben Strom/Gas , , , , , ,00 *2013 vorläufiges Rechnungsergebnis G

12 Steuern und ähnliche Abgaben (Kategorie 01) Die Steuererträge sind im Haushaltsplan 2015 mit insgesamt ,00 veranschlagt und damit um ,00 höher als im Jahre Ursächlich für diese Entwicklung sind im Wesentlichen die höheren Gewerbesteuererträge sowie der höhere Gemeindeanteil an der Einkommensteuer. Das voraussichtliche Gewerbesteueraufkommen wurde im Haushaltsjahr 2015 mit ,00 veranschlagt. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wurde unter Berücksichtigung der neuesten Orientierungsdaten des Landes Niedersachsen mit einem Betrag in Höhe von ,00 (2014 = ,00 ) veranschlagt. Die Gemeinde Visbek erhält vom Gesamtaufkommen der Umsatzsteuer einen Anteil von voraussichtlich ,00 (2014 = ,00 ). Der Betrag wurde im Haushalt veranschlagt. Die Erträge aus den Grundsteuern A und B wurden mit einem Betrag in Höhe von ,00 (2014 = ,00 ) ermittelt und im Haushaltsplan 2015 veranschlagt. Zuwendungen und allgemeine Umlagen (Kategorie 02) Aufgrund durchgeführter Probeberechnungen des Landesbetriebes für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen (LSKN) sowie unter Berücksichtigung der neu ermittelten Steuerkraftmesszahl erhält die Gemeinde Visbek auch im Haushaltsjahr 2015 keine Erträge aus dem Finanzausgleich. Für weitere Zuweisungen, insbesondere für Angelegenheiten des übertragenen Wirkungskreises, ist eine Summe in Höhe von ,00 (2014 = ,00 ) eingeplant. H

13 Öffentlich-rechtliche Entgelte (Kategorie 05) Die Erträge aus Verwaltungs- und Benutzungsgebühren sowie ähnliche Entgelte belaufen sich auf ,00 (2014 = ,00 ). Kostenerstattungen und Kostenumlagen (Kategorie 07) Hier sind u. a. die Erstattungen des Landkreises Vechta und des Landes Niedersachsen zur Deckung von Sozialleistungskosten in Höhe von ,00 eingeplant. Sonstige ordentliche Erträge (Kategorie 11) Die Erträge aus der Konzessionsabgabe für Strom und Gas sind hier mit einem Betrag in Höhe von ,00 veranschlagt. 2.2 Entwicklung wichtiger und Auszahlungen Die Entwicklung der wichtigsten in den Jahren 2013 bis 2018 ergeben folgende Zahlen: für aktives Personal * ** , , , , , ,00 für Sachund Dienstleistungen , , , , , ,00 Abschreibungen , , , , ,00 Transferaufwendungen , , , , , ,00 Sonstige ordentliche , , , , , ,00 *2013 vorläufiges Rechnungsergebnis **ohne Pensionsrückstellungen für aktive Beamte und Rückstellungen für Altersteilzeit, Urlaub und Überstunden I

14 für aktives Personal (Kategorie 13) Für Personalaufwendungen sind insgesamt ,00 (2014 = ,00 ) veranschlagt. Die wurden unter Zugrundelegung des derzeitigen Personalstandes sowie des Stellenplanentwurfs 2015 und der zurzeit geltenden tarif- und besoldungsrechtlichen Bestimmungen ermittelt. Die Kosten für ehrenamtliche Tätigkeiten sind dem Bereich der sonstigen ordentlichen zuzuordnen und nicht in der o. g. Summe enthalten. Die Kosten für Pensionsrückstellungen für aktive Beamte in Höhe von ,00 (2014 = ,00 ) sowie Rückstellungen für Altersteilzeit und andere Maßnahmen in Höhe von ,00 (2014 = ,00 ) sind in den Personalkosten enthalten. Pensionsrückstellungen für Versorgungsempfänger (Kategorie 14) Pensionsrückstellungen für Versorgungsempfänger sind mit einem Betrag in Höhe von ,00 (2014 = ,00 ) im Haushalt veranschlagt. für Sach- und Dienstleistungen (Kategorie 15) Für den sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand (z. B. für laufende Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten (Strom-, Heiz-, Wasser- und Reinigungskosten) der gemeindlichen Grundstücke und Gebäude, für Einrichtungsgegenstände und Fahrzeuge sowie Mietaufwand) wurden insgesamt ,00 (2014 = ,00 ) ermittelt. Die Erhöhungen erfolgten u.a. bei dem Produkt Gebäudemanagement. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um die Unterhaltung und Bewirtschaftung von Grundstücken und baulichen Anlagen (u.a. Unterhaltungsmaßnahmen an eigenen Gebäuden, steigende Energiekosten, Prospektion, Förderung der Heimatpflege). Abschreibungen (Kategorie 16) Seit der Umstellung des Rechnungswesens auf die Doppik werden flächendeckend Abschreibungen im Haushalt dargestellt. Die Abnutzung des gemeindli- J

15 chen Vermögens (Straßen, Gebäude, Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung etc.) wird in Geld bewertet und damit der jährliche Ressourcenverbrauch ermittelt. Nicht abgeschrieben werden Grundstücke. Der Abschreibungszeitraum beginnt in dem Monat, in dem ein Vermögensgegenstand angeschafft oder hergestellt wurde. Die Abschreibungen sind nicht zahlungswirksam und daher nur für den Ergebnishaushalt/-rechnung von Bedeutung. Der im Ergebnishaushalt zu erwirtschaftende Aufwand reduziert sich um die ausgewiesenen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von ,00. Der Nettoaufwand für das Haushaltsjahr 2015 in Höhe von ,00 errechnet sich wie folgt: Bezeichnung/Jahr Abschreibungen , ,00 Erträge aus Auflösung von Sonderposten , ,00 Haushaltsbelastung , ,00 Transferaufwendungen (Kategorie 18) Die Kreisumlage wird nach der Steuerkraft und den allgemeinen Zuweisungen der Gemeinde unter Berücksichtigung des Finanzbedarfs des Landkreises berechnet. Der Hebesatz der Kreisumlage wird nach dem jetzigen Kenntnisstand auf 42 Punkte festgesetzt. Die für die Gemeinde Visbek ermittelte Kreisumlage ist mit einem Betrag in Höhe von ,00 (2014 = ,00 ) im Haushalt veranschlagt. Aufgrund der Steuerkraft der Gemeinde Visbek im Berechnungszeitraum bis ist eine Finanzausgleichsumlage an das Land Niedersachsen in Höhe von voraussichtlich ,00 (2014 = ,00 ) zu zahlen. K

16 Die Kosten für die von der Gemeinde Visbek zu zahlende Entschuldungsumlage in Höhe von ,00 wurden im Haushalt veranschlagt. Die an Land und Bund abzuführende Gewerbesteuerumlage beträgt im Haushaltsjahr ,00 (2014 = ,00 ). Die Aufwandsgruppe der Transferaufwendungen umfasst neben den o. g. aus dem Finanzausgleich noch die Wohngeldzahlungen. Diese Wohngeldzahlungen werden der Gemeinde Visbek durch das Land Niedersachsen erstattet und sind damit grundsätzlich bis auf die Personalaufwendungen haushaltsneutral. Weiterhin sind in dieser Gruppe die Zuweisungen für Kindergärten und Kinderkrippen, Zuschüsse für laufende Zwecke an Vereine für kulturelle, sportliche und soziale Zwecke mit einem Betrag in Höhe von ,00 enthalten. Für die Familienförderung wurde ein Betrag in Höhe von ,00 eingeplant. Sonstige ordentliche (Kategorie 19) Hier sind u. a. die Geschäftsaufwendungen mit ,00 (2014 = ,00 ) sowie die für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeiten (Ratsmitglieder, Bezirksvorsteher, Feuerwehr) mit ,00 (2014 = ,00 ) veranschlagt. Ordentliches Ergebnis - Gesamtübersicht Der Saldo aus allen ordentlichen und Erträgen führt im Gesamtergebnishaushalt 2015 zu einem Fehlbedarf von ,00. Gem. 110 Abs. 4 soll der Haushalt in jedem Jahr in Planung und Rechnung ausgeglichen sein. Er ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge dem Gesamtbetrag der ordentlichen und der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge dem Gesamtbetrag der außerordentlichen entspricht. Nach 110 Abs. 5 gilt diese Verpflichtung als erfüllt, wenn ein voraussichtlicher Fehlbetrag in der Ergebnisrechnung mit entsprechenden Überschussrücklagen verrechnet werden kann. Der Ausgleich des Fehlbetrages für das L

17 Haushaltsjahr 2015 kann durch eine Rücklagenentnahme erfolgen. Unter Berücksichtigung der Zuführung des Jahresergebnisses 2011 beträgt der aktuelle Rücklagenbestand am insgesamt ,76. Im Gesamtfinanzhaushalt ergibt die Gegenüberstellung von Auszahlungen und Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit einen Zahlungsmittelüberschuss in Höhe von ,00. Nach Abzug der ordentlichen Kredittilgung in Höhe von ,00 steht noch ein Betrag von ,00 zur Finanzierung der Investitionsmaßnahmen zur Verfügung. 3. Investive Maßnahmen Die Auszahlungen für geplante investive Maßnahmen im Haushaltsjahr 2015 betragen ,00 (Haushaltsjahr 2014 = ,00 ). Die Gesamtsumme der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit beträgt ,00. Im Finanzhaushalt werden grundsätzlich alle Investitionen aus Vorjahren, die noch nicht begonnen bzw. umgesetzt wurden neu veranschlagt. Diese Vorgehensweise wird von der Verwaltung angewandt, damit der Öffentlichkeit und den Ratsgremien eine übersichtliche Darstellung der Investitionen vorgelegt werden kann. Eine Übertragung bzw. Bildung von Haushaltsresten wird daher nicht angewandt. Die weitere Finanzierung der investiven Maßnahmen sowie der Kredittilgung in Höhe von ,00 erfolgt folgendermaßen: Überschuss aus lfd. Verwaltungstätigkeit ,00 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit ,00 Aufnahme von Krediten (Kreisschulbaukasse) ,00 Aufnahme von Krediten (Kreditmarkt) ,00 Tilgung von Krediten./ ,00 Finanzierungsmittel-Fehlbetrag (wird gedeckt durch den Kassenbestand) , ,00 M

18 4. Vermögen, Schulden und Liquidität 4.1 Vermögen Die Ermittlung des gemeindlichen Vermögens ist für die Einführung des Neuen Kommunalen Rechnungswesens von zentraler Bedeutung. Hierzu zählen u. a. Grund- und Infrastrukturvermögen, Gebäude, Maschinen und Fahrzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung, liquide Mittel und offene Forderungen. Der Jahresabschluss 2011 mit der dazu erstellten Bilanz zum wurde vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Vechta geprüft und vom Rat in der Sitzung am beschlossen. Demnach weist die Bilanz folgende Beträge aus: Aktiva Passiva Immaterielles Vermögen ,00 Summe Nettoposition ,93 Sachvermögen ,60 Schulden ,84 Finanzvermögen ,05 Rückstellungen ,51 Liquide Mittel ,69 Aktive Rechnungsabgrenzung ,94 Passive Rechnungsabgrenzung 0,00 Summe Aktiva ,28 Summe Passiva , Liquidität Aufgrund der derzeitigen Entwicklung der Ein- und Auszahlungen ist eine Inanspruchnahme des Zahlungsmittelbestandes in Höhe von ,00 veranschlagt worden. Dieser Betrag ergibt sich aufgrund folgender Berechnungsgrundlagen: Kontostände Banken ,07 Summe Einzahlungen bis ,00 Summe Auszahlungen bis ,58 Voraussichtlicher Bestand am ,49 N

19 Bei der Planung des Haushalts wurde von einem voraussichtlichen Bestand an liquiden Mitteln am Endes des Haushaltsjahres in Höhe von ,00 ausgegangen. Folgende Veränderungen bei den Einnahmepositionen bzw. den geplanten Maßnahmen und Projekten haben zu diesem voraussichtlichen Endergebnis beigetragen: Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer in Höhe von ,00 sowie div. nicht bzw. nicht in vollem Umfang durchgeführte Baumaßnahmen (u. a. geplante Kosten für die Sporthalle, Umbaumaßnahmen Haus Post, Kanalbau- u. Straßenbaumaßnahmen sowie nicht durchgeführte Dorferneuerungsmaßnahmen). 4.3 Entwicklung des Schuldenstandes Der Stand der Schulden der Gemeinde hat sich im Jahr 2014 wie folgt entwickelt: Stand am ,11./. ordentliche Tilgungen ,45 + Darlehnsaufnahme Kreisschulbaukasse ,00 Stand am ,66 + Darlehnsaufnahme Kreisschulbaukasse ,00 + Darlehnsaufnahme KfW ,00./. planmäßige ordentliche Tilgungen ,95 voraussichtlicher Stand am ,71 V. Folgekosten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ( 6 S. 3 Nr. 2 GemHKVO) Personalkosten Aus den im Haushaltsjahr 2015 veranschlagten Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind keine höheren Personalkosten zu erwarten. O

20 Sachkosten Aus den im Haushaltsjahr 2015 veranschlagten Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind hinsichtlich der Sachkosten keine nennenswerten Veränderungen zu erwarten. Schuldendienst Im Haushaltsjahr 2015 ist die Aufnahme von Kreditmarktdarlehen in Höhe von ,00 vorgesehen. Darüberhinaus ist in der mittelfristigen Finanzplanung für das Jahr 2016 ebenfalls zur Finanzierung der geplanten Maßnahmen eine Kreditaufnahme in Höhe von ,00 eingeplant worden. Der Umfang der Kreditaufnahme orientiert sich jedoch dabei an der tatsächlichen konkreten Umsetzung aller Maßnahmen. VI. Haushaltssicherungskonzept ( 6 S. 3 Nr. 4 GemHKVO) Ein Haushaltssicherungskonzept ist nicht erforderlich, da der Fehlbedarf in Höhe von ,00 durch die Rücklagenentnahme nach 110 Abs. 5 NKomVG als ausgeglichen gilt. Durch die Verwaltung werden derzeit die noch ausstehenden Abschlüsse der Jahre 2012 und 2013 erstellt. VII. Künftige Haushaltsjahre Im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung wurden für die Folgejahre wegweisende und zukunftsträchtige Investitionsvorhaben bereits veranschlagt. Neben der Ausweisung eines künftigen Gewerbegebietes wurden u. a. Kosten für die Sanierung der Benedikt-Schule, für den Neubau einer Sporthalle, Anschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges, Straßenausbau Uhlenkamp II, Dorferneuerung Visbek und Rechterfeld und Umbaumaßnahmen für die Einrichtung eines archäologischen Informationszentrums/Heimathaus berücksichtigt. Damit diese Projekte finanziert werden können, wurde für das Haushaltsjahr 2016 ebenfalls eine Kreditaufnahme in Höhe von ,00 eingeplant. Für die Tilgung der Kredite wurde ab dem Jahr 2016 ein Betrag in Höhe von jährlich ,00 veranschlagt. Die Planung P

21 beruht auf eine möglichst kurzfristige Rückzahlung der aufgenommenen Kredite. Aufgrund der konstanten Einnahmeentwicklung der zurückliegenden Jahre und der prognostizierten künftigen Steuereinnahmesituation in der Gemeinde Visbek, wurde eine mittelfristige Planung der Kredittilgung im Haushalt berücksichtigt. Visbek, 16. Dezember 2014 (Gerd Brengelmann) Q

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23 Teilhaushaltsstruktur Gemeinde Visbek Amt für zentrale Dienste, Kultur und Öffentlichkeitsarbeit THH Gemeindeorgane Innere Verwaltungsangelegenheiten Personalangelegenheiten Einrichtung für die gesamte Verwaltung Statistik und Wahlen Meldewesen Personenstandswesen Musikpflege Kreismusikschule Vechta Büchereien Heimat- und sonstige Kulturpflege Kulturkreis Förderung des Sports ÖPNV Tourismus Amt für Finanzen, Schulen, soziale Dienste und öffentlicher Ordnung THH Finanzverwaltung EDV und technische Geräte Zentrale Dienste, Beschaffung Ordnungsaufgaben Freiwillige Feuerwehr Visbek Freiwillige Feuerwehr Rechterfeld Katastrophenschutz Grundschulen einschl. Schulkindergarten Benedikt-Schule Kreisschulbaukasse Hilfe zum Lebensunterhalt Soziale Einrichtungen Wohngeld- und Rentenangelegenheiten Schulsozialarbeit Jugendarbeit Tageseinrichtungen für Kinder Einrichtungen der Jugendarbeit Einrichtungen der Familienförderung Sportstätten und Bäder Elektrizitätsversorgung Gasversorgung Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen sonstige allgemeine Finanzwirtschaft I

24 Amt für Bau-, Planungs- und Umweltangelegenheiten THH Liegenschaftsmanagement Gebäudemanagement Spielplätze Räumliche Planung und Entwicklungsplanung Bau- und Grundstücksordnung Abwasserbeseitigung Gemeindestraßen Kreisstraßen Landesstraßen Straßenreinigung und Straßenbeleuchtung Betrieb- und Unterhaltung von Park- und Grünflächen Öffentliche Gewässer / wasserbauliche Anlagen Wirtschaftsförderung Bauhof II

25 Erläuterungen zu Positionen im Ergebnishaushalt Erträge Gem. 59 Nr. 17 GemHKVO sind Erträge in Geld bewertete Wertzuwächse für Güter und Dienstleistungen in einem Haushaltsjahr. Nr. Kontenarten Bezeichnung Erläuterungen Steuern und ähnliche Grund- und Gewerbesteuer sowie Abgaben Gemeindeanteile an Einkommen- und , Zuwendungen und allg. Umlagen Auflösungserträge aus Sonderposten Umsatzsteuer Schlüsselzuweisungen vom Land für laufende Zwecke, für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises oder für nichtinvestive Projekte Soweit für investive Maßnahmen Zuschüsse von Dritten erhalten werden bzw. erhalten wurden, werden diese Mittel als Sonderposten auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen. Die Sonderposten sind entsprechend der Nutzungsdauer des bezuschussten Vermögensgegenstandes aufzulösen und stehen als Ertrag dem Aufwand aus Abschreibungen (s. Nr. 16) gegenüber. Die Beträge werden in der zentralen Anlagenbuchhaltung ermittelt Sonstige Transfererträge Transfers sind Leistungen ohne eine entsprechende Gegenleistung (hauptsächlich im Bereich der Sozial- und Jugendhilfe). Beispiele für Transfererträge sind die Kostenerstattungen im Sozialhilfebereich Öffentlich-rechtliche Entgelte Hierzu gehören insbesondere Erträge aus Verwaltungs- und Benutzungsgebühren, z.b. für Genehmigungen, Straßenreinigung, Abwasserbeseitigung Privatrechtliche Entgelte z.b. Erträge aus Vermietung, Verkauf von Eintrittskarten z.b. Erstattungen des Landes für Wahlen Kostenerstattungen und Kostenumlagen Zinsen und ähnliche z.b. Zinserträge aus Geldanlagen Finanzerträge Aktivierte Eigenleistungen Eigenleistungen, die das Vermögen der Gemeinde Visbek erhöhen (Aktivposten in der Bilanz) Bestandsveränderungen Erhöhung oder Verminderung des Bestands an Vorräten Sonstige ordentliche Erträge Erträge aus der Herabsetzung von Rückstellungen (Pension, Altersteilzeit u.ä.); außerdem Konzessionsabgaben sowie Säumniszuschläge und Mahngebühren 12 Summenzeile Summe ordentliche Erträge III

26 Erläuterungen zu Positionen im Ergebnishaushalt Gem. 59 Nr. 4 GemHKVO sind in Geld bewertete Werteverzehr durch Verbrauch oder Abnutzung von Gütern und Dienstleistungen in einem Haushaltsjahr. Nr. Kontenarten Bezeichnung Erläuterungen für aktives Personal Beinhalten die nachgewiesenen Personalkosten. Hierunter fallen z.b. die Dienstbezüge der tariflich Beschäftigten und Beamten, die Beiträge und Umlagen zu Versorgungskassen sowie zur gesetzlichen Sozialversicherung, aber auch die Zuführung zu Pensionsrückstellungen für aktive Bedienstete sowie die Zuführung zu Rückstellungen für Altersteilzeit und andere Maßnahmen für wie bei 13, jedoch für Versorgungsempfänger Versorgung für Sachund Dienstleistungen IV Beinhalten insbesondere die bisherigen sächlichen Verwaltungs- und Zweckausgaben (z.b. Unterhaltung baulicher Anlagen und Grundstücke, Strom, Heizung, Wasser, Reinigung, Mietaufwand, Haltung von Fahrzeugen) Abschreibungen Bilanzielle Abschreibungen für das Vermögen (Gebäude, Straßen, Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung). Über den Gesamthaushalt gesehen reduziert sich der zu erwirtschaftende Aufwand um die unter Ziffer 3 ausgewiesenen Erträge aus der Auflösung der dazugehörigen Sonderposten Zinsen und ähnliche Zinsaufwand für Darlehen und für Liquiditätskredite Transferaufwendungen ohne direkte Gegenleistungen z.b. Sozialleistungen, Kreis- und Gewerbesteuerumlage, Zuweisungen für Kindergärten, nichtinvestive Zuschüsse Sonstige ordentliche Überschuss gem. 15 Abs. 5 GemHKVO Geschäftsausgaben, vermischte Ausgaben, sonstige Steuern, Versicherungen usw. sowie Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeit Soweit die laufenden Erträge die laufenden übersteigen, ist dieser Betrag als Überschuss und damit als Zuführung zur Überschussrücklage zu veranschlagen 21 Summenzeile Summe ordentliche 22 Summenzeile Summe ordentliches Ergebnis Außerordentliche Erträge und Ungewöhnliche, selten vorkommende oder periodenfremde Erträge und, insbesondere aus Vermögensveräußerung und Schadensabwicklungen 27 Summenzeile Summe außerordentliches Ergebnis 28 Jahresergebnis In SAP: Überschuss (-) bzw. Fehlbetrag (+)

27 Sachkontenübersicht Ergebnishaushalt Nummer Sachkonten HH-Ansatz 2015 Summe Grundsteuer A , Grundsteuer B , Gewerbesteuer , Gemeindeanteil an der Einkommensteuer , Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer , Vergnügungssteuer 4.000, Hundesteuer , , sonstige allgemeine Zuweisungen vom Land , Zuweisungen für laufende Zwecke vom Bund , Zuweisungen für laufende Zwecke vom Land , Zuweisungen für laufende Zwecke von Gemeinden und Gemeindeverbänden , Zuschüsse für laufende Zwecke von privaten Unternehmen 3.000, Zuschüsse für laufende Zwecke von übrigen Bereichen 200, , Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Investitionszuweisungen 1.692,00 und -zuschüssen vom Bund Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Investitionszuweisungen ,00 und -zuschüssen vom Land Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Investitionszuweisungen ,00 und -zuschüssen von Gemeinden und Gemeindeverbänden Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Investitionszuweisungen 155,00 und -zuschüssen von Zweckverbänden und dergleichen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Investitionszuweisungen 1.690,00 und -zuschüssen von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Investitionszuweisungen 7.775,00 und -zuschüssen von privaten Unternehmen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Investitionszuweisungen 190,00 und -zuschüssen von übrigen Bereichen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Investitionszuweisungen ,00 und -zuschüssen pauschal Auflösung von Sonderposten aus Erschließungsbeiträgen nach dem BBauG ,00 und ähnliche Entgelte Auflösung von Sonderposten aus Beiträgen nach dem KAG Straßenbau , Auflösung von Sonderposten aus Beiträgen pauschal , , Rückzahlung gewährter Hilfen (Tilgung und Zinsen von Darlehen) 2.000, , Verwaltungsgebühren , Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte , , Mieten und Pachten , Erträge aus Verkauf 2.300, sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte , , Erstattungen vom Land , Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden , Erstattungen von übrigen Bereichen 1.000, , Zinserträge von verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und 100,00 Sondervermögen Zinserträge von Kreditinstituten 6.000, Zinserträge von übrigen inländischen Bereichen 100, Erträge aus Gewinnanteilen aus verbundenen Unternehmen und 1.900,00 Beteiligungen Verzinsung von Steuernachforderungen , Weitere sonstige Finanzerträge 500, , Konzessionsabgaben , Säumniszuschläge 4.000, Mahngebühren 3.000, Stundungszinsen 100, Vollstreckungsgebühren 3.500, , Erträge aus internen * ,00 - Summe: ,00 * Erträge aus internen werden im Ergebnis nicht berücksichtigt V

28 Nummer Sachkonten HH-Ansatz 2015 Summe Dienstaufwendungen Beamte , Dienstaufwendungen Arbeitnehmer , Dienstaufwendungen sonstige Beschäftigte , Beiträge zu Versorgungskassen Beamte , Beiträge zu Versorgungskassen Arbeitnehmer , Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung Arbeitnehmer , Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Beamte und Arbeitnehmer , Zuführungen zu Pensionsrückstellungen für Beamte und Arbeitnehmer , Zuführung zu Beihilferückstellungen für aktive Beamte , Zuführung zu Rückstellungen für Altersteilzeit und andere Maßnahmen , , Zuführung zu Pensionsrückstellungen für Versorgungsempfänger , , Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen , Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens , Unterhaltung des beweglichen Vermögens , Erwerb geringwertiger Vermögensgegenstände , Mieten und Pachten , Leasing , Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen , Haltung von Fahrzeugen , Besondere für Beschäftigte , Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen , für sonstige Dienstleistungen , , Abschreibungen auf immaterielles Vermögen und Sachvermögen , Abschreibungen auf Gebäude , Abschreibungen auf das Infrastrukturvermögen , Abschreibungen auf Maschinen und technische Anlagen , Abschreibungen auf Fahrzeuge , Abschreibungen auf Betriebs- und Geschäftsausstattung , Auflösung Sammelposten , , Zinsaufwendungen für Liquiditätskredite 100, Verzinsung von Steuernachzahlungen , , Zuweisungen für laufende Zwecke an Gemeinden und , Zuweisung für laufende Zwecke an Zweckverbände und dergleichen , Zuschüsse für laufende Zwecke an übrige Bereiche , Sonstige soziale Leistungen , Mietzuschüsse , Lastenzuschüsse , Gewerbesteuerumlage , Allgemeine Zuweisung für laufende Zwecke an Zweckverbände , Allgemeine Umlagen an das Land , Allgemeine Umlagen an Gemeinden und Gemeindeverbände , , sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen 5.800, für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit , Sonstige für die Inanspruchnahme von Rechten und , Geschäftsaufwendungen , sonstige nicht zahlungswirksame ordentliche 800, Steuern, Versicherungen, Schadensfälle , Erstattungen für die von Dritten aus laufender 2.500,00 Verwaltungstätigkeit an den Bund Erstattungen für die von Dritten aus laufender 1.500,00 Verwaltungstätigkeit an das Land Erstattungen für die von Dritten aus laufender ,00 Verwaltungstätigkeit an Gemeinden und Gemeindeverbänden Erstattungen für die von Dritten aus laufender 2.500,00 Verwaltungstätigkeit an private Unternehmen Deckungsreserve , , Zuführung eines Überschusses des ordentlichen Ergebnisses aus internen * ,00 - Summe: ,00 * aus internen werden im Ergebnis nicht berücksichtigt VI

29 Ergebnishaushalt Erträge und Ergebnis 2013 Ansatz 2014 Ansatz 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Ordentliche Erträge Steuern und ähnliche Abgaben , Zuwendungen und allgemeine Umlagen , Auflösungserträge aus Sonderposten sonstige Transfererträge 1.945, öffentlich-rechtliche Entgelte , privatrechtliche Entgelte , Kostenerstattungen und Kostenumlagen , Zinsen und ähnliche Finanzerträge , aktivierte Eigenleistung 10. Bestandsveränderungen 11. sonstige ordentliche Erträge , = Summe ordentliche Erträge , Ordentliche 13. für aktives Personal , für Versorgung für Sach- und Dienstleistungen , Abschreibungen -665, Zinsen und ähnliche , Transferaufwendungen , sonstige ordentliche , Überschuss gem. 15 Abs. 5 GemHKVO = Summe ordentliche , abzüglich Überschuss gem. 15 Abs. 5 GemHKVO ordentliches Ergebnis , außerordentliche Erträge , außerordentliche , Überschuss gem. 15 Abs. 6 GemHKVO 26. Summe aus Zeile 24 und ,22 abzüglich Überschuss gem. 15 Abs. 6 GemHKVO 27. außerordentliches Ergebnis , Jahresergebnis , Summe der Jahresfehlbeträge aus Vorjahren gem. 2 Abs GemHKVO Fortgeschriebenes Jahresergebnis ,

30 Finanzhaushalt Einzahlungen und Auszahlungen Ergebnis 2013 Ansatz 2014 Ansatz 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Ansatz Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 01. Steuern und ähnliche Abgaben , Zuwendungen und allgemeine Umlagen , sonstige Transfereinzahlungen 3.646, öffentlich-rechtliche Entgelte , privatrechtliche Entgelte , Kostenerstattungen und Kostenumlagen , Zinsen und ähnliche Einzahlungen , Einzahl. aus d. Veräußerung geringwert. Vermögensgegenstände 09. sonstige haushaltswirksame Einzahlungen , = Summe der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit , Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 11. Auszahlungen für aktives Personal , Auszahlungen für Versorgung 13. Auszahl. f. Sach- u. Dienstl. u. GVG , Zinsen und ähnliche Auszahlungen , Transferauszahlungen , sonstige haushaltswirksame Auszahlungen , = Summe der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit , Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit , Einzahlungen für Investitionstätigkeit 19. Zuwendungen für Investitionstätigkeit , Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit , Veräußerung von Sachvermögen , Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 23. sonstige Investitionstätigkeit 2.769, = Summe der Einzahlungen für Investitionstätigkeit , Auszahlungen für Investitionstätigkeiten 25. Erwerb von Grundstücken und Gebäuden , Baumaßnahmen , Erwerb von beweglichen Sachvermögen , Erwerb von Finanzvermögensanlagen , Aktivierbare Zuwendungen , Sonstige Investitionstätigkeit 31. = Summe der Auszahlungen für Investitionstätigkeit , Saldo aus Investitionstätigkeit ,

31 Finanzhaushalt Einzahlungen und Auszahlungen Ergebnis 2013 Ansatz 2014 Ansatz 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Ansatz Finanzierungsmittel- Überschuss/-Fehlbetrag , Ein-, Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 34. Einzahlungen; Aufnahme von Krediten und inneren Darlehen für , Investitionstätigkeit 35. Auszahlungen; Tilgung von Krediten und Rückzahlung von inneren Darlehen für , Investitionstätigkeit 36. Saldo aus Finanzierungstätigkeit , Summe der Salden aus Zeile 33 und , voraussichtl. Bestand an Zahlungsmitteln am Anfang des Haushaltsjahres 39. voraussichtl. Bestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres ,

32 4

33 Teilhaushalt Zentrale Dienste und Kultur (THH01) Teilergebnishaushalt Erträge und Ergebnis 2013 Ansatz 2014 Ansatz 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Ordentliche Erträge 01. Steuern und ähnliche Abgaben 02. Zuwendungen u. allgem. Umlagen 03. Auflösungserträge aus Sonderposten 04. sonstige Transfererträge , öffentlich-rechtliche Entgelte , privatrechtliche Entgelte 3.334, Kostenerstattungen und Kostenumlagen , Zinsen und ähnliche Finanzerträge 556, aktivierte Eigenleistungen 10. Bestandsveränderungen 11. sonstige ordentliche Erträge 12. =Summe ordentliche Erträge , Ordentliche 13. für aktives Personal , für Versorgung für Sach- und Dienstleistungen , Abschreibungen Zinsen und ähnliche 18. Transferaufwendungen , sonstige ordentliche , = Summe ordentliche , ordentliches Ergebnis , außerordentliche Erträge 180, außerordentliche -900, außerordentliches Ergebnis -720, Jahresergebnis , Erträge aus internen , aus internen 28. Saldo aus internen , Ergebnis unter Berücksichtigung der internen ,

34 Produkt: Gemeindeorgane (P ) Kurzbeschreibung: Unterstützung des Bürgermeisters, des Rates und der Ausschüsse Organisation, Einladung, Protokoll, Beschlusskontrolle, Abrechnungen Repräsentation der Gemeinde Verwaltungsmäßige Betreuung aller Ehrungen inkl. der Beschaffung der Präsente und Erstellung der Urkunden Organisation und Vernetzung der Aktivitäten bezüglich Städtepartnerschaften Tätigkeiten des Bürgermeisters für die einzelnen Fachbereiche im Innenverhältnis Auftragsgrundlage: Bundes-, Landes- und Ortsrecht, NKomVG, Hauptsatzung, Geschäftsordnung, Aufgabengliederungsplan, Politische Beschlüsse Ziele: Zielgruppe Bürgermeister Ratsmitglieder Parteien Bürger/innen Allgemeine Ziele Gewährleisten einer reibungslosen und rechtssicheren Gremienarbeit Rechtzeitige und angemessene Würdigung besonderer Verdienste und Ereignisse Gut vorbereitete und schnelle Entscheidungen des Bürgermeisters Leistungen: Bürgermeister, Rat, Ausschüsse Repräsentationen Pflege partnerschaftlicher Beziehungen 6

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