Sozialreferat Amt für soziale Sicherung Hilfen im Alter, bei Pflege und Betreuung S-I-APB 2

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1 Telefon: Telefax: Sozialreferat Amt für soziale Sicherung Hilfen im Alter, bei Pflege und Betreuung S-I-APB 2 Ehrenamt in der Pflege Freiwilligen-Beauftragte für Besuchsdienste in den Münchner Alten- und Pflegeheimen Zuschüsse aus Stiftungen 6 Anlagen Beschluss des Sozialausschusses vom (SB) nichtöffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Mit Beschluss des Sozialausschusses am wurde die Bezuschussung von Freiwilligen-Beauftragten über Stiftungsmittel aus der Heinrich und Maria Eleonora Leiniger- Stiftung und der Sibylla Schmidt Stiftung für insgesamt 9 Heime für die Dauer von 12 Monaten beschlossen. Über Stiftungsmittel wurde für jedes der 9 Heime eine Summe von 2808,- für eine Bezahlung von Freiwilligen-Beauftragten zum Einsatz von 2 Wochenstunden für die Dauer eines Jahres bereitgestellt. In den folgenden 9 Heimen werden seit Januar 2003 Freiwilligen-Beauftragte gem. dem o. g. Stadtratsbeschluss eingesetzt: Luise-Kiesselbach-Heim, Einsteinstr. 110, München Leonhard-Henninger-Haus, Gollierstr. 75, München Haus St.Josef der MÜNCHENSTIFT ggmbh, Luise-Kiesselbach-Platz 2, München Hans-Sieber-Haus der MÜNCHENSTIFT ggmbh, Manzostr. 105, München Damenstift am Luitpoldpark, Parzivalstr. 63, München St. Josefs-Heim, Preysingstr , München Sozialzentrum Giesing, Schwanseestr. 14, München AW-Dorf Hasenbergl, Stösserstr , München Heim für blinde Frauen, Winthirstr. 20, München. Mit der Schulung der Freiwilligen-Beauftragten hat das Sozialreferat das Münchner Bildungswerk und das Evangelische Bildungswerk München beauftragt. Diese Schulung der Freiwilligen-Beauftragten wird über das Sozialreferat im Rahmen von Schulungen für Bürgerschaftliches Engagement über die beiden Bildungswerke bezuschusst. Die Schulungen, bei denen die Freiwilligen-Beauftragten aus den 9 Heimen und weitere Mitarbeiterinnen, die in ihren Heimen mit dem Einsatz von Helfern befasst sind, teilnahmen, umfassten 5 Treffen im Jahr 2003, die jeweils einen halben Tag dauerten.

2 Seite 2 Statt eines zusammenfassenden Berichts wurde während der Schulungen die Stoffsammlung Freiwilliges Engagement im Altenheim (Anlage 1) erstellt, mit der sowohl der Ist- Stand, als auch Wünsche und nächste Schritte zu den folgenden 7 Themen erarbeitet wurden: - Was können freiwillig Engagierte in unserem Haus tun? - Welche rechtlichen und strukturellen Rahmenbedingungen bieten wir an? - Wie begleiten wir die Arbeit der Freiwilligen in unserem Haus? - Welche Anerkennungsformen für freiwillig Engagierte gibt es in unserem Haus? - Wie funktioniert z. Z. die Zusammenarbeit zwischen hauptamtlichen MitarbeiterInnen und Freiwilligen? - Wie viele Freiwillige haben wir derzeit? Wie gewinnen wir sie? - Platz für Träume, woran hakt`s, was könnte zur Realisierung beitragen? Zudem entwickelten die Mitglieder der o.g. Schulungsgruppe Beispiele für Arbeitsgrundlagen, die künftig allen Heimen zur Verfügung stehen: - für das Erstgespräch mit freiwilligen Helferinnen und Helfern (Anlage 2) - einen Helfer-Profilbogen (Anlage 3) - eine Checkliste zur Vermittlung an eine Heimbewohnerin oder einen Heimbewohner (Anlage 4). Um die Beantragung der Helferaufwandsentschädigung zu vereinheitlichen wurde zusammen mit dem Sozialreferat ein Antragsformular entwickelt, das allen Heimen seit Juni 2003 zur vereinfachten Beantragung von Stiftungsmitteln für die Besuchsdienste bei bedürftigen Heimbewohnern zur Verfügung steht (Anlage 5). Die folgenden Tätigkeitsbereiche im Heim werden von den im Jahr 2003 bezuschussten Freiwilligen-Beauftragten wahrgenommen. Zu diesen Tätigkeiten bestand Konsens, dass sie zu den Grundleistungen gehören, die zum Einsatz und der Begleitung von Helfern notwendig sind: - Einführung neuer Helfer mit Erstgespräch und Informationsmaterial über das Heim Bereitstellen von Arbeitsmaterial und Informationen für den Einsatz - Koordinierung der Einsätze der Helfer - Kontakt herstellen zwischen dem Helfer, den Mitarbeitern auf der Station und dem neuen Bewohner ggf. auch dessen Angehörigen - erreichbarer Ansprechpartner sein für die Helferinnen und Helfer - Ansprechpartner sein für Bedarfsmeldungen von Angehörigen oder Mitarbeitern Begleitung der Freiwilligen, einschl. Freiwilligen-Treffen, Fortbildungen und Anerkennungsformen - Bei der Klärung von Fragen und Problemen zur Verfügung stehen, auch Informationen über die Helfer weitergeben an die Stationsleitungen, Pflegeüberleitungskraft und Heimleitung, Austausch auch über Erfolge und positive Wirkungen des Helfereinsatzes. Aus ihren Tätigkeitsbereichen, die diese Grundleistungen beinhalten, aber auch zusätzliche Leistungen und Anforderungen enthalten, haben die Freiwilligen-Beauftragen eine Zusammenschau erstellt. Bedingt durch spezifische Anforderungen in den einzelnen Heimen und eine sehr unterschiedlich ausgeprägte Helferkultur bei den einzelnen Heimträgern wurde bisher lediglich eine Zusammenschau in Form eines Kataloges über die möglichen Tätigkeitsbereiche von Freiwilligen-Beauftragten erstellt (Anlage 6).

3 Seite 3 Um daraus die notwendigen Tätigkeiten zum gezielten Einsatz von Helferinnen und Helfern für den Besuchsdienst im Heim herauszuarbeiten, ist aus dieser Grundlage ein Katalog der Tätigkeiten weiter zu entwickeln. Ein Materialordner für freiwilliges Engagement im Alten- und Pflegeheim, der auf den Erfahrungen von Helferinnen und Helfern und Kursteilnehmern für Schulungen von ehrenamtlicher Tätigkeit im Heim basiert, konnte dieses Jahr, gefördert vom bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen erscheinen. Helferinnen und Helfer haben darin eine Menge Erfahrungen, Ideen, Arbeitsmittel und Literatur für ihre Tätigkeit entwickelt und zusammengetragen. Für den Materialordner wurden erprobte Arbeitsunterlagen ausgetauscht, gesammelt und zusammengestellt. Der Materialordner steht allen Helfern im Besuchsdienst über die Heime zur Verfügung und kann von jedem Interessierten über das evangelische Bildungswerk München und das Münchner Bildungswerk für eine Schutzgebühr von 10,- erworben werden. In den 9 Heimen, in denen die Freiwilligen-Beauftragten tätig sind, sind insgesamt 209 Helfer eingesetzt (durchschnittlich 23 Helfer). Für Besuchsdienste im Heim ist eine Zunahme der Helfereinsätze zu beobachten. Seit 1998 gibt es die Möglichkeit für Heimbewohner, die unterhalb der Bedürftigkeitsgrenze liegen, 30,- /monatl. als Aufwandsentschädigung über Stiftungsmittel im Sozialreferat zu beantragen. In den letzten Jahren wurde diese Aufwandsentschädigung für jeweils ca. 100 Heimbewohnerinnen und Heimbewohner im Jahr in Anspruch genommen. In diesem Jahr wurden von 22 Münchner Pflegeheimen bereits für über 220 Bewohner Aufwandsentschädigungen für Besuchsdienste beantragt. Ziel ist es, dass die von den Freiwilligen-Beauftragten in den 9 Heimen erarbeiteten Grundlagen von allen Münchner Pflegeheimen aufgegriffen und umgesetzt werden können. Es ist anzustreben, dass künftig alle Heime einen ihrer Mitarbeiter oder eine ihrer Mitarbeiterinnen als Freiwilligen-Beauftragten benennen, der die entsprechenden Aufgaben zum Einsatz und der Begleitung der Helferinnen und Helfer wahrnimmt. Eine Anerkennung eines Zeitbudgets über die Pflegekassen ist hierfür nicht zu erwarten. Daher ist es erforderlich, dies im Rahmen der vorhandenen Personalkapazität durch Zuordnung des Auftrages zu bewerkstelligen. Helfereinsätze können zu einer großen Bereicherung, ergänzend zur Pflege und Versorgung im Heimalltag werden, wenn sie gezielt und gut organisiert sind. Um mit den Mitarbeitern in den 9 o.g. Heimen einen Tätigkeitskatalog für Helfereinsätze für alle Münchner Pflegeheime zu erstellen, wäre es notwendig über Stiftungsmittel die Finanzierung von 2 Wochenstunden für ein weiteres Jahr bis Ende 2004 zu ermöglichen. Dies würde die Bereitstellung von Stiftungsmitteln i. H. von insgesamt ,- erfordern. Der Betrag in Höhe von ,- kann aus Stiftungsmitteln wie folgt finanziert werden: Es können 2.808,- aus der Sibylla Schmidt-Stiftung für das Heim für blinde Frauen, 8.424,- aus der Karolina Bernstetter-Stiftung und ,- aus der Karolina Enhuber- Stiftung für die übrigen acht Heime übernommen werden. Aus der Tätigkeit der 9 Freiwilligen-Beauftragten könnten bis Ende 2004 die Erkenntnisse, Erfahrungen und Arbeitsergebnisse so genutzt werden, dass daraus übertragbar auf alle *

4 Seite 4 Münchner Pflegeheime Hinweise für ein Grundkonzept für die Freiwilligen-Arbeit entwickelt werden können. Faltblätter zur Gewinnung von Helfern, Infobroschüren über das Heim und Grundlageninformationen für den Einsatz des Helfers, werden so zusammengestellt, dass sie von den jeweiligen Heimen für ihre Zwecke entsprechend verwendet werden können, bzw. vorhandene Informationsmaterialien entsprechend optimiert werden können. Es wäre dringend erforderlich den Umgang mit Ehrenamtlichen und den Einsatz von Besuchsdiensten im Heim auch in den Unterrichtsstoff der Altenpflegeausbildung bzw. Weiterbildung mit aufzunehmen. Auch die aktuell vom KDA herausgegebenen Materialien zur bundeseinheitlichen Altenpflegeausbildung enthalten hierüber keine Hinweise. Diese Anregung zur Implementierung in den Unterrichtsstoff wird unter Verwendung der bis Ende 2004 vorhandenen Materialien vom Sozialreferat an die Münchner Altenpflegeschulen weitergegeben. Das Sozialreferat weist darauf hin, dass im vorliegenden Fall der Ausschuss als Organ der Stiftungen beschließt. Dabei sind ausschließlich die Belange und Interessen der Stiftungen zu vertreten. Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Benker, dem Verwaltungsbeirat, Herrn Stadtrat Straßer, der Stadtkämmerei, dem Personal und Organisationsreferat, der Frauengleichstellungsstelle, dem städt. Beraterkreis Behinderte, dem Seniorenbeirat und der Beauftragten des Oberbürgermeisters für den Altenpflegebereich ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. wie in der gemeinsamen Sitzung des Sozialhilfeausschusses und des Sozialausschusses vom Der Sozialausschuß hat die Annahme des Referentenantrages in folgender Fassung beschlossen bzw. empfohlen: Der Sozialausschuß beschließt als Senat: 1. Der Bedarf gem. NBP wird genehmigt. 2. Das Planungskonzept mit Baukosten von 1,35 Mio.DM (ohne Leistungen von Architekten und Ingenieuren) wird nach Maßgabe der vorgelegten Entwurfspläne genehmigt. Werden diese Baukosten gesenkt, so erhöht sich das Honorar des Architekten gem. Honorarordnung. 3. Abweichend von den Hochbau-Richtlinien wird gleichzeitig die Projektgenehmigung erteilt. 4. Das Kommunalreferat wird - vorbehaltlich der Genehmigung des Mehrjahresinvestitionsprogramms durch die Vollversammlung des Stadtrates beauftragt, die Ausführung vorzubereiten.

5 Seite 5 5. Das Sozialreferat wird beauftragt, die Ausführungsgenehmigung herbeizuführen. 6. Die Baukosten werden aus Mitteln der nichtrechtsfähigen Heinrich Flaschenträger- Elisabeth-Rath-Stiftung finanziert. Der Sozialausschuß beschließt als vorberatender Ausschuß: 7. Der Entwurf des Mehrjahresinvestitionspgogramms wird in der Investitionsliste 1 bei der Investitionsgruppe 8900, Kenn-Nr. 2, wie folgt geändert: Gesamtkosten Jahresraten des Programmzeitraumes (in Tausend DM) alt B Z neu B Z II. Antrag des Referentenwie in der gemeinsamen Sitzung des Sozialhilfeausschusses und des Sozialausschusses vom durch den Sozialausschuß beschlossen bzw. empfohlenen Fassung, jedoch mit folgender Richtigstellung von Ziffer 2 und 7: 1. Zur Bezuschussung von Freiwilligen-Beauftragten in 9 Pflegeheimen werden für das Jahr 2004 Stiftungsmittel in einer Gesamthöhe von ,- aus der Sibylla Schmidt- Stiftung, Karolina Bernstetter-Stiftung und Karolina Enhuber-Stiftung zur Verfügung gestellt. Die Stiftungsmittel dienen der Weiterentwicklung der Freiwilligenarbeit in den Heimen. Die erarbeiteten Grundlagen aus den 9 Heimen stehen anschließend allen Heimen zur Verfügung und werden über die Heimträger so weit wie möglich auf alle Heime übertragen mit dem Ziel, dass künftig in jedem Heim ein Freiwilligen-Beauftragter mit entsprechenden Aufgaben benannt werden kann Das Sozialreferat wird beauftragt, dem Stadtrat nach Beendigung der Bezuschussung der 9 Heime bis Ende 2004 über die Arbeit der Freiwilligen-Beauftragten zu berichten, und den Tätigkeitskatalog und die entwickelten Grundlagen allen Heimen zur Verfügung zu stellen. bei der Investitionsgruppe 8900, Kenn-Nr. 2, wie folgt geändert: Gesamtkosten Jahresraten des Programmzeitraumes (in Tausend DM) alt B Z neu B *) Z *) *) incl DM für Architekt- und Ingenieurleistungen *

6 Seite 6 III. Beschluss nach Antrag. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der / Die Vorsitzende Der Referent Fried- Dr. Gertraud Burkert rich Graffe Ober/Bürgermeister/in Berufsm. Stadtrat IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenografischen Sitzungsdienst an das Direktorium - Dokumentationsstelle an die Stadtkämmerei an das Revisionsamt an die Frauengeleichstellungsstelle an die Beauftragte des Oberbürgermeisters für den Altenpflegebereich z. K. V. Wv. Sozialreferat 1. Die Übereinstimung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. An das Personal- und Organisationsreferat An den Seniorenbeirat An den städt. Beraterkreis Behinderte z. K. Am I.A.

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