KEPLER Österreich Aktienfonds

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1 KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. KEPLER Österreich Aktienfonds Rechenschaftsbericht 2004/2005

2 Rechenschaftsbericht für das 2. Geschäftsjahr vom bis zum Die KEPLER-FONDS KAG arbeitet nach den Qualitätsstandards der Vereinigung österreichischer Investmentgesellschaften (VÖIG). Seite 2

3 Inhaltsverzeichnis Gesellschafter und Organe der KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. 4 KEPLER Österreich Aktienfonds - Miteigentumsfonds gem. 20 InvFG 5 Ertragsrechnung Wertentwicklung des Rechnungsjahres (Fonds-Performance) 6 Fondsergebnis 6 Entwicklung des Fondsvermögens 7 Verwendungs(Herkunfts-)rechnung 7 Kapitalmarktbericht + Anlagepolitik 8 Zusammensetzung des Fondsvermögens per 31. März Vermögensaufstellung 10 Bestätigungsvermerk 14 Steuerliche Behandlung für Ausschüttungsanteile 15 Steuerliche Behandlung für Thesaurierungsanteile 16 Verwaltete Kapitalanlagefonds 17 Anhang: Fondsbestimmungen Seite 3

4 KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h Linz, Europaplatz 1 a Telefon: (0732) Telefax: (0732) Gesellschafter: Staatskommissäre: Aufsichtsrat: Geschäftspolitischer Beirat: Depotbank: Geschäftsführung: Prokuristen: Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Aktiengesellschaft OÖ. Landesbank AG OÖ. Versicherung AG Oberrätin Mag. Jutta Raunig Oberrätin Mag. Ingrid Oberleitner VDStv. Dr. Heinrich Schaller (bis ), MMag. Martin Schaller (ab ), Dir. Mag. Alois Mayrhofer, Dir. Stv. Mag. Johann Schillinger, Abt. Dir. Mag. Herbert Ackerl, Horst Lukas, Dir. Mag. Rainer Burgstaller Vst.-Dir. Dr. Georg Starzer, GD Dr. Andreas Mitterlehner, GD Dr. Wolfgang Weidl Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Aktiengesellschaft Andreas Lassner, Dr. Robert Gründlinger Rudolf Gattringer, Mag. Uli Krämer, Mag. Bernhard Hiebl, Alexander Preisinger, Mag. Michael Bumberger, Mag. Dr. Manfred Nosek, Dipl.-Vw. Markus Götz Seite 4

5 KEPLER Österreich Aktienfonds Sehr geehrte Anteilinhaber! Die KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. erlaubt sich, den Rechenschaftsbericht des KEPLER Österreich Aktienfonds - Miteigentumsfonds gem. 20 InvFG - für das 2. Geschäftsjahr vom 1. April 2004 bis zum 31. März 2005 vorzulegen. Vergleich der Fondsdaten zum Berichtsstichtag gegenüber dem Beginn des Berichtszeitraumes Fondsdaten in EUR per per EUR EUR Fondsvolumen , ,22 errechneter Wert je Ausschüttungsanteil 154,79 220,10 Ausgabepreis je Ausschüttungsanteil 161,00 228,90 errechneter Wert je Thesaurierungsanteil 154,79 221,04 Ausgabepreis je Thesaurierungsanteil 161,00 229,90 Ausschüttung/Auszahlung in EUR per per Ausschüttung je Ausschüttungsanteil 1,0000 2,5000 Auszahlung je Thesaurierungsanteil 0,3053 1,6182 EUR EUR Wertentwicklung für das 2. Geschäftsjahr 43,07% Wertentwicklung für das Kalenderjahr ,46% Umlaufende KEPLER Österreich Aktienfonds-Anteile zum Berichtsstichtag: Ausschüttungsanteile per ,00 Absätze ,00 Rücknahmen ,00 Ausschüttungsanteile per ,00 Thesaurierungsanteile per ,89 Absätze ,73 Rücknahmen 7.348,17 Thesaurierungsanteile per ,45 Seite 5

6 Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens in EUR Wertentwicklung im Berichtszeitraum EUR Ermittlung nach OeKB-Berechnungsmethode: pro Anteil in Fondswährung (EUR) ohne Berücksichtigung eines Ausgabeaufschlages Ausschüttungsanteilanteile Thesaurierungs- Anteilswert am Beginn des Rechnungsjahres 154,79 154,79 Ausschüttung am (entspricht 0,0063Anteilen) 1) 1, Auszahlung (KESt) am (entspricht 0,0019 Anteilen) 1) - 0,3053 Anteilswert am Ende des Rechnungsjahres 220,10 221,04 Gesamtwert inkl. (fiktiv) durch Ausschüttung/Auszahlung erworbene Anteile 221,49 221,46 Nettoertrag pro Anteil 4) 66,70 66,67 Wertentwicklung eines Anteils im Berichtszeitraum 43,07% 2. Fondsergebnis A) Realisiertes Fondsergebnis Erträge (ohne Kursergebnis) Zinsenerträge + 471,98 Zinsenaufwendungen - 140,02 Dividendenerträge ,95 Sonstige Erträge + 0, ,91 Aufwendungen Vergütung KAG ,72 Vergütung Depotbank ,44 Sonstige Verwaltungsaufwendungen , ,09 Ordentliches Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,82 Total Expense Ratio 1,40% 1) 2) Realisiertes Kursergebnis Realisierte Gewinne ,98 derivative Instrumente + 0,00 Realisierte Verluste ,00 derivative Instrumente - 0,00 Realisiertes Kursergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,98 Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,80 B ) Nicht realisiertes Kursergebnis 1) 2) Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses ,88 C ) Ertragsausgleich Ertragsausgleich ,09 Fondsergebnis gesamt ,77 1) Rechenwert für einen Ausschüttungsanteil am (Ex Tag) EUR 159,03 für einen Thesaurierungsanteil EUR 159,73 2) Realisierte Gewinne und realisierte Verluste sind nicht periodenabgegrenzt und stehen nicht unbedingt in Beziehung zu der Wertentwicklung des Fonds im Rechnungsjahr. 3) Kursergebnis gesamt, ohne Ertragsausgleich (realisiertes Kursergebnis ohne Ertragsausgleich, zuzüglich Veränderungen des nicht realisierten Kursergebnisses) EUR ,86 4) Der Unterschied in der Wertentwicklung von Ausschüttungs- und Thesaurierungsanteilen ist auf Rundungen zurückzuführen. Seite 6

7 3. Entwicklung des Fondsvermögens EUR Fondsvermögen am Beginn des Rechnungsjahres 5) ,73 Ausschüttung am (1,0000 x Anteile) Ausschüttung (für Ausschüttungsanteile) ,00 Auszahlung am (0,3053 x ,764 Anteile) Auszahlung (für Thesaurierungsanteile) ,08 Mittelveränderung Saldo Zertifikatsabsätze und -rücknahmen (exkl. Ertragsausgleich) ,80 Fondsergebnis gesamt (das Fondsergebnis ist im Detail im Punkt 2. dargestellt) ,77 Fondsvermögen am Ende des Rechnungsjahres 6) ,22 4. Verwendungs(Herkunfts-)rechnung Ausschüttung/Auszahlung/Wiederveranlagung Ausschüttung am für ,00 Ausschüttungsanteile zu je EUR 2, ,50 Auszahlung (KESt) am für ,448 Thesaurierungsanteile zu je EUR 1, ,38 Wiederveranlagung für ,448 Thesaurierungsanteile und Vortrag KESt (EUR 1,81) , , ,51 Realisiertes Fondsergebnis (inkl. Ertragsausgleich) ,89 Aufwand- und Verlustabdeckung/Gewinnübertrag Aufwands- und Verlustabdeckung aus der Substanz + 0,00 Gewinnübertrag auf die Substanz + 0,00 + 0,00 Veränderung des Gewinnvortrages 7) Gewinnvortrag aus dem Vorjahr ,36 Gewinnvortrag in die Folgeperiode , , ,51 5) Anteilsumlauf zu Beginn des Rechnungsjahres: ,000 Ausschüttungsanteile; ,892 Thesaurierungsanteile 6) Anteilsumlauf zu Ende des Rechnungsjahres: ,000 Ausschüttungsanteile; ,448 Thesaurierungsanteile 7) Inklusive Ertragsausgleich für das realisierte Kursergebnis, soweit dieser nicht in den Ausschüttungen (Auszahlungen) bzw. Wiederveranlagungen enthalten ist bzw. war Seite 7

8 Kapitalmarktbericht Die internationalen Aktienmärkte zeigten sich während der gesamten Berichtsperiode unentschlossen. Das wirtschaftliche Umfeld entwickelte sich allgemein positiv, wovon die globalen Aktienindizes aufgrund einiger Belastungsfaktoren jedoch nur leicht profitieren konnten. Richtungsweisende Faktoren waren neben der konjunkturellen Entwicklung unter anderem die Präsidentschaftswahlen in den USA, die Leitzinserhöhungen durch die amerikanische Notenbank Fed sowie eine starke europäische Gemeinschaftswährung. Als größte Belastung erwies sich jedoch der Rohölpreis, welcher sich im Berichtszeitraum um rund 64 % verteuerte (EUR- Basis). Nach starken Kursschwankungen legten die wichtigsten Indizes - mit Ausnahme der amerikanischen und japanischen Börsen - an Wert zu. Der heimische Leitindex ATX koppelte sich vom internationalen Trend deutlich ab und verbesserte seine Performance im um rund 44 %. Am 28. Februar überwand der Aktienindex der Wiener Börse erstmals die Marke von Punkten, konnte dieses hohe Niveau bis zum Ende aber nicht halten und beendete die Berichtsperiode mit einem Wert von 2.632,90 Zählern. Die VA Tech Aktie fiel mit 21. Februar 2005 aus dem ATX. Hingegen wurden mit 21. März diesen Jahres zwei Unternehmen - Schöller-Bleckmann und Agrana - neu in den Index aufgenommen, der nun 21 Werte umfasst. Zu den größten Gewinnern des ATX gehörten BETandWIN.com (+225 %), Andritz AG (+88,05 %) und Bank Austria (+79,90 %). Die Austrian Airlines (-34,85 %) mussten hingegen als einziger Wert im ATX einen großen Verlust hinnehmen. Die positive Entwicklung des Marktes ist vor allem auf eine günstige Bewertung der heimischen Unternehmen zurückzuführen. Weitere Vorteile sahen Anleger in der Senkung der Körperschaftssteuer von 34 auf 25 % sowie im Engagement vieler österreichischer Unternehmen in der Wachstumsregion Osteuropa. Highlights der Berichtsperiode am österreichischen Aktienmarkt in einem kurzen Rückblick: Der österreichische Mineralölkonzern OMV AG hat im Dezember 2004 die Mehrheitsübernahme der rumänischen SNP Petrom S.A. abgeschlossen. Laut Konzern wurden für den Erwerb der 33,34-%igen Beteiligung an dem rumänischen Ölkonzern insgesamt 669 Millionen Euro an die staatliche Privatisierungsbehörde bezahlt. Im Rahmen einer Kapitalerhöhung wurden die OMV-Anteile auf 51 % aufgestockt. Nach monatelangem Tauziehen ist der Deal zwischen VA Technologie und Siemens unter Dach und Fach. Das erste Übernahmeangebot im September 2004 scheiterte aufgrund wenig positiver Rahmenbedingungen. Ein zweites Angebot von 55 Euro je Aktie folgte im Dezember 2004, welches im Jänner 2005 auf 65 Euro erhöht wurde. Mittlerweile hält der deutsche Industriekonzern 97 % an der VA Technologie. Der österreichische Verpackungskonzern Constantia Packaging AG legte im März 2005 die vorläufigen Zahlen für das Geschäftsjahr 2004 vor und meldete das beste Ergebnis in der Unternehmensgeschichte. Demnach konnte das Konzernergebnis von 20,3 Millionen Euro auf 37,7 Millionen Euro bzw. das Ergebnis je Aktie von 1,21 Euro auf 2,25 Euro erhöht werden. Ein Blick auf die weltweiten Kapitalmärkte zeigt im Berichtszeitraum folgendes Bild (EUR-Basis): ATX + 43,72% DAX + 12,76 % Dow Jones Euro Stoxx ,97 % Dow Jones Industrials - 1,79 % NASDAQ Index - 4,41 % NIKKEI Index - 7,39 % TOPIX Index - 6,75 % Anlagepolitik Die Anlagepolitik des KEPLER Österreich Aktienfonds, die auf ein Investment in Aktien mit guten Wachstumsaussichten bei gleichzeitig attraktiver Bewertung ausgelegt ist, wurde beibehalten. Die Strategie, Aktien nachhaltig profitabler Unternehmen zu einem angemessenen Preis zu kaufen, hat sich bisher bewährt und so konnte im Berichtszeitraum eine Wertsteigerung von rund 43 % lukriert werden. Im KEPLER Österreich Aktienfonds kam es hinsichtlich der Titelselektion zu folgenden Veränderungen: Aufgestockt wurden u.a. Fabasoft (Software) und Schöller-Bleckmann (Energie), reduziert wurden die Positionen von Austrian Airlines (Luftfahrt), Wolford (Konsum zyklisch) und Böhler-Uddeholm (Grundstoffe). Die größten Positionen im Fonds waren OMV, Erste Bank, Telekom Austria und Wienerberger. Seite 8

9 Zusammensetzung des Fondsvermögens per Wertpapiere EUR % Aktien Euro ,21 99,92 Summe Aktien ,21 99,92 Summe Wertpapiere ,21 99,92 2. Bankguthaben 7.841,77 0,08 Bankguthaben auf EUR lautend 7.841,77 0,08 Guthaben in sonstigen EU-Währungen 0,00 0,00 Fremdwährungsguthaben 0,00 0,00 3. Abgrenzungen 297,41 0,00 Abgegrenzte Dividendenansprüche 0,00 0,00 Anteilige Zinsen (aus Wertpapieren und Bankguthaben) 223,06 0,00 Einschüsse (initial margin) 0,00 0,00 Sonstige Ansprüche 74,35 0,00 4. Sonstige Verbindlichkeiten -100,17 0,00 Fondsvermögen ,22 100,00 Seite 9

10 Vermögensaufstellung per 31. März 2005 in EUR Seite 10

11 WP-Bezeichnung WHG Bestand Käufe Verkäufe Kurs Kurswert %-Anteil Zugänge Abgänge in EUR am Fondsvermögen Aktien Aktien in Euro AGRANA BETEILIGUNGS-AG EUR , ,50 2,76 AUSTRIAN AIRLINES AG EUR , ,40 0,35 LENZING AG AKTIEN O.N. EUR , ,00 2,00 CROSS HOLDING AG EUR , ,00 0,91 ERSTE ÖSTERR. SPAR-CASSE STAMMAKT. EUR , ,50 8,46 GENERALI HOLDING VIENNA AG EUR , ,40 1,52 RHI AG EUR , ,80 2,73 TELEKOM AUSTRIA AG EUR , ,00 7,67 ANDRITZ AG EUR , ,20 3,87 MIBA AG EUR , ,50 0,50 BWT AG EUR , ,00 1,48 EVN ENERGIE-VERSORGUNG NOE AG EUR , ,00 4,00 OMV AG EUR , ,00 9,84 ÖSTERREICHISCHE ELEKTRIZITÄTSW. EUR , ,00 4,99 INVESTKREDIT BANK AG EUR , ,50 0,93 PALFINGER AG AKTIE EUR , ,00 2,62 FRAUENTHAL HLDG.AG EUR , ,00 0,25 BETANDWIN. COM INT. AKT. O.N. EUR , ,50 2,25 FABASOFT AG O.N. EUR , ,60 0,94 SEMPERIT AG HOLDING EUR , ,00 2,73 UNIQA VERSICHERUNGEN AG EUR , ,80 0,34 WIENERBERGER BAUSTOFFINDUSTRIE AG EUR , ,70 6,79 WOLFORD AG EUR , ,00 0,28 BOEHLER-UDDEHOLM AG EUR , ,20 4,71 S + T SYSTEM INTEG.+TECHNO.DIST.AG EUR , ,00 1,41 WIENER STÄDTISCHE ALLG. VERS. AG EUR , ,00 0,52 FLUGHAFEN WIEN AG EUR , ,00 4,18 ROSENBAUER INTERNATIONAL AG EUR , ,00 0,80 VOEST-ALPINE STAHL AG EUR , ,00 6,08 MAYR-MELNHOF KARTON AG EUR , ,10 3,93 CONSTANTIA-VERPACKUNGEN AG EUR , ,60 1,63 SCHOELLER-BLECKM. OILFIELD EQU.AG EUR , ,40 2,60 SCHOELLER-BLECKM. OILFIELD EQU.AG EUR ,00 0,01 0,00 AT&S AUSTRIA TECHNOL. & SYSTEMT. EUR , ,90 0,87 BACA INH.AKT.O.N. EUR , ,60 4,98 SUMME DER AMTLICH GEHANDELTEN WERTPAPIERE ,21 99,92 SUMME WERTPAPIERVERMÖGEN ,21 99,92 BANKGUTHABEN 7.841,77 0,08 EUR-GUTHABEN 7.841,77 0,08 GUTHABEN IN SONSTIGEN EU- WÄHRUNGEN 0,00 0,00 GUTHABEN IN SONSTIGEN WÄHRUNGEN 0,00 0,00 ABGRENZUNGEN 297,41 0,00 ZINSANSPRÜCHE 223,06 0,00 DIVIDENDENANSPRÜCHE 0,00 0,00 EINSCHÜSSE 0,00 0,00 SONSTIGE ANSPRÜCHE 74,35 0,00 VERBINDLICHKEITEN -100,17 0,00 SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN -100,17 0,00 FONDSVERMÖGEN ,22 100,00 Seite 11

12 AUSSCHÜTTUNGSANTEILWERT 220,10 THESAURIERUNGSANTEILWERT 221,04 UMLAUFENDE ANTEILE STK ,45 Während des Berichtszeitraumes getätigte Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, soweit sie nicht in der Vermögensaufstellung angeführt sind: WP-Bezeichnung Währung Käufe Verkäufe Aktien AGRANA BETEILIGUNGS-AG BEZUGSRECHT EUR EVN AG BEZUGSRECHT EUR OMV BZR AK BEZUGSRECHT EUR OMV BZR WA BEZUGSRECHT EUR VA TECHNOLOGIE AG EUR WIENERBERGER AG BEZUGSRECHT EUR Optionsscheine CENTROBANK OS AUF TELEKOM AUSTRIA EUR Seite 12

13 Zusammensetzung des Fondsvermögens Bankguthaben, Abgrenzungen 0,08% EUR 99,92% Linz, im April 2005 KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Andreas Lassner Dr. Robert Gründlinger Seite 13

14 Bestätigungsvermerk Wir erteilen dem unverkürzten, deutschsprachigen Rechenschaftsbericht zum 31. März 2005 der über den von ihr verwalteten KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h., Linz, KEPLER Österreich Aktienfonds Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG den nachstehenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk: Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtgemäßen Prüfung auf Grund der für das Vermögen des KEPLER Österreich Aktienfonds, Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG, geführten Bücher und Schriften sowie der uns von der Geschäftsführung erteilten Aufklärungen und Nachweise entspricht der Rechenschaftsbericht über das Rechnungsjahr vom 1. April 2004 bis zum 31. März 2005 den gesetzlichen Vorschriften. Die Vorschriften des Bundesgesetzes über Kapitalanlagefonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen wurden eingehalten. Linz, am 2. Mai 2005 KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft (Mag. Martha Kloibmüller) Wirtschaftsprüfer und Steuerberater (Mag. Heinz Filnkößl) Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Rechenschaftsberichtes in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (zb Verkürzung oder Übersetzung in andere Sprachen) darf ohne unsere Genehmigung weder der Bestätigungsvermerk zitiert noch auf unsere Prüfung verwiesen werden. Seite 14

15 Privatanleger Betriebl. Anleger Betriebl. Anleger Privatstiftung Natürliche Person Juristische Person (Einkünfte aus Kapitalvermögen) EUR EUR EUR EUR Ausschüttung vor Abzug der KESt (KEST II und III) 2,5000 2,5000 2,5000 2,5000 Einbehaltene in- und ausländische Abzugssteuern 0,7880 0,7880 0,7880 0,7880 Steuerpflichtige ausschüttungsgleiche Substanzgewinne 6,5318 0,0000 0,0000 6,5318 Ertrag 9,8198 3,2880 3,2880 9,8198 Steuerfreie ausgeschüttete Substanzgewinne bzw. Neutralisierung Ertragsausgleich Dividenden 2, ,1094 Verbleibender Ertrag 7,7104 3,2880 3,2880 7,7104 Hievon endbesteuert 7,7104 1, Steuerfreie Beteiligungserträge gem 10 (1) KStG 1,1774 1,1774 In der Privatstiftung steuerfrei 1) 0,0000 Steuerpflichtige Einkünfte aus Steuerliche Behandlung der Ausschüttung KEPLER Österreich Aktienfonds (AT ) vom bis zum Ausschüttung am Kapitalvermögen 0,0000 bzw. aus Gewerbebetrieb 2,1094 für KöSt relevant 3) 2,1106 6,5330 Im Ausland entrichtete Steuern: anrechenbar 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 rückforderbar 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Österr. KESt I (auf Dividenden) 0,9422 0,9422 0,9422 0,9422 Österr. KESt II (auf Zinsen) 2) 0,0002 0,0002 0,0002 0,0000 Österr. KESt II (auf ausländische Dividenden) 2) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Österr. KESt III (auf Substanzgewinne) 2) 1,6329 1,6329 1,6329 0,0000 Erbschaftssteuerwert 0, Zinserträge, die einem inländischen KESt-Abzug unterliegen 0,0012 0,0012 0,0012 0,0000 Ausländische Dividenden, die einem KESt Abzug unterliegen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Substanzgewinne, die einem inländischen KESt-Abzug unterliegen 6,5318 6,5318 6,5318 0,0000 1) In der Privatstiftung nur steuerfrei, wenn keine Entlastung aufgrund eines DBA erfolgt. 2) Sämtliche KESt II entfallen bei betrieblichen Anlegern/juristischen Personen, wenn eine KESt-Befreiungserklärung vorliegt; Privatstiftungen sind ex lege von sämtlichen KESt II befreit; KESt III entfällt auch bei betrieblichen Anlegern/natürlichen Personen bei Vorliegen einer Betriebsvermögenserklärung. Der jeweilige KESt-Betrag wird auf das Konto des Anlegers überwiesen. 3) Dieser Betrag unterliegt in der Privatstiftung der Zwischenbesteuerung. Alle Angaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt steuerpflichtig sind. Seite 15

16 Steuerliche Behandlung der ausschüttungsgleichen Erträge KEPLER Österreich Aktienfonds (AT ) vom bis zum KESt Auszahlung am Privatanleger Betriebl. Anleger Betriebl. Anleger Privatstiftung Natürliche Person Juristische Person (Einkünfte aus Kapitalvermögen) EUR EUR EUR EUR Ausschüttungsgleicher steuerpflichtiger Ertrag 0,2516 0,2516 0,2516 0,2516 Einbehaltene in- und ausländische Abzugssteuern 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Steuerpflichtige ausschüttungsgleiche Substanzgewinne 6,4710 0,0000 0,0000 6,4710 Ertrag 6,7226 0,2516 0,2516 6,7226 Hievon endbesteuert 6,7226 0, Steuerfreie Beteiligungserträge gem 10 (1) KStG 0,2501 0,2501 In der Privatstiftung steuerfrei 1) 0,0000 Steuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen 0,0000 bzw. aus Gewerbebetrieb 0,0000 für KöSt relevant 3) 0,0015 6,4725 Im Ausland entrichtete Steuern: anrechenbar 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 rückforderbar 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Österr. KESt I (auf Dividenden) 0,5982 0,5982 0,5982 0,5982 Österr. KESt II (auf Zinsen) 2) 0,0005 0,0005 0,0005 0,0000 Österr. KESt II (auf ausländische Dividenden) 2) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Österr. KESt III (auf Substanzgewinne) 5) 1,6177 1,6177 1,6177 0,0000 Erbschaftssteuerwert 0, Auszahlungsbetrag gem 13 InvFG (entspricht der ausgewiesenen KESt II und III) 2) 1,6182 1,6182 1,6182 1,6182 Zinserträge, die einem inländischen KESt-Abzug unterliegen 0,0015 0,0015 0,0015 0,0000 Ausländische Dividenden, die einem KESt Abzug unterliegen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Substanzgewinne, die einem inländischen KESt-Abzug unterliegen 6,4710 6,4710 6,4710 0,0000 1) In der Privatstiftung nur steuerfrei, wenn keine Entlastung aufgrund eines DBA erfolgt. 2) Sämtliche KESt II entfallen bei betrieblichen Anlegern/juristischen Personen, wenn eine KESt-Befreiungserklärung vorliegt; Privatstiftungen sind ex lege von sämtlichen KESt II befreit; KESt III entfällt auch bei betrieblichen Anlegern/natürlichen Personen bei Vorliegen einer Betriebsvermögenserklärung. Der jeweilige KESt-Betrag wird auf das Konto des Anlegers überwiesen. 3) Dieser Betrag unterliegt in der Privatstiftung der Zwischenbesteuerung. Alle Angaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt steuerpflichtig sind. Seite 16

17 Verwaltete Kapitalanlagefonds per Publikumsfonds Kategorie Veranlagungsschwerpunkt AFP 100 Select Miteigentumsfonds gem. 20a InvFG 100 % Aktien AFP 50 Select Miteigentumsfonds gem. 20a InvFG 50 % Aktien/ 50 % Anleihen Asset Management 10:90 Miteigentumsfonds gem. 20 InvFG 10 % Aktien, 90 % Anleihen Asset Management 50:50 Miteigentumsfonds gem. 20 InvFG 50 % Aktien, 50 % Anleihen INVESCO Euro Rentenfonds Miteigentumsfonds gem. 20 InvFG 100 % Anleihen INVESCO Extra Income Bond Miteigentumsfonds gem. 20 InvFG 100 % Anleihen INVESCO US Core Equity Miteigentumsfonds gem. 20 InvFG Amerikanische Aktien INVESCO Vorsorgefonds Miteigentumsfonds gem. 20a InvFG 40 % Aktien/ 60 % Anleihen K 2005 Exklusivfonds Miteigentumsfonds gem. 20 InvFG 100 % Anleihen K 69-Fonds Miteigentumsfonds gem. 20 InvFG Internationale Anleihen + Emerging Markets K 80 Miteigentumsfonds gem. 20 InvFG Euroland Kest-frei KEPLER Asset Backed Securities Fonds Miteigentumsfonds gem. 20 InvFG 100 % Anleihen KEPLER CASH PLUS Fonds Miteigentumsfonds gem. 20 InvFG 100 % Anleihen KEPLER Dachfonds Ausgewogen Miteigentumsfonds gem. 20a InvFG 50 % Anleihenfonds, 50 % Aktienfonds KEPLER Dachfonds Biotech & Pharma Miteigentumsfonds gem. 20 InvFG 100 % Aktienfonds KEPLER Dachfonds Dynamisch Miteigentumsfonds gem. 20a InvFG 20 % Anleihenfonds, 80 % Aktienfonds KEPLER Dachfonds Solide Miteigentumsfonds gem. 20a InvFG 80 % Anleihenfonds, 20 % Aktienfonds KEPLER Dachfonds Zukunft Miteigentumsfonds gem. 20 InvFG 100 % Aktienfonds KEPLER Dollar Rentenfonds Miteigentumsfonds gem. 20 InvFG Dollar Renten KEPLER Emerging Markets Rentenfonds Miteigentumsfonds gem. 20 InvFG 100 % Anleihen KEPLER Ethik Aktienfonds Miteigentumsfonds gem. 20 InvFG 100 % Aktien KEPLER Ethik Rentenfonds Miteigentumsfonds gem. 20 InvFG internat. Anleihen KEPLER Europa Aktienfonds Miteigentumsfonds gem. 20 InvFG Europäische Aktien KEPLER Europa Rentenfonds Miteigentumsfonds gem. 20 InvFG Europäische Renten KEPLER Global Aktienfonds Miteigentumsfonds gem. 20 InvFG Internationale Aktien KEPLER Global Rentenfonds Miteigentumsfonds gem. 20 InvFG Internationale Anleihen KEPLER High Grade Corporate Rentenfonds Miteigentumsfonds gem. 20 InvFG Internationale Unternehmensanleihen KEPLER High Yield Corporate Fonds Miteigentumsfonds gem. 20 InvFG Unternehmensanleihen KEPLER Liquid Rentenfonds Miteigentumsfonds gem. 20 InvFG Geldmarktnahe Veranlagung KEPLER Netto Rentenfonds Miteigentumsfonds gem. 20 InvFG Internationale Anleihen KEPLER Österreich Aktienfonds Miteigentumsfonds gem. 20 InvFG Aktien österreichischer Unternehmen KEPLER Pensionsfonds Ertrag Pensionsinvestmentfonds 50 % Aktien/ 50 % Anleihen KEPLER Pensionsfonds Sicherheit Pensionsinvestmentfonds 30 % Aktien/ 70 % Anleihen KEPLER Pensionsfonds Wachstum Pensionsinvestmentfonds 70 % Aktien/ 30 % Anleihen KEPLER Realzins Plus Rentenfonds Miteigentumsfonds gem. 20 InvFG 100 % Anleihen KEPLER Small Cap Aktienfonds Miteigentumsfonds gem. 20 InvFG Internationale kleinkapitalisierte Aktien KEPLER Sustainability Aktienfonds Miteigentumsfonds gem. 20 InvFG 100 % Aktienfonds KEPLER Tech Aktienfonds Miteigentumsfonds gem. 20 InvFG Technologie KEPLER US Aktienfonds Miteigentumsfonds gem. 20 InvFG US Aktien KEPLER Vorsorge Mixfonds Miteigentumsfonds gem. 20 InvFG 60 % europ. Renten, 40 % Aktien KEPLER Vorsorge Rentenfonds Miteigentumsfonds gem. 20 InvFG ATS-Renten (Österr. Emittenten, mündels.) Life Exklusivfonds Miteigentumsfonds gem. 20a InvFG 50 % Aktien, 50 % Anleihen Portfolio Management AUSGEWOGEN Miteigentumsfonds gem. 20a InvFG 50 % Aktien/ 50 % Anleihen Portfolio Management DYNAMISCH Miteigentumsfonds gem. 20a InvFG 70 % Aktien/ 30 % Anleihen Portfolio Management PROGRESSIV Miteigentumsfonds gem. 20a InvFG 100 % Aktien Portfolio Management SOLIDE Miteigentumsfonds gem. 20a InvFG 30 % Aktien/ 70 % Anleihen PRIVAT BANK Global Aktienfonds (K 65) Miteigentumsfonds gem. 20 InvFG Internationale Aktien PRIVAT BANK Global Rentenfonds (K 70) Miteigentumsfonds gem. 20 InvFG Internationale Anleihen Starfonds Best European Equity Miteigentumsfonds gem. 20a InvFG Europäische Aktien Starfonds Best World Equity Miteigentumsfonds gem. 20a InvFG Aktienfonds Starfonds Global Portfolio Miteigentumsfonds gem. 20a InvFG 100 % Aktien Starmix Ausgewogen Miteigentumsfonds gem. 20a InvFG 40 % Aktien/ 60 % Anleihen Starmix Konservativ Miteigentumsfonds gem. 20a InvFG 20 % Aktien/ 80 % Anleihen VONTOBEL EUROPÄISCHER ANLEIHEFONDS (EUR) Miteigentumsfonds gem. 20 InvFG Europäische Anleihen VONTOBEL INTERNATIONALER ANLEIHEFONDS (EUR) Miteigentumsfonds gem. 20 InvFG Internationale Anleihen VONTOBEL LIQUIDITÄTSFONDS (EUR) Miteigentumsfonds gem. 20 InvFG Geldmarktnahe Veranlagung VONTOBEL MÜNDELSICHERER ANLEIHEFONDS (EUR) Miteigentumsfonds gem. 20 InvFG Mündels. Anl., österr. Emittenten in EUR Seite 17

18 Spezial- u. Großanlegerfonds BONUS Euro Bond B K 72 KEPLER Star 3 K 1 K 74 KEPLER Star 4 K 2 K 75 KEPLER V 1832 K 3 K 77 Pension High Yield 1 K 4 K 88 Pension Income D 2 K 5 K 90 PRIVAT BANK Dynamik Aktienfonds K 8 K 100 PRIVAT BANK ECI K 9 K 110 PRIVAT BANK ISIS K 10 K 115 PRIVAT BANK JWE 01 K 11 K 120 PRIVAT BANK LAURA K 14 K 125 PRIVAT BANK Linz K 16 K 220 PRIVAT BANK NOVA K 17 K 380 PRIVAT BANK Titan Dachfonds K 18 K 1917 PRIVAT BANK VALERE K 20 K 2003 PRIVAT BANK Wien K 21 ASDF 2001 SMART1 K 29 Dachfonds St. Anton UNIQA World Selection K 47 HP-Fonds V 101-Fonds K 50 Keine Sorgen Aktiv - VLV Aktiv V 102-Fonds K 51 Keine Sorgen Ausgewogen - VLV Konservativ V 103-Fonds K 52 Keine Sorgen Top - VLV Offensiv V 47-Fonds K 56 KEPLER Dachfonds 1999 V 54-Fonds K 57 KEPLER Dachfonds Hoffnung Vorsorgezertifikat-Fonds K 60 KEPLER Horch 1 K 61 KEPLER INVEST K 62 KEPLER IS+SE K 63 KEPLER KARUM Fonds K 64 KEPLER SE K 66 KEPLER Star 1 K 68 KEPLER Star 2 Seite 18

19 gültig ab Allgemeine Fondsbestimmungen KEPLER Österreich Aktienfonds zur Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen den Anteilinhabern und der KEPLER-Fonds Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. (nachstehend "Kapitalanlagegesellschaft" genannt) für den von der Kapitalanlagegesellschaft verwalteten Kapitalanlagefonds, die nur in Verbindung mit den für den jeweiligen Kapitalanlagefonds aufgestellten besonderen Fondsbestimmungen gelten: 1 Grundlagen Die Kapitalanlagegesellschaft unterliegt den Vorschriften des österreichischen Investmentfondsgesetzes 1993 in der jeweils geltenden Fassung (nachstehend "InvFG" genannt). 2 Miteigentumsanteile 1. Das Miteigentum an den zum Kapitalanlagefonds gehörigen Vermögenswerten ist in gleiche Miteigentumsanteile zerlegt. Die Anzahl der Miteigentumsanteile ist nicht begrenzt. 2. Die Miteigentumsanteile werden durch Anteilscheine (Zertifikate) mit Wertpapiercharakter verkörpert. Nach Maßgabe der besonderen Fondsbestimmungen können die Anteilscheine in mehreren Anteilscheingattungen ausgegeben werden. Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden ( 24 Depotgesetz in der jeweils geltenden Fassung) dargestellt. 3. Jeder Erwerber eines Anteilscheines erwirbt in der Höhe der darin verbrieften Miteigentumsanteile Miteigentum an sämtlichen Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds. Jeder Erwerber eines Anteiles an einer Sammelurkunde erwirbt in der Höhe seines Anteiles an den in der Sammelurkunde verbrieften Miteigentumsanteilen Miteigentum an sämtlichen Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds. 4. Die Kapitalanlagegesellschaft darf mit Zustimmung ihres Aufsichtsrates die Miteigentumsanteile teilen (splitten) und zusätzliche Anteilscheine an die Anteilinhaber ausgeben oder die alten Anteilscheine in neue umtauschen, wenn sie zufolge der Höhe des errechneten Anteilswertes ( 6) eine Teilung der Miteigentumsanteile als im Interesse der Miteigentümer gelegen erachtet. 3 Anteilscheine und Sammelurkunden 1. Die Anteilscheine lauten auf Inhaber. 2. Die Sammelurkunden tragen die handschriftlichen Unterschriften des Vorsitzenden des Aufsichtsrates sowie zweier Geschäftsleiter der Kapitalanlagegesellschaft. 4 Verwaltung des Kapitalanlagefonds 1. Die Kapitalanlagegesellschaft ist berechtigt, über die Vermögenswerte des Kapitalanlagefonds zu verfügen und die Rechte aus diesen Vermögenswerten auszuüben. Sie handelt hierbei im eigenen Namen für Rechnung der Anteilinhaber. Sie hat die Interessen der Anteilinhaber und die Integrität des Marktes zu wahren, die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters im Sinne des 84 Abs. 1 Aktiengesetz anzuwenden und die Bestimmungen des InvFG sowie die Fondsbestimmungen einzuhalten. Die Kapitalanlagegesellschaft kann sich bei der Verwaltung des Kapitalanlagefonds Dritter bedienen und diesen auch das Recht überlassen, im Namen der Kapitalanlagegesellschaft oder im eigenen Namen für Rechnung der Anteilinhaber über die Vermögenswerte zu verfügen. 2. Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung eines Kapitalanlagefonds weder Gelddarlehen gewähren noch Verpflichtungen aus einem Bürgschafts- oder einem Garantievertrag eingehen. 3. Vermögenswerte des Kapitalanlagefonds dürfen außer in den - laut den besonderen Fondsbestimmungen - vorgesehenen Fällen nicht verpfändet oder sonst belastet, zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden. 4. Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung eines Kapitalanlagefonds keine Wertpapiere, Geldmarktinstrumente oder ander Finanzanlagen gem. 20 und 21 InvFG verkaufen, die im Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses nicht zum Fondsvermögen gehören. 5 Depotbank Die im Sinne des 23 InvFG bestellte Depotbank ( 13) führt die Depots und Konten des Kapitalanlagefonds und übt alle übrigen ihr im InvFG sowie in den Fondsbestimmungen übertragenen Funktionen aus. 6 Ausgabepreis und Anteilswert 1. Die Depotbank hat den Wert eines Anteiles (Anteilswert) für jede Anteilscheingattung jedesmal dann zu errechnen und den Ausgabepreis und Rücknahmepreis ( 7) zu veröffentlichen, wenn eine Ausgabe oder eine Rücknahme der Anteile stattfindet, mindestens aber zweimal im Monat. Der Wert eines Anteiles ergibt sich aus der Teilung des Gesamtwertes des Kapitalanlagefonds einschließlich der Erträgnisse durch die Zahl der Anteile. Der Gesamtwert des Kapitalanlagefonds ist aufgrund der jeweiligen Kurswerte, der zu ihm gehörigen Wertpapiere und Bezugsrechte zuzüglich des Wertes der zum Kapitalanlagefonds gehörenden Geldmarktinstrumente und Finanzanlagen, Geldbeträge, Guthaben, Forderungen und sonstigen Rechte, abzüglich Verbindlichkeiten, von der Depotbank zu ermitteln. Der Ermittlung der Kurswerte werden die letztbekannten Börsekurse bzw. Preisfeststellungen zugrundegelegt.

20 2 KEPLER Österreich Aktienfonds 2. Der Ausgabepreis ergibt sich aus dem Anteilswert zuzüglich eines Aufschlages pro Anteil zur Deckung der Ausgabekosten der Gesellschaft. Der sich ergebende Preis wird aufgerundet. Die Höhe dieses Aufschlages bzw. der Rundung ist in den besonderen Fondsbestimmungen ( 25) angeführt. 3. Der Ausgabepreis und der Rücknahmepreis werden für jede Anteilscheingattung in der Investmentfondsbeilage zum Kursblatt der Wiener Börse und in einer hinreichend verbreiteten Wirtschafts- oder Tageszeitung mit Erscheinungsort im Inland veröffentlicht. 7 Rücknahme 1. Auf Verlangen eines Anteilinhabers ist diesem sein Anteil an dem Kapitalanlagefonds zum jeweiligen Rücknahmepreis auszuzahlen, und zwar gegebenenfalls gegen Rückgabe des Anteilscheines, der noch nicht fälligen Erträgnisscheine und des Erneuerungscheines. 2. Der Rücknahmepreis ergibt sich aus dem Wert eines Anteiles, abzüglich eines Abschlages und/oder einer Abrundung, soweit dies in den besonderen Fondsbestimmungen ( 25) angeführt ist. Die Auszahlung des Rücknahmepreises sowie die Errechnung und Veröffentlichung des Rücknahmepreises gem. 6 kann unter gleichzeitiger Mitteilung an die Finanzmarktaufsicht vorübergehend unterbleiben und vom Verkauf von Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds sowie vom Eingang des Verwertungserlöses abhängig gemacht werden, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die dies unter Berücksichtigung berechtigter Interessen der Anteilinhaber erforderlich erscheinen lassen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Kapitalanlagefonds 5 v.h. oder mehr seines Fondsvermögens in Vermögenswerte investiert hat, deren Bewertungskurse aufgrund der politischen oder wirtschaftlichen Situationen ganz offensichtlich und nicht nur im Einzelfall nicht den tatsächlichen Werten entsprechen. 8 Rechnungslegung 1. Innerhalb von 4 Monaten nach Ablauf des Rechnungsjahres des Kapitalanlagefonds veröffentlicht die Kapitalanlagegesellschaft einen gemäß 12 InvFG erstellten Rechenschaftsbericht. 2. Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten sechs Monate des Rechnungsjahres des Kapitalanlagefonds veröffentlicht die Kapitalanlagegesellschaft einen gemäß 12 InvFG erstellten Halbjahresbericht. 3. Der Rechenschaftsbericht und der Halbjahresbericht werden in der Kapitalanlagegesellschaft und in der Depotbank zur Einsicht aufgelegt und auf der Homepage der Kapitalanlagegesellschaft zur Verfügung gestellt. 9 Behebungszeit für Erträgnisanteile Der Anspruch der Anteilinhaber auf Herausgabe der Erträgnisanteile verjährt nach Ablauf von fünf Jahren. Solche Erträgnisanteile sind nach Ablauf der Frist als Erträgnisse des Kapitalanlagefonds zu behandeln. 10 Veröffentlichung Auf alle die Anteilscheine betreffenden Veröffentlichungen - ausgenommen die Verlautbarung der gemäß 6 ermittelten Werte - findet 10 Kapitalmarktgesetz Anwendung. Die Veröffentlichung erfolgt entweder durch vollständigen Abdruck im Amtsblatt zur Wiener Zeitung oder, indem Exemplare dieser Veröffentlichung in der Kapitalanlagegesellschaft und den Zahlstellen in ausreichender Zahl und kostenlos zur Verfügung gestellt werden, und das Erscheinungsdatum und die Abholstellen im Amtsblatt zur Wiener Zeitung kundgemacht wurden. 11 Änderung der Fondsbestimmungen Die Kapitalanlagegesellschaft kann die Fondsbestimmungen mit Zustimmung des Aufsichtsrates und mit Zustimmung der Depotbank ändern. Die Änderung bedarf ferner der Bewilligung der Finanzmarktaufsicht. Die Änderung ist zu veröffentlichen. Sie tritt mit dem in der Veröffentlichung angegebenen Tag, frühestens aber 3 Monate nach der Veröffentlichung in Kraft. 12 Kündigung und Abwicklung 1. Die Kapitalanlagegesellschaft kann die Verwaltung des Kapitalanlagefonds nach Einholung der Bewilligung der Finanzmarktaufsicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens sechs Monaten bzw. sofern das Fondsvermögen unterschreitet, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist durch öffentliche Bekanntmachung ( 10) kündigen. 2. Endet das Recht der Kapitalanlagegesellschaft zur Verwaltung des Kapitalanlagefonds, so wird die Verwaltung oder Abwicklung nach den diesbezüglichen Bestimmungen des InvFG erfolgen. 12a Zusammenlegung oder Übertragung von Fondsvermögen Die Kapitalanlagegesellschaft kann das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds unter Einhaltung von 3 Abs. 2 bzw. 14 Abs. 4 InvFG mit Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds zusammenlegen oder das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds auf Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds übertragen bzw. Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds in das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds übernehmen. Besondere Fondsbestimmungen

21 3 KEPLER Österreich Aktienfonds für den KEPLER Österreich Aktienfonds, Miteigentumsfonds gem. 20 InvFG (nachstehend "Kapitalanlagefonds"). Der Kapitalanlagefonds entspricht der Richtlinie 85/611/EWG. 13 Depotbank Depotbank ist die Raiffeisenlandesbank Oberösterreich reg. Gen. m.b.h., Linz. 14 Zahl- und Einreichstellen, Anteilscheine 1. Zahl- und Einreichstelle für die Anteilscheine und Erträgnisscheine sind die Raiffeisenlandesbank Oberösterreich reg. Gen. m.b.h., Linz und die Oberösterreichische Landesbank Aktiengesellschaft, Linz. 2. Für den Kapitalanlagefonds werden sowohl Ausschüttungs- als auch Thesaurierungsanteilscheine mit KESt-Abzug ausgegeben. Die Kapitalanlagegesellschaft behält sich vor, auch Thesaurierungsanteilscheine ohne KESt-Abzug auszugeben, wobei der Vertrieb dieser Anteilscheine nicht im Inland erfolgt. Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden dargestellt. Effektive Stücke können daher nicht ausgefolgt werden. 3. Die Gutschrift der Ausschüttungen gem. 28 bzw. der Auszahlungen gemäß 29 erfolgt durch das jeweils für den Anteilinhaber depotführende Kreditinstitut. 15 Veranlagungsinstrumente und -grundsätze 1. Für den Kapitalanlagefonds dürfen nach Maßgabe der 4, 20, 20b und 21 InvFG und der 16ff der Fondsbestimmungen alle Arten von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten und anderen liquiden Finanzanlagen erworben werden, sofern dadurch dem Grundsatz der Risikostreuung Rechnung getragen wird und die berechtigten Interessen der Anteilinhaber nicht verletzt werden. 2. Für den Kapitalanlagefonds werden die verschiedenen Vermögenswerte nach folgenden Veranlagungsgrundsätzen ausgewählt: - Wertpapiere (einschließlich Wertpapiere mit eingebetteten derivativen Instrumenten): Der Fonds investiert in Aktien österreichischer Unternehmen. - Geldmarktinstrumente: Für den Kapitalanlagefonds können auch Geldmarktinstrumente erworben werden; diese spielen im Rahmen der Veranlagungsgrundsätze eine untergeordnete Rolle. Kurzfristig kann der Kapitalanlagefonds einen höheren Anteil an Geldmarktinstrumenten aufweisen. - Anteile an Kapitalanlagefonds: Für den Kapitalanlagefonds können bis zu 10 % des Fondsvermögens Anteile anderer Kapitalanlagefonds gem. 17 dieser Fondsbestimmungen erworben werden, die ihrerseits überwiegend in Aktien internationaler Unternehmen investieren. - Sichteinlagen oder kündbare Einlagen: Der Kapitalanlagefonds kann auch Sichteinlagen und kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten halten; diese spielen im Rahmen der Veranlagungsgrundsätze eine untergeordnete Rolle. Kurzfristig kann der Kapitalanlagefonds im Rahmen von Umschichtungen des Fondsportefeuilles oder zur Minderung des Einflusses von möglichen Kursrückgängen bei Wertpapieren einen höheren Anteil an Sichteinlagen oder kündbaren Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten aufweisen. - Derivative Instrumente: Derivative Instrumente können im Rahmen der Veranlagung grundsätzlich verwendet werden. Das Gesamtrisiko derivativer Instrumente, die nicht der Absicherung dienen, darf 15 v.h. des Gesamtnettowertes des Fondsvermögens nicht überschreiten. 3. Werden für den Kapitalanlagefonds Wertpapiere und Geldmarktinstrumente erworben in die ein Derivat eingebettet ist, so hat dies die Kapitalanlagegesellschaft hinsichtlich der Einhaltung der 19 und 19a zu berücksichtigen. Anlagen eines Kapitalanlagefonds in indexbasierten Derivaten werden bei den Anlagegrenzen des 20 Abs. 3 Z 5, 6, 7 und 8d InvFG nicht berücksichtigt. 4. Der Erwerb nicht voll eingezahlter Aktien oder Geldmarktinstrumente und von Bezugsrechten auf solche Instrumente oder von nicht voll eingezahlten anderen Finanzinstrumenten ist bis zu 10 v.h. des Fondsvermögens zulässig. 16 Börsen und organisierte Märkte 1. Wertpapiere und Geldmarktinstrumente dürfen erworben werden, wenn sie - an der Wertpapierbörse eines Mitgliedstaates amtlich notiert oder gehandelt werden oder - an einem anderen anerkannten, geregelten für das Publikum offenen und ordnungsgemäß funktionierenden Wertpapiermarkt eines Mitgliedstaates gehandelt werden oder - an einer im Anhang angeführten Börse eines Drittstaates amtlich notieren oder - an einem im Anhang angeführten anderen anerkannten, geregelten, für das Publikum offenen und ordnungsgemäß funktionierenden Wertpapiermarkt eines Drittstaates gehandelt werden, oder

22 4 KEPLER Österreich Aktienfonds - die Emissionsbedingungen die Verpflichtung enthalten, daß die Zulassung zur amtlichen Notierung oder zum Handel an einer der vorgenannten Börsen oder zum Handel an einem der vorgenannten anderen Märkte beantragt wird und die Zulassung spätestens binnen eines Jahres ab Beginn der Ausgabe der Wertpapiere erfolgt. 2. Nicht auf einem geregelten Markt gehandelte Geldmarktinstrumente, die üblicherweise auf dem Geldmarkt gehandelt werden, liquide sind und deren Wert jederzeit genau bestimmt werden kann, können für den Kapitalanlagefonds erworben werden, sofern die Emission oder der Emittent selbst den Vorschriften über den Einlagen- und den Anlegerschutz unterliegt und entweder - von einer zentralstaatlichen, regionalen oder lokalen Körperschaft oder der Zentralbank eines Mitgliedstaates, der Europäischen Zentralbank, der Europäischen Union oder der Europäischen Investitionsbank, einem Drittstaat oder, sofern dieser ein Bundesstaat ist, einem Gliedstaat der Föderation, oder von einer internationalen Einrichtung öffentlich-rechtlichen Charakters, der mindestens ein Mitgliedstaat angehört, begeben oder garantiert werden, oder - von Unternehmen begeben werden, deren Wertpapiere an den unter Ziffer 1 - ausgenommen Neuemissionen - bezeichneten geregelten Märkten gehandelt werden, oder - von einem Institut begeben oder garantiert werden, das gemäß den im Gemeinschaftsrecht festgelegten Kriterien einer Aufsicht unterstellt ist, oder von einem Institut begeben oder garantiert werden, welches Aufsichtsbestimmungen unterliegt und diese einhält, die nach Auffassung der Finanzmarktaufsicht mindestens so streng sind wie die des Gemeinschaftsrechts, oder - von anderen Emittenten begeben werden, die einer Kategorie angehören, die von der Finanzmarktaufsicht zugelassen wurde, sofern für Anlagen in diesen Instrumenten Vorschriften für den Anlegerschutz gelten, die gleichwertig sind, und sofern es sich bei dem Emittenten entweder um ein Unternehmen mit einem Eigenkapital von mindestens EUR 10 Mio. handelt, das seinen Jahresabschluß nach den Vorschriften der Richtlinie 78/660/EWG erstellt und veröffentlicht, oder um einen Rechtsträger handelt, der innerhalb einer eine oder mehrere börsennotierte Gesellschaften umfassendenden Unternehmensgruppe für die Finanzierung dieser Gruppe zuständig ist, oder um einen Rechtsträger handelt, der die wertpapiermäßige Unterlegung von Verbindlichkeiten durch Nutzung einer von einer Bank eingeräumten Kreditlinie finanzieren soll. 3. Insgesamt dürfen bis zu 10 v.h. des Fondsvermögens in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die nicht die Voraussetzungen der Z 1 und 2 erfüllen, angelegt werden. 17 Anteile an Kapitalanlagefonds 1. Anteile an Kapitalanlagefonds (= Kapitalanlagefonds und Investmentgesellschaften offenen Typs), welche die Bestimmungen der Richtlinie 85/611/EWG erfüllen (OGAW), dürfen gemeinsam mit Kapitalanlagefonds gemäß nachstehender Z 2 bis zu 10 v.h. des Fondsvermögens erworben werden, sofern diese ihrerseits zu nicht mehr als 10 v.h. des Fondsvermögens in Anteile anderer Kapitalanlagefonds investieren. 2. Anteile an Kapitalanlagefonds, welche die Bestimmungen der Richtlinie 85/611/EWG nicht erfüllen (OGA) und deren ausschließlicher Zweck es ist, - beim Publikum beschaffte Gelder für gemeinsame Rechnung nach dem Grundsatz der Risikostreuung in Wertpapieren und anderen liquiden Finanzanlagen zu investieren und - deren Anteile auf Verlangen der Anteilinhaber unmittelber oder mittelbar zu Lasten des Vermögens der Kapitalanlagefonds zurückgenommen oder ausbezahlt werden, dürfen gemeinsam mit Anteilen anderer Kapitalanlagefonds gemäß vorstehender Z 1 insgesamt bis zu 10 v.h. des Fondsvermögens erworben werden, sofern a) diese ihrerseits zu nicht mehr als 10 v.h. des Fondsvermögens in Anteile anderer Kapitalanlagefonds investieren und b) diese nach Rechtsvorschriften zugelassen wurden, die sie einer Aufsicht unterstellen, welche nach Auffassung der Finanzmarktaufsicht derjenigen nach dem Gemeinschaftsrecht gleichwertig ist und ausreichende Gewähr für die Zusammenarbeit zwischen den Behörden besteht und c) das Schutzniveau der Anteilinhaber dem Schutzniveau der Anteilinhaber von Kapitalanlagefonds, die die Bestimmungen der Richtlinie 85/611/EWG erfüllen (OGAW), gleichwertig ist und insbesondere die Vorschriften für eine getrennte Verwahrung des Sondervermögens, die Kreditaufnahme, die Kreditgewährung und Leerverkäufe von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten den Anforderungen der Richtlinie 85/611/EWG gleichwertig sind, und d) die Geschäftstätigkeit Gegenstand von Halbjahres- und Jahresberichten ist, die es erlauben, sich ein Urteil über das Vermögen und die Verbindlichkeiten, die Erträge und die Transaktionen im Berichtszeitraum zu bilden. 3. Für den Kapitalanlagefonds dürfen auch Anteile an Kapitalanlagefonds erworben werden, die unmittelbar oder mittelbar von derselben Kapitalanlagegesellschaft oder von einer Gesellschaft verwaltet werden, mit der die Kapitalanlagegesellschaft durch eine gemeinsame Verwaltung oder Beherrschung oder eine wesentliche direkte oder indirekte Beteiligung verbunden ist.

23 5 KEPLER Österreich Aktienfonds 4. Anteile an ein und demselben Kapitalanlagefonds dürfen bis zu 10 v.h. des Fondsvermögens erworben werden. 18 Sichteinlagen und kündbare Einlagen Für den Kapitalanlagefonds dürfen Bankguthaben in Form von Sichteinlagen oder kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten gehalten werden. Es ist kein Mindestbankguthaben zu halten und das Bankguthaben ist der Höhe nach nicht begrenzt. 19 Derivate 1. Für den Kapitalanlagefonds können abgeleitete Finanzinstrumente (Derivate), einschließlich gleichwertiger bar abgerechneter Instrumente erworben werden, die an einem der in 16 genannten geregelten Märkte gehandelt werden, wenn es sich bei den Basiswerten um Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und andere liquide Finanzanlagen im Sinne des 15, oder um Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen handelt, in die der Kapitalanlagefonds gemäß seinen Veranlagungsgrundsätzen ( 15) investieren darf. 2. Das mit den Derivaten verbundene Gesamtrisiko darf den Gesamtnettowert des Fondsvermögens nicht überschreiten. Bei der Berechnung des Risikos werden der Marktwert der Basiswerte, das Ausfallrisiko, künftige Marktfluktuationen und die Liquidationsfrist der Positionen berücksichtigt. 3. Der Kapitalanlagefonds darf als Teil seiner Anlagestrategie Derivate innerhalb der in 20 Abs. 3 Z 5, 6, 7, 8a und 8d InvFG festgelegten Grenzen erwerben, sofern das Gesamtrisiko der Basiswerte diese Anlagegrenzen nicht überschreitet. 19a OTC-Derivate 1. Für den Kapitalanlagefonds können abgeleitete Finanzinstrumente, die nicht an einer Börse gehandelt werden (OTC- Derivate), erworben werden, sofern a) es sich bei den Basiswerten um solche gem. 19 Z 1 handelt, b) die Gegenparteien einer Aufsicht unterliegende Institute der Kategorien sind, die von der Finanzmarktaufsicht durch Verordnung zugelassen wurden, c) die OTC-Derivate einer zuverlässigen und überprüfbaren Bewertung auf Tagesbasis unterliegen und jederzeit auf Initiative des Kapitalanlagefonds zum angemessenen Zeitwert veräußert, liquidiert oder durch ein Gegengeschäft glattgestellt werden können und d) diese innerhalb der in 20 Abs. 3 Z 5, 6, 7, 8a und 8d InvFG festgelegten Grenzen veranlagt werden und das Gesamtrisiko der Basiswerte diese Anlagegrenzen nicht überschreitet. 2. Das Ausfallrisiko bei Geschäften eines Kapitalanlagefonds mit OTC-Derivaten darf folgende Sätze nicht überschreiten: a) wenn die Gegenpartei ein Kreditinstitut ist, 10 v.h. des Fondsvermögens b) ansonsten 5 v.h. des Fondsvermögens. 20 Kreditaufnahme Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung des Kapitalanlagefonds kurzfristige Kredite bis zur Höhe von 10 v.h. des Fondsvermögens aufnehmen. 21 Pensionsgeschäfte Die Kapitalanlagegesellschaft ist berechtigt, für Rechnung des Kapitalanlagefonds innerhalb der Veranlagungsgrenzen des InvFG Vermögensgegenstände mit der Verpflichtung des Verkäufers, diese Vermögensgegenstände zu einem im vorhinein bestimmten Zeitpunkt und zu einem im vorhinein bestimmten Preis zurückzunehmen, für das Fondsvermögen zu kaufen. 22 Zinsswaps Die Kapitalanlagegesellschaft ist innerhalb der Veranlagungsgrenzen des InvFG berechtigt, variable Zinsansprüche in festverzinsliche Zinsansprüche oder festverzinsliche Zinsansprüche in variable Zinsansprüche zu tauschen, soweit den zu leistenden Zinszahlungen gleichartige Zinsansprüche aus Vermögensgegenständen des Fondsvermögens gegenüberstehen. 23 Devisenswaps Die Kapitalanlagegesellschaft ist innerhalb der Veranlagungsgrenzen des InvFG berechtigt, Vermögensgegenstände des Fondsvermögens gegen Vermögensgegenstände, die auf eine andere Währung lauten, zu tauschen. 24 Wertpapierleihe Die Kapitalanlagegesellschaft ist innerhalb der Veranlagungsgrenzen des InvFG berechtigt, Wertpapiere bis zu 30 v.h. des Fondsvermögens im Rahmen eines anerkannten Wertpapierleihsystems an Dritte befristet unter der Bedingung zu

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