Referat für Arbeit und Wirtschaft Kommunale Beschäftigungspolitik und Qualifizierung Arbeitsförderungsinitiative und Jugendmaßnahmen
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- Ute Keller
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1 Telefon Telefax Dr. Anneliese Durst Robert Hanslmaier Referat für Arbeit und Wirtschaft Kommunale Beschäftigungspolitik und Qualifizierung Arbeitsförderungsinitiative und Jugendmaßnahmen Fortführung des Projekts MOVA Mobilisierung von Ausbildungsstellen bei ausländischen Arbeitgebern Beschluss des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft am Öffentliche Sitzung (SB) I. Vortrag des Referenten Zusammenfassung Das Projekt MOVA hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Ausbildungsplätze bei den bislang sehr selten ausbildenden ausländischen Betrieben in München akquiriert. Nach wie vor besteht großer Bedarf für die Gewinnung ausländischer Betriebe für die Berufsausbildung und für die Betreuung der neu ausbildenden Betriebe. Das Projekt erfährt große Unterstützung von den Kammern und dem Arbeitsamt. Der Freistaat Bayern hat angeboten, eine Fortsetzung des Projekts mit 45-prozentiger Kofinanzierung durch ESF-Mittel zu unterstützen. Ausländische Betriebe beteiligen sich bislang nur unterdurchschnittlich am System der dualen Berufsausbildung. Als Hinderungsgründe werden von Experten der ungenügende Informationsstand der Betriebe zum Thema Ausbildung, das Fehlen der in der Vergangenheit erforderlichen formalen Ausbildereignung, die geringe Betriebsgröße und die Unkenntnis über die rechtlichen Ausbildungsvorschriften angeführt. Das Referat für Arbeit und Wirtschaft engagiert sich seit Jahren gemeinsam mit den Kammern, dem Arbeitsamt und dem Ausländerbeirat dafür, die Ausbildungsbereitschaft ausländischer Unternehmen in München zu fördern und ihr Ausbildungspotenzial besser auszuschöpfen. In diesem Zusammenhang wurden in der Vergangenheit mehrere gemeinsame Informationsveranstaltungen für ausländische Arbeitgeber organisiert. Da sich zeigte, dass nur eine kontinuierliche Informationsarbeit in Verbindung mit konkreter Hilfestellung erfolgreich sein kann, wurde im Mai 1999 beim türkischen Arbeitgeberverband TASIAD die Beratungsstelle MOVA ( Mobilisierung von Ausbildungsstellen bei ausländischen Arbeitgebern ) eingerichtet. Das Projekt wird seither bis vom Arbeitsamt München im Rah-
2 Seite 2 men des Sofortprogramms der Bundesregierung zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit finanziert. Wegen vereinsinterner Schwierigkeiten bei TASIAD hat das Referat für Arbeit und Wirtschaft zum die Trägerschaft von MOVA übernommen (siehe Beschluss des Verwaltungs- und Personalausschusses als Feriensenat am ). Im begleitenden Projektbeirat sind das Arbeitsamt, die Kammern, der Ausländerbeirat, TASIAD, das Bayerische Sozialministerium und das Referat für Arbeit und Wirtschaft vertreten. Ziel des Projekts MOVA sind neben der Intensivierung der Gewinnung von Ausbildungsstellen bei ausländischen Arbeitgebern aller Nationalitäten die Organisation eines kontinuierlichen Beratungs- und Unterstützungsangebots für ausländische Arbeitgeber in Ausbildungsfragen sowie die Durchführung von Verbundausbildungen. Über die Akquise neuer Ausbildungsplätze hinaus zählen insbesondere fortlaufende praktische Hilfestellungen für Arbeitgeber und Auszubildende und die Stabilisierung der Betriebe als dauerhafte Ausbildungsstätten zu den Aufgaben von MOVA. Durch die Aktivitäten des Projekts wurden in München bislang ca Betriebe kontaktiert. Über 70 ausländische Arbeitgeber konnten als neue Ausbildungsbetriebe gewonnen und mehr als 100 Ausbildungsplätze besetzt werden. Der Auftrag von MOVA erstreckt sich nicht nur auf die reine Akquise von Ausbildungsplätzen und die Betreuung neuer Ausbildungsbetriebe. Darüber hinaus sollen die Ergebnisse der Projektarbeit ausgewertet und nutzbar gemacht werden. In diesem Zusammenhang wurden die Erfahrungen der neuen Ausbildungsbetriebe im Rahmen einer schriftlichen Befragung erhoben. Dabei wurden insbesondere folgende Punkte deutlich (siehe Bekanntgabe im Ausschuss für Arbeit und Wirtschaft vom ): Rund zwei Drittel der in den neu akquirierten Ausbildungsbetrieben beschäftigten Auszubildenden sind nicht im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Dies ist ein erfreuliches Ergebnis, da es für ausländische Jugendliche in der Regel schwieriger ist einen Ausbildungsplatz zu finden als für deutsche. Auch hinsichtlich der Schulabschlüsse zeigt sich, dass die durch das Projekt akquirierten Ausbildungsplätze vornehmlich durch sonst am Ausbildungsstellenmarkt benachteiligte Jugendliche besetzt werden. Über die Hälfte der bei den neuen Ausbildungsbetrieben eingestellten Auszubildenden hat den Hauptschulabschluss oder den Qualifizierenden Hauptschulabschluss. Darüber hinaus haben knapp zehn Prozent die Hauptschule ohne Abschluss verlassen. Viele der neuen Ausbildungsbetriebe haben ausländische Kunden bzw. Geschäftspartner. Daher besitzen mutter- bzw. zweisprachliche Kenntnisse der Auszubildenden einen hohen Stellenwert.
3 Seite 3 Ein Teil der neuen Ausbildungsbetriebe beschäftigt bereits Auszubildende in verschiedenen Jahrgängen. Die Mehrheit der Betriebe bekundet die Absicht, auch in den nächsten drei Jahren Auszubildende einzustellen. Alle Betriebe äußern sich mit ihrer bisherigen Entwicklung als Ausbildungsbetrieb zufrieden und kein einziger bezeichnet es im Nachhinein als Fehler, Ausbildungsbetrieb geworden zu sein. Die schriftliche Befragung der neuen Ausbildungsbetriebe wird aktuell um ausführliche qualitative Interviews mit ihnen ergänzt. Auch hier zeigt sich, wie grundlegend die Unterstützung durch MOVA beim Schritt zum Ausbildungsbetrieb für die meisten Betriebe ist. Der entscheidende Impuls für die Initiative zur Berufsausbildung wird in der Regel von MOVA gegeben und das Projekt leistet vielfältige Hilfen auf dem Weg zum Ausbildungsbetrieb. So unterstützt es beim Kontakt zu Kammern und Arbeitsamt, bei der Auswahl von Praktikanten und Auszubildenden und bei Fragen, die sich während der Ausbildung ergaben. MOVA ist es gelungen, ein Vertrauensverhältnis zu den neuen ausländischen Ausbildungsbetrieben aufzubauen und wird von ihnen als zuverlässiger Partner erkannt und bei auftretenden Fragen und Problemen eingeschaltet. Auf der jüngsten Beiratssitzung vom haben sich alle anwesenden Beiratsmitglieder (Arbeitsamt, IHK, HWK, Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen) dafür ausgesprochen, dass die Arbeit des Projektes weitergeführt wird. Dabei wurde besonders hervorgehoben, dass es MOVA gelungen ist, ausländische Betriebe zu befähigen, nach anfänglicher Unterstützung und Begleitung auf Dauer eigenständig und ohne fremde Hilfe Jugendliche auszubilden. Das Arbeitsamt verfügt aber nicht mehr über die Möglichkeit, MOVA weiterhin finanziell zu fördern. Der Vertreter des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen hat jedoch signalisiert, dass das Ministerium eine 45prozentige Finanzierung für den Zeitraum von 2004 bis 2006 aus ESF-Mitteln unterstützen würde. Dies wurde dem Referat für Arbeit und Wirtschaft vom Ministerium schriftlich bestätigt. Das Referat für Arbeit und Wirtschaft würde die anderen 55 % der anfallenden Kosten für die Jahre 2004 bis 2006 im Rahmen des Münchner Sonderprogramms gegen Jugendausbildungs- und -arbeitslosigkeit (UA 7911) übernehmen. Im Rahmen der Fortführung des Projekts soll die für die bisherige Projektlaufzeit eingerichtete Stelle für die Ausbildungsberatung verlängert werden. Für die beantragte Fortsetzung der Projektarbeit von MOVA für die Zeit von bis ergeben sich folgende Kosten: Personalkosten Ausbildungsbe Gesamt
4 Seite 4 raterin (BAT IVa) und Honorarkräfte Sachkosten (Miete, Reisekosten, Werbekosten, Öffentlichkeitsarbeit, Bürobedarf) Gesamt Von den Gesamtkosten in Höhe von werden 45 %, also , durch ESF finanziert, die übrigen 55 %, also , entfallen auf das Münchner Sonderprogramm gegen Jugendausbildungs- und -arbeitslosigkeit. Bei der Fortführung des Projekts MOVA ist auch zu berücksichtigen, dass es gerade in der aktuell rückläufigen Situation am Ausbildungsstellenmarkt besonders wichtig ist, neue Ausbildungsplätze zu erschließen bzw. junge Ausbildungsbetriebe zu ermuntern, auch weiterhin auszubilden. In den vergangenen Monaten gab es vielfältige Aktionen der Kammern, des Arbeitsamtes und des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen zur Verbesserung der Situation am Ausbildungsstellenmarkt. Dem Projekt MOVA kommt hier eine besondere Bedeutung zu, da es ihm bislang gelungen ist, insbesondere für benachteiligte Jugendliche Ausbildungschancen in München zu erschließen. Die Vorlage ist mit dem Personal- und Organisationsreferat und der Stadtkämmerei inhaltlich abgestimmt worden. Der Ausländerbeirat und die Stelle für interkulturelle Zusammenarbeit haben einen Abdruck erhalten. Der Korreferent des Referates für Arbeit und Wirtschaft, Herr Stadtrat Helmut Schmid, und die Verwaltungsbeirätin für kommunale Beschäftigungs- und Qualifizierungspolitik, Frau Stadträtin Jahn, haben jeweils einen Abdruck der Beschlussvorlage erhalten. II. Antrag des Referenten 1. Es besteht Einverständnis, dass das Referat für Arbeit und Wirtschaft vom bis die Trägerschaft für das Projekt MOVA fortsetzt. 2. Die Mittel in Höhe von Euro für die Förderjahre 2004 bis 2006 stehen vorbehaltlich der Beschlussfassungen des Stadtrats zu den Haushalten 2004 bis 2006 im UA 7911 des Referates für Arbeit und Wirtschaft zur Verfügung. 3. Das Referat für Arbeit und Wirtschaft wird zusammen mit dem Personal- und Organisationsreferat beauftragt, die vorhandene befristete Stelle für den jeweiligen Zeitraum der gesicherten Finanzierung zu verlängern. 4. Ein Bericht über das Projekt mit abgeleiteten Empfehlungen wird dem Ausschuss für Arbeit und Wirtschaft nach Projektabschluss vorgelegt. Darüber hinaus wird der Stadtrat jährlich über die Ergebnisse der Projektarbeit informiert.
5 Seite 5 III. Beschluss nach Antrag. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Der Referent Christian Ude Oberbürgermeister Dr. Wieczorek Berufsm. Stadtrat IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenographischen Dienst an das Direktorium - Dokumentationsstelle an die Stadtkämmerei an das Revisionsamt V. Wv. RAW FB III
6 Referat für Arbeit und Wirtschaft FB III I. Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. II. An das z. K. Am I. A. Unterschrift
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