Sozialreferat Stelle für interkulturelle Arbeit S-III-M/IK

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1 Telefon: Telefax: Sozialreferat Stelle für interkulturelle Arbeit S-III-M/IK Interkultureller Integrationsbericht der Landeshauptstadt München Indikator: kommunalpolitische Mandate von Menschen mit Migrationshintergrund Sitzungsvorlage Nr / V Anlage Beschluss des Sozialausschusses vom (VB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Das Interkulturelle Integrationskonzept wurde am einstimmig von der Vollversammlung des Stadtrats beschlossen. Der erste Interkulturelle Integrationsbericht soll dem Stadtrat 2010 vorgelegt werden. Um die Wirkung von Integrationsmaßnahmen sichtbar zu machen und damit Grundlagen für politische Entscheidungen zu liefern, sind Indikatoren von zentraler Bedeutung. 1 Deshalb werden sie einen wesentlichen Bestandteil des Interkulturellen Integrationsberichtes darstellen. Um Prioritäten zu setzen, beschloss die Vollversammlung des Stadtrates mit der Verabschiedung des Integrationskonzeptes folgende Handlungsfelder: 1. Interkulturelle Öffnung 2. Förderung gesellschaftlicher Teilhabe 3. Bildung 4. Ausbildung und Arbeitsmarkt 5. Sprachförderung 6. Abbau von Diskriminierung. Die Auswahl der Indikatoren für den Integrationsbericht wird sich an diesen Handlungsfeldern orientieren. Der Indikator kommunalpolitische Mandate von Menschen mit Migrationshintergrund ist ein wichtiger Indikator des Handlungsfeldes Förderung gesellschaftlicher Teilhabe. 2 Um ihn mit Daten zu füllen, ist zunächst erforderlich zu klären, was der Begriff Menschen mit Migrationshintergrund beinhaltet. 1 Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration (2007). Siebter Bericht über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland. Deutscher Bundestag. Drucksache 16/7600. S Landeshauptstadt München, Sozialreferat, Stelle für interkulturelle Arbeit (2008). Interkulturelles Integrationskonzept. Grundsätze und Strukturen der Integrationspolitik der Landeshauptstadt München. S. 27 KGST (2006). Integrationsmonitoring. Materialien Nr. 2/2006, S. 43

2 Seite 2 1. Was versteht man unter dem Begriff "Menschen mit Migrationshintergrund"? Menschen nichtdeutscher Herkunft wurden und werden als Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter, Ausländerinnen und Ausländer, ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger oder Zuwanderinnen und Zuwanderer bezeichnet. Diese Begriffe wurden teilweise abgelöst vom Begriff Migrantinnen und Migranten, auch wenn es sich um Menschen der zweiten oder dritten Generation handelte, die selbst nie migriert sind. Die niederländische Sprache hat dafür schon lange bevor in Deutschland von Menschen mit Migrationshintergrund die Rede war, den Begriff allochthon geprägt. Das Wort kommt aus dem Griechischen und bedeutet andernorts entstanden, im Gegensatz zu autochthon am Ort entstanden. In den letzten Jahren setzte sich in Deutschland der Begriff Menschen mit Migrationshintergrund weitgehend durch. Um innerhalb der Landeshauptstadt München eine einheitliche Sprachregelung für den Gebrauch der Begriffe Ausländerinnen und Ausländer, Migrantinnen und Migranten sowie Menschen mit Migrationshintergrund zu erreichen, wurden die Begriffe für das Interkulturelle Integrationskonzept referatsübergreifend abgestimmt und werden bis lang wie folgt verwendet: Der Begriff 'Ausländerinnen / Ausländer' ist ein juristischer Begriff, der definiert, dass ein Mensch keine deutsche Staatsangehörigkeit hat. Der Begriff sagt nichts aus über die Verweildauer in Deutschland (auch über mehrere Generationen). Der Begriff 'Migrantin / Migrant' ist der Überbegriff für alle Menschen, die selbst zugewandert sind, sei es durch Aus- und Übersiedlung, Arbeitsmigration, Familiennachzug oder Flucht. Der Begriff 'Menschen mit Migrationshintergrund' umfasst sowohl Migrantinnen und Migranten als auch Menschen, deren Eltern zugewandert sind, als auch Kinder aus binationalen Ehen. 3 Bei statistischen Berechnungen werden, wie im Mikrozensus 4, innerhalb der Kategorie Menschen mit Migrationshintergrund auch Ausländerinnen und Ausländer der dritten oder weiterer Generationen mit gerechnet. Inzwischen haben sich auch die Begriffe Deutsche mit Migrationshintergrund und Deutsche ohne Migrationshintergrund etabliert. Unter Deutsche mit Migrationshintergrund versteht man Menschen mit einer deutschen Staatsangehörigkeit, die entweder selbst oder bei denen einer der Elternteile aus dem Ausland zugewandert sind. 3 Landeshauptstadt München, Sozialreferat, Stelle für interkulturelle Arbeit (2008). Interkulturelles Integrationskonzept. Grundsätze und Strukturen der Integrationspolitik der Landeshauptstadt München. S Eine vom Statistischen Bundesamt regelmäßig durchgeführte repräsentative Befragung.

3 Seite 3 Unter Deutsche ohne Migrationshintergrund versteht man Menschen, die weder selbst, noch deren Eltern migriert sind. 2. Anpassung der Definition Migrationshintergrund In der Anwendungspraxis stellte sich heraus, dass eine weitere Präzisierung erforderlich ist. Beispielsweise tauchte bei einer Erhebung im Bereich des SGB XII die Frage auf, ob Flüchtlinge aus Pommern, Ostpreußen, Oberschlesien oder Sudetenland als Menschen mit Migrationshintergrund zu erfassen sind. Auf der einen Seite mussten sie ihre Heimat und damit Familie, Freundeskreis und Besitz verlassen, knüpften neue Kontakte und Netzwerke, bauten ein neues Lebensumfeld auf und waren Ausgrenzungserfahrungen etc. ausgesetzt. Aber sie sind inzwischen gut integriert. Um sie geht es nicht, wenn man die Frage von Integration mit der Zielsetzung Chancengleichheit untersuchen möchte. Deshalb verwendet der Mikrozensus die Definition nicht auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland geboren und 1950 oder später zugewandert. 5 Die zeitliche Grenzziehung 1950 oder später zugewandert stellte sich in der Praxis ebenfalls als schwierig heraus, da der Grund für diese zeitliche Grenzziehung inhaltlich schwer begründet werden kann. Das Zensusgesetz , dem der Bundesrat am zustimmte, zieht die zeitliche Grenze mit Zuzug nach Das lässt sich nachvollziehbarer begründen, da das erste Anwerbeabkommen mit Italien 1955 abgeschlossen wurde. Der Mikrozensus und andere Statistiken zählen zu Menschen mit Migrationshintergrund auch Ausländerinnen und Ausländer, die weder selbst noch deren Eltern migriert sind. Auch dies sollte in der Definition aus Gründen der Vergleichbarkeit ergänzt werden. Die auf Seite 2 aufgelisteten Definitionen haben nicht alle Fragen im Hinblick auf Klärung von Migrationshintergrund beantworten können. Es ergibt sich daher die Notwendigkeit einer Präzisierung und Vereinfachung. Es wird deshalb vorgeschlagen, künftig Menschen mit Migrationshintergrund als Überbegriff zu verwenden. Ihre Zahl setzt sich zusammen aus den a) Ausländerinnen und Ausländern und b) Deutschen mit Migrationshintergrund. Der Begriff Migrantinnen und Migranten (also selbst zugewanderte Personen) wird bei der statistischen 5 Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration (2007). Siebter Bericht über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland. Deutscher Bundestag. Drucksache 16/7600. S Das Zensusgesetz 2011 regelt die Durchführung eines registergestützten Zensus im Jahr Außerdem ist eine Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis bis maximal 10 Prozent der Bevölkerung vorgesehen, um verlässliche Zensusergebnisse zu erzielen, die eine Feststellung der amtlichen Einwohnerzahlen für Bund, Länder und Gemeinden erlauben.

4 Seite 4 Erfassung von Migrationshintergrund nicht weiter verwendet, da diese sowohl Ausländerinnen und Ausländer wie auch Deutsche mit Migrationshintergrund sein können. Wir schlagen deshalb folgende präzisierte Definition vor: Menschen mit Migrationshintergrund sind: a) Ausländerinnen und Ausländer Dies ist ein juristischer Begriff, der definiert, dass ein Mensch keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Der Begriff sagt nichts aus über die Verweildauer in Deutschland (auch über mehrere Generationen). b) Deutsche mit Migrationshintergrund Das sind Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die selbst nach zugewandert sind, sei es durch Aus- und Übersiedlung, Arbeitsmigration, Familiennachzug oder Flucht. c) Darüber hinaus sind es Personen, bei denen mindestens ein Elternteil nach 1955 zugewandert ist. Dazu gehören beispielsweise Kinder aus binationalen Ehen und Optionskinder Warum ist es relevant, den Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund zu erheben? Bereits 2005 beschäftigte sich die Stelle für interkulturelle Arbeit mit der Schwierigkeit, dass Integrationserfolge nicht dokumentiert werden können, wenn nur die Staatsangehörigkeit erfasst wird, da Deutsche mit Migrationshintergrund oft über bessere Bildungschancen und ein besseres Einkommen verfügen, als Ausländerinnen und Ausländer. 9 Dazu kommt, dass der Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund wesentlich höher liegt, als dies die Ausländerinnen- und Ausländerzahlen ausweisen. Im Mikrozensus 2005 des Statistischen Bundesamtes wurde deshalb erstmals nicht nur die Staatsangehörigkeit, sondern auch der Migrationshintergrund erhoben. In Deutschland leben demnach 7,3 Millionen Personen ohne deutschen Pass, aber 15,3 Millionen Ausländerinnen und Ausländer sowie Deutsche mit Migrationshintergrund. In München kommen nach dem Mikrozensus 2005 zu den dort erfassten 24 Prozent Ausländerinnen und Ausländer noch weitere zehn Prozent Deut- 7 Die zeitliche Einschränkung nach 1955 wurde gewählt, da es das Jahr des ersten Anwerbeabkommens (mit Italien) ist. Auch das Zensusgesetz 2011 zieht diese zeitliche Grenze. 8 Optionskinder sind Kinder ausländischer Eltern, die durch das Staatsangehörigkeitsgesetz aus dem Jahr 2000 automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, wenn ein Elternteil mindestens acht Jahre rechtmäßig in Deutschland lebt. Diese Kinder werden Optionskinder genannt, da sie sich mit Erreichen der Volljährigkeit zwischen der deutschen und der ausländischen Staatsangehörigkeit entscheiden müssen. 9 Salentin, Kurt & Wilkening, Frank. Ausländer, Eingebürgerte und das Problem einer realistischen Zuwanderer-Integrationsbilanz. Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie. Jg. 55, Heft 2, 2003, S

5 Seite 5 sche mit Migrationshintergrund hinzu. 10 Auch ist der Anteil der Personen mit deutschem Pass und Migrationshintergrund im Steigen begriffen, da beispielsweise Kinder ausländischer Eltern durch das seit dem geltende Staatsangehörigkeitsgesetz automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, wenn ein Elternteil mindestens acht Jahre rechtmäßig in Deutschland lebt. 11 Diese Kinder werden Optionskinder genannt, da sie sich mit Erreichen der Volljährigkeit zwischen der deutschen und der ausländischen Staatsangehörigkeit entscheiden müssen. 12 Eine Integrationsberichterstattung nur nach der Staatsangehörigkeit verzerrt den Stand der Integration sowie der Integrationspolitik. Deshalb ist es sinnvoll, in Bezug auf Indikatoren für Integration den Migrationshintergrund zu erheben. Auf der anderen Seite birgt die Erfassung dieser Daten die Gefahr einer sozialen Stigmatisierung oder Diskriminierung. Man kann jedoch keine Aussagen über strukturelle Diskriminierungen treffen, wenn man diese Daten nicht erfasst. 13 Die Lösung dieses Spagates zwischen der Notwendigkeit von Zahlen und dem Datenschutz, ist eine Herausforderung für alle, die sich damit beschäftigen. Zur Vorbereitung einer allgemeinen, aktuellen und ständigen Bereitstellung der entsprechend benötigten Daten, und um die notwendige Datenerfassung und deren Rahmenbedingungen zu klären, wurde im Jahr 2006 das Gutachten Menschen mit Migrationshintergrund. Datenerfassung für die Integrationsberichterstattung im Auftrag der Stelle für interkulturelle Arbeit, Sozialreferat und des Statistischen Amtes der Landeshauptstadt München verfasst. 14 Begleitet wurde der Prozess von einer Arbeitsgruppe von Vertreterinnen und Vertreter der Münchner Fachreferate sowie des Ausländerbeirates. Die Fachreferate arbeiten an der Umsetzung dieser Empfehlungen. Ein Ergebnis ist, dass das Statistische Amt seit Mai 2008 Daten über den Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund aus dem Einwohnermelderegister zur Verfügung stellt. Da der Geburtsort nicht ausgewertet werden kann, weil eine Zuordnung des Ortsnamens mit dem Staat nicht verfügbar ist, werden dafür andere Merkmale verwendet. Dazu gehören beispielsweise Optionskinder und Einbürgerung in Mün- 10 Landeshauptstadt München, Sozialreferat, Stelle für interkulturelle Arbeit (2008b). Interkulturelles Integrationskonzept. Statistiken. S Topçu, Canan (2008). EinBÜRGERung : die Gründe pro und contra. In: Landeshauptstadt München, Sozialreferat, Stelle für interkulturelle Arbeit. Interkulturelle Verständigung Fachtagung Alle anders alle gleich? Was heißt hier Identität? Was heißt hier Integration? 12 Püttmann, Heike (2008). Migration in München: Teil 1 Erweiterung der Bevölkerungsdaten um das Merkmal Migrationshintergrund. In: Landeshauptstadt München, Direktorium, Statistisches Amt. Münchner Statistik. Themenheft Migration in München. 3. Quartalsheft, Jahrgang S Söhn, Janina & Özcan, Veysel (2005). Bildungsdaten und Migrationshintergrund: Eine Bilanz. In: Bundesministerium für Forschung und Bildung (Hrsg.). Migrationshintergrund von Kindern und Jugendlichen: Wege zur Weiterentwicklung der amtlichen Statistik. S Diefenbach, Heike & Weiß, Anja (2006). Menschen mit Migrationshintergrund. Datenerfassung für die Integrationsberichterstattung, Gutachten im Auftrag der Stelle für interkulturelle Arbeit, Sozialreferat und des Statistischen Amtes der Landeshauptstadt München.,,

6 Seite 6 chen. 15 Allerdings erlischt mit der Volljährigkeit des Kindes die Verbindung zwischen Eltern und Kind im Einwohnermelderegister. Das heißt, dass mit Volljährigkeit ein in Deutschland geborenes Kind ausländischer Eltern, mit deutscher Staatsangehörigkeit als Deutscher bzw. Deutscher ohne Migrationshintergrund in der Statistik erscheint Erhebung der kommunalpolitischen Mandate von Menschen mit Migrationshintergrund im Münchner Stadtrat Der Indikator kommunalpolitische Mandate von Menschen mit Migrationshintergrund ist ein wichtiger Indikator des Handlungsfeldes Förderung gesellschaftlicher Teilhabe. Es bedeutet, dass Menschen mit Migrationshintergrund in politisch zentralen Gremien angekommen sind und Stadtpolitik aktiv mitgestalten. In welchem Umfang dies in München der Fall ist, ist nicht bekannt, da es dazu keine Daten gibt. Dies gilt insbesondere auch für den Münchner Stadtrat. Deshalb schlägt die Stelle für interkulturelle Arbeit dem Münchner Stadtrat vor, bei seinen Mitgliedern eine Erhebung durchzuführen. Den Fragebogen für die Erhebung finden Sie in der Anlage. Die Stelle für interkulturelle Arbeit schlägt vor, dass der Münchner Stadtrat in der Vollsammlung am die Fragebögen ausfüllt und diese mit Hilfe einer Wahlurne anonym eingesammelt werden. Diese Erhebung kann aus Gründen des Datenschutzes (Recht auf informationelle Selbstbestimmung) nur auf freiwilliger Basis erfolgen. Wünschenswert wäre die gleiche Erfassung bei den Mitgliedern der Bezirksausschüsse. Wir schlagen daher vor, dass der Stadtrat eine gleich lautende Empfehlung gegenüber den Bezirksausschüssen ausspricht. Ein wichtiger Indikator im Handlungsfeld Interkulturelle Öffnung ist der Anteil von Beschäftigte mit Migrationshintergrund in der Stadtverwaltung. Eine Differenzierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist derzeit nur nach Staatsangehörigkeit möglich. Aus Datenschutzgründen kann eine Befragung der Mitarbeitenden nur auf freiwilliger und anonymer Basis erfolgen. Diese Befragungen sind in Vorbereitung auf den Integrationsbericht in den nächsten Monaten in verschiedenen Referaten geplant. Falls sich der Münchner Stadtrat selbst einer solchen Befragung unterzieht, hätte dies eine wichtige Vorbildfunktion, die die Rücklaufquote sicher deutlich erhöhen würde. 15 Püttmann, Heike (2008). Migration in München: Teil 1 Erweiterung der Bevölkerungsdaten um das Merkmal Migrationshintergrund. In: Landeshauptstadt München, Direktorium, Statistisches Amt. Münchner Statistik. Themenheft Migration in München. 3. Quartalsheft, Jahrgang Aydemir-Kengeroglu, Sibel (2008). Migration in München: Teil 2 Jeder dritte Münchner hat einen Migrationshintergrund. In: Landeshauptstadt München, Direktorium, Statistisches Amt. Münchner Statistik. Themenheft Migration in München. 3. Quartalsheft, Jahrgang S. 8

7 Seite 7 Die Beschlussvorlage ist mit dem Ausländerbeirat und dem Direktorium, Statistisches Amt abgestimmt. Anhörung des Bezirksausschusses In dieser Beratungsangelegenheit ist die Anhörung eines Bezirksausschusses nicht vorgesehen (vgl. Anlage 1 der BA-Satzung). Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Benker, dem Verwaltungsbeirat, Herrn Stadtrat Offman, der Stadtkämmerei, dem Ausländerbeirat, der Frauengleichstellungsstelle, dem Direktorium / Statistisches Amt und dem Personal- und Organisationsreferat ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag des Referenten 1. Folgende Definition für Menschen mit Migrationshintergrund wird als Grundlage für künftige Datenerhebungen beschlossen: a) Ausländerinnen und Ausländer Dies ist ein juristischer Begriff, der definiert, dass ein Mensch keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Der Begriff sagt nichts aus über die Verweildauer in Deutschland (auch über mehrere Generationen). b) Deutsche mit Migrationshintergrund Das sind Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die selbst nach zugewandert sind, sei es durch Aus- und Übersiedlung, Arbeitsmigration, Familiennachzug oder Flucht. Darüber hinaus sind es Personen, bei denen mindestens ein Elternteil nach 1955 zugewandert ist. Dazu gehören beispielsweise Kinder aus binationalen Ehen und Optionskinder Die zeitliche Einschränkung nach 1955 wurde gewählt, da es das Jahr des ersten Anwerbeabkommens (mit Italien) ist. Auch das Zensusgesetz 2011 zieht diese zeitliche Grenze. 18 Optionskinder sind Kinder ausländischer Eltern, die durch das Staatsangehörigkeitsgesetz aus dem Jahr 2000 automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, wenn ein Elternteil mindestens acht Jahre rechtmäßig in Deutschland lebt. Diese Kinder werden Optionskinder genannt, da sie sich mit Erreichen der Volljährigkeit zwischen der deutschen und der ausländischen Staatsangehörigkeit entscheiden müssen.,,

8 Seite 8 2. Um im Integrationsbericht 2010 über den Indikator kommunalpolitische Mandate von Menschen mit Migrationshintergrund berichten zu können, ist der Münchner Stadtrat bereit, anhand des Fragebogens in der Anlage den Migrationshintergrund seiner Mitglieder zu erheben. Die Fragebögen sollen in der Vollsammlung am ausgefüllt und diese mit Hilfe einer Wahlurne anonym eingesammelt werden. Diese Erhebung erfolgt aus Gründen des Datenschutzes (Recht auf informationelle Selbstbestimmung) auf freiwilliger Basis. 3. Der Stadtrat empfiehlt den Bezirksausschüssen, diese Erhebung bei seinen Mitgliedern durchzuführen. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. III. Beschluss nach Antrag. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Die Vorsitzende Der Referent Christine Strobl Bürgermeisterin Friedrich Graffe Berufsm. Stadtrat IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenografischen Sitzungsdienst an das Direktorium Dokumentationsstelle an die Stadtkämmerei an das Revisionsamt z. K.

9 Seite 9 V. Wv. Sozialreferat 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. An die Frauengleichstellungsstelle An den Ausländerbeirat An das Direktorium Statistisches Amt z.k. Am I.A.,,

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