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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Gesine Lötzsch, Karin Binder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/8639 Monitoring von Genmais MON 810 verbessern Vorbemerkung der Fragesteller DieFirmaMonsantodarfnachzwischenzeitlichemHandelsverbotnachVorlageeinesMonitoringplansSaatgutdesgentechnischverändertenMais MON810inDeutschlandwiederzumAnbauanbieten.Eineentsprechende FreigabeerteiltedasBundesamtfürVerbraucherschutzundLebensmittelsicherheit (BVL)am6.Dezember2007.DasBVLhatteMonsantoam9.Mai 2007dazuverpflichtet,ab2008einderaktuellenEU-RechtslageentsprechendesMonitoringdurchzuführen.DasUnternehmenkamnachAuffassungdes BVL dieser Aufforderung nach. AllerdingsstehtdervonMonsantovorgelegteMonitoringplanzuMON810in derkritik.erverwendetdatenbestehendermonitoringprogramme,diesich nachauffassungderdatenerheberselbst,verschiedenerfachinstitutionen (z.b.dasbundesamtfürnaturschutz)undstatistischerfachleute,nichtoder nichtohneeineentsprechendeanpassungfüreingenmaismonitoringeignen. DazuzählenDatenausdemDeutschenBienenmonitoring,demTagfaltermonitoring, dem Wildtiermonitoring und dem Brutvogelmonitoring. ZurErgänzungdervonderFirmaMonsantoimMonitoringgewonnenen Ergebnisseistvorgesehen,einedenAnbaubegleitendeUntersuchungim RahmenderRessortforschungdesBundesministeriumsfürErnährung,Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) zu initiieren. 1.WiebewertetdieBundesregierungdieErgebnissedesMON-810-Pollenmonitorings2007imRuhlsdorferBruch,undwelcheSchlussfolgerungen sindausihrersichtnotwendigfürdenschutzvonökologischsensiblen Gebieten vor Polleneintrag gentechnisch veränderter Maispflanzen? DieErgebnissedesPollenmonitoringsimRuhlsdorferBruchsindnochnicht veröffentlichtwordenundkönnendeshalbvonderbundesregierungnichtabschließend bewertet werden. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürErnährung,Landwirtschaft undverbraucherschutz vom23.april 2008 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 2.WiebewertetdieBundesregierungdenAnbauvonMON810inBezugauf die gerade beschlossene Biodiversitätsstrategie? KanneineGefährdungderBiodiversitätdurchdenAnbauvonMON810 definitiv ausgeschlossen werden? DieZentraleKommissionfürBiologischeSicherheitistimJuli2007zudem Ergebnisgekommen,dassderAnbauvonMON810keineGefahrfürdieUmweltdarstellt.ImRahmenderbeantragtenNeuzulassungvonMON810wird auchdiefrageeinermöglichengefährdungderbiodiversitätweitergeprüft werden. 3.WelcheErkenntnisseliegenderBundesregierungüberdieToxizitätvon MON810fürbesondersgefährdeteSchmetterlingevorbzw.wiehochist der diesbezügliche NOEL (No Observed Effect Level)? DieUmweltrisikoprüfungstütztsichaufToxizitätsdaten,dieausVersuchenmit empfindlichenzeigerartenermitteltwurden.fürdenineuropanichtvorkommendenmonarchfalterliegtdienoelbeimehrals >2000MON-810- Pollen/cm 2.ImLaborversuchwurdenLarvenderauchinDeutschlandvorkommendenKohlmotte,diesichalsbesondersBt-empfindlicherwiesenhatten, durcheinevergleichsweisehohedosisvon80pollenkörnernnichtsignifikant geschädigt.imfreilandkonntensignifikanteeffektedesmon-810-maisesauf Schmetterlingslarven,dieaufSegetalarteninMaisfeldernvorkommen,zukeinemZeitpunktnachgewiesenwerden.EsliegenjedochnichtfüralleFalterarten experimentelledatenvor.weiterhinistfestzustellen,dassdertoxingehaltvon Pollen in Abhängigkeit von den Umweltbedingungen stark schwanken kann. 4.WiehatdieBundesregierungbzw.dasBVLdieEignungderDatenaus demdeutschenbienenmonitoring,demtagfaltermonitoring,dembrutvogelmonitoringoderdemwildtiermonitoringfürdasmon-810-monitoring geprüft, und an welchen Parametern wurde das festgemacht? DieallgemeineBeobachtungnachderRichtlinie2001/18/EGhatzumZiel,unerwarteteundlangfristigeschädlicheEffektegentechnischveränderterPflanzenaufdieUmweltunddieGesundheitzuerfassen.DieRichtliniesiehtvor, dasszudiesemzweckvonbestehendenbeobachtungsprogrammengebrauch gemachtwerdenkann,insoferndiesegeeignetsind,veränderungendefinierter Schutzzieleanzuzeigen.DasBundesamtfürVerbraucherschutzundLebensmittelsicherheit (BVL)istderAuffassung,dassdiesfürdieinderFragegenannten Beobachtungsprogramme zutreffen kann. 5.InwelcherDistanzzuAnbauflächenvonMON810liegendiezurAufnahme vonüberwachungsuntersuchungenbenötigtentransektefürtagfalter,brutvögel,bienenundwildtiere,undwievielemon-810-anbauflächenliegen in einem dieser Transekte oder grenzen direkt daran an? DiebestehendenUmweltbeobachtungsprogrammeerfassendenZustandder NaturaufregionalerEbene.EinVergleichderDatendesdeutschenStandortregistersundderbestehendenUmweltbeobachtungsprogrammeermöglicht nachauffassungdesbvlunerwartetegroßflächigeveränderungenzuerfassen undggf.zuprüfen,obdieseveränderungeninzusammenhangmitdemanbau gentechnisch veränderter Pflanzen gebracht werden können.

3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/ WiebewertetdieBundesregierungdieseMonitoringshinsichtlichihrer EignungalsFrühwarnsystemefürmöglichenegativeAuswirkungendes MON-810-Anbaus? BestehendeBeobachtungsprogrammestelleneinewertvolleInformationsquelle dar, um mögliche großflächige Veränderungen der Biodiversität anzuzeigen. 7.WiebewertetdieBundesregierungdieseProgrammeinBezugaufStandardisierung und Vergleichbarkeit der Untersuchungsergebnisse? DiebestehendenBeobachtungsprogrammewerdenvonöffentlichenundprivatenInstitutionenbetriebenundverwendenjenachZielsetzungundBeobachtungsobjektenunterschiedlicheundjeweilsangepassteMethoden.Innerhalb derprogrammeisteinstandardisiertesvorgehenvorgegeben.einestandardisierungunddamiteinebesserevergleichbarkeitderumweltbeobachtungwird inverschiedeneneu-mitgliedsländernangestrebtundistteilweise z.b.beim Schmetterlings-undBrutvogelmonitoringumgesetzt.DerFokusderAuswertungen liegt jedoch bei allen Programmen auf nationaler Ebene. 8.TeiltdieBundesregierungdieAussagenvonExpertinnenundExperten destagfaltermonitorings,dasslepidopterenineinemfallspezifischen Monitoring beobachtet werden sollten (bitte begründen)? DieBundesregierungistderAuffassung,dasseinefallspezifischeBeobachtung zurresistenzentwicklungbeilepidopterendergattungostrinianubilalis (Maiszünsler)aufgrundderErgebnissederUmweltrisikoprüfungnotwendig ist.diefirmamonsantoführteinesolchebeobachtungseitmehrerenjahrenin verschiedenenländerneuropasdurch.ausdervorliegendenumweltrisikoprüfungunddenerkenntnissenderbiosicherheitsforschungergibtsichnach AuffassungdesBVLbisherkeineweitereNotwendigkeitfüreinefallspezifische Beobachtung sonstiger Lepidopteren. 9.AuswelchenkonkretenfachlichenoderanderenGründenhatdasBVL daraufverzichtet,einfallspezifischesmonitoringvonmonsantozufordern? Siehe Antwort zu Frage WelcheUntersuchungenfindenzurÜberwachungderAuswirkungenvon MON 810 auf das Bodengefüge und das Bodenleben statt? ImRahmenderbiologischenSicherheitsforschungsindindenJahren1999 bis2004umfangreicheuntersuchungenzuauswirkungenvonmon810auf denbodendurchgeführtundz.b.unterwww.biosicherheit.deveröffentlicht worden.weitereuntersuchungensindimrahmenderkünftigenbiologischen Sicherheitsforschunggeplant.DervonderFa.MonsantovorgelegteMonitoringplangibtu.a.dievondenLänderndurchgeführteundvomUBAkoordinierteBodendauerbeobachtungalseinzubeziehendesMonitoringnetzwerkan.

4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 11.WelcheRücksprachenhatdasBVLmitdenzuständigenMinisteriender BundesländervorGenehmigungdesMonitoringplansgehalten,und welchekonsequenzenwurdenausderbewertungderammeistenbetroffenen Bundesländer gezogen? ÜberdieFrage,obdervonderFa.MonsantovorgelegteBeobachtungsplanfür MON810denAnforderungenderRichtlinie2001/18/EGgenügt,wirderstim ZugedeslaufendenVerfahrenszurVerlängerungderInverkehrbringensgenehmigung entschieden. ZuderFrage,obderimHerbst2007vonderFirmaMonsantoimZusammenhangmitdemandasUnternehmengerichtetenBescheiddesBVLvom 27.April2007vorgelegtenationaleImplementierungsplandenVorgabendiesesBescheidsgenügt,wurdenvomBVLkeineStellungnahmenderzuständigen Ministerien der Bundesländer eingeholt. 12.WiemüsstenausSichtderBundesregierungdieÜberwachungsprogrammeverändertwerden,umeinehöhereEffektivitätbeimMonitoring von MON 810 zu erreichen? AusdenVorschriftenderRichtlinie2001/18/EGüberdieallgemeineUmweltbeobachtungergibtsichkeinerechtlicheGrundlagefürdieForderungnach eineränderungbestehenderüberwachungsprogramme.dasbmelvprüft allerdingsgegenwärtig,inwieweitdiemöglichkeitbesteht,einzelnemitöffentlichengeldern (teil-)finanzierteprogrammesozuverbessern,dasssiezusätzlichweitereinformationenfürdieallgemeineumweltbeobachtungimsinne der Richtlinie 2001/18/EG liefern können. 13.WashatdasBVLdazubewogen,seineRisikobewertungimBescheid vom27.april2007hinsichtlichderwirkungendesbt-toxinsvon MON810aufNicht-Ziel-OrganismenzukorrigierenunddenHandel trotzdem wieder zuzulassen? DasBVLhatteMonsantomitBescheidvom27.April2007dazuverpflichtet, schonab2008,alsoauchfürdenübergangszeitraumbiszueinerentscheidung überdiebeantragteneuzulassungvonmon810,einederrichtlinie2001/18/ EGentsprechendeBeobachtungdurchzuführen.DasUnternehmenistdieser Aufforderungnachgekommen,sodassdasBVLam6.Dezember2007die vorübergehende Aussetzung des Saatgutvertriebs aufheben konnte. DieRisikobewertungdesBVLzuMON-810-MaisstütztsichaufeineStellungnahmederZentralenKommissionfürBiologischeSicherheitvomJuli2007, diezudemergebnisgekommenist,dassderanbauvonmon810keinegefahr für die Umwelt darstellt. 14.WelcherkonkretenFragestellungsollinderanbaubegleitendenForschung aussichtdesbmelvundaussichtdesbundesamtesfürnaturschutz nachgegangenwerden,undwirdderantragstellermonsantofürdie FinanzierungdieserForschungsarbeitenganzoderteilweisemitherangezogen? Wenn nein, warum nicht? ImRahmenderallgemeinenÜberwachungsollenAuswirkungenvonBt-ToxinenaufdenBoden,aquatischeÖkosystemeundNicht-Ziel-SchmetterlingeunterrealenAnbaubedingungengeprüftwerden.Diedabeieinzubeziehenden konkreten Fragenstellungen werden gegenwärtig noch geprüft.

5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/ InwelcherBeziehungstehtdervomBVLgenehmigteMonitoringplan zum Neuantrag auf Zulassung von MON 810 auf EU-Ebene? DieGenehmigungzumInverkehrbringenvonMON810wurdebereits1998gemäßderdamalsgeltendenEU-Richtlinie90/220/EWGerteilt.DieseGenehmigunggiltEU-weitundgaltzunächstzeitlichunbegrenzt.Diezum17.Oktober 2002anzuwendendeRichtlinie2001/18/EGersetztdieRichtlinie90/220/EWG undführtdiepflichtein,beidergenehmigungsbeantragungeinenbeobachtungsplanvorzulegen.diefirmamonsantohatgemäßdiesenregelungenim April2007eineNeuzulassungbeantragtunddabei gemäßdenerfordernissen derrichtlinie2001/18/eg einenbeobachtungsplanvorgelegt.dienochbestehendeeu-weitegenehmigungohnebeobachtungsplangiltweiterbisdie zuständigeneu-gremienüberdenneuenantragentschiedenhaben.dasbvl hatmonsantomitbescheidvom27.april2007verpflichtet,indeutschland schonab2008,alsoauchfürdenübergangszeitraumbiszueinerentscheidung überdiebeantragteneuzulassungvonmon810,einedenerfordernissender Richtlinie 2001/18/EG entsprechende Beobachtung durchzuführen. 16.AuswelchensachlichenoderanderenGründengibtesbisherinDeutschlandkeinBiodiversitätsmonitoringgemäß 12desBundesnaturschutzgesetzes wie z. B. im EU-Nachbarland England oder in der Schweiz? EinBiodiversitätsmonitoringistinDeutschlandteilweiseeingerichtet (bundesweitesvogelmonitoring)bzw.befindetsichinderumsetzungsphase (FFH- Monitoring). Zudem existieren Monitoringprogramme der Länder. 17.WiebewertetdieBundesregierungdieBiodiversitätsmonitoringprogrammedieserbeidenLänder,undwelcheÜbertragungsmöglichkeiten sieht sie für Deutschland? DieBiodiversitätsmonitoringprogrammeimEU-MitgliedsstaatVereinigtes Königreich (UK)undinderSchweiz (CH)werdenvonSeitenderBundesregierungalsgeeignetangesehen,dieihnenjeweilszuGrundeliegendenZielsetzungenzurErhebungdesZustandsundderVeränderungeninderDurchschnittslandschaftzuerreichen.DerSchwerpunktdesCountrysideSurvey (CSS)in UKliegtbeiderErfassungvonBiotopenundLandschaftsstrukturen.Das SchweizerBiodiversitätsmonitoring (BDM-CH)hatseinenSchwerpunktim BereichderArtenvielfalt (Brutvögel,Schmetterlinge,Mollusken,Farn-und Blütenpflanzen, Moose). DerCSSdientederfürDeutschlandinden1990erJahrenkonzipiertenÖkologischenFlächenstichprobe (ÖFS)alsVorbild,wobeidieMethodikaufdiebundesdeutschenVerhältnisseundFragestellungenangepasstundweiterentwickelt wurde.auchdiekonzeptedesbdm-chfandeneingangindieentwicklung derkonzeptionderöfs.aufdenimrahmendesf+e-vorhabens Monitoring vonvogelartenindeutschland (demkonzeptderöfsfolgend)ermittelten Stichprobenflächenwirdseit2004dasbundesweiteMonitoringhäufigerBrutvogelartendurchgeführt.DieseswirdaufderBasisehrenamtlicherErhebungen durchdendachverbanddeutscheravifaunisten (DDA)organisiert;dieKoordinationderDatenerhebungunddieDatenzusammenführungwerdenseit 1.Januar2008gemeinsamvonBundundLändernfinanziert.DasfürDeutschlandvorliegendeStichprobennetzistgeeignet,umVeränderungenvonNatur undlandschaftinder Normallandschaft aufzuzeigenunddamitinformationenüberdiewichtigsteneinflussfaktorendermenschlichennutzungzur Politikberatung vorzulegen.

6 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 18.AuswelchenGründenwirddieÖkologischeFlächenstichprobe (ÖFS), diesichinnordrhein-westfalenbewährthat,nichtbundesweitdurchgeführt, und würde die Bundesregierung eine solche befürworten? Wenn nein, warum nicht? DieBundesregierungbefürwortetdieUmsetzungderÖkologischenFlächenstichprobeinDeutschlandalsTeileinesbundesweitenBiodiversitätsmonitorings.DieEinrichtungderÖkologischenFlächenstichprobeerforderteingemeinsamesVorgehenvonBundundLändernimRahmenihrerjeweiligenZuständigkeitenfürdasnaturschutzbezogeneMonitoring.EinebundesweiteEinrichtungundFinanzierungderÖkologischenFlächenstichprobekonntebisher nichterreichtwerden,davondenländerneinelangfristigefinanzierungnicht zugesagt wurde. 19.WelcheUrsachengibtesdafür,dassdiebereitsbestehendenProgramme, dieöfsmiteinemgentechnikmonitoringzuverknüpfen,nichtweitergeführt werden, und wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung? Siehe Antwort zu Frage WiekönnenKompetenzenaufdiesemGebietinderBund-Länder- Arbeitsgruppe Gentechnik gesichert werden? Die Entscheidung hierzu liegt bei den Ländern. 21.WelcheSchlussfolgerungenziehtdieBundesregierungausderTatsache, dassmonitoringberichtedereu-kommissionzudengentechnischverändertenmaissortenkn603,mon863und1507bereitsseitdezember 2007 abgeschlossen sind, aber bisher noch nicht veröffentlicht wurden? NachArtikel9Abs.4derVerordnung (EG)Nr.1829/2003legtderGenehmigungsinhaberderEUKommissionentsprechendderZulassungBerichtevor. DiegenanntenBeobachtungsberichtesindderÖffentlichkeitzugänglichzu machen,nachdemallegemäßartikel30derverordnung (EG)Nr.1829/2003/ EUderalsvertraulichgeltendenInformationengestrichenwordensind.Die Bundesregierungerwartet,dassdieBeobachtungsberichtederGenehmigungsinhaberzudengentechnischverändertenMaissortenKN603,MON863und 1507derÖffentlichkeitdurchdieEUKommissionzugänglichgemacht werden.

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8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN

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