Open University Förderung und Förderfähigkeit des freien Hochschulzugangs

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Barth, Patrick Meinhardt, Cornelia Pieper, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 16/11461 Open University Förderung und Förderfähigkeit des freien Hochschulzugangs Vorbemerkung der Fragesteller Das Open-University -Modell,welchesaufdengrundlegendenAnsätzen underfahrungender1969gegründetenopenuniversity (OU)inGroßbritannienaufbaut,erfreutsichzunehmenderBeliebtheit auchaußerhalbdesvereinigtenkönigreichs.daskonzeptsiehtvor,dasskurse,zertifikate,diploma unduniversitätsabschlüssewieba,maodermbaimfernstudiumangebotenwerdenundauchfürpersonenohneformalenbildungsabschlusszugänglich sind. DieOUistmittlerweileauchinDeutschlandanerkanntunddieUniversität Hamburghatbereits1996einenKooperationsvertragmitderOpenUniversity unterzeichnet.auchdiefriedrich-schiller-universitätjenahälteinderartiges Angebotvor.Seitherinformiertu.a.dieArbeitsstellefürWissenschaftliche WeiterbildungüberStudienangebotederOUundkoordiniertVeranstaltungen fürinteressentenundstudierende.derzeitsindetwa1800indeutschland wohnhafte Studierende an der Open University eingeschrieben. Open-University -ModelleeignensichinidealerWeisedazu,denHochschulzugangfürberuflichQualifizierteohneschulischeHochschulzugangsberechtigungzueröffnenunddieDurchlässigkeitdesBildungssystemszustärken. DieBundesregierungerklärteaufAnfragederFraktionderFDP, WiedieErfahrungeninandereneuropäischenLänderngezeigthaben,kannhierdurchein deutlicherfortschrittzurverbesserungdesübergangszwischenberuflicher BildungundHochschulbildungerzieltwerden (AntwortaufdieKleine Anfrage AufstiegsstipendienunddieDurchlässigkeitzwischenberuflicher undakademischerbildung ;Bundestagsdrucksache16/10753).Indiesem ZusammenhangbekundetedieBundesregierungihreAbsicht,imRahmender QualifizierungsinitiativefürDeutschland denwettbewerb Lebenslange wissenschaftlichequalifizierung aufdenwegzubringen,welcheru.a.die IntegrationvonberuflichQualifiziertenindieHochschulbildungerhöhensoll. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürBildungundForschungvom 23.Dezember 2008 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 1.InwiefernhältdieBundesregierung auchunterberücksichtigungdes EuroparechtsundderÄußerungdesBundesministeriumsfürBildungund Forschung (BMBF)ausdemJahr2001andiebritischeOpenUniversity FernstudiengängeanHochschulenderEU-MitgliedstaatenfürBAföGförderfähig? Fernstudiengängesind,soweitsieinVollzeitformangebotenwerden,alssolche nachdembafögebensoförderungsfähigwiestudienanpräsenzhochschulen. Voraussetzungist,dassderStudierendederHochschuleorganisationsrechtlich angehört,alsoeingeschriebenistunddiehochschulestaatlichoderalseiner staatlichenhochschulegleichwertiganerkanntist.hierausergebensichfürdas StudiumaneinerFernhochschulemitSitzimAuslandförderungsrechtlichBesonderheiten. EineFörderungalsInlandsausbildungnach 4BAföGistnurmöglich,wenn diestudierendenauchaneinerhochschuleiminlandeingeschriebensind.eine Auslandsausbildungnach 5BAföGkannnurgefördertwerden,wennderStudierendesichausbildungsbedingtauchtatsächlichimAuslandaufhält.Die bloßetatsache,aneinerfernhochschulemitsitzimauslandeingeschriebenzu sein,währenddasstudiumselbstvomdeutschenwohnortauserfolgt,vermag einenförderungsanspruchnach 5BAföGnichtzubegründen.EineFörderungistindiesenFällendahernurdannmöglich,wennderStudierendeim RahmeneinerentsprechendenKooperationsvereinbarungeinerdeutschenund ausländischenhochschulezugleichaneinerinländischenhochschuleeingeschrieben ist. ZumanderenmussdieausländischeFernhochschule,diekeinenachdeutschem RechtstaatlicheHochschuleist,nachlandesrechtlicherEntscheidungalseiner staatlichenhochschulegleichwertiganerkanntsein ( 2Absatz2BAföG). MaßstabfürdieGleichwertigkeitsprüfungsindgemäßTz.2.2.3BAföGVwV auchdiezugangsvoraussetzungen.diesesindjenachbundeslandunterschiedlichundsehennichtzwingenddieallgemeinehochschulreifevor.eswerden aberindenanderenfällenäquivalenteeignungsnachweisewieinsbesondere ZugangsprüfungenoderProbesemestersowiezusätzlichmehrjährigeBerufserfahrunggefordert.DieZulassungzumStudiumohnejedenkonkretisierten EignungsbelegaußerdemMindestaltervon18Jahren,wiesieanderbritischen OpenUniversitymöglichist,schließtnachderzeitigerRechtslageinallen BundesländerneineGleichwertigkeitsfeststellungunddamiteineFörderung aus.solangesichdasbaföginseinerderzeitigenkonzeptionaufdieförderungeineserstenqualifizierungswegsvordemzugangzumerwerbslebenund dabeizugleichaufmöglichstzügigenausbildungsabschlusskonzentriert,kann eskonsequenterweisenichtaufdiemitderhochschulzugangsberechtigungund dieserentsprechendennachweisenverbundenenprognosedereignungverzichten,dieeingeschlageneausbildungauchinnerhalbdervorgesehenen Regelstudienzeiterfolgreichabschließenzukönnen.DiesgiltsowohlfürinländischewiefürausländischeFernstudiengänge,sodassinsoweitkeinerlei EU-rechtlich relevante Grundfreiheiten berührt sind. 2.InwiefernhältdieBundesregierung,geradeauchvordemHintergrundder AntwortaufdieKleineAnfrage AufstiegsstipendienunddieDurchlässigkeitzwischenberuflicherundakademischerBildung (Bundestagsdrucksache16/10753),FernstudiengängeanHochschulenimRahmendes Aufstiegsstipendiums für förderfähig? LeistungenimRahmendesProgramms Aufstiegsstipendium könnenstudierendeerhalten,wennsieaneinerstaatlichenoderstaatlichanerkanntenhochschuleindeutschlandimmatrikuliertsindoderaneinergleichwertigenhochschuleineinemmitgliedstaatdereuropäischenunionoderderschweiz.dies gilt auch für Fernstudiengänge an den genannten Hochschulen.

3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/ WelcheGründeführtdieBundesregierung vordemhintergrundderzunehmendenmöglichkeitbeiuniversitätenpräsenzveranstaltungenauch (beipersönlicherabwesenheit) online zusehen füreineunterscheidungin (förderfähiges)präsenzstudiumimeu-auslandund (ggf.nicht förderfähiges) Fernstudium im EU-Ausland an? EswirdaufdieAntwortzuFrage1verwiesen.DiedorterläutertenförderungsrechtlichenVoraussetzungenstellenwedereinespezifischeUnterscheidung zwischenpräsenz-undfernstudiengängendarnocheinesolchezwischenausbildungsgängen in EU-Mitgliedstaaten und dem sonstigen Ausland. 4.HältdieBundesregierungdieEntwicklungvondeutsch-britischenFernstudiengängenimRahmenderFörderungdurchdenDAADauchdannfür förderfähig,wenndiesefernstudiengängefürpersonen (In-undAusländer)ohneHochschulzugangsberechtigung nur zueinembritischen Bachelorabschluss führen? Mit welcher Begründung? DurchAuslandsstipendien,wiesiederDAADvergibt,sindFernstudiengänge inderregelnichtförderfähig.gefördertwirddiemobilitätvonpersonen. AußerdemwerdenfürDeutschenurein-oderzweisemestrigeAuslandsaufenthalteimRahmeneinesdeutschenStudiengangsgefördert,aberkeinevollständigenBachelor-StudiengängemitAbschlussimAusland.FürAusländerwerdenindenmeistenLändernnurGraduiertenstipendienangeboten,dieeinen erstenstudienabschlussvoraussetzen.obeinepersonzueinemstudiengang aufgrundeinerhochschulzugangsberechtigung (HZB)oderaufgrundanderer gleichwertigerzugangsqualifikationenzugelassenwordenist,istdabeiohne Belang. 5.VerfügtdieBundesregierungüberErkenntnisse,obundinwieweitdie Studierneigungbei älteren MenschendurcheinStudienangebotanalog des OU-Modells gesteigert werden könnte? Welche Informationen liegen vor? DieBundesregierungverfügtüberkeineErkenntnisse,obdieStudierneigung bei älterenmenschen durcheinstudienangebotanalogdesou-modellsgesteigertwerdenkönnte.hinsichtlichderaltersstrukturderstudierendenan OpenUniversitiesinausgewählteneuropäischenLändernliegenderBundesregierung folgende Informationen vor: Altersverteilungderrd.30000Studierenden*derOpenUniversiteitNederland 2007 bis 25 Jahre9 Prozent 26 bis 35 Jahre31 Prozent 36 bis 45 Jahre34 Prozent 46 Jahre u. älter26 Prozent * Gesamtzahl aller eingeschriebenen studien- und prüfungsberechtigten Personen im Bezugszeitraum

4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Altersverteilungderrd Studierenden*derOpenUniversitydesVereinigtenKönigreichs2006/07 (differenziertnachundergraduateundpostgraduate level) * Zahl der Einschreibungen in Kurse undergraduate levelpostgraduate level unter 25 Jahre13 Prozent4 Prozent 25 bis 34 Jahre30 Prozent33 Prozent 35 bis 44 Jahre30 Prozent37 Prozent 45 bis 54 Jahre17 Prozent19 Prozent 55 bis 64 Jahre7 Prozent5 Prozent 65 Jahre u. älter3 Prozent1 Prozent AusdiesenDatenistersichtlich,dassdieStudierendenandenOpenUniversitiesindenNiederlandenundimVereinigtenKönigreichvorallemderAltersklasse 25 bis 45 Jahre angehören. 6.InwiefernhältesdieBundesregierungfürsinnvoll,dasInformationsportal desdaadzuerweitern,umimauslandansässigebildungsinländer (z.b. mitabschlusseinerdeutschenauslandshandelskammer)aufdiemöglich- keitenaufmerksamzumachen,ohneabiturundimrahmeneinesonline- Angebots in Deutschland studieren zu können? DerDAADunternimmtseitdiesemJahrgemeinsammitdemGoethe-Institut zahlreicheanstrengungen,umimauslandansässigebildungsinländer (dies sindzunächstabsolventendeutscherauslandsschulenmitoderohnedirekte HZB)imInternetaufdieStudienmöglichkeiteninDeutschlandaufmerksamzu machen. 7.HältesdieBundesregierungfürgeboten,dassdieAngebotederOpenUniversitiesimEU-AuslandimRahmendesDAAD-Online-Angebotesdargestellt werden? InwiefernsiehtdieBundesregierungdiesbezüglicheineHandlungsnotwendigkeit? DieBundesregierungwirddenDAADbitten,Angebotedersogenannten transnationaleducation,alsoderfernlehremiteinemindeutschlandausgestelltenabschluss-zertifikat,auchüberseineinternet-portalezentralsowie überdielokalenwebsitesderaußenstellenunddaad-informationszentren abzubilden. 8.InwiefernwäreneinzelneBundesländerimRahmenderjeweiligenHochschulgesetzgebungundderländerübergreifendenVereinbarungeninder Lage,einenvölligoffenenHochschulzuganganalogdes OpenUniversity Konzepts umzusetzen? WürdedieBundesregierungeinensolchenSchrittbegrüßenundunterstützen? DieGesetzgebungskompetenzfürRegelungendesHochschulzugangsliegt alleinbeidenländern.eineweitereöffnungdeshochschulzugangswirdvon der Bundesregierung begrüßt.

5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/ HältesdieBundesregierungfürsinnvollundpraktikabel,beiderEntwicklungenglischsprachigerBA-Studiengängekünftigverstärktmit englischsprachigenfernuniversitätenzukooperieren,auchumkostenintensivetechnischedoppelentwicklungenimbereichdese-learningzu vermeiden? WelcheGründekanndieBundesregierungfürdieseAnnahmeaufführen? DieEntwicklungvonStudiengängen auchenglischsprachigenba-studiengängen obliegtindeutschlanddenhochschulen.kooperationenzwischen deutschenundausländischenhochschulenhinsichtlichdercurriculums-und StudiengangsentwicklungwerdenvonderBundesregierunggrundsätzlichbegrüßt.DiestrifftauchfürdiebestehendenKooperationsverträgez.B.zwischen deruniversitäthamburgoderderfern-universitäthagenundderbritischen OpenUniversityinMiltonKeynessowiederMitgliedschaftinentsprechenden europäischenorganisationenwiedereuropeanassociationofdistance TeachingUniversities (EADTU)zu.Synergieeffektewiez.B.Vermeidungvon kostenintensiventechnischendoppelentwicklungenimbereichdese-learning solltenaussichtderbundesregierungbeikooperationenundmitgliedschaften immer angestrebt werden. 10.InwiefernhältesdieBundesregierungfürangebracht,dassauchHochschulenbzw.Hochschullehrer,auchausdemEU-Ausland,beruflich QualifizierteohneschulischeHochschulzugangsberechtigungfürein Aufstiegsstipendium vorschlagen können? BeruflichQualifizierte,dieinAusbildungundBerufihrebesonderenBegabungenbewiesenhaben,könnenimProgramm Aufstiegsstipendium einstipendiumfüreinhochschulstudiumbeantragen.diebewerbermüssenihrebesondereleistungsfähigkeitdurcherfolgeinausbildungundberufnachgewiesen habendurchdasbestehenderberufsabschlussprüfungodereinerfortbildungsprüfungmitmindestens87punktenodereinernotevon1,9oderbesser,oder durcheinebesonderserfolgreicheteilnahmeaneinemüberregionalenberuflichenleistungswettbewerboderdurcheinenbegründetenvorschlageinesbetriebes.mitdemgewähltenauswahlverfahrenwirdeinehohequalitätbeiden BewerberinnenundBewerberngewährleistet,wassichu.a.indenAuswahlgesprächenwährenddererstenAuswahlrundezeigte.EineModifikationdesAuswahlprozessesinFormvonVorschlägenvonHochschullehrerinnenundHochschullehrernkanndiePrüfungderberuflichenBegabungnichtersetzenundist daher nicht geplant. 11.InwiefernkönntenAngebotederOpenUniversitiesdemAnliegenentsprechen,dualeKarrierenimSpitzensportzufördern,geradeindem E-LearningundBlended-LearninganausgewähltenHochschulendurchgeführtundgefördertwerden,ohneeinedauerhaftePräsenzerforderlich zu machen? DieStudienangebotevonOpenUniversitieszeichnensichsowohldurcheinen offenenzugang (ab16oder18jahren,ohneweiterehochschulzugangsvoraussetzung)alsauchdurchspezielleunterrichtsmethoden (z.b.fernunterricht, E-Learning,Blended-Learning)aus.DenStudieninteressiertenwirdhierdurch z.b.durchdiemöglichkeiteinesteilzeitstudiumseinehoheflexibilität hinsichtlichlernortundzeiteinsatzgeboten.insofernwürdensolcheangebote solltensieindeutschlandvondenhochschuleneingerichtetwerden auch für duale Karrieren im Spitzensport förderlich sein.

6 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 12.WirddieBundesregierung wieimantragderfraktionendercdu/csu undspd (Bundestagsdrucksache16/10882)gefordert Modellprojekte anausgewähltenhochschulenimbereichdese-learningundblended- Learning ohne dauernde Präsenzpflicht fördern? Wenn ja, in welchem finanziellen Umfang und ab wann? ImZugederFöderalismusreformIwurdedieFörderungvonentsprechenden ModellvorhabenimSchul-undHochschulbereich,wiesiebisdahinimRahmenderGemeinschaftsaufgabeBildungsplanungdurchgeführtwurden,indie alleinige Zuständigkeit der Länder überführt. 13.IstdieBundesregierungderAnsicht,dassOlympiastützpunktewie Arbeitgeber (dortistdasvorschlagsrechtbereitsgegeben)einvorschlagsrecht für Aufstiegsstipendien erhalten sollen? Wie wird diese Haltung begründet? WiebereitsinderAntwortaufFrage10ausgeführt,könnenimProgramm Aufstiegsstipendium beruflichqualifizierteeinstipendiumfürdashochschulstudiumbeantragen,dieinausbildungundberufihrebesonderenbegabungenbewiesenhaben.musischeodersportlichebegabungenwerdennicht verlangt.daherkanneinvorschlageinesolympiastützpunktesanerkanntwerden,wenneinebewerberinodereinbewerberineinembeschäftigungsverhältnis mit einer/m solchen Einrichtung/Träger steht bzw. stand. 14.InwiefernbeabsichtigtdieBundesregierungdieAnerkennungvondeutschenIHK-Weiterbildungsabschlüssen (z.b.fachwirteihk)zufördern undsichimeu-auslanddafüreinzusetzen,dassdieseweiterbildungen auf ein Hochschulstudium angerechnet werden können? DieBundesregierungmisstderFragederAkzeptanzderaufgrunddesBerufsbildungsgesetzesundderHandwerksordnunggeschaffenenWeiterbildungsabschlüsse,z.B.Fachwirte,Fachkaufleute,Meister,einehoheBedeutungzu. DieseWeiterbildungenstellenfürdieAbsolventenderanerkanntenAusbildungsberufeinteressanteberuflicheEntwicklungsmöglichkeitendar,deren QualifikationsinhalteandenBedürfnissenderBetriebeorientiertsind.DieBetriebesinddeshalbaufgerufen,diesenAbschlüssenbeiihrerPersonalentwicklung und -rekrutierung einen besseren Stellenwert einzuräumen. DasgiltauchfürdieInanspruchnahmevonweiterenBildungsangeboten.OftmalserwächstbeidenInhabernderFortbildungsabschlüssederWunschund dienotwendigkeit,einhochschulstudiumanzuschließen.hierbeiistesim InteressederStudierendenundausbildungsökonomischenGründenwichtig, dassdieinderberuflichenbildungerworbenenkompetenzenangerechnet werden,sofernsieeinäquivalentzudenstudienanforderungendarstellen.die AnrechnunggleichwertigerberuflicherQualifikationenaufdieStudienleistung istaufgabeundzuständigkeitderjeweiligenhochschulen.bundundländer habenallerdingsaufdemqualifizierungsgipfeldiehochschuleneinvernehmlichaufgefordert,dassgleichwertigeberuflichequalifikationenaufdiestudienleistungen angerechnet werden sollen. ImRahmenderBMBF-Förderinitiative AnrechnungberuflicherKompetenzenaufHochschulstudiengänge wurdenhierzuverfahrenundbeispieleentwickelt und nachhaltige Impulse gegeben.

7 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7 Drucksache 16/ IstdieBundesregierungderAnsicht,dasskatholischePriesterohneAbitur undohnehochschulstudium (esgibtindeutschlandmehrals400, alleausgebildetamstudienhausst.lambertingrafschaftbeibonn) z.b.klassischesprachenandeutschenhochschulen (auchimfernstudium) studieren können sollten? Wie wird die Auffassung der Bundesregierung begründet? AusSichtderBundesregierungsprichtnichtsdagegen,solangezuerwartenist, dass das Ausbildungsziel erreicht wird.

8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN

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