Antwort. Deutscher Bundestag Drucksache 17/787. der Bundesregierung

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Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 17/787 17. Wahlperiode 24. 02. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/425 Pumpkosten im Stein- und Braunkohlebergbau Vorbemerkung der Fragesteller ImStein-undimBraunkohlebergbaumussdasanstehendeGrundwassergroßflächigabgesenktwerden,umdieKohleunter-oderübertägigfördernzukönnen.EinAbpumpendesGrundwassersistauchoftdannnochunddauerhaft erforderlich,wennderbergbaulängsteingestelltist,umzuverhindern,dass BergsenkungenanderOberflächesichmitGrundwasserfüllenoderdass BergschädeninfolgevonHebungendurchwiederansteigendesGrundwasser entstehen (sog. Ewigkeitskosten). 1.WiehochwarindenJahren2000bis2008derdurchdenSteinkohlebergbau in Deutschland verursachte Pumpstromverbrauch a) für die Polderwasserhaltung und b)für die Grubenwasserhaltung (bittesoweitmöglichdifferenziertnachdenbergbaugebietenausweisen)? RAG und KPMG haben dazu mitgeteilt: Zu Frage 1a Polderwasserhaltung DiefürdieVielzahlanPumpwerkenverwendetenStrommengensindausden vondenwasserwirtschaftsverbändenerstelltenbeitragsabrechnungennichtim Einzelnenersichtlich.VondenWasserwirtschaftsverbändenwirdimRahmen derbeitragsabrechnungausschließlichdieaufdieragagentfallendebeitragshöheinklusivederjeweiligderrageinzelnzuzuordnendenpoldermaßnahmendargestellt.beidendurchragbetriebenenpolderwasserhaltungen handeltessichumdezentralversorgte,kleineanlagen.diestromversorgung erfolgtüberdieverschiedenenörtlichenversorgungsunternehmen.dabeiwerdengesamtkosteninrechnunggestellt,d.h.stromkostenundanderekostenarten.ausdiesemgrundisteinegetrennteerfassungdespumpenstromverbrauchs nicht möglich. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürWirtschaftundTechnologie vom 19. Februar 2010 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

Drucksache 17/787 2 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Zu Frage 1b Grubenwasserhaltung BeiderRAGAGwerdenaufdenaktivenBergwerkenkeineindividuellen StromaufzeichnungenfürjedezurGrubenwasserhaltungeingesetztePumpe geführt.diegesamtenenergiekosteninklusivestromkostenwerdenineinem separatengeschäftsbereicherfasstundvondortüberdieinterneleistungsverrechnungandiejeweiligengrubenbetriebeweiterverrechnet.dievonden GrubenbetriebeninsgesamtgenutzteStrommengewirdaufBasisderStromzähler,dieandenvondenStromlieferanteneingerichtetenÜbergabestelleneingerichtetsind,erfasst.DieindenuntertägigenBereichfließendeStrommenge wirdübereinenweiterenstromzählererfasst.überdiegehobenengrubenwassermengenbeidenjeweiligengrubenbetrieben,dieinderhauptwasserhaltung aufgezeichnetwerden,erfolgtdieanteiligeermittlungderstromkostenzur Grubenwasserhaltung.DarüberhinausgibtesGrubenwasserhaltungsstandorte mit Stromzählung seitens des Versorgers. 2.WelcherStrompreiswurdeindenletztenJahren (ggf.durchschnittlichoder für repräsentative größere Verbräuche) für Pumpstrom gezahlt? RAG und KPMG haben dazu mitgeteilt: IndenletztenJahrenwurdeimDurchschnittfürdenStromverbrauchderRAG ein Betrag von rd. 4 ct/kwh verrechnet. DieStromkostenfürdenBereichPolderanlagensindBestandteilderBeiträge andiewasserwirtschaftsverbände.auskunftsgemäßhattendiewasserwirtschaftsverbändezumzeitpunktdererstellungdeskpmg-gutachtensca.180 Stromlieferverträgegeschlossen.KonkreteAngabenüberdiegezahltenStrompreise lagen von den Wasserwirtschaftsverbänden nicht vor. 3. Wie hoch ist der zu erwartende jährliche Pumpstromverbrauch a) für die Polderwasserhaltung und b)für die Grubenwasserhaltung, derderkalkulationderewigkeitskostendessteinkohlebergbausimsteinkohlefinanzierungsgesetzbzw.indementsprechendengutachtender KPMGzugrundeliegt (bitteggf.nachjahrendifferenzieren,soweitinspätererzukunftaufgrunddeszulassenseinessteigendengrundwasserspiegels der Pumpstrombedarf sinkt)? KPMG hat dazu mitgeteilt: DerKalkulationderEwigkeitslastenimGutachtenderKPMGliegendieGesamtkostenderjeweiligenEwigkeitslast,u.a.derGrubenwasserhaltungzu Grunde.EineAufteilungderGesamtkostenaufeinzelneKostenartenistnicht erfolgt.fürdieableitungderzuerwartendenkostenlässtdieseransatzeine VerschiebungderKostenarteninnerhalbderGesamtkostenzu.DieKalkulationenderKPMGsindindieErmittlungdesGesamtbedarfsgemäßSteinkohlefinanzierungsgesetz eingeflossen. 4.MitwelchenzukünftigenStrompreisenhatdieKPMGdieKostenfürden Pumpstromverbrauch kalkuliert? KPMG hat dazu mitgeteilt: ImRahmenderAbleitungderEwigkeitslastenwurdendiejeweiligenGesamtkostendereinzelnenEwigkeitslastenzugrundegelegt.DieaufdieGesamtkostenangewandtedurchschnittlichePreissteigerungsrateorientiertesichanhisto-

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/787 rischenpreissteigerungenimbergbaubereich.beiderermittlungvonewigkeitslastenwerdendiefortgeschriebenenausgabeninallenzukünftigenjahren, dieüberdenplanungshorizonthinausgehen,weiterepreissteigerungenerfahren.diesenachhaltigenkostensteigerungenlassensichfinanzmathematischals WachstumsabschlagimKapitalisierungszinssatzabbilden.Dasheißt,beiden EwigkeitslastenistbeiderErmittlungderewigenRentevoneinemKapitalisierungszinssatzabzüglichderPreissteigerungsratevon1,75Prozentp.a.auszugehen.DiesesVorgehenimpliziert,dassdiehistorischbeobachtbarenPreissteigerungenderGesamtkostenauchlangfristiginderZukunfterwartetwerden. DieEntwicklungderkünftigerwartetenStrompreisestelltnureinenTeilder insgesamt erwarteten künftigen Kostensteigerungen dar. BeiderAbleitungkünftigerKostensteigerungenistderlangfristigeCharakter derewigkeitslastenzuberücksichtigen.sokönnendiekurzfristigen,tatsächlichbeobachtbarenentwicklungeneinzelnerkostenartenpositivodernegativ von der langfristig erwarteten Entwicklung abweichen. 5. Für welchen Zeithorizont wird Pumpstrom a) für die Polderwasserhaltung und b)für die Grubenwasserhaltung fürerforderlichgehalten (bittesoweitmöglichdifferenziertnachden Bergbaugebieten ausweisen)? ImRahmenderErörterungdesKPMG-GutachtenshatdieRAGerklärt,dass siedasrisikoeinertrinkwasserverunreinigungnichteingehenkönneunddeshalbausdamaligersichtimgesamtabschlussbetriebsplanvoneinerewigen Grubenwasserhaltungausgehenwerde.AuchnachAuffassungdesBundesund derbeteiligtenländerkannnureinelösunginbetrachtkommen,dieeine Trinkwassergefährdungvermeidet.ÜberdiezukünftigeBehandlungdesGrubenwasserswerdendiezuständigenStellenzugegebenerZeit beitatsächlicherbeendigungdessteinkohlenbergbausmitstilllegungdesletztenbergwerks zuentscheidenhaben.spätereuntersuchungenderzuständigenbehördlichenstellenundderenendgültigeentscheidungwerdenzeigen,wiedas GrubenwasserinZukunftzubehandelnseinwird.PolderwasserhaltungengehörenzudensogenanntenDauerbergschäden.Siedienenz.B.derKompensationvonVorflutbeeinträchtigungenodervonVernässungendurchGrundwasseranstiegundmüssendaherebenfallsunbefristetbetriebenwerden.Fürdie ZweckedesGutachtensderKPMGwurdedahervondauerhaftenGruben-und Polderwasserhaltungen ausgegangen. 6.MitwelchemStrompreiswurdebeiderErmittlungderEwigkeitskosten dessteinkohlebergbausimsteinkohlefinanzierungsgesetzbzw.indem Gutachten der KPMG gerechnet? Zur Beantwortung dieser Frage wird auch auf Antwort zu Frage 4 verwiesen. GrundlagefürdieErmittlungderEwigkeitslastenbildendietatsächlichenKostenderVergangenheit.ÜberalleKostenartenwurdenkünftigeKostensteigerungenmitdurchschnittlich1,75Prozentangenommen.Wiebereitsunter Frage4dargestellt,könnendiekurzfristigen,tatsächlichbeobachtbarenEntwicklungeneinzelnerKostenartenpositivodernegativvonderlangfristigangenommenen Entwicklung abweichen.

Drucksache 17/787 4 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7.Istestechnischmöglichundwirdesggf.auchpraktiziert,diePumpenzu HochlastzeitenimStromnetzstillzulegenunddasPumpenaufSchwachlastenzeitenbzw.ZeitenhoherEinspeisungenz.B.auserneuerbarenEnergien zu konzentrieren? FürwielangekanndasPumpenmaximalunterbrochenwerden (bitteggf. nach Polder- und Grubenwasserhaltung differenzieren)? NachMitteilungderRAGAGbestehtgrundsätzlichdieMöglichkeit,Pumpen kurzzeitigabzuschalten.diemöglichkeitzurabschaltungeinerpumpeistjedochvoneinervielzahlvonfaktorenabhängig.beidenpoldermaßnahmen undvorfluternsinddiezupumpendenmengenjenachniederschlagstarken Schwankungenausgesetzt.DiesePumpwerkebestehenoftausmehrerenPumpen,diejenachNiederschlagzugeschaltetwerden.DieZuschaltungerfolgt automatischbeiüberschreitenfestgelegterschaltpunkte.beiabsinkendes WasserstandsundUnterschreitendesfestgelegtenSchaltpunkteswirddie Pumpeabgeschaltet.AufgrunddieserKonzeptionbesitzendieeherkleinen, vonragbetriebenenpumpwerkekeinefüreineverlagerungderpumpzeiten verfügbarerückhaltevolumina.eindynamischerpumpbetriebimsinneder Anfrage ist daher nicht möglich. FürdieGrubenwasserhaltungistvoneinerrelativkonstantenWassermenge auszugehen.jedochsindauchhierunterschiedlicheeinflüssedurchniederschlägeundunterschiedeindenjeweiligendeckgebirgsschichtenzubeachten. DieGrubenwasserhaltungenunterliegenkomplexenRandbedingungenmitteilweisekonkurrierendenZielsetzungen.GrundsätzlichwirdauchausökologischenGründenvonderGenehmigungsbehördeeindauerhafterPumpbetrieb gefordert.denjeweiligengewässernwürdesonstunregelmäßigwasserzugeführt,waszusalzspitzenführenkann.danebenistjedochvorallemdiesicherheitdespersonalsundderinbetriebbefindlichenbergwerkezugewährleisten. DiezeitweiseReduzierungdesPumpbetriebesistdaherfürjedeWasserhaltung unterschiedlich.siekannvonnurwenigenstundenbiszueinigentagenreichen. 8.WiehochwarindenJahren2000bis2008derdurchdenBraunkohlebergbauinDeutschlandverursachtePumpstromverbrauch (bittesoweitmöglich differenziert nach den Bergbaugebieten ausweisen)? NachAngabenderUnternehmenwarenimbezeichnetenZeitraumfolgende PumpstromverbräuchezurGrundwasserabsenkungzuverzeichnen (Angaben in GWh): JahrRevier Rheinland 1 ohne ROMONTA GmbH Revier Helmstedt Revier Lausitz Revier Mitteldeutschland 1 20007701520058 20017581519556 20027391521456 20037221521959 20047231022260 20057341021451 20067401023760 20077561022655 20088121022155

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/787 9.EntstehenimBraunkohlebergbauebenfallsEwigkeitslasteninFormvon Pumpstrombedarf auch nach Schließung der Tagebaue? Wennja,inwelcherjährlichenHöhe (bittesoweitmöglichdifferenziert nach den Bergbaugebieten ausweisen)? NachdemEndederBergbautätigkeitstelltsichderursprünglicheAbstanddes GrundwasserszurGeländeoberflächegrundsätzlichwiederein,sodassbergbaubedingtePumpmaßnahmennichtnotwendigwerden.Somitentstehenauch keineewigkeitslasteninformvonpumpkostennachschließungdertagebaue.

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