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Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 16/1523 16. Wahlperiode 17. 05. 2006 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 16/913 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol und von Verbrauchsteuergesetzen A. Problem NachderEntscheidungderEU-Kommissionvom16.November2004istdieim BranntweinmonopolgesetzenthalteneBeihilferegelungzugunstenderHerstellervonKornbranntweinmitdemGemeinsamenMarktunvereinbar.Fernerhat sichderbundesrechnungshofbeiderprüfungderangemessenheitder ZahlungsfristenvonVerbrauchsteuernimJahre2003dafürausgesprochen,die Fälligkeitsfristen bei den besonderen Verbrauchsteuern zu verkürzen. B. Lösung MitdemGesetzentwurfistbeabsichtigt,dievonderEntscheidungderEU-KommissionbetroffenenBeihilfenfürKornbranntweinmitAuslaufenderÜbergangszeitzum30.September2006abzuschaffen,sodasskünftignurnoch AlkoholausGetreide,derandieBundesmonopolverwaltungfürBranntwein abgeliefertundalsneutralalkoholvermarktetwird,einestaatlichebeihilfe erhält.zudiesemzeitpunktscheidenaufgrundderbranntweinmonopolreform von1999ohnehindiegewerblichenbrennereienausdembranntweinmonopol aus,sodassauchdieregelungenfürgewerblichebrennereienaufgehobenwerden sollen. DarüberhinaussollenmitdemGesetzentwurfinAnsehungderBemerkungdes BundesrechungshofesdieFälligkeitsfristenbeiderBranntweinsteuer,der Schaumwein-undZwischenerzeugnissteuersowiebeiderKaffeesteuerverkürzt werden. DerFinanzausschussempfiehltüberdenGesetzentwurfhinausgehendfolgende Änderungen: BeibehaltungdesbesonderenZuschlagszumÜbernahmepreisfürKornbranntweinausAbfindungsbrennereienalsZuschlagfürBranntweinaus bestimmten Getreidearten, ReduzierungderSicherheitsleistungfürdieBranntweinsteuersowieentsprechend für die Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer, AnnahmeeinesEntschließungsantragszumErhaltdesBranntweinmonopols.

Drucksache 16/1523 2 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode AnnahmedesGesetzentwurfsmitdenStimmenderFraktionenCDU/CSU, SPDundDIELINKE.gegendieStimmenderFraktionderFDPbeiStimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN C. Alternativen Keine D. Kosten FürdenBundeshaushaltergebensichimEntstehungsjahrundindenRechnungsjahren 2007 bis 2010 die nachfolgenden Auswirkungen: Zinseinsparung durch Verkürzung der Fälligkeitsfristen Entstehungsjahrin Mio. Euro Rechnungsjahr in Mio. Euro 2007200820092010 217 7 7 7 Einmaliger Steuerausfall bei Branntwein-, Schaumwein-/ Zwischenerzeugnissteuer 215 Insgesamt 208777

Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/1523 Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, 1.denGesetzentwurf Drucksache16/913 mitfolgendenmaßgaben,im Übrigen unverändert anzunehmen: a) Artikel 1 wird wie folgt geändert: 1. Nummer 8 Buchstabe c wird wie folgt gefasst:,c)inabsatz3satz1werdendiewörter sowiefürkornbranntwein ( 101) durchdiewörter sowiefürbranntweinausroggen, Weizen, Buchweizen, Hafer oder Gerste ersetzt. 2. Nummer 17 Buchstabe b wird wie folgt gefasst:,b)insatz4wirddieangabe 2Monaten durchdieangabe einem Monat ersetzt. 3. Nummer 20 Buchstabe a wird wie folgt gefasst:,a)inabsatz3satz2wirddieangabe 2Monaten durchdieangabe eines Monats ersetzt. b) Artikel 2 wird wie folgt geändert: 1. Nummer 1 wird wie folgt gefasst:,1. 5 Abs. 2 Satz 4 wird wie folgt gefasst: VorderErteilungistSicherheitinHöhedesSteuerwertesdes voraussichtlichimjahresdurchschnittineinemmonatinsgesamt ausdemschaumweinherstellungsbetriebindenfreienverkehrentnommenenschaumweinszuleisten,wennanzeichenfüreine Steuergefährdung erkennbar sind. 2. Nummer 2 wird wie folgt gefasst:,2.in 6Abs.2Satz3wirddieAngabe 2Monaten durchdie Angabe einem Monat ersetzt. 3. Nummer 5 Buchstabe a wird wie folgt gefasst:,a)inabsatz3satz2wirddieangabe 2Monaten durchdieangabe eines Monats ersetzt. ; 2.folgende Entschließung anzunehmen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest, dassdiejetzigenationaleförderungimrahmendesbranntweinmonopolgesetzesfürdiezukunftderkleinenundmittlerenlandwirtschaftlichen Getreide-undKartoffelbrennereiensowiederObstgemeinschaftsbrennereien,AbfindungsbrennereienundStoffbesitzernachwievoreineexistenzielle Bedeutung hat. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1.denErhaltunddieFunktionsfähigkeitdesBranntweinmonopolszunächst biszum31.dezember2010,demendedereg-rechtlichenausnahmeregelung in der EU-Alkoholmarktverordnung, sicherzustellen und 2.imerstenQuartal2009demBundestagzuberichten,mitwelchenEG-und verfassungsrechtlichzulässigenfördermaßnahmeneinschließlichdes dafürbenötigtenfördervolumensdietraditionelledeutschelandwirtschaftlicheagraralkoholerzeugungauchüberdasjahr2010hinausauf-

Drucksache 16/1523 4 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode rechterhaltenwerdenkann,sodassdiebundesregierungnacheinerentsprechendenentscheidungdesbundestagesnochrechtzeitigeinflussauf dieabfassungdesberichtsdereu-kommissionzurevaluierungderbisherigenbeihilfenimrahmendesbranntweinmonopolsnehmenkann, den die EU-Kommission bis Ende 2009 vorlegen muss. Berlin, den 17. Mai 2006 Der Finanzausschuss Eduard Oswald Vorsitzender Norbert Schindler Dr. Volker Wissing Reinhard Schultz (Everswinkel)

Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/1523 Bericht der Abgeordneten Norbert Schindler, Reinhard Schultz (Everswinkel) und Dr. Volker Wissing 1.Verfahrensablauf Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf aufdrucksache16/913inseiner25.sitzungam16.märz2006dem FinanzausschussfederführendsowiedemAusschussfür WirtschaftundTechnologieunddemAusschussfürErnährung,LandwirtschaftundVerbraucherschutzzurMitberatungüberwiesen.DerHaushaltsausschusswurdenach 96 der Geschäftsordnung beteiligt. DerFinanzausschusshatdieVorlageinseiner11.Sitzung am15.märz2006vorbehaltlichderüberweisungdurchdas PlenumdesDeutschenBundestagesimRahmeneiner SelbstbefassungerstmaligberatenunddieDurchführungeineröffentlichenAnhörungbeschlossen.DieAnhörunghat am5.april2006stattgefunden.derfinanzausschusshatdie BeratungenüberdenGesetzentwurfinder17.Sitzungam 17.Mai 2006 abgeschlossen. 2. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen NachderEntscheidungderEU-Kommissionvom16.November2004istdieBeihilferegelungdesBranntweinmonopolgesetzeszugunstenderHerstellervonKornbranntweinmitdem GemeinsamenMarktunvereinbar.DiebetroffenenBeihilfen werdennacheinerzum30.september2006auslaufenden Übergangszeitabgeschafft,sodasskünftignurnochfür AlkoholausGetreide,derandieBundesmonopolverwaltung fürbranntwein (BfB)abgeliefertundvondieseralsNeutralalkoholvermarktetwird,einestaatlicheBeihilfegewährtwird. DenlandwirtschaftlichenKornbranntweinherstellernwirdals GetreidebrennereiendiegesetzlicheMöglichkeitgegeben, künftigihrenrohalkoholalsgetreidealkoholandiebfbabzuliefern,sodasssieweiterhindasinihrenbetriebenerzeugte GetreideimRahmendesStützungssystemsdesBranntweinmonopolszuAlkoholverarbeitenkönnen.DieÄnderungen sollenzum1.oktober2006inkrafttreten.zudiesemzeitpunktscheidenaufgrundderbranntweinmonopolreformvon 1999diegewerblichenBrennereienausdemBranntweinmonopolaus.DieRegelungenfürgewerblicheBrennereien sollen deshalb ebenfalls aufgehoben werden. DerGesetzentwurfsiehtdarüberhinausvor,einerBemerkungdesBundesrechnungshofesüberZinsverlustedesBundesdurchzulangeZahlungsfristenbeidenbesonderen Verbrauchsteuern (Drucksache15/4200,S.168)teilweise RechnungzutragenunddieFälligkeitsfristenbeiderBranntweinsteuer,derSchaumwein-undZwischenerzeugnissteuer sowie bei der Kaffeesteuer zu verkürzen. 3.Stellungnahme des Bundesrates DerBundesrathatinseiner820.Sitzungam10.März2006 beschlossen,gegendengesetzentwurfgemäßartikel76 Abs.2desGrundgesetzeskeineEinwendungenzuerheben. 4.Anhörung DerFinanzausschusshatam5.April2006zudemGesetzentwurfeineöffentlicheAnhörungdurchgeführt.Folgende Einzelsachverständige,VerbändeundInstitutionenhatten Gelegenheit zur Stellungnahme: Bundesmonopolverwaltung für Branntwein Bundesrechnungshof BundesverbandderDeutschenKlein-undObstbrenner e.v. BundesverbandderDeutschenSpirituosen-Industrieund -Importeure e.v. Bundesverband der Obstverschlussbrenner e. V. Bundesverband Deutscher Kartoffelbrenner e. V. BundesverbandDeutscherKorn-undGetreidebrenner e.v. BundesverbandDeutscherObst-undGemeinschaftsbrennereien Bundesvereinigung Wein und Spirituosen e. V. Deutscher Kaffee-Verband e.v. Deutscher Weinbauverband e.v. Union Deutscher Agraralkoholerzeuger und -verarbeiter VerbandDeutscherAlkoholherstellerundVerarbeiter e.v. Verband Deutscher Sektkellereien e. V. DasErgebnisderAnhörungistindieAusschussberatungen eingegangen.dasprotokollderöffentlichenberatungeinschließlichdereingereichtenschriftlichenstellungnahmen ist der Öffentlichkeit zugänglich. 5.StellungnahmendermitberatendenAusschüsse DerAusschussfürWirtschaftundTechnologiehatden Gesetzentwurfam17.Mai2006abschließendberatenund empfiehltmitdenstimmenderfraktionencdu/csu,spd undbündnis90/diegrünengegendiestimmender FraktionderFDPbeiStimmenthaltungderFraktionDIE LINKE.dieAnnahmedesGesetzentwurfsindergeänderten Fassung. DerAusschussfürErnährung,LandwirtschaftundVerbraucherschutzhatdieVorlageinseiner15.Sitzungam 17.Mai2006beratenundempfiehltmitderMehrheitder FraktionenCDU/CSU,SPDundDIELINKE.gegendie StimmenderFraktionderFDPbeiStimmenthaltungder FraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNENdieAnnahmedes Gesetzentwurfs in der geänderten Fassung. 6. Empfehlung des federführenden Ausschusses A. Allgemeiner Teil DerFinanzausschussempfiehltmitdenStimmenderFraktionenderCDU/CSU,SPDundDIELINKE.gegendie StimmenderFraktionderFDPbeiStimmenthaltungder FraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNEN,denGesetzentwurf in der vom Ausschuss geänderten Fassung anzunehmen. DieKoalitionsfraktionenderCDU/CSUundSPDwiesen imverlaufderausschusserörterungendaraufhin,mitdem

Drucksache 16/1523 6 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode GesetzentwurfwerdederEntscheidungderEU-Kommission vom16.november2004überdieindeutschlandgeltende BeihilferegelungfürKornbranntweinbrennereienRechnung getragenunddiemitdemgemeinsamenmarktunvereinbare Regelungaufgehoben.DaslandwirtschaftspolitischbegründeteBranntweinmonopolseidanachinseinerbisherigen Formnichtmehrzuhaltengewesen.MitdemGesetzentwurf würdenjedochdieexistenzenderkornbrennereiengesichert,weildiesenunmehrdiemöglichkeiterhielten,denaus GetreidegewonnenenAlkoholalsNeutralalkoholweiterhin andiebundesmonopolverwaltungabzuliefern.diekoalitionsfraktionenwiesendaraufhin,bereitsimjahre1999sei beschlossenworden,dasbranntweinmonopolaufdielandwirtschaftlichenbrennereienzureduzieren.dieregelungen fürgewerblichebrennereienwürdenmitdemvorliegenden Gesetzentwurfdaheraufgehobenundeswerderechtlich nachvollzogen,dasssichdasmonopolausschließlichauf landwirtschaftlichebrennereienbeziehe.insgesamtstelle dergesetzentwurfeinenzwischenschrittaufdemwegder ReformdesBranntweinmonopolsdarundsteheunabhängig vondergrundsätzlichenprüfungderbeihilfedurchdie KommissionbiszumJahre2010.InsgesamtseiesalsErfolg zuwerten,dasdeutschebranntweinmonopoleinstweilengehalten zu haben und weiterentwickeln zu können. DieFraktionderFDPhobdienachdemGesetzentwurf vorgeseheneverkürzungderfälligkeitsfristenbeidenbesonderenverbrauchsteuernhervor.mitdiesermaßnahme werdederwirtschaftundnamentlichdenmittelständischen UnternehmendringenderforderlicheLiquiditätentzogen. Diesseiinsbesonderedeshalbunvertretbar,alseinehaltbare BegründungfürdieFristverkürzungseitensderBundesregierungnichtunterbreitetwordensei.Vielmehrhabedie vomausschussdurchgeführteöffentlicheanhörungerbracht,dassdieseinerzeitigeprüfungdesbundesrechnungshofesnurstichprobenartigvorgenommenwordensei.dies seinichtalstragfähigegrundlagefürdierechtsänderung anzusehen,zumalesdenherstellernnichtgelingenwerde, mitdemhandelentsprechendeänderungenderzahlungskonditioneninsbesonderebeikaffeeundschaumweinzu vereinbaren.inverbindungmitgesetzgeberischenmaßnahmenaufanderemgebiet,wiebeispielsweisedasvorziehen derfälligkeitdersozialversicherungsbeiträgeumeinen Monat,werdedieohnehingeringeEigenkapitalquoteder UnternehmenweiterbeeinträchtigtunddieInvestitionsbereitschaftinDeutschlandverringert.AlsFolgeseieine GefährdungvonArbeitsplätzenzubefürchten.Insgesamtsei diemaßnahmereinfiskalischbedingtundkönnevordem geschildertenhintergrundvonderfraktionderfdpnicht mitgetragen werden. DieFraktionDIELINKE.vertratdieAuffassung,dassdie mitdemgesetzentwurfbeabsichtigtenmaßnahmenim Grundsatzzuunterstützenseien.DieFraktionDIELINKE. nahmdievorlagezumanlass,dieregionalebegrenzungvon Abfindungsbrennereienzukritisieren.DiemitderVorlage angegangenestrukturveränderungdesbranntweinmonopols sollealsausgangspunktfürdieausweitungvonabfindungsbrennereienindieneuenbundesländergenutztwerden.esseinichtnachvollziehbar,warumdiesemöglichkeit nurineinemräumlichbegrenztengebietindeutschlandbestehe.beikünftigenrechtsänderungenseizudemderfrage nachzugehen,obderökologischewandelindenbetroffenen Bereichen ausreichend unterstützt werde. DieFraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNENmerktean, dassanderumsetzungderentscheidungdereu-kommissionvom16.november2004keinwegvorbeiführe.diemit derbrennereiwirtschaftabgestimmteübergangszeitlaufe nunmehrausundesgelte,vordiesemhintergrundbeim AbbauvonSubventioneneineausreichendeÜbergangsfrist einzuräumen,damitdiebetroffenensichaufdieneuesituationeinstellenkönnen.andererseitssolltenzahlundumfangvongesetzlichenregelungendeutlichreduziertwerden,wennsubventionenabgeschafftwerden.stattdessen sehederzurberatungstehendeentwurfneuebestimmungenvor.zurverkürzungundvereinheitlichungderzahlungsfristenfürweitereverbrauchsteuernverwiesdiefraktionbündnis90/diegrünenaufdiefeststellungen desbundesrechnungshofesundvertratdieauffassung,dass eineübergebührlichebelastungderherstellernichtzu erwartensei.imgegenteilseifürdenbundeshaushaltmit einemeinmaligensteuerausfallvon215mio.euroimjahre 2007durchdenWegfallderSonderregelungfürdievorgezogeneDezemberzahlungzurechnen,sodasssichdieFrage nachderschlüssigkeitderbestimmungenstelle.diefraktionbündnis90/diegrünenlegtedar,dasssiesichvor diesemhintergrundindergesamtabstimmungüberdengesetzentwurf der Stimme enthalte. ZurVerkürzungderFälligkeitsfristenmerktendieKoalitionsfraktionenunterHinweisaufdieAusführungenderBundesregierungan,dassderBundesrechnungshofinseinerPrüfungsbemerkungeineüberdenGesetzgebungsvorschlag hinausgehendeverkürzungderfristauf35tagegefordert habe.dienunmehrvorgesehenemoderateherabsetzungauf 50TageseiauchimHinblickaufdaslegitimeEinnahmeinteressedesStaatesalsvertretbaranzusehen.DieKoalitionsfraktionenbrachtenfernerimVerlaufderAusschussberatung Änderungsanträgeein,diedieFortführungdesZuschlags zumübernahmepreisfürkornbranntweinausabfindungsbrennereienalszuschlagfürbestimmtegetreideartensowie dieherabsetzungdersicherheitsleistungfürdiebranntweinsteuerundentsprechendfürdieschaumwein-undzwischenerzeugnissteuervorsehen.derausschusshatdieänderungsanträgemitdenstimmenderfraktionencdu/csu,spd, DIELINKE.undBÜNDNIS90/DIEGRÜNENbeiStimmenthaltung der Fraktion der FDP angenommen. DieKoalitionsfraktionenstelltendarüberhinauseinenEntschließungsantragzurZukunftdernationalenFörderungim RahmendesBranntweinmonopolgesetzeszurAbstimmung. DanachwirddieBundesregierungaufgefordert,denErhalt unddiefunktionsfähigkeitdesbranntweinmonopolszunächstbiszumauslaufendereg-rechtlichenausnahmeregelungendedesjahres2010sicherzustellen.fernerwird diebundesregierungaufgefordert,demdeutschenbundestagübereineeg-undverfassungsrechtlichzulässigeförderungzuberichten,überdieimzeitlichenanschlussdie traditionelledeutschelandwirtschaftlicheagraralkoholerzeugungüberdasjahr2010aufrechterhaltenwerdenkann. ZurBegründungführtendieKoalitionsfraktionenaus,dass derdeutschewegderalkoholerzeugung,d.h.einedezentraleproduktioninkleinenundmittlerenlandwirtschaftlichenbrennereien,diemitderlandwirtschafteineökonomischeundökologischeeinheitbilden,sichbestens bewährthabe.dernebenerwerbsbetriebbrennereistärke durchdieumweltfreundlichekreislaufwirtschaft (Schlempe-undDüngerverwertung)dieWirtschaftskraftdesland-

Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7 Drucksache 16/1523 wirtschaftlichenbetriebs,unterstützediepflegederkulturlandschaftunddienedamitdemgesamtenländlichenraum durchwertschöpfungundbereitstellungvonarbeitsplätzen. DurchdenErhaltderlandwirtschaftlichenBrennereienwürdenvolks-undbetriebswirtschaftlichenNegativwirkungen, insbesonderederverlustvonrund4000vollzeitarbeitsplätzeninderbrennereiwirtschaftundderlandwirtschaft sowiediegefährdung/ggf.aufgabevonrund7000landwirtschaftlichenbetriebenmitverschluss-oderabfindungsbrennereienunddievernichtungvonweiteren ArbeitsplätzeninderVerwaltungundderregionalengewerblichenWirtschaft (Apparatebauer,LandhandelundeinheimischeHandwerker),vermieden.FernerwiesendieKoalitionsfraktionendaraufhin,dassdieBundesregierungsich beidenberatungenfürdieeu-alkoholmarktverordnung, gestütztdurchdenbundestagunddenbundesrat,dafüreingesetzthabe,dassimalkoholsektordievorschriftendes EG-VertragsüberstaatlicheBeihilfennichtzurAnwendung kommensollenunddassfürdeutschlandweiterhindie Möglichkeitbestehensolle,grundsätzlichohnezeitliche BeschränkungdietraditionelleAgraralkoholerzeugungzu fördern.derentschließungsantragwurdemitdenstimmen derfraktionencdu/csu,spd,dielinke.undbünd- NIS90/DIEGRÜNENbeiStimmenthaltungderFraktion der FDP angenommen. B. Einzelbegründung DievomAusschussempfohlenenÄnderungendesGesetzentwurfs werden im Einzelnen wie folgt begründet: Zu Artikel 1 (Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol) Zu Nummer 8 Buchstabe c ( 72 Abs. 3) DerbesondereZuschlagzumÜbernahmepreisfürKornbranntwein,dervondenKornabfindungsbrennerninden letztenjahrenalsmaßnahmezurgleichstellungmitden Obstabfindungsbrennereienbetrachtetwurdeunddessen WegfalleineKürzungdesÜbernahmepreisesumrund20Prozentbedeutenwürde,sollalsZuschlagfürBranntweinaus bestimmten Getreidearten erhalten bleiben. ZuNummer17BuchstabebundNummer20Buchstabea ( 135 Abs. 3 Satz 4 und 141 Abs. 3 Satz 2) DieSicherheitsleistungfürdasBranntweinsteuerlageristim VergleichzuanderenEU-MitgliedstaatenzumTeildeutlich höherundbeeinträchtigtdamitdiewettbewerbsfähigkeitgegenüberkonkurrenteninandereneu-mitgliedstaaten.die ReduzierungderSicherheitsleistungwürdeauchdieWettbewerbsfähigkeitderdeutschenBioethanolproduzentenim Zusammenhangmitderab1.Januar2007vorgesehenen BeimischungspflichtvonBiokraftstoffenzuherkömmlichen Kraftstoffenverbessern.EineSicherheitsleistungfürdiein einemmonatausdembranntweinsteuerlagerentnommenen Alkoholmengenerscheintnochhochgenug,umdasSteuerausfallrisiko hinreichend abzusichern. AusGründenderGleichbehandlungistdieSicherheitsleistungfürberechtigteEmpfänger (BeziehervonunversteuertemAlkoholausanderenEU-Mitgliedstaaten)sowiegewerblicheBeziehervonAlkoholausdemfreienVerkehr anderer EU-Mitgliedstaaten entsprechend anzupassen. Zu Artikel 2 (Änderung des Gesetzes zur Besteuerung von Schaumwein und Zwischenerzeugnissen) Zu den Nummern 1, 2 und 5 Buchstabe a ( 5 Abs. 2 Satz 4, 6 Abs. 2 Satz 3, 11 Abs. 3 Satz 2) DieRegelungenüberdieSicherheitsleistungfürdie Schaumwein-undZwischenerzeugnissteuersindausGründenderGleichbehandlungdenRegelungenbeiderBranntweinsteuer anzupassen. Berlin, den 17. Mai 2006 Norbert Schindler Reinhard Schultz (Everswinkel) Dr. Volker Wissing

Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, 12103 Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44 ISSN 0722-8333