Fehlende Rentenversicherungsbeiträge der Deutschen Post AG und der Deutschen Postbank AG

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Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 16/8840 16. Wahlperiode 17. 04. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 16/8576 Fehlende Rentenversicherungsbeiträge der Deutschen Post AG und der Deutschen Postbank AG Vorbemerkung der Fragesteller SeitderPrivatisierungderBundesposthabendieUnternehmenDeutschePost AG,DeutschePostbankAGundDeutscheTelekomAGbeamtetesPersonal abgebaut,teilweisedurchentlassungausdemdienst.fürletztgenanntepersonenistnachihremausscheiden,wennsiedadurchihrepensionsansprüche verlieren,einenachversicherungbeiderdeutschenrentenversicherung durchzuführen. NachAngabenderBundesregierungweigertsichdieDeutscheTelekomAG aberunterhinweisaufverjährunginmehrerenfällen,fürehemaligeverbeamtetemitarbeiternachversicherungsbeiträgeandiedeutscherentenversicherungzuentrichten (Bundestagsdrucksache16/8278).DieDeutscheTelekomAGäußertzudiesenFällen,unversorgtausdemBeamtenverhältnisausgeschiedeneBeschäftigtekönntenvomRentenversichererverlangen,dassdieserdieZeitenihrerBeschäftigungrentensteigerndeinträgt undzwar unabhängigdavon,obesdiesemgelingt,diebeiträgevomarbeitgebereinzufordern.damitwürdedieversichertengemeinschaftdiefehlendenrentenversicherungsbeiträgederdeutschentelekomagbezahlen.diedeutsche RentenversicherunglehntdiesePositionab.DerRentenversichererführt dahergegenwärtigvordemsozialgerichtmüncheneinenmusterprozessgegendiedeutschetelekomag.danebensindweitereklageneinzelnerpersonen anhängig. VordemHintergrundderwahrscheinlichenVeräußerungderDeutschenPostbankAGalsindirektesBundesvermögendurchdieDeutschePostAGmüssen eventuellehaushaltswirksamerisikeneinerfehlendennachversicherunganalysiert werden. Vorbemerkung der Bundesregierung In der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 16/7899wurdenFragenzumProblemkomplexunterlassenerZahlungvon NachversicherungsbeiträgenfürvorzeitigausgeschiedeneehemaligeBeamte DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürArbeitundSozialesvom 16.April 2008 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

Drucksache 16/8840 2 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode derdeutschentelekomaggestellt.wiebereitsindervorbemerkungderbundesregierunginderbeantwortungdieserkleinenanfragevom26.februar 2008aufBundestagsdrucksache16/8278ausgeführt,gehtesnurumEinzelfälle einerbislangunterbliebenenzahlungvonnachversicherungsbeiträgenfürvorzeitigausgeschiedeneehemaligebeamtinnenundbeamtebeiderdeutschen TelekomAG.DiesgiltauchimHinblickaufehemaligeBeamtinnenundBeamte,diebeiderDeutschenPostbankAGoderderDeutschenPostAGbeschäftigt waren. ZumZeitpunktderBeantwortungderKleinenAnfragederFraktionderFDP aufbundestagsdrucksache16/8278warnochnichtbekannt,wiedasbundessozialgerichtzuderfrage,obtrotznichtgezahlternachversicherungsbeiträge gleichwohlpflichtbeitragszeitenindergesetzlichenrentenversicherunganzuerkennenseien,entschiedenhat (vgl.dieausführungeninderbeantwortung derfragen3und4dererwähntenkleinenanfrage).zudieserrechtsfrage wurden unterschiedliche Auffassungen vertreten. MittlerweileliegendieUrteilsgründederEntscheidungdesBundessozialgerichtsvom31.Januar2008vor (BSG,Az.B13R27/07R).IndieserEntscheidungistnunmehrerstmalshöchstrichterlichentschiedenworden,dass ohneeine (tatsächliche)zahlungvonnachversicherungsbeiträgenkeine PflichtbeitragszeitenindergesetzlichenRentenversicherunganzuerkennen sind.entgegendervorinstanzhatdasbundessozialgerichtindererwähnten Entscheidungausdrücklichausgeführt,dassmitderÄnderungder 181und 281desSechstenBuchesSozialgesetzbuchnureinebereitsbestehendeRechtslagebestätigtwurde,nichtabereinekonstitutivwirkendeNeuregelungerfolgt sei.diesbedeutet,dasssichdiefragederzulässigkeiteinermöglichenechten RückwirkungeinerNeuregelungnichtstellt.DieRegelung,dassohneZahlung vonnachversicherungsbeiträgenkeinerentenrechtlichenzeitenanzuerkennen seien, hat somit auch für weit zurückliegende Beschäftigungszeiten Geltung. 1.WievieleBeamtesindgegenwärtigjeweilsbeiderDeutschenPostAG undderdeutschenpostbankagbeschäftigt (AuflistungnachAltersgruppen)? BeiderDeutschenPostAGwarenzumStand12/2007insgesamt52189 BeamtinnenundBeamtebeschäftigt.DieseverteilensichaufdieAltersgruppen wie folgt: LebensalterKopfzahl 31 3 32177 33576 34854 351030 361402 371588 381796 392099 402250 412533

Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/8840 LebensalterKopfzahl 422726 432884 442720 452490 462159 471892 482009 492249 502502 512325 521975 531568 541328 551500 561324 571310 581267 591076 60970 61753 62469 63210 64161 6514 BeiderDeutschenPostbankAGwarenzumStand12/2007insgesamtnoch 11546BeamtinnenundBeamtebeschäftigt.DieseverteilensichaufdieAltersgruppen wie folgt: LebensalterKopfzahl 3242 33125 34185 35263 36332 37347 38370

Drucksache 16/8840 4 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode LebensalterKopfzahl 39434 40516 41470 42584 43786 44743 45678 46539 47422 48324 49344 50503 51520 52609 53480 54350 55346 56280 57257 58218 59179 60113 6189 6250 6327 6421 2.WievieleBeamtesindseitderPrivatisierungderBundespostundihrer UmwandlungzurDeutschenPostAGundzurDeutschenPostbankAG vorzeitig ausgeschieden? Seit1995sindbeiderDeutschenPostAGinsgesamt8737Beamtinnenund BeamteundbeiderDeutschenPostbankAG1655BeamtinnenundBeamte mitderfolgeeinergesetzlichenpflichtzurnachversicherungunversorgtausgeschieden.

Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/8840 3.HatdieBundesregierungKenntnisdavon,dassdieDeutschePostAGund/ oderdiedeutschepostbankagfürehemaligeverbeamtetemitarbeiter trotzentgegenstehenderrechtspflichtnachversicherungsbeiträgebeider Rentenversicherung nicht entrichtet haben oder dies verweigern? 4.Wennja,wievielePersonensindvondiesemgeschildertenProblembetroffen? DerBundesregierungwarenbislangzweiFällebeiderDeutschenPostAGbekannt,indenenbetroffeneehemaligeBeamtinnenundBeamtesichwegender unterbliebenennachversicherungandenpetitionsausschussdesdeutschen Bundestages gewandt haben. NachAuskunftderDeutschenPostAGhatdiesein158FällendieEinrededer Verjährungerhoben.Insiebender158FälleisteingerichtlichesVerfahrenanhängig. DieDeutschePostbankAGhatinvierFälleneinerNachforderungvonNachversicherungsbeiträgendurchdenRentenversicherungsträgerdieEinrededer Verjährung erhoben. Hiervon ist kein Verfahren gerichtsanhängig. 5.UmwelcheSummengehtesbeidemProblemkreisnichtentrichteterRentenversicherungsbeiträgederDeutschenPostAGund/oderderDeutschen PostbankAGjeweilsfürdieBetroffeneninsgesamt,beziehungsweisefür welchespannevonjahrenwerdendienachversicherungsbeiträgeverweigert? Beiden158FällenimBereichderDeutschenPostAGbeträgtderdurchschnittlicheBeitragzurNachversicherung15000Euro.Diesentsprichteinem Gesamtbetragvon2,37Mio.Euro.DieBeschäftigungszeiträumederbetroffenenehemaligenBeamtinnenundBeamtenumfasseneineZeitspannezwischen zwei Monaten und 30 Jahren. IndenviervonderDeutschenPostbankAGangegebenenFällenbeträgtder durchschnittlichebeitragzurnachversicherung3500euro,insgesamtalso 14000Euro.DieNachversicherungszeiträumebetragenzwischenfünfMonaten und zwei Jahren. 6.HatdieBundesregierungKenntnisvonGerichtsverfahren,beidenenesum dienachentrichtungverweigerterrentenversicherungsbeiträgederdeutschen Post AG und/oder der Deutschen Postbank AG geht? Siehe Antworten zu den Fragen 3 und 4. 7.WannsinddieerstenAufforderungenehemaligerBeamterderDeutschen BundespostbeiderDeutschenPostAGund/oderderDeutschenPostbank AG eingegangen, Rentenversicherungsbeiträge noch nachzuentrichten? NachdenAngabenderDeutschenPostAGsindsowohldieDeutscheRentenversicherungBundalsauchfrühereBeamtinnenundBeamteinFällen,in denenausnahmsweisedienachversicherungbeimunversorgtenausscheiden ausdembeamtenverhältnisunterbliebenist,imeinzelfallmitderaufforderungzurnachentrichtungdernachversicherungsbeiträgeandiedeutschepost AGherangetreten.DieDeutschePostAGhatsichdabeizunächstseitdemJahr 2002 beivorliegendervoraussetzungen aufdieeinredederverjährung bezüglichderentrichtungvonnachversicherungsbeiträgenberufen.seitbeginndesjahres2007werdendienachversicherungsbeiträgeindiesenfällen

Drucksache 16/8840 6 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode vorbehaltlicheinerhöchstrichterlichenentscheidungzurfragederzulässigkeit derberufungaufdieeinredederverjährung einschließlichggf.derdauerder entsprechenden Verjährungsfrist entrichtet. NachAngabenderDeutschenPostbankAGistnurdieDeutscheRentenversicherungBundansiewegenderNachentrichtungvonNachversicherungsbeiträgenindengenanntenvierFällenherangetreten,undzwarerstmalsim Jahr 2005. 8.IstdieBundesregierungderAnsicht,dieVersichertengemeinschaftsolle imergebnisdiefehlendennachversicherungsbeiträgederdeutschen PostAGund/oderderDeutschenPostbankAGübernehmen,wenndiese sichweigert,ihrebeiträgezubezahlen,undwiebegründetsieihre diesbezügliche Auffassung? EswirdaufdieAusführungeninderBeantwortungderKleinenAnfrageder FraktionderFDPaufBundestagsdrucksache16/8278zudendortigenFragen3 und4verwiesen.nachdemindervorbemerkunggenanntenurteildesbundessozialgerichtsvom31.januar2008entstehenbeifehlenderzahlungvonnachversicherungsbeiträgenkeinepflichtbeitragszeitenindergesetzlichenrentenversicherung.diesbedeutetimergebnis,dassdieversichertengemeinschaft dergesetzlichenrentenversicherungnichtdiefehlendennachversicherungsbeiträgeinformeineranerkennungvonbeitragszeitentrotzfehlender Zahlung von Nachversicherungsbeiträgen übernehmen muss. 9.HatdieBundesregierungbeiderDeutschenPostAGund/oderderDeutschenPostbankAGbisherEinflussdahingehendausgeübt,dassdiese RentenversicherungsbeiträgeehemaligerBeamternachentrichtetwerden? 10.SiehtdieBundesregierungeineVerpflichtungodersogarRechtspflicht alsgrößtereinzelaktionärderdeutschenpostagundüberdiesemittelbaranderdeutschenpostbankagdaraufzudrängen,dassdiealtersversorgungehemaligerbeamternachdenvertraglichenregelungeneingehalten wird? EswirdaufdieAusführungeninderBeantwortungderKleinenAnfrageder FraktionderFDPaufBundestagsdrucksache16/8278zuderdortigenFrage15 verwiesen. 11.WirddieBundesregierung,wenndieDeutscheTelekomAGdieNachversicherungweiterverweigertunddieDeutscheRentenversicherunginden anhängigenrechtsstreitsamsozialgerichtmünchenunterliegt,dienachversicherungbeiderrentenversicherungdurchsteuermittelübernehmen,undsolldiesdannauchanalogfürdiediedeutschepostagund/ oder die Deutsche Postbank AG erfolgen? EswirdaufdieAusführungeninderBeantwortungderKleinenAnfrageder FraktionderFDPaufBundestagsdrucksache16/8278zuderdortigenFrage20 verwiesen.nochmalswird wieschoninderbeantwortungderkleinen AnfragederFraktionderFDPaufBundestagsdrucksache16/8278,dortzu Frage1 daraufhingewiesen,dassdasverfahrenvordemsozialgericht MünchendieFragederVerjährungvonSäumniszuschlägenbetrifft,somitfür die hier interessierende Fragestellung nicht von Bedeutung ist. WieschoninderVorbemerkungzurjetzigenAnfrageausgeführt,hatdas Bundessozialgerichtfestgestellt,dassPflichtbeitragszeitenindergesetzlichen

Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7 Drucksache 16/8840 Rentenversicherungnurdannanerkanntwerdenkönnen,wenndieentsprechendenNachversicherungsbeiträgetatsächlichentrichtetwordensind.DieVersichertengemeinschaftderBeitragszahlerwirddaherinkeinemFallebelastet (sieheauchdieausführungenzufrage8).diebundesregierungsiehtauch keineveranlassung,mitsteuermittelndienachversicherungzuübernehmen, davordemhintergrundderjetztvorliegendenhöchstrichterlichenrechtsprechunghierdurchnichtdieversichertengemeinschaftderrentenversicherung entlastetwürde,denndiesehatkeinezeitenalsbeitragszeitenabzugelten,für die entsprechende Beitragszahlung nicht erfolgt ist.

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